Parlamentskorrespondenz Nr. 1093 vom 21.10.2020

Gleichbehandlungsausschuss einstimmig für Brustkrebsfrüherkennung und Info-Broschüren in leichter Sprache

Mehrere Oppositionsanträge vertagt, Brustkrebsfrüherkennungsprogramm "früh erkennen" soll aufrecht erhalten bleiben

Wien (PK) – Der Gleichbehandlungsausschuss sprach sich heute einstimmig für zwei Initiativen im Bereich Frauengesundheit aus. Weitere Entschließungsanträge der Oppositionsparteien, etwa zu Gewaltschutz, Diskriminierungsschutz oder Einkommensgerechtigkeit, wurden abgelehnt oder vertagt.

Brustkrebsfrüherkennung auch während der Corona-Krise

Frauengesundheit bleibt auch während der Corona-Krise ein zentrales Thema. So fand etwa ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien zum Thema Brustkrebsfrüherkennung (836/A(E)) die Zustimmung aller Fraktionen. Darin wird gefordert, das Brustkrebsfrüherkennungsprogramm "früh erkennen" unter allen Umständen aufrecht zu erhalten. Das seit 2014 bestehende Programm habe mehr Qualität bei den Mammografie-Untersuchungen und ein bundesweit einheitliches Einladungssystem gebracht. Während der Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 wurde das Einladungssystem aber vorübergehend ausgesetzt, wodurch 40% weniger Mammakarzinome entdeckt wurden, zeigte Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) auf.

Um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden, wurden der Gesundheitsminister und die Frauenministerin aufgefordert, auch in Zeiten gesundheitspolitischer Herausforderungen Frauengesundheit weiterhin zu forcieren. Weil die entsprechenden Programme Ländersache seien, lautet der Appell an die Ministerin und den Minister, in enger Kooperation mit den Bundesländern vorzugehen, so Meri Disoski (Grüne).

Broschüren zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen in leichter Sprache

Dem Gesundheitsminister und der Frauenministerin wurde ein weiterer Auftrag einstimmig erteilt. Sie sollen gemeinsam die Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien in leichter Sprache sowie Österreichischer Gebärdensprache zum Thema gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen in Auftrag geben. In einem Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen (837/A(E)) wird aufgezeigt, dass Frauen mit Behinderungen in Bezug auf gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen eine benachteiligte Gruppe seien. Die Ursache sieht Kira Grünberg (ÖVP) unter anderem in fehlenden Informationen etwa in leichter Sprache oder Gebärdensprache. Bei der Erstellung solcher Materialien sollen Frauen mit Behinderungen einbezogen werden, betonte Meri Disoski (Grüne). Verena Nussbaum (SPÖ) und Rosa Ecker (FPÖ) äußerten Zustimmung zu dem Antrag und regten an, entsprechende Broschüren für alle gesundheitlichen Untersuchungen zu erstellen. Die Entschließung wurde schließlich einstimmig angenommen.

FPÖ mit Initiative zur Erfassung des gesundheitlichen Zustandes von jungen Frauen in Minderheit

Keine Zustimmung fand jedoch ein Entschließungsantrag der FPÖ zur Gesundheit von jungen Frauen (729/A(E)). Während junge Männer im Rahmen der verpflichtenden Stellung auch medizinisch untersucht werden, gebe es für Mädchen ab dem 18. Geburtstag keine vorgeschriebene medizinische Untersuchung mehr, bemängelte Rosa Ecker (FPÖ). Eine solche Erfassung sei aber für zielgerichtete Präventionsmaßnahmen erforderlich, so Ecker. Sie forderte deshalb die Frauenministerin und den Gesundheitsminister auf, eine Erfassung des Gesundheitszustandes von jungen Frauen zu beauftragen, dem Nationalrat zu übermitteln und als Basis für gendergerechte Gesundheitsmaßnahmen heranzuziehen.

Gabriele Heinisch-Hosek und Verena Nussbaum (beide SPÖ) sahen die Forderung durch bestehende Vorsorgeuntersuchungen bereits abgedeckt. Von Seiten der ÖVP befürchtete Elisabeth Pfurtscheller einen Zwang, der abzulehnen sei. Die FPÖ konnte somit keine Zustimmung finden, der Antrag wurde abgelehnt.

Oppositionsanträge aus Gesundheitsbereich vertagt

Für eine zügige und vollständige Umsetzung des Aktionsplans Frauengesundheit sprach sich die SPÖ in einem Entschließungsantrag (933/A(E)) aus. Ein solcher Aktionsplan sei bereits 2017 erstellt worden und in Zeiten der Corona-Pandemie umso bedeutsamer, heißt es darin. Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Frauenministerin Susanne Raab werden daher aufgefordert, den Aktionsplan Frauengesundheit zügig und in vollem Umfang umzusetzen.

Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) wollte wissen, wer für die Koordination mit den Bundesländern verantwortlich sei. Damit sei die Gesundheit Österreich GmbH betraut, antwortete Ministerin Raab. Sie verwies auf den Frauengesundheitsdialog, der einmal im Jahr stattfinde. Weil dieser aufgrund von COVID-19 auf 2021 verschoben wurde und die Umsetzung im Gange sei, stellte Heike Grebien (Grüne) einen Vertagungsantrag, der schließlich mehrheitlich angenommen wurde.

Ebenfalls vertagt wurde ein Entschließungsantrag der NEOS, in dem ein Verbot von sogenannten Konversions- und anderen reparativen Therapieformen an Minderjährigen gefordert wird (943/A(E)). Bereits im Juli 2019 wurde mit einer einstimmigen Entschließung im Nationalrat die Ausarbeitung einer entsprechenden Regierungsvorlage gefordert, zeigte Yannick Shetty (NEOS) auf. Bis heute seien aber keine weiteren Schritte gesetzt worden, obwohl ein entsprechendes Gesetz dringend notwendig sei, so Shetty. Die aktuelle Rechtslage sei nämlich nicht ausreichend, um Minderjährige vor diesen potenziell psychisch und physisch schädigenden Behandlungen zu schützen, zumal diese oft außerhalb eines beruflichen oder therapeutischen Kontexts vollzogen würden, führte Shetty an. Für Selma Yildirim (SPÖ) handelt es sich bei solchen Behandlungen um Menschenrechtsverletzungen, die wie in Deutschland klar unter Strafe gestellt werden müssten.

Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) ortete ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Im Menschenrechtsausschuss habe die Justizministerin bereits angekündigt, sich mögliche rechtliche Lücken anzusehen. Weil diese Frage nicht einfach zu klären sei, stellte Ernst-Dziedzic einen Vertagungsantrag, der mehrheitlich angenommen wurde.

SPÖ sieht weiteren Bedarf an Maßnahmen gegen Gewalt und Sexismus

"Echte Gewaltschutzmaßnahmen statt Rückschritte zu Lasten betroffener Frauen und Kinder" forderte die SPÖ mit einem entsprechend umfassenden Entschließungsantrag (117/A(E)). Mit dem sogenannten Dritten Gewaltschutzgesetz im September 2019 habe Schwarz-Blau die Ergebnisse der Task-Force in diesem Bereich ebenso ignoriert wie die Expertise und Warnungen von Justiz und Opferschutzeinrichtungen, so die Kritik der AntragstellerInnen. Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ) erkundigte sich nach dem Stand der Umsetzung der Istanbul Konvention sowie der Fortführung des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Auch im Bereich Sexismus gab es aus Sicht der SPÖ dringenden Handlungsbedarf (690/A(E)). Antragstellerin Gabriele Heinisch-Hosek nahm den Tiroler Vorfall in Zusammenhang mit Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler und einer Aktivistin zum Anlass, die Ministerin dazu aufzufordern, "unverzüglich den Kampf gegen Sexismus aufzunehmen". Es handle sich dabei um eine strukturelle Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, es brauche daher ein grundsätzliches Umdenken, das zu neuen Rollenbildern und Verhaltensweisen führen müsste. SPÖ-Mandatarin Sabine Schatz erinnerte daran, dass es seit 2018 bereits 99 Femizide gegeben hat; und dies sei nur die Spitze des Eisbergs, was die Gewalt gegenüber Frauen betrifft. Kritisch beurteilte Selma Yildirim (SPÖ) die Tatsache, dass das Gewaltschutzthema in der öffentlichen Debatte oft auf die ethnische und kulturelle Zugehörigkeit reduziert werde.

Seit dem Amtsantritt von Bundesministerin Susanne Raab sei schon viel passiert, war Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) überzeugt, die unter anderem auf die deutliche Aufstockung des Frauenbudgets und der Mittel für Gewaltschutzprojekte sowie die höhere Dotierung für die Frauen-Helpline hinwies, deren MitarbeiterInnen gerade in den letzten Monaten eine sehr wichtige Arbeit geleistet haben. Auch Meri Disoski von den Grünen hob die massive Erhöhung des Frauenbudgets hervor. Außerdem sehe man an allen Ecken, dass Maßnahmen gegen Gewalt und Sexismus einen hohen Stellenwert im Regierungsprogramm haben. Als Beispiele führte sie das Verbot des "Upskirtings" oder die juristische und psychologische Prozessbegleitung von Kinder und Jugendlichen an, die Gewalt in der Familie miterleben mussten.

Der Schutz von Frauen vor Gewalt sei ihr ein ganz besonderes Anliegen, unterstrich Bundesministerin Susanne Raab. Gerade in den letzten Monaten habe man die Aktivitäten deutlich verstärkt und im Rahmen von Foldern in Supermärkten, Inseraten und TV-Spots versucht, so viele Frauen wie möglich zu erreichen. Insgesamt werden 3,25 Mio. € für Projekte in diesem Bereich bereitgestellt, informierte sie. Viel erwartet sich Raab auch vom Hass-im-Netz-Gesetzespaket, das einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen Sexismus leisten werde. Abgeordneter Petra Bayr (SPÖ) gegenüber teilte die Ressortchefin mit, dass der von ihr angesprochene Grevio-Bericht bis Ende Jänner vorliegen soll.

Beide Anträge wurden mehrheitlich vertagt.

SPÖ: Voller Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Bisexuelle

Mit dem sogenannten "Levelling-up" will die SPÖ den Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Bisexuelle auch auf das Privatleben ausweiten. Während LGBTIQ-Personen in der Arbeitswelt vor Diskriminierung geschützt sind, seien Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, etwa zu Wohnungen, nicht verboten, kritisieren die AntragstellerInnen. Österreich sei eines der letzten EU-Länder, das diese Schlechterstellung nicht untersagt, unterstrich Verena Nussbaum (SPÖ). In einem – mehrheitlich vertagten - Entschließungsantrag (693/A(E)), der auch von den NEOS mitgetragen wurde, setzte sich die SPÖ für eine entsprechende Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes ein. Auch ihre Fraktion unterstütze dieses Anliegen, führte Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) aus; der Koalitionspartner müsse aber noch überzeugt werden.

Eine andere Meinung vertrat die ÖVP, deren ablehnende Haltung von Abgeordneter Gudrun Kugler begründet wurde. Sie führte dabei ins Treffen, dass dieser Vorschlag auf EU-Ebene seit dem Jahr 2008 nicht mehr weiterverfolgt werde. In Stellungnahmen dazu werde vor einem hohen bürokratischen Aufwand und massiven Eingriffen in die unternehmerische Freiheit gewarnt, sollte der Diskriminierungsschutz ausgeweitet werden. 

SPÖ und NEOS drängen auf Vorlage einer aktuellen Zeitverwendungsstudie

Wie in vielen Staaten Europas gebe es auch in Österreich nicht nur einen Gender-Pay-, sondern auch einen Gender-Care-Gap, wie die NEOS in ihrer Vorlage (71/A(E)) aufwerfen. Ein Großteil gesellschaftlich unentbehrlicher Arbeiten wie Hausarbeit, die Versorgung von Kindern, alten oder kranken Menschen etc. werde von Frauen unentgeltlich geleistet, unterstreichen auch die SozialdemokratInnen (95/A(E)). Während es der SPÖ etwa darum geht, die Bedeutung dieser unbezahlten Versorgungsarbeit für die Volkswirtschaft sichtbar zu machen, argumentieren die NEOS, dass echte Geschlechtergerechtigkeit nur möglich sei, wenn Männer und Frauen gleichermaßen am Arbeitsmarkt partizipieren. Zur Überprüfung der Wirkung von Gleichstellungspolitik seien neue Daten notwendig. Beiden Anträgen zufolge stammt die letzte Zeitverwendungsstudie aus dem Zeitraum 2008/2009. Im Zuge einer geplanten Welle neuer Zeitverwendungsstudien in der EU von 2020 bis 2022 sollte auch in Österreich eine Erhebung stattfinden und eine solche Studie erstellt werden, fordern die AntragstellerInnen beider Fraktionen.

Sowohl Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) als auch Meri Disoski (Grüne) machten darauf aufmerksam, dass für die Studie im aktuellen Budget vorgesorgt sei. Frauenministerin Susanne Raab versprach diesbezüglich eine zeitnahe Umsetzung. Beide Entschließungsanträge wurden mehrheitlich vertagt.

Equal Pay: Initiativen für mehr Einkommenstransparenz sowie Lohngerechtigkeit

Die SPÖ will mehr Lohngerechtigkeit in der Privatwirtschaft erreichen und brachte neuerlich eine Initiative für ein Einkommenstransparenzgesetz ein (276/A). Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren zähle Österreich nach wie vor zu den Ländern mit einem großen geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied. Bereits geschaffene Instrumente wie Einkommensberichte oder Gehaltsangaben in Stelleninseraten würden gut angenommen, seien aber noch nicht wirksam genug. Eine Maßnahmenoffensive für Lohn- und Einkommensgerechtigkeit steht im Fokus eines weiteren SPÖ-Antrags (278/A(E)). Zum sogenannten Equal-Pay-Day, der heuer auf den 22. Oktober fällt, haben Männer durchschnittlich bereits so viel verdient wie Frauen das ganze Jahr, erläutert Verena Nussbaum (SPÖ), was eine Verbesserung um nur einen Tag gegenüber dem Vorjahr darstellt. Demzufolge betrage die Einkommensdifferenz fast 20%. Österreich gehöre damit zu den Schlusslichtern in Europa. Mit einem entsprechenden Forderungspaket drängen die SozialdemokratInnen etwa auf effektivere Einkommensberichte, auf ein Recht auf Arbeitszeitwechsel sowie auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr und einen Mindestlohn von 1.700 € steuerfrei. Weiters sollen 50% der AMS-Mittel für Frauen verwendet werden.

Die Freiheitlichen halten einige Forderungen für richtig, erklärte Edith Mühlberghuber, beim Thema Kinderbetreuung setze man jedoch weiterhin auf Wahlfreiheit. Kontraproduktiv aus ihrer Sicht sei zudem, einen Rechtsanspruch für einen Wechsel von einem Teilzeit- auf einen Vollzeitjob festzulegen. Aus diesen beiden Gründen werde ihre Fraktion den Antrag ablehnen.

Abgeordnete Gudrun Kugler (ÖVP) warnte vor einer "Strafkultur" und sah hinsichtlich der verpflichtenden Veröffentlichung von bestimmten Berichten Datenschutzprobleme. Da man Einkommensunterschiede ihrer Ansicht nach an der Wurzel packen müsse, sei etwa die Einführung eines automatischen Pensionssplittings wünschenswert. Es brauche einen Mix an Maßnahmen, um mehr Einkommensgerechtigkeit zu schaffen und um gegen Altersarmut anzugehen, erklärte Meri Disoski (Grüne). Die Unterstützung von Mädchen, um sogenannte MINT-Fächer zu studieren, oder die Umsetzung des zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres wären gute Beispiele dafür.

Beide Anträge wurden mehrheitlich vertagt. (Schluss) kar/sue