Parlamentskorrespondenz Nr. 1319 vom 27.11.2020

Neu im Wirtschaftsausschuss

Corona: Aufstockung der Investitionsprämie auf 3 Mrd. €, Zwischenlagerungsmöglichkeit für die Abfallwirtschaft bis April 2021

Wien (PK) – ÖVP und Grüne haben zwei Initiativanträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingebracht. Zum einen soll die COVID-19-Investitionsprämie von 2 Mrd. € auf 3 Mrd. € aufgestockt werden. Zum anderen soll für die Abfallwirtschaft zur Erleichterung für die Zwischenlagerung von Abfällen die entsprechende Maßnahme bis April 2021 verlängert werden.

Investitionsprämie soll auf 3 Mrd. € erhöht werden

Die als Anreiz für Investitionen in der COVID-Krise beschlossene Investitionsprämie für Unternehmen soll auf 3 Mrd. € aufgestockt werden. Ziel ist, damit Unternehmensstandorte und Betriebsstätten in Österreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und damit auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich beizutragen, so der Antrag von ÖVP und Grünen (1126/A). Das vorgesehene Budget war bereits auf 2 Mrd. € aufgestockt worden, die nunmehr bereits ausgeschöpft seien, so die AntragstellerInnen.

So sind mit Stand 24. November 2020 der Initiative zufolge bereits 48.118 Anträge mit einem Investitionsvolumen von ungefähr 21,6 Mrd. € bei der Abwicklungsagentur Austria Wirtschaftsservice (aws) eingelangt. Es sei ein Zuschussvolumen von etwas mehr als 2,24 Mrd. € beantragt. Die aws könne daher aktuell keine Genehmigungen mehr aussprechen. Die Maßnahme soll jedoch nicht aufgrund zur Neige gehender Budgetmittel vorzeitig eingestellt werden, heißt es im Antrag zur Aufstockung des Betrags auf maximal 3 Mrd. €.

Zwischenlagerung für Abfallwirtschaft

Im Rahmen der Begleitmaßnahmen zu COVID-19 wurde im Abfallwirtschaftsgesetz eine Erleichterung für die Zwischenlagerung von Abfällen geschaffen, die zeitlich bis 30. September 2020 befristet war. Diese soll nun bis 30. April 2021 verlängert werden. Mit der Bestimmung kann, für den Fall, dass es aufgrund der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie zu Engpässen bei der Zwischenlagerung von Abfällen kommt, eine Kapazitätsausweitung bei Lagern im Anzeigeverfahren erfolgen, heißt es im Antrag auf Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes von ÖVP und Grünen (1123/A). Die Möglichkeit sei zwar insgesamt nur sieben Mal genutzt worden, da es im Wesentlichen zu keinen Engpässen bei der Abfallbehandlung bzw. Zwischenlagerung gekommen sei. Vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Lockdowns könne eine Lagerknappheit für einzelne Abfallströme aufgrund von Engpässen bei der Abfallbehandlung aber weiterhin nicht ausgeschlossen werden, so der Antrag. (Schluss) mbu


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