Parlamentskorrespondenz Nr. 657 vom 22.06.2020

Neu im Verfassungsausschuss

Amnestie für Corona-Sünder, Einbindung der Datenschutzbehörde in die Gesetzgebung, Definition des Begriffs NGO

NEOS fordern Generalamnestie bei Corona-Strafen

Wien (PK) – Die NEOS haben bereits bei der letzten Nationalratssitzung beantragt, jenen Menschen eine Amnestie zu gewähren, die auf Basis des COVID-19-Maßnahmengesetzes bzw. zugehöriger Verordnungen eine Verwaltungsstrafe erhalten haben. Nun unternehmen sie neuerlich einen entsprechenden Vorstoß. Alle einschlägigen Verwaltungsstrafverfahren sollen demnach eingestellt, bereits verhängte Strafen nachgesehen und bereits bezahlte Strafen rückerstattet werden, fordern Nikolaus Scherak und Johannes Margreiter in einem Entschließungsantrag (702/A(E)).

Begründet wird die Initiative damit, dass die Regierungsmitglieder durch widersprüchliche Aussagen in der Öffentlichkeit Verwirrung in Bezug auf die geltende Rechtslage gestiftet hätten. Ein Großteil der Bevölkerung habe nicht mehr erkennen können, was erlaubt und was verboten sei. Zudem seien in Folge auch Strafen für eigentlich erlaubtes Verhalten wie Privatbesuche verhängt worden. Nicht alle Betroffenen hätten derartige Strafen aber beeinsprucht oder die Möglichkeit dazu gehabt, argumentieren Scherak und Margreiter und erachten in diesem Sinn eine Generalamnestie für geboten.

COVID-19-Gesetze: SPÖ vermisst Einbindung der Datenschutzbehörde

Die SPÖ weist in einem Entschließungsantrag auf Versäumnisse bei der Einbindung der Datenschutzbehörde in den Gesetzgebungsprozess und in die Erlassung von Verordnungen im Zuge der Corona-Krise hin. Entgegen den Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes sei die Datenschutzbehörde etwa bei jenen COVID-19-Gesetzen, die Fragen des Datenschutzes bzw. der Datenverarbeitung natürlicher Personen berührten, nicht angehört worden, kritisiert Christian Drobits. Es habe weder ein Begutachtungsverfahren gegeben noch hätten die Koalitionsparteien einer Ausschussbegutachtung zugestimmt. Die SPÖ fordert, derartige Gesetzesverstöße in Zukunft abzustellen (727/A(E)), wobei sich Drobits bei Initiativanträgen von Abgeordneten etwa vorstellen kann, einen informierten Vertreter bzw. eine informierte Vertreterin der Datenschutzbehörde als Auskunftsperson in den jeweiligen Fachausschuss zu laden.

FPÖ urgiert Definition des Begriffs NGO

Eine klare Definition des Begriffs NGO ist der FPÖ ein Anliegen (728/A(E)). Geht es nach Susanne Fürst, sollen nur solche Organisationen diesen Begriff für sich in Anspruch nehmen dürfen, die maximal 10% ihrer Einnahmen aus staatlichen Quellen beziehen, um deren Unabhängigkeit zu gewährleisten. Zudem will sie NGOs, die öffentliche Gelder erhalten, verpflichten, sämtliche Einnahmen in einem jährlichen Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen. Auch müssten NGOs eine demokratische Struktur haben und ihren "legislativen Fußabdruck" offenlegen.

In den Erläuterungen zum Antrag macht Fürst geltend, dass NGOs im politischen Prozess äußerst präsent seien und – beispielsweise durch Kampagnen, Protestaktionen und informelle Lobbying-Tätigkeit – für ihre Agenda oft erfolgreich Einfluss auf politische Entscheidungen nähmen, ohne durch ein demokratisches Mandat legitimiert zu sein. Auch würden sie immer wieder an Verhandlungen teilnehmen, bei denen es um die Weiterentwicklung der Rechtsordnung gehe, und als Dienstleister ExpertInnen zur Verfügung stellen. Viele Organisationen, die sich als NGO präsentieren, seien aber nicht unabhängig, manche könnten einzelnen Gebietskörperschaften sogar direkt zugerechnet werden, moniert Fürst. (Schluss) gs