Parlamentskorrespondenz Nr. 99 vom 29.01.2021

Neu im Bautenausschuss

FPÖ legt eine Vielzahl von Entschließungsanträgen vor

Wien (PK) – Geht es nach der FPÖ, soll eine Task Force zum Schutz vor der Tendenz zum "gläsernen Mieter" gegründet sowie AirBnB-Weitervermietungen im Mietrechtsgesetz verboten werden. Weiters fordern die Freiheitlichen den Ausschluss von WohnungseigentümerInnen und MieterInnen aufgrund terroristischer Straftaten, die Evaluierung der Vergabe sozial gebundenen Wohnraumes an DrittstaatsbürgerInnen, die Schaffung von leistbarem Wohnraum durch die ARE sowie die Ablehnung des EU-Aktionsplans für Integration und Inklusion durch die Bundesregierung. Zudem ortet die FPÖ Missstände bei "Wiener Wohnen" und setzt sich für ein Lagezuschlags-Verbot sowie für die Öffnung der Investitionsprämie für gemeinnützige Bauvereinigungen ein.

Task Force zum Schutz vor der Tendenz zum "gläsernen Mieter"

Die FPÖ ist besorgt über eine Entwicklung hin zum "gläsernen Mieter". Der Mangel an leistbarem Wohnraum auf Österreichs Wohnungsmarkt schwäche die Position von WohnungswerberInnen erheblich, zusätzlich würden die ökonomischen und sozialen Auswirkungen der Corona-Krise die Situation weiter verschärfen, so Antragsteller Philipp Schrangl. Das Bedürfnis von VermieterInnen nach Absicherung hinsichtlich Bonität und Zahlungsmoral sei zwar grundsätzlich legitim, diesem Interesse müsse aber Grenzen gesetzt werden. Im Interesse gesellschafts- und sozialpolitischer Verantwortung fordern die Freiheitlichen deshalb die Justizministerin auf, eine Task Force gegen diese Tendenzen einzurichten. Dieses Gremium soll unter anderem mit VertreterInnen aller im Nationalrat vertretenen Fraktionen sowie mit nominierten FachexpertInnen der Parteien besetzt werden (1183/A(E)).

Verbot von "AirBNB-Vermietung" im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes

Mit einem weiteren Entschließungsantrag (1184/A(E)) setzt sich die FPÖ für ein Verbot touristischer Kurzzeitvermietungsmodelle für Mietwohnungen ein. Insbesondere durch die Geschäftspraktiken der Plattform AirBnB würde in Ballungsräumen qualitativer Wohnraum fehlen. Alleine in Wien entziehe AirBnB dem Wohnungsmarkt dauerhaft rund 2.000 Wohnungen, obwohl das Wohnungsangebot und das Preisniveau ohnehin angespannt seien, so Philipp Schrangl. Seit 2019 sei durch die Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz die touristische Kurzzeitvermietung in gemeinnützig errichteten Wohngebäuden untersagt, nun soll dies auch innerhalb des Vollanwendungsbereiches des Mietrechtsgesetzes verboten werden.

Ausschluss von WohnungseigentümerInnen und MieterInnen aufgrund terroristischer Straftaten

Die Freiheitlichen fordern die Möglichkeit von Ausschließungsklagen von WohnungseigentümerInnen, die rechtskräftig wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden. Das Wohnungseigentumsgesetz soll dementsprechend erweitert werden. Dem Terrorismus sei auf jeder rechtmäßigen Ebene entgegenzutreten. Deshalb sei es einer Hausgemeinschaft grundsätzlich unzumutbar, mit solchen Personen zusammenzuleben, argumentiert die FPÖ (1185/A(E)).

Zudem setzt sich die FPÖ dafür ein, dass es VermieterInnen ermöglicht wird, sich von rechtskräftig wegen terroristischer Straftaten verurteilten MieterInnen zu trennen. Dies soll im Sinne des Mietrechtsgesetzes künftig einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen. Zusätzlich soll diesen Personen auf mietrechtlicher Ebene der Zugang in den sozialen Wohnbau verwehrt werden (1188/A(E)).

Ablehnung des EU-Aktionsplans für Integration und Inklusion 2021-2027

Die FPÖ kritisiert darüber hinaus den Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027 der EU-Kommission. Darin befänden sich im Bereich "Housing" wohnpolitisch wie integrationspolitisch realitätsferne und verantwortungslose Zielsetzungen. Besonders in den Fokus der wohnpolitischen Bemühungen der EU-Kommission würde der Zugang zu sozialem Wohnbau von Flüchtlingen und AsylwerberInnen rücken, so Antragsteller Philipp Schrangl. Die angespannte Lage auf den österreichischen Wohnungsmärkten erlaube einen weiteren Zustrom in den sozialen Wohnbau jedoch nicht. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung sei der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund, etwa im Bereich des Wiener Gemeindebaus, bereits jetzt überhöht. Dieser Umstand führe zu Verschlechterungen für ÖsterreicherInnen bei der Versorgung mit leistbarem Wohnraum, ist dem Entschließungsantrag (1186/A(E)) zu entnehmen. Die FPÖ fordert daher die Bundesregierung auf, den EU-Aktionsplan für Integration und Inklusion abzulehnen.

Evaluierung der Vergabe sozial gebundenen Wohnraums an DrittstaatsbürgerInnen

Geht es nach der FPÖ, soll es des Weiteren zu einer Evaluierung bei der Vergabe sozial gebundener bzw. geförderter Wohnungen an DrittstaatsbürgerInnen durch die Bundesregierung kommen. Insbesondere die Fragestellungen der Bildung von Parallelkulturen und islamistischer Milieus sollen unter regionalen, integrationspolitischen, sozialpolitischen sowie quantitativen Aspekten erforscht werden. Eine fehlgeleitete Belegungspolitik könne die Entwicklung und Ausbreitung islamistischer Milieus begünstigen. Zudem würden die Zahlen zu Fehlentwicklungen in diesem Bereich meist hintangehalten werden. Dies müsse sich im Interesse der ÖsterreicherInnen ändern, denn Wohnraum bilde den örtlichen Ausgangspunkt von Integration, heißt es in dem Entschließungsantrag (1189/A(E)).

Schaffung von leistbarem Wohnraum durch die ARE

Aus Sicht der Freiheitlichen lässt sich in der Strategie der Austrian Real Estate GmbH (ARE) kein Bekenntnis zur Schaffung von leistbaren Wohnraum ausmachen. Neben den Zielen zum Umweltschutz und zur Energieeffizienz müsse die ARE auch wohnpolitisch für die Belange des geförderten Wohnbaus aktiviert werden. Die FPÖ fordert deshalb die zuständige Wirtschaftsministerin mittels Entschließungsantrag (1187/A(E)) auf, in den Unternehmenszielen und der Unternehmensstrategie sowie in der Geschäftspolitik der ARE vorrangig die Beförderung von leistbarem und gefördertem Wohnbau sicherzustellen.

FPÖ ortet Missstände bei "Wiener Wohnen" und fordert mehr finanzielle Transparenz

Bundesministerin Margarete Schramböck wird mittels Entschließungsantrag (1245/A(E)) aufgefordert, die Möglichkeit einer "Beaufsichtigung von Wiener Wohnen" durch den Bund bzw. ihr Ministerium zu evaluieren. Begründet wird das Anliegen mit von der FPÖ vermuteten "Versäumnissen und Missständen innerhalb von Wiener Wohnen", durch die diese "sozial gebundene Substanz erheblichen Schaden" nehme. Antragsteller Philipp Schrangl bezieht sich unter anderem auf Medienberichte zu einem Rechnungshofrohbericht, wonach Sanierungsmaßnahmen nicht in ausreichendem Maße durchgeführt würden und die Sanierungsquote rückläufig sei. Schrangl sieht darin ein Versagen von SPÖ-Wohnbaustadträten und erachtet eine Kontrolle des effizienten Mitteleinsatzes durch den Bund im Rahmen der von SPÖ-NEOS angekündigten "Sanierungsoffensive" als Notwendigkeit.

Bundesregierung soll sich zu Lagezuschlags-Verbot bekennen

Das Lagezuschlagsverbot für Mieten in städtischen "Gründerzeitvierteln" thematisiert die FPÖ mit einem weiteren Entschließungsantrag (1248/A(E)). Dieses sei durch Gerichtsurteile für rechtens befunden worden, so Antragsteller Philipp Schrangl, auch sei der Terminus "Gründerzeitviertel" großzügig ausgelegt worden. Im Zusammenhang mit den sozialen und ökonomischen Folgen der Corona-Krise fordert die FPÖ daher ein explizites Bekenntnis der Bundesregierung, die Bedeutung dieses Lagezuschlagsverbots anzuerkennen.

Ruf nach Öffnung der Investitionsprämie für gemeinnützige Bauvereinigungen

Für die FPÖ stellt es eine "sachlich unverständliche Diskriminierung" dar, dass gemeinnützige Wohnbauträger von der Investitionsprämie ausgeschlossen seien. Demnach seien der Bau und Ausbau von Wohngebäuden nicht förderungswürdig, bezieht sich Antragsteller Philipp Schrangl auf die entsprechende Richtlinie. Die FPÖ äußert den Verdacht, dass sowohl das "Aus der Wohnbaubank" als auch der "Ausschluss Gemeinnütziger von der Investitionsprämie" dazu beitrage, das Kostenniveau auf dem privaten Wohnungsmarkt hoch zu halten. Mit ihrem Entschließungsantrag (1249/A(E)) fordert die FPÖ die Bundesregierung und Bundesministerin Schramböck daher auf, die Investitionsprämie für gemeinnützige Bauvereinigungen zu öffnen. (Schluss) med/cke


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