Parlamentskorrespondenz Nr. 845 vom 11.08.2020

Neu im Justizausschuss

Oppositionsanträge zu E-Mobilität, "Mascherlposten", Stopp-Corona-App und Kurzarbeit von RechtsanwaltsanwärterInnen

Wien (PK) – Die Schaffung einer klaren Rechtslage für die erleichterte Einrichtung von Ladestationen für E-Autos in Gemeinschaftswohnanlagen sowie ein Ende der Praxis der "Mascherlposten" im Justizministerium sind Anliegen der NEOS. Die FPÖ wiederum tritt für die Straffreiheit der NutzerInnen der Stopp-Corona-App bei Unterlassung der Selbstisolation nach falschen bzw.  irrtümlichen Warnungen ein und verlangt überdies die volle Anrechenbarkeit der Corona-Kurzarbeit auf die Kernzeit von RechtsanwaltsanwärterInnen.

E-Mobilität: NEOS fordern klare Rechtslage für Einrichtung von Ladestationen in Wohnanlagen

Die von Bundesministerin Leonore Gewessler propagierte Förderung der E-Mobilität würde nicht greifen, solange es BewohnerInnen von Gemeinschaftsanlagen mangels Ladestationen nicht möglich ist, auf ein Elektrofahrzeug umzusteigen, befürchtet NEOS-Mandatar Johannes Margreiter und spricht von einer diesbezüglich nicht einheitlichen Rechtslage. Er fordert in einem Entschließungsantrag (767/A(E)) Anpassungen im Mietrechtsgesetz und im Wohnungseigentumsgesetz, um im Sinne eines "Right to Plug" den Einbau von Ladestationen in Gemeinschaftsanlagen zu erleichtern und rechtlich klar zu regeln.

NEOS für Abschaffung der "Mascherlposten" im Justizressort

Stephanie Krisper (NEOS) übt Kritik an der im Justizministerium geübten Praxis von zeitlich unbegrenzten Zuteilungen und Beförderungen auf Planstellen, die von der beförderten Person tatsächlich nie bekleidet werden. Bei diesen so genannten "Mascherlposten" handle es sich nicht um den gegenseitigen Austausch zwischen Ministerium und justizieller Kerntätigkeit, sondern vielmehr um gezielte Protektion einzelner Günstlinge, gibt sie zu bedenken und drängt in einem Entschließungsantrag (460/A(E)) auf eine Beendigung dieser Art von Postenvergabe. Krisper plädiert vor allem dafür, die Besetzung von Planstellen an die tatsächliche Ausübung zu binden.

FPÖ-Bedenken gegen Stopp-Corona-App

Massive Vorbehalte meldet Harald Stefan (FPÖ) gegen die neue Version der Stopp-Corona-App an, die NutzerInnen die Möglichkeit bietet, beim Auftreten von Symptomen ohne ärztliche Überprüfung – und damit noch vor Absolvierung eines Corona-Tests - von sich aus eine Warnung abzugeben. Für die Betroffenen solcher unter Umständen auch irrtümlichen Warnungen würde dies weitreichende rechtliche Konsequenzen auslösen, gibt der Justizsprecher der FPÖ zu bedenken. Denn wenn NutzerInnen der App es unterlassen, sich aufgrund einer Information über Kontakte mit infizierten Personen in Quarantäne zu begeben, liege eine Strafbarkeit nach § 179 StGB (fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) vor, warnt Stefan und appelliert nun in einem Entschließungsantrag (740/A(E)) an die Bundesregierung, umgehend jede Werbetätigkeit für die App einzustellen und die Straffreiheit der NutzerInnen sicherzustellen.

FPÖ für volle Anrechenbarkeit der Zeiten in COVID-19-Kurzarbeit bei RechtsanwaltsanwärterInnen   

Geht es nach der FPÖ, dann sollen Zeiten von RechtsanwaltsanwärterInnen in COVID-19-Kurzarbeit voll auf die Kernzeit für die praktische Verwendung bei einem Rechtsanwalt angerechnet werden. Bestätigt fühlt sich Harald Stefan in seiner Forderung auf entsprechende Änderungen der Rechtsanwaltsordnung (717/A) dabei durch die aktuelle Rechtslehre, die überwiegend die Auffassung vertritt, dass Kurzarbeit eine Teilzeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist. (Schluss) hof