Parlamentskorrespondenz Nr. 1264 vom 24.11.2020

Bundesfinanzrahmengesetz: Budgetausschuss schickt reparierten Beschluss ins Plenum

Entscheidung im Nationalrat am 26.11., Opposition bleibt bei ihrer Kritik

Wien (PK) – Nachdem sich ein am 19. November vom Nationalrat beschlossener Abänderungsantrag zum Bundesfinanzrahmengesetz als technisch fehlerhaft herausgestellt hatte, nahm der Budgetausschuss heute eine neu eingebrachte Regierungsvorlage zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 einschließlich der Abänderungen in Verhandlung und schickte die Materie mit den Stimmen der Regierungsparteien ins Nationalratsplenum, wo die Abgeordneten in einer für 26. November einberufenen Sitzung über das Gesetz entscheiden werden. Einig waren sich alle Fraktionen in der Debatte, "dass Fehler passieren können", die Opposition blieb allerdings bei ihrer inhaltlichen Kritik und warf der Regierung vor, ein Budget mit falschen Zahlen vorzulegen und somit gegen den Grundsatz der Budgetwahrheit zu verstoßen.

ÖVP-Mandatar Karlheinz Kopf gab zu bedenken, das Budget beziehe sich auf den aktuellen Wissensstand und sei unter diesem Aspekt richtig. Die Entwicklung der Pandemie und damit verbundene allfällige Maßnahmen seien aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. An dieser Unsicherheit würde sich auch bei einer späteren Beschlussfassung im Dezember nichts ändern.

Die neuerlich eingebrachte Regierungsvorlage enthalte bereits die aktualisierte Wifo-Prognose und erweitere darüber hinaus in ihren Abänderungen den Personalplan für PraktikantInnen, erklärte Jakob Schwarz (Grüne).

Das Budget sei aus heutiger Sicht falsch und erfülle nicht die von der Verfassung geforderten Ansprüche, erwiderte Kai Jan Krainer (SPÖ). So seien nur die Reisebeschränkungen aufgrund der Reisewarnungen, nicht aber der Lockdown light und der harte Lockdown eingepreist worden. Ähnlich kritisch äußerten sich Hubert Fuchs (FPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS), die ebenfalls einen Verstoß gegen den Grundsatz der Budgetwahrheit orteten. (Schluss) hof