rechtskräftige terroristische Straftaten als wohnrechtlicher Kündigungsgrund gem. § 30 MRG und präventiver Ausschluss von Terroristen aus gefördertem Wohnraum (1188/A(E))

Status

Entschließungsantrag abgelehnt (1288 d.B.)

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Selbständiger Entschließungsantrag

Antrag der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtskräftige terroristische Straftaten als wohnrechtlicher Kündigungsgrund gem. § 30 MRG und präventiver Ausschluss von Terroristen aus gefördertem Wohnraum

Parlamentskorrespondenz

Eingebracht von

Mag. Philipp Schrangl (F)

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