Parlamentskorrespondenz Nr. 1145 vom 06.11.2020

Budgetausschuss gibt grünes Licht für Budgetbegleitgesetz

Mit Sammelnovelle werden 33 Gesetze geändert und fünf neue geschaffen

Wien (PK) – Der Budgetausschuss des Nationalrats hat heute Nachmittag grünes Licht für das Budgetbegleitgesetz 2021 gegeben. ÖVP und Grüne stimmten für die umfangreiche Sammelnovelle, die unter anderem weitere Corona-Hilfen, eine Verlängerung der Kurzarbeit und die vereinbarte gestaffelte Pensionserhöhung für das kommende Jahr bringt. Auch weitere Sondermittel für die Länder, haushaltsrechtliche Grundlagen für die Beschaffung und Verteilung von COVID-19-Impfstoffen, die finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation, eine Sonderdotierung des Ausgleichstaxfonds, die Einrichtung eines Fördertopfs aus Anlass des 100. Jahrestags der Volksabstimmung in Kärnten und viele weitere Punkte sind Teil des Pakets.

Insgesamt werden mit dem Budgetbegleitgesetz 33 Gesetze novelliert und fünf neue Gesetze geschaffen. Zudem hat der Budgetausschuss ergänzend zur Sammelnovelle eine weitere erst heute eingebrachte Gesetzesinitiative zur temporären Errichtung eines Bevorratungslagers für Schutzausrüstung und andere medizinische Güter auf den Weg gebracht.

SPÖ, FPÖ und NEOS bewerteten einzelne Teile des Budgetbegleitgesetzes positiv, dem ganzen Paket wollte aber keine der drei Oppositionsparteien zustimmen. So ist nach Meinung der SPÖ etwa zu wenig Geld für die ärmsten Haushalte vorgesehen. Zudem sieht Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek nicht ein, dass PensionsbezieherInnen mit einer Pension ab 2.333 € nicht einmal die Inflation abgegolten bekommen. Nach Meinung der NEOS wäre es hingegen ausreichend gewesen, nur die Ausgleichszulage überproportional zu erhöhen. Auch ist sich Karin Doppelbauer nicht sicher, ob es durch die neue Kurzarbeitsregelung in Kombination mit dem geplanten 80%-igen Ersatz des Umsatzentgangs im November nicht zu einer Überkompensation für manche Branchen kommt. Die FPÖ hinterfragte unter anderem die Anschaffung von Antigen-Schnelltests durch den Bund in der Höhe von 30 Mio. € und die Kostenschätzung für die COVID-19-Impfstoffe.

Von Seiten der Regierung stellten Finanzminister Gernot Blümel und Sozialminister Rudolf Anschober angesichts der COVID-19-Pandemie eine Verschiebung des neuen Finanzausgleichs um zwei Jahre in den Raum. Eine entsprechende Verlängerung des geltenden Finanzausgleichs werde derzeit vorbereitet, teilte Blümel den Abgeordneten mit.

Vizekanzler Werner Kogler wies darauf hin, dass man in Zusammenhang mit dem NPO-Fonds Vorsorge für etwaige neue Förderschienen getroffen habe, etwa für Sonderfälle, die mit der allgemeinen Förderung nicht erreicht werden. Wieviel Geld heuer insgesamt aus dem NPO-Fonds ausgezahlt wird, konnte Kogler nicht beantworten, ihm zufolge ist aktuell aber vorgesehen, 115 Mio. € ins nächste Jahr zu übertragen.

Was die Verfügbarkeit eines COVID-19-Impfstoffs betrifft, zeigte sich Gesundheitsminister Anschober zuversichtlich, möglicher Weise bereits im Laufe des ersten Quartals 2021 erste Dosen zur Verfügung zu haben.

Weitere Corona-Hilfen

Konkret sieht das Budgetbegleitgesetz (408 d.B.) zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie u.a. zusätzliche Förderungen für Non-Profit-Organisationen in der Höhe von 250 Mio. € für 2021, eine weitere Aufstockung des Familienhärtefonds um 50 Mio. € sowie ein eigenes "Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen" vor. Demnach wird Sozialminister Rudolf Anschober ein Sonderbudget in der Höhe von 20 Mio. € zur Unterstützung von Sozialhilfe-Haushalten erhalten, die für Einmalzahlungen – je 100 € pro Kind und als Energiekostenzuschuss – gedacht sind. Den Ländern wird ein Sonderzuschuss in der Höhe von 150 Mio. € zur Abgeltung coronabedingter Aufwendungen überwiesen. Zudem leistet der Bund bis 2024 weiterhin jährliche Kompensationszahlungen in der Höhe von 300 Mio. € in Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegeregresses.

Ein heute von den Koalitionsparteien vorgelegter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag sieht unter anderem spezifische Prüfbefugnisse für die Finanzämter für Förderungen nach dem Investitionsprämiengesetz vor. Überdies sollen Auszahlungen von betrieblichen Vorsorgekassen in bestimmten Fällen beschleunigt werden. In Bezug auf die Corona-Kurzarbeit wird – in Reaktion auf den nunmehrigen zweiten Lockdown – normiert, dass der maximale Arbeitszeitausfall in Betrieben, die im November 2020 oder darüber hinaus unmittelbar von behördlichen Betretungsverboten betroffen sind, bis zu hundert Prozent betragen kann. Weitere Punkte des Abänderungsantrags betreffen die Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen und -Schnelltests sowie eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes an unionsrechtliche Bestimmungen (siehe unten).

Darüber hinaus haben die Koalitionsparteien heute einen – mit ÖVP-FPÖ-Grünen-Mehrheit angenommenen – Gesetzesantrag eingebracht, der auf die Einrichtung eines "COVID-19-Lagers" durch das Verteidigungsministerium abzielt. In diesem Lager soll für die Dauer der COVID-19-Pandemie ein Notvorrat an Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen Materialien bereitgehalten werden, um im Fall von Engpässen oder Bedarfsspitzen ausreichend gerüstet zu sein. Die Kosten für das Lager werden aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt, vorläufig ist das Gesetz mit Ende 2021 befristet.

ÖVP und Grüne orten hohe Zufriedenheit mit NPO-Fonds

Im Zuge der Debatte hoben sowohl Andreas Hanger (ÖVP) als auch Eva Blimlinger (Grüne) hervor, dass es in Bezug auf den NPO-Fonds eine hohe Zufriedenheit mit der Förderabwicklung durch die AWS gebe. Die Einrichtung des Fonds sei eine wichtige Maßnahme gewesen, betonte Blimlinger. Zudem begrüßte sie, dass die geplante Abgeltung von 80% des Novemberumsatzes des Vorjahres für vom Lockdown betroffene Betriebe auch für gemeinnützige Vereine gelten soll, was von Vizekanzler Werner Kogler bestätigt wurde. Auch über die zusätzlichen Budgetmittel für den Forschungsförderungsfonds FWF zeigte sich Blimlinger erfreut, auch wenn es ihrer Ansicht nach noch mehr hätte sein können. Laurenz Pöttinger (ÖVP) wies darauf hin, dass sich die Corona-Kurzarbeit als sehr wirkungsvoll erwiesen habe und wertete in diesem Sinn die Verlängerung als positiv.

SPÖ vermisst ausreichende Unterstützung für SozialhilfebezieherInnen

Von Seiten der SPÖ wurde unter anderem die gestaffelte Pensionserhöhung angesprochen. Es sei unverständlich, dass es bei Pensionen zwischen 2.333 € und der ASVG-Höchstpension zu keiner Inflationsabgeltung komme, meinte Gabriele Heinisch-Hosek. Zudem vermisst sie eine ausreichende Unterstützung für die ärmsten Haushalte in Österreich. Bei 50 Mrd. € müsste für diese Gruppe doch mehr übrig bleiben, hielt sie fest und sprach in Zusammenhang mit dem "Energiehunderter" und dem "Kinderhunderter" von "Almosen" und "reiner Kosmetik". Zumal es nur dann einen Energiekostenzuschuss für Sozialhilfe-Haushalte geben werde, wenn Geld übrig bleibt. Ein wirksameres Mittel zur Vermeidung von Armut wäre ihrer Meinung nach eine Umsetzung der von der Volkshilfe vorgeschlagenen "Kindergrundsicherung".

Die SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer und Alois Stöger hinterfragten unter anderem die sukzessive Kürzung der Bundesmittel für den Insolvenz-Entgeltfonds (IEF). Zudem kritisierte Stöger, dass es weiter zu keiner dauerhaften Lösung in Bezug auf die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation gekommen sei, wiewohl er die vorgesehenen 5 Mio. € für das nächste Jahr für in Ordnung befindet. Ausdrücklich unterstützt werden von der SPÖ laut Krainer die neue Kurzarbeitsregelung und die Bestimmungen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG).

Pflegeregress: FPÖ begrüßt weitere Kompensationszahlungen für die Länder

FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak ortet im Gesundheitsbereich einige positive Punkte im Budgetbegleitgesetz. So begrüßte er ausdrücklich die vorgesehenen Kompensationszahlungen an die Länder für die Abschaffung des Pflegeregresses, die Abgeltung von Aufwendungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sowie die zusätzlichen Budgetmittel für die AGES. Hinterfragt wurde von ihm hingegen die Anschaffung von Antigen-Schnelltests durch den Bund in der Höhe von 30 Mio. € und die Kostenschätzung für die COVID-19-Impfungen, nicht zuletzt in Bezug auf die Zahl der Impfdosen. Dass die Finanzierung des VKI wieder nur für ein Jahr gesichert wird, hält auch Kaniak für bedauerlich, das sei aber immerhin "besser als nichts". Zahlreiche Fragen zum NPO-Fonds stellte Kaniaks Fraktionskollege Hubert Fuchs.

NEOS vermissen transparente Darstellung der Corona-Förderungen

NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer vermisst eine transparente Darstellung der Corona-Hilfen. Zudem zeigte sie sich verwundert darüber, dass bei den Kompensationszahlungen für die Abschaffung des Pflegeregresses eine Regelung bis 2024 getroffen wird, zumal nächstes Jahr ein neuer Finanzausgleich anstehen würde. Von Arbeitsministerin Christine Aschbacher wollte Doppelbauer wissen, ob es durch die Kombination vom neuen Kurzarbeitsmodell und 80% Umsatzrückerstattung für November für vom Lockdown betroffene Betriebe nicht zu einer Überkompensation für einzelne Branchen kommen könne. Man müsse sich auch überlegen, wie lange Kurzarbeit noch in Anspruch genommen werden können solle, sagte sie.

In Bezug auf die Pensionserhöhung wäre es nach Meinung von Doppelbauer ausreichend gewesen, die überproportionale Erhöhung auf AusgleichszulagenbezieherInnen zu beschränken. Ausdrücklich von ihr begrüßt wurde die Erhöhung der Gebührensätze für psychiatrische Gutachten.

Finanzausgleich wird voraussichtlich um zwei Jahre verschoben

Finanzminister Gernot Blümel hielt Doppelbauer entgegen, dass in die Transparenzdatenbank alle COVID-19-Förderungen eingemeldet würden. Zudem verwies eine Ressortvertreterin auf die monatlichen Berichte des Ministeriums. Was den neuen Finanzausgleich betrifft, stellte Blümel eine Verschiebung in Aussicht. Man sei gerade dabei, eine Verlängerung des jetzigen Finanzausgleichs um zwei Jahre vorzubereiten, sagte er und verwies in diesem Zusammenhang auch auf ein gemeinsames Ersuchen der Länder. Auch Sozialminister Rudolf Anschober geht hier "mit hoher Wahrscheinlichkeit" von Verzögerungen aus. Es brauche Zeit, "bis sich die Dinge konsolidiert haben", hielt er dazu fest.

Anschober hält Pensionsanpassung für "fair und gerecht"

Verteidigt wurde von Anschober die vorgesehene gestaffelte Pensionsanpassung. Man habe eine "faire und gerechte Lösung" gefunden, ist er überzeugt. Vor allem bei den BezieherInnen ganz kleiner Pensionen sei Bedarf an einer signifikanten Anpassung gegeben, sagte er und machte geltend, dass es in den letzten 20 Jahren keine größere Erhöhung bei den Ausgleichszulagen gegeben habe.

Was die Situation armutsgefährdeter und armer Menschen in Österreich betrifft, wies Anschober darauf hin, dass sein Ressort einen eigenen Bericht über die soziale Lage nach Ausbruch der Corona-Krise in Auftrag gegeben habe. Die Grundaussage sei, dass es zwar neue Gruppen gebe, die aufgrund der Pandemie in eine schwierige soziale Situation geraten seien. Dort, wo es bereits zuvor eine Armutssituation gegeben habe, sei es zum Teil aber sogar zu einer Verbesserung gekommen. Damit könne er noch nicht zufrieden sein, erklärte Anschober, er werde am Thema aber "dranbleiben". Auch die 100 € Energiekostenzuschuss für Sozialhilfe-Haushalte sei für Betroffene wichtig. Zum Thema Kinderarmut merkte er an, er hoffe, dass es 2021 gelingen werde "etwas Größeres zustande zu bringen".

Für VKI soll es 2021 dauerhafte Finanzierungsregelung geben

In Bezug auf den Verein für Konsumenteninformation stellte Anschober eine langfristige Finanzierungsregelung für das kommende Jahr in Aussicht. Das sei ihm ein großes Anliegen und er wolle dies "mit aller Kraft erreichen", sagte er.

Der Finanzierungsrahmen von rund 200 Mio. € für COVID-19-Impfstoffe sei "eher großzügig gedacht", betonte Anschober. Wenn nicht alle Dosen gebraucht würden, könnten diese auch weiterverkauft bzw. weitergegeben werden. Allerdings wisse man zum heutigen Zeitpunkt nicht, welche der sechs nach derzeitigem Stand in Frage kommenden Produkte eine Marktzulassung erhalten werden und in welchem Zeithorizont. Auch sei fraglich, wie viele Impfungen man pro Person brauchen werde. Wichtig sei ihm, dass nicht an Sicherheit gespart werde, unterstrich Anschober, wobei er sich insgesamt zuversichtlich zeigte, dass es die ersten Dosen schon im ersten Quartal des nächsten Jahres geben könnte. Mit dem Ankauf von Antigen-Schnelltests durch den Bund sollen Anschober zufolge unter anderem Tests in Alters- und Pflegeheimen "gepuscht werden".

NPO-Fonds: Kogler kann sich neue Förderschienen vorstellen

Vizekanzler Werner Kogler schloss gegenüber FPÖ-Abgeordnetem Fuchs neue Förderschienen beim NPO-Fonds nicht aus, um Sonderfälle abzudecken, die mit der bestehenden "Massenförderung" nicht erreicht würden. Außerdem kann er sich eine Anschubfinanzierung für bestimmte Bereiche wie Jugendsport nach Ende der Gesundheitskrise vorstellen. Wieviel Geld heuer noch aus dem NPO-Fonds ausgeschüttet werden wird, konnte Kogler nicht beantworten, derzeit sei jedenfalls vorgesehen, 115 Mio. € ins nächste Jahr zu transferieren, womit 2021 gemeinsam mit den 250 Mio. € an neuem Geld 365 Mio. € zur Verfügung stünden.

Aschbacher sieht AMS für Kurzarbeitsphase 3 gut gerüstet

Arbeitsministerin Christine Aschbacher bedankte sich in Zusammenhang mit der Verlängerung und Adaption des Corona-Kurzarbeitsmodells bei den Sozialpartnern. Es gehe darum, alles zu tun, um so viele Arbeitsplätze wie möglich zu sichern, sagte sie. Laut Aschbacher langen täglich Anträge beim AMS ein, wobei dieses gut vorbereitet sei und die Abwicklung auf Hochtouren laufe. Wie Aschbacher festhielt, ermöglicht die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit grundsätzlich eine Arbeitszeitreduktion auf 30% bis 80% in den Monaten Oktober bis März, wobei für Betriebe, die vom Lockdown betroffen sind, Sonderregelungen gelten.

Anders als SPÖ-Abgeordneter Krainer ist Aschbacher auch zuversichtlich, dass der Insolvenz-Entgeltfonds trotz der reduzierten Bundeszuschüsse genügend Mittel zur Verfügung haben wird. Deutschkurse sollen ihr zufolge bis auf Weiteres in einer Kooperation zwischen AMS und ÖIF in bewährter Form angeboten werden. Was den Familienhärtefonds anlangt, teilte die Ministerin den Abgeordneten mit, dass bisher 86 Mio. € ausgezahlt wurden. Insgesamt sind über 115.000 Anträge eingelangt.

Bildungsminister Heinz Faßmann hielt in Beantwortung einer Frage von Grün-Abgeordneter Blimlinger fest, dass es noch offen sei, wie viele der FWF-Mittel in die Exzellenzinitiative fließen werden.

Breite Zustimmung zu COVID-19-Lager des Bundesheers

Die Einrichtung eines COVID-19-Lagers beim Bundesheer wurde auch von Hubert Fuchs (FPÖ) und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) als sinnvoll erachtet. Dass die NEOS dem Gesetzentwurf trotzdem nicht zustimmten, begründete Hoyos-Trauttmansdorff damit, dass es nicht nur eine Berichtspflicht gegenüber dem Finanzministerium, sondern auch gegenüber dem Parlament brauche. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner bekannte sich in diesem Zusammenhang zu Transparenz. Laut einem Vertreter des Verteidigungsministeriums ist vereinbart, die Restbestände vom Roten Kreuz zu übernehmen und zusätzlich weitere Beschaffungen zu tätigen.

Die Bestimmungen des Budgetbegleitgesetzes im Detail:

Verlängerung der Kurzarbeit bis März 2021 wird Budget mit rund 1 Mrd. € belasten

Der größte finanzielle Brocken im Budgetbegleitgesetz ist die Verlängerung des Corona-Kurzarbeitsmodells bis Ende März 2021. Sie wird das Budget gemäß den finanziellen Erläuterungen mit rund 1 Mrd. € belasten, wobei auch etwaige höhere Kosten durch eine entsprechende Finanzierungsermächtigung für Arbeitsministerin Christine Aschbacher abgesichert sind.

Um zu verhindern, dass ArbeitnehmerInnen behördlich gesperrter Betriebe gekündigt werden, wird ausdrücklich festgeschrieben, dass der maximale Arbeitszeitausfall für Beschäftigte in Kurzarbeit in Unternehmen, die im November 2020 oder darüber hinaus vom Lockdown betroffen sind, bis zu hundert Prozent betragen kann. Diese Bestimmung gilt gemäß den Erläuterungen nicht nur für gänzlich geschlossene Betriebe wie Restaurants, sondern etwa auch für Liftanlagenbetreiber oder Hotels, da letztere etwa nur noch Geschäftsreisende beherbergen dürfen.

Außerdem sollen ArbeitnehmerInnen, die sich in Kurzarbeit befinden, ab 2021 niedrigere, an ihren tatsächlichen Verdienst angepasste Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Die Differenz soll zunächst vom Arbeitgeber zu tragen sein und dann im Wege der Kurzarbeitsbeihilfe von der öffentlichen Hand vergütet werden. Auch die zuletzt in Aussicht gestellte Härtefallregelung findet sich in der Sammelnovelle: Demnach sollen bereits gewährte Kurzarbeitsbeihilfen nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn das Kriterium eines voll entlohnten Monats vor Beginn der Kurzarbeit in der ersten Corona-Kurzarbeitsphase nicht erfüllt wurde.

Weitere Maßnahmen im Bereich Arbeit betreffen die Zahlungen des Bundes an den Insolvenzentgeltfonds (IEF) und die Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen, wobei hier zum einen Mittelumschichtungen und zum anderen eine Fortführung bestehender Sonderregelungen vorgesehen sind.

Familienhärtefonds wird zum dritten Mal aufgestockt

Zum dritten Mal aufgestockt wird der Familienhärtefonds. Konkret sollen im kommenden Jahr weitere 50 Mio. € für Familien in Notlage bereitgestellt werden. Entsprechende Anträge wären demnach bis Ende März 2021 einzubringen. Insgesamt stehen über den Fonds damit 150 Mio. € für Familien, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind, zur Verfügung.

Pensionen: Ausgleichszulage wird auf 1.000 € erhöht

Teil des Budgetbegleitgesetzes ist auch die gestaffelte Pensionserhöhung für 2021. Sowohl Pensionen unter 1.000 € als auch sämtliche Ausgleichszulagenrichtsätze und Opferrenten werden demnach im kommenden Jahr um 3,5% erhöht. Damit steigt die Mindestpension ab Jänner auf 1.000 €. Pensionen zwischen 1.000 € und 1.400 € werden mit einem sukzessive auf 1,5% absinkenden Faktor erhöht. Für darüber hinaus gehende Pensionen ist eine Inflationsabgeltung von 1,5% bzw. – ab einem Pensionseinkommen über 2.333 € – ein Pauschalbetrag von 35 € vorgesehen.

Bezieht jemand zwei oder mehrere gesetzliche Pensionen, sollen diese zusammengerechnet und die Erhöhung auf Basis der Gesamtpension berechnet werden. Auch beim Pensionsbonus, der BezieherInnen niedriger Pensionen im Falle von mindestens 30 bzw. 45 Arbeitsjahren gewährt wird, sind spezielle Anpassungswerte vorgesehen.

Begründet wird die gestaffelte Pensionsanpassung damit, dass BezieherInnen kleiner und mittlerer Pensionen besonders von den überdurchschnittlich steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind. Die Mehrkosten gegenüber einer allgemeinen Inflationsabgeltung werden im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung – ASVG, GSVG und BSVG – mit rund 164 Mio. € abgegeben, im Bereich der Beamtenpensionen soll es hingegen zu Einsparungen von rund 29 Mio. € kommen. Ausgesetzt wird darüber hinaus die 2021 fällige Anhebung des vom Dienstgeber zu leistenden Nachtschwerarbeitsbeitrags für SchwerarbeiterInnen von 3,8% auf 4% – damit entgehen der Pensionsversicherung Einnahmen von rund 2,33 Mio. €.

Abschaffung des Pflegeregresses: Bund gewährt Ländern und Gemeinden weitere Sonderzuschüsse bis 2024

Seit der vom Nationalrat beschlossenen Abschaffung des Pflegeregresses haben Länder und Gemeinden jedes Jahr spezielle Zweckzuschüsse in dreistelliger Millionenhöhe erhalten. Damit sollen die entstandenen Einnahmenausfälle und Zusatzkosten kompensiert werden. Diese Praxis wird weiter fortgeführt. Demnach werden auch in den Jahren 2021 bis 2024 zusätzlich zum gesetzlich verankerten Betrag von 100 Mio. € jährlich 200 Mio. € an die Länder und Gemeinden fließen.

Ausgleichstaxfonds erhält 2020 und 2021 jeweils 40 Mio. €

Zusätzliche Mittel gibt es auch für den Ausgleichstaxfonds, dessen Einnahmen zweckgebunden für die berufliche Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verwenden sind. Er wird sowohl 2021 als auch 2022 einen Einmalbetrag von 40 Mio. € erhalten. Die Einnahmen seien im Vergleich zum Vorjahr – Stand Ende August – um rund 10% bzw. 17 Mio. € zurückgegangen, im kommenden Jahr werde es wohl zu noch größeren Ausfällen kommen, wird diese Maßnahme begründet. Gleichzeitig erachtet es das Sozialministerium für erforderlich, die Maßnahmen für behinderte Menschen zu intensivieren.

20 Mio. € für BezieherInnen von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung

Mit dem sogenannten COVID-19-Gesetz-Armut erhält Sozialminister Rudolf Anschober ein Sonderbudget in der Höhe von 20 Mio. €, um Haushalte, die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beziehen, zu unterstützen. Die Mittel sollen zum einen Familien mit Kindern zugutekommen und zum anderen für Energiekostenzuschüsse zur Verfügung stehen. Für jedes Kind in Sozialhilfe-Haushalten ist eine Einmalzahlung von 100 € vorgesehen, Stichtag für die Anspruchsberechtigung wäre demnach der 31. Jänner 2021. Das soll gemäß den Erwartungen der Regierung rund 13 Mio. € kosten. Die restlichen Mittel, also rund 7 Mio. €, sind für Energiekostenzuschüsse gedacht, wobei der Betrag pro betroffenem Haushalt mit 100 € gedeckelt ist. Beide Zuwendungen dürfen laut Gesetzentwurf die Sozialhilfe nicht schmälern und auch nicht gepfändet werden.

Weitere 250 Mio. € für Non-Profit-Organisationen

Für die weitere Unterstützung von Non-Profit-Organisationen sind für das Jahr 2021 250 Mio. € veranschlagt. Der NPO-Unterstützungsfonds wird entsprechend aufgestockt. Damit will die Regierung Non-Profit-Organisationen ermöglichen, ihre Tätigkeiten fortzuführen, und Arbeitsplätze im gemeinnützigen Sektor sichern, wobei neben klassischen NGOs sowie Kultur- und Sportvereinen etwa auch freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften anspruchsberechtigt sind. Voraussetzung für eine Förderung ist die Zustimmung, die Förderdaten in die Transparenzdatenbank einzuspeisen. Politische Parteien sowie Kapital- und Personengesellschaften, an denen Bund, Länder oder Gemeinden maßgeblich beteiligt sind, sind weiterhin von Förderungen ausgenommen.

Unbefristete Verlängerung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Im Finanzbereich wird auch Vorsorge für den Fortbestand des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds getroffen. Das entsprechende Gesetz wird demnach nicht wie derzeit vorgesehen mit Ende 2020 außer Kraft treten, sondern vorerst unbefristet weiter gelten. Gleichzeitig werden die zur Auszahlung kommenden Mittel ab 2021 direkt bei den betreffenden Ressorts veranschlagt. Überdies ist vorgesehen, die rechtlichen Grundlagen für die Bundesbuchhaltungsagentur (BHAG) zu adaptieren und in diesem Zusammenhang etwa bestimmte Leistungen gebündelt beim Finanzministerium zu verbuchen und den Aufsichtsrat der BHAG zu verkleinern.

Länder sollen weitere 150 Mio. € für coronabedingte Aufwendungen erhalten

Mit 150 Mio. € veranschlagt die Regierung weitere Zahlungen an die Länder, die der Abdeckung außertourlicher Aufwendungen im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie dienen sollen. Dabei geht es etwa um Ausgaben für Schutzausrüstung, den Betrieb der Hotline 1450 und die Einrichtung von Barackenspitälern. Ursprünglich wollte der Bund die Zusatzaufwendungen nur für die ersten Wochen bzw. Monate der Krise ersetzen, nun wird der Referenzzeitraum für alle Förderschienen bis Dezember 2020 verlängert. Außerdem sollen auch Recruiting- und Schulungskosten für Hotline-MitarbeiterInnen sowie administrative Aufwendungen für nach dem Epidemiegesetz angeordnete COVID-19-Testungen ersetzt werden.

Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen, Antigen-Schnelltests und Remdesivir-Dosen

Ein weiterer Punkt der Sammelnovelle ist die Schaffung haushaltsrechtlicher Grundlagen für die Beschaffung und Verteilung von COVID-19-Impfstoffen und Antigen-Schnelltests, wobei die ursprünglich geplanten Bestimmungen mit dem Abänderungsantrag komplett überarbeitet wurden. So ist nun etwa ausdrücklich Sozial- und Gesundheitsminister Rudolf Anschober für die innerösterreichische Verteilung von COVID-19-Impfstoffen zuständig, die über das gemeinsame EU-Programm beschafft wurden. Das gleiche gilt für die Verteilung von COVID-19-Schnelltests und für über die EU beschaffte Dosen des Medikaments Veklury (Remdesivir). Ein Kostendeckel dafür ist nicht mehr im Gesetz verankert, laut finanziellen Erläuterungen rechnet die Regierung aber für heuer und nächstes Jahr mit einem Kostenrahmen von rund 240 Mio. € (190 Mio. € für den Impfstoff, 5 Mio. € für Bedarfsmaterial wie Spritzen, 30 Mio. € für Schnelltests, 15 Mio. € für 39.000 Dosen Remdesivir).

Ziel der Bestimmungen ist es, die österreichische Bevölkerung mit ausreichend Impfstoff zu versorgen bzw. genügend Schnelltests sowie Medikamente zur Behandlung besonders schwerer Erkrankungsfälle zur Verfügung zu haben, wobei die Produkte im Bedarfsfall auch kostenlos abgegeben werden dürfen. Sollten Impfstoffe übrig bleiben, können sie auch besonders armen Ländern bzw. für Hilfsprogramme internationaler Organisationen zur Verfügung gestellt werden.

Mehr Geld für psychiatrische Gutachten

Im Bereich der Justiz sieht das Budgetbegleitgesetz unter anderem vor, dass aufwendige psychiatrische Gutachten künftig auch nach Stundensätzen abgerechnet werden können. Damit soll dem Mangel an Gutachtern entgegengewirkt werden, wobei das Justizministerium mit jährlichen Zusatzkosten von rund 3 Mio. € rechnet. Außerdem ist geplant, die für die Eintragung in die Gerichtsdolmetscher-Liste notwendigen Praxiszeiten zu reduzieren und die Möglichkeit zu schaffen, Dolmetschleistungen in außereuropäischen Sprachen auf mündliche Übersetzungen zu beschränken. Werden – aufgrund mangelnder Verfügbarkeit – DolmetscherInnen außerhalb der einschlägigen Liste herangezogen, müssen diese künftig nicht nur wie bisher ihre Ausbildung und Qualifikation darlegen, sondern auch ihre Vertrauenswürdigkeit nachweisen. Auch bei zertifizierten DolmetscherInnen sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorgesehen.

VKI erhält im kommenden Jahr 5 Mio. €

Ein eigenes VKI-Finanzierungsgesetz 2021 stellt sicher, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auch im kommenden Jahr wieder finanzielle Unterstützung vom Bund erhält. Gleichzeitig wird die Fördersumme um 250.000 € auf 5 Mio. € aufgestockt. Damit will man gewährleisten, dass der VKI seinen Aufgaben nachkommen kann. Ursprünglich hatten die Regierungsparteien vorgesehen, weitere Förderungen für den VKI an eine Evaluierung der Arbeit des Vereins zu koppeln. Diese konnte coronabedingt aber noch nicht durchgeführt werden, weshalb neuerlich ein auf ein Jahr befristetes Gesetz erlassen wird.

100 Jahre Volksabstimmung in Kärnten: Bund macht 4 Mio. € locker

Mit 4 Mio. € wird ein spezieller Fördertopf des Bundes gefüllt, der aus Anlass des 100. Jahrestags der Volksabstimmung in Kärnten über den Verbleib des zweisprachigen Bevölkerungsgebietes bei Österreich eingerichtet werden soll. Die bereitgestellten Mittel sind für die Förderung der slowenischsprachigen Bevölkerung und für die Unterstützung von Projekten, die dem harmonischen Zusammenleben sowie der kulturellen Vielfalt und der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung in den Gemeinden dienen, zweckgebunden. 2 Mio. € sollen dabei – abgestuft nach der Bevölkerungszahl – direkt an die im damaligen Abstimmungsgebiet gelegenen Gemeinden fließen, die restlichen 2 Mio. € werden vom für Volksgruppenangelegenheiten zuständigen Bundeskanzleramt an Förderwerber vergeben. Das Geld soll unter anderem für zweisprachige Kinderbetreuungseinrichtungen und Kulturhäuser verwendet werden. 30.000 € sind für Organisationen in Slowenien, die sich der Kultur der AltösterreicherInnen widmen, reserviert. Geregelt sind diese Bestimmungen in einem eigenen "Abstimmungsspendegesetz 2020".

1,5 Mio. € Zusatzbudget für Albertina zur Aufarbeitung der Sammlung Essl

Zusätzliche Budgetmittel gibt es auch für die Albertina. Sie soll ab dem Jahr 2021 jährlich 1,5 Mio. € für die wissenschaftliche Aufarbeitung, Konservierung, adäquate Präsentation und Lagerung der sogenannten "Sammlung Essl" erhalten, wie in den Erläuterungen einer Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz festgehalten wird. Ein Teil dieser Kunstsammlung ging im Jahr 2018 als Schenkung an die Albertina, zahlreiche weitere Bilder und Objekte wurden ihr als Leihgabe überlassen. Das vorgesehene Zusatzbudget erfordert es, die Basisabgeltung für die Bundesmuseen mit Inkrafttretensdatum 1. Jänner 2021 von 112,88 Mio. € auf 114,38 Mio. € zu erhöhen.

Sonderbudget für Entwicklung von COVID-19-Tests wird im Universitätsgesetz abgebildet

Mit einer Novelle zum Universitätsgesetz wird der bereits im Mai dieses Jahres vereinbarten Erhöhung des Globalbudgets der Universität Wien um 12,6 Mio. € Rechnung getragen. Somit werden den Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 nunmehr knapp mehr als 11 Mrd. € zur Verfügung stehen. Die 12,6 Mio. € sind den Erläuterungen zufolge für die Entwicklung und Durchführung von COVID-19-Testverfahren zweckgebunden. Änderungen in Bezug auf die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) betreffen deren abgabenrechtliche Stellung.

Änderungen im Luftfahrtgesetz und Zahlungen an den Aero Club

Per Abänderungsantrag in das Budgetbegleitgesetz eingefügt wurden auch ergänzende Bestimmungen für unbemannte Luftfahrzeuge wie Modellflugzeuge und Drohnen. Da es in der EU mittlerweile ein umfangreiches Regelwerk gibt, soll das Luftfahrtgesetz entsprechend angepasst werden. Unter anderem geht es dabei um die ordnungsgemäße Versicherung für unbemannte Luftfahrzeuge, die Genehmigung von Modellflugplätzen und die Vorschreibung von Gebühren.

Schließlich wird mit dem Budgetbegleitgesetz eine gesetzliche Grundlage für Zahlungen des Bundes an den Österreichischen Aero Club geschaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Aero Club die ihm übertragenen behördlichen Aufgaben auch dann erfüllen kann, wenn die eingehobenen Gebühren trotz zweckmäßiger, sparsamer und wirtschaftlicher Durchführung dieser Aufgaben dafür nicht ausreichen. Gemäß den finanziellen Erläuterungen erwartet das Verkehrsministerium in diesem Zusammenhang Mehraufwendungen für den Bund von insgesamt 2,26 Mio. € bis zum Jahr 2024. (Schluss) gs

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums .