Parlamentskorrespondenz Nr. 604 vom 09.06.2020

Gleichbehandlungsausschuss: Auswirkungen der Corona-Hilfspakete auf Frauen sollen evaluiert werden

Opposition drängt auf Fortschritte bei Schutz vor Diskriminierung und Gewalt sowie mehr Lohngerechtigkeit

Wien (PK) – Im zweiten Teil des Gleichbehandlungsausschusses standen zahlreiche oppositionelle Anträge auf der Tagesordnung, die zum Großteil vertagt wurden. Dabei wurden viele Themen behandelt, die bereits in der Aktuellen Aussprache erörtert worden waren, wie etwa der Ausbau des Gewaltschutzes von Frauen und Mädchen, Fragen der Lohn- und Einkommensgerechtigkeit oder die Reform des Unterhaltsrechts. In insgesamt sechs Anträgen legten die NEOS ein Maßnahmenpaket zum Schutz vor Diskriminierung insbesondere von LGBTIQ-Personen (Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Intersex, Queer) vor. Einstimmig angenommen wurden eine Initiative der ÖVP und Grünen nach Evaluation der geschlechtsspezifischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie zwei im Zuge der Debatte eingebrachte Anträge der Regierungsfraktionen, die eine Forcierung des Aktionsplans Frauengesundheit sowie die Stärkung der Schutzmöglichkeiten vor Diskriminierung zum Inhalt hatten.

ÖVP und Grüne: Geschlechtsspezifische Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sollen evaluiert werden

Die Corona-Krise stelle insbesondere für Frauen eine enorme Herausforderung dar und habe zu deutlichen Mehrbelastungen in Form von Home-Office, Kinderbetreuung und Heimunterricht geführt, zeigten die Abgeordneten Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) und Meri Disoski (Grüne) in einem Entschließungsantrag auf, der einstimmig angenommen wurde. Die Bundesregierung wird von ihnen ersucht, die Bemühungen zur Abfederung der Krise fortzuführen und die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie der zu ihrer Bewältigung geschnürten Hilfs- und Unterstützungspakete anhand der verfügbaren Daten zeitnah zu evaluieren und allfällig entsprechende Initiativen zu setzen (583/A(E)). Die Regierung habe eine Reihe an Maßnahmen gesetzt (z.B. Sonderbetreuungszeit, leichterer Zugang zum Unterhaltsvorschuss, Familienkrisenfonds oder der Corona-Familienhärteausgleich), erinnerte Pfurtscheller, nun wolle man prüfen, wie sie gewirkt haben und was man daraus für die Zukunft lernen kann.

Nach Ansicht von Abgeordneter Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) enthält der Antrag einige Schwächen. Vor allem bezweifelte sie, dass die Hilfsmaßnahmen ausreichend waren und insbesondere bei den AlleinerzieherInnen nicht angekommen seien. Die Regierung müsste sich grundsätzlich die Frage stellen, wie es Frauen in Krisen gehe, meinte FPÖ-Mandatarin Rosa Ecker.

ÖVP und Grüne: Informations- und Sensibilisierungsoffensive gegen häusliche Gewalt soll weiter forciert werden

Da die im Zuge der Corona-Krise notwendigen Quarantäne-Maßnahmen die familiäre Situation gewaltbetroffener bzw. -gefährdeter Frauen und Kinder weiter verschärft habe, soll die von der Regierung forcierte Informations- und Präventionsarbeit in diesem Bereich engagiert fortgeführt werden, heißt es in einem weiteren Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen (582/A(E) ), der die Zustimmung aller Fraktionen fand. Eine EU-weite Erhebung zeige, dass in Österreich 20% der Frauen, also jede fünfte, mindestens einmal in ihrem Leben von psychischer, physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen ist. Besonders besorgniserregend sei die Anzahl an schweren Gewalttaten; 41 getötete Frauen 2018 und 39 im Vorjahr würden eine deutliche Sprache sprechen. Es müsse daher alles daran gesetzt werden, dass in Österreich jede Frau und jedes Mädchen weiß, wohin sie sich wenden kann, wenn sie Opfer von Gewalt ist. Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) zufolge habe die Bundesregierung ab März eine breite Informations- und Sensibilisierungsoffensive gegen häusliche Gewalt gestartet und auch zusätzliche Mittel bereitgestellt. So seien etwa die Helpline (0800 222 555), die Online-Beratung sowie die Journaldienste der Staatsanwaltschaften verstärkt und auch das Einbringen einstweiliger Verfügungen erleichtert worden. All diese Anstrengungen sollen intensiv fortgeführt werden, unterstrich die Antragstellerin.

SPÖ-Forderungen: Fortführung des Nationalen Aktionsplans, "echte Gewaltschutzmaßnahmen" sowie regelmäßige Hochrisikofallkonferenzen

Von Seiten der SPÖ lagen drei Entschließungen vor, in denen deutliche Verbesserungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt gefordert wurden. Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ) bemängelte unter anderem, dass das Frauenbudget nur um einen "Minimalbetrag" von 2 Mio. € angehoben worden sei. Den Herausforderungen der Opferschutzeinrichtungen in der Corona-Krise sei damit aber in keinster Weise Rechnung getragen worden. Konkret forderte die SPÖ ein Gewaltschutz-Sofortpaket in der Höhe von 5 Mio. € sowie einen kontinuierlichen Ausbau der finanziellen Ressourcen für Prävention und Gewaltschutz, die Fortführung des Nationalen Aktionsplans NAP sowie die Entwicklung von verbindlichen Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden über die Behandlung von Fällen von Gewalt an Frauen, um die geringen Verurteilungsraten deutlich zu steigern. Zudem drängen die Antragstellerinnen auf Ausbau und Stärkung der Prozessbegleitung, Infokampagnen zur freiwilligen Teilnahme an Antigewalttrainings, eine Neuauflage der Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich und einen Ausbau von Beratungsstellen für Frauen und Mädchen (576/A(E)). Dieser Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Zur Debatte standen zudem zwei weitere SPÖ-Anträge, die einerseits die Fortführung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zum Schutz von Frauen vor Gewalt (96/A(E)), andererseits die Durchführung regelmäßiger Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich (376/A(E)) zum Inhalt hatten. Beide verfielen der Ablehnung. Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ) wies darauf hin, dass  Österreich bei den Tötungsdelikten an Frauen im traurigen europäischen Spitzenfeld liege. Die Morde an zwei Frauen in Kärnten hätten wieder deutlich gezeigt, dass Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich durchgeführt werden sollen und eine regelmäßige Einberufung auch durch weitere im Opferschutzbereich tätige Institutionen, insbesondere Fraueneinrichtungen, sichergestellt werden müsse.

Zu beiden Initiativen brachten ÖVP und Grüne eigene Anträge ein, die bei der Abstimmung die Mehrheit fanden. Darin wird u.a. die Bundesregierung aufgefordert, den Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu evaluieren und weiterzuentwickeln, und dafür ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, erläuterte Abgeordnete Romana Deckenbacher (ÖVP). Neben der bestmöglichen Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem Ausbau der Opferschutz- und Gewaltschutzzentren sowie der Interventionsstellen siehe der Aktionsplan auch Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Bildung und Sensibilisierung vor. Außerdem soll ein Konzept zu den sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen erarbeitet werden, wobei bei der Entwicklung des Settings die Opferschutzeinrichtungen eingebunden werden, merkte Meri Disoski (Grüne) bezüglich des zweiten Antrags an.

Abgeordnete Rosa Ecker (FPÖ) war der Auffassung, dass es kein neues Konzept, sondern rasche und schnelle Maßnahmen brauche. Außerdem sprach sie sich für verpflichtende Anti-Gewalttrainings sowie für eine Beibehaltung des aktuellen Systems bei der Durchführung von Hochrisikofallkonferenzen aus.

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ) bedauerte, dass es im Vorfeld zu keinen Gesprächen mit der SPÖ gekommen war und die VertreterInnen der Regierungsfraktionen eigene Anträge vorgelegt haben.

SPÖ will mehr Lohn- und Einkommensgerechtigkeit

Mehrheitlich vertagt wurden zwei Anträge der SozialdemokratInnen, in denen sie sich für ein Einkommenstransparenzgesetz (276/A) sowie für eine Maßnahmenoffensive für Lohn- und Einkommensgerechtigkeit einsetzten (278/A(E)). Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren zähle Österreich nach wie vor zu den Ländern mit einem großen geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied, wirft Antragstellerin Gabriele Heinisch-Hosek auf. Bereits geschaffene Instrumente wie Einkommensberichte oder Gehaltsangaben in Stelleninseraten würden gut angenommen, seien aber noch nicht wirksam genug. Frauen betreffe das Thema unfaire Bezahlung und mangelnde Lohntransparenz in besonderem Maße. Vorbildwirkung hätte dank klarer und transparenter Einstufungen etwa der öffentliche Dienst, in Deutschland gebe es außerdem bereits ein Entgelttransparenzgesetz. Geht es nach der SPÖ soll etwa von den ArbeitgeberInnen ein MitarbeiterInnenverzeichnis geführt werden, das neben Qualifikationen, Verwendung und Einstufung auch das Ausmaß der Arbeitszeit sowie die Höhe der Bezüge und sonstiger Zahlungen umfasst.

Außerdem sollen Männer und Frauen für gleiche Arbeit endlich gleich gut bezahlt werden, heißt es im SPÖ-Entschließungsantrag. Zum sogenannten Equal-Pay-Day, der österreichweit im Jahr 2019 auf den 21. Oktober gefallen sei, haben Männer durchschnittlich bereits so viel verdient wie Frauen das ganze Jahr. Das Forderungspaket der SPÖ enthält neben einem Mindestlohn von 1.700 € steuerfrei, die Vorlage von effektiveren Einkommensberichten ein Recht auf Arbeitszeitwechsel sowie auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr. Weiters sollen 50% der AMS-Mittel für Frauen verwendet und Verwaltungsstrafen bei Unterentlohnung eingeführt werden.

Die Grundintention der Vorschläge sei richtig, meinte Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS), es brauche dafür aber andere Maßnahmen. Abgeordnete Maria Smodics-Neumann (ÖVP) konnte den Anträgen wenig abgewinnen, da sie die falschen Instrumente enthalten würden.

SPÖ und NEOS fordern aktuelle Zeitverwendungsstudie

Sowohl die SPÖ als auch die NEOS forderten jeweils mit einem Entschließungsantrag, sobald als möglich eine sogenannte "Zeitverwendungsstudie" hinsichtlich unbezahlter Betreuungs- und Versorgungsarbeit in Österreich zu erstellen. Wie in vielen Staaten Europas gebe es auch in Österreich nicht nur einen Gender-Pay-, sondern auch einen Gender-Care-Gap, wie die NEOS in ihrer Initiative aufzeigen (71/A(E)). Echte Geschlechtergerechtigkeit sei nur dann möglich, wenn Männer und Frauen gleichermaßen am Arbeitsmarkt partizipieren. Zur Überprüfung der seien neue Daten notwendig. Ein Großteil gesellschaftlich unentbehrlicher Arbeiten wie Hausarbeit, die Versorgung von Kindern, alten oder kranken Menschen etc. werde von Frauen unentgeltlich geleistet, unterstreichen auch die SozialdemokratInnen (95/A(E)). Die Bedeutung dieser unbezahlten Versorgungsarbeit für die Volkswirtschaft müsse sichtbar gemacht werden. Beiden Anträgen zufolge stammt die letzte Zeitverwendungsstudie aus dem Zeitraum 2008/2009; neue Daten zur Überprüfung der Wirkung von Gleichstellungspolitik seien daher dringend erforderlich.

Die Durchführung einer derartigen Studie sei im Regierungsprogramm vorgesehen, führte Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP) aus, sie musste allerdings aufgrund der Corona-Krise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Beide Anträge wurden mehrheitlich vertagt.

FPÖ fordert weitere Maßnahmen im "Aktionsplan Frauengesundheit" und rasche Reform des Kinderunterhaltsrechts

Damit eine gendergerechte, medizinische, psychosoziale und pflegerische Versorgung von Frauen bis ins hohe Alter gewährleistet werden könne, müsse der "Aktionsplan Frauengesundheit" weiterentwickelt werden, urgiert FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker (603/A(E)). Auf Bundesebene sei mit dem Aktionsplan ein Projekt geschaffen worden, das die Gesundheit von Frauen in den Mittelpunkt rückt – etwa mit dem Brustkrebs-Früherkennungsprogramm oder einer HPV-Impfung, um das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, zu senken. Mit einer Evaluierung der bereits umgesetzten Maßnahmen könnten diese adaptiert, verbessert und auch neue Angebote im Präventionsbereich geschaffen werden, so die FPÖ. Während der FPÖ-Vorschlag der Ablehnung verfiel, wurde ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Antrag einstimmig angenommen, in dem die Bundesregierung ersucht wird, die Forcierung des Nationalen Aktionsplans Frauengesundheit sicherzustellen.

Ein weiteres – mehrheitlich vertagtes - Anliegen der Freiheitlichen stellte die ihrer Ansicht nach notwendige Reform des Kinderunterhaltsrechts dar (301/A(E)). 2018 gab es in Österreich 168.700 Alleinerziehende mit 246.200 Kindern unter 25 Jahren, davon 90% Frauen. Im Sinne der Betroffenen tritt die FPÖ für eine deutliche Beschleunigung sämtlicher Verfahren in Zusammenhang mit Kindesunterhalt ein. Außerdem sollten Unterhaltsvorschüsse bis zum Ende der Ausbildung gewährt sowie laufende Unterhaltszahlungen bei Lohnpfändungen und Insolvenzverfahren zur Existenzsicherung in getrennt lebenden Familien vorrangig behandelt werden. Wichtig wäre auch eine generelle Erfassung von Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschüssen samt statistischer Auswertung.

NEOS legen umfassendes Maßnahmenpaket zum Schutz vor Diskriminierung und der LGBTIQ-Community vor

Zum Großteil vertagt wurden auch die Initiativen der NEOS, die im letzten Teil der Sitzung auf der Agenda standen. Dabei ging es etwa um das Verbot nicht notwendiger geschlechtsangleichender Operationen bei Kindern und Jugendlichen (594/A(E)). Besonders intergeschlechtliche Menschen, die bei der Geburt aufgrund der Ausprägung ihrer Geschlechtsmerkmale weder als "männlich", noch als "weiblich" bezeichnet werden können, würden demnach Gefahr laufen, durch unnötige geschlechtsangleichende Operationen oder hormonelle Therapien einen nachhaltigen gesundheitlichen und psychischen Schaden davonzutragen, zeigte Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS) auf. Außerdem setzte er sich dafür ein, bereits im Schulunterricht offen an LGBTIQ-bezogene Themen heranzugehen, für sachliche und fundierte Aufklärung zu sorgen und deutlich gegen verbale und physische Gewalt und Diskriminierung einzutreten (592/A(E)). Außerdem ersuchten die NEOS die Bundesministerin für EU und Verfassung, auf europäischer Ebene klar Stellung gegen LGBTIQ-feindliche Tendenzen und steigende Übergriffe zu beziehen und sich für die Aufhebung der Rechtseinschränkung in Ungarn, als auch der LGBTIQ-freien Zonen in Polen einzusetzen und deutlich zu machen, dass eine solche Geisteshaltung und massive Beschneidung der Menschenrechte in Europa keinen Platz haben (597/A(E)). In weiteren Entschließungsanträgen forderte Shetty eine offizielle Entschuldigung der Bundesregierung bei allen homosexuellen Strafrechtsopfern, die aufgrund mittlerweile aufgehobener anti-homosexueller Strafgesetze für Taten verurteilt wurden (595/A(E)) sowie die vollumfängliche Umsetzung des VfGH-Urteils in Bezug auf die Wahl einer dritten Geschlechtskategorie (596/A(E)).

Was die Situation in Österreich betrifft, so müsse die Bundesregierung in den Bereichen der inneren Sicherheit und Polizei, aber auch am Arbeitsplatz und im medizinischen und schulischen Bereich durch gezielte Kampagnen gegen Diskriminierung, Vorurteile und Hassverbrechen an LGBTIQ-Personen auftreten und ein deutliches Zeichen der Unterstützung und des Stellenwertes von LGBTIQ-Rechten in Österreich setzen (593/A(E)), lautete ein weiteres Anliegen der NEOS. Dazu brachten ÖVP und Grüne einen eigenen Antrag ein, in dem die zuständigen BundesministerInnen ersucht werden, sich für die Stärkung der Schutzmöglichkeiten gegen Diskriminierung von Menschen einzusetzen, die aufgrund unterschiedlicher Merkmale benachteiligt werden. Dazu gehören unter anderem Personen mit Beeinträchtigungen, Migrationshintergrund, unterschiedliche Hautfarbe oder Religion sowie LGBTI-Personen. Diese Menschen seien vermehrt von Abwertung und Hate-Crime betroffen.

Sie verstehe den Frust darüber, dass in den angesprochenen Fragen nichts weitergehe, räumte Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) ein, aber ihre Fraktion werde diesbezüglich sicher nicht locker lassen. Auch Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP) zeigte Verständnis für einige Anliegen. Es brauche aber noch ein wenig Zeit, um saubere Lösungen zu finden. Während die NEOS-Entschließung abgelehnt wurde, fand ÖVP-Grüne-Antrag die Zustimmung aller Fraktionen. (Schluss) sue