Parlamentskorrespondenz Nr. 635 vom 18.06.2020

Corona-Krise: Nationalrat beschließt weitere Erleichterungen für SchuldnerInnen

Kreditrückzahlungen können im Bedarfsfall bis Ende Oktober ausgesetzt werden

Wien (PK) – Im Zuge der Corona-Krise hat das Parlament auch Erleichterungen für private KreditnehmerInnen beschlossen. Wer aufgrund der COVID-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, konnte die Rückzahlung von Kreditraten wie Wohnkredite, die zwischen April und Juni fällig geworden sind, um jeweils drei Monate nach hinten verschieben. Diese Fristerstreckung wird nun auf insgesamt sieben Monate und den 31. Oktober verlängert. Der Nationalrat hat heute einen entsprechenden Gesetzesantrag der Koalitionsparteien einstimmig verabschiedet. Auch für Kleinstunternehmen gelten analoge Bestimmungen. Betroffen sind allerdings nur echte Kreditverträge, Kreditierungen im Versandhandel sind beispielsweise nicht umfasst.

Begründet wird die Fristverlängerung damit, dass die Corona-Krise weiter andauert und es daher notwendig ist, KreditnehmerInnen in Notlage weiter zu entlasten. Auch andere Fristen im Justizbereich, etwa was den erleichterten Zugang zu Unterhaltsvorschüssen ohne Exekutionsantrag oder die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bei rechnerischer Überschuldung betrifft, werden in diesem Sinn mit der vorliegenden Gesetzesnovelle bis Ende Oktober verlängert. Weitere Punkte des Antrags betreffen das Gesellschaftsrecht und die Rechtsanwaltskammern.

Verabschiedet hat der Nationalrat außerdem eine Änderung des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgestzes. Demnach soll künftig per Verordnung und nicht mehr im Gesetz selbst festgelegt werden, inwieweit bei mündlichen Verhandlungen, Vernehmungen, Lokalaugenscheinen und ähnlichen Amtshandlungen im Zuge von Verwaltungsverfahren bzw. Verwaltungsstrafverfahren eine Maskenpflicht bzw. andere Schutzbestimmungen gelten. Zuständig für die Einhaltung der Vorgaben bleibt der Leiter bzw. die Leiterin der Amtshandlung.

Opposition drängt auf Lösung für RechtsanwaltsanwärterInnen in Kurzarbeit

Die Bestimmungen des Justizpakets wurden von allen Fraktionen begrüßt. Es sei positiv, dass Kinder weiterhin staatliche Unterhaltsvorschüsse beantragen können, ohne zuvor einen Exekutionsantrag stellen zu müssen, hielten unter anderem Agnes Sirkka Prammer (Grüne) und Christian Stocker (ÖVP) fest. Auch Harald Stefan (FPÖ), Selma Yildirim (SPÖ), Ulrike Fischer (Grüne) und Christian Drobits (SPÖ) zeigten sich über die vorgesehenen Fristverlängerungen erfreut. Laut Yildirim betreffen die Kreditstundungen immerhin rund 100.000 KreditnehmerInnen.

Die Opposition bedauerte allerdings, dass es nicht gelungen sei, für RechtsanwaltsanwärterInnen, die sich in Kurzarbeit befinden, eine Lösung zu finden. Es sei unbefriedigend, dass die Frage der Einrechnung der Kurzarbeitsmonate in die erforderliche Praxiszeit von den Rechtsanwaltskammern unterschiedlich gehandhabt werde, klagten unter anderem Stefan und Yildirim. Das führe zu großer Unsicherheit, man dürfe die RechtsanwaltsanwärterInnen nicht im Regen stehen lassen, betonte Stefan.

Ein von Stefan eingebrachter Abänderungsantrag der Oppositionsparteien zu dieser Frage fand bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit. Zwar hält auch ÖVP-Abgeordneter Stocker österreichweit einheitliche Regelungen für geboten, er sieht aber noch Gesprächsbedarf. Schließlich müsse eine ordentliche Ausbildung der RechtsanwaltsanwärterInnen sichergestellt sein. Nicht umsonst werde eine bestimmte Praxiszeit vor der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs gefordert.

Kritik übte Stefan auch an der Novelle zum Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz. Er begrüßte zwar vorgesehene Lockerungen der Maskenpflicht bei Verwaltungsverfahren, hält den Verordnungsverweis, anders als die anderen Fraktionen, aber nicht für anwenderfreundlich.

NEOS fordern Amnestie für Corona-Sünder

Die NEOS nutzten die Debatte dazu, um eine Amnestie für jene Menschen zu fordern, die auf Basis der Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes bzw. zugehöriger Verordnungen eine Verwaltungsstrafe bekommen haben. Die Bevölkerung habe die Maßnahmen breit mitgetragen, sagte Johannes Margreiter, im Bereich der Gesetze und Verordnungen sei allerdings "gepfuscht" worden. Das werde den Landesverwaltungsgerichten viel Arbeit bescheren, schließlich seien von 16. März bis 10. Juni mehr als 34.000 Anzeigen erstattet worden. "Die Blöden sind die, die zunächst brav bezahlt haben", meinte er.

Für Margreiter und seinen Fraktionskollegen Nikolaus Scherak ist es angesichts der Mithilfe der Bevölkerung und vieler rechtswidriger Bescheide nur billig, wenn nun alle einschlägigen Verwaltungsstrafverfahren eingestellt, bereits verhängte Strafen nachgesehen und bereits bezahlte Strafen rückerstattet werden. Das sieht auch SPÖ-Abgeordnete Yildirim so. Schließlich seien viele Menschen zu Unrecht für Sachverhalte bestraft worden, die gar nicht unter Strafe gestanden sind. Ein entsprechender Entschließungsantrag der NEOS fand allerdings keine Mehrheit.

Zum Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz merkte Margreiter an, es sei per se "ein Unfug" gewesen, die Maskenpflicht in das Gesetz zu schreiben, das werde jetzt zum Glück geändert.

Grüne unterstreichen Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz

Abseits der vorgesehenen Maßnahmen verwies Grün-Abgeordnete Prammer auf die Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz. Was die Justiz vom Parlament brauche, sei genügend Budget und ordentliche gesetzliche Rahmenbedingungen, damit sie ihre Arbeit machen könne, sagte sie. Was die Justiz aber nicht brauche, seien Zurufe aus dem Parlament, wie sie ihre  Arbeit zu machen habe. Die Unabhängigkeit der Justiz dürfe nicht in Frage gestellt werden.

Christian Drobits (SPÖ) kritisierte die Nicht-Einbindung des Datenschutzrats bei der COVID-19-Gesetzgebung und kündigte diesbezügliche Schritte an. Petra Bayr und Ruth Becher (beide SPÖ) pochten auf eine generelle Reform des Unterhaltsrechts und die Einführung einer Unterhaltsgarantie.

Zadić: Gesetz bringt vielen Menschen finanzielle Verschnaufpause

Seitens der Regierung hob Justizministerin Alma Zadić hervor, dass das Justizpaket wirtschaftliche und soziale Folgen der COVID-19-Pandemie abschwächen solle. Viele Menschen und kleine Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, erhielten eine finanzielle Verschnaufpause. Zadić verwies zudem auf Erleichterungen für GesellschafterInnen eines Unternehmens bei der Kreditgewährung.

Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler wies darauf hin, dass die Novelle zum Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz auf einen Vorschlag der NEOS zurückgeht. Generell merkte sie an, ihr und der Regierung sei es immer wichtig gewesen sei, die Funktionsfähigkeit des Staates trotz der COVID-19-Pandemie aufrechtzuerhalten. (Fotsetzung Nationalrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.