Parlamentskorrespondenz Nr. 1168 vom 10.11.2020

Innenausschuss will zum Asyl-Volksbegehren Expertenhearing abhalten

Beratungen vorerst vertagt

Wien (PK) – In der heutigen Sitzung des Innenausschusses stand das Volksbegehren "Asyl europagerecht umsetzen" zur Fristwahrung auf der Tagesordnung. Es wurde einstimmig vertagt, die Beratungen sollen schon bald mit einem Expertenhearing fortgesetzt werden. Volksbegehren müssen innerhalb eines Monats nach Zuweisung im Nationalrat vom zuständigen Ausschuss behandelt werden.

Europaweite Solidarität bei der Flüchtlingsbetreuung hat das von 135.087 Personen unterstützte Volksbegehren "Asyl europagerecht umsetzen" (345 d.B.) zum Ziel. Der Initiator und Bevollmächtigte Marcus Hohenecker sieht Österreich als Netto-Beitragszahler und "humanitären Leistungsträger" im Rahmen der derzeitigen EU-Asylpolitik benachteiligt und bemüht sich daher um einen "Asyl-Finanzausgleich" sowie ein funktionierendes Management der EU-Außengrenzen.

Damit Österreich keinen überproportionalen finanziellen Aufwand trägt, wird vorgeschlagen, dass jene Asyl-Kosten, die über den EU-Anteil hinausgehen, von den laufenden EU-Beitragszahlungen zweckgebunden abgezogen werden dürfen, bis ein EU-weit solidarisches Asylwesen eingerichtet ist. Die Bundesregierung möge sich dafür auf EU-Ebene einsetzen, denn aufgrund mangelnder Solidarität mehrerer Mitgliedstaaten hätte die gerechte örtliche Verteilung von Flüchtlingen bislang nicht funktioniert, so die Begründung des Anliegens. Außerdem würde Österreich als kleines Land seit Jahren einen hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand bei der Administration des Asylwesens stemmen.

Ausschussobmann Karl Mahrer begründete den Vertagungsantrag mit den laufenden Gesprächen der Klubs zum weiteren inhaltlichen und zeitlichen Ablauf der Beratungen über das Volksbegehren. Auch für das geplante Expertenhearing würden laut Mahrer noch Vorbereitungen nötig sein.

Die Ausschussmitglieder sprachen sich einstimmig für die Vertagung aus. (Schluss) med