Parlamentskorrespondenz Nr. 989 vom 05.10.2020

Landesverteidigungsausschuss: Misstrauensantrag gegen Ministerin Tanner bleibt ohne Mehrheit

Zustimmung aller Parteien zur Evaluierung des Covid-19-Milizeinsatzes

Wien (PK) – Geprägt war der heutige Ausschuss für Landesverteidigung von der Kritik der drei Oppositionsparteien, die auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag formuliert haben, in dem sie Front gegen die Ministerin machen. Der Entschließungsantrag, der Ministerin das Vertrauen zu entziehen, fand keine Mehrheit.

Zwei Entschließungsanträge brachten NEOS in den Ausschuss ein. Sie plädierten einerseits für eine Evaluierung des Milizeinsatzes im Gefolge der Corona-Pandemie und forderten andererseits die Errichtung eines Stabes Cyberdefense im Verteidigungsressort.

Misstrauensantrag gegen Verteidigungsministerin von SPÖ, FPÖ und NEOS blieb ohne Mehrheit

"Die vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit Österreichs und seiner Bürger durch die Ankündigungen, Entscheidungen und Unterlassungen der Bundesministerin für Landesverteidigung dürfen nicht länger hingenommen werden." – Mit drastischen Worten holt die Opposition zu einem Rundumschlag gegen die Ressortleiterin aus, wobei im Mittelpunkt der Kritik von Robert Laimer (SPÖ), Reinhard Eugen Bösch (FPÖ) und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) die von Tanner anvisierte tiefgreifende Umstrukturierung des Bundesheers steht. Die Ministerin plane, die Landesverteidigung auf ein Minimum zu reduzieren und das Heer nur noch auf Cyberabwehr und Katastrophenschutz auszurichten, lautet der Vorwurf der drei Wehrsprecher. De facto bedeute dies die Abschaffung der militärischen Landesverteidigung und einen Bruch der Bundesverfassung. Gefährdet sieht die Opposition auch die aktive Luftraumüberwachung Österreichs, wobei Laimer, Bösch und Hoyos-Trauttmansdorff massive Bedenken gegen die Entscheidung Tanners für eine Einflottenlösung auf Basis des Eurofighters anmelden. Die Ministerin mache damit die Luftraumüberwachung von einem Konzern abhängig, mit dem Österreich in einer rechtlichen Auseinandersetzung steht. Auch sehe Tanner keine Notwendigkeit für eine Aufrüstung des Eurofighters und eine Nachfolgebeschaffung für die Saab 105. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag (779/A(E)) treten SPÖ, FPÖ und NEOS dafür ein, der Ministerin gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG das Vertrauen zu entziehen.

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ) sah durch das Reformpapier zur Landesverteidigung die "militärische Landesverteidigung für obsolet erklärt". Dadurch sei das Vertrauen in die Amtsführung der Ministerin verwirkt. Experimente mit der Sicherheit Österreichs seien "nicht sinnvoll" und wären ein Bruch mit der Bundesverfassung", so Laimer in seiner Begründung des Antrags.

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) bemängelte den fehlenden Reformwillen im Ressort, das Bundesheer solle "in Richtung technisches Hilfswerk" entwickelt werden. Seinen beiden Vorrednern schloss sich Ausschussvorsitzender Reinhard Bösch (FPÖ) an. Mittelfristig solle die militärische Landesverteidigung abgeschafft werden, gab Bösch zu bedenken.

Dem entgegnete Abgeordneter Friedrich Ofenauer (ÖVP). Die Aussprache mit der Ministerin habe heute gezeigt, dass eine Abschaffung der militärischen Landesverteidigung "nicht im Raum steht", der Antrag müsse eigentlich zurückgezogen werden und sei "politischer Aktionismus", die Opposition sei "orientierungslos". Seinen "Respekt" äußerte Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) in Richtung der Ministerin. Es gebe keinen Grund für den vorliegenden Antrag.

Einigkeit aller Fraktionen über Evaluierung des Corona-Milizeinsatzes

Eine vollständige Evaluierung des Milizeinsatzes im Rahmen der Corona-Pandemie – von der Mobilmachung bis zur Abrüstung – verlangte NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. Für das Bundesheer sei Corona ein Probelauf gewesen, aus dem das Ministerium so viele Lektionen wie möglich lernen müsse.

Auch die Abgeordneten der anderen Fraktionen unterstrichen die Notwendigkeit der Evaluierung des Einsatzes. Daher gab es einhellige Zustimmung des Ausschusses zu einem Abänderungsantrag zum ursprünglichen Entschließungsantrag (664/A(E)) der NEOS. Die Frist für die Vorlage der Evaluierung wurde nun mit 31. März 2021 festgelegt.

Verteidigungsministerin Tanner betonte, es sei ihr ein großes Anliegen, diese erste Mobilisierung der Miliz in der Zweiten Republik zu evaluieren. Hier hätten sich einige Probleme gezeigt, die teilweise auf nicht mehr zeitgemäße gesetzliche Grundlagen zurückzuführen sind, wie etwa eine uneinheitliche Bezahlung für den Milizeinsatz. Über die notwendigen gesetzlichen Anpassungen, um hier Gerechtigkeit zu schaffen, sei sie im Gespräch mit dem Sozial- sowie dem Arbeitsministerium.

NEOS fordern mehr Nachdruck bei der Errichtung einer Cyberdefense-Einheit im Verteidigungsministerium

Der Cyber-Angriff auf das Außenministerium Anfang des Jahres zeigt für NEOS-Abgerordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) die Verwundbarkeit österreichischer Regierungseinheiten gegenüber gezielten Attacken aus dem Ausland. Gerade in der derzeitigen COVID-19-Krise müsse man auch die Bedrohungslage aus dem Cyberspace und die damit einhergehenden Gefahren für die Sicherheit der kritischen Infrastruktur ernst nehmen, sagte der Abgeordnete. Er drängt deshalb in einem Entschließungsantrag (686/A(E)) auf die Errichtung einer eigenständigen Cyberdefense-Einheit im Verteidigungsministerium bis Ende 2020.

ÖVP-Abgeordneter Andreas Minnich sagte, die Bedrohungsszenarien würden ernst genommen. Derzeit werde ein gesamtstaatliches Cyber-Sicherheitszentrum entwickelt, in dem das Bundesheer eine tragende Rolle spiele. Daher sei eine Vertagung des Antrags gerechtfertigt. Diese Vertagung erfolgte mit den Stimmen von ÖVP und Grünen. NEOS-Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorf und SPÖ-Abgeordneter Reinhold Einwallner kritisierten die Vertagung. Er wolle zumindest Auskünfte über den aktuellen Status der angekündigten Arbeiten, sagte Einwallner. Verteidigungsministerin Tanner teilte ihm mit, dass der Organisationsplan des Cyberzentrums fertiggestellt sei und mit 1. November in Kraft treten werde. Auch die Voraussetzungen für die Umsetzung des Personalplans seien bereits vorhanden, man habe bereits Schritte zu einer sukzessiven Personalaufstockung gesetzt.

Europäischer Verteidigungsfonds: Tanner sieht Chance für Wirtschafts- und Technologiestandort

Dem Ausschuss für Landesverteidigung lag auch der Bericht von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner über EU-Vorhaben 2020 im Bereich Landesverteidigung (III-108 d.B.) vor. Der Bericht wurde vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.

Die Abgeordneten Johannes Magreiter (NEOS) und Axel Kasseger (FPÖ) interessierten sich für von der Verteidigungsministerin angesprochenen Perspektiven des Europäischen Verteidigungsfonds (EDF). Laut Bericht rechne die Ministerin mit bis zu 100 Mio. € Investitionsvolumen, die Österreich aus dem EDF lukrieren könne, also um beträchtliche Mittel, sagte Magreiter. Kasseger wollte wissen, wie es dabei um die von der Ressortchefin genannten innerstaatlichen Rahmenbedingungen stehe. Das seien etwa die Integration des EDF in die neu zu erstellende FIT-Strategie 2030, die Sicherstellung der Budgetierung für die erforderliche Kofinanzierung im Rahmen der Forschungsfinanzierung sowie die Schaffung geeigneter Governance- und Managementstrukturen mit klaren Kompetenzregelungen.

Bundesministerin Tanner wies darauf hin, dass die Frage der österreichischen Kofinanzierung derzeit finalisiert werde. Österreich werde voraussichtlich jährlich rund 28 Mio. € zum EDF beitragen. Sie sei überzeugt, dass es damit gelingen werde, im Gegenzug Forschungsmittel in signifikanter Höhe aus dem Fonds abzurufen.

Berichte der Bundesheerkommission für 2018 und 2019 verweisen auf Handlungsbedarf

Gemeinsam behandelt wurden vom Ausschuss die Jahresberichte 2018 (III-96 d.B.) und 2019 (III-177 d.B.) der Parlamentarischen Bundesheerkommission samt den jeweiligen Stellungnahmen der Ministerin. Auch diese beiden Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Verteidigungsministerin unterstrich in ihren Stellungnahmen die Notwendigkeit von Beschaffungen und Modernisierungen im Bundesheer und mahnte überdies eine entsprechende budgetäre Dotierung ein. Dieser Punkt wurde auch von den Mitgliedern des Präsidiums der Bundesheerkommission hervorgehoben, das sich aus Abgeordnetem Reinhard Bösch als dem aktuellen Vorsitzenden der Kommission sowie dem ehemaligen Abgeordneter Otto Pendl, der als derzeitiger Ko-Vorsitzender dem Ausschuss für Auskünfte zur Verfügung stand, zusammensetzt.

Bösch berichtete von der umfangreichen Kontrolltätigkeit der Kommission, die sie auch mit Besuchen vor Ort wahrnehme. Die Art und Weise, wie die Kommission den parlamentarischen Kontrollauftrag erfülle, erhalte internationale Anerkennung, darin waren sich Bösch und Pendl einig. Bösch wies darauf hin, dass mit Jahresende 2020 die Kommission für ihre nächste sechsjährige Funktionsperiode neu zu besetzen sein wird. Die Kommission habe immer wieder auf Ausrüstungsmängel hingewiesen, hier habe es in den letzten zwei Jahren Verbesserungen gegeben, sagte Bösch.

Seitens der Abgeordneten aller Fraktionen wie auch von der Ressortchefin wurde die effiziente Arbeit der Parlamentarischen Bundesheerkommission gewürdigt. Bundesministerin Tanner betonte, dass sie alle Anregungen der Kommission gerne aufnehme, etwa zum Gehaltsschema.

Die Parlamentarische Bundesheerkommission geht in ihren Berichten auch auf die Beschwerden ein, die an sie herangetragen werden. So wurde für das Jahr 2018 ein Rückgang bei der Zahl der Beschwerden festgestellt, die Kommission leitete 267 Verfahren ein (2017: 393). Im Vorjahr ist die Zahl der Beschwerden beim Bundesheer wieder leicht angestiegen, wie aus dem aktuellen Jahresbericht hervorgeht. Im Berichtsjahr 2019 wurden 287 Beschwerdeverfahren eingeleitet. Insgesamt haben 2018 2.744 Personen die Beschwerdekommission in Anspruch genommen, 2019 waren es 2.850 Personen, wobei, wie der Bericht betont, in vielen Fällen durch Beratung, Rechtsauskunft sowie Vermittlung von Lösungen rasch und effizient geholfen werden konnte.

Nach wie vor gebe es zwar einzelne Beschwerden, die unter die Kategorie "unangebrachte Ausdrucksweisen" und "Schikanen" fallen, sagte Kommissionsmitglied Otto Pendl. Die Mehrheit der Beschwerdegründe betreffe aber Personalangelegenheiten, Angelegenheiten des Ausbildungs- und Dienstbetriebs und mangelhafte Infrastruktur, hob Pendl hervor. Darin spiegle sich wider, dass unterdessen etwa drei Viertel der Beschwerden aus dem Bereich des Kaderpersonals komme und nur rund ein Viertel von Grundwehrdienern erhoben werde. Pendl sah das als Beleg, dass im Bereich des Grundwehrdienstes einige deutliche Verbesserungen erzielt werden konnten. Ausschussobmann Bösch ergänzte, für das laufende Jahr zeichne sich ab, dass der Milizeinsatz für ein zusätzliches Beschwerdeaufkommen gesorgt habe. (Schluss) cke/sox