Parlamentskorrespondenz Nr. 941 vom 25.09.2020

Bisher über 63 Mio. € aus Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds ausbezahlt

Vizekanzler Kogler legt aktuellen Monatsbericht vor

Wien (PK) – An den Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds (NPO-Unterstützungsfonds) wurden bisher 6.134 Anträge auf Förderungen gestellt. Wie aus dem von Vizekanzler Werner Kogler dem Budgetausschuss vorgelegten Monatsbericht für August 2020 hervorgeht (32/BA), wurden mit Stand 31. August 2020 5.851 Anträge positiv behandelt, wobei das zugesagte Fördervolumen bei 120,872 Mio. € lag. Nach Zuerkennung der Förderung konnten in der 1.Tranche bereits 63,684 Mio. € ausbezahlt werden. Die durchschnittlich zugesagten Förderungen beziffert der Bericht dabei mit 20.658 €.

Eine Aufschlüsselung der beantragten Förderungen nach Größenklassen zeigt, dass der weitaus größte Teil im Bereich bis 3.000 € (40,9%) bzw. zwischen 3.000 € und 12.000 € (39,1%) lag. 18,1% der Anträge betrafen ein Fördervolumen zwischen 12.000 € und 200.000 €, 1,4% zielten auf ein Förderung zwischen 200.000 € und 800.000 € ab. Lediglich 0,5% aller Anträge hatten ein Volumen von über 800.000 € zum Gegenstand. 33,1% aller Anträge kamen aus dem Sektor Sport, 19,7% aus dem Bereich Religion und kirchliche Zwecke. Die Feuerwehren stellten 16,8% der Förderanträge, Einrichtungen aus Kunst und Kultur 14,8%. Eine Aufgliederung nach dem beantragten Fördervolumen sieht den Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales, aus dem nur 3,5% der Anträge kamen, mit 23,2% an der Spitze, gefolgt von den Sektoren Religion und kirchliche Zwecke (22,9%) und Sport (16,3%).

Aus dem beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten NPO-Unterstützungsfonds werden Förderungen an gemeinnützige Organisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen, an kirchliche Organisationen sowie an freiwillige Feuerwehren vergeben, die durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt wurden. Die Förderungen ersetzen den Organisationen dabei Kosten, die typischerweise im laufenden Betrieb anfallen. Zudem besteht die Möglichkeit, einen so genannten Struktursicherungsbeitrag zu beantragen, der zusätzliche Kosten bedecken kann. Der Betrachtungszeitraum für förderbare Kosten reicht vom 1.4.2020 bis zum 30.9.2020, für unmittelbar durch COVID-19 verursachte Kosten, etwa Schutzausrüstung, beginnt dieser Zeitraum bereits mit 10.3.2020. Begrenzt ist die Förderung jedenfalls mit dem Einnahmenausfall, wobei die absolute Förderobergrenze bei 2,4 Mio. € liegt. Die erste Tranche der Förderung wird nach Zuerkennung ausbezahlt, die zweite Tranche nach der Abrechnung. (Schluss) hof