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Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

71. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Freitag, 11. Dezember 2020

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

71. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode              Freitag, 11. Dezember 2020

Dauer der Sitzung

Freitag, 11. Dezember 2020: 9.05 – 23.09 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 1118/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird

2. Punkt: Bericht über den Antrag 1119/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pan­demie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 1120/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epi­demiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden

4. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) geändert wird

5. Punkt: Bericht über den Antrag 1049/A(E) der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wag­ner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Daten-Transparenz und Kontrolle der Wirksamkeit der Covid-Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1091/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimp­fungen

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1125/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über COVID-19-bedingte finanzielle Zuwendungen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK-COVID-19-Zuwendungsgesetz)

8. Punkt: Bericht über den Antrag 782/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zum österreichischen Gesund­heitssystem nach COVID-1


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9. Punkt: Bericht über den Antrag 914/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematik­gesetz 2012 geändert wird

10. Punkt: Bericht über den Antrag 1022/A(E) der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Pe­ter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Investbudget VKI

11. Punkt: Bericht über den Antrag 1025/A(E) der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Gutscheine von Fluglinien und Reiseveranstalter auf­grund der Covid-19-Krise

12. Punkt: Bericht über den Antrag 1105/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Mar­kus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungs­gesetz geändert werden

13. Punkt: Bericht über den Antrag 1104/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutter­schutzgesetz 1979 geändert wird

14. Punkt: Bericht über den Antrag 497/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wer­den

15. Punkt: Bericht über den Antrag 1070/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine So­zialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1083/A der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz geändert wird

17. Punkt: Bericht über den Antrag 1082/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Ho­sek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Ange­hörige von Schwerkranken

18. Punkt: Bericht über den Antrag 974/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Zweiten Lockdown ausschließen – Planungssicherheit für die Wirtschaft herstellen

19. Punkt: Bericht über den Antrag 1090/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimp­fungen

20. Punkt: Bericht über den Antrag 1098/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schadensabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungspflichtgesetz geändert wird

22. Punkt: Bericht über den Antrag 994/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Vollzeit-Bonus

23. Punkt: Bericht über den Antrag 90/A und Zu 90/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten (Angestelltenge­setz) geändert wird


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24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­haltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsan­waltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonenge­setz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsge­setz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensions­gesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Be­dienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Dienstrechtsverfahrens­gesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Poststruktur­gesetz, das Auslandszulagen- und ­hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsge­setz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bundes-Sportförderungsge­setz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Gehaltsgesetz-Novelle, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxen­gesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020)

25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 – ADBG 2021) erlassen und das Bundesge­setz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) geändert wird

26. Punkt: Bericht über den Antrag 1038/A(E) der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend #comeback­stronger – Maßnahmenprogramm für den Österreichischen Sport nach der COVID-19-Krise

27. Punkt: Bericht über den Antrag 917/A(E) der Abgeordneten Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der finanziellen Unterstützungsmaß­nahmen im Sport

28. Punkt: Bericht über den Antrag 1037/A(E) der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Christoph Zarits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung des rechtlichen Rahmens für den E-Sport

29. Punkt: Bericht über den Antrag 179/A(E) der Abgeordneten Petra Steger, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Schaffung einer Sportstätten-Koordinierungsstelle

30. Punkt: Bericht über den Antrag 1114/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsge­setz – K-SVFG), das Bundesgesetz vom 9. Dezember 1981 über den Kunstförderungs­beitrag (Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981), das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, das Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bun­desmitteln (Kunstförderungsgesetz) und das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert werden

31. Punkt: Bericht über den Antrag 1020/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reparatur des Umsatzersatzes im Lockdown

32. Punkt: Bericht über den Antrag 919/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reparatur des NPO-Fonds

33. Punkt: Bericht über den Antrag 920/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung eines One-Stop-Shops im Kulturministe­rium zur Unterstützung der Kulturbranche


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34. Punkt: Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Ki­nofilmen (revidiert)

35. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Re­gierung des Staates Israel über die Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien

36. Punkt: Bericht über den Antrag 823/A(E) der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gender Reports Kunst und Kultur

37. Punkt: Bericht über den Antrag 1065/A der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Tasch­ner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichts­gesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirt­schaftliche Bundesschulgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundessportakade­miengesetz und IQS-Gesetz geändert werden

38. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bildungsdokumentationsgesetz 2020 erlassen wird und das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Universitätsge­setz 2002, das IQS-Gesetz sowie das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz geändert werden

39. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisie­rung des Schulunterrichts (SchDigiG) erlassen wird

40. Punkt: Bericht über den Antrag 1076/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Laptops für Schüler*innen

41. Punkt: Bericht über den Antrag 970/A(E) der Abgeordneten Mag. Sibylle Hamann, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Ein­dämmung von negativen Auswirkungen von benachteiligten Gruppen im Bildungsbe­reich, die aufgrund der Corona-Situation entstanden sind

42. Punkt: Bericht über den Antrag 1034/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Ham­merschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Plan für Matura 2021!

43. Punkt: Bericht über den Antrag 1074/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Ham­merschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Corona Maßnahmenpaket für die Zu­kunft unserer Kinder

44. Punkt: Bericht über den Antrag 1075/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Ham­merschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Corona Maßnahmenpaket für die Si­cherheit an Schulen und Kindergärten

45. Punkt: Bericht über den Antrag 1095/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausreichende Budgetmittel für Schulschließungs- und Lockdown-Verlierer

46. Punkt: Bericht über den Antrag 1115/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sommerschule für alle Schülerinnen und Schüler ermöglichen

47. Punkt: Bericht über den Antrag 997/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bildungsverlust in der Coronakrise vorbeu­gen

48. Punkt: Bericht über den Antrag 998/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrkräfte-Fortbildung in der Coronakrise

49. Punkt: Bericht über den Antrag 1121/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Küns­berg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lüftung und Luftreinigung in Schulklas­sen


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50. Punkt: Bericht über den Antrag 1035/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Ham­merschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulleitungen entlasten

51. Punkt: Bericht über den Antrag 1085/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend berufsbegleitendes dreijähriges Kolleg für Elementar­pädagogik an der Bafep Mureck

52. Punkt: Bericht über den Antrag 1010/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Küns­berg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Kollegs für Elementar­pädagogik

53. Punkt: Bericht über den Antrag 1087/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umfassende Landesverteidigung als Bestandteil der Allgemeinbildung

54. Punkt: Bericht über den Antrag 922/A der Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studien­förderungsgesetz 1992 geändert wird

55. Punkt: Bericht über den Antrag 1100/A(E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückerstattung von Studienbeiträgen für das Som­mersemester 2020

56. Punkt: Bericht über den Antrag 1099/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharo­wits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung von gemeinnützigen Studieren­denwohnheimen

57. Punkt: Bericht über den Antrag 1036/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung

58. Punkt: Bericht über den Antrag 1058/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung des Senats durch Stärkung der Profes­sorenschaft

59. Punkt: Bericht über den Antrag 1096/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kas­segger, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Budget für islamischen Fundamenta­lismus an den Universitäten

60. Punkt: Bericht über den Antrag 654/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lösung des Kettenvertragsproblems an den öster­reichischen Universitäten (§ 109 Universitätsgesetz 2002)

61. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle Konfliktminerale)

62. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonen­gesetz geändert werden

63. Punkt: Bericht über den Antrag 1102/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird

64. Punkt: Bericht über den Antrag 1103/A der Abgeordneten Lukas Brandweiner, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird

65. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Wei­terführung der Österreichischen Jugendstrategie

66. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Be­triebsverfassungsgesetz geändert werden


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67. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

68. Punkt: Bericht über den Antrag 1045/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Vereinbarkeitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbe­treuungseinrichtungen

69. Punkt: Bericht über den Antrag 1021/A(E) der Abgeordneten Norbert Sieber, Bar­bara Neßler, Petra Wimmer, Edith Mühlberghuber, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Finanzierung der Hospiz- und Palliativversor­gung, im Besonderen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

70. Punkt: Bericht über den Antrag 1106/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staats­bürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Frem­denpolizeigesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden

71. Punkt: Bericht über den Antrag 1107/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicher­heitspolizeigesetz geändert wird

72. Punkt: Bericht über den Antrag 76/A und Zu 76/A der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Bundesgesetz über die Verleihung von Bundes-Ehrenzeichen (Bundes-Ehrenzeichengesetz) sowie das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert werden (Ehrenzei­chenrechtsänderungsgesetz)

73. Punkt: Bericht über den Antrag 868/A(E) der Abgeordneten Mag. Hannes Ames­bauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Straftaten gegen die Exekutive

74. Punkt: Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Vorsitzenden der Par­lamentarischen Bundesheerkommission gemäß § 4 Abs. 9 des Wehrgesetzes 2001

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 30

Geschäftsbehandlung

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Aus­schussberichtes 606 d.B. gemäß § 44 (2) GOG ..................................................................................................... 31

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 GOG             ............................................................................................................................... 31

Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Mag. Jörg Leichtfried, Dr. Dagmar Belakowitsch, Ralph Schallmeiner und Dr. Nikolaus Scherak, MA, den An­trag 1125/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz über COVID-19-bedingte finanzielle Zu­wendungen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK-COVID-19-Zuwen­dungsgesetz)“ in der Fassung des Ausschussberichtes 567 d.B. gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen – Annahme                                                        70, 70


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Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried betreffend die tatsächli­che Berichtigung des Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner .................................................................... 370

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls die­ser Sitzung durch Präsident Mag. Wolfgang Sobotka ........................................................................... 374

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ................................ 376

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 30

Ausschüsse

Zuweisungen ...................................................................................................  30, 70, 373

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1118/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (561 d.B.) ................................................................... 31

RednerInnen:

Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................... 32

Ralph Schallmeiner ...................................................................................................... 33

Rudolf Silvan ................................................................................................................ 33

Dr. Werner Saxinger, MSc ........................................................................................... 34

Annahme des Gesetzentwurfes in 561 d.B. .................................................................. 70

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1119/A der Ab­geordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Ver­fügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (562 d.B.)               ............................................................................................................................... 35

3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1120/A der Ab­geordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert wer­den (563 d.B.) ................................................................. 35

4. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf ei­nes Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnah­men zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmen­gesetz) geändert wird (564 d.B.) .......................... 35

5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1049/A(E) der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betref­fend notwendige Daten-Transparenz und Kontrolle der Wirksamkeit der Covid-Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung (565 d.B.) ............................................................................................................................... 36

6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1091/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Co­vid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen (566 d.B.) ......................................................................................... 36


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RednerInnen:

Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................... 36

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ...................................................................... 37

Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................... 38

Martina Diesner-Wais ................................................................................................... 39

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 40

Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda ................................................................................. 42

Dietmar Keck ................................................................................................................ 43

Dr. Dagmar Belakowitsch ............................................................................................ 45

Ralph Schallmeiner ...................................................................................................... 46

Dr. Nikolaus Scherak, MA ........................................................................................... 53

Peter Wurm ................................................................................................................... 54

Erwin Angerer ............................................................................................................... 56

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „regelmäßige COVID-19-Testungen in Alters-, Pflegehei­men, bei mobiler Pflege und bei Lehrpersonal“ – Ablehnung ...............................................................................................................  41, 71

Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gemeinden nicht im Stich lassen: Ersatz der Kosten für die Durchführung der Massentests“ – Ablehnung ..................................................................................................................................  44, 71

Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Beseitigung der realitätsfremden 50 Meter Abstandshaltung von Betriebsstätten zur Konsumation von dort erworbenen Getränken und Speisen“ – Ablehnung ........................................  57, 72

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 562, 563 und 564 d.B. ....................................... 71

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 565 und 566 d.B. ............................... 72

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1125/A der Ab­geordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz über COVID-19-bedingte finanzielle Zuwendungen
an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK-COVID-19-Zuwendungsgesetz) (567 d.B.)      ............................................................................................................................... 58

8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 782/A(E) der Ab­geordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnah­menpaket zum österreichischen Gesundheitssystem nach COVID-19 (568 d.B.)                                                                            58

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 914/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (569 d.B.) ........................................ 59

RednerInnen:

Philip Kucher ................................................................................................................ 59

Ralph Schallmeiner ...................................................................................................... 61

Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................... 62

Gabriela Schwarz ......................................................................................................... 63

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 64

Dr. Josef Smolle ........................................................................................................... 64

Ing. Markus Vogl ........................................................................................................... 65

Dr. Werner Saxinger, MSc ........................................................................................... 68

August Wöginger ......................................................................................................... 69


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Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Hilfspaket für das öffentliche Gesundheitssystem“ – Antrag ver­fällt .....................  66, 70

Rückverweisung des Antrages 1125/A an den Gesundheitsausschuss ....................... 70

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 568 und 569 d.B. ............................... 72

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 1022/A(E) der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Investbudget VKI (499 d.B.) ........................................................................................................................ 72

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 1025/A(E) der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Gutscheine von Fluglinien und Reiseveranstalter aufgrund der Covid-19-Krise (500 d.B.) ........................................... 72

RednerInnen:

Ing. Markus Vogl ........................................................................................................... 73

Mag. Ulrike Fischer ...................................................................................................... 74

Christian Ries ............................................................................................................... 75

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ............................................................................. 75

Mag. Corinna Scharzenberger .................................................................................... 77

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 499 und 500 d.B. ............................... 78

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1105/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsge­setz geändert werden (519 d.B.) ........................................................................................................................ 78

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1104/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 ge­ändert wird (527 d.B.) ....................................................... 78

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 497/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (520 d.B.) ........................................................................................................................ 78

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1070/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz geändert werden (521 d.B.) ............................................... 78

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1083/A der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetz geändert wird (525 d.B.) ............................. 78


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 10

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1082/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Angehörige von Schwer­kranken (526 d.B.) ......................... 79

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 974/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Zweiten Lockdown ausschließen – Planungssicherheit für die Wirtschaft her­stellen (529 d.B.) .......................................... 79

RednerInnen:

Josef Muchitsch ........................................................................................................... 79

Mag. Markus Koza ........................................................................................................ 82

August Wöginger ......................................................................................................... 92

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 93

Barbara Neßler .............................................................................................................. 94

Bundesministerin Mag. (FH) Christine Aschbacher ................................................ 95

Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................. 96

Norbert Sieber .............................................................................................................. 98

Fiona Fiedler, BEd ........................................................................................................ 98

Laurenz Pöttinger ......................................................................................................... 99

Peter Wurm ................................................................................................................. 100

Philip Kucher .............................................................................................................. 101

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung“ – Ablehnung ..............................  80, 117

Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „nicht-ärztliche Gesundheitsberufe“ – Ablehnung ........................................................  101, 117

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 519 und 527 d.B. ........................................ 116

Kenntnisnahme der fünf Ausschussberichte 520, 521, 525, 526 und 529 d.B. .......... 117

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1090/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen (522 d.B.)                                                                102

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1098/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schadensabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise (523 d.B.) .............................. 102

RednerInnen:

Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 103

Ralph Schallmeiner .................................................................................................... 103

Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 104

Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................... 105

Mag. Christian Ragger ............................................................................................... 105

Franz Hörl .................................................................................................................... 106

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 522 und 523 d.B. ............................. 118


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 11

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (466 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungspflichtgesetz geändert wird (524 d.B.) ....... 107

RednerInnen:

Bettina Zopf ................................................................................................................. 107

Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 108

Annahme des Gesetzentwurfes in 524 d.B. ............................................................. ... 118

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 994/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Vollzeit-Bonus (528 d.B.) ....................................................................................................................................... 109

RednerInnen:

Fiona Fiedler, BEd ...................................................................................................... 109

Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 110

Dietmar Keck .............................................................................................................. 111

Mag. Markus Koza ...................................................................................................... 113

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversiche­rung“ – Ablehnung ....  112, 118

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 528 d.B. ..................................................... 118

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 90/A und Zu 90/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten (Angestelltengesetz) geändert wird (530 d.B.) ............................................................................................... 113

RednerInnen:

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 113

Bettina Zopf ................................................................................................................. 114

Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 115

Mag. Markus Koza ...................................................................................................... 115

Kenntnisnahme des Ausschussberichte 530 d.B. ....................................................... 118

24. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorla­ge (461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesver­tragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesthea­terpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und ­hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsge­setz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bundes-Sportförderungsge­setz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Gehaltsgesetz-Novelle, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prü­fungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020) (506 d.B.) .......................................................... 119


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 12

RednerInnen:

Mag. Felix Eypeltauer ................................................................................................ 119

Mag. Friedrich Ofenauer ............................................................................................ 120

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................... 122

Christian Lausch ........................................................................................................ 126

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................... 129

Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 195

Vizekanzler Mag. Werner Kogler .............................................................................. 198

Erwin Angerer (tatsächliche Berichtigung) ................................................................. 200

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Attraktivität der Polizeiausbildung“ – Ableh­nung .......................  125, 201

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fairness bei Belehrungen und Ermahnung gem. § 109 Abs. 2 BDG“ – Ablehnung  127, 201

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Korrektur weiterer Benachteiligungen im Dienstrecht, die durch die von COVID-19 bedingte Situation sichtbar wurden“ – Ablehnung                                                                                                 197, 202

Annahme des Gesetzentwurfes in 506 d.B. ................................................................ 201

25. Punkt: Bericht des Sportausschusses über die Regierungsvorlage (482 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 – ADBG 2021) erlassen und das Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) geändert wird (533 d.B.) ....................... 202

RednerInnen:

Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................... 202

Ing. Mag. Volker Reifenberger .................................................................................. 204

Christoph Zarits .......................................................................................................... 205

Vizekanzler Mag. Werner Kogler .............................................................................. 205

Annahme des Gesetzentwurfes in 533 d.B. ................................................................ 223

Gemeinsame Beratung über

26. Punkt: Bericht des Sportausschusses über den Antrag 1038/A(E) der Abge­ordneten Christoph Zarits, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend #comeback­stronger – Maßnahmenprogramm für den Österreichischen Sport nach der COVID-19-Krise (534 d.B.)      ............................................................................................................................. 206

27. Punkt: Bericht des Sportausschusses über den Antrag 917/A(E) der Abgeord­neten Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen im Sport (535 d.B.) ......................................................... 206

RednerInnen:

Maximilian Köllner, MA .............................................................................................. 207

Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................... 208

Petra Steger ................................................................................................................ 209

Yannick Shetty ............................................................................................................ 211

Christoph Zarits .......................................................................................................... 213

Alexander Melchior .................................................................................................... 214


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 13

Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „steuerliche Absetzbarkeit von Sport-Sponsoring und Spenden“ – Ablehnung .  210, 223

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 534 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „#comeback-stronger – Maßnahmenprogramm für den Ös­terreichischen Sport nach der COVID-19-Krise“ (122/E) ............................................................................................................... 223

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 535 d.B. ..................................................... 224

28. Punkt: Bericht des Sportausschusses über den Antrag 1037/A(E) der Abge­ordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Christoph Zarits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung des rechtlichen Rahmens für den E-Sport (536 d.B.) ........................................................................... 215

RednerInnen:

Süleyman Zorba ......................................................................................................... 215

Petra Vorderwinkler ................................................................................................... 216

Petra Steger ................................................................................................................ 217

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 218

Lukas Brandweiner .................................................................................................... 219

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 536 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Prüfung des rechtlichen Rahmens für den E-Sport“ (123/E)                                                     224

29. Punkt: Bericht des Sportausschusses über den Antrag 179/A(E) der Abgeord­neten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Sport­stätten-Koordinierungsstelle (537 d.B.)         ............................................................................................................................. 220

RednerInnen:

Petra Steger ................................................................................................................ 220

Mag. Agnes Sirkka Prammer .................................................................................... 221

Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 222

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 537 d.B. ..................................................... 224

Gemeinsame Beratung über

30. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1114/A der Abgeord­neten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozial­versicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG), das Bundes­gesetz vom 9. Dezember 1981 über den Kunstförderungsbeitrag (Kunstförde­rungsbeitragsgesetz 1981), das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, das Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundes­mitteln (Kunstförderungsgesetz) und das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert werden (540 d.B.) ........................ 224

31. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1020/A(E) der Abge­ordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reparatur des Umsatzersatzes im Lockdown (541 d.B.) ............................................................................................................................. 224

32. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 919/A(E) der Abgeord­neten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reparatur des NPO-Fonds (542 d.B.)        224


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 14

33. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 920/A(E) der Abge­ordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung eines One-Stop-Shops im Kulturministerium zur Unterstützung der Kulturbranche (543 d.B.) ................................................................ 224

RednerInnen:

Mag. Thomas Drozda ................................................................................................. 225

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................... 226

Ing. Mag. Volker Reifenberger .................................................................................. 227

Maria Großbauer ......................................................................................................... 228

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 229

Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer ................................................................... ... 230

Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 232

Hans Stefan Hintner ................................................................................................... 233

Annahme des Gesetzentwurfes in 540 d.B. ................................................................ 242

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 541, 542 und 543 d.B. .......................... 243

Gemeinsame Beratung über

34. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (350 d.B.): Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofil­men (revidiert) (538 d.B.)          234

35. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (413 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über die Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien (539 d.B.) ..................................................... 234

RednerInnen:

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................... 234

Dr. Harald Troch ......................................................................................................... 235

Christian Lausch ........................................................................................................ 235

Mag. Maria Smodics-Neumann ................................................................................. 236

Mag. Martin Engelberg ............................................................................................... 237

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 538 und 539 d.B. ................................... 243

36. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 823/A(E) der Abgeord­neten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gender Reports Kunst und Kultur (544 d.B.)              ............................................................................................................................. 238

RednerInnen:

Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 238

Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................. 238

Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 239

MMag. Dr. Agnes Totter, BEd ................................................................................... 240

Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer ....................................................................... 241

Henrike Brandstötter ................................................................................................. 241

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 544 d.B. ..................................................... 24


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 15

3

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 544 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Gender Report für den Bereich Kunst und Kultur“ (124/E)                                                   244

37. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1065/A der Abge­ordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundessportakademiengesetz und IQS-Gesetz geändert werden (570 d.B.) ......................................................................................... 244

RednerInnen:

Hermann Brückl, MA .................................................................................................. 244

Mag. Dr. Rudolf Taschner .......................................................................................... 245

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ................................................................................ 246

Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................. 247

Bundesminister Dr. Heinz Faßmann ........................................................................ 248

MMMag. Gertraud Salzmann ..................................................................................... 248

Annahme des Gesetzentwurfes in 570 d.B. ................................................................ 273

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 570 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „den Schulversuch NOVI – Neue Oberstufe mit verstärkter Individualisierung“ (125/E) .... 273

38. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorla­ge (479 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bildungsdokumentationsgesetz 2020 erlassen wird und das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulabschluss-Prü­fungs-Gesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsge­setz, das Universitätsgesetz 2002, das IQS-Gesetz sowie das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz geändert werden (571 d.B.) .......................................................... 249

RednerInnen:

Katharina Kucharowits .............................................................................................. 250

MMag. Dr. Agnes Totter, BEd ................................................................................... 251

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................... 252

Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................. 253

Annahme des Gesetzentwurfes in 571 d.B. ................................................................ 273

Gemeinsame Beratung über

39. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorla­ge (480 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) erlassen wird (572 d.B.) .............................................................................................................. 254

40. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1076/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Laptops für Schüler*innen (573 d.B.)               ............................................................................................................................. 254

RednerInnen:

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 254

Bundesminister Dr. Heinz Faßmann ........................................................................ 255

Mag. Romana Deckenbacher .................................................................................... 256

Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................. 257

Annahme des Gesetzentwurfes in 572 d.B. ................................................................ 273

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 573 d.B. hinsichtlich des Antra­ges 1076/A(E) 274


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 16

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 573 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Miteinbeziehung ökologisch und sozial nachhaltiger Fakto­ren bei der Beschaffung digitaler Endgeräte“ (126/E) .......................................................................................................................... 274

Gemeinsame Beratung über

41. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 970/A(E) der Abgeordneten Mag. Sibylle Hamann, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Eindämmung von negativen Auswirkungen von benachteiligten Gruppen im Bildungsbereich, die aufgrund der Corona-Situa­tion entstanden sind (574 d.B.) ......................................... 258

42. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1034/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Plan für Matura 2021! (575 d.B.)          ............................................................................................................................. 258

43. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1074/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Corona Maßnahmenpaket für die Zukunft unserer Kinder (576 d.B.) ................................................................................ 258

44. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1075/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Corona Maßnahmenpaket für die Sicherheit an Schulen und Kindergärten (577 d.B.) .................................................... 258

45. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1095/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausrei­chende Budgetmittel für Schulschließungs- und Lockdown-Verlierer (578 d.B.)                                                                                                            258

46. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1115/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Som­merschule für alle Schülerinnen und Schüler ermöglichen (579 d.B.) ................................................................................................. 258

47. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 997/A(E) der Ab­geordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bildungsverlust in der Coronakrise vorbeugen (580 d.B.) ................................................................................................... 258

48. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 998/A(E) der Ab­geordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrkräfte-Fortbildung in der Coronakrise (581 d.B.) ................................................................................................. 258

49. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1121/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lüftung und Luftreinigung in Schulklassen (582 d.B.) ............................................................................................... 259

RednerInnen:

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ................................................................................ 259

Andreas Minnich ........................................................................................................ 260

Hermann Brückl, MA .................................................................................................. 260

Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................. 262

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................... 263

Fiona Fiedler, BEd ...................................................................................................... 264

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 574 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Maßnahmen zur Eindämmung von negativen Auswirkun­gen von benachteiligten Gruppen im Bildungsbereich, die aufgrund der Corona-Situation entstanden sind“ (127/E) .......... 274


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 17

Kenntnisnahme der sieben Ausschussberichte 575, 576, 577, 578, 579, 580 und 582 d.B.          ............................................................................................................................. 274

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 581 d.B. hinsichtlich des Antra­ges 998/A(E)    274

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 581 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Weiterführung der Fortbildungsoffensive für Pädagoginnen und Pädagogen im Bereich Digitales Lernen“ (128/E) .......................................................................................................................... 275

50. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1035/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Schulleitungen entlasten (583 d.B.)     ............................................................................................................................. 265

RednerInnen:

Petra Vorderwinkler ................................................................................................... 265

Ing. Johann Weber ..................................................................................................... 266

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 583 d.B. ..................................................... 275

Gemeinsame Beratung über

51. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1085/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend berufsbeglei­tendes dreijähriges Kolleg für Elementarpädagogik an der Bafep Mureck (584 d.B.)                                                                 267

52. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1010/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Kollegs für Elementarpädagogik (585 d.B.) ................................................................................... 267

RednerInnen:

Eva Maria Holzleitner, BSc ........................................................................................ 267

Mag. Romana Deckenbacher .................................................................................... 268

Walter Rauch .............................................................................................................. 269

Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................. 269

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................... 270

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 584 d.B. ..................................................... 275

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 585 d.B. hinsichtlich des Antra­ges 1010/A(E) 275

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 585 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Kollegoffensive im Bereich der Elementarpädagogik“ (129/E) .................................. 275

53. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1087/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umfas­sende Landesverteidigung als Bestandteil der Allgemeinbildung (586 d.B.) ......................................................................................... 271

RednerInnen:

Ing. Mag. Volker Reifenberger .................................................................................. 271

Nico Marchetti ............................................................................................................. 272

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 586 d.B. ..................................................... 275

Gemeinsame Beratung über


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 18

54. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 922/A der Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (597 d.B.) ............................................ 275

55. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1100/A(E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücker­stattung von Studienbeiträgen für das Sommersemester 2020 (598 d.B.) ............................................................................... 275

56. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1099/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unter­stützung von gemeinnützigen Studierendenwohnheimen (600 d.B.) .......................................................................... 275

RednerInnen:

Mag. Andrea Kuntzl .................................................................................................... 276

Nico Marchetti ............................................................................................................. 276

Katharina Kucharowits .............................................................................................. 278

Dr. Elisabeth Götze .................................................................................................... 279

Mag. Dr. Martin Graf ................................................................................................... 279

Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................... 280

Claudia Plakolm .......................................................................................................... 281

Bundesminister Dr. Heinz Faßmann ........................................................................ 281

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................... 282

Annahme des Gesetzentwurfes in 597 d.B. ................................................................ 297

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 598 und 600 d.B. ............................. 297

Gemeinsame Beratung über

57. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1036/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung (599 d.B.)                                                                                     283

58. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1058/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung des Senats durch Stärkung der Professorenschaft (601 d.B.) ....................................................................................... 283

RednerInnen:

Eva Maria Holzleitner, BSc ........................................................................................ 283

Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA .......................................................................... 284

Mag. Dr. Martin Graf ................................................................................................... 285

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................... 286

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 599 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung“ (130/E) ............................... 297

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 601 d.B. ..................................................... 297

59. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1096/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Budget für islamischen Fundamentalismus an den Universitäten (602 d.B.)                                                                 287

RednerInnen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 287

Mag. Dr. Rudolf Taschner .......................................................................................... 288

Dr. Helmut Brandstätter ............................................................................................. 289

Mag. Andrea Kuntzl .................................................................................................... 290


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 19

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................... 291

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 602 d.B. ..................................................... 298

60. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 654/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lösung des Kettenvertragsproblems an den österreichischen Universitäten (§ 109 Univer­sitätsgesetz 2002) (603 d.B.) ............... 292

RednerInnen:

Mag. Dr. Martin Graf ................................................................................................... 292

Dr. Josef Smolle ......................................................................................................... 294

Bundesminister Dr. Heinz Faßmann ........................................................................ 295

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ................................................................................ 295

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................... 296

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 603 d.B. ..................................................... 298

61. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle Konfliktminerale) (590 d.B.) .......................................................................................... 298

RednerInnen:

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 298

Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 301

Dr. Astrid Rössler ....................................................................................................... 302

Bundesministerin Elisabeth Köstinger .................................................................... 303

Mag. Christian Ragger ............................................................................................... 304

Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Henrike Brand­stötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Scharfe Sanktionen bei Menschen­rechtsverletzungen statt lascher Absichtserklärungen“ – Ablehnung .....................................................................  300, 307

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „globale Lösung im Kampf gegen die Finanzierung be­waffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel“ – Ab­lehnung ..................................................  305, 307

Annahme des Gesetzentwurfes in 590 d.B. ................................................................ 306

62. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regie­rungsvorlage (377 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landes­vertragslehrpersonengesetz geändert werden (545 d.B.) ....................................................................................................................................... 307

RednerInnen:

Dipl.-Ing. Georg Strasser ........................................................................................... 307

Petra Vorderwinkler ................................................................................................... 309

Dipl.-Ing. Olga Voglauer ............................................................................................ 309

Bundesministerin Elisabeth Köstinger .................................................................... 310

Ing. Johann Weber ..................................................................................................... 311

Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 311

Annahme des Gesetzentwurfes in 545 d.B. ................................................................ 325

63. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den An­trag 1102/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 20

Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird (546 d.B.) ..................... 312

RednerInnen:

Alois Kainz .................................................................................................................. 312

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................................................ 313

Peter Schmiedlechner ............................................................................................... 314

Cornelia Ecker ............................................................................................................ 317

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................... 320

Bundesministerin Elisabeth Köstinger .................................................................... 323

Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 324

Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Fairness bei Vor-Ort-Kontrollen der AMA“ – Ableh­nung ...................................  315, 325

Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Beendigung der Förderung von Glyphosatprodukten und ande­ren Breitbandherbiziden durch öffentliche Steuermittel im Rahmen des Umwelt­programms des Programms für die ländliche Entwicklung (Säule 2 der GAP)“ – Ablehnung .......................................................................................  318, 325

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Corne­lia Ecker, Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „kein AMA Gütesiegel für umweltschädliche Sojaimporte“ – Ablehnung ..................................................................................  321, 325

Annahme des Gesetzentwurfes in 546 d.B. ................................................................ 325

64. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1103/A der Abgeordneten Lukas Brandweiner, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (518 d.B.) .................................................. 326

RednerInnen:

Michael Seemayer ...................................................................................................... 326

Lukas Brandweiner .................................................................................................... 326

Yannick Shetty ............................................................................................................ 327

David Stögmüller ........................................................................................................ 330

Bundesministerin Elisabeth Köstinger .................................................................... 331

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 332

Entschließungsantrag der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Klare Rahmenbedingungen für Verlängerung des außerordentli­chen Zivildienstes bis Ende August 2021“ – Ablehnung ...........................................................................................................  329, 333

Annahme des Gesetzentwurfes in 518 d.B. ................................................................ 333

65. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Weiterführung der Ös­terreichischen Jugendstrategie (III-186/556 d.B.) ................................................................................................................ 333

RednerInnen:

Carina Reiter ............................................................................................................... 333

Eva Maria Holzleitner, BSc ........................................................................................ 335

Barbara Neßler ............................................................................................................ 336

Yannick Shetty ............................................................................................................ 336

Bundesministerin Mag. (FH) Christine Aschbacher .............................................. 337


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 21

Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 339

Julia Elisabeth Herr .................................................................................................... 340

Kenntnisnahme des Berichtes III-186 d.B. .................................................................. 355

66. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungs­vorlage (378 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden (557 d.B.) ......................................................................................... 341

RednerInnen:

Claudia Plakolm .......................................................................................................... 341

Maximilian Köllner, MA .............................................................................................. 342

Edith Mühlberghuber ................................................................................................. 343

Süleyman Zorba ......................................................................................................... 343

Annahme des Gesetzentwurfes in 557 d.B. ................................................................ 355

Gemeinsame Beratung über

67. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungs­vorlage (483 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz ge­ändert wird (558 d.B.)          344

68. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den An­trag 1045/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinbarkeitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrich­tungen (560 d.B.) .............................................. 344

RednerInnen:

Petra Wimmer ............................................................................................................. 344

Maria Großbauer ......................................................................................................... 345

Edith Mühlberghuber ................................................................................................. 346

Barbara Neßler ............................................................................................................ 347

Bundesministerin Mag. (FH) Christine Aschbacher .............................................. 347

Michael Bernhard ....................................................................................................... 348

Annahme des Gesetzentwurfes in 558 d.B. ................................................................ 356

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 560 d.B. ..................................................... 356

69. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den An­trag 1021/A(E) der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Petra Wimmer, Edith Mühlberghuber, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Si­cherstellung der Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung, im Besonderen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (559 d.B.) ............................................................................................................................. 350

RednerInnen:

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................... 350

Petra Wimmer ............................................................................................................. 351

Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 352

Barbara Neßler ............................................................................................................ 353

Fiona Fiedler, BEd ...................................................................................................... 353

Norbert Sieber ............................................................................................................ 354

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 559 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Sicherstellung der Finanzierung der Hospiz- und Palliativver­sorgung, im Besonderen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ (131/E)                                                                               356


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 22

70. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 1106/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschafts­gesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeige­setz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (552 d.B.) ............................................................. 356

RednerInnen:

Dr. Christian Stocker ................................................................................................. 356

Robert Laimer ............................................................................................................. 357

Mag. Georg Bürstmayr .............................................................................................. 358

Annahme des Gesetzentwurfes in 552 d.B. ................................................................ 372

71. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 1107/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (553 d.B.) ........ 359

RednerInnen:

Mag. Romana Deckenbacher .................................................................................... 359

Sabine Schatz ............................................................................................................. 360

Christian Ries ............................................................................................................. 361

Mag. Georg Bürstmayr .............................................................................................. 362

Karl Mahrer ................................................................................................................. 362

Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................... 364

Annahme des Gesetzentwurfes in 553 d.B. ................................................................ 373

72. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 76/A und Zu 76/A der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Ös­terreich, das Bundesgesetz über die Verleihung von Bundes-Ehrenzeichen (Bun­des-Ehrenzeichengesetz) sowie das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert wer­den (Ehrenzeichenrechtsänderungsgesetz) (554 d.B.)              ............................................................................................................................. 365

RednerInnen:

Dr. Stephanie Krisper ................................................................................................ 365

Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 366

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................... 367

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 554 d.B. ..................................................... 373

Zuweisung des Antrages 76/A und Zu 76/A an den Verfassungsausschuss ............. 373

73. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 868/A(E) der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Straftaten gegen die Exekutive (555 d.B.)                                                                                     367

RednerInnen:

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 368

Mag. Dr. Rudolf Taschner (tatsächliche Berichtigung) ............................................. 369

Hermann Gahr ............................................................................................................ 369

Mag. Hannes Amesbauer, BA ................................................................................... 370

Michel Reimon, MBA .................................................................................................. 372


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 23

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 555 d.B. ..................................................... 373

74. Punkt: Bericht des Hauptausschusses betreffend Erstattung eines Gesamt­vorschlages für die Wahl der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheer­kommission gemäß § 4 Abs. 9 des Wehrgesetzes 2001 (606 d.B.) .................................................................................... 373

Annahme des Ausschussantrages in 606 d.B. ............................................................ 373

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 31

Petition betreffend „Verpflichtende Einführung eines Abbiegeassistenten für LKW“ (Ordnungsnummer 51) (überreicht vom Abgeordneten Andreas Kollross)

Anträge der Abgeordneten

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hilfspaket für das öffentliche Ge­sundheitssystem (1160/A)(E)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die grob fahrlässige Vernachläs­sigung einer umfassenden Pflegereform (1161/A)(E)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gemeinden nicht im Stich las­sen: Ersatz der Kosten für die Durchführung der Massentests (1162/A)(E)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung (1163/A)(E)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (1164/A)

Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (1165/A)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Umsetzung der Änderungsrichtlinien zur Karzinogene Richtlinie in nationales Recht sowie Erarbeitung einer nationalen Strategie zum besseren Schutz vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz (1166/A)(E)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die grob fahrlässige Vernachläs­sigung einer umfassenden Pflegereform (1167/A)(E)

Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend zukunftsfähige Wälder (1168/A)(E)

Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Förderung von Glyphosatprodukten und anderen Breitbandherbiziden durch öffentliche Steuermittel im Rahmen des Umweltprogramms des Programms für die ländliche Entwicklung (Säule 2 der GAP) (1169/A)(E)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend nicht-ärztliche Gesundheitsberufe (1170/A)(E)

Dr. Reinhold Lopatka, Michel Reimon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Situation in Äthiopien (1171/A)(E)

Dr. Reinhold Lopatka, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 24

Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz – RKG) geändert wird (1172/A)

Mag. Andreas Hanger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) geändert wird (1173/A)

Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die aktuelle Situation in der Westsahara (1174/A)(E)

Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreich als Vermittler im Kaukasus (1175/A)(E)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aus- und Fortbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (1176/A)(E)

August Wöginger, Mag. Jörg Leichtfried, Herbert Kickl, Sigrid Maurer, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz geändert wird (1177/A)

August Wöginger, Mag. Jörg Leichtfried, Herbert Kickl, Sigrid Maurer, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (1178/A)

Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz zum Schutz vor mittelbarer Zensur (1179/A)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Altersdiskriminierung durch Banken (1180/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend kulante Lösungen für tou­ristische Betriebe, bisher ohne Anspruch auf Covidförderungen, obwohl diese Betriebe auch behördlich geschlossen wurden oder aufgrund des „Shutdowns“ nicht vermieten dürfen (1181/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herstellung von Wettbe­werbsgleichheit durch Beendigung der Zwangsschließungen der Beherbergungsbetrie­be (1182/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung einer Task Force zum Schutz vor der Tendenz zum gläsernen Mieter (1183/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Verbot von AirBnB im Vollanwendungsbereich des MRG (1184/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ausschließung von Wohnungseigentümern gem. § 36 Abs. 1 WEG wegen rechtskräftiger Verurteilung auf­grund terroristischer Straftaten (1185/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Zielsetzungen der EU-Kommission zur Massenmigration in den sozialen Wohnbau (1186/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die erforderliche Schaf­fung leistbaren Wohnraums durch die ARE (1187/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 25

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtskräftige terroristi­sche Straftaten als wohnrechtlicher Kündigungsgrund gem. § 30 MRG und präventiver Ausschluss von Terroristen aus gefördertem Wohnraum (1188/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die erforderliche Evaluie­rung der Vergabe sozial gebundenen Wohnraumes an Drittstaatsbürger (1189/A)(E)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zum Schutz und zur Hilfe von und für Minderjährige (1190/A)(E)

Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanz­markt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Fi­nanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirt­schaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (1191/A)

Anfragen der Abgeordneten

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Kaufhaus Österreich (4429/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Wasserqualität Thaya (4430/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Überstunden und Planstellen von Lehr­personal (4431/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend überteuerte Beschaffung von PCR-Tests (4432/J)

Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend der Versteuerung von Einnahmen aus dem Bordverkauf von Unternehmen des Ryanair Konzerns (4433/J)

Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Einsparungen in der Flugsicherung verunsichern Beschäftigte und Fluggäste (4434/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona-Massentests – Proble­me beim Start der Anmeldeplattform www.österreich-testet.at (4435/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Justiz 3.0“ (4436/J)

Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend der Zukunft des Behinderten-Sport-Verein Wei­ßer Hof (BSV weißer Hof) (4437/J)

Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Besichtigung des Areals Weißer Hof der AUVA durch potentielle Investoren bzw. Liegenschaftsinteressenten (4438/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Rassisti­sche Unterstellung in einer Pressekonferenz (4439/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 26

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Und jährlich grüßt die Migrationsstrategie? (4440/J)

Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend „Kaufhaus Österreich – Was und wer steckt hin­ter dem nächsten Dilettantismus dieser Bundesregierung? (4441/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Wie viel aus­ländisches Kapital steckt in Österreichs Energiesektor? (4442/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wie viel ausländisches Kapital steckt in Österreichs Energiesektor? (4443/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitali­sierung und Wirtschaftsstandort betreffend Wie viel ausländisches Kapital steckt in Ös­terreichs Energiesektor? (4444/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Folgeanfrage Etappenplan zur Schul­öffnung und Deutschförderklassen (4445/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld im Bundesland Wien (4446/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld im Bundesland Vorarl­berg (4447/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld im Bundesland Tirol (4448/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld im Bundesland Steier­mark (4449/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld im Bundesland Oberös­terreich (4450/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld im Bundesland Salzburg (4451/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld im Bundesland Nieder­österreich (4452/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld im Bundesland Kärnten (4453/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld im Bundesland Burgen­land (4454/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 27

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend massive Missstände im Bereich der Islamlehrer (4455/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend der Inanspruchnahme des Papa-Monat im Jahr 2020 (4456/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend der Inanspruchnahme des Papa-Monat im Jahr 2019 (4457/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Schutzver­glasungen für Fahrerkabinen im Öffentlichen Verkehr (4458/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Corona-Häftlinge sollen nach Suben verlegt werden (4459/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Elektrifi­zierung der Innviertelbahn (4460/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Förde­rungskriterien von Radschnellverbindungen (4461/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend S 10 Mühl­viertler Schnellstraße – Lückenschluss bis zur Staatsgrenze (4462/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Reha-Angebot für Kinder und Ju­gendliche in Österreich – Folgeanfrage (4463/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Schutzvergla­sungen für Fahrerkabinen im Öffentlichen Verkehr (4464/J)

Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend Willkür bei Vor-Ort-Kontrollen der AMA? (4465/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Rechtsstreit wegen vermutlich fehler­hafter Vorlesungen an Med Uni Graz (4466/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Entwicklung des Migrationsdrucks am Balkan – Folgeanfrage (4467/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend perfides Hinrichtungsvideo von afghanischen Asylwerbern (4468/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend nationalen Aufbauplan im Rahmen der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (4469/J)

Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Di­gitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Welchen Preis hat der Deal mit Microsoft (4470/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 28

Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Welchen Preis hat der Deal mit Microsoft (4471/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend „BND-Skandale: Auswirkungen der Entscheidungen des deut­schen Bundes Verfassungsgerichts zur Abhörpraxis des BND auf das EU-Mitgliedsland Österreich“ (4472/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „BND-Skandale: Auswirkungen der Entscheidungen des deutschen Bundes Verfassungsgerichts zur Abhörpraxis des BND auf das EU-Mitgliedsland Österreich“ (4473/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend „BND-Skandale: Auswirkungen der Entscheidungen des deutschen Bundes Verfassungsgerichts zur Abhörpraxis des BND auf das EU-Mitgliedsland Österreich“ (4474/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „BND-Skandale: Auswirkungen der Entscheidungen des deutschen Bundes Verfassungsgerichts zur Abhörpraxis des BND auf das EU-Mitgliedsland Österreich“ (4475/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend schwarz-grüner Antrag zur Lebensmit­telverschwendung (4476/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Spritpreismonitor (4477/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Betrugsfälle mit Prepaid-Karten (4478/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend im Covid-19-Lockdown wird mehr Müll produziert (4479/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Millionen Pakete als Retouren vernichtet (4480/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schuldnerberatung: Im Herbst droht Pleitewelle-Folgeanfrage zu 3064/AB (4481/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Fluglinie Qantas führt für Passagiere eine Impfpflicht ein (4482/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Moscheen in Österreich (4483/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Klima- und Umweltpolitik durch internationale Gerichte (4484/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Terroristen in Österreich (4485/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 29

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona-Totalcrash in Seniorenpflegeheim St. Lorenzen im Mürztal (4486/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Qualifikation der zensierenden „juristischen Laien“ gem. KoPl-G (4487/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sicherheitsgipfel in der Grazer Burg (4488/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Gewalt durch 24-Stunden Pflege­kräfte gegenüber Senioren (4489/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Meldestelle für Kinderpornografie und Kindersextourismus (4490/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona-Handhygiene-Mittel (4491/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Covid-19-Infektionen an österreichischen Schu­len (4492/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Vorschläge für die Änderung des Apothekengesetzes und des Apothekenkammergesetzes aus dem Jahr 2019 (4493/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Infektionen an öster­reichischen Schulen (4494/J)

Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Maskenzwang während der Unterrichtszeit (4495/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Verfolgung von Hass im Netz mit islamistischem Bezug und in Fremdsprachen (4496/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungs­leistungen im BMSGPK (4497/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten für Dol­metsch- und Übersetzungsleistungen im BKA (4498/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMLV (4499/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Um­welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMKUEMIT (4500/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Re­gionen und Tourismus betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMLRT (4501/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMKÖS (4502/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMJ (4503/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMI (4504/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMF (4505/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMAFJ (4506/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMBWF (4507/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und in­ternationale Angelegenheiten betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleis­tungen im BMEIA (4508/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMDW (4509/J)

*****

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Natio­nalrates betreffend Umstrittene Gebetsfeier im Parlament II, Folgeanfrage zu 23/JPR (24/JPR)


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 30

09.05.13Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Drit­ter Präsident Ing. Norbert Hofer.

09.05.14*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Werte Abgeordnete! Ich darf Sie recht herzlich am zweiten Sitzungstag begrüßen und die 71. Sitzung des Nationalrates eröffnen.

Ich begrüße die Journalistinnen und Journalisten und die Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen recht herzlich.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Kira Grünberg, Mag. Michael Hammer, Nurten Yılmaz, Mag. Gerald Hauser, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic und Bedrana Ribo, MA.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung ge­macht:

Bundeskanzler Sebastian Kurz wird durch Vizekanzler Mag. Werner Kogler und Bun­desminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schal­lenberg, LL.M. durch Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann vertreten.

Ich darf bekannt geben – ich habe das schon mit den Fraktionen besprochen –, dass Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf An­schober kurzfristig erkrankt ist. (Abg. Wurm: Corona wahrscheinlich! Hat er Corona?) Seine Vertretung wird in Kürze Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. über­nehmen. Wir haben vereinbart, dass wir trotzdem mit der Sitzung beginnen; die Frau Ministerin hat diese Information kurzfristig erhalten.

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 4429/J bis 4509/J

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates:

24/JPR

B. Zuweisungen:

Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 31

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 51 betreffend "Verpflichtende Einführung eines Abbiegeassistenten für LKW", überreicht vom Abgeordneten Andreas Kollross

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich gebe bekannt, dass die Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III bis 19.15 Uhr übertragen wird; anschließend wird die Sitzung kommentiert via Livestream übertragen.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um den Tagesordnungspunkt 74 in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Hauptausschusses betreffend Erstattung ei­nes Gesamtvorschlages für die Wahl der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundes­heerkommission gemäß § 4 Abs. 9 des Wehrgesetzes 2001 (606 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Ich danke.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 bis 6, 7 bis 9, 10 und 11, 12 bis 18, 19 und 20, 26 und 27, 30 bis 33, 34 und 35, 39 und 40, 41 bis 49, 51 und 52, 54 bis 56, 57 und 58 sowie 67 und 68 der Ta­gesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Ge­schäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 11 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 215 Minuten, SPÖ 149 Minuten, FPÖ 121 Mi­nuten, Grüne 110 Minuten und NEOS 88 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 44 Minuten, die Rede­zeit pro Debatte wird auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen zu geben. – Das ist einstimmig angenommen. Vielen herzlichen Dank.

09.08.351. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1118/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (561 d.B.)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 32

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte.


9.08.56

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! Liebe Zuseher! Bevor ich heute auf die Tagesordnung eingehe, möchte ich noch kurz das Licht auf den letzten Gesundheits­ausschuss richten, denn das Vorgehen, das die Regierungsparteien im Rahmen dieses Ausschusses an den Tag gelegt haben, grenzt an eine Ungeheuerlichkeit und zeugt von einer unglaublichen Ignoranz gegenüber dem Parlamentarismus und jedem einzelnen Abgeordneten. (Beifall bei der FPÖ.)

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, was sich da abgespielt hat, haben wir nämlich tatsächlich noch nicht erlebt. Wir sind es in den letzten Monaten gewohnt ge­wesen, dass Anträge, auch wenn sie gravierendste gesetzliche Materien betroffen ha­ben, auch wenn sie massive Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger dargestellt haben, auf den letzten Drücker, teilweise nicht einmal unter Einhaltung der 24-Stunden-Frist, in den Ausschuss und auch ins Plenum gekommen sind. Dass es aber Anträge, die nicht einmal irgendeinen Inhalt haben, tatsächlich auf die Tagesordnung eines Ausschusses schaffen und dort verhandelt werden sollen, das hat es tatsächlich noch nie gegeben.

Meine sehr geehrten Abgeordneten von der ÖVP und von den Grünen! Wie können Sie sich für so ein Schauspiel hergeben und das Parlament, seine Ausschüsse und jeden einzelnen Abgeordneten derartig missachten? Schämen Sie sich! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun zu Tagesordnungspunkt 1, zu den Änderungen im Suchtmittelgesetz: Da haben wir eine nahezu überfallsartige Änderung, die aber Gott sei Dank nur einen sehr kleinen Bereich in der Suchtmittelgebarung betrifft, nämlich eine Ausweitung der Kompetenzen für polizeiliche Anhaltezentren sowie für Amtstierärzte. Wir müssen auch hier sagen, es wurde keinerlei Dialog mit uns gesucht, und aus unseren eigenen Recherchen und aus der Rücksprache mit Betroffenen erschließt sich für uns in keinster Weise, wozu diese Kompetenzerweiterungen notwendig sein sollen.

Personen, die in polizeilichen Anhaltezentren für wenige Tage untergebracht sind und Substitutionsmittel benötigen, die unter das Suchtgiftgesetz fallen, sind ja bereits ver­sorgt, haben eine laufende Dauerverordnung, die Krankenkasse hat für ihre Substitu­tionsmedikation bereits bezahlt und die Medikamente sind schon individuell hergerichtet und verfügbar. Wozu doppelgleisig ein zusätzliches Suchtgiftdepot in den polizeilichen Anhaltezentren geschaffen werden soll, was einen massiven bürokratischen Mehrauf­wand, einen massiven Inventurmehraufwand, erhöhte Kosten – im Endeffekt doppelte Kosten und noch mehr – bedeutet, das erschließt sich uns nicht, und deshalb lehnen wir das ab.

Ebenso überflüssig ist die Erweiterung der Suchtgiftgebarung für Amtstierärzte, da ein Großteil der Amtstierärzte ja ebenfalls Tierärzte im niedergelassenen Bereich sind, die eine eigene tierärztliche Hausapotheke zur Verfügung haben, wo die Suchtmittel für die Betäubung von Tieren durchaus vorhanden sind. Auch da wird eine Doppelgleisigkeit mit einem massiven Administrationsaufwand aufgebaut, mit zusätzlichen Risken in der Lagerung, die vollkommen überflüssig sind, und deshalb wird das von unserer Seite auch abgelehnt. Wir werden Tagesordnungspunkt 1 keine Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

9.12



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 33

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schall­meiner. – Bitte.


9.12.21

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Ganz so überfallsartig, wie Kollege Kaniak getan hat, ist diese Novelle nicht gekommen. Sie war zumindest in Begutachtung. Die Berufsvertretung von Kollegen Kaniak, nämlich die Apothekerkammer, hat, unter anderen, hierzu ja auch eine Stellungnahme abgege­ben, nämlich die einzig negative. Ansonsten hat es nur positive Stellungnahmen zu die­ser Novelle gegeben. Das ist die Faktenseite der ganzen Sache.

Worum geht es? – Es geht zum einen darum, wie Kollege Kaniak es bereits richtiger­weise ausgeführt hat, in Polizeianhaltezentren eine gleiche Situation herzustellen, wie das bereits in Justizvollzugsanstalten der Fall ist. Dabei geht es nicht nur um Sucht­mittelsubstituierung, sondern es geht generell um Medikamente, die unter die Kategorie Suchtmittel fallen. Es geht also nicht nur um das berühmt-berüchtigte Substi, sondern auch um die Behandlung von Kranken. Zum anderen geht es um die Bevorratung von Suchtmitteln in Gebietskörperschaften für die Seuchenbekämpfung veterinärmedizini­scher Natur.

Ich glaube, das sind Dinge, die normalerweise außer Streit stehen sollten. Ich habe den Verdacht, dass es eher darum geht, der Apothekerkammer den Gefallen zu tun und da­gegen zu sein. Das ist zumindest mein Eindruck. Wenn es anders ist: Wir können gerne darüber diskutieren, Kollege Kaniak, aber ich glaube, es sind alle eingebrachten Ein­wände, die von dir oder deiner Fraktion gekommen sind, damals im Ausschuss durchaus beiseitegeräumt worden, ansonsten würden nicht alle anderen Parteien mitgehen. Also von daher: Wir stimmen natürlich zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

9.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Silvan. – Bitte.


9.14.05

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Der Abänderungsantrag betreffend das Suchtmittelgesetz beinhaltet aus unserer Sicht sinnvolle Maßnahmen und wird seitens der SPÖ unterstützt. Wir befürworten, dass das Innenministerium und nachgeordnete Dienststellen für die ärztliche Betreuung von angehaltenen Personen suchtmittelhaltige Arzneimittel direkt vom Großhandel beziehen können, genauso, dass Gebietskörperschaften berechtigt werden, suchtmittelhaltige Arzneimittel zur Tierseuchenbekämpfung vom Großhandel ebenso beziehen können.

Wir unterstützen auch, dass ein Vermerk mit der Unterschrift der substituierenden ÄrztIn­nen die Vidierung durch die AmtsärztInnen ersetzt. Wir würden sogar so weit gehen, das nicht bis 30.6.2021 zu befristen, sondern direkt ins Dauerrecht zu übernehmen.

Wie gesagt, wir unterstützen diesen Abänderungsantrag, wir unterstützen aber keine Anträge ohne Inhalte, die in den Gesundheitsausschuss eingebracht werden. Kollege Kaniak hat es schon erwähnt: ÖVP und Grüne haben im letzten Gesundheitsausschuss einen inhaltlich leeren Antrag über Covid-bedingte finanzielle Zuwendungen an die ÖGK eingebracht, der heute logischerweise auf der Tagesordnung steht und wieder an den Gesundheitsausschuss rückverwiesen werden soll. Ich frage mich, liebe KollegInnen von den Grünen und von der ÖVP, was das soll! – Das ist ein monatelanger Eiertanz rund um die finanzielle Unterstützung für die ÖGK. Für das Regierungsmarketing, damit der Kanzler in den Medien besser dasteht, sind 200 Millionen Euro bereitgestellt worden, aber für die Krankenversicherung der ArbeitnehmerInnen, der ASVG-Pensionisten ist kein Geld da. Die ÖGK soll offensichtlich ausgehungert werden. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 34

Der Finanzminister stellt der ÖGK Bedingungen, bevor er Steuergelder lockermachen will. Ich bin der Meinung, der Finanzminister hätte eher der AUA Bedingungen stellen sollen und nicht der ÖGK. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.) Der Finanzmi­nister hätte eher jenen Firmen Bedingungen stellen sollen, die trotz staatlicher Unterstüt­zung Dividenden und Managerboni auszahlen.

ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zahlen in diesem Land fast 80 Prozent der Steuern in Form von Lohnsteuer und Mehrwertsteuer. Geben Sie diesen Menschen das Geld zurück, damit wenigstens ihre Krankenversicherung abgesichert ist! – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

9.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Saxin­ger. – Bitte.


9.16.44

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Wunderschönen guten Morgen aller­seits! Lieber Herr Präsident! Liebe Frau Gesundheitsjustizministerin! (Heiterkeit der Bun­desministerin Zadić.) Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem harten Lockdown fragen sich jetzt viele zu Recht, wie es weitergeht. Die Zah­len sind glücklicherweise, wie erwartet, etwas zurückgegangen, aber leider noch immer auf einem zu hohen Niveau.

Neben den bewährten und schon bekannten Maßnahmen liegt jetzt ein besonderer Fo­kus auf den Testungen. Es ist geplant, in den Alten- und Pflegeheimen regelmäßig zu testen, das Gleiche gilt auch für die Spitäler. Zusätzlich sind jetzt die Massentests in aller Munde. (Ruf bei der SPÖ: In aller Nasen!) Ich nenne sie lieber größere Stichproben. Sie sind ein sinnvolles Mittel, um die Covid-Zahlen in Österreich in den Griff zu bekommen. Warum? – Weil sich dadurch Infektionsketten unterbrechen und asymptomatische Virus­träger herausfiltern lassen. Man kann dadurch eine Steigerung der Zahlen verzögern. Es braucht aber auf jeden Fall Wiederholungen, etwa in Regionen mit höheren Zahlen.

Für diese Abstrichverfahren brauchen wir Personal, und deshalb sollen nun neben Ange­hörigen von Gesundheitsberufen auch Angehörige von Sozialbetreuungsberufen er­mächtigt werden, Abstriche durchzuführen. Ich bitte Sie, liebe zusehende Damen und Herren, machen Sie bei den Testungen mit! Lassen Sie sich nicht von den unverantwort­lichen Boykottaufrufen verunsichern! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

Die verfügbaren Antigenschnelltests sind hochwertig und man gelangt in kurzer Zeit zu einem Ergebnis. Ein negatives Ergebnis ist aber kein Freibrief, sondern nur eine Mo­mentaufnahme.

Ich möchte noch ein Wort zu Kollegen Schnedlitz und seinem peinlichen positiven Cola­test von gestern sagen: Bitte, informieren Sie sich vorher, wenn Sie über so etwas reden! Es kommt mir vor wie in der ersten Chemiestunde: Lerne durch Versuch und Irrtum! Bitte informieren Sie sich nächstes Mal!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt aber auch einen Hoffnungsschimmer in der FPÖ: Gestern hat der FPÖ-Landesrat für Infrastruktur in Oberösterreich in der „Stadt­rundschau Linz“ mit Maske für die Maske, für unser aller Gesundheit geworben. Ich bitte Sie: Er soll Ihnen Nachhilfe in diesen Dingen geben! (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Zum Thema Suchtgift: Es gibt derzeit kaum einen Lebensbereich, der nicht von Covid betroffen ist, das gilt auch für die Suchtmittel. Da sind drei Bereiche betroffen: Ein Be­reich ist die Verschreibung der Substitutionsmedikamente. Es wurde bereits im April eine Novelle beschlossen, um eine Dauerverschreibung zu ermöglichen; dies vor allem vor


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dem Hintergrund, dass man Kontaktfrequenzen in den Ordinationen und Ambulanzen reduziert und auch Patienten vor einer Ansteckung schützt. Diese Regelung werden wir nun verlängern.

Der zweite Bereich sind die schon erwähnten 14 Polizeianhaltezentren, die für Schub­haft und für Verwahrungshaft zuständig sind. 2019 wurden dort über 20 000 Personen aufgenommen. Nun soll dort analog zum Strafvollzug ein üblicher medizinischer Stan­dard geschaffen werden.

Ein dritter Punkt betrifft die Tierseuchen. Es sei hier die afrikanische Schweinepest er­wähnt. Das ist eine Tierseuche bei Wild- und Hausschweinen, die in zahlreichen euro­päischen Staaten festgestellt wurde. In Österreich ist sie bisher noch nicht aufgetreten, aber die Gefahr einer Einschleppung ist hoch. Bei Verdacht oder Feststellung einer In­fizierung ist die Tötung der seuchenerkrankten Tiere vorgesehen. Es geht also um tier­schutzgerechte Tötung, und dazu braucht man psychotrope Substanzen, also Suchtmit­tel, die die Gebietskörperschaften nun auch erwerben dürfen.

Mit diesen drei Änderungen im Suchtmittelgesetz schaffen wir Voraussetzungen für eine bessere Handhabe der nötigen Suchtmittel während der Covid-Krise.

Abschließend möchte ich noch einmal appellieren: Nicht vergessen, machen Sie bitte bei den Testungen mit! Das ist wichtig, nur so können wir die Zeit bis zu den Impfungen einigermaßen überbrücken. Für mich und ebenso für alle anderen sollte gelten: Bitte Test vor dem Fest! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

9.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses.

09.21.062. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1119/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (562 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1120/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden (563 d.B.)

4. Punkt

Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) geän­dert wird (564 d.B.)


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5. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1049/A(E) der Abgeord­neten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend not­wendige Daten-Transparenz und Kontrolle der Wirksamkeit der Covid-Maßnah­men zum Schutz der Bevölkerung (565 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1091/A(E) der Abgeordne­ten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen (566 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 2 bis 6 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nussbaum. – Bitte sehr.


9.21.21

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Die Covid-19-Pan­demie hat uns seit neun Monaten fest im Griff, und von Anfang an begleiten uns die Masken durch diese Pandemie. Von Anfang an haben wir gehört, dass ältere Menschen besonders gefährdet sind. Da frage ich mich schon: Warum dauert es neun Monate, bis ein Antrag vorliegt, dass über 65-jährige Menschen mit einem Wohnsitz in Österreich nunmehr zehn FFP2-Masken erhalten sollen? Was dauert denn da so lange? (Beifall bei der SPÖ.)

Eine derartige Maßnahme hätte möglicherweise bereits viele Infektionen oder auch eini­ge Todesfälle verhindern können. Es ist eine sinnvolle Maßnahme, aber leider – wie alle Maßnahmen in diesem Bereich – wird sie hier im Parlament durchgepeitscht. Es wird vergessen, mit der Opposition zu sprechen, mit Betroffenen zu sprechen, und da möchte ich einhaken. Warum erhalten eigentlich Personen, die der Risikogruppe angehören, keine Masken?

Meinen Fokus möchte ich vor allem auch auf Menschen mit Behinderungen richten. Für viele von ihnen ist das Szenario, an Covid zu erkranken, ein bedrohliches Szenario, aber bei fast jeder Regelung, die der Ausbreitung von Covid entgegenwirken sollte, wurde auf Menschen mit Behinderungen vergessen. Erst durch mühsame Nachverhandlungen und auf Druck der BehindertenvertreterInnen wurden die Maßnahmen auch auf diese Perso­nen ausgedehnt. Jetzt werden die Menschen mit Behinderungen wieder vergessen und dadurch immer mehr aus dem öffentlichen Raum verdrängt.

Alle Maßnahmen haben nicht wirklich eine Transparenz. Heute sind wir mit 74 Tagesord­nungspunkten konfrontiert, gestern hat die Regierung versucht – wieder ohne Diskus­sionen in einem Ausschuss, ohne in Begutachtung zu gehen –, die Polizei in den Wohn­raum hineinzulassen. – Der Aufschrei war groß, dann kam ein Abänderungsantrag, und es hieß: Nein, nein, in den privaten Wohnraum, wenn er für Homeoffice genutzt wird, gibt es keinen Einlass für die Polizei! – Gut. Nach einem weiteren Aufschrei wurde der Text nunmehr dahin gehend abgeändert, dass in den Erläuterungen steht, dass die Poli­zei nicht im privaten Wohnraum kontrollieren darf.

Aber diese Maßnahme generell ist ein Wahnsinn. Das ist unüberlegt, und wir werden das nicht zulassen. Das ist ein Eingriff in unsere Grund- und Freiheitsrechte, der so nicht möglich ist. Und dass Regierungsparteien das noch dazu am Tag der Menschenrechte einbringen, finde ich besonders verwerflich! – Danke. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.)

9.24



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Pfurtscheller. – Bitte.


9.24.51

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und vor allem liebe Zu­schauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Ich möchte zum Antrag 1119/A sprechen. Es geht darum, dass der Herr Gesundheitsminister ermächtigt wird, an Men­schen, die über 65 Jahre alt sind, FFP2-Masken auszuteilen. Ich glaube, das ist eine sehr, sehr wichtige Maßnahme und eine sehr, sehr gute Maßnahme, denn wir wissen ja, dass in dieser Pandemie die Altersgruppe der über 65-Jährigen besonders betroffen ist und natürlich auch geschützt werden muss. In dieser Altersgruppe verzeichnet man die schwerstwiegenden Konsequenzen bei Ansteckung. Daher hat der Gesundheitsminister jetzt mit diesem Antrag den Vorschlag gemacht, Menschen, die besonders gefährdet sind, zehn FFP2-Masken per Post zukommen zu lassen, gratis, damit sie sich in beson­deren Situationen, wenn sie Kontakt zu anderen Menschen haben, zum Beispiel beim Einkaufen, in der Apotheke oder beim Arzt, et cetera, mit diesen Masken schützen kön­nen.

Diese Masken bieten einen stärkeren Schutz als die normalen, sie schützen nicht nur das Gegenüber vor einer Ansteckung, sondern vor allem auch den Träger selber. Daher können wir diesen Vorschlag nur begrüßen und unterstützen. Und ich bitte alle Damen und Herren, die jetzt zuschauen, diese Masken dann auch zu tragen, wenn sie sie be­kommen. Das ist einfach ein wichtiger Beitrag, um die Ansteckungsgefahr in dieser Al­tersgruppe etwas einzudämmen.

Wenn wir jetzt schon über das Maskentragen reden, dann komme ich natürlich gleich auch zu dem Thema Tests und zu dem Thema Coronaapp. Ich möchte hier an dieser Stelle noch einmal Werbung für die Coronaapp machen. Ich selber habe sie im Frühjahr heruntergeladen, das ist überhaupt nicht kompliziert. Die Datensicherheit ist auch schon längst gewährleistet. Man leistet einfach einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit aller, denn wenn man infiziert wird, kann man das über die Coronaapp einmelden. Es werden alle, mit denen man eine bestimmte Zeit lang in einer bestimmten Distanz Kon­takt hatte, informiert, und die wissen dann, dass sie bewusster und ganz sensibel darauf achten sollen, wie ihr Gesundheitszustand ist. Also bitte, laden Sie die App herunter, es tut nicht weh und ist in 5 Minuten erledigt!

Genau so ist es mit den Tests, die jetzt angeboten werden. Diese Tests sind kostenlos und wurden in Tirol, Salzburg und Vorarlberg vergangenes Wochenende schon durchge­führt; Wien ist gerade dabei. Ich selber war natürlich auch testen. In 10 Minuten, 15 Mi­nuten ist alles erledigt. Es tut nicht weh, es ist vielleicht für einen kurzen Moment ein bisschen unangenehm, aber nach einer Viertelstunde weiß man, ob man positiv oder negativ ist. Ich denke, jeder einzelne Bürger kann diesen Beitrag für unser aller Gesund­heit sehr wohl leisten. Wir alle möchten, dass diese Pandemie ein rasches Ende findet, dass möglichst wenig Menschen Schaden erleiden, und ich denke, da ist es nicht zu viel verlangt, dass man diesen Beitrag leistet, der weder etwas kostet noch ein großer Auf­wand ist und bei dem man auch nichts zu befürchten hat.

Ich rufe alle, die noch nicht testen waren, ganz, ganz herzlich dazu auf: Gehen Sie dort, wo die Tests jetzt angeboten werden, testen und gehen Sie auch dann, wenn wieder Tests angeboten werden – wahrscheinlich irgendwann nach Weihnachten –, testen! Sie schützen sich, Sie schützen andere und vor allem leisten Sie einen Beitrag dazu, dass wir ein schönes Fest haben können, ein schönes Weihnachtsfest im Kreise unserer Fa­milie, ohne nachher wieder aufgrund erhöhter Ansteckungszahlen die Konsequenzen tragen zu müssen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.29



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 38

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Herr Kaniak. – Bitte.


9.29.07

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Sehr geschätzte Abgeordnete! Ich muss kurz auf das, was Ab­geordneter Saxinger und auch Frau Kollegin Pfurtscheller gesagt haben, replizieren: Das ist wirklich keine Heldentat der Bundesregierung, dass jetzt, fast ein Dreivierteljahr nach Beginn der Krise, erstmals für Risikogruppen und über 65-Jährige FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein Armutszeugnis und ein Versäumnis und zeigt auf, dass diese staatliche Planwirtschaft, die mehr an die DDR-Zeiten erinnert als an einen modernen Staat, vollkommen danebengeht, dass die Maßnahmen zu spät erfolgen, zu gering sind, dafür aber massive Kosten verursachen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und NEOS.)

Das wäre ja auch überhaupt nicht notwendig, wenn man einen vernünftigen Kostener­satz für diese Medizinprodukte (Zwischenruf bei der ÖVP) zum Beispiel über die beste­henden Vertriebssysteme, über die Sozialversicherungen und die öffentlichen Apothe­ken und Arztordinationen abgewickelt hätte. Dann könnten diese Medizinprodukte schon seit Monaten zur Verfügung stehen, dann wäre die Risikogruppe geschützt.

Herr Kollege Saxinger, wie Sie gesagt haben, soll es dazu kommen, dass sozusagen in den Altenheimen getestet wird und FFP2-Masken getragen werden. Bitte, den Schutz der Risikogruppen und der Altenheime haben Sie selber bereits vor mehreren Wochen per Verordnung festgelegt! Wir haben diesen schon seit Frühling gefordert. Wie die To­deszahlen zeigen, haben wir dort auch das größte Problem. Sie sind also viel, viel zu spät dran und tun nun einen Tropfen auf den heißen Stein, mit zehn Masken für das nächste Monat – oder wie lange soll es anhalten? Wir wissen, eine Maske sollte maximal einen Tag lang getragen werden. Das ist also viel zu wenig, viel zu spät, dafür aber zu massiv überteuerten Kosten.

Nun zu den anderen Gesetzen: Wir kommen nun zu einem ganz wesentlichen Punkt, nämlich zu den Änderungen im Epidemiegesetz, Sanitätergesetz und Krankenanstalten­gesetz. Das, Kollege Schallmeiner, sind die Gesetzespunkte und -änderungen, die ich kritisiert habe, nämlich dass sie eben keiner Begutachtung unterzogen worden sind. Da lassen Sie eine läppische Suchtmittelgesetznovelle, in der es im Endeffekt um nichts geht, brav begutachten, aber Veränderungen im Epidemiegesetz mit massiven Eingrif­fen in die Privat-, Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger, wobei in den ursprüngli­chen Entwürfen ja sogar ein Betretungsrecht für die Polizei bei medizinischer Nachschau in den privaten Wohnräumlichkeiten vorgesehen worden ist, versuchen Sie auf dem kür­zesten Weg und ohne Begutachtung durchzudrücken. Das ist der wahre Skandal und das ist das, was ich in meinem ersten Redebeitrag auch kritisiert habe.

Gott sei Dank, kann man nur sagen, haben Sie auf den Druck reagiert, den die Oppo­sition aufgebaut hat. Ich möchte mich da auch bei den Kollegen von der SPÖ und den NEOS bedanken, die mit uns ganz massiv gegen diese Eingriffe aufgetreten sind. Dieser Missbrauch der Polizei, aber auch des Militärs für gesundheitsdienstliche Assistenzleis­tungen, die bis in die Nachschau in den privaten Wohnbereich gehen sollen, ist strikt abzulehnen. Das ist inakzeptabel und vor allem ist es vollkommen unverhältnismäßig.

Mit welchem Argument, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete von der ÖVP und den Grünen, wollen Sie hier derartige Eingriffsrechte beschließen? Wir haben in den vergangenen neun bis zehn Monaten diese Krise sehr gut auch ohne diese Rech­te für die Polizei und die Sicherheitskräfte über die Bühne gebracht, zumindest ausrei­chend gut genug, dass wir nicht noch zusätzliche Freiheitseinschränkungen benötigen. Schreiben Sie sich das hinter die Ohren! Wir Freiheitliche werden massiv gegen jeden weiteren Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte auftreten. (Zwischenruf bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 39

Sorgen Sie dafür, dass diese heiklen Gesetzesmaterien einer ordentlichen Begutach­tung unterzogen werden, einem ordentlichen parlamentarischen Prozedere, einer brei­ten öffentlichen Diskussion, und sparen Sie sich diese polizeistaatlichen Eingriffe! (Bei­fall bei der FPÖ.)

9.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.


9.32.52

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Da­men und Herren im Nationalrat! Liebe Zuseher vor den Fernsehgeräten! Testen unter­bricht die Infektionskette, testen kann Leben retten. Wir haben nun eine verstärkte Test­strategie und bereiten die Impfstrategie vor. Dazu ist natürlich eine Ausweitung des Per­sonals und der Berechtigungen vonnöten und mit dieser Novelle schaffen wir eben die Voraussetzungen dafür.

Lassen Sie mich noch einige Worte zu den bereits laufenden Tests sagen! Wir können stolz auf unser Bundesheer sein, denn Tausende Soldaten und Soldatinnen haben es geschafft, in kürzester Zeit die logistische Abwicklung der Teststraßen auf die Beine zu stellen. Jene, die bereits getestet worden sind, sprechen Lob aus. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Ich bin aber auch sehr stolz auf die Eigenverantwortung der Pädagoginnen und Pädago­gen und der Polizei, denn es sind viele freiwillig zu den Tests gegangen. Somit schützen sie ihre Kollegen und natürlich auch unsere Kinder. (Abg. Amesbauer: Was? Schüt­zen?!)

Natürlich bin ich auch sehr stolz auf unsere Gemeinden, denn diese haben in kürzester Zeit die Massentests organisiert. Viele Frauen und Männer – auch vom Roten Kreuz, von der Feuerwehr, von den Hilfsorganisationen – helfen freiwillig bei der Abwicklung der Tests mit. (Beifall bei der ÖVP.) – Herzlichen Dank an jene, dass sie so schnell ein­satzbereit waren, mithelfen und damit ihre Mitmenschlichkeit gegenüber den anderen zeigen. (Abg. Amesbauer: Massentests ...! Die Masse nimmt nicht teil!)

Ich möchte nun vor allem noch dazu motivieren, dass sich dort, wo es am kommenden Wochenende die Tests gibt, so wie bei uns in Niederösterreich, noch viele melden und hingehen, denn damit unterbrechen wir wirklich die Infektionsketten.

Herr Kollege Kaniak, ich möchte noch etwas zu Ihnen sagen, weil Sie die Dinge schlecht­heißen und sagen, das eine sei zu spät, das andere zu früh. Ich denke, es ist eine gute Sache, dass die älteren Menschen über 65 Jahren nun zehn FFP2-Masken zugeschickt bekommen, denn das ist die Gruppe, für die die Erkrankung wirklich schwere Konse­quenzen haben kann, die wirklich einen schweren Krankheitsverlauf erleiden kann. Da­her ist das gut.

Es ist auch gut, dass sie die Masken nach Hause geschickt bekommen, denn der eine oder andere kommt nicht in die Apotheke, und wenn man sie zu Hause hat, werden sie auch verwendet. Menschen zu schützen ist, glaube ich, sehr wichtig. Wir wissen, bei Männern zwischen 75 und 84 Jahren liegt die Sterblichkeitsrate bei 8,2 Prozent. Es ist unsere Aufgabe, diese Menschen zu schützen. Jeder hat Eltern und für jeden ist es wichtig, dass diese noch länger leben. Wenn wir auf diese Weise dazu beitragen können, müssen wir es tun.

Ich möchte aber auch noch etwas bezüglich des Antrages der FPÖ sagen, bei dem es um Angst vor Zwangsimpfungen und Zwangstestungen geht. Die Regierung setzt auf Freiwilligkeit. Versuchen Sie nicht, die Pandemie wegzureden, denn es gibt wirklich viel Schaden, und zwar weltweit! Helfen wir alle zusammen – alle, die im Parlament vertreten


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 40

sind –, um diese Pandemie schnell zu bekämpfen, um wieder zu einem normalen Leben zurückkehren zu können! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

9.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loa­cker. – Bitte.


9.36.33

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Kollegin Diesner-Wais, das, was Sie hier machen und was Bürgermeister Preuner heute gemacht hat – nämlich den Menschen zu sagen: Geht testen, dann könnt ihr Weihnachten feiern! –, ist gefährlich. (Beifall bei den NEOS.)

Weihnachten ist in 14 Tagen und bis dahin können sich die Menschen noch an x anderen Stellen anstecken (Zwischenruf des Abg. Obernosterer), aber Sie vermitteln ein Gefühl der Sicherheit. Das, was Sie da machen, ist wirklich gefährlich. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Kollege Kaniak hat völlig recht: Das, was uns da die Mehrheitsfraktionen im Ausschuss serviert haben, war an der Grenze zur Provokation, vor 100 Jahren hätte man sich bei solch einem Vorgehen geprügelt. (Zwischenruf des Abg. Sieber.) Anträge in einem Aus­schuss herzuschmeißen, in denen ein Beistrich in einem Gesetz geändert wird, nur damit man dann im Plenum seitenlange Abänderungsanträge einbringen kann, wenn man sich dann im Koalitionsstreit vielleicht irgendwie geeinigt hat, hat mit parlamentarischer Arbeit nichts zu tun.

Die Bürgerinnen und Bürger, die glauben, man würde in den Ausschüssen arbeiten, muss ich enttäuschen. Das, was Sie da liefern, macht das Parlament zum fünften Rad am Wagen einer Regierungswalze.

Man soll hier nichts über andere Zeiten sagen, aber wenn man sich Sorgen um die De­mokratie in diesem Land macht, dann muss man das in diesem Haus sagen dürfen. (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie des Abg. Vogl.)

Nun kommt im Covid-19-Maßnahmengesetz eine Änderung, dass die Polizei Einschau halten darf. Im COVID-19-Maßnahmengesetz geht es nicht darum, dass die Polizei in Wohnungen geht, aber dass sie in Firmen gehen darf, unangekündigt, um die Einhaltung von Covid-Maßnahmen zu überprüfen. Sie darf alle Unterlagen einschauen, aber eh nur die, bei denen es um Covid geht. – Ja gut, ob es bei Unterlagen um die Einhaltung von Covid-Maßnahmen geht, weiß man, nachdem man sie kontrolliert hat, nicht? Das ist doch ein schlechter Scherz, mit welchen Argumenten Sie da im Ausschuss auffahren. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Die Polizei darf alles! Und wenn die Opposition gestern nicht aufgeschrien hätte, dann wäre nun das Hausrecht aus 1867 ausgehebelt und dürfte die Polizei auch in Wohnun­gen gehen. Was man unter dem Kaiser als sicheres Schutzrecht hatte, gilt unter Kurz und Anschober nicht mehr! (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun werden 20 Millionen FFP2-Masken für die Bevölkerung über 65 Jahren bestellt. Das muss man sich einmal vorstellen: Zu dem Preis, zu dem die Mitzi-Tant’ zehn Stück im Internet bestellen kann, kriegt sie nun zehn Stück geliefert! Das kriegen aber nicht nur die Mitzi-Tant’ und nicht nur die Mama Sophie von Kollegin Pfurtscheller nach Hause geliefert, sondern auch Vranitzky und Schüssel, die das aber nicht brauchen, weil sie sich die Masken selbst leisten können. (Heiterkeit und Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Wenn man etwas wirklich Gescheites hätte machen wollen – ich weiß, mit gescheit hat es diese Regierung nicht so –, hätte man gesagt, wer von den Rezeptgebühren befreit


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 41

ist, kriegt in der Apotheke zehn solche Masken gratis. Steckt man die E-Card, sieht man das, wenn jemand befreit ist, und dieser kriegt es gratis. Alle, die Geld haben, können sich das selbst kaufen – die tun das nämlich auch. Dann stellt sich Kollege Saxinger heraus und sagt, es ist jetzt geplant, in den Heimen regelmäßig zu testen. – Ah, super, nach neun Monaten Covid-Pandemie! Sehr toll! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Wir haben 4 000 Tote, davon ist der Großteil über 80 Jahre alt gewesen, und jetzt kommt die ÖVP drauf, man könnte einmal in den Heimen testen.

Und damit Sie das nicht wieder vergessen, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „regelmä­ßige COVID-19-Testungen in Alters-, Pflegeheimen, bei mobiler Pflege und bei Lehrper­sonal“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Bereich der mobilen und stationären Pflege, sowie im Kindergarten- und Schulbereich regelmäßige COVID-19-Testungen beim Per­sonal sowie – im Falle des Pflegebereichs – bei Betreuten nicht nur zu ,empfehlen‘, son­dern zu gewährleisten und dafür die entsprechenden Schnelltests zur Verfügung zu stellen.“

*****

(Beifall bei den NEOS.)

9.40

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Martina Künsberg-Sarre, Kolleginnen

und Kollegen

betreffend regelmäßige COVID-19-Testungen in Alters-, Pflegeheimen, bei mobiler Pfle­ge und bei Lehrpersonal

eingebracht im Zuge der Debatte in der 71. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1120/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden (563 d.B.) – TOP 3

In den letzten Wochen wurde immer offensichtlicher, dass der Sommer nicht genügend genutzt wurde, um Schutzkonzepte für vulnerable Personengruppen zu entwickeln. So verstarben über 80 % der an COVID-19-Verstorbenen erst in den letzten 2 Monaten, wobei gerade in den Pflegeheimen Versäumnisse offenkundig wurden. Da nun Schnell­tests im ausreichenden Maße vorhanden sind, müssen diese vor allem in Bereich der mobilen und stationären Pflege, sowie im Kindergarten- und Schulbereich zur Verfügung gestellt werden, um regelmäßige Testungen bei Personal und Betreuten zu ermöglichen. Nur mit dieser Strategie kann der laufende Betrieb in diesen Bereichen aufrecht erhalten werden und eine Pandemie-Eindämmung ohne „harten Lockdown“ erreicht werden. Positiv-Beispiele, wie die Stadt Tübingen in Deutschland, unterstreichen diese Vorge­hensweise.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 42

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Bereich der mobilen und stationären Pflege, sowie im Kindergarten- und Schulbereich regelmäßige COVID-19-Testungen beim Per­sonal sowie – im Falle des Pflegebereichs – bei Betreuten nicht nur zu „empfehlen“, son­dern zu gewährleisten und dafür die entsprechenden Schnelltests zur Verfügung zu stellen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht damit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tanda. – Bitte.


9.40.49

Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher vor den Fernsehgeräten! Ich richte in meiner kurzen Rede den Fokus auf die Änderung des Sanitätergesetzes. Wir können nur dann wieder zu einem normalen, ohne Einschränkungen behafteten Le­ben zurückkehren, wenn wir die Pandemie endgültig und definitiv in den Griff bekommen. Dazu ist es unabdingbar, die Coronaimpfstrategie konsequent umzusetzen. Damit das gelingt, muss aber der Zugang zu Impfungen möglichst niederschwellig und einfach sein, um allen, die eine Impfung wollen, diese auch unter den höchsten Qualitätsstandards zur Verfügung zu stellen.

Es muss daher eine große Zahl von bestens ausgebildeten Personen zur Verfügung stehen, die künftig Schutzimpfungen verabreichen dürfen. Die Erweiterung der Befugnis­se von Sanitäterinnen und Sanitätern im Sanitätergesetz ist somit der folgerichtige Schritt, um den Herausforderungen in der Pandemie entschieden begegnen zu können. Zum einen wird für diesen sensiblen Bereich ein sehr hoher Qualitätsstandard gewähr­leistet, zum anderen kann nur so sichergestellt werden, dass zum Impfstart jeder, der eine Impfung möchte, diese auch bekommen kann.

Mit dieser bis Ende 2021 befristeten Ermächtigung für berufserfahrene Rettungssanitä­terinnen und -sanitäter wird sichergestellt, dass eine große Zahl von Personen zur Verfü­gung steht. Falls man sich jetzt Sorgen machen sollte: Die Voraussetzungen für diese Erweiterungen der Befugnisse sind absolut klar geregelt. Die Coronaschutzimpfung darf nur von Sanitätern mit mindestens 2 000 Stunden Berufserfahrung verabreicht werden. Wenn man sich nicht vorstellen kann, was 2 000 Stunden Berufserfahrung sind: Das ist über ein Jahr an ständiger Berufserfahrung. Ein Jahr hat ungefähr 1 700 Arbeitsstunden. Und zusätzlich: nur nach entsprechender theoretischer und praktischer Schulung durch einen Arzt, der danach die erforderlichen Kompetenzen bestätigt.

Auch darf die Impfung nur bei Erwachsenen, nur auf ärztliche Anordnung und nur unter Aufsicht eines persönlich anwesenden Arztes durchgeführt werden. Außerdem erfolgt die Durchführung dabei nur in strukturierten Einrichtungen, wie zum Beispiel in Impfstra­ßen im Auftrag der Landessanitätsbehörde.

All diese hohen Vorgaben und Voraussetzungen für die Ermächtigung gewährleisten ei­ne qualitätsgesicherte Durchführung und somit auch Patientensicherheit. Auf dass unser Leben wieder wirklich normaler wird! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.43



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.


9.43.48

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wir haben bei diesen Tagesordnungspunkten fünf Anträge zu behandeln beziehungsweise zu be­schließen. Es gibt auch schon wieder Abänderungsanträge zu den Anträgen, ein Abän­derungsantrag betrifft die Erhebung von Kontaktdaten.

Wenn ich mir anschaue, wo Kontaktdaten erhoben werden sollen, so ist das in Gastro­nomie- und Beherbergungsbetrieben, in nicht öffentlichen Freizeiteinrichtungen, in Kul­tureinrichtungen, in nicht öffentlichen Sportstätten, in Krankenanstalten und Kurheimen, in der Altenpflege, in Behindertenheimen und von Veranstaltern. Dort überall werden Kontaktdaten außerhalb des Wohnbereiches eingehoben. Der Betreiber ist verpflichtet, diese Kontaktdaten zu erheben, das heißt, er muss einen Ausweis verlangen, damit er sichergehen kann, dass die Daten, die der Besucher angibt, auch richtig sind. Diese Daten muss er dann 28 Tage aufheben und muss garantieren, dass sie von einem Drit­ten nicht einsehbar sind.

Dieser Aufwand, der hier betrieben wird, ist sensationell, aber Metternich würde von euch noch etwas lernen, denn das hat er nicht gemacht, dass die Daten in allen Be­reichen erhoben werden. Ich komme mir schön langsam wirklich wie in einem Polizei­staat vor, wenn das so erfolgt. Das hat nichts mehr mit Kontrolle über Covid-19 oder sonst irgendetwas zu tun, meine Damen und Herren!

Das Zweite ist dann, dass im Epidemiegesetz geändert werden soll, dass Sanitäterinnen und Sanitäter ermächtigt werden sollen, jetzt auch die Tests beziehungsweise Impfun­gen vorzunehmen. Das wird alles für gut und in Ordnung befunden, aber das, was wir nicht verstehen, ist, dass Apotheker und Apothekerinnen ausgeschlossen sind. Genau das ist nämlich die erste Anlaufstelle von Personen im privaten Bereich. Die gehen in die Apotheke zur Apothekerin und zum Apotheker, dürfen dort aber keinen Tests unter­zogen werden, sondern müssen sich bei den Massentests anstellen, wo nicht gewähr­leistet ist, dass sie wirklich sicher sind. Wenn ich mir die Bilder anschaue, wie nahe die Menschen beieinanderstehen und großteils doch keine Masken tragen, dann erachte ich das für sehr fahrlässig, wenn man hier die Apothekerinnen und Apotheker ausschließt.

Zum Dritten, zu den Masken: Jetzt kriegt jede Person über 65 Jahren in Österreich zehn FFP2-Masken. Ich muss sagen, ich schätze meinen pensionierten Generaldirektor der Voest Alpine sehr, aber der kriegt jetzt auch diese zehn Masken zugeschickt. Ich kenne viele Kolleginnen und Kollegen, die keine hohen Pensionen haben, die 62, 63, 64 Jahre alt sind und die müssen sich diese Masken kaufen, die bekommen sie nicht von der Regierung. Ich denke, da wird mit der Gießkanne ausgeschüttet, da wird nicht geschaut, wo es sozial verträglich ist, diese Masken auszuteilen, wo sie wirklich gebraucht werden, denn auch Risikopatienten bekommen diese Masken nicht.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen „betreffend Gemeinden nicht im Stich lassen: Ersatz der Kosten für die Durchführung der Massentests“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1119/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (562 d.B.)


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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend den Ländern und Gemeinden die Kosten für die Durchführung der Massentests vollständig zu ersetzen.“

*****

Die Kosten für diese Tests bleiben auch wieder an den Gemeinden hängen. Das sind wirklich Abermillionen, die die Gemeinden für diese Tests zahlen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

9.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kollross, Kucher, Schroll, Köchl, Genossinnen und Genossen

betreffend Gemeinden nicht im Stich lassen: Ersatz der Kosten für die Durchführung der Massentests

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1119/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (562 d.B.)

Der Kampf gegen das Corona-Virus wird in den nächsten Wochen und Monaten noch große gemeinsame Kraftanstrengungen von allen Bürgerinnen und Bürgern brauchen. Die derzeitige Durchführung der Massentests können dazu auch einen Beitrag leisten. Es zeigt sich hierbei aber deutlich, dass ohne die 2.095 Gemeinden diese Mammutauf­gabe nicht durchführbar wäre. Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern haben als er­probte Krisenmanager die örtliche Organisation der Massentests gemeinsam mit unzäh­ligen Freiwilligen in die Hand genommen.

Der Bund bleibt allerdings seinen Anteil an den Testungen wieder einmal schuldig. Die Kostentragung für die Durchführung der Massentestungen bleibt bei Ländern und Ge­meinden hängen. Schon wieder werden die Gemeinden alleine gelassen und bleiben auf den enormen Durchführungskosten sitzen.

Im Gesundheitsausschuss wurde das erforderliche Gesetz vertagt, weil sich die Regie­rungsparteien nicht über die Übernahmen der Kosten durch den Bund einigen können, obwohl Gesundheitsminister Anschober mehrmals diese Kostenübernahme zugesagt hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend den Ländern und Gemeinden die Kosten für die Durchführung der Massentestungen vollständig zu ersetzen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich würde bitten, dass man bei den Unterschriften den Namen dazuschreibt, es ist kaum zu entziffern, ob das wirklich fünf sind oder zu­sätzliche Kürzel. (Abg. Belakowitsch: Wieder nur vier!) Ich möchte nicht noch einmal


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den Fehler machen. Ich würde die Klubs bitten, die Namen drunterzuschreiben. Ich kann das wirklich nur vermuten – ordnungsgemäß eingebracht ist er auf alle Fälle –, dass er auch ausreichend unterstützt ist. Damit steht der Entschließungsantrag in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.


9.48.08

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Wir diskutieren hier eine Fülle von unterschiedlichen Anträgen aus dem letzten Gesundheitsausschuss. Über die Masken wurde schon sehr viel gesagt, was aber eigentlich dazu noch zu ergänzen wäre: Wer trägt denn die Kosten? Gab es eine ordentliche Ausschreibung? All das sind Fragen, die völlig unbeantwortet sind, genauso wie bei den Massentests. Auch da gab es keine or­dentliche Ausschreibung. Das ist der Vorwurf, den man dieser Bundesregierung machen muss: Da wird von oben herab irgendetwas gefordert.

Ich habe diese Debatte verfolgt, spannend war der Redebeitrag der Kollegin Tanda, die sich hierher gestellt und von einer Impfstrategie zu einem Zeitpunkt gesprochen hat, zu dem es noch nicht einmal eine Impfung gibt, meine Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und NEOS.) Zu meinen, irgendwann wird es die Impfung vielleicht geben und dann sind wir vielleicht alle wieder safe, das ist ja ein Zugang, der nicht mehr nachvollziehbar ist.

Es wundert mich aber auch nicht ganz, dass solche wahnsinnigen Redebeiträge heute hier kommen. Wir verhandeln ein Gesetz, mit dem das Epidemiegesetz, das Bundesge­setz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden. Da geht es nur darum, dass man die Sanitäter mit mehr Kompetenzen ausstatten sollte, man setzt auch das Krankenanstaltengesetz außer Kraft. Wir waren dagegen, aber man könnte sagen, das ist ein Gesetz, das heute relativ unspektakulär abgehandelt worden wäre – wäre, wenn nicht gestern plötzlich am Nachmittag ein Abänderungsantrag zu genau diesem Gesetz eingetrudelt wäre, nämlich von Kollegin Schwarz von der ÖVP und Kollegen Schallmeiner von den Grünen. Da war plötzlich klar, die Polizei soll von nun an in den Privatbereich hineindürfen. Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln, Frau Schwarz, natürlich ist dieser Abänderungsantrag gekommen.

Und wenn es nicht diesen massiven Druck der Öffentlichkeit gegeben hätte, nämlich vor allem vonseiten der Oppositionsparteien – und da hätte ich mir, Frau Justizministerin, auch von Ihnen ein klares Statement erwartet, denn das, was da drinnen gestanden ist, muss ja für Sie ein Wahnsinn gewesen sein –, dann würden wir das heute beschließen.

Heute in der Früh musste ich dann lesen, dass die ÖVP so großmütig ist und in letzter Minute abgedreht hat, was die Grünen unbedingt wollten. – Na, das ist spannend! Frau Kollegin Schwarz, haben Sie sich tatsächlich von den Grünen über den Tisch ziehen lassen? War das so? Ich meine, Sie sind ja nicht nur normale Abgeordnete, Sie sind sogar Generalsekretärin (Abg. Hafenecker: Hilfsgeneralsekretärin!), da gibt es das schwarze Telefon direkt hinein ins Bundeskanzleramt. Haben Sie sich, hat sich der Herr Bundeskanzler tatsächlich von den Grünen über den Tisch ziehen lassen? War das wirklich so? Haben Sie es dann wirklich erst in letzter Minute gemerkt, dass Sie hier von den Grünen über den Tisch gezogen wurden? – Also ich glaube es Ihnen nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und NEOS.)

Bezeichnend ist es schon, weder Frau Kollegin Schwarz noch irgendein Kollege von den Grünen meldet sich heute hier zu Wort, aber ich verstehe das, denn die schämen sich in Grund und Boden, weil es, wie ich glaube, eher umgekehrt war: die sind über den Tisch gezogen worden. Das ist auch der Grund, warum Sie sich nicht einmal heraus­trauen, meine Damen und Herren. Das ist das, was wir jetzt erleben. Wir erleben die Entwicklung hin zu einem Polizeistaat, hin zu einem Staat, in dem die Polizei jederzeit in die privaten Räume hineindarf. Das ist ein System, das ist Metternich, das ist aber auch


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DDR 2.0 – die würden sich wundern und darüber staunen, was heute, im Jahr 2020, in Österreich alles möglich ist, und das unter dem Deckmantel der Demokratie à la Kurz, à la Schwarz, à la Anschober. (Beifall bei FPÖ und NEOS sowie der Abg. Vorderwinkler.)

9.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmei­ner. – Bitte.


9.51.50

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Frau Ministerin! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) – Liebe Kollegin Belakowitsch, ich rede schon! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) – Na ja, das war schon davor klar, aber ab und zu - - (Abg. Wurm: Jetzt sind wir gespannt, was Sie erzäh­len!) – Ist egal, kommen wir wieder zurück zu den Fakten.

Ja, es stimmt: Es gab gestern einen Entwurf eines Abänderungsantrages, den wir auch allen Parteien zugesandt haben, da war in den Erläuterungen ein entsprechender Pas­sus drinnen. Das war nicht beabsichtigt, das können Sie mir jetzt glauben oder Sie kön­nen es mir nicht glauben. Ich habe mich gestern auch persönlich beim Kollegen Leicht­fried bedankt, der diesen Lapsus entdeckt hat. Wir haben das umgehend berichtigt und bereinigt – ist so. (Heiterkeit der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm.– Na ja, Ent­schuldigung, da kann Kollege Wurm lachen, so viel er will, die Dinge sind so. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Wurm hält sich die Hand vor die Augen.)

Wir haben das bereinigt und der Abänderungsantrag ist in der Zwischenzeit in der rich­tigen Version, in der wir auch festhalten, dass eben die privaten Wohnräumlichkeiten nicht betreten werden dürfen, an alle ergangen. Sie haben ihn in der Zwischenzeit verteilt bekommen.

Ich bringe damit diesen Abänderungsantrag der Kollegin Gabriela Schwarz und meiner Wenigkeit zum Antrag 1120/A betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiege­setz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitä­tergesetz geändert werden“, und zwar in zweiter Lesung, ein. Wie schon gesagt, der Abänderungsantrag wurde in der Zwischenzeit hier im Plenarsaal verteilt.

Er sieht vor, dass die Wohnräumlichkeiten natürlich geschützt sind, so wie wir das ja schon seit Wochen, seit Monaten auch immer und immer und immer wieder gesagt haben. (Abg. Wurm: Wir vertrauen euch!) Und wenn Sie ab und zu auch den Ministern, beispielsweise Rudi Anschober, aber natürlich auch Ministerin Zadić zuhören würden, dann wüssten Sie, dass für uns eigentlich immer klar war (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ), dass diese Räumlichkeiten eben nicht betreten werden dürfen. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Zweiter Punkt: Ich bringe noch einen weiteren Abänderungsantrag ein. Dieser ist so kurz, dass ich ihn verlese:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinde­rung der Verbreitung von COVID-19 (Covid-19-Maßnahmengesetz) geändert wird (564 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag, wird wie folgt geändert:


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1. In Z 1 wird nach dem Wort „Sicherheitsdienstes“ die Wortfolge „im Rahmen ihrer Un­terstützungspflicht gemäß § 6“ eingefügt.

2. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. In § 9 erster und zweiter Satz wird dem Wort ‚Voraussetzungen‘ jeweils das Wort ‚Betretungsverboten,‘ vorangestellt.“

3. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. § 9 erhält die Absatzbezeichnung ‚(1)‘ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

‚(2) Vom Betretungsrecht gemäß Abs. 1 nicht erfasst sind Betretungen von auswärtigen Arbeitsstellen, die sich im privaten Wohnbereich befinden, durch Organe des öffentli­chen Sicherheitsdienstes.‘“

*****

Auch das ist dazu gedacht, um eben entsprechende Klarheit zu schaffen. Ich erwarte mir dementsprechend die Zustimmung, weil wir damit natürlich genau diese Dinge erfüllt haben, die von uns zu Recht eingefordert wurden. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

9.55

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner

Kolleginnen und Kollegen,

zum Antrag 1120/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs genannte Gesetzesantrag 1120/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichts, wird wie folgt geändert:

a) In Artikel 1 werden nach der Z 4 folgende Z 4a bis 4c eingefügt:

„4a. Nach § 5b wird folgender § 5c samt Überschrift eingefügt:

,Erhebung von Kontaktdaten

§ 5c. (1) Zum Zweck der Ermittlung von Kontaktpersonen bei Umgebungsuntersuchun­gen kann, soweit und solange dies aufgrund der COVID-19-Pandemie unbedingt erfor­derlich und verhältnismäßig ist, längstens jedoch bis 30. Juni 2021, durch Verordnung bestimmt werden, dass

              1.          Betreiber von Gastronomiebetrieben,

              2.          Betreiber von Beherbergungsbetrieben,

              3.          Betreiber von nicht öffentlichen Freizeiteinrichtungen,

              4.          Betreiber von Kultureinrichtungen,

              5.          Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten,


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              6.          Betreiber von Krankenanstalten und Kuranstalten,

              7.          Betreiber von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen und

              8.          Veranstalter (§ 15)

verpflichtet sind, die in Abs. 3 festgelegten personenbezogenen Daten von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zu erheben und der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zu übermitteln. Betroffene Personen sind zur Bekanntgabe dieser personenbezogenen Daten verpflichtet.

(2) Von Abs. 1 Z 8 nicht erfasst sind Veranstaltungen im privaten Wohnbereich, Ver­sammlungen nach dem Versammlungsgesetz, BGBl. Nr.98/1953 idfG, und Veranstal­tungen zur Religionsausübung.

(3) Verordnungen gemäß Abs. 1 können die Erhebung folgender Daten vorsehen:

              1.          Name,

2.          Kontaktdaten, insbesondere, soweit vorhanden, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse,

              3.          Datum, Ort und Uhrzeit von Beginn und Ende des Aufenthalts und

4.          soweit geboten, nähere Angaben zum konkreten Aufenthaltsort im Be­trieb, in der Einrichtung oder am Veranstaltungsort.

(4) In Verordnungen gemäß Abs. 1 ist vorzusehen:

              1.          Die Daten sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren.

              2.          Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.

3.          Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten unverzüglich zu lö­schen.

Die gemäß Abs. 1 zur Aufbewahrung Verpflichteten haben insbesondere sicherzustel­len, dass die erhobenen Daten nicht durch Dritte einsehbar sind.‘

4b. Dem § 15 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

,Dies gilt nicht für die Kontaktdatenerhebung gemäß § 5c.‘

4c. § 25a Abs. 1 lautet:

,§ 25a. (1) In einer Verordnung nach § 25 kann geregelt werden, dass Personen, die aus Staaten oder Gebieten mit Vorkommen von COVID-19 einreisen oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor der Einreise dort aufhältig waren und dies die epidemiologi­sche Situation erfordert, verpflichtet sind, der für den Wohnsitz oder Aufenthalt örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde die in Abs. 2 genann­ten Daten bekannt zu geben.‘“

b) In Artikel 1 werden nach der Z 5 folgende Z 5a und 5b eingefügt:

„5a. In § 28a Abs. 1 wird die Zeichenfolge ‚und 24‘ durch die Zeichenfolge ‚, 24 und 25‘ ersetzt.

5b. In § 28a Abs. 1a wird die Wortfolge ‚Darüber hinaus haben die Organe des öffentli­chen Sicherheitsdienstes‘ durch die Wortfolge ‚Die Organe des öffentlichen Sicherheits­dienstes haben‘ ersetzt und es wird folgender Schlusssatz angefügt:

‚Zu diesem Zweck dürfen Ortschaften, Betriebsstätten, sonstige Gebäude und Verkehrs­mittel betreten werden, sofern dies im Zuge von Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnah­men nach diesem Bundesgesetz unbedingt erforderlich ist. Der private Wohnbereich darf nicht betreten werden.‘“


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c) Der Text des § 28d in Artikel 1 Z 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Im Rahmen gesetzlich vorgesehener oder behördlich bestimmter Screenings zur Bekämpfung von COVID-19 kann für die Durchführung der Abstrichnahme aus Nase und Rachen einschließlich Point-of-Care-Covid-19-Antigen-Tests zu diagnostischen Zwecken durch hiezu berechtigte Angehörige von nichtärztlichen Gesundheits- und So­zialbetreuungsberufen die ärztliche Anordnung auch durch eine Anordnung eines Arztes der jeweils zuständigen Sanitätsbehörde erfolgen.“

d) Artikel 1 Z 9 lautet:

„9. Dem § 50 wird folgender Abs. 17 angefügt:

‚(17) § 4 Abs. 4 Z 1, § 5a Abs. 1 und Abs. 6, § 5b Abs. 3 Z 1, § 5c samt Überschrift, § 15 Abs. 3, § 25a Abs. 1 und 2, § 28 Abs. 1 und 1a, § 28d samt Überschrift, § 40 und § 50 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.‘“

e) In Artikel 2 erhält die Novellierungsanordnung die Ziffer „1.“.

f) In der nunmehrigen Z 1 des Artikel 2 entfällt in § 42f der Abs. 3 und es wird folgende Novellierungsanordnung angefügt:

„2. Dem § 65b wird folgender Abs. 12 angefügt:

‚(12) § 42f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. II Nr. xxx/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ein Jahr nach seinem Inkrafttreten außer Kraft. Die Landesgesetzgebung hat die Ausführungsbestimmungen zu § 42f innerhalb von sechs Monaten zu erlassen.‘“

g) In Artikel 3 Z 2 entfällt in § 9 Abs. 3 die Wortfolge „, die über eine Tätigkeits- bzw. Berufsausübung von mindestens 2000 Stunden innerhalb der letzten fünf Jahre verfü­gen,“ und Z 1 lautet:

„1.         Vor der Aufnahme dieser Tätigkeit hat eine theoretische und praktische Schulung durch den verantwortlichen Arzt der jeweiligen Einrichtung gemäß § 23 Abs. 1 zu erfolgen, der eine Bestätigung über das Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten auszustellen hat.“ 

Begründung

Zu a):

Artikel 1 Z 4a (§ 5c):

Es handelt sich hierbei um eine Norm im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. i der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Für ein effizientes Contact-Tracing – und im Vergleich zu Betriebsschließungen weit gelinderes Mittel – wird eine Ermächtigung geschaffen, dass für die Dauer der Pandemie mit COVID-19 Betreiber von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, Betreiber von nicht öffentlichen Freizeiteinrichtungen, (davon erfasst sind beispielsweise Spielhallen, Bäder, Indoorspielplätze, etc., nicht aber öffentliche Spielplätze), Betreiber von Kultur­einrichtungen (davon erfasst sind beispielsweise Bibliotheken, Museen, kulturelle Aus­stellungshäuser etc.), Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten (davon erfasst sind insbesondere Fitnesseinrichtungen, nicht aber allgemein zugängliche Sportanlagen), Betreiber von Krankenanstalten und Kuranstalten, Betreiber von Alten-, Pflege- und Be­hindertenheimen und Veranstalter per Verordnung verpflichtet werden können, die in Abs. 2 genannten Daten zu erheben und auf Verlangen den Gesundheitsbehörden zu übermitteln.


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Als Veranstaltung im Sinne dieser Bestimmung gilt jedes Ereignis, das ein Zusammen­strömen größerer Menschenmengen mit sich bringt (§ 15 EpiG). Von dieser Bestimmung nicht erfasst sind Veranstaltungen im privaten Wohnbereich. Dies ist vor dem Hinter­grund nicht erforderlich, da in einem solchen – privaten – Rahmen die Besucher bzw. Kontakte hinlänglich bekannt sind und ein effektives Contact Tracing im Regelfall pro­blemlos möglich ist. Bei Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz kommt der Natur der Veranstaltung nach eine Kontakdatenerhebung nicht in Betracht.

Die Erhebungspflicht erfasst insbesondere Kunden, Gäste und Besucher. Eine Datener­hebung ist jedoch nur in Bezug auf Aufenthalte von epidemiologisch relevanter Dauer zulässig; diese ist unter Berücksichtigung des Stands der wissenschaftlichen Erkenntnis­se in der Verordnung konkret festzulegen. So wäre im Falle einer bloßen Abholung von Speisen die Verweildauer regelmäßig zu kurz, um ein Infektionsrisiko zu begründen (ge­gebenenfalls könnte die Erhebung der Daten sogar mehr Zeit in Anspruch nehmen als der eigentliche Aufenthalt zum Zweck der Abholung). Überdies könnte sich eine Un­gleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Bereichen, in denen keine derartige Erhe­bungspflicht besteht (zB Handel), ergeben.

Zum Zweck der raschen Erreichbarkeit sollen als Kontaktdaten, soweit vorhanden, Tele­fonnummer und E-Mail-Adresse erhoben werden.

Beginn und Ende des Aufenthalts werden erhoben, um eine zeitliche Eingrenzung eines potentiellen Infektionsrisikos vornehmen zu können.

Zusätzlich zur Angabe des Ortes (im Sinne der Adresse) ist in bestimmten Fällen die Erhebung von zusätzlichen Informationen zum konkreten Aufenthaltsort erforderlich, um eine Eingrenzung des Infektionsrisikos zu ermöglichen (zB wenn lediglich ein bestimm­ter, abgrenzbarer Teilbereich einer Sportstätte oder eines großen Lokals betreten wird). Im Gastronomiebereich erschiene es etwa zweckmäßig, die Tischnummer oder einen bestimmten Gastraum zu erheben, im Veranstaltungsbereich käme etwa – soweit mög­lich – der konkrete Veranstaltungsraum in Betracht.

Die maximale Inkubationszeit wird in der Regel mit 14 Tagen angegeben. Um auch den Fall abdecken zu können, dass eine Ansteckung am 14. Tag erfolgt und Symptome erst am 28. Tag auftreten, ist eine Aufbewahrungsdauer von 28 Tagen ist erforderlich (so auch normiert in der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Erhebung von Kontaktdaten durch Beförde­rungsunternehmer, BGBl. II Nr. 324/2020, und in der COVID-19-Einreiseverordnung, BGBl. II Nr. 445/2020).

Zur Gewährleistung, dass die Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet und vor Ein­sicht durch Dritte geschützt werden, könnten diese beispielsweise in einem geschlosse­nen Behältnis gesammelt und aufbewahrt werden, das nur im Falle einer Anfrage der zuständigen Gesundheitsbehörde im Zusammenhang mit der Kontaktpersonennachver­folgung im Rahmen der COVID-19-Pandemie geöffnet werden darf. „Gästelisten“, die Einträge mehrerer Personen enthalten, dürfen nur eingesetzt werden, wenn sicherge­stellt ist, dass andere Gäste keinen Einblick nehmen können (Führung ausschließlich durch das Personal).

Die zur Aufbewahrung Verpflichteten haben geeignete Datensicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 DSGVO).

Artikel 1 Z 4b (§ 15):

Um bei Veranstaltungen für Zwecke der Besucherregistrierung praxistaugliche Techno­logien (QR-Codes) verwenden zu können, wird eine Ausnahme von § 15 Abs. 3 für die Kontaktdatenerhebung gemäß § 5c geschaffen. Dies dient der Prozessbeschleunigung und Verwaltungsvereinfachung. Andernfalls wäre eine praxisuntaugliche händische, analoge Datenerhebung erforderlich.


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Artikel 1 Z 4c (§ 25a):

Die Bestimmung wird dahingehend erweitert, dass von einer Verordnung gemäß § 25 iVm § 25a EpiG nunmehr – sofern dies aus epidemiologischer Sicht notwendig ist – alle Staaten bzw. Gebiete mit Vorkommen von COVID-19 erfasst sein können. Es entfällt die Einschränkung auf sogenannte Risikostaaten bzw. Risikogebiete. Dies ist zur Verhin­derung der Einschleppung von COVID-19 erforderlich und stellt im Vergleich zu Einrei­sestopps ein weitaus gelinderes Mittel dar.

Zu b):

Artikel 1 Z 5a und 5b (§ 28a Abs. 1 und 1a):

Es wird die Mitwirkungspflicht der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes um § 25 erweitert und eine – als ultima ratio – ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes aufgenommen, sodass auch durch diese neben den Gesundheitsbehörden die Einhaltung von Verpflichtungen nach dem EpiG kontrolliert werden kann.

Als sonstige Gebäude gemäß § 28a Abs. 1a kommen all jene Gebäude in Betracht, die keine Betriebe bzw. keine Betriebsstätten sind, ausgenommen der private Wohnbereich.

Zu c):

Artikel 1 Z 6 (§ 28d Abs. 2):

Im Zusammenhang mit den anberaumten „Massentestungen“ der Bevölkerung betref­fend SARS-CoV-2-Infektionen sowie der in den einschlägigen Verordnungen vorgesehe­nen regelmäßigen Testungen von Bewohnern und Personal in Pflegeheimen besteht der Bedarf zur Klarstellung der Frage der ärztlichen Anordnung dieser Testungen.

§ 49 Abs. 3 ÄrzteG 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, idgF., sieht eine Übertragung von ärztli­chen Tätigkeiten im Einzelfall an Angehörige anderer Gesundheitsberufe oder in Ausbil­dung zu einem Gesundheitsberuf stehende Personen vor, sofern diese vom Tätigkeits­bereich des entsprechenden Gesundheitsberufes umfasst sind.

Bei den vorgesehenen Testungen größerer Bevölkerungsgruppen bzw. den regelmäßi­gen Testungen bestimmter Personen bzw. Personengruppen handelt es sich um medizi­nisch-diagnostische Tätigkeiten im Rahmen von Screeningprogrammen zur Bekämp­fung der COVID-19-Pandemie, somit um Vorsorgemaßnahmen an grundsätzlich gesun­den Menschen, die keine vorherige ärztliche Anamnese der zu testenden Personen vo­raussetzen. Diese Testungen richten sich somit an gesunde, symptomfreie Personen. Personen mit Symptomen sollen 1450 oder ihren Hausarzt kontaktieren und sind im Rahmen dieser Screenings nicht zu testen.

Daher ist für die o.a. Testungen unter Übertragung im Sinne des § 49 Abs. 3 ÄrzteG 1998 keine ärztliche Anordnung der Durchführung der Testung für jede einzelne Person zu verstehen, sondern die Übertragung der Durchführung der Testungen in dem jeweiligen Setting bzw. den jeweiligen Einrichtungen an die dort tätigen entsprechend qualifizierten Berufsangehörigen bzw. Personen.

Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird in § 28d Abs. 2 eine ausdrückliche Klarstellung hinsichtlich der ärztlichen Anordnung für diese spezifischen COVID-19-Testungen ge­troffen:

Anwendungsbereich sind Screenings zur Bekämpfung von COVID-19, die entweder durch Gesetz oder Verordnung festgelegt sind (z. B. regelmäßige Testung von Bewoh­nern und Personal in Pflegeheimen) sowie Screeningprogramme gemäß § 5a EpiG.

Erfasst sind die im Rahmen dieser Screenings durchgeführten Tätigkeiten der Gewin­nung von Probenmaterial durch Abstrichnahme aus Nase und Rachen und die Durch­führung von Point-of-Care COVID-19-Antigentests.


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Bei den zur Durchführung berechtigten Personen handelt es sich um jene Personen bzw. Berufsgruppen, die auf Grund ihres gesetzlich festgelegten Tätigkeitsbereichs hiezu be­fugt sind, sowie die auf Grund des § 28d Abs. 1 ausschließlich im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie dazu ermächtigt werden.

Eine entsprechende Anordnung hat durch den für die jeweilige Einrichtung zuständigen bzw. verantwortlichen Arzt zu erfolgen. Sofern die Durchführung dieser Testungen auf einer durch Gesetz oder Verordnung vorgesehenen bzw. sanitätsbehördlichen Maßnah­me beruht, kann die Anordnung auch in allgemeiner Form für alle in die Zielgruppe fal­lenden Personen durch den Arzt der jeweils zuständigen Sanitätsbehörde erfolgen.

Zu e und f):

Artikel 2 (KAKuG):

Die Geltungsdauer des § 42f als grundsatzgesetzliche Norm wird auf ein Jahr verlängert. Dies ist erforderlich, um nach der Umsetzung durch die Landesgesetzgebung diesbe­zügliche Landesverordnungen – die gemäß Abs. 2 höchstens sechs Monate in Geltung stehen – nicht mit Verfassungswidrigkeit zu belasten, wenn § 42f bereits sechs Monate nach Inkrafttreten wieder außer Kraft treten würde.

Zu g):

Artikel 3 Z 2 (§ 9 Abs. 3 SanG):

Klargestellt wird, dass die für die Ermächtigung von Sanitätern zur Durchführung der COVID-19-Impfung erforderliche theoretische und praktische Schulung durch die Ein­richtung gemäß § 23 SanG, bei welcher der Beruf bzw. die Tätigkeiten ausgeübt werden, zu erfolgen hat.

Dem verantwortlichen Arzt obliegt die Bestätigung über das Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und damit die Freigabe zur Ermächtigung des Sanitäters zur Durchführung der COVID-19-Impfung. Mit der Bestätigung dieser Befähigung durch den verantwortlichen Arzt ist eine gesetzliche Vorgabe hinsichtlich des Vorliegens einer bestimmten Tätigkeits- bzw. Berufserfahrung obsolet.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner

Kolleginnen und Kollegen,

zum Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinde­rung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) geändert wird (564 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag, wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 wird nach dem Wort „Sicherheitsdienstes“ die Wortfolge „im Rahmen ihrer Un­terstützungspflicht gemäß § 6“ eingefügt.

2. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. In § 9 erster und zweiter Satz wird dem Wort ‚Voraussetzungen‘ jeweils das Wort ‚Betretungsverboten,‘ vorangestellt.“


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3. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. § 9 erhält die Absatzbezeichnung ‚(1)‘ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

‚(2) Vom Betretungsrecht gemäß Abs. 1 nicht erfasst sind Betretungen von auswärtigen Arbeitsstellen, die sich im privaten Wohnbereich befinden, durch Organe des öffentli­chen Sicherheitsdienstes.‘“

Begründung

Zu 1:

Klarstellung, dass es sich um Tätigkeiten im Rahmen der gemäß § 6 bestehenden Unter­stützungspflicht handelt.

Zu 2 und 3:

Zur Eindämmung der Pandemie ist die Überprüfung von nach diesem Bundesgesetz vorgeschriebenen Betretungsverboten, Voraussetzungen und Auflagen in Betriebsstät­ten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und an bestimmten Orten unbedingt erforderlich. Zu diesem Zweck muss – als ultima ratio – eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Or­gane des öffentlichen Sicherheitsdienstes normiert werden.

Es wird numehr in Abs. 2 ausdrücklich geregelt, dass in diesem Zusammenhang aus­wärtige Arbeitsstellen, die sich im privaten Wohnbereich befinden, von Organen des öf­fentlichen Sicherheitsdienstes nicht betreten werden dürfen.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Anträge sind ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.


9.55.27

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Erinnern Sie sich noch an den Ostererlass? Das war dieser Erlass von Gesund­heitsminister Anschober, bei dem er das seit 1867 geltende unverletzliche Hausrecht zerstören wollte. Er wollte, dass die Polizei in Zukunft in Ihren privaten Wohnraum hi­neinkommen und dort kontrollieren darf; und das Ganze ohne Durchsuchungsbefehl, das Ganze ohne Gefahr in Verzug, einfach so.

Der Bundesminister hat, das muss man ihm zugutehalten, diesen unfassbaren Verfas­sungsbruch zurückgenommen. Er hat sich sogar dafür entschuldigt und war am 28.4. in der „ZIB 2“ bei Armin Wolf. Armin Wolf hat ihn gefragt: Ab wann hat die Regierung denn vor, im privaten Bereich Kontrollen anzufangen? – Bundesminister Anschober hat ge­sagt – ich zitiere wörtlich –: Ich sage ganz offen und ehrlich, ich habe aus der Diskussion rund um den Ostererlass gelernt, und mit mir wird es derartige Kontrollen, und ich weiß, dass auch der Innenminister das so sieht, nicht geben. – Zitatende.

Siebeneinhalb Monate später kommt gestern ein Abänderungsantrag vom grünen Par­lamentsklub, der vorsieht, dass im Rahmen des Epidemiegesetzes die Polizei in die Wohnung eindringen darf und dort kontrollieren kann. Ich frage mich, ob man den Worten des Bundesministers Anschober überhaupt noch glauben kann. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Liebe Österreicherinnen und Österreicher, entweder der Herr Gesundheitsminister hat bewusst die Unwahrheit gesagt, oder er versucht, Sie ganz einfach für dumm zu ver­kaufen. Wissen Sie, wenn es nach ÖVP und Grünen gehen würde, dann könnte morgen


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oder nächste Woche ein Polizist bei Ihnen zu Hause anläuten, Sie fragen: Grüß Gott, wie geht es Ihnen, haben Sie Corona? Kann ich einmal nachschauen, ob noch jemand bei Ihnen in der Wohnung ist? Vielleicht hat Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann auch Corona, ich würde ganz gern kontrollieren, ob überhaupt jemand bei Ihnen in der Wohnung ist und ob das denn sein darf.

Wissen Sie, wie man so etwas nennt? – Das nennt man Polizeistaat. Das, was die Grü­nen und die ÖVP offensichtlich in Österreich einführen wollen, ist ein Polizeistaat, ein Polizeistaat, wie wir ihn sonst nur aus autoritären Diktaturen kennen. (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie der Abgeordneten Lercher und Schroll.) Das ist die Politik der Be­spitzelung, das ist die Politik der Vernaderung, das ist die Politik der Überwachung, die Politik der unbeschränkten Polizeibefugnisse. Das ist die Politik des schwarz-grünen Polizeistaats. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Ich sage Ihnen etwas, Herr Kollege Schallmeiner, weil Sie gesagt haben, das war ein Versehen: Erklären Sie mir nicht, dass das ein Fehler war! Wer nicht in den privaten Wohnraum hineinwill, der schreibt so etwas auch nicht in einen Gesetzesantrag, der schreibt so etwas auch nicht in einen Entwurf. Wer das nicht will, der schreibt so etwas nicht in ein Gesetz hinein. (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wissen Sie, das ist wie mit dem Lockdown. Ich erinnere mich, da wurde ein Gesetz vorgelegt, in dem steht, dass es die Möglichkeit gibt, einen Lockdown zu machen. Wir haben immer gesagt, wer keinen Lockdown will, der schreibt so etwas in kein Gesetz hinein. Der Herr Gesundheitsminister hat gesagt, na, er will das gar nicht. Und was ist gekommen? – Es ist der Lockdown gekommen.

Es erinnert mich auch frappant an den 15. Juni 1961, als Walter Ulbricht als Staatsrats­vorsitzender der DDR gesagt hat: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, und einen Monat später haben sie begonnen, in Berlin eine Mauer zu errichten. Wissen Sie, so etwas passiert einem nicht einfach, dass man so etwas in einen Entwurf rein­schreibt. Das ist der Auswuchs Ihres gemeinsamen autoritären Denkens und offensicht­lich der Wunsch nach diesem Polizeistaat, den Sie einführen wollen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

Ich sage Ihnen, zum Glück gibt es in diesem Hohen Haus noch eine Opposition – eine gemeinsame Opposition in dem Zusammenhang – von SPÖ, FPÖ und NEOS, die sich gegen solche autoritären Allmachtsfantasien wehrt und die Bevölkerung davor schützt.

Abschließend vielleicht noch, liebe Grüne: Mir ist schon klar, dass das jetzt irgendwie Teil Ihrer Politik geworden ist, dass man, wenn man an den Hebeln der Macht sitzt, alle seine Prinzipien aufgibt und aufhört, grüne Politik zu machen. Das ist mir bewusst, das erleben wir jetzt seit ungefähr einem Jahr. Was ich gestern Neues gelernt habe, ist ein neuer Teil Ihrer Politik, vom dem ich bis jetzt nichts wusste. Es ist offensichtlich auch Teil der neuen grünen Politik, sich vom Koalitionspartner demütigen und am Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen. Angesichts dessen, was der „Kurier“ gestern getitelt hat: „Polizeikontrolle in Wohnungen: ÖVP pfeift Grüne zurück“, gebe ich Ihnen einen kleinen Tipp. Sie müssen ihn nicht beherzigen, aber vielleicht ist es irgendwann einmal an der Zeit, dass man aufhört, sich dauernd vom Koalitionspartner demütigen zu lassen. Es wäre wirklich bald an der Zeit. (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

10.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.


10.00.25

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Minister! Hohes Haus! Ja, Frau Minister Zadić hält hochschwanger hier tapfer die Stel­lung. Ansonsten herrscht Schweigen auf der Regierungsbank, das zeigt, glaube ich, die


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heutige Rednerliste; es sind auch keine Klubobmänner oder Klubobfrauen hier. Das heißt, Grün und ÖVP verstecken sich (Zwischenrufe bei der ÖVP), verstecken sich in Wahrheit beim wichtigsten Punkt des heutigen Tages, und ich kann meinen Vorrednern eigentlich nur zustimmen (neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP): Das, was Sie in dieser Coronakrise, zurzeit und in Wahrheit schon seit dem Frühjahr, abliefern, ist eigentlich zum Fremdschämen. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich frage mich, wie das nach dem Weihnachtsfest, nach Neujahr noch weitergehen soll. Sie haben auf allen, allen Ebenen in dieser Krise in Österreich zutiefst versagt.

Wie wir heute ja gelernt haben, war dieser Rückzieher, was die Polizeikontrollen anbe­langt, offensichtlich wieder ein Fehler der Behörden. Ich möchte einen Punkt erwähnen, der nach wie vor in dieser Verordnung steht, und zwar wollen Sie in der Gastronomie wiederum die Registrierungspflicht einführen, obwohl das ja schon einmal vom Verfas­sungsgerichtshof zurückgewiesen wurde – auch das ein kleiner Hinweis, wohin die Rei­se eigentlich gehen soll. Das heißt, wenn man ins Museum geht, wenn man ins Gasthaus geht, wollen ÖVP und Grüne das ständig und lückenlos kontrollieren.

Ich kann nur sagen: Wir werden da Widerstand bis zum letzten Atemzug leisten – das sage ich bewusst. Was man, glaube ich, einmal sagen sollte, ist: Es gibt eben diese Coronajünger von ÖVP und Grünen, die alles, was da passiert ist, gutheißen. In Wahr­heit aber ist das, was wir von der Opposition versuchen, eigentlich der Kampf um den Erhalt Österreichs. Alles, was wir da jetzt wirklich versuchen, dient dazu, unser Öster­reich zu erhalten, denn das, was Sie als Regierung unter der Ausrede Corona liefern, ist wirklich ein Begräbnis erster Klasse von Österreich, wie wir es alle kannten.

Man könnte nun über die Maskenpflicht der Kinder in den Schulen sprechen, es gäbe diesbezüglich einiges zu sagen. Ich möchte nur noch einmal die drei Hauptkritikpunkte, die wir von Anfang an geäußert haben, zusammenfassen.

Sie haben mit Ihrer Politik Todesangst und Panik verbreitet. Das war von Anfang an Ihre Strategie und das haben wir von Anfang an kritisiert. Ich darf Ihnen nur von einem kleines Beispiel erzählen, über die fünfjährige Tochter einer Bekannten. Diese fünfjährige Toch­ter hat ihre Mutter am Wochenende ganz verzweifelt gefragt: Du Mutti, was glaubst du, das Christkind wird doch hoffentlich nicht Corona haben? – Das ist ein kleines Zeichen, wie weit Sie das bis zu den kleinen Kindern hinunter betrieben haben, sodass diese sich jetzt davor fürchten, dass das Christkind vielleicht Corona hat und dann nicht kommt. Das ist das Ergebnis von neun Monaten Politik von ÖVP und Grünen!

Wie gesagt, wir könnten jetzt über die Massentests sprechen, wir könnten auch über die mittlerweile über 300 000 positiv Getesteten reden. Ich hätte heute ja gerne Minister Anschober dagehabt – ich hoffe selbstverständlich, dass er nicht an Corona erkrankt ist, vielleicht ist er nur grippig, so wie viele –, es ist aber schon ein Zeichen – sehen Sie sich um –, wenn Sie sich den wichtigsten Punkt dieser Parlamentssitzung, der letzten Parla­mentssitzung in diesem Jahr, ansehen. Die hochschwangere Frau Alma Zadić hält für die Regierung die Fahnen hoch – danke! – (Heiterkeit der Bundesministerin Zadić), da tue ich mir schwer, sie anzugreifen, weil ich Frauen, und hochschwangere Frauen so­wieso, immer ein bisschen ausnehme. (Zwischenruf des Abg. Gerstl.)

Ich hätte heute aber einiges zu erzählen gehabt (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Gerstl – Zwischenruf bei den Grünen), wäre der Bundeskanzler, der Vizekanzler oder sonst jemand da gewesen. Man hätte einiges über das Versagen dieser Regierung, über das, was Sie der Bevölkerung seit Monaten zumuten, und über Bürgerrechte erzählen können. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Gerstl.) Das sind einfach Dinge, die man so nicht stehen lassen kann, aber, wie gesagt, Sie haben ein Schutzschild, in dem Fall ist es Frau Kollgegin Zadić, ich werde mich deshalb zurücknehmen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Pfurtscheller und Disoski.)


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Ein kleiner Hinweis noch zum Schluss: Ob diese Regierung in den letzten neun Monaten etwas gelernt hat, auch in ihrer Kommunikationsstrategie (Zwischenruf des Abg. Gerstl), werden wir relativ bald wissen, nämlich sobald es Januar 2021 ist. Ich bin jetzt schon neugierig, ob wir mit dem Zählen der positiv Getesteten, der Infektionen und der Todes­fälle so wie bei allen anderen Krankheiten bei null starten oder ob Sie Ihr Spiel weiter­treiben und dann die Coronatoten immer weiter dazuzählen. Eigentlich müssten wir 2021 bei null starten, und da bin ich schon sehr gespannt, wie die Kommunikationspolitik die­ser Regierung sein wird. Das wird auch das Zeichen sein, wohin die Reise geht. – Dan­ke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei den Grünen.)

10.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bitte.


10.05.59

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Minister! Ge­schätzte Damen und Herren zu Hause! In diesem Gesetzespaket, mit dem man ei­gentlich auch beschließen wollte, dass die Polizei unsere Privaträume, Wohnungen und Häuser ohne Grund betreten darf, werden ja auch Maßnahmen beschlossen, um die Verbreitung von Covid-19 zu verhindern. Ich möchte einmal als einer der Betroffenen, die diese Maßnahmen dann draußen umsetzen müssen – in dem Fall als Bürgermeis­ter –, drei Beispiele bringen und zeigen, wie absurd sie teilweise sind. Auch viele andere, viele Unternehmer vor allem, sind ja von diesen Maßnahmen betroffen.

Wir haben in diesem Jahr schon Verordnungen gehabt, die verfassungswidrig waren, die aufgehoben wurden. Viele Verordnungen sind aber einfach praxisfremd. Jetzt hat man sich als Regierung dazu entschlossen, dass man den Betreibern von Skiliften die Möglichkeit gibt, am 24. Dezember aufzusperren. Offensichtlich hat man dabei aber nicht bedacht, dass es dazu auch eine gewisse Infrastruktur braucht, sprich eine Skihütte, in die man reingehen kann, weil es dort eine WC-Anlage gibt.

Wir betreiben so einen Lift bei uns in unserer Gemeinde: einen kleinen Skilift, wo viele Kinder hinkommen. Das heißt, die Kinder könnten nicht einmal aufs WC gehen. Der Lift wird von uns betrieben, der Betreiber der Skihütte verkauft für uns die Karten. Der Ski­hüttenbetreiber könnte dort Getränke ausgeben, diese dürfen aber nicht konsumiert werden, denn laut einer Verordnung dürfen im Umkreis von 50 Metern der Betriebsstätte keine Getränke oder Speisen, die dort bezogen wurden, konsumiert werden. Das ist völlig absurd, denn wenn ein Skifahrer mit dem Rucksack kommt und sich selber eine Jause mitbringt, darf er sich schon vor die Skihütte hinstellen. Er dürfte diese mitge­brachte, nicht dort gekaufte Jause verzehren und sich dort aufhalten. Wer jedoch in die Skihütte reingeht und sich beim Wirt etwas kauft, muss 50 Meter weggehen.

Jeder, der Skihütten ein bisschen kennt – Kollegen Hörl ist leider nicht da –, weiß, dass man, wenn man sich von einer Skihütte 50 Meter entfernt, in einer Gefahr oder über­haupt tot sein kann. Man steht nämlich mitten auf der Skipiste, oder man braucht Flügel, weil man irgendwo in einen Abgrund stürzt. Diese Verordnung mit den 50 Metern ist also völlig absurd.

Zweites Beispiel: private Haushalte. Wir haben bei uns im Dorf einen Wirt, und in vielen anderen Dörfern gibt es diesen Dorfwirt auch. Er befindet sich mitten im Dorf, rundherum sind Häuser. Wenn man da diese Umkreisregel anwendet, stellt man fest, dass alle Nachbarn des Wirtes in die Regelung hineinfallen, sodass sie das Essen, das sie vom Wirt beziehen, in ihren eigenen Häusern nicht essen dürfen.

Das dritte Beispiel: Wir dürfen jetzt als Gemeinden die Massentestungen durchführen, Sie haben uns ja dazu eingeladen. Morgen und übermorgen wird dies in meiner Gemein­de durchgeführt. Unser Gemeindeamt steht direkt neben dem Dorfwirt. Ich habe bei ihm


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für morgen und übermorgen eine Verköstigung bestellt, damit die Leute, die bei uns die Tests durchführen, und wir als Gemeindebedienstete – meine Mitarbeiter – dort versorgt werden. Wir dürfen das aber laut Ihrem Gesetz im Gemeindeamt nicht verzehren, weil wir im 50-Meter-Umkreis sind. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm.) Das ist also eine völlig absurde Regelung, wie man an diesen drei Beispielen schön zeigen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich ersuche Sie deshalb, diese Regelung einfach abzuschaffen, und bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beseitigung der realitätsfremden 50 Meter Abstandshaltung von Betriebsstätten zur Konsumation von dort erworbenen Getränken und Speisen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Änderung des § 7 Abs. 7 der 2. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung zu veranlassen, die sicherstellt, dass die normierte Abstandsregelung von 50 Metern aufgehoben wird.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Beseitigung der realitätsfremden 50 Meter Abstandshaltung von Betriebs­stätten zur Konsumation von dort erworbenen Getränken und Speisen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht und Antrag des Gesundheitsaus­schusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz betref­fend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) geändert wird (564d.B.) in der 71. Sitzung des Nationalrates am 11. De­zember 2020

§ 7 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (2. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung) normiert für das Gastgewerbe Folgendes:

„Das Betreten und Befahren von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastge­werbe zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleis­tungen des Gastgewerbes ist untersagt.“

§ 7 Abs. 7 der genannten Verordnung regelt zu Abs. 1 nachstehende Ausnahme:

„(7) Abweichend von Abs. 1 ist die Abholung von Speisen und alkoholfreien sowie in handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllten alkoholischen Getränken zwischen 06.00 und 19 .00 Uhr· zulässig. Die Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte konsumiert werden.“


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Die zitierte Vorschrift, derzufolge man abgeholte Speisen und Getränke erst ab einer Entfernung von mehr als 50 Metern von der entsprechenden Betriebsstätte konsumieren darf, wird in der Praxis zu großen Schwierigkeiten führen.

So wird unter anderem bei Ausübung von Wintersportarten, wie beispielsweise beim Schifahren, diese Bestimmung dazu führen, dass die Einnahme von Getränken und Speisen geradezu verunmöglicht wird, da aufgrund der oft anzutreffenden topo-grafi­schen Bedingungen in Schigebieten eine Entfernung von 50 Metern von einer Schihütte oder einer anderen Getränke und Speisen ausgebenden Betriebstätte direkt in unweg­bares oder ungesichertes Gelände oder aber auch auf Schipisten führen kann.

Gerade Familien mit Kindern oder Kinderschikurse wird diese völlig lebensfremde Be­stimmung vor schwer lösbare Probleme stellen, eine zusätzliche Gefährdung der Kinder bedeuten, und insbesondere eine den Bedürfnissen von Kindern und Familien entspre­chende Durchführung von Familienschitagen oder Kinderschikursen nahezu verunmögli­chen.

Dazu kommt, dass die gegenständliche Verordnung in § 7 Abs. 7 ganz generell auf einen erforderlichen Abstand von 50 Metern abstellt und diesen nicht auf öffentlichen Raum einschränkt. Damit ist beispielsweise die Einnahme von in Betriebstätten erworbenen Speisen und Getränken auf privatem Grund oder in der eigenen Privatwohnung dann nicht möglich, wenn sich diese innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zur Betriebs­stätte befinden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Änderung des § 7 Abs. 7 der 2. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung zu veranlassen, die sicherstellt, dass die normierte Abstandsregelung von 50 Metern aufgehoben wird.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt am Ende der Tagesordnungspunkte des Gesundheitsaus­schusses.

10.09.467. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1125/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über COVID-19-bedingte finanzielle Zuwendungen an die Öster­reichische Gesundheitskasse (ÖGK-COVID-19-Zuwendungsgesetz) (567 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 782/A(E) der Abgeordne­ten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zum österreichischen Gesundheitssystem nach COVID-19 (568 d.B.)


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9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 914/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (569 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunk­ten 7 bis 9, über welche die Debatten wiederum unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.


10.10.40

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß gar nicht, wie ich jetzt an­fangen soll. Frau Bundesministerin Zadić, es trifft sich gut, dass du als Justizministerin heute da bist.

Was wir heute hier diskutieren, und wenn es nicht mitten in der größten Gesundheitskrise der Zweiten Republik passieren würde, könnte man darüber eigentlich nur lachen, ist (einen Ausdruck in die Höhe haltend) der peinlichste Antrag, der, glaube ich, in den letz­ten Jahrzehnten hier im Parlament eingebracht worden ist. (Ah-Rufe bei den Grünen.) Das ist ein Antrag von ÖVP und Grünen, wo man gesagt hat, man ist mitten in der Krise draufgekommen, dass man nicht nur die Nullen im Budget und die Unterschriften auf dem Abänderungsantrag vergessen hat, sondern man ist darüber hinaus draufgekom­men, dass man bei der Budgeterstellung den Fehler begangen hat, dass eine halbe Mil­liarde Euro an Geld für die Finanzierung des Gesundheitssystems fehlt, für die Kran­kenanstalten, das haben wir schon diskutiert, und für die Österreichische Gesundheits­kasse.

Wir haben oft gewarnt, aber ihr alle kennt Gernot Blümel: Er glaubt immer, er weiß alles besser, und hat den Fehler nicht zugeben wollen – das ist sozusagen sein persönlicher Zugang. Dann hat man gesagt, irgendwann vor Weihnachten muss man das Ganze noch reparieren, weil es Wahnsinn wäre, mitten in der größten Gesundheitskrise der Zweiten Republik plötzlich die Finanzierung der Österreichischen Gesundheitskasse nicht ausrei­chend sicherzustellen. Das würde heißen, dass es Leistungskürzungen gibt, dass die Menschen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, nicht das notwendige Geld bekommen.

ÖVP und Grüne haben dann gesagt, wir reparieren das jetzt irgendwie miteinander – und dann, müsst ihr euch vorstellen, bringen sie im Gesundheitsausschuss einen leeren Zettel ein, auf dem ein Satz draufsteht. Wir haben im Gesundheitsausschuss lange dis­kutiert und haben gesagt: So eine Peinlichkeit wie dieser gemeinsame Antrag, das kann es doch nicht sein! – Antrag 1125/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schall­meiner. Das ist ein Antrag, bitte druckt euch das aus! Das ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten: Das ist ein leerer Zettel, auf dem ein Satzerle draufsteht.

Dann haben wir im Gesundheitsausschuss gesagt: So einen Wahnsinn kann man doch mitten in einer Gesundheitskrise nicht machen! – Und dann hat es geheißen: Wir schaf­fen sicher noch vor Weihnachten eine Lösung zur Absicherung der Österreichischen Gesundheitskasse!

Heute stehen wir also da, haben diesen peinlichen Zettel vor uns, den leeren Zettel – druckt euch das wirklich aus, das ist unfassbar! –, und dieser Antrag wird zurückgezo­gen, weil es für das österreichische Gesundheitssystem keine Lösung gibt.

In dieser Republik ist für jeden Schmarrn Geld da, wenn es um die Großspender von Herrn Kurz geht – das haben wir ja alle mitbekommen –, für alles ist Geld da, aber für


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die Ärztinnen und Ärzte, für die Sicherstellung des Gesundheitssystems ist kein Geld da – und dann hat man nicht einmal den Respekt voreinander, dass man sich die Mühe macht und einen ordentlichen Antrag einbringt.

Herr Klubobmann Wöginger, schau dir das bitte an! Hast du schon jemals so einen pein­lichen Antrag erlebt? Sigi Maurer, du bist auch da. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Wöginger.) So ein peinlicher Antrag, ein leerer Zettel! Ich meine, wir werden alle gut bezahlt. Unser Job ist es doch, dass wir miteinander Lösungen erarbei­ten. Jetzt kann man anderer Meinung sein, aber gar nichts zu hackeln, einen leeren Zettel einzubringen, wo gar nichts draufsteht?! (Abg. Wöginger: Soll ich dir ..., die gan­zen ... Jahre?) Werner (in Richtung Vizekanzler Kogler), gut, dass du jetzt da bist. Das musst du dir vorstellen, bitte! Stell dir vor, das ist der peinlichste Antrag, der je im Parla­ment diskutiert worden ist (Zwischenruf der Abg. Mauer): ein leerer Antrag, der jetzt zu­rückgezogen wird.

Das Schlimme daran ist: Jetzt könnte man sagen, gut, die Regierung ist schon in Weih­nachtsfeiertagsstimmung unterwegs und man sagt, es ist schon kurz vor Weihnachten und man hat keine Zeit mehr dafür gefunden – aber in der größten Gesundheitskrise der Zweiten Republik unfähig zu sein, die Finanzierung und die Absicherung der ÖGK und der Krankenversicherung in Österreich sicherzustellen (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz), das ist doch ein Wahnsinn.

Und die Peinlichkeit ist - - (Abg. Wöginger: Das ist ja ...!) – Entschuldigung, lieber Gust! Lieber Gust, du bist der Klubobmann der ÖVP und bist nicht in der Lage, in den eigenen Reihen zu sagen, dass so eine Peinlichkeit nicht eingebracht wird? (Abg. Wöginger: Du warst ja gar nicht dabei!) Ein leerer Zettel! Ein leerer Zettel! Ich meine, Entschuldigung, wir haben die größte Gesundheitskrise der Zweiten Republik, und ÖVP und Grüne brin­gen einen leeren Zettel ein? Peinlich, peinlich, peinlich! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Ich werde diesen Zettel dann gerne weiterreichen, die Frage ist nur: Ist es Zufall? – Nein, es ist kein Zufall, weil wir alle wissen, nicht umsonst hat die ÖVP aus dem Bereich der Privatkliniken und der Schönheitskliniken 50 000 Euro kassiert, und jetzt kommt der Spardruck. Wenn die Österreichische Gesundheitskasse das Geld nicht hat, dann muss man halt indirekt einsparen. Das bedeutet Leistungskürzungen, die es einfach geben wird, das ist die Realität. Das ist bei der ÖVP kein Zufall. (Zwischenruf des Abg. Wö­ginger.) – Ja, dann erklär uns, warum die ÖVP die 50 000 Euro bekommen hat! Das ist bis heute nicht klar. (Abg. Wöginger: Dann frag einmal den ..., der ist dabei gewesen! Da bist ja gar nicht dabei gewesen!)

Also Spardruck im Gesundheitsbereich, bis heute keine Finanzierung (Abg. Wöginger: Du versteckst dich hinter deiner Immunität ...!), aber wenn es um eure Inserate geht, wenn es um 200 Millionen Euro geht, damit ihr fest Werbung machen könnt, schon. Wenn die Arbeit nicht für sich spricht, wenn man nicht in der Lage ist, gute Arbeit zu leisten, dann muss man halt Werbung machen. 200 Millionen Euro für Inserate, die sind vorhanden, aber im Gesundheitsbereich nicht ein Euro. Und dann bringt man (neuerlich den Ausdruck in die Höhe haltend) den peinlichsten Antrag in der Geschichte dieses Hohen Hauses ein. Das ist wirklich ein Drama kurz vor Weihnachten.

Ich bitte wirklich: Lernen wir alle dazu! Wir werden dafür bezahlt, dass wir unseren Job machen, aber einen leeren Zettel einzubringen, das ist wirklich peinlich. (Beifall und Bra­vorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

10.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Gesundheitsminister wird ab diesem Zeitpunkt vom Herrn Vizekanzler vertreten, den ich herzlich willkommen heiße.

Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Schallmeiner. – Bitte.



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10.15.42

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Es ist immer wieder erfrischend, Kollegen Kucher zuzuhören, vor allem auch, weil er immer mit einem solchen Elan hier heraußen steht. Das Einzige, was halt immer ein bisschen unangenehm ist: Er erzählt immer und immer wieder die gleiche Geschichte von der angeblich so bösen Bundesregierung, die eben irgendwelche Gelder nicht freigeben und im Endeffekt das Gesundheitswesen kaputtsparen möchte. (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) – Die Platte hängt also! Ich bin ein Schallplattensammler, und bei mir zu Hause weiß ich, die Platte hängt. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Beziehungsweise – etwas anderes, was in Wirklichkeit genauso gut passt; ich habe das heute extra mitgenommen, weil ich gewusst habe, dass das wieder kommen wird –, viel­leicht kennen Sie ja den Film (eine Blu-Ray-Disc des entsprechenden Films in die Höhe haltend) „Und täglich grüßt das Murmeltier“, denn genau so kommen mir die Reden des Kollegen Kucher in der Zwischenzeit vor. Er erzählt uns jedes Mal immer und immer und immer wieder dieselben Dinge. (Zwischenruf des Abg. Kucher.) Lieber Philip, das ist ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk für dich, das habe ich dir mitgenommen. Ich gebe es dir dann gleich. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) In dem Fall ist es die Blu-Ray-Version.

Ich habe auch (eine DVD des entsprechenden Films in die Höhe haltend) die DVD-Ver­sion für die Kolleginnen und Kollegen der FPÖ da, weil – ich habe es leider Gottes vorhin nicht anbringen können, aber immer nur Zwang, Zwang, Zwang, Zwang; etwas anderes gibt es bei euch offensichtlich in der Zwischenzeit nicht mehr, ihr seht überall nur mehr noch den Zwangsstaat – auch diese Platte hängt. Auch da muss ich sagen: „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Für euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich es halt auf DVD. Ihr seid ein bisschen rückwärtsgewandter; mit einer alten Technologie kommt ihr wahrscheinlich besser zurecht. Die bekommt dann natürlich auch gerne Kollege Wurm. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Nichtsdestotrotz. Worum geht es in Wirklichkeit? – Es geht in Wirklichkeit darum, dass wir bis zum Schluss versucht haben, da eine Lösung herauszuverhandeln und deswegen eben entsprechend eine sogenannte Trägerrakete, wie es so schön heißt, eingebracht haben. (Abg. Wurm geht zum Rednerpult und deutet auf die DVD, die ihm der Redner daraufhin überreicht. – Abg. Wurm: Danke! Und inhaltlich kommt auch noch etwas?) – Kommt alles, natürlich! Ja, ja, hör mir zu! Hör mir zu, dann erfährst du alles. Du weißt eh, Kollege Wurm, zuhören, das ist immer die Sache. (Abg. Wurm – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Ich höre, ja, ja!) Wir haben halt bis zum Schluss versucht, etwas zu verhandeln, das eben ein bisschen komplexer ist.

Philip (in Richtung Abg. Kucher), frag Kollegen Huss! Frag einmal nach, wie es in der ÖGK ausschaut! Frag einmal nach, wie komplex die ganze Situation dort ist! Normaler­weise hätten wir jetzt eben eine entsprechende Lösung auf den Tisch gelegt, die haben wir aber noch nicht; wir werden sie demnächst nachreichen. Es gibt aber eine klare An­sage (Zwischenruf des Abg. Wurm) – es gibt eine klare Ansage aus dem BMF, es gibt eine klare Ansage aus dem Gesundheitsministerium –, dass diese Mehrkosten über­nommen werden, dass wir die Covid-Kosten übernehmen und dass im Endeffekt die ÖGK als größte Krankenversicherung in diesem Land eben nicht alleine gelassen wird. So schaut es aus!

Das sollte man halt auch einmal sagen, wenn man schon ständig und die ganze Zeit die Platte laufen lässt. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kucher.)


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10.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte.


10.18.23

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Geschätzte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! 60 Milliarden Euro – 60 Mil­liarden Euro ist die Summe, die der österreichische Fiskalrat als Covid-Kosten für 2020 ausgewiesen hat. Und jetzt frage ich Sie: Wie viel dieser 60 Milliarden Euro kommt der Österreichischen Gesundheitskasse und damit allen ASVG-Versicherten direkt zugu­te? – Null, weil sich die Regierungsparteien ÖVP und Grüne offenbar bis heute nicht einigen konnten, einen Gesetzesantrag auf den Weg zu bringen, der die Österreichische Gesundheitskasse in diesen schwierigen Zeiten finanziell absichert – ein Armutszeug­nis! (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht nur, dass die Österreichische Gesundheitskasse und die anderen Sozialversiche­rungen in dieser schwierigen Phase komplett im Regen stehen gelassen werden, das gilt auch für die Krankenanstalten und die Länder, die diese Krankenanstalten ja finan­zieren müssen. Wochenlang haben wir im Rahmen der Budgetdebatten darauf hinge­wiesen, dass bei der Krankenanstaltenfinanzierung ein Minus von 130 Millionen Euro im Budget absolut untragbar und genau das Gegenteil von dem ist, was wir in dieser Krise benötigen. Und was hat die Bundesregierung bis heute gemacht? – Gar nichts.

Aber Sie können alle ganz beruhigt sein. In internen Gesprächen gab es die Zusage – und es wird verhandelt –, dass sicherlich noch Geld kommen wird. Das hilft den Ländern bei der Planung und der Finanzierung der Krankenanstalten aber nicht. Das hilft unse­rem Gesundheitssystem nicht, wenn es die Erkrankten, die Patienten auf den Intensiv­stationen bestmöglich versorgen muss. Das hilft uns nicht, wenn wir in dieser Situation die Kapazitäten im Gesundheitswesen zur bestmöglichen Abwicklung des Infektionsge­schehens erhöhen müssen. Dazu brauchen wir mehr Geld, und dieses Geld, liebe Re­gierungsparteien, das müssen Sie hier im Parlament beschließen, damit die Länder mit dem Geld auch Personal aufstocken können. Das wäre das Vorgehen, das notwendig wäre.

Was machen Sie stattdessen von Beginn der Krise an? – Ohne Ausschreibungen, ohne vernünftige Preisvergleiche, auch ohne entsprechende Qualitätskriterien machen Sie überteuerte Anschaffungen, begonnen bei den Masken und den Schutzausrüstungen, die zuerst zu teuer gekauft, dann zu spät geliefert und dann mit Qualitätsmängeln wieder ausgemustert wurden, bis hin zur überteuerten Anschaffung der Antigenschnelltests – mindestens um 30 bis 50 Prozent für diese Menge zu diesem Zeitpunkt überteuert –, die man offensichtlich gar nicht brauchen wird. Gut, da kann man sagen, die haben wenigs­tens eine Verfallsfrist von ungefähr zwei Jahren, bevor sie unbrauchbar werden.

Wie das dann aber bei den Impfstoffen werden wird, für die wir 200 Millionen Euro aus­geben werden, die nach fünf, sechs Monaten wegzuschmeißen sind, wenn nicht ausrei­chend geimpft wurde, das hat sich offensichtlich noch keiner überlegt. Hauptsache, das Geld wird mit beiden Händen auf der einen Seite hinausgeschmissen, und dort, wo wir es dringend brauchen würden, in unserem Gesundheitssystem, für die Österreichische Gesundheitskasse, für die Finanzierung der Krankenanstalten, für eine anständige Ent­lohnung der Pfleger, vor allem auch in den Spitälern, im intensivmedizinischen Betreu­ungsbereich, für die niedergelassenen Ärzte und Apotheker, die durch die ganze Krise hindurch die Versorgung im niedergelassenen Bereich aufrechterhalten, dort haben Sie kein Geld, dort sehen Sie nichts vor. Aber 60 Milliarden Euro Neuverschuldung heuer, 23 Milliarden Euro nächstes Jahr, das können wir alles locker beschließen, wenn es nach Ihnen geht. Hauptsache, Sie können das Geld frei verteilen, nur bei den Gesund­heitsberufen, da kommt nichts an. Schämen Sie sich! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Ein Hilfspaket für die Apotheker, bitte!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 63

10.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schwarz. – Bitte.


10.21.56

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanz­ler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich zum eigentlichen Thema komme, möchte ich schon eines sagen, und ich glaube, da spreche ich für sehr viele Frauen in diesem Haus: Kollege Wurm hat ein etwas seltsames Bild von Frauen. Das finde ich wirklich - - (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abge­ordneten der NEOS.)

Unsere Justizministerin weiß sehr gut, was ihr und ihrem Kind zuzumuten ist, darüber brauchst du dir sicher keine Gedanken zu machen. Sie ist eine, die genau weiß, wie sie mit sich und ihrem Körper umzugehen hat; wie viele andere Frauen, nämlich wie alle anderen Frauen. Also das kannst du dir genau sparen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Jetzt zu ein paar anderen Dingen. Mir ist aufgefallen, dass zu Beginn der Pandemie sehr viel Sachlichkeit, sehr viel Gemeinsames im Spiel war. Der Ton ist mittlerweile rauer geworden, um nicht zu sagen, manchmal abgründig. Es geben sehr viele Kolleginnen und Kollegen nicht nur hier, sondern auch im virtuellen Raum ein Bild ab, das dieses Hohen Hauses wirklich nicht würdig ist. (Abg. Loacker: Eure Arbeit ist abgründig!) Un­sere Arbeit ist das, was sich die Österreicherinnen und Österreicher von uns erwarten, nämlich das gute solidarische Gesundheitssystem in Österreich am Laufen zu halten, und das geschieht auch.

Wenn Sie sich jetzt da herstellen und sagen, das war zu teuer, das war zu spät: Sie waren es, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, die gesagt haben: Es ist ja eh nur eine Grippe und die Masken sind für nichts gut, denn die nützen eh nichts! Und jetzt stellen Sie sich hierher und sagen: Es ist alles zu spät gekommen! – Geht’s noch?! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Lieber Kollege Kucher, du warst bei keiner einzigen Verhandlung zwischen der ÖGK, dem BMF und dem Gesundheitsministerium dabei. Diese Verhandlungen wurden von unseren Klubobleuten gemeinsam mit den Vertretern geführt. (Zwischenruf des Abg. Kucher.) Es gibt sehr wohl ein Paket mit der ÖGK. Es werden weder die Patientinnen und Patienten zu Kosten verpflichtet werden noch wird es Beitragserhöhungen geben, und es wird keine Leistungsminderungen geben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ku­cher.) Die Bundesregierung steht dafür, dass die ÖGK in vollem Umfang leistungsfähig bleibt und es zu keinen negativen Auswirkungen kommen wird. Im Mai wird es die end­gültigen Zahlen geben.

Und wir lassen auch die Spitäler nicht im Stich. Bitte glauben Sie diesen Unsinn nicht! (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Das solidarische Gesundheitssystem in Österreich funk­tioniert, das Einzige, was an Gefahr droht, ist, dass wir die Kapazitäten ausschöpfen. Es ist nach wie vor so, dass uns die hohen Zahlen der Infektionen, die hohen Zahlen der Hospitalisierten und derjenigen auf den Intensivstationen große Sorge bereiten. Das, was wir dagegen tun können, sind auf der einen Seite die Maßnahmenpakete, wobei ich alle bitte, sich auch an die Maßnahmen zu halten. Es wird Erleichterungen über die Weihnachtsfeiertage geben, sodass es möglich ist, die Familie zu treffen. Wir wissen, dass es hart ist. Es ist für jeden von uns hart. Jeder würde gerne mit allen, die einem am Herzen liegen, feiern.

Ich habe letzte Woche im Hauptausschuss Kollegen Hofer gefragt, ob er sich noch an seinen Schuldirektor in der HTL in Eisenstadt erinnern kann. Er konnte es sehr gut. Die­ser Lehrer und Schuldirektor ist an Covid verstorben, wie über 4 000 Menschen in Ös­terreich, und ich möchte im Namen hoffentlich von uns allen den Angehörigen und Freunden unser Mitgefühl aussprechen. Ich hoffe, dass die Zahlen in Zukunft nicht weiter exponentiell steigen und dass unser Gesundheitssystem so tragfähig bleibt, um die Ge­sundheit der Österreicherinnen und Österreichern und von allen Menschen, die hier


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leben, zu schützen. Das ist meine Bitte: Schauen Sie auf sich, schauen Sie auf alle an­deren, bleiben Sie gesund! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

10.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.


10.26.01

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Gaby Schwarz ist die angenehme Stimme, die Ihnen auf der Verkaufsfahrt noch das Kissen aufschwatzt, während Sie von der Regierung ins Dunkle gefahren werden. (Beifall und Heiterkeit bei den NEOS.)

Diese Regierung hat einfach alles verschlafen. Die Covid-Krise hat sämtliche Schwä­chen offengelegt, die das österreichische Gesundheitswesen schon sehr lange in sich trägt, unter anderem gehört die katastrophale Datenlage dazu. Wir haben Monate ge­braucht, um herauszufinden, wie viele Spitalsbetten es überhaupt gibt und wie viele da­von Intensivbetten sind und wie viele Beatmungsgeräte wir haben und in welchen Spi­tälern die sind. Monate hat das gedauert!

In den vergangenen neun Monaten sind die Österreicher tausendfach getestet worden, jetzt mit Antigentests, aber ganz oft auch mit PCR-Tests. Auch gestern war wieder in einem Medienbericht zu lesen, dass Personen beim Testen doppelt gezählt worden sind, dass die Statistiken nicht stimmen, weil man ganz banale Dinge nicht macht, weil bei­spielsweise ein PCR-Test nicht in Elga erfasst wird. Wenn man das machen würde, wä­ren solche Doppelzählungen leicht vermeidbar.

Das hätte einen weiteren Vorteil: Wenn PCR-Tests in Elga erfasst würden, dann wüsste man auch, wer die Krankheit hinter sich hat, wer dadurch eine Immunisierung entwickelt hat. Das würde beim Priorisieren der zu Impfenden helfen, denn wer diese Immunisie­rung hat, braucht die Impfung jedenfalls nicht zeitlich vorrangig. Es ist auch noch nicht geklärt, wie die Coronaimpfungen wirken, wenn jemand die Krankheit bereits überwun­den und Antikörper entwickelt hat. Was löst das aus?

Es ist daher vorläufig, würde ich sagen, vorsichtshalber angezeigt, Menschen, die die Krankheit bereits überwunden haben, nicht zu impfen. Um all dies aber sicher zu do­kumentieren wäre es wichtig gewesen, die Covid-Tests in Elga zu erfassen. Einen dies­bezüglichen Gesetzesantrag haben wir eingebracht, und man hat 100 Argumente ge­funden, warum das nicht geht.

Dass Labore jetzt testen, testen, testen und Daten in Parallelsysteme übertragen werden und dass es da ständig zu Erfassungsfehlern kommt, das ist völlig egal. Es geht nicht um Qualität, es geht um die Regierungspropaganda, es geht um die schönen Worte, die Kollegin Schwarz so gut über die Bühne bringt, aber ich fasse noch einmal zusammen: PCR-Tests gehören in Elga erfasst. (Beifall bei den NEOS.)

10.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Smolle. – Bitte.


10.28.47

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Wir haben in Österreich ein sehr, sehr starkes – ich würde sagen, ein exzellentes – Gesundheitssystem und wir haben auch einen Antrag vorliegen, mit dem es weiter ge­stärkt werden soll, und das geschieht.

Es gibt das klare Commitment, dass die gesetzlich an die Einnahmen gebundenen Zu­schüsse des Bundes an die Krankenanstaltenträger entsprechend aufgestockt und kom­pensiert werden, das ist Teil der Finanzausgleichsverhandlungen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 65

Es gibt das klare Commitment, dass der Österreichischen Gesundheitskasse die Ein­kommensverluste, die sie heuer hat, die dank der vielen Hilfsmaßnahmen wahrschein­lich im Delta etwas geringer sein werden als manchmal befürchtet, völlig ausgeglichen werden und sie auch im kommenden Jahr in die Lage versetzt wird, proaktiv tätig zu sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Und was auch in einem anderen Tagesordnungspunkt noch vorkommt, ist eine Abfede­rung für die Ärztinnen und Ärzte im kassenärztlichen Bereich, die ihre Ordination das ganze Jahr über offen gehabt haben, für unsere Patientinnen und Patienten da waren. Auch bei denen möchte ich mich einmal ganz, ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das Wichtigste aber, das wir zur Stärkung unseres Gesundheitssystems tun können und tun müssen, ist, dass wir die Pandemie beherrschen, und zwar vor den Toren unseres Gesundheitssystems. Dazu bedarf es der gemeinsamen Kraftanstrengung und der Soli­darität. Wenn ich die letzten Monate Revue passieren lasse, in denen insbesondere von­seiten der FPÖ der Großteil der gesundheitsbehördlichen Maßnahmen abgelehnt oder, wie die Masken, ins Lächerliche gezogen worden ist (Zwischenrufe bei der FPÖ), wo man jeden Versuch einer seriösen Information über das vorhandene Risiko und die Ge­fahr einer zweiten Welle als Panikmache abgetan hat (Zwischenruf des Abg. Martin Graf), so muss ich wirklich den Appell aussprechen, dass wir hier jetzt an einem Strang ziehen müssen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Brückl.) Vor Kur­zem ist noch davon gesprochen worden, die zweite Welle würde herbeigetestet werden. Mittlerweile ist Covid-19 in Europa nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen zur zweithäu­figsten Todesursache geworden.

Als Arzt und aus ärztlicher Sorge sage ich jetzt etwas völlig Unpolitisches: Wir sind in einer Situation, in der wir gemeinsam handeln müssen. Nehmen Sie die Wirklichkeit zur Kenntnis: Wir haben eine Pandemie. Wir haben noch einige schwierige Wochen vor uns, und ich kann Ihnen eines sagen: Es wird nachher wieder eine Zeit geben, in der Sie Ihr politisches Kleingeld wechseln können, ohne Menschenleben zu gefährden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Vogl. – Bitte.


10.32.26

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Man kann auf die Kritik natürlich, wie Kollege Schallmeiner, humoristisch eingehen, man kann auch wieder an das Gemeinsame appellieren, aber jetzt ganz ehrlich: Wir hatten im Gesundheitsausschuss fünf Trägerraketen – das ist durchaus eine politische Usance. Bei drei Trägerraketen, sage ich einmal, hat man dann auch etwas in den Ausschuss gebracht, bei zwei aber war am Anfang schon klar, dass da nichts mehr kommt.

Jetzt haben wir gesagt: Setzen wir sie doch von der Tagesordnung ab! Ihr habt die Zeit, um noch etwas zu machen. Es ist null Zeitdruck dahinter, ihr könnt jetzt etwas machen. – Man hat sich dagegen entschieden, was zu der Peinlichkeit geführt hat, dass wir im Aus­schuss dann darüber diskutiert haben, dass in diesen besagten Trägerraketen eine falsche Deutschschreibung enthalten ist, weil Sie nicht einmal wissen, wie man Beistri­che setzt! Das haben wir dann diskutiert, und dann habt ihr es selber vertagt.

Dann gibt es einen zweiten Antrag, und der wird auch nicht besser, wenn man ihn sich aus der Parlamentskorrespondenz ausdruckt – denn in der Parlamentskorrespondenz sieht der Antrag so (ein Schriftstück in die Höhe haltend) aus. Das ist ein neues Gesetz, ein neues Covid-Gesetz mit einem einzigen Paragrafen, in dem steht: „Dieses Bundes­gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft.“ – Und dann wird hier


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jetzt an uns der Appell gerichtet, wir mögen doch gemeinsam arbeiten?! – Ja was sollen wir denn da gemeinsam machen? Worüber sollen wir denn diskutieren? Über den 31.12.? Oder über die Frage: Nehmen wir den 31. Juli? Was ist denn die Diskussions­grundlage für so etwas?

Jetzt ganz ehrlich: Wir haben uns in diesem Hohen Haus Regeln gegeben. Das betrifft unter anderem auch die Frage, wie wir mit dem Budget umgehen. Wir haben einen Bud­getprozess, und wir haben daher gesagt, es braucht eine Wirkungsfolgenabschätzung. Wo sind all diese Instrumente, die wir uns gegeben haben? Ihr gebt das Geld mit der Gießkanne aus, sodass keiner mehr weiß, wer das zahlen soll, und nirgends steht, was ihr damit erreichen wollt! – Es gibt in diesem Haus Spielregeln, die wir uns gemeinsam gegeben haben, und wir würden uns erwarten, da hier immer das Gemeinsame in den Vordergrund gerückt wird, dass wir uns auch gemeinsam an diese Spielregeln halten! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wurm.)

Weil die Situation in den Spitälern und im Gesundheitswesen derzeit wirklich dramatisch ist, darf ich folgenden Antrag der SPÖ einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hilfspaket für das öffentliche Gesundheitssystem“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend ein Hilfspaket für das öffentliche Ge­sundheitswesen vorzusehen. Insbesondere müssen die pandemiebedingten Verluste in der Spitalsfinanzierung sowie in der Krankenversicherung ausgeglichen werden, damit es für die Versicherten zu keinen Leistungseinschränkungen, neuen Selbstbehalten, Beitragserhöhungen oder gar Privatisierungen kommt.

Zusätzlich muss die von Bundeskanzler Kurz versprochene Gesundheitsmilliarde (200 Millionen Euro für fünf Jahre) ausgeschüttet werden, um damit die pandemiebe­dingten gesundheitlichen Nachwirkungen rasch in den Griff zu bekommen und einen Leistungsausbau zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten zu ermöglichen.“

*****

Das wäre notwendig und ein konkreter Schritt, um diese gesundheitsbedingten Folgen auszugleichen.

Es gibt auch noch zwei Anträge der Opposition, die von euch abgelehnt werden, die durchaus sinnvolle Maßnahmen beinhalten würden. Man könnte auch auf so etwas ein­mal eingehen – ich glaube, das hätten sich diese Anträge der Opposition verdient. Ihr seid, wie gesagt, nicht einmal dazu bereit, diesen Antrag in der Sitzung noch zurückzu­ziehen. Das, was heute hier im Plenum passiert, nämlich dass wir den Antrag rückver­weisen müssen, diese Blamage hättet ihr euch ersparen können. (Beifall bei der SPÖ.)

10.35

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend Hilfspaket für das öffentliche Gesundheitssystem


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eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1125/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über COVID-19-bedingte finanzielle Zuwen­dungen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK-COVID-19-Zuwendungsge­setz) (567 d.B.)

Die COVID-19-Pandemie führt(e) zu einer weltweiten Wirtschaftskrise, wobei die mittel- bis langfristigen Folgen noch nicht absehbar sind. Mit dem massiven Einbruch der Wirt­schaftsleistung ab dem 2. Quartal 2020 und dem damit verbundenen Anstieg der Ar­beitslosigkeit, erfolgte auch ein Einbruch der Steuereinnahmen sowie der Sozialversi­cherungsbeiträge. Aus diesen Mitteln wird aber das öffentliche Gesundheitssystem, am­bulante Leistungen und Spitalsleistungen finanziert.

Diese Bundesregierung ist bis heute nicht in der Lage, diese Kosten bzw. Ausfälle außer Streit zu stellen und zu ersetzen. Weder im Budget 2021 noch bei der Vorlage eines neuen Gesetzes, dem ÖGK-COVID-19-Zuwendungsgesetzes – dem „Gesetz ohne In­halt“ – wurden sich die Regierungsparteien über eine Finanzierung einig und beschwö­ren durch ihr Nichthandeln schwerwiegende Folgen für unser Gesundheitssystem he­rauf.

Die Mittel der Krankenversicherung für die Spitalsfinanzierung orientieren sich an den KV-Beitragseinnahmen (und nicht am Aufwand der Krankenanstalten). Die KV-Bei­tragseinnahmen nehmen 2020 krisenbedingt nicht wie erwartet um 4,3 %, sondern nur um max. 1,1% zu – und das auch nur, wenn die derzeit gestundeten SV-Beiträge auch tatsächlich bezahlt werden! D.h. die SV-Zahlungen für die Spitalsfinanzierung werden 2020 um bis zu 180 Mio. Euro niedriger als erwartet ausfallen, die Landesgesundheits­fonds müssen diesen Betrag 2021 refundieren bzw. gegenverrechnen. Auch über 2021 hinaus ist mit einem deutlich niedrigeren SV-Aufkommen als erwartet zu rechnen.

Die steuerabhängigen Zahlungen des Bundes für die Krankenanstaltenfinanzierung sin­ken dramatisch. Die Zahlungen des Bundes bzw. der Bundesgesundheitsagentur für die Krankenanstaltenfinanzierung liegen lt. Voranschlag des Bundes für 2021 um130 Mio. Euro unter dem 2020 vorgesehenen Wert. Die in der 15a-Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (der zwischen Bund und Ländern geschlos­senen Finanzierungsvereinbarung) für die Krankenanstaltenfinanzierung reservierten Umsatzsteueranteile der Länder und Gemeinden sinken um 40 Mio. Euro. Insgesamt fehlen somit 170 Mio. Euro aus Steuermitteln für die Krankenanstaltenfinanzierung.

Die COVID-Krise führt in den Krankenanstalten zu massiven Mehraufwendungen.

Neben den unmittelbaren Kosten für die Behandlung der COVID-PatientInnen gibt es Kosten für Schutzausrüstung, Testkosten für PatientInnen und MitarbeiterInnen, Kosten für Eingangstriage und zusätzlichen Personalaufwand etc.

Den steigenden Verlusten der Krankenanstalten stehen massiv sinkende Einnahmen von Ländern und Gemeinden gegenüber. Die Mindereinnahmen bzw. Mehrkosten füh­ren zu deutlich steigenden Verlusten der Krankenanstalten, die von den Ländern- und Gemeinden aufgefangen werden. Die Länder und Gemeinden stehen aber COVID-be­dingt selbst vor massiven Finanzierungslücken. Die Ertragsanteile der Länder und Ge­meinden aus dem Finanzausgleich werden 2021 um beinahe 4. Mrd. Euro unter dem 2020 veranschlagten Wert liegen.

Aufgrund der gestiegenen Arbeitslosigkeit fehlen auch der Krankenversicherung für 2020 rund 200 Mio. Euro wegen geringerer Beitragseinnahmen. Noch größer ist die Un­sicherheit in Bezug auf die gesetzlich durchgeführten Beitragsstundungen für die Be­triebe. Gestundete Beiträge sind solange kein Problem, solange damit zu rechnen ist, dass diese auch irgendwann geleistet werden. Wenn aber durch viele Insolvenzen, diese


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gestundeten Beiträge nicht mehr geleistet werden können und abgeschrieben werden müssen, bekommt die ÖGK ein wirklich großes Problem. Derzeit sind rund 1,8 Milliarden Euro Beiträge gestundet. Das bedeutet für die ÖGK ein Minus von rund 340 Mio. Euro. Im Budgetrahmen 2021 bis 2024 ist keinerlei Ersatz für diese Verluste vorgesehen.

Ein Hilfspaket des Bundes für das österreichische Gesundheitssystem ist daher uner­lässlich. Das Hilfspaket muss dabei neben der Sozialversicherung und dem niedergelas­senen Bereich auch die Auswirkungen der COVID-Pandemie auf die öffentlichen und gemeinnützigen Spitalsbetreiber berücksichtigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend ein Hilfspaket für das öffentliche Ge­sundheitswesen vorzusehen. Insbesondere müssen die pandemiebedingten Verluste in der Spitalsfinanzierung sowie in der Krankenversicherung ausgeglichen werden, damit es für die Versicherten zu keinen Leistungseinschränkungen, neuen Selbstbehalten, Beitragserhöhungen oder gar Privatisierungen kommt.

Zusätzlich muss die von Bundeskanzler Kurz versprochene Gesundheitsmilliarde (200 Millionen Euro für fünf Jahre) ausgeschüttet werden, um damit die pandemiebedingten gesundheitlichen Nachwirkungen rasch in den Griff zu bekommen und einen Leistungs­ausbau zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten zu ermöglichen.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Saxinger. – Bitte.


10.35.48

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Gesundheitsvizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Her­ren! Jetzt heißt es nochmals durchhalten, bis es endlich die lang ersehnte Impfung gibt. Bis dahin müssen wir leider weiter auf der Bremse stehen.

Prof. Wenisch, der bekannte Infektiologe, hat die Impfung als Gamechanger bezeichnet. Ich sehe es auch so. Die Pandemie wird sich durch die Impfung innerhalb einiger Monate deutlich abschwächen, aber es kommt auch darauf an, wie viele sich impfen lassen. Mehr als 50 Prozent wären sehr gut, das ist aber ein ambitioniertes Ziel. Wenn wir das schaffen, dann läuft das Virus in die Sackgasse und die Pandemie kann unterbunden werden, was wir alle stark hoffen.

Wir müssen aber die kommenden Impfungen auch kommunikativ gut vorbereiten. (Abg. Belakowitsch: ... PR-Budget ...!) Wir müssen die Menschen sorgfältig, klar und transpa­rent informieren, ihnen die Unsicherheit nehmen (Zwischenruf des Abg. Martin Graf) und auf ihre berechtigten Sorgen und Ängste eingehen. Wir dürfen auch nicht zulassen, dass die sozialen Medien den Impfgegnern mit ihren teilweise absurden Argumenten überlas­sen werden. Ich sehe mich persönlich als Impfmotivator. Ich werde mich so bald als möglich selbst impfen lassen, aber – zum hundertsten Mal –: Es wird keine Impfpflicht geben, auch wenn das manche nicht glauben. Wir möchten überzeugen. (Abg. Belako­witsch: Der Landeshauptmann Stelzer ...!) Die kommenden Impfstoffe müssen sicher und wirksam sein, und nur dann werden sie zugelassen. Wir können uns da aber auf die Europäische Arzneimittelbehörde verlassen.


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Ich möchte noch gerne zum Thema Nebenwirkungen Folgendes sagen, weil das immer wieder vermischt wird: Man muss bei den Nebenwirkungen zwischen Impfreaktionen und -komplikationen unterscheiden. Die Reaktionen können bei allen Impfungen auftre­ten. Dazu gehören Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, leichtes Fieber, alles nur kurzzeitig für ein bis zwei Tage. Die Covid-Impfstoffe zeigen eine hohe Schutzwirkung, zwischen 70 und 90 Prozent, das heißt, diese Impfreaktionen können auftreten und wer­den auch auftreten. Das zeigt aber nur, dass das Immunsystem reagiert, und das ist positiv. Die Impfreaktionen sind an sich harmlos, und schwere Komplikationen, vor de­nen wir uns fürchten, sind bisher in den Studien nicht aufgetreten. (Rufe bei der FPÖ: Das stimmt ja nicht! – Welche Studien?)

Wir haben bei Covid-19 aber aufgrund der Pandemie eine Sondersituation. Es wäre gut, möglichst viele möglichst rasch zu impfen, und da brauchen wir Ärztinnen und Ärzte auch Unterstützung. Neben dem diplomierten Gesundheits- und Pflegepersonal kann nun auch – aufgrund einer Änderung des Sanitätsgesetzes – ein Sanitäter Impfungen auf ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht durchführen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind für die kommenden Impfungen gut gerüstet. Wir schaffen Voraussetzungen für eine möglichst rasche und breite Anwendung. Was wir aber brauchen, ist Zusammenhalt und Solidarität, und das ist mein Weihnachtswunsch am heutigen letzten Plenartag vor Weihnachten. Ich möchte daher mit einer Aussage von unserem Bundespräsidenten schließen: „bleiben wir aufmerksam, bleiben wir wach­sam. Bleiben wir menschlich.“ – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)

10.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Wöginger. – Bitte.


10.38.48

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Es ist notwendig, einige Worte zur Aufklärung zu sagen, wenn es um die Finanzsicherheit der Österreichischen Gesundheitskasse geht.

Herr Kollege Kucher, bei aller Wertschätzung: Das, was du hier aufführst, ist die absolute Verunsicherung der Bevölkerung. Das ist völlig unnötig! (Zwischenruf des ein Schrift­stück in die Höhe haltenden Abg. Kucher. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Du warst bei keiner einzigen Sitzung dabei und erklärst hier vor laufender Kamera, dass alles gefährdet ist, dass die Gesundheitskasse sozusagen nicht mehr finanziert werden kann und dass es zu Leistungseinschränkungen kommt. Das ist total unseriös und ein­fach auch nicht richtig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Kollege Vogl hat wenigsten so viel Seriosität, dass er hergeht und sagt, es ist nichts Unübliches, dass Anträge eingebracht werden, die dann abgeändert werden. Wir nen­nen das im Fachjargon Trägerraketen. Ich kann dir einmal jene aus eurer Regierungszeit heraussuchen – wir haben sie noch –: Die kannst du mit der Scheibtruhe in deinen Klub hineinführen, so viele haben wir früher gehabt! (Neuerlicher Zwischenruf des ein Schrift­stück in die Höhe haltenden Abg. Kucher.) Also stell dich nicht hierher, um so zu tun, als ob du das noch nie getan hättest! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Und noch einmal (Abg. Kucher: ... fünf Jahre ... Höchstsätze!): Rede wenigstens mit ÖGK-Obmann Huss, der versteht das wenigstens, der kennt sich aus! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Stell dich aber nicht hierher und erzähle irgendetwas! (Zwischenruf des Abg. Kucher.) Es wird keine Leistungseinschränkung geben. Es wird keine Kürzungen in die­sem Bereich geben. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es wird keine Anhebung bei den Beiträgen geben. Wir haben das x-mal bestätigt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 70

Wisst ihr, warum wir noch zuwarten? – Weil sich Gott sei Dank die finanzielle Situation bei der ÖGK viel besser entwickelt, als es vor wenigen Wochen noch zu erwarten war. Und ich sage euch auch, warum (Zwischenruf bei der SPÖ): weil die Kurzarbeit dort die Mittel sichert und weil es durch die Lockdowns natürlich zu Verschiebungen von Behand­lungen und von Operationen kommt. (Abg. Belakowitsch: Ja, weil die Leute keine Be­handlung mehr kriegen!) Das heißt, wir haben die Einnahmen gut gesichert und in vielen Bereichen weniger Ausgaben. Deshalb entwickeln sich die Zahlen besser. (Die Abgeord­neten Hafenecker und Belakowitsch: Daran sterben Leute!) – Kannst du einmal auch zuhören? Wir hören ja auch dir zu. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Es gibt in der ÖGK eine Rücklage von 1,2 Milliarden Euro, die nennt sich Leistungssiche­rungsrücklage. Es ist notwendig, das der Bevölkerung zu sagen: Unser Gesundheitssys­tem ist gesichert (Zwischenruf des Abg. Hafenecker), die Finanzen dafür sind gesichert. Wir werden uns nächstes Jahr anschauen, was die Abrechnung wirklich bringt; und wenn es Covid-bedingte Verluste gibt, dann werden wir die ausgleichen. Das machen wir aber dann, wenn wir die Abrechnung, auf die wir warten, haben, denn das Jahr ist noch nicht zu Ende.

Das alles ist in diesem Land jedenfalls gesichert. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Wir sind stolz auf unser Gesundheitssystem. – Nimm auch du das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

10.41.40Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 9


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur verlegten Abstimmung. Ich darf die Klubobleute fragen, ob die Abstimmung stattfinden kann. – Das ist der Fall.

Zuerst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag zu Tagesordnungspunkt 7 abzustimmen.

Ich lasse über den Antrag, den Antrag 1125/A der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖGK-Covid-19-Zuwendungsgesetz, 567 der Bei­lagen, an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen, abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Damit entfällt auch die Abstimmung über die Vorlage selbst und über den dazu einge­brachten Entschließungsantrag.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 561 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich, ein dementsprechendes Zeichen zu setzen. – Auch das ist die Mehrheit. Daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 71

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Co­vid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird, samt Titel und Eingang in 562 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung damit einverstanden ist, den bitte ich, ein Zeichen zu geben. – Auch das ist die Mehrheit, und damit ist dieser Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen worden.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Koll­ross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gemeinden nicht im Stich lassen: Ersatz der Kosten für die Durchführung der Massentests“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenan­stalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden, in 563 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- und Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- und Abänderungsantrag be­troffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile ab­stimmen lassen.

Die Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zu­satz- und Abänderungsantrag betreffend Art. 1 bis 3 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte die Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Die Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dafür sind, bitte ich um ein dement­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Loa­cker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „regelmäßige COVID-19-Testungen in Alters-, Pflegeheimen, bei mobiler Pflege und bei Lehrpersonal“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend das COVID-19-Maßnahmengesetz, in 564 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner einen Zusatz- und Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich lasse daher zuerst über den Zusatz- und Abänderungsantrag abstimmen. Ich werde in diesem Sinne vorgehen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 72

Abstimmung über den Abänderungs- und Zusatzantrag der Kollegen Schwarz, Schall­meiner betreffend Ziffer 1 sowie Einfügung neuer Ziffern 2a und 3a.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist das gleiche Stimm­verhalten; das ist die Mehrheit.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich darf die Damen und Herren bitten, die auch in dritter Lesung dafür sind, ein dem­entsprechendes Zeichen zu setzen. – Das ist die Mehrheit, damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ange­rer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beseitigung der realitätsfremden 50 Meter Ab­standshaltung von Betriebsstätten zur Konsumation von dort erworbenen Getränken und Speisen“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Gesundheits­ausschusses, seinen Bericht 565 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, möge das mit einem Zeichen der Bejahung tun. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Gesundheitsausschusses, sei­nen Bericht 566 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, möge das mit einem Zeichen der Zustimmung tun. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Gesundheitsausschusses, sei­nen Bericht 568 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, damit angenommen.

Schlussendlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 569 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, bitte dies mit einem Zeichen der Bejahung zu tun. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.

10.47.1110. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1022/A(E) der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Investbudget VKI (499 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1025/A(E) der Abgeordneten Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gutscheine von Fluglinien und Reiseveranstalter aufgrund der Covid-19-Krise (500 d.B.)



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunk­ten 10 und 11, über die die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Vogl. – Bitte.


10.47.44

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Es geht in erster Linie um zwei Anträge von mir, die beide abgelehnt werden. Der eine bezieht sich darauf, dass der VKI in den letz­ten Jahren chronisch unterdotiert war. Wir haben es inzwischen geschafft, dass es eine gewisse Grundfinanzierung des VKI gibt. Wir wissen aber auch, dass die Aufgaben, die im VKI vorhanden sind, um den Sprung in die Moderne, in die Neuzeit zu schaffen, nur dann bewältigbar sind, wenn man zusätzliche Investitionsmittel bereitstellt. Das hätte unser Antrag vorgesehen, er wird aber leider Gottes abgelehnt.

Der zweite Antrag bezieht sich auf die Praxis, dass jetzt in der Coronakrise viele auf einmal trotz geltenden Rechts von den Fluggesellschaften Gutscheine bekommen ha­ben und nun nicht genau wissen, wie sie damit umgehen sollen. Was ist im Ausschuss passiert? – Da wurde gesagt: Es gibt doch eh geltendes Recht, da braucht man doch nichts zu machen! Ich darf aber daran erinnern, dass die Regierung gestern eine In­solvenzabsicherung für Reisebüros beschlossen hat, obwohl es dazu auch geltendes Recht gibt. Man sieht also, dass es in der Praxis manchmal notwendig ist, trotz geltenden Rechts einzugreifen.

Wir glauben, dass es für Leute, die Gutscheine bekommen haben, wobei sie nicht wis­sen, was ihre wirklichen Rechte sind und wie sie damit umgehen sollen, weil sie nicht übertragbar sind und ein Ablaufdatum draufsteht, gut wäre, wenn man da eine Lex Co­rona für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten macht. – An all jene, die heute zu Hause sitzen, zuschauen, einen Gutschein einer Fluggesellschaft in Händen halten und nicht wissen, wie man damit umgeht: Wir haben einen Vorschlag gemacht, er wird aber leider Gottes abgelehnt.

Ich darf diese Gelegenheit heute auch nutzen, um mich aus dem Hohen Haus zu verab­schieden. Nach sieben Jahren im Hohen Haus darf ich heute hier meine letzte Rede halten, da ich in die Kommunalpolitik meiner Heimatstadt wechseln darf. Es ist die schönste Stadt Mitteleuropas! Jetzt wird der eine oder andere überlegen, weil es viel­leicht zwei sind, die infrage kommen (Ruf bei der SPÖ: Linz!) – es ist Steyr. Steyr ist die schönste Stadt Mitteleuropas, und ich darf in die dortige Kommunalpolitik wechseln.

Es waren natürlich sieben sehr bewegende Jahre, die ich in unterschiedlichen Rollen erleben durfte. Ich darf vielleicht auf die allgemeine Ebene zu sprechen kommen: Demo­kratie, wie wir sie heute hier leben, ist etwas, das von Austausch lebt. Ich glaube, wir haben es in den letzten sieben Jahren auch durchaus geschafft, diese Demokratie wei­terzuentwickeln.

Wenn wir uns den Untersuchungsausschuss ansehen, der heute ein Minderheitsrecht ist, dann sehen wir, glaube ich, eine sinnvolle Weiterentwicklung unserer demokrati­schen Instrumente. Gestern durften wir erleben, dass Europaabgeordnete nun in diesem Hohen Haus ein Rederecht haben. Auf diese Weise wird, glaube ich, versucht, die Ver­bindung zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zu stärken. In einer Zeit, in der wir merken, dass wir mit nationalen Lösungen oft sehr schnell anstehen, ist es wichtig, diesen Zusammenhalt zu fördern. Das ist es, was mir bei meiner Arbeit hier im Parlament immer besonders wichtig war: diesen Austausch und diesen Diskurs zu fördern. (Allgemeiner Beifall.)

Demokratie ist nichts Statisches, sondern Demokratie muss sich weiterentwickeln. De­mokratie lebt von diesem Austausch, den wir hier pflegen. Ich wünsche Ihnen, ich


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wünsche euch, ich wünsche uns, dass dieser Austausch, dieser Diskurs in Zukunft ge­lingen möge.

Ich wünsche mir auch, dass das neue Hohe Haus – wenn die Rückübersiedelung dann einmal ansteht –, diesen Diskursprozess noch zusätzlich unterstützt. Ich bin ein großer Bewunderer der Architektur des alten Parlamentsgebäudes, weil sie versucht, genau dies auszudrücken: diese notwendige Zusammenarbeit, gleichzeitig natürlich die Unter­schiede, die uns trennen. Ich glaube, Demokratie ist eben genau das: dass wir versu­chen, diese Unterschiede, die uns trennen, über den Diskurs zu lösen. Das gelingt manchmal besser, manchmal gelingt es uns vielleicht nicht so gut.

Ich wünsche auf jeden Fall allen, dass der Diskurs in Zukunft gelingen möge. Ich wün­sche euch allen viel Erfolg im Sinne Österreichs, im Sinne der Bevölkerung Öster­reichs! – Danke. (Lang anhaltender allgemeiner und bei der SPÖ stehend dargebrachter Beifall.)

10.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Lieber Kollege Vogl, wir wünschen dir, du hast es schon am Applaus gehört, alles Gute in deinem neuen Betätigungsfeld! Ich freue mich, dass du in die zweitschönste Stadt Mitteleuropas zurückkehrst – die schönste ist ja mei­ne Heimatstadt, die unmittelbar neben Steyr liegt –, du wirst dort offensichtlich Bür­germeister. Ich war schon Bürgermeister, es ist ein wunderschönes Amt. Ich gratuliere dir dazu und bedanke mich auch für deine Beiträge, deine pointierten Beiträge, letzten Endes immer wieder so gesetzt, dass man auch versöhnlich und außerhalb der offi­ziellen Debatten sehr gut diskutieren konnte. Das macht einen Parlamentarier aus. Du warst sicherlich ein ganz besonderer in diesem Parlament, und daher ein herzliches Dankeschön und alles Gute für deinen weiteren politischen Lebensweg! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte.


10.53.19

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Markus Vogl, Konsumentensprecher der SPÖ, war der erste Ab­geordnete, der in der ersten Sitzung zu mir gekommen ist. Er hat zu mir gesagt: Wenn du etwas zum Thema Konsumentenschutz brauchst, ich bin da, und was den VKI betrifft, da müssen wir etwas Gemeinsames schaffen. – Ich glaube, dass wir da auf einem guten Weg sind. Wir haben für heuer ein VKI-Finanzierungsgesetz beschlossen, und das Bud­get des VKI ist heuer um eine Viertelmillion Euro größer als im letzten Jahr.

VKI goes digital: Es gab zuletzt im Jahr 2018 die Offensive, den VKI digital auszurüsten. Dann gab es unter Schwarz-Blau eine Streichung dieses Postens. Derzeit wird der VKI evaluiert und wir schauen uns gemeinsam an, welche wichtigen Punkte umgesetzt wer­den müssen.

Eines ist klar: Konsumentenschutz funktioniert nur mit den notwendigen Konsumenten­schutzeinrichtungen. Ohne VKI ist Konsumentenschutz nicht denkbar. Das heißt, wenn wir Probleme beim Reisen haben, wenn wir Probleme haben, weil wir irgendwelche Zutaten nicht verstehen, weil uns das Kleingedruckte der AGB irgendwie komisch vor­kommt, dann ist der VKI da. Im Notfall wird auch geklagt, mit einer Erfolgsquote von 90 Prozent. Das heißt, der VKI geht gegen die schwarzen Schafe vor, und das ist auch gut so.

Heute wurde das Thema Reisebranche und Gutscheine angesprochen. Keiner, der eine Flugreise gebucht hat, muss, wenn er diese nicht antreten kann, einen Gutschein anneh­men, dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage. Da schließt sich aber der Kreis: Woher sollen die Konsumentinnen und Konsumenten das wissen? – Das wissen Sie, weil der


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VKI darüber informiert, und dafür gibt es unsere guten, anerkannten Beratungseinrich­tungen. Da muss man natürlich entsprechend Geld in die Hand nehmen, und wir sind auf bestem Wege, eine mittelfristige Finanzierung sicherzustellen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

10.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ries. – Bitte.


10.55.54

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Im Rahmen der Budgetsit­zung durfte ich schon die besonderen Leistungen des VKI hervorstreichen. Die Damen und Herren des VKI leisten wirklich schon seit Jahren und Jahrzehnten hervorragende Arbeit. Dabei hat der VKI aber immer am Rande der eigenen Finanzierbarkeit gearbeitet und gehandelt. Minister Anschober hat uns für 2021 versprochen, es werde ein VKI-Finanzierungsgesetz geben, das dem VKI dann gestatten würde, über einen längeren Zeitraum hinweg zu planen. Das ist wünschenswert, dem können wir uns anschließen.

Dieses Finanzierungsgesetz regelt aber nur den Fortbestand des VKI in seiner jetzigen Form, also den Istzustand, wenn Sie so wollen, und das bestätigt auch der Geschäfts­führer des VKI, Herr Hermann. Er sagt: Das dient der Aufrechterhaltung, mehr ist damit nicht drinnen.

Meine Damen und Herren, zur Aufrechterhaltung sollte man wirklich erst übergehen, wenn der Istzustand dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Viele Testungen sind an Testgeräte gebunden beziehungsweise können sie durch moderne EDV beschleunigt verarbeitet werden. Genau da hat sich aber in den letzten Jahren ein Nachholbedarf eingestellt. Daher haben wir von FPÖ und SPÖ einen gemeinsamen Antrag für ein In­vestbudget für den VKI eingebracht, das zumindest 500 000 Euro umfassen soll – 500 000 Euro, einmalig innerhalb von zwei Jahren. Das Projekt soll der Digitalisierung dienen, damit die hervorragende Tätigkeit entsprechend aufbereitet und auch präsentiert werden kann.

Leider konnten sich die Regierungsparteien dem nicht anschließen. Für mich ist das völlig unverständlich! Gerade noch sind Türkis und Grün mit dicken Spendierhosen he­rumgerannt, als es darum ging, sich selbst einen Werbeetat von über 200 Millionen Euro für vier Jahre zu gönnen. Da war man spendabel, da galt noch das Motto: „Koste es, was es wolle“. Wenn es aber darum geht, den Konsumentenschutz zu modernisieren, dann schrumpft ihnen die Spendierhose plötzlich auf XS-Slimfit zusammen. (Beifall bei der FPÖ.)

Werte Abgeordnete der Regierungsfraktionen! Wirken Sie auf Ihre Regierungsmitglieder ein, mahnen Sie sie zur Sparsamkeit, wenn es um die Vermarktung geht! Kürzen Sie dieses unanständig hohe Budget zur eigenen Ehr’, das nur der Selbstbeweihräucherung und dem Gunstkauf der Medien gilt! Schauen Sie nicht auf sich, sondern schauen Sie auf die Bürger und unterstützen Sie den VKI! (Beifall bei der FPÖ.)

10.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scheu­cher-Pichler. – Bitte.


10.59.12

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuhörerinnen und Zuhö­rer! Wir schauen auf die Bürgerinnen und Bürger, Herr Kollege, keine Sorge, und wir schauen auch auf den VKI. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Der VKI, der Verein für Konsumenteninformation, hat gerade jetzt in dieser schwierigen Zeit der Pandemie bewiesen, dass er auch aktuell auf die Situationen reagiert, und wir wissen: Er berät, er informiert, er hilft, er testet.

Ich möchte noch einmal ganz speziell der Geschäftsführung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch allen Experten, die ja innerhalb des VKI immer wieder hinzuge­zogen werden, im Namen der ÖVP-Fraktion für ihre kompetente Arbeit danken. Ein gro­ßes Danke! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das Budget für 2021, meine Damen und Herren, entspricht dem, was vonseiten der Geschäftsführung eingemeldet wurde, und ich weiß, dass Herr Kollege Vogl, dem auch ich alles Gute wünsche, und Herr Kollege Wurm engagierte Konsumentenschützer sind. Ich weiß das, der Antrag ist aber im Moment einfach nicht notwendig. Sie wissen das auch, wir haben im Ausschuss ja darüber gesprochen. Der Herr Bundesminister hat ganz klar gesagt, dass er die Evaluierung abwartet und dann alles tun wird, um den Konsu­mentenschutz aufzuwerten, und natürlich auch das entsprechende Budget sicherstellen wird. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Herr Kollege Ries, das ist ganz klar diskutiert worden. Daher, denke ich, warten wir diese Evaluierung ab! Ich halte es für völlig logisch, dass man zuerst einmal schaut, was die Evaluierung ergibt, und dann die entsprechenden Maßnahmen setzt.

Es wurde ja von Kollegen Ries schon angesprochen: Es ist vieles geplant – eine neue Büroausstattung, neue EDV, das Kundenportal soll ausgebaut werden und vieles mehr. Ich denke, wir alle haben ein gemeinsames Ziel, nämlich eine organisatorische Reform und auch eine Aufwertung des Vereins für Konsumenteninformation. Ich denke, das brauchen wir ganz dringend, das wünschen sich auch die Bürgerinnen und Bürger, und dazu stehen wir auch vonseiten unserer Fraktion.

Es werden sich daraus auch neue Handlungsmöglichkeiten ergeben, weil wir beispiels­weise jetzt auch im europäischen Verbrauchernetzwerk verankert sind. Auch das ist ein ganz wichtiger Aspekt, der den VKI weiter stärken wird.

Ich möchte nur noch ein paar Fakten nennen, um zu zeigen, wie wichtig die Arbeit des VKI ist. 2019 wurden rund 59 000 Erstberatungen durchgeführt, das ist eine beachtliche Zahl. In 70 Prozent der Fälle konnte eine positive, schnelle außergerichtliche Lösung erreicht werden. 4 200 Personen haben die Onlineberatung in Anspruch genommen, also eine Anleitung zur Selbsthilfe. Natürlich werden wir das ausbauen, die Digitalisie­rung schreitet ja voran. 45 Prozent der Anfragen – auch das ist eine beachtliche Zahl – betrafen allgemeines Konsumentenrecht, weitere Schwerpunkte liegen im Bereich der Finanzdienstleistungen. Vor allem wichtig und sehr positiv anzumerken ist, dass sich viele Menschen schon vor einem Vertragsabschluss an den VKI wenden. Das heißt, der präventive Ansatz nimmt zu, und das ist ja auch, was wir alle wollen. Ganz besonders interessant und auch sehr positiv ist, dass bei Rechtsangelegenheiten 90 Prozent der Themen im Sinne der Konsumenten positiv erledigt werden konnten. Auch das halte ich für eine großartige Zahl.

Meine Damen und Herren, wir haben gestern spät in der Nacht über die Lebensmittelver­schwendung gesprochen. Ich darf es noch einmal zum Thema machen, weil wir das ja das letzte Mal auch im Konsumentenausschuss diskutiert haben. Der Antrag der Regie­rungsparteien hat zwar gestern keine Mehrheit gefunden, ich habe aber mitbekommen, dass sich wirklich alle Fraktionen gegen Lebensmittelverschwendung aussprechen. Ich glaube, wir müssen alles tun, um dabei aktiver zu werden.

Auch der VKI registriert ein immer stärkeres Interesse an einem nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln. Es ist erfreulich, dass rund drei Viertel der Österreicher Lebensmittel­verschwendung als ernstes Thema sehen. Rund 1 Million Tonnen an genießbaren Le­bensmitteln werden pro Jahr weggeworfen, da gehören die Lebensmittelproduktion, der


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Konsum, die Gastronomie, der Handel, alle Bereiche dazu. – Wir müssen also etwas dagegen unternehmen.

Ich möchte mit einem positiven Beispiel enden. Gestern wurde gesagt, die Arbeit der karitativen Organisationen in dem Bereich ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie ist aber ein sehr wichtiger Teil, ob das die Soma-Sozialmärkte sind, die Tafeln oder viele regionale Projekte, wo Lebensmittel verkocht und verteilt werden, bei denen Menschen Tausende ehrenamtliche Stunden leisten, um das alles zu organisieren. Ich halte das für sehr wichtig. Wir müssen auch in den Schulen und Kindergärten noch mehr in Richtung Bewusstseinsbildung tun.

Ich nenne ein positives Beispiel aus meiner Heimatstadt Klagenfurt, wo die Bäckerei Taumberger seit vielen Jahren ihre Backwaren und Snacks, die sie um 17 Uhr übrig hat und wahrscheinlich nicht mehr verkaufen wird, der Kinderstadt Klagenfurt zur Verfügung stellt, wo sie immer mit viel Freude angenommen werden. Das ist ein tolles Beispiel, das ich stellvertretend für viele, viele andere nenne.

Meine Damen und Herren, noch einmal ein großes Danke an alle, die sich in dem Be­reich engagieren, ein Danke dem VKI! Wir werden zeitgerecht die entsprechenden bud­getären Sicherstellungen für den VKI treffen, wie es der Herr Bundesminister, dem ich von dieser Stelle aus gute Genesung wünsche, im Ausschuss ausgeführt hat. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.05


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Corinna Scharzenber­ger. – Bitte.


11.05.10

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute binnen 2 Minuten über zwei verschiedene Anträge sprechen. Das eine Mal geht es um 500 000 Euro mehr für den VKI. Unser Ziel war es, den VKI langfristig abzusichern, und das haben wir gemacht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Wurm: Ein Jahr, Frau Kollegin! Ein Jahr ist nicht langfristig!) – Kollege Wurm, bei aller Wertschätzung: Mir ist durchaus bewusst, dass Sie ein sehr meinungsstabiler Politiker sind, und es liegt mir fern, auch nur zu versuchen, Sie in Ihrer Meinung zu bekehren, ab und zu aber schießen Sie ums Eizerl übers Ziel hinaus. Wir haben den VKI langfristig abgesichert, und das ist auch gut so. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Das Zweite ist die Thematik rund um die Gutscheine der Reiseveranstalter. Da gibt es zwei Möglichkeiten, es gibt die Gutscheine und es gibt das Bargeld, und jeder Konsu­ment hat die freie Wahlmöglichkeit. Na ja, und man darf halt nicht den Gutschein neh­men, wenn man den Gutschein nicht will, sondern das Bargeld. Ich glaube, dass es je­dem mündigen Bürger in Österreich zumutbar ist, diese Entscheidung frei für sich treffen zu können. Die Rechtslage ist jedenfalls unbestritten. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Grünen.)

Im Sinne davon, dass schon vieles gesagt wurde, nur noch nicht von allen, darf ich schließen. Ich darf auch die Gelegenheit nutzen, um Ihnen, Herr Kollege Vogl, alles er­denklich Gute auf Ihrem weiteren kommunalpolitischen Lebensweg zu wünschen. Ich darf die Gelegenheit nutzen, um Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sowie den Zu­hörerinnen und Zuhörern zu Hause vor den Bildschirmen ein schönes Weihnachtsfest zu wünschen. Bleiben Sie gesund! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Grünen.)

11.07


11.07.22

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 78

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich zu den Abstimmungen kommen können? – Dann gehe ich so vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschus­ses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 499 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis ge­nommen.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Ausschusses für Konsu­mentenschutz, seinen Bericht 500 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis ge­nommen.

11.08.2012. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1105/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (519 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1104/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (527 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 497/A der Ab­geordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (520 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1070/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz ge­ändert werden (521 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1083/A der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (525 d.B.)


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17. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1082/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend An­spruch auf Sonderbetreuungszeit für Angehörige von Schwerkranken (526 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 974/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweiten Lock­down ausschließen – Planungssicherheit für die Wirtschaft herstellen (529 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 12 bis 18, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


11.08.45

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich zum Tagesordnungs­punkt 12, zu den Änderungen bei den Pensionen und zu den Luxuspensionen zu Wort melden. Ich erinnere, vor genau 16 Tagen, am 26. November, wurde hier im Hohen Haus von den Regierungsparteien ÖVP und Grünen ein Pensionsraub beschlossen. Einerseits wurde allen Pensionen, welche 540 Beitragsmonate erreicht haben, mit 2022 die Abschlagsfreiheit genommen, andererseits wurden von Ihnen mit der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung ab 2020/2021 auch Pensionskürzungen für mehr als 100 000 Menschen, die neu in die Pension eintreten, beschlossen.

Was Sie nicht beschlossen haben, ist ein Deckel bei den Luxuspensionen. Während Arbeiter, Bauern und kleine Selbstständige eine Pensionsdeckelung mit 35 Euro erhal­ten haben, haben Sie bei den Luxuspensionen ganz klar die 1,5 Prozent Inflationsabgel­tung zugelassen. Diese Pensionen wären mit 150 Euro bis 500 Euro brutto monatlich mehr ausgestiegen als jene, die mit 35 Euro gedeckelt waren.

Der Aufschrei und die Empörung waren groß, und ja, die Opposition hat zu Recht mit einer Stimme gesprochen und gesagt: Das ist einfach unfair, das verstehen die Men­schen da draußen nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Auch die vielen Zuschriften, die vielen E-Mails, die Sie dann erhalten haben, haben Sie dazu bewegt, eine Änderung zu veranlassen, eine Änderung, für die wir einen Abände­rungsantrag übermittelt bekommen haben, der wieder nicht ganz das Gelbe vom Ei war. Wieder hätten Menschen mit Mehrfachbezug, die mit zwei Pensionen über 10 000 Euro monatlich kommen, zweimal die 35 Euro bekommen. Wieder war es die Opposition, die gesagt hat: Das kann doch nicht euer Ernst sein!

Ich bedanke mich daher vor allem bei meinen Klubexpertinnen und -experten, besonders bei Frau Dr. Gabi Kotzegger, der es gelungen ist, da eine Lösung zu finden. So können wir heute gemeinsam einen Deckel von nur einmal 35 Euro für diese Erhöhung der Lu­xuspensionen beschließen. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

Was damit heute bei den Luxuspensionen an Unfairness beseitigt wird, ist aber bei an­deren Themen immer noch vorhanden: bei der abschlagsfreien Pension nach 45 Ar­beitsjahren, aber auch bei der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung ab 2021.

Ich möchte daher folgenden Entschließungsantrag einbringen:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 80

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Abschaffung der abschlagsfreien Pension bei 540 Beitragsmonaten und damit die Wiedereinführung von hohen Abschlägen für diese Versichertengruppe zurückzunehmen und die abschlagsfreie Pension mit 45 Ar­beitsjahren, so wie sie bis Ende 2021 gilt, soll folgendermaßen adaptiert werden:

- die Regelung soll für alle Berufsgruppen und alle Pensionsarten gelten,

- es sollen Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate der Erwerbstä­tigkeit für den Pensionsanspruch anerkannt werden und

- es soll eine Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitrags­monaten aufweisen, mit 1.1.2021durchgeführt werden, damit diese Leistungen ab dem 1.1.2021 ohne Abschläge ausbezahlt werden.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung wieder zurückzunehmen.“

*****

Wenn Sie in Österreich faire Pensionen über alle Berufsgruppen hinweg wollen, unab­hängig davon, welche Arten es sind, dann stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu!

Abschließend noch ein Satz: Markus Vogl, alles, alles Gute, danke für deine tolle Arbeit bei uns im Klub und in den Ausschüssen! (Beifall bei der SPÖ.)

11.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1105/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversi­cherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert wer­den (519 d.B.)

Die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren wurde von Türkis/Grün abgeschafft. Alle Personen, die ab 2022 mit 45 Arbeitsjahren oder mehr in Pension gehen, müssen wieder


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hohe Abschläge in Kauf nehmen. Sie werden dafür bestraft, dass sie 540 Monate und mehr ins Pensionssystem eingezahlt haben.

Das ist nicht gerecht, das ist unfair!

Es ist auch sozialpolitisch nicht tragbar, dass eine Versichertengruppe gegen eine an­dere durch die türkis/grüne Regierung ausgespielt wird. Die Einführung des Frühstarter­bonus als Argument für die Abschaffung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeits­jahren zu verwenden, ist unangebracht. Der Frühstarterbonus bringt den Betroffenen max. 60 Euro brutto im Monat mehr Pension, allerdings nur, wenn man auch 60 Monate zwischen dem 15. und 20 Lebensjahr gearbeitet hat. Die Ableistung von Präsenz- und Zivildienst wird nicht angerechnet, somit erreichen die meisten männlichen Versicherten keinesfalls den vollen Bonus. Ebenfalls rausfallen jene Personen, die eine weiterführen­de Schule besuchen.

Anderseits verlieren Versicherte, die ihr Leben lang, nämlich 45 Jahre und mehr, Monat für Monat Beiträge bezahlt haben, bis zu 5.000 Euro im Jahr durch die Wiedereinführung dieser hohen Abschläge.

Ein vermeintliches Argument der türkis/grünen Regierung ist, dass sie ausschließlich Männern zugutekommt. Die Abschaffung dieser Pensionsart löst aber kein einziges Pro­blem mit denen Frauen zu kämpfen haben. Dadurch wird sich das Leben der arbeitenden Frauen in Österreich in keiner Hinsicht verbessern. Im Gegenteil, man rechtfertigt ein Unrecht mit einem anderem Unrecht.

Um die Pensionen der Frauen anzuheben, braucht es eine Reihe von Maßnahmen, vor allem aber den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, damit Frauen nicht aufgrund von Betreuungspflichten zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. Teilzeitbeschäftigung reduziert das Einkommen, senkt damit die Pensionshöhe und er­höht die Gefahr der Altersarmut. Auch die verbesserte Anrechnung von Kindererzie­hungszeiten ist dringend notwendig.

Es wird versucht, mit fadenscheinigen Argumenten Frauen gegen Männer auszuspielen, um die Abschaffung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren zu rechtfertigen.

Manchmal braucht es aber neben wissenschaftlicher Expertise auch politische Entschei­dungskraft um den Menschen das zukommen zu lassen, was ihnen gebührt.

Rund 7.000 ASVG-, GSVG- und BSVG-Versicherte sind jährlich von diesen hohen Ab­schlägen betroffen und müssen damit eine wesentliche Kürzung ihrer Pensionen hinneh­men. In der größten Arbeitsmarktkrise, in der die Arbeitslosigkeit bei den Über-50-Jähri­gen weiterhin extrem steigt, die Langzeitarbeitslosigkeit gerade bei älteren Arbeitslosen ebenfalls stark ansteigt und die Unternehmen oftmals ältere Beschäftigte in die Pension drängen, ist es kontraproduktiv und der völlig falsche Weg, diese Pensionsart abzuschaf­fen und damit hohe Abschläge für Versicherte, die 45 Arbeitsjahre ins Pensionssystem eingezahlt haben, wieder einzuführen.

Auch das Finanzierungsargument geht ins Leere, denn es muss mehr als genug Geld vorhanden sein, wenn für Steuergeschenke an Konzerne, Superreiche und Großbauern rund 2 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung stehen. Alleine die gerade erst abgeschaff­te Schaumweinsteuer würde jährlich jenen Betrag bringen, der für die abschlagsfreie Pension mit 45 Arbeitsjahren aufgewendet werden muss. Es kann dann wohl auch kein Problem sein, wenn rund 30 Millionen Euro pro Jahr für Pensionen von lang arbeitenden Menschen ausgegeben werden.

Jetzt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu sparen, von denen viele aktuell ohnehin mit größten finanziellen Schwierigkeiten und ungewissen Zukunftsaussichten konfrontiert sind, ist absolut abzulehnen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 82

Auch die von der Regierung vorgenommene Aliquotierung der ersten Pensionsanpas­sung ist ungerecht und bedeutet eine Kürzung aller künftigen Pensionen. Damit werden jährlich rund 100.000 NeupensionistInnen bestraft, indem ihre Pension für die gesamte Bezugsdauer gekürzt wird, weil sie mit der ersten Anpassung nicht die volle Inflations­abgeltung erhalten. Bei einer Pension von 1.500 Euro brutto würde eine Pensionsanpas­sung von durchschnittlich 2 Prozent eine Erhöhung von 30 Euro monatlich bringen. Im Jahr bedeutet die nicht erfolgte Anpassung ein Verlust von 420 Euro, wobei sich dieser Verlust über die gesamte Bezugsdauer fortsetzt und die künftige Pensionsleistung weiter vermindert.

Die aliquotierte erste Anpassung soll daher entfallen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Abschaffung der abschlagsfreien Pension bei 540 Beitragsmonaten und damit die Wiedereinführung von hohen Abschlägen für diese Versichertengruppe zurückzunehmen und die abschlagsfreie Pension mit 45 Ar­beitsjahren, so wie sie bis Ende 2021 gilt, soll folgendermaßen adaptiert werden:

•             die Regelung soll für alle Berufsgruppen und alle Pensionsarten gelten,

•             es sollen Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Beitragsmonate der Erwerbs­tätigkeit für den Pensionsanspruch anerkannt werden und

•             es soll eine Neuberechnung aller Pensions- und Ruhegenussleistungen, die auf § 15 APG (Kontoerstgutschrift) beruhen oder die mit einem Stichtag ab 1.1.2014 und vor 1.1.2020 gewährt wurden und somit Abschläge bis zu 12,6 Prozent trotz 540 Beitragsmonaten aufweisen, mit 1.1.2021durchgeführt werden, damit diese Leistungen ab dem 1.1.2021 ohne Abschläge ausbezahlt werden.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung wieder zurückzunehmen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß einge­bracht und ist ausreichend unterstützt, er steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.


11.13.53

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe gleich zu Beginn meiner Rede einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Muchitsch, Koza, Schwarz, Kucher, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 519 der Beilagen über den An­trag 1105/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, ein.

Der Antrag ist bereits verteilt worden und wurde auch den Klubs übermittelt.

Erlauben Sie mir kurz ein paar Ausführungen zu diesem Antrag: Dieser Antrag beinhaltet vier Maßnahmen, die uns dabei helfen sollen, die sozialen, wirtschaftlichen und gesund­heitlichen Folgen der Covid-19-Krise zu bewältigen. Er beinhaltet auch die Begrenzung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 83

der Sonder- beziehungsweise Luxuspensionen, wie sie von vielen Seiten gefordert und gewünscht wurde sowie aus Gerechtigkeitsgründen notwendig ist.

Der erste Punkt: Wer in einer AMS-Bildungsmaßnahme Übergangsgeld erhält, dem wird dieses künftig nicht mehr auf die Notstandshilfe angerechnet. Das hat zur Folge, dass zusätzlich Tausende Betroffene die Dezember-Arbeitslosengelderhöhung bekommen werden. Ich denke, gerade für diese Gruppen ist das ein ganz wesentlicher Schritt, es sind wichtige Maßnahmen, damit für diese Menschen eine soziale Krise bestmöglich verhindert wird. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Wöginger.)

Ein weiterer Punkt: Die Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen der Sozialver­sicherungsbeiträge für Unternehmen wird verlängert, sollte die Unternehmensliquidität gefährdet sein. Damit wollen wir Insolvenzen bestmöglich verhindern und Unternehmen die Möglichkeit geben, nach der Covid-Krise besser durchzustarten.

Vorhin wurde schon bedauert, dass das Gesundheitssystem angeblich ausgehungert werden würde – nein, das ist nicht der Fall! Die Krankenversicherungen werden die Kosten für die zweiteilige Covid-19-Impfung – ein wesentlicher Schritt, um aus der Ge­sundheitskrise zu kommen – übernehmen, und die Kosten werden den Sozialversiche­rungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Wöginger und Pöttinger.)

Schließlich gibt es noch die Deckelung der Erhöhung der Luxuspensionen mit 35 Euro und dass gesetzliche Pensionserhöhungen auf diesen Betrag anzurechnen sind. Das ist eine wichtige Maßnahme, denn wir wollen in der Krise kleine, niedrige Pensionen stär­ken – und wir wollen in dieser Krise nicht, dass Luxuspensionen nach oben hin wachsen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Loacker: Das hat im Ausschuss noch anders geklungen!)

*****

Mit diesen Änderungen ist eine praktikable und pragmatische Lösung gefunden worden, die auch tatsächlich umsetzbar ist und das bringen soll, was wir alle tatsächlich wollen. In diesem Sinne bitte ich um möglichst breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.17

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Markus Koza, Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Ralph Schallmeiner

und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 519 der Beilagen über den An­trag 1105/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Dem Titel wird folgender Klammerausdruck angefügt:

„(2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 – 2. SVÄG 2020)“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 84

2. Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

Die bisherige Anordnung erhält die Bezeichnung „1.“ und folgende Z 2 bis 13 werden angefügt:

»2. Im § 162 Abs. 3 vorletzter Satz wird der Ausdruck „lit. a, b oder c“ durch den Ausdruck „lit. a, b, c oder d“ ersetzt.

3. Im § 306 Abs. 4 erster Satz entfällt der Ausdruck „ , ausgenommen die Notstands­hilfe,“.

4. Nach § 306 wird folgender § 306a samt Überschrift eingefügt:

„Nichtanrechnung von Übergangsgeld

§ 306a. Übergangsgeld, das für die Dauer einer beruflichen Ausbildung gewährt wird, ist auf die Notstandshilfe nach § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG nicht anzurechnen.“

5. § 733 Abs. 7 lautet:

„(7) Die nach den Abs. 1, 2 und 5 gestundeten verzugszinsenfreien Beiträge sind spä­testens am 31. März 2021 einzuzahlen. Wird glaubhaft gemacht, dass diese Beiträge teilweise oder zur Gänze wegen der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unterneh­mensliquidität zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet werden können, so können für die noch nicht entrichteten Beiträge dem Dienstgeber auf Antrag angemessene Ratenzah­lungen bis längstens 30. Juni 2022 gewährt werden. Die Dreitagesfrist nach § 59 Abs. 1 findet Anwendung.“

6. Im § 733 werden nach Abs. 8 folgende Abs. 8a bis 8c eingefügt:

„(8a) Die Beiträge, für die nach Abs. 8 Stundungen und Ratenzahlungen gewährt wur­den, sind abweichend von diesen bereits getroffenen Vereinbarungen spätestens am 31. März 2021 einzuzahlen. Wird glaubhaft gemacht, dass diese Beiträge teilweise oder zur Gänze wegen der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet werden können, so können für die noch nicht ent­richteten Beiträge dem Dienstgeber auf Antrag angemessene Ratenzahlungen bis längstens 30. Juni 2022 gewährt werden. Die Dreitagesfrist nach § 59 Abs. 1 findet An­wendung. Es steht dem Dienstgeber frei, bislang nach Abs. 8 gewährte Stundungen und Ratenvereinbarungen unverändert aufrecht zu belassen.

(8b) Für Beiträge für die Beitragszeiträume Jänner und Februar 2021 können dem Dienstgeber auf Antrag Stundungen bis zum 31. März 2021 gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Beiträge wegen der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht entrichtet werden können. Aus denselben Gründen können für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht entrichteten Beiträge für die genannten Beitragszeiträume dem Dienstgeber auf Antrag angemessene Ratenzahlun­gen bis längstens 30. Juni 2022 gewährt werden. Die Dreitagesfrist nach § 59 Abs. 1 findet Anwendung.

(8c) Wurden im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2022 bereits 40% der ur­sprünglichen Beitragsschuld beglichen, so können bis längstens 31. März 2024 unter folgenden Voraussetzungen Raten gewährt werden:

1.          Gegenstand des Antrages auf Ratenzahlung sind Beiträge, für die bereits bis 30. Juni 2022 ein Ratenzahlungsmodell gewährt worden ist, die aber in diesem Ratenzahlungszeitraum nicht vollständig entrichtet werden konnten.

2.          Im Ratenzahlungszeitraum bis 30. Juni 2022 ist kein Terminverlust ein­getreten.


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              3.          Der Antrag ist bis zum 30. Juni 2022 einzubringen.

              4.          Der Ratenzahlungszeitraum beträgt längstens 21 Monate.

5.          Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass er den zum 30. Juni 2022 verbliebenen Beitragsrückstand zusätzlich zu den zu entrichtenden Bei­trägen innerhalb des beantragten Ratenzahlungszeitraumes entrichten kann.“

7. Im § 733 Abs. 9 erster Satz wird der Ausdruck „und 8“ durch den Ausdruck „bis 8c“ ersetzt.

8. Im § 733 Abs. 9 letzter Satz in der Fassung des Sozialversicherungs-Änderungsge­setzes 2020 wird der Ausdruck „und 8“ durch den Ausdruck „bis 8c“ ersetzt.

9. § 733 Abs. 11 lautet:

„(11) Die während der Stundungs- sowie der Teil- und Ratenzahlungszeiträume nach den Abs. 7 bis 8b geleisteten Zahlungen können weder nach der Insolvenzordnung, RGBl. Nr. 337/1914, noch nach der Anfechtungsordnung, RGBl. Nr. 337/1914, ange­fochten werden.“

10. Im § 733 Abs. 12 erster Satz wird der Ausdruck „Februar bis Dezember 2020“ durch den Ausdruck „Februar 2020 bis Februar 2021“und der Ausdruck „drei Jahre“ durch den Ausdruck „vier Jahre“ ersetzt.

11. § 733 Abs. 15 in der Fassung des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2020 wird aufgehoben.

12. Dem § 744 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) (Verfassungsbestimmung) Die Anpassung für das Kalenderjahr 2021 von Leistun­gen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind, einschließlich von Leistungen von in Art I § 10 Abs 3 und 6 Sonderpensionenbegren­zungsgesetz bezeichneten Rechtsträgern, darf 35 € pro Leistung nicht überschreiten. Auf diesen Betrag sind Anpassungen für Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsver­sicherung anzurechnen.“

13. Nach § 745 werden folgende §§ 746 und 747 samt Überschriften angefügt:

„Schlussbestimmungen zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020

§ 746. (1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 in Kraft:

1.          mit 1. Jänner 2021 die §§ 733 Abs. 7, 8a bis 9, 11 und 12, 744 Abs. 7 und 747 samt Überschrift;

              2.          rückwirkend mit 1. November 2020 der Abs. 3;

              3.          rückwirkend mit 1. Mai 2020 die §§ 306 Abs. 4 und 306a samt Überschrift;

              4.          rückwirkend mit 1. Juli 2017 § 162 Abs. 3.

(2) § 733 Abs. 15 in der Fassung des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2020 tritt rückwirkend mit Ablauf des 31. Mai 2020 außer Kraft.

(3) Wird der vom Entgelt ausgenommene Betrag für die Teilnahme an Betriebsveran­staltungen nach § 49 Abs. 3 Z 17 im Kalenderjahr 2020 nicht oder nicht zur Gänze aus­geschöpft, so ist für Dienstnehmer/innen von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 der Empfang von Gutscheinen im Wert von bis zu 365 € beitragsfrei.

(4) Abweichend von § 59 Abs. 1 dritter Satz berechnet sich der Hundertsatz der rück­ständigen Beiträge im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2022 aus dem Basis­zinssatz zuzüglich zwei Prozentpunkten.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 86

(5) Für Versicherungsfälle der Mutterschaft, die ab dem 11. März 2020 eingetreten sind, bleiben für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie abwei­chend von § 162 Abs. 3 in den Fällen der Kurzarbeit nach lit. b diese Zeiten dann nicht außer Betracht, sofern dies für die Versicherte günstiger ist und dem zuständigen Kran­kenversicherungsträger die entsprechenden Unterlagen nach § 361 Abs. 3 vorgelegt werden. Der zum Vergleich heranzuziehende Arbeitsverdienst umfasst das Arbeitsent­gelt, das während der Kurzarbeit gebührte, einschließlich der Kurzarbeitsunterstützung.

(6) Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragsgruppenpraxen bzw. Primärversor­gungseinheiten, die im ersten, zweiten und vierten Quartal 2020 Leistungen erbracht und die vertraglich vereinbarten Ordinationstage weitgehend eingehalten haben, erhal­ten eine allfällige Differenz zwischen den im jeweiligen Quartal 2020 tatsächlich gebüh­renden Honoraren und 80% der Honorare des Vergleichszeitraumes des Vorjahres ab­züglich allenfalls COVID-19-bedingten Zuschüsse, Entschädigungen und Beihilfen aus­gezahlt. Der ausgezahlte Differenzbetrag ist der Österreichischen Gesundheitskasse vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

(7) Für Vertragspartnerinnen und Vertragspartner im Sinne des Abs. 6, die 2019 noch in keinem Vertragsverhältnis gestanden sind, gilt Abs. 6 mit der Maßgabe, dass anstelle des Honorars im individuellen Vergleichszeitraums des Vorjahres ein Durchschnittswert des Fachgebietes im jeweiligen Bundesland des Vergleichszeitraumes des Vorjahres zur Bemessung der allfälligen Differenz heranzuziehen ist.

Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich

§ 747. (1) Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien sind bis 30. Sep­tember 2021 berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfü­gung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung der Österreichischen Gesund­heitskasse durchzuführen.

(2) Die Österreichische Gesundheitskasse hat für die Durchführung der zweimal zu er­folgenden Impfung sowie für die jeweilige Dokumentation ein pauschales Honorar zu bezahlen. Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten sind unzulässig. Der Bund hat der Österreichischen Gesundheitskasse die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten für das Honorar aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

(3) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat durch Verordnung für die Durchführung der Impfung nach Abs. 1 die Priorisierung der Zielgruppen sowie die Höhe des Honorars festzulegen.“«

3. Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

Die bisherige Anordnung erhält die Bezeichnung „1.“ und folgende Z 2 bis 4 werden angefügt:

»2. Im § 164 Abs. 4 erster Satz entfällt der Ausdruck „ , ausgenommen die Notstands­hilfe,“.

3. Nach § 164 wird folgender § 164a samt Überschrift eingefügt:

„Nichtanrechnung von Übergangsgeld

§ 164a. Übergangsgeld, das für die Dauer einer beruflichen Ausbildung gewährt wird, ist auf die Notstandshilfe nach § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG nicht anzurechnen.“

4. Nach § 383 werden folgende §§ 384 und 385 samt Überschriften angefügt:

„Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 87

§ 384. (1) Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien sind bis 30. Sep­tember 2021 berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfü­gung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung der Sozialversicherungsanstalt durchzuführen.

(2) Die Sozialversicherungsanstalt hat für die Durchführung der zweimal zu erfolgenden Impfung sowie für die jeweilige Dokumentation ein pauschales Honorar zu bezahlen. Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten sind unzulässig. Der Bund hat der Sozial­versicherungsanstalt die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten für das Honorar aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

(3) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat durch Verordnung für die Durchführung der Impfung nach Abs. 1 die Priorisierung der Zielgruppen sowie die Höhe des Honorars festzulegen.

Schlussbestimmung zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020

§ 385. Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 in Kraft:

              1.          mit 1. Jänner 2021 § 384 samt Überschrift;

2.          rückwirkend mit 1. Mai 2020 die §§ 164 Abs. 4 und 164a samt Über­schrift.“«

4. Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die bisherige Anordnung erhält die Bezeichnung „1.“ und folgende Z 2 bis 4 werden angefügt:

»2. Im § 156 Abs. 4 erster Satz entfällt der Ausdruck „ , ausgenommen die Notstands­hilfe,“.

3. Nach § 156 wird folgender § 156a samt Überschrift eingefügt:

„Nichtanrechnung von Übergangsgeld

§ 156a. Übergangsgeld, das für die Dauer einer beruflichen Ausbildung gewährt wird, ist auf die Notstandshilfe nach § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG nicht anzurechnen.“

4. Nach § 377 werden folgende §§ 378 und 379 samt Überschriften angefügt:

„Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich

§ 378. (1) Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien sind bis 30. Sep­tember 2021 berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfü­gung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung der Sozialversicherungsanstalt durchzuführen.

(2) Die Sozialversicherungsanstalt hat für die Durchführung der zweimal zu erfolgenden Impfung sowie für die jeweilige Dokumentation ein pauschales Honorar zu bezahlen. Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten sind unzulässig. Der Bund hat der Sozial­versicherungsanstalt die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten für das Honorar aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

(3) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat durch Verordnung für die Durchführung der Impfung nach Abs. 1 die Priorisierung der Zielgruppen sowie die Höhe des Honorars festzulegen.

Schlussbestimmung zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020

§ 379. Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 in Kraft:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 88

              1.          mit 1. Jänner 2021 § 378 samt Überschrift;

2.          rückwirkend mit 1. Mai 2020 die §§ 156 Abs. 4 und 156a samt Über­schrift.“«

5. Art. 5 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die bisherige Anordnung erhält die Bezeichnung „1.“ und folgende Z 2 wird angefügt:

»2. Dem § 262 werden folgende §§ 263 und 264 samt Überschriften angefügt:

„Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich

§ 263. (1) Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien sind bis 30. Sep­tember 2021 berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfü­gung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung der Versicherungsanstalt durch­zuführen.

(2) Die Versicherungsanstalt hat für die Durchführung der zweimal zu erfolgenden Imp­fung sowie für die jeweilige Dokumentation ein pauschales Honorar zu bezahlen. Zu­zahlungen der Patientinnen und Patienten sind unzulässig. Der Bund hat der Versiche­rungsanstalt die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten für das Honorar aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

(3) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat durch Verordnung für die Durchführung der Impfung nach Abs. 1 die Priorisierung der Zielgruppen sowie die Höhe des Honorars festzulegen.

Schlussbestimmung zu Art. 5 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020

§ 264. § 263 samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.«

Begründung

Zum Gesetzestitel:

Zur leichteren Zitierbarkeit soll dem Gesetzestitel ein Kurztitel samt Abkürzung beige­geben werden.

Zu Art. 1 Z 2 (§ 162 Abs. 3 ASVG):

Mit dieser Änderung wird ein Redaktionsversehen beseitigt.

Zu Art 1 Z 3 und 4, Art. 2 Z 2 und 3 sowie Art. 3 Z 2 und 3 (§§ 306 Abs. 4 und 306a ASVG; §§ 164 Abs. 4 und 164a GSVG; §§ 156 Abs. 4 und 156a BSVG):

Die vorgeschlagene Änderung dient insbesondere dazu, die reibungslose Auszahlung der Einmalzahlung in der Sonderkonstellation von gleichzeitigem Anspruch auf Not­standshilfe und Übergangsgeld zu gewährleisten. Sie stellt weiters das Verhältnis von Übergangsgeld und Notstandshilfe klar, sichert eine verwaltungsökonomische Lösung für laufende Ansprüche und sorgt für Rechtssicherheit.

Um eine gegenseitige Anrechnung von Notstandshilfe und Übergangsgeld zu vermei­den, wurde mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/2009 geregelt, dass die Notstandshilfe (im Gegensatz zu den anderen Leistungen bei Arbeitslosigkeit und zur Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes – DLU) nicht auf das Übergangsgeld anzurechnen ist. Für die Notstandshilfe gilt, dass Übergangsgeld der Sozialversicherungsträger anzurechnen ist (§ 36a Abs. 3 Z 1 mit Bezug auf das EStG 1988, § 3 Abs. 1 Z 4 lit. e). Um eine möglichst


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rasche Auszahlung existenzsichernder Leistungen sicherzustellen, gewährte das Ar­beitsmarktservice bislang bei beruflicher Rehabilitation nach Erschöpfung des Arbeits­losengeldes eine DLU. Einerseits dauert der Zeitraum bis zur Entscheidung des Pen­sionsversicherungsträgers über das Übergangsgeld in der Regel etwas länger, anderer­seits war die Klärung der Anrechnung von Partnereinkommen auf die Notstandshilfe zeitaufwendig und diese führte überdies mitunter zu (im Extremfall monatlich) schwan­kender Höhe der Notstandshilfe. Bei Anrechnung der Notstandshilfe auf das Übergangs­geld hätte dieses also häufig korrigiert werden müssen.

Seit der Abschaffung der Anrechnung von Partnereinkommen auf die Notstandshilfe besteht diese Problematik nicht mehr. Daher soll für Zeiträume ab Mai 2020 auch die Notstandshilfe auf das Übergangsgeld anzurechnen sein, dafür aber keine Anrechnung von Übergangsgeld auf die Notstandshilfe mehr erfolgen.

Die COVID-19-bedingte Regelung der erhöhten Notstandshilfeleistung (§ 81 Abs. 15 AlVG) sowie der Einmalzahlung (§ 66 AlVG) hat zuletzt dazu geführt, dass Schulungs­teilnehmer/innen eine Umstellung der DLU auf Notstandshilfe verlangten, weil sie da­durch auch die Anspruchsvoraussetzungen für die Einmalzahlung erfüllen und zugleich vielfach die höhere Notstandshilfe (in Höhe Arbeitslosengeld) die DLU übersteigt. Die vorgeschlagene gesetzliche Änderung soll den Erhalt der Einmalzahlung sicherstellen, gleichzeitig aber auch verhindern, dass durch die Umstellung auf Notstandshilfe eine „doppelte“ Sicherung der Existenz erfolgt, also die volle Notstandshilfe zusätzlich zum vollen Übergangsgeld gebührt. Ein rückwirkender Nachteil für die Leistungsbezieher/in­nen entsteht nicht.

Die Einfügung der §§ 306a ASVG, 164a GSVG und 156a BSVG soll umgekehrt die An­rechnung eines Übergangsgeldes, das für die Dauer einer beruflichen Ausbildung von einem Sozialversicherungsträger gewährt wird, auf die Notstandshilfe verhindern. Diese Norm ist vom Arbeitsmarktservice auf alle Fälle eines Übergangsgeldes für die Dauer beruflicher Qualifizierung anzuwenden, unabhängig davon, von welchem Sozialversi­cherungsträger es gewährt wurde.

Zu Art. 1 Z 5 bis 11 (§ 733 ASVG):

Aufgrund der Fortdauer der Coronavirus-Pandemie wird die Möglichkeit für Stundungen und Ratenzahlungen verlängert. Die bestehenden Corona-bedingten Stundungen und Ratenvereinbarungen werden zum 31. März 2021 „zusammengezogen“, danach kann ein neuer Antrag auf Ratenzahlungen bis längstens Juni 2022 gestellt werden. Diese Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten werden auch für die Beitragszeiträume Jänner und Februar 2021 verankert.

Im Detail sieht die Neuregelung wie folgt aus:

Beitragszeiträume Februar bis April 2020: Der bisher in § 733 Abs. 7 ASVG vorgesehene Einzahlungstermin zum 15. Jänner 2021 wird verzugszinsenfrei auf den 31. März 2021 verschoben. Eine freiwillige Zahlung vor dem 31. März 2021 ist möglich. Anstelle der bisher vorgesehenen gesetzlichen elf Raten kann eine Ratenzahlung bis längstens Ju­ni 2022 gewährt werden.

Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020: Mit den Dienstgebern wurden bisher unter­schiedliche Stundungs- und Ratenpakete individuell vereinbart. Anstelle dieser unter­schiedlichen Pakete soll folgende Regelung treten: Die Beiträge, für die Stundungen und Ratenzahlungen gewährt wurden, sind abweichend von diesen bereits getroffenen Ver­einbarungen spätestens am 31. März 2021 einzuzahlen, danach kann ein neuer Antrag auf Ratenzahlungen bis längstens Juni 2022 gestellt werden.

Beitragszeiträume Jänner und Februar 2021: Auch für die Beitragszeiträume Jänner und Februar 2021 soll es die Möglichkeit der Stundung bis 31. März 2021 geben; danach ist ein Antrag auf Ratenzahlung bis längstens Juni 2022 möglich.


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Die Ausnahmeregelung für Beiträge von Dienstnehmer/inne/n in Kurzarbeit, wegen Zu­gehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe freigestellte Dienstnehmer/inne/n und nach dem Epidemiegesetz 1950 abgesonderte Dienstnehmer/inne/n, für die der Dienstgeber eine Beihilfe, Erstattung oder Vergütung erhält, gilt weiterhin (vgl. § 733 Abs. 9 ASVG).

Verzugszinsen: Der im Rahmen des SVÄG 2020 beschlossene § 733 Abs. 15 ASVG wird aufgehoben. Die bisher geltenden Regelungen über die Verzugszinsen betreffend das Jahr 2020 bleiben unverändert.

Nach Ablauf des maximalen Ratenzahlungszeitraumes bis 30. Juni 2022 kann sich ein weiterer Ratenzahlungszeitraum anschließen, wenn die vollständige Abtragung des Bei­tragsrückstandes nicht bis 30. Juni 2022 möglich war und kein Terminverlust eingetreten ist. Unter der Voraussetzung, dass 40% der ursprünglichen Beitragsschuld in angemes­senen Raten beglichen wurden und der/die Antragsteller/in die zur Erfüllung der Raten­vereinbarung erforderliche Liquidität anhand von Unterlagen entsprechend glaubhaft machen kann, kann für den zum 30. Juni 2022 ausgewiesenen Restrückstand aus der Ratenvereinbarung vor dem 31. Mai 2022 eine sich daran anschließende weitere Ra­tenzahlung für die Dauer von längstens 21 Monaten beantragt werden.

Zu Art. 1 Z 12 (§ 744 Abs. 7 ASVG):

Wie schon im Zuge der Pensionsanpassungen für die Jahre 2018 und 2020 soll auch im Rahmen der Pensionsanpassung für das Jahr 2021 die Anpassung der Sonderpen­sionen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz mit dem Höchstmaß für die An­passung der gesetzlichen Pensionen (das ist für 2021 der Betrag von 35 €) limitiert werden. Da von dieser Regelung auch Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Län­der umfasst sind, hat dies mit Verfassungsbestimmung zu erfolgen.

Zu Art. 1 Z 13 (§ 746 Abs. 3 ASVG):

Durch die vorgeschlagene Änderung soll der Katalog der nicht als Entgelt geltenden Be­züge an eine einkommensteuerrechtliche Bestimmung angeglichen werden.

Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zum Beispiel Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) sind bis zur Höhe von 365 € jährlich und die hiebei empfangenen Sachzuwendungen bis zur Höhe von 186 € jährlich vom sozialver­sicherungsrechtlichen Entgeltbegriff ausgenommen und damit beitragsfrei (§ 49 Abs. 3 Z 17 ASVG).

Diese Regelung wird auf Gutscheine ausgeweitet, die vom Dienstgeber im Novem­ber 2020 oder im Dezember 2020 oder im Jänner 2021 empfangen wurden, sofern der vom Entgelt ausgenommene Betrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (ma­ximal 365 €) im Kalenderjahr 2020 nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde. Derartige Gutscheine sind unter den genannten Voraussetzungen auch steuerfrei.

Zu Art. 1 Z 13 (§ 746 Abs. 4 ASVG):

Im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2022 soll sich der Verzugszinsensatz für alle Dienstgeber aus dem Basiszinssatz zuzüglich zwei Prozentpunkten errechnen (Wert 2021: 1,38%). Eine Nachsicht der Verzugszinsen ist möglich (§ 59 Abs. 2 ASVG).

Zu Art. 1 Z 13 (§ 746 Abs. 5 ASVG):

Nach § 162 Abs. 3 ASVG gebührt das Wochengeld in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden Teiles des durchschnittlichen in den letzten 13 Wochen (bei Versicherten, deren Arbeitsverdienst nach Kalendermonaten bemessen oder abgerechnet wird, in den letzten drei Kalendermonaten) vor dem Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft gebührenden Arbeitsverdienstes.

Des Weiteren ist im § 162 Abs. 3 ASVG festgelegt, dass bei der Ermittlung des durch­schnittlichen Arbeitsverdienstes bestimmte Zeiten (darunter unter anderem Zeiten der Kurzarbeit), die im Bemessungszeitraum liegen und in denen kein oder ein geringeres


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Entgelt bezogen wurde, bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung außer Betracht bleiben. Die Bestimmung wurde als Schutzbestimmung für Versicherte geschaffen, um nicht den für die Be­rechnung des Wochengeldes heranzuziehenden durchschnittlichen Arbeitsverdienst zu schmälern.

Der konkrete Fall, dass jemand durch die Kurzarbeit (derzeit in der spezifischen Form der Kurzarbeit während der COVID-19-Pandemie) bzw. während der Kurzarbeit mehr verdient als zuvor (etwa im Fall des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld), wurde vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Dies kann jedoch zu unbilligen Ergebnissen bei der Berechnung der Höhe des zu erhaltenden Wochengeldes, in machen Konstellationen sogar zu einem Wochengeldanspruch in der Höhe von 0 €, führen.

Um dieses unerwünschte Ergebnis zu vermeiden, soll für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie künftig ein Günstigkeitsvergleich erfolgen, wobei dieser auch nach dem offiziellen Ende zu erfolgen hat, wenn der für die Berechnung des Wochengeldes heranzuziehende Beobachtungszeitraum in der Pandemiezeit gelegen ist. Beim dafür heranzuziehenden Arbeitsverdienst sind sowohl das konkrete, während der Kurzarbeit gebührende Arbeitsentgelt als auch die Kurzarbeitsunterstützung zu be­rücksichtigen.

Dies soll rückwirkend auf jene Versicherungsfälle der Mutterschaft anzuwenden sein, welche ab dem 11. März 2020 (Zeitpunkt des Ausrufens der COVID-19-Pandemie durch die WHO) eingetreten sind. Dem zuständigen Krankenversicherungsträger sind die für die Durchführung des Günstigkeitsvergleiches erforderlichen Unterlagen nach § 361 Abs. 3 ASVG vorzulegen, da dem Krankenversicherungsträger derzeit auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung weder die Kurzarbeitsunterstützung noch das Entgelt während der Kurzarbeit gemeldet wird.

Durch die vorgeschlagene Regelung entstehen insofern keine Mehrkosten, als die Ver­sicherten ohne die COVID-19-bedingte Kurzarbeit auch Anspruch auf Wochengeld ge­habt hätten.

Zu Art. 1 Z 13 (§ 746 Abs. 6 und 7 ASVG):

Die Österreichische Gesundheitskasse hat ihren Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, Vertragsgruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten Honorare für Abrechnungs­zeiträume des Jahres 2020 in der Höhe von 80% des Vorjahreshonorars akontiert. Für diese Akontozahlungen soll Folgendes gelten:

Jene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragsgruppenpraxen bzw. Primärversor­gungseinheiten, die während der beschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie im ersten, zweiten und vierten Quartal 2020 ihre Ordinationen geöffnet hatten und durch die geringe Patientenfrequenz finanzielle Einbußen erlitten haben, sollen einen Ausgleich erhalten: Die Differenz zwischen den Akontozahlungen in der Höhe von 80% der in den jeweiligen Quartalen 2019 ausbezahlten Honorare und den Honoraren für 2020 tatsächlich erbrachte Leistungen inklusive aller sonstigen COVID-19-bedingten Zuschüsse, Entschädigungen und Beihilfen soll von der Österrei­chischen Gesundheitskasse zu bezahlen sein. Da diesem Differenzbetrag jedoch keine tatsächlichen Leistungen gegenüberstehen und dieser daher nicht von der Versicherten­gemeinschaft getragen werden soll, ist dieser der Österreichischen Gesundheitskasse vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

Für Vertragspartnerinnen und Vertragspartner, deren Vertragsverhältnis erst ab 1. Jän­ner 2020 begonnen hat, gilt die Regelung sinngemäß. Als Vergleichshonorar ist ein Be­trag von 80% der durchschnittlichen bundesweiten Honorare der jeweiligen Fachrichtung aus dem Jahr 2019 heranzuziehen.


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Zu Art. 1 Z 13, Art. 2 Z 4, Art. 3 Z 4 und Art. 5 Z 2 (§ 747 ASVG; § 384 GSVG; § 378 BSVG; § 263 B-KUVG):

Die Bundesregierung hat in ihrer 39. Ministerratssitzung am 25. November 2020 unter Top 10 die COVID-19-Impfstrategie beschlossen.

Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es demnach, jeder und jedem, die/der sich impfen lassen möchte, einen umfassend geprüften, sicheren, effektiven und zugelasse­nen COVID-19-Impfstoff zur Verfügung zu stellen. Die Impfstoffe werden folglich vom Bund beschafft und der Bevölkerung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Der vorliegende Antrag beinhaltet die Umsetzung der Impfung im Bereich der Sozialver­sicherung.

Nach dem zu beschließenden § 747 ASVG und Parallelbestimmungen sollen die im nie­dergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversor­gungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien bis 30. September 2021 berech­tigt werden, Impfungen gegen SARS-CoV-2 auf Rechnung der Krankenversicherungs­träger (Österreichische Gesundheitskasse, Sozialversicherungsanstalt der Selbständi­gen bzw. Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) durch­zuführen.

Da der Impfstoff vom Bund finanziert und zur Verfügung gestellt wird, erfolgt nach § 350 ASVG keine Abgabe eines Heilmittels auf Rechnung der Krankenversicherungsträger. Dementsprechend ist für den Impfstoff auch keine Rezeptgebühr nach § 136 Abs. 3 ASVG zu zahlen.

Die Impfung hat für Ihre Wirksamkeit zweimal zu erfolgen. Der zuständige Kranken­versicherungsträger hat für diese (zweifache) Durchführung der Impfung sowie für die jeweilige Dokumentation ein pauschales Honorar zu bezahlen, dessen Höhe durch Ver­ordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festzusetzen ist. Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten werden gesetzlich als un­zulässig festgelegt (vgl. § 747 Abs. 2 ASVG sowie die Parallelbestimmungen in den Sondergesetzen).

Der Bund hat den Krankenversicherungsträgern die ausgewiesenen tatsächlichen Kos­ten für das Honorar (Impfung samt Dokumentation) aus dem COVID-19-Krisenbewälti­gungsfonds zu ersetzen.

§ 747 Abs. 3 ASVG sowie die Parallelbestimmungen in den Sondergesetzen legen eine Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fest. Dieser hat durch Verordnung für die Durchführung der Imp­fung im niedergelassenen Bereich die Priorisierung der Zielgruppen festzulegen, wobei davon auszugehen ist, dass die im Ministerrat beschlossene COVID-19-Impfstrategie als Basis dafür dienen wird.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wird an alle Abgeordneten verteilt, er wurde in den Grundzügen erläutert und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Klubobmann August Wöginger. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung des telefonierenden Abg. Wöginger –: Gust!) – Herr Klubobmann!


11.17.56

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur kurz auf das Thema Luxuspensionen eingehen, das wir jetzt doch mit einer breiten Mehrheit hier lösen können.


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Ich möchte auch begründen, warum es einige Zeit gedauert hat: Es ist eine Frage der administrativen Umsetzbarkeit. Das wurde in vergangenen Jahren schon durchgeführt, mit einer sehr hohen Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pensions­versicherungsanstalt. Warum? – Weil da Pensionen zusammengerechnet werden müs­sen, also gesetzliche Pensionen nach dem ASVG, für Bauern oder Gewerbetreibende und jene, die von Kammern oder Sozialversicherungsträgern kommen.

30 000 sind es an der Zahl, und das musste händisch zusammengeführt werden, damit man da deckeln konnte. Das wollten wir, gerade in Zeiten wie diesen, den Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern in der Sozialversicherung und vor allem in der Pensionsversiche­rung nicht antun. Deshalb hat es länger gedauert, das ist der Grund dafür gewesen. Wir respektieren, wertschätzen und anerkennen nämlich, was die Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter dort leisten und wollen ihnen nicht noch zusätzliche Administrationsaufgaben mit auf den Weg geben. Das möchte ich betonen, damit das einmal klar ausgesprochen ist. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir haben jetzt eine Lösung gefunden, und das war gar nicht so einfach. Die Frage war nämlich, welche jetzt die Stelle ist, bei der dann die Anrechnung der gesetzlichen Pen­sionen erfolgt. Das liegt jetzt eben bei den Einrichtungen, die diese Zusatzpensionen auszahlen. Es gibt diesen Deckel mit 35 Euro, so wie wir das auch bei allen anderen gesetzlichen Pensionen gemacht haben, und es erfolgt sozusagen auch die Anrechnung dieser Pension. Also insgesamt, glaube ich, ist das eine gute, verträgliche Lösung.

Es hat niemand Interesse gehabt, eine derartige Luxuspension mit anderen Erhöhungen zu versehen, wir nicht, die Grünen nicht und eigentlich niemand hier in diesem Raum – nein, weil wir das nicht wollen, weil es ungerecht ist und weil es gerade in diesem Bereich auch nicht notwendig ist. Daher regeln wir das jetzt, und ich würde bitten, einen parla­mentarischen Prozess, wie er ja sonst so oft eingefordert wird, anzuerkennen. Das, glaube ich, ist ein Paradebeispiel dafür, wie wir mit viel Innovation, mit viel Nachdenken und mit Expertise eine gute Lösung in diesem Bereich zusammenbringen.

Abschließend, meine Damen und Herren, sei mir im Zusammenhang mit den Testungen eine Bitte gestattet. In diesem Abänderungsantrag werden ja erste, vorbereitende Maß­nahmen für das Impfen getroffen. Ich möchte von dieser Stelle aus appellieren, dass sich die Bevölkerung an den Testungen beteiligt, die jetzt in etlichen Bundesländern starten, weil das ein großes Ausmaß an Sicherheit mit sich bringt und weil man dadurch Infektionsketten unterbrechen und damit auch viel Leid verhindern kann. Ich appelliere an die Bevölkerung und bitte und ersuche sie, sich an diesen Testungen zu beteiligen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.21


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.


11.21.35

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Vizekanzler! Es ist erfreulich, dass jetzt diese Einigkeit besteht, auch die wirklich fetten Pensionen zu deckeln, im Ausschuss aber hat das noch ganz anders geklungen.

Meine Fraktion hat den Antrag eingebracht, einen solchen Deckel einzuziehen, nämlich auch außerhalb der Sozialversicherung, und verschiedene Bezüge zusammenzuzählen. Abgeordneter Koza hat mir von grüner Seite entgegengehalten: Das geht nicht, das ist ein unglaublich hoher Verwaltungsaufwand, das kann man nicht machen. Kollege Pöttin­ger hat mir gesagt, ein unverhältnismäßig hoher Aufwand wäre damit verbunden, das würde mehr kosten, als man damit einspart.

Die Einsparung für die Steuerzahler beträgt mehr als 200 Millionen Euro. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Wurm.) Dass das einen so großen Verwaltungsaufwand auslöst,


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kann ich mir nicht vorstellen. Vielmehr müsste man sich einmal überlegen, ob man solche Pensionen nicht grundsätzlich einfriert und sagt: Wenn einer 10 000, 15 000, 20 000 Euro Pension hat, dann braucht er überhaupt keine Erhöhung mehr. Die kann so hoch bleiben, wie sie immer war.

Da fehlt mir die Ambition. Es wird zwar immer groß geredet: Wir würden bei den Luxus­pensionen gerne etwas tun!, wenn es dann aber darauf ankommt, muss man Terror ma­chen, man muss schauen, dass man einen Zeitungsartikel in der „Kronen Zeitung“ lan­ciert, damit tatsächlich eingeschritten wird. Wenn wir als Opposition diesen Aufstand nicht gemacht hätten, dann wären die Luxuspensionen durchgeflutscht und die Bezieher hätten 200, 300 Euro zusätzlich bekommen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Ich möchte die Gelegenheit nützen, mich bei Kollegen Vogl für die gute Zusammenarbeit zu bedanken, die wir auch als Klubordner gehabt haben, als wir uns immer in der Früh ein bisschen vorher getroffen haben. Ich wünsche dir alles Gute für deine neue Aufgabe, eine spannende Zeit und viel Erfolg bei allem, was du anpackst. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.23


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.


11.23.47

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Vizekanzler! Ge­schätzte Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zum Antrag zum Mutterschutzgesetz, den wir heute auch beschließen: Damit reagieren wir auf die neuesten medizinischen Erkenntnisse etwa der Österreichischen Gesell­schaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, die besagen, dass in der fortgeschrittenen Schwangerschaft eine Covid-19-Erkrankung schwerer verlaufen könnte, und treffen so­mit die Schutzmaßnahmen für Schwangere.

Dieser Antrag ist auch deshalb so wichtig, weil viele Schwangere, gerade in Berufen mit viel Körperkontakt, besondere Sorgen und Ängste haben könnten, sich mit dem Corona­virus zu infizieren. Diese Sorgen und Ängste müssen wir ernst nehmen, weil sie sonst zu einer emotionalen Belastung führen können, die sich negativ auf die Schwangerschaft auswirken kann.

ArbeitgeberInnen müssen zunächst prüfen, ob es Schwangeren möglich ist, ihre Be­schäftigung mit einem Mindestabstand und ohne Körperkontakt – beispielsweise im Homeoffice oder an einem anderen Ort – auszuüben. Beispielsweise bei Kosmetikerin­nen oder bei Physiotherapeutinnen ist das nicht möglich. Somit haben wir für alle Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche eine gute Lösung gefunden. Wir gehen davon aus, dass ungefähr 4 500 Schwangere von dieser Regelung profitieren. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir schaffen also eine Regelung, mit der die Gesundheit geschützt wird, die Belastung reduziert wird und die ArbeitgeberInnen zusätzlich unterstützt werden; somit profitieren alle.

Umso unverständlicher ist es daher für mich, dass die NEOS als einzige Fraktion im Ausschuss dagegengestimmt haben. Vielleicht liegt es daran: Herr Kollege Loacker, Sie haben behauptet, dass die Befristung der Bestimmung mit 31. März dazu führe, dass es für jene Betroffenen, die die 14. Schwangerschaftswoche erst im März erreichen, nur eine sehr kurze Freistellung geben werde und sie Anfang April wieder zur Arbeit gehen müssten. – Das ist natürlich nicht richtig. Im Absatz 6 heißt es, dass die Regelung für


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alle, die vor dem 31. März ein Recht auf Freistellung hatten, auch weiterhin Gültigkeit hat. Wenn Sie diesen Antrag noch einmal lesen, dann können Sie sich vielleicht dazu durchringen, ihm zuzustimmen.

Was ich zum Schluss noch sagen möchte, Herr Wurm, weil Sie es in Bezug auf unsere Justizministerin angesprochen haben: Keine Sorge! Schwangere Frauen sind nicht krank, sondern schwangere Frauen sind einfach nur schwanger. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Schluss (in Richtung Abg. Vogl): Kollege Markus! Ich wünsche dir alles Gute für deinen weiteren beruflichen Werdegang. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.26


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Christine Aschbacher zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


11.27.13

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Vizekanzler! Liebe Abgeordnete! Ich freue mich sehr über den Antrag, den Kollegin Neßler eingebracht hat, den wir vonseiten der Regierung im Ministerrat auch vorab beschlossen haben, weil es darum geht, den höchs­ten Schutz für unsere schwangeren Frauen, für die werdenden Mütter sicherzustellen, vor allem dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann. Die werdenden Mütter bringen neues Leben in die Welt, und das ist das höchste Gut, das es gibt.

Insofern ist es für mich als Arbeits- und Familienministerin wichtig, dazuzusagen, dass es kein erhöhtes Risiko gibt, wenn die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können: der 1-Meter-Abstand, die Hygienemaßnahmen oder auch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes.

Für Situationen aber, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ha­ben wir Vorsorge getroffen, insbesondere aufgrund der neueren Erkenntnisse aus dem medizinischen Bereich wie beispielsweise jenen der OEGGG. Solange es noch keinen Impfstoff gibt, wollen wir auf Basis dieser Erkenntnisse agieren und auf Nummer sicher gehen.

Die Beobachtungen zeigen sich bei fortgeschrittener Schwangerschaft, also ab dem dritten Monat. Insofern ist es wichtig, dass wir einen Freistellungsanspruch für Schwan­gere im direkten körperlichen Kontakt ermöglichen. Das sind beispielsweise Friseurin­nen, Stylistinnen, aber auch Physiotherapeutinnen und Kindergartenpädagoginnen, so­fern sie in der Elementarpädagogik direkt tätig sind, beispielsweise aber auch Tätowie­rerinnen oder Masseurinnen. Wenn man beispielsweise nur an der Tür Kontakt haben muss – das dauert vielleicht 1 oder 2 Minuten –, ist das davon ausgenommen. Wichtig ist aber, dass wir für diesen Bereich eine Sicherstellung ermöglicht haben, deshalb bitte ich heute um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

Wie schaut die Lösung nun aus? – Die Lösung schaut so aus, dass die Maßnahme ab Kundmachung in Kraft tritt und der Arbeitnehmer das Entgelt zugleich bis zur Höchstbe­messungsgrundlage fortgezahlt bekommt.

Vielleicht noch kurz abschließend dazu: Es betrifft rund 4 500 werdende Mütter in kör­pernahen Berufen. Die Kosten für den Entgeltersatz betragen rund 10 Millionen Euro pro Monat, die wir in unsere Zukunft, in die Sicherheit unserer Jungfamilien investieren.

In diesem Sinne möchte ich allen werdenden Müttern, aber auch den Vätern, also den zukünftigen Familien, die ja schon mit der Schwangerschaft entstehen, alles Gute


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wünschen, viel Gesundheit, gutes Durchhaltevermögen und in der Zukunft viel Freude mit ihren Kindern! Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.30


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Ho­sek. – Bitte, Frau Abgeordnete.


11.30.33

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Präsidentin! Sie sprachen gerade davon, dass es Ihnen um alle schwangeren Frauen gehe. Wir wissen ja auch, dass es gerade beim präventiven Schutz für Schwangere in der Covid-19-Krise nicht mehr nur um Körperkontakt geht, sondern neueste Erkennt­nisse sagen ja auch – Sie haben das selbst erwähnt –, dass es auch um das Anste­ckungsrisiko geht.

Wir sind der Auffassung, dass es Frauen im Handel oder in der Produktion nicht immer schaffen können, zu Kundinnen und Kunden den Abstand zu wahren, der gewahrt wer­den sollte. Da es ein bisschen länger dauert, möchte ich noch eine Möglichkeit nutzen, um einen Abänderungsantrag einzubringen, dass wir nicht auf halbem Wege stehen bleiben, damit wir wirklich diese Risikogruppen betreffend Covid – Schwangerschaft ist ansonsten natürlich keine Krankheit, das ist ganz klar – so absichern, wie sie abgesichert gehören.

Wir haben das seit März versucht, damals hatten wir eine Studie, die wir immer wieder aufs Tapet brachten, die der Herr Gesundheitsminister nicht anerkennen konnte oder wollte. Jetzt gibt es neuere Erkenntnisse: Bei fortgeschrittener Schwangerschaft – Sie haben es gerade erwähnt – steigt das Risiko, wenn man als schwangere Frau erkrankt, auf der Intensivstation zu landen.

Es muss aber auch für eine Handelsangestellte oder für Frauen in der Industrie möglich sein, präventiv geschützt zu werden. Daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1104/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 werden § 3a Abs. 1 und Abs. 2 wie folgt geändert:

„§ 3a. (1) Werdende Mütter dürfen bis 31. März 2021 ab Beginn der 14. Schwanger­schaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 mit Arbeiten, bei denen Kundenkontakt oder längerer direkter Kontakt mit anderen Personen sowie Kör­perkontakt mit anderen Personen gegeben ist, nicht beschäftigt werden.

(2) Wird eine werdende Mutter mit solchen Arbeiten beschäftigt, hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber die Arbeitsbedingungen so zu ändern, dass kein Kundenkontakt oder längerer direkter Kontakt mit anderen Personen sowie Körperkontakt mit anderen Personen erfolgt und auch der Mindestabstand eingehalten wird. Ist dies nicht möglich, ist die Dienstnehmerin auf einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen, an dem dieses erhöhte Ansteckungsrisiko mit COVID-19 nicht vorherrscht und der Mindestabstand ein­gehalten werden kann. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Dienstnehmerin ihre Tätigkeit in ihrer Wohnung ausüben kann (Homeoffice). In beiden Fällen hat die Dienstnehmerin Anspruch auf das bisherige Entgelt.“

*****


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Es würde nur komplettieren, dass präventiver Schutz von Schwangeren auf alle Grup­pen, die mit Menschen Kontakt haben, ausgedehnt wird. Sie haben jetzt sehr intensiv über Schwangerschaft gesprochen, auch darüber, was das Schönes bedeutet: Wir ha­ben an unserer Seite eine wirklich glückliche Justizministerin, die bis zum letzten Tag quasi hier arbeitet. Das soll bitte auch für Frauen, die im Handel, in der Produktion tätig sind, gelten dürfen. (Abg. Loacker: ... nicht, dass sie arbeitet!) Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass das Beschäftigungsverbot in dieser Krise für alle werdenden Mütter, nicht nur für eine Gruppe, greifen soll. (Beifall bei der SPÖ.)

11.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

Zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1104/A der Ab­geordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (527 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1.          In Z 1 werden § 3a Abs. 1 und Abs. 2 wie folgt geändert:

„§ 3a. (1) Werdende Mütter dürfen bis 31. März 2021 ab Beginn der 14. Schwan­gerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 mit Arbeiten, bei denen Kundenkontakt oder längerer direkter Kontakt mit anderen Personen sowie Körperkontakt mit anderen Personen gegeben ist, nicht beschäf­tigt werden.

(2) Wird eine werdende Mutter mit solchen Arbeiten beschäftigt, hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber die Arbeitsbedingungen so zu ändern, dass kein Kundenkontakt oder längerer direkter Kontakt mit anderen Personen sowie Körperkontakt mit anderen Personen erfolgt und auch der Mindestabstand eingehalten wird. Ist dies nicht möglich, ist die Dienstnehmerin auf einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen, an dem dieses erhöhte Ansteckungsrisiko mit COVID-19 nicht vorherrscht und der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Dienstnehmerin ihre Tätigkeit in ihrer Wohnung ausüben kann (Homeoffice). In beiden Fällen hat die Dienstnehmerin Anspruch auf das bisherige Entgelt.“

Begründung

Das Abstellen des Risikos von Schwangeren auf Körperkontakt ist zu eng gesehen. Es geht um die Frage, wo erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Dieses besteht in erster Linie dort, wo sich viele Menschen aufhalten und der Kontakt mit diesen unvermeidlich ist. Dadurch wird das Ansteckungsrisiko enorm erhöht.

Durch die vorgesehene Änderung wird diesen Umstand Rechnung getragen und es wer­den damit auch die beschäftigten Frauen im Handel oder z.B. in der Industrie mitumfasst.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Bitte.



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11.34.41

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Vizekanzler! Frau Minister! Ja, die Pandemie ist allgegenwärtig und natürlich stellt uns dieser Virus immer wieder vor neue Herausforderungen. Faktum ist, dass wir natürlich am Beginn dieser Krise über viele Dinge nicht wirklich Bescheid gewusst haben und dass man immer dazulernt. So war das auch betreffend die Situation schwangerer Frauen.

Es gibt nun neuere Erkenntnisse, und die Regierung bessert nun auch entsprechend nach, dass eben eine Freistellung möglich ist. Die Frau Minister hat es bereits ausge­führt, ich bitte die Mitglieder des Hohen Hauses, dem auch entsprechend zuzustimmen.

Ich möchte aber zu zwei anderen Anträgen noch kurz Stellung nehmen. Das ist der An­trag 1083/A der Kollegin Heinisch-Hosek bezüglich Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz. Bei diesem geht es um ein Sonderbetreuungsgesetz, wenn Schulen aufgrund von Schließungen Betreuung anbieten. Kollegin Hosek, Sie wissen, dass wir genau in diesem Bereich eine Sozialpartnereinigung vorliegen haben, die wir auch schon am 20.11. im Nationalrat beschlossen haben. Die Inhalte dieser Sozialpartnerregelung sind uns ja allen bekannt, und in Wirklichkeit widersprechen Sie mit Ihrem Antrag dieser So­zialpartnereinigung. (Abg. Heinisch-Hosek: ... das ist ja ganz was anderes ...!) Insofern haben und werden wir demzufolge diesen Antrag auch ablehnen.

Beim Antrag 1082/A ist es ähnlich, es geht dabei um den Sonderbetreuungsanspruch für Angehörige von Schwerkranken im gemeinsamen Haushalt. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Richtig! Faktum ist auch da, dass wir einen Anspruch auf Sonderbe­treuungszeit haben, wenn eine Behinderteneinrichtung geschlossen wird oder die Be­treuung einer Person mit Behinderung freiwillig zu Hause erfolgt oder die Pflege- und Betreuungskraft einer pflegebedürftigen Person (Abg. Heinisch-Hosek: ... Angehöri­ge! ... schwerkranke Menschen!) oder die persönliche Assistenz von Menschen mit Be­hinderung ausfällt. Für die Pflege von Angehörigen unabhängig von Covid-19 ist die Pflegefreistellung gemäß § 16 Urlaubsgesetz oder die Pflegekarenz gemäß § 14c Ar­beitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und § 21c Bundespflegegeldgesetz bereits jetzt vorgesehen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Deswegen lehnen wir auch die­sen Antrag ab.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch noch ein persönliches Wort zu Kollegen Vogl sagen. Ich glaube, er ist im Moment nicht hier – ah, doch. Lieber Kollege Vogl, du warst ein wirklich guter Kollege im Sozialausschuss. Ich weiß und wusste deine Beiträge immer sehr zu schätzen, sie waren pointiert und wurden vor allem von sachlicher Tiefe getragen. Dir zu wünschen, dass du in deiner weiteren Tätigkeit als Bürgermeister alles Gute erfahren sollst, ist klar, ich sage aber auch eines: Du wirst hier fehlen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

11.37


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.


11.37.42

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Dieser letzte Sozial- und Gesundheitsausschuss hat, wie schon Kollege Kaniak zu Be­ginn dieser heutigen Sitzung erwähnt hat, nichts mehr mit Parlamentarismus zu tun. Der Gesundheitsausschuss und der Sozialausschuss wurden als Durchwinktermine für schwarz-grüne Husch-pfusch-Anträge verwendet.

Die Anträge wurde mit Trägerraketen in die Ausschüsse gehoben und dann mittels um­fassender Abänderungsanträge ohne echte Begutachtung durchgepeitscht. Bei der ÖVP


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wundert mich diese parlamentarismusfeindliche Vorgehensweise nicht mehr, aber von den Grünen habe ich mir ehrlich gesagt mehr erwartet.

Beispielsweise werden mittels spontanem Abänderungsantrag Schwangere in bestimm­ten Berufsgruppen künftig ohne Wahlrecht sechs Monate vor der Geburt zwangsweise dienstfrei gestellt. Es geht nämlich nicht um einen erweiterten Mutterschutz, sondern schlicht um ein Beschäftigungsverbot ab der 14. Schwangerschaftswoche. Das veraltete Rollenbild der ÖVP tritt da wieder zutage.

Kollegin Schwarz hat vorher gerade noch beteuert, eine Frau braucht keine Anweisung, sie kann selbst auf ihren Körper hören und weiß, was sie braucht. Schwangeren aber schreiben Sie vor, dass sie nicht mehr arbeiten gehen dürfen. Vielleicht ist es ja gut gemeint, frauenpolitisch ist das aber ein absoluter Rückschritt. (Beifall bei den NEOS.)

An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf den Gesundheitsausschuss zurückkom­men, in dem sich Gesundheitsminister Anschober wieder von seiner zögerlichsten Seite gezeigt hat. Konkret geht es um die diskriminierungsfreie Blutspende, denn homose­xuelle Männer werden immer noch pauschal als Risikogruppe gesehen.

Nachdem der Gesundheitsminister im Oktober versprochen hat, sich des Themas anzu­nehmen, gab es im letzten Gesundheitsausschuss ein Expertenhearing, offiziell, um dem Ministerium eine Entscheidung zu erleichtern. Der Experte vom Roten Kreuz, Leiter der Blutspendezentrale, hat dazu gesagt, dass Eingriffe in das bestehende Schema auch dazu führen würden, das bestehende hohe Sicherheitsniveau zu gefährden. Eine Eigen­risikobeurteilung sei aus seiner Sicht sehr unzuverlässig und bringe nicht dasselbe Er­gebnis. Risikogruppen seien vor langer Zeit festgemacht worden und eine wichtige Grundlage für die Bewertung und Sicherheit – „vor langer Zeit“, meinte der Experte.

Entschuldigen Sie, aber „vor langer Zeit“ ist heutzutage nicht mehr begründbar, und es wird sowieso jede Blutspende auf HIV, Syphilis und Hepatitis überprüft. Die Eigenanga­ben zum Kriterium zu machen, ist lächerlich. Es könnte ja jeder behaupten, dass er hete­rosexuell ist. Es geht also ausschließlich um die Diskriminierung, ohne auf die Fakten zu achten.

Die Grünen wissen das, sie haben ja 2015 und 2017 schon Anträge und Anfragen zu diesem Thema eingebracht. Jetzt wird tatenlos zugeschaut, wie dieser Antrag der ÖVP zuliebe wieder und wieder vertagt wird.

Normalerweise werden Expertenmeinungen dazu verwendet, ein Thema abzulehnen oder anzunehmen. In diesem Fall wurde zum dritten Mal in diesem Jahr vertagt. Wir sind aber nicht bereit, dieses Thema unter dem Teppich verschwinden zu lassen. Wir brau­chen eine diskriminierungsfreie Blutspende! Sehr geehrte Grüne, sehr geehrte ÖVP, sehr geehrte Frau Ministerin, machen Sie beim Thema Blutsspende zeitgemäße Poli­tik! – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.40


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte.


11.40.58

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Werter Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möch­te mit einem Dank beginnen (Abg. Belakowitsch: Jetzt kommt wieder: Dank dem Bun­deskanzler, dank dem ...!), einem Dank an die ÖGK, und zwar für die professionelle und gute Zusammenarbeit im Rahmen des Stundungspaketes. Es ist wichtig für unsere Wirtschaft, es ist wichtig für unsere Arbeitsplätze, und es ist auch besonders schön, dass man da einen Gleichklang mit dem Finanzministerium gefunden hat und dass weitere Erleichterungen möglich sind, um den Betrieben das Überleben zu ermöglichen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 100

Ich weise darauf hin, dass die Jänner- und Februarbeiträge auch noch gestundet werden können. Das Paket beinhaltet die Stundungsmöglichkeit bis Ende März, und dann kann man darum ansuchen, den Betrag bis Mitte 2022 in Raten zu bezahlen; und für all jene, die insgesamt 36 Monate benötigen, gibt es bis Mitte 2024 auch noch eine gute Lösung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Opposition verunsichert immer. Da möchte ich schon sagen: Meine Kontakte zur ÖGK sind sehr, sehr gut und ich weiß, dass das Gesundheitssystem absolut gesichert ist. Ich verlasse mich auch darauf, dass die Regierung und wir als Abgeordnete das sicherstellen. Die Zahlen sind absolut nicht so, dass es erschreckend ist, und wir stehen besser da, als das von der Opposition immer dargestellt wird. (Abg. Belakowitsch: Weil die Operationen nicht stattgefunden haben!)

Sehr geehrte Damen und Herren, zu den Pensionen: Ja, das, was Herr Kollege Loacker gesagt hat, stimmt, er hat nur einen kleinen Nebensatz von mir vergessen. Im Ausschuss habe ich gesagt, dass wir uns das mit den Pensionsdeckelungen sehr wohl noch anse­hen müssen, der Verwaltungsaufwand sei dementsprechend hoch. Wenn Herr Kollege Loacker aufgepasst hätte: Herr Klubobmann Wöginger hat das sehr genau erklärt.

Es liegt ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucher, Genossinnen und Genos­sen vor, diese 80 Prozent auch für die anderen Gesundheitsberufe zu ermöglichen, nicht nur für die Ärzte. Wir werden uns das ansehen. Wir werden uns die Abrechnungen an­sehen. Heute treten wir dem nicht bei, aber es gibt eine Möglichkeit, dass das im Nachhi­nein noch getan wird.

In diesem Sinne darf ich Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest wünschen, trotz dieser schwierigen Zeit, und vor allem: Bleiben Sie gesund! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

11.44


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.


11.44.07

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Vizekanzler! Noch einmal, weil mich Frau Kollegin Schwarz und Frau Kollegin Neßler da irgendwie gerügt haben, ich hätte ein falsches Frauenbild, weil ich Frau Minister Zadić einen be­sonderen Schutzstatus zugesprochen habe: In meinem Frauenbild haben Frauen ge­nerell einen höheren Stellenwert und schwangere Frauen noch mehr. Genau deshalb diskutieren wir ja heute dieses Gesetz, im Rahmen dessen Sie für schwangere Frauen einen Sonderstatus haben wollen. Da sind die ÖVP und die Grünen dann plötzlich dabei, das heißt, wir setzen das ja um, dass schwangere Frauen einen besonderen Schutz brauchen.

Frau Minister, vielleicht können Sie kurz replizieren: Nach meinem Wissensstand sind die Gemeinde- und Landesbediensteten von dieser Schutzregelung ausgenommen. Viel­leicht können Sie das noch kurz erklären. Das heißt, Kindergärtnerinnen oder auch Be­treuerinnen in Altenheimen profitieren von dieser Regelung nicht. Es wäre schön, wenn Sie das noch erklären könnten. – Das einmal zum Start.

Jetzt zum Hauptthema – Kollege Loacker hat es ja sehr schön erklärt –, zu den Luxus­pensionen: Es war ja im Ausschuss showreif, als die ÖVP und vor allem die Grünen in blumigen Worten erklärt haben, warum man die Erhöhung der geschätzten 40 000 Lu­xuspensionen nicht deckeln kann. Da waren ja Grüne und ÖVP sehr fantasievoll. Die Regierung dürfte dann interessanterweise, weil die „Kronen Zeitung“ ja sonst sehr re­gierungstreu ist, aufgrund des Artikels in der „Kronen Zeitung“ – man hat dann gemerkt, die Volksseele kocht – umgeschwenkt sein und führt diesen Deckel bei den Luxuspen­sionen endlich ein. Das ist sinnvoll, richtig und auch gut.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 101

Ich möchte aber schon noch einmal darauf hinweisen: Wir versuchen seit Jahren, auch gemeinsam mit den NEOS, diese Luxuspensionen generell wegzubekommen, weil man, abgesehen von einer Erhöhung um ein paar Hundert Euro pro Jahr, heute auch nicht mehr erklären kann, warum Pensionisten 15 000, 17 000, 18 000 Euro im Monat Pen­sion bekommen. Ich bin gespannt, ob wir jenseits von NEOS und FPÖ noch eine Mehr­heit finden, um dem endgültig ein Ende zu bereiten und eine Deckelung auf ASVG-Niveau einzuziehen, damit dieses leidige Thema der Luxuspensionen endgültig Ge­schichte ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

11.46


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte.


11.46.52

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es eine Frage des Respekts und auch der Anerkennung für den Einsatz ist, dass wir unseren Ärztinnen und Ärzten zumindest 80 Prozent der Vorjahreshonorare garantieren. Es ist leider passiert, dass wir noch viele Gesundheitsberufe vergessen ha­ben und – Kollege Pöttinger hat es angesprochen – viele, viele Menschen im Gesund­heitsbereich, von der Hebamme bis zum Physiotherapeuten, von der Zahnärztin bis zum Ergotherapeuten einstweilen auch nicht unterstützt haben.

Ich glaube, es wäre wichtig, da miteinander noch eine Lösung zu finden. Ich darf daher folgenden Antrag einbringen – jetzt kommt die Leseübung, wie der Herr Präsident immer sagt –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „nicht-ärztliche Gesundheitsberufe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, umgehend in Gespräche mit den sonstigen, nicht-ärztlichen Gesundheitsbe­rufen mit Verträgen zur Krankenversicherung nach den Sozialversicherungsgesetzen einzutreten und bis längstens Ende Februar 2021 dem Nationalrat eine gesetzliche Re­gelung vorzulegen, welche diesen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen vergleichbar zur Regelung des § 746 Abs. 6 und 7 für das Jahr 2020 80 Prozent des Honorarvolumens des Jahres 2019 garantiert.“

*****

Das Gesundheitssystem ist dann stark, wenn alle Gesundheitsberufe gut zusammenar­beiten. Deswegen ist es wichtig, dass wir auch alle nichtärztlichen Gesundheitsberufe unterstützen, und ich darf wirklich alle Parteien bitten, dass wir gemeinsam diesem An­trag zustimmen und miteinander eine Lösung finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend nicht-ärztliche Gesundheitsberufe


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 102

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1105/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversi­cherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert wer­den (519 d.B.)

§ 746 Abs. 6 und 7 in der heute beschlossenen Fassung sieht in Wesentlichen vor, dass Ärztinnen und Ärzte mit Vertrag, im 1., 2. und 4. Quartal des Jahres 2020 zumindest 80 Prozent jenes Honorarvolumens bekommen, welches sie in den vergleichbaren Quartalen des Jahres 2019 erhalten haben. Hinsichtlich der anderen Gesundheitsberu­fe, wie insbesondere Zahnärzte, MTD-Berufe, Psychologen, Hebammen und andere, welche einen Vertrag im Sinn des Sozialversicherungsrechts (ASVG, B-SVG, G-GSVG oder B-KUVG) haben, ist keine vergleichbare Regelung vorgesehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, umgehend in Gespräche mit den sonstigen, nicht-ärztlichen Gesundheitsbe­rufen mit Verträgen zur Krankenversicherung nach den Sozialversicherungsgesetzen einzutreten und bis längstens Ende Februar 2021 dem Nationalrat eine gesetzliche Re­gelung vorzulegen, welche diesen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen vergleichbar zur Regelung des § 746 Abs. 6 und 7 für das Jahr 2020 80 Prozent des Honorarvolumens des Jahres 2019 garantiert.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort ist nun in dieser Debatte niemand mehr gemeldet. Damit ist sie auch ge­schlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 12 bis 23 und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

11.49.0919. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1090/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen (522 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1098/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Scha­densabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise (523 d.B.)



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 103

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 und 20 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.


11.49.56

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir kommen thematisch wieder zurück zum Thema Gesundheit, nämlich zu den Testungen und zu den Impfungen. Wir als SPÖ fordern seit dem Frühjahr eine Strategie und eine koordinierte Vorgehensweise bei den Testungen.

Es gibt jetzt Massentests, aber eine Strategie fehlt noch immer. Was ist denn das Ziel dieser Massentests? – Sie bieten eine einmalige Momentaufnahme, die zwar gut ist und mit der Infektionsketten unterbrochen werden können, auf lange Sicht aber bringt diese einmalige Massentestung absolut nichts, das ist eigentlich eine reine Ressourcenver­schwendung. Es fehlen nach wie vor flächendeckende Testungen in Alten- und Pflege­heimen, inklusive der ArbeitnehmerInnen dort – wir wissen, dass es dort die höchsten Infektionszahlen und die höchste Zahl an Sterbefällen gibt. Das fehlt nach wie vor.

Meine Kollegin Rendi-Wagner hat erst vergangene Woche gefordert, dass für zu Hause zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Das wäre eine Strategie, mit der man das Infektionsgeschehen langfristig kontrollieren und beobachten und auch das Contacttracing entlasten könnte. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich befürchte aber, dass uns das gleiche Chaos auch bei den Impfungen bevorsteht. Erst vor zwei Tagen wurde die Strategie für die Coronaimpfungen online gestellt. Diese Strategie kommt, wenn man bedenkt, dass drinsteht, dass ab Jänner geimpft werden sollte – immer unter der Voraussetzung, dass der Impfstoff da ist –, wieder im letzten Moment. Als Vorbereitungszeit ist jedoch August bis Dezember angeführt. Da frage ich mich wieder: Warum wird diese Strategie nicht bei uns im Parlament diskutiert? Warum wird alles wieder im letzten Moment präsentiert?

Das Fehlen einer Strategie spiegelt sich auch bei den Entschädigungen für die Unterneh­mer wider. Es herrscht Chaos bei den vielfältigen Anträgen, um zu Förderungen und zu Entschädigungen zu kommen. Diese Fördermaßnahmen werden unsere Wirtschaft nachhaltig verändern. Wir befürchten, dass kleine Betriebe weiter geschwächt werden und ihr Sterben beschleunigt wird.

Was macht die Bundesregierung, um regionale Unternehmen zu unterstützen? – Sie er­richtet um knapp 700 000 Euro ein digitales Händlerverzeichnis. So schaut die Wirt­schaftspolitik der Bundesregierung aus! (Beifall bei der SPÖ.)

11.52


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Bitte.


11.52.53

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin­nen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschir­men! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ich möchte zuerst die Chance nutzen, um Kollegen Vogl alles Gute für die Zukunft zu wünschen: Die Steyrerinnen und Steyrer können sich freuen, dass du zurückkehrst, auch wenn wir bei der kommenden Wahl die bessere Kandidatin haben werden. Ruth Pohlhammer freut sich schon auf den Wahlkampf mit dir, es wird sicherlich spannend werden. Alles Gute in diesem Sinn – aber nicht zu gut, wir wollen nämlich ein bissl besser werden, das versteht sich von selber. Das sei aber


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 104

an dieser Stelle einmal angebracht. (Heiterkeit des Abg. Vogl und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zum eigentlichen Thema: Ich habe es vorhin schon einmal erwähnt: Zwang, Zwang, Zwang – ich höre bei der FPÖ immer nur Zwang. In allem, das momentan im Zusammen­hang mit Covid stattfindet, sieht die FPÖ immer sofort eine Zwangsmaßnahme. Sie fa­buliert Zwangsimpfungen herbei, sie fabuliert Zwangstestungen herbei. Das alles ist na­türlich immer von irgendwelchen Chaosaktivitäten begleitet und so weiter. Dass da poli­tisches Kleingeld geschlagen wird, ist so etwas von durchsichtig, das ist – ich habe es heute schon einmal gesagt – im Endeffekt wie eine hängen gebliebene Platte.

Zu den Testungen: Die Flächenscreenings sind gerade in Umsetzung, auch dieses Wo­chenende wieder, ich selber werde am Sonntag sechs Stunden beim Erfassen dieser Screenings mithelfen. Ich finde, die Geschichte ist ganz gut. Es wird wahrscheinlich im Jänner eine Wiederholung geben, zumindest ist das der heutige Stand. Gleichzeitig muss man aber dazusagen, dass es die Testkapazitäten insbesondere für die Alten- und Pflegeheime sehr wohl gibt. Sie sollten halt ausgeschöpft werden. Von den drei Millionen Tests, die zur Verfügung stehen, sind bis heute 530 000 abgeholt worden. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.) Da müssen wir halt schon auch sagen: Okay, liebe Länder, liebe SVs et cetera, da seid auch ihr in der Pflicht. Das habe ich schon mehrere Male an dieser Stelle gesagt, das ist Sache. Man kann nicht hergehen und der Bundesregierung einfach den Schwarzen Peter zuschieben.

Zuletzt noch – weil es gerade gekommen ist –: Dass die Impfungen angeblich nie vorbe­sprochen wurden, stimmt nicht, Kollegin Nussbaumer. Wir haben das Thema zumindest zweimal im Ausschuss gehabt. Es wurde mindestens zweimal vom Minister darüber be­richtet, wie der Stand der Dinge bei der Impfstrategie ist. Im letzten Ausschuss wurde die Impfstrategie auch recht genau dargelegt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

11.55


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belako­witsch. – Bitte.


11.55.33

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Bevor ich jetzt zum eigentlichen The­ma komme, würde ich mich gerne bei Klubobmann Wöginger bedanken – er ist leider nicht hier –, weil er heute hier einen überraschend ehrlichen Redebeitrag abgegeben hat. Er hat nämlich gesagt, die Finanzierung der ÖGK, der Österreichischen Gesund­heitskasse, ist nicht so schlecht, weil ja Behandlungen und Operationen nicht durchge­führt wurden. Das heißt im Klartext: Eingespart wird auf Kosten der Gesundheit. Einge­spart wird, weil wir keine Behandlungen durchführen! – Das war heute eine ehrliche An­sage der ÖVP.

Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren der ÖVP und auch der Grünen, das ist der falsche Weg. Da darf nicht eingespart werden! Das ist ein Offenbarungseid, den Sie heute abgegeben haben. Sie haben sich damit gebrüstet, auf Kosten der Gesundheit der Versicherungszahler einzusparen, meine Damen und Herren. Das ist schäbig! (Bei­fall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich ersuche Sie, sich in Ihrer Ausdrucks­weise zu mäßigen.


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (fortsetzend): Ja, Frau Präsidentin.

Jetzt komme ich zur Impfstrategie und zur Teststrategie der Bundesregierung. Meine Damen und Herren, wir haben jetzt eine Impfstrategie präsentiert bekommen. Was auch immer im Rahmen dieser Impfstrategie passieren wird, wissen wir in Wahrheit nicht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 105

Es gibt ja auch eine österreichische Teststrategie – die Teststrategie des Gesundheits­ressorts, das kann jeder online nachlesen –, die eindeutig gesagt hat, wer zu testen ist, nämlich symptomatische Patienten, Patienten im Rahmen eines Screeningprogramms, niemals aber alle Österreicher. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren!

Diese komischen Massentests, die nicht nur extrem fehleranfällig sind, die auch keine Aussagekraft haben, weil sie eine Momentaufnahme sind, die enorm viel gekostet ha­ben, haben wir nur deshalb, weil der Herr Bundeskanzler ein bisschen im Hintertreffen war und in der „Pressestunde“ mit etwas Neuem hat kommen müssen. Nicht einmal der Gesundheitsminister war über die Idee des Kanzlers informiert, als dieser sie schon im TV verlautbart hat, meine Damen und Herren der ÖVP. Das ist die Wahrheit. Dass jetzt nur ein Drittel der Bürger hingeht, ist alles andere als ein Erfolg, das ist ein riesiger Miss­erfolg. Sie haben das ja überhaupt nur gemacht, damit Sie einmal schauen können, wie Sie die Bürger hinbringen. Das war für Sie der Probedurchgang für die Massenimpfungen.

Es stellt sich ein ÖVP-Abgeordneter nach dem anderen hierher und macht Propaganda für eine Impfung, die es noch nicht einmal wirklich gibt. Ich frage Sie, meine Damen und Herren der ÖVP, Frau Kollegin Schwarz: Können Sie uns sagen, ob die ÖVP Aktien­pakete der Pharmaindustrie besitzt?  Den Eindruck bekommt man nämlich bei der Pro­paganda, die Sie hier betreiben. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Schämen Sie sich!)

11.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte.


11.58.30

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werter Herr Vizekanz­ler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bild­schirmen zu Hause! Zu den Slogans der FPÖ gehört: gefährliche Massentestungen, Zwangsimpfung und Zwangstestung. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.)

Ich bin heute etwas bedrückt. Am 2.12. hat es meine Familie getroffen, mein Onkel und meine Tante sind an Covid erkrankt. Meine Tante kam ins Krankenhaus, heute Nachmit­tag um 14 Uhr ist die Beerdigung meiner Tante. Mein Onkel hat gestern am Telefon zu mir gesagt: Eines kann ich dir versprechen: Ich bin 78 Jahre alt und ich möchte noch weiterleben. Ich hatte ein erfülltes Leben, mir wird meine Frau abgehen, aber das Erste, was ich mache: Ich werde mich impfen lassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der Grünen.)

Propaganda macht die FPÖ, wenn sie meint, man solle sich nicht testen lassen, sonst habe man eventuell kein Weihnachtsfest. – Es wurden 1 000 Infizierte ausfindig ge­macht, die die Kette haben durchbrechen können, und dafür bin ich sehr dankbar. (Beifall bei der ÖVP.)

Jeder Einzelne kann dazu beitragen, diese Pandemie zu bekämpfen und gemeinsam zu bewältigen, mit der Strategie der FPÖ und deren Art und Weise aber werden wir diese Krise mit Sicherheit nicht meistern. – Bleiben Sie gesund und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.00


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ragger. – Bitte.


12.00.25

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! (In Richtung Abg. Kirchbaumer:) Auch vonseiten der FPÖ unser tiefstes Beileid! Jeder Tote, jeder, der im Zuge dieser Pandemie gestorben ist, ist ein


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Toter zu viel. Es ist auf der anderen Seite aber auch klar erkennbar, dass die Strategien, die bis jetzt vonseiten der ÖVP und der Grünen angelegt worden sind, vollkommen ins Leere gehen.

Wenn Sie schon uns nicht glauben, dann holen Sie ein bisschen aus, bilden Sie sich fort und schauen Sie in die Schweiz! Die Schweiz hat das durchgerechnet, hat versucht, Massentestungen durchzuführen. Das hat für vier Millionen Schweizer, die zu testen wä­ren, einen Aufwand von 32 Millionen Testungen ergeben. Das wäre die wahrscheinlich richtige, korrekte Weise gewesen.

Sie stellen sich hier heraus und sagen, wir seien dagegen. – Behandeln Sie die Österrei­cherinnen und Österreicher nicht wie Halbschwangere, sondern ziehen Sie die Testun­gen durch! Haben Sie den Mut, die Impfungen durchzuziehen! Machen Sie das, die ge­setzlichen Voraussetzungen im Epidemiegesetz sind gegeben! Wenn Sie aber Ihrer Pro­pagandapolitik weiter folgen und regelmäßig hier herausgehen und sagen: Nur die FPÖ ist schuld, weil sie dagegen ist, dass wir Massentestungen einführen, und die Impfungen abwehren will!, dann ist das der falsche Ansatz, dann polarisieren Sie, und das ist ent­schieden abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt – was Ihnen ganz klar bewusst sein muss – ist, dass es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit gibt. Ist irgendjemandem in diesem Haus schon irgendwann einmal bewusst geworden, dass wir alle unsere Rechte aus 1848 über Bord werfen? Wir haben 200 Jahre gebraucht, unsere Habsburger loszuwerden, und jetzt kommen Sie daher und wollen jedes einzelne durch Eingriffe, etwa in das Eigentumsrecht, abschaf­fen. Körperliche Unversehrtheit, Menschenrechtskonvention – das ist Ihnen total egal. Wenn Sie nicht draufkommen, dass wir letztendlich verhältnismäßig zu agieren haben, dann werden wir hier in diesem Haus scheitern. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher appelliere ich ganz klar an Sie: Entweder Sie führen eine vernünftige Impfstrategie und -struktur ein, oder Sie müssen letztendlich mit der Argumentation der gesetzlichen Voraussetzungen eine Impfpflicht ganz klar ablehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.02


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte.


12.02.38

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Ho­hes Haus! Ich spreche heute zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schadensabgeltung nach dem Epidemie­gesetz; Herr Hauser sitzt in Osttirol fest, weil es dort sehr viel Schnee gegeben hat.

Ich zitiere aus dem Entschließungsantrag: „Es braucht daher einen rot-weiß-roten Schutzschirm für die heimische Wirtschaft, der auch wirklich hält, sofort wirkt und auf den sich alle verlassen können – unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer oder um Unternehmer handelt.“

Sie haben recht, das brauchen wir, und genau das haben wir in den vergangenen Mo­naten in gewaltigem Umfang auch geschafft, immer auch begleitet von Ihrer Kritik, von Ihrer Dauernörgelei.

In den vergangenen Monaten wurden von Bund und Ländern über 170 verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung möglichst aller Betroffenen geschaffen. Beim Wirt­schaftsbund in Tirol beantwortet ein ganzes Team an Spezialisten unter Patrick Ta­xacher täglich Fragen zu den Förderungen. Ich empfehle jedem, der heute noch be­hauptet, er habe sein Geld nicht, seine Förderung sei nicht erledigt: Gehen Sie zur Wirt­schaftskammer, gehen Sie zum Wirtschaftsbund und holen Sie sich dort Rat!

Ein paar Zahlen: Der Internationale Währungsfonds meldet, dass Österreich beim Aus­maß der Fiskalmaßnahmen, also zusätzlichen Ausgaben und Steuererleichterungen, die


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als Reaktion auf die Covid-19-Krise umgesetzt wurden, mit 9,5 Prozent des BIP auf Platz eins in der EU liegt. Der Durchschnittswert liegt bei 5 Prozent.

Die Bundesregierung reagiert kurz- und mittelfristig mit Wirtschaftshilfen auf die Krise. Knapp 27 Milliarden Euro wurden an Wirtschaftshilfen gewährt beziehungsweise aus­gezahlt.

Ich könnte Ihnen hier eine ganze Reihe von Zahlen nennen: Finanzverwaltung: 6 Mil­liarden Euro, Garantieübernahmen insgesamt: 3 Milliarden Euro, Covid-19-Garantien: 3,6 Milliarden Euro, Umsatzersatz 80 Prozent: 0,4 in Arbeit, 1,4 Milliarden Euro ausbe­zahlt, und so weiter.

Ich zitiere weiters aus Ihrem Entschließungsantrag: „Wir haben schon bei der Beschluss­fassung des COVID-19 Gesetzes im Zuge der NR-Sitzung am 15.03.2020 die Män­gel [...] aufgezeigt [...], dass die Aufhebung der Anwendbarkeit des Epidemiegeset­zes 1950 ein schwerwiegender Fehler dieser Bundesregierung war, der umgehend repa­riert werden muss.“

Machen Sie das eigentlich bewusst, dass Sie ständig so tun, als wären das Epidemie­gesetz und die daraus zugegebenermaßen strengen Entschädigungsansprüche die Lö­sung? Dieses in den Fünfzigerjahren entwickelte Gesetz gibt nämlich nur den behördlich gesperrten Betrieben einen Rechtsanspruch. Das heißt: Mitte März wurden bei den Be­zirkshauptmannschaften folgende Betriebe geschlossen: Seilbahnen, Skibusse, Wirts­häuser und Hotels. Diese Schließungen erfolgten in den Ländern nach unterschiedlichen Paragrafen, und im Übrigen wird heute behauptet, dass diese nicht einmal entschädi­gungsberechtigt wären.

Was aber wäre dann mit den Bäckern, den Metzgern, den Gemüselieferanten, den Le­bensmittelgeschäften, der Brauerei und den unzähligen Handwerks- und Zulieferbetrie­ben gewesen? – Alle wären leer ausgegangen. Mit unserer Förderung, mit den Förde­rungen, die die Bundesregierung vorgelegt hat, die wir hier beschlossen haben, sind sie aber auch entsprechend bedient worden.

Es ist ein Gedankenfehler Ihrerseits, hören Sie auf mit der Verklärung dieses Epidemie­gesetzes! Es hätte in weiten Bereichen nicht das gebracht, was Sie sich davon verspre­chen, und das wissen Sie ganz genau. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.05


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Auch diese Abstimmung verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Tages­ordnungspunkte 12 bis 23.

12.06.0321. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (466 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungspflichtgesetz geändert wird (524 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen somit zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.


12.06.27

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den


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Fernsehbildschirmen! Chancen nutzen, dazugehören, Geld verdienen – mit der Ausbil­dungspflicht bis 18 wird sichergestellt, dass alle Jugendlichen in Österreich bis zu ihrem 18. Geburtstag in die Schule gehen oder eine Lehre machen und so gut ins Berufsleben starten können. Alle jungen Menschen haben das Recht auf eine abgeschlossene Aus­bildung, nur so können sie ihr weiteres Leben selbstständig gestalten und damit ein ak­tiver Teil einer funktionierenden Gesellschaft sein.

Die Ausbildungspflicht ist ein Sicherheitsnetz für die jungen Menschen in unserem Land, denn wer eine Ausbildung hat, bekommt leichter einen Job. Ohne Ausbildung wird man schneller arbeitslos oder verdient weniger – und das ein ganzes Leben lang. Schule, Lehre, Umschulungen, es gibt viele Möglichkeiten, die Ausbildungspflicht zu erfüllen.

Wir sehen den Sozialstaat Österreich als Gesamtkonzept. Mit der Ausbildungspflicht und dem Frühstarterbonus attraktivieren wir die Lehre, was vor allem dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. So kann das Pensionssystem langfristig stabilisiert werden. Wir lassen uns diese Konzepte auch nicht schlechtreden, denn vor allem in Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass alle Generationen zusammenhalten und ihren Beitrag zum System leisten.

Mit dieser Novelle des Ausbildungspflichtgesetzes schaffen wir eine bürokratische Ent­lastung; zu zukünftig nur mehr drei Terminen melden die Schulen die Schulabgänger. Diese technische Anpassung hilft uns vor allem auch jetzt in den turbulenten Zeiten der Pandemie.

Alle Möglichkeiten sind recht und schön, das Allerwichtigste aber ist, dass wir unserer Jugend eine Perspektive bieten und ihr ihre Möglichkeiten aufzeigen. Alle Eltern wün­schen sich für ihre Kinder ein gutes Leben. Unsere Jugend ist unsere Zukunft. Wir haben den politischen Auftrag, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, und das tun wir nach bestem Wissen und Gewissen.

Ich bin zuversichtlich, dass unsere jungen Menschen das meistern, und schließe nun mit einem Zitat von Pearl S. Buck: „Die Jugend soll ihre eigenen Wege gehen, aber ein paar Wegweiser können nicht schaden.“ (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

12.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.


12.09.23

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Das Ausbildungspflichtgesetz, das jetzt unter diesem Ta­gesordnungspunkt verhandelt wird, wurde 2016 geschaffen. Es wurde von der SPÖ und von der ÖVP gerade deshalb geschaffen, weil nach Ende der allgemeinen Schulpflicht die Ausbildung von Jugendlichen und Lehrlingen bis zum 18. Lebensjahr gewährleistet werden soll, womit im Prinzip ein Auffangnetz geschaffen wurde. Dieses Auffangnetz ist gerade für die sogenannten Neets sehr notwendig, und das hat sich in den letzten Jahren auch bewahrheitet.

Eigentlich hätte ich mir nach dem Bundesvoranschlag, bei dem das Wirkungsziel die Integration von Jugendlichen am Arbeitsmarkt und die Senkung der Jugendarbeitslosig­keit gerade in Covid-Zeiten ist, gedacht, dass wir heute viel mehr über diese Themen sprechen. Wir haben heute Themen dabei, die eine Vereinfachung bringen, wie zum Beispiel das vorhin Angesprochene, dass eine Entbürokratisierung stattfindet, dass Mel­destichtage von den Schulen und Lehrlingsstellen von vier auf drei verändert werden – das ist zwar zeitnah, es ist sehr wohl auch eine Erleichterung für die Schulen, aber es sind kleine Schritte. Es ist auch ein kleiner Schritt, wenn man sich anschaut, dass ge­nerell mit dieser Gesetzesnovelle eine Entbürokratisierung stattfindet.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 109

Was für mich aber wichtig ist – das sage ich auch, Frau Bundesminister –, ist, dass dem Datenschutz Rechnung getragen wird, dass die Sozialversicherungsnummern der jun­gen Menschen nicht mehr weitergegeben und gemeldet werden, sondern dass nunmehr eine verschlüsselte Personenkennzahl eingesetzt wird und diese Meldung von den Schulen und von den Lehrlingsstellen dann auch weitergetragen wird. Das ist eine Ver­besserung im Datenschutz, ansonsten aber sehe ich generell nur kleine Wege, kleine Schritte.

Vielleicht ein Punkt noch: Sie haben auch die Liste der sogenannten Ausbildungen, die diesen Jugendlichen gewährt werden, in Ihre Hand genommen – es gibt eine klare Kom­petenz. Sie sind nun dafür zuständig, dass diese Liste kundgemacht, veröffentlicht und auch verändert wird. Ich würde Sie bitten, im Interesse der Jugendlichen, diese Liste immer wieder zu modifizieren.

Denken wir aber daran: Dieses Problem der Jugendarbeitslosigkeit und der Integration von Jugendlichen hat Vorrang. Ich würde darum bitten, dass wir von diesem Gesetz in den nächsten Monaten mehr hören, und auch, dass Sie im Endeffekt weitere Schritte setzen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

12.12


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich verlege die Abstimmung an den Schluss der Debatten über die Tagesordnungs­punkte 12 bis 23.

12.12.2022. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 994/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfüh­rung eines Vollzeit-Bonus (528 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.


12.12.46

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Am Beginn der Coronakrise war die Kurzar­beit sicher eine wesentliche und gute Maßnahme zur Abschwächung der wirtschaftlichen Auswirkungen. Sie ist aber eben nur eine Überbrückungshilfe, daher müssen wir Alter­nativen zu diesen Maßnahmen entwickeln, die auch langfristig sinnvoll sind.

Je länger die Kurzarbeit dauert, umso größer ist der Anteil der gestützten Jobs, die strukturell auch ohne Coronakrise schon problematisch und gefährdet waren. Ebenso steigt im Zeitverlauf der Anteil an Betrieben, die aufgrund öffentlicher Transfergelder überleben und damit ökonomisch gesunden Mitbewerbern Konkurrenz machen und de­ren Marktposition schwächen. Daher ist die Kurzarbeit auf das ökonomisch sinnvolle und notwendige Maß einzuschränken. Es darf nicht nur Steuergeld für die Konservierung kriselnder Sektoren der Wirtschaft eingesetzt werden, sondern es muss auch Platz für Neues geschaffen werden.

Ein aktueller Bericht in der „Presse“ zeigt, dass wir in Österreich rund 50 000 Zombie­unternehmen beherbergen, die mindestens drei Jahre kein positives Ergebnis mehr erarbeitet haben. Nicht alle diese Unternehmen hätten in der Krise zusperren müssen, aber es hätte mindestens doppelt so viele Insolvenzen geben müssen, als bisher bean­tragt wurden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 110

Arbeitskräfte, die aufgrund der Coronakrise ihren Job verloren haben oder sich in Kurz­arbeit befinden, bringen oft Kompetenzen mit, die in anderen Bereichen oder Branchen gebraucht werden. Einen ähnlichen Standpunkt vertritt auch der Vorstand des AMS, Jo­hannes Kopf. Er betont, dass die Kurzarbeit den Nachteil hat, dass sie Arbeitnehmerin­nen und Arbeiternehmer in schwächelnden Unternehmen mit 20 oder 30 Prozent Ar­beitszeit hält, während diese in anderen Unternehmen gebraucht würden.

Somit wäre es zweckdienlich, die 450-Euro-Einmalzahlung an arbeitslose Personen hin zu einem Vollzeitbonus zu reformieren. Durch diesen Vollzeitbonus soll ein Anreiz für ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit gesetzt werden, auf eine Vollzeitstelle zu wechseln. Ein Wechsel hätte den Vorteil, den Fachkräftemangel in gewissen Branchen abzufedern, würde aber auch einen Anreiz für Unternehmen setzen, ihre Mitarbeiter nicht unnötig lange in Kurzarbeit zu halten – viele Arbeitnehmer sind seit Beginn der Krise bis heute in Kurzarbeit.

Daraus ergeben sich folgende Vorteile: eine bessere Chance auf einen Vollzeitarbeits­platz mit vollem Einkommen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, und Arbeitgeber halten ArbeitnehmerInnen nicht länger in Kurzarbeit als unbedingt nötig, weil sie diese leichter verlieren könnten.

Die Kurzarbeit gehört zu den teuersten Maßnahmen der Bundesregierung. Neben ar­beitsmarktpolitischen Vorteilen hätte ein Vollzeitbonus auch eine enorme Auswirkung auf die Gemeinschaft der Steuerzahler, eine bessere Beitragsleistung durch mehr Be­schäftigte in Vollzeitverhältnissen, eine bessere und effizientere Besetzung von offenen Stellen und die Einsparung von Kurzarbeitsgeldern, was unserem Budget auch nicht schaden würde. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

12.15


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte.


12.15.45

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Da­men und Herren! Grundsätzlich ist es ja positiv, wenn sich jemand Gedanken darüber macht, wie man die Situation am Arbeitsmarkt verbessern könnte. Nur muss ich fest­stellen, dass dieser Antrag der NEOS am Ziel vorbeigeht und eventuell sogar kontrapro­duktiv sein könnte, denn letztlich entscheiden die Aufträge, das heißt, ob es Arbeit für den Betreffenden gibt oder nicht, darüber, ob jemand in Kurzarbeit ist oder nicht, und wenn diese Aufträge nicht da sind, ist die Kurzarbeit ein ganz wichtiges Mittel, um diesen Arbeitnehmer trotzdem zu halten.

Man merkt aber vielleicht bei den NEOS, dass der Einfluss der Sozialisten in Wien schon sehr stark wirkt, denn in diese Richtung geht der Antrag. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Loacker: Das muss ich mir von einem Bauernsozialisten nicht sagen lassen!) – Na ja, Herr Kollege Loacker (Abg. Loacker: Agrarsozi!), ich weiß, dass Sie und Kollege Sche­rak von den Bauern nicht viel halten, dass Sie diese sehr gering schätzen, sie sind aber trotzdem eine ganz, ganz wichtige Berufsgruppe in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

Da den NEOS eigentlich keine positiven Maßnahmen zur Bewältigung der Krise einfal­len, hätte ich eine ganze Liste mit mehreren Seiten, die ich Ihnen nun vorlesen könnte, von dem, was die Regierung und die Regierungsparteien im Parlament in diesem Jahr bereits beschlossen und umgesetzt haben. Leider habe ich die Zeit dafür nicht, daher nenne ich nur einige wenige: Steuersenkung Einkommensteuerstufe eins, Berücksichti­gung von Arbeitnehmern, die keine Steuern zahlen, steuerfreie Mitarbeiterprämien, Co­ronakurzarbeitsmodell, Lehrlingsbonus, Kinderbonus, Familienkrisenfonds, Aufstockung der Notstandshilfe, Coronahilfsfonds, Forstpaket, Gemeindepaket, Anhebung der Aus­gleichszulage (Zwischenruf bei der SPÖ), Erhöhung der Zuverdienstgrenze, Gewinn-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 111

und Verlustverteilung, Fixkostenzuschuss, Steuersenkungen, Garantieübernahmen, de­gressive Abschreibung, Investitionsprämie, Senkung der Umsatzsteuer und, und, und. – Ich könnte noch wesentlich mehr solcher Beispiele anführen (neuerlicher Zwischenruf bei der SPÖ), leider Gottes ist meine Redezeit beschränkt.

Meine geschätzten Damen und Herren, liebe Zuseherinnen und Zuseher, Sie sehen, die Regierung tut etwas für die Menschen in unserem Land. Wir wollen aber taugliche Maß­nahmen setzen. Der NEOS-Antrag ist dazu nicht geeignet, wir werden ihn also ablehnen. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall der Abg. Rössler.)

12.18


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Das wird jetzt eine bessere Rede!)


12.18.42

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Lieber Franz Eßl, am Anfang deines Redebeitrags habe ich geglaubt, ich muss dir heute wirk­lich einmal zustimmen, weil wir auch der Meinung sind, dass dieser Antrag der NEOS falsch liegt. Wie du dann aber gesagt hast, Gerald Loacker hat jetzt eher sozialdemo­kratische Wurzeln, seitdem es die Koalition in Wien gibt (erheitert), habe ich mir gedacht: Nein, das kann nicht stimmen! Da kann ich dir wirklich nicht mehr zustimmen, weil das wirklich nicht zutrifft. Ich meine das nicht böse, wenn ich das sage, denn er weiß ja selbst, was das ist. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, laut „Presse“ haben wir dieses Jahr in Österreich den höchs­ten Stand der Arbeitslosigkeit seit 1946. Wir haben momentan 460 000 Arbeitslose und 340 000 Menschen in Kurzarbeit, zusammengerechnet sind das 800 000 Menschen, die aufgrund dieser Covid-Pandemie in eine wirtschaftliche Situation geraten sind, die für sie nicht tragbar ist, weil sie Einkommensverluste haben.

Wenn ich mir nun den Antrag des Kollegen Loacker anschaue, dann muss ich sagen, es wäre doch wichtig gewesen, zu schauen, dass man Maßnahmen findet, um Arbeitslose in Beschäftigung zu bringen, und nicht Abwerbungen durch andere Firmen mit einem staatlichen Bonus in Höhe von 450 Euro zu fördern, welcher ausbezahlt wird, wenn je­mand aus der Kurzarbeit die Firma wechselt, also in eine andere Firma in Vollzeitbe­schäftigung geht.

Das ist eine massive Abwerbung von Arbeitskräften, dem werden wir garantiert nicht zustimmen, sondern wir bringen folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 994/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Einführung eines Vollzeit-Bonus (528 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen inklusive Krankengeldbe­zieherlnnen, ein ,COVID-19-Ausgleich‘ in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Ar­beitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird.“

*****


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 112

Das sehen wir als Maßnahmen an, Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, finanziell zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 994/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Einführung eines Vollzeit-Bonus (528 d.B.)

Die größte Gesundheitskrise unserer Zeit fordert enormen Tribut. Nicht nur die gesund­heitlichen Auswirkungen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen, sind explodiert.

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt sind dramatisch. Die Arbeits­losenzahlen explodieren derzeit wie auch schon im Frühjahr. Die Corona-Arbeitslosig­keit, also der krisenbedingte Abstand zum Vorjahr, beträgt 91.000 Personen. Derzeit sind über 457.000 Personen ohne Job. Bis Jahresende wird die Arbeitslosigkeit wohl auf über 500.000 steigen.

Die Regierung darf nicht tatenlos zuschauen, wie die Arbeitslosigkeit im Land steigt und steigt und immer mehr Menschen in existenzbedrohende Situationen schlittern.

Die bisherigen Einmalzahlungen für ArbeitslosengeldbezieherInnen oder Notstandshilfe­bezieherInnen waren nicht nur schlecht gemacht, weil bei der ersten im September we­der KrankengeldbezieherInnen erfasst waren, noch die Pfändbarkeit ausgeschlossen wurde und bei der zweiten jetzt im Dezember, die Krankengeldregelung derart kompli­ziert erfolgt und die Pfändbarkeit wieder nicht ausgeschlossen ist, sondern sind vor allem nicht nachhaltig und daher auch nicht armutsvermeidend.

Arbeitslose Menschen und ihre Familien brauchen jetzt eine bessere, nachhaltige und armutsvermeidende finanzielle Absicherung, weil es in Zeiten wie diesen nahezu un­möglich ist, wieder Arbeit zu finden. Umso wichtiger sind jetzt rasche Hilfen, welche die wirtschaftlichen bzw. sozialen Bedrohungen durch Corona für die ArbeitnehmerInnen abfedern.

Es ist daher notwendig, zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung, also Arbeits­losengeld, Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge, einen Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent auszuzahlen. Damit ist eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen inklusive Krankengeldbe­zieherInnen, ein „COVID-19-Ausgleich“ in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Ar­beitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird.“

*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 113

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.


12.21.09

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, man muss noch einmal ganz klarstellen: Was ist Kurzarbeit? – Es wird immer wieder so getan, als wäre Kurzarbeit das Vorstadium von Arbeitslosigkeit, und es würden sich die Menschen, die in Kurzarbeit sind, unbedingt danach sehnen, den Job zu wechseln.

Wer in Kurzarbeit ist, kann den Job wechseln, wenn er oder sie den Job wechseln will. Aber: Kurzarbeit ist eine vorübergehende Maßnahme, wenn ein Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation ist, die Beschäftigten halten will, was auch sozial­politisch und arbeitsmarktpolitisch erwünscht ist, und das vor allem auch für das Unter­nehmen selber Sinn macht, denn in Wirklichkeit heißt das, dass für jeden Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin, der oder die gekündigt werden muss, unter Umständen später neue einge­stellt werden müssen, neue eingeschult werden müssen. Es ist die wunderbare Mög­lichkeit, diese MitarbeiterInnen glücklicherweise halten zu können, im Betrieb halten zu können, und dann, nach der Krise, fortzufahren.

Warum man also in Zeiten einer Kurzarbeit, die eine vorübergehende Maßnahme ist, Anreize setzen soll, dass Menschen aus einem Job in einen anderen wechseln, ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, macht auch überhaupt keinen Sinn. Das sind in der Regel Menschen, die vollzeitbeschäftigt sind, das sind in der Regel nicht Menschen, die keinen Vollzeitjob haben, sondern eben gerade in dieser Phase entsprechend kürzer arbeiten. Darum lehnen wir diesen Antrag natürlich ab.

Viel sinnvoller sind Maßnahmen, die tatsächlich zu einer gerechteren Verteilung von Arbeit führen, statt irgendwelcher Maßnahmen, die dazu führen, dass Menschen, die in Kurzarbeit sind, andere Menschen unter Umständen vom Arbeitsmarkt verdrängen, in­dem sie zu einem Jobwechsel gezwungen werden. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.22


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung verlege ich auf nach den Tagesordnungspunkt 23, zu dem wir jetzt kommen.

12.23.0523. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 90/A und Zu 90/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten (Angestelltengesetz) geändert wird (530 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 23.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Herr Abgeordneter Gerald Loacker, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.


12.23.31

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! In sechs Monaten werden die Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 114

angeglichen, und dann sind eigentlich die Unterschiede zwischen Arbeitern und Ange­stellten ausgeräumt, dann ist alles gleich: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist gleich, die Kündigungsfrist ist gleich. Sie sind im Wesentlichen gleich zu behandeln, es bleiben ein paar mikroskopische Unterschiede bei den Entlassungsgründen, aber sonst sind sie gleich.

Jetzt wäre es doch hoch an der Zeit, diesen Statusunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten aufzuheben und das Gleiche für alle gelten zu lassen, ein Gesetz für alle Arbeitnehmer zu machen. Wir hätten daher alle ins Angestelltengesetz übernommen, damit der Statusunterschied einmal weg ist. Den braucht es nicht mehr, weil ab dem 1. Juli 2021 alles angeglichen sein wird.

Dieser Antrag wurde mit Mehrheit abgelehnt, weil SPÖ-Abgeordneter Stöger zum Bei­spiel gesagt hat: „Die Gleichbehandlung aller ArbeitnehmerInnen müsse zwar das Ziel sein, eine begriffliche Gleichsetzung [...] würde diese jedoch nicht fördern.“ – Ich habe es nicht verstanden; vielleicht haben Sie es verstanden?

Abgeordneter Koza von den Grünen hat seine Ablehnung des Antrages damit begründet, „dass er auch wesentliche, und vor allem negative Auswirkungen auf die Interessensver­tretung hätte.“ – Ja klar, die Gewerkschaft ist in Arbeitergewerkschaft und Angestellten­gewerkschaft geteilt. Da hat man natürlich einen organisatorischen Salat, wenn es nicht mehr Arbeiter und Angestellte gibt. Da fallen Posten und Pöstchen weg, da ist man auf einmal nicht mehr der Präsident von diesem und der Präsident von jenem, weil es das nicht mehr braucht!

Wir halten jetzt den gesetzlichen Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten auf­recht, weil die Gewerkschaft ihre Struktur behalten will – und die Regierung spielt mit. (Beifall bei den NEOS.)

12.25


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.


12.25.58

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschir­men! Ich nehme Bezug auf Ihren Antrag, Herr Kollege Loacker. Als Arbeitnehmervertre­terin weiß ich, wie viele unterschiedliche Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und sogar Dienstverträge es in Österreich gibt, in die Sie mit diesem Antrag eingreifen wür­den. Es ist alles recht und schön, wenn man sagt: Angleichung, das ist ungefähr das­selbe wie zu gendern: Geben wir das Binnen-I hinein! – Ja, aber deswegen ist die Gleich­stellung der Frauen auch nicht vorhanden.

Das ist eben so: Nur weil man sagt, Arbeiter und Angestellte, wir machen da ein Packerl, deswegen sind sie trotzdem nicht gleich; es werden trotzdem Arbeiter und Angestellte bleiben. Es gibt gewachsene Strukturen, die man nicht von heute auf morgen ändern kann, die einfach einen Prozess durchlaufen müssen. Da bedarf es auch der sozialpart­nerschaftlichen Einigung, da gibt es betriebsrätliche Einigungen. Ich verstehe Sie na­türlich, ich glaube, Sie hatten in Ihrem Bereich nur Angestellte, da hat man natürlich einen anderen Blickwinkel.

Also wie gesagt, wir sind für sozialpartnerschaftliche Einigung in diesen Bereichen, und da bedarf es einiger Gespräche. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Für 2021 gebe ich Ihnen noch ein bisschen eine Anregung mit, Herr Kollege Loacker: Kopieren Sie weniger und informieren Sie sich mehr! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Vogl! Da Sie aus meinem Wahlkreis sind, möchte auch ich Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Weg wünschen. Ganz gespannt bin ich natürlich darauf, wer nachfolgt: Wird es ein weiterer Gewerkschaftsmann oder doch die gewählte Frau?


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So, und abschließend noch einen kurzen Vers von mir vor Weihnachten:

Weihnachten, das Fest der Feste, heuer halt mit weniger Gäste. Feiert vorsichtig und trotzdem schön, damit wir uns 2021 gesund und munter wiedersehn!

(Beifall bei der ÖVP.)

12.27


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.


12.28.07

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein typischer Loacker-Antrag, an sich von der Idee her ja gar nicht so schlecht, nämlich den Statusunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten aufzuheben, kein Gefälle zu machen. Wenn man aber genau hinschaut, sitzt der Teufel im Detail.

Das Angestelltengesetz ist für Menschen gemacht worden, die im Büro sitzen und die so ein bisschen die Chefs in den Unternehmen waren – und genauso ist es ausgerichtet. Lieber Gerald Loacker, es gibt auch Menschen, die nicht im Büro arbeiten, sondern in der Werkstatt, auf der Baustelle, am Dach oder im Lager. Und genau für diese Menschen ist das Angestelltengesetz ein bisschen zu ungenau, zum Beispiel, wenn es um Konkur­renzklauseln geht, wenn es um Konventionalstrafen geht – du hast selber das Thema Entlassungsgründe angesprochen, dass diese nicht passen –, und das ist nicht der rich­tige Weg.

Ich glaube, der richtige Weg ist jener, den die Gewerkschaft PRO-GE zu beschreiten begonnen hat, nämlich in Kollektivvertragsverhandlungen die richtigen Maßnahmen zu setzen, die auch die Arbeitswelt der arbeitenden, und zwar der manuell arbeitenden Menschen, mitberücksichtigt.

Wenn man für die Arbeiter etwas tun will, lieber Gerald, dann wäre es besser, nicht den § 1 Angestelltengesetz zu ändern, sondern zu sagen, die Leute können nach 45 Arbeits­jahren in Pension gehen. Dann tut man etwas für die Hackler. (Beifall bei der SPÖ.) Das wäre für sie wichtig; da würde ich mich freuen, wenn es in diese Richtung gehen würde.

Ich kann versprechen, die Sozialdemokratie und vor allem auch ich in der Gewerkschaft PRO-GE werden immer dafür kämpfen, dass es für die arbeitenden und für die manuell arbeitenden Menschen zu einer Verbesserung ihrer Lebensbedingungen kommt und dass man nicht eine scheinbare Gleichstellung macht, von der sie nichts haben. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.30


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.


12.30.18

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon bezeichnend, dass Kollegen Loacker, wenn es um die Frage von Interessenvertretung, um die Frage von demokratisch gewählten Belegschaftsvertretern im Betrieb geht, vor allem die Frage von Pöstchen und Funktionen in der Gewerkschaft einfällt. – Nein, darum geht es mitnichten und mit Neffen. Es geht schlichtweg darum, dass Menschen ihre Interessen selber wahr­nehmen können, Menschen ihre Interessenvertreter, die ihre Problemlagen und ihre Sor­gen und ihre Lebensrealitäten am besten kennen, selber entsprechend wählen.

Es wird auch in Zukunft so etwas wie ArbeiterInnen- und Angestelltenbetriebsräte brau­chen, weil einfach die Lebensrealitäten und die Arbeitsrealitäten höchst unterschiedlich sind. Ein Blick in die Kollektivverträge und in die arbeitsrechtlichen Regelungen auf die­ser Ebene und in Betriebsvereinbarungen reicht da vollkommen, um das zu wissen und zu verstehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Es ist eine Frage von Respekt, eine Frage von Demokratie und eine Frage von Mitbe­stimmung in den Betrieben, ob man Betriebsräte eben stärken will oder ob man Be­triebsräte als lästiges Übel sieht, indem man sagt: Die legt man einfach zusammen, in­dem man den ArbeitnehmerInnenbegriff vereinheitlicht. – Nein, BetriebsrätInnen gehö­ren gerade in Zeiten wie diesen gestärkt, BetriebsrätInnen gehören gefestigt. Sie sind ein wesentlicher Teil einer sozialen Demokratie, einer Wirtschaftsdemokratie.

Ich möchte auch von dieser Stelle aus, weil es eben nicht selbstverständlich ist und wir gestern den Tag der Menschenrechte gefeiert haben und weil die Koalitionsfreiheit, das Recht, Interessenvertretungen zu gründen, ein wesentliches Menschenrecht ist, solidari­sche Grüße an die Belegschaft von Veloce schicken.

Bei Veloce wollen Teile der Belegschaft einen Betriebsrat gründen, und der Arbeitgeber hat, wie leider schon zu Beginn der 2000er-Jahre, offensichtlich kein Interesse an einem Erstarken der Interessenvertretung und tut so ziemlich alles, um zu verhindern, dass dort ein Betriebsrat gewählt wird. Ich möchte daher von dieser Stelle aus solidarische Grüße an die Belegschaft und an die Gewerkschaft Vida richten, die die Belegschaft dabei un­terstützt, einen Betriebsrat zu errichten und zu wählen. Es wird letztlich nicht aufzuhalten sein, weil Demokratie nicht aufzuhalten ist. Demokratie ist aber jeden Tag erneut zu er­streiten. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.32


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung verlege ich ans Ende dieses Abstimmungsblockes.

Ich frage die Fraktionen, ob wir mit der Abstimmung gleich beginnen können oder ob eine Sitzungsunterbrechung gewünscht ist. Können wir fortfahren? – Gut. Dann gehe ich auch so vor.

12.33.01Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 12 bis 23


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Abstimmungen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 519 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Wöginger, Muchitsch, Koza, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen.

Da der vorliegende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eine Verfassungsbe­stimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsord­nung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgese­henen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Wöginger, Muchitsch, Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend den Titel sowie die Artikel 1 bis 3 und Artikel 5 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 117

Damit ist natürlich auch ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehrheit festgestellt.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich auch die Zweidrittelmehrheit bei der Einstimmigkeit fest.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „abschlagsfreie Pension nach 45 Beitragsjahren beibehalten und Rücknahme der Kürzung der Pensionen durch die Aliquotierung der ersten Anpassung“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „nicht-ärztliche Gesundheits­berufe“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird, in 527 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abän­derungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Wer spricht sich hiefür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 520 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für die Kenntnisnahme dieses Berichtes? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 118

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 521 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für die Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genom­men.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 525 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis ge­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 526 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genom­men.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 529 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis ge­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 522 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis ge­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 523 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genom­men.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungspflichtgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 466 der Beilagen.

Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 528 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 530 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genom­men.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 119

12.40.0724. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrperso­nengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonen­gesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehr­verpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespensions­amtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Perso­nalvertretungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrü­ckungshilfengesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzge­setz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Umset­zungsG-RL 2014/54/EU, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Do­ping-Bundesgesetz 2007, die 41. Gehaltsgesetz-Novelle, das Rechtspraktikanten­gesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020) (506 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist der erste Redner Herr Abgeordneter Felix Eypel­tauer. – Bitte.


12.40.32

Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wenn ich in der Privatwirt­schaft Angestellter oder Arbeiter bin und eine private Tätigkeit verüben möchte, dann mache ich das selbstverständlich in meiner Freizeit, dann nehme ich mir dafür Urlaub, auch wenn ich einen Wahlkampf bestreite, mich politisch engagiere oder mein politi­sches Mandat, zum Beispiel als Gemeinderat, ausübe.

Ganz anders ist das für eine Personengruppe in Österreich, nämlich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Diese können sich dafür einfach dienstfrei stellen lassen oder außer Dienst stellen lassen, und das ist nicht in Ordnung. Das ist ein Privileg von Gemeinderäten, es ist ein Privileg von Landtagsabgeordneten, es ist ein Privileg von Nationalräten vor allem der Großparteien, und für deren Privilegien kämpft hier und in allen Landtagen seit Jahr und Tag vor allem die ÖVP.

Liebe Politikerinnen und Politiker im öffentlichen Dienst, Sie haben hier im Hohen Haus eine starke Lobby, die sich dafür einsetzt, dass es euch immer besser geht, und die mit den Grünen am Nasenring auch heute wieder etwas dazu beitragen wird!


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, sich in der Ausdrucks­weise zu mäßigen! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin!

Liebe Arbeiter, liebe Angestellte, liebe Unternehmer, während ihr in Kurzarbeit seid, wäh­rend ihr in der Selbstständigkeit massive Schwierigkeiten habt oder vielleicht sogar vor den Trümmern eurer Existenz steht, erhöhen ÖVP und Grüne die Privilegien für die ein­zige Gruppe, die sich wirtschaftlich gerade ohnehin keine Sorgen machen muss! Die Homeofficeregelungen haben nicht funktioniert, die Wirtschaftshilfen haben ewig lange


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 120

nicht funktioniert, der Schulunterricht im Lockdown hat vielerorts nicht gut funktioniert (Abg. Steinacker: ... sich so bemühen!), und das Budget war auch ein Reinfall. Wenn es aber um Privilegien für sich selber geht, ist die ÖVP fix. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Steinacker: Reden Sie einmal mit den LehrerInnen ...!)

Da heißt es nämlich mitten in der größten Bildungskrise für Lehrer: Gemeinderat statt Unterricht! Für die Ausübung eines politischen Mandats auf Gemeindeebene können Lehrer jetzt bis zu 90 Unterrichtsstunden je Semester freigestellt werden. Dass sich das negativ auf die Unterrichtsqualität auswirken kann, muss ich wohl niemandem erklären, und dass das in der Bildungskrise völlig verkehrt ist, muss ja sogar der ÖVP dämmern. – Das ist die eine Sache.

Die andere Sache ist: Eine höhere Dichte an öffentlich Bediensteten als in den Parla­menten gibt es überhaupt nur in den Ämtern selber, und mit solchen Privilegien ver­stärken Sie diese Überrepräsentation ja noch weiter. Und das kann ja nur eine Partei wollen, nämlich die Beamtenpartei ÖVP. (Beifall bei den NEOS.)

Außerdem – das ist ein zweiter Aspekt, den ich herausgreifen möchte – sollen Richter ihre Dienstzeit ab 55 Jahren um ein Viertel verringern können. Die Regierungsparteien meinen im Antrag in der Begründung, das brauche es, um Überforderung und Motiva­tionsverlusten entgegenzuwirken.

Erstens wiederum: In der Privatwirtschaft kann man von so etwas nur träumen. Und zweitens: Wie kommen Sie auf die Idee, dass ältere Richter weniger belastbar sind? – Im Gegenteil, das sind voll eingearbeitete Profis, das sind Routiniers, das sind erfahrene Juristen, und wir brauchen sie, damit die Justiz gut und flüssig funktioniert, denn dort fehlt es noch immer an Personal.

Während also gerade in der Wirtschaft Unternehmen, Arbeiterschaft und Arbeitnehmer­schaft etliche Einschränkungen in Kauf nehmen, baut Türkis-Grün die ohnehin schon massive Bevorzugung des öffentlichen Dienstes noch weiter aus. Damit entfernt sich die Politik weiter von jenem Teil der Bevölkerung, der den öffentlichen Dienst überhaupt erst finanziert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus unserer Sicht ist es absolut nicht in Ord­nung, dass man jetzt an Besserstellungen für öffentlich Bedienstete bastelt. Das ist das absolut falsche Signal zur absolut falschen Zeit. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

12.44


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Friedrich Ofenauer. – Bitte.


12.44.48

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuse­herinnen und Zuseher! Vielleicht vorweg einmal: Was sind die zentralen Inhalte der Dienstrechtsnovelle? – Einerseits geht es darum, den Gehaltsabschluss umzusetzen, es geht aber auch um Regelungen zur Anrechnung von Vordienstzeiten aufgrund eines EuGH-Urteils, was eine gleichwertige oder nützliche Berufstätigkeit betrifft.

Und ja, Kollege Eypeltauer, es werden auch Regelungen weitergeführt, die es bisher schon gegeben hat und die die Dienstfreistellung für Bürgermeister betreffen, denn der Republik Österreich ist es ein Anliegen, dass Menschen sich dafür hergeben, das Amt eines Bürgermeisters oder eines Gemeinderates auszuüben. Es gibt nämlich immer we­niger Menschen, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit – das sieht man gerade jetzt bei der Organisation der Massentestungen für das kommende Wochenende – überneh­men. Auch die Regelung betreffend die Richterinnen und Richter ist eine Win-win-Situa­tion für beide, denn sie müssen ihre Dienstzeit nicht reduzieren.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 121

Diese Regelungen im öffentlichen Dienst, diese Änderungen im Dienstrecht sind Rege­lungen, die die Wertschätzung des Dienstgebers zum Ausdruck bringen. Das sehen of­fensichtlich nicht alle so, denn schon letzten Mittwoch ist im „Kurier“ ein Artikel zu dieser Dienstrechts-Novelle erschienen, in dem Kollege Loacker, wie jetzt auch Kollege Eypel­tauer, auf seine gewohnte Art und Weise gegen den öffentlichen Dienst und diese Bes­serstellungen gewettert hat. Er beklagt die Gräben zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft, während er selbst in diesem Graben steht und die Gräben mit einem Spaten immer tiefer gräbt.

Es sind immer wieder die gleichen Reflexe, die da bedient werden, meine Damen und Herren: Öffentlich Bedienstete werden durch die Steuermittel der Privatwirtschaft be­zahlt. (Abg. Loacker: Ja, es ist ja so! Wer denn sonst?) – Ja, aber die Frage ist: Was ist damit gemeint? Heißt das, dass sie das Geld fürs Nichtstun bekommen beziehungswei­se dass ihre Leistung nichts wert ist? – Das kann es ja wohl nicht sein! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Loacker.) Das ist gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir eine Gesundheitskrise erleben, eine Chuzpe, und wenn Sie wissen wollen, was das ist, fragen Sie beim - -


Präsidentin Doris Bures: Auch Sie, Herr Abgeordneter, fordere ich auf, sich in der Aus­drucksweise zu mäßigen. Falls Sie nicht wissen, was ich meine: „Chuzpe“ hat hier nichts verloren.


Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (fortsetzend): Es wurde gestern erläutert, was das bedeutet.


Präsidentin Doris Bures: Nicht unter meinem Vorsitz.


Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (fortsetzend): Ich nehme es zur Kenntnis, dan­ke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Es gibt einen Teil der Abgeordneten, die das Coronavirus und seine Auswirkungen ne­gieren und auch Maßnahmen dagegen torpedieren. Sie inszenieren da im Stile von „Science Busters“ ganz skurrile Episoden, indem sie Auswirkungen von Cola auf Coro­natests darlegen wollen, und so weiter.

Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, kämpfen gerade die öffentlich Be­diensteten gegen diese Coronapandemie, von den Pflegekräften in den Krankenhäusern über die Ärzte bis zu den Lehrerinnen und Lehrern, die im Fernunterricht Großartiges, Hervorragendes leisten. (Zwischenruf des Abg. Eypeltauer, der den Kopf schüttelt.) Nicht zu vergessen sind auch die Bediensteten bei den Bezirksverwaltungsbehörden, die versuchen, genau jene Infektionsketten zu unterbrechen, und bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit gehen, um gegen das anzukämpfen, was manche hier negieren: dass es ein Coronavirus gibt, das unbemerkt übertragen werden kann.

Meine Damen und Herren, einen Keil zwischen den öffentlichen Dienst und die Privat­wirtschaft zu treiben, diese Gruppen gegeneinander auszuspielen, bringt uns jedenfalls nicht weiter! Beide brauchen einander und stehen nicht im Widerspruch zueinander. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wissen auch, dass über 80 Prozent der Bevölkerung mit unserem Gesundheitssys­tem, das wir jetzt so notwendig brauchen, zufrieden sind. Wir genießen in Österreich eine im Europavergleich überdurchschnittliche Lebenszufriedenheit, und das ist einer guten Verwaltung geschuldet. Österreich und seine Verwaltung – sie besteht aus öffent­lich Bediensteten – funktionieren, und natürlich wird das mit Steuergeld finanziert. Diese Investition aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, zahlt sich allemal aus.

Ich finde, gerade in der jetzigen Situation ist es angebracht, allen, die im öffentlichen Dienst arbeiten und gegen diese Coronakrise kämpfen, ein herzliches Dankeschön auszusprechen. Und ja, wenn der öffentliche Dienst mit Steuergeld – natürlich mit


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 122

Steuergeld – bezahlt wird, ist das eine Investition in unser aller Sinne. Es ist eine In­vestition, die sich jedenfalls bezahlt macht und auszahlt! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.48


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.


12.49.01

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! An dieser Stelle möchte ich mich allem voran ganz herzlich bei den Beamtinnen und Beamten, bei den Bediensteten des öffentlichen Dienstes ganz, ganz herzlich für ihren Einsatz bedanken – dafür, dass sie, vor allem in der Krise, Großartiges leisten. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ihnen, Herr Abgeordneter Eypeltauer, muss ich mit größtem Bedauern sagen: Lernen Sie Geschichte!, oder vielleicht sollte ich besser sagen: Lernen Sie Demokratie! – Der öffentliche Dienst, die Verwaltung in diesem Land hält die Demokratie in Gang, hält die Rechtsstaatlichkeit in Gang, sorgt für unsere Sicherheit, sorgt für unsere Gesundheit, sorgt für unsere Bildung, und da erwarte ich mir auch von einem NEOS-Abgeordneten mehr Anerkennung für diese Berufsgruppen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten von ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Eypeltauer.)

Ich glaube auch nicht, dass das eine Vereinnahmung einer Partei ist, also ich gestehe eben demokratisches Engagement auch allen Bediensteten im öffentlichen Dienst zu.

Ich möchte aber gar nicht länger darauf eingehen, sondern darauf hinweisen, dass wir die Verbesserungen, die für diese Berufsgruppe, für den öffentlichen Dienst, beschlos­sen worden sind, sehr wohl anerkennend und mit größter Zustimmung sehr begrüßen und dass wir das als sozialdemokratische Fraktion natürlich auch mittragen werden.

Es gibt natürlich aufgrund der aktuellen Krise – jene, die im Verfassungsausschuss mit­diskutiert haben, wissen das vielleicht – einzelne betroffene Gruppen, unter anderem eben innerhalb der Polizei, also des Exekutivdienstes, bei denen aufgrund der Covid-Maßnahmen sogar Nachteile eingetreten sind, und ich finde, der öffentliche Dienst hat eine Vorbildwirkung für die Privatwirtschaft, nämlich dort auch Gleichstellung und Gleich­berechtigung zu leben. Daher möchte ich sehr gerne eine Anregung der Polizeigewerk­schaft der sozialdemokratischen Fraktion aufnehmen und bringe hier zwei Anträge ein.

Ich bringe zuerst folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorla­ge 461 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen, die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 betreffend das Gehaltsgesetz wird folgende Z 7a eingefügt:

„7a: § 15 Abs. 5 lautet wie folgt:

,(5) Ist die Beamtin oder der Beamte länger als einen Monat vom Dienst abwesend, ruht die pauschalierte Nebengebühr vom Beginn des letzten Tages dieser Frist an bis zum Ablauf des letzten Tages der Abwesenheit vom Dienst. Zeiträume

1. eines Urlaubs, während dessen die Beamtin oder der Beamte den Anspruch auf Mo­natsbezüge behält, oder

2. einer Dienstverhinderung auf Grund eines Dienstunfalls oder


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 123

3. einer Dienstverhinderung auf Grund einer akuten psychischen Belastungsreaktion im Zusammenhang mit einem außergewöhnlichen Ereignis im Zuge der Dienstausübung

4. einer vom Dienstgeber genehmigten Abwesenheit oder einer von einer Gesundheits­behörde angeordneten Maßnahme

einschließlich unmittelbar daran anschließender dienstfreier Tage bleiben außer Be­tracht.‘“

*****

Es sollen hier also Nachteile ausgeglichen werden.

Des Weiteren bringe ich den Entschließungsantrag - -


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, da sind noch zwei Zeilen, die Sie jetzt verlesen müssen. Nach „bleiben außer Betracht“ geht es im Text weiter.


Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (fortsetzend): Ich danke, Frau Präsidentin.

*****

„,Fallen Zeiträume nach Z 1, 2, 3 oder 4 in eine Abwesenheit im Sinne des ersten Satzes, verlängert sich die Monatsfrist oder verkürzt sich der Ruhenszeitraum im entsprechen­den Ausmaß.‘“

*****

Des Weiteren bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Attraktivität der Polizeiausbildung“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 24 über den Bericht des Verfassungsaus­schusses über die Regierungsvorlage 461 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, der Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten den nötigen Stellenwert zu geben, die Attraktivität des Berufsbilds der Polizei zu erhöhen und wieder, wie vor 2006, eine nachvollziehbare allgemein verständliche Entlohnung zu schaffen.“

*****

Ich denke, an dieser Stelle kann ich mich nur noch einmal ganz herzlich im Namen der sozialdemokratischen Fraktion bei allen öffentlich Bediensteten für den Einsatz vor allem in diesen schwierigen Zeiten bedanken. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.53

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 124

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 24 über den Bericht des Verfassungsaus­schusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landes­vertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bun­deslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsge­setz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespensions­amtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personal­vertretungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfenge­setz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bun­des-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Ge­haltsgesetz-Novelle, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen, die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 betreffend das Gehaltsgesetz wird folgende Z 7a eingefügt:

„7a: § 15 Abs. 5 lautet wie folgt:

„(5) Ist die Beamtin oder der Beamte länger als einen Monat vom Dienst abwesend, ruht die pauschalierte Nebengebühr vom Beginn des letzten Tages dieser Frist an bis zum Ablauf des letzten Tages der Abwesenheit vom Dienst. Zeiträume

1. eines Urlaubs, während dessen die Beamtin oder der Beamte den Anspruch auf Monatsbezüge behält, oder

2. einer Dienstverhinderung auf Grund eines Dienstunfalls oder

3. einer Dienstverhinderung auf Grund einer akuten psychischen Belastungsreaktion im Zusammenhang mit einem außergewöhnlichen Ereignis im Zuge der Dienstausübung

4. einer vom Dienstgeber genehmigten Abwesenheit oder einer von einer Gesundheits­behörde angeordneten Maßnahme

einschließlich unmittelbar daran anschließender dienstfreier Tage bleiben außer Be­tracht. Fallen Zeiträume nach Z 1, 2, 3 oder 4 in eine Abwesenheit im Sinne des ersten Satzes, verlängert sich die Monatsfrist oder verkürzt sich der Ruhenszeitraum im ent­sprechenden Ausmaß.““

Erläuterungen

Aufgrund der Bestimmungen des § 15 Abs. 5 GG ruhen pauschalierte Nebengebühren bei jeglichen Abwesenheiten vom Dienst (mit den im Gesetz angeführten Ausnahmen), die länger als ein Monat andauern. Im Zuge der COVID-19-Maßnahmen wurden diesem Gesetz unterworfene Personen als RisikopatientInnen eingestuft oder es wurde gegen eine solche Person Quarantäne verordnet, sie waren daher genehmigt vom Dienst


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 125

abwesend. Laut Rechtsauffassung der zuständigen vollziehenden Stelle fallen diese Ab­wesenheiten aber unter keinen der Ausnahmetatbestände, weshalb die pauschalierten Nebengebühren daher ruhend gestellt wurden.

Mit dem gegenständlichen Abänderungsantrag soll daher diese Ungerechtigkeit besei­tigt werden und auch für diese Sachverhalte ein Ausnahmetatbestand geschaffen werden

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen

betreffend Erhöhung der Attraktivität der Polizeiausbildung

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 24 über den Bericht des Verfassungsaus­schusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes­lehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleich­behandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespensionsamtüber­tragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsge­setz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenz­gesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Mi­litärberufsförderungsgesetz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Gehaltsge­setz-Novelle, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020)

Mit Schreiben des BKA vom 10. November 2017 wurden die Richtlinien für den Ab­schluss von Sonderverträgen für VB des BMI in exekutivdienstlicher und in fremden- und grenzpolizeilicher Ausbildung geändert. Im Ergebnis erhalten nunmehr beide Gruppen unterschiedliche Entlohnungen zum Nachteil jener in fremden- und grenzpolizeilicher Ausbildung, obwohl diese nach Abschluss der Grundausbildung im Außendienst ver­wendet werden. Diese Ungerechtigkeit soll entfallen, um die Ausbildung zum Polizis­ten/zur Polizistin gleichmäßig attraktiv zu halten.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, der Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten den nötigen Stellenwert zu geben, die Attraktivität des Berufsbilds der Polizei zu erhöhen und wieder, wie vor 2006, eine nachvollziehbare allgemein verständliche Entlohnung zu schaffen.“

*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 126

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ebenso der Entschließungsantrag, und daher stehen beide mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Christian Lausch, Sie sind als Nächster zu Wort gemeldet. Bitte.


12.54.13

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Geschätz­te Damen und Herren! Auch wir von den Freiheitlichen werden natürlich dieser Dienst­rechts-Novelle 2020 die Zustimmung geben; darin ist auch die Umsetzung des Ge­haltsabschlusses enthalten.

Was mir bei den NEOS noch abgegangen ist: die bezahlte Mittagspause und Sonstiges. Was da gekommen ist, verstehe ich nicht ganz. Ich halte es auch in Zeiten wie diesen für nicht zielführend, dass man Arbeiter, Angestellte, Beamte, Bundesbedienstete ge­geneinander ausspielt. Ich glaube, das ist nicht zeitgemäß, das passt auch nicht. Au­ßerdem muss man auch wissen, dass diese Dienstrechts-Novelle 2020 – entweder man hat sie nicht genau gelesen oder man hat sie nicht genau verstanden – natürlich nicht der große Wurf ist. Da geht es jetzt auch nicht um Millionen, um Milliarden, da geht es eigentlich um Kleinigkeiten. Der große Wurf ist diese Dienstrechts-Novelle wieder einmal nicht – das kritisieren wir an dieser Dienstrechts-Novelle –, ein solcher wäre aber schon lange einmal angebracht.

Wenn die NEOS hier aber sagen, das ist alles so übermäßig, die Arbeiter und Ange­stellten sind in Kurzarbeit und die haben das alles nicht, darf man nicht vergessen, dass man die letzten Jahre und Jahrzehnte sowieso immer mehr versucht, den öffentlichen Dienst an das ASVG-System anzupassen. Das verschmilzt ohnehin immer mehr, und ich glaube, ich habe noch nie gehört, dass sich Beamte darüber beschweren, dass sie, wenn sie in Pension gehen, keine Abfertigung bekommen. (Zwischenruf der Abg. Dop­pelbauer.) Ich glaube, jeder hat seine Vorteile und auch seine Nachteile. Ich meine, die Verschmelzung ist schon fortgeschritten, und ich glaube, dass das gut so ist. (Neuerli­cher Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)

Um auf die Dienstrechts-Novelle einzugehen: Ich glaube, dass das wieder einmal nicht der große Wurf ist. Ja, gut, der Papamonat wird von vier Wochen auf 31 Tage verlängert, was natürlich eine Verbesserung ist, das ist jetzt aber auch nichts dramatisch Teures. Eine extreme Besserstellung sehe ich da nicht. Das gilt genauso dafür, dass schwan­geren öffentlich Bediensteten die Nebengebühren und Überstunden angerechnet und ausbezahlt werden. Das ist jetzt gleichfalls nicht so, dass ich sagen muss, das ist eine extreme Verbesserung. Ihr werdet, glaube ich, auch nichts dagegen haben, dass es bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen über das zwölfte Lebensjahr hinaus eine zweite Woche Pflegefreistellung gibt. Ich denke, auch das ist gut, darum werden wir zustimmen, aber es ist jetzt auch nicht unbedingt das, was Millionen kostet, wie das immer auf dra­matischste Weise von den NEOS dargestellt wird – das verstehe ich eigentlich nicht.

Was mir noch fehlt, Herr Vizekanzler und Beamtenminister, ist besonders das Exeku­tivdienstrecht. Sie wissen, der öffentliche Dienst ist sehr vielschichtig – Lehrer, Verwal­tungsbeamte, Exekutivbeamte –, und seit Jahren und Jahrzehnten kämpft die Exekutive für ein eigenes Dienstrecht. Ein solches liegt von der Vorgängerregierung, von Türkis-Blau, eigentlich fast fertig in der Schublade, und es stellt sich die Frage, warum man das nicht weiter verfolgt und umsetzt. Das wäre für die Exekutive, für die Polizistinnen und Polizisten, für die Justizwachebeamten, für das Bundesheer eine wichtige Sache, weil eben der Exekutivdienst ein anderer öffentlicher Dienst als der Verwaltungsdienst ist. Auch der Verwaltungsdienst ist wichtig, aber die Dienste unterscheiden sich, darum müsste man sie auch im Dienstrecht unterscheiden.

Was auch schon längst überfällig wäre, wovon ich immer wieder spreche und womit ich, wie ich glaube, jetzt beim Vizekanzler und Beamtenminister schon ein bisschen Gehör


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gefunden habe – er hat mir signalisiert, auch er findet das ein bisschen ungerecht –, ist folgendes Thema, und darum bringe ich diesen Entschließungsantrag meiner Fraktion ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fairness bei Belehrungen und Ermahnung gem. § 109 Abs. 2 BDG“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzu­legen, die eine einheitliche Regelung für Belehrungen und Ermahnung gem. §109 Abs. 2 BDG einführt und sicherstellt, dass Diskriminierungen durch die Führung des Personal­aktes ausgeschlossen werden.“

*****

In diesem Sinne bedanke ich mich auch bei allen öffentlich Bediensteten, bei den Exe­kutiv-, bei den Verwaltungsbeamten, den Lehrerinnen und Lehrern für die Arbeit, die sie jetzt, in dieser schweren Coronazeit, geleistet haben und auch über diese schwere Zeit hinaus leisten werden, dass sie für unsere Kinder da sind, dass sie auch auf den Ämtern die öffentliche Verwaltung gut erledigen und dass sie im Exekutivbereich für die Sicher­heit der Österreicherinnen und Österreicher, für unsere Bevölkerung sorgen. – Herzli­chen Dank dafür.

Ich glaube, in Zeiten wie diesen kann man froh sein, dass Österreich einen so guten, funktionierenden öffentlichen Dienst hat. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.59

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fairness bei Belehrungen und Ermahnung gem. § 109 Abs. 2 BDG

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 24, Bericht des Verfas­sungsausschusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forst­wirtschaftli­che Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsge­setz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebühren­vorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahn­gesetz, das Bun­despensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrü­ckungshilfengesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutz­ge­setz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesge­setz 2007, die 41. Gehaltsgesetz-Novelle, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundes­haushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienst­rechts-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 128

Novelle 2020) (506 d.B.), in der 71. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 11. De­zember 2020.

In § 109 Abs. 2 BDG 1979 wird die Vorgangsweise bei Belehrungen und Ermahnung von Beamten behandelt. Demnach ist von einer Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde abzusehen, wenn nach Ansicht des Dienstvorgesetzten (beispielsweise einer Anstalts­leiterin/ eines Anstaltsleiters) eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. Bei einer Be­lehrung oder Ermahnung handelt es sich um eine Tatsachenentscheidung des Dienst­vorgesetzten, welche nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Die Belehrung oder Ermahnung ist dem Beamten lediglich nachweislich zu erteilen und diesem steht dage­gen kein Rechtsmittel zur Verfügung.

Die Ermahnungen und Belehrungen können sich aber für den einzelnen Beamten nega­tiv auswirken, wenn sie schriftlich festgehalten werden, das Schriftstück dem Personal­akt beigelegt wird und dieses später bei allfälligen dienstrechtlichen Maßnahmen (z.B. disziplinäre Verfolgung, Beförderung) im Rahmen des Ermessenspielraums nachteilig berücksichtigt wird.

Besonders bei anstehenden Beförderungen können sich schriftliche Ermahnungen ne­gativ auf die Laufbahn und die Zukunft des Beamten auswirken. Beispielsweise kann durch eine von einem Anstaltsleiter ausgesprochene schriftliche Ermahnung, welche le­diglich als Weisung des Dienstvorgesetzten anzusehen ist, und gegen die dem Beamten kein Rechtsmittel zur Verfügung steht, der Beamten willkürlich durch den Dienstvorge­setzen an seinem beruflichen Fortkommen behindert werden. Dem Dienstvorgesetzen wird somit die Möglichkeit eröffnet, unliebsame Beamte, durch seine schriftliche Ermah­nung für drei Jahre bei der Besetzung von Planstellen auszuschließen und somit andere Beamte zu bevorzugen.

Einer politisch motivierten Planstellen- und Postenbesetzung sind durch das Mittel der schriftlichen Ermahnung ohne Rechtsmittel für den Beamten Tür und Tor geöffnet. Diese Situation ermöglicht eine willkürliche Schlechterstellung von einzelnen Beamten, ohne dass diese sich dagegen wehren können.

Eine Schlechterstellung des Beamten knüpft allein an den Umstand, ob nach Ansicht des Dienstvorgesetzten eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht und dieser von einer Disziplinaranzeige absieht. Während im § 121 Abs. 1 BDG 1979 geregelt ist, dass eine Dienstpflichtverletzung über eine Disziplinarstrafe hinaus zu keinen dienstrechtlichen Nachteilen führen darf, sehen sich die Beamten nun damit konfrontiert, dass die vorge­schaltete Variante von Disziplinarverfahren, nämlich eine schriftliche Ermahnung oder eine schriftliche Belehrung sehr wohl im Rahmen des Ermessensspielraums etwa bei Beförderungen nachteilig berücksichtigt werden können. Dieser Umstand wirft den Feh­ler auf, dass das rein subjektive Werturteil des Dienstvorgesetzen, welches sich einer objektiven Überprüfung entzieht, zu einer massiven Schlechterstellung des Beamten et­wa im Falle einer Beförderung beitragen kann.

Der § 109 Abs. 2 BDG 1979 hält fest, dass nach Ablauf von drei Jahren ab der Mitteilung an den Beamten die Belehrung oder Ermahnung zu keinen dienstlichen Nachteilen mehr führen darf, wenn der Beamte in diesem Zeitraum keine weitere Dienstpflichtverletzun­gen begangen hat. Zwar sind auch Aufzeichnungen über die Belehrung oder Ermahnung zu vernichten, dass es sie gegeben haben muss, ist jedoch durch das Inhaltsverzeichnis und den Personalakt weiterhin nachvollziehbar.

Der derzeitige rechtliche Zustand scheint auch deshalb besonders hinterfragungswürdig, weil sich durch die fehlende Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme zur Belehrung oder Ermahnung, sowie durch die nicht geregelte physische Herausnahme Derselben aus dem Personalakt nach Ablauf von drei Jahren, sich die Bediensteten gegen eine allfällige Willkür durch Vorgesetzte nicht wehren können und einem politisch motivierten Handeln von Einzelpersonen Tür und Tor geöffnet wird.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 129

Das BDG 1979 soll daher wie folgt geändert werden:

§ 109 Absatz 2 lautet:

„(2) Von einer Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde ist abzusehen, wenn nach An­sicht des Dienstvorgesetzten eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. Diese ist dem Beamten nachweislich mitzuteilen. Hat ein Beamter zu seiner Belehrung oder Ermah­nung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, so ist diese der Belehrung oder der Ermahnung direkt anzuheften. Eine Ermahnung oder Belehrung muss nach Ablauf von drei Jahren ab Mitteilung an den Beamten nachweislich entfernt oder gelöscht werden und darf zu keinen dienstlichen Nachteilen führen, wenn der Beamte in diesem Zeitraum keine weitere Dienstpflichtverletzung begangen hat. Die Löschung oder die Entfernung ist dem betroffenen Beamten unverzüglich und nachweislich mitzuteilen. Inhaltsver­zeichnis und Nummerierung des Personalaktes sind demensprechend anzupassen.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzu­legen, die eine einheitliche Regelung für Belehrungen und Ermahnung gem. §109 Abs. 2 BDG einführt und sicherstellt, dass Diskriminierungen durch die Führung des Personal­aktes ausgeschlossen werden.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Frau Abgeordnete Eva Blimlinger, Sie sind als nächste Rednerin zu Wort gemeldet. Bitte.


12.59.23

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bild­schirmen! Bevor ich ins Detail gehe: Frau Präsidentin, warum man jemanden wegen des Begriffs Chuzpe rügt, verstehe ich nicht. Chuzpe ist ein ganz normaler ins Wienerische übergegangener Begriff aus dem Jiddischen. Das habe ich jetzt nicht verstanden, muss ich ehrlich sagen. Wir haben gestern den Begriff Chuzpe auch in der Debatte gehabt, da wurde er nicht beanstandet – das nur kurz vorab zur Sprache. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir werden heute eine, wie ich doch meine, umfassende Dienstrechts-Novelle beschlie­ßen. Es geht um sehr viele allgemeine Änderungen, die zum Großteil schon erwähnt worden sind. Ich verstehe auch nicht ganz, warum man sich über die NEOS so aufregt. Die haben eine andere Position zum Staat als die meisten hier, und da ist jede Kleinigkeit wie eine Mittagspause Anlass genug, sich darüber aufzuregen. Wir werden uns, was das Verständnis von Staat, Beamten und Beamtinnen betrifft, glaube ich, niemals einigen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Ich bringe aber zu der Dienstrechts-Novelle einen Abänderungsantrag der Abgeord­neten Mag. Eva Blimlinger, Mag. Friedrich Ofenauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses in 506 der Beilagen: Dienstrechts-Novelle 2020, 461 der Beilagen, ein.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 130

Es haben sich schon alle bei den öffentlich Bediensteten bedankt. Ich habe das voriges Jahr, glaube ich, auch schon gesagt: Es liegt auch an den Dienstvorgesetzten, dafür zu sorgen, dass diese gute Arbeit belohnt wird. Sie kennen das System der Prämien und Belohnungen bei Vertragsbediensteten und Beamten und Beamtinnen. Es wäre schön, wenn die Kolleginnen und Kollegen die eine oder andere Belohnung oder Prämie auf ihrem Gehaltskonto finden würden, weil sie gerade in Zeiten der Coronakrise großartige Arbeit geleistet haben.

Im Übrigen bin ich dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbe­nannt wird. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.01

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Eva Blimlinger, Mag. Friedrich Ofenauer,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (506 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschafts­dienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forst­arbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisege­bührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsge­setz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Bediensteten­schutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Gehaltsgesetz-Novelle, das Rechtspraktikantenge­setz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020) (461 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z 56 lautet § 284 Abs. 108 Z 9:

„9.         § 15b Abs. 3, § 75d Abs. 1, Abs. 2 in der Fassung des Art. 1 Z 7 und Abs. 3, § 76 Abs. 4 Z 2, § 78e Abs. 6 Z 1, § 222 Abs. 1 und 3, Anlage 1 Z 1.3.3, Z 1.3.6 lit. e sowie Z 23.3 Abs. 2 lit. a mit 1. Jänner 2021,“

2. In Art. 1 wird nach der Z 58 folgende Z 58a eingefügt:

„58a. Anlage 1 Z 1.3.3 lautet:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 131

„1.3.3. die Bereichs- und der Präsidialleiter der Volksanwaltschaft,““

3. In Art. 2 werden nach der Z 12 folgende Z 12a bis 12u eingefügt:

„12a. Die Tabelle in § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Gehalts-stufe

in der Verwendungsgruppe

A 1

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

1

2 641,9

2 052,3

1 847,5

1 811,5

1 778,7

1 744,9

1 711,2

2

2 736,7

2 103,6

1 889,9

1 843,0

1 806,1

1 767,8

1 727,5

3

2 879,4

2 154,9

1 931,4

1 874,7

1 835,3

1 789,7

1 744,9

4

3 083,3

2 206,0

1 972,8

1 906,3

1 862,7

1 812,5

1 761,3

5

3 288,3

2 257,4

2 015,4

1 938,0

1 892,1

1 835,3

1 779,8

6

3 494,5

2 309,7

2 055,7

1 969,3

1 920,4

1 857,2

1 797,4

7

3 699,7

2 442,4

2 104,8

2 000,0

1 952,0

1 880,2

1 813,6

8

3 905,8

2 600,7

2 159,2

2 032,7

1 981,5

1 903,0

1 831,1

9

4 113,2

2 756,7

2 214,8

2 064,3

2 010,9

1 925,8

1 848,5

10

4 320,6

2 915,0

2 270,3

2 099,2

2 042,6

1 948,9

1 866,0

11

4 526,8

3 069,9

2 325,2

2 132,0

2 072,0

1 972,8

1 883,4

12

4 733,0

3 240,5

2 387,8

2 166,8

2 103,6

1 996,7

1 903,0

13

4 940,3

3 412,3

2 456,9

2 200,6

2 136,3

2 020,9

1 920,4

14

5 146,6

3 536,9

2 531,6

2 235,6

2 173,4

2 043,6

1 939,0

15

5 375,1

3 646,2

2 615,3

2 291,0

2 232,2

2 067,6

1 958,6

16

5 589,0

3 756,5

2 700,0

2 368,9

2 315,3

2 093,7

1 976,0

17

--

3 866,9

2 788,0

2 447,0

2 401,2

2 117,7

1 994,5

18

--

4 073,1

265em;border-top:none;border-left: none;border-bottom:solid windowtext .10em;border-right:solid windowtext .10em; padding:0cm .54em 0cm .54em'>

2 873,7

2 501,5

2 458,9

2 143,8

2 013,2

19

--

4 133,4

2 960,6

2 533,8

2 490,3

2 169,0

2 031,6

12b. Die Tabelle in § 28 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

in der Gehaltsstufe

Euro

1

2 405,7

2

2 480,4

3

2 559,4

4

2 670,9

5

2 853,7

6

3 085,6

7

3 208,3

8

3 397,6

9

3 586,1

10

3 776,7

11

3 971,7

12

4 161,2

13

4 333,9

14

4 507,8

15

4 679,4

16

4 876,8

17

5 079,7

12c. Die Tabelle in § 29 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

A 1

(§ 28

Abs. 1)

A 1

(§ 28

Abs. 3)

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

kleine Daz

große Daz

108,7

 

433,4

102,0

 

408,7

273,3

 

362,8

108,7

 

174,7

40,4

 

62,6

40,4

 

66,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 133

1

32,5

 

52,7

24,6

 

37,9

12d. Die Tabelle in § 30 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

der Ver-wendungs-gruppe

in der Funktions-gruppe

in der in der Funktionsstufe

1

2

3

4

Euro

A 1

1

61,6

182,4

340,5

388,7

 

2

303,5

486,0

1 091,9

1 818,7

 

3

328,2

600,3

1 314,8

2 176,0

 

4

349,4

764,9

1 431,2

2 294,7

 

5

802,9

1 410,0

2 517,4

3 430,1

 

6

967,5

1 630,5

2 759,3

3 648,6

A 2

1

36,9

61,6

85,1

109,7

 

2

61,6

97,4

122,0

182,4

 

3

207,2

292,3

424,5

848,9

 

4

267,5

364,0

607,0

1 091,9

 

5

328,2

424,5

727,9

1 273,4

 

6

364,0

486,0

848,9

1 431,2

 

7

424,5

607,0

970,9

1 576,7

 

8

855,6

1 141,1

1 711,2

2 395,4

A 3

1

36,9

49,4

61,6

72,8

 

2

61,6

79,5

97,4

122,0

 

3

97,4

145,6

243,1

424,5

 

4

133,2

182,4

303,5

486,0

 

5

182,4

243,1

364,0

546,4

 

6

243,1

303,5

424,5

607,0

 

7

303,5

364,0

509,6

667,3

 

8

364,0

486,0

607,0

727,9


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 134

A 4

1

30,3

36,9

43,6

49,4

 

2

61,6

97,4

145,6

243,1

A 5

1

30,3

36,9

43,6

49,4

 

2

43,6

54,8

67,2

79,5

12e. § 31 Abs. 2 erster Satz lautet:

„Das Fixgehalt beträgt für Beamtinnen und Beamte

              1.          in der Funktionsgruppe 7

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 373,3 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 930,6 €,

              2.          in der Funktionsgruppe 8

              a)          für die ersten fünf Jahre          10 034,2 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             10 592,8 €,

              3.          in der Funktionsgruppe 9

              a)          für die ersten fünf Jahre          10 592,8 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             11 368,6 €.“

12f. Die Tabelle in § 34 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

1

246,5

99,7

19,0

18,0

18,0

18,0

2

220,7

104,1

24,6

19,0

21,2

21,2

3

226,2

108,7

30,3

21,2

23,5

23,5

4

242,0

114,1

34,7

22,5

26,9

26,9

5

272,1

118,7

40,4

24,6

29,0

29,0

6

338,2

124,4

44,8

25,8

32,5

31,4

7

375,2

153,5

53,7

25,8

36,9

34,7

8

398,6

10em; padding:0cm .54em 0cm .54em'>

203,9

66,1

26,9

41,5

36,9

9

422,2

254,2

77,2

27,9

44,8

40,4

10

446,9

304,7

88,5

29,0

48,2

43,6

11

472,7

355,1

99,7

31,4

51,4

45,9

12

491,6

406,5

113,0

33,6

54,8

49,4

13

508,6

459,2

130,0

33,6

60,5

51,4

14

549,9

492,7

150,0

32,5

67,2

54,8

15

598,0

505,1

163,4

30,3

85,1

57,2

16

647,3

517,4

166,9

26,9

114,1

60,5

17

696,6

528,6

171,3

24,6

144,5

63,9

18

726,7

573,3

187,0

22,5

161,3

67,2

19

732,4

611,5

201,6

22,5

162,4

69,4

12g. Die Tabelle in § 34 Abs. 1a erhält folgende Fassung:

 

in der Gehalts-stufe

in der Verwendungsgruppe

A 2

A 3

A 4

A 5

A 6

A 7

Euro

1

239,6

102,0

21,2

18,0

19,0

19,0

2

213,9

106,5

26,9

20,0

22,5

22,5

3

230,7

111,0

32,5

22,5

24,6

24,6

4

246,5

116,6

36,9

23,5

27,9

27,9

5

281,1

120,9

42,5

25,8

31,4

30,3

6

356,1

127,6

48,2

25,8

34,7

33,6

7

380,7

179,2

59,3

26,9

39,3

35,8

8

404,4

229,6

71,6

26,9

42,5

37,9

9

427,8

280,0

82,9

29,0

47,0

41,5

10

453,6

330,4

94,0

30,3

50,4

44,8

1


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 136

1

479,2

379,6

105,1

32,5

53,7

48,2

12

495,0

433,4

122,0

33,6

57,2

50,4

13

511,6

486,0

137,8

32,5

63,9

53,7

14

562,1

498,3

162,4

31,4

70,5

56,1

15

610,3

511,6

164,6

29,0

99,7

59,3

16

659,7

523,1

169,1

25,8

130,0

62,6

17

708,7

534,1

173,5

22,5

159,0

65,0

18

732,4

611,5

201,6

22,5

162,4

69,4

19

732,4

611,5

201,6

22,5

162,4

69,4

12h. In § 40a Abs. 1 wird der Betrag „113,8 €“ durch den Betrag „115,5 €“ ersetzt.

12i. In § 40b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „12,1 €“ durch den Betrag „12,3 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „23,2 €“ durch den Betrag „23,5 €“,

c) in Z 2 der Betrag „196,5 €“ durch den Betrag „199,3 €“,

d) in Z 3 der Betrag „333,4 €“ durch den Betrag „338,2 €“,

e) in Z 4 der Betrag „460,4 €“ durch den Betrag „467,1 €“,

f) in Z 5 der Betrag „431,5 €“ durch den Betrag „437,8 €“,

g) in Z 6 der Betrag „363,2 €“ durch den Betrag „368,5 €“.

12j. In § 40c Abs. 1 werden der Betrag „426,1 €“ durch den Betrag „432,3 €“ und der Betrag „581,8 €“ durch den Betrag „590,2 €“ ersetzt.

12k. Die Tabelle in § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

 

in der

Gehalts-

stufe

für

Universitäts-

professoren

(§ 21

UOG 1993,

§22 KUOG)

für

Außerordent-

liche

Universitäts-

professoren


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 137
42 valign=top style='width:10.62em;border:solid windowtext .10em; border-left:none;padding:0cm .54em 0cm .54em'>

für

Ordentliche

Universitäts-

professoren

Euro

1

4 127,7

3 675,1

4 783,1

2

4 329,5

3 788,9

5 010,5

3

4 555,8

3 901,6

5 237,9

4

4 783,1

4 014,2

5 465,2

5

5 010,5

4 127,7

5 767,4

6

5 237,9

4 329,5

6 071,7

7

5 465,2

4 555,8

6 467,4

8

5 767,4

4 783,1

6 864,2

9

6 071,7

5 010,5

7 259,9

10

6 467,4

5 237,9

7 656,7

11

6 864,2

5 465,2

--

12

7 259,9

5 767,4

--

13

7 656,7

6 071,7

--

14

--

6 467,4

--

15

--

6 864,2

--

12l. Die Tabelle in § 48a Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

 

Euro


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 138

1

2 779,1

2

2 862,7

3

3 084,4

4

3 611,5

5

3 818,0

6

4 024,1

7

4 231,4

8

4 437,7

9

4 644,8

10

4 851,0

11

5 058,5

12

5 264,7

13

5 482,1

14

5 739,5

15

6 025,9

16

6 313,5

17

6 528,7

12m. Die Tabelle in § 49 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der

Gehalts-

stufe

 

ohne Lehrbefugnis

mit Lehrbefugnis

oder

gleichzuwertender

Befähigung

Euro

1

95,2

341,6

2

144,5

452,5

3

206,0

515,2

4

207,2

516,3

5

206,0

516,3

6

207,2

518,5

7

208,2

519,5

8

208,2

519,5

9

208,2

519,5

10

208,2

519,5

1


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 139

1

208,2

519,5

12

208,2

530,8

13

208,2

581,1

14

228,6

661,9

15

289,0

721,3

16

289,0

721,3

12n. Die Tabelle in § 49 Abs. 2a erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

 

ohne Lehrbefugnis

mit Lehrbefugnis

oder

gleichzuwertender

Befähigung

Euro

1

123,1

432,3

2

206,0

515,2

3

207,2

516,3

4

206,0

516,3

5

206,0

518,5

6

208,2

519,5

7

208,2

519,5

8

208,2

519,5

9

208,2

519,5

10

208,2

519,5

11

208,2

520,6


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 140

12

208,2

561,0

13

209,4

641,6

14

289,0

721,3

15

289,0

721,3

16

289,0

721,3

12o. Die Tabelle in § 50 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Euro

kleine Daz

große Daz

108,7

432,3

12p. In § 50 Abs. 4 wird der Betrag „811,4 €“ durch den Betrag „823,2 €“ ersetzt.

12q. In § 52 Abs. 1 wird der Betrag „437,1 €“ durch den Betrag „443,4 €“ ersetzt.

12r. In § 53b Abs. 1 werden der Betrag „426,1 €“ durch den Betrag „432,3 €“ und der Betrag „581,8 €“ durch den Betrag „590,2 €“ ersetzt.

12s. In § 54c Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „516,7 €“ durch den Betrag „524,2 €“,

b) in Z 2 der Betrag „287,0 €“ durch den Betrag „291,2 €“.

12t. In § 54c Abs. 3 wird der Betrag „640,2 €“ durch den Betrag „649,5 €“ ersetzt.

12u. In § 54d Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „92,7 €“ durch den Betrag „94,0 €“,

b) in Z 2 der Betrag „46,3 €“ durch den Betrag „47,0 €“.“

4. In Art. 2 werden nach der Z 14 folgende Z 14a bis 14c eingefügt:

„14a. Die Tabelle in § 55 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehalts- stufe

in der Verwendungsgruppe

L 3

L 2b 1

L 2a 1

L 2a 2

L 1

L PH

Euro

1

1 812,5

1 999,0

2 211,6

2 356,5

2 641,9

2 746,7

2

1 839,8

2 031,6

2 271,5

2 423,3

2 736,7

2 803,6

3

1 866,0

2 065,5

2 333,1

2 490,3

2 879,4

3 027,6

4

1 893,2

2 100,3

2 411,2

2 572,9

3 083,3

3 252,8

5

1 925,8

2 181,1

2 537,1

2 714,3

3 288,3

3 477,8

6

1 979,4

2 278,0

2 667,6

2 874,9

10em;border-right:solid windowtext .10em; padding:0cm .54em 0cm .54em'>

3 494,5

3 704,1

7

2 044,6

2 376,5

2 801,3

3 042,0

3 699,7

3 931,6

8

2 113,5

2 477,9

2 949,6

3 228,1

3 905,8

4 158,9

9

2 186,5

2 577,1

3 098,9

3 413,3

4 113,2

4 386,3

10

2 261,7

2 678,7

3 246,0

3 599,4

4 320,6

4 612,7

11

2 338,6

2 806,9

3 394,4

3 785,5

4 526,8

4 841,1

12

2 415,6

2 944,0

3 542,5

3 972,9

4 733,0

5 067,4

13

2 492,5

3 081,1

3 692,0

4 161,2

4 940,3

5 294,7

14

2 586,1

3 218,2

3 836,8

4 342,9

5 146,6

5 541,1

15

2 692,1

3 345,3

3 970,6

4 512,4

5 375,1

5 842,1

16

2 799,0

3 470,1

4 074,3

4 642,8

5 589,0

6 145,2

17

2 852,7

3 502,4

--

--

--

6 372,7

14b. Die Tabelle in § 56 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

L 3

L 2b 1

L 2a 1

L 2a 2

L 1

L PH

Euro

kleine Daz

große Daz

80,6

 

161,3

144,5

 

191,5

51,4

 

208,2

66,1

 

263,2

108,7

 

433,4

114,1

 

456,9

14c. Die Tabelle in § 57 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Dienstzulagengruppe

in der Dienstzulagenstufe

1

2

3

Euro

a) in der Verwendungsgruppe L PH

I

978,8

1 045,9

1 111,0

II

880,3

941,9

1 000,2

III

782,8

836,5

888,1

IV

684,2

732,4

778,2

V

587,9

627,2

666,2


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 142

b) in der Verwendungsgruppe L 1

I

873,5

932,8

989,8

II

785,0

841,1

891,4

III

697,8

747,0

792,8

IV

610,3

652,9

694,4

V

524,2

560,0

594,7

c) in der Verwendungsgruppe L 2a 2

I

399,7

432,3

464,7

II

328,2

354,0

380,7

III

263,2

283,2

303,5

IV

220,7

236,2

253,0

V

183,7

197,1

210,5

d) in den Verwendungsgruppen L 2a 1 und L 2b 1

I

311,4

339,2

366,2

II

262,0

284,5

303,5

III

219,5

236,2

253,0

IV

182,4

198,1

210,5

V

132,1

142,3

151,3

e) in der Verwendungsgruppe L 3

I

246,5

252,0

267,5

II

182,4

189,2

202,7

III

171,3

175,9

186,0

IV

123,1

126,6

134,5

V

86,1

88,5

93,0

VI

60,5

62,6

68,4

““

5. In Art. 2 wird nach der Z 15 folgende Z 15a eingefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 143

„15a. In § 58 Abs. 4 werden der Betrag „87,2 €“ durch den Betrag „88,5 €“ und der Betrag „159,0 €“ durch den Betrag „161,3 €“ ersetzt.“

6. In Art. 2 werden nach der Z 16 folgende Z 16a bis 16j eingefügt:

„16a. Die Tabelle in § 58 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

in der Verwendungsgruppe

in der Zulagenstufe

1

2

3

Euro

L 3

97,4

137,8

194,9

L 2b 1

30,3

41,5

59,3

16b. In § 58 Abs. 6 werden der Betrag „48,7 €“ durch den Betrag „49,4 €“ und der Betrag „14,4 €“ durch den Betrag „14,6 €“ ersetzt.

16c. In § 58 Abs. 9 wird der Betrag „951,3 €“ durch den Betrag „965,1 €“ ersetzt.

16d. In § 59 Abs. 2 wird der Betrag „640,2 €“ durch den Betrag „649,5 €“ ersetzt.

16e. In § 59a Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „96,0 €“ durch den Betrag „97,4 €“,

b) in Z 2 der Betrag „145,7 €“ durch den Betrag „147,8 €“.

16f. In § 59a Abs. 2 wird der Betrag „96,0 €“ durch den Betrag „97,4 €“ ersetzt.

16g. In § 59a Abs. 2a wird der Betrag „20,9 €“ durch den Betrag „21,2 €“ ersetzt.

16h. In § 59a Abs. 3 wird der Betrag „145,7 €“ durch den Betrag „147,8 €“ ersetzt.

16i. In § 59a Abs. 5a Z 2 wird der Betrag „115,9 €“ durch den Betrag „117,6 €“ ersetzt.

16j. In § 59b Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „68,4 €“ jeweils durch den Betrag „69,4 €“,

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und c sowie Z 3 lit. b der Betrag „86,1 €“ jeweils durch den Betrag „87,3 €“,

c) in Z 1 lit. c und Z 2 lit. d der Betrag „102,6 €“ jeweils durch den Betrag „104,1 €“,

d) in Z 4 der Betrag „35,3 €“ durch den Betrag „35,8 €“.“

7. In Art. 2 werden nach der Z 19 folgende Z 19a bis 19c eingefügt:

„19a. In § 59b Abs. 1a werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „68,4 €“ jeweils durch den Betrag „69,4 €“,

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. a und Z 3 lit. b der Betrag „86,1 €“ jeweils durch den Betrag „87,3 €“,

c) in Z 2 lit. b der Betrag „102,6 €“ durch den Betrag „104,1 €“.

19b. In § 59b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „68,4 €“ jeweils durch den Betrag „69,4 €“,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 144

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „86,1 €“ jeweils durch den Betrag „87,3 €“,

c) in Z 1 lit. c und Z 3 lit. c der Betrag „94,9 €“ jeweils durch den Betrag „96,3 €“,

d) in Z 4 der Betrag „67,4 €“ durch den Betrag „68,4 €“,

e) in Z 5 der Betrag „34,2 €“ durch den Betrag „34,7 €“.

19c. In § 59b Abs. 3 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „102,6 €“ durch den Betrag „104,1 €“,

b) in Z 2 der Betrag „120,3 €“ durch den Betrag „122,0 €“.“

8. In Art. 2 werden nach der Z 20 folgende Z 20a bis 20c eingefügt:

„20a. In § 59b Abs. 4 wird der Betrag „134,6 €“ durch den Betrag „136,6 €“ ersetzt.

20b. In § 59b Abs. 5 wird der Betrag „44,2 €“ durch den Betrag „44,8 €“ ersetzt.

20c. In § 59b Abs. 6 wird der Betrag „134,6 €“ durch den Betrag „136,6 €“ ersetzt.“

9. In Art. 2 werden nach der Z 24 folgende Z 24a bis 24m eingefügt:

„24a. In § 60 Abs. 1a werden ersetzt:

a) in Z 1 und 2 der Betrag „87,2 €“ jeweils durch den Betrag „88,5 €“ und der Betrag „100,5 €“ jeweils durch den Betrag „102,0 €“,

b) in Z 3 der Betrag „159,0 €“ durch den Betrag „161,3 €“.

24b. In § 60 Abs. 3 werden der Betrag „57,4 €“ durch den Betrag „58,2 €“ und der Betrag „48,7 €“ durch den Betrag „49,4 €“ ersetzt.

24c. In § 60 Abs. 4 werden der Betrag „17,7 €“ durch den Betrag „18,0 €“ und der Betrag „14,4 €“ durch den Betrag „14,6 €“ ersetzt.

24d. Die Tabelle in § 60a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungs- gruppe

in der Zulagenstufe

1

2

3

4

5

Euro

L 1

514,0

564,5

650,7

735,7

820,8

L 2a

459,2

496,1

562,1

641,6

722,3

L 2b

373,0

426,7

484,8

501,7

532,1

L 3

328,2

343,7

375,2

408,7

443,4

24e. In § 61 Abs. 8 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „38,7 €“ durch den Betrag „39,3 €“,

b) in Z 2 der Betrag „33,1 €“ durch den Betrag „33,6 €“,

c) im Schlussteil der Betrag „34,2 €“ durch den Betrag „34,7 €“ und der Betrag „29,9 €“ durch den Betrag „30,3 €“.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 145

24f. In § 61a Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „209,7 €“ durch den Betrag „212,7 €“,

b) in Z 2 der Betrag „184,3 €“ durch den Betrag „187,0 €“.

24g. In § 61b Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „167,8 €“ durch den Betrag „170,2 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „142,4 €“ durch den Betrag „144,5 €“,

c) in Z 2 lit. a der Betrag „83,9 €“ durch den Betrag „85,1 €“,

d) in Z 2 lit. b der Betrag „71,2 €“ durch den Betrag „72,2 €“.

24h. In § 61c Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 und 2 der Betrag „94,9 €“ jeweils durch den Betrag „96,3 €“,

b) in Z 3 der Betrag „157,8 €“ durch den Betrag „160,1 €“.

24i. In § 61d Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „117,0 €“ durch den Betrag „118,7 €“,

b) in Z 2 der Betrag „58,5 €“ durch den Betrag „59,3 €“.

24j. In § 61e Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „157,8 €“ durch den Betrag „160,1 €“,

b) in Z 2 der Betrag „58,5 €“ durch den Betrag „59,3 €“,

c) in Z 3 der Betrag „115,9 €“ durch den Betrag „117,6 €“.

24k. In § 61e Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „199,8 €“ durch den Betrag „202,7 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „178,8 €“ durch den Betrag „181,4 €“,

c) in Z 2 der Betrag „157,8 €“ durch den Betrag „160,1 €“ und der Betrag „136,9 €“ durch den Betrag „138,9 €“,

d) in Z 3 und 4 der Betrag „131,3 €“ jeweils durch den Betrag „133,2 €“ und der Betrag „115,9 €“ jeweils durch den Betrag „117,6 €“.

24l. In § 62 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „12,1 €“ durch den Betrag „12,3 €“,

b) in Z 2 der Betrag „17,7 €“ durch den Betrag „18,0 €“,

c) in Z 3 der Betrag „23,2 €“ durch den Betrag „23,5 €“,

d) in Z 4 der Betrag „26,5 €“ durch den Betrag „26,9 €“.

24m. In § 63 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „120,3 €“ durch den Betrag „122,0 €“,

b) in Z 2 der Betrag „161,1 €“ durch den Betrag „163,4 €“,

c) in Z 3 der Betrag „201,0 €“ durch den Betrag „203,9 €“.“

10. In Art. 2 werden nach der Z 25 folgende Z 25a bis 25z eingefügt:

„25a. In § 63b Abs. 4 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „230,8 €“ durch den Betrag „234,1 €“,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 146

b) in Z 2 der Betrag „201,0 €“ durch den Betrag „203,9 €“.

25b. In § 63b Abs. 8 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „29,9 €“ durch den Betrag „30,3 €“,

b) in Z 2 der Betrag „26,5 €“ durch den Betrag „26,9 €“.

25c. Die Tabelle in § 65 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Fixgehaltsstufe

Euro

1

5 650,5

2

6 361,5

3

6 964,5

25d. Die Tabelle in § 66 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Funktionsdauer

Euro

bis zu 5 Jahre

1 037,9

mehr als 5 Jahre

1 234,0

25e. Die Tabelle in § 72 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

E 1

E 2a

E 2b

E 2c

Euro

1

--

--

1 873,6

1 765,6

2

--

2 072,0

1 904,2

1 788,7

3

2 377,8

2 096,1

1 961,9

1 812,5

4

2 426,7

2 141,7

2 019,5

1 842,0

5

2 524,9

2 221,3

2 056,8

1 870,3

6

2 623,0

2 298,8

2 096,1

1 903,0

7

2 721,0

2 342,1

2 133,0

1


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 147

933,5

8

2 816,9

2 383,4

2 172,3

1 948,9

9

2 970,8

2 426,7

2 212,6

--

10

3 179,1

2 470,3

2 280,3

--

11

3 336,4

2 519,2

2 376,5

--

12

3 465,6

2 623,0

2 470,3

--

13

3 620,4

2 739,9

2 534,8

--

14

3 751,0

2 823,5

2 604,9

--

15

3 856,8

2 910,4

2 703,2

--

16

3 965,0

2 999,7

2 801,3

--

17

4 073,1

3 087,7

2 898,3

--

18

4 252,6

3 160,2

2 975,2

--

19

4 376,2

3 216,1

3 029,9

--

25f. Die Tabelle in § 73 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

E 1

E 2a

E 2b

Euro

kleine Daz

große Daz

188,2

376,2

69,4

111,0

69,4

109,7

25g. Die Tabelle in § 74 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in der Ver- wendungs- gruppe

 

in der Funktions- gruppe

in der Funktionsstufe

1

2

3

4

Euro


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 148

E 1

1

72,8

85,1

97,4

109,7

2

85,1

109,7

133,2

182,4

3

207,2

292,3

424,5

848,9

4

267,5

364,0

582,3

1 152,4

5

292,3

388,7

630,5

1 237,5

6

364,0

486,0

848,9

1 431,2

7

424,5

546,4

909,4

1 576,7

8

855,6

1 141,1

1 711,2

2 395,4

9

912,6

1 255,4

1 882,5

2 851,3

10

1 084,0

1 368,5

2 052,6

3 535,5

11

1 368,5

1 596,9

2 281,2

3 877,0

E 2a

1

72,8

85,1

97,4

109,7

2

85,1

109,7

133,2

158,0

3

122,0

182,4

243,1

303,5

4

182,4

243,1

303,5

364,0

5

243,1

303,5

486,0

740,3

6

303,5

364,0

607,0

788,5

7

364,0

486,0

727,9

970,9

25h. In § 74a Abs. 1 werden der Betrag „9 239,3 €“ durch den Betrag „9 373,3 €“ und der Betrag „9 788,7 €“ durch den Betrag „9 930,6 €“ ersetzt.

25i. Die Tabelle in § 75 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehalts- stufe

in der Verwendungsgruppe

E 2a

E 2b

E 2c

Euro

1

115,5

44,8

56,1

2

112,0

58,2


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 149
6 valign=top style='width:9.45em;border-top:none;border-left: none;border-bottom:solid windowtext .10em;border-right:solid windowtext .10em; padding:0cm .54em 0cm .54em'>

60,5

3

119,9

69,4

76,2

4

145,6

63,9

91,9

5

154,5

85,1

96,3

6

163,4

105,1

99,7

7

191,5

106,5

104,1

8

218,4

108,7

104,1

9

273,3

109,7

--

10

356,1

96,3

--

11

411,0

72,8

--

12

424,5

77,2

--

13

442,2

104,1

--

14

465,9

111,0

--

15

477,0

104,1

--

16

486,0

99,7

--

17

495,0

95,2

--

18

548,8

94,0

--

19

596,7

94,0

--

25j. Die Tabelle in § 75 Abs. 1a erhält folgende Fassung:

 

in der Gehalts- stufe

in der Verwendungsgruppe

E 2a

E 2b

E 2c

Euro

1

115,5

39,3

56,1

2

8.265em;border-top:none;border-left: none;border-bottom:solid windowtext .10em;border-right:solid windowtext .10em; padding:0cm .54em 0cm .54em'>

107,5

77,2

63,9

3

133,2

61,6

88,5

4

159,0

66,1

94,0

5

150,0

104,1

98,6

6

177,0

106,5

102,0

7

204,9

107,5

105,1

8

231,7

108,7

105,1

9

314,7

111,0

--

10

397,6

82,9

--

11

423,4

61,6

--

12

424,5

93,0

--

13

460,2

114,1

--

14

472,7

106,5

--

15

481,7

102,0

--

16

490,6

97,4

--

17

499,5

94,0

--

18

596,7

27em;border-top:none;border-left: none;border-bottom:solid windowtext .10em;border-right:solid windowtext .10em; padding:0cm .54em 0cm .54em'>

94,0

--

19

596,7

94,0

--

25k. Die Tabelle in § 81 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der Verwendungs- gruppe

 

Euro

E 2c

86,1

E 2b

100,8

E 2a

100,8

E 1

115,5

25l. In § 83 Abs. 1 wird der Betrag „119,2 €“ durch den Betrag „120,9 €“ ersetzt.

25m. Die Tabelle in § 85 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

M BO 1

M BO 2

M BUO

Euro

1

2 641,9

2 282,3

2 007,7

2

2 736,7

2 294,4

2 025,1

3

2 879,4

2 342,1

2 042,6

4

3 083,3

2 405,7

2 059,8

5

3 288,3

2 513,7

2 096,1

6

3 494,5

2 623,0

2 132,0

7

3 699,7

2 747,8

2 177,7

8

3 905,8

2 919,4

2 233,2

9

4 113,2

3 066,5

2 289,0

10

4 320,6

3 153,5

2 346,5

11

4 526,8

3 279,4

2 403,4

12

4 733,0

3 418,9

2 465,8

13

4 940,3

3 512,5

2 533,8

14

5 146,6

3 615,0

2 608,5

15

5 375,1

3 723,1

2 692,1

16

5 589,0

3 870,2

2 778,0

17

--

4 065,4

2 863,7

18

--

--

2 950,7

19

--

--

3 038,7

25n. Die Tabelle in § 86 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 152

 

in der Verwendungsgruppe

M BO 1

M BO 2

M BUO

 

kleine Daz

große Daz

108,7

433,4

98,6

393,1

109,7

174,7

25o. § 87 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Fixgehalt beträgt für Berufsmilitärpersonen

              1.          in der Funktionsgruppe 7

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 373,3 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 930,6 €,

              2.          in der Funktionsgruppe 8

              a)          für die ersten fünf Jahre          10 034,2 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             10 592,8 €,

              3.          in der Funktionsgruppe 9

              a)          für die ersten fünf Jahre          10 592,8 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             11 368,6 €.“

25p. Die Tabelle in § 89 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

M ZO 1

M ZO 2

M ZO 3

M ZUO

M ZCh

Euro

1

2 641,9

2 282,3

2 236,6

2 007,7

1 786,4

2

2 736,7

2 294,4

2 271,5

2 025,1

1 803,9

3

2 879,4

2 342,1

2 282,3

2 042,6

1 822,4

4

3 083,3

2 405,7

2 317,5

2 059,8

1 840,9

5

3 288,3

2 513,7

2 365,5

2 096,1

1 858,4

6

3 494,5

2 623,0

2 460,3

2 132,0

1 876,8

7

3 699,7

2 747,8

2 568,3

2 177,7

1 894,4

8

3 905,8

2 919,4

2 677,6

2 233,2

1 914,1

9

4 113,2

3 066,5

2 832,4

2 289,0

1 931,5

10

4 320,6

3 153,5

3 004,2

2 346,5

1 949,0

11

4 526,8

3 279,4

3 106,7

2 403,4

1 967,4

12

4 733,0

3 418,9

3 211,5

2 465,8

1 977,2

25q. Die Tabelle in § 91 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 153

 

in der Verwendungsgruppe

 

in der Funktions- gruppe

in der Funktionsstufe

1

2

3

4

Euro

 

 

M BO 1

und

M ZO 1

1

61,6

182,4

340,5

388,7

2

303,5

486,0

1 091,9

1 818,7

3

328,2

600,3

1 314,8

2 176,0

4

349,4

764,9

1 431,2

2 294,7

5

802,9

1 410,0

2 517,4

3 430,1

6

967,5

1 630,5

2 759,3

3 648,6

 

 

M BO 2,

M ZO 2

und

M ZO 3

1

72,8

85,1

97,4

109,7

2

85,1

109,7

133,2

182,4

3

207,2

292,3

424,5

848,9

4

267,5

364,0

582,3

1 152,4

5

292,3

388,7

630,5

1 237,5

6

364,0

486,0

848,9

1 431,2

7

424,5

546,4

909,4

1 576,7

8

855,6

1 141,1

1 711,2

2 395,4

9

912,6

1 255,4

1 882,5

2 851,3

 

 

M BUO

und

M ZUO

1

36,9

49,4

61,6

72,8

2

61,6

79,5

97,4

122,0

3

97,4

145,6

243,1

424,5

4

133,2

182,4

303,5

486,0

5

182,4

243,1

364,0

546,4

6

243,1

303,5

424,5

607,0

7

303,5

364,0

509,6

667,3


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 154

25r. Die Tabelle in § 92 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

M BO 2 und

M ZO 2

M ZO 3

M BUO und M ZUO

M ZCh

Euro

1

138,9

152,4

127,6

74,0

2

175,9

134,5

120,9

79,5

3

199,3

160,1

124,4

84,1

4

238,6

184,7

126,6

89,6

5

286,7

217,2

132,1

94,0

6

334,8

263,2

153,5

99,7

7

375,2

311,4

184,7

106,5

8

393,1

359,5

211,7

113,0

9

422,2

384,1

253,0

118,7

10

482,7

402,0

310,1

125,5

11

523,1

454,7

343,7

132,1

12

556,6

505,1

360,6

--

13

613,7

--

395,2

--

14

666,2

--

418,8

--

15

715,6

--

425,5

--

16

757,1

--

434,4

--

17

767,2

--

445,7

--

18

--

--

495,0

--

19

--

--

538,6

--

25s. Die Tabelle in § 92 Abs. 1a erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 155

 

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

M BO 2

M ZO 3

M BUO und
M ZUO

M ZCh

Euro

1

171,3

152,4

118,7

76,2

2

189,2

127,6

124,4

81,7

3

227,3

171,3

124,4

86,1

4

274,4

189,2

130,0

91,9

5

323,7

227,3

135,5

97,4

6

370,7

274,4

171,3

103,1

7

388,7

323,7

198,1

109,7

8

406,5

370,7

224,0

116,6

9

470,3

388,7

281,1

122,0

10

517,4

406,5

338,2

128,7

11

543,2

470,3

349,4

135,5

12

600,3

517,4

373,0

135,5

13

654,0

--

416,6

--

14

703,4

--

421,1

--

15

753,7

--

430,0

--

16

767,2

--

440,2

--

17

767,2

--

451,2

--

18

--

--

538,6

--

19

--

--

538,6

--

25t. In § 98 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „113,8 €“ durch den Betrag „115,5 €“,

b) in Z 2 der Betrag „58,5 €“ durch den Betrag „59,3 €“.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 156

15u. In § 101 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 2 der Betrag „80,5 €“ durch den Betrag „81,7 €“,

b) in Z 3 der Betrag „218,5 €“ durch den Betrag „221,7 €“,

c) in Z 4 der Betrag „345,6 €“ durch den Betrag „350,6 €“,

d) in Z 5 der Betrag „265,0 €“ durch den Betrag „268,8 €“,

e) in Z 6 der Betrag „196,5 €“ durch den Betrag „199,3 €“.

25v. In § 101a Abs. 5 werden der Betrag „140,3 €“ durch den Betrag „142,3 €“ und der Betrag „280,4 €“ durch den Betrag „284,5 €“ ersetzt.

25w. Die Tabelle in § 109 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

K 1

K 2

K 3

K 4

K 5

K 6

Euro

1

2 586,1

2 334,2

2 449,0

2 125,4

2 061,1

1 906,3

2

2 653,0

2 393,3

2 510,4

2 175,5

2 107,9

1 935,7

3

2 735,5

2 467,9

2 570,5

2 225,7

2 155,9

1 966,2

4

2 871,6

2 590,6

2 631,9

2 275,8

2 205,0

1 996,7

5

3 006,4

2 711,0

2 692,1

2 326,5

2 253,0

2 027,2

6

3 141,2

2 832,4

2 753,4

2 377,8

2 302,0

2 057,8

7

3 276,2

2 952,8

2 825,8

2 440,1

2 358,8

2 093,7

8

3 411,0

3 074,3

2 902,8

2 507,0

2 423,3

2 134,1

9

3 547,0

3 194,8

2 981,8

2 572,9

2 488,2

2 174,4

10

3 683,0

3 315,1

3 058,7

2 639,7

2 552,7

2 216,0

11

3 819,0

3 436,6

3 135,6

2 706,5

2 616,3

2 256,2

12

3 955,0

3 557,0

3 212,6

2 772,2

2 680,8

2 298,8

13

4 092,1

3 678,6

3 305,1

2 851,3

2 753,4

2 341,0

14

4 228,1

3 798,9

3 402,0

2 933,9

2 832,4

2 382,1

15

4 364,1

3 921,5

3 499,1

3 015,2

2 913,8

2 425,7

16

4 499,9

4 043,0

3 595,0

3 098,9

2 993,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 157

1

2 467,9

17

4 637,0

4 164,5

3 693,0

3 180,4

3 072,2

2 510,4

18

4 773,1

4 286,1

3 790,0

3 262,8

3 152,5

2 552,7

19

--

--

3 887,0

3 344,2

3 232,7

2 596,1

20

--

--

3 983,8

3 427,7

3 311,8

2 637,3

25x. Die Tabelle in § 110 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

K 1

K 2

K 3

K 4

K 5

K 6

Euro

kleine Daz

große Daz

154,5

 

308,0

138,9

 

276,7

135,5

 

171,3

114,1

 

145,6

100,8

 

161,3

53,7

 

86,1

25y. In § 111 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „239,6 €“ durch den Betrag „243,1 €“,

b) in Z 2 der Betrag „309,0 €“ durch den Betrag „313,5 €“,

c) in Z 3 der Betrag „376,5 €“ durch den Betrag „382,0 €“.

25z. In § 112 Abs. 1 werden in der Tabelle der Betrag „176,6 €“ durch den Betrag „179,2 €“ und der Betrag „201,0 €“ durch den Betrag „203,9 €“ ersetzt.“

11. In Art. 2 wird nach der Z 26 folgende Z 26a eingefügt:

„26a. In § 115 Abs. 1 wird der Betrag „54,0 €“ durch den Betrag „54,8 €“ ersetzt.“

12. In Art. 2 werden nach der Z 27 folgende Z 27a und 27b eingefügt:

„27a. Die Tabelle in § 117a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

PF 1

Euro

1

1 867,0

1 867,0

2 088,4

2 088,4

2 088,4

2 598,5

2

1 886,7

54em 0cm .54em'>

1 926,9

2 132,0

2 132,0

2 132,0

2 725,6

3

1 912,9

1 981,5

2 184,2

2 185,3

2 185,3

2 859,2

4

1 944,4

1 991,3

2 244,3

2 247,5

2 284,6

3 000,8

5

1 981,5

2 012,2

2 310,8

2 319,8

2 371,0

3 148,1

6

2 025,1

2 044,6

2 387,8

2 403,4

2 458,9

3 304,0

7

2 074,1

2 088,4

2 472,4

2 495,8

2 556,1

3 465,6

8

2 130,9

2 143,8

2 562,7

2 597,3

2 666,5

3 636,3

9

2 194,2

2 209,3

2 661,9

2 706,5

2 788,0

3 813,4

10

2 263,9

2 286,7

2 765,6

2 825,8

2 919,4

3 998,3

11

2 341,0

2 377,8

2 877,1

2 955,1

3 063,3

4 190,1

12

2 425,7

2 481,4

2 995,2

3 092,2

3 218,2

4 389,6

13

2 516,0

2 596,1

3 120,1

3 238,1

3 385,4

4 596,0

14

2 614,0

2 723,2

3 252,8

3 393,0

3 563,7

4 754,0

15

2 717,8

2 859,2

3 393,0

3 558,3

3 755,5

--

16

2 825,8

3 006,4

3 539,2

3 732,1

3 959,4

--

17

2 882,6

3 082,3

3 577,1

3 776,7

4 011,8

--

27b. Die Tabelle in § 117b Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

PF 1

Euro

kleine AVO

56,1

78,3

112,0

134,5

155,5

52,7

große AVO

112,0

154,5

150,0

178,0

208,2

213,9

kleine Daz

85,1

115,5

168,0

201,6

234,1

80,6

große Daz

169,1

231,7

224,0

268,8

311,4

319,3

““

13. In Art. 2 wird nach der Z 28 folgende Z 28a eingefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 159

„28a. Die Tabelle in § 117c Abs. 1 erhält folgende Fassung:

auf Arbeits- plätzen der Verwendungs- gruppe

 

in der Funktions- gruppe

in der Zulagenstufe

1

2

3

Euro

 

PF 1

S

1 414,3

2 698,8

4 319,3

2

933,9

1 245,3

2 490,7

3

856,7

1 168,0

1 556,6

 

 

 

PF 2

1

827,5

1 159,1

1 407,7

1b

165,7

744,7

1 407,7

2

331,4

744,7

993,3

2b

116,6

331,4

993,3

3

165,7

331,4

663,1

3b

116,6

331,4

663,1

PF 3

2

116,6

231,7

348,2

““

14. In Art. 2 werden nach der Z 29 folgende Z 29a bis 29w eingefügt:

„29a. In § 117c Abs. 3 wird der Betrag „98,3 €“ durch den Betrag „99,7 €“ ersetzt.

29b. Die Tabelle in § 117e Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

Euro

1

0,0

108,7

0,0

0,0

183,7

2

21,2

99,7

0,0

0,0

161,3

3

35,8

98,6

1,0

0,0

178,0

4

24,6

122,0

2,1

19,0

190,3

5

16,8

765em;border-top:none;border-left: none;border-bottom:solid windowtext .10em;border-right:solid windowtext .10em; padding:0cm .54em 0cm .54em'>

145,6

4,6

26,9

211,7

6

11,1

165,7

7,9

27,9

237,5

7

7,9

184,7

12,3

31,4

261,0

8

6,7

201,6

18,0

34,7

281,1

9

7,9

216,1

23,5

40,4

300,2

10

12,3

228,6

31,4

47,0

316,9

11

19,0

237,5

40,4

54,8

332,7

12

29,0

244,1

49,4

63,9

344,9

13

40,4

247,5

59,3

74,0

356,1

14

54,8

249,7

70,5

86,1

365,0

15

71,6

250,9

84,1

99,7

370,7

16

90,7

249,7

97,4

114,1

373,0

17

100,8

248,6

100,8

118,7

374,0

29c. Die Tabelle in § 117e Abs. 1a erhält folgende Fassung:

 

in der Gehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

PF 6

PF 5

PF 4

PF 3

PF 2

Euro

1

0,0

114,1

0,0

0,0

179,2

2

41,5

85,1

0,0

0,0

154,5

3

29,0

111,0

1,0

0,0

186,0

4

20,0

134,5

3,3

25,8

191,5

5

13,6

156,7

5,6

26,9

218,4

6

8,9

175,9

8,9

29,0

243,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 161

1

7

6,7

193,7

13,6

31,4

266,5

8

6,7

209,4

19,0

35,8

286,7

9

10,0

222,9

25,8

42,5

304,7

10

15,6

232,9

33,6

49,4

321,4

11

23,5

240,6

41,5

56,1

336,0

12

33,6

246,5

51,4

66,1

348,2

13

47,0

249,7

62,6

77,2

358,4

14

62,6

250,9

74,0

89,6

366,2

15

80,6

250,9

86,1

103,1

371,7

16

100,8

248,6

100,8

118,7

374,0

17

100,8

248,6

100,8

118,7

374,0

29d. Die Tabelle in § 118 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehalts- stufe

in der Verwendungsgruppe

A

B

C

D

E

Euro

1

2 384,4

1 881,2

1 678,5

1 610,9

1 543,4

2

2 476,9

1 929,3

1 715,5

1 639,2

1 560,7

3

2 569,4

1 976,0

1 752,7

1 667,4

1 578,2

4

2 661,9

2 022,9

1 790,7

1 694,8

1 595,5

5

2 753,4

2 072,0

1 828,9

1 723,1

1 611,9

6

2 845,9

2 123,2

1 866,0

1 751,4

1 628,4

7

2 936,2

2 236,6

1 903,0

1 779,8

1 646,8

8

3 026,5

2 338,6

1 940,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 162

1

1 807,1

1 663,1

9

3 119,0

2 431,1

1 978,2

1 836,4

1 680,6

10

3 210,3

2 523,8

2 016,4

1 863,7

1 698,1

11

3 301,8

2 616,3

2 054,6

1 893,2

1 715,5

12

3 398,8

2 707,5

2 127,5

1 920,4

1 731,9

13

3 519,1

2 799,0

2 225,7

1 947,7

1 749,3

14

3 638,3

2 890,5

2 315,3

1 977,1

1 766,8

15

3 757,7

2 981,8

2 407,7

2 004,4

1 784,2

16

3 878,1

3 073,3

2 500,2

2 057,8

1 800,4

17

3 998,3

3 164,7

2 592,9

2 135,1

1 817,9

18

4 087,6

3 255,9

2 685,4

2 234,4

1 835,3

19

4 133,4

3 346,3

2 778,0

2 292,2

1 857,2

20

4 268,1

3 369,9

2 891,5

--

1 869,3

21

--

3 471,1

2 960,6

--

--

22

--

3 505,8

--

--

--

29e. Die Tabelle in § 118 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehalts- stufe

in der Verwendungsgruppe

P 1

P 2

P 3

P 4

P 5

Euro

1

1 678,5

1 644,6

1 610,9

1 577,0

1 543,4

2

1 715,5

1 675,1

1 639,2

1 598,9

1 560,7

3

1 752,7

1 706,8

1 667,4

1 620,7

1 578,2

4

1 790,7

1 737,3

1 694,8

1 642,5

1 595,5

5

1 828,9

1 769,0

1 723,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 163

1

1 664,4

1 611,9

6

1 866,0

1 799,4

1 751,4

1 686,1

1 628,4

7

1 903,0

1 832,1

1 779,8

1 707,8

1 646,8

8

1 940,1

1 862,7

1 807,1

1 729,6

1 663,1

9

1 978,2

1 894,2

1 836,4

1 751,4

1 680,6

10

2 016,4

1 924,8

1 863,7

1 774,4

1 698,1

11

2 054,6

1 956,5

1 893,2

1 795,1

1 715,5

12

2 094,8

1 988,1

1 920,4

1 816,9

1 731,9

13

2 136,3

2 019,5

1 947,7

1 839,8

1 749,3

14

2 170,1

2 051,2

1 977,1

1 860,5

1 766,8

15

2 225,7

2 085,0

2 004,4

1 882,3

1 784,2

16

2 315,3

2 135,1

2 057,8

1 905,2

1 800,4

17

2 407,7

2 202,9

2 135,1

1 926,9

1 817,9

18

2 500,2

2 286,7

2 234,4

1 947,7

1 835,3

19

2 592,9

2 337,6

2 292,2

1 976,0

1 857,2

20

2 685,4

--

--

1 991,3

1 869,3

21

2 778,0

--

--

--

--

22

2 891,5

--

--

--

--

23

2 960,6

--

--

--

--

29f. Die Tabelle in § 118 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehalts- stufe

in der Dienstklasse

IV

V

VI

VII

VIII

IX

Euro

1

--

--

3 187,9

3 847,9

5 144,3

7 268,8


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 164

2

--

2 730,9

3 278,4

3 968,3

5 408,5

7 667,9

3

2 182,1

2 822,4

3 369,9

4 087,6

5 672,6

8 066,9

4

2 270,3

2 912,7

3 489,1

4 351,8

6 071,7

8 466,0

5

2 362,1

3 004,2

3 608,4

4 616,0

6 470,8

8 865,0

6

2 453,5

3 095,5

3 727,6

4 881,3

6 869,7

9 263,0

7

2 546,0

3 187,9

3 847,9

5 144,3

7 268,8

--

8

2 638,5

3 278,4

3 968,3

5 408,5

7 667,9

--

9

2 730,9

3 369,9

4 087,6

5 672,6

--

--

29g. In § 120 Abs. 1 werden der Betrag „177,7 €“ durch den Betrag „180,3 €“ und der Betrag „226,3 €“ durch den Betrag „229,6 €“ ersetzt.

29h. In § 123 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „61,7 €“ durch den Betrag „62,6 €“,

b) in Z 2 und Z 3 lit. a der Betrag „161,1 €“ jeweils durch den Betrag „163,4 €“,

c) in Z 3 lit. b der Betrag „193,2 €“ durch den Betrag „196,0 €“.

29i. In § 124 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „239,6 €“ durch den Betrag „243,1 €“,

b) in Z 2 der Betrag „309,0 €“ durch den Betrag „313,5 €“,

c) in Z 3 der Betrag „376,5 €“ durch den Betrag „382,0 €“.

29j. In § 130 wird der Betrag „84,9 €“ durch den Betrag „86,1 €“ ersetzt.

29k. In § 131 Abs. 1 wird der Betrag „257,3 €“ durch den Betrag „261,0 €“ ersetzt.

29l. In § 131 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „58,5 €“ durch den Betrag „59,3 €“ ersetzt.

29m. In § 138 Z 3 werden ersetzt:

a) in lit. a der Betrag „2 760,0 €“ durch den Betrag „2 800,0 €“,

b) in lit. b der Betrag „2 827,1 €“ durch den Betrag „2 868,1 €“.

29n. § 140 Abs. 1 lautet:

„(1) Dem Wachebeamten gebührt eine ruhegenussfähige Dienstzulage. Sie beträgt wäh­rend der Dauer des provisorischen Dienstverhältnisses 38,7 € und im definitiven Dienst­verhältnis

in der Verwendungsgruppe W 2

 

 

in der

in der Dienstzulagenstufe

1

2

Euro

Grundstufe

72,8

130,0

Dienst-    a)

154,5

220,7

Stufe 1     b)

194,9

278,9

Dienststufe 2

278,9

344,9

Dienststufe 3

411,0

491,6

 

in der Verwendungsgruppe W 1

in den Dienstklassen

bei Führung eines Amtstitels, der einem der nachstehend angeführten Amtstitel vergleichbar ist

Dienstzulage

 

 

 

Euro


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 165

III

und

IV

Leutnant

164,6

Oberleutnant

193,7

Hauptmann

252,0

ab V

 

275,4

29o. In § 140 Abs. 3 wird der Betrag „152,3 €“ durch den Betrag „154,5 €“ ersetzt.

29p. In § 141 werden der Betrag „122,6 €“ durch den Betrag „124,4 €“ und der Betrag „144,5 €“ durch den Betrag „146,6 €“ ersetzt.

29q. In § 142 Abs. 1 wird der Betrag „68,4 €“ durch den Betrag „69,4 €“ ersetzt.

29r. Die Tabelle in § 143 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Verwendungsgruppe

Euro

W 3

W 2

W 1

86,1

100,8

115,5

29s. Die Tabelle in § 150 erhält folgende Fassung:

in den Dienstklassen

bei Führung eines Amtstitels oder einer Verwendungsbe­zeichnung, der oder die einer der nachstehend angeführten Ver­wendungsbezeichnungen vergleichbar ist

Dienstzulage
Euro

III

und

IV

Fähnrich

97,4

Leutnant

122,0

Oberleutnant

146,6

Hauptmann

171,3

ab V

 

190,3

29t. In § 151 Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „136,9 €“ durch den Betrag „138,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „103,6 €“ durch den Betrag „105,1 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „69,5 €“ durch den Betrag „70,5 €“.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 166

29u. In § 152 Abs. 1 wird der Betrag „113,8 €“ durch den Betrag „115,5 €“ ersetzt.

29v. In § 153 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „265,0 €“ durch den Betrag „268,8 €“,

b) in Z 2 der Betrag „196,5 €“ durch den Betrag „199,3 €“.

29w. Die Tabelle in § 164 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in der Fixgehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

SI 1

SI 2

FI 1

FI 2

Euro

1

6 736,0

5 650,5

5 403,0

4 549,0

2

7 362,4

6 361,5

5 913,4

5 106,4

3

8 157,1

6 964,5

6 548,6

5 592,3

““

15. In Art. 2 wird nach der Z 33 folgende Z 33a eingefügt:

„33a. § 170a samt Überschrift lautet:

„Anpassung der Wahrungszulagen für das Jahr 2021

§ 170a. (1) Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 169c Abs. 7 oder Abs. 9 erhöhen sich bei übergeleiteten

1.          Beamtinnen und Beamten des Bundes mit Ausnahme jener des Post- und Fernmeldewesens,

              2.          Vertragsbediensteten des Bundes,

              3.          Landeslehrpersonen und

              4.          Landesvertragslehrpersonen

mit 1. Jänner 2021 um 1,45 v.H. und werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent ge­rundet. Die bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.

(2) Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 169c Abs. 7 oder 9 sind bei Beamtinnen und Beamten des Post- und Fernmelde­wesens gemeinsam mit der Gehaltsanpassung vom jeweils zuständigen Vorsitzenden des Vorstands nach § 17a Abs. 3 Z 2 PTSG anzupassen.““

16. Art. 2 Z 35 lautet:

„35. Dem § 175 wird folgender Abs. 102 angefügt:

„(102) In der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. XXX/2020, treten in Kraft:

1.          § 2 Z 10, § 12a Abs. 2 Z 1 lit. h, die Überschrift zum Unterabschnitt D des Abschnitts XI, § 117a Abs. 1 und Abs. 2 in der Fassung des Art. 2 Z 1, § 117c Abs. 1 in der Fassung des Art. 2 Z 1 und Z 28 und Abs. 3 in der Fassung des Art. 2 Z 29, § 117d Abs. 1, § 117e Abs. 1 in der Fassung des Art. 2 Z 1, § 169c Abs. 7 Z 2 lit. e und § 169d Abs. 1 Z 10 mit 1. Jänner 2020,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 167

2.          § 15 Abs. 2, 2a und 8, § 16a Abs. 3, § 17a Abs. 2, § 17b Abs. 4, § 18 Abs. 2, § 19a Abs. 2, § 19b Abs. 2, § 20a Abs. 2, § 20b Abs. 2, § 20d Abs. 2, § 21b Abs. 2, § 21g Abs. 3 und 4, § 21h Abs. 1, § 22a Abs. 3, Abs. 4 Z 2, Abs. 4a Z 2 und Abs. 5 Z 2, § 24 Abs. 1 und 2, § 24a Abs. 3 und 7, § 24b Abs. 7, § 25 Abs. 1, § 36b Abs. 1a, § 61 Abs. 19, § 61b Abs. 3, § 77a Abs. 1a, § 82 Abs. 3, § 94a Abs. 1a, § 112f Abs. 2, § 112h, § 113b Abs. 1, § 113c Abs. 2, § 171a und § 174a mit 29. Jänner 2020,

3.          § 58 Abs. 4 in der Fassung des Art. 2 Z 16 und Abs. 5 Z 1, Z 3 und Z 4, § 59 Abs. 5 Z 2, § 59a Abs. 4 Z 3 lit. a, Z 4 und Z 5, § 59b Abs. 1 in der Fassung des Art. 2 Z 18, Abs. 1a in der Fassung des Art. 2 Z 19, Abs. 2 in der Fassung des Art. 2 Z 18 und Abs. 4 in der Fassung des Art. 2 Z 20, § 60 Abs. 1 Z 1 lit. a, b und c, Z 2 lit. a, b und c sowie Abs. 3 Z 2 in der Fassung des Art 2 Z 16, § 61c Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Art 2 Z 16 und § 63b Abs. 2 mit 1. September 2020,

4.          § 28 Abs. 1 und 3, § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 1 und 1a, § 40a Abs. 1, § 40b Abs. 2, § 40c Abs. 1, § 48 Abs. 1, § 48a Abs. 1, § 49 Abs. 2 und 2a, § 50 Abs. 3 und 4, § 52 Abs. 1, § 53b Abs. 1, § 54c Abs. 1 und 3, § 54d Abs. 2, § 55 Abs. 1, § 56, § 57 Abs. 2, § 58 Abs. 4 in der Fassung des Art. 2 Z 15a, Abs. 6 und 9, § 59 Abs. 2, § 59a Abs. 1 bis 3 und Abs. 5a Z 2, § 59b Abs. 1 in der Fassung des Art. 2 Z 16j, Abs. 1a in der Fassung des Art. 2 Z 19a, Abs. 2 in der Fassung des Art. 2 Z 19b, Abs. 3, Abs. 4 in der Fassung des Art. 2 Z 20a, Abs. 5 und 6, § 60 Abs. 1a, Abs. 3 in der Fassung des Art. 2 Z 24b und Abs. 4, § 60a Abs. 2, § 61 Abs. 8, § 61a Abs. 1, § 61b Abs. 1, § 61c Abs. 1 in der Fassung des Art. 2 Z 24h, § 61d Abs. 1, § 61e Abs. 1 und 2, § 62 Abs. 2, § 63 Abs. 2, § 63b Abs. 4 und 8, § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 1, § 72, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 1, § 74a Abs. 1, § 75 Abs. 1 und 1a, § 81 Abs. 2, § 83 Abs. 1, § 85 Abs. 1, § 86 Abs. 2, § 87 Abs. 2, § 89 Abs. 1, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 1 und 1a, § 98 Abs. 2, § 101 Abs. 2 Z 2 bis Z 6, § 101a Abs. 5, § 109, § 110, § 111 Abs. 2, § 112 Abs. 1, § 115 Abs. 1, § 117a Abs. 2 in der Fassung des Art. 2 Z 27a, § 117b Abs. 2, § 117c Abs. 1 in der Fassung des Art. 2 Z 28a und Abs. 3 in der Fassung des Art. 2 Z 29a, § 117e Abs. 1 in der Fassung des Art. 2 Z 29b und Abs. 1a, § 118 Abs. 3, 4 und 5, § 120 Abs. 1, § 123 Abs. 2, § 124 Abs. 2, § 130, § 131 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, § 138 Z 3, § 140 Abs. 1 und 3, § 141, § 142 Abs. 1, § 143 Abs. 1, § 150, § 151 Abs. 1, § 152 Abs. 1, § 153 Abs. 2, § 164 Abs. 1 und § 170a samt Überschrift mit 1. Jänner 2021,

5.          § 12 Abs. 3 und der Entfall des § 12 Abs. 5 letzter Satz mit 1. Jänner 2021; § 12 Abs. 3 und 5 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. XXX/2020, ist auf Beamtinnen und Beamte anzuwenden, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2020 begründet wird,

6.          § 13d samt Überschrift mit 1. Jänner 2021; § 13d in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. XXX/2020, ist auf Beamtinnen an­zuwenden, deren erstes Beschäftigungsverbot anlässlich der jeweiligen Schwangerschaft nach dem 31. Dezember 2020 eintritt,

              7.          § 54d Abs. 5 und 5a sowie § 59c Abs. 4 mit 1. September 2021,

8.          § 12 Abs. 2 Z 1a, § 13e Abs. 10 Z 2, § 23b Abs. 1 Z 1, § 23c Abs. 1 Z 1 und Abs. 2, § 57 Abs. 9, § 59b Abs. 1 Z 1 und Z 2 jeweils in der Fassung des Art. 2 Z 17, § 113j samt Überschrift, § 169f Abs. 8, § 169g Abs. 3 Z 3 und § 169h Abs. 1 und 4 sowie der Entfall von § 169h Abs. 2 und 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag.““


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 168

17. In Art. 2 wird nach der Z 35 folgende Z 35a eingefügt:

„35a. Artikel IV der 31. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 662/1977, zuletzt geändert durch die 3. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I Nr. 112/2019, wird wie folgt geändert:

a) Die Tabelle in Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Gehaltsstufe

Gehalt Euro

2

2 524,9

3

2 729,9

4

3 016,4

5

3 180,4

6

3 343,1

7

3 506,9

8

3 670,7

9

3 835,6

10

4 001,7

11

4 165,6

12

4 307,2

13

4 380,7

14

4 452,2

15 (1. und 2. Jahr)

4 523,4

15 (ab 3. Jahr)

4 576,8

b) Dem Art. IV wird folgender Abs. 30 angefügt:

„(30) Abs. 3 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. XXX/XXX, tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.““

18. In Art. 3 werden nach der Z 5 folgende Z 5a und 5b eingefügt:

„5a. Die Tabelle in § 11 Abs 1 erhält folgende Fassung:

 

in der Ent- lohnungs- stufe

in der Entlohnungsgruppe

a

b

14em;border-top:none;border-left:none; border-bottom:solid windowtext .10em;border-right:solid windowtext .10em; padding:0cm .54em 0cm .54em'>

c

d

e

Euro

1

2 443,5

1 933,5

1 718,9

1 649,0

1 578,2

2

2 500,2

1 977,1

1 754,7

1 677,4

1 594,5

3

2 557,3

2 020,9

1 791,8

1 706,8

1 610,9

4

2 614,0

2 065,5

1 830,1

1 735,2

1 626,1

5

2 680,8

2 112,3

1 866,0

1 764,6

1 643,6

6

2 775,7

2 161,4

1 903,0

1 792,9

1 658,7

7

2 872,7

2 211,6

1 940,1

1 821,2

1 675,1

8

2 969,5

2 276,9

1 977,1

1 850,7

1 691,6

9

3 064,4

2 349,9

2 013,2

1 879,1

1 707,8

10

3 160,2

2 439,1

2 052,3

1 908,5

1 724,2

11

3 255,9

2 537,1

2 092,7

1 935,7

1 740,6

12

3 350,7

2 633,0

2 133,0

1 965,2

1 755,9

13

3 447,8

2 729,9

2 176,6

1 993,5

1 773,2

14

3 551,4

2 824,8

2 219,1

2 023,9

1 789,7

15

3 676,1

2 921,7

2 261,7

2 052,3

1 804,9

16

3 803,3

3 017,6

2 305,3

2 084,0

1 821,2

17

3 928,2

3 113,3

2 351,0

2 114,5

1 838,8

18

4 054,0

3 209,3

2 395,6

2 148,3

1 853,9

19

4 150,1

3 305,1

2 439,1

2 181,1

1 870,3

20

--

3 328,6

2 484,7

2 214,8

1 885,4

21

--

--


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 170

2 507,0

2 231,2

1 895,4

5b. Die Tabelle in § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in der Ent- lohnungs- stufe

in der Entlohnungsgruppe

p 1

p 2

p 3

p 4

p 5

Euro

1

1 726,4

1 690,5

1 656,7

1 620,7

1 585,8

2

1 764,6

1 723,1

1 685,0

1 644,6

1 602,2

3

1 800,4

1 754,7

1 715,5

1 666,4

1 618,5

4

1 838,8

1 787,4

1 743,9

1 688,2

1 633,8

5

1 875,7

1 819,1

1 773,2

1 712,2

1 651,3

6

1 912,9

1 851,8

1 801,7

1 734,0

1 667,4

7

1 949,9

1 882,3

1 831,1

1 755,9

1 683,9

8

1 988,1

1 915,1

1 859,3

1 779,8

1 699,2

9

2 026,2

1 946,7

1 887,9

1 801,7

1 716,5

10

2 064,3

1 979,4

1 917,1

1 824,6

1 733,0

11

2 104,8

2 010,9

1 945,6

1 847,5

1 749,3

12

2 147,2

2 044,6

1 974,9

1 869,3

1 766,8

13

2 189,8

2 079,7

2 003,2

1 893,2

1 782,0

14

2 233,2

2 113,5

2 032,7

1 915,1

1 798,4

15

2 276,9

2 149,4

2 063,3

1 938,0

1 814,7

16

2 320,8

2 186,5

2 094,8

1 960,7

1 831,1

17

2 366,5

2 224,5

2 126,4

1 983,7

1 847,5

18

2 411,2

2 260,6

2 160,2

2 005,5

1 863,7

19

2 456,9

2 298,8

2 192,9

2 029,6

1 880,2

20

2 501,5

2 337,6

2 226,7

2 052,3

1 897,6

21

2 523,8

2 356,5

2 243,2

2 064,3

1 905,2

““

 

19. In Art. 3 wird nach der Z 6 folgende Z 6a eingefügt:

„6a. In § 22 Abs. 2 werden in der Tabelle der Betrag „177,7 €“ durch den Betrag „180,3 €“ und der Betrag „226,3 €“ durch den Betrag „229,6 €“ ersetzt.“

20. In Art. 3 wird nach der Z 23 folgende Z 23a eingefügt:

„23a. Die Tabelle in § 46 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 171

in der Entlohnungs-stufe

 

Euro

1

2 821,4

2

3 211,5

3

3 602,6

4

3 993,8

5

4 385,2

6

4 776,5

7

5 018,2

““

21. In Art. 3 werden nach der Z 25 folgende Z 25a bis 25c eingefügt:

„25a. In § 46a werden ersetzt:

a) in Abs. 8 Z 1 der Betrag „103,6 €“ durch den Betrag „105,1 €“,

b) in Abs. 8 Z 2 der Betrag „137,9 €“ durch den Betrag „139,9 €“,

c) in Abs. 8 Z 3 und in Abs. 9 der Betrag „172,2 €“ jeweils durch den Betrag „174,7 €“,

d) in Abs. 10 der Betrag „344,4 €“ durch den Betrag „349,4 €“ und der Betrag „516,7 €“ durch den Betrag „524,2 €“,

e) in Abs. 11 Z 1 der Betrag „459,2 €“ durch den Betrag „465,9 €“,

f) in Abs. 11 Z 2 der Betrag „687,8 €“ durch den Betrag „697,8 €“,

g) in Abs. 11 Z 3 der Betrag „825,8 €“ durch den Betrag „837,8 €“,

h) in Abs. 11a Z 1 der Betrag „367,4 €“ durch den Betrag „372,7 €“,

i) in Abs. 11a Z 2 der Betrag „550,1 €“ durch den Betrag „558,1 €“,

j) in Abs. 11a Z 3 der Betrag „660,6 €“ durch den Betrag „670,2 €“.

25b. Die Tabelle in § 46b Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Funktionsdauer

bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur Kategorie

A

B

C

D

Euro

bis zu 5 Jahre

697,8

1 221,9

1 453,6

1 686,5

mehr als 5 Jahre

814,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 172

2

1 453,6

1 686,5

1 919,5

25c. In § 46c werden ersetzt:

a) in Abs. 2 Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „802,6 €“ jeweils durch den Betrag „814,2 €“,

b) in Abs. 2 Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „974,7 €“ jeweils durch den Betrag „988,8 €“,

c) in Abs. 2 Z 4 lit. a der Betrag „344,4 €“ durch den Betrag „349,4 €“,

d) in Abs. 2 Z 4 lit. b der Betrag „516,7 €“ durch den Betrag „524,2 €“.“

22. In Art. 3 werden nach der Z 26 folgende Z 26a bis 26e eingefügt:

„26a. In § 46e Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „27,5 €“ durch den Betrag „27,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „35,3 €“ durch den Betrag „35,8 €“,

c) in Z 3 der Betrag „14,4 €“ durch den Betrag „14,6 €“.

26b. In § 46f wird der Betrag „951,3 €“ durch den Betrag „965,1 €“ ersetzt.

26c. In § 47 Abs. 4 wird der Betrag „38,7 €“ durch den Betrag „39,3 €“ ersetzt.

26d. In § 47a werden ersetzt:

a) in Abs. 1 der Betrag „41,9 €“ durch den Betrag „42,5 €“,

b) in Abs. 2 der Betrag „206,4 €“ durch den Betrag „209,4 €“.

26e. In § 47b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „215,3 €“ durch den Betrag „218,4 €“,

b) in Z 2 der Betrag „27,5 €“ durch den Betrag „27,9 €“.“

23. In Art. 3 werden nach der Z 37 folgende Z 37a bis 37c eingefügt:

„37a. In § 48o Abs. 3 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „516,7 €“ durch den Betrag „524,2 €“,

b) in Z 2 der Betrag „287,0 €“ durch den Betrag „291,2 €“.

37b. In § 48o Abs. 5 wird der Betrag „640,2 €“ durch den Betrag „649,5 €“ ersetzt.

37c. In § 48p Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „92,7 €“ durch den Betrag „94,0 €“,

b) in Z 2 der Betrag „46,3 €“ durch den Betrag „47,0 €“.

24. In Art. 3 werden nach der Z 39 folgende Z 39a bis 39i eingefügt:

„39a. Die Tabelle in § 48v Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-stufe

 

Euro

1

5 650,5

2

6 361,5

3

6 964,5

39b. Die Tabelle in § 48w Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 173

Funktionsdauer

Euro

bis zu 5 Jahre

1 037,9

mehr als 5 Jahre

1 234,0

39c. In § 49q werden ersetzt:

a) in Abs. 1 Z 1 lit. a der Betrag „52 652,0 €“ durch den Betrag „53 415,5 €“,

b) in Abs. 1 Z 1 lit. b der Betrag „62 960,1 €“ durch den Betrag „63 873,0 €“,

c) in Abs. 1 Z 2 lit. a der Betrag „57 806,1 €“ durch den Betrag „58 644,3 €“,

d) in Abs. 1 Z 2 lit. b der Betrag „68 113,2 €“ durch den Betrag „69 100,8 €“,

e) in Abs. 1 Z 3 lit. a der Betrag „62 960,1 €“ durch den Betrag „63 873,0 €“,

f) in Abs. 1 Z 3 lit. b der Betrag „73 267,2 €“ durch den Betrag „74 329,6 €“,

g) in Abs. 1a Z 1 der Betrag „64 800,5 €“ durch den Betrag „65 740,1 €“,

h) in Abs. 1a Z 2 der Betrag „75 106,7 €“ durch den Betrag „76 195,7 €“.

39d. Die Tabelle in § 49v Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-stufe

 

Euro

1

2 774,6

2

3 139,1

3

3 242,6

4

3 512,5

5

3 783,4

6

4 055,5

7

4 296,1

8

4 536,8

9

4 692,9

10

4 850,0

11

4 953,6


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 174

39e. Die Tabelle in § 54a Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

in der
Entlohnungs-
stufe


ohne Lehr-
befugnis

mit Lehrbefugnis oder gleichzu-wertender Befähigung

Euro

1

85,1

302,4

2

118,7

422,2

3

200,5

510,6

4

208,2

515,2

5

206,0

514,0

6

203,9

517,4

7

210,5

516,3

8

209,4

507,3

9

194,9

506,2

10

208,2

519,5

11

208,2

519,5

12

208,2

523,1

13

207,2

521,9

14

217,2

463,7

15

197,1

492,7

16

98,6

688,7

17

394,1

984,4

18

394,1

984,4

19

394,1

984,4

39f. Die Tabelle in § 54a Abs. 4a erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 175

 

in der
Entlohnungs-
stufe


ohne Lehr-
befugnis

mit Lehrbefugnis oder gleichzu-wertender Befähigung

Euro

1

91,9

393,1

2

198,1

509,6

3

208,2

516,3

4

208,2

513,0

5

201,6

517,4

6

209,4

518,5

7

215,1

508,6

8

190,3

501,7

9

208,2

519,5

10

208,2

519,5

11

208,2

517,4

12

208,2

540,9

13

201,6

464,7

14

263,2

460,2

15

0,0

590,2

16

394,1

984,4

17

394,1

984,4

18

394,1

984,4

19

394,1

984,4

39g. In § 54e Abs. 1 werden der Betrag


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 176

„426,1 €“ durch den Betrag „432,3 €“ und der Betrag „581,8 €“ durch den Betrag „590,2 €“ ersetzt.

39h. Die Tabelle in § 56 erhält folgende Fassung:

 

in der Ent- lohnungs- stufe

 

 

Euro

1

2 916,2

2

3 126,7

3

3 626,2

4

3 830,0

5

4 035,1

6

4 243,7

7

4 445,3

8

4 644,8

9

4 852,5

10

5 058,5

11

5 263,6

12

5 475,3

13

5 730,6

14

6 072,8

15

6 464,0

16

6 758,3

17

6 855,3

18

7 149,5

39i. In § 56e Abs. 1 werden der Betrag


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 177

„426,1 €“ durch den Betrag „432,3 €“ und der Betrag „581,8 €“ durch den Betrag „590,2 €“ ersetzt.“

25. In Art. 3 wird nach der Z 40 folgende Z 40a eingefügt:

„40a. Die Tabelle in § 61 erhält folgende Fassung:

 

in der Ent- lohnungs- stufe

in der Entlohnungsgruppe

k 1

k 2

k 3

k 4

k 5

k 6

Euro

1

2 643,1

2 385,4

2 503,7

2 171,2

2 103,6

1 943,3

2

2 711,0

2 447,0

2 566,2

2 222,5

2 152,7

1 973,8

3

2 796,9

2 523,8

2 628,5

2 273,6

2 202,9

2 004,4

4

2 936,2

2 647,4

2 691,0

2 325,2

2 250,7

2 037,1

5

3 074,3

2 772,2

2 753,4

2 377,8

2 300,9

2 067,6

6

3 212,6

2 896,0

2 814,5

2 431,1

2 353,1

2 100,3

7

3 350,7

3 019,7

2 889,4

2 495,8

2 412,3

2 137,3

8

3 490,2

3 143,5

2 969,5

2 563,9

2 477,9

2 178,7

9

3 628,4

3 267,4

3 048,8

2 631,9

2 543,8

2 221,3

10

3 767,8

3 391,0

3 127,8

2 700,0

2 609,5

2 262,7

11

3 903,7

3 514,7

3 205,8

2 767,8

2 675,4

2 305,3

12

4 027,5

3 638,3

3 285,2

2 834,8

2 741,1

2 349,9

13

4 145,6

3 763,3

3 379,8

2 916,2

2 814,5

2 393,3

14

4 264,8

3 884,8

3 479,0

2 999,7

2 897,1

2 435,6

15

4 383,0

3 998,3

3 578,1

3 083,3

2 979,7

2 479,2

16

4 504,5

4 103,1

3 678,6

3 169,0

3 060,9

2 523,8

17

4 637,0

4 209,2

3 777,7

3 252,8

3 142,4

2 566,2

18

4 773,1

4 316,1

3 878,1

3 336,4

3 223,7

2 610,7

19

4 927,0

4 434,3

3 967,1

3 421,0

3 306,2

2 654,1

20

5 079,7

4 553,6

4 054,0

3 504,6

3 387,6

2 697,6

21

--

--

4 173,5

3 621,8

3 490,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 178

2

2 751,2

22

--

--

4 206,8

3 652,8

3 551,4

2 784,6

““

26. In Art. 3 werden nach der Z 42 folgende Z 42a bis 42f eingefügt:

„42a. Die Tabelle in § 71 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

in der Ent- lohnungs- stufe

in der Entlohnungsgruppe

v1

v2

v3

v4

v5

Euro

1

2 959,5

2 199,5

1 961,9

1 838,8

1 750,3

2

3 126,7

2 249,7

1 998,0

1 867,0

1 769,0

3

3 320,7

2 344,4

2 041,4

1 897,6

1 787,4

4

3 485,6

2 452,5

2 078,5

1 925,8

1 804,9

5

3 659,6

2 561,6

2 113,5

1 955,3

1 823,4

6

3 824,6

2 668,6

2 150,4

1 984,8

1 842,0

7

3 935,0

2 781,2

2 186,5

2 013,2

1 860,5

8

4 026,1

2 852,7

2 223,5

2 042,6

1 876,7

9

4 085,3

2 910,4

2 259,4

2 072,0

1 892,1

10

4 144,4

2 967,4

2 297,6

2 101,3

1 906,3

11

4 203,5

3 025,3

2 335,5

2 130,9

1 921,6

12

4 262,6

3 083,3

2 373,2

2 161,4

1 935,7

13

4 320,6

3 142,4

2 412,3

2 189,8

1 952,0

14

4 379,6

3 200,3

2 449,0

2 220,1

1 966,2

15

4 437,7

3 258,5

2 488,2

2 249,7

1 981,5

16

4 496,7

3 316,1

2 525,9

2 280,3

1 995,7

17

4 555,8

3 374,1

2 563,9

2 310,8

2 010,9

18

4 599,2

3 432,2

2 602,9

2 343,1

2 026,2

19

--

3 490,2

2 639,7

2 375,5

2 040,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 179

4

20

--

3 506,9

2 678,7

2 425,7

2 055,7

21

--

--

2 697,6

2 457,9

2 063,3

42b. Die Tabelle in § 71 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Ent- lohnungs- stufe

in der Entlohnungsgruppe

h1

h2

h3

h4

h5

Euro

1

1 973,8

1 891,0

1 849,5

1 804,9

1 760,3

2

2 009,7

1 920,4

1 877,9

1 830,1

1 779,8

3

2 054,6

1 948,9

1 908,5

1 852,9

1 797,4

4

2 090,5

1 979,4

1 938,0

1 876,7

1 815,9

5

2 126,4

2 007,7

1 967,3

1 900,8

1 835,3

6

2 163,6

2 038,3

1 996,7

1 924,8

1 852,9

7

2 199,5

2 066,5

2 026,2

1 947,7

1 871,4

8

2 237,6

2 097,1

2 055,7

1 971,8

1 887,9

9

2 274,7

2 126,4

2 085,0

1 993,5

1 903,0

10

2 311,9

2 157,0

2 114,5

2 016,4

1 918,2

11

2 351,0

2 186,5

2 145,1

2 038,3

1 932,4

12

2 388,8

2 217,0

2 174,4

2 059,8

1 947,7

13

2 427,8

2 248,6

2 205,0

2 084,0

1 964,1

14

2 465,8

2 284,6

2 234,4

2 105,8

1 978,2

15

2 503,7

2 320,8

2 263,9

2 127,5

1 992,4

16

2 542,7

2 359,9

2 295,4

2 150,4

2 007,7

17

2 580,6

2 398,8

2 325,2

2 172,3

2 023,9

18

2 619,6

2 436,8

2 358,8

2 195,2

2 038,3

19

2 658,7

2 475,8

2 391,2

2 220,1

2 053,4

20

2 696,4

2 513,7

2 441,1

2 250,7

2 067,6

21

2 716,5

2 533,8

2 474,7

2 271,5

2 075,3

42c. Die Tabelle in § 72 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 180

 

in der Ent- lohnungs- stufe

in der Entlohnungsgruppe

v1

v2

v3

v4

Euro

1

2 820,4

2 101,3

1 875,7

1 758,0

2

2 978,6

2 148,3

1 910,6

1 787,4

3

3 163,5

2 234,4

1 953,2

1 814,7

4

3 319,6

2 337,6

1 987,0

1 843,0

5

3 485,6

2 440,1

2 020,9

1 870,3

6

3 639,4

2 542,7

2 054,6

1 898,6

7

3 744,2

2 649,8

2 089,5

1 925,8

8

3 832,4

2 718,9

2 123,2

1 954,3

9

3 888,1

2 772,2

2 158,1

1 981,5

10

3 943,9

2 827,9

2 192,9

2 008,7

11

3 999,6

2 882,6

2 227,8

2 037,1

12

4 054,0

2 938,4

2 262,7

2 064,3

13

4 111,0

2 993,1

2 297,6

2 092,7

14

4 166,8

3 048,8

2 334,2

2 120,0

15

4 222,3

3 103,4

2 370,0

2 149,4

16

4 278,2

3 158,0

2 406,7

2 176,6

17

4 335,1

3 212,6

2 442,4

2 206,0

18

4 376,2

3 268,4

2 479,2

2 234,4

19

--

3 324,0

2 514,8

2 266,1

20

--

3 339,6

2 551,6

2 310,8

21

--

--

2 569,4

2 342,1

42d. Die Tabelle in § 72 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 181

 

in der Entlohnungs- stufe

in der Entlohnungsgruppe

h1

h2

h3

Euro

1

1 887,9

1 808,1

1 770,0

2

1 922,7

1 836,4

1 797,4

3

1 964,1

1 865,0

1 826,6

4

1 998,0

1 893,2

1 853,9

5

2 032,7

1 920,4

1 881,2

6

2 066,5

1 948,9

1 909,5

7

2 101,3

1 977,1

1 936,8

8

2 136,3

2 004,4

1 966,2

9

2 171,2

2 032,7

1 993,5

10

2 207,2

2 059,8

2 021,9

11

2 241,9

2 089,5

2 049,1

12

2 276,9

2 116,7

2 077,3

13

2 313,1

2 147,2

2 105,8

14

2 349,9

2 181,1

2 133,0

15

2 385,4

2 214,8

2 162,5

16

2 422,2

2 249,7

2 190,8

17

2 458,9

2 286,7

2 219,1

18

2 494,8

2 322,0

2 248,6

19

2 532,6

2 358,8

2 280,3

20

2 568,3

2 396,8

2 325,2

21

2 587,2

2 414,6

2 357,6

42e. Die Tabelle in § 73 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 182

in der Bewertungs- gruppe

Euro

v1/2

v1/3

v1/4

513,0

641,6

1 548,8

v2/2

v2/3

v2/4

v2/5

v2/6

56,1

287,7

421,1

553,2

1 072,9

v3/2, h1/2

v3/3, h1/3

v3/4, h1/4

v3/5

41,5

144,5

255,5

376,2

v4/2, h2/2

v4/3, h2/3

44,8

106,5

42f. § 74 Abs. 2 erster Satz lautet:

„Das fixe Monatsentgelt beträgt für Vertragsbedienstete

              1.          in der Bewertungsgruppe v1/5

              a)          für die ersten fünf Jahre          8 867,2 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 359,8 €,

              2.          in der Bewertungsgruppe v1/6

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 451,3 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             9 943,9 €,

              3.          in der Bewertungsgruppe v1/7

              a)          für die ersten fünf Jahre          9 943,9 €,

              b)          ab dem sechsten Jahr             10 629,5 €.““

27. In Art. 3 wird nach der Z 46 folgende Z 46a eingefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 183

„46a. Die Tabelle in § 90e Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

 

in der Entlohnungs-stufe

in der

Entlohnungsgruppe

l ph

l 1

l 2a 2

l 2a 1

l 2b 1

l 3

Euro

1

2 861,5

2 696,4

2 452,5

2 297,6

2 065,5

1 860,5

2

2 919,4

2 781,2

2 522,7

2 361,0

2 101,3

1 889,9

3

3 153,5

2 897,1

2 590,6

2 425,7

2 138,6

1 918,2

4

3 387,6

3 095,5

2 677,6

2 506,0

2 177,7

1 946,7

5

3 622,9

3 302,9

2 824,8

2 637,3

2 262,7

1 984,8

6

3 857,9

3 508,0

2 991,9

2 772,2

2 367,7

2 042,6

7

4 095,2

3 709,7

3 167,0

2 912,7

2 473,7

2 114,5

8

4 332,9

3 918,3

3 359,7

3 065,4

2 577,1

2 190,8

9

4 569,1

4 126,6

3 553,7

3 220,2

2 681,9

2 270,3

10

4 807,7

4 320,6

3 749,9

3 377,7

2 788,0

2 349,9

11

5 047,2

4 526,8

3 946,1

3 532,5

2 920,5

2 431,1

12

5 285,8

4 733,0

4 142,2

3 689,6

3 064,4

2 511,5

13

5 523,2

4 940,3

4 338,4

3 846,8

3 208,3

2 594,0

14

5 785,2

5 145,4

4 529,0

3 999,6

3 350,7

2 691,0

15

6 114,1

5 361,6

4 706,4

4 138,9

3 483,5

2 802,5

16

6 430,6

5 557,9

4 893,4

4 286,1

3 614,0

2 913,8

17

6 746,0

5 654,9

5 082,9

4 437,7

3 754,4

3 023,1

18

6 982,3

5 948,9

5 218,9

4 544,8

3 888,1

3 134,6

19

--

--

--

--

3 919,3

3 190,4

““

28. In Art. 3 wird nach der Z 47 folgende Z 47a eingefügt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 184

„47a. Die Tabelle in § 90o erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs- gruppe

für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe

für jede Jahreswochenstunde Euro

l ph

 

2 600,4

 

 

 

l 1

I

II

III

IV

IV a

IV b

V

1 995,6

1 888,8

1 795,2

1 561,2

1 633,2

1 670,4

1 496,4

l 2a 2

l 2a 1

l 2b 1

l 3

 

1 321,2

1 237,2

1 094,4

1 004,4

““

29. In Art. 3 lautet Z 48:

„48. § 90o samt Überschrift lautet:

„Jahresentlohnung des Entlohnungsschemas II L

§ 90o. (1) Die Jahresentlohnung der Vertragslehrpersonen des Entlohnungssche­mas  II L in der Entlohnungsgruppe l 1 beträgt für jede Jahreswerteinheit 62,59 % des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG.

(2) Die Jahresentlohnung der Vertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas II L in den übrigen Entlohnungsgruppen beträgt:

in der Entlohnungs- gruppe

für jede Jahreswochenstunde Euro

l ph

2 600,4

l 2a 2

1 321,2

l 2a 1

1 237,2

l 2b 1

1 094,4

l


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 185

3

1 004,4

““

30. In Art. 3 werden nach der Z 48 folgende Z 48a bis 48c eingefügt:

„48a. In § 90p werden ersetzt:

a) in Abs. 2 der Betrag „68,4 €“ durch den Betrag „69,4 €“ und der Betrag „20,9 €“ durch den Betrag „21,2 €“

b) in Abs. 2 und 5 der Betrag „25,4 €“ jeweils durch den Betrag „25,8 €“ und der Betrag „7,8 €“ jeweils durch den Betrag „7,9 €“,

c) in Abs. 3 und 4 der Betrag „46,3 €“ jeweils durch den Betrag „47,0 €“ und der Betrag „83,9 €“ jeweils durch den Betrag „85,1 €“,

d) in Abs. 5 der Betrag „31,0 €“ durch den Betrag „31,4 €“ und der Betrag „9,9 €“ durch den Betrag „10,0 €“,

e) in Abs. 6 der Betrag „51,9 €“ durch den Betrag „52,7 €“,

f) in Abs. 7 der Betrag „10,9 €“ durch den Betrag „11,1 €“,

g) in Abs. 8 Z 1 der Betrag „49,7 €“ durch den Betrag „50,4 €“,

h) in Abs. 8 Z 2 der Betrag „76,1 €“ durch den Betrag „77,2 €“,

i) in Abs. 9 der Betrag „88,3 €“ durch den Betrag „89,6 €“.

48b. In § 90q werden ersetzt:

a) in Abs. 1 Z 1, Abs. 1a Z 1 und Abs. 2 Z 1 der Betrag „818,0 €“ jeweils durch den Betrag „829,9 €“,

b) in Abs. 1 Z 2, Abs. 1a Z 2 und Abs. 2 Z 2 der Betrag „1 022,1 €“ jeweils durch den Betrag „1 036,9 €“,

c) in Abs. 1 Z 3 der Betrag „1 227,5 €“ durch den Betrag „1 245,3 €“,

d) in Abs. 2 Z 3 der Betrag „1 129,4 €“ durch den Betrag „1 145,8 €“.

48c. In § 90r Abs. 1 werden ersetzt:

a) der Betrag „4 895,7 €“ durch den Betrag „4 966,7 €“,

b) der Betrag „4 325,0 €“ durch den Betrag „4 387,7 €“,

c) der Betrag „3 595,3 €“ durch den Betrag „3 647,4 €“,

d) der Betrag „2 700,1 €“ durch den Betrag „2 739,3 €“.“

31. In Art. 3 wird nach der Z 53 folgende Z 53a eingefügt:

„53a. § 95 Abs. 1 und 2 lauten:

„(1) Das monatliche Sonderentgelt jener Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2021 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, wird ab 1. Jän­ner 2021 um 1,45% erhöht, sofern

              1.          sich diese Erhöhung nicht bereits aus dem Sondervertrag ergibt oder

2.          im Sondervertrag die Erhöhung des Sonderentgeltes nicht an andere An­lassfälle als Bezugserhöhungen oder Teuerungsabgeltungen im öffentli­chen Dienst geknüpft ist.

(2) Bei teilbeschäftigten Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2021 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, ist zunächst jenes Sonderentgelt zu ermitteln, das ihnen im Falle der Vollbeschäftigung gebühren würde. Auf dieses Sonder­entgelt sind hierauf die im Abs. 1 vorgesehenen Berechnungsvorschriften anzuwenden. Von dem auf diese Weise errechneten Betrag ist schließlich jener Teil zu ermitteln, der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 186

sich unter Berücksichtigung des Beschäftigungsausmaßes ergibt. Dieser Teil gilt ab 1. Jänner 2021 als neues Sonderentgelt des teilbeschäftigten Vertragsbediensteten.““

32. Art. 3 Z 55 lautet:

„55. Dem § 100 werden folgende Abs. 94 und 95 angefügt:

„(94) In der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. XXX/2020, treten in Kraft:

              1.          § 29o Abs. 2 in der Fassung des Art. 3 Z 14 mit 1. Jänner 2019,

              2.          § 65 Abs. 5 mit 1. Jänner 2020,

3.          § 1 Abs. 4, § 2a Abs. 1, § 2e Abs. 1a und 1b, § 35 Abs. 1 Z 1, § 36 Abs. 1 und 2, § 38 Abs. 6, § 40a Abs. 15, § 59 Abs. 2, § 67a Abs. 3, § 78a Abs. 3 und Abs. 6 Z 2, § 79a Abs. 1 und 2, § 87 Abs. 2, § 89a Abs. 2, § 96b und § 97a mit 29. Jänner 2020,

4.          § 46a Abs. 1 Z 4, Abs. 4 und 7, § 90h Abs. 1, § 90p Abs. 1 Z 1 und Z 3, Abs. 3 in der Fassung des Art. 3 Z 47, Abs. 4 Z 1 und Z 2 jeweils in der Fassung des Art. 3 Z 47, Abs. 5 Z 2 in der Fassung des Art. 3 Z 47 sowie § 90q Abs. 1a in der Fassung des Art. 3 Z 47 mit 1. September 2020,

              5.          § 58d Abs. 9 mit 1. Oktober 2020,

6.          § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 20a Abs. 6 Z 1, § 22 Abs. 2, § 29f Abs. 4 Z 2, § 29o Abs. 1, Abs. 2 in der Fassung des Art. 3 Z 13 und Abs. 3, § 46 Abs. 1, § 46a Abs. 8 und Abs. 10 bis 11a, § 46b Abs. 3, § 46c Abs. 2, § 46e Abs. 2, § 46f, § 47 Abs. 4, § 47a, § 47b Abs. 2, § 48a Abs. 1 und 3, § 48o Abs. 3 und 5, § 48p Abs. 2, § 48v Abs. 1, § 48w Abs. 1, § 49q Abs. 1 und 1a, § 49v Abs. 1, § 54a Abs. 4 und 4a, § 54e Abs. 1, § 56, § 56e Abs. 1, § 61, § 71 Abs. 1 und 2, § 72 Abs. 1 und 2, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2, § 90a Abs. 5, § 90e Abs. 1, § 90o in der Fassung des Art. 3 Z 47a, § 90p Abs. 2, Abs. 3 bis 5 jeweils in der Fassung des Art. 3 Z 48a und Abs. 6 bis 9, § 90q Abs. 1, Abs. 1a in der Fassung des Art. 3 Z 48b und Abs. 2, § 90r Abs. 1 sowie § 95 Abs. 1 und 2 mit 1. Jänner 2021,

7.          § 24b Abs. 2 mit 1. Jänner 2021; § 24b Abs. 2 ist auf Vertragsbedienstete anzuwenden, deren erstes Beschäftigungsverbot anlässlich der jeweili­gen Schwangerschaft nach dem 31. Dezember 2020 eintritt,

8.          § 26 Abs. 3 und § 46 Abs. 3 sowie der Entfall des § 26 Abs. 5 letzter Satz mit 1. Jänner 2021; § 26 Abs. 3 und 5 sowie § 46 Abs. 3 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. XXX/2020, ist auf Vertragsbe­dienstete anzuwenden, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2020 begründet wird,

              9.          § 48e Abs. 9 mit 1. April 2021,

10.        § 46e Abs. 1a, § 48n Abs. 2 Z 3, § 48p Abs. 5 und 5a, § 90o samt Über­schrift in der Fassung des Art. 3 Z 48 und Anlage 2 zu § 38 Abs. 4a mit 1. September 2021,

11.        § 4b Abs. 1, § 5c Abs. 6, § 26 Abs. 2 Z 1a, § 29l, § 29o Abs. 8, § 37 Abs. 12, § 37a Abs. 2, § 39 Abs. 14, § 39a Abs. 4 Z 3, die Überschrift zu § 42a, § 42a Abs. 9 und 10, § 43a Abs. 3 und 5, § 48d Abs. 6, § 48e Abs. 7, § 48g Abs. 2 Z 3, die Überschrift zu § 48m, § 48m Abs. 1 und 2, § 90a Abs. 2, § 94b Abs. 8, § 94c Abs. 3 Z 3, § 94d Abs. 1 und 4, der den 6. Unterabschnitt samt Überschrift betreffende Eintrag im Inhaltsverzeich­nis und der 6. Unterabschnitt samt Überschrift (§ 94e) sowie der Entfall des § 94d Abs. 2 und 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 187

(95) § 48a Abs. 4 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. XXX/2020, tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.““

33. In Art. 4 werden nach der Z 13 folgende Z 13a bis 13d eingefügt:

„13a. § 66 Abs. 1 lautet:

„(1) Das Gehalt der Richterin oder des Richters wird durch die Gehaltsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt. Es beträgt:

 

in der Gehalts- stufe

 

in der Gehaltsgruppe

R 1a

R 1b

R 1c

R 2

R 3

Euro

1

4 104,3

4 104,3

4 104,3

--

--

2

4 478,8

4 478,8

4 478,8

--

--

3

5 042,8

5 042,8

5 042,8

--

--

4

5 586,9

5 586,9

5 755,2

6 444,0

--

5

6 130,8

6 232,2

6 492,0

6 851,9

8 619,9

6

6 641,1

6 803,9

7 144,1

7 504,1

9 095,7

7

7 061,5

7 225,4

7 660,2

8 156,1

9 857,0

8

7 409,3

7 572,0

8 042,4

8 775,8

10 908,1

9

7 531,9

7 694,7

8 170,6

9 000,8

11 369,7

Ein festes Gehalt gebührt:

1.          der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes im Aus­maß von 12 560,2 €,

2.          der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichtsho­fes im Ausmaß von 12 514,3 €,

3.          der Präsidentin oder dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes im Ausmaß von 13 806,3 €,

4.          der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts im Ausmaß von 11 368,6 €.“

13b. In § 66 Abs. 12 werden der Betrag „8 282,4 €“ durch den Betrag „8 402,5 €“ und der Betrag „8 872,2 €“ durch den Betrag „9 000,8 €“ ersetzt.

13c. In § 67 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „2 668,8 €“ durch den Betrag „2 707,5 €“,

b) in Z 2 der Betrag „2 739,4 €“ durch den Betrag „2 779,1 €“.

13d. In § 68 werden ersetzt:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 188

a) in Z 1 der Betrag „164,5 €“ durch den Betrag „166,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „240,6 €“ durch den Betrag „244,1 €“,

c) in Z 3 und 6 der Betrag „370,8 €“ jeweils durch den Betrag „376,2 €“,

d) in Z 4 der Betrag „437,1 €“ durch den Betrag „443,4 €“,

e) in Z 5 der Betrag „556,4 €“ durch den Betrag „564,5 €“,

f) in Z 7 der Betrag „1 024,4 €“ durch den Betrag „1 039,3 €“,

g) in Z 8 der Betrag „1 275,0 €“ durch den Betrag „1 293,5 €“,

h) in Z 9 der Betrag „937,2 €“ durch den Betrag „950,8 €“,

i) in Z 10 der Betrag „654,6 €“ durch den Betrag „664,1 €“.“

34. In Art. 4 werden nach der Z 23 folgende Z 23a bis 23c eingefügt:

„23a. Die Tabelle in § 168 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehalts- stufe

in der Gehaltsgruppe

I

II

III

Euro

1

2 845,9

--

--

2

2 918,3

--

--

3

3 207,2

--

--

4

3 496,8

--

--

5

3 786,6

--

--

6

4 079,8

--

--

7

4 370,7

--

--

8

4 639,4

5 028,4

--

9

4 852,5

5 100,8

5 387,3

10

5 128,7

5 391,7

5 459,7

11

5 407,3

5 684,9

5 825,4

12

5 684,9

5 975,9

6 483,1

13

5 962,4

6 269,0

7 213,2

14

6 244,3

6 633,5

7 505,2

15

6 535,5

7 217,6

7 797,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 189

1

16

6 828,4

7 728,1

8 088,1

17

7 047,0

7 947,7

8 308,8

23b. Die Tabelle in § 169a erhält folgende Fassung:

Zulage

Euro

kleine Daz

113,0

große Daz

453,6

23c. In § 170 Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „136,9 €“ durch den Betrag „138,9 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „125,8 €“ durch den Betrag „127,6 €“,

c) in Z 1 lit. c der Betrag „114,9 €“ durch den Betrag „116,6 €“,

d) in Z 1 lit. d der Betrag „105,0 €“ durch den Betrag „106,5 €“,

e) in Z 1 lit. e der Betrag „93,8 €“ durch den Betrag „95,2 €“,

f) in Z 1 lit. f der Betrag „81,7 €“ durch den Betrag „82,9 €“,

g) in Z 1 lit. g der Betrag „71,8 €“ durch den Betrag „72,8 €“,

h) in Z 2 lit. a der Betrag „98,3 €“ durch den Betrag „99,7 €“,

i) in Z 2 lit. b der Betrag „88,3 €“ durch den Betrag „89,6 €“,

j) in Z 2 lit. c der Betrag „77,2 €“ durch den Betrag „78,3 €“,

k) in Z 2 lit. d der Betrag „66,2 €“ durch den Betrag „67,2 €“.“

35. In Art. 4 werden nach der Z 26 folgende Z 26a bis 26f eingefügt:

„26a. § 190 Abs. 1 lautet:

„(1) Das Gehalt der Staatsanwältin oder des Staatsanwalts wird durch die Gehaltsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt. Es beträgt:

 

in der Gehalts- stufe

in der Gehaltsgruppe

St 1

St 2

St 3

Euro

1

4 353,9

--

--

2

4 728,5

--

--

3

5 293,7

5em;border-top:none;border-left: none;border-bottom:solid windowtext .10em;border-right:solid windowtext .10em; padding:0cm .54em 0cm .54em'>

--

--

4

5 836,5

6 444,0

--

5

6 381,6

6 851,9

8 619,9

6

6 891,0

7 504,1

9 095,7

7

7 312,3

8 156,1

9 857,0

8

7 660,2

8 775,8

10 908,1

9

7 782,6

9 000,8

11 369,7

Ein festes Gehalt gebührt der Leiterin oder dem Leiter der Generalprokuratur im Ausmaß von 12 784,2 €.“

26b. In § 190 Abs. 7 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „9 997,5 €“ durch den Betrag „10 142,5 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „11 207,2 €“ durch den Betrag „11 369,7 €“,

c) in Z 2 lit. a und in Z 3 lit. a der Betrag „8 282,4 €“ jeweils durch den Betrag „8 402,5 €“,

d) in Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „8 872,2 €“ jeweils durch den Betrag „9 000,8 €“.

26c. In § 192 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „294,7 €“ durch den Betrag „299,0 €“,

b) in Z 2 der Betrag „370,8 €“ durch den Betrag „376,2 €“,

c) in Z 3 der Betrag „773,8 €“ durch den Betrag „785,0 €“,

d) in Z 4 der Betrag „1 024,4 €“ durch den Betrag „1 039,3 €“,

e) in Z 5 der Betrag „1 275,0 €“ durch den Betrag „1 293,5 €“,

f) in Z 6 der Betrag „937,2 €“ durch den Betrag „950,8 €“,

g) in Z 7 der Betrag „120,3 €“ durch den Betrag „122,0 €“,

h) in Z 8 der Betrag „338,8 €“ durch den Betrag „343,7 €“.

26d. Die Tabelle in § 197 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

in der Gehalts- stufe

in der Gehaltsgruppe

I

II

III

Euro

1

2 845,9

--

--

2

2 918,3

--

--

3

3 207,2

--


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 191
7 valign=top style='width:9.545em;border-top:none;border-left: none;border-bottom:solid windowtext .10em;border-right:solid windowtext .10em; padding:0cm .54em 0cm .54em'>

--

4

3 496,8

--

--

5

3 786,6

--

--

6

4 079,8

--

--

7

4 370,7

--

--

8

4 639,4

5 028,4

--

9

4 852,5

5 100,8

5 387,3

10

5 128,7

5 391,7

5 459,7

11

5 407,3

5 684,9

5 825,4

12

5 684,9

5 975,9

6 483,1

13

5 962,4

6 269,0

7 213,2

14

6 244,3

6 633,5

7 505,2

15

6 535,5

7 217,6

7 797,1

16

6 828,4

7 728,1

8 088,1

17

7 047,0

7 947,7

8 308,8

26e. Die Tabelle in § 198 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 192

Zulage

Euro

kleine Daz

große Daz

113,0

453,6

26f. In § 200 Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „136,9 €“ durch den Betrag „138,9 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „125,8 €“ durch den Betrag „127,6 €“,

c) in Z 1 lit. c der Betrag „114,9 €“ durch den Betrag „116,6 €“,

d) in Z 1 lit. d der Betrag „105,0 €“ durch den Betrag „106,5 €“,

e) in Z 1 lit. e der Betrag „93,8 €“ durch den Betrag „95,2 €“,

f) in Z 1 lit. f der Betrag „81,7 €“ durch den Betrag „82,9 €“,

g) in Z 1 lit. g der Betrag „71,8 €“ durch den Betrag „72,8 €“,

h) in Z 2 lit. a der Betrag „98,3 €“ durch den Betrag „99,7 €“,

i) in Z 2 lit. b der Betrag „88,3 €“ durch den Betrag „89,6 €“,

j) in Z 2 lit. c der Betrag „77,2 €“ durch den Betrag „78,3 €“,

k) in Z 2 lit. d der Betrag „66,2 €“ durch den Betrag „67,2 €“.“

36. In Art. 4 Z 29 lautet § 212 Abs. 74 Z 3:

„3.         § 66 Abs. 1 und 12, § 67, § 68, § 75c Abs. 4 Z 2, § 75f Abs. 1, Abs. 2 in der Fassung des Art. 4 Z 17 und Abs. 3, § 88a Abs. 3, § 168 Abs. 2, § 169a, § 170 Abs. 1, § 190 Abs. 1 und 7, § 192, § 197 Abs. 2, § 198 und § 200 Abs. 1 mit 1. Jänner 2021,“

37. In Art. 5 wird nach der Z 20 folgende Z 20a eingefügt:

„20a. Die Tabelle in § 106 Abs. 2 Z 10 erhält folgende Fassung:

 

in der Dienst-zulagen- gruppe

in der Dienstzulagenstufe

1

2

3

Euro

I

640,6

684,2

726,7

II

596,7

638,2

677,6

III

491,6

525,2

557,8

IV

437,8

468,1

497,2

V

294,5

313,5

333,7

VI

245,1

262,0

277,8

““

38. In Art. 5 Z 26 lautet § 123 Abs. 91 Z 4:

„4.         § 58d Abs. 6 Z 1, § 58e Abs. 1, Abs. 2 in der Fassung des Art. 5 Z 17 und Abs. 3, § 59 Abs. 4 Z 2 und § 106 Abs. 2 Z 10 mit 1. Jänner 2021,“

39. In Art. 7 wird nach der Z 9 folgende Z 9a eingefügt:

„9a. Die Tabelle in § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-stufe

 

Euro

1

2 821,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 193

4

2

3 211,5

3

3 602,6

4

3 993,8

5

4 385,2

6

4 776,5

7

5 018,2

““

40. In Art. 7 werden nach der Z 10 folgende Z 10a und 10b eingefügt:

„10a. In § 19 werden ersetzt:

a) in Abs. 8 Z 1 der Betrag „103,6 €“ durch den Betrag „105,1 €“,

b) in Abs. 8 Z 2 der Betrag „137,9 €“ durch den Betrag „139,9 €“,

c) in Abs. 8 Z 3 und in Abs. 9 der Betrag „172,2 €“ jeweils durch den Betrag „174,7 €“,

d) in Abs. 10 der Betrag „344,4 €“ durch den Betrag „349,4 €“ und der Betrag „516,7 €“ durch den Betrag „524,2 €“.

10b. Die Tabelle in § 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

 

Funktionsdauer

bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur Kategorie

A

B

C

D

Euro

bis zu 5 Jahre

mehr als 5 Jahre

697,8

814,2

1 221,9

1 453,6

1 453,6

1 686,5

1 686,5

1 919,5

 

““

41. In Art. 7 werden nach der Z 11 folgende Z 11a bis 11f eingefügt:

„11a. In § 21 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „574,0 €“ durch den Betrag „582,3 €“,

b) in Z 2 der Betrag „687,8 €“ durch den Betrag „697,8 €“.

11b. In § 21b wird der Betrag „951,3 €“ durch den Betrag „965,1 €“ ersetzt.

11c. In § 22 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „27,5 €“ durch den Betrag „27,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „14,4 €“ durch den Betrag „14,6 €“.

11d. In § 23 Abs. 4 wird der Betrag „38,7 €“ durch den Betrag „39,3 €“ ersetzt.

11e. In § 24 Abs. 1 wird der Betrag „41,9 €“ durch den Betrag „42,5 €“ ersetzt.

11f. In § 24 Abs. 2 wird der Betrag „206,4 €“ durch den Betrag „209,4 €“ ersetzt.“

42. In Art. 7 lautet Z 23:

„23. Dem § 32 wird folgender Abs. 31 angefügt:

„(31) In der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. XXX/2020, treten in Kraft:

              1.          § 3 Abs. 6 und § 33 Abs. 2 mit 29. Jänner 2020,

2.          der Langtitel, § 1, § 19 Abs. 1 Z 4, Abs. 4 und 7, § 26 Abs. 2 lit. p und Abs. 6 Z 2 sowie die Anlage zu § 8 Z 4 mit 1. September 2020,

3.          § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 8 bis 10, § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 2, § 21b, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 4 und § 24 mit 1. Jänner 2021,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 194

4.          § 18 Abs. 3 mit 1. Jänner 2021; § 18 Abs. 3 in der Fassung der Dienst­rechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. XXX/2020, ist auf Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst anzuwenden, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2020 begründet wird,

5.          § 3a Abs. 1a, § 5 Abs. 12, § 6 Abs. 4 Z 3, die Überschrift zu § 12, § 12 Abs. 9 und 10, § 14 Abs. 2, § 20 Abs. 4 Z 3 lit. a und § 26 Abs. 2 lit. f, lit. h sublit. cc bis sublit. ff, lit. i und lit. l sowie Abs. 3, 4 und 7 sowie der Entfall von § 26 Abs. 5 mit dem der Kundmachung folgenden Tag.““

43. In Art. 8 wird nach der Z 4 folgende Z 4a eingefügt:

„4a. Die Tabelle in § 19 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der Entlohnungs-stufe

 

Euro

1

2 821,4

2

3 211,5

3

3 602,6

4

3 993,8

5

4 385,2

6

4 776,5

7

5 018,2

““

44. In Art. 8 werden nach der Z 5 folgende Z 5a bis 5g eingefügt:

„5a. In § 20 werden ersetzt:

a) in Abs. 4 Z 1 der Betrag „103,6 €“ durch den Betrag „105,1 €“,

b) in Abs. 4 Z 2 der Betrag „137,9 €“ durch den Betrag „139,9 €“,

c) in Abs. 4 Z 3 und in Abs. 5 der Betrag „172,2 €“ jeweils durch den Betrag „174,7 €“,

d) in Abs. 6 der Betrag „344,4 €“ durch den Betrag „349,4 €“ und der Betrag „516,7 €“ durch den Betrag „524,2 €“,

e) in Abs. 7 Z 1 der Betrag


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 195

„459,2 €“ durch den Betrag „465,9 €“,

f) in Abs. 7 Z 2 der Betrag „687,8 €“ durch den Betrag „697,8 €“,

g) in Abs. 7 Z 3 der Betrag „825,8 €“ durch den Betrag „837,8 €“.

5b. Die Tabelle in § 21 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

Funktionsdauer

bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur Kategorie

A

B

C

D

Euro

bis zu 5 Jahre

mehr als 5 Jahre

697,8

814,2

1 221,9

1 453,6

1 453,6

1 686,5

1 686,5

1 919,5

5c. In § 22 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „802,6 €“ durch den Betrag „814,2 €“,

b) in Z 2 der Betrag „974,7 €“ durch den Betrag „988,8 €“.

5d. In § 23 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „35,3 €“ durch den Betrag „35,8 €“,

b) in Z 2 der Betrag „14,4 €“ durch den Betrag „14,6 €“.

5e. In § 24 Abs. 4 wird der Betrag „38,7 €“ durch den Betrag „39,3 €“ ersetzt.

5f. In § 25 Abs. 1 wird der Betrag „41,9 €“ durch den Betrag „42,5 €“ ersetzt.

5g. In § 25 Abs. 2 wird der Betrag „206,4 €“ durch den Betrag „209,4 €“ ersetzt.“

45. In Art. 8 Z 9 lautet § 31 Abs. 23 Z 2:

„2.         § 19 Abs. 1 und 3, § 20 Abs. 4 bis 7, § 21 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2, § 24 Abs. 4 und § 25 mit 1. Jänner 2021,“

Begründung

Zu Art. 1 (Änderung des BDG 1979):

Es erfolgt eine Anpassung der Richtverwendungen im Bereich der Volksanwaltschaft.

Zu Art. 2 bis 5 und 7 bis 9 (Änderungen des GehG, des VBG, des RStDG, des LDG 1984, des LVG und des LLVG):

Mit dem Abänderungsantrag wird das Gehaltsabkommen zwischen der Bundesre­gierung und den Gewerkschaften Öffentlicher Dienste für 2021 vom 19. November 2020 umgesetzt.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Christian Drobits. – Bitte, Herr Abgeord­neter.


13.02.08

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Dienstrechts-Novelle 2020, auch Herbst-Novelle genannt, bringt für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer durchaus positive Signale. Es sind meiner Ansicht nach Modernisierungen, es wurde bereits eini­ges von meinen Vorrednern angesprochen. Ich möchte auf drei Punkte explizit eingehen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 196

Das Erste ist: Es wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt, indem es nunmehr bei den Vordienstzeitenanrechnungen keine Beschränkungen mehr gibt, wenn es um private Dienstgeber geht. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, denn das wurde bisher nicht eingehalten; diese Beschränkungen sind meiner Meinung nach auch nicht fair gewesen. Diese Regelung wird nun umgesetzt und entspricht auch dem Gerichts­spruch der europäischen Gerichte.

Ein zweiter Punkt: Sie wissen mittlerweile, dass ich mich für die sozial Schwächsten, das sind für mich Kinder mit Behinderung, stark einsetze, und ich darf anmerken, gerade in diesem Bereich gibt es eine Verbesserung, Modernisierung, indem nun bei Erkrankun­gen von Kindern, die behindert und schwer erkrankt sind, eine zweite Pflegefreistellungs­woche dazukommt, unabhängig vom Alter des Kindes. Ich finde, das ist eine zeitgemäße Erscheinung, gerade in Zeiten wie diesen, und denke, dass es in weiterer Folge auch eine Besserstellung für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ist.

Ein dritter Punkt: Ich erlebe immer wieder, dass es zu vorläufigen Suspendierungen kommt, dabei wird der Bezug relativ stark eingeschränkt. Ich denke, auch das ist fair und zeitgemäß, dass bis zur Beurteilung der Suspendierung der Bezug weiterbezahlt wird und nicht im Nachhinein ein Thema entsteht.

Man könnte jetzt sagen, es gibt diese eine Gruppe, die hat eine gute Gewerkschaft, die anderen haben eine weniger gute. Ich bin der Meinung, wenn ein Teil der Gewerkschaft, die Gewerkschaft öffentlicher Dienst, das schafft, dann sind sicher auch die anderen Gewerkschaften daran interessiert, auch die anderen Gruppen weiter nach oben zu bringen. Ich würde meinen, dass das nicht ein Gegeneinander-Ausspielen, sondern ein Miteinander ist.

Ich möchte im Zusammenhang mit der Covid-Krise noch eine Benachteiligung für eine Gruppe erwähnen, nämlich die Polizistinnen und Polizisten. Ich habe in diesem Haus von vielen gehört, wie wichtig die Polizistinnen und Polizisten sind, ich habe aber fest­gestellt, dass es aufgrund der verhängten Urlaubssperre für diese Gruppe dazu gekom­men ist, dass Urlaube storniert werden mussten. Den Betroffenen wurde gesagt: Ihr kriegt diese Stornokosten ersetzt! Dem war aber nicht so. Dem war deshalb nicht so, weil diese Leistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt wurden und damit diese Stornokosten nicht vergütet worden sind.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Korrektur weiterer Benachteiligungen im Dienstrecht, die durch die von COVID-19 bedingte Situa­tion sichtbar wurden“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumenteschutz, wird aufgefordert, diese in der Begründung darge­stellte Ungerechtigkeit zu beseitigen, wonach für die Rückvergütung von Stornokosten für bereits gebuchte Urlaube, wenn diese Urlaube aus dienstlichen Gründen nicht ange­treten werden dürfen oder können, Abgaben als steuerpflichtiger Arbeitslohn anfallen.

Sollten dafür gesetzliche Änderungen notwendig sein, so werden die zuständigen Mi­nister aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine diesbezügliche Vorlage zu übermit­teln.“

*****


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 197

Ich bitte darum, Herr Vizekanzler. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Mag. Christian Drobits

Genossinnen und Genossen

betreffend Korrektur weiterer Benachteiligungen im Dienstrecht, die durch die von COVID-19 bedingte Situation sichtbar wurden.

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 24 über den Bericht des Verfassungsaus­schusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bun­deslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensions­gesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundespen­sionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personal­vertretungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfenge­setz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU, das Bun­des-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, die 41. Gehalts­gesetz-Novelle, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2020)

Aufgrund der verhängten Urlaubssperre mussten Polizistinnen und Polizisten bereits ge­buchte Urlaube stornieren, wodurch in einer Reihe von Fällen naturgemäß auch Stor­nokosten entstanden sind. Zunächst erhielten die Bediensteten die positive Nachricht, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen diese Kosten rückvergütet werden. Die Ernüchterung folgte jedoch schnell: Nach den geltenden Lohnsteuerrichtlinien wurden diese Leistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumenteschutz, wird aufgefordert, diese in der Begründung darge­stellte Ungerechtigkeit zu beseitigen, wonach für die Rückvergütung von Stornokosten für bereits gebuchte Urlaube, wenn diese Urlaube aus dienstlichen Gründen nicht ange­treten werden dürfen oder können, Abgaben als steuerpflichtiger Arbeitslohn anfallen.

Sollten dafür gesetzliche Änderungen notwendig sein, so werden die zuständigen Minis­ter aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine diesbezügliche Vorlage zu übermit­teln.“

*****



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 198

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Mag. Werner Kog­ler. – Bitte, Herr Vizekanzler.


13.05.49

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler
Mag. Werner Kogler: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige wenige Punkte: Was nicht angesprochen wurde, ist die hier mitbeschlossene Gehaltserhöhung. Ich gehe das ganz offensiv an und kann anschließend dann besten Gewissens einen Dank an die vielen Gruppen im öffentlichen Dienst anschließen.

Heute war es diesbezüglich relativ still, ich habe aber im Ausschuss rund um diese Debatte, weil sich schon abgezeichnet hat, dass wir mit 1,45 Prozent abschließen wollen und werden – das ist mit dem Finanzministerium so vereinbart gewesen –, Zwischentöne dieser Art vernommen: Die sind eh so privilegiert, wieso brauchen die das, wieso gibt es eigentlich nicht eine Nulllohnrunde?, und überhaupt.

Ich möchte dazu sagen, dass es wohl zutreffend sein wird, dass zwar nicht alle, aber der Großteil der öffentlich Bediensteten, sei es im Bundesdienst, im Land, in den Gemein­den, seien es auch die nachgelagerten und ausgelagerten Einheiten, eher regelmäßig in der österreichischen Realverfassung, wenn Sie so wollen, von den Abschlüssen, die wir hier machen, betroffen ist, weil die meisten ja nachziehen – alles so weit, so richtig.

Es ist aber tatsächlich so, dass es etwa bei Gesellschaften, in kommunalen Betrieben aufgrund der schwierigen ökonomischen Lage nicht einmal ausgeschlossen ist, dass es auch dort zu Reduktionen der Personalstände kommt. Also nicht einmal das Argument hätte gestimmt, aber mir geht es um etwas anderes zusätzlich noch.

Die öffentlich Bediensteten, seien es jetzt jene in den Krankenhäusern, in den Pflegehei­men, Ärzte, Pflegepersonal, die Polizistinnen und Polizisten, die Lehrerinnen und Lehrer, die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, die Bediensteten im Verteidigungsministe­rium, auch im Bundesheer selber und so weiter und so fort, leisten im Moment Herausra­gendes, denke ich, leisten Herausragendes. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Und viele der vom März weg besungenen und beklatschten Heldinnen und Helden sind öffentlich Bedienstete, das ist so!

Ich hätte also wenig Verständnis dafür gehabt – ich habe Verständnis für jede Debatte und zu vielen verschiedenen Zeitpunkten, aber nicht zu diesem –, dass das Argument gebracht wird, da gibt es ja eh eine besondere Arbeitsplatzsicherheit. Ja, das mag der Wahrscheinlichkeit nach ein gewisser Unterschied zu jenen sein, die im privaten Bereich angestellt sind, das will ich gar nicht leugnen, aber man muss alles zusammen abwägen, und so, denke ich, war es eine schlaue Entscheidung, eigentlich ein großer Verdienst von allen, die da beteiligt waren, auch von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst – Danke auch dem Verhandlungspartner bei diesen Gehaltsverhandlungen –, dass wir uns in ganz, ganz knapper Zeit darauf verständigt haben, was das Einfachste und an dieser Stelle das Nachvollziehbarste ist, nämlich fast auf den Hundertstelprozentpunkt genau die abgebildete Inflationsrate der letzten zwölf Monate heranzuziehen – genau so, wie es eigentlich immer war – und in dieser ohnehin so schwierigen und herausfordernden Zeit keine Spompanadln zu machen und irgendwelche Ehrenrunden zu drehen, sondern sich kurz, knapp und rasch zielsicher zu einigen. Ich glaube, diese Verhandlungsführung ist ein Wert an sich in dieser schwierigen Situation.

Wie gesagt, mir würde andernfalls jedes Verständnis fehlen, ausgerechnet jetzt, da der allergrößte Teil der öffentlich Bediensteten, wenn Sie so wollen, an dieser Front kämpft,


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die wir alle schon seit zehn Monaten beobachten und teilweise auch mit allen Schwie­rigkeiten erkennen können. – Das dazu. Und ich kann wirklich nur den Dank an all diese Gruppen bekräftigen.

Bei dieser Gelegenheit: Man kann zu diesen Massentests stehen, wie man will, aber ich denke, sie sind von der Aufbereitung her hervorragend organisiert. Da sind auch wieder viele öffentlich Bedienstete dabei – aber auch Freiwillige und Freiwilligenorganisationen, und ich stehe nicht an, an dieser Stelle, weil wir ja auch Zuständigkeiten in diesem Bereich haben, auch dafür meinen Respekt und meinen Dank zum Ausdruck zu bringen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es sind viele Tausende, die in jedem Bundesland dabei helfen, und ich schließe mich natürlich auch diesem Appell an, zu sagen: Bitte schön, Menschen, liebe Leute, die ihr diese Gelegenheit bekommt, geht testen, lasst euch testen! Es bringt etwas, gerade in der Zeit vor Weihnachten. Niemand wird ja wohl ein Interesse daran haben, nicht zu wissen, ob er infiziert ist oder nicht, und deshalb zu riskieren, seine Verwandten, seine Liebsten, insbesondere wenn sie älter sind, anzustecken. Die Vorweihnachtszeit und die Weihnachtszeit sind doch jene Zeit, in der die allermeisten am allerhäufigsten Kontakt mit ihren älteren Verwandten haben – das ist einfach so, so leben wir hier in Österreich. Das ist ja auch gut so, und es soll Richtung Weihnachtsfeiertage auch einiges ermöglicht werden. Umso wichtiger ist es, sich testen zu lassen, um eben die Risiken gegenüber den verletzlichen und vor allem älteren Personengruppen und unseren nächsten Ver­wandten zu reduzieren. Ich kann das wirklich nur mit dieser Begründung noch einmal mit einem, wenn Sie so wollen, auch herzlichen Appell versehen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

In der Sache selber noch Folgendes: Richtig ist, dass in dieser Dienstrechts-Novelle 2020 viele Punkte enthalten sind. Insofern ist es ein gar nicht so kleiner Wurf – da schließe ich mich der Abgeordneten Blimlinger an –, und ich möchte nur zwei Punkte, weil sie nicht so stehen bleiben sollen, aus den Debattenbeiträgen herausgreifen.

Das eine war, dass moniert wurde oder irrigerweise behauptet wurde, dass die Bundes­regierung oder die Regierungsfraktionen der Meinung seien, dass sich Richterinnen und Richter exakt ab dem 55. Lebensjahr ihrer Aufgabe nicht mehr gewachsen sehen wür­den. Das ist natürlich ein völliger Unsinn. Richtig ist allerdings, dass wir die Möglichkeit der Herabsetzung der entsprechenden Dienstzeiten schaffen. Das ist keine Verpflich­tung, aber eine Möglichkeit, und das halte ich für intelligent, weil ja nicht jeder die gleiche Lebenssituation und die gleiche berufliche Situation hat, und wenn es jemandem hilft, dann ist es doch gut, wenn es diese Möglichkeit gibt.

Teurer wird gar nichts. Es muss natürlich die Zeit auch ersetzt werden, aber in der Regel kommen da dann eben, wenn Sie so wollen, Jüngere nach und Jüngere zum Zug, was auch nicht das Schlechteste ist. Und ich finde, weil sonst ja immer bemängelt wird, dass im öffentlichen Dienst alles so inflexibel sei – was eh nicht stimmt –, dass damit wieder mehr Flexibilität zum Vorteil mehrerer Seiten geschaffen wird – also nutzen wir sie! Was ich aber wirklich sagen wollte, ist: Es ist eine Möglichkeit und keine Pflicht. Das soll hier nicht falsch stehen bleiben.

Als Vorletztes: Es wurde ja von Abgeordnetem Lausch das Exekutivdienstrecht als Son­derdienstrecht angesprochen. Ja, natürlich weiß ich mittlerweile auch, dass das eine längere Debatte, ein längeres Anliegen ist. Da gibt es mindestens so viele Kontras wie Pros. (Ruf bei der FPÖ: Nein, nein - -!) – Lassen Sie mich das ausführen! – Es ist ja auch richtig, dass es in den bestehenden Regelungen immer wieder Spezialregelungen gibt. Das ist ja ganz logisch. Wir brauchen uns ja nur die Dienstzeitregelungen anzuschauen. Da haben wir doch für die Lehrkräfte ganz andere als für andere Gruppen im öffentlichen Dienst. Das heißt, eine gewisse Differenzierung ist ja auch jetzt schon notwendig, aber


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die Gefahr, die wir mit immer weiteren Sonderdienstrechten innerhalb des öffentlichen Dienstes kreieren würden, ist, dass das Wechseln damit erschwert wird, wenn es überall völlig eigene Regelungen aus einem eigenen normativen Konstrukt heraus gibt – und genau das wollen wir ja auch nicht, denn wir wollen ja mehr Flexibilität schaffen und das Wechseln erleichtern.

Nichtsdestotrotz hat Abgeordneter Lausch mit einer Bemerkung recht: Es ist richtig, dass ich seine Argumente öfters verfolge und mir nicht immer klar ist, entweder was er meint oder ob ich alles verstanden habe. Es klingt einiges – ich glaube, auch weil es aus der Praxis kommt – aufs Erste durchaus auch ansprechend. Deshalb haben wir vereinbart, dass wir einmal eine eigene Aussprache dazu machen. (Abg. Lausch nickt zustim­mend.) Ich will das hier ausdrücklich betonen, weil es mir wichtig ist – entgegen vielen Unterstellungen, die ich in letzter Zeit in Bezug auf die Bundesregierung öfter vernehme, dass wir nicht kommunikations- oder austauschbereit wären. Also wir werden das schaf­fen.

So, und ein letzter Punkt: Herr Kollege Eypeltauer, na ja, man kann ja vieles behaupten, aber dass die Wirtschaftshilfen – und da sehe ich mich auch als Vertreter der Bundes­regierung –, wie gleich einmal im dritten Satz behauptet, nicht funktionieren würden oder nicht ankommen würden, das kann ich erstens sowieso nur zurückweisen und zweitens würde ich Ihnen da wirklich empfehlen – auch wenn Ihnen dieses Argument, wie ich weiß, auf die Nerven geht –, einen Vergleich anzustellen. Das können Sie wirklich mit allen Ländern in Europa vergleichen, wenn Sie sich den Umsatzersatz anschauen, wie schnell der bei den Unternehmen gelandet ist (Zwischenruf des Abg. Eypeltauer), oder die Unterstützung aus dem Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds oder mittler­weile auch jene aus dem Härtefallfonds – ja, mit Anfangsschwierigkeiten. Es ist ja auch nicht immer alles gleich leicht. Wenn man zielsicher sein will, ist es ein bisschen kom­plexer im Aufsetzen und im Abwickeln. Wenn man schneller rüberkommen kann, wie beim Umsatzersatz, dann ist der Schadenersatz, der hier gegeben wird, natürlich nicht auf den Euro genau, sondern das ist ein bisschen unschärfer, dafür ist es sofort bei den Unternehmen. Da macht uns der Vergleich wirklich sicher. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Deutschland hat das Wochen früher angekündigt, und die haben es immer noch nicht. Die haben noch nicht einmal die IT dazu komplett fertiggebracht, wogegen bei uns schon seit vier Wochen gezahlt wird! – Also nehmen Sie das halt auch einmal zur Kenntnis! Ich bin ja für Kritik ohnedies sehr empfänglich, und wir haben ja selber, und das war ja der Grund, immer wieder Verbesserungen vorgenommen, denn wenn man vom März weg und vom April weg das alles aufsetzt, sind da natürlich Unschärfen, vielleicht sogar Feh­ler drinnen. Die werden aber korrigiert, und insofern weise ich die Behauptung, dass diese Wirtschaftshilfen nicht funktionieren oder nicht ankommen, entschieden zurück. Man kann sagen, sie sind falsch, man kann sagen, sie sind zu viel – was Sie jetzt nämlich eh schon tun. Zuerst war es Ihnen zu wenig, jetzt ist es Ihnen zu viel. Einigen Sie sich einmal mit sich! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Heiterkeit des Abg. Obernosterer.)

13.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Kol­lege Angerer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.17.22

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Vizekanzler Kogler hat in seiner Rede ge­rade behauptet, dass die Wirtschaftsförderungen, die diese Bundesregierung im Zuge der Covid-Krise gemacht hat, bei den Unternehmen ankommen.

Ich berichtige tatsächlich: Ich habe hier einen Brief von einer betroffenen Unternehmerin (ein Schriftstück in die Höhe haltend) – ich habe es gestern schon in meiner Rede er­wähnt –, die sich letzte Woche persönlich an das Wirtschaftsministerium gewandt hat,


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und die Frau Ministerin hat ihr aus dem Wirtschaftsministerium mitgeteilt, es wird im Wirtschaftsausschuss behandelt. Es wurde auch behandelt. Die Antwort ist: Sie be­kommt nichts. – Die Wirtschaftsförderungen kommen nicht an, Herr Vizekanzler! (Beifall bei der FPÖ.)

13.18


13.18.04

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Bericht des Verfassungsausschusses. Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, frage ich: Wünschen die Klubs eine Sitzungs­unterbrechung? – Nein, das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 506 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Yildirim, Kolleginnen und Kolle­gen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Blim­linger, Mag. Ofenauer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag, anschließend über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließ­lich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Yildirim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 7a in Artikel 2 eingebracht.

Jene Damen und Herren, die dafür sind, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Blimlinger, Mag. Ofenauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Artikel 1 bis 5 sowie 7 und 8 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür die Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (Abg. Steinacker: Das ist nicht einstim­mig!) – Entschuldigen Sie! Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Attrakti­vität der Polizeiausbildung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fairness bei Belehrungen und Ermahnung gem. § 109 Abs. 2 BDG“.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Korrektur weiterer Be­nachteiligungen im Dienstrecht, die durch die von COVID-19 bedingte Situation sichtbar wurden“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

13.20.4325. Punkt

Bericht des Sportausschusses über die Regierungsvorlage (482 d.B.): Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 – ADBG 2021) erlassen und das Bundesgesetz be­treffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) geändert wird (533 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun kommen wir zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Agnes Sirkka-Prammer. – Bitte schön, Frau Abgeord­nete.


13.21.08

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Werter Herr Bundesminister! Die Sportlerinnen und Sportler haben ein Recht auf einen fairen Wettkampf. Wenn sie gegeneinander antreten, dann wollen wir sehen, wer die beste Technik, die beste Fitness, die größte mentale Stärke, die meis­te Cleverness oder die besten Nerven hat. Im Sport soll es darum gehen, faire Wett­kämpfe auszutragen. Und das Gegenteil davon ist Doping. Weil Doping ein weltweites Problem ist und Sportlerinnen und Sportler in internationalen Wettkämpfen gegeneinan­der antreten, ist es auch notwendig, es weltweit zu bekämpfen.

Da die Weltantidopingbehörde, die Wada, ihren Welt-Anti-Doping-Code weiter konkreti­siert hat, können auch wir das in Österreich entsprechend umsetzen und so den Kampf gegen Doping noch intensiver und effektiver gestalten. Nicht zuletzt als Reaktion auf die in Russland durchgeführten und von staatlichen Akteuren gesteuerten groß angelegten und systematischen Dopingaktionen wurden spezielle Regelungen dahin gehend aufge­nommen, dass auch andere Personen als Trainerinnen und Trainer oder Betreuerinnen und Betreuer zur Einhaltung der Antidopingregelungen verpflichtet sind, wenn sie Sport­ler, Sportlerinnen in Bezug auf deren Leistungserbringung unterstützen. Weiters bege­hen auch jene Personen Verstöße gegen die Antidopingregelungen, die Whistleblower unter Druck setzen, damit diese ihre belastenden Aussagen für sich behalten oder zu­rücknehmen. Es ist also ein wesentlicher Schritt gegen organisiertes Doping.

An dieser Stelle möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Agnes Sirkka-Prammer, Kolleginnen und Kol­legen zur Regierungsvorlage 484 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verhinderung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesge­setz 2021 – ADBG 2021) erlassen und das Bundesgesetz betreffend die Förderung des


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Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) geändert wird, in der Fas­sung des Berichts des Sportausschusses in 533 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 § 2 Z 14 lit. d wird das Wort „nicht“ vor die Wortfolge „bereits einen“ einge­fügt.

*****

Wir sind mit diesem Gesetz aber noch weiter gegangen, als nur die Neuerungen der Wada umzusetzen. Schon bisher war die Auszahlung von Förderungen daran geknüpft, dass die Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes eingehalten werden. Das ist aus meiner Sicht auch eine Selbstverständlichkeit. Was wir da jetzt noch gemacht ha­ben, ist, dass die unabhängige Dopingkontrolleinrichtung die Fördergeberin oder den Fördergeber informieren muss, wenn ein Antidopingverstoß vorliegt. Das ist eine einfa­che, aber ganz, ganz wichtige Ergänzung, um die Effektivität dieser Maßnahme wesent­lich zu erhöhen.

Ein Schwerpunkt wurde auch auf die Prävention gelegt. Das Gesetz enthält nun Rege­lungen darüber, wie Aufklärung über Gefahren des Dopings erfolgen muss; und der Kreis derer, die verpflichtend aufzuklären haben, wurde erheblich erweitert.

Das Sahnehäubchen auf diesem Gesetz, das ohnehin schon sehr gut ist: Für sämtliche Kommissionen, die nach dem Gesetz einzurichten sind, ist eine Frauenquote von min­destens 50 Prozent vorgesehen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Christoph Zarits, Agnes Sirkka Prammer

Kolleginnen und Kollegen,

zur Regierungsvorlage (482 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bun­desgesetz zur Verhinderung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 – ADBG 2021) erlassen und das Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bun­des-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) geändert wird

idF des Berichtes des Sportausschusses (533 d. B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 § 2 Z 14 lit. d wird das Wort „nicht“ vor die Wortfolge „bereits einen“ einge­fügt.

Begründung:

§ 2 Z 14 definiert die Freizeitsportlerin bzw. den Freizeitsportler und welche Bedingungen von Sportlerinnen bzw. Sportlern nicht erfüllt werden dürfen, um dieser (privilegierenden) Definition zu entsprechen. Die letzte Voraussetzung (lit. d) verlangt, dass die Sportlerin bzw. der Sportler in den vorangegangen fünf Jahren gegen keine Anti-Doping-Regelun­gen verstoßen haben darf. Im legistischen Prozess ist in der Aufzählung des § 2 Z 14


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das Wort „nicht“ in der lit. d offensichtlich unabsichtlich entfallen. Um der Systematik der negativen Aufzählung wie auch in den lit. a bis c zu folgen, wird der lit. d ein „nicht“ eingefügt.

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Ing. Mag. Volker Reifenberger. – Bitte, Herr Abgeord­neter.


13.24.51

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Sportminister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Die Meinungen zum Sport gehen weit auseinander und reichen von: Es lebe der Sport!, bis: Sport ist Mord! Ich möchte festhalten, dass ich Ers­teres vertrete.

Eines ist aber unbestritten: Sport ermöglicht vieles. Sport ermöglicht Wettbewerb, Sport fördert Ehrgeiz, Sport ist gesund, Sport schafft Freundschaft, Zugehörigkeit und Leiden­schaft. Der Sport hat aber leider auch Gegner. Darunter fallen jene, die durch illegales Doping einen Vorteil gegenüber anderen Sportlern unfair erlangen. Wir wissen alle, der Sport lebt von Fairness – und Doping ist eine Form von Betrug. Doping ist einfach un­sportlich. Zum Beispiel zeigt uns die Tour de France, dass das eine unaufhaltbare Ab­wärtsspirale in Gang setzt, dass auch alle anderen Sportler da hineingezogen werden, wenn erst einmal ein Sportler mit Doping anfängt, denn dann sind die anderen nicht mehr konkurrenzfähig.

Gerade im internationalen Sport, zum Beispiel bei Olympischen Spielen, können wir gut feststellen, was Doping anrichten kann. Länder wie China, aber auch Russland schicken bis in die Haarspitzen gedopte Sportler ins Rennen, gegen die unsere heimischen Athle­ten, die in der Masse sauber sind, oftmals nur alt aussehen. Auch die österreichischen Sportler sind aber nicht immer Unschuldslämmer, wie wir leider in der Vergangenheit auch schmerzlich feststellen mussten. Da ist aber der Nada, der österreichischen Natio­nalen Anti-Doping-Agentur, für die hervorragende Arbeit, die geleistet wird, zu danken.

Wir Freiheitliche stehen für einen fairen, für einen ehrlichen Wettbewerb ein; und damit das auch so eintreten kann, beschließen wir heute ein neues, angepasstes Anti-Doping-Bundesgesetz, welches die logische Umsetzung des Welt-Anti-Doping-Codes darstellt. Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich, weil er einfach in vielen Bereichen Verbesserungen und Verfeinerungen bringt. Einige Beispiele möchte ich da herausheben. Erstens wird ein Anreiz geschaffen, einen Antidopingverstoß zuzugeben, weil damit auf der einen Seite eine Verfahrensbeschleunigung verbunden ist und es an­dererseits zu einer Sperrminderung kommen kann.

Zweitens finden wir es gut, dass es da spezielle Regelungen für Freizeitsportler und besonders geschützte Personen, wie zum Beispiel Jugendliche, gibt. Es kann zum Bei­spiel auf eine Veröffentlichung der Entscheidung verzichtet werden, und es kann in die­sem Bereich auch zu kürzeren Sperren kommen.

Schließlich werden Anreize für freiwillige Suchtbehandlung bei Substanzen mit Miss­brauchspotenzial, also Drogen, geschaffen und vieles mehr.

Der Gesetzesnovelle stimmen wir auf jeden Fall zu. Wir wünschen uns in Zukunft einen fairen Sport – sowohl in Österreich als auch von unseren heimischen Sportlern bei inter­nationalen Wettkämpfen im Ausland. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 205

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Za­rits. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.27.53

Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle hier im Hohen Haus einig, dass wir alles tun müssen, um Manipulation und natürlich auch Doping im Sport keinen Platz zu geben. Herzlichen Dank an meine Vorrednerinnen und Vorredner: Ich kann alles unterschreiben, was hier gesagt worden ist. Doping ist ein Betrug gegenüber allen fairen Sportlerinnen und Sportlern und in hohem Maße gesundheitsschädigend.

Wir verfolgen mit dem vorliegenden Anti-Doping-Bundesgesetz im Wesentlichen zwei Ziele. Zum Ersten setzen wir den World Anti-Doping Code 2021 um und zum Zweiten erfolgt da eine Umsetzung der Erfahrungen aus den letzten Jahren, was die Vollziehung des Anti-Doping-Bundesgesetzes aus dem Jahr 2007 betrifft. Es gibt ein internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze des World Anti-Doping Codes zu erfüllen, geeignete Maßnahmen zu setzen und auch die Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Schwerpunkte des neuen Gesetzes umfassen, wie vorher auch schon erwähnt, den Umgang mit dem Begriff des Freizeitsportlers. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig, dass es die Richtlinie erlaubt, Freizeitsportler und Spitzensportler bei Verstößen anders zu behandeln. Es wurden auch neue Tatbestände aufgenommen. Beispielsweise sind Einschüchterung und Drohung, die darauf abzielen, dass Hinweise und Informationen zu Verstößen nicht an entsprechende Stellen übermittelt werden, zu sanktionieren. Har­monisierung der Präventionsarbeit: Die Verbände und Vereine werden Maßnahmen um­setzen; vor sportlichen Großereignissen werden verpflichtende Schulungen stattfinden. Ich glaube, das ist sehr entscheidend und wichtig. Es gibt auch betreffend die Verfahren neue Regelungen und Neustrukturierungen bezüglich der Zusammensetzung der ver­schiedensten unabhängigen Anti-Doping-Rechtskommissionen und -Schiedskommis­sionen. Es wird sichergestellt, dass die Verfahren unabhängig sind und dass es keine Interessenkonflikte in der Antidopingarbeit gibt.

Die Anforderungen an die Regierung und die Sportverbände sowie an Antidopingagen­turen werden vertieft und konkretisiert. Es gibt auch eine Erweiterung des nationalen Testpools und des Mannschaftspools. Wir dürfen Doping im Sport keinen Platz geben. – Danke für die Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.


13.30.23

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Einige Punkte – längst nicht alle – dieser wirklich fast historischen Novelle, wie hier in den Reihen geraunt wurde, sind ja schon genannt worden. Ich zähle die restlichen gar nicht auf. Mir geht es um etwas anderes: dass wir von dieser Gesetzes­werdung und diesem Gesetzeswerk hier einmal eine Einordnung vornehmen können.

Ja, natürlich ist es so, dass die internationale Ebene mit dem Welt-Anti-Doping-Code eine Vorgabe macht, das ist schon richtig. Wir sind aber in Österreich ganz gut vorne dabei, was die Antidopingmaßnahmen betrifft; deshalb auch Dank an die Nada. Der Ge­schäftsführer, der auch immer ein hervorragender Berater ist, sitzt heute hinter mir.

Ich wollte zur Einordnung noch hinzufügen: In unserer Gesellschaft spielt der Wettbe­werb eine sehr wichtige Rolle, ob in der Wirtschaft oder woanders – ob das immer gut ist, ist eine andere Frage, ich lasse das einmal dahingestellt –, vor allem natürlich beim


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 206

Leistungs- und Spitzensport. Dieser hat ja auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion, man kann sie bis in die Antike zurückverfolgen. Wenn es aber so ist, dass das für die Masse der Bevölkerung eine wesentlich größere Bedeutung hat, als viele von uns ein­gestehen – es ist in einer Demokratie ja wichtig, dass man darauf schaut –, dann hat es dort aber auch fair zuzugehen! Wenn schon Wettbewerb – und Wettbewerb gehört im Fall von Spitzensport ja quasi definitorisch dazu –, dann so fair wie möglich, so korrekt wie möglich und nicht mit im Sinne solcher Gesetze quasi kriminellen Methoden, um sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen. (Beifall des Abg. Jakob Schwarz.) Das sind die Grundintentionen dieses Gesetzes. Man kann gar nicht hoch genug einschätzen, dass wir hier – oder in dem Fall Sie als Gesetzgeber – immer dahinter sind.

Manchmal sind wir etwas hinterher – das ist der letzte Punkt, den ich ausführen will –, weil es natürlich so ist, dass die Methoden sich immer verbessern, aber man muss zu­mindest nachziehen. Man muss bei der Dopingkontrolle nachziehen, mit den techni­schen Mitteln, die sich ja ändern. Es ändert sich ja auch die Methode der Dopingbekämp­fung. Sie zielt viel mehr auf systematische gaunerhafte Vorgänge und weniger auf die einzelne Substanz im einzelnen Körper eines einzelnen Athleten ab. Man muss erken­nen, was da alles dahintersteht, weil sich auch die Methoden ändern.

Apropos Methoden: Es ist natürlich sehr sinnvoll, dass Whistleblower ausdrücklich ge­schützt werden – das kennen wir aus der Betrugsbekämpfung und ähnlichen Vorgän­gen – und dass das Diskreditieren und die Benachteiligung von Whistleblowern und die Attacken auf Whistleblower ein eigener Tatbestand werden. Das wäre eine Ergänzung, die ich jetzt noch vorgenommen hätte, aber damit lasse ich es schon sein, weil das Ge­setz sehr, sehr umfassend ist und einige Punkte ja genannt wurden. Ich möchte dem Sportausschuss und allen, die daran mitgewirkt haben, gratulieren, dass dieses Gesetz so möglich wird. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Sportausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

13.33.4826. Punkt

Bericht des Sportausschusses über den Antrag 1038/A(E) der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend #comebackstronger – Maßnahmenprogramm für den Österreichischen Sport nach der COVID-19-Krise (534 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Sportausschusses über den Antrag 917/A(E) der Abgeordneten Maxi­milian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der finan­ziellen Unterstützungsmaßnahmen im Sport (535 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 26 und 27 der Ta­gesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Herr Kollege Maximilian Köllner. – Bitte, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 207

13.34.31

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Allererstes möchte ich den Menschen daheim vor den Bildschirmen einen kleinen Einblick in das geben, was die Regierungsparteien unter dem in dieser Krise von ihnen so oft strapazierten Begriff breiter Schulterschluss ver­stehen. Wir haben seit Beginn dieser Krise viele Beschlüsse mitgetragen, bei denen wir überzeugt davon waren, dass sie richtig und notwendig sind, und die wir oftmals ja auch selbst eingefordert haben.

Nicht alles, was die Regierungskoalition beschließen möchte, ist automatisch schlecht, wie gerne behauptet wird; aber umgekehrt müssen Sie nicht von Haus aus alles ableh­nen, nur weil es aus den Reihen der Opposition kommt. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Wahrheit ist, dass Sie vor allem in den Ausschusssitzungen, bei denen die Zuschau­er nicht dabei sein können, die Anträge der Opposition mit fadenscheinigen Argumenten wie am Fließband vertagen oder ablehnen. (Beifall und Zwischenruf bei der SPÖ.) Ge­nau das ist eure Interpretation von ehrlicher Zusammenarbeit, liebe Kolleginnen und Kol­legen von ÖVP und Grünen! Meistens seid ihr sogar so dreist und nehmt unsere Anträge her und bastelt daraus einen eigenen. (Abg. Steger: Das wäre ja noch schön, wenn ...! – Zwischenruf bei der SPÖ.) Einen Antrag habt ihr eingebracht, in dem ihr euch selbst auffordert, etwas zu arbeiten.

Ein Beispiel aus dem letzten Sportausschuss, der gleichzeitig der erste war: Antrag von uns betreffend Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen im Sport – abgelehnt von ÖVP und Grünen. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Ich habe eigentlich geglaubt, da sind wir einer Meinung. Ihr habt dann einen Antrag eingebracht, in dem das auch enthal­ten ist. Und bitte, Kollege Zarits, ich sehe das schon kommen: Komm jetzt nicht mit ir­gendeiner Alibiausrede oder mit irgendeinem Haar in der Suppe daher! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Shetty.)

Seit März haben wir seitens der SPÖ gefordert, dass dafür Sorge getragen wird, dass der Sport, die Vereine nicht auf der Strecke bleiben. Für uns war es und ist es nach wie vor wichtig, dass die Sportvereine Planungssicherheit bekommen, genauso wie die Wirt­schaft und andere Bereiche. Wir haben zugestimmt, weil unsere Forderung nach Hilfs­zahlungen für den Sport im Antrag enthalten ist, wenn auch ohne konkrete Maßnahmen, Richtlinien oder Zeitangaben – das muss man dazusagen – und obwohl vieles vom rest­lichen Teil des Antrags mit dem klingenden Hashtag #comebackstronger eher aus Phra­sen und Worthülsen besteht.

Wisst ihr aber, was für ein Comeback des Sports und der Vereine wirklich hilfreich und notwendig wäre? – Eine echte Unterstützung für die Hunderttausenden ehrenamtlichen Funktionäre wäre es zum Beispiel (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Shetty), wenn ihr nicht eine Nullachtfünfzehn-Urkundenverleihung macht, von der die Funktionärinnen und Funktionäre nichts haben. Gebt ihnen für ihr freiwilliges Engagement besser einen zu­sätzlichen freien Tag oder übernehmt wenigstens Kosten für ihre Weiterbildung! Das wäre eine wirkliche Aufwertung des Ehrenamts. (Beifall bei der SPÖ.)

Was aber macht ihr? – Ihr vervierfacht mitten in dieser Krise das Budget für Regierungs-PR: 200 Millionen Euro der Steuerzahler nur für Agenturen, PR-Mitarbeiter und Werbe­schaltungen! Mit diesem Geld könnte locker etwa die tägliche Turnstunde, Herr Vize­kanzler, flächendeckend in Österreichs Schulen realisiert werden. Das wäre sinnvoll!

Ein anderes aktuelles Beispiel: Die Regierung hat die Pensionen der 45 Jahre oder län­ger hart arbeitenden Menschen in Österreich gekürzt, um sich ein fettes Werbebudget zu gönnen. (Abg. Steger: Schande!) – Richtig, Frau Kollegin Steger!

Zum Abschluss, weil wir schon beim Thema Arbeit und Fairness sind: Kollege Zarits schimpft sich ja auch Arbeitnehmervertreter; du hast vor rund zwei Wochen die Hackler­regelung abgeschafft. Wenn du wirklich etwas für die Leistungsträger in Österreich übrig


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hast, schau in dein Heimatland Burgenland: Dort wird mit dem gestrigen Landtagsbe­schluss ohne Stimmen deiner ÖVP der Mindestlohn von 1 700 Euro netto 2021 auch auf die Gemeinden ausgerollt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.) Wie du das als ehemaliger Vizebürgermeister den Mitarbeitern deiner Heimatgemeinde erklären möchtest, würde ich gerne wissen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hörl: Und die Tourismus­verbände? Als Burgenländer gilt Dauerschämen!)

13.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.38.38

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Jetzt verstehe ich gerade etwas nicht so ganz. Wir haben jetzt die seltene Gelegenheit, dass wir quasi zur Primetime über den Sport reden können. (Abg. Steger: Und wessen Schuld ist das? Warum habt ihr ... Sportausschuss angesetzt?) Wir diskutieren einmal die Sportthemen, die Sportta­gesordnungspunkte mitten in der Übertragungszeit, und ich habe es nicht genau mitge­stoppt, aber ich glaube, von diesen 3 Minuten Redezeit ist es ungefähr eine halbe Minute um den Sport gegangen – aber gut.

Der Sport ist nämlich einer der Bereiche, die unter dieser Krise besonders leiden. Die Krise ist durch eine Krankheit entstanden, die durch physischen Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen wird. Je länger und je näher man zusammen ist, desto größer ist das Risiko. Gerade weil es im Sport sehr viele Veranstaltungen gibt – Trainings, Wettkämpfe, aber auch Vereinsfeste und andere Veranstaltungen –, haben sich die Kontaktbeschrän­kungen dort massiv ausgewirkt. Vereine konnten den Mitgliedern keine Trainings mehr anbieten, Sportlerinnen und Sportler konnten keine Wettkämpfe mehr austragen, Zuse­herinnen und Zuseher konnten ihre Teams nicht mehr anfeuern, und nicht zuletzt konn­ten die normalerweise damit einhergehenden Einnahmen nicht mehr erzielt werden.

Kurz gesagt: Die Vereine haben Schwierigkeiten, die Mitglieder zu halten, denen sie nichts mehr bieten können. Sie finden keine Sponsoren mehr, weil gerade auch die kleinen und mittleren Betriebe selbst massiv unter der Krise leiden. Die Menschen, vor allem die Kinder und die Jugendlichen, bleiben weg, ihnen fehlt die regelmäßige Bewe­gung, und auch die regelmäßigen Zusammenkünfte finden nicht mehr statt.

Das ist der Grund dafür, dass wir dieses Maßnahmenpaket schnüren wollen, ein Paket mit unterschiedlichsten Maßnahmen, die an unterschiedlichen Hebeln ansetzen. Es soll die Finanzierung sichern und jenen unter die Arme greifen, die diese Finanzierung si­cherstellen, und es soll die vor den Vorhang holen und deren Leistungen belohnen, die durchgehalten und die Vereine und das Vereinsleben am Leben gehalten haben, die aktiv geblieben sind und mit kreativen Ideen für ihre Vereine gekämpft haben. Denen wollen wir danken, und die wollen wir unterstützen. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Wir werden die Krise überwinden. Wir alle werden die Krise überwinden, und auch der organisierte Sport wird die Krise überwinden. Mit diesem Maßnahmenpaket soll der Sport nicht nur durch die Krise kommen, sondern er soll nach der Krise stärker abgesi­chert dastehen. Sport im Verein zu betreiben soll attraktiver sein denn je. Wenn sich Sportlerinnen und Sportler nach einer Verletzung zurückkämpfen, posten sie ihre Erfolge unter #comebackstronger. Genau das wollen wir auch dem österreichischen Sport er­möglichen: ein Come-back-stronger. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

13.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Petra Steger. – Bitte, Frau Abgeordnete.



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13.41.53

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ja normalerweise nicht die Verteidigerin der SPÖ, aber ehrlich gesagt finde ich es fast zynisch, Frau Kollegin Prammer, dass Sie sich als Sportausschussvorsitzende hierherstellen und sich über den Kollegen von der SPÖ auf­regen, dass er angeblich nicht genug über den Sport geredet hat. Dabei sind Sie es, die seit Beginn der Regierungsbildung jeglichen Sportausschuss verweigert und keine Sit­zung angesetzt haben. Entschuldigen Sie, es ist mehr als absurd, wenn Sie sich jetzt hier aufregen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Was hat Sie daran gehindert, einen Sportausschuss anzusetzen? Wir hätten hier des Öfteren, wirklich oft, über Sport reden können. Es war allein Ihre Verantwortung, die der Grünen und des Herrn Vizekanzlers, dass wir bis jetzt noch nicht die Gelegenheit hatten.

Kommen wir aber zu Ihrem Antrag und zu diesem Tagesordnungspunkt: Worum geht es in diesem Antrag? – Die beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne fordern sich wieder einmal selbst auf, endlich tätig zu werden und ein Maßnahmenpaket für den Sport zu erarbeiten. Das Ganze trägt den unglaublich starken Titel #comebackstronger. Leider hört die Kreativität bei dieser Überschrift schon wieder auf – starke Überschrift und nichts dahinter.

Schön und gut, wir werden trotzdem zustimmen, da es ein umfassendes Maßnahmen­paket braucht, um dem Sport wieder auf die Beine zu helfen, und wir uns auch nicht von Ihnen vorhalten lassen wollen, dass wir uns irgendwie gegen ein Maßnahmenpaket aus­gesprochen haben.

Erklären Sie mir aber bitte einmal, warum Sie sich ständig selber beauftragen, tätig zu werden, und nicht einfach selber tätig werden! Erklären Sie mir einmal, warum Sie erst jetzt – neun Monate nach Beginn der Krise –, da viele Sportler, viele Vereine vor dem absoluten Nichts stehen, nachdem Sie seit Monaten die Vereine, die Sportler mit immer neuen Verordnungen, Maßnahmen und Shutdowns gequält haben, draufkommen, dass vielleicht einmal ein Maßnahmenpaket für den Sport notwendig wäre, sehr geehrte Da­men und Herren! Sie fordern erst jetzt die Erarbeitung. Was heißt das? – Dass Sie bis jetzt überhaupt nichts getan haben. Wenn Sie jetzt erst anfangen, wann wird das denn fertig? Können Sie das beantworten? Wird das dann in zwei Monaten, drei Monaten, in einem halben Jahr, in einem Jahr fertig? Ich meine, Sie müssen aufpassen, werte Kolle­gen von den Grünen und Herr Vizekanzler, dass die ÖVP Sie nicht schon längst aus der Regierung geworfen hat, bis Sie dazukommen, endlich ein Maßnahmenpaket zu präsen­tieren. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Das Einzige, was Sie bis jetzt geleistet haben oder worauf Sie bis jetzt gekommen sind, ist der NPO-Unterstützungsfonds, der eh viel zu spät gekommen ist und natürlich auch das Mindeste für das Überleben der Vereine in Österreich ist. Wenn es diesen nicht geben würde und wenn Sie nicht sicherstellen, dass die Vereine auch weiterhin die not­wendigen finanziellen Mittel bekommen, dann sind Sie für das größte Vereinssterben aller Zeiten verantwortlich.

Abgesehen von diesem NPO-Fonds kommt seit Monaten aber rein gar nichts. In klassi­scher grüner Manier hört man immer nur: Verbote, Verbote und noch mehr Verbote! Wenn Sie zum Beispiel Zuseher verbieten oder die Vereine mit immer mehr und unter­schiedlichen Beschränkungen hinsichtlich Zusehern quälen und dadurch für Planungs­chaos sorgen, anstatt dass Sie einmal einen Prozentsatz des Fassungsvermögens fest­legen, sollten Sie sich einmal überlegen, ob es nicht Alternativen gibt, wie zum Beispiel eine Initiative für verstärkte Übertragungsmöglichkeiten sowohl im Fernsehen als auch via Onlinestreaming. Gerade der Frauensport würde gewaltig von einer solchen Initiative profitieren, sehr geehrte Damen und Herren. Frauensport scheint Ihnen aber sowieso


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überhaupt kein Anliegen zu sein, denn Sie wissen ja nicht einmal, wie viele der Hilfen tatsächlich den Frauen im Sport zugutekommen.

Herr Minister, tun Sie zum Beispiel auch etwas, um endlich gegen den starken Wegfall der Sponsoren vorzugehen! Dämpfen Sie den ab! Viele Unternehmen können es sich nicht mehr leisten, Vereinen Sponsoring zu geben, weil auch der Werbewert wegfällt, weil es keine Fernsehübertragungen und keine Zuseher gibt. Darauf habe ich Sie auch schon mehrfach angesprochen. Im Budgetausschuss haben Sie diese Initiative und mei­nen Antrag damals als sehr gut bewertet und positiv aufgenommen. Daher ist es für mich absolut unverständlich, warum Sie ihn im folgenden Ausschuss mit irgendwelchen fa­denscheinigen Ausreden abgelehnt haben. Erklären Sie mir einmal, warum! Erklären Sie mir den Grund!

Ich gebe Ihnen noch eine Chance, das Richtige für den Sport zu tun. Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „steuerliche Ab­setzbarkeit von Sport-Sponsoring und Spenden“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentli­chen Dienst und Sport werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sowohl Unternehmern als auch Privatpersonen, die steuerliche Absetz­barkeit von Sport-Sponsoring ohne Werbewert ermöglicht und die steuerliche Absetzbar­keit von Spenden an Sportvereine sicherstellt.“

*****

Sehr geehrter Herr Minister, das wäre einmal eine sinnvolle Initiative! Ihr ganzer Antrag wirkt fast so, als ob Sie sich nach einem Jahr Drücken und Sportausschussverweigerung noch schnell irgendeinen Alibiantrag hätten einfallen lassen müssen, damit es nicht so ausschaut, als ob Sie überhaupt nichts täten. In diesem Antrag führen Sie beispielhaft irgendwelche Themen an, irgendwo aus der Vergangenheit aus dem schwarz-blauen Regierungsprogramm hervorgekramt, Dinge, die Sie sogar bereits damals gemeinsam mit uns beschlossen haben. Ich wusste auch nicht, dass man jetzt Dinge schon mehrfach im Parlament beschließen muss, damit sie einmal umgesetzt werden. Insgesamt ist es jedoch kein wirklich hilfreicher Antrag.

Ich hoffe, dass Sie zumindest in Zukunft möglichst schnell tatsächlich ein Maßnahmen­paket liefern. Insgesamt, wie gesagt, ist das zu wenig. Die Opposition hat viele sinnvolle Initiativen, Maßnahmen und Anträge eingebracht. Hören Sie auf, so parteipolitisch zu denken! Wachen Sie endlich auf, der Sport braucht dringend unsere Hilfe! Sehr geehrter Herr Minister, was Sie bis jetzt geliefert haben, ist eindeutig zu wenig. (Beifall bei der FPÖ.)

13.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Steger und weiterer Abgeordneter

betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Sport-Sponsoring und Spenden


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 211

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 26 über den Bericht des Sportausschusses über den Antrag 1038/A(E) der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Agnes Sirkka Pram­mer, Kolleginnen und Kollegen betreffend #comebackstronger – Maßnahmenprogramm für den Österreichischen Sport nach der COVID-19-Krise (534 d.B.) – in der 71. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 11. Dezember 2020

Unter Sponsoring versteht man die Bereitstellung von Geld- oder Sachmitteln an Perso­nen oder Organisationen durch ein Unternehmen, welches dafür eine Öffentlichkeits­wirksamkeit bzw. Werbeleistung als wirtschaftlich relevante Gegenleistung erhält. Ge­nau diese angemessene Gegenleistung kann unter Umständen während der Corona-Pandemie nicht erbracht werden, da Zuseher in Sportstätten nicht eingelassen werden und es weniger Übertragungen im Fernsehen gibt. Somit würden die Sponsorbeiträge als freiwillige Zuwendungen zur Gänze nicht abzugsfähig sein.

Viele Sponsoren sind in der Coronazeit bereits weggebrochen, da sich die Unternehmen die finanzielle Unterstützung der Sportvereine oft nicht mehr leisten können. Um dem Vereinssterben entgegenzuwirken, bedarf es einer normativen Regelung, die Sponso­ring von Sportvereinen, durch Privatpersonen oder Unternehmen, als Betriebs- oder Sonderausgabe steuerlich absetzbar machen. Zusätzlich ist die Absetzbarkeit von Spen­den an Sportvereine ein Weg in die richtige Richtung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentli­chen Dienst und Sport werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sowohl Unternehmern als auch Privatpersonen, die steuerliche Absetz­barkeit von Sport-Sponsoring ohne Werbewert ermöglicht und die steuerliche Absetzbar­keit von Spenden an Sportvereine sicherstellt.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.48.07

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanz­ler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Was die Grünen betrifft, bin ich zurzeit ein bisschen ambivalent. Gestern, glaube ich, habe ich mich das erste Mal nicht mehr über die Grünen geärgert, sondern einfach nur Mitleid gehabt. Ich glaube, vom Koalitionspartner so behandelt zu werden, in der Öffentlichkeit gedemütigt zu werden, hat keine Partei verdient. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

In solchen Momenten hilft es dann aber wieder, wenn man sich daran erinnert, wie die Grünen im letzten Jahr in allen Ausschüssen, was die parlamentarische Usance betrifft, überall eins zu eins den Stil der ÖVP übernommen haben – das betrifft auch den Sport­ausschuss. Dann weicht das Mitleid auch wieder dem Ärger und der Enttäuschung.

Wir diskutieren hier nämlich Anträge aus dem Sportausschuss. Lassen Sie mich viel­leicht zu Beginn etwas Grundsätzliches zum Sportausschuss sagen – es ist eh schon von der Kollegin von der FPÖ angesprochen worden –: Der erste Sportausschuss dieser


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Gesetzgebungsperiode fand am 26. November 2020 statt, also mehr als ein Jahr nach der Angelobung. – Mehr als ein Jahr nach der Angelobung – das hat es in den letzten Jahrzehnten in dieser Form überhaupt nicht gegeben –, gerade jetzt in diesem Jahr, als wir während der Coronakrise so dringend einen Sportausschuss benötigt hätten, so drin­gend Maßnahmen für den Sport hätten diskutieren müssen!

Wir als Opposition haben schon im Sommer gemeinsam gefordert, eine Sitzung des Sportausschusses einzuberufen. Die Regierung ist dem nicht nachgekommen, und dass unter einem grünen Sportminister und unter einer grünen Vorsitzführung erst so spät ein Sportausschuss einberufen wurde, halte ich wirklich für ein Armutszeugnis. (Beifall der Abg. Steger.)

Im Ausschuss wurden dann von acht Anträgen der Opposition acht Anträge vertagt oder abgelehnt – also alle. Ich nenne so etwas Arbeitsverweigerung. Ich weiß, für viele länger dienende Abgeordnete hier ist es mittlerweile schon selbstverständlich, dass man so damit umgeht – ich möchte Ihnen aber sagen, ich finde das wirklich empörend. Wir alle hier erhalten wirklich viel Geld für diese Tätigkeit, jeder und jede von uns mehr als 9 000 Euro pro Monat – und zwar fürs Hackeln und nicht dafür, dass wir als Vertagungs­maschine der Regierung fungieren!

Nun zu den Anträgen, die hier vorliegen und diskutiert werden: Wir befinden uns seit knapp einem Jahr in dieser Gesundheitskrise, und der Sport ist einer der Bereiche, die am stärksten von den Schließungen betroffen sind, das ist heute schon mehrfach gesagt worden. Für viele Menschen ist Sport ihr Beruf, sei es für Profisportler oder für Sportkur­seanbieter. Für viele ist er ein wichtiger Fixpunkt und Ausgleich zum Berufsleben, für andere ein sozialer Treffpunkt. Andere wiederum sind aus gesundheitlichen Gründen schlichtweg auf regelmäßige körperliche Bewegung angewiesen. Umso bedauerlicher ist es für uns alle, die schweren Einschnitte im Zuge der Coronakrise ertragen zu müs­sen, da ja gerade der Sport ein guter Ausgleich zum Lockdown und zu den Einschrän­kungen, die wir ertragen müssen, wäre.

Wir haben die Einschränkungen im Sport mitgetragen, weil wir sie für notwendig erachtet haben, sowohl im ersten Lockdown als auch im zweiten. Was aber nicht notwendig war, Herr Bundesminister – und das muss ich Ihnen auch mit Nachdruck mitgeben –, waren die Planlosigkeit und die mangelnde Vorbereitung, mit denen Sie in den Herbst gestartet sind. Die Planungssicherheit hat über lange Zeit hinweg gefehlt, Gesundheitsministerium und Sportministerium haben Unterschiedliches kommuniziert. Der Sommer wurde ver­schlafen, statt an Sicherheitskonzepten zu arbeiten und entsprechend den unterschiedli­chen Infektionsverläufen maßgeschneiderte Maßnahmen zu erarbeiten.

Ich möchte noch kurz etwas zum folgenden Tagesordnungspunkt sagen, weil ich dazu nicht sprechen werde. Wir begrüßen sowohl den Antrag zum aktuellen Tagesordnungs­punkt als auch die Initiative zum E-Sport – auch wenn wir es für ein bisschen eigenartig halten, dass man sich selber zu etwas auffordert, wenn man doch selber in der Regie­rung ist und Sie, Herr Minister, das umsetzen können.

Abschließend noch einmal kurz zu Corona: Wir haben als Opposition von Anfang an Verbesserungen eingemahnt und Probleme konkret benannt – betreffend die Bundes­gärten, die Sportstätten, die Sportstudios. Jetzt sind wir wieder in der Situation, dass der Sport einem totalen Lockdown unterliegt, voraussichtlich bis 7. Jänner 2021. Herr Minis­ter Kogler, ich bitte Sie eindringlich: Schaffen Sie jetzt Planungssicherheit, planen Sie für die Zeit nach der zweiten Jännerwoche voraus und kommunizieren Sie nicht erst wieder am 6. Jänner! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)


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13.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christoph Za­rits. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.52.40

Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Da­men und Herren! Herr Vizekanzler! Die vergangenen Wochen und Monate waren im Sportbereich sicherlich nicht einfach – und ich sage, dass auch die nächsten Wochen und Monate sicherlich eine herausfordernde Zeit für den Sportbereich werden. So, wie die Infektionszahlen derzeit aussehen, wird es sicherlich nicht einfach werden.

Ich glaube aber, gerade in den letzten Wochen und Monaten hat sich gezeigt, dass es sich lohnt, sich für den Sport einzusetzen und dem Sport eine Perspektive zu geben. Genau das tun wir, wir haben in den letzten Wochen und Monaten sehr, sehr viele Maß­nahmen gesetzt, vor allem auch im Sportbereich.

Wir befinden uns da zweifelsohne immer in einem Spannungsfeld zwischen verantwor­tungsvoller Gesundheitsprävention auf der einen Seite und dem verständlichen Wunsch vieler Sportlerinnen und Sportler nach vielseitiger Bewegung auf der anderen Seite. Ich glaube, dass wir in den vergangenen Monaten, in der Zeit der Krise, viele wichtige Ent­scheidungen im Sportbereich getroffen haben: Entscheidungen, die immer zwischen der Politik und den Verbänden abgestimmt waren. Das Wichtigste dabei ist, immer nur so viele Einschränkungen wie nötig zu verordnen und so viel Bewegung zuzulassen, wie nur irgendwie möglich ist.

Jetzt stehen natürlich der Schutz und die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler im Vordergrund. Meine Bitte an alle Sportlerinnen und Sportler: Bitte nutzen Sie die Gele­genheit in den Bundesländern, sich kostenlos testen zu lassen, um so einen Beitrag dazu zu leisten, die Infektionszahlen zu senken – das wäre meine große Bitte! Je mehr Leute aus dem Sport teilnehmen, desto früher können wir wieder mit den Lockerungen im Sport starten.

Wir wünschen uns alle, dass wir wieder auf den Sportplatz gehen können, dass wir wieder Sport betreiben können. Ich freue mich schon, wenn ich bei mir zu Hause auf den Sportplatz gehen kann und meine Burschen hoffentlich wieder drei Punkte einfahren sehe. Daran arbeiten wir, und ich bin guter Hoffnung, dass das Jahr 2021 für den Sport ein gutes Jahr wird. Ich bin überzeugt davon, dass wir da auch die richtigen Maßnahmen setzen.

Entscheidend wird nicht das sein, was Kollege Köllner, Frau Kollegin Steger oder Herr Kollege Shetty sagen – entscheidend wird am Ende der Krise sein, wie viele Vereine wir gerettet und wie viele Kinder und Jugendliche wir dazu gebracht haben, Sport zu betrei­ben, daran können Sie uns am Ende der Krise messen.

Wir haben sehr, sehr viele Maßnahmen gesetzt, das habe ich schon gesagt. (Abg. Ste­ger: Sport zu verhindern!) Der NPO-Fonds wurde vom Herrn Vizekanzler schon an­gesprochen, damit haben wir rasch und unbürokratisch geholfen. Die Rückmeldung von den Vereinen, von den Sportlerinnen und Sportlern und von den Verbänden zeigt,
dass das sehr gut funktioniert, meine geschätzten Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Steger.)

Wir haben auch sichergestellt, dass für nächstes Jahr Geld vorhanden ist: 115 Millionen Euro haben wir vom Jahr 2020 ins Jahr 2021 übertragen, zusätzlich gibt es 250 Millionen Euro. Wenn man zusammenzählen kann, stellt man fest, dass das insgesamt 365 Millio­nen Euro sind, die für den NPO-Bereich und für den Sportbereich zur Verfügung stehen. Es geht darum, dass wir den Vereinen und den Verbänden Sicherheit geben. (Abg. Ste­ger: Sie haben gesagt, viele Maßnahmen – das war jetzt eine!)

Wir werden weitere Maßnahmen setzen, denn natürlich hat die Krise Auswirkungen auf den Sport. (Abg. Steger: Was sind jetzt die sonstigen Maßnahmen?)


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Was die Zukunft betrifft, haben wir gemeinsam mit dem Sportbereich ein Maßnahmen­paket unter dem Titel #comebackstronger erstellt, um auch das Ehrenamt zu stärken. (Abg. Steger: Ihr beauftragt euch, eines zu erstellen – ihr habt keines erstellt!)

Rund 580 000 Ehrenamtliche engagieren sich in den Vereinen, ein herzliches Danke­schön dafür! Sie haben sehr, sehr viel Initiative in der Krise gezeigt, haben eine tolle Arbeit geleistet und Präventionskonzepte auf die Beine gestellt, die den Sport im Som­mer und im Herbst ermöglicht haben. Wir wollen, was die Ehrenamtlichen betrifft, Anrei­ze im steuerlichen Bereich und im Abgabenbereich schaffen, das ist uns sehr, sehr wich­tig. (Abg. Steger: Das haben wir schon letztes Mal besprochen!)

Wir haben zum Beispiel – da haben wir in der Coronakrise schnell reagiert – die pau­schale Reiseaufwandsentschädigung für die Trainer verlängert und sie auch den Aktiven zur Verfügung gestellt. Ich glaube, das war sehr wichtig und entscheidend.

Wir müssen schauen, dass wir keine Generation an Nachwuchssportlerinnen und -sport­lern verlieren, darum brauchen wir da gezielte Förderungen. Mit diesem Entschließungs­antrag stellen wir das sicher. Ich bin überzeugt davon, dass wir gemeinsam mit den Ver­bänden und Sportorganisationen ein gutes Paket für eine positive Zukunft im Sportbe­reich schnüren werden. Da bin ich mir sicher.

Wir wollen den Vereinen und dem Sport Sicherheit geben – im Gegensatz zur Opposi­tion, die nur Unwahrheiten und Unsicherheit streut. Die Sportorganisationen und der Sport in Österreich können sich auf diese Regierung verlassen, sie können sich auf un­seren Sportminister verlassen.

Wir brauchen auch eine Unterstützung bezüglich der abgesagten Sportveranstaltungen, da werden wir ebenfalls Maßnahmen setzen. Wir werden gestärkt aus dieser Krise he­rauskommen, davon bin ich überzeugt, und mit diesem Maßnahmenpaket, mit unserem Antrag setzen wir die richtigen Maßnahmen. Wir wollen für die Vereine, für die Verbände, für den Sport in Österreich in einer schwierigen Zeit da sein, darum geht es. – Ich danke für die Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Alexander Mel­chior. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.57.58

Abgeordneter Alexander Melchior (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns, glaube ich, alle hier einig: Das Jahr 2020 ist ein riesengroßer Rückschlag. Kei­ner hätte sich gedacht, dass das Jahr so kommen und so verlaufen wird, mit all den Kon­sequenzen.

Jeder hier im Raum und auch jeder zu Hause wird aber schon einmal solche Rück­schläge erlebt haben, nach denen es ein Comeback gegeben hat. Ich bin überzeugt davon, dass auch wir gestärkt aus dieser Krise hervorgehen werden, und jetzt müssen wir hier Schritte setzen, um das möglichst bald zu schaffen. (Beifall bei ÖVP und Grü­nen.)

In keinem anderen Bereich als im Sport gibt es solche Comebacks. Wir erinnern uns alle – vielleicht nicht alle, aber einige – an Niki Lauda und an seinen schweren Unfall – danach wurde er Weltmeister! Thomas Muster hat nach einem schweren Verkehrsunfall sitzend trainiert – wir können uns an diese Bilder erinnern –, und was ist nachher pas­siert? – Er war der erste Österreicher, der die Nummer eins der Weltrangliste im Tennis erklommen hat!

Für mich ganz beeindruckend war auch die Geschichte des Hermann Maier, dieser ver­heerende Sturz damals bei den Olympischen Spielen in Nagano. Minutenlang war gar


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nichts, dann ist er aufgestanden, hat gewunken. Jeder hat gedacht, jetzt ist alles vorbei – drei Tage später holte er Gold! Das sind Geschichten, die uns doch immer wieder inspi­rieren: im beruflichen, im privaten, aber auch im sportlichen Bereich.

Wir kennen solche Erlebnisse auch im Hobbysportbereich: dass man weit über seine Grenzen hinausgeht, wenn es darum geht, einen Wettkampf zu gewinnen, wenn es da­rum geht, zusammenzuhalten und das Ganze aufzubauen.

Dieser Bereich des Sports leistet so viel und verdient daher auch unsere volle Unter­stützung, und deswegen bin ich extrem dankbar dafür und froh darüber, dass es in die­sem Bereich in diesen schwierigen Zeiten mit den Unterstützungsleistungen, dem Um­satzersatz bei Sportstätten oder Fitnessstudios auch Hilfe gegeben hat. Mit dem NPO-Fonds – wir haben es auch vorhin gehört – stehen den Vereinen und Sportstätten auch zukünftig 365 Millionen Euro zur Verfügung, um sicherzustellen, dass es nach der Krise mit dem Sport in der Form, wie wir ihn kennen, lieben und schätzen, wieder weitergehen kann.

Ich weiß, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist jetzt eine unfassbar zähe Zeit. Mein Vorredner, Christoph Zarits, hat es schon gesagt, und auch ich freue mich darauf, wenn wir wieder am Fußballplatz stehen können, wenn wir wieder Sport betreiben kön­nen, wenn wir wieder zusehen können, wie all diese Wettkämpfe laufen, und uns an ihnen erfreuen können. Deswegen: Jetzt noch alle zusammenhalten! Bald werden wir das wieder erleben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

14.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich verlege auch da, wie vereinbart, die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlun­gen über die Vorlagen des Sportausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesord­nung fort.

14.01.3828. Punkt

Bericht des Sportausschusses über den Antrag 1037/A(E) der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Christoph Zarits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung des rechtlichen Rahmens für den E-Sport (536 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Damit sind wir beim 28. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt unser Kollege Süleyman Zorba. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.01.59

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanz­ler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, dass wir uns mit dem vorliegenden Antrag heute dem E-Sport widmen kön­nen, einem Thema, wie es aktueller nicht sein könnte.

Worum geht es? – Einfach ausgedrückt handelt es sich beim E-Sport um eine moderne Form des sportlichen Wettkampfs. In der Regel spielen E-Sportler als Mannschaften oder als Einzelpersonen in verschiedenen Disziplinen gegeneinander. Die Regeln des Wettkampfes werden dabei durch das Spiel sowie durch ein Regelwerk, das vom Wett­kampfveranstalter ausgearbeitet wird, festgelegt.


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Insbesondere bei jungen Menschen erfreut sich der E-Sport immer größerer Beliebtheit, sodass in den vergangenen Jahren ein enormer Zulauf und auch ein gesteigertes Inter­esse der Öffentlichkeit an dem Thema verzeichnet werden konnten. Es kommen auch einige international sehr erfolgreiche E-SportlerInnen aus Österreich.

Wie Fußballspiele füllen E-Sport-Veranstaltungen mittlerweile auch in Europa große Hal­len und werden auch bei Liveübertragungen millionenfach zu Hause vor den Bildschir­men verfolgt. Dieses große Interesse steht jedoch in starkem Kontrast zur Anerkennung und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, denen der E-Sport aktuell gegenüber­steht. Der Rang als offiziell anerkannter Sport bleibt dem E-Sport in Österreich seit Jah­ren verwehrt. In mehr als 60 Ländern ist die Situation jetzt schon eine andere. Ich denke da zum Beispiel an den asiatischen Raum, wo der E-Sport schon länger als Sport aner­kannt ist, oder auch an einige europäische Staaten wie etwa Schweden, die Niederlande, Bulgarien oder Frankreich.

Warum also die Verzögerung? – Als Argumente gegen eine Anerkennung werden oft­mals die häufig wechselnden Spiele genannt, die eine Etablierung von Disziplinen ver­hindern würden. Außerdem heißt es, E-Sport sei nicht ausreichend körperlich.

Beide Begründungen halten einer genaueren Überprüfung und einem Vergleich mit an­deren Sportarten jedoch kaum stand. Zum Wechsel der Disziplinen ist festzuhalten, dass dieser vorhersehbar und damit auch planbar ist. Disziplinen werden einen gewissen Le­benszyklus haben, und sobald dieser erschöpft ist, werden andere Disziplinen an ihre Stelle treten. Die Entscheidung hierfür kann beispielsweise ganz unproblematisch von E-Sport-Verbänden getroffen werden. Die fehlende Körperlichkeit wiederum ist auch bei anderen Sportarten kein Kriterium. Man denke nur an Schach, das offiziell als Sport an­erkannt ist, jedoch nur die Bewegungen von Schachfiguren erfordert.

Klar ist, dass die Anerkennung von E-Sport als Sportart einige Fragen aufwirft, die nur mit der Ausarbeitung eines rechtlichen Rahmens beantwortet werden können. Dabei geht es um Regelungen betreffend den Jugendschutz, das Arbeitsrecht, steuerrechtliche Themen, grenzüberschreitende Angelegenheiten und vieles mehr. Um konkrete Lö­sungsvorschläge zu all diesen Fragen auszuarbeiten, soll dementsprechend die im An­trag angesprochene Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die auch wesentliche Stake­holder in diesem Bereich miteinbeziehen wird.

Neben dem E-Sport gibt es aber noch weitere Dinge im Bereich des Gamings, mit denen sich die Arbeitsgruppe beschäftigen soll, wie zum Beispiel das umstrittene Thema der Lootboxen. Kurz gesagt handelt es sich bei den Lootboxen um Überraschungskisten, die man sich in einem Spiel gegen Echtgeld kaufen kann. Darin befinden sich nach ei­nem Zufallsprinzip Spielinhalte. In einigen EU-Ländern werden diese Mechaniken schon als Glücksspiel gewertet und auch dementsprechend reguliert.

Wir sehen also, es gibt im Bereich des E-Sports viele offene Fragen, die wir möglichst bald beantworten sollten. Heute gehen wir das Thema mit einem ersten wichtigen Antrag an, der in Zukunft für mehr Klarheit sorgen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Petra Vorder­winkler. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.06.14

Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Hohes Haus! Wussten Sie, dass der österreichische Fußballmeister in der Bun­desliga Red Bull Salzburg heißt? – Das wussten Sie wahrscheinlich. Es gibt aber auch eine E-Bundesliga, und auch da heißt der österreichische Meister Red Bull Salzburg, auf


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der Spielkonsole Playstation bei Fifa 20. Das weiß wahrscheinlich nur ein geringer Teil der österreichischen Bevölkerung. Dieser Titel wurde von zwei E-Sportlern im Dienste von Red Bull beim Finalturnier im Jänner nach Österreich geholt.

Die reale Sportwelt kann zum Schaden der Vereine derzeit leider nicht mit körperlicher Anwesenheit verfolgt werden. Durch den Lockdown sind aber im Userbereich, im vir­tuellen Raum die Zahlen in die Höhe gegangen. Die Nutzungshäufigkeit und die Dauer sind gestiegen, und vor allem junge Menschen nutzen diese Angebote. Dadurch sind der Umsatz und die Aktienkurse der Gamingunternehmen natürlich in die Höhe gegan­gen.

5,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher spielen gelegentlich Videospiele. 50 000 nehmen aber auch an Wettkämpfen teil, bei denen zum Teil hohe Preisgelder ausgezahlt werden. Es gibt nun also von vielen Seiten den Wunsch und die Forderung, E-Sport als offizielle Sportart in Österreich anzuerkennen, wie – das hat mein Vorredner schon gesagt – das in über 60 Ländern bereits der Fall ist. Ob das überhaupt möglich ist, ist eine der wichtigsten Fragen, denn es gibt Sportspiele, Strategiespiele, Shooter­spiele, Battle-Royale-Spiele und so weiter, und da fehlt noch die klare Grenze zwischen Gaming und Sport. Shooterspiele, in denen es um Gewalt geht, haben meiner Meinung nach nichts mehr mit Sport zu tun. Das Österreichische Olympische Comité sieht das genauso. (Beifall bei der SPÖ.)

Wichtige Bereiche, die es in dieser Arbeitsgruppe zu beleuchten gilt, sind auf jeden Fall Jugendschutz, Arbeitsrecht, steuerliche Themen – wie schon erwähnt wurde, denn die Besteuerung ist derzeit in Österreich sehr unklar –, Veranstaltungsrecht, Professionali­sierung, Wetten und Glücksspiel, Manipulation, aber auch die Anti-Doping-Regelung. Es braucht also in einem ersten Schritt auf jeden Fall eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Interessengruppen, um eine klare Grenze zwischen Gaming und Sport zu ziehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen abzustecken. Das werden wir unterstützen, dafür stehen wir auch. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Petra Steger. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.08.56

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen: Worum geht es bei diesem Tagesordnungspunkt? – Es geht um einen Antrag der Regierungs­parteien betreffend E-Sport, und zwar beauftragen Sie wieder einmal sich selbst und Ihren eigenen Minister, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um den rechtlichen Rahmen für den E-Sport zu klären.

Abgesehen davon, dass sich dieser Antrag wieder in eine lange Reihe von Anträgen einreiht, mit denen Sie sich selbst beauftragen, irgendeine Arbeitsgruppe einzurichten, in der vielleicht über Monate, Jahre oder sogar noch länger nichts herauskommt und passiert, anstatt dass Sie endlich einmal selber auch ein paar Vorschläge liefern, über die wir auch diskutieren könnten, und abgesehen davon, dass es vielleicht jetzt in der Covid-Krise nicht das wichtigste aller Themen ist, ist es natürlich ein Thema, ein großer, gesellschaftlicher Trend, der immer populärer wird und für den daher natürlich auch der rechtliche Rahmen geklärt gehört.

In Österreich gibt es mittlerweile ungefähr 40 000 registrierte Spieler, weltweit gibt es überhaupt viele Millionen. Es ist ohne Frage auch ein großes Geschäft, in dem viel Geld liegt und das immer mehr an Popularität dazugewinnt.

Als ehemalige Sportlerin muss ich sagen, dass es mir fast schon ein bisschen wehtut, es als Sport zu bezeichnen, insbesondere in einer Zeit, in der wir sehr bemüht sind, die


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Kinder vom Computer und von Handys wegzubekommen und sie dazu zu bringen, sich mehr zu bewegen. Das heißt, ob es schlussendlich als Sport anerkannt werden soll oder nicht und was die Chancen, Risiken und Gefährdungen sind, gehört mit Sicherheit auf breiter Basis mit Experten diskutiert und analysiert. Es gehört auch diskutiert, ob es wirklich förderungswürdig ist, da gibt es mit Sicherheit viele berechtigte und angebrachte Bedenken.

Sei es, wie es sei: Wir werden Ihrer Arbeitsgruppe zustimmen, wir erwarten uns als Er­gebnis aber konkrete Vorschläge, über die wir ernsthaft diskutieren, damit wir in Zukunft bei diesem Thema irgendwann zu einem wirklichen Ergebnis kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Eva-Maria Himmel­bauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.11.15

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon angesprochen: Wir dür­fen heute einen Entschließungsantrag zum Thema E-Sport beschließen. Ich freue mich sehr über die breite Zustimmung, die hier im Hohen Haus vorliegt.

Das Thema ist nämlich manches Mal für den einen oder anderen etwas fremd, da man vielleicht nicht in dieser Lebensrealität zu Hause ist oder weil man selbst nicht spielt, oder befremdlich, weil man oft viel Falsches über das Gaming liest. Einer nicht unwe­sentlichen Anzahl an Menschen in Österreich ist es aber ein großes Anliegen, dass wir rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um Gaming, aber vor allem E-Sport zu ermög­lichen.

Ich möchte auch mit einem Vorurteil aufräumen: Es sind nicht nur viele junge Menschen, sondern auch viele ältere Menschen, die das gerne als Zeitvertreib, als Hobby, aber auch in einer professionellen Art und Weise ausüben und somit Freude am wettbewerbs­orientierten Spielen von Computer- und Videospielen haben. In anderen Ländern gibt es schon Seniorenligen, die starten ab einem Alter von 35 Jahren, also wir sind nicht weit weg davon, da auch teilnehmen zu können.

Ich selbst würde mich auch ein bisschen als Gamerin bezeichnen, weit weg natürlich von einer professionellen Ausübung, aber mit sehr viel Freude. 62 Prozent der Österrei­cherinnen und Österreicher spielen ebenfalls zumindest mehrmals im Monat und üben das mit einer großen Freude aus. Eltern haben vor allem auch die Zeit im Lockdown dazu genützt, gemeinsam mit ihren Kindern zu spielen. Auch viele Jugendliche haben die Zeit beim Videospielen genützt, um mit Freunden zusammenzukommen, was phy­sisch nicht möglich war, aber über Onlinespiele. Das ist natürlich als Zeitvertreib oder auch zum Runterkommen nach einem stressigen Tag etwas Schönes. Der Schritt vom Hobby hin zum professionellen E-Sport erfordert aber – wie im Sport generell – viel Aus­dauer, viel Beschäftigung mit der Materie, viel Training und natürlich die Teilnahme an Wettkämpfen. Wer solche Wettkämpfe kennt, weiß, wie gigantisch diese sein können, wie viele Tausend Menschen zuschauen und wie hoch die Preisgelder sein können.

In Österreich sind wir davon noch ein bisschen weiter weg, aber nichtsdestotrotz haben wir in den letzten Jahren auch in Österreich eine aktive E-Sport-Szene aufbauen und entwickeln können. Neben professionellen Gamern gibt es Wettbewerbe, gibt es Streamingangebote, gibt es TV-Übertragungen, eine aufstrebende Gamingwirtschaft mit 90 österreichischen Spielestudios, die einen Jahresumsatz von 24 Millionen Euro ha­ben – also beachtlich und natürlich wert, unterstützt zu werden. Wir wollen heute mit diesem Antrag vor allem die rechtliche Grundlage für E-Sport, die E-Sportlerinnen und E-Sportler schaffen und offiziell in einen Diskussionsprozess starten.


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Frau Kollegin Steger, ja, wir starten mit einem offiziellen Entschließungsantrag, aber Ge­spräche – also der Austausch vonseiten des Ministeriums und vielerorts von unserer Seite beispielsweise mit dem österreichischen E-Sport-Verband, der über 50 000 E-Sport­lerinnen und E-Sportler vertritt – laufen schon.

Es gibt viel Regelungsbedarf, die Kollegen haben es schon ausgeführt: Der Bereich Ju­gendschutz ist ein Thema, zum einen, wenn es um die Einstufung von Videospielen geht, oder zum anderen auch, wenn es um die Ausgehzeiten von Minderjährigen, die vielleicht an Wettbewerben teilnehmen, geht. Es geht um arbeitsrechtliche Themen, denn selten finden solche Wettbewerbe von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 16.30 Uhr, son­dern am Wochenende oder zu später Abendstunde statt.

Es geht um die Selbstständigkeit, und es geht auch um die Versteuerung von Preisgel­dern. Da wäre es natürlich wünschenswert, wenn wir uns an den Regelungen, die für den – unter Anführungszeichen – „herkömmlichen Sport“ gelten, orientieren können. Es geht um Veranstaltungsrechte, es geht um Möglichkeiten von Sportstätten.

Was man auch da merkt: Es ist nicht nur eine Bundesmaterie, sondern natürlich auch eine Länderkompetenz. Deswegen meine Bitte, Herr Vizekanzler, Herr Sportminister: Bringen Sie alle Gruppen an einen Tisch, ganz besonders natürlich die Vertreterinnen und Vertreter des E-Sport-Bereichs, aber natürlich auch die Ministerien, die für Arbeit, Wirtschaft, Jugendschutz zuständig sind, und bauen Sie eine Brücke zu den Ländern, denn auch dort können wichtige Regelungen getroffen werden, die den österreichischen E-Sport beflügeln.

Damit können wir zeitgemäße Rahmenbedingungen schaffen. Danke für Ihre Zustim­mung! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lukas Brandwei­ner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.16.05

Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanz­ler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich darf meinen Redebeitrag heute mit einer Schlagzeile aus dem Vorjahr beginnen. Welt­meisterschaft: „17-jähriger Kärntner holt Titel und wird Millionär“. – Welcher Sportfan in Österreich wünscht sich nicht so eine Schlagzeile über einen österreichischen Erfolg?

Um welche Sportart hat es sich dabei aber eigentlich gehandelt? Vielleicht Tennis? – Im Tennis gibt es natürlich hohe Preisgelder, zum Beispiel bei den US Open bekommt der Sieger mehr als 2,5 Millionen Euro. Das ist es aber nicht. Vielleicht ist es Skifahren? – In Österreich haben wir viele gute Skifahrer, und glücklicherweise haben wir auch sehr viele Weltmeister und Weltmeisterinnen bejubeln dürfen, aber da passt das Preisgeld nicht ganz. Der Sieger in Kitzbühel auf der Streif bekommt ungefähr 100 000 Euro. Es handelt sich bei dieser Schlagzeile um E-Sport, konkret war es die Fortnite-Weltmeis­terschaft in den USA, bei der sich der junge Österreicher gemeinsam mit seinem nor­wegischen Teampartner den Titel und damit über 2,5 Millionen Euro erspielt hat. Bei diesem und ähnlichen Events werden große Hallen gefüllt, in denen Tausende Fans zujubeln und natürlich auch viele Zuschauer von zu Hause mitfiebern.

Im E-Sport gibt es aber natürlich nicht nur Profis, sondern auch Hobbyspieler. Insgesamt gibt es in Österreich über 5,3 Millionen Menschen, die am Handy, auf einer Spielkonsole oder am PC diverse Computerspiele nutzen. Ich selber spiele, sofern es die Zeit zulässt, gerne Fifa – ich muss zugeben, nicht ganz so gut, wie ich immer sage, und vielleicht gibt es da auch andere, vielleicht kann man das mit Kollegen einmal testen. Es macht irrsin­nig Freude, und so sollte es auch sein.


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Die Computerspieleindustrie ist mittlerweile ein weltweites Milliardengeschäft. Fortnite, das ich angesprochen habe, zählt mit geschätzten 250 Millionen Usern zu den meistge­spielten Games, das ist eine beeindruckende Zahl. Deshalb wird es auch höchste Zeit, dass wir rechtliche Rahmen für den E-Sport schaffen, natürlich angefangen vom Jugend­schutz, aber es betrifft auch das Arbeitsrecht im E-Sport, steuerliche Themen, Veranstal­tungsrecht, TV-Übertragungen, Wetten und Glücksspiel. Natürlich wird auch der Um­gang mit Ego-Shootern und mit der Nachhaltigkeit im Sinne der Vorbildfunktion des Sports zu diskutieren sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Daher möchte ich abschließend meinen Kollegen Danke für diesen Antrag sagen. Ich freue mich schon auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppen, ich freue mich schon auf die Diskussionen mit unserem Herrn Sportminister und bin sicher, dass wir da viel Gutes bewirken können. (Beifall bei der ÖVP.)

14.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Sportausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

14.19.3029. Punkt

Bericht des Sportausschusses über den Antrag 179/A(E) der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Sportstätten-Koor­dinierungsstelle (537 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Petra Steger. – Bitte schön.


14.19.47

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem zugegebenermaßen schon etwas älteren An­trag – aber das passiert halt, wenn es zwei Jahre keinen Sportausschuss gibt – fordere ich die Einrichtung einer Sportstättenkoordinierungsstelle, einer Stelle im Ministerium, die dafür zuständig sein soll, Sportstätten in Österreich nicht nur zu erfassen, sondern auch an die Vereine zu vermitteln.

Es soll eine zentrale Anlaufstelle für Sportler, Vereine und Verbände sein. So soll ihnen allen die Suche vereinfacht werden. Ihnen soll so lange geholfen werden, bis eine geeig­nete Sportstätte gefunden wird. Die Anlaufstelle soll zwischen den verschiedenen Stel­len vermitteln, gewissermaßen Druck ausüben und durchsetzen, dass die aus öffentli­chen Mitteln finanzierten Sportstätten auch tatsächlich zugänglich sind. Es kommt näm­lich nicht selten vor, dass man keinen Zugang bekommt – nur weil sich die Sportstätte in einer Gemeinde befindet, in der die falsche Partei regiert, oder weil man eben beim falschen Dachverband Mitglied ist.

Vor allem hätte es auch den gewaltigen Vorteil, dass es gleich eine zentrale Stelle gäbe, bei der alle Informationen zusammenlaufen würden und bei der ein Bedarf festgehalten werden könnte, um auch in Zukunft zu klären, wo man investieren soll.

Es ist mir absolut unverständlich, dass Sie diesem Antrag im Ausschuss nicht zuge­stimmt haben, und Sie werden auch heute nicht zustimmen. Das ist mir insbesondere


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deswegen absolut unverständlich, weil es gerade wir zwei, ÖVP und FPÖ, waren, die das damals sogar für das Regierungsprogramm ausverhandelt haben. Kollege Haub­ner – er ist jetzt nicht da –, Kollegin Graf: Wir haben das damals ausgemacht. Sie waren damals begeistert, daher verstehe ich überhaupt nicht, warum Sie dem jetzt nicht zustim­men wollen, sehr geehrte Damen und Herren.

Ich kann es mir nur dadurch erklären, dass Sie insgesamt überhaupt keine Ahnung von der Realität von Sportvereinen in Österreich haben, dass Sie keine Ahnung davon ha­ben, wie es ist, in Österreich als Profisportlerin – Betonung liegt auf „in“, denn für Frauen ist es immer noch schwieriger als für Männer – in einem Verein auf der Suche nach einer geeigneten Sportstätte zu sein. Sie wissen anscheinend nicht, wie das ist, wenn man nach einigen Staatsmeistertiteln tatsächlich einmal international, im Europacup spielen möchte und dafür nicht die notwendige und geeignete Halle hat. Sie wissen anscheinend nicht, welche Auflagen da auf sie als Verein zukommen, wenn Sie international spielen wollen. Da wird einem alles vorgegeben, vom Dress über die Flasche über die Aufma­chung bis zur Länge der Socken.

Vor allem gibt es gewaltige Auflagen, was die Sportstätten anbelangt. Da gibt es ein dickes Buch darüber, wie die Sportstätte genau auszusehen hat, vom Fassungsvermö­gen über die Zuschaueranzahl bis hin zu Linien am Boden. Finden Sie einmal eine Halle in Österreich, die beispielsweise nur Basketballlinien hat! Die meisten haben wesentlich mehr Linien am Boden. Das geht weiter über Anzeigetafeln bis hin zu Garderoben und vielem, vielem mehr.

Wir haben damals zum Beispiel versucht, in Wien eine geeignete Halle für ein Europa­cupspiel zu finden, und ich kann Ihnen sagen, wie viele Hallen es in Wien gibt, die dafür geeignet sind: Es gab damals genau eine, und das war die Stadthalle. Und jetzt können Sie sich einmal vorstellen, wie schwierig es für einen Verein mit einem Jahresbudget von ungefähr 100 000 Euro ist, sich für ein Europacupspiel die Stadthalle zu leisten. Ich kann Ihnen sagen: Es ist nicht möglich, sehr geehrte Damen und Herren!

Warum Sie daher nicht zustimmen, dass genau diesen Vereinen bei ihren Ambitionen, international zu spielen, Österreich zu repräsentieren, geholfen wird, warum Sie nicht zustimmen wollen, dass mit einer einfachen Stelle im Ministerium diesen Vereinen ge­holfen wird, ist für mich absolut unerklärlich. Es kann nur damit erklärt werden, dass Sie überhaupt keine Ahnung von Sport haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, überdenken Sie diese Vorgehensweise noch! Erfolge im Sport sind eng verbunden mit dem Vorhandensein von geeigneten Sportstätten. Nur mit einer geeigneten Infrastruktur ist eine Spitzenleistung möglich. Genau aus diesem Grund habe ich diesen Antrag eingebracht. Hören Sie auf jemanden wie mich, die als Sportlerin jahrelang unter diesen schrecklichen Zuständen in Österreich gelitten hat! Er­möglichen Sie zumindest den nächsten Generationen den Zugang zu ordentlichen Sport­stätten und damit auch die Verwirklichung des Traums von einer internationalen Karriere! (Beifall bei der FPÖ.)

14.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag.a Agnes Sirkka Prammer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.24.20

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, vom Prinzip her ist diese Idee einer Sportstättenkoordinierungsstelle nicht schlecht, das habe ich auch schon früher gesagt. Das wäre so eine Art Vermittlungsagentur, die quasi ein Portfolio an Sportstätten zur Verfügung hat, und wenn eine Sportlerin, ein Sportler oder ein Verein kommt und sagt: Ich bräuchte für diese oder jene Sportart, für dieses oder jenes Ereignis eine Sportstätte!, dann kann diese vermittelt werden.


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Das ist wie gesagt vom Prinzip her okay, aber nicht bis zum Ende durchdacht. Der Haken daran ist, dass die meisten Sportstätten nicht dem Bund gehören und dass der Bund über die meisten Sportstätten nicht verfügungsberechtigt ist. Das Problem ist, dass man eben den Ländern, Gemeinden, Vereinen oder Verbänden, denen diese Sportstätten gehören, nicht vorschreiben kann, wem sie sie wann, auf welche Art und unter welchen Bedingungen zu überlassen haben.

Deshalb haben wir im Regierungsprogramm vereinbart, einen Sportstättenatlas einzu­führen, in dem Sportstätten verzeichnet sind, mit ihren Charakteristika, mit ihren Angebo­ten, mit allen Informationen darüber, was sie zu bieten haben und wie sie ausgestattet sind. Suchende werden sich an diesen Sportstättenatlas wenden können. Diese Daten werden online verfügbar sein, im Ministerium wird bereits daran gearbeitet. Er wird auch fertiggestellt werden, und damit wird den Sportlerinnen, Sportlern und den Vereinen eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden, genau das auf einfache und transparente Art zu erreichen, ohne dass im Ministerium jemand sitzt und telefoniert, mauschelt und Druck macht. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.26.22

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Meine Damen und Herren im Parlament! Liebe Zuseher! Der von der FPÖ ein­gebrachte Antrag zur Sportstättenkoordinierungsstelle ist sicher gut gemeint. Frau Kol­legin Steger, Sie sprechen aus Erfahrung von den Schwierigkeiten, die der einzelne Sportler hat, und das verstehe ich vollkommen. Doch eine beim Bund angesiedelte Koor­dinierungsstelle zu Sportstätten, von denen die meisten den Ländern und den Gemein­den gehören – das ist nicht so einfach. Länder und Gemeinden dürfen über Sportstätten, die ihnen gehören und von ihnen finanziert werden, nun einmal verfügen. (Zwischenruf der Abg. Steger.)

Die Forderung der Verbände und Sportler, diesbezüglich eine Hilfestellung zu erfahren, ist natürlich wichtig und gut, aber das ist nicht umsetzbar, da eben nicht der Bund Ei­gentümer ist. (Abg. Steger: Das haben Sie in der vorigen Regierungsbeteiligung noch anders gesehen!) Daher ist es viel einfacher und unbürokratischer, wenn die einzelnen Sportler bei den einzelnen Sportstätten anfragen. Aus diesen genannten Gründen kön­nen wir diesem Antrag nicht zustimmen.

Allerdings unterstützen wir unsere Gemeinden sehr, beispielswiese mit dem KIP, dem kommunalen Investitionsprogramm, mit dem unter anderem die Errichtung und Sanie­rung von Sportstätten ermöglicht wird. So leisten die Gemeinden einen großen Beitrag für die Sportler und für den Sport in der Gemeinde.

Weiters leisten wir einen Beitrag zur Unterstützung unserer Vereine, nämlich mit dem NPO-Unterstützungsfonds. Damit ist es einfach und unbürokratisch möglich, Geld zu bekommen, und es geht relativ schnell, wie mir viele Vereine bestätigt haben. Darum freue ich mich darüber, dass wir die Finanzierung dieses Fonds für das heurige Jahr verlängern konnten. Herr Bundesminister, da auch das nächste Jahr ein schwieriges werden wird, finde ich es wichtig, dass man das auch fortsetzt. Das wäre eine wichtige Sache.

In diesem Sinne möchte ich allen noch sportliche und frohe Weihnachtsgrüße über­mitteln und Ihnen alles Gute und viel Gesundheit für das neue Jahr wünschen! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.28



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 223

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das wünscht er nicht.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Sportausschusses.

14.28.40Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 25 bis 29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen auch schon zu den verlegten Abstimmun­gen über die Berichte des Sportausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehmen werde.

Die Klubs wünschen keine Unterbrechung, nehme ich an? – Das ist der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung von Doping im Sport er­lassen und das Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports geändert wird, samt Titel und Eingang in 533 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Christoph Zarits, Mag.a Prammer, Kolleginnen und Kolle­gen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Christoph Zarits, Mag.a Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetz­entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26, die dem Ausschuss­bericht 534 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „#comeback­stronger – Maßnahmenprogramm für den Österreichischen Sport nach der COVID-19-Krise“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (122/E)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „steuerliche Absetzbarkeit von Sport-Spon­soring und Spenden“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 224

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Antrag des Sportaus­schusses, seinen Bericht 535 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28, die dem Ausschuss­bericht 536 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Prüfung des recht­lichen Rahmens für den E-Sport“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (123/E)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Antrag des Sportaus­schusses, seinen Bericht 537 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

14.31.4930. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1114/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur För­derung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversi­cherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG), das Bundesge­setz vom 9. Dezember 1981 über den Kunstförderungsbeitrag (Kunstförderungs­beitragsgesetz 1981), das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, das Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundes­mitteln (Kunstförderungsgesetz) und das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert werden (540 d.B.)

31. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1020/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reparatur des Um­satzersatzes im Lockdown (541 d.B.)

32. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 919/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reparatur des NPO-Fonds (542 d.B.)

33. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 920/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung eines One-Stop-Shops im Kulturministerium zur Unterstützung der Kulturbranche (543 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 30 bis 33 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Thomas Drozda. – Bitte, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 225

14.33.02

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Präsident! Herr Kulturminister! Frau Staatssekretärin! (Der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der unter der Überschrift „Licht am Ende des Dschungels?“ ein Organigramm dargestellt ist.) Zunächst habe ich Ihnen da etwas mitgebracht: Es stellt die Förderlandschaft dar und ist nicht mit „Licht am Ende des Tunnels“, sondern mit „Licht am Ende des Dschungels“ überschrie­ben. Das ist eine ganz gute Darstellung dessen, dass es – das muss man sehr wohl anerkennen – von vielen Seiten, insbesondere von der Frau Staatssekretärin, aber auch von Eva Blimlinger, wirklich Ansätze gibt, die Probleme der Kunst- und Kulturschaffen­den anzugehen und zu lösen. Wenn man sich aber genau anschaut, wie dieses Chart aufgebaut ist, muss man feststellen, dass es nach wie vor Probleme gibt, die nicht gelöst sind. Es sind insbesondere zwei Probleme, die nicht gelöst sind.

Problem Nummer eins ist das der sogenannten freien Künstler. Für die sogenannten freien Künstler gibt es beispielsweise in Schweden die Lösung, dass sie 100 Prozent der ihnen zugesagten Gagen bezahlt bekommen. Wir haben beispielsweise in Frankreich eine Lösung, die dafür sorgt, dass sie für den Fall, dass Veranstaltungen nicht stattfinden und verschoben werden, 30 Prozent, und für den Fall, dass Veranstaltungen ganz abge­sagt werden, 100 Prozent bezahlt bekommen. Bei uns schauen diese Künstlerinnen und Künstler nach wie vor durch die Finger. Für diese sogenannten freien Künstler – sie sind hauptsächlich frei, weil sie frei von jedwedem Einkommen sind – gibt es keine adäquate Lösung.

Nach mir werden dann einige Rednerinnen und Redner kommen, die wieder von Boni sprechen werden. Ich würde wirklich eindringlich ersuchen, dass man das Wort Bonus im Zusammenhang mit den Almosen, die man da für die Künstler vergibt, nicht in den Mund nimmt. Es ist ein zynischer und falscher Begriff. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiteres Problem, das in diesem Zusammenhang auch zu adressieren ist, ist die Tatsache, dass, wenn die Künstler kein Geld bekommen, das natürlich auch dazu führt, dass die Agenturen kein Geld bekommen. Die Agenturen leben von den Künstlern. Hätte man eine Lösung geschaffen, die den Künstlern Mittel zur Verfügung stellt, dann hätten auch die Agenturen ihr Geld bekommen. Ich habe gestern Vertreter von Agenturen ge­troffen. Die 30, 40 großen Agenturen sind durch die Bank alle pleite. Das hat für die Veranstalter den Charme, dass sie mit der Agentur nicht über die Gagen für die freien Künstler streiten müssen, denn die Agenturen, die pleite sind, tun sich diese Diskussion mit den Veranstaltern, mit denen sie ja irgendwann wieder Geschäfte machen wollen, nicht an.

Problem Nummer zwei ist das der sogenannten Zulieferbetriebe. Es wurde von Fonds und von Haftungsschirmen gesprochen. Faktum ist, die Tontechnikerin, der Tontechni­ker, der Lichttechniker, die Lichttechnikerin haben nach wie vor keine Möglichkeit, zu ihrem Geld zu kommen. Faktum ist, die großen Kulturinstitutionen bekommen jetzt ihre 80 Prozent – das ist in Ordnung so. Die Subventionen werden weiter bezahlt – auch das ist in Ordnung. Was aber nicht sichergestellt ist, ist, dass die Subventionen und die Ein­nahmen, die die Kulturinstitutionen bekommen, tatsächlich auch zu den Kulturschaffen­den fließen.

Ich hätte jetzt noch 3 Minuten Zeit, weil die Uhr hier offensichtlich nicht läuft, aber ich komme noch einmal zu dem Punkt zurück, dass wir vieles von dem, was auch heute wieder auf der Tagesordnung steht – wie die vielen Verlängerungen –, unterstützen wer­den. Es gibt aber auch einzelne Punkte, die wir kritisch sehen, weshalb wir auch einen Antrag auf getrennte Abstimmung eingebracht haben.

Abschließend möchte ich noch etwas zu der Art und Weise sagen, wie mit parlamenta­rischen Anfragen umgegangen wird – ein Dank an Kollegen Reifenberger, der klar dar­gestellt hat, wie das System der Anfragen bei uns funktioniert –: Da wird von 67 Millionen


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Euro und von Existenzgefährdung von Kulturinstitutionen gesprochen; dann müssen in­nerhalb von drei Tagen alle ausrücken, die Bundestheater-Holding muss ausrücken, die Staatsoper muss ausrücken. Die Geschäftsführung der Staatsoper sagt: Ist alles nicht so schlimm, das sind alles alte Beträge!

Warum aber sind das alles alte Beträge? – Weil es sich die Regierung zur Gewohnheit gemacht hat, Anfragen nicht dann zu beantworten, wenn die Antworten fertig sind, son­dern diese einmal sechs Wochen liegen zu lassen und uns dann vollkommen falsche und kaputte Zahlen zur Verfügung zu stellen. Das ist die Art und Weise, wie man mit uns umgeht. Das ist ehrlich gesagt mehr als peinlich. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie des Abg. Reifenberger.)

14.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag.a Eva Blim­linger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.37.59

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Frau Staatssekretärin! Ich erlaube mir, den Adventkalender wegzugeben. (Die Red­nerin nimmt die Tafel vom Rednerpult und legt sie daneben ab.) Wir befinden uns in einer vorweihnachtlichen Zeit, und das schaut ein bisschen nach Adventkalender aus. Es fehlt aber das große Tor des 24. Dezember, denn dort kommt letztlich alles zusam­men und mithin auch die Förderungen, die es von all diesen Kunst fördernden Institu­tionen gibt.

Ja, das mag ein nicht unberechtigter Einwand sein, dass es da unterschiedliche Instru­mente gibt, aber selbst diese unterschiedlichen Instrumente verhindern nicht, dass es immer noch Bereiche und bestimmte Gruppen gibt, die schwierig einzuordnen sind. Die Opposition wird das Argument bringen und sagen: Hätten wir einen Rettungsschirm auf­gespannt, dann hätten alle etwas bekommen! – Mitnichten! Es gibt nämlich derartig un­terschiedliche Situationen und Gruppen, sodass es äußerst schwierig ist, den tatsächli­chen Förderbedarf zu ermitteln und ein Förderausmaß festzulegen beziehungsweise so anzusetzen, dass wir tatsächlich das fördern, was wir fördern wollen, nämlich den Ein­kommensentgang in dieser Pandemie.

Genau deswegen werden wir mit diesem Gesetz eine Änderung des Kunstförderungsge­setzes beschließen, um all die einzelnen Bereiche, die oft nur 15, 20 Personen oder Institutionen betreffen, zu erfassen. In diesem künstlerisch-kulturellen Bereich gibt es ganz diversifizierte Organisationsstrukturen, und das ist auch gut so. Deswegen wird noch einmal ein Instrument geschaffen. Jetzt kann man sagen, es wird noch unübersicht­licher – mag sein, aber besser unübersichtlich mit Geld als übersichtlich ohne Geld. (Bei­fall bei Grünen und ÖVP.)

Die freien Künstler und Künstlerinnen: Ja, sie bekommen 1 000 Euro im Monat und es gibt einen Bonus. (Ruf bei der SPÖ: Bonus!) Ich verstehe überhaupt nicht, was an die­sem Begriff Bonus ein Problem ist. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Bonus heißt gut, und das ist gut so, bestens ist es. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist kein Rechtsanspruch, es ist einfach gut, dass die Künstler und Künstlerinnen das kriegen. Sie sind frei, nicht weil sie frei von Einkommen sind, sondern weil sie das so gewählt haben. Ich möchte schon auch einmal darauf hinweisen, dass es eine Situation in der Kunst ist, dass man sich dafür entscheidet, ob man ein freier Künstler oder eine freie Künstlerin ist oder ob man ein Künstler ist, der einen Vertrag zum Beispiel in einem Theater hat. Das ist eine freie Entscheidung, und nur weil sie so gefallen ist, jetzt zu sagen, die Freien sind diejenigen, die nichts bekommen, finde ich schon ein bisschen schwierig.


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Also: Wir tun unser Bestes, wir tun auch etwas für die Veranstalter, wir tun auch etwas dafür, dass jene in den nachgelagerten Bereichen wie Künstleragenturen möglichst ei­nen Ersatz für den Umsatzentfall erhalten; der bezieht sich ja auf das Vorjahr, als sie noch einen Umsatz hatten.

In diesem Sinne ersuche ich trotzdem um eine breite Zustimmung, denn es ist im Inter­esse der Künstler und Künstlerinnen, der Kunst und Kultur.

Im Übrigen bin ich dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbe­nannt werden soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.41.46

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Die Regierungsfraktionen machen es uns wieder einmal nicht einfach, die­sem Antrag zuzustimmen, weil in einem Sammelgesetz fünf Gesetze zusammengewür­felt werden. Man hätte das durchaus in einzelne Anträge verpacken können, das wäre durchaus sachgerechter gewesen, weshalb wir auch eine getrennte Abstimmung verlan­gen werden.

In diesem Sammelgesetz gibt es viele durchaus positive Punkte, so ehrlich bin ich, aber es gibt auch einiges kritisch anzumerken.

Der erste Punkt wäre, dass dieser Entwurf von den Regierungsfraktionen wieder einmal ohne Begutachtung eingebracht wurde. Auch wenn ich Verständnis für den Zeitdruck jetzt in Zeiten von Corona habe, wäre es sich trotzdem ausgegangen, zumindest eine kurze Begutachtung vorzusehen, ohne dass das eine Verzögerung gebracht hätte.

Der zweite Kritikpunkt ist die Gutscheinlösung, die von Haus aus schon unglücklich war und jetzt wiederum verlängert wird. Frau Staatssekretärin, haben Sie sich schon einmal mit Kartenbüros darüber unterhalten, wie sie mit dieser Gutscheinlösung umgehen müs­sen? Die Kunden wollen keine aufgezwungenen Gutscheine. Die Kunden wollen viel­leicht freiwillig Gutscheine in Kauf nehmen, das ist etwas ganz anderes, aber sie wollen das nicht als Zwang. Und es ist auch nicht sachgerecht, das Insolvenzrisiko entspre­chend auf die Kunden abzuwälzen.

Die Kartenbüros werden überhaupt im Stich gelassen. Da sie nicht zum Handel gehören, bekommen sie auch keinen Umsatzersatz. Sie haben aber einen irrsinnigen Aufwand aufgrund der permanenten Stornierungen und teilweise Umsatzausfälle von bis zu 95 Prozent.

Der dritte Kritikpunkt ist das Kunstförderungsgesetz. Die Intention hinter diesem Gesetz ist ja an sich eine gute, das gestehe ich zu, aber es wird halt wieder einmal ein neuer Fonds geschaffen, und wieder haben wir heute bei der Abstimmung noch keinen Richtli­nienentwurf, in den wir Einsicht hätten. Das heißt, wir sind wieder einmal gezwungen, die sprichwörtliche Katze im Sack zu kaufen.

Wie gesagt, aufgrund der Mehrheit an guten Punkten werden wir dem gesamten Geset­zespaket in dritter Lesung aber zustimmen.

Jetzt zu den drei Anträgen des Kollegen Drozda von der SPÖ: Diese Anträge können wir alle vollinhaltlich unterstützen. Es ist zwar gut, dass es einen Umsatzersatz während des Lockdowns auch im Kulturbereich gibt, aber dieser Umsatzersatz war entsprechend verpfuscht, weil die freien Kunst- und Kulturschaffenden und die Zulieferer vergessen wurden. Es wäre doch nur sachgerecht, wenn ein Theater, das einen Umsatzersatz bekommt, auch verpflichtend die Gagen an selbstständige Schauspieler und Tänzer


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weitergeben müsste, die bei abgesagten Veranstaltungen sonst leer ausgehen würden. Da gibt es eine totale Schieflage im Kunst- und Kulturbereich, was ein weiteres Zeichen für das dilettantische Agieren der Bundesregierung in dieser Coronakrise ist.

Die Reparatur des NPO-Fonds ist auch eine sinnvolle Forderung der SPÖ. Anstatt eine unkomplizierte Abwicklung über die Finanzämter zu ermöglichen, haben wir eine Viel­zahl von Fonds. Die Errichtung eines One-Stop-Shops im Kulturministerium für die Un­terstützung der Kulturbranche wäre auch ein wichtiger Schritt für eine Kulturnation.

Es ist schade, dass die Regierungsfraktionen diesen Anträgen ihre Zustimmung verwei­gern. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Drozda.)

14.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Maria Großbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.45.15

Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekre­tärin! Ich habe heute auch etwas zum Hierherstellen mitgebracht, nämlich Popmusik aus Österreich, die neue CD von den Schick Sisters. (Die Rednerin stellt die genannte CD auf das Rednerpult.) Wer noch ein Weihnachtsgeschenk sucht: Ich kann sie sehr emp­fehlen.

Wir haben jetzt Dezember, das heißt, diese Krise haben wir seit neun langen Monaten. Seit neun langen Monaten sind Kunst und Kultur schwer getroffen. Ich möchte Ihnen aber heute umso mehr noch einmal versichern, dass diese Bundesregierung, insbeson­dere unsere Staatssekretärin für Kunst und Kultur Andrea Mayer, unermüdlich und hart­näckig daran arbeitet – und auch wir hier im Parlament –, Sie, sehr geehrte Tätige in Kunst und Kultur, zu unterstützen und durch diese schwierige Zeit zu bringen.

Deswegen steht heute diese Sammelnovelle hier im Parlament auf der Tagesordnung. Fünf Punkte sind es: Drei bestehende Unterstützungsmaßnahmen werden verlängert oder aufgestockt, ein Gesetz wird adaptiert und ein neuer Sonderfördertopf wird ins Le­ben gerufen.

Im Detail: Die SVS-Überbrückungsfinanzierung wird von 90 auf 110 Millionen Euro auf­gestockt, die Zahlung wird auch 2021 fortgesetzt werden können, und die Staatsse­kretärin hat erst kürzlich auch noch die Sonderzahlung im November von 1 300 auf 2 000 Euro aufgestockt.

Das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz, das diese Gutscheinlösung für Tickets bietet, ist deshalb wichtig, weil viele Veranstaltungen umgeplant wurden, verschoben wurden, auf 2021 geschoben wurden. Da ist viel im Umlauf, und wir wollen ja auch, dass die Veranstalter weiterhin bestehen, daher ist es wichtig, dass wir sie unterstützen.

Der KSVF, eine wichtige Einrichtung, beherbergt den Covid-19-Fonds, der auch auf 20 Millionen Euro verdoppelt wurde. Die Auszahlung wurde von der Staatssekretärin – heute hat sie es bekannt gegeben – auch noch einmal um 500 Euro erhöht, und zwar noch für dieses Jahr. Der KSVF muss überhaupt noch adaptiert werden, zeitgemäß ge­macht werden, daher gibt es auch diese Gesetzesänderung, damit er auch in Zukunft noch mit Geld gespeist werden kann. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die Bundesregierung hat bisher für Kunst und Kultur über 220 Millionen Euro in die Hand genommen, und wenn man sich das Gesamte anschaut, dann sieht man, das möchte ich festhalten: Österreich ist – das hat der IWF, der Internationale Währungsfonds, aus­gerechnet – die Nummer eins in der EU, was die Unterstützungszahlungen betrifft, näm­lich mit einer Höhe von 9,5 Prozent des BIPs. Da sind wir die Nummer eins in der EU, man kann also nicht sagen, dass da nichts passiert – wir sind ganz, ganz vorne.


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Was wollen wir aber eigentlich? – Wir wollen, dass Sie so bald wie möglich wieder auf­treten können, dass wir wieder kommen können, und deswegen zum Schluss mein Auf­ruf an Sie, sehr geehrte Künstlerinnen und Künstler, liebes Publikum, liebe Hobbymusi­ker, Chorsängerinnen und Chorsänger, liebe Freiwillige und Ehrenamtliche: Bitte gehen Sie jetzt auch zum Test, rufen Sie Ihre Freunde, Familie und Kollegen auch dazu auf, denn wir müssen jetzt unentdeckte Infektionen finden und Infektionsketten unterbrechen! An dieser Stelle schon jetzt ein großes Danke an den Österreichischen Blasmusikver­band und die Blasmusikjugend, die heute in einer Aussendung ihre Mitglieder aufrufen, zum Test zu gehen.

Wir wollen, dass Sie wieder auftreten, wir wollen wieder dabei sein, wir brauchen das Liveerlebnis so dringend zurück, denn wir brauchen den emotionalen Austausch, weil wir Menschen sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

14.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.48.51

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Ein­gangs: Der Grund dafür, dass wir wahrscheinlich mit dem Antrag des Kollegen Drozda nicht mitgehen werden, ist jener, dass wir auch grundsätzlich die Position der Verlust­kompensation vertreten, und die würde alle Beteiligten betreffen und nicht nur jene Ver­anstalter, die einen 80-prozentigen Ersatz bekommen.

Ich muss eingangs schon auch sagen, dass sich die Zusammenarbeit mit der Staats­sekretärin sehr gut anfühlt. Da hat man auch ein gutes Gefühl, dass es konstruktive Gespräche gibt, dass man auch konkrete Antworten bekommt. Das ist ja sonst nicht immer so gut. Was wir, die Opposition, im Großen und Ganzen in den Ausschüssen erleben – das haben wir heute schon mit Vizekanzler Kogler hinsichtlich des Sportaus­schusses diskutiert –, ist, dass sich die Vertagungskultur einfach zum Exzess etabliert hat und dass da alles andere als Konstruktivität an den Tag gelegt wird. Das ist eigentlich das Thema.

Wir haben das letzte Mal über eine Fabel gesprochen: Ein Rebhuhn kommt in einen Hühnerstall, um eine andere Sichtweise, eine andere Laufrichtung, vielleicht auch eine andere Idee aufzuzeigen, und wird von den Hühnern einfach niedergegackert. Es stellt sich dann in die Ecke und beobachtet das Ganze mit Gleichmut, es gibt fast auf. Das erinnert mich an die Oppositionsparteien im Kulturausschuss.

Eines muss man schon sagen: Das ist des Kulturausschusses nicht würdig. Ich will Ihnen ein paar Beispiele nennen, was wir mit Gleichmut auffassen. Zuvor ein Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach, die sagte: „Warten lernen wir gewöhnlich dann, wenn wir nichts mehr zu erwarten haben.“ – Ich glaube, das ist auch bei den Künstlern so: Die haben fast nichts mehr zu erwarten.

Ich frage Sie, warum diese absolut sinnvollen Anträge wie zum Beispiel jener des Kol­legen Reifenberger, der eine Kosten-Nutzen-Analyse als Grundlage für die Entschei­dung über eine gemeinsame interne Revision der Bundesmuseen fordert, vertagt wur­den. Warum wurde der Antrag – auch von Kollegen Reifenberger – betreffend Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen und Bundestheater vertagt? (Zwischenruf der Abg. Blimlinger.) Warum wird das alles vertagt? Warum können wir nicht in den Diskurs treten?

„Wen würde der Anstand wählen?“ – Sie haben damit geworben, sie haben für Anstand, für parlamentarischen Diskurs in der Demokratie geworben. Sie haben diese Verta­gungskultur der ÖVP genauso inhaliert. Warum machen Sie das? Warum können wir


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nicht hier im Plenum darüber diskutieren? – Weil Sie es nicht wollen. Warum vertagen Sie, obwohl die Staatssekretärin sagt: Ja, das Satellitenkonto für Kunst und Kultur ist wichtig!? Warum vertagen Sie? Warum diskutieren wir das hier nicht? (Zwischenruf der Abg. Blimlinger.) Ist das nicht peinlich? Warum wurde der Antrag betreffend Büro für Zeitgenössisches vertagt?

Ich würde das eher so sehen: Der Kunst- und Kulturausschuss könnte jetzt das Schnell­boot für Hilfen sein. Wir könnten die Anträge ansetzen und wir könnten sie nicht nur diskutieren, sondern auch beschließen, wir müssten sie nicht vertagen. Ich finde das für die Grünen peinlich; bei den Schwarzen wissen wir ja, wie es läuft. (Ruf bei der SPÖ: Ja!) Seit 30 Jahren läuft es so – und das war wurscht. Die Blauen sind mitgezogen, die Roten haben das früher gemacht. Dass die Schwarzen das machen, das wissen wir – aber was habt ihr gesagt? „Wen würde der Anstand wählen?“ (Abg. Blimlinger: Sicher nicht die NEOS!) Wen würde die Demokratie wählen? Wer ist für den parlamentarischen Diskurs?

Warum habt ihr den Antrag betreffend „Restitution von afrikanischen Kulturgütern“ ver­tagt? Warum diskutieren wir das heute nicht? Das ist zum Schaden der Kulturschaffen­den, zum Schaden der Kulturpolitik. Es würde mich freuen, wenn wir das umsetzen.

Es ist schon so, wie Matthias Strolz auch einmal gesagt hat: Politik ist der „Wettbewerb der besten Ideen“. Diese besten Ideen sollten wir hier diskutieren, es sollte nicht sofort im nächsten Satz ein Schwarzer oder ein Grüner aufzeigen und sagen: Wir sind noch nicht so weit, wir hätten gern vertagt! – nur damit wir ihn hier nicht diskutieren. Das ist zum Schaden aller Kulturschaffenden. Ich wünsche mir, dass das absolut geändert wird. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

14.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mag.a Andrea Mayer gemeldet. – Bitte schön, Frau Staatssekretärin.


14.53.40

Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen heute über eine Sammelnovelle, mit der wir vor allem eines tun: Wir schaffen die Grundlage dafür, dass wir auch nächstes Jahr weiterhin Künstlerinnen und Künstlern in Österreich den Weg durch diese Krise erleichtern können.

Aber vielleicht der Reihe nach: Lassen Sie mich mit dem Kunstförderungsbeitragsgesetz beginnen! Diese Regelung ist sozusagen eine Übergangslösung, das gebe ich offen zu, und hat natürlich auch mit der Pandemie zu tun. Für alle, die nicht genau wissen, worum es da geht, darf ich es kurz zusammenfassen: Der Künstler-Sozialversicherungsfonds, eine Einrichtung, die Künstlerinnen und Künstler bei der Zahlung ihrer Sozialversiche­rungsbeiträge unterstützt, finanziert sich unter anderem über Abgaben, die von Kabelbe­treibern und Eigentümern von Satellitenreceivern eingehoben werden. Diese Beiträge sind seit ein paar Jahren reduziert und werden das mit dieser kleinen Änderung für ein weiteres Jahr bleiben. Das ist gut für alle, die diese Beiträge normalerweise leisten, und es ist auch für den Künstler-Sozialversicherungsfonds kein Problem. Das Geld wird auf jeden Fall ausreichen, um die Aufgaben des Fonds zu erfüllen.

Als zweiten Punkt dieser Novelle möchte ich das sogenannte Kunst-, Kultur- und Sport­sicherungsgesetz hervorheben, die sogenannte Gutscheinlösung. Ich weiß, dass es an dieser Lösung immer noch einiges an Kritik gibt. Ich kann diese Kritik teilweise auch nachvollziehen, aber die Fortsetzung dieser Regelung ist alternativlos. Von allen Veran­staltungen, die 2020 wegen Corona verschoben werden mussten, ist ein überwiegender


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Großteil der Eintrittskarten nicht zurückgegeben worden, sondern nach wie vor für neue Termine gültig. Würden wir die Gutscheinregelung jetzt auslaufen lassen, dann würde das höchstwahrscheinlich das finanzielle Aus für viele Veranstalter bedeuten; das kön­nen und wollen wir uns nicht leisten.

Die Sammelnovelle umfasst noch drei weitere Änderungen. Das sind aus meiner Sicht die wichtigsten in der aktuellen Phase: Wir verlängern mit dieser Novelle die zwei wich­tigsten Hilfsinstrumente für Künstlerinnen und Künstler während der Pandemie ins neue Jahr hinein – die Überbrückungsfinanzierung, die bei der SVS angesiedelt ist, und den Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds. Beide Töpfe werden mit dieser Änderung aufgestockt, mit mehr Mitteln dotiert, sodass wir auch weiterhin dort unterstüt­zen können, wo es notwendig ist.

Nur um einen kurzen Einblick zu geben, wie wichtig diese Fonds sind und wie gut sie angenommen werden: Aus der Überbrückungsfinanzierung bei der SVS haben wir mit Stand heute knapp 57 Millionen Euro ausbezahlt, davon 51 Millionen Euro für die Über­brückungsfinanzierung an sich und noch einmal 6 Millionen Euro on top für den Lock­downbonus. (Zwischenruf des Abg. Drozda.)

Herr Abgeordneter Drozda, ich weiß, dass Sie sich an diesem Wort spießen. Ich möchte aber, wie schon Frau Abgeordnete Blimlinger, noch einmal sagen, dass dieser Ausdruck nichts Schlechtes ist. Bonus bedeutet gut, und daran ist nichts zynisch. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Drozda.) – Nein, nein, nein! Zynisch wurde es deshalb, weil dieses Wort von einigen Branchen missbräuchlich für Gier verwendet worden ist (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abge­ordneten Drozda und Blimlinger), aber da passt dieses Wort, es bedeutet gut, es be­deutet einen Zusatz zu etwas anderem. Daran ist nichts verwerflich, sondern – im Ge­genteil – es hilft vielen Menschen beim Überleben, beim Bestreiten ihres Lebensunter­halts.

Und weil das Stichwort Almosen gefallen ist: Auch dagegen möchte ich mich entschie­den verwahren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Wenn frei­schaffende Künstlerinnen und Künstler für November und Dezember aufgrund des Lock­downs jeweils 2 000 Euro steuerfrei bekommen, dann ist das kein Almosen (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Drozda und Blimlinger), sondern eine Zahlung, mit der man durch diese zwei Monate auch gut durchkommt.

Aus dem Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds haben wir bisher rund 7 Millionen Euro ausbezahlt. Dieser Topf hilft Menschen im untersten Einkommensseg­ment, die zu den anderen Hilfsinstrumenten keinen Zugang haben. Künstlerinnen und Künstler konnten dort eine Einmalzahlung von 3 000 Euro beantragen, was bisher von über 4 000 Personen in Anspruch genommen wurde – von über 4 000 Personen! Wir bemühen uns also wirklich, dass wir allen Menschen, die in der Kunst- und Kulturbranche tätig sind und jetzt in Not sind, helfen.

Wir werden das auch weiterhin tun. Mit dem heutigen Tag bekommt dieser Personen­kreis aufgrund des Lockdowns noch einmal 500 Euro dazu, und wir werden auch wei­terhin helfen. Im ersten Quartal 2021 wird es eine weitere Tranche in der Höhe von 1 500 Euro für diese Beziehergruppe geben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Zu guter Letzt schaffen wir mit dieser Sammelnovelle noch eine Möglichkeit zur Unter­stützung, die mir persönlich auch ein großes Anliegen ist, und zwar durch eine Änderung im Kunstförderungsgesetz. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten, wie Sie wissen, eine Reihe von Unterstützungswerkzeugen aufgestellt, die unterschiedliche Probleme im Kunst- und Kulturbereich gelöst haben, und ich bin überzeugt davon, dass dieses System funktioniert. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)


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Wir haben aber auch gesehen, dass gerade der Kunst- und Kulturbereich sehr heterogen ist und sich nicht immer in Korsette von breit angelegten Hilfsmaßnahmen zwängen lässt. Wir haben unterschiedliche Rechtsformen, unterschiedliche Firmenkonstellatio­nen, unregelmäßige Einkommen aus verschiedenen Quellen, Gemeinnützigkeit, kom­merzielle Tätigkeit und so weiter. Es wird nie möglich sein, all diese Eventualitäten in Richtlinien zu formulieren und zu pressen. Und genau da kommt diese neue Fördermög­lichkeit ins Spiel.

Wir schaffen ein innovatives Instrument, das im Einzelfall das ausgleichen wird, was die anderen Instrumente, aus welchen Gründen auch immer, nicht abdecken können. Wir schließen die letzten Lücken und werden Firmen und Organisationen, die für Österreichs Kunst- und Kulturlandschaft so wichtig sind und die sonst vor dem Ruin stehen würden, obwohl sie alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, auffangen und hoffentlich auch positiv durch diese Krise geleiten. Ich bin zuversichtlich, dass uns das mit diesen 10 Millionen Euro gelingen wird. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Alles in allem ist das ein großes, ein weiteres enorm wichtiges Paket für die Kunst- und Kulturlandschaft in Österreich, und ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren, sehr herzlich um möglichst breite Zustimmung ersuchen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weratsch­nig. – Bitte.


15.02.34

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Im Kunst- und Kulturbereich sind Hilfen drin­gend notwendig, werden Hilfen gebraucht, werden Hilfen ausbezahlt – eine Förderland­schaft, die funktioniert. Nur weil es viele Stellen sind, die daran arbeiten, bedeutet das noch lange nicht, dass die Qualität nicht passt. Man greift da auf Strukturen zurück, die funktionieren – ob das der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds ist, ob das die SVS ist, ob das direkt im Bundesministerium angesiedelt ist, alle Stellen ermöglichen Hilfe und vor allem rasche Hilfe.

Ich nenne als ein Beispiel den NPO-Fonds für Vereine. Ein Beispiel aus Tirol: ein kleiner Verein, am 29.11. den Antrag gestellt, mit Ausfüllhilfen über Internet, in kurzer Zeit er­ledigt. Ohne Unterstützung durch SteuerberaterInnen ist das für jeden möglich, innerhalb von drei Tagen kommt die Zusage für die Förderung und am vierten, fünften Tag bereits das Geld aufs Konto. Das ist rasche, unbürokratische Hilfe. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Zweites Beispiel, der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds Phase zwei, eine ganz wichtige Phase: Über 4 063 Anträge wurden eingepflegt, wurden bearbeitet, und nur 62 wurden abgelehnt, alle anderen wurden positiv entschieden. Der Beirat hat dafür 127-mal getagt. Täglich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz und bemüht, diese Anträge abzuwickeln. – Das ist Qualität! Da braucht es keine Zentralisierung in einer neuen Stelle, denn vorhandene Stellen arbeiten mit Hochdruck.

Zum Schluss möchte ich mich vor allem bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern be­danken und noch einen Appell anbringen: dass wir noch viel stärker jene berücksich­tigen, die hinter den Kulissen stehen, wie zum Beispiel BeleuchterInnen, TechnikerIn­nen, all jene, die im Hintergrund, hinter den Kulissen arbeiten, vor allem auch jene in der Eventbranche und jene, die im Dienstleistungsbereich tätig sind, denn die brauchen ge­nauso unsere Unterstützung.

Ich weiß, es gibt bereits viel Unterstützung, damit wir das Kulturgeschehen 2020/21 ge­meinsam wieder eröffnen können. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.05



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 233

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hintner. – Bitte.


15.05.17

Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir wissen ja im Allgemeinen, wie man mit Anträgen umgeht. Es gibt Nuancen in der Demokratie: Es gibt Anträge vonseiten der Regierung, bei denen man weiß, dass man sie nie wird annehmen können, dass man sich als Opposition positionieren will, und es gibt auch Anträge, bei denen man weiß, dass man übereinkommt, man aber dennoch in der politischen Auseinandersetzung na­türlich Punkte sammeln will. Wir haben das große Glück – auch klimatisch, sage ich – im Kulturausschuss, dass wir immer wieder zueinanderfinden.

Die Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass wir vielleicht nur um Nuancen auseinanderliegen, dass es allerdings grundsätzliche Dinge auch in der Kulturpolitik gibt, die für uns festgeschrieben sind: zum einen – es wurde auch schon festgestellt –, freie Künstler sind freie Künstler, sie haben das selbst gewählt, frei zu sein, sie sind keine Staatskünstler, sind nicht angestellt, und zum Zweiten – was uns auch ein bisschen fremd ist –, wir leben nicht in einer Vollkaskogesellschaft, sehr geehrte Damen und Her­ren. Wir versuchen, zu helfen, und diese Hilfen, die wir mittlerweile entwickelt haben, sind wirklich mannigfaltig. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Zusammenhang mit Anträgen, über die ohnehin Konsens herrscht, bitte noch ein Wort an meinen Freund und Kollegen Andreas Kollross zur gestrigen Debatte, zur Unter­stützung der niederösterreichischen Gemeinden, der Gemeindepakete: Wenn von 573 nie­derösterreichischen Gemeinden 448 einen Bürgermeister aus den Reihen der ÖVP ha­ben, lieber Andreas (Zwischenruf des Abg. Kollross), wirst du nicht annehmen, dass diese Bundesregierung die Gemeinden im Stich lassen wird – oder? Diesbezüglich brau­chen wir keine zusätzlichen Anträge. (Beifall bei der ÖVP.)

Was die SPÖ-Anträge im Einzelnen anlangt, die Anträge betreffend „Reparatur des Um­satzersatzes im Lockdown“, „Reparatur des NPO-Fonds“, Errichtung eines One-Stop-Shops, sind unsere Gründe, warum wir nicht zustimmen, und die Inhalte, worauf wir uns einigen könnten, auf die wir eingehen könnten, auch schon erwähnt worden. Das halte ich grundsätzlich auch für in Ordnung. Was ich nicht in Ordnung finde, und das sage ich als einer, der 20 Jahre in der ÖGB-Zentrale gearbeitet hat, als Proporzschwarzer – ich darf das so sagen, denn über die Überparteilichkeit im ÖGB könnte man philosophie­ren –, und weil Bildung und Kultur eng zusammengehören: Ich muss zur Kenntnis neh­men, dass unter der FSG-Geschäftsführung Mitte 2021 die ÖGB-Buchhandlung schlie­ßen wird. Ich finde das sehr, sehr traurig, weil gerade der Bildungsbereich innerhalb der Arbeiterkultur sehr, sehr hochgehalten wurde. Ich verkneife mir auch diese Nebenbemer­kung nicht: Passt ins Bild von Bawag, Konsum, ÖGB-Feriendörfer, „Arbeiter-Zeitung“ und „Vorwärts“, sehr geehrte Damen und Herren!

Johann Wolfgang von Goethe hat einmal gemeint: „Man sollte alle Tage wenigstens ein kleines Lied hören, ein gutes Gedicht lesen, ein treffliches Gemälde sehen und, wenn es möglich zu machen wäre, einige vernünftige Worte sprechen.“ – Das wünsche ich Ihnen, das wünsche ich uns allen. Gesegnete Weihnachten, ein gesundes und glückli­ches neues Jahr – und ich wünsche Ihnen das, was Sie mir wünschen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Damen und Herren Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 234

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Kulturausschusses.

15.09.2634. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (350 d.B.): Überein­kommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revi­diert) (538 d.B.)

35. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (413 d.B.): Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staa­tes Israel über die Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien (539 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 34 und 35 der Ta­gesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Blimlinger. – Bitte.


15.10.05

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Wir behandeln nun zwei Themen: einerseits das Überein­kommen des Europarates betreffend Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen und an­dererseits den Staatsvertrag betreffend den Austausch von Digitalisaten aus dem Öster­reichischen Staatsarchiv und aus Yad Vashem.

Vielleicht ein kurzes Wort zum Film: Das Übereinkommen des Europarates über die Ge­meinschaftsproduktion von Kinofilmen soll in Zukunft – das finde ich besonders notwen­dig – gerade im Bereich Film auch jene Länder umschließen, die nicht Mitglieder im Europarat sind. Das heißt, dass man auf wesentlich breiterer Basis Koproduktionen ma­chen kann.

Ich darf vielleicht drei aus der letzten Zeit erwähnen: „Little Joe“ von Jessica Hausner, der ich an dieser Stelle zur Professur an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sehr herzlich gratulieren darf (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger), „Böse Spiele“ von Ulrich Seidl und „Corsage“ von Marie Kreutzer. Diese sind als Europarat-Koproduktion entstanden und wurden da­rüber finanziert.

Der zweite Bereich ist der Austausch von Archivalien beziehungsweise der Austausch von Digitalisaten von Archivalien zwischen dem Österreichischen Staatsarchiv und Yad Vashem. Ein solcher hat bereits in den 2000er-Jahren während der Tätigkeit der Histori­kerkommission der Republik Österreich begonnen. Da gab es bereits einen regen Aus­tausch. Damals hat der Austausch von Archivalien nach und nach begonnen – in dieser Zeit waren das nur teilweise Digitalisate –, und ich muss sagen, es hat ziemlich lange gedauert, bis das geregelt werden konnte, nämlich in etwa 20 Jahre.

Hintergrund dieses Vertrages sind vor allem datenschutz- und archivrechtliche Fragen. Es wird so sein, dass man in beiden Archiven, also in Yad Vashem und im Österreichi­schen Staatsarchiv, diese Digitalisate – aber natürlich nicht nur diese, sondern auch viele Dokumente, die mittlerweile die sehr populäre eigenfamiliäre oder biografische For­schung unterstützen – für Wissenschafter und Wissenschafterinnen zugänglich macht. Das wird dann auch namensmäßig abrufbar sein, weil sozusagen datenschutzrechtlich geklärt ist, wie diese Digitalisate verwendet werden können.


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Was passt am Ende besser, als zu sagen, dass ich im Übrigen dafür bin, dass die Win­disch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Troch. – Bitte.


15.13.21

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um ein neues Abkommen zwischen Österreich und Israel. Dieses neue Abkommen fußt auf einer Gemeinsamkeit, allerdings einer sehr, sehr traurigen Gemeinsamkeit, auf dem Holocaust, auf den Erfahrungen der Shoah, auf den schlimmen Erfahrungen des Nationalsozialismus. Das ist eine Gemeinsamkeit, die Ös­terreich, Deutschland und Israel natürlich in schrecklicher Weise verbindet.

Es geht um die Nutzung von Archivdaten, vom Österreichischen Staatsarchiv und der Mauthausen-Gedenkstätte einerseits und Yad Vashem andererseits. Vielfach ist ja die Opfer-Täter-Forschung, die es in Yad Vashem gibt, bekannt, aber es gibt da auch eine andere spannende Geschichte: Auf diesem dunklen, auf diesem finsteren Himmel der gemeinsamen Geschichte gibt es auch Lichter, und eines der Lichter ist, dass in Yad Vashem natürlich auch jenen Helden gedacht wird, die Helfer waren, aber nicht Helfer des Nationalsozialismus – davon hat es ja sehr viele gegeben –, sondern Helfer der ver­folgten Jüdinnen und Juden, den Gerechten unter den Völkern.

Das ist etwas, das auch unserer eigenen Geschichte etwas Hoffnung gibt, dass es nicht nur die Mitläufer und die Mittäter gegeben hat, sondern auch jene Österreicherinnen und Österreicher und jene Menschen in anderen Ländern, die Juden und Jüdinnen unter Bedrohung des eigenen Lebens geholfen haben. Es war ja streng verboten und mit ho­her Strafe versehen, Juden und Jüdinnen zu Hause als sogenannte U-Boote zu verste­cken.

Das heißt, es werden gleichzeitig maximal vier israelische Forscher in Österreich und vier österreichische Forscher in Israel tätig sein, um Archivmaterialien zu digitalisieren und gemeinsam nutzbar zu machen. Ich möchte aber sagen, es geht nicht nur oder es darf nicht nur um Archivmaterialien gehen, sondern es geht auch um Menschen. Es gibt immer noch Überlebende des Holocaust, das ist die aussterbende Generation der Zeit­zeugen und Zeitzeuginnen.

Da macht der der Republik Österreich eine großartige Arbeit, die unserer Unterstützung bedarf. Gerade in Zeiten von Corona sind Menschen, die im Nationalsozialismus mitun­ter bis zu vier Jahre kein Tageslicht gesehen haben, eingesperrt und leiden besonders. Das heißt, es gilt Augenmerk auf jene Überlebenden und Verfolgten zu legen, dass man diesen Menschen, die natürlich auch durch Corona bedroht sind – das sind sehr betagte Menschen –, entsprechend hilft. Auch in diesem Bereich hat Österreich eine hohe Ver­pflichtung, der der Nationalfonds der Republik Österreich in wunderbarer Weise nach­kommt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abge­ordneten El-Nagashi und Meinl-Reisinger.)

15.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lausch. – Bitte.


15.16.21

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Ge­schätzte Damen und Herren! Ganz kurz auf das Übereinkommen des Europarates über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen eingehend: Ja, wir werden dem zustim­men. Wir finden es eigentlich auch sehr gut, wenn Gemeinschaftsproduktionen gemacht


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werden, die Filme können billiger werden, es gibt höhere Budgets und gleichzeitig freie Wahl der Beteiligten. Es ist in diesem Übereinkommen mit dem Europarat auch be­schrieben, dass Nichtmitgliedstaaten des Europarates dabei sein können, und auch da sehen wir, dass das nur Vorteile und keine Nachteile bringt.

Auch das zweite Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel begrüßen wir sehr. Dieses wurde ja schon unter Türkis-Blau eingeleitet, da gab es schon am 8. Mai 2019 von der Bundesministerin außer Dienst Karin Kneissl, der damaligen Außenministerin, einen Ministerratsvortrag, in dem das vor­gestellt wurde, in dem das Abkommen mehr oder weniger schon gestanden ist, und nun wird das endlich umgesetzt. Das begrüßen wir ebenfalls sehr. Näheres hat Kollege Troch, mein Vorredner, schon ausgeführt, da gibt es nichts mehr zu ergänzen.

In diesem Sinne finden wir dieses Übereinkommen und dieses Abkommen gut und wer­den diesen unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Smodics-Neumann. – Bitte.


15.18.00

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich darf meinen Redebeitrag auch dem Thema des Übereinkom­mens des Europarates über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen widmen, weil ich denke, dass das eine ganz wichtige Geschichte ist, vielleicht eine Selbstverständ­lichkeit, Frau Staatssekretärin, aber ich glaube, es liegt auch an uns, Bewusstsein zu schaffen, daher vielleicht noch ein, zwei Worte dazu, was das denn überhaupt bedeutet.

Grundsätzlich regelt das Übereinkommen die Zusammenarbeit. Warum ist es wichtig, dass das geregelt wird? – Weil unterschiedliche Nationen miteinander arbeiten. Wer je­mals mit einem Kumpan oder Kompagnon gearbeitet hat, der vielleicht aus einem an­deren Kulturkreis kommt oder aus einem Land mit einem anderen nationalen Regelwerk, weiß, wie wichtig es ist, dass das Ganze auf einer gemeinsamen Basis beruhen kann. Es geht um Eigentumsrechte, die geregelt werden, um die Ausgewogenheit von Investi­tionen, und dann auch um den Zugriff auf dieses wunderbar entstandene Endprodukt.

Dieses Abkommen hat es ja schon 1994 gegeben, und wir können uns alle vorstellen, was sich gerade im Filmbereich seitdem auch technologisch getan hat, und auch darauf nimmt dieses revidierte Gesetz Rücksicht.

Es ist ganz wichtig, dass diese Koproduktion, und zwar heißt das dann offizielle interna­tionale Gemeinschaftsproduktion, mit den nationalen Produktionen gleichgestellt ist, weil dann auch die Möglichkeit besteht, auf nationale Fördertöpfe zugreifen zu können.

Eine Koproduktion hat natürlich auch einen wesentlich größeren Markt, auf dem diese Filme dann laufen können. Jetzt könnte man im ersten Augenblick glauben, da geht es vielleicht, wenn sich Österreich beteiligt, nur um den deutschsprachigen Raum, aber Frau Kollegin Blimlinger hat schon einige Beispiele genannt; spannenderweise sind das nicht Koproduktionen mit Deutschland, sondern mit Frankreich, mit Luxemburg, mit Großbritannien und so weiter.

Warum ist das für die Filmwirtschaft in Österreich so wichtig? – Weil wir wissen, dass die österreichische Filmwirtschaft circa ein Drittel koproduzieren muss, da die Produk­tionen sonst einfach zu teuer wären. Die österreichische Filmwirtschaft beschäftigt nicht weniger als 8 100 Mitarbeiter. Es sind 2 500 Unternehmen, die in dieser Branche tätig sind, sie sorgt für circa 1,4 Milliarden Euro Wertschöpfung, davon alleine 350 Millionen Euro in vor- und nachgelagerten Branchen – da reden wir vom Tourismusbereich, von


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der Werbewirtschaft. Nicht eingerechnet ist das, was noch zusätzlich an Dienstleistun­gen und Produkten für eine Produktion zugekauft werden muss. Ich erwähne es immer wieder: Da kann der Tischler dabei sein, da kann die Kostümbildnerin dabei sein, da kann die Visagistin dabei sein und viele mehr.

Deswegen ist das ein ganz wichtiges Instrument, um auch international tätig sein zu können. Vielleicht, um auch ein bisschen Bewusstsein für die Tragweite zu schaffen: Wenn Sie das nächste Mal wieder einen Film – hoffentlich bald – in den Kinos oder auch im TV anschauen und Sie haben die Möglichkeit, den Nachspann zu sehen, dann lesen Sie einmal, wie viele Menschen und wie viele Branchen da eigentlich beteiligt sind, damit wir in den Genuss von eineinhalb Stunden Vergnügen kommen! – Herzlichen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Engelberg. – Bitte.


15.21.46

Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Kollege Troch hat es schon erwähnt, dass hinter dieser lapidaren Bezeichnung des Ab­kommens über die Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien eigentlich sehr viel mehr steht: Es steht eben diese gemeinsame, dunkle Geschichte dahinter, es stehen Beiträge der Republik Österreich für Yad Vashem, für die Gedenkarbeit dahinter, deren Zahl erfreulicherweise in den letzten Jahren zugenommen hat. Österreich hat unter an­derem auch einen doch substanziellen Beitrag zur Errichtung des neuen Archivgebäu­des in Yad Vashem geleistet, das jetzt in Bau befindlich ist.

Ganz grundsätzlich sollte man vielleicht auch noch ein Wort zu Yad Vashem verlieren, der zentralen Gedenkstätte des Holocaust, des jüdischen Volkes, wo wir ja einerseits ein Museum und andererseits ein sehr, sehr stark wachsendes Archiv haben. Yad Va­shem heißt in der Übersetzung Denkmal und Name – Yad heißt Denkmal, Vashem Na­me. Es ist tatsächlich das einzige Denkmal und die Namensgebung für viele Opfer des Holocaust, die nicht einmal ein Grab haben, die nicht einmal einen Grabstein haben. Um es vielleicht noch einmal ein Stück persönlicher zu sagen: Meine Großeltern väterlicher­seits, acht Onkel und Tanten und eigentlich eine fast unüberschaubare Zahl an Cousins und Cousinen ersten und zweiten Grades sind nur dort verewigt.

Ich denke, dass das für viele Menschen eine besondere Bedeutung hat. Umso wichtiger ist es, dass wir als Republik dazu auch unseren Beitrag leisten.

Ich stehe auch nicht an, ein Wort der Anerkennung in Richtung der FPÖ zu sagen: Sie haben das damals bei der Unterzeichnung des Abkommens unterstützt und auch im Ausschuss – und auch jetzt in Ihrer Rede (in Richtung Abg. Lausch) – kundgetan, dass Sie das unterstützen wollen. Ich finde, das gehört auch extra anerkannt. Ich sage dazu aber auch: Ich persönlich würde mir wünschen, mehr solcher Zeichen von Ihnen zu hö­ren und zu sehen.

An alle anderen: Vielen Dank, wenn wir das dann einstimmig beschließen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wie vereinbart, verlege ich die Abstimmung darüber an das Ende der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte des Kulturausschusses.


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15.24.3436. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 823/A(E) der Abgeordneten Hen­rike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gender Reports Kunst und Kultur (544 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 36. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte.


15.24.55

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! 2006 lag das mittlere Äquivalenzeinkommen der Kunst- und Kul­turschaffenden bei etwa 1 000 Euro monatlich. Das bedeutete, dass schon damals 37 Prozent der Kunst- und Kulturschaffenden unter der Armutsgefährdungsgrenze leb­ten: 46 Prozent waren damals Frauen, in der darstellenden Kunst 52 Prozent und in der Musik 26 Prozent. Einkommensmäßig hat sich da sicher nicht viel verbessert, obwohl uns keine aktuellen Zahlen vorliegen.

Viele kulturellen Einrichtungen befinden sich im Verantwortungsbereich des Bundes, als Eigentum oder auch ausgegliedert, und das bedeutet, dass es im Bereich der gerechten Entlohnung und der prekären Arbeitsverhältnisse noch einiges zu tun gibt. Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang auch, dass die Stipendien und Fördermittel transparent vergeben werden, soweit es sich eben um öffentliche Förderungen handelt.

Ja, eine flächendeckende Erhebung evidenzbasierter Fakten soll jetzt in Berichtsform alle fünf Jahre erfolgen und dieser Bericht veröffentlicht werden. Ich denke, es wird dabei herauskommen, dass in der Kunstwelt – genauso wie sonst im Leben – ein großer Gen­derpaygap bei den Frauen existiert: wegen Kinderbetreuung, wegen Wiedereinstieg da­nach in den Beruf, wegen vieler bekannter Gründe, die wir hier schon in anderen Zusam­menhängen oft diskutiert haben. Geringe Einkommen spiegeln sich in Pensionen wider. Künstler müssen präsent sein, um Aufträge zu erhalten. Das ist für Frauen aufgrund ihrer familiären Situation oft nicht so einfach. Das entschuldigt die Situation nicht, es ist aber auch eine Tatsache.

Es bedeutet, dass wir hier keine hohe Erwartungshaltung haben dürfen, denn eines muss uns bewusst sein: Berichte schaffen noch keine Gleichstellung. Und gerade für freiberufliche Künstlerinnen greifen auch keine Gleichstellungspläne wie in Unterneh­men. (Beifall bei der FPÖ.)

15.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bitte.


15.27.12

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekre­tärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt jetzt ganz ausdrücklich dem geschätzten Kollegen Schellhorn widmen – ich hoffe, er hört mir zu; hört er mir zu? (Heiterkeit der Rednerin) –, der sich vorhin ausdrücklich gewünscht hat, dass hier ein Wettbewerb der allerbesten Ideen stattfindet (Abg. Schellhorn: Wa­rum vertagt ihr es?) und dass wir doch Ideen aufgreifen sollen, die gut sind. Genau das tun wir hier mit diesem Antrag.

Die NEOS waren im Kulturausschuss und haben die super Idee eingebracht, doch re­gelmäßig einen Genderreport in Auftrag zu geben, für alle Bereiche in Kunst und Kultur.


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Ja, super Idee, und ich glaube, auch die Frau Staatssekretärin wird diesen Ball mit gro­ßer Freude aufnehmen und genau das auch tun.

Warum ist das wichtig? – Die Erklärung liegt auf der Hand und wurde ja von Kollegin Ecker gerade auch erwähnt: weil wir eine Schieflage zwischen den Geschlechtern ha­ben. Und wenn wir aus der 150-jährigen Geschichte des Feminismus eines gelernt ha­ben, dann das, dass abwarten nicht hilft, sondern das Einzige, das hilft, ist: genau nach­zählen, genau nachmessen, genau nachschauen, welche Netzwerke, welche Abhängig­keiten es in einem Sektor gibt, welche Förderungen wirken, wie Entscheidungen fallen, wie die Posten besetzt werden und ganz speziell natürlich auch, wo das Geld und die Ressourcen hingehen. Genau das werden wir jetzt für alle Bereiche von Kunst und Kultur regelmäßig machen.

Ein paar Worte noch zur Filmwirtschaft, wo das ja schon in den letzten Jahren gemacht wurde, wo man weiß, dass das eine sehr männerdominierte Branche ist; aber wie sehr, das hat man erst in dem Moment gemerkt, als man wirklich mit dem doch erstaunlichen Ergebnis nachgezählt hat, dass 80 Prozent der Ressourcen beim Film an Männer gehen, und bei den TV-Serien – einem besonders öffentlichkeitswirksamen Segment dieser Branche – sind es sogar 92 Prozent. Das mögen ja zum Großteil auch nette Menschen sein, aber dennoch: Dieses Verhältnis entscheidet darüber, was als wichtig definiert wird, wie über Themen entschieden wird, wie Storys entwickelt werden, wie Charaktere und Rollen beschrieben werden, und selbstverständlich prägt das unsere Sicht auf die Welt und unseren Auftritt auf der Welt.

Deshalb ist nachzählen so wichtig, daher: Danke, NEOS, für diese Initiative. Ich freue mich auf das Ergebnis. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

15.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Becher. – Bitte.


15.30.06

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele österreichische Künstlerinnen sind weltberühmt und kunstschaffende Frauen, egal in welchem Zweig – bildende Kunst, Filmschaffen, Kino, Theater, Musik –, werden in der Öffentlichkeit wahrgenommen.

Es liegt natürlich nicht an der Leistung, aber Kunst hat auch eine finanzielle Dimension. Kunst ist ein Teil der Wirtschaft und da sieht die Sache – wie in den meisten Wirtschafts­betrieben – natürlich anders aus. Bleiben wir beim Bereich Film – meine Kollegin hat das vorhin dargelegt, und es ist auch im Antrag sehr genau ausgearbeitet ‑: Nur einer von fünf Filmen bekommt eine Herstellungsförderung zugunsten von Frauen, vier von fünf Förderungen gehen an Männer. Das gleiche Verhältnis findet sich natürlich auch in den Entscheidungsgremien des Österreichischen Filminstituts: nur auf jedem fünften Sessel sitzt eine Frau, auf den vier anderen Sesseln sitzen Männer. Dass diese Umstände ans Licht kommen, ist natürlich diesem Report, dem Film Gender Report, zu verdanken. Ob das jetzt beim österreichischen Film besser oder schlechter ist als in anderen Bereichen, das wissen wir nicht, wir wissen nur, dass es da Transparenz gibt.

Für uns als SPÖ ist es wichtig, dass wir einen Einblick in die Positionen haben. Frauen sollen in allen Kunst- und Kulturbereichen gleichberechtigt sein und vor allem auch frei von Diskriminierung und Benachteiligung ihrem Beruf nachgehen können. Daher ist die­ser Genderreport wichtig, egal, ob er alle zwei Jahre oder alle fünf Jahre gemacht wird, wie in dem Antrag gefordert. Der Bericht ist eine gute Grundlage für zukünftige Maß­nahmen, aber, das möchte ich ausdrücklich sagen, mit dem Bericht alleine ist noch nichts geschehen.


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Im Bereich Umwelt ist es an sich so, dass es da konkret um den Verbrauch von Flächen, um das Zubetonieren, um Verbauungen mit Häusern geht, und um das zu lenken, gibt es den Österreichischen Baukulturreport speziell als Hilfestellung für die Regierung. Im Arbeitsübereinkommen ist das auch vermerkt, aber konkret geschehen ist bis jetzt nichts. Es werden täglich 13 Hektar oder, wenn man es anders ausdrückt, 20 Fußballfel­der zubetoniert.

Daher: Ja zu diesem Genderreport, verbunden mit der Hoffnung, dass die Bundesregie­rung diesbezüglich mehr macht als beim Umwelt- und beim Klimaschutz. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Totter. – Bitte.


15.33.18

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Die österreichische Kunst- und Kulturlandschaft ist lebendig und äußerst vielfältig. Diese Tatsache verdanken wir in erster Linie den vielen Künstlerinnen und Künstlern, aber auch den großartigen Menschen, die Kunst und Kultur entstehen lassen und möglich machen.

Natürlich brauchen Kulturschaffende die richtigen Rahmenbedingungen. Sie brauchen einen klugen Einsatz der notwendigen finanziellen Mittel, um sinnvoll gestalten zu kön­nen. Die Kunst- und Kulturbranche ist von der Coronakrise besonders hart getroffen. Zahlreiche direkte und indirekte Unterstützungsmaßnahmen konnten zum Glück auf den Weg gebracht werden. Es freut mich ganz besonders, dass heute die Dotierung des Fonds zur Abfederung von Einnahmeausfällen bedingt durch Corona von 10 auf 20 Mil­lionen Euro erhöht wird. Die Änderung des Kunstförderungsgesetzes sieht auch die Schaffung eines Fonds für besondere Förderung im Zusammenhang mit Covid-19 in Höhe von 10 Millionen Euro vor, wenn bestimmte Sparten der Kunst- und Kulturbranche trotz Ausschöpfung anderer zur Bewältigung der Folgen der Pandemie geschaffener Un­terstützungsmaßnahmen existenziell gefährdet sind. Schön, dass dies gelungen ist und so den Kulturschaffenden weitere Unterstützungen zukommen können. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weratschnig.)

Nun zum vorliegenden Gesetzentwurf: Neben der gendergerechten Fördervergabe wur­den im Kulturbereich in jüngerer Vergangenheit richtigerweise Gremien paritätisch be­setzt und Kunst- und Kulturberichte geschlechtertransparent gestaltet. Kaum ein Bericht ist so detailliert und transparent wie der Kunst- und Kulturbericht. Bei jedem Bundes­museum ist beispielsweise die Genderverteilung angeführt. Demnach ist immer klar aus­gewiesen, wie viele Künstlerinnen und Künstler bei einer bestimmten Ausstellung ge­staltet haben, oder es ist auch die Anzahl der Kuratorinnen und Kuratoren angeführt.

Es liegen also sehr viele Daten bezüglich Genderverteilung vor, einen Genderbericht gibt es allerdings bislang nicht. Regelmäßige Genderreports halten wir daher für eine wichtige Grundlage, um evidenzbasierte und treffsichere Maßnahmen umsetzen zu kön­nen.

Bei Genderpolitik geht es aber auch um Fairnessaspekte, und all diese Fairnessaspekte sind Thema der neuen Arbeitsgruppe Fairness, die gemeinsam mit den Bundesländern eingerichtet wurde. Schwerpunktthema ist Fair Pay, was auch die Schließung von ge­schlechterbasiertem Lohngefälle umfasst. Das ist uns sehr wichtig und auch in unserem Regierungsprogramm enthalten. Als Ziele des Fair-Pay-Prozesses wurden unter ande­rem definiert: Erarbeitung konkreter Maßnahmen für gerechtere Bezahlung oder soziale Absicherung von Kunstschaffenden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 241

Wie bereits erwähnt ist der Kunst- und Kulturbericht ein sehr ausführlicher Bericht, in dem die Genderverteilung sehr genau ausgewiesen ist. Für diese Arbeit, also für das Verfassen des Berichtes, möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.

Ich freue mich, dass es gelungen ist, einen Antrag zu formulieren, der sicherstellt, dass alle fünf Jahre von der Bundesregierung ein Genderreport verfasst und vorgelegt wird. Ich hoffe, dass diesem Antrag nun alle Fraktionen zustimmen können.

Persönlich freue ich mich natürlich, wenn Kunst- und Kulturveranstaltungen wieder be­sucht werden können. Ich wünsche allen Kunst- und Kulturschaffenden viel Kraft und insbesondere auch Durchhaltevermögen und bin mir sicher, dass wir diese Krise ge­meinsam gut meistern werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Mag. Mayer. – Bitte.


15.37.26

Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich freue mich, dass wir mit diesem Tagesordnungspunkt einen weiteren Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbereich gehen können. Es ist ein Thema, das mir schon seit vielen, vielen Jahren ein Anliegen ist.

Wir haben in meinem Ressort bereits einen sehr ausführlichen Genderreport für den Bereich Film – Frau Abgeordnete Hamann hat schon dazu erläutert –, und ich freue mich, dass wir jetzt einen Mehrparteienantrag vorliegen haben, der dazu führen wird, dass wir einen solchen Report künftig alle fünf Jahre für den gesamten Kulturbereich haben werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Grundsätzlich darf ich darüber berichten, was in meinem Haus schon in den vergange­nen Jahren in vieler Hinsicht im Kulturbereich passiert ist: Bei den Einzelpersonenförde­rungen haben wir bereits halbe-halbe, das bedeutet, dass die Förderungsmittel zu genau gleichen Teilen an Männer und an Frauen gehen. Gemäß Regierungsprogramm ist die Umsetzung des Genderbudgeting in der Filmförderung in der finalen Planung und kurz vor der Umsetzung. Und auch in unserem Fairnessprozess, den wir zuletzt zusammen mit den Bundesländern und den IGs ins Leben gerufen haben, wird dieser Aspekt natür­lich eine entscheidende Rolle spielen.

Die Genderreports, die Sie, sehr geehrte Damen und Herren, heute hier beschließen werden, werden für all diese Bemühungen eine gute Grundlage liefern. Ich danke für diese Unterstützung, für diese Initiative und freue mich auf die Umsetzung.

Weil das heute, wie ich glaube, mein letzter Besuch im Hohen Haus heuer ist, danke ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit, für die vielen engagierten Diskussionen. Auch im Hohen Haus wurde in diesem schwierigen Jahr sicher sehr oft Übermenschliches geleistet. Ich wünsche Ihnen von Herzen frohe Weihnachten, bleiben Sie gesund und zuversichtlich! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Brand­stötter. – Bitte.


15.39.48

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt nicht repetitiv sein und das wiederholen, was meine Kolleginnen und Kollegen schon gesagt haben. Ich bin sehr froh, dass es uns


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gelungen ist, gemeinsam einen guten Antrag auf den Weg zu bringen, der dafür sorgen wird, dass sich die Datenlage zu Genderthemen im Kunst- und Kulturbereich definitiv verbessern wird. Es ist nämlich wichtig, zu wissen, wer im Film, im Theater, in der Lite­ratur und in allen weiteren Kunst- und Kultursparten wie oft und vor allem wie gezeigt wird.

Wir haben heute auch schon sehr viel zur Datenlage gehört, Sibylle Hamann hat er­wähnt, dass nur 20 Prozent aller Kino- und Fernsehfilmherstellungsförderungen an weib­liche Regisseure gehen, 80 Prozent gehen an Männer. Ich möchte an dieser Stelle noch anmerken, dass ja auch der ORF selbst Förderungen vergibt. Er ist nach wie vor GIS-finanziert und finanziert oder kofinanziert auch TV-Serien. Gerüchten zufolge – wir kön­nen da leider nicht nachfragen oder Nachschau halten – gehen auch da die meisten För­derungen an Männer.

Wir haben heute eine fantastische weibliche Stiftungsrätin nominiert. Anita Zielina ist eine sehr moderne, erfahrene Medienmanagerin und gibt uns großen Anlass zu der Hoffnung, dass wir in Zukunft auch an dieser Stelle für mehr Geschlechtergerechtigkeit und eine moderne Haltung im ORF sorgen können. (Beifall bei den NEOS.)

Wie schon erwähnt, brauchen wir die Datenlage zu Geschlechterdiskriminierung bezie­hungsweise zur Art und Weise, wie Gelder verteilt werden, um eben Evidenz zu erhalten, um in weiterer Folge dann Handlungsanleitungen zu entwickeln, um die richtigen poli­tischen Schritte zu setzen. Dazu brauchen wir detaillierte Studien, wie es sie auch im Film Gender Report schon gibt. Ich freue mich sehr, dass uns das gelungen ist, und hoffe, dass wir gemeinsam auch weitere Initiativen auf den Weg bringen werden. – Vie­len Dank. (Beifall bei den NEOS.)

15.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

15.42.25Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 30 bis 36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Abstimmungen.

Wir kommen zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Kulturausschusses, die wir wiederum getrennt vornehmen.

Ich frage die Fraktionen: Können wir abstimmen? – Ja.

Dann gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 30: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversiche­rung, das Bundesgesetz über den Kunstförderungsbeitrag, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerin­nen und Künstler, das Bundesgesetz über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln und das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geändert werden, samt Titel und Eingang in 540 der Beilagen.

Hierzu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Drozda sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Reifenberger vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile ab­stimmen lassen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 243

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Artikel 2 in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aus­sprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (Unruhe im Saal.) – Ich entschuldige und korrigiere mich: mehrstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 5 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil des Gesetzentwurfes ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrstimmig angenom­men.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich darf die Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung bitten. – Das dürfte jetzt einstimmig sein.

Ich bitte die Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 31: Antrag des Kul­turausschusses, seinen Bericht 541 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 32: Antrag des Kultur­ausschusses, seinen Bericht 542 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 33: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 543 der Beila­gen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte wiederum um ein Zeichen der Zustimmung. – Gleiches Stimmverhalten, mehr­stimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 34: Antrag des Kultur­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) in 350 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 35: Antrag des Kultur­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über die Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien in 413 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dafür ist, den bitte um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 36: Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, sei­nen Bericht 544 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 823/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 244

Wer das tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Weiters Abstimmung über die dem Ausschussbericht 544 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Gender Report für den Bereich Kunst und Kultur“.

Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig angenommen. (124/E)

15.46.5537. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1065/A der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Sibylle Hamann, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunter­richtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorberei­tungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundessportakademiengesetz und IQS-Gesetz geän­dert werden (570 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nun kommen wir zu Tagesordnungspunkt 37.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte.


15.47.26

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben heute schon aus dem Gesund­heitsausschuss gehört, dass es einen Antrag ohne Inhalt gegeben hat. Jetzt behandeln wir einen Antrag aus dem Unterrichtsausschuss, der so vollgepackt ist, dass er in mir Kindheitserinnerungen an den Gemüsegarten meiner Oma erweckt hat: Kraut und Rü­ben nebeneinander, Kraut und Rüben durcheinander.

Hohes Haus! In diesem Antrag geht es unter anderem um die Überführung von Schulver­suchen in das Regelschulwesen. Da wird also etwas festgeschrieben, das faktisch von keiner Bedeutung mehr ist, weil es an unseren Schulen schon tatsächlich vollzogen wird. Man schreibt etwas fest, das also schon durchgeführt wird, nämlich salopp gesagt den Einsatz von Computern an unseren Schulen durch unsere Schüler. Dieser Präzisierung oder Niederschreibung könnten wir durchaus auch zustimmen.

Der zweite Punkt bringt Änderungen in der Abwicklung der Auszahlung von Zuschüssen an Studierende für Studienaufenthalte im Ausland. Auch das ist etwas, was man durch­aus befürworten könnte, da ist nur die Frage zu stellen: Ist den Hochschulen, ist den Schulen bekannt, welcher Aufwand da tatsächlich auf sie zukommt?

Im dritten Punkt – und da wird es für uns schwieriger – geht es um die Matura. Die dies­jährigen Erfahrungen, die man im Zuge der Matura in Coronazeiten gemacht hat, sollen jetzt Einzug in das Regelschulwesen halten. Wir können uns alle noch daran erinnern, dass bei dieser Matura nicht alles ganz einwandfrei abgelaufen ist, dass zum Beispiel Schüler leere Zettel abgegeben haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang, eben weil es dabei um eine Änderung, eine Reform der Matura geht, eine Presseaussendung der AHS-Direktoren vorlesen, die im Titel – ich darf zitieren – „Notamputation der Matura“ geschrieben haben. Sie befürchten ein „Aufgabenstreichkonzert“ mit einer „Matura ohne mündliche Elemente“. – Diese Befürchtung, dass das wieder so kommen wird, hegen wir auch.

Eine Matura ohne mündliche Elemente ist für uns undenkbar, und es muss auch alles darangesetzt werden, dass es nicht dazu kommt: dass eben diese mündlichen Teilprü­fungen nicht entfallen. – Herr Bundesminister, Sie haben das im Ausschuss zugesagt. Ich bitte Sie, auch danach zu trachten, dass es dabei bleibt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 245

Das Wissen, das unsere Schüler, unsere Schülerinnen im Laufe ihrer Ausbildung erwor­ben haben, wollen sie auch präsentieren dürfen, und das wollen sie auch präsentieren können. Diese Möglichkeiten müssen wir ihnen geben und bieten, weil das ja auch eine wichtige Vorbereitung sowohl für das Studium als auch für den späteren Beruf ist.

Schließlich betrifft der vierte Punkt, Hohes Haus, die sogenannte Nost, die neue Ober­stufe. Salopp gesagt geht es dabei um das Aufsteigen mit Nicht genügend im Zeugnis, tatsächlich ist diese Nost, diese neue Oberstufe, aber eine altbekannte Baustelle. Bereits im Jahr 2013 hat es den ersten Probelauf gegeben, 2017 hätte sie in Kraft treten sollen – tatsächlich aber wurde sie mehrmals verschoben, und heute verschieben wir sie grund­sätzlich wieder einmal.

Herr Bundesminister, schaffen Sie diese Nost ab, anstatt an dieser Baustelle weiterzu­arbeiten und festzuhalten! Es funktioniert nicht, wenn wir unseren Kindern sozusagen einen Rucksack, eine Last umhängen, die sie über Jahre hinweg mitschleppen und am Ende des Weges leider feststellen müssen, dass sie ohne Matura dastehen. Die Ab­schaffung der Nost wäre im Sinne unserer Kinder, und es ist daher aus unserer Sicht auch unbedingt notwendig, dass man die Nost wegbringt.

Herr Bundesminister, zum Abschluss sei noch eine Frage an Sie gerichtet. Die „Vorarl­berger Nachrichten“ haben gestern am Abend in ihrer Onlineausgabe Folgendes ge­schrieben: „Keine längeren Weihnachtsferien; Bildungsministerium bestätigt: Ferien wer­den weder vorgezogen noch verlängert“. – Heute lese ich auf der Onlineplattform einer österreichischen Tageszeitung: „Vorgezogene Weihnachtsferien wegen Corona; Kom­men Schulferien schon eine Woche früher?“ – Ich würde Sie bitten, dass Sie das klar­stellen und auch ganz klar sagen, wie sich die Situation jetzt darstellt, weil es für uns nicht vorstellbar ist – das sage ich Ihnen auch –, dass die Ferien geändert werden, dass sie vorgezogen oder dass sie verlängert werden. (Beifall bei der FPÖ.)

15.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf den Herrn Bundesminister für Bildung recht herzlich in unseren Reihen begrüßen.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Taschner. – Bitte.


15.52.28

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Herr Kollege Brückl, ich darf mich bei Ihnen bedanken, Sie haben die Inhal­te eigentlich sehr gut vorgestellt, wie auch die möglichen Differenzen, die existieren. Das wurde mir jetzt also eigentlich weggenommen, dafür bin ich Ihnen wirklich verbunden.

Vielleicht darf ich noch ein paar Fußnoten dazu anbringen. Die eine betrifft die se­mestrierte Oberstufe – so heißt jetzt, was Sie als Nost bezeichnen. Name ist Schall und Rauch, aber es kommt darauf an, dass es in der Oberstufe verschiedene Möglichkeiten gibt, den Unterricht zu gestalten. Es gibt ja auch die Möglichkeit, ihn so zu gestalten, wie er klassisch gewesen ist – insofern haben wir etwas erreicht, was wir immer haben woll­ten: Wir haben eine Autonomie, also eine autonome Entscheidung, wie Schule gestaltet werden kann. Also ich sehe da eigentlich nur Vorteile und keine Nachteile.

Was immer bleiben wird, ist natürlich, dass dann am Ende das Wissen abgeprüft wird, so wie wir es haben wollen. Das ist die Matura, die Sie eben als zweiten Punkt betrachtet haben. Nun, so schlimm ist es bei der Matura ja nicht, ich glaube, dass wir sogar wirklich große Verbesserungen eingeführt haben. Sie wissen ja, die Matura ist unter Ministerin Schmied mit viel Idealismus als Zentralmatura gestartet, und da hat es noch Stolper­steine gegeben, die immer mehr und mehr ausgeräumt worden sind. Jetzt werden, glau­be ich, die Stolpersteine sogar schon so gut ausgeräumt, dass man bei der Matura fast von einem Highway zur Universität sprechen kann – jedenfalls ist das in Mathematik der Fall.


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Ich weiß, dass die Bemühungen, die da insbesondere professionelle Mathematiker be­treiben, außerordentlich wertvoll sind. Die Beispiele werden jetzt so gestellt, dass man nicht mehr mit Seneca sagen kann: Non vitae, sed scholae discimus!, so hat er es nämlich gesagt: Nicht für das Leben, sondern für die Schule lernen wir! – Ich darf Ihnen nur sagen: Seneca hat sogar noch dazugesagt: In supervacuum diffundimus, also: Wir zerfließen in einem Supervakuum, in einer völligen Leere, in der Schule. All das machen wir aber nicht, sondern wir machen die Schule jetzt wirklich so gewandt, dass wir auch tüchtige Menschen herausbringen können.

Die semestrierte Oberstufe und auch die Verbesserungen in der Matura sind eigentlich sehr gute Projekte – und betreffend die anderen Projekte, Herr Kollege Brückl, haben Sie gesagt, Sie können mitgehen.

Wir würden uns also freuen, wenn Sie im Sinne unserer Kinder, unserer Schülerinnen und Schüler und auch im Sinne der Zukunft von Österreich vollinhaltlich mitgehen wür­den. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

15.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Hammerschmid zu Wort gemeldet. – Bitte.


15.55.06

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bildungsminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuse­her! Ja, die Vielfalt der Dinge, die in diesem Gesetzentwurf enthalten ist, wurde bereits angesprochen. Ich möchte mich jetzt eigentlich nur auf die Reform, auf die Novelle der neuen Oberstufe konzentrieren.

Betreffend die neue Oberstufe gab es viel Kritik – manches zu Recht, vieles zu Unrecht, wie ich meine. Ein Problem waren die schon genannten und erwähnten Parkplatzprü­fungen, die lange mitgeschleppt werden konnten und dann zum Stolperstein wurden. Das ist jetzt in dieser Novelle bereinigt, und das ist gut so, würde ich meinen. Auch so einiges anderes aus der Evaluierung ist in die Überarbeitung dieses Gesetzes, in diese Novelle eingeflossen, und auch das begrüße ich sehr. Ich würde mich freuen, wenn das auch in anderen Bereichen so stattfinden könnte, nämlich dass man wissenschaftliche Erkenntnisse, Evaluierungen und die Praxis in Novellierungen miteinfließen lassen wür­de, beispielsweise bei den Deutschklassen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) – Aber das ist jetzt eine andere Geschichte.

Ich bin jedenfalls froh, dass die semestrierte Oberstufe, wie sie jetzt heißt, eine neue Chance bekommt, und ich weiß – ich schaue sehr gezielt in diese Richtung –, dass ich da den Grünen sehr, sehr stark verbunden sein muss, dass dieser Ansatz neue Oberstu­fe/semestrierte Oberstufe weiterleben darf und eine neue Chance bekommen kann. Sie auslaufen zu lassen – und das ist lange im Raum gestanden – wäre nämlich wirklich fatal gewesen, weil es eine Schule ist, von der viele Kinder und junge Menschen wirklich träumen: eine Schule, die Schülerinnen und Schüler entlang ihrer persönlichen Talente, ihrer Interessen, ihrer Vorlieben unterstützt, weil sie Module auswählen können, weil es themenzentriertes Lernen ist, weil es projektorientiertes Lernen ist, das im Mittelpunkt steht, weil jedes Semester Ausbildungsschwerpunkte neu gewählt werden können und vieles Weitere mehr.

Schülerinnen und Schüler werden von Coaches begleitet, individuelle Lehrbegleitung wird angeboten. Begabungsförderung – oft gefordert, auch von den Freiheitlichen! – kann stattfinden. Ich kann in meiner Geschwindigkeit Prüfungen machen: Ich kann über­springen, ich kann schneller lernen, wenn ich besser bin, ich kann aber auch mehr Zeit dazu brauchen.


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Das ist keine Fiktion, das ist gelebte Realität, liebe Kolleginnen und Kollegen, an einigen Schulen in meinem eigenen Umfeld im 23. Bezirk. Es sind die Ursulinen, die das ma­chen – und zwar schon lange machen –, das Gymnasium in der Draschestraße macht das, und zwar hochprofessionell und wirklich gut. Das sind einfach Schulen, die die Chance von innovativem, modernem, zeitgerechtem Unterrichten erkannt haben und die diese Chancen auch immer genutzt haben. Genau so stelle ich mir moderne Schule vor: eine, die die Talente und Potenziale unserer jungen Menschen auch wirklich fördert.

Was wir brauchen, ist, dass wir diese Schulmodelle in die Breite bringen. Es ist ja gerade wieder passiert: Die Freiheitlichen reden sie schlecht, andere sind zögerlich, und genau das ist das Problem! Dieses Modell wäre so zukunftsweisend, und wir müssen es schaf­fen, über Peer-Learning, Learning von Direktoren zu Direktorinnen, von Lehrerinnen zu Lehrern zu sehen, was da Gutes geschehen kann. – Ich glaube, nur so können wir in die Breite kommen, und ich hoffe sehr, dass uns das in den nächsten Jahren auch gelingen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bitte.


15.58.50

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Herr Präsident! Lieber Herr Bundesminis­ter! Kollege Brückl hat das ein vollgepacktes Paket genannt. Das ist völlig richtig: Da sind einige Dinge drinnen, verschiedene Dinge, gute, wichtige Dinge, notwendige Dinge, die wir jetzt auf den Weg bringen. – Ein paar Stichworte sind schon gefallen.

Erster Punkt: Wir schaffen hier eine Rechtsgrundlage für das E-Learning; das hat Corona erzwungen. Das haben wir uns nicht unbedingt ausgesucht, aber es war sinnvoll, und es wird bleiben.

Zweiter Punkt: Erleichterungen bei Erasmus plus. Das erweitert die Mobilität von Studie­renden und von SchülerInnen, auch kurzfristig; wir müssen halt darauf warten, dass wir wieder reisen dürfen.

Stichwort Matura: Auch das ist ein Punkt, den uns Corona quasi aufgezwungen und bei dem Corona die Entwicklungen beschleunigt hat. Es ist eine sinnvolle und gute Neure­gelung, dass wir jetzt die Leistungen der 8. Klasse einbeziehen. Das ist eine Regelung, die auch bleiben wird, weil sie sich bewährt hat.

Ich möchte Kollegen Brückl dahin gehend beruhigen: Ich glaube, das ist keine Amputa­tion, sondern eher eine Wellnesskur für die Matura.

Stichwort Nost: Da freue ich mich sehr über den Enthusiasmus von Kollegin Hammer­schmid, den ich teile. Da haben wir auf einer Baustelle, die schon lange bestanden hat, ein bisschen aufgeräumt.

Ich möchte dabei noch auf ein wichtiges Detail hinweisen, das mich ähnlich wie Kollegin Hammerschmid besonders freut: Wir machen im kommenden Jahr tatsächlich die Tür zu einer echten Modularisierung und Individualisierung auf; an dieser Stelle möchte ich ausdrücklich die Novi-Schulen in diesem Land ganz herzlich grüßen, die da jahrelang wichtige Pionierarbeit geleistet haben. Dieser Schulversuch wird jetzt ins Regelsystem überführt und wird dann in Zukunft hoffentlich von ganz vielen anderen Schulen über­nommen, auf dass viele Jugendliche ähnlich spannende Erfahrungen machen können, wie es an diesen Schulen bisher schon passiert ist.

Insofern: Deine Freude ist ganz meine Freude darüber, und ich glaube, es ist auch die Freude des Bundesministers. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

16.01



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 248

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Faß­mann. – Bitte.


16.01.09

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Hamann, es ist in der Tat auch meine Freude. Ich würde auch die drei Punkte betreffend diese Gesetzesmaterie hervorstreichen.

Das eine ist eben die Überführung eines IKT-gestützten Unterrichts in das Schulrecht. Wir haben gelernt, mit dem IKT-gestützten Unterricht umzugehen, und die Aufnahme in das Schulrecht ist, glaube ich, sehr sinnvoll. Auch dann, wenn wir diese Pandemie hof­fentlich irgendwann einmal überstanden haben werden, werden die sinnvollen Teile von Distancelearning mit Sicherheit genutzt und weitergeführt werden.

Das Zweite, das ich auch hervorstreichen möchte, ist die Weiterentwicklung der ab­schließenden Prüfungen, sprich Maturaprüfungen. Herr Brückl, es ist überhaupt keine Rede vom Wegfall der mündlichen Prüfung. Ich bin höchstwahrscheinlich so wie Sie der Meinung, dass es für junge Menschen nicht nur ein Erlebnis, eine Herausforderung, sondern auch eine Notwendigkeit ist, sich und ihre eigenen Ideen, das Erlernte vor einer Prüfungskommission zu präsentieren. Das ist, glaube ich, ein wertvoller Bestandteil gleichsam des Nachweises von Maturität, von Reife am Ende der Sekundarstufe. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Was wir bei der abschließenden Prüfung verändert haben, ist die Prüfungskommission, die Maturakommission: Sie ist verkleinert worden, und es werden weniger externe Vorsit­zende gebraucht. Das hat sich auch als sinnvoll herausgestellt, und das werden wir über­nehmen.

Das Dritte ist die Teilrechtsfähigkeit der Schulen, damit sie selbst am Erasmusprogramm teilnehmen müssen. Das ist eine Vorgabe der Europäischen Kommission, und das ma­chen wir.

Und das Letzte, Herr Brückl: Nicht alles, was in Zeitungen steht, muss man immer glau­ben, von einer Vorverlegung der Ferien ist nicht die Rede. Im Unterschied zum deut­schen Leopoldina-Papier, zu Deutschland, wo die Schulen ja alle in Betrieb waren und man gesagt hat: Machen wir ein bisschen früher Schluss!, haben wir einen Lockdown auch im schulischen Bereich 14 Tage lang schon erlebt. Ich sehe keine Notwendigkeit, die Ferien vorzuverlegen.

Herzlichen Dank, und ich bitte um Zustimmung zu dieser Gesetzesmaterie. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

16.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Mag. Faßmann. Ich korri­giere mich: Frau Mag. Salzmann. – Bitte.


16.03.52

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! – Ich habe mich schon über die Umbenennung gewundert, aber Sie haben es korrigiert. – Geschätzter Herr Minister Faßmann! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, aber auch liebe Zuseher daheim vor den Fernsehgeräten!

Lassen Sie mich eingangs Folgendes sagen: Ich kann die Aussage von Kollegen Eypel­tauer – ich sehe ihn jetzt nicht –, der zur Dienstrechts-Novelle gesprochen hat, über den öffentlichen Dienst so nicht stehen lassen. Das kann ich so nicht stehen lassen! Ich habe in den letzten Wochen und Monaten selten derartig geringschätzige und undifferenzierte Aussagen über den öffentlichen Dienst gehört wie bei dieser Rede von Kollegen Eypel­tauer zur Dienstrechts-Novelle. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)


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Ich möchte mich von dieser Stelle aus ganz bewusst bei allen Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst bedanken, sei es bei der Polizei, sei es in der Pflege, sei es im Bereich der Pädagogik, bei den Lehrerinnen und Lehrern, auch bei den Kindergärtnerin­nen und Kindergärtnern, aber auch bei den Kollegen und Kolleginnen vom Bundesheer, die uns gerade jetzt bei den Testungen extrem gut unter die Arme greifen und für einen perfekten Ablauf sorgen. Ich möchte von dieser Stelle aus ein ganz herzliches Danke an sie alle richten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Lassen Sie mich aber jetzt bitte auch zum vorliegenden Antrag, zum Schulorganisations­gesetz noch kurz Stellung nehmen. Wir werden hier wichtige Regelungen, die aus der Schulpraxis heraus schon lang gefordert worden sind, umsetzen. Uns ist es wirklich ein Anliegen, aus der Praxis heraus und für die Praxis sinnvolle Gesetzgebung zu betreiben und sinnvolle Gesetzesänderungen zu machen. Sie, Herr Minister Faßmann, haben wirklich ein ganz offenes Ohr für die Anliegen aus den Schulen heraus. Dafür danke ich ein weiteres Mal, weil es nicht selbstverständlich ist.

Die neue Oberstufe ist ein wesentlicher Bereich, es ist bereits angesprochen worden, seit 2012 gibt es sie. Frau Kollegin Hammerschmid, ich bin auch nicht fürs Abschaffen, weil ich sehe, dass es Schulen gibt, in denen sie gut funktioniert, die sie auch haben möchten, aber Tatsache ist auch, dass es Schulen gibt, in denen es nicht gut funktioniert, und daher ist es wichtig, dass wir auch die Opt-out-Möglichkeit jetzt noch einmal drinnen haben.

Wir entwickeln die Nost sinnvoll weiter. Wir haben immer davor gewarnt, dass es Park­platzprüfungen gibt, die zu späten Schulabbrechern führen. Dem schieben wir jetzt einen Riegel vor, indem wir das sinnvoll regeln. Wir werden weniger Semesterprüfungen ha­ben, es ist ein Aufsteigen nur noch mit einem Nicht genügend im Semesterzeugnis mög­lich. Es werden aber auch zusätzliche Fördermaßnahmen ergriffen, und der Schulwech­sel von der Nost-Schule in eine normale Schule und von einer normalen Schule in eine Nost-Schule wird jetzt auch geregelt.

Weitere Änderungen haben Sie bereits von den VorrednerInnen gehört: die Überführung von Schulversuchen, E-Learning, in das Regelschulwesen und die Teilrechtsfähigkeit im Erasmus plus – auch das sind wesentliche Schritte.

Lassen Sie mich aber bitte zum Schluss noch einen Appell an Sie alle richten: Uns sind der sichere Schulbetrieb und vor allem der Präsenzunterricht ein ganz großes Anliegen. Bitte gehen Sie testen! Und das sage ich ganz bewusst auch den Zusehern daheim: Bitte lassen Sie sich testen und sorgen Sie so für Ihre eigene Sicherheit, für die Sicher­heit der Familien, gerade jetzt vor und zu Weihnachten, aber auch für die Sicherheit Ihrer Kollegen am Arbeitsplatz!

Sie alle tragen, jeder Einzelne von Ihnen trägt dazu bei, dass ein sicherer Schulbetrieb auch im Jänner des neuen Jahres möglich ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Da die Berichterstatterin am Wort war, denke ich, dass sie kein Schlusswort mehr wünscht.

Wie vereinbart verlegen wir die Abstimmung an das Ende der Verhandlungen über die Berichte des Unterrichtsausschusses.

16.07.5938. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (479 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein Bildungsdokumentationsgesetz 2020 erlassen wird und


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das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Universi­tätsgesetz 2002, das IQS-Gesetz sowie das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz geändert werden (571 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 38. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.


16.08.29

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren jetzt die Novelle eines Bildungsdokumentationsgesetzes, und wir können die Intention, die Sie mit dem Gesetz damals schon – vor, glaube ich, mittlerweile 18 Jahren – hatten, und die Idee dahinter absolut nachvollziehen, nämlich Bildung für den wissenschaftli­chen Zweck zu dokumentieren. Das ist einmal das, was wir verstehen können.

Was wir aber nicht verstehen können, Herr Minister, ist das Vorgehen bei der Umsetzung dieses Bildungsdokumentationsgesetzes. Wir können das Vorhaben bezüglich des Um­gangs vor allem mit der Speicherung von sehr sensiblen Daten von Kindern und Ju­gendlichen ganz einfach nicht verstehen. Deshalb ist das Gesetz aus unserer Sicht nicht gut genug gemacht. Wir sollten ganz einfach nicht leichtfertig mit den Daten von Kindern und Jugendlichen umgehen und haben halt wirklich große, große Bedenken.

Was haben Sie vor? – Sie möchten die Dokumentation der Bildungsdaten, von sehr per­sönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen, bis hin zum fortgeschrittenen Erwach­senenalter – bis zu 60 Jahre – speichern. Das ist eine Verdreifachung der Istsituation, denn im Moment haben wir 20 Jahre – also dreimal so lang wie bisher.

Sie möchten außerdem zum Beispiel auch Betragensnoten dokumentiert wissen und damit manifestieren.

Sie manifestieren auch sonderpädagogischen Förderbedarf und verlängern sozusagen auch dessen Manifestation. Ich frage Sie: Mit welchem Mehrwert? Sie wissen, wir leben noch immer nicht in einer inklusiven Welt mit einer inklusiven Bildung, und es kann durch den dokumentierten SPF-Bedarf immer noch zu Stigmatisierungen von Kindern und Ju­gendlichen und damit auch von Erwachsenen kommen.

Sie ermöglichen außerdem auch den Zugriff auf und die Verarbeitung von biometrischen Bilddaten – wenn man zum Beispiel an SchülerInnenausweise oder Studierendenaus­weise denkt –, und damit wird ein bisschen die Normalisierung der Nutzung von sensib­len Bilddaten etabliert.

Ja, es gibt eine Änderung, was zum Beispiel die Umstellung von der Sozialversiche­rungsnummer auf ein sogenanntes bereichsspezifisches Personenkennzeichen betrifft, aber das tritt erst – und daran gibt es auch Kritik – mit dem Schuljahr 2023/24 in Kraft.

Herr Minister, es ist nicht nur unsere Kritik, es sind nicht nur wir, sondern es sind etliche Institutionen, die dieses Gesetz kritisieren. Ich darf den Rechnungshof erwähnen, ich darf die Arbeiterkammer erwähnen, ich darf die Österreichische HochschülerInnenschaft erwähnen, ich darf Epicenter Works erwähnen, und es sind noch einige mehr. Und sehr offen gesprochen: Diese Kritikpunkte, die geäußert wurden, haben leider keinen Nieder­schlag im Gesetz gefunden.

Deshalb frage ich Sie ganz ehrlich: Wieso planen Sie eine Novelle des Bildungsdoku­mentationsgesetzes, in der es um die Speicherung von Daten für einen Zeitraum von bis zu 60 Jahren geht – nämlich die Aufbewahrungsfrist –, und haben keine Datenschutzfol­genabschätzung, keine, die wir kennen? Sie haben im Ausschuss angesprochen, dass Sie sie eh haben – aber sie ist dem Parlament nicht transparent zugänglich.


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Sie setzen außerdem auf enorme Verordnungsermächtigungen, nämlich für Sie selbst, für Ihr Ressort. Das ist auch ein Kritikpunkt, weil damit sozusagen Intransparenz und mögliche Alleingänge verbunden sind.

Ich frage noch einmal: Was soll diese Stigmatisierung durch den SPF, den sonderpäda­gogischen Förderbedarf? Und: Warum etabliert man mit der Novelle auch erstmalig die Erstsprache, womit es auch zu einer Reihung von anderen, weiteren Sprachen kommt?

Der Rechnungshof kritisiert außerdem und fragt, welche Kosten eigentlich dem Schuler­halter, der Schulerhalterin, den Gemeinden entstehen. Auch darauf gibt es keine Antwor­ten, leider.

Herr Minister, das sind Fragen über Fragen und wirklich Unsicherheiten und, wie gesagt, ein Manifestieren von sensiblen Daten von Kindern und Jugendlichen für einen Zeitraum von 60 Jahren. All das schreckt uns wirklich ab und ist uns ganz einfach zu unsicher, nämlich ein zu großer Unsicherheitsfaktor den Kindern und Jugendlichen und ihren Da­ten gegenüber. Somit, Herr Minister, lehnen wir diese Gesetzesvorlage ab. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

16.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Totter. – Bitte.


16.12.49

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Mit dem Beschluss des hier vorliegenden Gesetzentwurfes erfolgen Verbesserungen in gleich acht Bundesgesetzen. Lassen Sie mich nur einige dieser Neuerungen herausgrei­fen!

Der Datenverbund zwischen den Schulen garantiert die Verringerung des administrati­ven Aufwands aufnehmender Schulen, da die Eingaben aller relevanten Daten der Schü­lerinnen und Schüler automationsunterstützt zur Verfügung gestellt werden.

Dies betrifft insbesondere die regelmäßigen Schulwechsel zwischen der vierten und der fünften sowie der achten und der neunten Schulstufe, aber auch unterjährige Wechsel. Künftig werden also relevante schülerinnen- und schülerbezogene Daten automatisch verarbeitet, damit diese bereits anlässlich der Anmeldung an einer anderen Schule von jener Schulleitung abgefragt werden können.

Kurz gesagt: Es kommt zur Erleichterung des Datenaustausches zwischen Schulen beim Schulwechsel, was zu einer Entlastung der Schulleitungen führt.

Das Regierungsprogramm sieht weiters die Etablierung eines gesamtheitlichen Bil­dungsmonitorings durch die Zusammenführung relevanter Datenquellen vor. Damit schaf­fen wir eine solide, transparente und einheitliche Datenbasis als Grundlage für evidenz­basierte Entscheidungen im Rahmen der Qualitätssicherung im Bildungswesen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hamann.)

Mit der Neugestaltung des Bildungsdokumentationsgesetzes wird darüber hinaus eine bessere Übersichtlichkeit der Datenverarbeitungen erreicht, indem die Verarbeitung von schülerinnen- und schülerbezogenen Daten von jener der Studierendendaten getrennt wird. Insgesamt dienen alle Maßnahmen der Verringerung des administrativen Aufwan­des sowie der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit.

Während die Bundesregierung und der Bundesgesetzgeber also ihre Aufgaben gemäß dem Regierungsprogramm erfüllen, tragen sehr viele Pädagoginnen und Pädagogen mit ihren Schulleitungen dazu bei, dass Schule auch in Krisenzeiten sehr gut gelingen kann. (Beifall bei der ÖVP.)


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Um nur ein Beispiel zu nennen: In den letzten Tagen fanden die Coronatestungen für Pädagoginnen und Pädagogen statt. In der Steiermark nahmen rund 77 Prozent an die­sen Massentestungen teil. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedan­ken. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist klar, dass in Krisenzeiten Maßnahmen zur Eindämmung der Krise gesetzt werden müssen. Ein vernünftiger Umgang damit wird von uns allen gefordert. Im Hohen Haus wird häufig bekundet, dass Kinder und Jugendliche gut durch diese Krise geführt werden müssen und dass sie durch diese Krise keinen Schaden erleiden sollen. Was verursacht aber bei den Kindern Schaden? – Natürlich verunsichert die gesamte Covid-Krise über­haupt. Wenn dann noch die Verunsicherungen dazukommen, ob eine Maske getragen werden soll, ja oder nein, ob eine Testung durchgeführt werden soll, ja oder nein, dann tut man den Kindern sicherlich keinen Gefallen.

Kinder brauchen Erwachsene, die ihnen eine klare Haltung zeigen und einen klaren Weg vorgeben. Wenn sich die Bezugspersonen – Eltern, Lehrer – vorbildhaft an die Maßnah­men halten, wird es auch den Kindern nicht schwerfallen, diese einzuhalten. Das, was Sie hier aus taktischen und oppositionspolitischen Gründen tun, ist, alles infrage zu stel­len, jede Maßnahme ins Lächerliche zu ziehen und zu boykottieren, und dafür fehlt mir jegliches Verständnis. (Beifall bei der ÖVP.) Ich frage mich, wie Sie das unseren Kindern gegenüber vertreten und verantworten können.

Ich bin stolz auf unsere Pädagoginnen und Pädagogen und auf die Schulleitungen, die jetzt in der Zeit der schweren Pandemie und trotz der großen Verunsicherung Ihrerseits sehr geschickt und mit viel Können die Balance zwischen maximalem Gesundheits­schutz und professioneller Pädagogik halten.

Das gibt unseren Kindern Halt, Orientierung und Vertrauen und mir die Hoffnung, dass wir diese weltweite Gesundheitskrise trotz Ihrer unvernünftigen Haltung gut meistern kön­nen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

16.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte.


16.17.36

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Vorab an die Kolleginnen Totter und Salzmann, die hier ein Plädoyer im Sinne von: Gehen Sie zu den Massentests, damit die Schulen offen bleiben können und Präsenzunterricht stattfinden kann!, gehalten haben: Ja, das wollen wir auch, und wir ziehen auch nicht jede Maßnahme ins Lächerliche.

Ich verstehe dann aber nicht, warum Sie heute am Vormittag unserem Antrag, dass es in Zukunft regelmäßige Tests auch beim Lehrpersonal geben soll, nicht zugestimmt ha­ben. Also was wollen Sie eigentlich? (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja, das ist so! Das haben Sie vielleicht nicht mitbekommen.

Zum Bildungsdokumentationsgesetz: Grundsätzlich sind wir natürlich sehr dafür, dass Bildungsdaten erhoben werden und dass wir wissen, wie Bildungslaufbahnen verlaufen. Wir wollen ja auch – vor allem wir NEOS wollen das; ich hoffe, Sie auch –, dass sich die Bildungsverwaltung stärker an diesen Daten orientiert, ihre Arbeit danach ausrichtet und sie auch als Bewertungsgrundlage für verschiedene politische Handlungen heranzieht. Es geht uns also nicht um das Was, sondern es geht uns darum, wie das ganze Gesetz zustande kommt.

In unserer Welt wäre es notwendig, dass man vor dem Gesetzesbeschluss eine Da­tenschutzfolgeabschätzung auf dem Tisch liegen hat, anhand derer man auch sehen kann, welche Risiken es bei dieser umfassenden Datensammlung, die jetzt dann auch


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60 Jahre aufbewahrt wird, gibt, und dass das im Vorhinein diskutiert wird und einfach klar ist, was das bedeutet. Das ist nicht der Fall gewesen. Das kritisieren wir sehr.

Weiters geht es um die wichtige Frage, wer welche Daten zu welchem Zweck mit wel­chen Kriterien auswerten darf. Das ist für uns auch nicht klar ersichtlich. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass die Statistik Austria diese Daten erhält, um ein umfassendes Bild des österreichischen Bildungsniveaus zu zeichnen. Es handelt sich aber schon auch um eine große Verknüpfung von einer Vielzahl von personenbezogenen Merkmalen, die auch, je nach Kombination, durchaus Rückschlüsse auf die Identität der einzelnen Per­sonen zulassen könnte.

Ich finde es bedenklich, dass das Bildungsministerium künftig über einen Datenpool ver­fügt und einen Datenbestand hat, in dem die Ergebnisse zum Beispiel der neuen Kom­petenzmessung, die Schulnoten, Informationen und Bildungshintergrund der Eltern von jedem Schüler und jeder Schülerin drinnen sind, ohne Klarheit zu haben, wo diese Daten gelagert werden, gespeichert werden, welchen konkreten Zwecken sie im Ministerium dienen, welche Ziele mit ihnen verfolgt werden und wer sie beforschen darf.

Nach mir sprechen noch Kollegin Hamann und vielleicht auch Sie (in Richtung Bundes­minister Faßmann): Sie werden sicher mit dem Argument kommen, dass alles daten­schutzrechtlich unter Dach und Fach ist, dass die Daten sicher gelagert und gut verwahrt sind, dass die Bundesregierung besonders gut auf diese Daten schaut. Ich darf Sie da­her nur an das Ergänzungsregister, an die GIS und an die Anmeldungen zu den Massen­tests erinnern – und auch aus diesem Grund stimmen wir nicht zu. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bitte.


16.21.02

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Ein paar Fragen stehen zu diesem Ge­setz im Raum. In den sozialen Medien wurde auch schon die Befürchtung geäußert, das sei ein Überwachungsgesetz. Die Kollegin von der SPÖ hat vorhin gerade gesagt, es werden da leichtfertig Daten erhoben, wobei der Verdacht mitschwingt, die Daten wür­den auch veröffentlicht.

Ich kann dazu zwei Dinge sagen: Mit diesem Gesetz erhöhen wir die Datensicherheit. Wir ersetzen die Sozialversicherungsnummer, die ja bis jetzt verwendet wird, durch ein Personenkennzeichen. Das heißt, wir schützen die Daten wesentlich besser als bisher und ermöglichen auch eine viel bessere Anonymisierung.

Das Zweite, was wir mit diesem Gesetz machen, ist: Wir schaffen eine wesentlich bes­sere Datenbasis für die Forschung und damit auch für die Bildungspolitik, denn eigent­lich – das richte ich besonders an die NEOS – ist doch eine evidenzbasierte Bildungs­politik genau das, was wir immer fordern. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

Zu der Sache mit den 60 Jahren: Sicher ist es wichtig, dass man – natürlich anonymi­siert – über 60 Jahre hinweg verfolgen kann, wie sich Bildungsbiografien entwickeln. Kinder sind ja nicht fertig ausgebildet, sobald sie eine Schule verlassen. Wir reden immer vom lebenslangen Lernen, Leben gehen weiter und entwickeln sich. Von welchen Fak­toren beeinflusst wird, ob die Kinder am Ende auf dem Bildungsweg sozusagen verloren gehen oder ob sie später vielleicht doch noch einen Abschluss schaffen, all das sind wichtige Informationen. Wir müssen wissen, wie Ressourcen in unserem Bildungssys­tem eingesetzt werden, wir müssen erfahren, was gute und was weniger gute Ergebnis­se bringt und wo und warum Kinder und Jugendliche verloren gehen.


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Zwei Bereiche, die auch schon kurz angesprochen wurden, waren uns besonders wich­tig. Die Erstsprachen wurden erwähnt. Genau da hat es in der Datenerhebung massive Lücken gegeben, die schlecht und schädlich waren, wie wir meinen. Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass die Erstsprachen der Kinder viel besser als bisher erhoben werden. Das war auch ein ausdrücklicher Wunsch der Statistik Austria. Bisher wurde immer nur zwischen Deutsch und nicht Deutsch unterschieden. Es wurde überhaupt nicht unterschieden, wie gut ein Kind seine eigene Muttersprache kann, wann es in der eigenen Muttersprache alphabetisiert wird. All das soll jetzt systematisch erfasst werden – und das ist ein Fortschritt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das zweite Beispiel, das uns auch besonders wichtig war, ist die Datenbasis für den Chancenindex. Wir alle wollen wissen, wo strukturelle Benachteiligungen in unserem Bildungssystem bestehen und wie man Ressourcen gezielt einsetzen kann, um diesen entgegenzuwirken – und dafür brauchen wir eine bessere Datenbasis. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass es da drinnen steht.

In diesem Sinne ist es, glaube ich, ein gutes Gesetz. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir legen, wie vereinbart, die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.

16.24.0639. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (480 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) erlassen wird (572 d.B.)

40. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1076/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Laptops für Schü­ler*innen (573 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunk­ten 39 und 40. Die Debatten werden wieder unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Bayr. – Bitte.


16.24.45

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Prinzipiell geht es in dem Tagesordnungspunkt darum, dass wir Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Schulstufen mit Tablets und Laptops ausstatten wollen. – So weit, so gut. Mir ging es in meinem Antrag darum, dass diese Tablets und Laptops re­furbisht, sprich wiederaufbereitet sind, weil das eine Menge an Rohstoffen und Res­sourcen spart, die zum Teil unter ganz furchtbaren Umständen geschürft werden, für die Kinderarbeit zum Einsatz kommt, mit deren Gewinnen, die oft von illegalem Abbau her­rühren, zum Teil Bürgerkriege oder Warlords finanziert werden.

Ich wollte also, dass diese Geräte refurbisht sind; ich wollte, dass sie garantiert repariert werden können; ich wollte, dass klar ist, dass dann, wenn es am Ende der Lebensspan­ne zur Entsorgung kommt, die Entsorgung ökologisch und sozial passt; und ich wollte,


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dass auch generell ein nachhaltiger Umgang mit solchen ICT-Geräten gelehrt wird. Wir haben uns da für einen gemeinsamen Antrag gefunden, der jetzt zwar nicht ganz so toll wie meiner, aber vollkommen okay ist. Darum freut es mich, dass wir diesen heute auch beschließen werden.

Vielleicht erinnern sich ein paar von Ihnen: Ich habe gestern in einer Rede im Zuge der Debatte um die Sustainable Development Goals erwähnt, dass es im albanischen Par­lament ein Webinar gegeben hat, wie man denn die SDGs im Parlament umsetzen kann, was das Parlament zur Umsetzung beitragen kann. Die albanischen Kolleginnen und Kollegen haben mich um einen Beitrag aus dem österreichischen Parlament ersucht, und ich habe diesen Antrag als Beispiel genommen, um zu zeigen, wie viele Sustainable Development Goals der Antrag eigentlich betrifft. Es sind erstaunlich viele.

In Bezug auf die großen Ziele geht es um das Ziel 10, das Reduzieren von Ungleichhei­ten innerhalb von Gesellschaften, weil auch ärmere genauso wie reichere Kinder gute Tablets und Laptops bekommen werden. Es geht um das Ziel 12, darum, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster zu schaffen und bei der Beschaffung von Dingen da­rauf zu schauen, was alles an Verwendung von neuen Rohstoffen vermieden werden kann. Es geht um das Ziel 15, die nachhaltige Nutzung von terrestrischen Ökosystemen, weil wir eben weniger ausbeuten und damit auch Umweltverschmutzung am Land und Verlust von Biodiversität vermeiden. Und es geht um das Ziel 17, die internationale Zusammenarbeit, weil wir eben auch so etwas wie ein Bewusstsein für Global Citizen­ship schaffen, wenn wir den jungen Menschen beibringen, was es heißt, mit solchen Rohstoffen in ihren Geräten verantwortungsvoll umzugehen.

Darüber hinaus habe ich noch zwölf Unterziele, Targets gefunden, die ich jetzt nicht im Einzelnen aufzählen kann. Das reicht hin bis zur Frage, ob Frauen und Männer gleicher­maßen Zugang zu IT haben. Da geht es darum, dass die Digital Divide zwischen den Geschlechtern geschlossen werden kann. Der Antrag betrifft noch viele, viele andere Ziele.

Herauszufinden, welche Ziele der Antrag in dem Fall positiv befördert, hat etwa 10 Mi­nuten gedauert. Ich glaube, das ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir es uns durchaus leisten könnten und das durchaus andenken sollten, dass wir in den Vorblättern aller Gesetze einen Check dahin gehend machen, welchen Effekt – im positiven und im ne­gativen Sinne – das vorliegende Gesetz, das vorliegende Gesetzesvorhaben auf die SDGs hat. Diese Übung zeigt, dass das machbar ist und sich kein Beamter davor zu scheuen braucht, da das unendlich überbordende Bürokratie sein könnte. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Hamann.)

16.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.


16.28.33

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bayr, Ihre Rede bringt mich eigentlich zur Notwendig­keit, sofort korrigierend einzugreifen, weil Sie die Debatte über das Gesetz zur Digitali­sierung der Schulen mit der Aussage eingeleitet haben, dass Schüler der 5. und 6. Schul­stufe mit Tablets ausgestattet werden. Das ist eine – nicht böse sein! – extrem verkürzte Darstellung dieses Gesetzes. (Zwischenruf der Abg. Bayr.)

Ja, es geht um Hardware, um Tablets und um den Anschluss der Schulen an leistungs­fähige Netze. Es geht aber sehr viel mehr um Software, um Qualitätssicherung der Soft­ware, weil nicht alles, was man Schülern möglicherweise vorsetzt, auch genau das Rich­tige ist. Es geht um die Weiterentwicklung von Lernplattformen; es geht um die Weiter­entwicklung der Contentbibliotheken; und es geht schließlich – und das ist das Aller­wichtigste – um die Weiter- und Fortbildung der Lehrenden, die wissen müssen, wie sie


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eine neue Pädagogik, die das Digitale aufnimmt, auf den entsprechenden Geräten um­setzen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Bayr.)

Ich bitte Sie nur, das nächste Mal, wenn Sie Ihre Rede einleiten und auf ein Gesetz zu sprechen kommen, dies nicht mittels einer extrem verkürzten Darstellung zu machen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Deckenba­cher. – Bitte.


16.29.55

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Zu Beginn möchte ich unsere Digitalisierungsministerin zitieren – Herr Minister, Sie erlauben –, die Folgendes gesagt hat: „Wie wir und unsere Kinder lernen, hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Digitalisierung und Bildung gehen heute eng miteinander einher. Mir ist wichtig, dass wir die nächste Generation mit und durch die Mittel der Digitalisierung ausbilden. Nun legen wir den Grundstein für eine neue Welt in der Bildung.“

Im Zusammenhang mit der Coronakrise wurde die dringende Notwendigkeit des Aus­baus der Digitalisierung in den Schulen einmal mehr sichtbar. Die Digitalisierung hat tagtäglich Einfluss auf unser Leben, auf die Art und Weise, wie wir kommunizieren, wie wir arbeiten, aber auch wie wir miteinander lernen. Das war gerade im Homeschooling, im Distancelearning für alle am Schulleben Beteiligten eine sehr große Herausforderung.

An dieser Stelle möchte ich mich an die Kolleginnen und Kollegen der NEOS, vor allem an Kollegen Eypeltauer – den ich gerade nicht sehe – wenden: Bitte hören Sie auf, im­mer wieder den öffentlichen Dienst und die großartige Arbeit der Kolleginnen und Kol­legen zu diffamieren! (Beifall bei der ÖVP.) Ich weiß nicht, was Ihr Bildungsstadtrat in Wien dazu sagen würde. (Abg. Loacker: Das haben wir nicht! Zuhören einmal!)

Herr Bildungsminister Faßmann hat im Juni 2020 den Achtpunkteplan zur Realisierung der digitalen Schule vorgestellt. Um die Voraussetzungen für diese zu schaffen, werden digital unterstützter Unterricht und innovative Lehr- und Lernformate großflächig und nachhaltig im Bildungssystem verankert.

Erlauben Sie mir, kurz die wesentlichen Punkte der Regierungsvorlage zusammenzufas­sen: Wir werden, wie der Herr Minister schon erwähnt hat, die Schülerinnen und Schüler ab der 5. und 6. Schulstufe mit digitalen Endgeräten ausstatten. An den Standorten werden Digitalisierungskonzepte erstellt. Wesentlich sind natürlich auch die Schaffung und der Ausbau einheitlicher Lern- und Arbeitsplattformen. Das Serviceportal „Digitale Schule“ wird die digitale Kommunikation zwischen Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ermöglichen. Wichtig ist uns, dass alle Schülerinnen und Schüler auf einem einheitlichen technischen Niveau ausgestattet werden. Wir wollen bei der Be­schaffung der digitalen Endgeräte selbstverständlich auch ökologische, soziale und die Nachhaltigkeit betreffende Faktoren einbeziehen.

Seitens einiger Länder wurden Bedenken geäußert, dass sie für die Fernverwaltung ver­antwortlich gemacht werden könnten. Diese geäußerten Bedenken sind unbegründet, denn mit der Neuformulierung der Passage zur Fernverwaltung, die nach der Begutach­tung der Regierungsvorlage vorgenommen wurde, erfolgte lediglich eine datenrechtliche Klärung, und die Aufgaben der Schulerhalter bleiben davon selbstverständlich unbe­rührt.

Viele von uns haben im vergangen Jahrhundert von Bruno Kreiskys Schulbuchaktion profitiert. Diese hat die Schule verändert und geprägt. Ebenso wird der digitale Unterricht als Ergänzung die Schule im 21. Jahrhundert verändern. Das ist ein großer Schritt; ein


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großer Schritt für die Schule, ein wichtiger und wesentlicher Schritt für die Vorbereitung unserer Kinder und Jugendlichen auf die Berufswelt. Es ist eine Chance und eine An­regung, noch mehr junge Menschen, vor allem Mädchen, für technische Berufe und Be­rufe im IT-Bereich zu begeistern. Erlauben Sie mir aber, eines zu betonen: Die Digita­lisierung ersetzt den Menschen nicht, sie erweitert die Möglichkeiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. El-Nagashi.)

16.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hamann, heute im Dauereinsatz. – Bitte.


16.34.33

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Ja, mit diesem Digitalisierungsgesetz ma­chen wir tatsächlich einen großen Schritt. Ich glaube, es ist in der Öffentlichkeit noch nicht so richtig durchgesickert, wie groß dieser Schritt eigentlich ist. Ich lese immer noch manchmal in der Zeitung, es werden da jetzt viel zu spät ein paar Laptops bestellt. – Nein, in Zukunft bekommt jedes Kind, wenn es ungefähr zehn Jahre alt ist, sobald es in die 5. Schulstufe kommt, ein Tablet oder einen Laptop als Arbeitsmittel für die Schule. Das ist wirklich ein riesiger Schritt, den wir hier setzen, den man in seiner historischen Dimension gar nicht hoch genug schätzen kann. (Abg. Martin Graf: Zuerst die Mas­ke ...! – Beifall bei der FPÖ.)

Da geht es nicht nur um Hardware; und ich weiß schon, dass es die SPÖ nicht so gerne hört, wenn in dem Zusammenhang Kreisky erwähnt wird, aber ich möchte da schon daran anknüpfen. Seit den Siebzigerjahren bekommt jedes Schulkind zu Schulbeginn einheitliche, neue, von der Schule bestellte Schulbücher, und künftig bekommt jedes Kind zu Beginn des fünften Schuljahrs ein neues, einheitliches, hochwertiges, von der Schule bestelltes Tablet oder einen Laptop. Das ist nicht gratis. Da wird es einen 25‑pro­zentigen Selbstbehalt geben, mit sozialen Beihilfen, aber dafür ist auch eine private Nut­zung möglich.

Es gibt, wie der Herr Bundesminister gerade selber ausgeführt hat, natürlich nicht nur eine Verteilung von Hardware, sondern selbstverständlich auch ein Ausbauprogramm an den Schulen, was die Technik betrifft, selbstverständlich auch ein Serviceportal und Ausbildungsprogramme für Lehrkräfte.

Es muss uns allen klar sein, dass wir in diesem Bereich von jahrzehntelangen Ver­säumnissen reden, die wir aufholen müssen, von einem Feld, das wirklich sehr lange sträflich vernachlässigt wurde und auf dem viele Kinder auf der Strecke geblieben sind, was wir leider in diesem Jahr gemerkt haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Heinisch-Hosek und Disoski.)

Wir machen das aber jetzt mit einem riesigen Auftrag wett. Es ist, wie von Kollegin Bayr richtig gesagt, ein riesiges Beschaffungsprogramm, wobei wir natürlich auch eine Ver­antwortung haben, was Nachhaltigkeit betrifft, und auf diese werden wir schauen, selbst­verständlich auch, weil wir die Grünen sind. Wir werden sicherstellen, dass auf Nachhal­tigkeit, Reparierbarkeit, die Hochwertigkeit der Geräte, den Energieverbrauch, die Ga­rantie und auch auf die Entsorgung geschaut wird, und wir sind fest davon überzeugt, dass das gerade den Kindern und Jugendlichen, die mit diesen Geräten arbeiten wer­den, ganz besonders wichtig sein wird, denn immerhin sind sie es, die im letzten Jahr für das Klima auf die Straße gegangen sind. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 258

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.

16.37.3141. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 970/A(E) der Abgeordneten Mag. Sibylle Hamann, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Maßnahmen zur Eindämmung von negativen Auswirkungen von benachtei­ligten Gruppen im Bildungsbereich, die aufgrund der Corona-Situation entstanden sind (574 d.B.)

42. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1034/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Plan für Ma­tura 2021! (575 d.B.)

43. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1074/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Corona Maßnahmenpaket für die Zukunft unserer Kinder (576 d.B.)

44. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1075/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Corona Maßnahmenpaket für die Sicherheit an Schulen und Kindergärten (577 d.B.)

45. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1095/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausreichende Budget­mittel für Schulschließungs- und Lockdown-Verlierer (578 d.B.)

46. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1115/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sommerschule für alle Schülerinnen und Schüler ermöglichen (579 d.B.)

47. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 997/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bildungsver­lust in der Coronakrise vorbeugen (580 d.B.)

48. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 998/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrkräfte-Fortbildung in der Coronakrise (581 d.B.)


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49. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1121/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lüftung und Luftreinigung in Schulklassen (582 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 41 bis 49 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hammerschmid. – Bitte.


16.38.00

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nun einen umfassenden Ta­gesordnungspunkt mit insgesamt acht Oppositionsanträgen vor uns. Zwei Dinge haben diese acht Oppositionsanträge gemein: Erstens fordern sie alle Maßnahmen, um die negativen Auswirkungen des Lockdowns mit den Schulschließungen zu kompensieren, denn wir wissen alle aus einer Unzahl von Studien, wie groß die Bildungsverluste der Kinder durch diese Lockdowns sind, aber auch die psychischen und sozialen Probleme, die damit verbunden sind.

Die Maßnahmen, die wir seitens der Opposition fordern, reichen von Förderunterricht massiv verstärken über Möglichkeiten zum Aufholen im Sommer bis zu Sicherheitskon­zepten, Teststrategien für die Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch für alle Ver­dachtsfälle an den Schulen, damit Schulunterricht sicher funktionieren kann, mehr Unter­stützungspersonal, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, Aufwertung und Stärkung der Elementarpädagogik, frühzeitige Planungen zur Matura und so weiter.

Man könnte meinen, das sind durchdachte Maßnahmen, durchdachte Vorschläge sei­tens der Opposition, wichtige Maßnahmen, denen alle Parteien zustimmen können. Das bringt mich zum zweiten Punkt. All diese Anträge vereint nämlich noch etwas: Sie wur­den abgelehnt, obwohl wie schon gesagt viele Studien belegen, welche Probleme sich aufgetan haben und wie groß die Bildungsdefizite sind.

Es lässt mich wirklich staunen. Warum? – Das Bildungsministerium will sich für Budget­mittel bei der EU stark machen, nämlich aus dem React-Fonds. So weit, so gut, das begrüße ich, da braucht man gar nicht darüber zu diskutieren. Dass allerdings die Re­gierungsparteien den Minister auffordern müssen, dies zu tun, lässt mich dann schon wieder staunen. Sie fordern den Minister auf, zu handeln, zu agieren, sich diese Mittel auch entsprechend abzuholen.

Es verblüfft mich auch, dass in einer Krisenzeit wie dieser der Minister nicht einfach das Heft in die Hand nimmt und sagt: So, wir tun etwas! Wir brauchen Maßnahmen, die die Krise bekämpfen, jetzt und rasch und schnell, damit die Defizite nicht noch mehr wer­den! – Worauf warten Sie, Herr Minister? Andere MinisterInnen, andere Ressorts tun es auch. In der Landwirtschaft gibt es zusätzliche Mittel, im Tourismus gibt es zusätzliche Krisenmittel, in der Forschung gibt es zusätzliche Krisenmittel, national und international.

Noch ein Problem kommt bei React dazu. Okay, es wurde nun das Budget auf EU-Seite beschlossen, auch die Krisenbudgets zur Bekämpfung der Krise, aber wir wissen nicht genau, wann diese Mittel kommen. Wir müssen einreichen. Das Prozedere zu durchlau­fen, zu schauen, dass die Gelder nach Österreich kommen, das kann Monate dauern. Das heißt, die Maßnahmen, die Sie setzen werden, werden Ende des Schuljahres im Klassenzimmer ankommen. Das ist mir zu spät. Die Bildungsdefizite sind da. Es muss alles daran gesetzt werden, so schnell wie möglich aufzuholen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 260

Dass die Anträge der Oppositionsparteien durchgehend abgelehnt werden, finde ich wirklich ungeheuerlich, und sie in eine Tagesordnung mit 73 anderen Punkten zu zwän­gen und sie zusammen auf einen Tagesordnungspunkt zu staffeln, ist genauso ungeheu­erlich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

16.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Min­nich. – Bitte.


16.41.56

Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Liebe Kollegen! Ein herzliches Grüß Gott an alle Zuseher, bei diesem Tagesord­nungspunkt im Besonderen an alle SchülerInnen, Lehrer und Eltern! Bildung in Zeiten von Corona: Lassen Sie mich vielleicht mit etwas Positivem beginnen. Das Positive ist, es gibt in zwei Punkten grundsätzlichen Konsens aller im Parlament vertretenen Par­teien: erstens, dass unser Bildungswesen in Zeiten der Pandemie vor enormen Heraus­forderungen steht, und zweitens, dass viel unternommen werden muss.

Dass es unterschiedliche Herangehensweisen und Konzepte gibt, was das Wie angeht, liegt in der Natur der Sache und ist nicht weiter verwunderlich. Mir ist es an dieser Stelle wichtig, ein paar Dinge klarzustellen. Erstens: Die aktuellen Herausforderungen gehen von einer weltweiten Pandemie aus und nicht, wie es so mancher darstellen will, von der Regierung. Glauben Sie mir, diese Situation gefällt niemandem. Zweitens: Unser Dank und Zuspruch gebührt den Pädagoginnen und Pädagogen, die auf ganz neue Konzepte setzen müssen, den Eltern, die eine neue und schwere intensivere Rolle in der Bildung ihrer Kinder einnehmen müssen, sowie den Kindern selbst, die eine Art der Wissens­vermittlung erfahren, die für uns alle nicht gewohnt ist und die wir selbst nie erfahren haben. (Beifall bei der ÖVP.) Wir wissen, vor welchen Herausforderungen sie alle stehen und wie schwierig die Situation ist. – Danke, dass ihr alle das so gut meistert!

Drittens: Es wird seitens der Politik alles versucht, um zu unterstützen: die Digitalisierung im Bildungssektor, der Fahrplan für die Matura, um Planungssicherheit zu schaffen, und – ja, auch das gehört erwähnt – das Einbinden der Ideen, Vorschläge und Konzepte der Oppositionsparteien. Ich muss in diesem Zusammenhang allerdings schon darum bitten, speziell in der Bildung an einem Strang zu ziehen, denn für politische Spielchen ist die Bildung unserer Jugend einfach zu wichtig. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Hammerschmid.)

Wir haben alle dasselbe Ziel, nämlich die bestmögliche Bildung für unsere Kinder in un­serem Land. Mit dem Entschließungsantrag der Kollegen Taschner und Hamann zielen wir ganz konkret auf die Unterstützung von benachteiligten Gruppen im Bildungsbereich ab, denn genau da ist es wichtig hinzusehen. Mit der Unterstützung, finanziert aus den bereitgestellten Töpfen der EU, agieren wir in dem Bereich, in dem Versäumnisse am schwersten zu kompensieren sind. – Danke für diesen Antrag und die breite Unterstüt­zung hierfür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Abschließend noch einmal vielen Dank an alle im Bildungsbereich: an Schüler, Lehrer, Interessenvertretung, Direktoren, Elternvereine und natürlich auch an die Eltern. Ihr leis­tet Großartiges, ihr seid die Helden der Bildung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte.


16.45.42

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Jetzt weiß ich nicht – die ÖVP


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sagt uns, wir sollen an einem Strang ziehen, breite Unterstützung und Bildung ist so wichtig. (Abg. Hammerschmid: Ja, genau!) Kollegin Hammerschmid hat es euch eh schon gesagt: Es gibt acht Oppositionsanträge, die nur eines im Auge haben, eines gemeinsam haben, nämlich das Wohl unserer Kinder, und was macht ihr? – Ihr lehnt alle diese Anträge reihenweise ab, drei Anträge von den NEOS, Anträge von der SPÖ, An­träge von uns, und nun sagt ihr uns: Wir sollen an einem Strang ziehen, breite Unter­stützung und Bildung ist so wichtig. – Ich weiß nicht, ich glaube, ich bin im falschen Film. Irgendetwas stimmt nicht! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Ihr werft uns nämlich ständig vor, wir kritisieren nur, wir wären destruktiv, wir hätten keine Vorschläge. Gedanklich bin ich wieder im Gemüsegarten meiner Oma; vorhin bin ich zwischen Kraut und Rüben gestanden, jetzt stehe ich vor diesen wunderschönen aufge­pflanzten Tomatenstauden, verschiedenste Stauden, und alle haben eines gemeinsam: Es ist eine Sorte. Alle diese Anträge haben eines gemeinsam, sie handeln davon, dass wir in Zeiten von Corona das Wohl unserer Kinder im Auge haben.

Ich muss Ihnen sagen, wenn Sie der Opposition geschlossen ausrichten, wir sollen an einem Strang ziehen: Nehmt unsere Anträge an oder setzt euch zumindest ordentlich damit auseinander! (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich brauche mir ja nur die Zeit anzuschauen, die seit Schulbeginn, seit September, ver­gangen ist. Diese Zeit war für unsere Schüler, für die Lehrer, für die Eltern eine Zeit der Verwirrung, es war eine Zeit der Unsicherheit, es war eine Zeit der Unklarheit und es war auch eine Zeit der Kritik, vor allem einer Kritik an der Regierung, weil einfach vieles nicht richtig und nicht ordentlich gemacht wurde.

Ich darf wieder in Erinnerung rufen: Im Alleingang und entgegen alle Expertenmeinungen hat der Herr Bundeskanzler die Schulen geschlossen, de facto geschlossen. (Zwischen­ruf bei der ÖVP.) Noch einmal, damit nicht wieder jemand von den Regierungsparteien hier herausgeht und mich tatsächlich berichtigen möchte oder muss: Die Schulen waren zu. Nur weil sie nicht zugesperrt waren, waren sie dennoch geschlossen, denn dort hat kein Unterricht stattgefunden.

Wie gesagt, unsere Kinder wurden in eine Isolation geschickt, in eine gesellschaftliche, in eine soziale Isolation. Bei unseren Kindern sind Zukunftsängste entstanden, die Mo­tivation ist verloren gegangen, die Tagesstruktur unserer Kinder ist verloren gegangen und Bildungsrückstände und Bildungslücken haben sich aufgetan. Bildungsverluste sind einfach entstanden, und die Verantwortung wurde, wie so oft in dieser Krise, auf die Eltern abgeschoben.

Unserer Jungend wurde der soziale Boden unter den Füßen weggezogen, der Kontakt mit ihren Freunden beschränkte sich auf Smartphones und Computer, was immer noch der Fall ist. Hohes Haus! Dieser fehlende direkte Kontakt mit Gleichaltrigen, mit Freun­den kann durch nichts ersetzt werden. Unseren Kindern wurde der Sport genommen, es wurde ihnen das Musizieren genommen, es wurde ihnen jede Art der gemeinschaftlichen Freizeitbeschäftigung genommen.

Deswegen gibt es diese Oppositionsanträge, auch weil wir nicht wollen, dass unsere Kinder weiter darunter leiden, dass nicht das passiert, was passieren müsste. Ich darf nun zwei Anträge herausgreifen. Der eine fordert, dass die notwendigen Budgetmittel für Begleitmaßnahmen sichergestellt werden, damit es nicht Kinder gibt, die zu Schul­schließungsverlierern werden. Es geht darum, dass wir wirklich finanzielle Mittel in die Hand nehmen, um unseren Kindern gezielt zu helfen, damit – wie wir es gestern in der Aktuellen Stunde besprochen haben – keine Coronageneration entsteht.

Im zweiten Antrag, den ich herausgreife, geht es um die Sommerschulen. Machen wir Sommerschulen! Bieten wir unseren Kindern diese Sommerschule – für alle Kinder, die das wollen, und nicht nur für jene, die heute in Deutsch nachhinken, nicht nur für jene,


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die eine Deutschförderung brauchen, sondern für alle! Die Kosten müssen da auch über­nommen werden, es kann nicht sein, dass das an den Eltern hängen bleibt. Es braucht eine ordentliche Bezahlung der dort eingesetzten Lehramtsstudenten. Wir fordern in diesem Antrag auch, dass die Planung zeitgerecht abgeschlossen ist, also bis zum Ende des Wintersemesters, damit sich die Eltern, die Kinder und auch die Lehrer ordentlich vorbereiten können.

Es ist so wichtig, dass wir unseren Kindern eine Zukunftsperspektive bieten! Hohes Haus, unsere Kinder brauchen Mut, sie brauchen Zuversicht und sie müssen natürlich auch ein Stück weit von uns an der Hand genommen und begleitet werden.

Ich appelliere an Sie, liebe Mitglieder der Regierungsfraktionen: Unterstützen Sie diese Anträge und teilen Sie uns bitte nicht ständig mit, dass wir hier destruktiv wären! Sagen Sie uns nicht ständig, wir sollten an einem Strang ziehen, wir tun das nämlich – wir Op­positionsparteien zum Beispiel tun das gemeinsam. Es wäre angebracht, dass Sie auch einmal uns folgen würden. Ich bitte daher um Zustimmung zu unseren Anträgen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Künsberg Sarre und Loacker.)

16.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist einmal mehr Frau Abgeord­nete Hamann. – Bitte.


16.51.20

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich glaube, in der Analyse dieser Zeit, nämlich dass Corona speziell im Schulwesen und im Bildungssystem eine ziemliche Schneise der Verwüstung hinterlassen hat, können wir uns ja ziemlich einig sein. Es stimmt schon, das gilt nicht für alle, manche Kinder tun sich zu Hause auch leicht, aber für die meisten ist es doch eine schmerzhafte Leerstelle, allein zu sein, allein vor dem Bildschirm zu lernen, keine Freunde und Freundinnen um sich zu haben und ohne persönliche Unterstützung durch Lehrkräfte. Das ist völlig klar.

Es ist auch völlig klar, dass wir da jetzt enorm viel tun müssen, sobald wir können, da sind wir uns ja, glaube ich, auch einig. Wir müssen in den Schulen in Beziehungen in­vestieren, wir müssen da ganz viel Reparaturarbeit leisten – nicht nur auf der emotio­nalen und sozialen Ebene, sondern auch auf der intellektuellen. Es ist auch allen Men­schen, die hier im Raum sind, völlig klar, dass wir dazu Zeit und Energie brauchen, aber selbstverständlich auch Geld in die Hand nehmen müssen.

Zu den Anträgen: Was können wir da jetzt konkret machen? – Im Ausschuss sind über die Monate einige Vorschläge zusammengekommen, da waren auch durchaus gute da­bei. Einige sind zwischenzeitlich von der Realität überholt worden, andere sind so, dass man bestimmte Details ablehnt, aber die grundsätzlichen Ideen aufgreift und in anderer Form umsetzt.

Ich möchte jetzt ein paar Punkte aufzählen, bei denen wir uns einig sein können, dass deren Umsetzung notwendig ist und gemacht werden muss. Ganz akut wichtig sind Förderprogramme für Jugendliche, die Lehrstellen suchen; wir wissen ja, wie im Moment die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist. Da werden wir auch Mentoringprogramme brauchen, da gibt es Förderungen für die Unternehmen – alles das wird bereits getan.

Ganz wichtig ist: Wir werden Förderstunden brauchen, speziell für die Kinder und Ju­gendlichen, die jetzt in Abschlussklassen sind, für die angehenden Maturanten und Ma­turantinnen. Die Oberstufenschüler und -schülerinnen haben ja in den letzten Monaten am allermeisten Unterricht verloren, und da wird es, soweit ich weiß, schon nach Weih­nachten losgehen.

Im Pflichtschulbereich müssen wir selbstverständlich ganz besonders viel tun, speziell für bildungsbenachteiligte Kinder. Da gibt es zum Beispiel bereits die Buddyprogramme,


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die jetzt massiv ausgebaut werden sollen, mit denen individuelle Lernbegleitung vermit­telt wird. Alles das ist schon im Laufen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Was mir ein ganz besonderes Anliegen war, ist und auch bleiben wird, ist die Sprach­förderung. Diese wird ein besonderer Schwerpunkt sein müssen, denn wir wissen ja, dass in der Isolation zu Hause gerade die Sprachkompetenz leidet, wenn einem die Be­ziehungen fehlen.

Die Sommerschulen wurden bereits angesprochen. Wir sind uns einig, dass das selbst­verständlich ein sehr erfolgreiches Programm war, das ausgebaut werden und noch viel mehr Kindern zugutekommen soll. Es soll ausgeweitet und in andere Angebote einge­baut werden, und zwar nicht nur im Sommer, sondern auch in anderen Ferien; auch das alles wird bereits konzipiert.

Wir werden dafür, wie schon angesprochen, Geld brauchen. Dafür gibt es auch EU-Gelder, speziell aus dem React-Fonds, der genau für diesen Zweck eingerichtet wurde. Diese Mittel werden wir, zusätzlich zu Geldern aus dem Budget, die wir auch brauchen werden, abrufen.

Wir werden natürlich auch Lehrkräfte brauchen, die Überstunden und Mehrdienstleistun­gen machen, wir werden Studierende brauchen und wir werden selbstverständlich auch NGOs brauchen, die bisher schon ganz wichtige Arbeit in diesem Bereich geleistet ha­ben, sowohl mit Profis als auch mit Freiwilligen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

All diese Punkte zeigen, dass das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die wir nur gemeinsam bewältigen werden. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Küns­berg Sarre. – Bitte.


16.55.12

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Faßmann, ich habe Ihnen ja schon im Aus­schuss gesagt, dass ich grundsätzlich dahin gehend großes Vertrauen in Sie und auch in Ihr Haus habe, dass Sie es auch ohne Aufforderung des Parlaments schaffen, an EU-Gelder zu kommen. Wir haben da Vertrauen in Sie – die beiden Regierungsparteien of­fensichtlich nicht, denn sonst würden sie diesen Antrag nicht stellen.

Worum geht es da eigentlich? – Die Bundesregierung hat es verabsäumt, vergessen – wie auch immer Sie es nennen wollen –, im österreichischen Haushaltsplan auch nur irgendetwas für all die vorhin schon genannten Defizite, die aufgrund der Coronakrise entstanden oder verstärkt worden sind, zu budgetieren.

Jetzt wird der React-Fördertopf herangezogen, der meines Wissens noch nicht einmal im EU-Parlament beschlossen wurde – aber vielleicht können Sie da ja Genaueres dazu sagen. (Bundesminister Faßmann nickt.) Der wird jetzt herangezogen, um all das abzu­decken, was im österreichischen Budget nicht vorgesehen ist.

Es geht auch nicht darum – das haben Sie schon im Ausschuss gesagt –, dass ich nur österreichisches Geld möchte. Es ist egal, ob das österreichische oder europäische Mittel sind, denn das Geld hat ja kein Mascherl, aber so zu tun, als ob das alles schon fix wäre und mit diesen Geldern alles durchgeführt werden könnte, ist meines Erachtens unrichtig.

Ich weiß nicht, eventuell gibt es da ja schon eine Vereinbarung innerhalb der österreichi­schen Bundesregierung, wie diese React-Fördergelder unter den Ministerien aufgeteilt werden sollen. Vielleicht können Sie da etwas Näheres sagen, denn Frau Abgeordnete


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Hamann verteilt ja schon das Geld für Förderstunden, Sommerschulen und Lehrstellen­förderung, als ob das alles fix wäre – und da ist meines Wissens gar nichts fix! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Falls es eine Vereinbarung in der Bundesregierung gibt, dann könnten Sie vielleicht auch näher ausführen, um wie viel Geld es sich da handelt und was genau damit gemacht wird.

Ich finde es ebenfalls schade, dass sämtliche Oppositionsanträge immer wieder vertagt oder abgelehnt werden. Ich glaube, wir haben allesamt gute Vorschläge auf den Tisch gelegt, aber es wird eigentlich überhaupt nicht diskutiert, es wird einfach nur abgelehnt.

Es ist ja nicht so, dass wir alle uns da irgendetwas aus den Fingern saugen: Wir NEOS haben auch schon medial ein 450-Millionen-Euro-Soforthilfepaket gefordert – das ist ja auch nicht einfach eine Zahl, die besonders super klingt, sondern die ist ja mit Daten und Berechnungen unterlegt.

Sie könnten doch auch einmal auf uns zukommen und fragen: Was genau würden Sie sich denn vorstellen oder wie sehen denn Sie das? Da findet überhaupt keine Zusam­menarbeit statt, und das finde ich sehr, sehr schade.

Ich würde Sie wirklich bitten, zum React-Fonds Konkreteres zu sagen, als nur: Das wird es geben und damit werden wir dann das und das machen. Ich möchte gerne wissen, worum es genau geht, wie viele Millionen dafür vorgesehen sind und vor allem, wann das beginnen wird. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

16.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte.


16.58.53

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Herr Minister, heute kön­nen Sie sich etwas abschauen, denn das Schulpaket, das die SPÖ hier auf den Weg bringen wollte, ist durchdacht und inklusiv – aber leider werden inklusive Ansätze von der Regierung meistens abgelehnt.

Neben organisierten Fördereinheiten, zusätzlichen Schulpsychologen und Schulsozial­arbeitern, einem langfristigen Chancenindex – der mir sehr bekannt vorkommt –, dem Ausbau der Ganztagsschulen und einer Aufwertung der Elementarpädagogik findet sich da tatsächlich, ohne große Aufforderung, der Punkt der Inklusion wieder. Ich zitiere:

„Jedes Kind soll die Chance auf ein Miteinander haben. Inklusive Schulen müssen der Regelfall im österreichischen Schulwesen werden. Dies ist die Basis für eine vorurteils- und barrierefreie Gesellschaft.“

Da möchte ich allerdings einhaken: Kein Kind darf abhängig von unserer Großzügigkeit sein, um eine Chance auf ein Miteinander zu erhalten!

Das, was dieser Regierung nicht klar ist, ist, dass jedes Kind ein Recht auf Bildung hat. Damit bin ich schon wieder bei der immer noch nicht weithin bekannten UN-Behinder­tenrechtskonvention, in deren Artikel 24 festgehalten ist: „Die Vertragsstaaten anerken­nen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewähr­leisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und le­benslanges Lernen“.

Im selben Artikel steht auch, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund ihrer Be­hinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 265

Nur zur Erinnerung: Österreich ist einer der Vertragsstaaten. Es ist Ihre Pflicht, dieser Konvention nachzukommen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Allerdings ist es traurig genug, dass Österreich diese Konvention braucht, denn es steht ja auch unmissverständlich in unserer Verfassung, in Art. 7 Abs. 1. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Diese Regierung, allen voran unser Kanzler, hält aber offenbar wenig davon, Bildung neu zu denken. Er hält die Bevölkerung klein, damit sie folgt und sich leiten lässt, aber dazu hat er nicht das Recht.

So schließe ich mit einem Zitat von Marsha P. Johnson, das ich zum gestrigen interna­tionalen Tag der Menschenrechte in meinem Briefkasten fand: „Niemand hat alle Rechte, bis alle alle Rechte haben.“ – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.01


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu jetzt niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.

17.01.4750. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1035/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulleitun­gen entlasten (583 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 50. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Vorderwinkler. – Bitte.


17.02.15

Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Wertes Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die österreichischen Schulleiterin­nen und Schulleiter sind in dieser Zeit extrem gefordert. Zahlreiche coronaverursachte Aufgaben müssen derzeit zusätzlich zu den täglichen Aufgaben verrichtet werden.

Es wurden Schulschließungen angeordnet, sie mussten abrupt das Distancelearning umsetzen, mehrfach Elternumfragen zum Schulbesuch durchführen, die Organisation des Schichtbetriebs und des gestaffelten Unterrichts vorbereiten und begleiten, ständig wechselnde Betreuungspläne für die Betreuungsgruppen vorbereiten, Hygienepläne umsetzen, das Infektionsgeschehen beobachten und dokumentieren und täglich Zahlen­eingaben in Portale des Ministeriums vornehmen.

Es gibt eine vermehrte Elternarbeit wegen besorgter Anfragen aufgrund der mehrfachen Veränderungen und jetzt auch noch massive Anfeindungen wegen der Maskenpflicht bei den Zehn- bis 14-Jährigen. Auch das passiert leider. All diese Aufgaben und Hürden gibt es eben zusätzlich zu den täglichen Aufgaben. Für die Hauptaufgaben und für die päda­gogischen Aufgaben bleibt überhaupt keine Zeit mehr.

Dank gebührt wirklich all jenen, die gerade jetzt das Beste aus dieser Situation machen. Dies ist eine der schwierigsten Situationen im Schulbetrieb, an die ich mich aus meiner 25-jährigen Dienstzeit als Lehrerin und Schulleiterin erinnern kann. Viele meiner Kolle­ginnen und Kollegen stehen mit der Fülle an Aufgaben wirklich alleine da.


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In unserem vorliegenden Antrag geht es daher um die Entlastung der Schulleiterinnen und Schulleiter, indem das Bundesministerium die heuer noch durchzuführenden Pilotie­rungen und zusätzlichen Testungen aussetzen soll. Diese verursachen auch ohne Coro­na einen enormen zeitlichen Aufwand, und jetzt ist die Planung, die Organisation und die Durchführung extrem schwierig. Sogar die OECD hat die Pisa-Studie auf das nächste Jahr verschoben, daher sollte das Bundesministerium diesem Beispiel folgen und zum Beispiel die IKMP aussetzen. Abgesehen von der Situation der Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Situation für unsere Kinder extrem belastend, es kann daher nur zu verfälschten Ergebnissen kommen.

Unser Antrag bezüglich der Maßnahmen zur Verhinderung der Schulschließungen wur­de vor vielen Wochen leider abgelehnt. Beim Lockdown hätten aber genau diese Maß­nahmen die Schulschließungen verhindern können.

Meine Kolleginnen und Kollegen haben Unterstützung verdient. Ihnen müsste in dieser herausfordernden Zeit wirklich unter die Arme gegriffen werden. Jetzt wäre es an der Zeit, ihnen zumindest nicht noch mehr Aufgaben aufzubürden, daher ersuche ich Sie alle hier herinnen im Namen Hunderter Schulleiterinnen und Schulleiter dringend, unse­rem Antrag zuzustimmen und sämtliche Pilotierungen, Kompetenzmessungen und auch die Mika-D-Tests für dieses Schuljahr auszusetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Künsberg Sarre.)

17.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Johann Weber. – Bitte.


17.05.25

Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! In diesem Antrag wird die Bundesregierung, insbesondere eigentlich der Herr Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, aufgefordert, die Schulleitungen zu entlasten, und das speziell für das Schuljahr 2021. Nicht notwendige Pilotprojekte und Testungen sollen ausgesetzt werden. Dazu möchte ich aber schon einiges sagen.

Seit 2018 legt das Bildungsministerium einen sehr starken Fokus auf die Entlastung von Schulleitungen von administrativen Aufgaben. Darüber hinaus wird bereits sehr stark eine Reduktion gelebt, indem man weniger Erlässe und auch Rundschreiben gegenüber den Schulen herausgibt.

Wir alle wissen um und kennen die Herausforderungen und Belastungen im Pflichtschul­bereich. Dazu muss man aber auch sagen: Der Pflichtschulbereich ist ein Bereich, in dem die Länder sehr stark zuständig sind. Es ist nicht immer und überall der Bund für alles verantwortlich und zuständig.

Eines muss ich aber auch sagen: Die Bundesregierung geht nicht in Deckung oder taucht weg. Ganz im Gegenteil: Der Herr Bundesminister hat im Juli dieses Jahres gemeinsam mit dem AMS eine Initiative gestartet, mit der versucht wird, ganz gezielt administrative Kräfte auf Sekretariatsstellen zu bekommen, wobei der Bund zwei Drittel der Kosten übernimmt. Somit ist es dann auch möglich, dort eine Entlastung in der Schulleitung, in der Verwaltung und so weiter, wo die Situation angeprangert worden ist, sicherzustellen. Es ist angedacht, ungefähr 1 000 administrative Kräfte dort einzusetzen.

Eines ist aber auch klar: Man muss in der ganzen Situation im Zusammenhang mit Corona behutsam vorgehen. All diese Maßnahmen – das Aussetzen von Pilotprojekten, Testungen und so weiter – dürfen nicht auf Kosten der Schul- und Bildungsqualität ge­hen. Das ist, glaube ich, auch klar. (Beifall bei der ÖVP.)

Alle Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die Schulleitungen, die Bildungsdirektionen, alle Bediensteten im Bundesministerium arbeiten mit voller Konzentration, mit voller Kraft


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auch in dieser schwierigen Zeit daran, dass das Beste hinsichtlich Bildung möglich ist und angeboten werden kann. Dafür ein aufrichtiges, herzliches Dankeschön, Herr Minis­ter. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.08


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt verlege ich an den Schluss der Ver­handlungen über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.

17.08.2151. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1085/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend berufsbegleitendes dreijähri­ges Kolleg für Elementarpädagogik an der Bafep Mureck (584 d.B.)

52. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1010/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Kollegs für Elementarpädagogik (585 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 51 und 52 der Ta­gesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner gemeldet. – Bitte.


17.09.09

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung. Ich glaube, diesen Satz haben wir als Opposition in den letz­ten Jahren unglaublich oft wiederholt, und trotzdem ist es noch immer Thema.

Warum ist das aber so wichtig, auch das, was die NEOS beispielsweise in ihrem Antrag gefordert haben? – Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen sind Systemer­halterinnen und -erhalter. Das haben wir heuer gesehen, das haben wir in den letzten Jahren gesehen, das sehen wir jeden Tag, wenn sie hochqualitative Bildung und Be­treuung für die Kinder quer durchs Land tagtäglich garantieren und ihre Arbeit einfach großartig erledigen.

Pädagoginnen und Pädagogen sind auch extrem wichtig, wenn wir über die Verein­barkeit von Familie und Beruf reden, denn Familien und insbesondere Frauen und Kinder sollten ein Recht auf einen ganzjährigen ganztägigen Gratis-Kinderbetreuungsplatz ha­ben, und das schon in einem sehr frühen Alter – das betonen wir auch immer, immer wieder –, denn nur so können wir irgendwann einmal gewährleisten, dass Familie und Beruf tatsächlich gut in Einklang gebracht werden können.

Was bedeutet das? Natürlich bedeutet das mehr Personal für eine Berufsgruppe, in der ohnehin bereits händeringend Personal gesucht wird. Ein Lösungsansatz wären na­türlich flächendeckend in ganz Österreich Kollegs für Elementarpädagogik. Menschen, die sich erst später ab 18 beispielsweise  für diesen Berufsweg entscheiden, bleiben teilweise oder eigentlich mit höherer Wahrscheinlichkeit eher in diesem Beruf hängen, füllen den wirklich mit Herzblut aus, als jene, die das mit 14 machen und dann vielleicht später studieren, etwas anderes machen et cetera.


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Das ist wirklich ein sehr großer Vorteil dieser Kollegs und es ist extrem wichtig, um eben diese Nachfrage, wenn wir über Vereinbarkeit von Familie und Beruf reden, irgendwann auch abzudecken. Wir von der Opposition gehen ehrlicherweise gerne von einer Nach­fragesteigerung und nicht von einem Nachfragerückgang aus. Dass die Leute eh ar­beitslos werden und dann selber auf die Kinder aufpassen können, das ist nicht unser Zugang, wenn es um Elementarpädagogik geht, denn es geht um hochqualitative Bil­dung. Wir wollen Kinder in Bildungseinrichtungen sehen, weil es um hochqualitativen Unterricht und Dinge geht, die beigebracht werden, und das ist wichtig. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Wir reden aber auch von schlechten Arbeitsbedingungen, Teilzeitanstellungen, extrem schlechter Bezahlung und oftmals auch noch zu großen Gruppengrößen. All diese Dinge verursachen prekäre Anstellungsverhältnisse, in denen eben genau diese Systemerhal­terinnen und Systemerhalter tagtäglich arbeiten. Deswegen sagen wir eines ganz klar: Her mit dem Ausbau der Kollegs, her mit gescheiten Arbeitsbedingungen und her mit einer ordentlichen Bezahlung für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Krisper und Künsberg Sarre.)

Wir hätten dem Antrag gerne zur Mehrheit verholfen; die Regierungsparteien haben es anders entschieden. Leider haben wir als Opposition keine Mehrheit. Ich glaube den­noch, wir bleiben gemeinsam dran: Mehr qualitative Elementarpädagogik für unser Land! Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Krisper und Küns­berg Sarre.)

17.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Romana De­ckenbacher. – Bitte.


17.12.41

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Zu diesem Tagesord­nungspunkt gibt es zwei Anträge. Mit einem davon fordert Herr Kollege Rauch, dass die Ausbildungslücke im Bereich Elementarpädagogik in der Region Südsteiermark bis Herbst 2021 geschlossen werden soll.

Herr Kollege Rauch! Ja, diese Situation ist zu verbessern. Das ist auch unser Ziel und da sind wir ganz klar bei Ihnen, denn als oberösterreichische Wienerin liegt mir natürlich auch die Südoststeiermark am Herzen. Damit es aber nicht wieder zu einem Missver­ständnis kommt, möchte ich hier noch einmal erklären, warum wir im Ausschuss gegen diesen Antrag gestimmt haben.

Schon im Juni hat das Bildungsministerium eine Initiative in die Wege geleitet, einen Standort in der Südoststeiermark zu schaffen, und dessen Umsetzung in Gang gesetzt. Herr Kollege Rauch! Ja, Mureck wurde bereits für ein berufsbegleitendes Kolleg seitens des Bildungsministers bestätigt. (Beifall bei der ÖVP.)

In einem weiteren Antrag, der unsere Zustimmung findet, sagen wir auch ganz klar, dass es unser Ziel ist, die Ausbildung der angehenden Elementarpädagoginnen und ‑pädago­gen zu stärken. Das Kollegangebot muss an den Bildungsanstalten für Elementarpäda­gogik entsprechend ausgebaut werden, um eben auch die Möglichkeit eines Berufsein­stiegs für Quereinsteigerinnen zu eröffnen, denn die Praxis zeigt, dass sich immer mehr Menschen im zweiten Bildungsweg zu dieser Ausbildung bereit erklären.

Eines ist nämlich klar – ja, Frau Kollegin Holzleitner, das sage ich auch hier gerne wie­der : Die elementarpädagogischen Einrichtungen sind die erste Bildungseinrichtung un­serer Kinder, und deswegen tragen sie eine ganz große Verantwortung. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)


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17.14


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte.


17.14.44

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Ja, Frau Kollegin Deckenbacher, eigentlich hätte ich mir erwartet, dass von der ÖVP Frau Kollegin Totter aus meinem Wahlkreis, aus meinem Bezirk ans Red­nerpult kommt, denn sie hat das ja auch im Ausschuss abgelehnt (Zwischenruf der Abg. Totter), verkauft aber regional sehr, sehr großartig, was die ÖVP in diesem Bereich nicht alles macht – natürlich auch, dass dieses dreijährige Kolleg in Mureck kommt, aber erst 2021 auf 2022.

Da Sie hier dieses Schauspiel abhalten – auch Sie, Herr Bundesminister –: Zuerst leh­nen Sie den Antrag im Ausschuss ab, und dann sagen Sie – erst nach zweimaliger Nachfrage, wo in der Steiermark denn diese Kollegs kommen sollen –, Hartberg und Mureck. Also wenn das etwas mit Parlamentarismus zu tun hat, dann sage ich: Gute Nacht, Parlamentarismus in Österreich! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Ganz, ganz ehrlich, man kann das auf allen Ebenen ausreizen, aber so ein Schauspiel abzuziehen, wenn es um die Elementarpädagogik, um die Erziehung unserer Kinder, um wesentliche Grundelemente unserer Bildung geht, finde ich sehr, sehr verhalten und ei­gentlich sehr, sehr schäbig. Wenn man schon keinen Oppositionsanträgen zustimmt, dann soll man sich wenigstens bemühen, einen Abänderungsantrag seitens der Regie­rungsparteien zu erzeugen – aber nicht einmal dazu waren Sie in der Lage.

Ganz ehrlich: Wir wünschen uns mehr Seriosität, mehr Offenheit und mehr Ehrlichkeit in dem Bereich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

17.16


Präsidentin Doris Bures: „Schäbig“ ist kein Ausdruck, den wir in einer parlamentari­schen Debatte verwenden.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.


17.16.42

Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Liebe Frau Präsidentin! Einmal geht es noch, lieber Herr Bundesminister! Ich finde es interessant: Anhand der Redebeiträge, die ich gehört habe, kommt es mir so vor, als ob da inhaltlich ein Konflikt gesucht wird, der gar nicht da ist, denn ich habe jetzt eigentlich eine große Einigkeit durchgehört, an der man ablesen kann, wie viel sich in den letzten Jahren an der Einschätzung des Stel­lenwerts der Elementarpädagogik in dem Land getan hat.

Was Kollegin Holzleitner vorhin gesagt hat, dass die Opposition jahrelang gesagt hätte, wie wichtig Kindergärten nicht nur als Betreuungsort, sondern als erste Bildungseinrich­tung sind: Das sagt eben nicht mehr die Opposition allein, das sagt inzwischen auch die Regierung. Da sind wir uns eigentlich alle einig – und das ist gut so. (Zwischenruf der Abg. Künsberg Sarre.)

Ebenfalls einig sind wir uns, dass es Ausbau, Qualität und pädagogische Standards braucht. Wir alle wissen auch, was uns fehlt, nämlich das Personal dafür. Das wächst nicht auf Bäumen und das kann man nicht auf der Straße auflesen. Wir wissen, dass es überall Engpässe gibt. Wir könnten derzeit weder betreffend Quantität noch betreffend Qualität ausbauen, selbst wenn wir wollten, da wir die Leute dafür nicht haben. (Zwi­schenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) – Genau, ich stimme Ihnen ja völlig zu, deswegen ist die große Ausbildungsoffensive das Um und Auf aller Reformen. (Neuerlicher Zwi­schenruf der Abg. Heinisch-Hosek.– Ich stimme Ihnen völlig zu, genau die große Aus­bildungsoffensive für die Elementarpädagogik gehen wir jetzt an. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 270

Das war eines der Herzensanliegen der Grünen in den Regierungsverhandlungen. Es ist einer der großen Brocken im Regierungsprogramm. (Abg. Wurm: Seit wann habt ihr ein Herz?) Wir freuen uns jetzt auch über einen Antrag der NEOS, der im Ausschuss gelandet ist (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) und genau das aufgreift, genau in die Richtung geht, in die wir auch wollten. Wir haben es Gott sei Dank geschafft, einen ge­meinsamen Antrag zustande zu bringen, da wir ja alle dasselbe wollen.

Es gibt bereits ganz konkrete Schritte. Wir haben vom Minister schon erfahren, dass es fünf neue Standorte für Kollegs geben wird, zwei in der Steiermark – Mureck, Hartberg ‑, Oberwart, und noch zwei Standorte wurden auch genannt. Warum Kollegs? – Das wurde auch schon erwähnt: Wir haben festgestellt, dass die fünfjährige Ausbildung an den Bafeps ineffizient ist, dass die Jugendlichen nicht im Beruf bleiben, den sie gelernt ha­ben, dass es besser ist, wenn Erwachsene – die aus anderen Berufen kommen, genauer wissen, was sie wollen – schon ein bisschen mehr Lebenserfahrung mitbringen, da wir genau diese Erfahrung erwachsener Menschen in den Kindergärten brauchen.

Wir werden noch mehr brauchen, diese fünf Kollegstandorte sind nicht genug. Wir wer­den universitäre Lehrgänge brauchen, wir werden die Beseitigung von Zulassungshür­den zum Beruf brauchen, speziell was Menschen mit Behinderungen betrifft, dazu gibt es auch schon einen Entschließungsantrag. Wir werden ganz sicher mehr Diversität im Beruf brauchen, mehr Männer, mehr Menschen mit Behinderungen, mehr Menschen mit interkulturellen Kompetenzen und auch mit Sprachkompetenzen. Wir werden einen noch stärkeren Fokus auf Inklusion legen, auf Mehrsprachigkeit, wir werden, wie schon ange­sprochen, bessere Arbeitsbedingungen und am Ende auch ein höheres Ansehen für den Beruf brauchen. Das heißt, da gilt es, noch viele, viele weitere Schritte zu tun.

Wir fangen damit erst an, und ich hoffe, dass wir viele von diesen Schritten gemeinsam gehen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.20


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sarre. – Bitte.


17.20.16

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Da die ÖVP ausgerückt ist, Kollegen Eypeltauer beziehungsweise uns NEOS anzukreiden, dass wir uns nicht für den öffentlichen Dienst einsetzen oder dessen Leistungen herunterreden, vor allem in Bezug auf die Lehrer, sei Folgendes gesagt: Erstens stimmt das nicht. Nur weil wir gegen Besserstellungen im Dienstrecht sind, von denen Leute in der Privatwirtschaft nur träumen können, heißt das nicht, dass wir die Leistung von Lehrerinnen und Lehrern schmälern. (Beifall bei den NEOS.)

Zweitens würde ich mir wünschen, dass so viel Engagement, wie von der ÖVP den Leh­rern entgegengebracht wird, auch den Elementarpädagoginnen und -pädagogen entge­gengebracht würde. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Hammerschmid.) Die hätten es nämlich wirklich dringend notwendig, wie Kollegin Hamann erwähnt hat, aufgewertet zu werden.

Mich freut es natürlich immer, wenn wir im Plenum über Elementarbildung sprechen, denn ich finde, dass das immer zu kurz kommt. Es gibt einen kleinen Lichtblick, aber ganz viel Dunkelheit in diesem System. Wie eine NEOS-Anfrage ergeben hat, hat das Bildungsministerium überhaupt keine Ahnung über den Betreuungsschlüssel in den Kin­dergärten, keine Ahnung über die Ausbildung der LeiterInnen und Hilfskräfte, man weiß nichts über die Fortbildung von PädagogInnen in den Kindergärten und auch nichts über Qualitätsfaktoren in der Elementarpädagogik. Dem BMBWF liegen keine Daten dazu vor.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 271

Da beißt sich die Katze ein bisschen in den Schwanz, denn wenn es keine Daten gibt, kann man natürlich auch keine Ziele formulieren; und wer keine Ziele hat, merkt oft gar nicht, dass er sich im Kreis dreht oder sich einfach nicht vom Fleck wegbewegt. Deswe­gen wäre es notwendig, dass Sie nicht nur die 142 Millionen Euro für die Kindergärten an die Länder verteilen, sondern auch Qualitätskriterien entwickeln, um einen Überblick darüber zu haben, wofür dieses Geld eigentlich ausgegeben wird und da Qualitätsstan­dards zu entwickeln.

Wir haben einen Antrag eingebracht, der sehr viel umfassender war als das, was jetzt mit der ÖVP und den Grünen zustande gekommen ist. Wir hätten die Bafeps viel mehr an elementarpädagogische Forschung angebunden et cetera. Das ist leider abgelehnt worden.

Kollegin Hamann sagt immer, das sei jetzt einmal der erste Schritt, es gebe mehr Kol­legplätze. – Ja, das ist ein Lichtblick, aber wenn Sie in der Elementarbildung so weiter­machen, dann sind wir in 100 Jahren noch nicht dort, wo Schweden heute schon ist. Sie müssen einen Gang zulegen und nicht warten, bis die ÖVP da endlich einschwenkt. (Beifall bei den NEOS.)

17.23


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung zu diesen Tagesordnungspunkten verlege ich an das Ende der Debat­ten über die Vorlagen des Unterrichtsausschusses.

17.23.3753. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1087/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umfassende Landes­verteidigung als Bestandteil der Allgemeinbildung (586 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 53. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Volker Reifenberger. – Bitte.


17.24.08

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Unser freiheitlicher Bildungssprecher Hermann Brückl und ich haben einen Entschließungsantrag eingebracht, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, bei der Neuausrichtung des Faches politische Bildung im Schulbereich die geistige Landes­verteidigung als wichtigen Bestandteil in die Lehrpläne aufzunehmen.

Die geistige Landesverteidigung ist ein Teil der sogenannten umfassenden Landesver­teidigung, die seit dem Jahr 1975 in unserer Bundesverfassung verankert ist. Die um­fassende Landesverteidigung besteht aus der militärischen Landesverteidigung, aus der wirtschaftlichen Landesverteidigung, aus der zivilen Landesverteidigung und eben aus der geistigen Landesverteidigung.

Im Detail geht es dabei um die Vermittlung eines Grundverständnisses für Sicherheit, für mögliche Bedrohungen im zivil-militärischen Sinn, aber auch für demokratische Freihei­ten und für Menschen- und Bürgerrechte. Die geistige Landesverteidigung soll einen Beitrag zur Sicherstellung des demokratischen Grundkonsenses und des sozialen Frie­dens leisten und zum Verständnis eines Konzeptes einer umfassenden Sicherheitspolitik im nationalen, europäischen, aber auch globalen Kontext beitragen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 272

Im Grundsatzerlass Unterrichtsprinzip politische Bildung aus dem Jahr 2015 kommt die geistige beziehungsweise die umfassende Landesverteidigung leider nicht mehr vor, das war früher anders. Als Grundstein für die Überarbeitung des Unterrichtsfaches politische Bildung wurde bereits im Jahr 2018 ein Projektauftrag zwischen dem Bildungsministe­rium einerseits und dem Verteidigungsministerium andererseits, damals unter Bundes­minister Mario Kunasek, in Auftrag gegeben. Ergebnis dieses Projektauftrages waren For­mate einer gemeinsamen Fortbildung von Lehrpersonal und Lehroffizieren.

Die derzeitige Ausnahmesituation der Coronakrise zeigt, wie wichtig die Vermittlung von Wissen über mögliche Gefahren im Bereich der Schulbildung plötzlich werden kann. Es ist daher ein Gebot der Stunde, dieses Projekt voranzutreiben und die Lehrpläne bei der politischen Bildung entsprechend abzuändern.

Ob aus politischem Kalkül oder thematischem Unverständnis, was ich eher glaube, fand unser Entschließungsantrag im Unterrichtsausschuss keine Zustimmung bei den ande­ren Parteien. Das war im Unterrichtsausschuss so, aber was sagen eigentlich die Wehr­sprecher der anderen Fraktionen dazu? Herr Kollege Hammer von der ÖVP! Herr Kol­lege Ofenauer! Herr Kollege Stögmüller von den Grünen! Was sagen Sie dazu? Warum melden Sie sich nicht zu Wort? Möchten Sie nicht vielleicht hierherkommen und uns erklären, warum Sie gegen diesen Antrag sind? Schicken Sie nicht den Kollegen Mar­chetti vor, melden Sie sich bitte zu Wort! Nur eine zweite Wortmeldung, das ist ein Ar­mutszeugnis bei einem so wichtigen Thema.

Absichtserklärungen zur umfassenden Landesverteidigung gibt es seitens der ÖVP ja genug. Bei öffentlichen Kundgebungen, in Sonntagsreden, egal ob jetzt beim Kamerad­schaftsbund oder bei Angelobungen, wird von ÖVP-Politikern auf allen Ebenen immer davon gesprochen, wie wichtig die umfassende Landesverteidigung sei.

Sogar Verteidigungsministerin Klaudia Tanner hat bei ihrer Ansprache zum letzten Na­tionalfeiertag darauf hingewiesen, dass die Landesverteidigung im Bereich von Schulen, Unternehmen und sogar in Familien Einzug halten muss, um dort das entsprechende Bewusstsein dafür zu schaffen. Herr Bundesminister Faßmann! Sie sollten sich bitte ein­mal mit Ihrer eigenen Parteikollegin über dieses Thema unterhalten.

ÖVP und Grüne haben sich mit der Ablehnung dieses Antrages in weniger als einem Jahr von ihrem eigenen Regierungsprogramm verabschiedet, denn darin steht noch ganz konkret ein klares Bekenntnis zur umfassenden Landesverteidigung. Von unserer Bundesverfassung haben Sie sich sowieso schon längst verabschiedet. (Beifall bei der FPÖ.)

17.28


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte.


17.28.23

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Auch wenn ich in den Augen des Kollegen Reifenberger nur das Ersatzpro­gramm bin, möchte ich trotzdem zu diesem Antrag Stellung nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Geistige Landesverteidigung ist ein Begriff, der vielleicht nicht jedem geläufig ist. Das ist im Prinzip eine andere Phrase für Staatskunde im weiteren Sinne, und das ist ja derzeit als Unterrichtsprinzip im Rahmen des Schulfachs politische Bildung schon enthalten. Das heißt, es wäre redundant, wenn wir jetzt diesem Antrag zustimmen und etwas implementieren wollten, das schon implementiert ist. Insofern ist, glaube ich, relativ klar, kurz und bündig erklärt, warum wir hier so abstimmen, wie wir abstimmen.

Die große Überschrift dahinter ist natürlich politische Bildung. Und da habe ich ja schon öfter angekündigt, wie Sie gesagt haben, dass wir da gemeinsam überparteilich zu einem


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Konsens kommen und die politische Bildung stärken wollen. Es gab jetzt im Herbst auch schon ein erstes Treffen aller Fraktionen, bei dem wir das besprochen haben. Wir haben auch schon einen Fahrplan festgelegt.

Unser Ziel, unser Wunsch wäre, dass wir, also alle Parteien, mit der Wiedereröffnung des alten Parlaments gemeinsam eine Initiative zu politischer Bildung starten. Das macht nur Sinn, wenn wir das gemeinsam machen, wie ich schon mehrfach betont habe. Wir werden das, was Sie jetzt gesagt haben und Kollege Brückl auch im Unterrichtsaus­schuss gesagt hat, als Input für diese große Initiative zur politischen Bildung sehen, das nehmen wir gerne mit.

In diesem Sinne arbeiten wir weiter daran und freuen uns, wenn wir da gemeinsam etwas zusammenbringen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.29


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung wird ans Ende all dieser Abstimmungen zum Unterrichtskapitel gestellt.

Damit würde ich jetzt zu den verlegten Abstimmungen kommen. Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich mit den Abstimmungen beginnen können? – Dann gehe ich auch so vor.

17.30.30Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 37 bis 53


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zuerst über den Tagesordnungspunkt 37: Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 570 der Beilagen.

Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 570 der Beilagen ange­schlossene Entschließung betreffend den „Schulversuch NOVI – Neue Oberstufe mit verstärkter Individualisierung“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Auch das ist mit Mehrheit an­genommen. (125/E)

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 38: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bildungsdokumentationsgesetz 2020 erlassen wird und das Schulpflichtge­setz 1985, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Hochschulgesetz 2005 so­wie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 479 der Beilagen.

Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen somit zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkt 39: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts erlassen wird, samt Titel und Eingang in 480 der Beilagen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 274

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 40: Antrag des Unter­richtsausschusses, seinen Bericht 573 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsan­trages 1076/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 573 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Miteinbeziehung ökologisch und sozial nach­haltiger Faktoren bei der Beschaffung digitaler Endgeräte“.

Wer spricht sich hierfür aus? – Das ist einstimmig angenommen. (126/E)

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 41: die dem Ausschuss­bericht 574 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Maßnahmen zur Eindämmung von negativen Auswirkungen von benachteiligten Gruppen im Bildungsbe­reich, die aufgrund der Corona-Situation entstanden sind“.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (127/E)

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 42: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 575 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genom­men.

Tagesordnungspunkt 43: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 576 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich hierfür aus? – Damit hat die Mehrheit diesen Bericht zur Kenntnis ge­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 44: Antrag des Unter­richtsausschusses, seinen Bericht 577 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 45: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 578 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 46: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 579 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Bitte um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 47: Antrag des Unter­richtsausschusses, seinen Bericht 580 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich dafür aus? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 48: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 581 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 998/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 275

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 581 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Weiterführung der Fortbildungsoffensive für Pädagoginnen und Pädagogen im Bereich Digitales Lernen“.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (128/E)

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 49: Antrag des Unter­richtsausschusses, seinen Bericht 582 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 50: Antrag des Un­terrichtsausschusses, seinen Bericht 583 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist dafür? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 51: Antrag des Un­terrichtsausschusses, seinen Bericht 584 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genom­men.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 52: Antrag des Unter­richtsausschusses, seinen Bericht 585 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsan­trages 1010/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 585 der Beilagen ange­schlossene Entschließung betreffend „Kollegoffensive im Bereich Elementarpädagogik“.

Wer ist hierfür? – Das ist einstimmig angenommen. (129/E)

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 53: Antrag des Un­terrichtsausschusses, seinen Bericht 586 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer ist dafür? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

17.37.5054. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 922/A der Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (597 d.B.)

55. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1100/A(E) der Abgeord­neten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückerstattung von Studienbeiträgen für das Sommersemester 2020 (598 d.B.)

56. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1099/A(E) der Abgeord­neten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung von gemeinnützigen Studierendenwohnheimen (600 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 54 bis 56, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Andrea Kuntzl. – Bitte.



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17.38.57

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es darum, dass Studierende künftig zur Studienbei­hilfe mehr dazuverdienen können. Das ist eine langjährige Forderung von uns; wir unter­stützen das. Es ist ein Nachziehen gegenüber der Familienbeihilfe, bei der das schon passiert ist. Einerseits ja, andererseits auch wieder nicht, weil die 15 000 Euro nicht gleich zählen. Einmal zählt das 13., 14. Gehalt dazu und einmal nicht. Das wird für ein bisschen Verwirrung sorgen. Ich ersuche Sie, Herr Bundesminister, die Studierenden darüber eingehend zu informieren, damit nicht von falschen Voraussetzungen ausge­gangen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

Es ist eine richtige Maßnahme, die aber für die Studierenden zu einem ungünstigen Zeitpunkt kommt. Und auf der anderen Seite machen Sie Studierenden, die mehr ar­beiten, das Leben schwer.

Warum kommt es zu einem ungünstigen Zeitpunkt? Weil wir in einer Situation leben, in der viele Menschen arbeitslos oder in Kurzarbeit sind und vielen Studierenden auch die Jobs weggebrochen sind. Das heißt, sie können gar nicht mehr dazuverdienen, sondern sie brauchen mehr Unterstützung von uns. Es gibt eigentlich für viele Bevölkerungsgrup­pen zu Recht Unterstützung in dieser schweren Zeit, aber nicht für Studierende. Das wäre aber ganz bitter notwendig, denn, Herr Bundesminister, Sie zeichnen da ein sehr rosiges Bild über die Situation an den Universitäten, die Situation der Studierenden, die im Lockdown, in Zeiten des Distancelearnings auch sehr schwierig und anspruchsvoll für die Studierenden ist und auch kostenaufwendig, alleine wenn wir uns nur vor Augen halten, was die technische Ausrüstung kostet, die für Videokonferenzen und Onlinemee­tings notwendig ist.

Daher unser Antrag, im kommenden Sommersemester – wir wollten das schon im Win­tersemester, da ist das leider nicht passiert – den Studierenden zumindest die Studien­gebühren zu erlassen beziehungsweise rückzuerstatten und das den Universitäten zu kompensieren.

Andererseits machen Sie Studierenden, die mehr arbeiten, weil sie sich das Leben ne­ben dem Studium finanzieren müssen, das Leben schwer. Sie legen jetzt ein Gesetz vor, nach dem Studierende, die nicht in einem bestimmten Zeitraum eine Mindestpunkte­anzahl erreichen – mehr arbeiten heißt langsamer studieren, heißt länger brauchen im Studium –, dann einfach aus dem Studium geworfen werden.

Das haben Sie ein bisschen entschärft, aber die Logik bleibt, und das entspricht nicht dem Bild von Universität, das wir uns vorstellen (Beifall bei der SPÖ), denn das bedeutet schnell studieren, nicht nach links und rechts schauen, sich nicht kritisch auseinander­setzen, nicht in ein anderes Studium hineinschnuppern, sondern nur schnell studieren. In diese Logik fädeln Sie zunehmend ein – auch mit diesem Gesetz, das Sie jetzt vorle­gen.

Daher: Ziehen Sie diesen Teil des Gesetzes zurück, nehmen Sie von den Studierenden Druck weg! Der Schritt, den wir heute richtigerweise setzen, kann nur ein erster sein. Was wirklich notwendig ist, ist ein Ausbau der Studienbeihilfe, sodass mehr Studierende Unterstützung bekommen können und künftig auch eine größere, stärker spürbare Un­terstützung bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.42


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte.


17.42.53

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Also ich bin jetzt schon ein bisschen irritiert von der Erklärung (Abg. Heinisch-


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 277

Hosek: Weil’s wahr ist!), dass es der Logik der SPÖ bei den Unis widerspricht, dass man schnell und zügig ein Studium abschließt. Also das ist ja wohl das Natürlichste und der Anspruch von jedem Studierenden. (Abg. Heinisch-Hosek: Ja, in Ihren Kreisen viel­leicht! Das ist aber nicht bei allen ...! – Abg. Kuntzl: Wenn wer arbeitet ...!) Insofern glau­be ich, dass das eine seltsame Logik ist, die Sie hier vertreten. (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Aber kommen wir jetzt zu dem Gesetz, dem Studienförderungsgesetz: Es ist wirklich eine gute Maßnahme – es waren auch im Ausschuss alle einhellig der Meinung –, die nicht früh genug kommen kann, dass die Zuverdienstgrenze bei der Studienförderung, bei der Studienbeihilfe von 10 000 auf 15 000 Euro im Jahr erhöht wird. Ich glaube, das ist sehr sinnvoll, weil damit gerade auch eine range bei den Studierenden entlastet wird, die arbeitet und vielleicht daneben einfach noch diese Förderung braucht, um dann noch das Leben bestreiten zu können. Das ist, finde ich, eine absolut sinnvolle Maßnahme, und ich finde es gut, dass wir das im Ausschuss einstimmig beschlossen haben und vermutlich auch jetzt einstimmig beschließen werden.

Ich möchte aber noch ganz kurz generell ein bisschen zum Thema Wissenschaft kom­men, weil das ja auch im Zuge der Coronakrise immer wieder auftaucht. Mich hat es wirklich schockiert, dass der Generalsekretär der FPÖ hier mit einem Glas Cola heraus­kommt, in einen Antigentest Cola reinträufelt, sodass der dann zerstört wird und fälschli­cherweise positiv anzeigt, und das als Argument hernimmt, dass die Tests nichts bringen.

Also wie wissenschaftsfeindlich kann man eigentlich agieren? Das ist ja wirklich Wahn­sinn, also ich bin noch immer wirklich schockiert. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Meinl-Reisinger. – Abg. Lausch: ... haben Sie Chemie studiert? Auftragstäter! – Rufe bei den Grünen: „Auftragstäter!“ Das ist ein Ordnungsruf!)

Ich glaube, gerade in der jetzigen Zeit ist es ganz wichtig, dass wir auch bewusst ma­chen, welchen Stellenwert Wissenschaft hat. Deswegen finde ich es auch sehr gut, dass wir jetzt heute bei der Behandlung des Bereichs Wissenschaft auch darüber reden kön­nen, wie wir das auch wieder besser verankern können, wie wir Leute bei ihrem Studium unterstützen können, wie wichtig das auch für eine Gesellschaft ist, dass Leute studie­ren, dass Bildung wichtig ist, dass Wissenschaft wichtig ist. Das bekommen wir in Zeiten wie diesen Tag für Tag vor Augen geführt.

Ich würde wirklich auch Kollegen Schnedlitz bitten, sich vielleicht einmal für diese Aktion zu entschuldigen. (Abg. Lausch: Geh bitte! Sag ihm das selber!) Das ist wirklich eine Beleidigung fürs Parlament. (Beifall bei der ÖVP.)

Bezüglich Studiengebühren wollte ich auch noch sagen: Die SPÖ ist ja die einzige Partei, die der Meinung ist, dass wir jetzt Studiengebühren rückerstatten sollen, und das hat auch einen Grund. Einerseits kann man sich beurlauben lassen, wenn man derzeit nicht studieren könnte, wenn man aber studiert, wenn man Prüfungen ablegt, ist es ja auch gerechtfertigt, dass man diese Gebühr für die Leistung, die man empfängt, auch entrich­tet. Die Prüfungsaktivität in den letzten Monaten ist sogar gestiegen. Also wir reden jetzt nicht davon, dass weniger Prüfungen möglich sind, sondern die Prüfungsaktivität steigt sogar.

Ich bin ja selber auch Studierender, und ich habe auch Erfahrungen mit Distancelearning gemacht. Ja, es ist mühsam, aber es funktioniert. Die Unis haben da wirklich gute Dinge auf die Beine gestellt. Ich finde, diese Leistung kann man durchaus auch anerkennen, und wenn man sich jetzt nicht in der Lage fühlt, zu studieren, dann kann man sich be­urlauben lassen und muss die Studiengebühr nicht entrichten. Ich glaube, das ist fair, das ist sinnvoll, nachvollziehbar, und so werden wir es auch machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Matznetter: Auch einmal weitermachen ..., Marchetti!)

17.46



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 278

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Kucharo­wits. – Bitte.


17.46.38

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die letzten Monate waren für Studierende ernsthaft Hardcore: Distancelearning, StudikollegInnen, die man nicht treffen kann, Lehrende, die man als Erstsemestrige eigentlich nur online kennt, und Jobs, die verloren gegangen sind, die man aber benötigt, um auch studieren zu können, um nur ein paar Punkte zu nennen. Das soziale Leben fehlt völlig.

Deshalb finde ich es sehr, sehr schade, dass sich die Regierungsparteien, an der Stelle vor allem die ÖVP angesprochen, so wenig mit Lebensrealitäten von Studierenden aus­einandersetzen, denn sonst würden sie, offen gesprochen, jetzt nicht diverse Gesetze auf den Weg bringen, die total widersprüchlich sind, die total destruktiv sind, die Studie­rende in keiner Weise unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auch noch erwähnen: Das Studienförderungsgesetz, das heute auch auf der Agenda steht, unterstützen wir. Es ist eine langjährige Forderung, die Zuverdienstgrenze zu heben, aber trotzdem ist der Zeitpunkt ziemlich ungünstig: Wie soll man denn 15 000 Euro verdienen, wenn man gar keinen Job hat? Und es ist wirklich nur ein Bau­stein. Wir fordern auch schon lange eine umfassende Reform, und es soll dieser Bau­stein jetzt bitte keine umfassende Reform ablösen. (Abg. Blimlinger: Jahrzehntelang habts Zeit gehabt! Jahrzehntelang!)

Zum Zweiten, heute noch nicht auf der Agenda, Frau Kollegin Kuntzl hat es angespro­chen: Sie bringen eine UG-Novelle auf den Weg, die Studierenden wirklich Prügel vor die Füße wirft. Schafft man die ECTS-Punkte nicht, fliegt man von der Uni. Wie sehr kann man eigentlich den Druck auf Studierende noch erhöhen? Und wie sehr kennen Sie eigentlich Lebensrealitäten? Es gibt ganz einfach Studierende, die arbeiten müssen. Es gibt Studierende, die arbeiten müssen und auch Betreuungspflichten haben. Wie sehr können Sie das eigentlich negieren?

Auch Kettenverträge: Sie haben sich da im Ausschuss damit gerühmt, aber ganz ehrlich, die Kettenverträge, die jetzt im UG vorgesehen sind, sind völlig gegen den Wunsch und Willen der GewerkschafterInnen. (Abg. Blimlinger: Nein! Nein! Eurer Gewerkschafter!) Ich bin ja nur gespannt, wann dort der Diskurs auch wirklich geführt wird. Also die Ge­werkschafterInnen lehnen Ihren Vorschlag ab.

Apropos Ablehnung: Sie lehnen ja leider auch unsere Anträge ab, so auch den Antrag zu den Studierendenwohnheimen, bei dem es darum geht, endlich Gelder bereitzustel­len und die Heimförderung wieder auf die Füße zu bekommen. Sie reden sich hier auf die Wohnbaufördermittel aus. Ganz ehrlich: Es gibt ein Studentenheimgesetz. Ich finde es wirklich dreist – Sie sind jetzt auch der erste Minister, der das dezidiert sagt –, dass Sie gegen die Heimförderung sind. Wir werden das auch so ganz klar kommunizieren.

Ein zweiter Aspekt, bei dem ich wirklich bitte, dass Sie da noch einmal an den Schrauben drehen: Es geht darum, dass Studierendenwohnheime im Moment natürlich weniger Studierende haben, denn wenn die Uni zu ist, braucht man kein Wohnheim. Damit ver­bunden sind natürlich auch entsprechende Einnahmenverluste. Da aber gemeinnützige Studierendenwohnheime ganz zentrale Elemente sind, damit Studierende überhaupt bezahlbar wohnen können, möchte ich Sie wirklich bitten, diese Hilfsfonds, die es gibt, auch an die Bedingungen der Studierendenwohnheime anzupassen. Diesen Appell rich­te ich an dieser Stelle noch einmal an Sie. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Blimlinger – die sogenannte Scheibenwischerbewegung machend –: Die sind ange­passt! Ihr seids doch blöd! Einfach zu blöd! – Abg. Kucharowits – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Ihre Aussage ..., dass wir zu blöd sind? – Abg. Blimlinger: Ja, dass ihr zu


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 279

blöd seids! Das sage ich gern ins Mikro! – Abg. Kucharowits: Dass wir zu blöd sind, sagt sie! Unglaublich! – Abg. Heinisch-Hosek: Bitte? – Abg. Kucharowits: Ja, das sagt sie dezidiert! – Abg. Heinisch-Hosek: Die sagt, wir sind blöd! Unglaublich!)

17.49


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.


17.50.03

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! 65 Prozent aller Studie­renden sind neben ihrem Studium berufstätig – durchschnittlich über 20,5 Stunden sagt die Statistik –, 40 Prozent davon sind geringfügig beschäftigt. Das zeigt, wie viel Öster­reichs Studierende nebenher arbeiten. Ich möchte an dieser Stelle meinen Hut vor ihnen ziehen.

Für die Arbeit neben dem Studium gibt es unterschiedliche Gründe, von meinen Studie­renden weiß ich, einerseits natürlich um Geld zu verdienen, aber andererseits auch um Praxiserfahrung zu sammeln. Tatsächlich ist das für die Studierenden auch sehr wertvoll. Man merkt, die, die arbeiten, sind oft noch eifriger beim Studium beziehungsweise wis­sen, wofür sie das tun, und können ihre Praxiserfahrung einbringen. Das ist also ein ganz wertvoller Teil ihres Lebens und für das Studium bereichernd.

Es gibt in Österreich rund 360 000 Studierende, Unis und FHs zusammengenommen, und circa 12 Prozent von ihnen – 43 000 – beziehen Studienbeihilfe. Zur Studienbeihilfe: Grundsätzlich ist sie vom Einkommen abhängig, naheliegenderweise vom Einkommen der Eltern, und bis zu einem gewissen Grad natürlich auch davon, ob der beziehungs­weise die Studierende selbst etwas verdient. Über diese Zuverdienstgrenze sprechen wir heute.

Wir haben nämlich im Herbst die Zuverdienstgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe von 12 000 Euro auf 15 000 Euro pro Jahr angehoben. Diesen Gleichklang, der immer zwischen der Zuverdienstgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe und von Studienbei­hilfe geherrscht hat, wollen wir heute wieder herstellen. Ich glaube, das ist ein wichtiges Anliegen. Wir waren uns auch im Ausschuss einig, und in dem Sinne bitte ich hier wieder um einhellige Zustimmung im Sinne unserer Studierenden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.52


Präsidentin Doris Bures: Es hat offenbar einen diffamierenden Zwischenruf von Ihnen, Frau Abgeordnete Blimlinger, gegeben. Ich habe ihn nicht gehört – mit den Glaswänden ist es noch einmal schwieriger, Zwischenrufe akustisch wahrzunehmen –, obwohl ich mich sehr bemühe, den Beratungen konzentriert zu folgen. Ich werde mir das Stenogra­phische Protokoll kommen lassen und werde Ihnen dann anhand des Protokolls die weitere Vorgangsweise erläutern.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Martin Graf zu Wort. – Bitte.


17.53.21

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Zu diesen Tagesordnungspunkten haben wir schon mehrfach hier im Plenum gesprochen, viel Zeit haben wir heute nicht, es ist auch schon spät am Freitag nach einer langen Woche, aber Kollege Marchetti hat mich am Ende doch dazu gebracht, kurzfristig auch zu diesem Punkt etwas zu sagen.

Ja, wir schätzen auch Werkstudenten und Ähnliches mehr, aber wenn er da einen An­wurf an unseren Generalsekretär macht, sich hier als Hobbychemiker geriert, Forderun­gen aufstellt und davon spricht, dass Schnelligkeit Sinn und Zweck eines Studiums ist,


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dann muss ich an Ihre Adresse gerichtet, Herr Marchetti, sagen: Sie studieren seit 2009 an der Wirtschaftsuniversität ein Bachelorstudium und haben es bis heute nicht abge­schlossen (Abg. Matznetter: Der Kurz auch nicht! – Abg. Loacker: Vielleicht will er Kanzler werden!) – elf Jahre –, und dann glauben Sie, weil Sie in die Politik eingestiegen sind, sich hier abgehoben mit den Belangen der Studierenden, die nicht diese Möglich­keit gehabt oder ergriffen haben, in die Politik zu gehen, näher auseinandersetzen zu können.

Ich glaube, Sie haben keine Ahnung mehr, wie es wirklich um die Studierenden bestellt ist. Das muss ich leider so sagen. Sie wären glaubhaft, wenn Sie Ihr Studium zumindest irgendwann einmal abschließen, so wie auch der Herr Bundeskanzler. Ich habe schon langsam den Eindruck, wir leben in einer Zeit, in der man, wenn man das Studium nicht fertigbringt, zumindest Abgeordneter oder Bundeskanzler wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu Kollegin Blimlinger: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Universität für ange­wandte Kunst und die Akademie der bildenden Künste in Wien aus ganz einfachen Grün­den zusammengelegt gehören, und zwar um effizient Verwaltungskosten einzusparen. Wir arbeiten ganz fest daran. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Da klatschen nicht einmal mehr die eigenen Leute!)

17.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sarre zu Wort. – Bitte.


17.55.53

Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Die Zuverdienstgrenze für den Bezug von Studienbeihilfe an jene für Familienbeihilfe anzupassen begrüßen wir natürlich und da stimmen wir auch sehr, sehr gerne zu. Es geht ja schließlich darum, Studierenden, die arbeiten, das Leben nicht unnötig schwer zu machen.

Das bringt mich gleich zur Novelle des Universitätsgesetzes, die ja gerade in Begutach­tung ist. Da steht in vielen Passagen: bessere Studierbarkeit, mehr Verbindlichkeit im Studium – das ist ja ein politisches Dauerthema seit Jahrzehnten. Was die Einführung der 24-ECTS-Regelung mit einer Exmatrikulation und mit der Sperre auf zehn Jahre bringt, weiß ich noch nicht ganz genau. Wenn das Ziel ist, sogenannte Karteileichen loszuwerden, kann man das natürlich sagen. Wenn das Ziel ist, einen besseren Betreu­ungsschlüssel in den Unirankings zu erreichen, dann kann man das natürlich auch sa­gen. Oder wenn das Ziel ist, dass es in den Verhandlungen zu den Leistungsvereinba­rungen leichter mit den Universitäten ist, dann kann man das auch sagen.

Es gibt ja verschiedene Ziele, die man haben kann, aber wenn Sie wirklich die Situation der Studierenden verbessern wollen und diese viel zitierte bessere Studierbarkeit auch umsetzen wollen, dann würde ich schon gerne wissen, was das bringt und wie sich das auf den tatsächlichen Betreuungsschlüssel auswirkt.

Wenn Sie die Studierbarkeit verbessern wollen, dann weiß ich nicht, warum Sie die Prü­fungstermine von drei auf zwei reduzieren. Wir wollen, dass Studierende zügig studieren können, und wenn Sie das auch wollen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass das auch geht: dass man zügig studieren kann – dass man in Lehrveranstaltungen, in Seminare hineinkommt und nicht steht, weil man die Voraussetzungskette nicht erfüllt.

Wir brauchen mehr Flexibilität im Studium und nicht weniger! Wir brauchen auch ein Teilzeitstudium und es reicht nicht, dass wir immer nur davon reden. Die Learningagree­ments sind, finde ich, ein Schritt in die richtige Richtung und werden den Studierenden etwas bringen. Auch die ECTS-Gerechtigkeit ist positiv. Ich hoffe wirklich, dass nach der Begutachtung das eine oder andere noch einfließt, das wirklich eine Erleichterung für Studierende bringt, damit sie zügig und gut studieren können. (Beifall bei den NEOS.)

17.58



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 281

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Claudia Plakolm. – Bitte.


17.58.41

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sieben von zehn Studenten arbeiten neben ih­rem Studium, darunter viele, um sich das Studium überhaupt zu finanzieren, und andere, um nebenbei Berufspraxis zu sammeln – das haben wir schon gehört. Da uns etwas daran liegt, arbeitende Menschen zu entlasten, haben wir im September die Zuverdienst­grenze für die Familienbeihilfe erhöht. Bisher hat ein Studierender maximal 10 000 Euro jährlich dazuverdienen können, ohne die Familienbeihilfe zurückzahlen zu müssen. Wir haben diese Grenze auf 15 000 Euro erhöht, und das kommt unzähligen Studenten zu­gute. (Beifall bei der ÖVP.)

Danke für die vielen positiven Nachrichten und Rückmeldungen, die es nach diesem Beschluss gegeben hat, einige haben dann nachgefragt, ob das denn auch für die Stu­dienbeihilfe, beispielsweise für das Selbsterhalterstipendium, gilt. Das beschließen wir heute hier im Parlament und erhöhen damit auch die Zuverdienstgrenze für den Bezug von Studienbeihilfe.

Davon profitieren jährlich 3 000 Studierende, die Studienbeihilfe beziehen und die Zu­verdienstgrenze von 10 000 Euro jährlich bisher überschritten haben. Diese Entlastung gilt auch nicht erst ab nächstem Jahr, sondern ab sofort rückwirkend per 1.1.2020.

Ich freue mich sehr über diesen Meilenstein in der Jugendpolitik. Wir erhöhen die Zuver­dienstgrenze auf 15 000 Euro und entlasten damit unzählige berufstätige Studierende, weil sie somit die Familienbeihilfe und die Studienbeihilfe nicht verlieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.00


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Faßmann zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Minister.


18.00.25

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich glaube, das Studienförderungsgesetz ist relativ schnell erklärt und findet wahrscheinlich auch große Zustimmung. Es geht um die Anhebung der Zuverdienstgrenze analog zur Familienbeihilfe und es geht auch um eine Änderung der Abrechnung: eine Ex-post-Abrechnung und nicht eine Ex-ante-Vorausschau, wie viel man zuverdienen wird. Ich glaube, das wird den Studierenden, aber auch der Universi­tätsbürokratie insgesamt zugutekommen.

Frau Kucharowits, Sie haben gesagt, es sei eine total destruktive UG-Novelle. (Zwi­schenruf der Abg. Kucharowits.) Die UG-Novelle enthält 40 markante Änderungen. Man kann der Meinung sein, dass diese oder jene Änderung vielleicht nicht so günstig ist, aber sich einfach hinzustellen und zu sagen: eine total destruktive UG-Novelle!, ist – und wir haben einmal einen Wortwechsel um einen bestimmten Begriff gehabt – nicht sehr differenziert, wie Sie das kennzeichnen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das Zweite, was ich auch sagen muss: Schafft man die ECTS-Punkte nicht, dann fliegt man von der Universität! – Auch im Ausschuss habe ich Ihnen schon gesagt, dass das nicht der Fall ist. Es geht um dieses eine Fach, das man vielleicht als Drittfach studiert und für das man nicht genügend Lehrveranstaltungen absolviert, aber das heißt nicht, dass man als Person von der Universität fliegt.

Frau Künsberg Sarre, Sie haben davon gesprochen, dass Verbindlichkeit seit vielen Jah­ren diskutiert wird. Das heißt ja nicht, dass das alles erledigt ist. Ganz im Gegenteil, es


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 282

ist eben nicht erledigt, und deswegen ist die Verbindlichkeit auch ein ganz gewichtiger Punkt in dieser UG-Novelle, und es heißt sicher Verbindlichkeit auf beiden Seiten: Ver­bindlichkeit der Studierenden, Verbindlichkeit der Institution Universität.

Sie haben zu Recht gesagt, es sind ein paar Dinge enthalten, die sehr günstig sind. Ich würde das noch viel mehr hervorstreichen. Ich finde es ausgesprochen günstig, dass beispielsweise Studierende, die knapp vor dem Fertigwerden sind, privilegiert behandelt werden, dass es Learningagreements gibt, sodass sich auch die Lehrenden dazu ver­pflichten müssen, für ihre Studierenden da zu sein.

Es gibt viele Punkte, die letztlich darauf hinauslaufen, dass die Kennzeichnung, es liege hier eine total destruktive UG-Novelle vor – das haben nicht Sie (in Richtung Abg. Küns­berg Sarre) gesagt, sondern Frau Kollegin Kucharowits –, sicherlich nicht stimmt.

Vielleicht zeichne ich, Frau Kuntzl, ein zu rosiges Bild vom UG und von den Universitä­ten, aber Sie, Frau Kuntzl, zeichnen manchmal ein sehr graues Bild. (Beifall bei der ÖVP.)

18.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.


18.03.19

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sie brauchen, glaube ich, nicht im Protokoll nachzuschauen, ich entschuldige mich bei Frau Kollegin Kucharowits für meine Wortwahl, aber es bringt mich schon ein bisschen auf die Palme, muss ich ehrlich sagen, nachdem ich Ihnen zum dritten Mal erklärt habe, wie das mit dem NPO-Fonds bei den Studierendenwohnheimen funktioniert, und Sie gebeten habe, mir aufzuzeigen, wo die Schwierigkeit liegt, Sie mir aber seit vier Wochen nichts schicken und immer wieder gebetsmühlenartig behaupten, dass die gemeinnützigen Studierendenwohnheime beim NPO-Fonds benachteiligt sind. Da bin ich halt ein bissl ausgerastet. Entschuldigung dafür! Schicken Sie mir die Infos, dann kann ich mir das anschauen! Es stimmt aber einfach nicht, weil natürlich ein Fixkos­tenzuschuss gegeben ist, und zwar ganz unabhängig davon, wie viele Studierende im Studierendenwohnheim sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es erfolgte während Ihrer Regierungsbeteiligung, dass die Sanierungsbeiträge für die Studierendenwohnheime abgeschafft worden sind, und – wie auch schon mehrfach betont – die Neuerrichtung und auch eine Sanierung sind Länderangelegenheit und nicht Angelegenheit des Bundes. Also das würde ich gerne einmal zur Kenntnis genommen wissen wollen.

Ich finde es schön, dass wir hier schon beginnen, das UG zu diskutieren. Wir freuen uns über viele Stellungnahmen.

Vielleicht noch zwei kleine Punkte: Die Reduktion auf zwei Basistermine, Prüfungster­mine, am Anfang und am Ende des Semesters ist vor allem dem geschuldet, dass für die meisten Studienrichtungen drei Termine nicht erforderlich sind. Sie haben meistens Studienrichtungen vor Augen, die sogenannte Massenstudien sind, wobei es angesichts der kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung schon viel weniger Massenstudien gibt als noch vor drei, vier Jahren. Schauen Sie es sich einmal an! Das heißt, jede Uni­versität kann für jede Studienrichtung entscheiden, wie viele Prüfungstermine sie im Se­mester anbietet. Es können auch zehn sein, wenn man sich dafür entscheidet.

Man kann nicht auf der einen Seite von Autonomie sprechen und auf der anderen Seite ununterbrochen fordern, dass das Gesetz alles regelt. Da muss man sich irgendwann einmal entscheiden. Wir haben uns dafür entschieden, dass das in der Autonomie der Universität liegt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 283

Im Übrigen bin ich dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbe­nannt wird. (Beifall bei den Grünen.)

18.05


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über diese Tagesordnungspunkte verlege ich an den Schluss der Ver­handlungen über die Vorlagen des Wissenschaftsausschusses.

18.06.0257. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1036/A(E) der Abgeord­neten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung (599 d.B.)

58. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1058/A(E) der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung des Se­nats durch Stärkung der Professorenschaft (601 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 57 und 58 der Tagesord­nung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. – Bitte.


18.06.49

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Den jetzt vorliegen­den Antrag haben wir auch durchaus kontrovers im Ausschuss diskutiert, und die In­tention, einmal zu schauen, zu evaluieren und zu vereinheitlichen, wenn es um Lehr­gänge auf den Hochschulen geht, ist grundsätzlich eine nachvollziehbare. Wogegen wir uns aber klar wehren, ist, dass gewisse Gruppen durch eine Neuschaffung von Titeln eventuell segregiert oder abgestempelt werden. Also das ist wirklich etwas, worauf wir ganz genau schauen wollen. Wir werden einfach schauen, was aufgrund dieses Ent­schließungsantrages passiert, was daraus gemacht wird.

Als SPÖ stehen wir klar für eines: dass wir weiterhin über die Studierbarkeit reden, über die soziale Durchlässigkeit des Regelstudiums – des Regelstudiums, ich glaube, das ist ganz wichtig –, darüber, dass Studieren einfach mit flexiblen Lebensrealitäten möglich gemacht wird. Im Jahr 2020 ist das eigentlich etwas extrem Wesentliches.

Diesen Punkt der Studierbarkeit müssen wir weiterhin diskutieren, müssen wir im Rah­men der UG-Novelle weiter diskutieren. Das werden wir sowieso tun, das werden wir auf und ab diskutieren und das werden wir auch extrem hitzig diskutieren, weil wir der Mei­nung sind, dass die Studierbarkeit mit dieser UG-Novelle eben nicht gefördert wird, son­dern der Druck auf die Studierenden erhöht werden wird.

Gerade in dieser Krisensituation, gerade nach diesem extrem anstrengenden Jahr ist das einfach etwas, was wir überhaupt nicht verstehen und was die Lebensrealität von vielen komplett zerbrechen lässt, weil man das Studium vielleicht abbrechen muss, weil man dann doch irgendetwas anderes macht, weil man einfach hinten und vorne nicht mehr zusammenkommt und nicht weiß, womit man sich Unterrichtsmaterialen, womit


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man sich Lebensmittel kaufen soll, wie man die Miete bezahlen soll et cetera. Man lässt die Studis im Regen stehen, das habe ich gestern schon betont.

Um zur Studierbarkeit zurückzukommen: Die Lebensrealitäten sind vielfältig. Es gibt den Studenten, der nach der Matura sein Studium beginnt und nebenbei in unterschiedlichs­tem Stundenausmaß arbeiten geht. Es gibt die Jungunternehmerin, die vielleicht gerade an ihrem Start-up feilt und nebenbei das Studium macht, um sich einfach noch mehr Expertise zu verschaffen. Es gibt die Mutter, die Betreuungspflichten hat und während der Karenz studieren geht. Es gibt den Arbeiter, der einen Studienbefähigungslehrgang gemacht hat und jetzt an der FH für ein Bachelorstudium inskribiert und sich dort durch­kämpft. Und das ist gut so, so will ich die Studierenden 2020 sehen. Das sollte noch viel vielfältiger werden – darauf werden wir auch schauen ‑, und deswegen braucht es best­mögliche Rahmenbedingungen beim Studieren, bei der Studierbarkeit im Regelstudium.

Nur noch eine Statistik, die das Momentum Institut diese Woche herausgebracht hat: 22 Prozent der ArbeiterInnenkinder beginnen ein Bachelorstudium, 7 Prozent beginnen ein Masterstudium, weniger als 1 Prozent beginnt ein Doktoratsstudium. – Ich glaube, das ist ein klarer Handlungsauftrag. Studieren darf einfach kein Elitenprogramm sein. Wir werden auf jeden Fall weiterhin den Finger in diese Wunde halten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Maria Theresia Niss. – Bitte.


18.09.58

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Uni ist heute nicht mehr wie früher nur ein Ort, an den die Studenten nach der Matura kommen und an dem sie kürzer oder länger studieren. Herr Kollege Graf, in diesem Zusammenhang: Ihr Kommentar in Richtung des Herrn Marchetti ent­behrt ehrlich gesagt jeglicher Kommentierung (Abg. Kassegger: Warum?), aber ich muss ganz ehrlich sagen, das reiht sich natürlich in eine Serie von Experimenten, Kom­mentaren oder wirklich letztklassigen Reden aufseiten der FPÖ ein. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff. – Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Wie gesagt wird heutzutage auf den Universitäten nicht mehr nur ein Basisstudium ab­solviert, sondern sie sind auch ein Ort des lebenslangen Lernens geworden, und das nicht mehr nur in Richtung rein wissenschaftlicher Weiterbildung, sondern es geht na­türlich auch um Weiterbildung, die vor allem für den späteren Beruf notwendig ist und die auch den Beruf, den man davor ausgeübt hat, inkludiert.

Das ist wichtig, meine Damen und Herren, denn die Leute wollen und müssen sich wei­terbilden. Das ist kostenintensiv, und dieser Weiterbildungsbedarf wird auch noch weiter wachsen, wenn man zum Beispiel bedenkt, dass 90 Prozent der österreichischen Unter­nehmen weiterbildungsaktiv sind – im produzierenden Bereich ist der Anteil sogar noch höher –, und dieser Prozentsatz ist auch durch die Coronakrise nicht geringer geworden. Der Weiterbildungsbedarf wird natürlich auch noch weiter steigen, weil der technologi­sche Wandel das ganz einfach erfordert.

Klar ist aber auch, dass man heutzutage auf den Universitäten nicht unbedingt die opti­malen Voraussetzungen vorfindet. Es gibt eine sehr heterogene Ausbildungslandschaft, es gibt über 900 unterschiedliche Weiterbildungskurse auf 62 Hochschulen. Wir haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Zugänge. Bei den einen Weiterbildungskursen braucht man eine Matura, bei den anderen braucht man keine Matura, also es ist ein bisschen schwierig, sich da sozusagen durchzuwühlen.


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Das dritte Problem, das wir haben, ist, dass natürlich diese Ausbildungsvielfalt auch eine Titelvielfalt nach sich zieht. Ich glaube, in diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass man, wie man sagen könnte, ein bisschen Ordnung und Struktur in das ganze Konzept bringt. Deswegen wird es notwendig sein, gesetzliche Rahmenbedingungen zu verein­heitlichen, damit es in Zukunft klar wird, was die Voraussetzungen für den Zugang zu so einer hochschulischen Weiterbildung sind.

Wir werden in der UG-Novelle festschreiben, dass bis zu 50 Prozent der ECTS-Punkte angerechnet werden können. Berufserfahrung wird da natürlich notwendig sein. Das ist ganz wichtig, damit eben die Durchlässigkeit zwischen Beruf und einer hochschulischen Weiterbildung auch wirklich erhöht wird. Das ist nicht nur wichtig für die Studienwerber, meine Damen und Herren, sondern das ist auch wichtig für die Arbeitgeber, weil sie auch in Zukunft wissen, was in den einzelnen Ausbildungen, was in den einzelnen Titeln, wenn ich das so sagen darf, auch wirklich drinnen ist.

Von welchen Titeln sprechen wir? – Für hochschulische Weiterbildungslehrgänge soll es in Zukunft einen Bachelor Professional und einen Master Professional geben. Ich glaube, es ist auch gut so und wichtig, dass wir diese Titel, die auch der Bolognasystematik folgen, genau für den Hochschulbereich verwenden werden.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir gehen damit einen wichtigen Schritt in Rich­tung einer übersichtlichen und praxisnahen hochschulischen Weiterbildung. Das ist – ich habe es vorhin schon erwähnt – ganz wichtig, weil damit eben diese Durchlässigkeit zwischen einer Weiterbildung auf Hochschulniveau und einer beruflichen Höherqualifi­zierung erhöht wird, und damit werden wir es den Menschen ermöglichen, sich weiterzu­qualifizieren, und damit werden wir vor allem – das ist wesentlich – auch einen Schritt in Richtung einer Verringerung des Fachkräftemangels setzen. Das ist etwas, was ich mir natürlich für den Standort, im Sinne des Standortes wünsche.

Ihnen wünsche ich allen ein frohes Weihnachtsfest, bleiben Sie alle gesund! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.14


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Martin Graf, Sie gelangen als Nächster zu Wort. – Bitte.


18.14.26

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Wenn das (in Richtung ÖVP) falsch rübergekommen ist, entschuldige ich mich natürlich dafür, aber ich wollte eigentlich an einem plastischen Beispiel darstellen, wie schwierig es ist, neben dem Beruf ein Studium fertigzubringen, und da braucht man manchmal länger. Kollege Marchetti ist halt ein Beispiel dafür, er hat mir vorhin gesagt, er wird es im Juni abschließen, nach zwölf Jahren, also neun Jahre nach der Mindeststudienzeit. Es ist halt schwierig, Werkstudent zu sein. Das sollte man zur Kenntnis nehmen, dazu muss man auch etwas sagen. Wenn er das Studium fertig hat, wird er mich vielleicht zur Sponsion einladen, dann gehe ich dorthin und werde mit ihm feiern, weil er das Studium abgeschlossen hat, und darauf freue ich mich dann auch schon.

Zum Thema, zu den beiden Punkten, die da zusammengefasst sind: Ja, es ist offensicht­lich wirklich so, dass man alle 15 bis 20 Jahre etwas nachschärfen muss. Die Weiterent­wicklung der hochschulischen Weiterbildung ist in diesem Fall eine richtige Initiative, insbesondere auch der Titelvielfalt, bei der in den letzten 30 Jahren ja ein Markt entstan­den ist – der zunehmend auch teilweise privatisiert ist –, auf dem es halt eine Titelvielfalt gibt, die man anpassen muss.

Wir hatten das seinerzeit vor ungefähr 18 Jahren mit dem Master of Advanced Stu­dies, um ein Beispiel zu nennen. Dieser hat solche Auswüchse gehabt, dass dann die


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Volkshochschule Ottakring ein einjähriges Studium angeboten hat, das mit dem Master of Advanced Studies abgeschlossen hat. Das war international gar kein anerkannter Ti­tel, nur national, aber alle haben mit einem Master abgeschlossen.

Hin und wieder also wieder Mindeststandards einzuführen – es sind nun wieder Entwick­lungen ins Land gegangen –, wenn man den Markt beobachtet und sich etwas entwi­ckelt, ist grundsätzlich positiv. Weiterbildung hat Sinn, macht Sinn, daher werden wir diese Initiative auch gerne mittragen. Wir hoffen, dass das im nächsten Jahr oder in den nächsten 18 Monaten zum Abschluss kommen wird.

Die zweite Materie, die da mitbehandelt wird, betrifft einen Antrag, den wir eingebracht haben, nämlich die Stärkung des Senats durch Stärkung der Professorenschaft. Das passt nicht unbedingt dazu, aber die Debatte in den nächsten Punkten ist sowieso eine allgemeine. Es ist uns dabei darum gegangen, dass wir in der sich offensichtlich verän­dernden Universitätsorganisationslandschaft den Senat stärken, der ja auch etwas zu­gunsten der Rektorate, sage ich jetzt einmal untechnisch, entmachtet beziehungsweise anders positioniert werden soll. Wir glauben eben, dass bei der Zusammenführung von Kompetenz und Verantwortung dort, wo es in akademischen Fragen Sinn macht, der Senat insofern gestärkt gehört, dass dort die Professorenschaft mehr Gewicht hat und nicht nur gleichteilig mit anderen Vertretern im Senat.

Dazu haben wir diese Initiative gestartet, das wird uns noch begleiten. Es geht mit den Grünen offensichtlich in die andere Richtung. Kompetenz und Verantwortung zusam­menzuführen dürfte offensichtlich nicht das sein, was Sie anstreben, ebenso wie auf­seiten der Grünen Verwaltungskosten einzusparen. Daher möchte ich auch noch einmal betonen, dass es unbedingt notwendig ist, nicht nur darüber nachzudenken, sondern in Wien die Akademie der bildenden Künste und die Universität für angewandte Kunst zusammenzulegen, um Verwaltungskosten einzusparen und das eingesparte Geld schlussendlich den Studierenden zugutekommen zu lassen. Wehren Sie sich nicht ge­gen diese gute Initiative, sondern versuchen Sie mit uns, diesbezüglich das Beste he­rauszuholen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.19


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.


18.19.12

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Wiewohl das nicht Gegenstand der De­batte ist, aber weil Abgeordneter Graf das heute schon zwei Mal erwähnt hat: Gerne, ich glaube, wir könnten viel Geld sparen, wenn wir die FPÖ-Uniräte abberufen und dort gescheite Leute hinsetzen. Das wäre viel besser, aber das geht nicht so einfach. Sie werden es nicht glauben, aber Zusammenlegungen kosten zunächst einmal Geld und ersparen kein Geld, und die Akademie und die Angewandte werden, soweit ich das sehe und soweit ich irgendetwas dazu tun kann, sicherlich nie zusammengelegt werden.

Aber nun zur Weiterbildung: Uns ist das ein besonderes Anliegen, und vor allen Dingen aus zwei Gründen: einerseits für einen wirklich erhöhten Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und andererseits als gute, ideale Möglichkeit der Durchlässigkeit von Studien und auch deren Anerkennung.

Ein Punkt im UG wird ja sein, dass bei schulischen und außerschulischen Qualifika­tionen, beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen bis zu 60 ECTS-Punkte aner­kannt werden könnten. Das kann natürlich mit der Einführung eines Bachelor Profes­sional und eines Master Professional genau diese Durchlässigkeit fördern, das kann in diesem Weiterbildungsmaster oder Weiterbildungsbachelor drinnen sein. Es muss sozu­sagen für die Konsumentinnen, Konsumenten klar sein, was sie für ihren Titel, für das, was sie machen, kriegen. Es wird eine standardisierte ECTS-Zahl und eine Vereinheitli­chung der Titel sein. Wir leben in einem Land, in dem alle gerne Titel haben. Um da eine


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Übersicht zu schaffen, soll das passieren. Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn uns das gelingen würde.

Vielleicht noch ein Punkt betreffend die 24 ECTS-Punkte: Sie wissen, mir wäre es auch lieber, wenn es null wären. Wir müssen uns da einigen, wir haben unterschiedliche Aus­gangspositionen, aber ganz ehrlich: Wenn man diese 24 Punkte in zwei Jahren macht, kann man 15 Jahre in demselben Ausmaß studieren. Also da von einer Einschränkung zu sprechen, zu sagen, dass es verunmöglicht werde, sich auszuprobieren – sorry, ist irgendwie nicht ganz der Weg! Wie gesagt, ich hätte auch lieber null, ist nicht meins, aber wir müssen zu einem Kompromiss finden. Das ist einer, bei dem ich denke, dass er machbar ist.

Im Übrigen bin ich dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbe­nannt wird. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.21


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmungen über diese Tagesordnungspunkte verlege ich an das Ende der Ver­handlungen über die Vorlagen des Wissenschaftsausschusses.

18.22.1559. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1096/A(E) der Abge­ordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Budget für islamischen Fundamentalismus an den Universitäten (602 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 59. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster ist Herr Abgeordneter Axel Kassegger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abge­ordneter.


18.22.47

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, dieser Tagesordnungspunkt betrifft ein aus unserer Sicht sehr ernstes Thema, nämlich Menschen, die in unserer Gesellschaft in Österreich dem islami­schen Fundamentalismus nahestehen, diesen verbreiten, beziehungsweise sogar isla­mistischen Gruppen angehören, insbesondere auch – leider jetzt bereits offensichtlich – in Schulen und auf unseren Universitäten.

Bevor ich aber zu diesem Punkt etwas sage, möchte ich schon ganz kurz auf Kollegin Blimlinger replizieren. Geschätzte Frau Kollegin, Sie stellen sich da her und sagen, „wir könnten viel Geld sparen, wenn wir die FPÖ-Uniräte abberufen und dort gescheite Leute hinsetzen“. – Ich selbst war im Rahmen der Regierungsverhandlungen damit befasst, ich war auch in den Prozess der Besetzung dieser Uniräte involviert und kenne sehr viele dieser Uniräte. Ich bin es unseren Uniräten schuldig, dass ich mich jetzt hierherstelle und Ihnen sage: Das ist eine unerhörte Beleidigung, die Sie da einfach so flapsig aus­sprechen. Ich fordere Sie auch gar nicht auf, sich zu entschuldigen. Es ist einfach nur eine unerhörte Beleidigung (Zwischenruf des Abg. Hafenecker) und, wenn man es zu Ende denkt, eine pauschale Beleidigung aufgrund einer Zugehörigkeit zu einer Gruppe, nämlich der Gruppe der FPÖler. Das ist die Umschreibung von Diskriminierung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Martin Graf: Das ist eh bald strafbar! – Abg. Hafenecker: Im ärgsten Trafikantenslang!)


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Nun zu einem ernsten Thema: Wir hatten ja den traurigen Fall des islamistischen Ter­roranschlags am 2. November in Wien. Im Anschluss an diesen hat es natürlich durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung – ich spreche das bewusst aus und sage nicht BVT – unter Führung der Staatsanwaltschaft Graz groß an­gelegte Razzien mit 930 Polizisten und 60 Hausdurchsuchungen gegeben – mit dem Ziel, eben Naheverhältnisse insbesondere zur Muslimbruderschaft, zur Hamas et cetera festzustellen, also zu Organisationen, die definitiv, unbestritten totalitär sind, nicht nur gewaltbereit, sondern auch gewaltanwendend, frauenfeindlich sind, die ein Riesenpro­blem mit der Trennung von Staat und Religion haben und die die Scharia über Gesetze und Verfassungsgesetze stellen. Und da ist doch sehr Besorgniserregendes, Unerhörtes insoweit zutage gekommen, als dass es da erhebliche Vernetzungen gibt.

Ich komme jetzt konkret auf den Fall der Universität Graz, wo der emeritierte Universi­tätsprofessor Wolfgang Benedek, der seines Zeichens noch dazu Vorsitzender des Men­schenrechtsbeirats der Stadt Graz ist, Vortragsreihen et cetera organisiert, bei denen man jetzt draufkommt, dass mindestens die Hälfte dieser Vortragenden Angehörige be­ziehungsweise aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft sind. Das ist absolut inakzepta­bel; da müssen wir meines Erachtens sehr, sehr wachsam sein. Auch die Universitäten müssen hier wachsam sein. Das kann nicht angehen.

Im Übrigen wurden auch in steirischen Schulen Islamlehrer aus denselben Gründen sus­pendiert. Ich zitiere jetzt gar nicht, was da angeblich von diesen Islamlehrern hinsichtlich Christentum et cetera an Zitaten vorgebracht wurde.

Darum geht es in unserem Antrag. Dieser Antrag ist in Wahrheit eine Zielbestimmung. Der Antrag lautet – Sie (in Richtung Bundesminister Faßmann) kennen den Antrag –, dass das Ministerium dafür Sorge zu tragen hat, dass keine budgetären Mittel für der­artige Lehrveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Aber es ist eine Zielbestim­mung. Wir müssen – das ist unsere wirkliche Sorge – wachsam sein, insbesondere auf den Universitäten als Orten der Freiheit der Lehre, wo Dogmen keinen Platz haben soll­ten, wo totalitäre und gewaltbereite Ideologien keinen Platz haben sollten.

Ich bitte Sie, Herr Bundesminister, im Rahmen Ihres Aufsichtsrechts, das hier aus meiner Sicht zur Pflicht wird, in diese Richtung einzuwirken, budgetär, aber auch inhaltlich. Das ist der Inhalt dieses Antrages – und noch einmal meine Bitte an Sie, sich in diese Rich­tung einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte.


18.27.47

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ho­hes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege Kassegger, ich kann Ihre Argumentation sehr gut nachvollziehen. Ich glaube, wir sind beide in dieser Hinsicht einer Meinung, dass diese Dinge höchst gefährlich und von uns natürlich völlig abzulehnen sind.

Es gibt nur zwei Fußnoten, die ich dazu anbringe. Die eine ist: Sie versuchen, das gleich­sam über eine Art Antrag der Budgetierung hin, also des Verbots der Budgetierung hin zu treffen. Ich weiß nicht, ob Sie dabei nicht am Ziel vorbeizielen, das Ziel also nicht genau ins Visier nehmen. Die Budgetierung ist ja nicht die Frage als solche. Am Anfang weiß man vielleicht, wenn man das Budget zur Verfügung stellt, gar nicht, was in diesem Vortrag alles gesagt werden wird. Dann kann man erst im Nachhinein feststellen, das war das falsche Budget. – Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist: Die Budgets können von verschiedenen Stellen her fließen. Ich nehme nicht an, dass solche Bud­getierungen vonseiten des Ministeriums überhaupt auch nur im Leisesten in Erwägung gezogen werden.


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Im Wesentlichen geht es ja um die Sache selbst. Das sehe ich ein. Bei den Schulen ist das natürlich eine klare Angelegenheit, bei den Universitäten haben wir aber das Pro­blem, dass wir vor der Freiheit der Lehre stehen. Diese ist natürlich so geartet, dass wir hier wirklich das freie Denken zulassen müssen, stark genug sein müssen.

Sie wissen, de Gaulle hat einmal gesagt: „On n’arrête pas Voltaire.“ – Also man nimmt keinen Voltaire fest. Man hat damals Sartre gemeint, der in den Sechzigerjahren staats­feindliche, staatsabträgliche Äußerungen gemacht hat. Und man hat de Gaulle geraten, man solle diesen festnehmen. „On n’arrête pas Voltaire.“

Das heißt, das muss man aushalten können. Wir müssen es sogar in der Hinsicht aus­halten können, dass wir natürlich Widerstand in intellektueller Weise dagegen leisten können. Das ist doch der Sinn des ganzen Diskurses, dass wir dazu stark genug sind. Wir sind Gott sei Dank nicht Schneeflöckchenuniversitäten, wo man aufpassen muss, dass man nicht irgendwie sensitiv von irgendwelchen Äußerungen getroffen wird, son­dern hier muss wirklich auf beiden Seiten ohne Schranken gedacht werden können. Dann wird sich zeigen, dass dogmatische und fundamentalistische Äußerungen keine Möglichkeit haben, Platz zu greifen, im intellektuellen Diskurs einfach absterben müssen. Das wäre das Ziel.

Es gibt bei der Freiheit der Lehre eigentlich nur eine einzige Grenze, und das ist im § 283 StGB gegeben, und dabei, glaube ich, sollten wir es belassen. (Beifall bei ÖVP und Grü­nen.)

18.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Helmut Brandstätter. – Bitte.


18.30.38

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Rudi Taschner, da sind wir uns einig, natürlich ist die Freiheit der Lehre ganz wichtig. Ich habe es auch genossen, in dem Fall sogar im Ausschuss, was ja oft nicht möglich ist, dass wir durchaus eine differenzierte Debatte geführt haben, und sie ist wesentlich.

Wir haben gesagt, wir werden diesen Antrag unterstützen, und ich fühle mich durch einen Gastkommentar im heutigen „Standard“ bestätigt, in dem der Psychologe Ahmad Mansour, ein arabischer Israeli, schreibt: „Es ist Zeit, in der Realität aufzuwachen.“ Euro­pa müsse seine Werte klar und deutlich kommunizieren. Er schreibt auch über die Auf­klärung und ich glaube, darüber müssen wir reden. Jede Form von Fundamentalismus ist gefährlich, und wenn Religion fundamentalistisch auftritt, dann ist es besonders ge­fährlich.

Faktum ist: Seit die Menschen mit Bewusstsein über die Erde wandeln, haben sie reli­giöse Gefühle, glauben an Natur und glauben an Gottheiten. Und dann ist eine Phase gekommen, in der die Religion Macht genommen und die Menschen unterdrückt hat. Dann kam die Aufklärung. Die Aufklärung ist ja nicht nur der Ausweg aus der selbst­verschuldeten Unmündigkeit, die Aufklärung ist auch die Trennung von Kirche und Staat. Aufklärung heißt auch, gegen jede Form von Fundamentalismus aufzutreten und auch gegen jede Form dahin gehend, dass die Kirche sich aussuchen darf, was im Staat statt­findet – sie kann verhandeln, kann sich etwas wünschen, aber sie darf es nicht entschei­den. Da sind wir ein großes Stück weiter als viele islamische Gesellschaften.

Im Ausschuss wurde ich gebeten, ein Buch mitzubringen, was ich natürlich gerne ge­macht habe. Ich würde das wirklich ganz dringend empfehlen: Mouhanad Khorchide, ein


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österreichischer Religionssoziologe, und Hamed Abdel-Samad diskutieren über die Fra­ge, ob der Islam noch zu retten ist; interessanterweise in 95 Thesen. – Wir wissen, wa­rum. Kurze Antwort: Der eine sagt Ja, der andere sagt Nein. Ein wichtiger Satz lautet: „Wie Sie ja wissen, halte ich persönlich den Islam an sich für nicht reformierbar. Aller­dings glaube ich sehr wohl an die Reformierbarkeit des Denkens von Muslimen“, sagt Hamed Abdel-Samad.

Dort müssen wir ansetzen, aber wir müssen auch hier bei uns in den Schulen ansetzen. Wir müssen in den öffentlichen Debatten ansetzen und da unsere Werte und die euro­päischen Werte verteidigen, über die hier auch gesprochen wurde.

Ein wichtiger Punkt ist auch – das sagt eben dann der Religionssoziologe –: Das Pro­blem bei vielen Muslimen ist, dass sie den Koran wörtlich nehmen.

Ich bin wirklich gegen jede hasserfüllte, bösartige Ausdrucksweise gegen den Koran – das möchte ich den Kollegen von der FPÖ auch sagen –, aber er sagt ganz richtig: Man darf ihn nicht wörtlich nehmen. – Das ist ja auch eine Errungenschaft von christlichen Kirchen, dass sie eben das, was in der Bibel steht, nicht wörtlich nehmen.

Ein zweiter Punkt: Ich bin auch gegen jede Form von christlichem Fundamentalismus und ich bin auch dafür, dass wir Kirche und Staat hier im Parlament trennen. Ich war schockiert über die Veranstaltung, die hier stattgefunden hat. Ich sitze im Nationalrat neben Bedrana Ribo von der grünen Fraktion. Sie musste mit elf Jahren aus Travnik in Bosnien flüchten. Ihre besten Freundinnen waren eine kroatische Katholikin und ein orthodoxes Mädchen, sie selbst ist Muslimin. Sie musste flüchten, weil dieser Hass auch über Religion erzeugt und weil die Gesellschaft gespalten wurde. Ich sitze hier neben ihr, wir unterhalten uns und ich kann mir gut vorstellen, dass wir auch miteinander in ein Gebetshaus, in ein Gotteshaus gehen – beten, singen ist im Moment ja nicht angera­ten ‑, dass jeder seine Vorstellung hat, dass uns das zusammenführt.

Die Veranstaltung, die hier stattgefunden hat, hat die Menschen gespalten. Ich bitte wirk­lich dringend, dass wir damit aufhören, dass wir das nicht tun. Es gibt genug anderes in der Gesellschaft, das ohnehin spaltet, und wenn ich nur vermuten würde, dass Absicht dahintersteht, dann müsste ich noch viel radikalere Worte gebrauchen.

Ein letztes Wort, weil es aktuell ist, zum Kopftuchverbot: Selbstverständlich auch da die Trennung von Kirche und Staat, selbstverständlich muss es auch da die Möglichkeit der Religionsausübung geben, aber es führt mich zum Anfang zurück. Das ist das Thema, über das wir mit den Menschen, auch mit Musliminnen und Muslimen sprechen müssen. Lasst die Kinder in Ruhe! Erzählt den Kindern nicht, was sie tun müssen! Das gilt aber auch für christliche Fundamentalisten. Angesichts dessen, was manche Leute, die hier auftreten, erzählen, wie gefährlich es für einen Mann ist, eine Frau anzuschauen, sehe ich nicht viel Unterschied zu dem, was muslimische Fundamentalisten sagen.

Deswegen wirklich mein Appell: Versuchen wir es, jeder für sich, privat, soll religiös le­ben, wie er will. Dort, wo es zu Gemeinsamkeiten führt, machen wir das bitte, aber hören wir bitte auf damit, die Gesellschaft mit Religion zu spalten! – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Bürstmayr.)

18.35


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Andrea Kuntzl zu Wort. – Bitte.


18.36.01

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Brandstätter, ich kann so gut wie jeden Satz unterschreiben, den du gesagt hast, verstehe aber nicht, dass ihr diesen konkreten Antrag unterstützt. Selbstverständlich sind wir – so wie du das ausführst – dafür, gegen jegliche Art von Fundamentalismus,


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Hass und Hetze aufzutreten, in welcher Form und wo auch immer sie auftritt. Da treffen wir uns völlig, aber schon da beginnt eines meiner Probleme mit diesem konkreten An­trag, nämlich mit der Begründung dieses Antrages.

Da wird nicht gegen jede Form von Fundamentalismus aufgetreten, sondern da wird ganz gezielt eine konkrete Form von Fundamentalismus angesprochen. Da werden noch dazu konkret namentlich Leute herausgehängt, gegen die es vielleicht Vorwürfe gibt.

Als Quellen sind übrigens FPÖ-Medien zitiert. Es gibt keine Beweise, keine seriösen, neutralen Quellen, die das beweisen, was da vorgeworfen wird. Schaut man sich die Begründung an, dann erfüllt sie nicht das Kriterium, das du gerade aufgestellt hast, nämlich gegen Fundamentalismus aufzutreten, sondern es ist ganz klar der Versuch, Ressentiments zu schüren, und zwar nicht gegen Islamismus, sondern in Wahrheit ge­gen den Islam. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.) Das muss man in der Debatte natürlich ganz klar trennen, denn Islamismus ist eine Form von Extremis­mus und Islam ist eine Religion, die ihre Berechtigung in unserer Gesellschaft hat.

In diesem Antrag wird bewusst vermischt und es werden Ressentiments geschürt, und deswegen – obwohl wir natürlich betonen, dass wir gegen jegliche Art von Fundamenta­lismus auftreten – können wir diesen Antrag nicht unterstützen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.38


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.


18.38.29

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe mich wirklich sehr darüber gewun­dert, dass die NEOS diesen Antrag unterstützt haben. Dies in offensichtlicher Verken­nung, dass es dabei nicht um die Frage, Fundamentalismus oder nicht, geht, sondern um die Frage antiislamischer Positionen und diese auch gegenüber den Universitäten oder der Wissenschaft und Forschung.

Wenn Rudi Taschner sagt: Na ja, da hat man dann ein Problem mit der Freiheit der Lehre!, so glaube ich nicht, dass man dann ein Problem mit der Freiheit der Lehre hat, die gibt es ja einfach. Es gibt hier einige Kollegen in der FPÖ, die eine Gesichtsmaske tragen, auf der 1848 draufsteht. – Randbemerkung: Es ist nicht Ihre Revolution, die kön­nen Sie nicht vereinnahmen, aber sie hat dazu geführt, dass es 1867 ein Staatsgrund­gesetz gegeben hat, und in diesem Staatsgrundgesetz ist die Freiheit der Wissenschaft und Lehre normiert worden, genau deshalb, weil es sie nicht gegeben hat.

Ich habe schon ein bisschen ein Problem damit, wenn sich hier jetzt alle vom Fundamen­talismus abgrenzen. Ich würde schon einmal gern wissen, wie wir diesen definieren, und vor allen Dingen: Wer definiert, wann was wie fundamentalistisch ist? Ich bin ganz dabei zu sagen: Trennung zwischen Staat und Kirche – insbesondere auf Universitäten. Wir wissen: Es gibt sie nicht. Was sozusagen für die einen gilt, muss für die anderen auch gelten.

Entweder wir trennen sie für alle Kirchen und Religionsgesellschaften – dann darf es aber keine theologischen Fakultäten geben, denn das ist eine Vermischung von Staat und Kirche, die, wie wir wissen, eigentlich jeglicher Autonomie von Universitäten entge­genläuft – oder für keine. So gesehen ist das für mich also nicht nachvollziehbar.

Vielleicht abschließend: Farid Hafez kann natürlich weiter an der Universität Salzburg lehren. Die Universität hat das geprüft. Es ist überhaupt nicht der Punkt, dass seine Lehr- und Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt wird. Ich weiß nicht, was die Aufsichtsbehörde macht, aber die Universität hat in ihren Gremien selbstverständlich beschlossen, dass es da kein Problem gibt.


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Im Übrigen bin ich dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbe­nannt wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.40


Präsidentin Doris Bures: Ich habe jetzt das Stenographische Protokoll vorliegen, das ich auf Antrag der Frau Abgeordneten angefordert habe, was den Zwischenruf der Frau Abgeordneten Blimlinger betrifft. Aus dem Protokoll ist klar erkennbar, dass das natürlich persönlich beleidigend war. Frau Abgeordnete Kucharowits hat mir aber mitgeteilt, dass sie die Entschuldigung der Frau Abgeordneten Blimlinger annimmt, und daher wird es meinerseits keine weiteren Ordnungsmaßnahmen geben.

Zu Wort ist dazu jetzt niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wie vereinbart, werde ich die Abstimmung an das Ende der Tagesordnungspunkte des Wissenschaftsausschusses verlegen.

18.41.3660. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 654/A(E) der Abgeordne­ten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lösung des Ket­tenvertragsproblems an den österreichischen Universitäten (§ 109 Universitätsge­setz 2002) (603 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit sind wir beim Tagesordnungspunkt 60 angelangt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Martin Graf. – Bitte.


18.42.05

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Ich möchte ganz kurz zu dem ungeheuerlichen, diskriminieren­den Vorwurf Stellung nehmen – nur gegenüber einer Weltanschauung. Frau Kollegin Blimlinger hat hier im Schutz ihrer Immunität ihren Hass und ihre ganze Hetze losge­lassen und ihr wahres Gesicht gezeigt, wie sie 1848 vielleicht heute noch verstehen will.

Sie stellen sich da her und diskreditieren Leute ob ihrer Weltanschauung pauschal! – Ja, es stimmt: Als wir in der Regierung waren, haben auch wir Universitätsräte vorgeschla­gen und die Bundesregierung hat dann entsendet. Deren Qualifikation ziehen Sie in Zweifel, obwohl das zum Teil Topwissenschafter mit international anerkanntem Ruf sind, die im In- und Ausland tätig waren und es zum Teil immer noch sind.

Es tut mir eh leid, dass ich Kollegen Marchetti hier auch namentlich genannt habe. Ich meine, schauen wir uns Ihren Lebenslauf einmal an! Sie waren ja Rektorin einer Univer­sität in Wien. Wie sind Sie das denn geworden? (Abg. Stögmüller: Durch Leistung!) – Erstens einmal brauchen Sie elf Jahre für ein Studium, das fünf Jahre dauert: Philologie, Geschichte und – was war es noch? – Sozialkunde. Dazu haben Sie elf Jahre gebraucht, waren ja auch Werkstudent und haben laut Ihrem Lebenslauf Ihre kaufmännische Aus­bildung in einer österreichischen Trafik genossen. (Abg. Blimlinger: Ja!) Und vielleicht waren Sie sogar eine gute Rektorin, wir haben nie Ihre Qualifikation in Zweifel gestellt. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Wenn man aber Ihren Lebenslauf sieht, müsste man eigentlich sagen: Sie kommen hier heraus und qualifizieren Topwissenschafter, die Uni­versitätsräte sind, in Wirklichkeit ganz mies ab, und haben selber so einen Lebenslauf? – Ganz ehrlich, da müssten Sie vor der eigenen Türe kehren, das muss man schon sagen! (Beifall bei der FPÖ.)

Vielleicht – Sie haben ja jetzt neue Gesetze (Zwischenruf des Abg. Stögmüller) –veröf­fentlichen Sie das nächstes Jahr in der Pauschalität, wie Sie es hier gesagt haben. (Abg.


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Blimlinger: ... Ihre Hinterlassenschaft ...!) Dann sind Sie nämlich gleich das erste Opfer Ihrer eigenen gesetzlichen Bestimmungen, die Sie geschaffen haben. Da können wir dann aber nichts dafür, denn wir waren ja eh gegen das Gesetz, das Sie heute und gestern verabschiedet haben. (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Zum Thema Kettenverträge (in Richtung Bundesminister Faßmann): Herr Bundesminis­ter, Sie haben uns heuer im Frühjahr versprochen und zugesagt, dass dieses Problem bis Ende dieses Jahres gelöst wird. – Das ist sich nicht ausgegangen.

Wir haben daher diesen Antrag noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt, weil wir glau­ben, dass das ein ganz dringendes Problem ist. Jetzt haben Sie im Zuge der in Begut­achtung geschickten Novelle einmal einen Lösungsansatz vorgeschlagen. Dieser wird schon von allen möglichen Seiten mehr oder weniger in der Luft zerrissen. Man wird sehen, wie das kommt; es kommt aber sehr, sehr spät, und es kommt auch wieder schwammig

Ich übe da Kritik, denn Sie wollen ein Opportunityhiring – so heißt es – ermöglichen, was immer das auch heißt. Was das Wort in Österreich oder in der juristischen Sprache be­deuten soll, weiß man eigentlich gar nicht: Gelegenheit der Einstellung, würde ich einmal sagen. Das ist wie beim Rauchen – jetzt komme ich auf die Trafik zurück –: Der Gelegen­heitsraucher, der früher gelegentlich geraucht hat, raucht heute aufgrund der vielen Ver­bote bei jeder Gelegenheit. So wird das da auch sein!

Ich glaube, die Universitäten, die Rektorate werden bei dieser Umsetzung, bei einer der­artigen Vorgehensweise, mit der man ein derartig breites Schlupfloch ohne Berufungs­verfahren aufmacht – und das ist ja das Entscheidende: dass man die Möglichkeit hat, durch dieses Opportunityhiring, was immer das auch heißt, universitäre Karriere im Pro­fessorenrang zu machen; bei jeder Gelegenheit wird man das machen ‑, wahrscheinlich einem enormen Andrang und Druck ausgesetzt sein.

Früher gab es einmal die Minoritenplatzschleicherei: Wenn man etwas gebraucht hat oder wenn man irgendeine Anstellung wollte, hat man sich dort hingewandt. Am Minori­tenplatz ist der Sitz des Wissenschaftsministeriums, und es waren Legionen, die sich dort angestellt haben, um ihre Anliegen über den Interventionsweg vorzubringen.

Das ist auch da unsere Befürchtung, bei so schwammigen Begriffen, die ja kein Rechts­substrat zulassen: dass es halt eine Rektoratsschleicherei geben wird. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) Dann hat man genau das Gegenteil davon erzeugt, was man eigentlich erreichen möchte, nämlich den zukünftigen jungen österreichischen Wissen­schaftern Chancen bieten und gewährleisten, dass sie, wenn sie diese nicht ergreifen können, weil sie die wissenschaftliche Qualifikation dazu nicht haben, eben aus diesem Bereich ausscheiden müssen.

Wir glauben, dass das Schlupfloch ganz breit aufgemacht wird, und daher sind wir auch dagegen, denn acht Jahre, so wie Sie das jetzt vorschlagen, das ist schon länger als bisher festgeschrieben, plus dann dieses Opportunityhiring – Gelegenheit der Einstel­lung, auch ohne die Voraussetzungen zu erfüllen – halten wir für nicht gut.

Wir werden sehen: Das wird einen Sog erzeugen, wo auf Teufel komm raus interveniert wird und wo auch Rektorate und Rektoren dann permanent mit den Belegschaftsver­tretern und mit anderen Kompromisse schließen werden, um sich ganz einfach selber aus dem Schussfeld zu nehmen. Ich glaube, das ist eine schlechte Lösung, in dieser Form sollte man das nicht machen. Wir werden uns aber die Begutachtung ansehen und wir werden in weiterer Folge unser Abstimmungsverhalten dazu noch artikulieren.

Zu guter Letzt glaube ich, dass es notwendig ist, dass wir die Akademie der bildenden Künste Wien und die Universität für angewandte Kunst Wien endlich zusammenlegen und diesbezüglich auch den Prozess einleiten, weil die Zusammenlegung dieser zwei


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Miniuniversitäten am Standort Wien, in Nachbarschaft zueinander, enormes Einspa­rungspotenzial im Verwaltungsbereich hat. Dieses Einsparungspotenzial sollten wir nicht liegen lassen. Von Kollegin Blimlinger kommt dann immer das Argument, man brauche mehrere Kunstuniversitäten. – Ja, dann müssten wir Ihrer Diktion nach eigentlich in Inns­bruck eine Universität aufmachen – die wollen das schon lange, und wie! –, ich glaube aber, man kann das Kind auch mit dem Bade ausschütten. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Wenn man etwas erkennt, sollte man sich diese Dinge auch ansehen, und sich nicht von vornherein aus Bestemm, nur weil das heute vielleicht die Spielwiese der eigenen Klientel ist, diesbezüglich verschließen und sich mit einem akademischen, wissenschaft­lichen Ansatz empirisch damit auseinandersetzen (Abg. Stögmüller: Na geh!), ob man diese zwei Universitäten nicht doch besser zusammenlegen sollte. Zumindest würde man zwei Trafiken, wenn sie auf einer Straßenseite sind, ja auch zusammenlegen – das hat sogar die Monopolgesellschaft gemacht. Vielleicht verstehen Sie diesen Hinweis. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: Das war es mit der Restredezeit der FPÖ! – Abg. Stögmüller: Das war die Restredezeit der FPÖ!)

18.50


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Josef Smolle zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.50.45

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz an das anknüpfen, was Kollege Graf gesagt hat, vor allem was die Interventionen betrifft. Ich bin acht Jahre lang Rektor einer Universität in Österreich gewesen; von diesem Interventionstsunami, von dem er praktisch gesprochen hat, kann keine Rede sein. Ich habe die Universität als eine wirklich autonome Einrichtung – auto­nom insbesondere auch gegenüber der Politik – erlebt, und da hat einfach das UG 2002 enorm viel gebracht.

Dieses hat nicht alles gebracht, was man sich gewünscht hat, nämlich ein Punkt, den es nicht gebracht hat, ist § 109, und von dem reden wir. Er ist gut gemeint, um Jungwissen­schafterinnen und -wissenschafter davor zu schützen, dass sie von einem kritischen, prekären Arbeitsverhältnis zum nächsten weitergeleitet werden, zum Teil bedingt durch befristete Drittmittelstellen.

Nun liegt eine UG-Novelle vor – im Moment läuft die offene Frist der Begutachtung; da wird es Stellungnahmen geben. Man hat sich intensiv mit den Stakeholdern zusammen­gesetzt, hat diesen § 109 ganz deutlich verbessert, und eine wesentliche Verbesserung dabei ist, dass eine Unterbrechung des Dienstverhältnisses nicht zu einem Neubeginn der Zählung der acht Jahre führt, für die eine Befristung zulässig ist, sondern dass sämt­liche Zeiten, die nach dem Studium als Bedienstete erworben worden sind, zusammen­gezählt werden. Richtig umgesetzt und verstanden ist es so, dass spätestens Mitte 30 bei jedem Jungwissenschafter dann eine klare Karriereentscheidung erfolgen kann.

Dieser Antrag des Kollegen Graf, man möge sich um § 109 kümmern, ist ein berechtigter Antrag. Er hat sich aber überlebt, denn es ist jetzt ein guter Vorschlag in der UG-Novelle enthalten.

Es wird Stellungnahmen geben, vielleicht auch noch abschließende Gespräche, aber unterm Strich wird es dann passen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)


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18.53


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Heinz Faßmann zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


18.53.08

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn man Missverständnisse auf kurzem Wege aus der Welt räumen kann, Herr Abgeordneter Graf, dann möchte ich das gleich tun.

Erstens, wenn die derzeitige Begutachtung des § 109 von allen Seiten angezerrt wird, dann ist er vielleicht gar nicht so schlecht als ein Kompromissparagraf.

Der zweite Punkt ist, Opportunityhiring hat nichts mit § 109 zu tun. Opportunityhiring bedeutet, dass Rektoren Berufungen schnell durchführen können, wenn sich ganz be­stimmte Gelegenheiten ergeben. Diese Gelegenheiten können sich ergeben, wenn erst­klassige Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen auf dem Markt sind.

Ihre Sorge, dass das ein Schlupfloch sein könnte, ist nicht unberechtigt, aus dem Grund ist das auch quantitativ begrenzt: Das können maximal 5 Prozent aller Neuberufungen eines Jahres sein. Das ist, glaube ich, eine vernünftige Größe, um genau das zu verhin­dern, was Sie skizziert haben, nämlich beim Rektorat Warteschlangen von Menschen, die eine Berufung haben wollten.

Das nur zur Aufklärung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.54


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Sonja Hammerschmid zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


18.54.34

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wirken österreichischer Universitäten in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, in der Erschließung und Lehre der Künste gelingt nur dann, wenn wir Rahmenbedingungen schaffen, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Angestellten der Universitäten jenes Umfeld bieten, dass sie ihre Arbeit wirklich, wirklich gut machen können. Das gilt für die ProfessorInnen genauso wie für den Mittelbau, für die Studierenden, für das nicht akademische Personal – eben für alle, die an der Universität studieren und arbeiten.

Wer das nur aus dem monetären Blickwinkel betrachtet, der greift jedenfalls zu kurz, der geht daran vorbei. Natürlich braucht es Geld, natürlich braucht es eine budgetäre Aus­stattung für Forschung und Lehre, natürlich braucht es gute Betreuungsverhältnisse und natürlich braucht es eine tolle Forschungsinfrastruktur, damit Universität gelingen kann, was es aber vor allem braucht, sind brillante Köpfe. Es sind Menschen, die motiviert sind, die von Leidenschaft für ihre Forschung beseelt sind und davon, über ihre Forschung zu arbeiten, und die gemeinsam Forschung und Lehre machen.

Es sind die Menschen, die eine Universität gelingen lassen, es sind die Menschen, die die Leistung einer Universität ausmachen und prägen. In diesem Kontext müssen uns die Nachwuchswissenschafterinnen und Nachwuchswissenschafter besonders am Her­zen liegen! Da müssen wir ganz, ganz genau hinschauen, denn sie sind es, die die For­schung auch ganz wesentlich in der Breite tragen, in der Praedocphase, im Doktorats­bereich, in der Postdocphase, als JungwissenschafterInnen, als wissenschaftliche Vor­denkerInnen, wenn Sie so wollen.

Umso wichtiger ist, dass wir hinschauen, wie sich ihre Arbeitsverhältnisse an der Univer­sität gestalten und dass diese Arbeitsverhältnisse und diese Rahmenbedingungen sehr klar und sehr präzise und für sie auch planbar sind. Es ist schon ganz klar: Nicht alle NachwuchswissenschafterInnen können universitäre Tenure-Track-Karrieren machen. Das ist klar, aber man muss auch klar kommunizieren, wann wirklich Ende ist.

Zum § 109, der ja schon angesprochen worden ist: Das war ein Kunstgriff eines Ver­suchs, den Universitäten auf der einen Seite möglichst breite Flexibilität zu geben, ihr


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universitäres Personal und auch den Wechsel im Personal zu gestalten – es braucht immer neue Ideen, neue Kreativität –, und auf der anderen Seite für junge Wissenschaf­terInnen ein Umfeld zu schaffen, das für sie auch adäquat und gut ist. Das hat sich aber nicht wirklich bewährt, wie wir heute auch schon festgestellt haben, darum bin ich jetzt schon sehr auf die Stellungnahmen gespannt, die zum Entwurf hereinkommen.

Was ich mir, Herr Bundesminister, wirklich wünschen würde, ist, dass wir mit den Betrof­fenen, mit den Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern auch aus den Universitäten, einen Diskurs über die Stellungnahmen führen, wie treffsicher diese neue Regelung ist – und das, bevor wir im Ausschuss darüber diskutieren, denn dann muss ja alles wieder ganz schnell gehen und dann gibt es wieder keine Zeit, hier auch ein ordentliches Hea­ring abzuhalten und Meinungen einzuholen.

Ich wünsche mir also zu diesem uns allen am Herzen liegenden Paragrafen einen ge­meinsamen Diskurs vor dem Ausschuss. Möge uns diese Übung gelingen! – Das wün­sche ich mir wirklich für alle Beteiligten. (Beifall bei der SPÖ.)

18.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Eva Blimlinger zu Wort. – Bitte.


18.58.18

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich hoffe sehr, dass die Übung gelingt, weil wir wissen, dass wir uns in den letzten 20 Jahren auf allen Ebenen abgemüht haben, und das, was für die Medizin-Unis gut ist, ist vielleicht für die Sozialwissenschaft oder die WU schlecht. Es ist ein Gfrett, ich sage es ganz offen.

Natürlich ist das Gespräch mit den sogenannten Stakeholdern, insbesondere der Ge­werkschaft notwendig, nur sind sich die Lehrergewerkschaft, die Universitätslehrerge­werkschaft und andere Teilgewerkschaften leider nicht darüber einig, was sie wollen, und damit wird es ganz schwierig. Wir stehen also in dem Bereich wirklich vor großen Herausforderungen.

Meine Liste an Anmerkungen, was wir vielleicht noch diskutieren müssen, ist schon sehr lange, und ich hoffe, uns gelingt es wirklich, mit dieser Novelle zumindest ein Stück wei­terzukommen und auch ein Stück in Richtung einer Perspektive mit mehr Tenure-Track-Stellen zu kommen, wo wir von Anfang an auch eine Situation haben, dass es Stellen gibt, die ein klareres Definitionsprofil haben.

Jetzt, zum Schluss, muss ich schon noch etwas sagen: Herr Abgeordneter Graf, ich weiß, Sie können es bis heute nicht ertragen, dass ich Rektorin geworden bin.

Kaum war ich es nämlich, mussten Sie gleich eine parlamentarische Anfrage an den Minister stellen – in Unwissenheit, dass die Unis das selber entscheiden –, wie der Mi­nister es zulassen konnte, das so eine – Sie haben es in der Anfrage natürlich nicht so ausgedrückt – linke Zecke wie ich Rektorin einer österreichischen Universität werden kann. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Ja, es ist unvorstellbar, ich war es acht Jahre bei meiner ersten Wahl, ich bin sowohl vom Unirat wie vom Senat einstimmig wiedergewählt worden. Sie werden es nicht glau­ben! (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

Ich bin froh darüber, dass es nicht mehr solche Wissenschaftsmanager wie Sie gibt, Herr Graf, denn unter den Nachwirkungen Ihres Wirkens in Seibersdorf und den Schulden, die dort gemacht worden sind, leiden wir heute noch. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Stögmüller: Hört, hört! Hört, hört!) Ich wäre also an Ihrer Stelle ganz ruhig, was das betrifft. Da sind Sie sozusagen an vielen gerichtlichen Dingen knapp vorbeigeschrammt. Also ganz ruhig sein!


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Ich bin stolz darauf, dass ich in einer Trafik gearbeitet habe. Es war die Trafik meines Vaters, der gestorben ist, mein Bruder und ich haben das gemeinsam gemacht. Und es ist keine Schande, als sogenannte Tabakverschleißerin – das ist man nämlich dann – später Rektorin zu werden.

In diesem Sinne und ganz besonders in diesem Sinne bin ich der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Anhalten­der lebhafter Beifall und Bravorufe bei den Grünen sowie Beifall bei der ÖVP und der Abg. Hammerschmid.)

19.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Wissenschaftsausschusses.

19.01.41Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 54 bis 60


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Wissenschaftsausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.

Bevor wir in die Abstimmung eingehen, wieder die Frage an die Klubs: Ist eine Pause gewünscht? – Eher nicht. Danke schön.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 54: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird, samt Titel und Eingang in 597 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Somit ist der Entwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 55: Antrag des Wissen­schaftsausschusses, seinen Bericht 598 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 56: Antrag des Wissen­schaftsausschusses, seinen Bericht 600 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 57: die dem Ausschussbe­richt 599 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung“.


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Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen. (130/E)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 58: Antrag des Wissen­schaftsausschusses, seinen Bericht 601 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 59: Antrag des Wissen­schaftsausschusses, seinen Bericht 602 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 60: Antrag des Wissen­schaftsausschusses, seinen Bericht 603 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

19.03.4861. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regie­rungsvorlage (475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geän­dert wird (MinroG-Novelle Konfliktminerale) (590 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 61. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Frau Kollegin Petra Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.04.24

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Illegaler Handel mit Bodenschätzen finanziert kriminelle Banden und Warlords, die Waffen kaufen, die Kriege finanzieren, und Men­schen, die nahe von diesen Rohstoffminen leben, werden bedroht, terrorisiert, versklavt und manchmal auch ermordet. Auch Kinder werden bedroht, terrorisiert, versklavt und manchmal ermordet.

Zu den Konfliktmineralien gehören unter anderem Gold, Tantal, Zinn und Wolfram; diese Mineralien sind in einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2017 als Konfliktmineralien de­finiert und geregelt. Mit dieser Verordnung, die mit 1.1. des kommenden Jahres in Kraft treten soll, wird Importeuren ab einer gewissen Schwelle aufgetragen, ihre Lieferketten zu überprüfen, sodass sie nicht als Kriegstreiber herhalten müssen.

Die österreichische Begleitung der Einführung per 1.1.2021 setzen wir im Mineralroh­stoffgesetz um, und ich möchte dazu folgenden Entschließungsantrag einbringen, um diesem Gesetz ein bisschen mehr Zähne zu geben:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Scharfe Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen statt lascher Absichts­erklärungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Novelle des MinroG mit folgenden Inhalten vorzulegen:

1. Eigene Regelung zur Zwangsstrafe

Die Höhe der Zwangsstrafe soll im MinroG speziell geregelt werden und nicht allgemein durch §5 Abs.3 VVG. Im Ergebnis soll sie nicht unter dem in Deutschland vorgesehenen Zwangsgeld von 50.000 Euro zu liegen kommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 299

2. Melde- Auskunfts- und Transparenzpflicht für Unternehmen

Alle Unternehmen, die solche Konfliktmaterialien einführen, müssen sich bei der zustän­digen Stelle selbstständig melden, um ein dichtes Kontrollnetz zu ermöglichen. Nichtmel­dungen sind mit Sanktionen zu ahnden. Des Weiteren sind Unionseinführer verpflichtet, den zuständigen Behörden bei Nachfrage und Überprüfung folgende Informationen zu erteilen:

- die Angaben über die Erstellung einer Lieferkettenpolitik, die den Anforderungen nach Artikel 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/821 entspricht,

- die Namen der zur Überwachung der internen Prozesse zur Erfüllung der Sorgfalts­pflichten in der Lieferkette nach Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/821 benannten Personen,

- die Art und Weise der Risikoermittlung,

- vorhandene Beschwerdemechanismen und Frühwarnsysteme zur Risikoerkennung,

- die konkrete Risikobewertung einschließlich der Grundlagen dieser Risikobewertung,

- die Strategien zur Verhinderung, Minimierung und Beseitigung negativer Auswirkungen aus ermittelten Risiken,

- die Systeme zur Rückverfolgbarkeit der Gewahrsams- und Lieferkette,

- die Art und Weise, in der die Prüfungen der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch einen unabhängigen Dritten nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/821 durchgeführt werden, sowie deren Inhalt und Ergebnis,

- die Erfüllung der von Artikel 4 Buchstabe a, Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 7 der Ver­ordnung (EU) 2017/821vorgegebenen Informations- und Offenlegungspflichten

Darüber hinaus ist ein Register mit den Unionseinführern auf der Homepage des Minis­teriums zu veröffentlichen.

3. Standardmäßige Prüfung statt stichprobenartiger Kontrollen

Es sollen alle betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen der Verordnung jährlich geprüft werden, anstatt nur stichprobenartige Prüfungen durch­zuführen. Diese Prüfungen können bei Mängeln intensiviert werden und zu regelmäßi­gen Follow-Up Überprüfungen führen.

4. Verhinderung von Kinderarbeit im Bergbau

Das BMLRT soll mittels der inhaltlichen Kontrollen durch die Montanbehörde besondere Sorge tragen, dass Unionseinführer in ihren Prozessen wirksam gegen Kinderarbeit im Bergbau vorgehen.

5. Beteiligung der Zivilgesellschaft

Der Entwurf zur Novelle des MinroG möge abgeändert werden, sodass eine aktive Betei­ligung der Zivilgesellschaft sichergestellt wird, insbesondere soll die Durchführung von nachträglichen Kontrollen aufgrund begründeter Bedenken Dritter über die Einhaltung dieser Verordnung durch einen Unionseinführer ermöglicht werden.“

*****

Ich freue mich, dass wir diesen Antrag gemeinsam mit den NEOS einbringen können. Ich glaube, dass es wichtig wäre, diesem Gesetz wirklich zum Durchbruch zu verhelfen, mit Zähnen, denn die Menschen, die in den Gegenden leben, um die es uns geht und die davon sehr betroffen sind, hätten es sich echt verdient. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

19.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 300

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, Henrike Brandstötter, Christoph Matznetter, Helmut Brand­stätter

Kolleginnen und Kollegen

Betreffend: Scharfe Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen statt lascher Absichts­erklärungen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 61 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (475d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle Konfliktminerale) (590d.B.)

Über weltweite Lieferketten gelangen weltweit abgebaute Rohstoffe in europäische Wirt­schafts- und Industrieprozesse. Allerdings ist der unbedenkliche Ursprung dieser Roh­stoffe nicht immer gewährleistet und im schlimmsten Fall tragen der Abbau und Handel zur Finanzierung von bewaffneten Konflikten und Menschenrechtsverletzungen bei. Be­sonders betroffen sind die so genannten Konfliktmineralien Zinn, Tantal, Wolfram und Gold. Mit 2021 sind Importeure verpflichtet, der EU-Verordnung (EU) 2017/821 zu Kon­fliktmineralien einzuhalten. Dementsprechend hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Verordnung in nationales Recht eine Novelle des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG) vorgelegt.

Allerdings ist diese Regierungsvorlage mangelhaft und zahnlos. So sind etwa entgegen der Vorschläge von Expert_innen und anders als in anderen Mitgliedsstaaten – bei­spielsweise Deutschland - keinerlei geeignete Sanktionen enthalten, um Unternehmen, welche die EU-VO nicht einhalten, zu einem gesetzeskonformen Agieren zu bewegen. Die Novelle des MinroG duldet damit weiter, dass österreichische Unternehmen von Men­schenrechtsverletzungen, wie Kinderarbeit, entlang deren Lieferkette profitieren. Auch bei anderen Punkten, wie etwa der Einbindung der Zivilgesellschaft, Transparenz oder Kontrollen gibt es Nachbesserungsbedarf.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Novelle des MinroG mit folgenden Inhalten vorzulegen:

1.          Eigene Regelung zur Zwangsstrafe

Die Höhe der Zwangsstrafe soll im MinroG speziell geregelt werden und nicht allgemein durch §5 Abs.3 VVG. Im Ergebnis soll sie nicht unter dem in Deutschland vorgesehenen Zwangsgeld von 50.000 Euro zu liegen kommen.

2.          Melde- Auskunfts- und Transparenzpflicht für Unternehmen

Alle Unternehmen, die solche Konfliktmaterialien einführen, müssen sich bei der zustän­digen Stelle selbstständig melden, um ein dichtes Kontrollnetz zu ermöglichen. Nichtmel­dungen sind mit Sanktionen zu ahnden. Des Weiteren sind Unionseinführer verpflichtet, den zuständigen Behörden bei Nachfrage und Überprüfung folgende Informationen zu erteilen:

•             die Angaben über die Erstellung einer Lieferkettenpolitik, die den Anforderungen nach Artikel 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/821 entspricht,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 301

•             die Namen der zur Überwachung der internen Prozesse zur Erfüllung der Sorgfalts­pflichten in der Lieferkette nach Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/821 benannten Personen,

•             die Art und Weise der Risikoermittlung,

•             vorhandene Beschwerdemechanismen und Frühwarnsysteme zur Risikoerken­nung,

•             die konkrete Risikobewertung einschließlich der Grundlagen dieser Risikobewer­tung,

•             die Strategien zur Verhinderung, Minimierung und Beseitigung negativer Auswir­kungen aus ermittelten Risiken,

•             die Systeme zur Rückverfolgbarkeit der Gewahrsams- und Lieferkette,

•             die Art und Weise, in der die Prüfungen der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch einen unabhängigen Dritten nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/821 durchgeführt werden, sowie deren Inhalt und Ergebnis,

•             die Erfüllung der von Artikel 4 Buchstabe a, Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/821vorgegebenen Informations- und Offenlegungspflichten

Darüber hinaus ist ein Register mit den Unionseinführern auf der Homepage des Mi­nisteriums zu veröffentlichen.

3.          Standardmäßige Prüfung statt stichprobenartiger Kontrollen

Es sollen alle betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen der Verordnung jährlich geprüft werden, anstatt nur stichprobenartige Prüfungen durch­zuführen. Diese Prüfungen können bei Mängeln intensiviert werden und zu regelmäßi­gen Follow-Up Überprüfungen führen.

4.          Verhinderung von Kinderarbeit im Bergbau

Das BMLRT soll mittels der inhaltlichen Kontrollen durch die Montanbehörde besondere Sorge tragen, dass Unionseinführer in ihren Prozessen wirksam gegen Kinderarbeit im Bergbau vorgehen.

5.          Beteiligung der Zivilgesellschaft

Der Entwurf zur Novelle des MinroG möge abgeändert werden, sodass eine aktive Betei­ligung der Zivilgesellschaft sichergestellt wird, insbesondere soll die Durchführung von nachträglichen Kontrollen aufgrund begründeter Bedenken Dritter über die Einhaltung dieser Verordnung durch einen Unionseinführer ermöglicht werden.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Franz Leonhard Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.09.53

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Kollegin Bayr hat richtig ausgeführt, es gibt eine EU-Verordnung betreffend gewisse Minerale, die national umzusetzen ist, und es handelt sich dabei um die EU-Verordnung 821/2017/EU, die sogenannte Konfliktminera­leverordnung. Daher gibt es eine Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird, die heute beschlossen werden soll.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 302

Was ist nun Inhalt dieser Gesetzesvorlage? – Es werden Begleitbestimmungen zur Ver­ordnung zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Liefer­kette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ins Gesetz aufgenommen.

Die Konfliktmineraleverordnung zielt darauf ab, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und Rohstoffhandel zu verhindern, indem der Handel mit Mineralen aus Konfliktgebieten entsprechend kontrolliert wird. Das Vorbild für diese unionsrechtliche Regelung waren OECD-Leitsätze, die Unternehmen Anleitun­gen dafür bieten, wie sie durch Erfüllung der gebotenen Sorgfaltspflichten vermeiden können, mit ihrem Erwerb von Mineralen zu schweren Menschenrechtsverletzungen oder zur Finanzierung von Konflikten beizutragen. Die Konfliktmineraleverordnung ver­pflichtet Unionseinführer, deren jährliche Einfuhr der genannten Minerale oder Metalle bestimmte Mengenschwellen erreicht, Risiken im Bereich ihrer Lieferketten zu identifi­zieren und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu treffen.

Diese Konfliktmineraleverordnung, die am 8. Juni 2017 in Kraft getreten ist und unmit­telbar anzuwenden ist, sodass die genannten Verpflichtungen für die Unionseinführer mit 1. Jänner 2021 dann in Kraft treten, ist eben umzusetzen, und die zuständige Behör­de soll im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus als Montanbehörde angesiedelt werden. Diese ist für die Durchführung geeigneter nachträglicher Kontrollen verantwortlich, mit denen sie sicherstellt, dass die Unionseinführer von Mineralen oder Metallen die Pflichten aus der Konfliktmineralever­ordnung einhalten.

Es werden alle im Anwendungsbereich befindlichen Konfliktminerale nachträglichen Kontrollen unterzogen. Es ist eine risikobasierte Kontrolle, und die nachträglichen Kon­trollen werden von der Behörde von Amts wegen erfolgen, und auch wenn Dritte begrün­dete Bedenken über die Einhaltung dieser Verordnung mitteilen, wird entsprechend kon­trolliert.

Mit der Umsetzung dieser Verordnung, mit dieser Änderung des Bundesgesetzes helfen wir, Menschenrechtsverletzungen zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden. Darum ist die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage, so glaube ich, wichtig.

Das, was Frau Kollegin Bayr ausgeführt hat, nämlich dass darin zu wenig Schärfe enthal­ten sei, sehe ich nicht so, sondern es sind die von der Opposition mit ihrem Abände­rungsantrag verfolgten Intentionen eigentlich mit diesem Gesetz, das wir heute beschlie­ßen, auch entsprechend abgedeckt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Dr.in Astrid Rössler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.13.52

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es handelt sich hier um eine wichtige Anpassung an eine EU-Verordnung, die Übernahme entsprechender Bestimmungen in das österreichische Mineralrohstoffgesetz, und es geht, wie schon angesprochen, um ein sehr ernstes Thema, nämlich darum, zu verhindern, dass der Import von Mineralien, der Handel mit diesen Rohstoffen dazu beiträgt, Kriegshandlungen, Menschenrechtsver­letzungen, Kinderarbeit und Zwangsumsiedlungen zu finanzieren.

Hinsichtlich der Umsetzung gibt es unterschiedliche Zugänge. Österreich hat sich dafür entschieden, dass die Verordnung unmittelbar anwendbar ist. Das heißt, der Verord­nungstext der EU mit den Artikeln zu den verschiedenen Themen ist bereits in Kraft, und


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 303

jetzt geht es nur um die Umsetzung durch Namhaftmachung einer Behörde und auch um die nachträgliche Kontrolle.

Es geht konkret um die besonderen Sorgfaltspflichten, das Managementsystem, die Ri­sikopflichten, die Auseinandersetzung im Hinblick darauf, Risiken zu bewerten, Maßnah­men zu setzen und Indikatoren zu entwickeln. Es geht um einen Prüfbericht, die Ver­pflichtung, einen durch unabhängige Dritte geprüften Bericht zu veröffentlichen, und es geht vor allem um eine Offenlegungspflicht. Es braucht die Transparenz! Die Transpa­renz und die Kontrolle dieses öffentlich verfügbaren Berichtes gehören zu den wichtigs­ten Bestandteilen dieser nachträglichen Kontrolle. Daher war es uns auch besonders wichtig, dass die Behörde, das BMLRT, die Firmen mit deren Internetadressen verpflich­tend auf der Website veröffentlicht.

Wie in den Erläuterungen zu dieser Gesetzesvorlage zu lesen ist, gibt es auch noch zwei konkrete Verbesserungen gegenüber der Entwurfsversion und auch der Beteiligungs­phase. Es wurden die Anregungen und die Stellungnahmen aus dem Begutachtungsver­fahren sehr sorgfältig geprüft und auch umgesetzt.

Es geht darum, dass die Behörde eben diese Firmennamen ganz konkret veröffentlicht und dass Firmen auch aufgrund von konkreten Hinweisen Dritter nachträglichen Kontrol­len zugeführt werden und dass selbstverständlich in den ersten zwei Jahren bis zur Um­setzung auch eine möglichst vollständige Nachkontrolle durchgeführt wird.

Insofern sind, soweit ich das jetzt in der Kürze dem mir vorliegenden Antrag entnehme, die meisten Bestandteile in diese Novelle aufgenommen. Die Umsetzung von Aarhus ist im nächsten Jahr vorgesehen, und die Regelungen im Zusammenhang mit begründeten Bedenken Dritter sind bereits in der Vorlage enthalten.

Insgesamt handelt es sich also um eine aus meiner Sicht sehr sorgfältige und sehr gelungene Umsetzung, die auch in sehr guter Zusammenarbeit mit der zuständigen Ab­teilung erfolgt ist. Wir sind in Europa Vorreiter: Österreich ist das erste und einzige Land, das die Firmen, die die Schwellenwerte überschreiten, tatsächlich veröffentlicht. Das ist ein ganz wichtiges Signal dafür, dass man mit Transparenz und mit Kontrolle erfolgreich gegen diese Menschenrechtsverletzungen vorgehen kann. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesminis­terin Elisabeth Köstinger zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.


19.17.14

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der vor­liegenden Novelle des Mineralrohstoffgesetzes werden die Begleitbestimmungen zur EU-Konfliktmineraleverordnung in das MinroG aufgenommen.

Es wurde bereits ausgeführt: Sie dienen primär dazu, die Sorgfaltsflicht in der Lieferkette für Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und vor allem Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten festzulegen.

Die Konfliktmineraleverordnung zielt vor allem darauf ab, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel zu verhindern, indem der Handel mit Mineralien aus Konfliktgebieten kontrolliert wird.

Das Vorbild für diese unionsrechtliche Regelung waren OECD-Leitsätze, die Unterneh­men Anleitungen bieten, wie sie durch Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflicht vermei­den können, mit dem Erwerb von Mineralien zu schweren Menschenrechtsverletzungen oder eben auch zur Finanzierung von Konflikten beizutragen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 304

Die Konfliktmineraleverordnung verpflichtet Importeure, deren jährliche Einfuhr der genannten Minerale oder Metalle bestimmte Mengenschwellen erreicht, Risiken im Be­reich ihrer Lieferketten zu identifizieren und auch geeignete Maßnahmen zu deren Mi­nimierung zu treffen.

Diese Verordnung ist am 8. Juni 2017 in Kraft getreten und unmittelbar anwendbar. Die Verpflichtungen der Unionseinführer und der für die Kontrolle der Einhaltung dieser Verpflichtungen zu benennenden zuständigen Behörde der Mitgliedstaaten werden ab dem 1. Jänner 2021 gelten.

Die für die Kontrolle zuständige Behörde soll im Zuständigkeitsbereich des Bundesmi­nisteriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus als Montanbehörde angesiedelt werden. Diese ist für die Durchführung geeigneter nachträglicher Kontrollen verantwort­lich, mit denen sie sicherstellt, dass der Importeur von Mineralien oder Metallen die Pflichten aus der Konfliktmineraleverordnung auch eingehalten hat.

Ich würde mich sehr über Ihre Zustimmung freuen, sehr geehrte Damen und Herren Ab­geordnete. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Rag­ger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.19.31

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Wir werden dem Antrag die Zustimmung erteilen, möchten dieses Thema aber nicht nur top-down, sondern auch bottom-up beleuchten, nämlich: Auf der einen Seite ist es absolut notwendig, und wir sind wirklich federführend als das erste Land, das auch eine nachgeordnete Prüfkette in diesem Bereich hat, weil es unumgänglich ist, die Menschenrechte einzuhalten.

Wenn man einmal sieht, dass Kinderarbeit dazu führt, dass man in Afrika bewaffnete Truppen ausbildet und das mit verschiedenen Rohstoffen finanziert wird, dann ist es nur gut und recht, diese Verordnung umgesetzt zu haben.

Eine Verordnung ist direkt anwendbar, wir kennen die diesbezüglichen europäischen Regelungen. Diese Regelung findet ihren Ausgang und Niederschlag im MinroG. Man muss jedenfalls auch diskutieren, was die Frau Ministerin gesagt hat, nämlich dass es Leitlinien aus der OECD sind; und das heißt letztendlich: Um keine Wettbewerbsverzer­rung zu erhalten, wird man das auch auf höhere Ebene, in WTO-Verhandlungen bezie­hungsweise auf internationaler Ebene, verhandeln müssen.

Daher wollen wir mit einem Entschließungsantrag diesen Bereich erweitern, denn wir können uns da bisher nur auf die Aussage des damaligen Herrn Ministers Mitterlehner verlassen, dass wir mit dieser Regelung die österreichische Industrie nicht konterka­rieren.

Daher stelle ich nachstehenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „globale Lösung im Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer sowie internationaler Ebe­ne für globale Lösungen auch in Zusammenhang mit Maßnahmen im Kampf gegen die


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 305

Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel einzusetzen.“

*****

Wir werden die Zustimmung erteilen. Ich hoffe, der Entschließungsantrag findet mittels anderen Gruppierungen des Hauses die Mehrheit, und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend globale Lösung im Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 61: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage 475 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle Konfliktminerale) (590 d.B.)

in der 71. Sitzung des Nationalrates am 11. Dezember 2020

Ziel der dieser Regierungsvorlage zugrunde liegenden und unmittelbar anwendbaren Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfalts­pflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, ("Konfliktminerale-Verordnung"), ist es, „einen Beitrag dazu zu leisten, dass Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ihre Sorgfaltspflichten in der Lie­ferkette einhalten.

Die Kontrolle des Handels mit Mineralen und Metallen aus Konfliktgebieten soll dazu beitragen, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffab­bau und -handel zu verhindern.“

Das Vorbild für diese unionsrechtliche Regelung waren OECD-Leitsätze, die Unterneh­men Anleitungen bieten, wie sie durch gebotene Sorgfaltspflichten ("due diligence") ver­meiden können, mit ihrem Erwerb von Mineralen zu schweren Menschenrechtsverlet­zungen oder zur Finanzierung von Konflikten beizutragen.

Diese Leitsätze beziehen sich auf Minerale und Metalle aus allen "konfliktbetroffenen Regionen und Hochrisikogebieten.

Konfliktbetroffene Regionen definiert die OECD dabei als Gebiete, in denen bewaffnete Gruppen präsent sind, es weitverbreitete Gewalt oder andere Risiken gibt, die Menschen gefährden. Hochrisikogebiete sind Regionen mit politischer Instabilität, Repression, insti­tutionellen Schwächen, Unsicherheit, Zusammenbruch der zivilen Infrastruktur und/oder weitverbreiteter Gewalt.

Bei aller Notwendigkeit und Richtigkeit der Maßnahmen, die dazu dienen, die Finanzie­rung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel zu ver­hindern, darf der globale Wettbewerb nicht übersehen werden, der in diesem Zusam­menhang jedenfalls mitzuberücksichtigen ist. Daher darf die Anwendung der gegen­ständlichen EU-Verordnung nicht dazu führen, dass Wettbewerbsungleichheit entsteht.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 306

In eben diese Richtung äußerste sich bereits am 24. März 2016 der damalige Wirt­schaftsminister Mitterlehner in einer Anfragebeantwortung betreffend die österreichische Position zum europäischen Gesetzgebungsprozess zu „Konflikt-mineralien“ (7502/AB):

„Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft steht der Initiative der Europäischen Union und dem Verordnungsvorhaben grundsätzlich positiv gegen­über und befürwortet selbstverständlich Transparenz im Handel mit Mineralien, die aus Konfliktregionen stammen. Dabei ist aber für das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auch wichtig, dass ein pragmatischer und effektiver Ansatz gewählt wird, der die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und insbesonde­re der österreichischen Industrie nicht gefährdet.“

Daher ist es dringend erforderlich, dass sich die österreichische Bundesregierung auf Europäischer aber auch auf internationaler Ebene für globale Lösungen auch in Zusam­menhang mit dem Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel einsetzt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­henden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer sowie internationaler Ebe­ne für globale Lösungen auch in Zusammenhang mit Maßnahmen im Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel einzusetzen.“

*****


19.21.22

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie.

Wünschen die Klubs eine Unterbrechung? – Das ist nicht erkennbar.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 475 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (Bundesministerin Köstinger – in Richtung FPÖ –: Ihr habt gesagt, ihr stimmt zu! – Abg. Angerer: ... ich habe es akus­tisch nicht verstanden! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ich wiederhole es, weil es akus­tisch schwer zu verstehen war.

Es geht um die Abstimmung über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie und über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 475 der Beilagen. (Ruf bei den Grünen: Das ist die Regierungsvorlage! – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Ich frage noch einmal: Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 307

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für diesen Gesetzentwurf sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen. (Unruhe im Saal.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Petra Bayr, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schar­fe Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen statt lascher Absichtserklärungen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „globale Lösung im Kampf gegen die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus Rohstoffabbau und -han­del“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

19.23.4362. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvor­lage (377 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrpersonengesetz geändert werden (545 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir sind auch schon bei Punkt 62 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Dipl.-Ing. Georg Strasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.24.14

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute eine Anpassung des Lehrerdienstrechtes der Landeslehrer, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um diesen Lehrerinnen und Lehrern und den Institutionen, in denen sie arbeiten, unsere Wertschät­zung zum Ausdruck zu bringen. Zum einen sind das die Landeslehrer in den Fach­schulen, wo Facharbeiter ausgebildet werden, wo in Niederösterreich zum Beispiel Dorf­helferInnen ausgebildet werden und wo junge Bäuerinnen und Bauern auch ihre Lehre betreffend den theoretischen Unterricht vorantreiben können.

Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang aber auch die Lehrerinnen und Lehrer, die in den höheren Bundeslehranstalten tätig sind und auch hervorragende Arbeit in den Bundesländern und in den Regionen leisten. In Summe sind diese Bildungsanstalten eine Kaderschmiede für uns Bäuerinnen und Bauern, aber auch für viele andere Frauen und Männer in diesem Land, die eine Basis für den weiteren beruflichen Werdegang bekommen.

Ein herzliches Dankeschön an alle Lehrerinnen und Lehrer, die unsere Kinder, die Ju­gendlichen und auch die Erwachsenen in der Aus- und Weiterbildung begleiten. – Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer.)

Aus landwirtschaftlicher Sicht liegt ein wirklich forderndes Jahr hinter uns: die Corona­pandemie, die global zugeschlagen hat, die afrikanische Schweinepest in Europa und die schwierigen Märkte in gewissen Branchen. Es gilt aber auch in dieser schwierigen Situation mit einer gewissen Dankbarkeit zurückzuschauen, denn es ist auch viel gelun­gen. Zum einen betrifft das die Diskussion rund um die neue Agrarpolitik. Wir haben es


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 308

geschafft, dass eine gewisse Praxistauglichkeit und ein stabiles Budget gewährleistet sind.

Es ist uns noch vor dem Sommer gelungen, ein Entlastungspaket zu verabschieden, mit dem es eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und auch steuerliche Lösungen zur Verbesserung der vertrieblichen Situationen gegeben hat. In diesen Tagen ist die neue Pauschalierungsverordnung fertig geworden, die mit 1. Jänner 2020 in Kraft tritt. Das ist ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung für unsere bäuerlichen Betriebe.

Wir haben es vor dem Sommer auch geschafft, ein Forstpaket zu verabschieden, das helfen soll, die flächendeckende Forstwirtschaft in Österreich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten abzusichern. Die Situation ist fordernd, aber wir sind auch dort bei der Umsetzung, die erste Maßnahmen werden Anfang nächsten Jahres kommen.

Wir haben es auch geschafft, im Bereich der Investitionen in mehr Tierwohl 120 Millionen Euro aufzustellen, um letztendlich auch unsere Betriebe für die Erwartungen der Gesell­schaft fit zu machen – in der Hoffnung oder im Kampf darum, dass – was notwendig ist – diese höheren Standards, wenn sie auf den Märkten ankommen, auch abgegolten wer­den.

Ich möchte aber auch einen kleinen Ausblick wagen, weil wir schwierige Wochen, schwierige Monate durchleben. Das erste Projekt, das ich ansprechen möchte, betrifft die Situation der Gastrozulieferer. Das sind gewerbliche Betriebe, die an einem Hotel oder der Gastronomie dranhängen; und das betrifft auch die Landwirtschaft. Der Fleisch­markt ist in vielen Bereichen schwierig, aber auch Erdäpfel und Gemüse sind in gewis­sen Regionen aktuell schwer zu vermarkten. Wir kämpfen da händeringend um Lösun­gen, um für die betroffenen Betriebe eine gewisse Erleichterung zu erreichen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber das Ziel Infektionszahlen runter, damit wir letztendlich unsere Betriebe, die in der Gastronomie, in der Hotellerie tätig sind, auch rechtzeitig wieder hochfahren können, denn das ist auch aus landwirtschaftlicher Sicht ein ganz wichtiger Faktor.

Zweiter Bereich: die öffentliche Beschaffung. Ja, der Staat, die öffentlichen Institutionen müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn wir Bio bestellen, müssen wir Bio kaufen, wenn wir AMA-Gütesiegel bestellen, müssen wir AMA-Gütesiegel kaufen. Die bürokrati­schen und auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind gemacht; und ich weiß aus den Ministerien, dass es 2021 noch mehr Anstrengungen geben wird, dass in den öffent­lichen Kantinen vermehrt österreichische Qualität angeboten wird.

Abschließen möchte ich mit der Forderung nach mehr Fairness entlang der Wertschöp­fungskette. Die wird es brauchen, denn es kann nicht sein, dass zum Beispiel der Le­bensmitteleinzelhandel letztendlich Umsatzrekorde feiert, aber gleichzeitig in der Urpro­duktion einfach kein Einkommen zu erwirtschaften ist. Es wird notwendig sein, dass wir diesbezüglich Bewusstsein schaffen – und da bedanke ich mich für die Aktivitäten gegen Lebensmittelverschwendung –, es wird notwendig sein, über dieses Thema Österreich­bonus auch im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels zu re­den, und es wird notwendig sein, die Herkunftskennzeichnung in einem österreichischen Kontext, aber auch in einem europäischen Kontext weiter zu verbessern.

Geschätzte Frau Bundesministerin, ich darf mich bei dir und deinem Team recht herzlich für das Engagement bedanken. Du bist unsere Ikone, du gehst voran, und es ist aus landwirtschaftlicher Sicht 2020, auch wenn die Zeiten schwierig sind, wirklich etwas wei­tergegangen. – Ein herzliches Dankeschön dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher, ich kann Ihnen versichern, dass die ös­terreichischen Bäuerinnen und Bauern an dieses Land glauben und jeden Tag hart daran arbeiten, dass wir gemeinsam – und es wird nur gemeinsam gehen – aus dieser Krise


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 309

herauskommen. – Danke schön, einen schönen Advent und bis zum nächsten Mal. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

19.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Petra Vorderwink­ler. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.30.37

Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministe­rin! Hohes Haus! Wie mein Vorredner schon erwähnt hat, handelt es sich beim vorliegen­den Gesetzentwurf um eine Anpassung des Dienstrechtsgesetzes für land- und forstwirt­schaftliche LandeslehrerInnen an das neue Dienstrecht im pädagogischen Dienst. Dem werden wir zustimmen, das können wir befürworten. Einzig und allein hinterfragen wollen wir die vorübergehende Verwendung an anderen Schulen ohne Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Dipl.-Ing.in Olga Voglauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.31.11

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Mi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spoštovana Visoka Hiša! Drage gospe in gos­podje doma pri ekranih! Ja, das vorgelegte Gesetz beziehungsweise die Anpassungen sind dringend notwendig und wir begrüßen sie auch, weil sie letztendlich eine Durchläs­sigkeit und eine Personalentwicklung möglich machen, die bisher nicht möglich war.

Wir sehen ja auch im internationalen Vergleich, dass gerade unsere landwirtschaftlichen Schulen, seien es die Bundesschulen oder die Landesschulen, eine sehr gute Basis für die Schülerinnen und Schüler dort bieten. Die Schulen werden sehr gut angenommen, auch von Kindern und Jugendlichen, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, weil sie sehr viel Praxis bieten, und dieser Praxisbezug bietet der Jugend viele Entwicklungs­möglichkeiten.

Wir alle haben in der letzten Woche die Diskussion und den Aufruf verfolgt, Christian Bachler und seinen Bergbauernhof aus der Krise zu retten. Wir alle haben verfolgt, wie solidarisch Österreich auf einmal gehandelt hat, und in kürzester Zeit, schon am nächs­ten Tag, genug Geld aufgestellt war, um die Schulden quasi in bar zu tilgen.

Wie entstehen solche Situationen? Sie sind nämlich nicht einzigartig. Christian Bachler ist nicht der Einzige, dem so etwas passiert ist, nein, wir haben in Österreich die Situa­tion, dass ganz viele bäuerliche Betriebe aufgrund fehlender Liquidität und einer Ver­schuldung mit dem Rücken zur Wand stehen. Das ist kein Schlechtreden der österreichi­schen Landwirtschaft, das ist leider Gottes die jetzige Situation. Nächste Woche werden die Agrarförderungen überwiesen, und letztendlich werden auch diese Förderungen nicht dazu führen, dass die Betriebe gut dastehen werden.

Was braucht es, damit sich die Zukunft ändert; wo beginnt die Zukunft? – Zukunft beginnt immer mit Bildung, mit guter Bildung. Ich wünsche allen Lehrerinnen und Lehrern, die nach dem neuen Dienstrecht an diesen Schulen unterrichten werden, eine Weitsicht, die sie ihren Schülerinnen und Schülern mitgeben können, nämlich: anders zu investieren, sich zu überlegen, was ihr Betrieb nachhaltig schultern kann, was ihren Betrieb so si­chert, dass auch ihre Kinder und Enkelkinder dort ein Zuhause und ein gutes Leben, ein gelingendes Leben, vorfinden. Das geht nicht, indem man Investitionen danach plant, wo es gerade die höchste Förderung gibt, sondern das geht dadurch, indem man in der Schule lernt, wie man gut rechnet, wie man seine Buchhaltung macht und wie man wirt­schaftet. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 310

Ohne Mathematik an diesen Schulen wird das schwierig, deshalb möchte ich hier noch eine Bitte deponieren: Überlegen wir uns, ob die Lehrpläne, wie wir sie derzeit vorfinden, genug Mathematik, genug Rechnungswesen und genug Betriebswirtschaftslehre bein­halten, damit den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, sich eine Zukunft aufzu­bauen, in der sie erfolgreich wirtschaften. Es geht nicht nur um Preispolitik, es geht um Investieren mit Weitsicht, es geht um eine logische Landwirtschaft, die auch für Kon­sumentinnen und Konsumenten nachvollziehbar ist; und es geht nicht nur darum, gute Pakete zu schnüren. Ich bin zuversichtlich, dass das an ein paar Schulen gelingen wird; die Grundlage für eine gute Zukunft gelingt in den Schulen.

Euch allen wünsche ich noch eine schöne, besinnliche Adventzeit, frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! Srecno in zdravo novo leto ter lepe praznike. – Hvala lepa. (Beifall bei den Grünen.)

19.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.


19.35.04

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstin­ger: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das land- und fortwirtschaftliche Schulwesen hat durchaus eine Sonderstellung im Bildungs­system, vor allem auch, weil es bei uns im Bundesministerium für Landwirtschaft, Re­gionen und Tourismus angesiedelt ist und wir unser land- und forstwirtschaftliches Schul­wesen ehrlich gesagt wie eine Schmuckschatulle behandeln, weil wir wissen, dass ins­besondere unsere jungen Bäuerinnen und Bauern die Zukunft der Landwirtschaft in Ös­terreich sind.

Deswegen ist es heute auch so schön für uns, dass wir diese Novelle nach vielen Jahren der Verhandlungen zustande gebracht haben. Wir haben ein extrem hohes Ausbildungs­niveau in unseren land- und forstwirtschaftlichen Schulen. Man braucht sich nur die Er­gebnisse der Zentralmatura anzuschauen: Da liegen deren Absolventinnen und Absol­venten immer im Spitzenfeld, und das ist durchaus auch den Lehrerinnen und Lehrern in diesen Schulen geschuldet. An dieser Stelle wirklich ein ganz, ganz großes Danke­schön dafür! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Geschätzte Damen und Herren, wir schaffen mit der heutigen Novelle die Rahmenbedin­gungen dafür, dass es einheitlich möglich wird, sich im mittleren Management zu be­werben. Wir schaffen ein durchgängiges System, und, vor allem für Personen, die schon länger im Bildungssystem sind, massive Verbesserungen.

Erlauben Sie mir, ganz großen Dank an die Verantwortlichen im gesamten Bildungssys­tem in Österreich auszusprechen! Wir wissen, dass wir heuer durch die Coronapande­mie vor allem in diesem Bereich vor besonderen Herausforderungen gestanden sind: Das Distancelearning, das Umstellen auf die digitalen Systeme, das alles hat nicht nur die Familien vor große Herausforderungen gestellt, sondern auch unsere Lehrerinnen und Lehrer, egal, in welchem Bereich, und auch im landwirtschaftlichen Schulwesen.

Das, was uns, glaube ich, vor allem auszeichnet, ist, dass in den land- und forstwirt­schaftlichen Schulen nicht nur die Lehrpläne vermittelt werden, sondern auch Stolz und Wertschätzung für Grund und Boden, für unsere bäuerliche Produktion in Österreich; außerdem passiert ein großer Anteil an Herzensbildung. An dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön: Mit dieser Novelle ist uns ein Meilenstein gelungen. – Herzli­chen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Ing. Johann Weber. – Bitte, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 311

19.37.41

Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben jetzt sehr viel sehr Positives über das landwirtschaftliche Schul­wesen hören dürfen. Ich bin, wie ich schon öfters gesagt habe, Lehrer in diesem Schul­system. Gerade die landwirtschaftlichen Schulen in ihren unterschiedlichsten Ausprä­gungen sind eine sehr, sehr beliebte Schulform speziell bei den Jugendlichen draußen im ländlichen Raum, das haben wir heute auch schon gehört. Das Motto vieler dieser Schulen lautet nämlich: Lernen für das Leben – wirklich für das Leben. An der Schule, wo ich unterrichten darf, an meiner Schule, haben wir das Motto: Bei uns lernst du prak­tisch alles – die Betonung liegt auf praktisch, weil wir eine sehr praxisorientierte Ausbil­dung haben.

Die Schüler und Schülerinnen in unserem Schulsystem bekommen wirklich eine sehr fundierte Ausbildung und werden durch die Kolleginnen und Kollegen sehr gut auf das Leben nach der Ausbildung vorbereitet, damit sie sich in Haus und Hof dann entspre­chend verwirklichen können; und nicht nur in Haus und Hof, sondern auch darüber hi­naus.

Ich habe in einer meiner letzten Reden schon das Beispiel von Markus gebracht, der bei uns die Schule besucht, die Ausbildung zum Facharbeiter, danach die Lehre mit Matura gemacht hat und dann auf die Universität gegangen ist. Das ist ein durchgängiges Bildungssystem, das endet nicht beim landwirtschaftlichen Facharbeiter, man kann es bis zur Matura, bis zum Hochschulstudium fortsetzen. Dass das alles möglich ist, dahin­ter stehen auch die Lehrerinnen und Lehrer in diesem Bildungswesen. Durch diese An­passung, diese Novelle wird es eben auch möglich, eine gewisse Gerechtigkeit in dieses System zu bringen. Wir haben in Österreich zurzeit 1 693 im alten Lehrerdienstrecht beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer. Im neuen Dienstrecht sind es 174; diese konnten sich bisher für Leitungsfunktionen im mittleren Management bewerben.

Jetzt kommen diese 1 693 hinzu, das heißt unter dem Strich, dass sich wesentlich mehr Lehrerinnen und Lehrer für Leitungsfunktionen bewerben können. Wir alle sind ja daran interessiert, dass die besten Persönlichkeiten in eine leitende Funktion kommen können. Das wird hiermit sichergestellt, das ist jetzt möglich, das ist fair, das ist gut, das ist zu­kunftsweisend. Ich möchte ein recht herzliches Dankeschön sagen, dass die Zustim­mung dazu heute hier einstimmig – wie schon herauszuhören ist – ist.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, allen Kolleginnen und Kollegen, aber auch allen Zuseherinnen und Zuhörern zu Hause, ein gesegnetes Weihnachtsfest zu wünschen, ein braves Christkind und ein gutes neues Jahr. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Ing. Manfred Hofinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.40.44

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, die Novelle, die die Frau Bundesministerin gerade vorgestellt hat.

Es ist schon sehr bezeichnend, dass wir in Österreich eine sehr breit gefächerte und vielfältige Bildungslandschaft haben. Wir haben sehr gute Unis, Fachhochschulen, ein differenziertes Schulsystem mit Gymnasien und Mittelschulen, Volksschulen und Berufs­schulen. Besonders hervorzuheben ist das landwirtschaftliche Bildungswesen: Dieses Bildungswesen ist wirklich einzigartig, weil es sehr großen Zuspruch findet. An 80 Stand­orten in Österreich werden unsere jungen Menschen, die Kinder der Bauern, unterrichtet,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 312

und es ist ein sehr umkämpftes Gebiet im Bildungsbereich. Sie sind zwischen 14 und 18 beziehungsweise 19 Jahre alt und werden sehr umfassend gebildet. Meistens ist ein Internat dabei, da geht es auch um Menschenbildung, um gesamtheitliche Bildung. Ich glaube, das funktioniert sehr gut.

Die Konkurrenz beflügelt aber, und daher sind die Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schulen besonders bemüht, den Kindern etwas zu bieten. Ich glaube, genau das ist auch der Grund für den Erfolg dieser Schulen, dass sie so gut angenommen werden.

Mit dieser Novelle erreichen wir, dass es allen Landeslehrerinnen und -lehrern ermög­licht wird, eine leitende Position einzunehmen – das ist etwas Wesentliches –, um das Potenzial dieser Lehrerinnen und Lehrer zu nutzen. Wir erreichen auch das, was uns der Rechnungshof vorgerechnet beziehungsweise vorgeschlagen hat, wir können wirklich eine kostengünstige Leiterstruktur aufbauen. Es werden zusätzliche Leiterfunktionen eingeführt: der Abteilungsvorsteher und die verwaltungsmäßige Unterstützung und Ver­tretung für die Schulleitung.

Ich glaube, wir sind da auf einem sehr guten Weg. Das Bildungssystem im landwirt­schaftlichen Bereich ist wirklich hervorragend. Das beweisen auch die Schülerzahlen in diesem umkämpften Gebiet.

Ich möchte abschließend in diesem schwierigen Jahr allen Lehrerinnen und Lehrern noch einmal herzlichen Dank dafür sagen, was sie geleistet haben. Sie haben auf Distance­learning umgestellt – das war ja wirklich eine große Herausforderung. Auch die Praxis wurde abgewickelt und so weiter, und so fort. Herzlichen Dank dafür.

Abschließend möchte ich einen Appell an alle Konsumentinnen und Konsumenten rich­ten: Das Weihnachtsfest steht vor Tür. Bitte kaufen Sie regional ein! Sie erhalten eine sehr hohe Qualität bei Lebensmitteln, Sie unterstützen dadurch die Wirtschaft, die Land­wirtschaft, und Sie tragen vor allem dazu bei, dass die Selbstversorgung mit Lebensmit­teln in Österreich gesichert wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Nein, das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart, verlege ich die Abstimmungen an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.

19.44.0163. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1102/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird (546 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 63. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde auch da wiederum verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.44.29

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Der Ausbruch der


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 313

Coronapandemie führte dazu, dass für das öffentliche Leben, wie wir es kannten und liebten, die Pausetaste gedrückt wurde.

Mittlerweile muss man leider sagen, dass in vielen Bereichen nicht mehr nur die Pau­setaste gedrückt wurde, nein, die Welt, die wir bisher kannten, löste sich vor unseren Augen auf. Das Leben wird ein anderes sein. Die Pandemie verändert die Art, wie wir arbeiten, lernen und auch leben.

Meine Damen und Herren, nicht nur für Sie und für mich hat sich im letzten Jahr vieles verändert, auch für die juristischen Personen des öffentlichen Rechtes wie die Agrar­markt Austria. Da gab es einige Neuerungen. Das AMA-Gesetz wurde im Zuge der Co­ronakrise dahin gehend abgeändert, dass die Sitzungen des Verwaltungsrates und des Kontrollausschusses nicht mehr wie gewohnt physisch durchgeführt werden, sondern nur mehr virtuell abgehalten werden.

Die Durchführung virtueller Versammlungen war zunächst bis 31. Dezember 2020 be­schränkt. Nun möchten die ÖVP und die Grünen das um ein weiteres Jahr, nämlich bis zum 31. Dezember 2021, verlängern. Ganz zu verstehen ist dies in meinen Augen nicht, noch dazu wenn man bedenkt, dass der Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria zwölf Mitglieder und der Kontrollausschuss acht Mitglieder hat. Selbst Gemeinderatssitzungen finden trotz der Coronakrise zum überwiegenden Teil physisch statt, und zwar nicht nur mit acht und zwölf, sondern mit mehr Mitgliedern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Verlängerung dieser Auslaufklausel setzt die Regierung daher ein falsches Zeichen. Wir brauchen dringend eine Rückkehr zur echten Normalität, und zu dieser echten Normalität gehören nun einmal auch physische Sitzun­gen, bei denen die Mitglieder des jeweiligen Gremiums von Angesicht zu Angesicht ent­scheiden können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.47.12

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mein Vorredner ist bereits auf die Gesetzesände­rung eingegangen: Im ersten Lockdown im Frühjahr haben wir beschlossen, dass Sit­zungen des Verwaltungsrates und des Kontrollausschusses der AMA, der Agrarmarkt Austria, eben auch per Videokonferenz stattfinden können. Genauso sind Umlaufbe­schlüsse möglich, und das soll eben bis Ende des nächsten Jahres verlängert werden.

Herr Kollege Kainz, Sie haben gesagt, ein physisches Meeting ist besser als Videokon­ferenzen. Da gebe ich Ihnen recht. Es ist sicher besser, wenn man bei einer Sitzung von Angesicht zu Angesicht sitzt, und davon abzugehen ist ja gesetzlich auch nur in Aus­nahmefällen möglich. Wenn möglich, können diese Gremien zusammenkommen, aber in Ausnahmefällen – coronabedingt – soll es möglich sein, dass Videokonferenzen statt­finden. Ähnliches gilt auch für die Umlaufbeschlüsse. Wir hoffen ja, dass wir die Krise gut überwinden werden und dass diese Gremien bald wieder zusammenkommen können.

Es gibt mir aber die Gelegenheit, auch etwas zur Agrarmarkt Austria zu sagen. Es wird viel über die Konsequenzen der Coronakrise diskutiert, und ein Punkt ist besonders her­vorzuheben, nämlich dass die Menschen gesehen haben, wie wichtig es ist, dass wir Lebensmittel in der Region, in Österreich erzeugen. Sie haben erkannt, dass die Bäue­rinnen und Bauern eine wichtige Arbeit leisten: Sie sorgen für Versorgungssicherheit. Es ist das Ziel unserer Agrarpolitik, dass wir nicht nur Märkte bedienen, sondern dass wir sehr wohl auch Lebensmittel in der Region in einer Topqualität, die auch kontrolliert wird, für die Österreicherinnen und Österreicher produzieren.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 314

Das ist auch Aufgabe der AMA. Wir haben nämlich nur ein staatlich anerkanntes Güte­siegel, und das ist das AMA-Gütesiegel – plus das AMA-Gütesiegel für Bioprodukte aus Österreich –, das den Konsumentinnen und Konsumenten, wenn sie österreichische Le­bensmittel kaufen wollen, auch zeigt: Das ist ein garantiert kontrolliertes österreichisches Lebensmittel.

Es ist wichtig, dass das immer wieder gesagt wird, weil die Konsumentinnen und Konsu­menten oft verwirrt sind, weil es eine Fülle von Gütesiegeln gibt. Deswegen wurde ja heuer in Österreich eine große Aktion gestartet, dass unter Federführung des Landwirt­schaftsministeriums – Elisabeth Köstinger voran, mit den Landwirtschaftskammern, mit der Landjugend und mit den Bäuerinnen und Bauern – mit Konsumentinnen, mit Konsu­menten diskutiert wird. Wir sind vor Supermärkten gestanden und haben die Konsumen­ten beim Einkauf der Lebensmittel über das AMA-Gütesiegel informiert. Immer wieder habe ich auch selbst die Erfahrung gemacht, dass die Menschen Lebensmittel einge­kauft haben, weil sie gedacht haben, dass sie aus Österreich sind, weil eine Österreich­fahne darauf war, und in Wahrheit war das Produkt eben nicht aus Österreich. Es war kein AMA-Gütesiegel darauf.

Es ist daher wichtig, dass wir dieses Thema auch bewerben. Ein großer Effekt der Co­ronakrise ist nämlich, dass die Regionalität wieder im Vordergrund steht: Ich danke den Konsumentinnen und Konsumenten, die österreichische Lebensmittel kaufen, damit erhalten sie nämlich eine kleinbäuerlich strukturierte Landwirtschaft. Sie tun das ver­mehrt auch deswegen, weil sie in der Krise Vertrauen gewonnen haben, und daher for­cieren wir diese Regionalität.

Die AMA leistet dazu einen wichtigen Beitrag, vielleicht haben Sie schon die Fernseh­spots gesehen, aktuell laufen gerade ein paar über das Thema Milch. Da wird genau dieser Aspekt der Regionalität angesprochen: Wir schauen auf das Land, wir pflegen das Land, wir produzieren Lebensmittel aus diesem Land – sei es im tierischen oder im pflanzenbaulichen Bereich. Das schafft Vertrauen bei den Konsumenten.

Ich kann die Konsumentinnen und Konsumenten nur dazu ermuntern, auch weiterhin österreichischen Lebensmitteln die Treue zu halten, denn das schafft Arbeitsplätze in der Region und unterstützt unseren umweltfreundlichen Weg in der Landwirtschaft. Das ist auch wichtig, weil gerade die Gemeinsame Agrarpolitik verhandelt wird, die ja auch diesen ökologischen Weg absichern will.

Es ist angedacht, den Bauern noch mehr Bürden, noch mehr Lasten umzuhängen, und sie stöhnen ohnedies bereits unter der Preisproblematik. Es ist daher wichtig, dass wir da eine vernünftige Lösung finden und in Österreich den bisherigen Weg weitergehen und auch ausbauen, wie es ja geplant ist. Wir müssen gleichzeitig aber sehr wohl auch darauf schauen, dass die Bauern ein Überleben, ein Auskommen haben.

In diesem Sinne darf ich Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, eine schöne, ruhige Ad­ventzeit und viel Gesundheit wünschen, und Kollegin Voglauer – und Ihnen allen –: Bla­žen Božić i srićno Novo Ljeto! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Peter Schmied­lechner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.51.57

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr ge­ehrte Zuseher! Es geht um das Thema Landwirtschaft. Wir diskutieren heute die wirklich wichtigen Themen für die Landwirtschaft: zuerst das Dienstrecht der land- und forstwirt­schaftlichen Landeslehrer, und beim aktuellen Tagesordnungspunkt geht es darum,


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 315

dass die Sitzungen der AMA auch online möglich sein werden. Ja, das sind wirklich The­men, die den Bauern unter den Fingernägeln brennen – die Bäuerinnen und Bauern in Österreich haben ganz andere Sorgen! Sie stehen mit dem Rücken zur Wand, und daran wird auch die Auszahlung der Förderungen nächste Woche nicht viel ändern! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Einkommen sind niedrig: Laut dem Grünen Bericht betragen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft pro Betrieb im Durchschnitt nicht einmal 30 000 Euro im Jahr. Wenn man sich das dann anschaut: Es ist eine Schande, liebe ÖVP, dass der durchschnittliche Monatslohn 916 Euro beträgt – und dann stellt ihr euch noch ans Rednerpult und sprecht von erfolgreicher Bauernpolitik! Seid mir nicht böse, aber das ist einfach verkehrt! (Beifall bei der FPÖ.)

162 000 Betriebe haben in den letzten Jahren aufgeben müssen. Der Preis für Schweine ist um 25 Prozent niedriger als im Vorjahr, jener für Schlachtkühe sogar um 30 Prozent, und für ein Kilo Erdäpfel kriegt man nur mehr 7 Cent.

Während in Deutschland der Handel und die Politik nach Blockaden mehrerer Zentral­lager von Einzelhandelsketten durch wütende Bauern einlenken und Verständnis zeigen, scheint in Österreich von der ÖVP noch niemand die Dringlichkeit zu sehen. 18 Bauern­bündler sitzen hier herinnen – 18 Bauernbündler sitzen hier, und mir scheint, ihr habt alle schon den Kurs bei Niki Berlakovich besucht: „Aussteigen aus der Landwirtschaft – So mache ich es richtig“. Außer Showpolitik ist nicht viel dahinter und ist auch nicht viel gekommen. Frau Minister, fangen Sie endlich zu arbeiten an!

Werte Kollegen! Bei der AMA gibt es viele Missstände und massiven Handlungsbedarf, besonders bei Vor-Ort-Kontrollen, immer öfter kommen Beschwerden von Bauern und Bäuerinnen – Sie haben heute die Gelegenheit, das zu ändern. Ich möchte daher die Möglichkeit nutzen und folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fair­ness bei Vor-Ort-Kontrollen der AMA“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert si­cherzustellen, dass die Auswahl der durch die AMA zu kontrollierenden Betriebe durch einen Prozess erfolgt, der Willkür ausschließt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

19.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fairness bei Vor-Ort-Kontrollen der AMA

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 63, Bericht des Aus­schusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1102/A der Abgeordneten Dipl.-


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Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird (546 d.B.), in der 71. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 11. Dezember 2020

Zu den Aufgaben der Agrarmarkt Austria (AMA) gehört auch die Kontrolle im Falle der Vergabe öffentlicher Mittel von EU, Bund und Ländern. Gemäß Art. 24 der VO (EU) Nr. 809/2014 sind die Vor-Ort-Kontrollen so durchzuführen, dass zuverlässig geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen und die Anforde­rungen und Normen für die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) eingehal­ten werden.

Die Kontrollen der AMA betreffen ein breites Feld:

•             Direktzahlungen

•             ÖPUL - Agrarumweltprogramm

•             AZ - Ausgleichszulage; Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifi­schen Gründen benachteiligte Gebiete

•             Ländliche Entwicklung - sonstige Maßnahmen

•             Rinderkennzeichnung

•             Cross Compliance

•             Nachhaltigkeit Biokraftstoffe

•             Schulprogramme

•             Markt- und Meldemaßnahmen

Darüber hinaus übt die AMA auch in anderen Bereichen, beispielsweise hinsichtlich Agrarmarketingbeiträge und Gütesiegel, Kontrolle aus.

Vor-Ort-Kontrollen dürfen gemäß Art. 25 Verordnung (EU) Nr. 809/2014 nur dann ange­kündigt werden, wenn der Prüfungszweck dadurch nicht gefährdet wird. Die Ankündi­gungsfrist beträgt bei flächenbezogenen Maßnahmen maximal 14 Tage und bei den tier­bezogenen Maßnahmen maximal 48 Stunden. Corona-bedingt wurden die Regeln in Österreich teilweise angepasst. Immer wieder beklagen Betriebe, dass sie zu oft kontrol­liert werden und die Kontrollen im besonders schwierigen letzten Quartal stattfinden und die Auswahl der Betriebe, welche kontrolliert werden, nicht einheitlich erfolgt. Deswegen fühlen sich einige Betriebe ungerecht behandelt.

Die AMA veröffentlicht dazu auf der Homepage: „Für flächenbezogene Maßnahmen (z.B. ÖPUL, AZ) sind mindestens 5% aller Antragsteller, die einer Verpflichtung unterlie­gen, vor Ort zu kontrollieren (Art. 30). Für die "Anderweitigen Verpflichtungen" (Cross Compliance, Art. 68) sind mindestens 1% aller Antragsteller vor Ort zu kontrollieren. Für alle anderen Maßnahmen der ländlichen Entwicklung sind nach Art. 50 mindestens 5% aller öffentlichen Ausgaben vor Ort zu kontrollieren.

Die Prozentsätze gelten für Österreich; eine unterschiedliche Gewichtung in den Bun­desländern/Bezirken ist möglich. Für andere Maßnahmen (z.B. Schulprogramme, Imke­reiförderung, Nachhaltigkeit, usw.) sind die Betriebsauswahl und die Kontrollgrundsätze in den jeweiligen Verordnungen geregelt.[…] Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt.“1

Unklar ist, wie dieses Zufallsprinzip und die Risikoanalyse durchgeführt werden und wie diese Faktoren gewichtet sind.

Wiewohl Kontrolle zur Sicherstellung eines bundesweit hohen Produktionsstandards wich­tig ist, dürfen Kontrollmaßnahmen nicht zu Willkür und einer überbordenden Bürokratie


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führen. Häufige Kontrollen, welche wiederholt die immer selben Landwirtinnen und Land­wirte betreffen, gilt es daher kritisch zu hinterfragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Auswahl der durch die AMA zu kontrollierenden Betriebe durch einen Prozess erfolgt, der Willkür ausschließt.“

1                 https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Vorortkontrolle/Grundsatzliches-zur-Vorortkontrolle-der-AMA

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht, er steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Cornelia Ecker. – Bitte schön, Frau Abge­ordnete.


19.55.40

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! Der gegenständliche Selbständige Antrag wird natürlich auch von uns von der SPÖ unterstützt, denn gerade in diesen besonderen Zeiten braucht die AMA natürlich handlungsfähige Gremien, vor allem in der Funktion der Zahlstelle.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde aber eigentlich gerne zu einem an­deren Thema sprechen. Erst kürzlich wurde nämlich bekannt, dass sich Landwirtschafts­ministerin Köstinger in den Gremien der EU aktiv gegen Beschlüsse stellt, welche wir hier im Nationalrat getroffen haben oder welche auch im Bundesrat getroffen wurden. Besonders der Umstand, dass die Ministerin in Brüssel aktiv für den Einsatz von Pestizi­den lobbyiert und somit die Bindung bricht, die ihr der Bundesrat auferlegt hat, ist eigent­lich irritierend und verstört auch die Bevölkerung massiv. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)

Das kann man aktuell auch in den sozialen Medien verfolgen: Der Ärger der Bevölkerung ist wirklich sehr groß und massiv. Ich finde diese Vorgangsweise demokratiepolitisch wirklich sehr bedenklich, Frau Ministerin! (Beifall bei der SPÖ.)

Das Vertrauen der Menschen in unserem Land wird aber auch dadurch zerstört, dass ihren Interessen von Ihrer Seite, Frau Ministerin, keine Beachtung geschenkt wird. Be­sonders in der Diskussion rund um Glyphosat sehen wir, dass die Menschen dieses Mittel verboten haben wollen: Studien, die ein großes Sample haben, zeigen, dass 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung dieses Pflanzengift nicht wollen.

Die Menschen wollen ein Verbot dieses hochgiftigen Fabrikats, und was tun Sie, Frau Ministerin? – Sie lobbyieren in Brüssel fleißig dafür, gratuliere! Der Nationalrat und der Bundesrat haben mit Mehrheit beschlossen, dass Glyphosat in Österreich aus dem Ver­kehr gezogen werden soll. Als Landwirtschaftssprecherin meiner Fraktion fordere ich besonders Sie als Landwirtschaftsministerin auf, alle Hebel, die nur irgendwie möglich sind, in Bewegung zu setzen, um die österreichischen Äcker und Wiesen glyphosatfrei zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, bildet die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpoli­tik der EU, da haben Sie als Landwirtschaftsministerin viele Hebel in der Hand. Es ist


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längst überfällig, dass EU-Agrarfördermittel nur unter der Voraussetzung abgerufen wer­den können, dass landwirtschaftliche Betriebe ihre Felder ohne Breitbandherbizide und auch ohne Pestizide mit dem Wirkstoff Glyphosat bearbeiten. Das ist unserer Meinung nach über kurz oder lang auch im Interesse der österreichischen landwirtschaftlichen Betriebe, denn nur ein gesunder Boden mit gesunden Lebensmittel ohne Pestizidbelas­tung sichert langfristig die Chancen der heimischen Höfe.

Wie es um die heimischen Höfe steht, hat gerade mein Vorredner an Zahlen festge­macht, die für Österreich wirklich dramatisch und eigentlich zum Schämen sind.

Abschließend würde ich mir wünschen – nicht nur weil Weihnachten vor der Tür steht ‑, dass die Grünen aufstehen und ein Totalverbot von Glyphosat, das sie ja in ihrem Wahl­kampf so stark vorangetrieben haben, zur Bedingung für den Fortbestand der Koalition machen würden. Ich weiß schon, das ist ein Wunsch, der mir leider nicht erfüllt werden wird, und deshalb bringe ich auch einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beendigung der Förderung von Glyphosatprodukten und anderen Breitbandherbiziden durch öffentliche Steuermittel im Rahmen des Umweltprogramms des Programms für die ländliche Ent­wicklung (Säule 2 der GAP)“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, alle Maßnahmen im gegenwärtigen Umweltprogramm des Programms für die ländliche Ent­wicklung inklusive der Übergangsjahre und in allen zukünftigen Umweltprogrammen im Rahmen der neuen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU so aufzusetzen, dass Agrarfördermittel durch landwirtschaftliche Betriebe nur mehr dann bezogen werden können, wenn glyphosatfrei und ohne Breitbandherbizide gewirtschaftet wird.

*****

Das wäre also mein Wunsch.

Ich wünsche Ihnen allen trotz dieser fatalen Lage in der Landwirtschaft ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten von FPÖ und Grünen.)

20.00

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

betreffend Beendigung der Förderung von Glyphosatprodukten und anderen Breitband­herbiziden durch öffentliche Steuermittel im Rahmen des Umweltprogramms des Pro­gramms für die ländliche Entwicklung (Säule 2 der GAP)

zu TOP 63 Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den An­trag 1102/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird (546 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 319

Die Agrarmarkt Austria wickelt neben ihren durch das AMA-Gesetz im eigenen Wir­kungsbereich vorgegebenen Aufgaben (wie etwa Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse), in Österreich im übertra­genen Wirkungsbereich als sogenannte „Zahlstelle“ die Auszahlung der Agrarfördermit­tel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU an die landwirtschaftlichen Betriebe ab.

Der Wirkstoff Glyphosat wird von der IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung, WHO) nach wie vor als möglicherweise krebserregend für den Menschen eingestuft. Trotz Mehrheitsbeschlüssen im Nationalrat sowie im Bundesrat, diesen Wirkstoff in Österreich aus dem Verkehr zu ziehen, und einer breiten Meinung in der Bevölkerung, dass nicht nur im Privatbereich, sondern auch im öffentlichen Bereich und vor allem auch im Rahmen der Lebensmittelherstellung und Futtermittelproduktion Glyphosat keine Ver­wendung mehr finden soll, sind in Österreich Pestizide mit dem Wirkstoff Glyphosat nach wie vor im Handel.

Die Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft hat Hebel in der Hand, die österrei­chischen Äcker von Glyphosat zu befreien. Eine dieser Möglichkeiten besteht durch die Gestaltung des Maßnahmenprogramms für die ländliche Entwicklung, das die soge­nannte Säule 2 der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU bildet. Hier ist die Landwirtschafts­ministerin auf Grund fehlender innerösterreichischer gesetzlicher Verpflichtung die allei­nige Gestalterin im Rahmen der europäischen Gesetzgebung.

Das Umweltprogramm innerhalb der Säule 2 ist ein entscheidender Mechanismus.

Es ist längst überfällig, dass Agrarfördermittel, die im Rahmen des Umweltprogramms des Programms für die ländliche Entwicklung in Anspruch genommen werden können, nur unter der Voraussetzung abgerufen werden können, dass der landwirtschaftliche Betrieb ohne Breitbandherbizide, also auch ohne Pestizide mit den Wirkstoff Glyphosat, seine Felder bearbeitet - dies, um für die Gesundheit der Bevölkerung vorzusorgen und um ein lebendiges Bodenleben zu erhalten, wieder zu erreichen, saubere Grundwasser­körper zu erhalten oder wieder zu erlangen und um ausreichend Futtermittelquellen für Bestäuber und andere für die Biodiversität wichtige Insekten sicher zu stellen. Die Um­welt-NGO Global 2000 weist seit Langem darauf hin, dass hier eine wesentliche Mög­lichkeit besteht, die ausgebrachte Menge Glyphosat auf Österreichs Feldern deutlich zu reduzieren.

Dies dient auch dem Interesse der landwirtschaftlichen Betriebe, denn ein gesunder Bo­den und Lebensmittel, die möglichst pestizidfrei produziert werden, sichern langfristig die Chancen der Höfe in Österreich.

Der Einsatz der öffentlichen Steuermittel durch die Gemeinsamen Agrarpolitik der EU muss Klima- und Umweltschutz voranbringen. Gerade das Umweltprogramm ist ein wichtiges Steuerungsinstrument, weshalb auch ein direkter Einfluss auf die Ausbringung chemisch-synthetischer Pestizide erfolgen muss.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, alle Maßnahmen im gegenwärtigen Umweltprogramm des Programms für die ländliche Entwicklung (Säule 2 der GAP) inklusive der Übergangsjahre und in allen zukünftigen Umweltprogrammen im Rahmen der neuen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU so aufzusetzen, dass Agrarfördermittel durch landwirtschaftliche Betriebe nur mehr


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 320

dann bezogen werden können, wenn Glyphosat-frei bzw. ohne Breitbandherbizide ge­wirtschaftet wird.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.00.20

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ganz kurz zu diesem hier eingebrachten Gesetz, durch das die AMA jetzt bis zum Ende der Pandemie Sitzungen über digitale Kanäle abhalten können soll: Ja, natürlich! Willkommen im 21. Jahrhundert!

Die einzige Frage, die ich mir nach wie vor stelle, ist, warum man das zeitlich begrenzt und nicht einfach permanent ermöglicht, aber gut, es soll so sein, an uns soll es nicht scheitern.

Da Herr Berlakovich auch schon über die AMA und vor allem auch über das AMA-Güte­siegel – darüber möchte ich heute auch sehr gerne reden – und darüber, dass es ja jetzt schon eine Kampagne der AMA-Marketing über das AMA-Gütesiegel gibt, gesprochen hat: Ehrlich gesagt sehe ich das diametral anders. Ich habe bei dieser Werbung meinen Augen nicht getraut. Da wird gepriesen, dass durch das AMA-Gütesiegel die Regiona­lität, die Transparenz und die Gentechnikfreiheit garantiert werden. Das wird suggeriert. Gelinde gesagt ist das eine Irreführung der Konsumentinnen und Konsumenten. Es ist einfach falsch, und ja, es ist gelogen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Strasser: Geh, geh, geh, geh, geh, geh, geh!) – Ja, ist es!

Warum sage ich das? – Es gibt doch für das Gütesiegel – und das wissen Sie genauso gut wie ich, Herr Kollege – überhaupt keine Auflagen hinsichtlich der verwendeten Fut­termittel, sprich – und ich spreche natürlich über die Schweinebauern – wenn Eiweißfut­termittel zugekauft werden, kommen die natürlich aus Südamerika, und ja, die sind gen­technisch verändert. Das wissen Sie genauso gut wie ich. (Beifall bei den NEOS.)

Dann kann man sich halt nicht einfach hinstellen und sagen, dass die Produkte mit dem AMA-Gütesiegel gentechnikfrei sind. In der Werbung wird suggeriert – und das können Sie auch nicht abstreiten, Herr Kollege –, dass die Produkte mit dem AMA-Gütesiegel aus nachhaltiger, heimischer Landwirtschaft kommen. Viele Betriebe arbeiten definitiv so: Die haben eine Kreislaufwirtschaft. Da wird das Futter auf den Feldern angebaut, die Tiere werden damit gefüttert, und das wird dann vermarktet. Genauso viele kaufen aber eben auch zu, und das muss man sich kritisch anschauen.

„Ich schau [...] ganz genau, weil ich aufs AMA-Gütesiegel schau“. – So heißt es ja so schön in der Werbung. Wir haben es uns eben genau angeschaut, und das muss man in diesem Fall auch tun. Das Gütesiegel klebt nun einmal auch auf Produkten, in denen der Raubbau am Amazonas steckt, hergestellt mit massivem Einsatz von chemisch-syn­thetischen Pflanzenschutzmitteln und teilweise auf illegal gerodeten Flächen.

Warum ist mir das wichtig? – Die AMA-Marketing wird mit viel Steuergeld und mit Zwangsbeiträgen der Landwirtinnen und Landwirte finanziert. Die heimischen Konsu­menten und, ja, auch die Bauern, haben sich Besseres verdient. Sie haben sich verdient, dass sinnvoll und ehrlich mit dem Geld umgegangen wird und dass ihre Interessen ernst genommen werden.

Es ist mir auch deswegen so wichtig, weil da sehr viel Geld in die Hand genommen wird, um einen Standard – den des AMA-Gütesiegels – zu erklären, der in Wahrheit nicht


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 321

wahnsinnig hoch über dem Standard liegt, der den gesetzlichen Mindestvorgaben ent­spricht. Das mag vor 20 Jahren in Ordnung gewesen sein, aber heute ist es das eben nicht mehr.

Wir müssen uns da wirklich die Frage stellen: Wer profitiert denn vom AMA-Gütesie­gel? – Ich weiß sehr genau, wer nicht davon profitiert. Es profitieren nicht die Bauern, die Landwirte, weil die AMA-Gütesiegel-Aufschläge – das wissen Sie alle –minimal sind, und für die Konsumenten ist es irreführend. Das ist einfach nicht akzeptabel.

Aus meiner Sicht sollte das rot-weiß-rote Gütesiegel im Rahmen der europäischen Vor­gaben für eine Landwirtschaft stehen, die nachhaltig ist, die möglichst regional ist und die auch transparent ist, Frau Bundesminister.

Deswegen bringen wir als Opposition heute gemeinsam – also ich gemeinsam mit Kol­legin Ecker und Kollegen Schmiedlechner – einen Entschließungsantrag zur Anpassung des AMA-Gütesiegels ein, der da lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Cornelia Ecker, Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „kein AMA Gütesiegel für umweltschädliche Soja­importe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, umgehend die Vorgaben des AMA Gütesiegel anzu­passen, indem innerhalb der kommenden GAP-Förderperiode die Umstellung aller AMA-Gütesiegelprodukte ausschließlich auf regionale und gentechnikfreie Soja- und Eiweiß­futtermittel sichergestellt wird und die Lizenzbedingungen für das AMA-Gütesiegel da­hingehend geändert werden."

*****

(Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, das kann ja eigentlich nur ein Anliegen sein, das Ihnen sehr naheliegt. Wir würden uns daher wirklich freuen, wenn Sie uns heute hier unterstützen würden.

Herr Berlakovich und liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, das ist ein Antrag, in dem es einzig darum geht, die österreichische Landwirtschaft zu stärken. Das muss ja auch wirklich in Ihrem Sinne sein, und deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn Sie heute hier breit zustimmen, und ich ersuche Sie darum. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Cornelia Ecker, Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen

betreffend kein AMA Gütesiegel für umweltschädliche Sojaimporte

eingebracht im Zuge der Debatte in der 71. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1102/A der Abgeordne­ten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird (546 d.B.) – TOP 63


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 322

Aufgrund seiner Biodiversität und seiner Rolle als CO2 Speicher gilt das Amazonas­gebiet als eines der wichtigsten Ökosysteme der Welt. Wegen der Expansion der land­wirtschaftlichen Flächen und des Rohstoffabbaus ist der Regenwald des Amazonas allerdings massiv bedroht. Diese Entwicklung wird beschleunigt durch unzureichende Naturschutzbemühungen der verantwortlichen Staaten und die große internationale Nachfrage nach Produkten und Rohstoffen aus Südamerika.

Eines der problematischsten landwirtschaftlichen Produkte ist Soja als Futtermittelpflan­ze, welches in der Regel aus gentechnisch verändertem Saatgut hergestellt ist und unter intensivem Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel angebaut wird, häufig auf illegal gerodeten Flächen. Diese Sojafuttermittel werden für die Viehwirtschaft nach Europa exportiert. Eine im Juli 2020 in Science publizierte Studie (Rajão et al, The rotten apples of Brazil’s agribusiness, Science, 2020) konnte etwa nachweisen, dass ein Fünftel des Sojas, welches aus Brasilien nach Europa exportiert wurde, aus illegal gerodeten Flä­chen stammt. Abgesehen davon verursachen die langen Transportwege eine übermäßig hohe Belastung des Klimas.

Trotz einiger Verbesserungen bei der Eiweißautarkie werden auch für die österreichi­sche Landwirtschaft noch immer jährlich ca. 500 000 Tonnen Sojafuttermittel importiert, was indirekt eine Mitverantwortung am Raubbau des Regenwalds bedeutet. Es gibt seit Jahren politische Bemühungen, diese "Eiweißlücke" zu schließen und den heimischen Anbau zu fördern. Um dies weiter voranzutreiben, wäre es auch besonders wichtig Kon­sument_innen optimal darüber zu informieren, welche Produkte derartige Importe bein­halten und deren Absatz nicht aktiv zu fördern oder zu begünstigen.

Das AMA Gütesiegel ist das in der österreichischen Bevölkerung bekannteste Gütesie­gel und steht - laut Eigendefinition - für eine "nachvollziehbare Herkunft des Produktes". Die rot-weiß-rote Färbung des Siegels suggeriert für Verbraucher_innen zusätzlich einen heimischen Charakter. Es wäre daher im Interesse der österreichischen Bevölkerung, wenn man vollkommen ausschließen könnte, dass ein mit dem AMA Gütesiegel mar­kiertes Produkt weder mit gentechnisch veränderten Futtermitteln hergestellt wurde, noch den Raubbau im Amazonasgebiet mitverursacht und so klimaschonend wie mög­lich hergestellt, oder mit intensivem chemischem Pflanzenschutz hergestellt wurde.

Eine entsprechende Anpassung dieses Gütesiegels würde gleichzeitig die Nachfrage nach nachhaltigeren Eiweißfuttermitteln aus Österreich und Europa stärken und so die nationale und europäische Unabhängigkeit von Importen fördern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, umgehend die Vorgaben des AMA Gütesiegel anzu­passen, indem innerhalb der kommenden GAP-Förderperiode die Umstellung aller AMA-Gütesiegelprodukte ausschließlich auf regionale und gentechnikfreie Soja- und Eiweiß­futtermittel sichergestellt wird und die Lizenzbedingungen für das AMA-Gütesiegel da­hingehend geändert werden.“

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht, und er steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. – Bitte, Frau Bundesmi­nisterin.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 323

20.05.33

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich glaube, speziell die Coronapandemie in den letzten Monaten hat gezeigt, wie wichtig und wie systemrelevant die landwirtschaftliche Produktion in Österreich ist.

Es ist nicht selbstverständlich, dass es in Österreich in nahezu allen Produktkategorien, die wir brauchen – egal, ob das im Fleischbereich ist, ob das vor allem auch bei Getrei­deprodukten ist, bei Milch, bei Eierzeugnissen –, einen derartig hohen Selbstversor­gungsgrad gibt. Österreich ist nicht abhängig von Importen, sondern produziert seine wichtigsten Lebensmittel im Inland selber. Da gilt unser Dank den fleißigen Bäuerinnen und Bauern, die das 365 Tage im Jahr für unsere Gesellschaft leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Wir haben mit der Änderung des AMA-Gesetzes die reibungslose Arbeit der Agrarmarkt Austria sichergestellt.

Es ist heute schon angesprochen worden: Am 17. Dezember stehen wieder die Zahlun­gen an unsere bäuerlichen Familienbetriebe an. Ich darf da Herrn Abgeordneten Schmied­lechner, der gesagt hat, die Förderungen werden ausgezahlt, durchaus korrigieren. – Das Gegenteil ist der Fall: Das, was wir auszahlen, ist eine Leistungsabgeltung, weil unsere Bäuerinnen und Bauern so viel mehr tun, als nur Lebensmittel zu produzieren. Sie bewirtschaften den ländlichen Raum, sie halten die Dörfer offen, sie sorgen dafür, dass Tausende Betriebe zusätzliche Arbeitsplätze schaffen können. Wir haben gerade vor Kurzem auch im Zuckerbereich eine historische Lösung zustande gebracht. Die Bäuerinnen und Bauern sichern Arbeitsplätze in diesem Land. Das kann man nicht ge­nug wertschätzen, und dafür gibt es die Leistungsabgeltungen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Gleichzeitig schaffen wir mit der Änderung des AMA-Gesetzes durchaus auch eine Ver­besserung, wenn es darum geht, interne Abläufe zu vereinfachen. Das betrifft die Be­schlussfähigkeit des AMA-Verwaltungsrates und des Kontrollausschusses, die eben in Zeiten einer Pandemie, in denen man Kontaktbeschränkungen vollziehen muss, ent­sprechend auch online tagen können. Das macht Sinn. Ich darf auch sehr herzlich um Ihre Zustimmung bitten. Ich denke, es ist höchst an der Zeit, die ideologischen Scheu­klappen abzulegen.

Die Landwirtschaft steht vor sehr, sehr großen Herausforderungen. Man braucht sich nur den aktuellen Schweinepreis anzuschauen. Ich glaube, es kostet die 20 000 Schwei­nebauern in Österreich ein müdes Lächeln, wenn manche Forderungen hier im Hohen Haus formuliert werden. Es gibt derzeit in Österreich einen Schweinepreis von 1,31 Euro pro Kilo. Das ist ein Wahnsinn. Das ist aber nicht nur der Coronapandemie geschuldet, sondern auch der afrikanischen Schweinepest. Sich hier herzustellen und keine Ahnung von Marktmechanismen zu haben, ist meiner Meinung nach durchaus auch beschä­mend. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)

Wir werden immer auf der Seite unserer Bäuerinnen und Bauern stehen. Wir werden nie auf eine Berufsgruppe zeigen und so tun, als ob es in einem europäischen Binnenmarkt, der derartig schwierig ist, wo die Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden, wel­che Produkte sie kaufen, eine einzige Lösung gäbe. (Abg. Loacker: Wissen Sie, wie man Marktwirtschaft schreibt? – Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.)

Wir werden auch weiterhin alles dafür tun, mit dem AMA-Gütesiegel und einer verpflich­tenden Herkunfts- und Qualitätskennzeichnung das zu leisten. Wir können stolz auf das sein, was in den letzten Jahrzehnten in diesem Bereich passiert ist. Noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön an die Bäuerinnen und Bauern, die in diesem Land wirklich hart arbeiten! (Beifall bei der ÖVP.)

20.09



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 324

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.09.32

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Liebe Frau Bundesminister! Ich darf mit ein paar Worten an die Ausführun­gen von Herrn Kollegen Schmiedlechner anschließen. Er hat sich darüber beschwert, welche Kursangebote es im Burgenland gibt (Zwischenruf des Abg. Schmiedlechner), dabei hat Kollege Berlakovich schon das letzte Mal ausführlich erklärt, warum und wieso das so ist und welche Inhalte diese Angebote haben.

Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder hat Kollege Schmiedlechner nicht zugehört, oder er hat zugehört, aber er hat sich nicht gemerkt (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schmiedlechner), was ihm Kollege Berlakovich erklärt hat.

Die zweite Sache ist: Du hast erwähnt, dass die Bauern über die AMA schimpfen und dass wir das alles nicht brauchen. Jetzt gebe ich zu, dass in gewissen Bereichen bei der AMA immer Verbesserungsmöglichkeiten gegeben sind, so wie in allen anderen Berei­chen auch, aber gerade diese Institution brauchen wir in dieser Phase ganz dringend. Du hast angesprochen, dass jetzt, Mitte Dezember, wieder die Mittel ausbezahlt werden. Das wäre nicht möglich, wenn wir die AMA in dieser Form als Institution nicht hätten. Darum ist es so wichtig, dass wir heute diesen Beschluss fassen, dass die AMA auch in Krisenzeiten beschlussfähig ist, dass sie auch dann Beschlüsse fassen kann, wenn es keine physische Anwesenheit gibt.

Die Wichtigkeit, dass diese Institution funktioniert, ist nicht nur für die Bauern gegeben, sondern sie ist auch für die Konsumenten gegeben. Wir reden da von der ersten Säule, nämlich von der Antragsabwicklung, von den Direktzahlungen, von der Ausgleichszula­ge, vom Umweltprogramm, von den Investitionsförderungen und so weiter, das ist alles beinhaltet, wie auch die Kontrollen und natürlich die Auszahlung der entsprechenden Geldmittel an die Bäuerinnen und an die Bauern. Das funktioniert in Österreich im Gro­ßen und Ganzen ganz hervorragend, wesentlich besser als in anderen Ländern. Es ist nur ein ganz kleiner Teil, bei dem Kritik berechtigt ist und auch Fehler passieren. Es ist wichtig, dass man diese Institution so ausstattet, dass sie gut arbeiten kann.

Der zweite Bereich ist das AMA-Marketing – es ist ja bereits angesprochen worden –: Da geht es um den Lebensmittelabsatz, da geht es um die Erschließung und Pflege von Märkten – auch mit dem AMA-Gütesiegel, das ein hervorragendes Gütesiegel ist – inklu­sive Herkunftskennzeichnung. Es ist das einzige Siegel, bei dem man sich tatsächlich darauf verlassen kann, dass die Ware aus Österreich ist. Da sollten wir keine Verunsi­cherung betreiben. Ich sage, mit diesem Gesetz ermöglichen wir auch in Zukunft eine reibungslose Arbeit der AMA-Gremien, und zwar auch in Krisenzeiten.

Zum Abschluss mein Appell an die Konsumentinnen und Konsumenten: Bitte kaufen Sie jetzt zu Weihnachten regional! Sie helfen damit nicht nur den Bauern, sondern Sie si­chern auch Ihren eigenen Arbeitsplatz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 325

20.13.02Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 62 und 63


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, die ich über jeden Tages­ordnungspunkt getrennt vornehme.

Bevor wir in diesen Vorgang eingehen, wünscht, glaube ich, niemand eine Unterbre­chung vor der Abstimmung.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 62: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 545 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 63: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 546 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Entwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fairness bei Vor-Ort-Kon­trollen der AMA“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beendigung der Förderung von Glyphosatprodukten und anderen Breitbandherbiziden durch öffentliche Steuermittel im Rahmen des Umweltprogramms des Programms für ländliche Entwicklung (Säule 2 der GAP)“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Cornelia Ecker, Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „kein AMA Gütesiegel für umweltschädliche Sojaimporte“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 326

20.15.4064. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1103/A der Ab­geordneten Lukas Brandweiner, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (518 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Jetzt kommen wir zum 64. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Herr Michael Seemayer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.16.07

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kol­leginnen und Kollegen! Wir sind uns einig, dass Zivildiener einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft leisten. Sie sind jetzt auch eine wichtige Stütze für zahlreiche Ein­richtungen, die derzeit einer hohen Belastung ausgesetzt sind, und das bereits seit meh­reren Monaten.

Frau Bundesministerin! Sie bezeichnen den außerordentlichen Zivildienst immer als wertvolle Reserve im Gesundheitssystem, wir, aber auch das Gesetz sehen das genau­so, deshalb ist der außerordentliche Zivildienst explizit geregelt und auch weiterhin mög­lich. Mit so einer wertvollen Reserve sollten wir aber auch sehr verantwortungsvoll umge­hen. Wir konnten in den letzten Monaten viele Erkenntnisse gewinnen, zum Beispiel, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Energie und sonstigen Dingen des täglichen Gebrauchs nicht zusammengebrochen ist. Da ist die Möglichkeit, Zivildie­ner anders als im Gesetz vorgesehen einzusetzen, nicht notwendig. Auch die Verteilung der Zivildiener auf die einzelnen Einrichtungen kann durchaus von der Zivildienstagentur bewältigt werden. Dazu braucht es keine weiteren Organisationen, außer man will Zivil­diener vielleicht für die Abwicklung von Massentests oder Impfungen einsetzen. Es war oder ist eigentlich genügend Zeit, sie ordentlich darauf vorzubereiten. Für eine schlechte Vorbereitung sollten nicht unsere Zivildiener die Zeche zahlen müssen.

Wir haben auch die Erfahrung gemacht, dass sich viele freiwillig melden, auch jetzt wie­der, wenn es um die Massentests geht. Ein Aufruf reicht, und es gibt genügend, die sich freiwillig melden, um mitzuhelfen. Setzen wir da mehr auf Freiwilligkeit und nicht auf Zwang! (Beifall bei der SPÖ.)

Außerdem bedeutet jedes zwangsverlängerte Monat Zivildienst für viele Zivildiener auch erhebliche finanzielle Einbußen, denn sie kommen später auf ihren Arbeitsplatz zurück und verdienen weniger. Es wirkt sich aber auch bis in die Pension aus, denn es werden verminderte Pensionsbeiträge einbezahlt, und die Zivildienstzeiten werden beim Früh­starterbonus wieder nicht angerechnet. Die Verlängerung der zusätzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem außerordentlichen Zivildienst sind nicht mehr notwendig, die im Gesetz dafür vorgesehenen Regelungen reichen hierfür aus.

Dem Entschließungsantrag der NEOS bezüglich früherer Information, wenn es zu einem Einsatz im außerordentlichen Zivildienst kommt, können wir natürlich zustimmen, aber eine Verlängerung der zusätzlichen Maßnahmen ist derzeit nicht mehr notwendig. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Lukas Brandweiner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.19.19

Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesmi­nisterin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 327

vor den Bildschirmen! Ja, der vorliegende Gesetzesantrag ist eigentlich ziemlich schnell erklärt: Wir verlängern die im April beschlossenen Maßnahmen bis Anfang August. Wa­rum? – Damit wir, wenn es erforderlich wird, auf den außerordentlichen Zivildienst zu­rückgreifen zu müssen, das auch machen können.

Konkret handelt es sich dabei um die Verlängerung von Sonderverfahrensvorschriften, sprich, dass Verfahren schneller abgewickelt werden können. Wir schaffen vor allem auch die Möglichkeit, dass Organisationen wie das Rote Kreuz unserer Zivildienstagen­tur bei der administrativen Abwicklung helfen können. Da darf ich Kollegen Seemayer schon widersprechen. Ich bin mir nicht sicher, ob er schon einmal mit dem Leiter der Zivildienstagentur gesprochen hat. Ich bin laufend im Austausch mit ihm und ich kann versichern, dass es absolut notwendig ist, dass es da Unterstützung gibt.

Wenn ich mir den Entschließungsantrag von Kollegen Shetty anschaue, dann muss ich sagen, ich bin mir nicht ganz sicher, ob er das Ganze schon verstanden hat. Es geht nicht darum, den außerordentlichen Zivildienst grundsätzlich zu ermöglichen, sondern eben um die administrative Unterstützung. Außerdem wird es ohne Glaskugel schwierig sein, jetzt schon zu sagen, ob wir den außerordentlichen Zivildienst noch einmal brau­chen werden und wie und vor allem wann wir ihn brauchen werden. (Beifall bei der ÖVP.) Daher werden wir diesem Entschließungsantrag auch nicht zustimmen.

Was mich nach der letzten Ausschusssitzung bei Kollegen Shetty von den NEOS schon ein bisschen geärgert hat, war ein Interview im „Kurier“, in dem er den außerordentlichen Zivildienst als schamlose Ausbeutung junger Männer bezeichnet hat. Herr Kollege Shet­ty, der außerordentliche Zivildienst wurde in der Geschichte der Zweiten Republik in die­sem Frühjahr das erste Mal erforderlich. Die Lage war mehr als ernst. Ich darf vielleicht an die kritischen Bilder aus unserem Nachbarland, aus Italien, erinnern. Wir selbst sind vor Riesenherausforderungen gestanden, unter anderem vor dem Problem fehlender Pflegekräfte. Bei den Rettungsorganisationen war zu befürchten, dass viele Freiwillige ausfallen werden. Deshalb bin ich froh und dankbar, dass unsere Ministerin rasch und richtig reagiert und den außerordentlichen Zivildienst einberufen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist eine wichtige strategische Reserve. Ich möchte an dieser Stelle schon auch daran erinnern – und dafür müssen wir alle sehr dankbar sein –, dass sich viele junge Männer, nämlich der Großteil, freiwillig dazu gemeldet haben. Liebe Kollegen von den NEOS, das ist kein Zukunftsraub, wie das euer Zivildienstsprecher bezeichnet, vielmehr ist es ein wichtiger Dienst für unsere ganze Republik, für unsere Gesellschaft, für unser Heimat­land. Dafür müssen wir wie gesagt sehr, sehr dankbar sein.

Was können wir tun? – Ich glaube, es ist wichtig, dass wir zusammenhelfen, dass es eben nicht dazu kommt, dass wir noch einmal einen außerordentlichen Zivildienst brau­chen. Das habe ich in jeder Rede hier im Plenum auch schon mehrfach betont: Wir müs­sen schauen, dass wir das Virus in den Griff kriegen, und dazu haben wir nun die Gele­genheit. Es stehen Flächentestungen in ganz Österreich an, und meine Bitte an alle Ös­terreicherinnen und Österreicher ist: Nutzen wir diese Möglichkeit! Gehen wir testen, un­terbrechen wir Ansteckungsketten, dann kriegen wir das Virus auch in den Griff! Deshalb wirklich mein Appell und meine Bitte: Helfen wir zusammen, gehen wir testen! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)

20.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.23.14

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte direkt auf die Ausführungen des Kollegen Brandweiner replizieren. Lieber Lukas Brandweiner, du behauptest, die


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Bezahlung von Zivildienern ist keine Ausbeutung: Zivildiener verdienen 1,50 Euro pro Stunde. Aus deiner Position heraus so etwas zu behaupten, halte ich für unglaublich abgehoben. Natürlich ist das ein unfassbar niedriger Lohn, und aus deiner Position he­raus so etwas zu sagen, das halte ich für wirklich dreist. (Beifall bei den NEOS.)

Wir NEOS haben bereits gestern in der Aktuellen Stunde die massiven Herausforde­rungen für die Jungen allgemein thematisiert, und die Regierungsparteien haben das abgetan, als ob es diese Probleme gar nicht gäbe. Wenn es nach der ÖVP ginge, dann gehen die Kinder und jungen Menschen ja alle gleichermaßen als Bananenbrot backen­de Computerexperten und überhaupt als Zeit- und Selbstmanagementprofis aus dieser Krise hervor. Kollegin Plakolm hat gestern überhaupt gemeint, Lost Generation, das sei alles Blödsinn. All das, was wir an Zahlen, Fakten und Evidenz hier vorgebracht haben, wurden einfach weggewischt.

Bevor die Kinder und Jugendlichen, die Dank der Coronakrise durchorganisierte Compu­terprofis sind, ohne Probleme ins Berufsleben starten oder eine weiterführende Ausbil­dung beginnen können, kommt für junge Männer eben noch die Wehrpflicht oder der Zivildienst, also ein Zwangsdienst, mit einer Dauer von sechs bis neun Monaten dazu. Wie wir als NEOS, als liberale Partei grundsätzlich zu Wehrpflicht und Zivildienst stehen, ist kein Geheimnis, aber das steht jetzt und vor allem auch während der Krise nicht zur Debatte. Außer Frage steht, dass die Zivildiener, um die es ja heute geht, im ersten Lockdown als außerordentliche Zivildiener einen unglaublichen Einsatz für die österrei­chische Bevölkerung gezeigt haben und zusätzliche drei Monate an vorderster Front gegen die Ausbreitung der Pandemie gekämpft haben, für einen Lohn, ich wiederhole es noch einmal, von 1,50 Euro, weil ich mir denke, dass du, Lukas Brandweiner, und viele deiner Kolleginnen und Kollegen für einen solchen Lohn nicht arbeiten würden.

Ich weiß, was es allen Zivildienern, die zu dieser Zeit im Einsatz waren, egal ob regulär, freiwillig oder außerordentlich, abverlangt hat, während der Pandemie im Einsatz zu sein. Heute diskutieren wir einen Antrag der Regierung, der mir nichts, dir nichts die Verlängerung der Möglichkeit zur Einberufung eines außerordentlichen Zivildienstes bis Ende August 2021 vorsieht, und das, obwohl Ihre PR-Aktion im Frühjahr dermaßen ge­floppt ist, dass sich der VfGH mit massenhaften Individualanträgen beschäftigen muss. (Beifall bei den NEOS.)

Ich frage mich, ob Sie sich überhaupt noch spüren, wenn Sie so etwas machen, wenn Sie das still und heimlich durch den Ausschuss boxen wollen und damit das Damokles­schwert für weitere acht Monate über junge Menschen hängen. Wenn es also ohnedies nur um die Lebenszeit junger Männer geht, können Sie also problemlos mehr als acht Monate vorausplanen, während Sie sich sonst nur von Pressekonferenz zu Pressekon­ferenz hanteln. Vor allem liefern Sie keine Begründung für die Verlängerung, keine Rah­menbedingungen und keine Klarheit. Sie sagen uns nicht - - (Abg. Loacker – mit der Hand das Tippen in ein Smartphone imitierend –: Sie soll doch im Büro nachfragen, wie das wirklich ist!) – Ja, genau!

Sie sagen uns nicht: Sollen die außerordentlichen Zivildiener zum Beispiel nur zur Unter­stützung bei den Coronaimpfungen eingesetzt werden? Was genau muss eintreten, da­mit der außerordentliche Zivildienst beansprucht wird? Wird er nur dann beansprucht, wenn man wieder eine PR-Abwehraktion starten möchte, weil irgendjemand aus der ÖVP gerade schlechte Presse hat? (Beifall bei den NEOS.)

Was bedeutet es eigentlich für die betroffenen jungen Männer, die genau wie im Frühling auch eine Ausbildung anfangen wollen, die in ein Studium quereinsteigen wollen, die eine Job- oder Praktikumszusage haben oder vielleicht auf Geld angewiesen sind, um ihre Miete bezahlen zu können, weil sie sich für dieses Geld, ich habe es schon ange­sprochen, für diesen Hungerlohn eines Zivildieners ihren Lebensunterhalt nicht leisten können?


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 329

Was mich an dieser Gesetzesänderung so stört, ist, dass Sie so leichtfertig eine Zwangs­maßnahme verlängern wollen, die einen massiven Einschnitt in das Leben der Betrof­fenen bedeutet, und Sie das absolut unzureichend begründen – ich habe Kollegen Brandweiner akustisch gar nicht verstanden, weil er so leise geredet hat – und alles so still und heimlich durchboxen wollen. Das halte ich für wirklich unverschämt. Wenn Sie so etwas schon vorhaben, dann kündigen Sie es wenigstens rechtzeitig an!

Deswegen bringen wir heute auch folgenden Entschließungsantrag ein, weil wir anneh­men, dass Sie die Verlängerung durchpeitschen werden:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Klare Rah­menbedingungen für Verlängerung des außerordentlichen Zivildienstes bis Ende Au­gust 2021“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und rechtzei­tig zu kommunizieren, wann Zivildiener mit einer Verlängerung ihres Dienstes in wel­chem zeitlichen Ausmaß rechnen müssen.“

*****

Wenn Sie das schon machen, dann kommunizieren Sie es wenigstens klar und respekt­voll gegenüber den jungen Menschen! (Beifall bei den NEOS.)

20.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Klare Rahmenbedingungen für Verlängerung des außerordentlichen Zivil­dienstes bis Ende August 2021

eingebracht im Zuge der Debatte in der 69. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1103/A der Abgeordneten Lukas Brandweiner, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (518 d.B.) – TOP 64

Am 26. November 2020 wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales ein Antrag der Regierungsparteien zur Verlängerung des außerordentlichen Zivildienstes mit den Stim­men von ÖVP und Grünen angenommen. Der Antrag sieht vor, die Möglichkeit des außerordentlichen Zivildienstes bis zum 31. August 2021 zu verlängern, da dies aus jet­ziger Sicht zur Bewältigung der sich zuspitzenden Pandemie notwendig sei.

Der außerordentliche Zivildienst wurde während der Corona-Krise erstmals während des ersten Lockdowns einberufen, um die Eindämmung des Virus zu gewährleisten. Gleich­zeitig wurden damals auch "freiwillige" außerordentliche Zivildiener einberufen, die sich freiwillig zum Dienst gemeldet hatten. Die ungleiche Bezahlung der automatisch verlän­gerten außerordentlichen Zivildiener und der freiwillig gemeldeten außer-ordentlichen Zivildiener beschäftigt gerade den Verfassungsgerichtshof und wartet noch immer auf Klärung. Seit einigen Tagen sinken die Infektionszahlen, sodass die Regierung für 6. De­zember bereits einige Lockerungen des 2. Lockdowns angekündigt hat. Museen, Biblio­theken, Büchereien, Skilifte und Skipisten sollen noch im Dezember geöffnet werden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 330

Außerdem steht der Einsatz eines Impfstoffes gegen das COVID-19-Virus unmittelbar bevor, ein Einsatz zu Beginn 2021 in Österreich ist realistisch. Die Regierung kommuni­ziert, dass bis zum Sommer voraussichtlich ein "Normalzustand" erreicht werden kann, wenn die bis dahin gesetzten Maßnahmen die erwünschte Wirkung erzielen. Die Mög­lichkeit, einen außerordentlichen Zivildienst einzuberufen, zum jetzigen Zeitpunkt um weitere 8 Monate bis zum 31. August 2021 zu verlängern, scheint daher überschießend, insbesondere, da der außerordentliche Zivildienst im Notfall jederzeit einberufen werden kann.

Wir sind es den jungen Männern schuldig, die an vorderster Front ihre Gesundheit im Einsatz für unsere Gesellschaft riskieren sollen, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und klar zu kommunizieren, wann derzeitige Zivildiener mit einer Verlängerung ihres Dienstes in welchem Ausmaß rechnen müssen. Aktuelle Daten des österreichischen De­mokratiemonitors 2020 zeigen, dass junge Menschen psychisch und finanziell beson­ders hart von der Krise getroffen werden. Die Verlängerung des außerordentlichen Zi­vildienstes darf daher nicht leichtfertig über die Zukunft der betroffenen jungen Männer verhängt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und rechtzei­tig zu kommunizieren, wann Zivildiener mit einer Verlängerung ihres Dienstes in wel­chem zeitlichen Ausmaß rechnen müssen."

*****


Präsident Ing. Norbert Hofer: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Kollege David Stögmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.28.04

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministe­rin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Zivildiener haben in diesem Jahr Außerordentli­ches geleistet. Zivildiener leisten während der Coronakrise ein echt hartes Stück Arbeit, und ich möchte mich gleich einmal vorweg zu Beginn bei allen Zivildienern – sowohl den ordentlichen als auch den außerordentlichen – wirklich für ihren Einsatz bedanken. (Bei­fall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mit der heutigen Änderung im Zivildienstgesetz verlängern wir verschiedene Sonderre­gelungen zum Zivildienst noch einmal bis Ende August. Das ist wichtig, das ist die so­genannte Sunsetclause. Das ist notwendig, weil wir aufgrund der aktuellen Entwicklun­gen der Covid-Pandemie noch nicht wissen, was kommen wird, und es eben erforderlich sein kann, dass Zivildiener wieder zum außerordentlichen Zivildienst einrücken müssen.

Lassen Sie mich gleich einmal eines klarstellen, nämlich dass wir mit dieser Maßnahme nicht sofort wieder einen außerordentlichen Zivildienst ausrufen werden – nein, das wer­den wir nicht. Die grundsätzliche Möglichkeit, außerordentliche Zivildiener einzuberufen, bestand in diesem Gesetz schon vorher, das ist nämlich schon immer drinnen. Die Sa­che, die wir jetzt regeln, ist nichts anderes, als dass wir sozusagen bestimmte Rahmen­bedingungen ändern. Als Abgeordnete sind wir uns sehr wohl der Verantwortung be­wusst, die damit einhergeht und die wir der Ministerin in die Hand legen. Deshalb möchte


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 331

ich hier auch klarstellen, dass darauf nur im Notfall zurückgegriffen werden kann und soll. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Worum geht es aber jetzt bei dieser Maßnahme, die wir verlängern? Es geht dabei vor allem um eine Zuteilung außerordentlicher Zivildiener inklusive verfahrensbeschleu­nigter Maßnahmen, und da liegt die Betonung besonders auf Verfahrensbeschleuni­gung, weil in dieser Coronakrise schnell etwas passieren muss und nicht lange irgendwie herausgefordert wird, wie es halt im ursprünglichen Gesetz ist. Des Weiteren wird es weiterhin möglich sein, dass außerordentliche Zivildiener zusätzliche Urlaubstage be­kommen, was in der Sunsetklausel auch nicht geregelt worden ist. (Zwischenruf des Abg. Stefan.)

Wir haben uns in dieser Regierung ebenso darauf geeinigt, dass eine erneute Einberu­fung des außerordentlichen Zivildienstes nur in enger Absprache mit dem Sozialminis­terium erfolgen kann, in dem auch der Bedarf und die Notwendigkeit erhoben werden – das ist auch notwendig –, und es wird im Vorfeld auch ein konkreter Ministerratsvortrag notwendig sein, damit erneuert ein außerordentlicher Zivildienst einberufen werden kann. Es ist wichtig, dass es diese Vorlaufzeit gibt, damit junge Menschen im Vorfeld wissen, was in den nächsten Tagen passieren wird.

Zur Kritik der Opposition, dass sich endlich etwas an der Bezahlung der Zivildiener än­dern muss: Ja! Ich kann auch ganz ehrlich Ja sagen, ich sehe das auch als Kritik und ich kann sie sehr gut verstehen, ich teile sie sogar, aber leider hat es in diesem Punkt in der Koalition noch keine politische Einigung gegeben – ich sage das ganz offen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, weil wir als Grüne es nach wie vor als notwendig empfinden, das anzugleichen, da auch etwas weiterzubringen, denn es wäre gerecht. Es hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun – ein Wort, das immer wieder verwendet wird –, dass Leute, die einen ordentlichen verlängerten Zivildienst leisten, genauso viel bekom­men wie jene, die sich freiwillig melden. (Zwischenruf des Abg. Shetty.) Ich finde das einfach gerecht. (Beifall bei den Grünen.)

Daher werden wir uns bemühen, die Rechtslage anzugleichen, und wir werden diese Gerechtigkeit einfordern. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisa­beth Köstinger. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.


20.31.58

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Zivil­dienst ist in Österreich ein Wehrersatzdienst. Der Zivildienst ist vor allem aber auch eine strategische Reserve im österreichischen Gesundheitssystem. Die Zivildienstleistenden haben diese Bedeutung heuer erstmals im Frühjahr durch die Einberufung in einen au­ßerordentlichen Zivildienst unter Beweis gestellt. Dieser Stresstest auch speziell im Ge­sundheitssystem ist bravourös bestanden worden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Geschätzte Damen und Herren, wir haben durch die Coronapandemie eine außerordent­liche Situation. (Abg. Loacker: ... Nachfrage gegeben!) Wir haben aktuell nach wie vor massive Kontaktbeschränkungen, wir hören tagtäglich von den zum Teil sehr besorgnis­erregenden Situationen im österreichischen Gesundheitssystem, auf den Intensivsta­tionen. Wir haben da vor allem Zivildienstleistende auch ganz vorne mit dabei (Abg. Loacker: ... Intensivstationen, du hast ja keine Ahnung!), die eine wertvolle Arbeit im Bereich der Unterstützung, im Bereich der Pflege leisten, die wirklich eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems darstellen. (Abg. Loacker: Ja, bist du wahnsin­nig!? ...! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)


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Was das Schöne am Zivildienst ist – ich habe ja in den letzten Monaten mit vielen der Zivildienstleistenden einen Austausch führen können –, das ist, dass dieser für so viele dann auch ein Einstieg ins Ehrenamt ist, das heißt, viele entdecken vor allem in dieser Zeit, in der sie ihren Zivildienst leisten, die besondere Bedeutung davon, ehrenamtlich im System, in der Gesellschaft, in Österreich tätig zu sein. – Vor allem dafür ein ganz, ganz großes Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Geschätzte Damen und Herren, die gesetzliche Grundlage für den außerordentlichen Zivildienst ist bereits im Zivildienstgesetz von 1986 geregelt. Die damalige Ausgestaltung entspricht aber natürlich nicht den heutigen Anforderungen, deswegen haben wir auf­grund der Notsituation die gesetzliche Grundlage für die Durchführung im Frühjahr no­velliert, es galt lediglich, nur Maßnahmen zur Durchführung effizienter zu gestalten.

Ein Beispiel dazu ist die Kreuzverwendung. Wir haben außerordentliche Zivildienstleis­tende in den letzten Monaten vor allem im Gesundheitssystem gebraucht. Mit dieser Novelle wird es sehr rasch und unbürokratisch ermöglicht, Zivildienstleistende innerhalb eines Rechtsträgers dort zuzuteilen, wo die Unterstützung auch wirklich vonnöten ist.

Für außerordentliche Zivildiener haben wir die gleiche Dienstzeitverordnung wie für die ordentlichen festgeschrieben. Des Weiteren haben wir auch die Möglichkeit geschaffen, sich für die administrative Abwicklung eines außerordentlichen Zivildienstes eines exter­nen Rechtsträgers zu bedienen. Das war für uns besonders wichtig, weil die Herausfor­derung ja nicht allein auf Bundesebene zu suchen war, sondern es vor allem die Bun­desländer, die auch die Zuständigkeit für das Pflegesystem haben, waren, die massiv um diese Unterstützung gebeten haben. Gemeinsam mit den Landeshauptleuten, die eben auch die Zivildienstorganisationen anerkennen, haben wir eine sehr effiziente und schlagkräftige Möglichkeit geschaffen, die wir nun mit dieser Novelle auch weiter ver­längern wollen.

Ich darf mich an dieser Stelle wirklich ganz, ganz herzlich auch beim Roten Kreuz be­danken. Die Zusammenarbeit in den letzten Monaten hat sich vor allem betreffend die Zuteilung der Zivildiener außerordentlich bewährt. Unsere Einsatzorganisationen in die­sem Land leisten vor allem mit den Hauptamtlichen eine außerordentliche Arbeit und gemeinsam mit Zivildienern und Ehrenamtlichen ist das ein unfassbar großartiges Sys­tem, auf das wir alle gemeinsam stolz sein können.

Die Bestimmungen waren bis Ende 2020 festgeschrieben, mit dem Initiativantrag wer­den sie um weitere acht Monate verlängert. Es gibt derzeit keine konkreten Pläne für eine neuerliche Ausrufung des außerordentlichen Zivildienstes, aber natürlich müssen wir für die nächsten Monate auf alle Eventualitäten vorbereitet sein, deswegen ist die Ver­längerung dieser Sunsetbestimmung die Voraussetzung. (Zwischenruf des Abg. Shetty.)

An dieser Stelle darf ich noch einmal betonen – wir haben zwar schon mehrere Stunden an Diskussionen geführt –, dass wir die gesetzliche Grundlage für den außerordentli­chen Zivildienst im Frühjahr nicht erstmals eingeführt haben, sondern dieser bereits im Zivildienstgesetz festgeschrieben ist. Diese Möglichkeit gibt es seit 1986, wir haben sie nur an die derzeitigen Herausforderungen angepasst.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie wirklich um die Zustimmung, diese Sunsetclause noch einmal um acht Monate zu verlängern. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Kollege Mag. Gerald Loa­cker. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.36.52

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Ministerin, Sie haben gesagt, die Zivildiener seien die strategische Reserve im Gesundheitssystem, und haben diesen


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Gesetzesvorschlag damit begründet, dass wir auf den Intensivstationen so einen Perso­nalbedarf haben. – Das ist einfach ein derartig fachlicher Unfug (Bundesministerin Kös­tinger: Nein! – Ruf bei der ÖVP: Das ist ein Blödsinn!), dass man sich genieren sollte, mit diesem Unwissen hier zu sitzen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das hat sie nicht gesagt! – Bundesministerin Köstinger: Das habe ich nicht gesagt! – Abg. Obernosterer: Das sollten Sie zurücknehmen, Herr Kolle­ge! – Bundesministerin Köstinger – in Richtung Abg. Obernosterer –: Vergiss es!)

20.37


20.37.23

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Wünschen die Klubs eine Unterbrechung? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 518 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Kollegen, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein be­jahendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Klare Rahmenbedingungen für Verlängerung des außerordentlichen Zivildienstes bis Ende August 2021“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

20.38.2865. Punkt

Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Bericht der Bundes­ministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Weiterführung der Österrei­chischen Jugendstrategie (III-186/556 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 65. Punkt der Tagesordnung.

Es wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Frau Carina Reiter. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.38.55

Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Nur miteinander geht etwas weiter, so auch bei der Österreichischen Jugendstrategie. Jugendpolitik ist eine Querschnittsma­terie, sprich: alle politischen Handlungsfelder sind gefragt.

Die Bundesregierung bekennt sich ganz klar dazu, dass Jugendliche zu eigenverant­wortlichen Bürgerinnen und Bürgern heranwachsen sollen. Unsere Jugendlichen sollen an den gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen teilhaben und dazu sollen sie das notwendige Werkzeug erhalten. Ich darf noch einmal die amerikanische Schriftstel­lerin Pearl S. Buck zitieren: Die Jugend soll ihre eigenen Wege gehen, aber ein paar Wegweiser können nicht schaden. – Zitatende. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der Grünen.)


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Die vier Handlungsfelder der Strategie kann man als Wegweiser betrachten. In diesen Handlungsfeldern sind vielfältige Jugendziele erarbeitet worden. In sogenannten Reality­checks sind diese Ziele mit jungen Leuten angeschaut und reflektiert worden. Die Ju­gendziele sind die Ausgangslage für die Weiterführung und Weiterentwicklung der Ös­terreichischen Jugendstrategie. Damit das auch gelingen kann und, wie man so schön sagt, einen Lack hat, ist die aktive Einbeziehung von Jugendlichen und Fachleuten ein wichtiger Aspekt. Es geht schließlich um gemeinsame Ziele, Visionen und Grundprinzi­pien unserer österreichischen Jugendpolitik.

Die Gesamtkoordination und die strategische Weiterentwicklung der Österreichischen Jugendstrategie passiert weiter über das Kompetenzzentrum Jugend im Bundesministe­rium für Arbeit, Familie und Jugend. In den Ministerien gibt es jeweils weitere zentrale Koordinierungsstellen. Wie bereits erwähnt, ist Jugendpolitik eine Querschnittsmaterie, und so gibt es Jugendziele, die natürlich mehrere Ministerien betreffen. Zusammenarbeit macht also da, wie überall im Leben, Sinn.

Worum geht es also in diesen Handlungsfeldern? Bildung und Beschäftigung ist eines dieser Handlungsfelder: Es geht uns in Österreich gut, weil unsere Gesellschaft aus Menschen mit vielfältigen Talenten und Qualifikationen besteht. Junge Leute sollen ihre Talente bestmöglich entwickeln können, dann können sie ihre Chancen auch nutzen und sind bestmöglich für zukünftige Herausforderungen in der Arbeitswelt vorbereitet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ein weiteres Handlungsfeld ist Beteiligung und Engagement. Mitreden, mitgestalten und mitbestimmen – das macht eine lebendige Demokratie aus. Dafür braucht es engagierte Menschen und auch Rahmenbedingungen, die das ermöglichen. Gerade in Österreich haben wir eine starke ehrenamtliche Tradition. Das müssen wir uns natürlich auch wei­terhin erhalten.

Im Handlungsfeld Lebensqualität und Miteinander geht es um die Lebensbereiche, die gerade für Jugendliche beim Erwachsenwerden von großer Bedeutung sind, also zum Beispiel Gesundheit, Umwelt, Mobilität oder Familie, und es geht natürlich auch um Pers­pektiven und Zufriedenheit im Leben.

Ein weiteres wichtiges Feld ist Medien und Information. Gerade die Jugendpolitik darf und muss sich die Digitalisierung auf ihre Fahnen schreiben. Gerade junge Leute sind Profis, wenn es darum geht, sich neue Technologien oder Medien anzueignen.

Die Österreichische Jugendstrategie ist ein laufender Prozess, der sich ständig weiter­entwickelt und vor allem so angelegt ist, dass man auf sich wandelnde Herausforde­rungen eingehen kann. Gerade im Bereich der Jugendarbeit, sei es in der außerschuli­schen Jugendarbeit oder im ehrenamtlichen Bereich – in Vereinen wie der Landjugend, den Pfadfindern oder auch der Österreichischen Trachtenjugend und vielen mehr, die sich mit viel Herzblut engagieren und ehrenamtlich etwas machen –, tut sich wahnsinnig viel, und es finden laufend Veränderungen statt.

Da ist es ganz wichtig, dass auch von politischer Seite die Ziele immer wieder flexibel adaptiert werden können. Langfristig schafft die Österreichische Jugendstrategie die Basis dafür, dass jugendpolitische Anknüpfungspunkte erkannt und angeregt werden, junge Menschen die Möglichkeit zur Beteiligung haben und dass auch ihre Lebensreali­täten gesehen werden.

Danke an die Verantwortlichen des Kompetenzzentrums Jugend für die wichtige Arbeit, auch an die Zuständigen in den jeweiligen Ministerien und natürlich auch an die ganzen Jugendorganisationen, die Bundesjugendvertretung und die vielen Vereine, die sich für die Anliegen der Jugend stark machen.

Die österreichische Jugendstrategie ist die Basis für den zukünftigen Weg der österrei­chischen Jugendpolitik. Die erarbeiteten Handlungsfelder und Ziele sind als Wegweiser


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 335

vorhanden. Halten wir zusammen, machen wir miteinander auf einem gemeinsamen Weg die Jugendpolitik in Österreich sichtbar, und schauen wir, dass wir die Maßnahmen gut umsetzen! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Eva Maria Holzleitner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.43.53

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich, dass wir heute die Jugendstrategie hier im Nationalrat auf einem Ticket der SPÖ diskutieren. Ich glaube, das ist extrem wertvoll. Gestern in der Aktuellen Stunde haben wir schon über Jugendpolitik gespro­chen. Leider hat das Thema viel zu oft viel zu wenig Platz in diesem Hohen Haus.

Warum ist es wichtig? – Die Jugendstrategie ist quasi die Leitlinie fürs Verankern und Handeln über alle Ressorts hinweg, wenn es um Jugendpolitik geht. Das ist sehr wichtig. Es geht darum, jungen Menschen Partizipation an gesellschaftlichen und demokrati­schen Prozessen zu ermöglichen. Deshalb ist diese akkordierte und gemeinsame ju­gendpolitische Zielstrategie recht wichtig. Es ist schon angesprochen worden, es geht vom Handlungsfeld Bildung über Beschäftigung, Medien, Beteiligung bis hin zu Lebens­qualität. Das alles sind wichtige Handlungsfelder, die wir auch mit Expertinnen und Ex­perten im Ausschuss diskutiert haben. Auch bei denen sind aber, so wie bei uns, einige Fragen offen geblieben.

Wo sind die konkreten Maßnahmen und Kennzahlen, an denen man die Strategie mes­sen kann? Wo ist die finanzielle Ausstattung, um diese Maßnahmen beziehungsweise die Strategie generell umzusetzen? Ein zentrales Thema, das in den letzten Jahren im­mer wieder aufgekommen ist, Kinderarmut, fehlt in dieser Strategie eigentlich flächen­deckend, obwohl es heißt, es soll einen Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut oder gegen Armut generell geben. Die klare politische Zuständigkeit fehlt uns auch noch: Wer ist dafür zuständig, dass die Jugendstrategie politisch auch mit Leben befüllt und um­gesetzt wird? Das sind ganz klare Themen, die in diesem Gerüst einfach noch fehlen, um dem Ganzen Leben zu geben.

Wir sagen eines ganz klar: Das muss mit Transparenz und Mitbestimmung passieren. Wir als Nationalrat und als Öffentlichkeit wollen informiert werden, wie die weiteren Schritte ausschauen, wie die Strategie befüllt wird. Wir wollen regelmäßige Evaluie­rungsberichte. Eines kann ich auch noch sagen: Die Realitychecks, die laut Strategie vorgesehen sind, wären da ganz wichtig – bitte unbedingt flächendeckend ausrollen, das würde einen wahnsinnigen Mehrwert für Partizipation junger Leute im Gesetzgebungs­prozess bedeuten.

Noch eines, weil es wirklich schon ein Dauerbrenner ist: Der UN-Kinderrechteausschuss hat uns vor knapp einem Jahr seine Concluding Observations vorgelegt. Da ist ein Hau­fen an Maßnahmen drinnen, wie wir Kinder empowern und ihnen das Beste ermöglichen können. Nehmen wir diese Concluding Observations, hauen wir sie in die Jugendstrate­gie hinein – ich glaube, das wäre eine tolle Ergänzung, da wäre eigentlich schon ein großes Feld da, und da könnten wir eigentlich sofort ins Tun kommen.

Wir werden auf jeden Fall darauf schauen, dass die Jugendstrategie transparent befüllt wird, gemeinschaftlich befüllt wird. Das wäre ganz wichtig, damit wir zu einem bunten, vielfältigen Tätigkeitsbereich kommen, zu einer Jugendstrategie, in dem auch Anregun­gen der Expertinnen und Experten, der Bundesjugendvertretung beispielsweise, des Netzwerks Kinderrechte ihren Niederschlag finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Sieber.)

20.47



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 336

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Kollegin Barbara Neßler. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.47.18

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben jetzt vermehrt über die Situation von jungen Menschen gesprochen, darüber, dass diese Zeit nicht ein­fach für sie ist. Einerseits blicken wir auf ein wirklich anstrengendes Jahr zurück, ande­rerseits trübt natürlich die Coronapandemie unsere Zukunftsaussichten.

Ich bin deshalb froh, dass wir im Familienausschuss die Möglichkeit hatten, uns unter Einbeziehung von Experten und Expertinnen mit der Jugendstrategie und der derzeiti­gen Situation von jungen Menschen ausführlich beschäftigen zu können. Wir wissen ja, die sozialen Kontakte sind eingeschränkt, man muss die Zukunftsängste, die die jungen Menschen haben, ernst nehmen. Die Krise schlägt sich oder kann sich auch auf die Psyche junger Menschen niederschlagen.

Sie erinnern sich, in der letzten Nationalratssitzung habe ich darüber gesprochen, wie die Zahlen, was psychische Erkrankungen anbelangt, ausschauen. Rat auf Draht bei­spielsweise hat von einer Zunahme der Anfragen betreffend psychische Krankheiten um 146 Prozent gesprochen. Darum haben wir im Covid-Beratungsteam mit vier ExpertIn­nen einen Fokus auf die Kinder- und Jugendgesundheit gelegt, genauso haben wir via ÖGK um 20 000 Therapieplätze aufgestockt oder auch die finanziellen Mittel von Rat auf Draht erhöht.

Wir werden da natürlich langfristig dranbleiben, weil, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine psychische Erkrankung 2020 kein Tabuthema sein darf. Eine psychische Erkran­kung ist keine Schwäche, sondern eine Erkrankung, und das Leben mit einer solchen Erkrankung bedarf viel Stärke, und genauso braucht es viel Stärke, darüber auch zu sprechen.

Wir haben die Chance, mit der Jugendstrategie auch international ein Vorbild zu werden. Es wurde hier bereits die langjährige Forderung der Bundesjugendvertretung nach res­sortübergreifender Zusammenarbeit und Partizipation in Form der Realitychecks erfüllt. Wir sind auf einem guten Weg, den wir unter Einbeziehung der Jugendlichen und Ju­gendorganisationen weitergehen müssen, damit die Jugendstrategie auch weiterhin er­folgreich ist.

Zum Schluss möchte ich noch einen Dank an alle jungen Menschen, die jetzt wirklich auf vieles verzichten müssen, aussprechen. Ich glaube, daran sieht man wieder, wie wichtig Solidarität in der Krise ist.

Es wäre im Übrigen auch wünschenswert, dass wirklich alle Parteien etwas zur Krisen­bewältigung beitragen, und das vermisse ich schmerzlich bei der FPÖ, die nicht nur nichts dazu beiträgt, sondern einfach auch mit den Ängsten von Menschen spielt. Liebe FPÖ, die Krise lässt sich nicht kleinreden, da können Sie noch so viele Cola-Coronatests machen! Das hat übrigens die gleiche Logik inne, wie wenn ich jetzt einen Schwan­gerschaftstest in Cola tunken würde. (Abg. Gabriela Schwarz: So ist es, genau!)

Wir stecken alle gemeinsam mit drin, und ich erwarte mir von allen Parteien, dass sie Verantwortung zum Wohl der Bevölkerung übernehmen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

20.50


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.50.42

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren jetzt die Weiterführung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 337

der Österreichischen Jugendstrategie. Die Expertinnen und Experten im Hearing haben einhellig betont, dass die Österreichische Jugendstrategie ein wichtiger Schritt, aber vielleicht noch ein bisschen ausbaufähig ist. Ich möchte es ein bisschen weniger diplo­matisch formulieren, weil man schon auch durchgehört hat, was die Kritik an dieser Ju­gendstrategie ist: Bei den darin festgelegten Jugendzielen handelt es sich um reine Überschriften, es fehlt noch an konkreten Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, es fehlt an Kriterien, anhand welcher der Erfolg messbar gemacht werden soll, es fehlt an zeitlichen Vorgaben zur Erreichung dieser Ziele.

Also bis jetzt ist diese Österreichische Jugendstrategie eher eine Art Mindmap seitens des Ministeriums, obwohl ich schon glaube, dass die Frau Bundesministerin dafür zu­ständig wäre, konkret an einer Jugendstrategie zu arbeiten und nicht nur an einer Mind­map.

Der geladene Experte Lukas Sustala hat im Hearing betont, wie verheerend die derzeiti­ge Arbeitsmarktsituation für junge Menschen, für Jungfamilien, für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sei. Er spricht von sogenannten Vernarbungseffekten, die diese Menschen, gemessen an der Wirtschaftskrise 2008/2009, noch über Jahre hinaus spü­ren werden. Diese nachhaltigen Folgeschäden für die Jugend gilt es jetzt zu bekämpfen und nicht irgendwann in der ersten Hälfte des Jahres 2021, in dem es wieder an Maß­nahmen und messbaren Erfolgskriterien mangelt. Das wird nicht genügen. Frau Bundes­ministerin, wir erwarten da Großes von Ihnen, Sie sind Ministerin für Familie und Jugend und sind somit die hauptverantwortliche Person in der Bundesregierung.

Einen weiteren Aspekt, der auch von Kollegin Holzleitner schon angesprochen wurde, nämlich was die Expertin Elisabeth Schaffelhofer vom Netzwerk Kinderrechte angespro­chen und kritisiert hat, möchte ich auch hervorheben: die fehlende Verknüpfung der Ju­gendstrategie mit den Concluding Observations des UN-Kinderrechteausschusses und dem dazugehörigen jahrelangen und evidenzbasierten Kinderrechteprozess bei der UNO. Sie verweisen an dieser Stelle gerne an das Kinderrechte-Board. – Bei allem Re­spekt, aber seit Veröffentlichung dieser Concluding Observations im März 2020 hat das Board genau einmal online getagt, und es wurde dabei kein weiteres Vorgehen disku­tiert, keine weitere Sitzung anberaumt, kein Zeitplan, keine Strategie genannt, es war so vage wie diese Jugendstrategie, die hier vorliegt.

Ich finde das sehr bedauerlich, dass Sie anscheinend in Ihrem Ministerium die Jugend­lichen, die Jugend nicht zur Priorität erklärt haben, wenngleich mir auch nicht ganz klar wird, wo die Priorität in Ihrem Ministerium liegt. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern auch die Meinung von Expertinnen und Experten: dass Sie nicht den politischen Lead für die Kinder und Jugendlichen übernehmen. Dabei müssen Sie das machen, denn wenn Sie als Jugendministerin diese Verantwortung nicht übernehmen, dann wird das niemand in der Bundesregierung machen.

Ich bitte Sie dringend, Frau Ministerin, aus dem Dornröschenschlaf in Bezug auf die Ju­gendlichen aufzuwachen und Ihre Verantwortung für die Jugendlichen in diesem Land wahrzunehmen. Erfüllen Sie diese Jugendstrategie, diese Überschriften mit Leben, nut­zen Sie bereits vorhandenes Know-how – es ist ja schon vieles aufgezählt worden, viele Expertinnen- und Expertenmeinungen – und stellen Sie die Anliegen Gesundheit, die Rechte und die Zukunft der Jugend über alles andere – es macht sonst niemand anderer in der Bundesregierung! (Beifall bei den NEOS.)

20.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesminis­terin Mag.a Christine Aschbacher zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Minister.


20.54.01

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Sie sind jetzt schon in einem zeitlich


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fortgeschrittenen Sitzungsmarathon, auch von gestern auf heute, trotzdem ist auch dieses Thema der Österreichischen Jugendstrategie wichtig und dringend. Es freut mich sehr, dass wir dieses Thema hier im Plenum gemeinsam besprechen können, debat­tieren können. Ich nehme Ihre Anregungen sehr konstruktiv auf, möchte aber zugleich darstellen, was alles schon geplant ist, was bereits auch in Umsetzung ist, und vor allem, wie wichtig es auch ist, dass wir besonders jetzt unsere Jugendlichen unterstützen.

Wir befinden uns alle in einem Ausnahmejahr, in einer Ausnahmezeit, und insofern be­deutet das für uns alle und besonders für unsere Jugendlichen Verzicht, ein anderes Leben, als wir es uns vorgestellt haben. Das wollen wir natürlich auch wieder ändern und ein gewohntes Leben ermöglichen – sobald das eben möglich ist, wenn wir die Pan­demie gemeinsam bekämpft haben. Insofern danke ich allen Jugendlichen, dass sie tagtäglich auf so vieles verzichten, was sie gerne machen würden. Ich denke jetzt bei­spielsweise an die vielen Gespräche, die ich mit den Jugendlichen führe, die da sagen: Na ja, eigentlich hätte ich mir das heuer ganz anders vorgestellt, vielleicht eine Aus­tauschmöglichkeit angedacht oder auch Zukunftsperspektiven überlegt, was den Ar­beitsmarkt betrifft. Zugleich geht es aber auch darum, dass wir jetzt den Mut bewahren, dass wir jetzt gemeinsam durchhalten, aber eben auch Perspektiven geben.

Insofern war es wichtig, dass wir Ende September im Ministerrat die Weiterführung der Jugendstrategie mit dem Ziel, Jugendliche zu unterstützen, sie zu einem selbstbestimm­ten Leben zu ermutigen, beschlossen haben. Was bedeutet das? Worum geht es? – In dieser Österreichischen Jugendstrategie der österreichischen Bundesregierung unter der Federführung meines Ministeriums geht es darum, dass Jugendpolitik, Maßnahmen für Jugendliche in verschiedenen Ressorts stattfinden, beispielsweise im Sportressort oder auch im Bildungsressort. Es geht gar nicht anders, deshalb ist es so wichtig, dass wir alle gemeinsam an dieser Jugendstrategie arbeiten. Es braucht natürlich eine Fe­derführung, und die ist in dem Kompetenzzentrum in meinem Ministerium verankert. Ich bin meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für dieses Engagement sehr dankbar, da steckt auch viel persönliches Herzblut dahinter.

Wir wollen auch die Sprache der Jugendlichen sprechen, und umso wichtiger ist es, dass wir auch politisches Leadership für junge Menschen umsetzen. Das tun wir mit dieser Jugendstrategie. Das ist mehr denn je aktuell. Es geht darum, dass wir auch die Jugend­lichen mit involvieren. Mir ist es wichtig, dass wir die Partizipation von Jugendlichen stär­ken – dort, wo es möglich ist. Das haben wir beispielsweise mit einer konkreten Maßnah­me, die beim nächsten Tagesordnungspunkt noch besprochen werden wird, gemacht, nämlich mit der Senkung des Betriebsratswahlalters von 18 auf 16, damit die Jugendli­chen dort, wo sie tagtäglich arbeiten, auch mitbestimmen können. Das ist ein ganz wich­tiger und richtiger Schritt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wir haben aber auch als einen Schwerpunkt – es wurde schon erwähnt – digitale Kom­petenzen festgelegt. Besonders durch die Coronapandemie haben wir in der Anwen­dung eine Beschleunigung erlebt, und die wollen wir nutzen und besonders auch den Jugendlichen zugänglich machen. Wir haben beispielsweise auch in der Verschränkung von Arbeit, Familie und Jugend überall diese Maßnahmen miteinfließen lassen; wie zum Beispiel als Schwerpunkt die größte Aus- und Weiterbildungsoffensive in der Geschichte der Zweiten Republik, wodurch die Jugendlichen besonders unterstützt werden, im Be­reich der Berufsorientierung, aber auch im Bereich der digitalen Skills und überhaupt in dem Matching: Wo sind die Talente? Wie können wir die Talente unterstützen, sodass sie bestmöglich entfaltet werden können? Das ist wichtig, dass wir das auch in neue Arbeitswelten einfließen lassen, mit Unterstützung der digitalen Anwendung.

Wo das auch wichtig ist, ist bei der Stärkung des Bereichs Jugendbeschäftigung. Wir haben im Frühsommer die Taskforce für Jugendbeschäftigung eingesetzt und dadurch über 25 000 Lehrstellen ermöglicht und insgesamt 125 000 junge Menschen wieder in Beschäftigung gebracht.


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Da ist jeder einzelne Schritt einer in die richtige Richtung, und wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass das noch stärker und noch intensiver umgesetzt wird, dass vor allem unsere jungen Menschen für den Arbeitsmarkt gut vorbereitet sind. Insofern braucht es auch die Kooperation mit dem Bildungsminister, mit dem Sozialminister und auch mit der Wirtschaftsministerin.

Es geht beispielsweise auch darum, die Aufwertung der Lehre gemeinsam umzusetzen, auch junge Talente vor den Vorhang zu holen. Euroskills zum Beispiel wartet schon darauf, dass die große Veranstaltung in Österreich stattfinden kann. Selbstverständlich haben wir auch bei der Coronakurzarbeit die Lehrlinge mit inkludiert, sie unterstützt, weil es darum geht, die Jugendlichen bestmöglich und breit zu unterstützen.

Ich möchte hinsichtlich Beteiligung und Engagement aber auch die gesamten Jugendor­ganisationen hervorheben. Die Beteiligung ist da groß. Der ehrenamtliche Mitarbeits- und Mitgestaltungsbereich ist ein solch wichtiger und zentraler. Wenn ich nur an meine eigene Jugendzeit denke, in welch unterschiedlichen ehrenamtlichen Organisationen ich tätig sein durfte, sei es beim Musikverein, aber auch im Schülervertretungsbereich, bei dem man schon ganz viel lernt. Was mir besonders wichtig ist: Das ist für jede Ju­gendliche und jeden Jugendlichen zugänglich. Da unterstützt uns auch intensiv die of­fene Jugendarbeit, weil es darum geht, Jugendpolitik zu gestalten, vor allem mit der di­rekten Einbeziehung von Jugendlichen.

Deshalb sind diese Realitychecks auch so wichtig, weil wir da einen strukturierten Pro­zess aufgesetzt haben, bei allen Maßnahmen auch Jugendliche direkt miteinzubezie­hen, weil wir Politik für Jugendliche machen. Dementsprechend ist es wichtig, die Ju­gendlichen in diesem Involvierungsprozess von Betroffenen zu Beteiligten zu machen.

In diesem Sinne stellen wir sicher, dass auch jedes Jugendziel im Zuge dessen, dass wir die Jugendlichen miteinbinden, sozusagen in der Praxis hinsichtlich Nachhaltigkeit und Treffsicherheit herausgefordert wird. Wir stehen in vielen Gesprächen mit den Ju­gendlichen und ich freue mich auch auf weitere, die stattfinden, denn gerade das ist es, was es jetzt braucht.

Insofern ist wichtig, dass wir die Vision verfolgen, mit der Österreichischen Jugendstra­tegie Mut zu geben, Perspektive zu geben und Unterstützung zu ermöglichen, die ei­genen Talente weiter zu entfalten, aber auch vorab einmal überhaupt zu identifizieren. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

In diesem Sinn ist es aber auch wichtig, dass die Jugendstrategie flexibel bleibt. Wir sehen das heuer in diesem Ausnahmejahr der Coronapandemie: Flexibilität hat noch mehr an Wichtigkeit und an Bedeutung gewonnen, und gerade deshalb werden wir auch die Jugendstrategie mit den Zielen, aber auch mit den konkreten Maßnahmen immer wieder an die aktuellen Gegebenheiten adaptieren.

Wir unterstützen die Jugendlichen zu einem selbstbestimmten und eigenverantwortli­chen Leben. Die Jugendlichen sind nicht nur unsere Zukunft, sondern sie sind jetzt hier, und wir unterstützen sie und euch jetzt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Prinz. – Bitte.


21.02.22

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nur in gebotener Kürze eine Bemerkung: Lieber Kollege Shetty, es ist das Recht der Jugend, dass man ein bisschen das Salz im Sauerteig ist, es ist aber manchmal vielleicht auch eine Frage der Lebenserfahrung und der Wertschätzung ge­genüber anderen Menschen, wie man die Formulierungen wählt. Vielleicht kann man da in Zukunft von deiner Seite ein bisschen vorsichtiger sein – um das sehr höflich zu for­mulieren. (Beifall bei der ÖVP.)


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Das Jahr 2020 war sicherlich kein ganz normales Jahr und alles andere als einfach. Trotzdem ist die Frage, glaube ich, ob wir alles negativ sehen – das typische Beispiel mit dem Glas: halb voll oder halb leer? Die jungen Leute haben wirklich überwiegend mitgemacht, damit wir die Infektionszahlen unten halten und das Risiko verringern. Es gibt auch ein großes Engagement der jungen Menschen bei der Hilfe für Leute, die eine solche brauchen. Denken wir zum Beispiel an die Landjugend! Man kann wirklich nur sagen: Junge Leute, macht bitte so weiter! Die Gesellschaft braucht, wir als Gesellschaft brauchen grundsätzlich euren Mut, wir brauchen eure Entschlossenheit, wir brauchen eure Tatkraft, aber auch eure Visionen.

Es ist unsere Aufgabe, dass wir ihnen gezielt helfen. Natürlich muss man als junger Mensch auch lernen, Eigenverantwortung zu übernehmen, Selbstbestimmtheit zu entwi­ckeln. Wenn man die Jugendstrategie hernimmt, dann darf man durchaus sagen, es ist auf einer Weise vielleicht eine koordinative Aufgabe – Frau Bundesminister, diese wird ja von deiner Seite sehr positiv wahrgenommen – und ist wichtig, damit es gelingt, dass man die Talente hervorbringt, dass man Kompetenzen stärkt und aufbaut, aber auch, dass junge Leute demokratische Prozesse lernen. Demokratie heißt, Rücksicht aufein­ander zu nehmen und auch die Meinung eines anderen zu akzeptieren.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass wir das Ehrenamt fördern; das ist schon ein paar Mal angesprochen worden. Ich denke, da passiert im positiven Sinn bei vielen Vereinen sehr viel, ob das im Sportbereich ist, Feuerwehr, Musik und so weiter. Ich glaube, dass wir ruhig sagen dürfen, die Jugend ist in Wirklichkeit viel besser als ihr Ruf, es liegt aber an uns, dass wir den jungen Leuten etwas zutrauen und dass wir ihnen vertrauen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Herr. – Bitte.


21.04.40

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Wir diskutieren gerade die Weiterentwicklung der Österreichischen Jugendstrategie, also wie die Jugendpolitik in den nächsten Jahren weitergehen wird. Das Thema ist heute auf der Tagesordnung, weil meine Kollegin Holzleitner eingefordert hat, dass wir das auch hier im Plenum diskutieren und nicht nur im Ausschuss enderledigen. Warum? – Weil junge Menschen einfach ganz oft untergehen, wenn wir uns zum Beispiel anschauen, wen diese Krise trifft. Es ist natürlich klar, Corona ist für alle Menschen, egal welche Altersgruppe, eine Zumutung, für alle ist das eigentlich elendiglich.

Wenn wir uns aber überlegen, was es bedeutet, jung zu sein, 14, 15, 16, und auf keine Konzerte, auf keine Partys, auf keine Festivals gehen zu können, nicht einmal Freunde treffen zu können, dann tut uns das, glaube ich, allen im Herzen weh, was jungen Men­schen da gerade an Zeit ganz einfach gestohlen wird.

Das geschieht einerseits aufgrund dieser Krise, aber andererseits auch aufgrund des konkreten Missmanagements der Regierung, aufgrund dessen junge Menschen jetzt mit ihrem Recht auf Bildung, mit ihrem Zugang zu Bildung dafür bezahlen müssen, dass Sie die Zahlen und die derzeitige Coronastrategie ganz einfach nicht in den Griff bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Beispielsweise aber auch, was Lehrstellen betrifft, wissen wir, wenn wir uns an das Früh­jahr erinnern: Die Jugendarbeitslosigkeit, die Arbeitslosigkeit bei den unter 25-Jährigen, hat sich in ganz kurzer Zeit verdoppelt. Junge Menschen sind stark betroffen. Warum ist uns das wichtig? – Weil es Jugendarbeitslosigkeit nicht geben müsste. Für Jugendar­beitslosigkeit gibt es immer eine Alternative, und die heißt immer Ausbildung, die heißt immer Fortbildung. Das können wir hier immer entscheiden. Es liegt nämlich in unserer


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Hand. Wenn wir heute sagen, wir wollen die überbetrieblichen Lehrwerkstättenplätze aufstocken, sodass es für junge Menschen, die vorher keine Ausbildung hatten, auf ein­mal einen Platz gibt, dann liegt das hier in unserem Entscheidungsbereich.

Liebe Frau Ministerin, Sie haben jetzt gerade sehr viel über die Jugendstrategie allge­mein gesprochen, Sie haben auch ein paar aktuelle Maßnahmen der Regierung ange­sprochen, aber was für konkrete Ziele Sie haben und wie es mit dieser Jugendstrategie nun weitergehen soll, dazu haben Sie kein einziges Beispiel genannt.

An dieser Stelle zitiere ich nun auch die Bundesjugendvertretung, die mit ihrer Expertise im Ausschuss klargestellt hat, die Jugendstrategie braucht mutige, große Ziele. Ich schlage ganz einfach eines vor: Beenden wir die Jugendarbeitslosigkeit in diesem Land, und zwar jetzt!

Somit komme ich auch schon zum Abschluss. Ich denke, ganz viele Ziele, die in der Jugendstrategie definiert sind, von Ehrenamt über Bildung zu Medienkompetenz, sind gut, da unterstützen wir Sie, aber auf die konkreten Maßnahmen wird es ankommen. Ich bitte Sie auch – das haben wir schon diskutiert und da gab es noch keine klare Zusage ‑, dass wir wirklich regelmäßige Berichte bekommen, um festzustellen, ob die Jugendstra­tegie ausreicht, ob sie greift oder ob wir nachschärfen müssen; ich wiederhole das hier nochmals. Ich bitte Sie darum, denn ich denke, im Sinne der jungen Menschen wäre das sinnvoll.

Und ein allerletzter Satz, weil wir immer hören, man muss das Ehrenamt stärken, man muss den jungen Menschen etwas zutrauen: Es wurde die Landjugend erwähnt, die macht wirklich immer wieder ganz tolle Projekte. Ich durfte da einiges kennenlernen. Wenn man es aber ernst meint und diese Organisationen wirklich unterstützen will, dann passt man endlich auch ihr Fördergeld an, denn das ist seit Jahren nicht passiert, das wird jährlich immer weniger. Das ist auch ein Punkt, den wir heute hier beschließen könnten, wenn wir es mit den jungen Menschen ernst meinen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Dem ist nicht so.

Die Abstimmung findet erst im Anschluss an die Verhandlungen über die anderen Vor­lagen des Ausschusses für Familie und Jugend statt.

21.08.3066. Punkt

Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorla­ge (378 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden (557 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 66. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Plakolm. Das Wort steht bei ihr. – Bitte sehr.


21.08.54

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Woche ist eine gute Woche für die Jugend­politik: die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für alle berufstätigen Studierenden, der Achtpunkteplan für den digitalen Unterricht, um unsere Schulen zukunftsfit zu machen,


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ein Gesetz gegen Hass im Netz und ein Bereich der Digitalisierung, nämlich der digitale Führerschein und der Fokus auf das Thema E-Sports – das sind viele wichtige Beschlüs­se für die nächsten Generationen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Auch in den Ausschusssitzungen in den vergangenen Wochen ist das Thema Jugend ganz stark im Fokus gestanden – in allen Ressorts, in allen Ausschüssen –, und da darf ich an dieser Stelle ganz herzlich auch dem Familienausschussobmann danken (in Rich­tung Abg. Sieber), der es ermöglicht hat, dass wir einen eigenen Jugendausschuss ge­macht haben, in dem ganz, ganz viele Anträge diskutiert wurden. In diesem Ausschuss ist auch die Regierungsvorlage diskutiert worden, um die es nun geht, nämlich jene zur Senkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen.

Dieser Beschluss ist dringend notwendig, denn ein 16-Jähriger darf in Österreich zwar den Bundespräsidenten wählen, aber bisher darf er nicht seinen eigenen Betriebsrat, seine eigene Interessenvertretung wählen. Ein Lehrling darf erst ab 18 Jahren die Arbeit­nehmervertretung wählen; deshalb senken wir das aktive Wahlalter bei Betriebsrats­wahlen, damit es wirklich überall in Österreich heißt: Wählen ab 16. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Außerdem soll der Begriff Lehrlingsentschädigung durch Lehrlingseinkommen ersetzt werden. Hier geht es zwar nur um ein Wort, aber ich denke, das ist ein ganz wichtiger Beschluss, weil wir immer davon reden, dass wir Lehrlinge mehr wertschätzen wollen. Lehrlinge brauchen keine Entschädigung dafür, dass sie eine Lehre machen, sondern sie verdienen als vollwertige Fachkräfte ein eigenes Einkommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Beides sind wichtige Meilensteine, für die wir uns parteiübergreifend schon viele Jahre eingesetzt haben. Diesen parteiübergreifenden Zusammenhalt brauchen wir auch bei der Bewältigung der Coronakrise. Wir alle haben politische Verantwortung, egal, ob Op­position oder Regierung. Daher mein Appell: Gehen Sie testen! Nur so können wir das Virus in den Griff bekommen und Infektionsketten durchbrechen. Wir alle haben Corona satt und können es nicht mehr hören. Corona forderte leider schon zu viele Menschen­leben. Denken Sie dabei an die Risikogruppen und vor allem an Ihre Angehörigen!

Wenn wir 2021 wieder bessere Zeiten erleben wollen, müssen wir jetzt an einem Strang ziehen und zusammenhalten. Jeder Einzelne hat es in der Hand, indem er sich testen lässt. Das ist unsere einzige Chance auf Normalität zu Weihnachten und im kommenden Jahr 2021. Und diese Normalität, ich glaube, die wünschen wir uns alle parteiübergrei­fend, egal, ob Coronaleugner oder Coronahypochonder.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen frohe Weihnachten. Bleiben Sie gesund und vor allem zuversichtlich! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Köllner. – Bitte.


21.11.57

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass die Jugendlichen noch nicht auf Netflix umgeschaltet haben, denn jetzt geht es um sie – Kollegin Holzleitner hat es vorhin ge­sagt –, und das ist in diesem Hohen Haus leider nicht so oft der Fall. Wir beschließen heute die Senkung des aktiven Wahlalters bei Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre – und das ist grundsätzlich gut so. Da sind wir uns einig. Dennoch ist diese Maßnahme etwas halbherzig, denn die 15-jährigen Lehrlinge sind nach wie vor von der Wahl ausge­schlossen.


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Auch noch kurz zum Lehrlingseinkommen, weil es Kollegin Plakolm gerade angespro­chen hat: Die Lehrlinge verdienen sich nicht nur eine Umetikettierung von Lehrlingsent­schädigung auf Lehrlingseinkommen, sondern auch eine ordentliche Bezahlung. Ich glau­be, darum geht es auch. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Was mindestens genauso wichtig ist, ist, dass wir die Jugendvertrauensräte als Sprach­rohr für Lehrlinge und Jugendliche stärken. Ein Jugendvertrauensrat wird alle zwei Jahre gewählt. Dadurch haben alle Lehrlinge zumindest einmal in ihrer Lehrzeit die Möglich­keit, ihre Vertretung zu wählen, einen Betriebsrat hingegen nur alle fünf Jahre. Aber die Jungen wollen von den Jungen vertreten werden; das ist in der Schule so, das ist auf den Universitäten so, das ist hier so und genauso muss es auch auf Lehrlingsebene sein.

Es ist noch nicht lange her, da wollte die schwarz-blaue Regierung genau diese Interes­senvertretung abschaffen. Ich selbst war zwar noch nicht in diesem Hohen Haus vertre­ten, aber du, liebe Kollegin Claudia Plakolm, warst bereits Jugendsprecherin der ÖVP hier im Nationalrat. Dieser demokratiepolitische Anschlag auf die rund 2 500 aktiven und Ersatzjugendvertrauensräte konnte nur durch den großen Einsatz der Gewerkschafts­jugend und unserer Jugendsprecherin Evi Holzleitner verhindert werden. Das ist ein Dan­ke wert. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich will aber abschließend gemeinsam mit den Jungen zuversichtlich in die Zukunft schauen und Ihnen, Frau Ministerin, einen konkreten Vorschlag mitgeben, wie man die demokratiepolitische Mitbestimmung der Jugendlichen unterstützen und ihre Interessen bestmöglich garantieren könnte, nämlich indem Sie die Dauer der Bildungsfreistellung auf drei Wochen anheben und auf alle ErsatzjugendvertrauensrätInnen ausweiten. Ich glaube, das wäre schon ein guter Schritt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Mühlberghu­ber. – Bitte.


21.14.24

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Ja, schon vor zwölf Jahren wurde die Wahlaltersenkung bei Betriebsratswahlen gefordert, und zwar damals – interessanterweise – im Jahr 2008 von der ÖVP, von der damaligen ÖVP-Jugendsprecherin. Da kann man nur sagen: Bravo, nach zwölf Jahren wird jetzt dieses Gesetz umgesetzt.

Wir unterstützen diese Regierungsvorlage, damit bei den Wahlen zum Betriebsrat das Wahlalter von 18 auf 16 gesenkt wird. Jugendliche mit 16 dürfen, das haben wir schon gehört, bei der Nationalratswahl, bei der Landtagswahl, bei Gemeinderatswahlen, bei EU-Wahlen ihre Stimme abgeben und jetzt eben auch bei der Wahl der Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Bei dieser Wahlaltersenkung haben in Zukunft die jungen Arbeitneh­merinnen, Arbeitnehmer und Lehrlinge die Möglichkeit, ihren Anliegen im Betrieb besser Gehör zu verschaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

21.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zorba. – Bitte.


21.15.40

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Es freut mich, dass wir heute mit der Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes und des Post-Betriebsverfassungsgesetzes einen wirklich bedeutenden Beitrag zur demokrati­schen Mitbestimmung von Jugendlichen leisten können.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 344

Mit der Senkung des Wahlalters für den Betriebsrat von 18 auf 16 Jahre erhalten Ju­gendliche mehr Mitspracherecht in ihrem direkten Arbeitsumfeld. Damit wird ein auf den ersten Blick vielleicht klein erscheinender, aber in seiner Wirkung enorm wichtiger Punkt aus dem Regierungsprogramm umgesetzt, denn das Wählen mit 16, auch den Betriebs­rat, bedeutet nicht nur, einen weiteren Tag im politischen Kalender für den Urnengang zu reservieren, es bedeutet mehr Mitsprache, eine stärkere Stimme für Jugendliche und mehr Möglichkeiten, den eigenen Interessen Gehör zu verschaffen. (Beifall bei den Grü­nen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

Neben der wichtigen Institution des Jugendvertrauensrates, der als Errungenschaft der Gewerkschaft schon seit 1973 die Anliegen von jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern vertritt, erhalten Jugendliche nun eine weitere Möglichkeit der demokratischen Teilhabe in ihrem Arbeitsumfeld, denn mit ihrer Stimme können sie nun nicht nur über ihre bestmögliche Interessenvertretung entscheiden, als neue WählerInnengruppe wird auch die Verantwortung, die der Betriebsrat gegenüber jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat, gestärkt.

Da auch schon im Ausschuss Einstimmigkeit über diese Gesetzesänderung geherrscht hat, hoffe ich auch heute im Plenum auf breite Zustimmung. Geben wir jungen Menschen also eine Stimme, nicht nur in der Bundes-, Landes- oder Kommunalpolitik, sondern auch in ihrem direkten Arbeitsumfeld! – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordne­ten der SPÖ sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

21.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Dem ist nicht so.

Die Abstimmung wird auch am Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Aus­schusses für Familie und Jugend erfolgen.

21.17.5267. Punkt

Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorla­ge (483 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (558 d.B.)

68. Punkt

Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 1045/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinbar­keitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen (560 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 67 und 68. Darüber werden die Debatten wieder unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Petra Wimmer. Das Wort steht bei ihr. – Bitte.


21.18.26

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Covid-Krise hat die Familien nach wie vor fest im Griff, unter anderem mussten auch selbstständig tätige Eltern besonders viele Einbußen erleiden. Daher begrüßen wir die aktuelle Verbesserung beim Kinderbe­treuungsgeldgesetz. Es wird eine Erleichterung für die Eltern sein, wenn sie mehr Kin­derbetreuungsgeld bekommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 345

Allerdings gibt es bei diesem Gesetz viele weitere Baustellen. Eine umfassende und über die Covid-Krise hinausgehende Reform des einkommensabhängigen Kinderbetreu­ungsgeldes wäre aus meiner Sicht dringend notwendig und braucht nächste Schritte. Spätestens nach dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes müssen die Eltern die Ent­scheidung treffen, ob es zum Wiedereinstieg beider Elternteile in die Erwerbstätigkeit kommen soll und wie während der Arbeitszeit die Kinderbetreuung ausschauen soll. Wer betreut das Kind?

Besonders im ländlichen Raum haben Familien nach wie vor keine echte Wahlmöglich­keit. Kindergartenplätze, die eine volle Erwerbstätigkeit beider Elternteile ermöglichen, sind Mangelware. Die SozialpartnerInnen und die Industriellenvereinigung haben sich genau aus diesem Grund zusammengesetzt und ein Forderungspapier erarbeitet, um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Eine Forderung dieser Einigung ist heute in einem Antrag von uns enthalten, und zwar dass künftig 1 Milliarde Euro mehr für die Elementarbildung zur Verfügung stehen soll. (Beifall bei der SPÖ.)

Mithilfe dieser Mittel sollen Länder und Gemeinden mehr in den Ausbau von Kinderbe­treuungseinrichtungen investieren können. Das geht Hand in Hand mit der Ausbildung, und zwar mit einer Reform der Ausbildung der ElementarpädagogInnen, was auch drin­gend notwendig ist, weil wir diese händeringend suchen. Es ist mir unbegreiflich, warum ein Antrag, der auf einer Einigung von Sozialpartnern und Industriellenvereinigung be­ruht, im Ausschuss abgelehnt wurde.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Eltern brauchen die Sicherheit, dass ihre Kinder in den Betreuungseinrichtungen gut aufgehoben sind, sie brauchen echte Wahl­möglichkeiten. Es ist unsere Aufgabe in der Politik, die entsprechenden Rahmenbedin­gungen zu schaffen. Stimmen Sie daher zum Wohle der Eltern und der Kinder heute unserem Antrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)

21.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Großbauer. – Bitte.


21.21.05

Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Ich darf mich zum Kin­derbetreuungsgeldgesetz zu Wort melden, denn auch das soll und muss aufgrund von Corona angepasst werden. Das freut mich sehr, Frau Ministerin, denn Familien, egal in welcher Konstellation oder in welcher Lebensphase, sind derzeit natürlich besonders gefordert.

In diesem Jahr haben viele Erwerbstätige wegen der Krise finanzielle Einbußen und da­rum möchten wir, dass das Kinderbetreuungsgeldgesetz angepasst wird, nämlich für all jene, die sich vielleicht auch für eine kurze Babypause entscheiden, für das Modell der einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldunterstützung.

Da sich das Kinderbetreuungsgeld unter anderem auch aus den Einkünften aus dem letzten Steuerbescheid aus dem letzten Jahr vor der Geburt berechnet, also 80 Prozent der Letzteinkünfte, soll ausnahmsweise für die Geburten im Jahr 2021 der Steuerbe­scheid von 2019 statt des Bescheides aus dem Coronajahr 2020 herangezogen werden können, und dies dann, wenn sich das für die betroffene Person finanziell besser aus­wirkt und sich auf diese Weise auch ein höherer Tagsatz ergibt. Das muss man dann auch nicht beantragen, das soll automatisch funktionieren. Das ist ganz toll für die Fa­milien. Natürlich muss aber ein Steuerbescheid aus dem Jahr 2019 vorliegen, damit das auch berechnet werden kann. Das gilt natürlich für alle Eltern, für alle Berufsgruppen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 346

Um eine Größenordnung zu haben wie viele Menschen von diesem Gesetz betroffen sind: Im Jahr 2019 haben rund 225 000 Beziehende 1,2 Milliarden Euro Kinderbetreu­ungsgeld bekommen.

Frau Bundesministerin, vielen Dank für Ihre außerordentliche Arbeit in diesem Corona­jahr, speziell für Familien, für werdende Familien und für die Jugend. Betreffend die Jugend möchte ich jetzt schon noch einmal Folgendes unterstreichen und klarstellen, weil Kollege Shetty von den NEOS beim vorletzten TOP zur Jugendstrategie von Mär­chen gesprochen und zur Ministerin gemeint hat, sie solle aus dem Dornröschenschlaf aufwachen: Die Ministerin ist weder ein Dornröschen noch schläft sie. (Heiterkeit der Abg. Krisper.)

Ich weiß nicht, in welchen Klischees Sie von den NEOS da plötzlich denken, das verwun­dert mich, aber wenn Sie schon eine Märchenfigur suchen, dann darf ich Ihnen als Mama eines sechsjährigen Jungen einen Buchtipp über ein modernes Märchen mit einem Dra­chen geben: „Zogg und die Retter der Lüfte“ – ein sehr nettes Buch, das ein anderes Frauenbild als Ihr Dornröschen vermittelt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühlberg­huber. – Bitte.


21.23.51

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Zuerst möchte ich auf die Regierungsvorlage betreffend Änderung des Kinder­betreuungsgeldgesetzes eingehen. Grundsätzlich gibt es nach der Geburt des Kindes zwei Arten von Kinderbetreuungsgeld, die Eltern können zwischen einer pauschalen oder einer einkommensabhängigen Variante wählen, wobei für die einkommensabhän­gige Variante 80 Prozent der Letzteinkünfte berechnet werden.

Für jene, die aufgrund der Coronakrise etwa in Kurzarbeit geschickt wurden, würde sich das möglicherweise negativ auswirken, daher begrüßen wir die Änderung, dass für Ge­burten im Jahr 2021 der Einkommensnachweis von 2019 oder 2020 vorgelegt werden kann und somit eine Benachteiligung beseitigt wird.

Zum Antrag der SPÖ betreffend Vereinbarkeitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbe­treuungseinrichtungen: Die zentrale Forderung ist ein Rechtsanspruch auf einen Kinder­betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr. Dazu möchte ich Folgendes anmerken: Dieser Antrag ist sehr hoch gegriffen und ich glaube, das ist eine SPÖ-Wunschvorstel­lung. Sie fordern den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen für Kleinstkinder, für Einjährige. Da sage ich Ihnen, dass es auch andere Möglichkeiten für eine gute Kinder­betreuung gibt. Zum Beispiel würden sich Tagesmütter sehr gut dazu eignen. Diese sollte man mehr unterstützen und mehr in sie investieren, denn gerade bei Tagesmüttern sind Kleinstkinder in einer familiären Umgebung und können sich dann individuell ent­falten.

Ich halte es für einen falschen Ansatz, dass man Geld nur für den Ausbau von Kinder­gärten in die Hand nimmt. Viel wichtiger wäre, dass Eltern, besonders Mütter, finanziell unterstützt werden und so ihre Kinder auch zu Hause betreut werden können.

Die Abgeordneten der SPÖ möchte ich fragen, ob ihnen eine häusliche Betreuung über­haupt nichts wert ist, denn wenn man sich den Antrag genauer anschaut, dann geht ganz deutlich ein Nein daraus hervor. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Wir wollen bei der Kinderbetreuung die Wahl­freiheit für Eltern. (Beifall bei der FPÖ.) Wir wollen, dass sich die Eltern aussuchen kön­nen, ob sie ihr Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder von einer Tagesmutter


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betreuen lassen oder – das ist das Allerwichtigste, die wichtigste Aufgabe – ob die Be­treuung selbst zu Hause übernommen wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Neßler. – Bitte.


21.27.13

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist wichtig und gut, dass man in Anbetracht der Coronakrise mit der Änderung der Berechnung des einkommens­abhängigen Kinderbetreuungsgeldes einen weiteren wichtigen Beitrag zur Unterstüt­zung der Familien leistet. Diesbezüglich ist auch Kollegen Bernhard zu danken, der die­ses Thema aufgegriffen hat, das wir erweitert und ausgeweitet haben.

Mit dem 360-Euro-Zuschuss zur Familienbeihilfe, mit der Aufstockung des Familienhär­tefonds, mit dem erleichterten Zugang zum Unterhalt, mit der Sonderbetreuungszeit ha­ben wir schon viele wichtige Maßnahmen gesetzt, damit wir die Familien bestmöglich unterstützen können. Jetzt kommt eine weitere Maßnahme hinzu, denn wir werden wei­tere 5 Millionen Euro in die Hand nehmen, um junge Eltern finanziell zu unterstützen.

Zum Antrag der SPÖ: Ja, es gibt ganz klar Handlungsbedarf, was den Ausbau der Kin­derbetreuung anbelangt, was den flächendeckenden und qualitätsvollen Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen anbelangt. Es wurde heute schon von meiner Kollegin erwähnt, der erste Schritt ist da natürlich die Ausbildungsoffensive, denn wir brauchen natürlich gute Pädagoginnen und Pädagogen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Wir sind da wirklich dran, weil es auch uns eine Herzensangelegenheit ist.

Nur einen Satz in Richtung FPÖ: Es geht da nicht nur um Betreuung, denn die Kinder­betreuungsplätze, also der ganze elementarpädagogische Bereich ist nicht in erster Li­nie ein Betreuungsbereich, sondern das ist der erste Bildungsbereich, den es gibt.

Im Zusammenhang mit dieser Thematik möchte ich auch nicht unerwähnt lassen, dass uns die Krise schon verdeutlicht hat, bei wem die Betreuungsaufgaben und die Kinder­erziehung nach wie vor liegen. Der FPÖ mag es so passen, dem Großteil der Bevöl­kerung passt es nicht, denn es sind die Frauen, die auch in der Krise doppelte und drei­fache Arbeit leisten müssen. Nach wie vor kommen die Frauen zum Handkuss, wenn es um unbezahlte Arbeit geht, wenn es um Carearbeit geht. Das müssen und das werden wir auch ändern, und das werden wir im Großen angehen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

21.29


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Minister Aschbacher. – Bitte.


21.30.00

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschau­er! Unsere Familien sind besonders gefordert, waren es heuer schon, sind es heuer weiter und werden es auch noch in den nächsten Wochen und Monaten sein. (Zwischen­ruf der Abg. Belakowitsch.) Unsere Familien sind ein Ort der Liebe und der Geborgen­heit sowie die Basis unserer Gesellschaft. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belako­witsch.) Insofern möchte ich wie immer am Beginn meiner Rede auch Danke sagen, weil ich mich gar nicht oft genug bei den Familien bedanken kann, nämlich bei den El­tern, bei unseren Jugendlichen, bei unseren Kindern, aber auch bei unseren Großel­tern beziehungsweise den Großeltern unserer Kinder. (Anhaltende Zwischenrufe der Abg. Belakowitsch.)


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Daher ist es wichtig, dass wir Maßnahmen setzen, dass wir so gut wie möglich unter­stützen, dass wir die finanziellen Auswirkungen abfedern und zugleich aber auch emo­tional unterstützen, beispielsweise mit den Familienberatungsstellen. Diese führen die Beratungen zurzeit zu 80 Prozent online und telefonisch durch, haben aber auch vor Ort geöffnet, damit man sich als Familie jederzeit an sie wenden kann, oder auch an die bekannte Hotline 147 Rat auf Draht, direkt für unsere Kinder und Jugendlichen. Bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Organisationen möchte ich mich auch herzlich bedanken.

Die finanziellen Auswirkungen federn wir beispielsweise durch den Coronabonus ab, auch durch den Familienhärtefonds, durch diese treffsicheren Unterstützungsleistungen, aber auch durch den erleichterten Zugang zum Unterhaltsvorschuss und zugleich mit der Sonderbetreuungszeit.

Wichtig ist aber auch, dass für unsere werdenden Familien, bei denen gerade Kinder unterwegs sind, für unsere Jungfamilien, keine Einbußen entstehen (Beifall des Abg. Hörl), dass sichergestellt ist, dass es zu keinen finanziellen Nachteilen beim Kinderbe­treuungsgeld kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb ist es mir wichtig, dass wir diese Maßnahme heute hier beschließen, und da bitte ich um breite Zustimmung. Ich möchte aber auch erwähnen, dass Herr Abgeord­neter Bernhard mit dem Vorschlag bezüglich Selbstständige auf uns zugekommen ist, wir haben das dann noch erweitert, nämlich für alle Arbeitnehmerinnen und für alle Selbstständigen, bei denen ein Baby unterwegs ist, für werdende Mütter also, die sich für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entscheiden, damit es da eben zu keinen finanziellen Nachteilen kommt.

Insofern ist es wichtig, dass wir bei diesen Herausforderungen jetzt so gut wie möglich unterstützen, dass wir unsere Kinder und die Familien bestmöglich unterstützen. Wir müssen uns aber auch des Verzichtes bewusst sein, dass wir jetzt nicht persönlich im physischen Kontakt mit dem erweiterten Kreis unserer Liebsten sein können, sondern eben auf Medien wie das Handy umsteigen müssen, dass es aber wichtig ist, dass wir im Miteinander sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich möchte zum Abschluss noch sagen, dass wir als Eltern immer das Beste für unsere Kinder wollen und da natürlich auch unterschiedlicher Unterstützungsbedarf gegeben ist, nicht nur in der Kinderbetreuung. Wir als Eltern sind ja vor allem auch in Beziehung mit unseren Kindern, und das ist nicht nur in den Betreuungs- und Bildungseinrichtungen wichtig, sondern auch zu Hause. Dieser Ort, das Zuhause, mit unseren Familien, ist wichtiger denn je, und diesen Wert wollen wir selbstverständlich auch in der politischen Arbeit überall miteinbringen.

In diesem Sinne: Danke an alle Familien! So, wie wir alle hier sind, haben wir auch alle Familien, denn sonst wären wir ja gar nicht hier. Insofern herzlichen Dank fürs Durchhal­ten und vor allem fürs Zusammenhalten. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

21.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Michael Bern­hard. – Bitte.


21.34.20

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir kommen zu später Stunde zu einem wichtigen Thema zusammen, ich möchte aber etwas ausholen. Und zwar: Es ist so, dass ich die Initiative ergriffen habe. Wir haben im Mai einmal darüber gesprochen, dass es für Menschen, die dieses Jahr in Kurzarbeit sind, ein Problem sein


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wird, wenn sie nächstes Jahr das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bean­tragen, dass sie dann auch sozusagen ausreichend Einkommen erwirtschaftet haben. Von Mai weg – im Juni habe ich den Antrag im Familienausschuss gestellt – hat es einmal bis Dezember gedauert, bis man dieses Problem aufgegriffen hat. Nun kann man sagen: Es ist gerade noch rechtzeitig, denn das nächste Jahr beginnt ja erst in wenigen Wochen.

Was ich parlamentarisch seltsam finde – dafür können Sie, Frau Ministerin, nichts, das betrifft dann eher die Grünen und auch die ÖVP –, ist, dass man den Inhalt meines An­trages wertschätzt, indem man ihn von Ihrer Seite her als Gesetzesvorlage entsprechend einbringt, dass man im Familienausschuss meinen Antrag aber vertagt. Man hätte ihn ja annehmen können, überarbeiten können, man hätte ihn ablehnen können. Dass man das Problem übernimmt und löst, den Antrag der NEOS-Fraktion im Ausschuss aber einfach weiter vertagt, finde ich reichlich seltsam.

Gut, damit wäre der Eitelkeit jetzt sozusagen Genüge getan, wenn man es so formulieren will, es gibt dahinter aber ein größeres Problem: Wenn Sie ein halbes Jahr brauchen, um einen konkreten Vorschlag zu übernehmen und zu lösen, während viele andere Vor­schläge weiter darauf warten, dann ist nicht nur die Pandemie, sondern selbst die nach­folgende, jetzt schon präsente Wirtschaftskrise gelöst, bevor Sie die politischen Maßnah­men getroffen haben.

Wir haben Themen am Tisch liegen, die zeitlich tatsächlich pressieren. Die Richtlinie für den Familienhärteausgleich läuft am 31. Dezember 2020 ab. Das sind jetzt noch 20 Ta­ge und es gibt noch keine neue Richtlinie. Die Familien werden im nächsten Jahr aber einen Familienhärteausgleich brauchen.

Wir haben viele Familien, die wirklich schwer unter Druck stehen, die sparen müssen. Sie haben jetzt viel über Liebe und Zusammenhalt und so weiter gesprochen. Das wün­sche ich jeder Familie, das können Familien auch dann haben, wenn sie unter großem Druck stehen, was ihnen jetzt aber wirklich fehlt, ist materielle Unterstützung.

Sie spielen aber mit dieser materiellen Unterstützung, denn sie ist jetzt auf drei Monate ausgelegt. Wenn man zum dritten Mal in Kurzarbeit ist, dann sind drei Monate Unterstüt­zung deutlich zu wenig. Wir haben im Sommer einen Antrag gestellt, dass es eine Folge­lösung braucht. Ich weiß, Frau Minister, dass wir öfter darüber gesprochen haben, und ich glaube, dass Ihnen bewusst ist, dass dieses Problem besteht. Ich sehe nur noch keine Lösung!

Wir wissen, dass Selbstständige, die beim Familienhärteausgleich einen Antrag stellen, einen Pauschalbetrag bekommen, der deutlich unter dem ist, worauf sie eigentlich An­spruch haben, mit dem Hinweis, dass sie den Restbetrag nachfordern können, wenn sie dann im nächsten Jahr ihre Einkommenssteuererklärung, ihren Jahresabschluss abge­ben. In einer Krise, in der man jetzt eine Unterstützung braucht, ist eine Nachzahlung ein halbes Jahr, ein Dreivierteljahr oder ein Jahr später nicht das Gleiche wie das, was man jetzt beantragt hat.

Ich könnte den ganzen Abend so weiterreden. Sie haben jetzt ein einziges Problem gelöst und wollen dafür Applaus. Ich bin dankbar dafür, dass Sie das gelöst haben, aber den Applaus würden Sie dann bekommen, wenn Sie alle Probleme, die die Familien derzeit aufgrund der Pandemie haben, gleichzeitig und mit voller Vehemenz angehen und nicht nur von Liebe und Zusammenhalt reden würden, denn mit Verlaub: Familien müssen ihre Energiekosten zahlen, sie müssen ihre Miete bezahlen, sie müssen ihre Lebensmittel bezahlen, und in einer solchen Krise braucht es mehr als warme Worte. – Einen schönen Abend! (Beifall bei den NEOS.)

21.38



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 350

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung erfolgt am Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Aus­schusses für Familie und Jugend.

21.38.3569. Punkt

Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 1021/A(E) der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Petra Wimmer, Edith Mühlberghu­ber, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung, im besonderen für Kinder, Ju­gendliche und junge Erwachsene (559 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 69. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Scheucher-Pichler. – Bitte.


21.39.00

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pflegereform ist in aller Munde, ein Altwerden in Würde und bei guter Lebensqualität muss gesichert sein. Fami­lie aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedeutet mehr. Wir dürfen nicht auf die Kinder und Jugendlichen vergessen, vor allem auch nicht in dieser Pflegediskussion. Auch sie brauchen eine starke Stimme.

Ich freue mich daher ganz besonders, dass wir jetzt zu diesem Allparteienantrag in Be­zug auf die Finanzierung der Palliativ- und Pflegearbeit kommen, speziell, aber nicht nur, der mobilen Palliativ- und Pflegearbeit.

Ich bedanke mich ganz besonders bei meinem Kollegen Norbert Sieber, der sich seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigt, aber auch bei allen anderen KollegInnen aus den Fraktionen, die er mit ins Boot geholt hat. – Ein großes Danke, Norbert Sieber, ein großes Danke Ihnen allen für diesen gemeinsamen Antrag, gerade am heutigen Tag! Danke schön! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es ist auch wichtig, dass wir diesen Antrag im Familienausschuss eingebracht und dis­kutiert haben, denn es geht um ein ressortübergreifendes Vorgehen, das wir hier brau­chen. Wir müssen auch mit den Ländern und den Sozialversicherungsträgern sprechen, um das umzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die heutigen Erkenntnisse des Verfassungsge­richtshofes zur Sterbehilfe sind zu akzeptieren, für mich ist der Schutz schwerkranker Menschen jetzt aber noch wichtiger geworden. Es motiviert mich sehr und es ist mir persönlich ein großes Anliegen, speziell die Palliativ- und Hospizarbeit auszubauen. Es ist eine besondere Form der Betreuung und Versorgung, die da notwendig ist, und wir bekennen uns ja auch im Regierungsprogramm zum Ausbau der Hospiz- und Palliativ­arbeit.

Wir haben in Kärnten in verschiedenen kirchlichen Organisationen Pionierarbeit in Be­zug auf die Hospizausbildung sowie im Klinikum Klagenfurt auch in Bezug auf die Schmerztherapie geleistet. Es ist ein besonderer Leidensdruck, meine Damen und Herren, wenn Kinder und Jugendliche oder junge Erwachsene schwer oder lebensbe­drohend erkranken. Es ist eine Ausnahmesituation, die entsteht. Es entstehen Fragen,


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die mit Angst, Wut, Traurigkeit, mit vielen Emotionen verbunden sind, mit starker Verletz­lichkeit aller, mit Überforderung und auch mit einem Gefühl der Hoffnungslosigkeit.

Es geht um Schuld, es geht aber auch um Entlastung. Es geht um Verabschiedung. Es geht um letzte Wünsche. Es geht um das Ermöglichen schöner, vielleicht sogar glück­licher verbleibender Stunden, es geht aber auch um ein Durchatmen der Eltern, der Pfle­genden, und es geht um die Geschwister, die nicht zu kurz kommen sollen. Es geht um Schmerztherapie, es geht um Schmerzfreiheit, es geht um medizinische Versorgung, um Pflege und um vieles mehr. Wir brauchen da weitere Angebote!

Es gibt viele ehrenamtlich Engagierte und auch über Sponsoren finanzierte Projekte, die aber leider nicht in der Regelfinanzierung sind – und darum geht es speziell: dass wir es schaffen, sie in die Regelfinanzierung zu übernehmen. Und, meine Damen und Herren, wir brauchen auch mehr Ausbildung in dem Bereich, wir brauchen bessere Helferkonfe­renzen, bessere Schnittstellen und vieles mehr.

Familien fühlen sich, wenn sie in so eine Situation kommen, zu Recht oft alleine ge­lassen. Da müssen wir ansetzen. Familien, die in eine so schmerzliche Situation geraten, bei der die Welt für sie stehen bleibt, brauchen all unsere Begleitung, all unsere Unter­stützung und auch psychotherapeutische Begleitung. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass psychotherapeutische Interventionen da sinnvoll, wertvoll und entlastend sind, Schmerz lindern können und dem Tod etwas entgegensetzen.

Es ist eine hochemotionale Arbeit, von deren Sinnhaftigkeit ich zutiefst überzeugt bin. Daher, meine Damen und Herren, gilt es, alles zu tun, um im Rahmen der Pflegereform auch die Palliativ- und Hospizarbeit speziell für Kinder und Jugendliche auf hohem Stan­dard zu sichern. Ich danke für dieses Miteinander. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Petra Wim­mer. – Bitte.


21.43.32

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Da­men und Herren! Ich hatte letzte Woche die Möglichkeit, in meiner Heimatstadt Wels einen Verein, der sich Rollende Engel nennt, zu besuchen. Ich weiß nicht, ob Sie den Verein kennen. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, schwer kranken Menschen einen allerletzten Wunsch zu erfüllen. Die ehrenamtlichen HelferInnen in diesem Verein hatten bei der Vereinsgründung die wunderbare Idee, wenn Menschen am Ende ihres Lebens noch einmal einen bestimmten Ort aufsuchen wollen, noch einmal in ein Konzert gehen wollen, vielleicht noch einmal ein Fußballspiel sehen wollen – was sich der Mensch eben wünscht –, ihnen diesen Wunsch zu erfüllen. Dafür wurde ein Fahrzeug angeschafft, es wurde entsprechend umgebaut und mit dem medizinischen Equipment ausgestattet, um wirklich schwer kranken Menschen das zu ermöglichen.

Was denken Sie, was im heurigen Jahr der meistgewünschte Wunsch war? Frau Minis­terin, haben Sie eine Idee? (Bundesministerin Aschbacher: Ich weiß es nicht!) – Sie wissen es nicht, aber Sie können es sich wahrscheinlich denken: Die meisten Menschen im heurigen Jahr, im Coronajahr, wollten einfach noch einmal nach Hause, um sich von ihrer Familie zu verabschieden. Das hat gezeigt, dass die großen Einschränkungen in der Coronakrise auch dazu geführt haben, dass Menschen im Sterben alleine waren, nicht zu ihrer Familie und keinen Besuch bekommen konnten. Daran sieht man, wie wichtig es ist, noch einmal die Freunde zu sehen, die Familie oder sein Zuhause. Das ist wichtig für die Menschen am Ende des Lebens, und es ist auch wichtig für die Ange­hörigen und Freunde.


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Die Rollenden Engel mit ihrer Wunscherfüllung arbeiten ganz intensiv mit der Hospiz- und Palliativversorgung zusammen, und dieses Beispiel zeigt schon, wie vielfältig und wie individuell diese Aufgaben sind. Hospiz- und Palliativeinrichtungen bieten Pflege, ärztliche Versorgung, Verbesserung der Lebensqualität von Schwerkranken, und das ist eine ganz wertvolle Unterstützung für Familien in einer persönlich sehr, sehr schwierigen Zeit. Besonders belastend ist es für die Familien, wenn das eigene Kind schwer erkrankt, und in solch schlimmen Zeiten braucht es eine intensive Stütze für die Familienangehö­rigen, um nicht in die Isolation zu geraten oder völlig auf sich selbst gestellt zu sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, über alle Fraktionen hinweg sind wir uns einig: Hospiz- und Palliativeinrichtungen leisten sehr, sehr wertvolle Arbeit. Wir als SPÖ unterstützen daher den gemeinsamen Antrag sehr gerne. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordne­ten von ÖVP und Grünen.)

21.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte.


21.46.19

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Minister! Pallium bedeutet Mantel: ein Mantel, der sich um einen Patienten legt und aus dem er sich jene Unterstützung nehmen kann, die er in dieser Situation gerade braucht. Das Wort palliativ interpretieren wir in erster Linie als Sterbebegleitung, pallia­tive Therapie und Medizin beginnt aber bereits mit der Diagnose einer unheilbaren Er­krankung – eine Situation, in der nichts mehr so ist wie vorher; und stellen Sie sich das bei einem krebskranken Kind vor!

Die Kernkompetenz von palliativer Therapie ist die Schmerzbehandlung, aber auch re­den, offen über die Krankheit sprechen, psychische Betreuung, Geschwistertherapie, und natürlich auch Trauerbegleitung und Seelsorge. Das leisten stationäre Konsiliar­dienste, mobile Palliativteams, Tageshospize, stationäre Hospize und natürlich Palliativ­stationen.

Sehr geehrte Damen und Herren, gerade für Kinder und Jugendliche ist aufgrund der Schwere der Krankheitsverläufe und der besonderen emotionalen Belastung eine pal­liative Betreuung zu Hause bei den Familien anzustreben, und da brauchen Eltern und Familien natürlich bestmögliche Unterstützung und Entlastung. Palliative Betreuung bei Kindern setzt viel früher ein und sie umfasst oft jahrelang verschiedene Betreuungs­phasen.

Österreich hat Konzepte, aber noch keine flächendeckende Versorgung. Wir brauchen mindestens ein mobiles Kinderpalliativteam und ein Kinderhospizteam in jedem Bundes­land. Es wären auch stationäre Kinderhospize oder pädiatrische Palliativbetten in jeder Kinder- und Jugendabteilung ganz wichtig – das wären etwa 50 in Österreich. Die jährli­chen Kosten dafür würden etwa 400 Millionen Euro betragen, dazu gibt es Berechnun­gen. Die Leistung, die der einzelnen Patient dafür bekommt, ist aber unbezahlbar: eine menschliche, würdevolle, schmerzfreie Versorgung von sterbenden Menschen und die Begleitung von Angehörigen in eine ungewisse Zeit, und diese soll unkompliziert und kostenfrei möglich sein.

Darum ist die Regelfinanzierung im Rahmen der Pflegereform so rasch als möglich um­zusetzen, denn bisher werden die bestehenden Leistungen eben nur teilweise mit öffent­lichen Mitteln finanziert. Das bedeutet, nicht nur zu reden, sondern die beiden größten Hindernisse aus dem Weg zu räumen, nämlich Zuständigkeit und Finanzierung. Unser aller Ziel muss es sein, dass Hospiz- und Palliativversorgung allen, die sie brauchen, zur Verfügung steht, denn niemand weiß, wer aus unserer nähesten Familienumgebung,


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aus unserem Bekanntenkreis diese vielleicht in Anspruch nehmen muss. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nun ist Abgeordnete Neßler zu Wort gemeldet. – Bitte.


21.49.21

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Ich möchte mit folgendem Zitat beginnen: „Hoff­nung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.“

Wenn bei Kindern und Jugendlichen mit einer unheilbaren Krankheit die Situation eintritt, dass keine Hoffnung mehr besteht, dass sich die Dinge zum Guten wenden, dann bleibt nur noch eines: alles daranzusetzen, um den Abschied so angenehm wie möglich zu gestalten – für die schwer kranken Kinder und jungen Menschen selbst, aber auch für die Eltern, für die Geschwister, für die Freunde, für die Angehörigen.

Die Gewissheit, dass die Erkrankung früher oder später tödlich verlaufen wird, ist in der gesamten Familie ständig präsent und erfordert die Auseinandersetzung mit Abschied, die Auseinandersetzung mit Sterben und die Auseinandersetzung mit dem Tod.

Die betroffenen Kinder und Jugendlichen brauchen die bestmögliche medizinische Be­gleitung und die Familien brauchen in dieser Zeit gute Unterstützung. Es ist gut und wichtig, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, um allen Kindern und jungen Men­schen, egal, aus welchen finanziellen Verhältnissen sie kommen, mit ihren Familien die Möglichkeit für einen Zugang zur Palliativversorgung zu gewähren.

Ich bin froh, dass wir hier einen Allparteienantrag beschließen, um die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und so­mit den Abschied zumindest ein Stück weit zu erleichtern. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fiedler. – Bitte.


21.51.27

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Trotz Lockdown ist die Situation in unseren Spitälern immer noch angespannt. Ständig begleitet uns das schauerliche The­ma der Triage. Insofern ist es sehr wichtig, speziell jetzt, in Zeiten von Corona, den Blick nicht immer nur auf die Intensivstationen, sondern auch auf die Palliativstationen zu richten.

Gerade bei hochbetagten Menschen mit Vorerkrankungen, bei denen eine Intensivbe­handlung nicht mehr indiziert ist, braucht es eine andere Behandlung, nämlich Symp­tombekämpfung und Symptomlinderung, und gerade davon hört man besonders wenig. Wichtig ist es, ein Sicherheitsnetz zu schaffen und eine solide Kommunikation zu führen. Man sollte aber nicht nur an die Coronazeit denken, sondern auch an die Zeit danach. Hospiz- und Palliativversorgung ist eine besondere Form der Betreuung und Versor­gung. Da wird versucht, Menschen mit unheilbaren Krankheiten ein Leben in guter Qua­lität und ein Lebensende in Würde zu ermöglichen. Umso wichtiger ist der Antrag, über den wir gleich abstimmen werden.

Vor allem für die Jüngsten in unserer Gesellschaft, die auch davon betroffen sind, und deren Familien ist die Arbeit von pädiatrischen Hospiz- und Palliativeinrichtungen von unschätzbarem Wert. Durch teilstationäre und stationäre Einrichtungen und mobile Teams wird ermöglicht, dass diese Kinder zu Hause in der familiären Umgebung statt


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im Spital betreut werden können, was die Lebensqualität der Kinder erhöht. Sie unter­stützen aber auch die Eltern, die oft schweren Belastungen ausgesetzt sind. Die Eltern können sich in dieser Zeit verstärkt um die Geschwister kümmern, die aufgrund der he­rausfordernden Zeiten manchmal zu kurz kommen.

Die Familien leisten Unglaubliches, und gerade in diesen Zeiten der Covid-19-Pandemie sind pädiatrische Hospiz- und Palliativeinrichtungen sehr wichtig und wertvoll für die Fa­milien, um nicht ganz in Isolation zu geraten und völlig auf sich selbst gestellt zu sein.

Umso notwendiger ist es, die im Rahmen der Pflegereform vorgesehene Regelfinanzie­rung für Hospiz- und Palliativeinrichtungen für Kinder und Erwachsene rasch umzuset­zen und auf Bundes- und Landesebene gemeinsam danach zu trachten, in dieser Quer­schnittsmaterie zwischen Sozialem und Gesundheit sowie Sozialversicherungen zur ra­schen Umsetzung zu kommen.

In Coronazeiten wird oft – viel zu oft – davon gesprochen, wie viele Menschen in unse­rem Land sterben. Wir sollten vielmehr nach dem Wie fragen. Bei diesem sensiblen The­ma ist es besonders wichtig, dass man zuhört, miteinander redet und erst dann politische Positionen erarbeitet. Jeder Mensch ist Experte seines eigenen Lebens und jeder Mensch hat das Recht, in Würde und Sicherheit zu sterben. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

21.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Sieber. – Bitte.


21.54.27

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst von meiner Seite aus ein herzliches Danke für diesen Antrag, den wir alle miteinander einhellig beschließen können. Und ganz ehr­lich: Ich glaube, jeder Abgeordnete hat einmal in seiner Karriere so ein Highlight, und ich gebe zu, für mich stellt dieser Antrag in gewisser Weise schon ein Highlight dar, nicht, weil er vom finanziellen Ausmaß so umfangreich ist  ich durfte in der vorigen Koalition den Familienbonus durchs Parlament tragen, und dieser war natürlich wesentlich um­fangreicher , sondern weil mich dieser Antrag emotional wesentlich mehr berührt.

Vor einigen Wochen war im ORF ein Beitrag über eine Einrichtung hier in Wien zu sehen: Kinderhospiz Netz; meine Kollegin Gudrun Kugler hat mich darauf aufmerksam gemacht. Wir sind zu dieser Einrichtung gegangen, und was wir dort erleben durften, was wir dort erklärt bekamen, was wir sehen konnten, hat mich zutiefst beeindruckt. Ich möchte be­reits an dieser Stelle der Leiterin dieser Einrichtung, Frau Sabine Reisinger, und ihrem gesamten Team für ihr Tun ganz herzlich danken. Das, was sie machen, ist großartig! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Damit Sie zu diesem Thema ein Gesicht vor Augen haben, möchte ich Ihnen hier in Absprache mit allen Verantwortlichen jemanden vorstellen (das Porträt eines Mädchens auf das Rednerpult stellend): Meine Damen und Herren, das ist Daniela. Daniela ist jetzt sechs Jahre alt. Daniela kam mit einer seltenen, unheilbaren Stoffwechselkrankheit auf die Welt, und zu allem Überfluss hat sie schwere epileptische Anfälle. Die Lebenserwar­tung, die Daniela gegeben wurde, war eine sehr geringe. Trotzdem haben die Eltern und der Bruder Daniela in die Familie aufgenommen und zu Hause mit allen Möglichkeiten, die ihnen gegeben waren, gepflegt. Allerdings mussten sie bald feststellen, dass sie da­bei an ihre Grenzen kamen.

Dann war es die Einrichtung Kinderhospiz Netz, die helfend eingesprungen ist und Mög­lichkeiten der Entlastung, der Betreuung, der Hilfestellung geboten hat. Das hat dazu geführt, dass Daniela heute, als sechsjähriges Kind, immer noch am Leben ist, in der Familie leben kann und von ihren Eltern und ihrem Bruder geliebt wird sowie auch von der ganzen Einrichtung Kinderhospiz Netz sehr geschätzt wird.


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Nicht nur diese Einrichtung, sondern viele andere Einrichtungen sind es, die für Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene und betagte Menschen einen unschätzbaren Wert darstellen.

Mir ist vollkommen klar, dass dieses Thema nicht unbedingt in den Familienausschuss gehört, uns aber war es wichtig. Ich möchte an dieser Stelle allen Familiensprechern, Petra, Michael, Edith, Barbara, und allen Fraktionen danken, dass wir diesen Antrag trotzdem im Familienausschuss gemeinsam diskutiert haben, weil uns dieses Thema, das in der großen Pflegereform nur einen kleinen Teil ausmacht, so wichtig war. Wir wollten ein entsprechendes Spotlight darauf richten, um eben dafür zu sorgen, dass in den Verhandlungen – Frau Minister, Sie sind dabei, auch unser Klubobmann Gust Wö­ginger und Minister Anschober – auf dieses Thema entsprechend geschaut wird. Ich bin überzeugt, das wird auch so stattfinden.

Ich möchte aber auch Personen danken, die seit vielen Jahren für dieses Thema kämp­fen. Das sind zwei Frauen, die sich beim Hospiz-Dachverband seit vielen Jahren für dieses Thema intensiv einsetzen: zum einen Waltraud Klasnic und zum anderen Frau Dr. Elisabeth Pittermann. Beide setzen sich intensiv für dieses Thema ein.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch nicht verhehlen – weil es heute aktuell ist –, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, die heute gefällt wurde - - (Abg. Drozda: Der Verfassungsgerichtshof!) Ich akzeptiere selbstverständlich andere Meinungen, und natürlich ist es klar, dass diese Entscheidung des Verfassungsgerichts­hofes zu akzeptieren ist, ja, selbstverständlich. (Ruf bei der FPÖ: Das ist ein Erkenntnis!) Aber, meine Damen und Herren, der Ruf des Verfassungsgerichtshofes an Daniela oder an meine betagten Eltern, die wir zu Hause pflegen, der Ruf, der hier kommt – der Ruf, es gäbe auch einen anderen Weg – der bedrückt mich. Deswegen macht mich dieses Urteil auch sehr traurig.

Umso wichtiger ist es mir, dass genau dieser Antrag heute einhellig beschlossen wird, dass wir Palliativ- und Hospizmedizin gemeinsam vorantreiben, damit eben trotz dieser Entscheidung der Weg für Österreich bleibt, an der Hand – und nicht: durch die Hand – zu gehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

22.00.34Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 65 bis 69

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich frage die Klubs, ob sie dafür bereit sind. – Wir können beginnen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 65: Antrag des Ausschusses für Familie und Jugend, den Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Weiterführung der Österreichischen Jugendstrategie, III-186 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wir dies tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 66: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­verfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 378 der Beilagen.

Wer da zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 356

Wir kommen zur dritten Lesung. – Auch in der dritten Lesung zeigt sich dasselbe Stimm­verhalten. Daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 67: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinder­betreuungsgeldgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 483 der Beilagen.

Ich darf jene Damen und Herren, die dem zustimmen, ersuchen, ein Zeichen zu geben. – Das ist einstimmig.

Wir kommen zur dritten Lesung. – Das ist auch in dritter Lesung angenommen. Das Ge­setz ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 68: Antrag des Ausschusses für Familie und Jugend, seinen Bericht 560 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich darf jene Damen und Herren, die das tun, um ein Zeichen bitten. – Das ist die Mehr­heit. Daher ist er angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 69, die dem Ausschussbe­richt 559 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Sicherstellung der Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung, im besonderen für Kinder, Jugendli­che und junge Erwachsene“.

Wer dem beitritt, den darf ich um ein Zeichen der Zustimmung bitten. Das ist einstimmig. (131/E)

22.02.3170. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1106/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Nie­derlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (552 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 70. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße recht herzlich den Bundesminister für Inneres und darf Herrn Abgeordneten Stocker das Wort erteilen. – Bitte.


22.03.05

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, auch wenn es manche nicht glauben wollen oder nicht glauben können: Corona gibt es wirklich. Und nein, man bekommt es nicht vom Cola­trinken, und auch nein, wir sind noch nicht über den sprichwörtlichen Berg. Das heißt, dass wir die Fristen, die wir uns ursprünglich gesetzt haben und die mit Jahresende auslaufen, bei verschiedenen Coronamaßnahmen verlängern müssen. Im Einzelnen handelt es sich um Bestimmungen im Staatsbürgerschaftsgesetz, im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, im Fremdenpolizeigesetz, im BFA-Verfahrensgesetz und im Asyl­gesetz.

Welche Bestimmungen sind das? – Im Staatsbürgerschaftsgesetz geht es darum, dass das Gelöbnis auch schriftlich erfolgen kann, im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz darum, dass Verlängerungs- und Zweckänderungsanträge auch postalisch oder elektro­nisch eingebracht werden können. Im Fremdenpolizeigesetz gibt es eine erleichterte Er­möglichung der Erwerbstätigkeit von Visainhabern. Beim BFA-Verfahrensgesetz ist es so, dass die Verbringung von unbegleiteten Minderjährigen in Regionaldirektionen und


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deren Außenstellen möglich ist, wenn die Erstaufnahmestellen Covid-bedingt geschlos­sen werden müssen, und im Asylgesetz ist es so, dass Verlängerungsanträge auch pos­talisch oder elektronisch eingebracht werden können und die Zustellung des Aufenthalts­titels bei Stattgebung des Antrages auch zu eigenen Handen erfolgen kann.

Alle diese Maßnahmen würden mit Jahresende auslaufen und sollen nun bis 30.6.2021 verlängert werden. In diesem Sinne hoffe ich, dass es keine Sunsetklausel, sondern eine Coronasetklausel ist und dass wir in diesem Haus das letzte Mal so eine Verlängerung beschließen müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Laimer. – Bitte.


22.05.37

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Dem Antrag der Kollegen Mahrer, Bürstmayr, die Änderungen der fremdenrecht­lichen Bestimmungen in Verbindung mit der Eindämmung von Covid-19 noch einmal zu verlängern, werden wir zustimmen.

In diesem Zusammenhang sei festgehalten, dass die österreichische Staatsbürgerschaft eine überaus hohe Bedeutung hat, weil sie ein wichtiges demokratisches Merkmal auf­weist, nämlich das Recht auf Teilhabe am politischen System. Damit verbunden ist das klare und unverbrüchliche Bekenntnis zur Republik und zu ihrer Verfassung. Die Identi­tät, die Loyalität zur Republik, zur Verfassung, zur Demokratie und das Bekenntnis zur Gleichstellung von Mann und Frau sind nur einige zentrale Faktoren bei einer erfolgrei­chen Integration zukünftiger österreichischer Staatsbürger, wobei bei jeder Staatsbür­gerschaft die Rechte und Pflichten im Vordergrund stehen.

Meine Damen und Herren, nun ein kleiner Exkurs: Die Trennung von Kirche und Staat hat diese Zweite Republik zu einer Erfolgsstory gemacht – auch und gerade auch um die Fehler aus der Ersten Republik nicht zu wiederholen. Namentlich waren es Kreisky und Kardinal König, die vor 50 Jahren das Gemeinsame über das Trennende stellten. Doch aktuell drängt sich für mich die Frage auf: Wollen wir in eine Präära der 1970er-Jahre zurück? Ich frage deshalb, weil die Gebetsstunde am 8. Dezember im Parlament, dem Hort der Demokratie, zu Recht einen Sturm der Entrüstung und Empörung quer durch die Bevölkerung auslöste.

Auch die Katholische Jugend und die Jungschar haben das Gebetsformat öffentlich kriti­siert. Vor Kurzem berichtete „Der Standard“ von einem „Sektenspuk im Parlament“. – Abwegig ist das nicht, meine Damen und Herren, schließlich haben sich im türkisen Dunstkreis Personen versammelt, die der Loretto-Bewegung angehören, beziehungs­weise Mitglieder und Sympathisanten von Opus Dei, deren langer Arm sogar bis in das Bundeskanzleramt reicht.

Wir sprechen in diesem Zusammenhang von erzkatholischen Hardlinern, ja von Funda­mentalisten. Diese Leute wollen die Verknüpfung von Politik und Religion, um von ihrer Religionszugehörigkeit einen Machtanspruch und eine übergeordnete Stellung abzu­leiten.

Meine Damen und Herren, im Ständestaat wurde Religion schändlich für parteipolitische Zwecke missbraucht. Sie wurde instrumentalisiert. Der sozialdemokratische Blutzoll ist nicht vergessen, und es wird Sie auch nicht überraschen, wenn wir da sehr genau hin­schauen und sensibel sind. Die SPÖ hat nicht jahrzehntelang dafür gekämpft, die Tren­nung von Kirche und Staat herbeizuführen, um dann mitansehen zu müssen, wie diese obskure Loretto-Bewegung ins Hohe Haus eingeladen wurde. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Margreiter und Shetty.)


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Meine Damen und Herren, das Parlament – das ist uns besonders wichtig – ist die In­signie des Staates und ihrer gewählten Volksvertreter, und nicht irgendwelcher Sekten. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist allen in Österreich lebenden Menschen völlig unbenommen – und das ist selbst­verständlich –, ihre religiösen Gepflogenheiten zu zelebrieren. Jeder Mensch soll frei und für sich selbst die Entscheidung treffen, ob er sich dem Glauben zuwendet oder auch nicht. Für mich ist Religion Privatsache. Ich möchte nicht, dass religiöse Anschau­ungen irgendwann wieder Einfluss auf die österreichische Verfassung oder auf die Ge­setzgebung nehmen. Eine Gebetsstunde im Parlament ist in einer säkularen Demokratie daher fehl am Platz – genauso wie eine Parlamentssitzung oder eine Ausschussbera­tung in einer Kirche, Synagoge oder Moschee. (Ruf bei der ÖVP: Geh bitte!)

Schon vor der letzten Nationalratswahl sorgte der Auftritt der Evangelikalen mit Herrn Kurz, der als Retter gefeiert wurde, in der Wiener Stadthalle für Irritation, für Entrüstung und für Empörung. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Sehr kritisch sieht diese illustre Gebetsrunde auch der angesehene Verfassungsjurist Mayer. Auch er ist davon überzeugt, dass das, was Sie veranstaltet haben, nicht zufällig passiert ist. Das wurde ganz bewusst als Signal ausgesendet.

Meine Damen und Herren, es war der erst kürzlich wieder verhaltensauffällige ehemalige Nationalratspräsident Khol, der unter Schwarz-Blau I darüber philosophierte, Gott in der Verfassung zu verankern, und somit in dieser kleinen, aber durchaus militanten Gruppe der ÖVP Stimmung machte. Die realpolitische Antwort darauf kann nur sein, die Laizität in der Verfassung zu verankern.

Die Antwort auf den politischen Islam ist eine starke Demokratie; die Antwort ist ein kon­sequenter Staatsschutz; die Antwort ist aber auch der Ausbau von Grund- und Freiheits­rechten. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.) Ein politisch geprägter Katholi­zismus aber ist mit Sicherheit nicht die Antwort. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abge­ordneten von FPÖ, Grünen und NEOS sowie stehend dargebrachter Beifall des Abg. Martin Graf. – Abg. Martin Graf: Ich hätte gar nicht geglaubt, dass die SPÖ noch so einen ... politischen Kern hat!)

22.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.


22.10.58

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Laimer macht es mir jetzt schwer, da anzuknüpfen, denn ich möchte mit einem Zitat beginnen, das wir alle zumindest noch aus unserer Kindheit kennen, da wir das damals öfter gehört haben: „Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt würde. [...] Und jedermann ging, dass er sich schätzen ließe, ein jeglicher in seine Stadt.“ (Abg. Belakowitsch: Weil Weihnachten ist!)

Sie kennen das, es ist der Beginn des sogenannten Weihnachtsevangeliums. Worauf ich damit anspielen möchte, ist, dass offenbar schon vor 2 000 Jahren Regierungen und Gesetze der Auslöser waren, dass sich Menschen kreuz und quer durch ihr Land bewe­gen mussten, weil die Behörden gesagt haben: Nix da, du musst persönlich zu uns kom­men, anders geht das nicht!

Wir haben im Zuge der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gelernt, dass das nicht unbedingt sein muss. Tatsächlich kann man im 21. Jahrhundert nicht nur Videokonfe­renzen abhalten und auf diese Weise viele, viele Flugmeilen einsparen, sondern man


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kann den einen oder anderen Antrag getrost schriftlich stellen, ohne dass unsere Verwal­tung zusammenbricht. – Das ist der Inhalt dieses Gesetzes.

Es wurde im Ausschuss von allen Parteien befürwortet. Ich hoffe, dass es auch hier einstimmige Zustimmung findet. Und wenn Sie mich fragen: Vielleicht werden wir fest­stellen, dass wir auch in diesem Rechtsbereich das eine oder andere ins Dauerrecht übernehmen können. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

22.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung erfolgt am Ende der Debatten über die Vorlagen des Ausschusses für Inneres.

22.13.0971. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1107/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (553 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 71. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Deckenbacher. – Bitte.


22.13.34

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Gestern endete die welt­weite Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, und einmal mehr haben wir gese­hen, wie wichtig Anstrengungen im Sinne des Gewaltschutzes und der Gewaltprävention sind.

Die Zahlen sprechen für sich: 36 000 Anzeigen und etwa 1 000 Wegweisungen pro Mo­nat  das ist der Stand September 2020. Aufgrund des Gewaltschutzgesetzes aus dem Jahre 2019 erfolgte durch das Bundesministerium ein Vergabeverfahren für Beratungs­stellen für Gewaltprävention, so wie diese in Zukunft jetzt auch heißen sollen. Innerhalb der vorgegebenen Frist gab es aber zu wenige Bewerbungen, sodass eine flächende­ckende Beauftragung für Beratungsstellen nicht möglich war. Es ist deswegen notwen­dig, das Inkrafttreten der Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz von für Beratungsstel­len für Gewaltprävention relevanten Bereichen zu verschieben und damit auch eine neu­erliche Ausschreibung möglich zu machen.

Viele Beratungsstellen hatten nämlich die Befürchtung, das Risiko tragen zu müssen, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben. Die Kosten für die Beratung werden nun durch den Bund getragen. Wir erhöhen damit auch die Akzeptanz dieser Maßnahme vor allem in einkommensschwachen Schichten gerade bei einer ohnehin schon angespannten familiären Budgetlage könnte es sonst zu einer Verstärkung bestehender Spannungen kommen.

Darüber hinaus wird der administrative Aufwand bei den Beratungsstellen für Gewaltprä­vention reduziert und auch eine finanzielle Sicherheit für diese Stellen geschaffen. Die geltende Beratungspflicht für Personen, über die ein Annäherungsverbot verhängt wur­de, trägt zur Vorbeugung weiterer Gewalttaten und zur Deeskalation bei. Ein Gefährder –


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und es sind eben überwiegend Männer – hat sich demnach binnen fünf Tagen nach der Anordnung eines derartigen Verbots mit einer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen. Die Beratungsstunden sollen von 3 auf mindestens 6 Stunden erhöht werden, was natür­lich eine umfangreichere Beratung und das Erreichen eines höheren Wirkungsgrades ermöglicht.

Es geht uns aber vor allem – Kollege Bürstmayr hat es im Ausschuss schon erwähnt – nicht um eine Bevorzugung der Täter gegenüber den Opfern – nein! –, sondern es geht um eine opferorientierte Täterarbeit. Ich bin davon überzeugt, dass uns allen hier in die­sem Zusammenhang ein entsprechender Qualitätsrahmen sehr wichtig ist. Eine umfang­reiche Evaluierung des Gewaltschutzgesetzes soll dies auch garantieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Präventionsarbeit ist vor allem im Zusammenhang mit Gewaltausübung ungemein wert­voll und wichtig. Wir sehen an diesem Beispiel zur Änderung des Sicherheitspolizei­gesetzes, dass die Zusammenarbeit hier im Hohen Haus zum Wohle aller in Österreich lebenden, vor allem aber von Gewalt betroffenen Menschen zumindest in diesem Punkt gut funktioniert. Ich danke allen Parteien, die diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schatz. – Bitte.


22.17.36

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehr­te Damen und Herren! Nach 13 Stunden Sitzungsdauer diskutieren wir die Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, und wir diskutieren damit die Reparatur des im Septem­ber 2019 mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossenen Gewaltschutzpaketes. Wir erinnern uns: Dieses Gewaltschutzpaket ist unter massiver Kritik von Expertinnen und Experten, von Opfer- und Gewaltschutzorganisationen und auch aller anderen Fraktio­nen hier im Parlament gestanden.

Was wir heute hier beschließen, ist die Neuausrichtung der im Paket mitverpackten Maß­nahme zur opferschutzorientierten Täterarbeit. Was ist das Ziel von opferschutzorientier­ter Täterarbeit? – Es geht um, wie es so schön heißt, Arbeit mit Tätern, mit Gewalttätern, die Gewalt an Frauen ausgeübt haben. Den Standards der Istanbulkonvention folgend sind Sicherheit, Unterstützung und Menschenrechte der Opfer vorrangiges Anliegen opferschutzorientierter Täterarbeit. Sie beinhaltet strukturierte Interventionen zur Been­digung und Verhinderung von Gewaltverhalten. Im Zentrum stehen der Schutz und die Sicherheit des Opfers. Ziel von opferschutzorientierter Täterarbeit ist die nachhaltige Be­endigung von Gewalt. Wir sehen, das Ziel opferschutzorientierte Täterarbeit ist eine wichtige Maßnahme im Gesamtpaket des Schutzes von Frauen vor Gewalt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Pfurtscheller.)

Die Gesetzesvorlage, die wir heute diskutieren, sieht anstelle der ursprünglich vorgese­henen 3 Beratungsstunden für die Täter, die sie selbst finanzieren sollten, 6 öffentlich finanzierte Beratungsstunden in den neu geschaffenen Beratungsstellen für Gewaltprä­vention vor. Das ist eine wichtige Maßnahme.

Gleichzeitig wissen wir aber auch, und darauf möchte ich schon auch hinweisen, dass Opferschutzeinrichtungen seit Jahren kritisieren, dass sie pro Opfer, sprich pro von Ge­walt betroffener Frau pro Jahr im Schnitt etwa 5 Stunden für Beratung zur Verfügung haben. Da darf es zu keinem Missverhältnis kommen, sehr geehrte Damen und Herren! Gewaltschutz- und Opferschutzeinrichtungen brauchen auch die notwendigen finanziel­len Mittel, um diese wichtige Beratung durchführen zu können (Beifall bei der SPÖ), gerade in Zeiten der Coronakrise, da jetzt, wie wir alle wissen, häusliche Gewalt infolge


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der Lockdowns beziehungsweise der Ausgangsbeschränkungen massiv angestiegen ist.

Ich freue mich aber natürlich darüber, dass die Regierungsparteien auf unsere Kritik ein­gegangen sind, sodass wir heute hier einen Vierparteienabänderungsantrag gemeinsam einbringen können, der eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvor­lage vorsieht. In diesem gemeinsamen Vierparteienabänderungsantrag konnten wir eine Evaluierung Ende Juni 2022 unter Einbeziehung von Interventions- und Gewaltschutz­stellen erreichen. Die Erfahrung der Opferschutzeinrichtungen in diesem Bereich ist un­entbehrlich und wichtig, und das ist eine wichtige Errungenschaft, die wir durchsetzen konnten.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend: 100 Frauen mahnen; 100 Frauen, die alleine in Österreich seit 2018 von ihren Partnern, Ex-Partnern, Bekannten oder Ver­wandten ermordet worden sind; 100 Frauen, die uns auf bedrückende Weise deutlich machen, wie wichtig Gewaltschutz und Gewaltprävention sind. Nicht nur an 16 besonde­ren Tagen im Jahr, sondern an 365 Tagen im Jahr kämpfen wir gemeinsam gegen Ge­walt an Frauen. – Vielen herzlichen Dank! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ, bei Abge­ordneten der Grünen sowie der Abg. Krisper.)

22.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ries. – Bitte.


22.21.37

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bun­desminister! Damen und Herren des Hohen Hauses! Noch unter unserer Regierungsbe­teiligung wurden, um den Gewaltschutz in Österreich auf ein noch höheres Niveau zu heben, einige Änderungen vorgenommen.

Unter anderem wurde gesetzlich verankert, dass Personen, von denen Gewalt ausgeht, sich nicht wie bisher lediglich freiwillig einer Gewaltpräventionsberatung unterziehen können, sondern sich nunmehr einer solchen verpflichtend zu unterziehen haben. Das ist neben der Arbeit mit dem Opfer ein wesentlicher Bestandteil, um den Gewaltschutz in Österreich voranzubringen und häusliche Gewalt zurückzudrängen.

Die aktuelle Änderung im Sicherheitspolizeigesetz sieht vor, dass die Kosten der Gewalt­präventionsberatung nunmehr vom Staat – und nicht mehr vom Gefährder, wie ur­sprünglich festgeschrieben – getragen werden. Begründet wird dies unter anderem da­mit, dass man in wirtschaftlich schweren Zeiten den Druck von den Familien nehmen will. Dem kann man sich anschließen, wenngleich man sagen muss  und das sage nicht ich, das sagen die Experten der Männerberatungsstellen , dass Gewalt weder Sache des Alters noch der Einkommensgruppe ist, Gewalt gibt es überall – aber soll so sein.

Warum die Bezeichnung Gewaltpräventionszentrum jetzt ersetzt werden soll, erschließt sich mir nicht, aber es wird sich schon jemand etwas dabei gedacht haben, bitte sehr. Wir begrüßen, dass die Mittel der Opferarbeit aufgestockt werden sollen, das ist für uns keine Frage.

Es ist auch erfreulich, dass das Angebot für die Opfer von Zwangsheirat ausgebaut wer­den soll. Schön, dass sich ein Problembewusstsein dafür eingestellt hat, dass man Un­kulturen, die sich leider auch in Österreich breitmachen, wirklich entschieden entgegen­treten muss.

In diesem Sinne, Herr Bundesminister, geben Sie dem Druck, den es vielleicht vonseiten Ihres Regierungspartners gibt, nicht nach! Verfolgen Sie weiter den Kurs, den wir ge­meinsam begonnen haben! Wer in Österreich leben will, muss unsere Kultur und unsere Lebensart respektieren, schätzen und sollte sie auch mittragen. Wenn er das nicht möch­te, bleibt ihm immer noch die Reisefreiheit. Eine alternative Sicht dazu gibt es für uns


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nicht. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. El-Nagashi: Wer arbeitet denn gegen Zwangsverheiratung?! – Abg. Angerer: ... Äußerung vom Innenminister ...!)

22.24


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächster Redner: Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.


22.24.20

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Unter Wiener Kartenspielern gibt es das Sprichwort: Du kannst nur mit den Karten, die du hast, tarockieren. (Abg. Martin Graf: Wir spielen Zwanzig ...!) – Das heißt so viel wie: Es hat keinen Sinn, darüber zu jammern, wie die Situation ist; geh damit um und mach das Beste daraus!

Das ist ein Stück weit auch das grüne Politikverständnis. Als wir in diese Koalition einge­treten sind, haben wir, so wie alle Koalitionspartner vor uns, einen umfangreichen Rechtsbestand vorgefunden, an dem wir vielleicht als Opposition, nicht aber als Regie­rende mitgewirkt haben; die Gesetze und Bestimmungen waren und sind nun aber ein­mal so, wie sie derzeit sind – und es gilt, das Beste daraus zu machen. Das haben wir in diesem Bereich mit dieser Novelle versucht.

Wir haben versucht, eine etwas verunglückte Bestimmung, die unter anderem dazu ge­führt hat, dass sich in der ersten Ausschreibungsrunde nicht einmal genug Organisa­tionen beworben haben, damit es flächendeckend in ganz Österreich zu solchen Gewalt­präventionsgesprächen kommen kann, gemeinsam zu reparieren und bei dieser Gele­genheit auch die Verbesserungen vorzunehmen, die meine VorrednerInnen schon ge­schildert haben.

Ich freue mich sehr darüber, dass dieser Antrag im Ausschuss einstimmig angenommen wurde, und bitte Sie auch heute um Ihre einstimmige Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Martin Graf: Aber als Grüne sind das die Zwanziger, nicht ...! – Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

22.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mahrer. – Bitte.


22.26.12

Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute nicht über Reparaturen sprechen, sondern ich möchte darüber sprechen, dass es doch eigentlich ein schönes Erlebnis ist, wenn Politikerinnen und Politiker aufeinander zugehen, gegenseitig Vor­schläge austauschen und darauf eingehen. Ich glaube, wir können heute die qualitäts­volle Arbeit der Beratungsstellen für Gewaltprävention sicherstellen, wir können eine bestmögliche Vorbereitung sicherstellen, weil wir aus dem Ausschreibungsprozess ge­lernt haben.

Wir regeln heute die Erhöhung der Beratungsstunden, wir regeln heute die Kostenüber­nahme durch den Bund, und wir regeln heute nicht nur irgendeine Evaluierung, sondern eine Evaluierung des gesamten Gewaltschutzpakets bis 30. August 2022, die Innenmi­nister Karl Nehammer unter Einbeziehung der Interventionsstellen, der Gewaltschutzein­richtungen und auch der neuen Beratungsstellen für Gewaltprävention sicherstellen wird. Das ist viel Arbeit. Ich möchte schon jetzt dem Innenminister und seinem Team ganz herzlich dafür danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch – erheitert –: Danken!)

Mit den ersten beiden Punkten, meine Damen und Herren, schaffen wir einen weiteren Anreiz, sich an der neuerlich beginnenden Ausschreibung zu beteiligen. Die Entschei­dung ist für interessierte Einrichtungen aber nicht immer so leicht, denn die Übernahme


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der Tätigkeit einer Beratungsstelle ist mit umfangreichen organisatorischen und perso­nellen Maßnahmen verbunden. Dazu braucht es Zeit, daher die Verlängerung und der Beginn der Maßnahmen mit 1.9.2021.

Ich bringe daher in diesem Zusammenhang und auch aufgrund einer redaktionell not­wendigen Präzisierung folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Mahrer, Sabine Schatz, Mag. Georg Bürstmayr, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegen­heiten, 553 der Beilagen, über den Antrag 1107/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben angeführte Antrag in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für innere Angelegenheiten, 553 der Beilagen, wird wie folgt geändert:

1. Z 2 lautet:

„2. In § 38a Abs. 8 entfällt der letzte Satz und die Wortfolge ,ein Gewaltpräventions­zentrum durch die Wortfolge ,eine Beratungsstelle für Gewaltprävention sowie die Wort­folge ,das Gewaltpräventionszentrum durch die Wortfolge ,die Beratungsstelle für Ge­waltprävention ersetzt.

2. Z 4 lautet:

„4. In § 84 Abs. 1b Z 3 wird die Wortfolge ,einem Gewaltpräventionszentrum durch die Wortfolge ,einer Beratungsstelle für Gewaltprävention ersetzt.“

3. In der Z 5 und 6 wird „Juli“ jeweils durch „September“ und in der Z 6 „Juni“ durch „Au­gust“ ersetzt.

*****

Nach diesem Marathon der Vorlesung möchte ich noch ganz kurz ein paar Dankesworte von meiner Seite loswerden: Ich danke allen Fraktionen im Hohen Haus für die Zusam­menarbeit bei diesem Thema. Ich danke nicht nur dem Koalitionspartner, Meri Disoski, Georg Bürstmayr, sowie meiner Kollegin Pfurtscheller dafür, sondern ich danke auch der Opposition: Reinhold Einwallner, Gabriele Heinisch-Hosek, Sabine Schatz – wir waren in einem sehr intensiven Diskussionsprozess – und Stephanie Krisper. Zuletzt habe ich auch einige versöhnliche Worte von Christian Ries gehört. Ich danke dafür.

Abschließend möchte ich Ihnen als Obmann des Ausschusses für innere Angelegen­heiten – gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, den Grünen – einen Vorschlag ma­chen, ja, ich möchte ein Versprechen abgeben. Nehmen wir doch diesen heutigen Be­schluss zum Anlass, einen laufenden Diskussionsprozess innerhalb und auch außerhalb des Ausschusses für innere Angelegenheiten aufzunehmen! Da können wir dann lau­fend die Erfahrungen der Partner und der Einrichtungen aufnehmen. Wir können rascher auf Entwicklungen reagieren und – ich glaube, das hat die Diskussion auch bewiesen – da und dort Missverständnisse in der Kommunikation ausräumen.

Sie wissen, ich bin mit dem Thema emotional sehr verbunden. Für mehr Qualität lade ich Sie alle zu diesem Gesprächsprozess ein, und ich hoffe, dass wir damit das errei­chen, was wir alle wollen: künftig weniger Gewalt gegen Frauen und Kinder. In diesem Sinn wünsche ich friedliche, gesunde Weihnachten! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.31

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 364

Abänderungantrag

der Abgeordneten Karl Mahrer, Sabine Schatz, Mag. Georg Bürstmayr, Dr. Stephanie Krisper,

und Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (553 BlgNR 27.GP.) über den Antrag 1107/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 1107/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geän­dert wird, in der Fassung des Berichts des Ausschusses für innere Angelegenheiten (553 BlgNR 27. GP.) wird wie folgt geändert:

1. Z 2 lautet:

„2. In § 38a Abs. 8 entfällt der letzte Satz und die Wortfolge ´ein Gewaltpräventions­zentrum´ durch die Wortfolge ´eine Beratungsstelle für Gewaltprävention´ sowie die Wortfolge ´das Gewaltpräventionszentrum´ durch die Wortfolge ´die Beratungsstelle für Gewaltprävention´ ersetzt.

2. Z 4 lautet:

„4. In § 84 Abs. 1b Z 3 wird die Wortfolge ´einem Gewaltpräventionszentrum´ durch die Wortfolge ´einer Beratungsstelle für Gewaltprävention´ ersetzt.“

3. In der Z 5 und 6 wird „Juli“ jeweils durch „September“ und in der Z 6 „Juni“ durch „August“ ersetzt.

Begründung

Bei den Änderungen in Z 1 und 2 handelt es sich um eine grammatikalische Korrektur.

Mit der Änderung in Z 3 wird das Inkrafttreten um zwei Monate nach hinten verschoben, um den Beratungsstellen, die sich an der Ausschreibung beteiligen, mehr Zeit einzuräu­men, um sich auf ihre Tätigkeit vorzubereiten.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete El‑Nagashi. – Bitte.


22.31.27

Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Es ist mir ein Anliegen, etwas zurecht­zurücken, was vorhin in dieser Debatte in den Raum gestellt wurde. Wer arbeitet seit Jahren an Themen wie Zwangsverheiratung oder ähnlichen Themen wie Menschenhan­del, Frauenhandel, Genitalverstümmelung? Wer arbeitet seit Jahren und Jahrzehnten gegen diese Menschenrechtsverletzungen und gegen diese Frauenrechtsverletzun­gen? – Das sind Frauenorganisationen, das sind MigrantInnenorganisationen, das sind Organisationen wie Orient Express oder Lefö, die nicht mit rassistischem Populismus arbeiten, sondern auf die Opfer fokussiert sind, die Opfer ermächtigen. Ich möchte diese Arbeit hervorheben – das steht im Zentrum, das ist Gewaltschutz, und nicht der rassisti­sche Populismus Ihrer Partei, der die Arbeit dieser Organisationen permanent gefährdet! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.32



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 365

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der vorhin eingebrachte Antrag ist ordnungsge­mäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. (Abg. Martin Graf: Aber Herr Präsident! Das muss doch ein Ordnungsruf sein: rassistischer Populis­mus unserer Partei! – Abg. Schallmeiner: Na ja ...! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wünscht die Frau Berichterstatterin noch ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich verlege die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.

22.32.5872. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 76/A und Zu 76/A der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Bun­desgesetz über die Verleihung von Bundes-Ehrenzeichen (Bundes-Ehrenzeichen­gesetz) sowie das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Ös­terreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichi­schen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert werden (Ehrenzeichen­rechtsänderungsgesetz) (554 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 72.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Krisper. – Bitte.


22.33.26

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren zu Hause! Zur späten Stunde noch ein wichtiges Thema mit Symbolkraft: Ehrenzeichen der Republik haben eine sehr hohe Symbolkraft, sowohl für den jeweiligen Träger, die jeweilige Trägerin als auch für die Republik selbst, die sich durch die Verleihung mit der geehrten Person identifiziert.

Dieser Symbolkraft müssen wir uns bewusst sein. Mit der Verleihung nimmt die Republik eine Bewertung der Verdienste vor, die eine Person für die Republik geleistet hat. Nun gibt es aber extrem gelagerte Einzelfälle von in der Vergangenheit geehrten Personen, bei denen es der Republik nun nicht mehr gut zu Gesicht steht, dass diese nach wie vor Trägerinnen und Träger von hohen Auszeichnungen sind.

Einer dieser Fälle und auch ein Grund für unsere Initiative ist Hans Globke. Ihm wurde als Mitarbeiter des deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer im Jahr 1956 das Große goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich ver­liehen. Er hatte aber 1933 als Jurist im Reichsinnenministerium das Ermächtigungsge­setz konzipiert, mit dem Adolf Hitler die Demokratie ausschaltete, und wirkte außerdem an den Rassengesetzen mit. Er verstarb 1973.

Wir NEOS sehen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber unserer Geschichte, und dementsprechend meinen wir, dass auch Aberkennungen notwendig sind und möglich sein müssen. Auch Bundespräsident Van der Bellen sagte bereits öffentlich, dass das Ehrenzeichengesetz novelliert werden muss. Er sagte zum Fall Globke: „Selbstverständlich hätte es 1956 niemals zu einer Ordensverleihung an Hans Globke kommen dürfen. Ich halte es daher für richtig und notwendig, dass es zu einer Aberkennung dieses Ordens kommt.“ (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 366

Wie unser Bundespräsident wünschen wir NEOS uns eine Lösung, die sicherstellt, dass über den Einzelfall hinaus in allen Fällen einheitliche, gerechte und objektive Maßstäbe für die Aberkennung von Ehrenzeichen zur Anwendung kommen. In unserem Antrag übernehmen wir Regelungen, die es teilweise schon in Landesgesetzen für Landeseh­renzeichen gibt, zum Beispiel in Salzburg und Tirol, und führen diese auf Bundesebene für drei Ehrenzeichen ein. Die Regelungen auf Landesebene funktionieren in der Praxis sehr wohl sehr gut. Wir würden die Regelung auch für posthume Anwendung ganz klar im Gesetz festhalten, damit auch in der Vollziehung Transparenz herrscht.

Dieser neue Entzugstatbestand ist natürlich nicht dafür gedacht, inflationär angewendet zu werden, sondern nur für Extremfälle wie den beschriebenen. Auch die posthume Aberkennung soll eben ermöglicht und auf jeden Fall durch Historiker wissenschaftlich begleitet werden.

Ich freue mich, dass die ÖVP bereits Sympathie für den Antrag bekundet hat; ein Weih­nachtswunder, dass Kollege Gerstl mir einmal beigepflichtet hat, nämlich im Innenaus­schuss zu diesem Thema. Persönlich hätte ich mir ein anderes Weihnachtswunder gewünscht, es ist aber besser als nichts, auch für dieses Land. Ich hoffe, dass die Zu­stimmung der ÖVP dementsprechend auch im Verfassungsausschuss hält, und wün­sche Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, und auch Kollegen Gerstl hiermit erholsame und schöne Weihnachtsfeiertage. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

22.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.


22.37.16

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Liebe Frau Kollegin Krisper! Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich sind eine der wichtigsten staatlichen Auszeichnungen, und sie stehen dafür, dass man Menschen für ihre Leistungen in Österreich besonders her­vorhebt und sie auszeichnet. Ich bin vollkommen Ihrer Meinung: Wenn später Tatsachen zum Vorschein kommen, die einen Aberkennungsgrund darstellen, dann sollte man dem nachkommen.

Ich nenne Ihnen noch ein anderes Beispiel, ein Beispiel aus meinem Wahlkreis, ein nachhaltiges Beispiel: Der ehemalige NS-Arzt Heinrich Gross, der später am Steinhof arbeitete, war ein NS-Euthanasiearzt. Er war mitschuldig an der Ermordung von 757 Kin­dern am Spiegelgrund – dafür steht dieses Denkmal mit 757 Leuchten. (Der Redner hält ein Plakat, auf dem das Denkmal Am Spiegelgrund abgebildet ist, in die Höhe.)

Es war die JVP – ich möchte besonders Nico Marchetti noch einmal hervorheben –, die sich vor 20 Jahren mit einer 24-Stunden-Mahnwache um dieses Denkmal gekümmert hat. Heinrich Gross ist durch die Hilfe der SPÖ von 1951 bis in die Achtzigerjahre gedeckt worden, und er wurde geschont. (Zwischenruf bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scherak.) Erst Ende der Neunzigerjahre kam es zu einem neuerlichen Verfahren, und dann wurde die Aberkennung eines Ehrenzeichens eingeleitet, das ihm von Frau Minis­terin Firnberg verliehen worden ist. Dieser Beschluss ging durch den Ministerrat und hätte fast Rechtskraft erlangt, doch Heinrich Gross verstarb vorher, weshalb diese Ab­erkennung keine Rechtskraft mehr erlangen konnte. Für genau solche Fälle, finde ich, ist es notwendig, dass wir eine neue Rechtsgrundlage schaffen, denn Heinrich Gross verdient es nicht, ein Ehrenzeichen der Republik zu tragen, ich glaube, da sind wir uns alle einig. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, Grünen und NEOS. – Abg. Martin Graf: Das gilt auch für alle Austrofaschisten!)

22.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Blim­linger. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 367

22.40.02

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wie schon gesagt dienen Ehrenzeichen dazu, dass die Republik Personen aufgrund ih­rer überaus großen Leistungen auszeichnet.

Der Fall Gross – Sie haben es erwähnt – ist historisch ein bisschen anders, weil er ja schon 1975 das Ehrenkreuz bekommen hat. Das war rechtswirksam, und deswegen wurde in dem Gesetz zur Verleihung der Ehrenkreuze der § 8a geschaffen – die soge­nannte Lex Heinrich Gross –, um es ihm abzuerkennen.

Bei der Frage der Aberkennung von Ehrenzeichen gibt es auch immer wieder die Frage der Aberkennung von Honorarprofessuren, akademischen Honorartiteln, aber auch er­worbenen Titeln an den Universitäten, wenn so ein Verhalten vorliegt. Zuletzt war das eine jahrelange Debatte an der Universität Salzburg, die Konrad Lorenz betroffen hat, der den Nobelpreis bekommen hat – man hat aber trotzdem ein Aberkennungsverfahren gemacht.

Ich glaube auch, dass das notwendig ist, wiewohl ich an der Stelle meine persönliche Meinung sagen darf: Ich glaube, dass man Personen, die tot sind und die kein Subjekt mehr sind, eigentlich nichts aberkennen kann. Es hat historisch-moralisch natürlich eine Bedeutung, wenn man es aberkennt, im Grunde ist es aber auch eine philosophische Frage, ob einem Menschen, der nicht mehr existiert, wenn es kein Subjekt mehr gibt, etwas aberkannt werden kann.

Es geht ja auch um die historische Situation, warum man das verliehen hat, und im Fall Heinrich Gross war das besonders deutlich, weil er über die Sozialdemokratie – ich könnte jetzt auch Beispiele aus der ÖVP nennen, aber wir bleiben jetzt dabei – zu dem geworden ist, der er wurde, nämlich einer der meistbeschäftigten Gerichtsgutachter, der letztlich aber auch in genau jener Tradition der Euthanasie gehandelt hat. Es gibt das berühmte Beispiel des Herrn Zawrel, der in der NS-Zeit von Gross behandelt und danach auch begutachtet wurde.

Ich glaube, wir sollten das beschließen, auch wenn man vielleicht eine andere Position hat, und für alle Ehrenzeichen, die der Bund vergibt, eine einheitliche Regelung finden. Das kann auch eine Regelung betreffend ein gewisses Strafausmaß sein. Ich glaube, da sollten wir uns wirklich etwas Gutes überlegen, und zwar für alle Ehrenzeichen, die die Republik vergibt.

Richard Wadani hatte auch ein Ehrenzeichen, und zwar das für Verdienste um die Be­freiung Österreichs, und genau deswegen sollte man die Kaserne nach ihm benennen. – Schöne Weihnachten! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

22.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Nein.

Die Abstimmung erfolgt am Ende der Debatten über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.

22.43.1873. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 868/A(E) der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Transparenz bei Straftaten gegen die Exekutive (555 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 73. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Einwallner. – Bitte.



Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 368

22.43.39

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ganz zu Beginn einen Satz in Richtung Abgeordneter Blimlinger: Wenn es Ihnen so ein Anliegen ist, dass man diese Kaserne umbenennt, dann schlage ich vor, Sie stellen einfach hier im Parlament einen Antrag, und ich bin überzeugt, wenn er gut argumentiert ist, werden wir hier eine Mehrheit finden! (Beifall bei der SPÖ und bei Ab­geordneten der NEOS.)

Warum scheuen Sie es, hier einen Antrag zu stellen? Oder müsste man die Frage eher in Richtung ÖVP stellen? Das bei jeder Rede zu wiederholen und zu erwähnen ist parla­mentarisch gesehen nicht der große Wurf, sehr geschätzte Frau Kollegin Blimlinger. Stellen Sie einen Antrag, und dann stimmen wir darüber ab! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Beim Entschließungsantrag, den die Freiheitlichen eingebracht haben, geht es um ein ganz anderes Thema. Es geht darum, wie und ob man Straftaten, die gegen Exekutiv­beamte, gegen Polizistinnen und Polizisten begangen werden, dokumentiert.

Wir unterstützen diesen vorliegenden Antrag durchaus, denn es sollte eine Dokumen­tation im Sicherheitsbericht geben. Wenn man den Sicherheitsbericht, der jährlich he­rausgegeben wird, und den Umfang des Sicherheitsberichtes kennt, dann weiß man, dass das nur eine kleine Ergänzung ist. Es wäre aber transparent und nachvollziehbar, auch zu wissen, wie es bei den Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten ausschaut.

Ich sage ganz ausdrücklich dazu: Der Antragstext ist unterstützenswert, mit dem Be­gründungstext, Kollege Amesbauer, habe ich schon ein bisschen Probleme. Ich habe das auch schon im Ausschuss gesagt, er ist natürlich wieder einmal sehr, sehr provokativ formuliert. Der Antragstext selbst aber findet unsere Unterstützung, und darum unterstüt­zen wir auch diesen Entschließungsantrag.

Meine Damen und Herren, das gibt mir auch Gelegenheit, grundsätzlich ein bisschen über die Kultur im Innenausschuss zu sprechen. Kollege Mahrer hat es mir ein bisschen aufgelegt. Ich schätze Zusammenarbeit im Parlament sehr, und bei der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes haben wir gesehen, wie es funktionieren kann.

Leider ist das nur eine Ausnahme, denn auch im Innenausschuss erleben wir das, was wir in allen anderen Ausschüssen erleben: dass vertagt, vertagt, vertagt, immer wieder vertagt wird, auch bei wichtigen Themen, bei denen wir uns zusammentun, zusammen­setzen und eine Lösung finden sollten.

Ich nehme als Beispiel den Antrag für mehr parlamentarische Kontrolle, wenn es um die Ausschüsse zu den Geheimdiensten geht. Da liegt ein ganz konkreter Vorschlag der Opposition vor, und ich glaube, dieser ist es wert, dass wir uns zusammensetzen, ihn diskutieren und als Grundlage nehmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Ich gehe jetzt ein bisschen weiter: Wenn man über Zusammenarbeit hier im Haus spricht, dann ist es auch keine gute Kultur und keine gute Herangehensweise, Herr In­nenminister, wenn man mit einem Abänderungsantrag, den man über Nacht hier im Haus verschickt – ich weiß gar nicht, was Ihnen von Grün und Türkis da eingefallen ist ‑, versucht, dass man die Polizei zum Kontrollieren in die Wohnräume schickt. Das ist nicht akzeptabel, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Da kann man in den Reihen der ÖVP schon den Kopf schütteln, denn das war un­glaublich. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Gestern, als dann der Gegenwind gegen dieses irrsinnige Vorhaben entstanden ist, rudern der Innenminister und die ÖVP zurück und hängen das ganze Paket den Grünen um. Ihr seid beide verantwortlich für diesen Un­sinn! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 369

Also ja: Zusammenarbeit sehr, sehr gerne – sehr gerne! –, es muss dann aber auch ein Ende damit haben, dass man solche Geschichten produziert wie gestern mit diesem Antrag; dann muss es auch ein Ende damit haben, dass man ohne große Diskussion Anträge der Opposition einfach vertagt, vom Tisch wischt und schubladisiert; dann muss diese Zusammenarbeit ganz, ganz anders ausschauen.

Ich komme jetzt zum Schluss noch zu einem ganz anderen Thema und erlaube mir nach zwei Tagen Plenarsitzungen im Parlament noch ganz kurz mit zwei Sätzen auf den nächsten Tagesordnungspunkt einzugehen, bei dem es um die Neubesetzung der Parla­mentarischen Bundesheerkommission geht. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, unse­rem Mitglied, das nach vielen, vielen Jahren aus dieser Kommission ausscheidet, im Namen unserer Fraktion meinen Dank auszusprechen. Das ist Otto Pendl. – Lieber Otto, ein herzliches Dankeschön von dieser Stelle aus. Danke für deine langjährige Tätigkeit! (Allgemeiner Beifall.)

Nachfolgen wird ihm Robert Laimer, und ich bin überzeugt, dass Robert Laimer mit glei­cher Wertschätzung und Gewissenhaftigkeit die Anliegen der Soldatinnen und Soldaten vertreten wird. Ich danke recht herzlich. Einen schönen Abend! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

22.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Taschner. – Bitte.


22.49.28

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Einwallner hat gesagt, es sei parlamentarisch nicht gerechtfertigt, ein Ce­terum censeo anzubringen. Ich darf sagen: Das ist eine alte parlamentarische Tradition. Seit Cato dem Älteren wurde immer ceterum censeo gesagt, und es wurde auch tat­sächlich irgendwann einmal dieser Antrag durchgeführt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Greiner: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)

22.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gahr. – Bitte.


22.50.01

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um Transparenz bei Straftaten gegen die Exekutive. Österreich hat eine funktionierende Kriminalstatistik, sie zeigt uns alle Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten im Dienst. Im Jahr sind das bis zu 1 000, und jeder Übergriff, jede Verletzung ist eine, einer zu viel. Diese werden in der Kriminalstatistik erfasst, werden dann aufgearbeitet und fließen natürlich in die Wei­terentwicklung der Ausbildung und unseres Sicherheitssystems ein.

Vielleicht ist es heute aber an der Zeit, einmal ein Danke an unsere Polizistinnen und Polizisten zu richten. Wir spüren es gerade in dieser Zeit, in der wir auf die Sicherheit sehr starken Einfluss nehmen müssen, dass wir gut begleitet werden, gerade bei diesem feigen Anschlag in Wien, aber auch in der Coronapandemie. Die Polizei leistet nachhaltig hervorragende Arbeit und sorgt für Sicherheit in unserem täglichen Leben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe mir selbst ein Bild gemacht und nach der Ausschusssitzung persönlich mit Poli­zistinnen und Polizisten darüber gesprochen, wie es ihnen mit dieser Statistik geht. Es wurde ein Wunsch geäußert: Wir brauchen keine zusätzliche Statistik, man sollte statt­dessen die vorhandene Statistik nutzen und weiterentwickeln. Wir brauchen nicht ein Mehr an Bürokratie, wir brauchen eine Verbesserung bei Ausbildung und Ausrüstung.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 370

Wir haben ja kürzlich das Budget diskutiert, und ich bin durchaus dankbar dafür, Herr Bundesminister, dass im neuen Budget ein Rekordbetrag für den Bereich Inneres vorge­sehen ist. Wir investieren also in Sicherheit und in Ausbildung, es werden Sicherheits­ausrüstungen gekauft, die Bodycams werden weiter aufgerüstet. Insgesamt können wir also sagen: Das System funktioniert, wir werden einiges verbessern.

Es hat einen einzigen Wunsch vonseiten der Polizistinnen und Polizisten gegeben, die ich befragt habe: Wenn es in der Justiz Strafverfahren gegen Polizistinnen und Polizisten gibt, so sollten diese zügiger durchgeführt werden. Das habe ich aus diesen Gesprächen mitgenommen.

Die Kriminalstatistik in Österreich funktioniert, das kann man, glaube ich, feststellen. Man kann tagtäglich etwas verbessern, das wird auch getan, wir sollten aber damit das Aus­langen finden. Wir brauchen nicht mehr Bürokratie, sondern wir brauchen Effizienz und Verbesserungen im System. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung, Abgeordneter Leicht­fried. – Bitte.

*****


22.52.42

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Da Herr Kollege Taschner auch beim 17. Mal nicht in der Lage war, eine wirkliche tatsächliche Berichtigung zu formulieren, würde ich Sie ersuchen, seinen Beitrag von der Redezeit der ÖVP abzuziehen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.)

22.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Darf ich das als Antrag verstehen? Dann sollte ich über diesen nämlich abstimmen lassen.

*****

Zu Wort gemeldet ist nun Kollege Amesbauer. – Bitte.


22.53.15

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Zu Beginn möchte mich beim Kol­legen Einwallner bedanken, der ja gesagt hat, die Fraktion der Sozialdemokraten stimmt dem Antragstext zu. Auch wenn man der Begründung vielleicht in einzelnen Formulie­rungen nicht zustimmt, geht es ja letztlich um den zu beschließenden Antragstext.

Lieber Reinhold, an das, was du gesagt hast, was den Umgang mit der Opposition und deren Anträgen im Innenausschuss betrifft, möchte ich auch kurz anknüpfen. Immer wie­der wird ja die Zusammenarbeit eingemahnt und auch angeboten, jetzt aber haben tat­sächlich drei Fraktionen, nämlich die Sozialdemokraten, die NEOS und die Freiheitli­chen, einen gemeinsamen Antrag formuliert. Das ist keine Aufforderung an die Bundes­regierung, sondern ein wirklich legistisch gut durchdachter Antrag. Wir sind drei Parteien, die gerade in Sicherheitsbelangen wirklich sehr unterschiedliche Positionen vertreten, da aber haben wir einen gemeinsamen Nenner gefunden, um die parlamentarische Kon­trolle, die ja gefordert ist – vor allem im Hinblick auf das BVT –, auszubauen.

Sehr überrascht hat mich die Reaktion des Kollegen Bürstmayr, der sehr sachlich und konstruktiv reagiert und unseren Antrag als diskussionswürdig betitelt hat – dafür möchte ich mich wirklich bedanken. Gleichzeitig bin ich aber von Kollegen Mahrer sehr ent­täuscht gewesen: Wir hatten eine Pressekonferenz veranstaltet, die Mikros waren kaum


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 371

abgedreht und der Antrag wurde verschickt. Sie konnten ihn wahrscheinlich noch gar nicht vollständig studiert haben, und schon haben Sie – beziehungsweise du, lieber Karl Mahrer – eine OTS-Meldung ausgesendet, die wirklich unterste Schublade war.

Du hast uns als „Un-Sicherheitsprecher/innen“ bezeichnet, die da irgendeine Wischiwa­schi-Geschichte inszenieren und die Sicherheit unterminieren würden. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) – Liebe Freunde, ich habe die Grünen gerade gelobt, bitte ein biss­chen zuhören!

Für unsere Zusammenarbeit habe ich das nicht gut gefunden, und das ist in Wahrheit auch unter deinem eigenen Niveau, lieber Karl. Ich hoffe schon, dass wir in weiterer Folge noch einmal ordentlich über den Antrag diskutieren können, wenn er wieder auf der Tagesordnung steht.

Jetzt aber zum Antrag, um den es aktuell eigentlich geht, meine sehr geehrten Damen und Herren: Kollege Gahr hat da leider etwas missverstanden, wir beantragen nämlich keine neue Statistik – Sie haben gesagt, es gebe ja bereits eine Statistik. Wir wollen, dass die vorhandenen Zahlen, dass die Statistik, die es ja gibt – die leider lückenhaft ist, auch das wollen wir reparieren –, in den Sicherheitsbericht aufgenommen wird!

Ich habe eine Anfrage über den Zeitraum 2018, 2019 und das erste Halbjahr 2020 ge­stellt. In diesem Zeitraum gab es insgesamt 3 474 tätliche Übergriffe auf Polizeibeamte. Dazu kommen 474 Sachbeschädigungen, also beispielsweise Angriffe auf Einrichtun­gen der Polizei, auf Polizeiautos, Polizeiinspektionen und so weiter. Auch 1 822 leicht verletzte und 125 schwer verletzte Polizeibeamten wurden registriert. Dabei fällt auf, dass die Steiermark und Vorarlberg - - (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) – Die Rede­zeit ist noch nicht vorbei, Herr Kollege! Ich habe übrigens noch 8 Minuten, zu eurem Leidwesen, ich kann diese auch gerne ausschöpfen.

125 schwer verletzte Polizeibeamte also, wobei zwei Bundesländer, nämlich die Steier­mark und Vorarlberg, nicht erfasst werden, weil dort keine entsprechenden Statistiken geführt werden. Da haben wir das Problem, dass diese Statistiken nicht einheitlich ge­führt werden. Es gibt zum Beispiel auch das Problem, dass es in Oberösterreich Quar­talsstatistiken gibt, in Niederösterreich eine Jahresstatistik - - (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) – Also der Kollege Stögmüller motiviert mich jetzt wirklich, die Redezeit bis zur letzten Sekunde auszunützen! Irgendetwas fällt mir da schon ein, um Sie hier weiter zu belustigen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Stögmüller: Erzählen Sie mehr aus dem Unterausschuss!) – Ich war nicht dort, da kann ich nichts sagen (Abg. Stögmüller: Ach so!), weil ich ja aufgrund eures genialen Tests ungerechtfertigterweise K1-Person war!

Meine Damen und Herren! Die schwarz-grüne Bundesregierung hat ja eine – aus unse­rer Sicht nicht notwendige – eigene „Beschwerde- und Untersuchungsstelle bei Miss­handlungsvorwürfen“ gegen Polizeibeamte neu eingeführt. Das ist also eine Stelle, bei der die Polizei denunziert werden kann, bei der die Polizei angegriffen wird, mit der ein einseitiges Polizeibashing betrieben werden kann. (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer.)

Wir wollen jetzt das Gegenstück dazu: Wir wollen die Angriffe auf die Polizei durch eine einheitliche, nachvollziehbare und mit ordentlichen Daten unterfütterte Statistik transpa­rent machen. Wir wollen das in den Sicherheitsbericht aufnehmen und dann auch die notwendigen Konsequenzen ziehen, um diese Missstände abzustellen.

Wie gesagt, ich habe noch ein bisschen Redezeit und ich könnte diese jetzt nutzen, um ein bisschen Nehammer-Bashing zu betreiben. Der Minister und Sie alle wissen aber, dass ich ein konstruktiver und sachorientierter Politiker bin, darum werde ich (Beifall bei der FPÖ sowie lebhafte Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP) davon selbstverständlich Abstand nehmen und das nicht tun. Ich bitte aber auch Sie und Ihre Fraktion, das einseiti­ge Polizeibashing hier zu beenden und stattdessen für mehr Sicherheit für die Polizei­beamten zu sorgen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 372

Abschließend noch eine Sache, meine sehr geehrten Damen und Herren, die der Kolle­ge Einwallner auch angesprochen hat. Eines möchte ich Ihnen (in Richtung ÖVP) noch ins Stammbuch schreiben: Sie haben in einer Nacht-und-Nebel-Aktion vorgehabt, die Polizeibeamten dazu zu missbrauchen, unbescholtenen Bürgern bis ins Schlafzimmer hinein nachzuschnüffeln – aufgrund irgendwelcher Coronaauflagen, die möglicherweise nicht eingehalten werden.

Ich würde Sie auffordern, endlich den Kampf gegen das Virus an sich ernst zu nehmen und das nicht mit einem Kampf gegen die Bevölkerung zu verwechseln, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ein Tabubruch gewesen, und dieser ist Ihnen nicht einfach passiert. Das war kein Lapsus, das war kein Fehler, das wurde nicht übersehen – das haben Sie ganz bewusst hineingeschrieben! Nur dem vereinten Protest der Opposition ist es zu verdanken, dass dieser unerhörte Tabubruch – einmalig in der Zweiten Republik – nicht umgesetzt wurde. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Opposition wirkt! An die Damen und Herren von der Regierung: Bessern Sie sich ein wenig, das wäre höchst an der Zeit! (Beifall bei der FPÖ.)

22.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reimon. – Bitte.


23.00.01

Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Wir werden dem Antrag natürlich nicht zustimmen.

Wie alle Vorredner gesagt haben: Alle Daten, die in den Bericht geschrieben werden sollen, gibt es. Sie sind öffentlich zugänglich, jeder kann sie sich besorgen.

Wir haben das als Oppositionspartei auch geschafft und gemacht. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass die Freiheitlichen diese Arbeit jetzt der Polizei umhängen und mehr Bürokratie schaffen wollen. Macht euch die Arbeit doch bitte selbst!

Wir stellen uns schützend vor die Polizei und werden das ablehnen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

23.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

23.00.43Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 70 bis 73


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den verlegten Abstimmungen über die – darf ich um Aufmerksamkeit bitten? – Berichte des Ausschusses für innere Angele­genheiten, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.

Bevor wir zum Abstimmungsvorgang kommen, darf ich die Fraktionen fragen, ob wir abstimmen können. – Danke schön, wir können abstimmen.

Tagesordnungspunkt 70: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staats­bürgerschaftsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizei­gesetz, das BFA­Verfahrensgesetz und das Asylgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 552 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 373

Wie ist das Stimmverhalten in dritter Lesung? – Ebenfalls einstimmig. Damit ist der Ge­setzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 71: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicher­heitspolizeigesetz geändert wird, in 553 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mahrer, Schatz, Bürstmayr, Krisper, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich darf zuerst über den Abänderungsantrag und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mahrer, Schatz, Bürstmayr, Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ziffern 2 und 4 bis 6.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig, daher an­genommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls ein­stimmig angenommen.

Daher kommen wir gleich zur dritten Lesung.

Wer dem auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 72: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 554 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den darf ich bitten, das mit einem Zeichen kundzutun. – Einstimmig ange­nommen.

Ich weise den Antrag 76/A und Zu 76/A dem Verfassungsausschuss zu.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 73: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 555 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, dieser Antrag ist daher angenommen.

23.03.1874. Punkt

Bericht des Hauptausschusses betreffend Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission ge­mäß § 4 Abs. 9 des Wehrgesetzes 2001 (606 d.B.)


23.03.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Tagesordnungspunkt 74.

Es gibt dazu keine Wortmeldung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da es vorhin auch möglich war: Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, schlage ich im Sinn des § 87 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, durch Aufstehen und Sitzenbleiben abzu­stimmen.

Erhebt sich gegen diese Form der Abstimmung ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 374

Daher bitte ich jene Damen und Herren, die dem Antrag des Hauptausschusses in 606 der Beilagen, wonach die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Friedrich Ofenauer, Robert Laimer sowie Dr. Reinhard Eugen Bösch zu Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission für die am 1. Jänner 2021 beginnende sechsjährige Funktions­periode gewählt werden, ihre Zustimmung geben, um ein dementsprechendes Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

23.04.24Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Ab­geordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Ta­gesordnungspunkte 1 bis 4, 12 und 13, 21, 24 und 25, 30, 34 und 35, 37 bis 39, 54, 61 bis 64, 66 und 67 sowie 70 und 71 zu verlesen, damit diese Teile des Amtlichen Pro­tokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich darf mit dieser Leseübung beginnen:

Tagesordnungspunkt 1:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 561 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 2:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 562 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 3:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 563 der Beilagen unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/2 in zweiter [...] und [...] dritter Le­sung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 4:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 564 der Beilagen unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 4/1 in zweiter und dritter Lesung [...] an­genommen.“

Tagesordnungspunkt 12:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 519 der Beilagen – bei Anwe­senheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berücksichtigung des Ab­änderungsantrages Beilage 12/2 in zweiter und dritter Lesung [...] – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“

Tagesordnungspunkt 13:

„Der Abänderungsantrag Beilage 13/1 wird abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 527 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 21:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 524 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 24:

„Der Abänderungsantrag Beilage 24/1 wird abgelehnt [...].


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 375

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 506 der Beilagen unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrages Beilage 24/4 in zweiter [...] und [...] dritter Le­sung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 25:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 533 der Beilagen unter Be­rücksichtigung“ des „Abänderungsantrages Beilage 25/1 in zweiter und dritter Le­sung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 30:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 540 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 34:

„Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 538 der Beila­gen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG [...] genehmigt.“

Tagesordnungspunkt 35:

„Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 539 der Beila­gen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG [...] genehmigt.“

Tagesordnungspunkt 37:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 570 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 38:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 571 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 39:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 572 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 54:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 597 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 61:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 590 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 62:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 545 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 63:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 546 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 64:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 518 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 66:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 557 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll71. Sitzung, 11. Dezember 2020 / Seite 376

Tagesordnungspunkt 67:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 558 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 70:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 552 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 71:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 553 der Beilagen unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 71/1 in zweiter und dritter Lesung [...] an­genommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amt­lichen Protokolls? Ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsord­nung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sit­zung die Selbständigen Anträge 1160/A(E) bis 1191/A eingebracht worden sind.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.09 Uhr ein. Das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

23.09.11Schluss der Sitzung: 23.09 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien