Parlamentskorrespondenz Nr. 822 vom 16.07.2020

Bundesrat stimmt einmaliger Erhöhung der Presseförderung zu

Ebenfalls keine Einsprüche bei internationalen Abkommen, Anpassungen beim Auslandsösterreicher-Fonds und Grundbuchs-Novelle

Wien (PK) – Die Presseförderung wird zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krisensituation für das Jahr 2020 einmalig auf Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen sowie Zeitschriften ausgeweitet, dafür stimmten sowohl ÖVP, SPÖ und Grüne in der heutigen Sitzung des Bundesrats. Lediglich die FPÖ sprach sich gegen die außerordentliche Förderung durch das Presseförderungsgesetz aus, wofür die Regierung 3 Mio. € zur Verfügung stellt.

Argumentiert wurde die Ablehnung des Gesetzes von Michael Schilchegger (FPÖ/O) vor allem hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgehensweise der Regierung bei den COVID-19-Hilfspaketen, die er als "Anlassgesetzgebung" und "Gießkannen-Förderpolitik" bezeichnete. Es seien für die Branche bereits mehrere Sonderförderungen verteilt worden, insgesamt 33 Mio. €. Die Haltung seiner Fraktion sei als ein politisches Zeichen und nicht als Geringschätzung der JournalistInnen zu verstehen, erklärte Bundesrat Schilchegger.

Laut Staatssekretärin Andrea Mayer ist das Gesetz ein Bekenntnis der Bundesregierung zur Medienvielfalt in diesem Land. In der Krisenphase hätten die Medien eine noch wichtigere Aufgabe als sonst erfüllt, weshalb mehrere Maßnahmen für die besonders betroffene Branche gesetzt wurden, sagte sie.

Auch die BundesrätInnen von ÖVP, SPÖ und Grünen stellten in ihren Diskussionsbeiträgen einen Bezug zur Bedeutung der Medienvielfalt in Österreich her. So unterstrich Klara Neurauter (ÖVP/T), dass die JournalistInnen während des Lockdowns die wichtigen sachlichen Informationen über die aufrechten Maßnahmen geliefert und gleichzeitig "Fake-News" die Stirn geboten hätten. Als Ergänzung zu den bestehenden Förderungen würden nun auch die bislang noch nicht ausreichend berücksichtigten Produkte solche erhalten, wie etwa die Regionalmedien.

Begrüßt wurde die Maßnahme auch von Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ/W). Sie erläuterte die Details des Verteilungsschlüssels zur Verminderung der COVID-19-Einbußen. So wären die Personalkosten für die Höhe der Förderung maßgeblich und Doppelförderungen ausgeschlossen. Seitens der SPÖ-Fraktion forderte sie eine rasche Umsetzung.

Als einen wichtigen Schritt erachtet auch Marco Schreuder (Grüne/W) die Regierungsvorlage, indem er seine Freude zum Ausdruck brachte, dass nun neben den Bezirkszeitungen auch die Online-Medien besondere Berücksichtigung finden. Immerhin würden Medien mittlerweile vermehrt digital konsumiert werden, meinte Bundesrat Schreuder.

Weitere Beschlüsse

Die BundesrätInnen stimmten ferner mehrheitlich für die Errichtung des Internationalen Zentrums für Menschenrechte in Graz. Das UNESCO-Abkommen soll einen Beitrag zur Erreichung der strategischen Ziele der UNESCO leisten, etwa zur Förderung des interkulturellen Dialogs oder zur Implementierung der Neuen Urbanen Agenda sowie der Agenda 2030.

Einstimmig beschlossen wurde ein zweites internationales Abkommen, die Ratifizierung der Satzung der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA). Es fördert die umfassende und verstärkte Einführung sowie die nachhaltige Nutzung aller Formen erneuerbarer Energie. Österreich will durch den Beitritt unter anderem seine Position als internationaler "Energy-Hub" ausbauen.

Auch eine Änderung beim Auslandsösterreicher-Fonds zur Anhebung der Zuwendungsgrenze für materiell in Not geratene AuslandsösterreicherInnen von 1.000 € auf 1.500 € pro Jahr für sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren erhielt die Zustimmung aller Bundesratsfraktionen.

Einhellig gebilligt wurde von den BundesrätInnen überdies eine Grundbuchs-Novelle, um die Treuhänderrangordnung zu stärken und praktikabler auszugestalten. (Fortsetzung Bundesrat) fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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