Parlamentskorrespondenz Nr. 708 vom 30.06.2020

Neu im Unterrichtsausschuss

Bundesregierung legt Vorschläge für mehrere Gesetzesänderungen im Bildungsbereich vor

Wien (PK) – Mit mehreren Gesetzesänderungsvorhaben (237 d.B.) im Schulbereich befasst Bildungsminister Heinz Faßmann den Unterrichtsausschuss. So soll das nunmehr erprobte Modell der Neuen Oberstufe überarbeitet werden und deshalb zwei Jahre später als geplant starten. Außerdem sollen Lehrgänge für Früherziehung eingerichtet werden dürfen, Schulversuche in den Bereichen Leistungssport, Kunst und IT sollen in den Regelbetrieb übergehen, die Prüfungsfragen der Zentralmatura sollen nach Prüfungsende veröffentlicht werden, Änderungen am Bibliothekenverbund vorgenommen und Prüfungstaxen an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen sollen harmonisiert werden.

Neue Oberstufe soll später starten

Der für 2021 geplante Start der Neuen Oberstufe (NOST) für alle zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe soll nach den Regierungsplänen um zwei Jahre auf 1. September 2023 verschoben werden. Die Schulen hatten die Möglichkeit, die Neue Oberstufe seit dem Schuljahr 2017/18 freiwillig anzuwenden. Laut den Gesetzeserläuterungen wurden die dabei gesammelten Erfahrungen evaluiert. Die Ergebnisse bedingen Änderungen der Rahmenbedingungen, die für eine Vorbereitung mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

Mehrere Schulversuche sollen in Regelbetrieb gehen

Bestehende Schulversuche in den Bereichen Leistungssport und darstellende Kunst an 26 Standorten sollen in das Regelschulwesen übernommen werden. Als Rahmenbedingungen sind unter anderem Kooperationsverträge mit Partnerorganisationen, Regelungen für das Ausscheiden von SchülerInnen aus dem Leistungssport oder künstlerischen Bereich, Chancengleichheit bei Aufnahmeverfahren und eine längere Ausbildungsdauer vorgesehen. Sinngemäß sollen die Regelungen auch für die Übernahme des Schulversuchs für das private Realgymnasium der Wiener Sängerknaben gelten.

Ein weiterer Schulversuch soll ab 1. September 2022 mit einem erweiterten Ausbildungsangebot der Theresianischen Akademie übernommen werden. SchülerInnen ab der 10. Schulstufe sollen künftig zwischen einer dritten lebenden Fremdsprache und einem erweiterten Ausbildungsschwerpunkt zur Förderung von digitalen, naturwissenschaftlichen und technischen Kompetenzen wählen können.

Mit einer Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes soll der Schulversuch der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft und Digitalisierung nunmehr als "Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft" in den Regelbetrieb übergehen.

Matura-Aufgaben sollen nach Prüfungsende veröffentlicht werden

Mit einer Änderung des Schulunterrichtsgesetzes sollen die Prüfungsinhalte der Zentralmatura durch einen allgemeinen Zugang nach Ende der mündlichen Prüfungen veröffentlicht werden. Von den Prüfungsaufgaben der mündlichen Kompensationsprüfungen sollen aber nur Beispiele zugänglich gemacht werden. Laut den Erläuterungen zur Vorlage soll so die Vorbereitung auf künftige Prüfungen verbessert werden.

Neue Lehrgänge für Früherziehung möglich

Lehrpläne aus dem Jahr 2017 im Bereich der Elementarpädagogik umfassen die Frühpädagogik für Kinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr. Personen die diese Qualifizierung nachholen möchten, soll dies laut Regierungsplänen mittels eines einjährigen Lehrgangs für Früherziehung als Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik ermöglicht werden. Der Lehrgang soll bundesweit einheitlich angeboten werden können und auch für Berufstätige bei allfälliger längerer Ausbildungsdauer geführt werden dürfen.

Änderungen beim Bibliothekenverbund

Die Regierung plant den Verbund für Bildung und Kultur der Bibliotheken der Pädagogischen Hochschulen (VBK) in die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG) und somit der operativen Leitungseinrichtung des Österreichischen Bibliothekenverbunds einzugliedern. Als Gründe für die Eingliederung werden in den Erläuterungen Verwaltungseffizienz und Verbesserung der Qualität der fachlichen Unterstützung angegeben. Aufgrund der Kleinheit der Pädagogischen Hochschulen habe die OBVSG bereits bis dato Leistungen für die VBK erbracht, ist den Erläuterungen zu entnehmen. In finanzieller Hinsicht sieht der Entwurf vor, dass Mittel für den VBK in der Höhe von 0,7 Mio. € aus der Untergliederung 30 (Bildung) in die Untergliederung 31 (Wissenschaft und Forschung) übertragen werden. Weitere 0,3 Mio. € sollen durch Umschichtungen innerhalb der UG 31 aufgebracht werden, womit laut Erläuterungen 2,72 Mio. € statt bisher 1,72 Mio. € vorgesehen sind und damit zusätzliche Aufgaben abgegolten werden sollen.

Ein neu zu schaffender Beirat soll laut Vorlage die OBVSG beraten und Empfehlungen aussprechen können und damit informell eingerichtete Arbeitsgruppen ablösen.

Einheitliche Prüfungstaxen an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

Die Prüfungstaxen an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen sollen per Adaption des Prüfungstaxengesetz harmonisiert werden. Mangels einer Rechtsgrundlage konnten die PrüferInnen bisher nicht finanziell abgegolten werden. Unter Berücksichtigung der Aufteilung zwischen Bund und Ländern und Abzügen durch die Reduktion von Schulwochen, ergibt sich für den Bund laut Vorblatt zum Entwurf eine Ersparnis von 226.342 € bei einer angenommenen Schülerzahl von 3.070. (Schluss) gun