Parlamentskorrespondenz Nr. 1356 vom 02.12.2020

Raab: Bei Einkommensgerechtigkeit noch viel zu tun

Gleichbehandlungsausschuss diskutiert Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2018 und 2019

Wien (PK) – Im Gleichbehandlungsausschuss stand heute der Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft zur Debatte.  Frauenministerin Susanne Raab, Arbeitsministerin Christine Aschbacher, die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Sandra Konstatzky und die Vorsitzende des Senats I der Gleichbehandlungskommission Eva Matt gaben den Abgeordneten Auskunft zur Lage der Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft. Der Ausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, den Bericht auch im Plenum zu behandeln.

Die meisten Diskriminierungen in der Arbeitswelt

Der Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft für die Jahre 2018 und 2019 (III-207 d.B.) gibt Auskunft über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Gleichbehandlungskommission. In beiden Stellen wurden überwiegend Diskriminierungserfahrungen in der Arbeitswelt vorgebracht. 4.017-mal hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) im Berichtszeitraum Menschen zu Diskriminierungsfragen beraten, (rechtlich) unterstützt und allgemein über Gleichbehandlung informiert. Zwei Drittel der Anfragen kamen dabei von Frauen. Die meisten Anfragen (78%) betrafen Diskriminierungsfälle in der Arbeitswelt, am häufigsten waren Fälle von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (52%). 196-mal wandten sich Menschen an die GAW, weil sie sich diskriminiert fühlten, ohne gesetzlichen Diskriminierungsschutz nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) in Anspruch nehmen zu können. Gefordert wird daher gleiches Schutzniveau für Diskriminierungen in allen Bereichen des GlBG ("Levelling-up").

Die Gleichbehandlungskommission zählte im Berichtszeitraum 135 Anträge wegen Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt und 73 Anträge wegen Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt. Die Fallzahl bei Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt ist mit 24 wesentlich geringer, es zeige sich aber eine Verbreiterung der Fallkonstellationen.

Die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft seien großartige Institutionen, in denen sich ExpertInnen für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft einsetzen, sagte Frauenministerin Susanne Raab. In der Vergangenheit habe es Kritik an der Verfahrensdauer bei der Gleichbehandlungskommission gegeben. In diesem Bereich sei aber bereits viel passiert, um die Dauer zu verkürzen. Ein Thema, das im Zusammenhang mit Diskriminierung in der Arbeitswelt oft vorgebracht werde, sei ihr persönlich besonders wichtig: die Einkommensgerechtigkeit. In ihrem Ressort gebe es bereits einige Instrumente, wie den Gehaltsrechner oder eine Toolbox für Einkommensberichte, es sei aber noch viel zu tun.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher gab zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Auskunft, jener  Teil des Berichtes, an dessen Erstellung ihr Ressort beteiligt war. In den Jahren 2018 und 2019 habe es keine Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes und der gesetzlichen Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission und zur Gleichbehandlungsanwaltschaft gegeben. Auf EU-Ebene führte sie eine relevante Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung an. Ebenfalls in die Zuständigkeit ihres Ressorts falle die Unterstützung des Klagsverbandes, wodurch eine bessere Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden soll. Aschbacher plädierte für weitere Maßnahmen, um die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern weiter zu schließen und Frauen am Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Tätigkeit und zentrale Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Sandra Konstatzky, die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, gab Auskunft über die Tätigkeit ihrer Organisation. Die GAW berate ausführlich und interveniere auf Wunsch für die Betroffenen. Sie setze sich primär für vergleichsweise Lösungen ein, wenn dies nicht möglich ist, verhandle sie die Fälle auch vor der Gleichbehandlungskommission. Die meisten Anfragen wurden im Zusammenhang mit Geschlechterdiskriminierung vorgebracht. Hier versuche die GAW etwa, das sogenannte "Gender Pricing" zu bekämpfen. Danach folgten Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, oft auch im Zusammenhang mit dem Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Die GAW gebe hier Empfehlungen ab, wie sich betroffene Branchen rechtskonform verhalten können. An dritter Stelle folgen Diskriminierungen aufgrund der Religion, Diskriminierungserfahrungen aufgrund der Weltanschauung und des Alters werden seltener an die GAW herangetragen. Bei Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung ortete Konstatzky ein deutliches Underreporting.

Konstatzky brachte auch Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft vor. Es brauche eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes und einen Abbau der Zersplitterung des Gleichbehandlungsrechts in Österreich. Klagsrechte seien ein großer Wunsch, ebenso werde mehr Budget und Personal benötigt. Im Jahr 2020 habe es trotz der COVID-19-Pandemie keinen Einbruch an Anfragen gegeben. Weil man aber weniger Schulungen durchführen konnte, wolle die GAW in Zukunft auch Webinare anbieten. Durch eine Budgetumschichtung wurde unter anderem eine Untersuchung ermöglicht, mit der erhoben werden soll, ob Unternehmen mit diverser Belegschaft resilienter durch die Corona-Krise kommen. Erste Ergebnisse solle es im Frühjahr geben, kündigte Konstatzky auf Nachfrage der Abgeordneten Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) an. Gerhard Deimek (FPÖ) erkundigte sich nach den Beratungsgesprächen. Diese würden immer mit den Betroffenen stattfinden, derzeit online oder per Telefon. Die weiteren Schritte richten sich nach dem Wunsch der betroffenen Person, primär werden aber Vergleiche angestrebt. Verfahren seien nur der letzte mögliche Schritt.

Gleichbehandlungskommission: Verfahrensdauer konnte verkürzt werden

Über die Gleichbehandlungskommission informierte die Vorsitzende des Senats I, Eva Matt. Die Aufgaben sind die Überprüfung von Fällen der Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz durch mündliche Befragung der Auskunftspersonen und die rechtliche Beurteilung von Beweismitteln. Außerdem nehme die Gleichbehandlungskommission eine gutachterliche Funktion wahr. Es sei wichtig, dass der Zugang zum Recht möglichst niederschwellig sei, weshalb keine Anwaltspflicht vor der Gleichbehandlungskommission bestehe. Ein Antrag ist außerdem kostenlos. Am Ende des Verfahrens gibt es ein rechtsunverbindliches Prüfungsergebnis, das bei weiteren Gerichtsverfahren etwa als Beweismittel vorgelegt werden kann. Für die Jahre 2018 und 2019 zog Matt eine positive Bilanz. In allen drei Senaten konnten Rückstände abgebaut und die Verfahrensdauer verkürzt werden. Man habe in vielen Bereichen optimiert und etwa vorbereitende Sitzungen eingeführt, in denen in vielen Fällen bereits ein Vergleich hergestellt werden kann. Im Senat I lag der Schwerpunkt auf der Diskriminierung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wegen des Geschlechts, vielfach wurde auch sexuelle Belästigung vorgebracht. Im Senat II waren Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Alters bei Begründung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen vorherrschend, im Senat III ging es meist um den Zugang zu öffentlich angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Geschlecht und ethnischer Zugehörigkeit.

Matts Forderungen für die Zukunft bezogen sich auf legistische Anpassungen im Verfahrensrecht und den Ausbau der Position des oder der Vorsitzenden des Senats I auf einen Laufbahnposten. Sabine Schatz (SPÖ) fragte nach, welche Maßnahmen es noch brauche, um die Verfahrensdauer weiter zu verkürzen. Die angesprochenen Verfahrensbestimmungen könnten helfen, mehr Personal wäre ebenfalls hilfreich, so Matt.

Aschbacher: Väterbeteiligung weiter vorantreiben

Auch an die beiden Ministerinnen richteten die Abgeordneten eine Vielzahl von Fragen. Kira Grünberg (ÖVP) etwa wollte von der Arbeitsministerin wissen, was diese unternehme, um die Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Aschbacher nannte hier beispielhaft das Projekt "Frauen in der Technik" (FIT), ein Wiedereinstiegsprogramm nach der Elternkarenz und das Frauenberufszentrum. Von Meri Disoski (Grüne) nach dringenden Maßnahmen für Lohngerechtigkeit gefragt, führte die Ministerin aus, dass sie die Chancen von Frauen auch im ländlichen Raum etwa durch mobiles Arbeiten erhöhen wolle. Zudem wolle sie die Berufschancen im MINT-Bereich hervorheben. Heike Grebien (Grüne) erkundigte sich nach Vorhaben zur Erhöhung der Karenzzeiten von Vätern. Väterbeteiligung müsse weiter vorangetrieben werden, etwa durch den Papamonat, Väterkarenz und den Abbau von bürokratischen Hürden, so Aschbacher.

Henrike Brandstötter (NEOS) wollte wissen, wie die Arbeitsministerin der Diskriminierung von Personen aufgrund der Hautfarbe entgegentreten wolle. Studien würden belegen, dass in gemischten Teams am besten gearbeitet werde, sagte Aschbacher. Solche positiven Beispiele wolle man vor den Vorhang holen, um dafür Bewusstsein zu schaffen, so die Arbeitsministerin. Yannick Shetty (NEOS) thematisierte das "Levelling-up", also die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes. Es müsse weiterhin ein Augenmerk auf Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt gelegt werden, sagte Aschbacher. Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) erkundigte sich, warum für den Gleichbehandlungsbericht im Bereich der Interessensvertretungen nur die Arbeiterkammer einen wesentlichen Beitrag geliefert habe. Alle Vertretungen seien gleichzeitig eingeladen worden, Beiträge einzubringen, sagte die Ministerin dazu. Sie wisse jedenfalls, dass Gleichstellung allen Institutionen, sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseitig, ein Anliegen sei.

Raab: Frauenquoten sind kein Allheilmittel

Bei Frauenministerin Raab erkundigte sich Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) nach Maßnahmen für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen, die ein wichtiger Faktor sei, um Gewalt gegen Frauen hintanzuhalten. Raab führte das automatische Pensionssplitting an, das gerade in Ausarbeitung sei. Von Meri Disoski (Grüne) und Sonja Hammerschmid (SPÖ) nach Frauenquoten in Unternehmen gefragt, sagte Raab, dass Quoten kein Allheilmittel seien. Um den Karriereknick von Frauen, der üblicherweise nach der Geburt des ersten Kindes eintrete, zu reduzieren, brauche es einen breiten Maßnahmenmix von Väterbeteiligung, Kinderbetreuungsangeboten, Weiterbildung und Mentoringprogrammen. Für Verena Nussbaum (SPÖ) habe der Bericht gezeigt, dass sexuelle Belästigung nach wie vor ein gängiges Problem sei. Sie wollte daher von der Ministerin wissen, welche Schritte sie für eine Verbesserung setze. Bewusstseinsbildung sei wichtig, sagte Raab. Wenn sich Menschen öffentlichkeitswirksam zum Thema sexuelle Belästigung zu Wort melden, würde das betroffene Mädchen und Frauen bestärken, Vorfälle zu melden. Sie sprach auch das Paket gegen Hass im Netz an, denn man dürfe den virtuellen Raum bei dieser Thematik nicht vergessen. Grundsätzlich müsse man kommunizieren, dass es Nulltoleranz bei sexueller Gewalt gebe, so die Frauenministerin. (Fortsetzung Gleichbehandlungsausschuss) kar