Parlamentskorrespondenz Nr. 1276 vom 24.11.2020

Neu im Sozialausschuss

SPÖ will Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ausweiten und Förderungen für soziale Dienstleistungen im ländlichen Raum beibehalten

SPÖ fordert erweiterten Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

Wien (PK) – Die SPÖ spricht sich dafür aus, den erst vor kurzem beschlossenen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit auszuweiten. Demnach sollen Eltern dieses Instrument auch dann ohne Zustimmung des Arbeitgebers nutzen können, wenn die Schulen während eines Lockdowns zwar Betreuung, aber keinen regulären Unterricht anbieten (1083/A). Schließlich sei klar, dass die aktuelle Umstellung auf Distance Learning eine teilweise behördliche Schulschließung darstellt, argumentiert Gabriele Heinisch-Hosek. Zudem ist es ihr ein Anliegen, dass Sonderbetreuungszeit auch dann in Anspruch genommen werden darf, wenn ArbeitnehmerInnen mit schwerkranken Angehörigen in einem Haushalt leben. Es dürfe nicht sein, dass sich Menschen zwischen der Gesundheit ihrer Angehörigen und dem eigenen Arbeitsplatz entscheiden müssen, heißt es dazu in einem entsprechenden Entschließungsantrag (1082/A(E)).

ELER-Fördermaßnahmen sollen beibehalten werden

SPÖ-Abgeordnete Cornelia Ecker drängt in einem Entschließungsantrag darauf, die Förderungen für soziale Dienstleistungen (SDL) im Rahmen des EU-Agrarförderungsprogramms für ländliche Entwicklung beizubehalten (1061/A(E)). Derartige Förderungen werden derzeit im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus dem ELER-Fonds geleistet und fließen laut Antrag beispielsweise in Pflege- und Gesundheitsleistungen sowie Kinderbetreuungsangebote. Damit werde auch ein Beitrag dazu geleistet, dass Frauen und junge Menschen nicht wegen fehlender sozialer Infrastruktur aus ländlichen Regionen abwandern, betont Ecker. Sie sieht aber Anzeichen dafür, dass die zuständige Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger in der GAP-Übergangsphase 2021 und 2022 dafür keine Budgetmittel mehr bereitstellen will. (Schluss) gs