Einlangen NR
Datum | Stand des parlamentarischen Verfahrens |
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10.06.2020 | Einlangen im Nationalrat |
10.06.2020 | Vorgesehen für den Justizausschuss |
17.06.2020 | 36. Sitzung des Nationalrates: Mitteilung des Einlangens |
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2020 – GB-Nov 2020)
Der gegenständliche Entwurf sieht eine Regelung für den Fall des Todes bzw. des Verlusts oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders vor. Zudem soll künftig die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch oder einer Rangordnungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder nicht entgegenstehen. Letztlich soll auch die Löschung der Anmerkung der Rangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist geregelt werden. Darüber hinaus bringt der Entwurf Erleichterungen bei der Antragstellung sowie der Zustellung.