Parlamentskorrespondenz Nr. 1171 vom 11.11.2020

Konsumentenschutzausschuss stimmt für Ausbau der Kooperation zwischen den europäischen Verbraucherbehörden

Opposition kritisiert Verlegung der Agenden ins Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Wien (PK) – Der Konsumentenschutzausschuss trat heute zur Beratung über die grenzüberschreitende Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten, vor allem im Rahmen des digitalen Binnenmarkts, zusammen. Künftig soll nicht mehr die Bundeswettbewerbsbehörde, sondern das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen für die europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zuständig sein. Die deshalb von der Opposition kritisierte und mit Stimmen der Regierungsparteien angenommene Regierungsvorlage (409 d.B.) soll einen wirksameren Rahmen für die Kooperation schaffen und die Einhaltung der Verbrauchervorschriften verbessern. Sie geht auf die neue europäische Verbraucherbehördenkooperationsverordnung (VBKVO) zurück.

Der Anwendungsbereich der VBKVO wird geändert und erweitert sowie ein neues Verfahren vor der Telekom-Control-Kommission in Bezug auf ausgewählte Anbieter im digitalen Umfeld geschaffen. Den zuständigen Verbraucherbehörden werden zusätzliche Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse eingeräumt, die Durchsetzung individueller Rechtsansprüche von VerbraucherInnen ist allerdings nicht Gegenstand der EU-Verordnung. Wenngleich der VBKVO unmittelbare Geltung zukommt, bedarf sie teilweise der Durchführung ins innerstaatliche Recht, sodass auch das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz sowie das Wettbewerbsgesetz novelliert werden. Durch die Wahrnehmung der Aufgaben entstehen für den Bund Kosten in der Höhe von 845.000 € im Jahr 2021, in den Folgejahren jeweils etwa 658.000.

SPÖ, FPÖ und NEOS lehnen Kompetenzverschiebung ab

Die Opposition trat geschlossen gegen das Vorhaben auf, weil sie die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der internationalen Vernetzung des Verbraucherschutzes bei der derzeit zuständigen Behörde belassen will. Die Bundeswettbewerbsbehörde hätte hierbei eine umfangreiche fachliche Kompetenz und sei zudem weisungsfrei, meinte Felix Eypeltauer (NEOS). Für ihn ist es sachlich unerklärlich, warum die Zuständigkeit in das dem Wirtschaftsministerium unterstellten Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen verschoben und damit "reine Machtpolitik" betrieben werde. Markus Vogl (SPÖ) äußerte ähnliche Bedenken. Er zeigte sich zwar grundsätzlich darüber erfreut, dass auf EU-Ebene etwas für den Konsumentenschutz getan werde, es sei aber nicht verständlich, warum die aus seiner Sicht für die VerbraucherInnen bedeutsame Weisungsfreiheit aufgegeben werden soll. Auch Peter Wurm (FPÖ) erachtet die Gesetzesänderung als Rückschlag für den Verbraucherschutz und vermutet künftige Einschränkungen von Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten vor dem Hintergrund vermeintlicher ÖVP-Interessen, Verbraucherschutzfragen umgehen zu wollen. Der fairen Marktwirtschaft und KleinunternehmerInnen werde damit nichts Gutes getan, so Wurm. Ein von SPÖ, FPÖ und NEOS gemeinsam eingebrachter Abänderungsantrag, um diese Agenden auch weiterhin bei der Bundeswettbewerbsbehörde unterzubringen, wurde allerdings abgelehnt.

Die Regierungsfraktionen hingen sehen keinen Grund für die von der Opposition aufgeworfenen Sorgen um den Konsumentenschutz. Die Erweiterung der europäischen Zusammenarbeit sei äußerst bedeutsam für den Schutz der Grundechte, da sich grenzüberschreitende Verstöße leider häufen würden, meinte Peter Weidinger (ÖVP). Nur einer von vielen Bereichen des Verbraucherschutzes werde in eine andere Behörde verlegt, entgegnete er der Kritik. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen sei außerdem eine wertvolle Institution mit großer Kompetenz im Bereich Marktüberwachung, welche die Interessen der KonsumentInnen bestmöglich wahre, sagte er. Elisabeth Götze (Grüne) begründete die Kompetenzverschiebung damit, dass gemäß der EU-Vorgaben das jeweils für ein Sachgebiet legistisch zustände Ministerium die zuständige Behörde vorschlagen könne. Die Verbraucherkooperation auf internationaler Ebene habe ihr zufolge aber auch bislang in Zuständigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde gut funktioniert.

Anschober sieht durch Novelle EU-Kooperation gestärkt

Der für den Konsumentenschutz zuständige Bundesminister Rudolf Anschober zeigte zwar Verständnis gegenüber dem Oppositionsanliegen, die Zuständigkeitsfrage diskutieren zu wollen, glaubt allerdings nicht, dass künftig etwas auftauchen werde, was das Misstrauen legitimiere, wie er sagte. Die Gesetzesnovellierung ist für ihn viel mehr ein Schritt in Richtung Verbesserung, indem die Integration in das EU-Netzwerk der Verbraucherbehörden gestärkt werde. Eine gute europaweite Kooperation sei in Zeiten der Digitalisierung auch für die KonsumentInnen selbst ein Vorteil, meinte Anschober. Die österreichischen Behörden könnten so künftig rascher grenzüberschreitende Verstöße ableiten. Weisungsfreiheit sei außerdem dezidiert keine Voraussetzung der EU-Verordnung, machte er geltend. Klarstellen wollte der Minister zudem die von Mandatar Vogl (SPÖ) aufgeworfene Kritik an der Organisationsreform in seinem Ressort, wonach der Konsumentenschutz künftig über keine eigene Sektion mehr verfüge. Dies würde keinesfalls ein vom SPÖ-Abgeordneten befürchtetes "Verräumen", sondern vielmehr eine Aufwertung des Konsumentenschutzes bedeuten, so Anschober. (Schluss Konsumentenschutzausschuss) fan