Parlamentskorrespondenz Nr. 819 vom 16.07.2020

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Anträge zu Waldflächen, Importstopps für Eiprodukte, Humusaufbau gegen Klimawandel, Förderobergrenzen und zum fiktiven Ausgedinge

Wien (PK) – Ein SPÖ-Entschließungsantrag im Landwirtschaftsausschuss beschäftigt sich mit der Errichtung von zusätzlichen geschützten Waldflächen zur Verbesserung der Biodiversität. Die FPÖ fordert mit einem Bündel an Entschließungsanträgen den Importstopp für Flüssig- und Trockenei aus Drittstaaten, eine CO2-Bindung durch Humusaufbau gegen den Klimawandel, Förderobergrenzen im Agrarbudget der EU und Österreichs sowie eine ersatzlose Streichung des fiktiven Ausgedinges für Altbauern bzw. Altbäuerinnen.

SPÖ für "Grünes Netz" zur Errichtung zusätzlicher geschützter Waldflächen

Für SPÖ-Abgeordnete Julia Herr sind zusätzliche Anstrengungen zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität in Österreich notwendig. Mit rund vier Millionen Hektar seien 47 Prozent der Fläche Österreichs mit Wald bedeckt. Durch die Klimakrise komme es verstärkt zu einem Verlust von Arten sowie zu einer wachsenden Instabilität von Lebensräumen und Biotopen gegenüber Stressfaktoren. Der Faktor Wald sei daher hinsichtlich der Biodiversität von großer Bedeutung, so die Antragstellerin.

Die SPÖ fordert daher die Bundesregierung auf, in diesem Bereich ein Maßnahmenbündel vorzulegen (777/A(E)). Unter anderem soll das Ziel von 10.000 Hektar an Naturwaldreservaten rasch erreicht werden. Weiters soll in der Biodiversitätsstrategie nach 2020 das Ziel eines "Grünen Netzes" von 200.000 Hektar Wald innerhalb von 10 Jahren, festgelegt werden. Die Österreichischen Bundesforste sollen außerdem zumindest 24.000 Hektar an geschützten Flächen einrichten. Zur Einrichtung der zusätzlich geschützten Waldflächen ist laut SPÖ-Entschließungsantrag eine Bund-Länder Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG anzustreben. Damit soll die Finanzierung sowie die bundesweite Gesamtkoordination festgelegt werden.

FPÖ fordert Importstopp für Flüssig- und Trockenei aus Drittstaaten

Um Käfighaltung zu unterbinden, legt die FPÖ einen Entschließungsantrag (744/A(E)) vor, der die Bundesregierung auffordert, einen Importstopp von Flüssig- und Trockenei aus Drittstatten einzuführen. Aus Sicht des Tierwohls, der Gesundheit sowie zur Sicherung der Arbeitsplätze in der österreichischen Landwirtschaft sei dies unumgänglich, so die Antragsteller Gerald Hauser und Peter Schmiedlechner. 2018 betrugen die Importe von Flüssig- und Trockenei aus Drittstaaten außerhalb der EU laut Statistik Austria nur 2,19 Prozent. Diese Produkte würden überwiegend in der Lebensmittelindustrie und der Gastronomie eingesetzt. Da es sich dabei nicht um einen signifikanten Anteil der Importe bzw. der benötigten Menge am Markt handle, würde ein Importstopp auf die Versorgung der Bevölkerung keinen entscheidenden Einfluss haben. Österreich müsse seiner Vorreiterrolle beim Tierwohl gerecht werden und seinen Weg konsequent gehen, betonen die FPÖ-Abgeordneten.

CO2-Bindung durch Humusaufbau

Eine weitere FPÖ-Initiative (788/A(E)) beschäftigt sich mit dem Klimaschutz im Bereich der Landwirtschaft. Walter Rauch und Peter Schmiedlechner fordern die Forcierung von bodenaufbauenden Maßnahmen zur CO2-Bindung, insbesondere eine Erhöhung des Humusgehaltes der Böden. Das Zusammenwirken zwischen Bodennutzung und Klimawandel sei der Öffentlichkeit noch immer wenig bekannt oder gar bewusst. Die weltweit vorhandene Menge an organischem Bodenkohlenstoff würde jedoch einen unmittelbaren Einfluss auf den C02-Gehalt in der Atmosphäre haben. Wenn der Humusgehalt ansteigt, leiste der Boden als C02-Senke einen Beitrag zur Abnahme des C02-Anstiegs in der Atmosphäre und letzten Endes zur Reduzierung der Klimaerwärmung, argumentieren die Antragsteller.

FPÖ für Förderobergrenzen aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs

Geht es nach der FPÖ, soll die neue Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2021 zum Anlass genommen werden, um eine gerechtere Verteilung der Agrarförderungen auf die einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe herbeizuführen. Aktuell richte sich die Höhe der Förderungen und Unterstützungen nach der Größe des Betriebes bzw. nach der Anzahl der am Hof gehaltenen Tiere. Dies zeige die ungerechte Verteilung der Unterstützungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderungen sollten sich daher nach der Anzahl der Arbeitskräfte am Bauernhof richten, so Antragsteller Peter Schmiedlechner. Daher soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Förderobergrenze von 70.000 € pro Jahr für land- und forstwirtschaftliche Betriebe einsetzen. Zudem sollen nur mehr "aktive Bauern" und keine Industrie- bzw. Handelsfirmen sowie Körperschaften mit Mitteln aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs unterstützt werden (789/A(E)).

Ersatzlose Streichung des fiktiven Ausgedinges

Nach Meinung der FPÖ ist es überholt, davon auszugehen, dass Altbauern bzw. Altbäuerinnen, die den Hof an die nächste Generation übergeben oder diesen verpachtet haben, Sachleistungen – etwa in Form von Wohnrechten, Naturalleistungen oder anderen Zuwendungen – erhalten. Sie sprechen sich in diesem Sinn dafür aus, das "fiktive Ausgedinge", das beispielsweise die Pension schmälern kann, ersatzlos aus dem Sozialversicherungsrecht zu streichen (791/A(E) ). Peter Schmiedlechner ortet eine Ungleichbehandlung der LandwirtInnen mit anderen Berufsgruppen. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen. (Schluss) med