Parlamentskorrespondenz Nr. 1240 vom 20.11.2020

Parlament: Bundesfinanzrahmengesetz wird erneut in Verhandlung genommen

Präsidialkonferenz verständigt sich nach Formalfehler gemeinsam auf weitere Vorgehensweise

Wien (PK) – Aufgrund eines Formalfehlers in einem Abänderungsantrag zum gestern im Plenum beschlossenen Bundesfinanzrahmengesetz hat sich die Präsidialkonferenz des Nationalrats heute darauf verständigt, eine neue Regierungsvorlage zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 samt entsprechender Abänderungen in Verhandlung zu nehmen.

Auf Grundlage eines Vorschlags der KlubdirektorInnen wurde demnach einvernehmlich festgelegt, heute Abend eine zweite Zuweisungssitzung des Nationalrats abzuhalten, um dem Budgetausschuss die neue Regierungsvorlage zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 zuzuweisen.

Der Budgetausschuss wird den neuen Entwurf kommenden Dienstag ab 10.00 Uhr in Verhandlung nehmen. Am Donnerstag wird dann der Nationalrat um 8.30 Uhr zu einer einvernehmlich festgelegten Sitzung zur weiteren Debatte und Beschlussfassung zusammentreten.

Entdeckt wurde der Formalfehler im Abänderungsantrag, der nur vier anstatt der laut Geschäftsordnung des Nationalrats benötigten fünf Unterschriften von Abgeordneten beinhaltet, gestern Abend von der Parlamentsdirektion im Zuge der Finalisierung des Amtlichen Protokolls.

Die Präsidialkonferenz wurde daraufhin heute Morgen vom Präsidenten des Nationalrats vor Beginn der Nationalratssitzung darüber in Kenntnis gesetzt und der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst der Parlamentsdirektion damit befasst. Seine "Ersteinschätzung betreffend die Auswirkungen der Abstimmung eines nur von vier Abgeordneten unterschriebenen Abänderungsantrags" ist auf der Website des Parlaments abrufbar.

Mit dem Abänderungsantrag zum Bundesfinanzrahmengesetz wurde insbesondere für die befristete Verlängerung von COVID-19-Sonderverträgen sowie die befristete Übernahme von VerwaltungspraktikantInnen in ein reguläres Dienstverhältnis zur Unterstützung der Corona-Krisenstäbe Vorsorge getroffen.

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Abänderungsantrag um einen Antrag von Abgeordneten, der auf eine Abänderung eines Gesetzentwurfes oder eines selbständigen Entschließungsantrages abzielt. Abänderungsanträge können gemäß Geschäftsordnung des Nationalrats zu einem Gegenstand während der Ausschussberatungen oder in Zweiter Lesung im Plenum eingebracht werden. Damit ein Abänderungsantrag im Plenum eingebracht werden kann, muss er von fünf Abgeordneten (einschließlich Antragsteller bzw. Antragstellerin) unterstützt sein. (Schluss) keg