Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz, Änderung (377 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 194/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 194/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • LLDG und LLVG: Alle Landeslehrpersonen der derzeit bestehenden Entlohnungsschemata sollen sich für Leitungsfunktionen bewerben können. Dies bedeutet, dass Ressourcen genützt werden, da diese Lehrpersonen ausreichend Erfahrung mitbringen.
  • LLDG: Künftig soll auch im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen die Vergütung bereits ab der ersten Vertretungsstunde pro Woche zustehen.
  • Es erfolgt eine Gleichstellung im LLDG mit den gewerblichen Berufsschullehrpersonen als nun auch hier die Durchführung von Projekten der Qualitätssicherung in die Lehrverpflichtung eingerechnet werden können. Künftig soll es auch an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen für Projekte der Qalitätssicherung die Möglichkeit einer Einrechnung in die Lehrverpflichtung geben.
  • Im pd-Schema soll für die pädagogisch-fachliche Betreuung der für den lehrplanmäßigen Unterricht verwendeten Informationstechnologie-Arbeitsplätze die Unterrichtsverpflichtung um bis zu drei Wochenstunden vermindert werden können.
  • Leiterinnen und Leiter von Fachschulen mit mehr als 8 Klassen und mindestens 60 Lehrpersonen-Vollbeschäftigungsäquivalenten sollen künftig eine volle Freistellung von der Lehrverpflichtung erhalten.
Stand: 30.09.2020

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMLRT (Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus)

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