Plenarsitzung
des Nationalrates
137. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Donnerstag, 16. Dezember 2021
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Großer Redoutensaal
Stenographisches Protokoll
137. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 16. Dezember 2021
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 16. Dezember 2021: 9.05 – 22.18 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz geändert wird
2. Punkt: Bericht über den Antrag 2081/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden
3. Punkt: Bericht für innere Angelegenheiten über den Antrag 1651/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1806/A(E) der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung von Gebäuden der Polizei mit Photovoltaik-Anlagen
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird
6. Punkt: Bericht über den Antrag 2093/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden
7. Punkt: Bericht über den Grünen Bericht 2021 der Bundesregierung
8. Punkt: Bericht über den Antrag 2083/A der Abgeordneten Hermann Gahr, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird
9. Punkt: Bericht über den Antrag 2073/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird
10. Punkt: Bericht über den Antrag 2040/A der Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird
11. Punkt: Bericht über den Antrag 2070/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird
12. Punkt: Bericht über den Antrag 2071/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird
13. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird
14. Punkt: Bericht über den Antrag 2072/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden
16. Punkt: Bericht über den Antrag 2123/A(E) der Abgeordneten Franz Hörl, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ganzjahresperspektive für Saisoniers durch die Rot-Weiß-Rot – Karte“
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das IEF-Service-GmbH-Gesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden
18. Punkt: Bericht über den Antrag 2074/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) geändert wird
19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 (Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz) erlassen und das Kapitalmarktgesetz 2019, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden
20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Fiskalrates neu erlassen und ein Produktivitätsrat eingerichtet wird (Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 – FPRG 2021)
21. Punkt: Bericht über den Antrag 2029/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuerliche Maßnahmen zur Mobilisierung privater Mittel für Bildung
22. Punkt: Bericht über den Antrag 2030/A(E) der Abgeordneten Dipl.Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen
23. Punkt: Bericht über den Antrag 2080/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das COVID-19-Zweckzuschussgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert werden
24. Punkt: Bericht über den Antrag 2082/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das KMU-Förderungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das ABBAG-Gesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden
25. Punkt: Bericht über den Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ÖBBRahmenplan 2022-2027
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz – BFinG geändert wird
28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird
29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden
30. Punkt: Bericht über den Antrag 2084/A(E) der Abgeordneten Ing. Martin Litschauer, Johannes Schmuckenschlager, Julia Elisabeth Herr, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend vehementes Eintreten gegen Mini-AKWs (SMRs) und Generation IV Nukleartechnologien auf EUEbene und über den
Antrag 1577/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auftreten gegen Mini-Atomkraftwerke als Klimaschutzmaßnahme
31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen wird sowie das Suchtmittelgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden
32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird
33. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2021 – Urh-Nov 2021)
34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2021 – MinVersValG 2021)
35. Punkt: Bericht über den Antrag 2094/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Zivilrechts-Mediations-Gesetz und das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz geändert werden
36. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Parteiengesetz 2012, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden
37. Punkt: Bericht über den Antrag 302/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umbenennung der „Justizwache“ in „Justizpolizei“
38. Punkt: Bericht über den Antrag 1941/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, und das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe (Suchtmittelgesetz – SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, geändert werden
39. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird (WEG-Novelle 2022 – WEG-Nov 2022)
40. Punkt: Bericht über den Antrag 1185/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ausschließung von Wohnungseigentümern gem. § 36 Abs. 1 WEG wegen rechtskräftiger Verurteilung aufgrund terroristischer Straftaten
41. Punkt: Bericht über den Antrag 1188/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtskräftige terroristische Straftaten als wohnrechtlicher Kündigungsgrund gem. § 30 MRG und präventiver Ausschluss von Terroristen aus gefördertem Wohnraum
42. Punkt: Bericht über den Antrag 2122/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds geändert werden, sowie über den
Antrag 2010/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz geändert wird
43. Punkt: Bericht über den Antrag 1898/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kultur und Corona im Herbst/Winter 2021
44. Punkt: Bericht über den Antrag 2095/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung für Bundesmuseen, Österreichische Nationalbibliothek und Bundestheater zur Abfederung der Auswirkungen der jüngsten COVID-19 Restriktionen
45. Punkt: Bericht über den Antrag 135/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine rasche Erarbeitung eines umfassenden UrheberInnenvertragsrechts
46. Punkt: Bericht über den Antrag 632/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
47. Punkt: Bericht über den Antrag 2043/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
48. Punkt: Bericht über den Antrag 1702/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bezug von Krankengeld darf nicht zum Verlust von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld führen
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Inhalt
Nationalrat
Schlussansprache des Präsidenten Mag. Wolfgang Sobotka ........................... 284
Personalien
Verhinderungen ........................................................................................................ 21
Ordnungsrufe ....................................................................................... 66, 107, 129
Geschäftsbehandlung
Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried betreffend § 94 Abs. 2 GOG .......................................................................................................................... 31
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG .............................................................................................................. 43
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsident Mag. Wolfgang Sobotka ..................................... 281
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................ 284
Fragestunde (10.)
Inneres ..................................................................................................................... 21
Karl Mahrer (122/M); Mag. Georg Bürstmayr, Nurten Yılmaz
Ing. Reinhold Einwallner (128/M); Mag. Yannick Shetty, Barbara Neßler
Mag. Hannes Amesbauer, BA (120/M); Hermann Gahr
Mag. Meri Disoski (118/M); Edith Mühlberghuber
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (126/M); Dietmar Keck
Christian Ries (121/M); Philip Kucher, Mag. Romana Deckenbacher
Mag. Eva Blimlinger (119/M); Mag. Martin Engelberg, Wolfgang Zanger
Dr. Stephanie Krisper (127/M); Dr. Christian Stocker
Mag. Martin Engelberg (125/M); Mag. Gerald Loacker
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ................................................................................................ 2
1
Ausschüsse
Zuweisungen ............................................................................................................. 42
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1172 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz geändert wird (1280 d.B.) ......................................................................................... 43
RednerInnen:
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ 43
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ 44
Mag. Georg Bürstmayr ........................................................................................... 45
Annahme des Gesetzentwurfes in 1280 d.B. ........................................................... 57
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2081/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (1281 d.B.) .................................. 46
3. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1651/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung (1282 d.B.) ................................................................................................................ 46
RednerInnen:
Katharina Kucharowits ........................................................................................... 46
Mag. Johanna Jachs ............................................................................................... 47
Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................ 48
Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. 48
Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... 50
Mag. Georg Bürstmayr ........................................................................................... 50
Annahme des Gesetzentwurfes in 1281 d.B. ........................................................... 57
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1282 d.B. hinsichtlich des Antrages 1651/A(E) ........................................................................................................... 57
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1282 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung“ (228/E) .................................................................................................... 57
4. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1806/A(E) der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung von Gebäuden der Polizei mit Photovoltaik-Anlagen (1283 d.B.) .................................................................................................. 51
RednerInnen:
Andreas Minnich ..................................................................................................... 52
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................ 52
Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ 53
David Stögmüller .................................................................................................... 54
Hermann Gahr ......................................................................................................... 54
Mag. Hannes Amesbauer, B
A ................................................................................ 55
Karl Mahrer .............................................................................................................. 56
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1283 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Ausstattung von Gebäuden der Polizei mit Photovoltaik-Anlagen“ (229/E) ....................................................................................................... 57
5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1176 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird (1221 d.B.) ......................................................................................... 57
RednerInnen:
Dr. Susanne Fürst ....................................................................................... 58, 65
Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ 61
Mag. Christian Drobits ........................................................................................... 62
Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................. 63
Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................ 64
Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. 66
Annahme des Gesetzentwurfes in 1221 d.B. ........................................................... 67
6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2093/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden (1222 d.B.) ............................................................. 66
Redner:
Johann Singer ......................................................................................................... 66
Annahme des Gesetzentwurfes in 1222 d.B. ........................................................... 67
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2021 der Bundesregierung (III-422/1216 d.B.) ............................................ 68
RednerInnen:
Mag. Gerald Hauser ..................................................................................... 68, 84
Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... 71
Alois Kainz ............................................................................................................... 72
Cornelia Ecker ......................................................................................................... 73
Dipl.-Ing. Olga Voglauer ......................................................................................... 75
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. 76
Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................ 77
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. 79
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................ 80
Clemens Stammler ................................................................................................. 82
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. 83
Dietmar Keck ........................................................................................................... 84
Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ 85
Martina Diesner-Wais ............................................................................................. 86
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sockelförderbetrag für Arbeitsplätze am Bauernhof“ – Ablehnung ............................................................................................................... 69, 70
Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umverteilungsprämie um die Verteilungsgerechtigkeit der öffentlichen Steuermittel zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen“ – Ablehnung .......................................................................................................... 74, 88
Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der Fördermaßnahme ‚Soziale Angelegenheiten‘ (Soziale Dienstleistungen, SDL) im Rahmen der GAP-Fördermittel statt massiver Kürzung der Mittel“ – Ablehnung ........................................................................ 81, 88
Kenntnisnahme des Berichtes III-422 d.B. ............................................................... 88
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2083/A der Abgeordneten Hermann Gahr, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird (1217 d.B.) ............................................................................................. 86
RednerInnen:
Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... 87
Franz Hörl ................................................................................................................ 87
Annahme des Gesetzentwurfes in 1217 d.B. ........................................................... 88
Gemeinsame Beratung über
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2073/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (1226 d.B.) ......................................................................................... 88
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2040/A der Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (1223 d.B.) ................................................................................................................ 88
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2070/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (1227 d.B.) ......................................................... 89
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2071/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (1228 d.B.) ................................................................................. 89
13. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (1229 d.B.) ................................................................................. 89
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2072/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (1230 d.B.) ........................................................... 89
RednerInnen:
Josef Muchitsch ...................................................................................................... 89
Laurenz Pöttinger ................................................................................................... 92
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... 94
Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) .......................................................... 95
Mag. Markus Koza .................................................................................................. 95
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................. 97
Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher .............................................................. 98
Bettina Zopf ............................................................................................................. 100
Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... 101
Barbara Neßler ........................................................................................................ 102
Petra Wimmer .......................................................................................................... 103
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Hilfe für Arbeitslose“ – Ablehnung ........... 91, 120
Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch‑)Risikokinder“ – Ablehnung .............................................................................. 104, 118
Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 1226, 1227, 1228, 1229 und 1230 d.B. ....... 118
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1223 d.B. ................................................ 118
Gemeinsame Beratung über
15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1162 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (1232 d.B.) 105
16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2123/A(E) der Abgeordneten Franz Hörl, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ganzjahresperspektive für Saisoniers durch die Rot-Weiß-Rot – Karte“ (1233 d.B.) ............................................................................................ 105
17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1169 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das IEF-Service-GmbH-Gesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden (1234 d.B.) ............ 105
18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2074/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) geändert wird (1236 d.B.) ................................................................. 105
RednerInnen:
Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. 106
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................ 107
Mag. Christian Ragger ............................................................................................ 108
Barbara Neßler ........................................................................................................ 109
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. 110
Alois Stöger, diplômé (tatsächliche Berichtigung) ................................................. 113
Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher .............................................................. 113
Franz Hörl ................................................................................................................ 114
Mag. Markus Koza .................................................................................................. 115
Tanja Graf ................................................................................................................ 116
Peter Wurm .............................................................................................................. 117
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reform Rot-Weiß-Rot Karte: Fast Track einführen!“ – Ablehnung ................................................................................................. 111, 120
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1232, 1234 und 1236 d.B. ............................ 120
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1233 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Ganzjahresperspektive für Saisoniers durch die Rot-Weiß-Rot – Karte“ (230/E) .................................................................................................. 120
Gemeinsame Beratung über
19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1165 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 (Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz) erlassen und das Kapitalmarktgesetz 2019, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1181 d.B.) ................................................................................................................ 121
20. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1166 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Fiskalrates neu erlassen und ein Produktivitätsrat eingerichtet wird (Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 – FPRG 2021) (1182 d.B.) .............................................................. 121
RednerInnen:
Kai Jan Krainer ........................................................................................................ 121
Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. 122
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. 123
Dr. Elisabeth Götze ................................................................................................. 124
Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. ........................................ 124, 125
Angela Baumgartner .............................................................................................. 125
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ................................................................................. 125
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1181 und 1182 d.B. ................................. 193
Gemeinsame Beratung über
21. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2029/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuerliche Maßnahmen zur Mobilisierung privater Mittel für Bildung (1183 d.B.) . 127
22. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2030/A(E) der Abgeordneten Dipl.Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen (1184 d.B.) ........................... 127
23. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2080/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das COVID-19-Zweckzuschussgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert werden (1185 d.B.) 127
24. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2082/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das ABBAG-Gesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (1186 d.B.) ......................................................................................................... 127
RednerInnen:
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ 127
Karlheinz Kopf ......................................................................................................... 130
MMag. DDr. Hubert Fuchs ...................................................................................... 134
Mag. Sibylle Hamann .............................................................................................. 136
Mag. Martina Künsberg Sarre ................................................................................ 137
Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. ....................................................... 138
Tanja Graf ................................................................................................................ 139
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ 142
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ................................................................................. 143
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. 144
Gabriel Obernosterer .............................................................................................. 145
Dr. Christoph Matznetter (tatsächliche Berichtigung) ............................................ 146
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ 146
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1183 d.B. hinsichtlich des Antrages 2029/A(E) ........................................................................................................... 193
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1183 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit“ (231/E) ............... 193
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1184 d.B. ................................................ 193
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1185 und 1186 d.B. ................................. 193
Gemeinsame Beratung über
25. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ÖBBRahmenplan 2022-2027 (III-477/1193 d.B.) .................................. 147
26. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1144 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird (1195 d.B.) ...................................................................................... 147
27. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1158 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz – BFinG geändert wird (1196 d.B.) ................................................................................................................ 148
RednerInnen:
Erwin Angerer ......................................................................................................... 148
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................. 153
Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................ 154
Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. 154
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ......................................................... 155
Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. ....................................................... 158
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... 158
Hermann Weratschnig, MBA MSc ......................................................................... 159
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. 160
Hermann Gahr ......................................................................................................... 161
Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... 162
Maximilian Lercher ................................................................................................. 167
Andreas Ottenschläger .......................................................................................... 168
Gabriel Obernosterer .............................................................................................. 169
Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Planung und Errichtung einer Güterbahntrasse sowie Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Kärntner Zentralraum vor dem Bahnlärm“ – Ablehnung ............................................................................. 149, 172
Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der S 37 Klagenfurter Schnellstraße“ – Ablehnung 151, 172
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße – ‚Lobau-Tunnel‘“ – Ablehnung ............................................................ 164, 172
Kenntnisnahme des Berichtes III-477 d.B. ............................................................... 172
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1195 und 1196 d.B. ................................. 172
Gemeinsame Beratung über
28. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1161 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird (1192 d.B.) ............. 173
29. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1168 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden (1194 d.B.) ................................ 173
RednerInnen:
Hermann Weratschnig, MBA MSc ......................................................................... 173
Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. 175
Lukas Brandweiner ................................................................................................. 176
Dietmar Keck ........................................................................................................... 177
Christoph Stark ....................................................................................................... 178
Klaus Köchl ............................................................................................................. 178
Joachim Schnabel .................................................................................................. 179
Michael Bernhard .................................................................................................... 180
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1192 und 1194 d.B. ................................. 181
30. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2084/A(E) der Abgeordneten Ing. Martin Litschauer, Johannes Schmuckenschlager, Julia Elisabeth Herr, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend vehementes Eintreten gegen Mini-AKWs (SMRs) und Generation IV Nukleartechnologien auf EUEbene und über den
Antrag 1577/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auftreten gegen Mini-Atomkraftwerke als Klimaschutzmaßnahme (1266 d.B.) 181
RednerInnen:
Ing. Martin Litschauer ............................................................................................ 181
Robert Laimer .......................................................................................................... 182
Walter Rauch ........................................................................................................... 183
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. 187
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ......................................................... 188
Andreas Kollross .................................................................................................... 189
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. 190
Rudolf Silvan ........................................................................................................... 191
Joachim Schnabel .................................................................................................. 192
Entschließungsantrag der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringende Notwehrmaßnahmen gegen EU-Atomstrom-Verordnung“ – Ablehnung .................................................................................... 184, 192
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1266 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „vehementes Eintreten gegen Mini-AKWs (SMRs) und Generation IV Nukleartechnologien auf EU-Ebene“ (232/E) ........................................ 192
31. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1177 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen wird sowie das Suchtmittelgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (1255 d.B.) ............ 196
RednerInnen:
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. 196
Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................. 198
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ 199
Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... 200
Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................ 204
Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ............................................................. 204
Dr. Harald Troch ...................................................................................................... 206
Dr. Gudrun Kugler .................................................................................................. 207
Dr. Helmut Brandstätter ......................................................................................... 208
Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. 209
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. 211
Annahme des Gesetzentwurfes in 1255 d.B. ........................................................... 236
32. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1175 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird (1256 d.B.) 212
RednerInnen:
Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................ 212
Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................. 213
Mag. Christian Drobits ........................................................................................... 213
Mag. Christian Ragger ............................................................................................ 214
Dr. Christian Stocker .............................................................................................. 215
Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ............................................................. 216
Annahme des Gesetzentwurfes in 1256 d.B. ........................................................... 236
33. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2021 – Urh-Nov 2021) (1257 d.B.) .............................................................. 217
RednerInnen:
Katharina Kucharowits ........................................................................................... 217
Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................ 218
Katharina Kucharowits (tatsächliche Berichtigung) .............................................. 220
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. 220
Mag. Johanna Jachs ............................................................................................... 221
Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................ 222
Süleyman Zorba ...................................................................................................... 223
Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ............................................................. 224
Annahme des Gesetzentwurfes in 1257 d.B. ........................................................... 237
34. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1170 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2021 – MinVersValG 2021) (1258 d.B.) ................................................................................................................ 225
RednerInnen:
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................ 225
Mag. Corinna Scharzenberger .............................................................................. 227
Annahme des Gesetzentwurfes in 1258 d.B. ........................................................... 237
Gemeinsame Beratung über
35. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2094/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Zivilrechts-Mediations-Gesetz und das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz geändert werden (1259 d.B.) ................................... 228
36. Punkt: Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Parteiengesetz 2012, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden (1260 d.B.) ................................................................................................... 229
RednerInnen:
Mag. Christian Ragger ............................................................................................ 229
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................ 229
Dr. Christian Stocker .............................................................................................. 230
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1259 und 1260 d.B. ................................. 238
37. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 302/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umbenennung der „Justizwache“ in „Justizpolizei“ (1261 d.B.) .............................................................. 231
RednerInnen:
Christian Lausch ..................................................................................................... 231
Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................. 232
Bettina Zopf ............................................................................................................. 233
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1261 d.B. ................................................ 238
38. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1941/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, und das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe (Suchtmittelgesetz – SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, geändert werden (1262 d.B.) 234
RednerInnen:
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. 234
Carina Reiter ............................................................................................................ 235
Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ 235
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1262 d.B. ................................................ 239
Gemeinsame Beratung über
39. Punkt: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über die Regierungsvorlage (1174 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird (WEG-Novelle 2022 – WEG-Nov 2022) (1286 d.B.) ......................... 239
40. Punkt: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 1185/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ausschließung von Wohnungseigentümern gem. § 36 Abs. 1 WEG wegen rechtskräftiger Verurteilung aufgrund terroristischer Straftaten (1287 d.B.) ................................................................................................................ 239
41. Punkt: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 1188/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtskräftige terroristische Straftaten als wohnrechtlicher Kündigungsgrund gem. § 30 MRG und präventiver Ausschluss von Terroristen aus gefördertem Wohnraum (1288 d.B.) ............................................................................. 239
RednerInnen:
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... 239
Mag. Nina Tomaselli ............................................................................................... 241
Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ 245
Johann Singer ......................................................................................................... 245
Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................ 246
Bundesministerin Dr. Alma Zadić, LL.M. ............................................................. 247
Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... 248
Dr. Harald Troch ...................................................................................................... 249
Maximilian Köllner, MA .......................................................................................... 250
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „weitere Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)“ – Ablehnung ................................................................................. 240, 251
Annahme des Gesetzentwurfes in 1286 d.B. ........................................................... 250
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1287 und 1288 d.B. ...................... 250
Gemeinsame Beratung über
42. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 2122/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds geändert werden, sowie über den
Antrag 2010/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz geändert wird (1241 d.B.) .............................................. 251
43. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1898/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kultur und Corona im Herbst/Winter 2021 (1242 d.B.) ....................................................... 252
44. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 2095/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung für Bundesmuseen, Österreichische Nationalbibliothek und Bundestheater zur Abfederung der Auswirkungen der jüngsten COVID-19 Restriktionen (1243 d.B.) ..................................................................................................... 252
RednerInnen:
Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... 252
Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................ 255
Ing. Mag. Volker Reifenberger ............................................................................... 257
Maria Großbauer ..................................................................................................... 258
Henrike Brandstötter .............................................................................................. 259
Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer ................................................................... 260
Mag. Martin Engelberg ........................................................................................... 262
Dr. Harald Troch ...................................................................................................... 262
MMag. Dr. Agnes Totter, BEd ................................................................................ 263
Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterstützung des Buchhandels und von Musikverlagen in der Pandemie“ – Ablehnung ........................................................ 253, 266
Annahme des Gesetzentwurfes in 1241 d.B. ........................................................... 265
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1242 und 1243 d.B. ...................... 265
45. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 135/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine rasche Erarbeitung eines umfassenden UrheberInnenvertragsrechts (1244 d.B.) ............. 264
RednerInnen:
Katharina Kucharowits ........................................................................................... 264
Mag. Johanna Jachs ............................................................................................... 265
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1244 d.B. ................................................ 266
Gemeinsame Beratung über
46. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 632/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1252 d.B.) ........................................................................ 266
47. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 2043/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (1253 d.B.) ......................................................................................... 267
48. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 1702/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bezug von Krankengeld darf nicht zum Verlust von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld führen (1254 d.B.) ............................................... 267
RednerInnen:
Petra Wimmer .......................................................................................................... 267
Nikolaus Prinz ......................................................................................................... 268
Edith Mühlberghuber .............................................................................................. 268
Barbara Neßler ........................................................................................................ 269
Eva Maria Holzleitner, BSc .................................................................................... 269
Michael Bernhard .................................................................................................... 270
Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab ....................................................... 271
Christian Ries .......................................................................................................... 272
Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda ............................................................................ 273
Maximilian Köllner, MA .......................................................................................... 278
Norbert Sieber ......................................................................................................... 279
Lukas Brandweiner ................................................................................................. 280
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1252 und 1253 d.B. ................................. 281
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1254 d.B. ................................................ 281
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B! (2149/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B! (2150/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Impfpflicht, nein zur Diskriminierung Ungeimpfter, ja zum Plan B! (2151/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung und Transparenz betreffend Unvereinbarkeiten für die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums im Zusammenhang mit Forschungsaufträgen für die Pharmaindustrie und Impfstoffhersteller (2152/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Cool-off-Phase gegen Medien-Postenschacher (2153/A)(E)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens für das Jahr 2022 (2154/A)(E)
Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung für Gemeinden bei der Anschaffung von Gerätschaften der Feuerwehr (2155/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform Rot-Weiß-Rot Karte: Fast Track einführen! (2156/A)(E)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz in Budgets für Informationstätigkeit bringen (2157/A)(E)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetzes mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 erlassen wird (Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 – BFRG 2022-2025) geändert wird (2158/A)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere – einstimmigen Entschließungsantrag endlich umsetzen! (2159/A)(E)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Gemeindemilliarde (2160/A)(E)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetzes über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen geändert wird (2161/A)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitungen als Erdkabel (2162/A)(E)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flexibilisierung Ladenöffnungszeiten Selbstbedienungshofläden (2163/A)(E)
Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Künftige Finanzierung von IHS und WIFO (2164/A)(E)
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Künftige Finanzierung von IHS und WIFO (2165/A)(E)
Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umverteilungsprämie um die Verteilungsgerechtigkeit der öffentlichen Steuermittel zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen (2166/A)(E)
Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Fördermaßnahme „Soziale Angelegenheiten“ (Soziale Dienstleistungen, SDL) im Rahmen der GAP-Fördermittel statt massiver Kürzung der Mittel (2167/A)(E)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassender Gewaltschutz (2168/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG wider der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler (2169/A)
Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens (2170/A)(E)
Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens (2171/A)(E)
Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2172/A)
Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (2173/A)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem besondere Ziele für den Verkehr erlassen werden (Bundesverkehrszielegesetz) (2174/A)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung einer flächendeckenden LKW-Maut (2175/A)(E)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostentragung des CO2-Preises im Wohnbereich durch die Vermieter*innen (2176/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug-Umsetzung bis zum 31. März 2022“ (2177/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertretung der Verbraucherinteressen bei Normungen mit Umsetzungstermin 31. März 2022 (2178/A)(E)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Familienbeihilfe und der Lehrlingsfreifahrt (2179/A)(E)
Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (COVID-19-Compliance-Gesetz) (2180/A)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimakrise, die soziale Frage unserer Zeit! (2181/A)(E)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimakrise, die soziale Frage unserer Zeit! (2182/A)(E)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend entschiedenes Vorgehen zur Bekämpfung von LGBTIQ-feindlicher Hasskriminalität (2183/A)(E)
Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010 (EIWOG 2010) und das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden (2184/A)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringende Notwehrmaßnahmen gegen EU-Atomstrom-Verordnung (2185/A)(E)
Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiheit ohne Ablaufdatum (2186/A)(E)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Treibstoffpreisdeckelung (2187/A)(E)
Dr. Gudrun Kugler, Mag. Eva Blimlinger, Sabine Schatz, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend den verstärkten Schutz von Medienvertreterinnen und -vertretern im Zuge der Covid 19 – Pandemie (2188/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend nachhaltige IT-Geräte und Lücken bei Ausfuhrverbot von Elektroschrott in Nicht-OECD-Länder (8954/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend nachhaltige IT-Geräte und Lücken bei Ausfuhrverbot von Elektroschrott in Nicht-OECD-Länder (8955/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend nachhaltige IT-Geräte und Lücken bei Ausfuhrverbot von Elektroschrott in Nicht-OECD-Länder (8956/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend nachhaltige IT-Geräte und Lücken bei Ausfuhrverbot von Elektroschrott in Nicht-OECD-Länder (8957/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend nachhaltige IT-Geräte und Lücken bei Ausfuhrverbot von Elektroschrott in Nicht-OECD-Länder (8958/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend nachhaltige IT-Geräte und Lücken bei Ausfuhrverbot von Elektroschrott in Nicht-OECD-Länder (8959/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Tablets und Notebooks für Schüler*innen (8960/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend nachhaltige IT-Geräte und Lücken bei Ausfuhrverbot von Elektroschrott in Nicht-OECD-Länder (8961/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend nachhaltige IT-Geräte und Lücken bei Ausfuhrverbot von Elektroschrott in Nicht-OECD-Länder (8962/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend nachhaltige IT-Geräte und Lücken bei Ausfuhrverbot von Elektroschrott in Nicht-OECD-Länder (8963/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend nachhaltige IT-Geräte und Lücken bei Ausfuhrverbot von Elektroschrott in Nicht-OECD-Länder (8964/J)
Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Zukunft des ORF (8965/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Rechtsschutzbeauftragte Aicher und politische Einflussnahme auf das „Ibiza“-Verfahren (8966/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Die im ersten Halbjahr erbrachten Dienstleistungen an das BMI (8967/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage III zu Abschiebelager in Serbien (8968/J)
Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend „Umsetzung der Aarhus-Konvention“ (8969/J)
David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Folgeanfrage zur Anbahnung von Unternehmen aus Jan Marsaleks Umfeld an das Außenministerium (8970/J)
Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend „Milliardenverteilung im ÖBB-Rahmenplan“ (8971/J)
Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Erhöhung der Saisonkontingente statt Verbesserung der Arbeitsbedingungen (8972/J)
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Mit Steuergeld finanzierte Studien vor Parlament versteckt (Folgeanfrage) (8973/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kulturvermittlung in Bildungseinrichtungen (8974/J)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kulturvermittlung in Österreich (8975/J)
Ing. Martin Litschauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Gewässerverunreinigungen an der Thaya und Pulkau durch die Jungbunzlauer Austria AG – erneute Fragestellung wegen offengebliebener Punkte und neuem Kenntnisstand (8976/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine Damen und Herren, ich darf Sie zum zweiten Tag unserer Dezemberplenarwoche recht herzlich begrüßen. Die Sitzung ist damit eröffnet.
Ich begrüße auch die Damen und Herren von den Medien und vor allem unsere Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Rosa Ecker, MBA, Peter Schmiedlechner, Michel Reimon, MBA und Mag. Julia Seidl.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc wird durch Staatssekretärin Claudia Plakolm vertreten, Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler durch Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner.
*****
Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung wie üblich von ORF 2 bis 13 Uhr übertragen wird, ORF III überträgt sie bis 19.15 Uhr, und anschließend wird die Sitzung in der TVthek kommentiert übertragen. Auch die privaten Fernsehstationen übertragen auszugsweise unsere Sitzungen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Fragestunde. Ich darf den Herrn Bundesminister für Inneres recht herzlich begrüßen.
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund vorgenommen – das ist ja eingeübt –, und der Herr Innenminister wird vom Rednerpult der Abgeordneten aus antworten.
Die Anfragezeit beträgt jeweils 1 Minute. Die Redezeit für die Beantwortung der Anfrage beträgt 2 Minuten, für die Zusatzfrage 1 Minute. Ich werde dann jeweils ein Zeichen geben, wenn die Zeit abgelaufen ist.
Inneres
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 1. Anfrage, jener des Abgeordneten Mahrer an den Herrn Bundesminister. – Bitte sehr.
Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Einen schönen guten Morgen, Herr Bundesminister! Gleich zu Beginn Ihrer Amtszeit stelle ich meine Frage an Sie, die mit der Initiative
Gemeinsam sicher zusammenhängt. Ich weiß, dass Ihnen diese Initiative ebenso ein Herzensanliegen ist wie mir, denn ich glaube, es ist wichtig, dass Polizistinnen und Polizisten auf Augenhöhe mit den Menschen in den Ländern, in den Regionen, in den Städten, in den Gemeinden gemeinsam Sicherheit gestalten.
Ein ganz wesentlicher Kernbereich bei Gemeinsam sicher ist die Präventionsarbeit. Meine Frage an Sie, Herr Bundesminister: Auf welchen Bereich in der Prävention, also in der Vorbeugung von Straftaten wollen Sie einen besonderen Schwerpunkt setzen?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 122/M, hat folgenden Wortlaut:
„Gibt es von Ihnen im Rahmen der Initiative ‚Gemeinsam.Sicher‘ einen Bereich der Präventionsarbeit, auf den Sie ein besonderes Augenmerk legen möchten?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben recht, in der Tat: Gemeinsam sicher ist eine Erfolgsgeschichte, ein Projekt des Innenministeriums, das bereits seit dem Jahr 2016 durchgeführt wird, ein Projekt, das vor allem auch den engen Kontakt, die enge Bindung zwischen der Bevölkerung und der Exekutive entsprechend sicherstellen soll, aber nicht nur zwischen der Exekutive und der Bevölkerung, sondern auch der Wirtschaft und den Gemeinden. Als langjähriger Bürgermeister darf ich sagen, dass die Initiative Gemeinsam sicher bis hin zur kommunalen Ebene sehr erfolgreich umgesetzt wurde und umgesetzt wird.
Bürgernahe Polizeiarbeit ist ein ganz wesentlicher Punkt, gerade in der Prävention, die Sie auch angesprochen haben, ebenso kommunale Präventionsarbeit mit Sicherheitsgemeinderäten, mit vielen Verantwortlichen auf Bezirksebene, auf Landesebene, aber auch auf Gemeindeebene. Zudem gibt es viele Sicherheitspartnerschaften, auch mit Institutionen – auch ein ganz wichtiger Punkt, gerade in der aktuellen Situation –: mit Wirtschaftskammer, Post, Spar, Rewe, Wiener Linien, ÖBB. Auch das sind wichtige Partnerschaften, gerade im Bereich der Prävention.
Wichtig ist, um eben diese Bürgernähe in der Prävention sicherzustellen, dass es ein niederschwelliges Informationsangebot gibt – Informationsfolder, die der Bevölkerung über die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden –, Sicherheitspartner in den Regionen und natürlich auch das Angebot, dass es, wenn jemand den Eindruck hat, dass es ein Sicherheitsproblem gibt, einen sehr unmittelbaren, direkten Kontakt mit den Dienststellen, mit Beratungsstellen oder Ähnlichem gibt.
Das betrifft alle Bereiche: den Bereich der Wirtschaft, den Bereich der Institutionen, den Bereich der Sicherheitseinrichtungen, den Bereich der Gesundheitseinrichtungen, aber durchaus auch ganz aktuell den Bereich der Medien.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? (Abg. Mahrer schüttelt den Kopf.)
Dann stellt Abgeordneter Bürstmayr die nächste Frage. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte bei diesem Thema einhaken und mit der im Moment sehr aktuellen Frage der Radikalisierung fortsetzen.
Am 1. Dezember hat Ihr Haus mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus ganz Österreich zum Thema Dialog und Diskurs gegen Radikalisierung ein Gespräch geführt.
Ich möchte fragen, welche Ergebnisse dieses Gespräch erbracht hat.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter, Sie haben recht: Aufgrund der aktuellen Lage, der aktuellen Bedrohungsbilder, vor allem auch in der Kommunalpolitik – ich habe schon gesagt, ich war selber lange Jahre Bürgermeister, und ein Bürgermeister aus meiner Region war auch unmittelbar betroffen –, war es notwendig, mit lokalen Verantwortungsträgern entsprechende Sicherheitsgespräche zu führen.
Mein Vorgänger Karl Nehammer hat das am 1. Dezember auch durchgeführt, und zwar mit dem Gemeindebundpräsidenten Alfred Riedl, dem DSN-Leiter Omar Haijawi-Pirchner und dem BKA-Direktorstellvertreter Manuel Scherscher, damit auch im Bereich der Bürgermeister die Informationen entsprechend sichergestellt sind, gerade auch betreffend das Thema der Radikalisierung in manchen Bereichen – rechter Randgruppen, die unterwegs sind, Hooligangruppen, die in diesem Bereich bei Kundgebungen unterwegs sind. Da bedarf es eben eines engen Kontaktes, und da sind wir sehr froh, dass wir mit Gemeinsam sicher diese Plattform schon geschaffen haben. Das wird in diesem Bereich fortgesetzt, so wie es auch heute einen entsprechenden Kontakt mit den Medien geben wird.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordnete Yılmaz. – Bitte.
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Italien, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien – da schau her! –, Ungarn und Zypern, regional in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und in den USA: All diese Länder haben eine Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten. Sie werden sich ja etwas dabei gedacht haben.
In der Sitzung des Innenausschusses haben Sie erklärt, dass Sie persönlich dagegen sind. Können Sie mir bitte sagen, aus welchen konkreten Gründen Sie sich gegen eine Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten aussprechen, und unter welchen Umständen Sie sich diese doch vorstellen können?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ja, Frau Abgeordnete, Sie haben recht: Ich habe auch schon in der Sitzung des Innenausschusses entsprechend angesprochen, dass ich es gerade jetzt in dieser sensiblen Phase für sehr problematisch halten würde, das einzuführen.
Das wird seit vielen Jahren diskutiert, auch auf europäischer Ebene, und aus der jetzigen Sicht der Dinge halte ich es in der derzeitigen Phase für nicht zielführend. Gerade Polizistinnen und Polizisten – Sie wissen das – sind bei Demonstrationen auch immer wieder Ziel von Gewalt, daher bin ich in dieser Frage sehr zurückhaltend, ablehnend.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 2. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Guten Morgen, Herr Innenminister! Meine Damen und Herren, wir alle haben noch die schrecklichen Bilder in Erinnerung, als Ihr Vorgänger als Innenminister, der jetzige Bundeskanzler Karl Nehammer, mitten in der Nacht gut integrierte Jugendliche mit Polizeigewalt aus dem Schlaf gerissen und abgeschoben hat. Daher meine Frage:
„Werden Sie sich – anders als Ihr Vorgänger – gegen Abschiebungen von gut integrierten Kindern und Jugendlichen, die Österreich als ihre Heimat gefunden und angenommen haben, einsetzen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass es ein Faktum ist, dass jeder, der tatsächlich Schutz braucht, diesen in Österreich auch bekommt, und allein heuer haben 5 400 Kinder in unserem Land auch Schutzstatus erhalten. Ich werde aber sehr konsequent diesen Weg meines Vorgängers weiter umsetzen, wenn es darum geht, Entscheidungen von unabhängigen Gerichten entsprechend zur Umsetzung zu bringen. Ich halte das für wichtig und richtig, weil es hier eine klare Linie zu halten gilt, dass, wenn das Gericht Entscheidungen trifft, diese von den Exekutivkräften auch zur Umsetzung zu bringen sind.
Daher darf ich das auch so beantworten: Wir werden diesen klaren, konsequenten Weg auch unter meiner Führung fortsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Innenminister, wenn Sie sagen, all jene, die Schutz brauchen, werden in Österreich Schutz finden, schließe ich mit einer Frage an: Werden Sie sich für das Ende der menschenunwürdigen und menschenrechtswidrigen Push-backs sowie die Auflösung der Elendslager in Griechenland einsetzen und sich auf europäischer Ebene für eine solidarische Aufnahme von Schutzsuchenden durch alle – durch alle! – EU‑Staaten einsetzen, das heißt auch inklusive Österreich? (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass Österreich über die letzten Jahre und Jahrzehnte bei der Hilfe von Asylsuchenden Überdurchschnittliches geleistet hat. Wir sind europaweit das am drittstärksten belastete Land in diesem Bereich, was die Asylwerberzahlen betrifft, und wir haben da immer wieder geholfen. Es muss aber auch klar sein, dass dieser Weg – Schutz der Außengrenzen und so viele Rückführungen wie möglich – auch von mir als Innenminister entsprechend konsequent fortgesetzt wird. Daher habe ich auch vor wenigen Tagen das Schreiben der zuständigen Innenkommissarin Ylva Johansson betreffend ein Resettlementprogramm für 40 000 afghanische Asylwerber abgelehnt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordneter Shetty. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Guten Morgen, Herr Innenminister! Meine Frage schließt daran an. Kollege Einwallner hat es schon gesagt: Im Jänner 2021 wurden unter Ihrem Vorgänger, dem jetzigen Bundeskanzler Nehammer, drei bestens integrierte Kinder mit ihren Familien mitten in der Nacht mit Hundestaffeln abgeführt und wenig später abgeschoben. Das hat zu so immenser Kritik geführt, dass die Bundesregierung eine eigene Kindeswohlkommission eingerichtet hat, und diese Kindeswohlkommission hat sich das sehr genau angeschaut und elf ganz konkrete Empfehlungen abgegeben.
Mich würde interessieren: Welche dieser elf Empfehlungen finden Sie ganz konkret gut und welche finden Sie schlecht?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr
Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter, ich darf auch an dieser Stelle Folgendes wiederholen: Diese Abschiebung, diese Außerlandesbringung erfolgte nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, und die Exekutive hat dies auch entsprechend durchgeführt.
Sie haben die Kindeswohlkommission, die sogenannte Griss-Kommission, angesprochen. Da gibt es einige Empfehlungen, die bereits in Zusammenarbeit mit dem Innenressort umgesetzt werden, beispielsweise gibt es einen Leitfaden mit wesentlichen Kriterien, wie das Kindeswohl auch immer entsprechend zu berücksichtigen, ein Vieraugenprinzip bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen und die umfassende Berücksichtigung des Kindeswohles auch bei der Unterbringung und Betreuung, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage geht in eine ähnliche Richtung, und zwar geht es um die vulnerabelste Gruppe unter den Schutzsuchenden, um die Kinder – Kinder, die besonderen Schutzes bedürfen. Welche Maßnahmen wurden nach den Empfehlungen der Kindeswohlkommission, aber auch des Beirates im Bundesministerium für Inneres in Bezug auf die Kindeswohlkommission im Bereich Fremden- und Asylrecht gesetzt? Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich schon gesetzt?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielen Dank für die Frage, Frau Abgeordnete. Ich muss mich hier leider wiederholen. Wie auch die Frage zuvor das getan hat, haben Sie die Kindeswohlkommission angesprochen, diese sogenannte Griss-Kommission, wie sie auch heißt. Es wurde ein Leitfaden erarbeitet, gemäß dem das Vieraugenprinzip bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ein ganz wichtiger Punkt ist. Das Kindeswohl steht da im Mittelpunkt. Auch oder gerade bei solch schwierigen Entscheidungen wie Außerlandesbringungen, bei Abschiebungen muss das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen, und die Exekutive ist angehalten, das auch entsprechend zu berücksichtigen – nach Maßgaben der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes. – Vielen Dank. (Abg. Leichtfried: ... zum zweiten Mal eine Frage nicht beantwortet!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 3. Anfrage stellt Herr Kollege Abgeordneter Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Guten Morgen, Herr Präsident! Herr Bundesminister, Sie wissen ja, die Zahlen der illegalen Grenzübertritte und der Asylanträge sind exorbitant hoch. Obwohl es eigentlich geheißen hat, wir haben eine De-facto-Nullzuwanderung, stehen wir jetzt bei über 30 000 illegalen Grenzübertritten.
Wir haben auch die Folgewirkungen, dass nämlich die Asylheime wie die Schwammerln aus dem Boden schießen, ständig werden neue Quartiere eröffnet. Auch der Druck wird immer größer. Wir wissen das von den verschiedenen Routen, wir sehen auch, was in anderen Ländern los ist. Wir wissen, dass der EU-Türkei-Deal sehr, sehr fragil ist. Das Asylproblem ist also riesenriesengroß.
Sie haben gesagt, Sie werden da auch eine harte Linie fahren. Da bin ich gespannt, denn das hat auch Ihr Vorgänger Nehammer gesagt, er hat aber mehr Showpolitik betrieben. Darum würde ich von Ihnen jetzt gerne wissen, ob Sie wirklich eine echte, konsequente Asylpolitik umsetzen werden.
Meine Frage, Herr Bundesminister:
„Was werden Sie unternehmen, um die massenhaft stattfindende illegale Migration nach Österreich zu beenden?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter, Sie haben recht, es hat über 35 000 Asylanträge bis dato, bis Ende November dieses Jahres, gegeben. Ich kann nur sagen, der von Karl Nehammer bereits eingeschlagene Weg wird auch von mir konsequent fortgesetzt werden (Abg. Kickl: Bitte nicht! – Abg. Kassegger: Oje! – Zwischenruf des Abg. Hauser) – ich wiederhole das auch gerne hier an dieser Stelle –, mit dem Schutz der EU-Außengrenzen als ganz essenziellem Ziel. Das wurde vor wenigen Tagen im Rahmen des Salzburg Forums gemeinsam mit den Westbalkanstaaten beraten, denn das geht nur in einer entsprechenden Allianz mit den Nachbarn, mit diesen Ländern, und das werden wir konsequent fortsetzen.
Ein wesentliches Ziel ist auch der Fokus auf Rückführungen für jene Menschen, die eben kein Bleiberecht haben – am besten bereits vor den Toren der Europäischen Union. Da haben wir als konkretes Beispiel, meine Damen und Herren Abgeordnete, den Rückkehrplan mit Bosnien erarbeitet. Wir arbeiten mit diesem Land ganz speziell zusammen, Experten aus Bosnien nehmen auch bei Rückführungen in Österreich teil, damit auch bereits von Bosnien Rückführungen durchgeführt werden können. Die Zusammenarbeit mit den Westbalkanländern ist da ganz, ganz entscheidend. Dazu haben wir auch die sogenannte JCP-Stelle eingeführt, wo die Koordination möglichst rasch durchgeführt werden soll.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Herr Bundesminister, mich würde der Bereich des Grenzschutzes interessieren: Wir wissen ja, dass unsere Polizisten und Soldaten, die dort wirklich hervorragende Arbeit leisten, aufgrund der gültigen Rechtslage mehr oder weniger leider ein Empfangskommando sind. Sobald das Zauberwort Asyl ausgesprochen ist, sind die Herrschaften im Asylverfahren. Das sollten wir uns nicht mehr bieten lassen! Auch Ihr Amtsvorgänger Nehammer hat gesagt, dass das so nicht geht, und hat angekündigt, auch auf europäischer Ebene Schritte zu setzen.
Meine Frage wäre konkret: Wären Sie dazu bereit, den Grenzschutz konsequent im Sinne von verstärkten Push-backs, aber auch mit der Errichtung physischer Grenzschutzbarrieren und richtiger Abwehr dieser illegalen Eindringlinge, wie das am Beispiel Polen, die das sehr, sehr gut machen, zu sehen ist, umzusetzen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter, ich denke, der Grenzschutz wird durch unsere Polizistinnen und Polizisten, in manchen Bereichen auch in Abstimmung mit dem österreichischen Bundesheer, exzellent durchgeführt. Da wird auch an der Außengrenze mit Assistenz aus Österreich entsprechend mitgeholfen, damit es zu einer konsequenten Außensicherung kommt. Illegale Push-backs gibt es in Österreich nicht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Gahr. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben diese Frage ein bisschen vorweggenommen. Es geht um diese JCP, die Joint-Coordination-Plattform. Diese wurde ja in Wien eingerichtet. Vielleicht können Sie noch einmal erläutern, was genau die Hintergründe sind und wieso sie eigentlich in Wien angesiedelt wurde.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Warum in Wien, Herr Abgeordneter? – Weil unser Land, weil Österreich – ich habe das zu Beginn einer anderen Frage auch gesagt – im Bereich der Asylwerber sehr stark, überdurchschnittlich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, belastet ist. Daher ging es darum, vor allem mit den Westbalkanländern, mit der Gruppe Salzburg Forum die Koordination zu verbessern, um rechtzeitig auf Migrationsströme, auf illegale Migration reagieren zu können.
Zu diesem Zwecke wurde unter meinem Vorgänger Karl Nehammer eben die sogenannte JCP eingerichtet – rasch, unbürokratisch, keine Doppelgleisigkeiten mit Einheiten der Europäischen Union. Ich kann Ihnen ankündigen, es wird auch zu Beginn des nächsten Jahres, im Frühjahr, eine sogenannte JCP-Rückkehrerkonferenz mit diesen Staaten geben, in Wien. Schutz der EU-Außengrenze geht nur im Verbund, in der Zusammenarbeit mit anderen Ländern, die da auch betroffen sind. (Abg. Gahr: Danke!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 4. Anfrage stellt Abgeordnete Disoski. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Guten Morgen, Herr Innenminister! Meine Frage fokussiert auf ein anderes Thema. Wir haben in Österreich die Situation, dass wir heuer schon über 30 Frauenmorde verzeichnen, es hat 50 Mordversuche an Frauen gegeben. Wir wissen, dass in den vergangenen zehn Jahren die Bundesregierungen da leider säumig waren, wenn es darum gegangen ist, den Opferschutz, den Gewaltschutz und auch die Gewaltprävention zu stärken. Zehn Jahre gab es da bei den Budgets keine Erhöhungen.
Die türkis-grüne Bundesregierung geht einen anderen Weg. Wir haben Opferschutz, Gewaltschutz, Gewaltprävention jetzt zum dritten Mal in Folge finanziell gestärkt, und zwar im Familienministerium, im Frauenministerium, im Justizministerium, im Gesundheits- und Sozialministerium und eben auch im Innenministerium.
Meine Frage an Sie ist daher: Welche Maßnahmen setzen Sie im Innenministerium für Gewaltschutz, Gewaltprävention, um Männergewalt gegen Frauen vorzubeugen?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 118/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Maßnahmen hat das Innenministerium 2021 getroffen, um die Gewalt gegen Frauen und Mädchen, vor allem durch die opferschutzorientierte Täterarbeit, zu bekämpfen?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Geschätzte Frau Abgeordnete, Gewaltschutz muss in einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz behandelt werden. Ich denke, da sind wir uns in diesem Haus alle einig. Ich denke, wir sind uns auch einig, und ich halte es auch für wichtig, dass da ein ministeriumsübergreifender Ansatz gewählt wurde.
Wir müssen alles dafür tun, um Frauen, Kinder und Familien entsprechend vor Gewalt zu schützen. Österreich hat, und das wissen Sie, im Gewaltschutz eine Vorreiterrolle, mit dem ersten Gewaltschutzgesetz im Jahr 1997. Da wurde von meinem Vorgänger auch ein entsprechender Weg eingeschlagen, den ich gemeinsam mit Ihnen auch konsequent fortsetzen möchte.
Sie haben auch explizit die opferschutzorientierte Täterarbeit erwähnt: Aufgrund des Gewaltschutzgesetzes 2019 wurden die Beratungsstellen für Gewaltprävention errichtet. Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren wurden im Sommer 2021 die
Verträge abgeschlossen, und seit dem 1. September 2021 sind in allen Bundesländern diese Stellen auch operativ tätig – beispielsweise mit dem Verein Neustart oder der Caritas.
Die Aufgabe: Gewaltpräventionsberatung von Gefährderinnen und Gefährdern im Zusammenhang mit Gewalt in der Privatsphäre; 90 Prozent der Gefährder sind männlich. Nach einem Ausspruch eines Annäherungs- und Betretungsverbotes haben die Gefährder binnen fünf Tagen mit den Beratungsstellen Kontakt aufzunehmen. Erste Beratungen finden innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme statt, und die Beratung umfasst mindestens sechs Beratungsstunden.
Wir vonseiten des Innenministeriums wenden für diese Maßnahmen jährlich 9 Millionen Euro auf. Und Sie haben recht, insgesamt wurde das Budget deutlich erhöht, mit 24,6 Millionen Euro wurde das größte Gewaltschutzpaket der vergangenen Jahre eingesetzt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? (Abg. Disoski schüttelt den Kopf.)
Dann stellt Frau Abgeordnete Mühlberghuber die nächste Frage. – Bitte.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, Ihre Kollegin, Frau Edtstadler, hat in einem Interview auf Puls 24 gesagt – ich zitiere –: Gewalt an Frauen sei generell ein Zuwanderungsproblem, mit den Migrationsströmen sei auch ein Frauenbild importiert worden, das mit unserer Wertehaltung nichts zu tun habe.
Meine Frage an Sie, Herr Bundesminister, lautet: Was werden Sie unternehmen, um dieses Problem in den Griff zu bekommen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Gewalt an Frauen, Gewalt in Familien ist ein Problem, das ich als gesamtgesellschaftliches ansehe – in allen Bevölkerungsschichten, in allen Strukturen. Aus diesem Grunde – da muss ich mich wiederholen – hat diese Bundesregierung auch entsprechende Akzente gesetzt, auch das Budget entsprechend erhöht, damit wir solche schrecklichen Taten, Gewalt in der Familie, Gewalt an Frauen, in Zukunft verhindern können. Das muss unser Ziel sein, das muss unser gesamtgesellschaftliches Ziel sein, und zwar ministeriumsübergreifend. Mit dem Justizministerium, mit dem Frauenministerium müssen wir da Akzente finden, um das bestmöglich verhindern zu können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Trauttmansdorff. – Bitte.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Bundesminister, herzlich willkommen, erstmals hier im Hohen Haus bei einer Fragestunde! Ein Thema, das Sie sicher sehr intensiv beschäftigt – wir haben uns auch schon im Innenausschuss damit beschäftigt und auch im Unterausschuss ist das Thema –, sind die Coronademonstrationen, bei denen es ja durchaus eine steigende Aggressivität auf der einen Seite, auf der anderen Seite auch einen stärker auftretenden Extremismus in Teilen dieser Demonstrierenden – aber durchaus auch wahrnehmbar – gibt.
Meine Frage: Welche Maßnahmen setzen Sie, um das in den Griff zu bekommen?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 126/M, hat folgenden Wortlaut:
„Mit welchen Maßnahmen soll der steigenden Aggressivität und dem Extremismus im Zusammenhang mit den Corona Demonstrationen insbesondere auf Grund der zu erwartenden Verschlechterung wegen der geplanten Impfpflicht entgegengewirkt werden?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Zeit der Pandemie ist in der Tat für uns alle eine ganz besonders herausfordernde.
Ich durfte mir in den wenigen Tagen, seit ich diese Funktion bekleide, ein Bild machen, was das für die Arbeit der Exekutive, für die Polizei bedeutet. Natürlich ist das für sie eine ganz, ganz besonders herausfordernde Zeit, weil es bei diesen Demonstrationen Randgruppen – rechte Randgruppen, Hooligans, Staatsverweigerer, Verschwörungstheoretiker – gibt, die letztendlich versuchen, diese Demonstrationen zu unterwandern, um da auch ihr eigenes Geschäft zu betreiben.
Ich darf vom letzten Wochenende berichten – die Exekutive geht dementsprechend konsequent vor –: fast 900 Anzeigen, entsprechende Festnahmen bei über 70 Kundgebungen. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Es ist die Aufgabe der Polizei, entsprechend einzuschreiten und die Sicherheit aller zu gewährleisten. Das sind einerseits jene, die friedliebend demonstrieren, aber andererseits vor allem die Gesundheitseinrichtungen, das sind auch Medienvertreter, die zuletzt auch angegriffen wurden.
Es ist die Aufgabe der Exekutive, da entsprechend konsequent einzuschreiten. Diesen Weg werden wir fortsetzen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Ich halte fest, dass Sie jetzt keine Maßnahmen erläutert haben, sondern nur die Situation.
Ihr neuer DSN-Direktor hat als Maßnahme in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, weitere Überwachungsmaßnahmen zu forcieren, also der Polizei da mehr Kompetenzen zu geben. Wie stehen Sie solchen Überlegungen gegenüber?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Also grundsätzlich, Herr Abgeordneter, denke ich, dass ich die Maßnahmen skizziert habe, und zwar dass die Exekutive, wenn es notwendig ist, konsequent einschreitet und auch einschreiten muss, nämlich wenn es gegen Gewalt gegen Leib und Leben geht, wenn es gilt, rechtsradikale Dinge anzuzeigen.
Dialog, Deeskalation, Durchgreifen, die drei D, das ist das Motto der Polizei in allen Teilen des Landes. Entsprechende gesetzliche Anpassungen sind natürlich hier in diesem Haus zu beraten und wahrscheinlich in Teilbereichen auch sinnvoll.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Keck. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten hervorragende Arbeit und der Deeskalationspolitik, die sie betreiben, ist es zu verdanken, dass es bei den Demonstrationen zu keinen größeren Ausschreitungen gekommen ist. Dafür gebührt ihnen einmal das Lob dieses Hauses.
Herr Bundesminister, bereits Ihr Vorgänger, der jetzige Bundeskanzler Karl Nehammer, hat einen Coronabonus für Polizistinnen und Polizisten in Aussicht gestellt, der bis heute
nicht ausbezahlt wurde, und das trotz der außergewöhnlichen Leistungen und zusätzlichen Aufgaben, die unsere Polizistinnen und Polizisten im Angesicht der Pandemie tagtäglich erbringen beziehungsweise erfüllen.
Meine Frage an Sie: Bis wann werden Sie dafür sorgen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten den versprochenen Coronabonus endlich bekommen, und wie hoch wird dieser sein, Herr Innenminister?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter, zunächst vielen herzlichen Dank für den Dank an unsere Polizei, an unsere Polizistinnen und Polizisten, an die Exekutive. In der Tat, sie leisten in dieser sensiblen Situation ganz besonders exzellente Arbeit, und es bedarf der entsprechenden Rückendeckung durch uns alle. Ich appelliere wirklich an alle Fraktionen hier in diesem Haus, unserer Exekutive diese Rückendeckung zu geben.
Im Zusammenhang mit den Anforderungen darf ich Ihnen sagen, dass ich in sehr enger Abstimmung und in Kontakt mit der Personalvertretung bin, um den Kolleginnen und Kollegen ihre schwere Arbeit möglichst zu erleichtern und das so zu gestalten, dass sie das tun können, wofür sie bezahlt werden, nämlich für die Sicherheit in diesem Land da zu sein. (Abg. Leichtfried: Herr Präsident! Das war aber keine Antwort!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Gerstl. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Herr Präsident! Das war keine Antwort! Wofür ist er denn da?)
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister, herzlich willkommen im Hohen Haus! Sie sind ja als Innenminister nicht nur Polizeiminister, sondern auch Bürgerminister, und da vertreten Sie die Werte einer westlichen Demokratie (Heiterkeit bei der FPÖ), wie wir sie in Österreich für selbstverständlich darlegen, nämlich die der Meinungsfreiheit, die der Versammlungsfreiheit, die derselben Rechte für Frauen und Männer.
Es gibt halt leider auch immer wieder Menschen, die diese Güter, diese Menschenrechte gefährden wollen, nämlich Terroristen. Herr Bundesminister, wir sind ja voriges Jahr auch Opfer eines terroristischen Anschlags geworden. Können Sie skizzieren, welche Maßnahmen das Innenministerium in der Zwischenzeit gesetzt hat, um drohenden terroristischen Anschlägen entgegenzuwirken, beziehungsweise welche Maßnahmen Sie setzen wollen, um solchen Terroristen in Zukunft noch weniger Spielraum zu geben?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 123/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Maßnahmen wurden und werden gesetzt, um drohenden terroristischen Anschlägen entgegenzuwirken?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, Terror ist eine Bedrohung. Terror hat das Ziel, Hass zu säen und unsere Gesellschaft zu spalten, daher muss es unser aller Aufgabe sein – auch und gerade aus Sicht des Innenressorts –, entsprechend entgegenzuwirken. Sicherheit gehört zu jenen Bereichen, die im gesellschaftlichen Zusammenleben entscheidend sind. Unser Land ist Gott sei Dank eines der sichersten der Welt, und diesen hohen Standard an Sicherheit müssen wir täglich neu erarbeiten.
Konkret zu den Maßnahmen gegen den Terror: Hier im Parlament wurden die Antiterrorpakete eins und zwei beschlossen. Gemeinsam mit Frau Bundesminister Zadić und Frau Bundesminister Raab hat mein Vorgänger die entsprechenden Pakete erarbeitet, und diese wurden von diesem Haus auch beschlossen.
Budgeterhöhungen wurden im November beschlossen, das Antiterrorpaket ist mit 120 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre veranschlagt und zusätzlich sind 5 Millionen Euro zur Stärkung der Resilienz und zur Abwehr von sogenannten Cyberangriffen eingeplant.
Im Bereich der Beschaffung geht es darum, dass wir die Bewaffnung erneuern, modernisieren, die Einsatztechnik erneuern, die Informationstechnik mit sogenannten Body-worn Cameras, die Infrastruktur, die IKT-Infrastrukrur verbessern und ausbauen, Kraftfahrzeuge anschaffen – ich denke dabei an die Sonderfahrzeuge Survivor oder Observationsfahrzeuge –, Schutzausrüstung für die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten selbst – das ist ein ganz wesentlicher Punkt –, und aktuell – das wurde in diesem Jahr bereits beschafft – Drohnen für die Grenzüberwachung, Sturmgewehre, Schutzausrüstung und Ähnliches, das auch bereits in Anschaffung ist.
Extremistisches Gedankengut und die Taten daraus müssen mit allen Mitteln bekämpft werden. Das ist eines meiner Ziele und das muss letztendlich unser aller Ziel sein.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Wird nicht gewünscht. (Abg. Leichtfried: Herr Präsident!)
Zur Geschäftsbehandlung? – Herr Abgeordneter Leichtfried, bitte.
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Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Entsprechend § 94 Abs. 2 der Geschäftsordnung hat das Regierungsmitglied in der Fragestunde die Fragen zu beantworten und nicht die Abgeordneten mit einer Nichtbeantwortung zu frotzeln, und ich erwarte von Ihnen, dass Sie als Präsident dieses Hauses die Geschäftsordnung hier einhalten und durchsetzen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und NEOS.)
9.37
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Anfrage: Abgeordnete Schatz. – Bitte.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Wir sehen in den letzten Jahren ein Hoch an rechtsextremen Straftaten in Österreich. Wir haben eine bedrohliche Häufung von Waffenfunden in der rechtsextremen Szene, und Ihr Vorgänger Nehammer, mittlerweile Bundeskanzler, hat ja auch auf die Bedrohung durch die rechtsextreme Szene hingewiesen. Gleichzeitig haben wir auch ein Hoch an antisemitischen Vorfällen, wie die IKG bekannt gegeben hat (Zwischenruf des Abg. Kickl), und viele dieser antisemitischen Vorfälle haben auch einen eindeutig rechtsextremen Hintergrund.
Auf Basis dieser Fakten haben wir hier im Juni beschlossen, einen Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus auf den Weg zu bringen, der auch Maßnahmen, verknüpft mit der Strategie gegen Antisemitismus, vorweisen soll.
Meine Frage ist:
„Wie weit sind Sie in der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Unter der Koordinierung durch das Innenministerium findet derzeit die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans Extremismusprävention und Deradikalisierung, kurz NAP, von ExpertInnen des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung, kurz BNED, statt. Sie wissen, das ist mit Teilnahme unter anderem vom DÖW, der Kinder- und Jugendanwaltschaft, von Neustart und vielen anderen Organisationen, die in diesem bundesweiten Netzwerk auch mitarbeiten.
Dieser Aktionsplan ist österreichweit eine erste Zusammenstellung von zielgerichteten Maßnahmen und Empfehlungen zur Bekämpfung aller Formen des Extremismus aus Sicht dieser ExpertInnen. Koordinierte Ausstiegsarbeit richtet sich gegen alle Formen des Extremismus. Die Bekämpfung von Rechtsextremismus ist ein fundamentales Ziel, auch in diesem Aktionsplan.
Der Aktionsplan wird im Rahmen des vom BMI organisierten Präventionsgipfels als Meilenstein der Extremismusprävention und Deradikalisierungsarbeit vorgestellt. Sie wissen, eine pandemiebedingte Verschiebung erfolgte auf das Frühjahr 2022.
Gegenwärtig befindet sich der NAP, wie er kurz genannt wird, in guter Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern. Eine verstärkte behördenübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit ExpertInnen, insbesondere der Wissenschaft, zur gemeinsamen Bekämpfung von Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus, ist mein großes Ziel.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Der Direktor der neuen DSN, Omar Haijawi-Pirchner, hat konkret darauf hingewiesen, dass vor allem von der Szene der Coronaleugner momentan die größte Bedrohung ausgeht. Er sagt auch, das große Risiko liege darin, dass Rechtsextreme die Szene nutzen, um ihre Ideologie zu verbreiten. Wir haben vorhin schon gehört, dass es immer wieder zu antisemitischen Verschwörungstheorien kommt, zu Übergriffen auf Polizistinnen und Polizisten sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter.
Meine Frage ist jetzt: Welche Maßnahmen setzen Sie konkret in den nächsten drei Monaten, um dem entgegenzuwirken?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ja, Sie haben recht, Frau Abgeordnete, der Direktor der DSN hat das genannt. Auch ich habe in mehreren Interviews bereits gesagt, dass ein Fokus von mir darauf liegt, dass wir in dieser Frage, dass manche Demonstrationen von rechtsradikalen Gruppen unterwandert werden, sehr wachsam sein müssen. Diesen Auftrag hat die DSN, weil das auch ein besonderes persönliches Anliegen von mir ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 8. Anfrage stellt Abgeordneter Ries. – Bitte.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Werter Herr Bundesminister! Das Anforderungsprofil für Beamte der Schnellen Interventionsgruppe, SIG, die im Rahmen der Schnellen Reaktionskräfte eingesetzt werden sollen, ist ja einigermaßen hoch. Da bedarf es nicht nur eines aktuell guten Fitnesszustandes, sondern in der Regel auch einer Vorbildung bei der Wega oder bei Mobilen Einsatzkommanden.
Meine Frage lautet daher:
„Konnten bereits alle vorgesehenen Dienstposten bei den ‚Schnellen Interventionsgruppen‘ in allen Bundesländern im Rahmen einer Ausschreibung durch qualifizierte Beamte besetzt werden?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter! Geschätzte Damen und Herren! Bevor ich jetzt auf Ihre Frage konkret eingehe, darf ich nur kurz erklären, auch für die Zuseherinnen und Zuseher, was die Schnellen Reaktionskräfte sind. Sie fußen auf zwei Säulen: einerseits auf der Bereitschaftseinheit und andererseits auf den Schnellen Interventionsgruppen. Die Bereitschaftseinheiten sind bezirksübergreifende Streifendienste. Als erste Interventionskräfte werden sie beim sogenannten Großen Sicherheits- und Ordnungsdienst entsprechend eingesetzt.
Zum anderen die zweite Säule, die Schnellen Interventionsgruppen: Dabei handelt es sich um besonders gut ausgebildete und ausgerüstete Polizisten. Sie werden bei besonders gefährlichen Einsätzen tätig, und sie dienen als Lückenschluss zwischen den Polizeiinspektionen und der Cobra.
Zu den Zahlen: Geplant ist eine Gesamtstärke der Kräfte von rund 400 Polizistinnen und Polizisten, ohne Wien; bei der Wega sind es 290. So sind österreichweit daher insgesamt 690 sogenannte SIG-Kräfte geplant – Sie wissen, was ich damit meine. Seit Ende November sind 521 Exekutivbedienstete für diesen Bereich verfügbar. Im Jahr 2022 werden wir dann die volle Personalstärke erreichen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wie aus der Beantwortung einer Budgetanfrage hervorgeht, sind bereits jetzt im BMI rund 1 000 Beamte anderen Dienststellen als ihrer Stammdienststelle zugeteilt und fehlen daher in der Stammdienststelle.
Daher meine Zusatzfrage: Werden die bei den SIG eingesetzten Beamten nur durch Zuteilungen gestellt oder wird es dort auch neue fixe Planposten geben?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass wir in den letzten Jahren ein umfangreiches zusätzliches Personalpaket geschnürt haben, das insgesamt 4 300 Planstellen, davon sind 2 000 Ausbildungsplanstellen, umfasst. Das Ziel muss sein, möglichst gut und breit über das Bundesgebiet, vom Bodensee bis zum Neusiedler See, abgedeckt zu sein, auch auf den Polizeiinspektionen. Sie wissen, ich war Bürgermeister, daher war mir das immer ein besonderes Anliegen. Wenn neue Einheiten geschaffen werden, ist das klare Ziel, diese Inspektionen, die Arbeit der Polizisten und Polizistinnen auf diesen Inspektionen zu unterstützen – wiederum mit dem Ziel, für die Sicherheit der Bevölkerung da zu sein.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Kucher. – Bitte.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sie wissen, Weihnachten steht vor der Tür. Wenn wir in Gesprächen mit Polizistinnen und Polizisten vielleicht gefragt werden, was die konkreten Ableitungen sind, so bin ich dankbar dafür, dass wir jetzt wieder mit ganz konkreten Ergebnissen nach Hause gehen können.
Deswegen meine Frage, betreffend diese angespannte Personalsituation, die Sie bereits im Innenausschuss geschildert haben, wobei Sie gesagt haben, dass Sie Gespräche führen: Wie hoch ist denn aktuell der konkrete Abgang an Planstellen je Bundesland?
Und bis wann ganz konkret werden Sie dafür Sorge tragen, dass diese Planstellen auch tatsächlich besetzt sein werden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Ich habe es bei meiner Antwort auf die Frage vorhin kurz erwähnt: Wir haben 4 300 zusätzliche Planstellen geschaffen, 2 000 davon sind Ausbildungsplanstellen. Sie wissen – Sie sind auch schon eine Zeit lang in der Politik tätig –, es war immer ein großes Thema, diese Ausbildungsplanstellen zu bekommen, damit die Inspektionen entlastet werden und damit ein möglichst hoher Personalstand auf den Inspektionen gegeben ist.
Wir haben derzeit 3 700 Polizeischüler, und jetzt, im Jahr 2021, haben wir österreichweit 500 Exekutivbedienstete mehr. Aber: Ja, es stimmt, es besteht etwa in Wien zusätzlicher Bedarf. Ich habe das heute auch medial gesagt: Bitte, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, machen Sie Werbung für den Beruf der Polizistin, des Polizisten! Es ist ein schöner Beruf, wir können sie alle brauchen. (Abg. Kickl: Das Beste wäre ein guter Innenminister!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Abgeordnete Deckenbacher. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Einen wunderschönen guten Morgen, Herr Bundesminister! Wir sehen leider aufgrund der aktuellen Situation, dass Gewalt im öffentlichen Raum immer mehr zunimmt. Deswegen sind eine schnelle Verfügbarkeit von Polizistinnen und Polizisten vor allen Dingen in Hotspotbereichen und eine flexible Einsatzplanung ein Garant für die Polizeiarbeit.
Mit 1. September startete man mit einer sehr wichtigen Weiterentwicklung in der Polizeiorganisation, mit den sogenannten SRK, den Schnellen Reaktionskräften. Diese setzen sich auf der einen Seite aus den Bereitschaftseinheiten – einem Modell, das es in Wien schon seit Jahren gibt –, die neben Hotspotbereichen auch die Polizeikräfte bei Hilfs- und Suchaktionen und Alarmfahndungen unterstützen, zusammen, und auf der anderen Seite sind es die Schnellen Interventionsgruppen, die auch bei Amokläufen oder Terrorlagen eingesetzt werden, um Dynamiken zu entschleunigen, bevor Sondereinheiten eintreffen. Das ist ein sehr herausfordernder Einsatz für viele Kolleginnen und Kollegen.
Meine Frage lautet: Wie werden die Exekutivbediensteten der Bereitschaftseinheiten und der Schnellen Interventionsgruppen ausgewählt, Herr Minister?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Geschätzte Frau Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Auswahlkriterien sind mittels Erlässen für diesen beide Bereiche, die Bereitschaftseinheiten und die sogenannten SIG-Kräfte, wie ich das abkürzend nennen darf, geregelt. Bei den Bereitschaftseinheiten sind permanent eingerichtete Einheiten aus bestehendem Stammpersonal und rotierendem Personal eingesetzt.
Für die rotierenden Kräfte der Bereitschaftseinheiten ist vorgesehen, dass Exekutivbedienstete nach ihrer Grundausbildung zumindest neun Monate auf einer Polizeiinspektion Dienst versehen. Danach können sie je nach Bedarf für sechs bis zwölf Monate einer Bereitschaftseinheit zugewiesen werden.
Alle Mitglieder haben folgende Ausbildungsschritte zu durchlaufen: die Basisausbildung im Großen Sicherheits- und Ordnungsdienst, kurz GSOD, wie das heißt, im Ausmaß von 80 Stunden, die Grundausbildung für die Einsatzeinheit von 40 Stunden und die GSOD-Fortbildungen im Bereich Einsatzstock und großes Pfefferspraygebinde.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: 1 Minute ist vorbei.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Das Stammpersonal verfügt über folgende zusätzliche Ausbildung: jährlich zielgruppenorientiertes Einsatztraining, Ordnungsdienstpolizei und Grundausbildung zum Beweissicherer. Die Polizisten - -
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Blimlinger. – Bitte sehr. (Abg. Blimlinger: Er war noch nicht fertig, glaube ich!) – Die Zeit war drüber.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Innenminister! Meine Frage bezieht sich noch einmal auf Rechtsextremismus, anschließend an die Frage der Kollegin Schatz.
Welche Maßnahmen, insbesondere Sofortmaßnahmen, werden Sie zur Bekämpfung des Rechtsextremismus treffen, um den besorgniserregenden aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie zu begegnen, neben der Entwicklung eines NAP gegen Rechtsextremismus?
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Die schriftlich eingebrachte Frage, 119/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Maßnahmen werden Sie zur Bekämpfung des Rechtsextremismus treffen, um den besorgniserregenden aktuellen Entwicklungen – auch im Zusammenhang mit der Corona Pandemie – zu begegnen?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Frau Abgeordnete! Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich bei dem einen oder anderen Satz wiederhole, aber diese Pandemie und die damit verbundenen Kundgebungen sind in der Tat etwas, das für uns Anlass ist, entsprechend wachsam zu sein. Der Herr Direktor des Staatsschutzes, Omar Haijawi-Pirchner, hat das auch gesagt: Betreffend die rechtsradikalen Randgruppen bei diesen Kundgebungen bedarf es besonderer Wachsamkeit. Auch international sind entsprechende Wachsamkeit und Zusammenarbeit notwendig.
Für wichtig erachte ich auch das BNED, das ich in der Antwort auf die vorangegangene Frage kurz skizziert und erklärt habe – dass man das diesbezüglich auch miteinbezieht.
Auch vor Ort bei den Demonstrationen ist es notwendig, entsprechend einzuschreiten, wenn es zu Auswüchsen gegen das Verbotsgesetz oder Ähnlichem kommt, dass also die Polizei auch da entsprechend konsequent einschreitet, das zur Anzeige bringt und, wenn es notwendig ist, auch Verhaftungen durchführt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Zusatzfrage: Es liegt ja der Bericht zu Bleiburg/Pliberk vor. Welche Kurzergebnisse liefert die Prüfung betreffend Unterbindung der faschistischen Gedenkfeier am Loibacher Feld in Bleiburg/Pliberk, und welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, dass das tatsächlich nicht mehr stattfindet?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Wie gesagt: Das ist derzeit in finaler Ausarbeitung und wird bei Finalisierung dann dem Haus und auch Ihnen entsprechend vorgelegt. Das war ja auch schon Thema im Innenausschuss, Frau Abgeordnete. Ich bitte um Verständnis, dass es da noch die entsprechende Schlussabstimmung gibt,
aber danach wird es präsentiert und – vor allem entscheidend – es werden die entsprechenden Konsequenzen gezogen, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Es ist ja auch ein entsprechender Beirat eingerichtet worden, der sich intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Diese Empfehlungen gibt es, und sie sind zur Umsetzung zu bringen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Engelberg. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auf Impfgegnerdemonstrationen wird immer wieder versucht, Parallelen zwischen den Verbrechen der Nazizeit und den Maßnahmen der Regierung zur Bewältigung der Coronapandemie herzustellen. Unter anderem werden die stigmatisierenden Judensterne der Nazizeit mit der Aufschrift ungeimpft getragen, um zu insinuieren, dass Ungeimpfte heute genauso verfolgt werden wie Jüdinnen und Juden in der Nazizeit. Das ist eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus, auch eine Verharmlosung der Schoah, und es ist antisemitisch.
Wie sehen Sie ganz allgemein den Antisemitismus im Zusammenhang mit den besagten Coronademonstrationen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter, die Versammlungsfreiheit ist ein hohes demokratisches Gut (Abg. Wurm: Ah doch, oder?), das gerade von der Exekutive sicherzustellen ist. Aber (Abg. Wurm: Aber!): Es ist vor allem Aufgabe der Polizei, konsequent gegen Gefahr gegen Leib und Leben, gegen Rechtsextremismus und auch gegen Antisemitismus vorzugehen. (Zwischenruf des Abg. Wurm.)
Herr Abgeordneter, Sie haben einige Beispiele geschildert, nämlich Verharmlosung des NS-Terrors, verbunden mit der Massenvernichtung jüdischer Mitbürger. Da wird sehr konsequent eingeschritten, es kommt auch zu Anzeigen, zu Verhaftungen nach dem Verbotsgesetz. Das ist essenzielle Aufgabe der Exekutive. Diese Verharmlosungen sind unentschuldbar, und da muss auf das Schärfste dagegengehalten werden. Sie wissen, dass das auch mir seit vielen Jahren, seit vielen Jahrzehnten ein großes, persönliches Anliegen ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Zanger. – Bitte.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Bundesminister! Der grüne Vizekanzler Werner Kogler hat erst unlängst einfache Menschen, die das Recht für sich in Anspruch genommen haben, friedlich ihre Meinung frei zu äußern, als „Staatsverweigerer“ (Zwischenrufe bei den Grünen), Demokratieverweigerer, „Neonazis“ und „Neofaschisten“ (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer) pauschal abgeurteilt. (Abg. Lukas Hammer: Nein, er hat Neonazis ...! – Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Wie stehen Sie zu dieser Diffamierung rechtschaffener Bürger im Zusammenhang mit der Tatsache, dass Extremismus, egal ob von rechts oder der gewaltbereiten Linken, generell abzulehnen ist?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter! Die Bundesregierung ist da einhellig, geschlossen einer Meinung. Ich habe das ja auch angesprochen: Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dort aber, wo rechtsradikale Gruppen, rechtsradikale Randgruppen, wo Hooligans, wo Staatsverweigerer, wo Verschwörungstheoretiker am Rücken von Demonstranten, von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, die vielleicht Sorgen und Ängste haben, ihr übles Geschäft machen, ist es Aufgabe der Polizei, konsequent einzuschreiten und diese Dinge auch beim Namen zu nennen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Zanger.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Minister, wir müssen ja unsere Hauptfrage ein paar Tage vor der Fragestunde einreichen – meine ist indessen gealtert. Da es aber bedauerlicherweise sehr viel politischen Drucks bedurft hat, um diesbezüglich klare Aussagen von Ihnen zu erhalten, finde ich es weiterhin wichtig, dass wir – die meisten sind wohl daran interessiert – auch hier im Hohen Haus eine klare Aussage zu dem Thema bekommen, nämlich zu Ihren antisemitischen Aussagen in einem Landtagswahlkampf, als Sie bezüglich der SPÖ Niederösterreich gemeint haben, sie hätte „mit Herren aus Amerika und Israel gegen das Land gearbeitet“, diese seien „Klimavergifter“. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Diese Äußerungen haben eine klare antisemitische Dimension, das müssten Sie als Politiker wissen, und Sie dürften auch in Wahlkampfzeiten nicht so tief sinken, auf solche zurückzugreifen.
Es gab auch Kritik wegen des Dollfuß-Museums in Ihrer Heimatgemeinde, und zuletzt forderten aufgrund all dieser Tatsachen die jüdischen Hochschülerinnen und Hochschüler gemeinsam mit zahlreichen Personen des öffentlichen Lebens Ihren Rücktritt. Wie treten Sie diesen Vorwürfen entgegen?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 127/M, hat folgenden Wortlaut:
„In den Tagen nach Ihrer Angelobung gab es wiederholt Vorwürfe wegen vermeintlicher antisemitischer Aussagen und insbesondere auf Grund des Dollfuß Museums in Ihrer Heimatgemeinde. Zuletzt forderten die jüdischen Hochschüler_innen gemeinsam mit zahlreichen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Ihren Rücktritt. Wie treten Sie diesen Vorwürfen entgegen?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe das bereits öffentlich getan, ich habe das gegenüber der Israelitischen Kultusgemeinde getan. Ich erkenne heute den Gehalt der damaligen Aussagen und stehe nicht an, mich auch zutiefst dafür zu entschuldigen. Ich bedauere, diese Aussagen vor 13 Jahren in dieser Art und Weise getroffen zu haben.
Ich darf nur wiederholen: Es ist mir zutiefst ein persönliches Anliegen, gegen jedwede Form des Antisemitismus aufzutreten. Ich darf das auch hier in diesem Haus, an dieser Stelle wiederholen.
Ich war als Student mit meinem alten Ford Escort in Auschwitz und habe mir dieses Massenvernichtungslager angesehen, mit diesen schrecklichen Bildern, diesen abgeschnittenen Zöpfen, mit den Schuhen der vergasten jüdischen und verfolgten Mitbürger. Das trifft einen und begleitet einen im Leben, daher werde ich auch in Zukunft als Innenminister, aber auch persönlich mit aller Konsequenz gegen Antisemitismus auftreten. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Abgeordneter Stocker. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir kennen uns ja schon etwas länger, als Ihre Zeit als Innenminister zurückreicht, und daher
weiß ich persönlich, dass Ihnen nicht nur aus staatspolitischen Gründen (Zwischenruf des Abg. Bösch), sondern auch aus ganz persönlichen Gründen das entschiedene Entgegentreten gegen alle Formen des Antisemitismus ein Anliegen ist. (Zwischenruf des Abg. Lausch.) Sie haben das auch heute wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Meine Frage bezieht sich auf die Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten: Welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit auch die angehenden Exekutivbeamten für dieses Thema, für die Entwicklungen um dieses Thema sensibilisiert werden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Vielen Dank, Herr Abgeordneter, ich habe in der vorhergehenden Antwort meine sehr persönlichen Worte gefunden. Ich darf hier aber auch vonseiten des Ressorts klar sagen, dass seit vielen Jahren vor allem auch im Bereich der Ausbildung der Polizei, der Polizistinnen und Polizisten, entsprechende Maßnahmen gesetzt werden und wurden. Ich möchte erwähnen, dass die Polizeischülerinnen und Polizeischüler im Rahmen ihrer Polizeiausbildung die Gedenkstätte Mauthausen besuchen. Das bisherige Ausbildungskonzept wurde außerdem durch Mag. Daniel Landau vertieft.
Dann gab es das Ausbildungsmodul Antisemitismus, Bildung gegen Vorurteile, Früherkennung, Sensibilisierung, das insgesamt acht Unterrichtseinheiten umfasst. Beispielsweise gibt es Präsenzinhalte, einen Workshop zu Menschsein, ein Modul Polizei, Staat, Bürger, Antisemitismus als institutionelle Verantwortung und das Modul Likrat zur Begegnung mit jungen Jüdinnen und Juden zum gegenseitigen Kennenlernen.
Ich denke, dass das Innenministerium diesbezüglich sehr viel tut, gerade im Bereich der Ausbildung, um auch in diesem Bereich jedweder Form von Antisemitismus entgegenzuwirken. – Danke.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Minnich. – Bitte.
Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sie haben vorhin schon den Polizistinnen und Polizisten unseres Landes dafür gedankt, dass sie 365 Tage im Jahr für uns, für die Sicherheit unseres Landes im Einsatz sind.
Meine Frage lautet:
„Können Sie erläutern, wie die Modernisierung von Polizeigebäuden durch Baumaßnahmen vorangetrieben wird?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter! Geschätzte Damen und Herren! Ja, das Innenministerium wird diese Strategie der Modernisierung der Immobilien entsprechend fortsetzen, denn auch die Polizeiinfrastruktur muss in vielen Bereichen weiterentwickelt und entsprechend angepasst werden.
Was ist das Ziel? – Modernisierung, Sanierung, Herstellung der entsprechenden Funktionalität. Was für eine moderne Polizeiarbeit notwendig und natürlich auch für die Sicherheit jener Beamtinnen und Beamten, die vor Ort tätig sind, wichtig ist, ist ein wichtiger Aspekt in der Immobilienstrategie des Innenministeriums.
Letztendlich geht es auch darum – ich habe das gesagt –, dass wir auch einen attraktiven Arbeitsplatz für zukünftige Exekutivkräfte schaffen. Wir suchen, also bewerben Sie sich als Polizistin, als Polizist!
Als weiteres Beispiel möchte ich die Planung von sogenannten Sicherheitszentren in den Bundesländern nennen – auch ganz wichtig –, die regionale Koordination, das regionale Zusammenspiel. In Umsetzung ist da bereits jenes in Innsbruck. Weitere Planungen laufen, wenn ich an Wien-Meidling denke, an Sankt Pölten in Niederösterreich oder Feldkirch-Gisingen in Vorarlberg.
Einsatztrainingszentren: Auch das ist wichtig, dass die Polizisten immer die entsprechende Fitness haben und auch Konsequenz zeigen. Dazu bedarf es des entsprechenden Trainings, und das ist auch Teil einer umfassenden polizeilichen Ausbildung.
Erwähnen möchte ich noch die neuen Landesleitzentralen, in guter Zusammenarbeit mit den Bundesländern, und die Flugeinsatzstelle.
Es gibt also viele Bereiche, in denen modernisiert wird, damit die Polizei, die Exekutive ihre Arbeit im Sinne der Sicherheit unserer Bevölkerung tun kann. (Abg. Minnich: Vielen Dank!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Nein.
Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Laimer. – Bitte sehr.
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Mit Ihrer Bestellung zum Innenminister ist eine Debatte aufgeflammt, die auf das Dollfuß-Museum in Ihrer Heimatgemeinde zurückzuführen ist. Zwar hat der neue ÖVP-Vorsitzende vor einigen Tagen erstmals den Begriff Austrofaschismus bestätigt, doch schon im Nachsatz relativierte Bundeskanzler Nehammer, ganz in der Khol-Doktrin verhaftet, das Unrecht der Austrofaschisten und verwies auf den Austromarxismus, um die Mär – die Mär! – der geteilten Schuld aufrechtzuerhalten.
Ein historisches Dokument belegt, dass der spätere Wiener Bürgermeister und Bundespräsident General Körner schon 1930 mit der Begründung: Aus Pazifisten kann ich keine Soldaten machen!, aus dem Republikanischen Schutzbund ausgeschieden ist.
Im gleichen Jahr schworen die späteren ÖVP-Bundeskanzler Figl und Raab den Korneuburger Eid. Darin wurde dem demokratischen Parlamentarismus und dem Parteienstaat der Kampf angesagt. 1933 wurde das Parlament durch Dollfuß ausgeschaltet, 1934 schwor der Sicherheitsminister der Christlichsozialen, Emil Fey, die paramilitärische Heimwehr (Abg. Gerstl: Das ist keine Geschichtsstunde, das ist eine Fragestunde!) auf eine gewalttätige Auseinandersetzung mit dem Republikanischen Schutzbund ein: „Wir werden morgen an die Arbeit gehen und wir werden ganze Arbeit leisten“. – Tags darauf brach der Bürgerkrieg in Linz und anderen Städten aus.
Herr Minister, meine Frage:
„Welche Maßnahmen werden Sie als Innenminister setzen, um die Verherrlichung des Austrofaschismus in Österreich zu unterbinden?“ (Beifall bei der SPÖ)
Abschließend ist mir - -
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sie sind schon über der Zeit, über 1:20 Minuten, kommen Sie bitte zum Schluss!
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): - - auch um den Opfern der Diktatur gerecht zu werden? – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete des Hohen Hauses! Sie wissen – wir kennen uns ja auch schon eine gewisse Zeit –, dass ich gegen jedwede Form des Extremismus, des Faschismus und auch des Antisemitismus eintrete, nicht nur persönlich,
sondern gerade jetzt auch in meiner Funktion als Innenminister, und das werde ich in dieser Verantwortung als Ressortchef entsprechend so halten.
Herr Abgeordneter, Sie haben das Dollfuß-Museum in meiner Heimatgemeinde angesprochen. Dieses wurde 1998 im Geburtshaus eröffnet. Es wurde damals mit Bund, Land und Gemeinde eingerichtet, auch mit wissenschaftlicher Unterstützung.
Bereits im Mai dieses Jahres habe ich mit Alexander Hauer und Christian Rabl gesprochen. Das sind die Leute vom Verein Merkwürdig, einem Verein für Zeitgeschichte in Melk, einer regionalen Initiative, die Sie vielleicht auch kennen, Herr Abgeordneter, weil sie auch die Außenstelle des KZ Mauthausen in Melk sehr intensiv betreuen, wo ich bei den Befreiungsfeiern immer wieder dabei sein darf. Sie werden ganz konsequent an der Neuadaptierung dieses Hauses arbeiten. Das haben wir bereits im Mai so besprochen und das wird jetzt entsprechend umgesetzt, damit dieses Haus auch eine Chance ist (Zwischenruf bei der SPÖ), dass diese Begriffe, die Sie genannt haben, entsprechend aufgearbeitet werden, mit dem klaren Ziel: So etwas darf nie mehr wieder passieren!
Historiker haben sich intensiv mit dieser Zeit auseinandergesetzt. Vielleicht hat sich die Bevölkerung noch nicht genug mit dieser Zeit auseinandergesetzt, gerade auch in unserer Region. Ich sehe das jetzt als große Chance, einen Schritt nach vorne zu kommen und vieles mit der Bevölkerung zu klären, was in dieser Zeit vielleicht noch unklar ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Danke. Wir werden wachsam bleiben, Herr Minister. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte nur kurz anführen, worum es uns geht: Nach der Ausschaltung des Parlaments, wie erwähnt am 4. März 1933, setzen Bundeskanzler Dollfuß und Sicherheitsminister Fey die Diktatur in Österreich um. Weiter folgend kommen wir zum Anschluss am 12. März 1938, markiert durch den Einmarsch Hitlers: Es war ein Leichtes, wurde doch durch Dollfuß die Sozialdemokratische Partei, unter anderem auch die Gewerkschaftsbewegung, bereits 1934 verboten und enteignet – jeder demokratische Widerstand zweck- und machtlos.
Sie haben von einer Chance gesprochen – ich erkenne diese Chance an. Derzeit bezeichne ich – gestatten Sie mir die persönliche Einschätzung – das Dollfuß-Museum als Haus der Verklärung, es besteht aber die Chance, daraus ein Haus der Erklärung, bestmöglich sogar ein Haus der Aufklärung zu machen. Ich denke, es ist wichtig, dies aufzuarbeiten, um im Sinne, im Geiste unserer demokratischen Republik weiterarbeiten zu können, und zwar weiterarbeiten, um auch aufarbeiten zu müssen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sie sind schon wieder über der Zeit, kommen Sie bitte zur Frage!
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): So haben wir als Sozialdemokraten es seit unserer Gründung 1889 in Hainfeld auch stets gemacht. Sie sollen und Sie wollen sich dieser Aufgabe stellen, und das würde auch unsere große Zustimmung und Unterstützung finden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das war offensichtlich keine Frage.
Bitte, Herr Bundesminister, wenn Sie darauf antworten wollen.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Das war keine Frage, aber ich bedanke mich schon jetzt für diese Unterstützung. „Haus der Aufklärung“ haben Sie es genannt. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Noch einmal: Federführend wird der Verein Merkwürdig tätig sein. Ich habe diesen Verein auch gebeten, das zu tun. Würde es unter meiner Federführung sein, könnte jemand
den Eindruck haben, das wird so gemacht, wie ich das gerne hätte. Nein, es geht darum, das entsprechend aufzuarbeiten, darüber aufzuklären, was damals passiert ist. „Haus der Aufklärung“ ist ein Ansatz von Ihnen – es werden viele Ansätze dazukommen. Wichtig ist, dass wir über diese Zeit reden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Engelberg. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Zum Schluss noch einmal, Herr Minister, ein ganz anderes Thema: Medial kommt immer wieder auf, dass sich Personen durch das Vortäuschen falscher Tatsachen an den verschiedensten Leistungen des Sozialsystems bereichern. Es gibt viele Beispiele, und es scheint so, als würden sich diese Vorfälle mehren. Wir können ja sehr stolz auf unser Sozialsystem sein, müssen aber natürlich auch schauen, dass es sozusagen vor Missbrauch geschützt ist.
Meine Frage lautet:
„Können Sie uns kurz erläutern, was das Bundesministerium für Inneres gegen Sozialleistungsbetrug macht?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, Sozialleistungsbetrug ist ein schwieriges und gefährliches Phänomen, weil es zulasten jener geht, die die Sozialleistungen wirklich brauchen. Daher ist es notwendig, entsprechend Akzente zu setzen, auch in unserem Ressort.
Die Gründung der Taskforce Solbe, wie sie kurz genannt wird, im Bundeskriminalamt fand im Juli 2018 statt. Mit 1. Juli 2020 erfolgte die Überleitung in den polizeilichen Regelbetrieb. Die Umsetzung dieser Bekämpfungsmaßnahmen wird in allen Bundesländern durch Solbe-Landesverantwortliche koordiniert. Es gibt dann auch Bezirkskoordinatoren und auf den einzelnen Dienststellen entsprechende Spezialisten oder geschulte Ermittler, die den Kolleginnen und Kollegen zur Seite stehen.
Das zeigt – das darf ich berichten – Wirkung: 2020 gab es 3 820 Anzeigen – das ist eine Steigerung von fast 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum –, und besonders erfreulich sind – da gilt der Dank unseren Exekutivkräften – die 99,6 Prozent Aufklärung. Das heißt, fast alle Fälle wurden geklärt und der Betrug wird bekämpft. Die Schadenssumme beträgt über 20 Millionen Euro, das ist um 8,6 Millionen Euro mehr als 2019 – ganz, ganz wichtig für den Sozialbereich. Es gibt auch eine laufende Evaluierung.
Um die Nachhaltigkeit von Solbe zu gewährleisten, wurde eine interministerielle Steuerungsgruppe von Justiz-, Finanz-, Sozial- und Innenministerium eingerichtet, mit dem klaren Ziel, Sozialleistungsbetrug zu verhindern, damit andere, die die Unterstützung wirklich brauchen, die sie notwendig brauchen, nicht geschädigt werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Nein.
Eine Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister, nicht nur die Menschen, die zu Unrecht eine Sozialleistung beziehen, sollte Ihr Ministerium im Blick haben, sondern auch manche, die zu Recht eine Sozialleistung beziehen. 40 Prozent der Frühpensionierungen erfolgen aus psychischen Gründen, und da wäre es spannend, zu schauen, wie viele dieser Menschen, die aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten können, einen Waffenschein besitzen, denn sie
werden dann vermutlich auch nicht mehr die psychischen Voraussetzungen mitbringen, eine Waffe führen zu können.
Wie geht Ihr Ministerium dieser Frage nach?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Innenminister.
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Unser Ministerium geht natürlich auch in diesem Bereich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vor. Ihre Frage geht in Richtung Frühpensionierungen, das betrifft nicht unser Ressort, außer wenn Beamte aus unserem Haus in Frühpension gehen. Da gibt es natürlich entsprechende Betreuung, es gibt den Kontakt mit der Personalvertretung, alles wichtige Bereiche; und die Behörden sind sehr, sehr wachsam und achtsam, wenn sie Waffenpässe ausstellen, davon bin ich überzeugt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke. Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, darf ich die Fragestunde für beendet erklären. Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister, der aber für die im Anschluss zu verhandelnden Tagesordnungspunkte noch hierbleibt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 8954/J bis 8976/J
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds und über die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder zur finanziellen Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung ab dem Jahr 2022 (Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG) erlassen sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1290 d.B.)
Finanzausschuss:
Klimabonusgesetz – KliBG (1292 d.B.)
Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I (1293 d.B.)
Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil III – ÖkoStRefG 2022 Teil III (1294 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (1295 d.B.)
Gesundheitsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden (1289 d.B.)
Justizausschuss:
Zivilverfahrens-Novelle 2021 – ZVN 2021 (1291 d.B.)
*****
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 und 3, 9 bis 14, 15 bis 18, 19 und 20, 21 bis 24, 25 bis 27, 28 und 29, 35 und 36, 39 bis 41, 42 bis 44 sowie 46 bis 48 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde Konsens über eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ erzielt. Es entfallen auf die ÖVP 176, auf die SPÖ 122, auf die FPÖ 99, auf die Grünen 90 und auf die NEOS 72 Minuten. Gemäß § 57 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung für die Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 36 Minuten, die Debattenredezeit 5 Minuten.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer für die eben dargestellten Redezeiten ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1172 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz geändert wird (1280 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Punkt 1 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Himmelbauer. Bei ihr steht das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen guten Morgen! Bereits die Weihnachtsgeschichte beginnt mit einer Volkszählung, da Josef mit seiner schwangeren Frau in seinen Heimatort zurückkehren muss, um sich dort zu registrieren. Die Volkszählung ist etwas, das seit vielen Jahren, Jahrzehnten, Jahrtausenden besteht, und in dieser Zeit hat sich – Gott sei Dank – auch vieles geändert. Das Registerzählungsgesetz ist eine Nachfolge der Volkszählung; damit regeln wir, wie wir in regelmäßigen Abständen den Bevölkerungsstand und gewisse Merkmale erheben.
Wir haben heute als ersten Tagesordnungspunkt eine Novelle des Registerzählungsgesetzes vorliegen. Die Grundlage hierfür ist eine europarechtliche Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen. Zuletzt hat 2011 eine Registerzählung stattgefunden; sie soll alle zehn Jahre stattfinden, und weil sich in diesen zehn Jahren sehr vieles geändert hat, beschließen wir heute eine Novelle.
Was hat sich seit 2011 alles geändert? – Zum einen sind es die Register, die herangezogen werden, um eine Volkszählung durchzuführen. Es gibt neue Register, zum Beispiel das E-Health-Verzeichnis, das Gesundheitsberuferegister, das Zentrale Personenstandsregister oder das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister. Auch zusätzliche Durchführungsverordnungen auf europäischer Ebene machen die heutige Novelle notwendig.
Was heißt das jetzt aber konkret? – Mit 2021 werden vor allem anhand des Zentralen Personenstandsregisters, des Melderegisters, Daten in pseudonymisierter Form herangezogen, das heißt anhand des bereichsspezifischen Personenkennzeichens, und gewisse Merkmale zu den einzelnen Personen wie Beruf, Ausbildung, Haushalt, Unternehmen, Arbeitsstätte, aber auch Daten über deren Wohnungen, Gebäude in anonymisierter, pseudonymisierter Version aggregiert, zusammengefasst und an Eurostat gemeldet.
Dazu haben wir zum einen eine rechtliche Verpflichtung aufgrund der EU-Verordnung, aber das ist natürlich auch Grundlage für sehr vieles in unserem Land, nicht zuletzt auch für die Gemeinden, wenn es darum geht: Welche Menschen wohnen bei uns? Wie schaut der Finanzierungsschlüssel für diesen Bereich aus?
Wir haben bereits im Ausschuss klargelegt, dass wir darüber hier einen einstimmigen Beschluss fassen werden. Ich darf dafür ganz herzlich Danke sagen und uns auch für die heutige Debatte einen guten Verlauf wünschen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
10.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Einwallner. – Bitte. (Abg. Leichtfried überreicht Abg. Heinisch-Hosek einen Blumenstrauß. – Beifall bei der SPÖ.)
Es gibt keine Geschäftsordnungsdebatte, aber Kollegin Heinisch-Hosek hat heute einen ganz besonderen Geburtstag, und das hat der stellvertretende Klubobmann dazu genutzt, die Debatte kurz zu unterbrechen. Wir schließen uns dem Wunsch an (allgemeiner Beifall): Bleibe gesund und nutze die nächsten Zeiten! Alles Gute! (Abg. Heinisch-Hosek: Danke!)
Es folgt Kollege Einwallner mit seinem Debattenbeitrag. – Das Wort steht bei Ihnen. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auch von dieser Stelle aus noch einmal herzlichen Glückwunsch, liebe Gabi Heinisch-Hosek, zum Geburtstag. Alles Gute!
Meine Damen und Herren! Bei dieser Regierungsvorlage – Kollegin Himmelbauer hat es im Großen und Ganzen schon ausgeführt – geht es in erster Linie darum, dass man alle zehn Jahre oder einmal im Jahrzehnt eine sogenannte Volkszählung durchführen muss – das ist notwendig – und das Ergebnis dann Eurostat übermitteln muss. Es waren jetzt ein paar Adaptierungen notwendig, die durchgeführt werden mussten, damit wir in der österreichischen Registerlandschaft wieder auf aktuellem Stand sind.
Solche Datenerhebungen sind natürlich immer ein sehr sensibles Thema, weil da das Thema Datenschutz zum Tragen kommt. Ich muss sagen, dass es bei dieser Vorlage gelungen ist, das Thema Datenschutz so zu regeln, dass es, glaube ich, zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst werden konnte.
Ich nehme gerade das Thema Datenschutz auf, weil es in Ihrem Ressort, Herr Minister, im Innenressort, natürlich immer ein besonderes Spannungsfeld zwischen den Themen Sicherheit und Datenschutz gibt. Diese Vorlage, die Vorgehensweise bei deren Erstellung können wir, glaube ich, auch als Muster dafür hernehmen, wie wir bei anderen, sensibleren Themen – wenn die Sicherheit direkt betroffen ist; ich nehme als Beispiel
Gesichtserkennung und andere technische Maßnahmen – vorgehen können, wie wir einen Rahmen schaffen können, dass wir auf der einen Seite für ausreichend Sicherheit sorgen und auf der anderen Seite auch den Datenschutz entsprechend berücksichtigen.
Zum Abschluss möchte ich noch einen kleinen Sidestep zur Fragestunde machen, Herr Innenminister. Eine Frage, die mir sehr, sehr wichtig ist, ist offengeblieben: Die Polizistinnen und Polizisten leisten in den letzten zwei Jahren eine ausgezeichnete Arbeit. Sie sind ständig an der Front, direkt betroffen im Zuge der Pandemiebekämpfung, und es wurde ihnen zugesagt, dass es einen Coronabonus geben wird. Sie haben die Frage, bis wann die Polizistinnen und Polizisten den zugesagten Coronabonus bekommen werden, nicht beantworten können. Ich hoffe, dass Sie vielleicht noch im Laufe dieser Debatte eine Antwort darauf geben, ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen draußen warten schon ganz dringend darauf. Es wäre ein gutes Signal, wenn Sie eine konkrete Antwort geben könnten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
10.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Wortmeldung kommt von Abgeordnetem Bürstmayr. – Das Wort steht bei Ihnen, Herr Abgeordneter. Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Politik braucht, wenn sie evidenzbasiert sein soll, Grundlagen, nämlich Daten.
Wenn wir Wohnbaupolitik machen wollen, dann müssen wir wissen, wie viele Wohnungen es gibt, wie viele davon leer stehen, von wo Menschen wohin ziehen oder verziehen. Dasselbe gilt für Arbeitsmarktpolitik, für Gesundheitspolitik und viele andere Politikbereiche: Wir brauchen solide Unterlagen.
Früher hat man so alle zehn, 15 oder 20 Jahre versucht, diese Unterlagen durch große Volkszählungen zu ermitteln, die im Laufe der Zeit immer umstrittener geworden sind, weil immer mehr Leute nicht bereit waren, fünf, sechs, sieben, acht Seiten Formulare mit Angaben über sich auszufüllen. Heute ist es möglich, dass viele Datensätze, die ohnehin schon vorhanden sind, zusammengeführt werden. Ich nenne als ein Beispiel dafür nur das Melderegister, aus dem wir relativ präzise ableiten können, wo Menschen wohnen und wie sich bestimmte Wanderungsströme innerhalb Österreichs gestalten.
Es ist im Innenausschuss einstimmig gelungen, gesetzliche Anpassungen entsprechend einer dazu ergangenen Verordnung der Europäischen Union, die auch stark auf den Datenschutz und die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen abstellt, zu verabschieden. Was uns Grüne besonders freut, ist, dass eine in diesem Bereich tätige Organisation, nämlich Epicenter Works, diesen Gesetzentwurf ausdrücklich gelobt hat und uns attestiert hat: „Während man durch Aufnahme zusätzlicher Datenquellen und Erhebungsmerkmale eine erhöhte Qualitätssicherung der Zählungen gewährleistet, wird gleichzeitig sichergestellt, dass es zu keinen datenschutzrechtlichen Einbußen kommt.“
Ich hoffe daher auch auf einhellige Zustimmung hier im Hohen Haus. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen.)
10.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Ich verlege die Abstimmung wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.
2. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2081/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden (1281 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1651/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung (1282 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. Das Wort steht bei ihr. – Bitte sehr.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bei dieser Debatte geht es um einen ganz breiten Themenbereich, ich widme mich aber jetzt vor allem der Thematik Missing Children.
Jährlich verschwinden Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung. Das passiert weltweit, das passiert in Europa, aber das passiert ganz einfach auch in Österreich. Diese Kinder sind unauffindbar, sie sind einfach verschwunden. Das hat auch ein Rechercheverbund, nämlich Lost in Europe, ans Tageslicht gebracht; dieser hat festgemacht, dass in den Jahren zwischen 2018 und 2020 18 292 Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung verschwunden sind. Das ist nur eine Schätzung. Warum? – Weil wir über keine Daten verfügen, weil wir über keine Informationen verfügen. Es gibt nämlich nur in den wenigsten Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in den wenigsten Staaten Europas minimale Aufzeichnungen, und, ganz ehrlich, in Österreich gibt es ganz einfach auch keine Daten dazu.
Immer noch gelten Missing Children, obwohl man immer wieder darüber spricht, als Tabuthema, sie werden in der Politik als Tabuthema behandelt. Das muss endlich aufgebrochen werden, denn diese Kinder gehören zu den vulnerabelsten Gruppen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. El-Nagashi.)
Diese Kinder, die verschwinden, sind Opfer von Kinderhandel, von Menschenhandel, von sexueller Ausbeutung, Kinderarbeit und vielem mehr, und das erleben diese Kinder oftmals tagtäglich bei ihrer Flucht nach Europa. Deshalb, geschätzte Kollegen und Kolleginnen, gilt es immer und ganz besonders, die Kinderrechte für alle Kinder und Jugendlichen im umfassendsten Sinn zu leben und auch das BVG Kinderrechte ohne Wenn und Aber in Österreich umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Krisper und Meinl-Reisinger.)
Ich denke in diesem Zusammenhang aber auch an Kinder, die in Österreich mitten in der Nacht abgeschoben werden, obwohl sie hier zu Hause sind, obwohl sie hier in die Schule gehen, obwohl sie hier FreundInnen haben. Ich denke an die Ableitungen der Kindeswohlkommission – und, Herr Bundesminister, es ist die Kindeswohlkommission und nicht die sogenannte Griss-Kommission, wie Sie sie in Ihrer Antwort in der Fragestunde bezeichnet haben – und auch daran, dass unbegleitete Kinder keine Ansprache,
keine Obsorge ab dem ersten Tag haben – noch nicht; wir haben hiezu einen Antrag beschlossen, und ich appelliere an Sie, Herr Bundesminister, das besser heute als morgen umzusetzen, denn die Zustände in der Unterbringung sind katastrophal und dezidiert nicht kindgerecht.
Wir brauchen aber, und das möchte ich hier noch einmal einfordern, dringend Zahlen zu Missing Children: Wie viele Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen sind es wirklich in Österreich? Wie, wodurch und wo sind die Kinder verschwunden? Gibt es strafrechtliche Delikte, die dahinterstecken: Kinderhandel, wie schon erwähnt, Verfolgung, Ausbeutung? – Es braucht diese valide Datenlage, und das haben wir in einem SPÖ-Antrag gefordert.
Ich sage Danke, dass die Regierungsfraktionen Wort gehalten haben, dass wir hier heute einen gemeinsamen Antrag auf den Weg bringen können, weil es nämlich um Kindeswohl geht, weil es um den Schutz der Kinder geht. Deshalb, Herr Minister, appellieren wir in diesem Antrag an Sie, diese Daten, diese Informationen so schnell wie möglich auf die Füße zu bekommen – im Sinne der Kinder, im Sinne des Kindesschutzes. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten El-Nagashi und Grebien.)
10.26
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Jachs. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Meinungsvielfalt und der politische Diskurs sind es, die unsere Demokratie ausmachen und nach vorne bringen, und ich glaube, dieses Thema ist wirklich ein guter Beweis dafür, dass wir über alle Fraktionen hinweg immer einen gemeinsamen Nenner finden, wenn wir uns nur zusammensetzen und ordentlich miteinander reden (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP) – und das trotz aller Unterschiede in der Asyl- und Migrationsfrage, die ja in diesem Haus trotzdem bestehen.
Worum aber geht es genau? – Es geht um das Phänomen, dass in Österreich immer wieder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Kinder und Jugendliche verschwinden. Liebe Kollegin Kucharowits, da gebe ich dir recht und da bin ich bei dir: Das hört sich im ersten Moment total schrecklich an, und es wirkt auch befremdlich, dass das bei uns passieren kann. Ich glaube aber, dass wir trotz aller Emotionen auf die Fakten schauen müssen, die wir schon auch haben: Wir wissen von 84 Prozent dieser Verschwindenden, wo sie sich aufhalten und dass sie meistens weiterreisen. Trotzdem sind noch 16 Prozent über, von denen wir es eben nicht wissen, und – da bin ich auch bei dir – da müssen wir hinschauen, da müssen wir wirklich dafür sorgen, dass diese Minderjährigen keine Opfer von Kriminalität werden. Das BMI sammelt bereits Daten dazu, aber mit dem gemeinsamen Antrag ist es uns gelungen, sicherzustellen, dass das BMI diese Daten in einer Statistik verdichtet und auch veröffentlicht und wir daraus dann die Schlüsse ziehen können.
Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, miteinander gelingt meistens Gutes – und einer, der dieses Motto lebt, ist unser Sicherheitssprecher und Obmann des Innenausschusses. Lieber Karl Mahrer, wir werden dich ja in Kürze leider an das Wiener Rathaus verlieren. Die Wienerinnen und Wiener hingegen können sich freuen, denn mit dir gewinnen sie einen Menschen, der immer das große Ganze im Blick hat, einen Menschen mit Handschlagqualität, sie gewinnen einen echten Sir. – Danke für deine Arbeit! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)
10.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Belakowitsch. – Sie ist nicht da.
Dann gehen wir in der Rednerliste weiter zu Abgeordneter El-Nagashi. – Bitte sehr.
Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte bei dieser Thematik schon sagen: Die Kinder reisen nirgendwohin. Ich meine, grundsätzlich reden wir von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht, und man mag sich gar nicht ausmalen, was diesen Kindern und Jugendlichen alles widerfährt, bis sie überhaupt in Österreich sind.
Ein Kollege hat mir einmal gesagt: Man muss nicht selber Kinder haben, um verstehen und nachvollziehen zu können, wie die Sorgen von Eltern um Kinder sind, aber es verändert die Perspektive noch einmal mehr, wenn man selber Kinder hat. Ein wenig von dieser Sorge, die wir um unsere eigenen Kinder, um die Kinder in unseren Familien haben, ist auf Kinder und Jugendliche aus anderen Familien zu richten, die in dieser Situation sind, die auf der Flucht sind, weil sie keine Familienmitglieder mehr haben, weil sie alleine fliehen müssen, weil sie diejenigen sind, die von ihren Familien in Sicherheit geschickt werden. In Sicherheit geschickt zu werden bedeutet dann, dass sie zu uns und in unsere Obsorge kommen. Sie kommen in unsere Obsorge, und wir sind für diese Kinder verantwortlich. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Dieser Antrag behandelt natürlich nur einen Teil einer Thematik und einen Teil eines Problems. Die Thematik bedeutet, dass wir sicherstellen müssen, dass diese Obsorge für die Kinder ab dem ersten Tag gegeben ist und dass diese Obsorge in einer richtigen, in einer kindgerechten Art und Weise gegeben ist. Das bedeutet, dass die Unterbringung kindgerecht ist, das bedeutet aber auch, dass die Betreuung gewährleistet ist.
Das übernehmen sehr oft Gemeinden, das übernehmen Patenfamilien, und es gibt viele Patenschaftsprojekte, in denen man sich ehrenamtlich engagiert. Das ist aber natürlich etwas, das in unserer Verantwortung liegt, in der Verantwortung der Politik. Und wenn wir sehen, dass es da eine Lücke gibt, und wenn wir schon die Zahlen dazu haben, dann müssen wir wissen, woran es liegt. Dazu stehen einige Hypothesen im Raum. Eine schon sehr gut dokumentierte Hypothese ist natürlich, dass es an der Obsorge und an der guten Betreuung fehlt. Wir müssen wissen, was mit diesen Kindern passiert, denn: die Weiterreise klingt so schön, das ist aber sicher nicht die Realität.
Wir haben hier einen gemeinsamen Antrag gemacht. Das ist keine Frage der Meinungsvielfalt, das ist eine Frage der politischen Notwendigkeit. Ich bedanke mich bei allen, die hier konstruktiv mitgearbeitet haben, und freue mich natürlich darüber, dass das sogar von allen Parteien unterstützt und mitgetragen wird. Das ist aber nur der erste Schritt, selbstverständlich braucht es da auch die weiteren politischen Schritte und Maßnahmen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie der Abg. Krisper.)
10.32
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Krisper. – Bitte sehr.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren zu Hause! Sie haben heute wie auch im Innenausschuss betont, dass Sie die konsequente Linie Ihres Vorgängers fortsetzen werden. Sie haben uns im Innenausschuss aber auch gesagt, dass Sie vom Herrn Bundespräsidenten auf die Verfassung vereidigt wurden und sich dieser natürlich verpflichtet fühlen.
Herr Innenminister, ich kann Ihnen sagen, dass Sie da öfter in ein Spannungsverhältnis kommen werden, weil Ihr Vorgänger es mit der Verfassung und deren Vollziehung durch
das Haus, das Innenressort, nicht immer so ernst genommen hat (Zwischenrufe bei der ÖVP), es nicht immer so ernst genommen hat, dass die Verfassung beim Vollzug eingehalten wird. Dies gilt insbesondere für die Kinderrechte, es fiel nämlich in seine Verantwortung, die Betreuung und die Obsorge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu gewährleisten. Es gibt da verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte auf Kindeswohl, auf kinderadäquate Unterbringung und auf eine entsprechende Obsorge, und diese gilt es umzusetzen.
Es ist auch schon seit Längerem klar, dass es da ein Problem gibt. Warum fliehen so viele Kinder anscheinend weiter, warum tauchen sie unter, warum werden welche sicher auch zu Opfern von Menschenhandel und sonstigen kriminellen Delikten? – Weil sie in Österreich nicht die Unterbringung erfahren, die kinderadäquat ist. Falls ein Kind hier wegen Menschenhandels, wegen einer Drucksituation in Gefahr käme, könnte aufgrund der oft ungeklärten Obsorge auch nicht gewährleistet werden, dass jemand ein Auge darauf hat, was da passiert.
Die Zustände sind schon seit Langem bekannt. Bereits 2016 berichtete Europol, dass insbesondere Kinder auf der Flucht durch Menschenhandel und Ausbeutung gefährdet sind. 2017 wies das österreichische Bundeskriminalamt darauf hin, dass Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung sehr oft verschwinden. Seit 2015 kennen wir die Zahlen, die in Österreich sehr, sehr desaströs sind. Wir wissen, dass eine Lokalisierung laut Bundeskriminalamt wegen mangelnder Daten und spezifischer Informationen über die Personen sehr schwer möglich ist.
Wir NEOS haben parlamentarische Anfragen gestellt, um zu erfahren, ob es diesen Missstand nach all diesen Jahren im letzten Jahr noch immer gab, und es kam heraus, dass im letzten Jahr eben wieder 264 UMFs verschwanden, das sind über 50 Prozent all jener, die einen Asylantrag gestellt haben.
Da haben wir dann ein verfassungsrechtliches Thema, Herr Innenminister, wie ich schon gezeigt habe, weil wir das Bundesverfassungsgesetz über Kinderrechte haben, das ausführt, inwiefern das Kindeswohl im Vollzug, in Ihrem Haus, umzusetzen ist, insbesondere wenn es um minderjährige Flüchtlinge, um Kinder geht. Das Kindeswohl ist da nämlich vorrangig zu berücksichtigen und es gibt einen Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand durch den Staat. Genau da hapert es eben: Wo werden die Kinder entsprechend umsorgt und beschützt, damit sie nicht Opfer von Kinderhandel und Menschenhandel werden?
Ihr Vorgänger hat zu wenig Augenmerk darauf gelegt, dass der Vollzug verfassungskonform ist. Das sehen wir daran, dass die Kindeswohlkommission mahnend entsprechende Empfehlungen betreffend die – mangelnde – Obsorge, dass diese ab Tag eins geklärt wird, betreffend eine entsprechenden Unterbringung, die jetzt sehr oft im Elend liegt, geben musste. Gerade auf Bundesebene braucht es Angebote und Ressourcen für die psychosoziale Versorgung, und die Erfüllung von Bildungs-, Beschäftigungs- sowie Freizeitbedürfnissen muss entsprechend gewährleistet werden.
Als nächster Punkt ist es wichtig, weiterhin das Augenmerk darauf zu richten, inwiefern es das Phänomen des Verschwindens weiterhin gibt, um auch da klarzustellen, dass man etwas tut, damit diese Zahlen geringer werden, und um zu wissen, was mit den Kindern, die abgängig sind, passiert ist – ob sie in anderen Ländern, in Nachbarländern aufgeschlagen sind –, oder man weiß es eben nicht und muss weiterhin etwas gegen potenziellen Menschen- und Kinderhandel tun. Das mahne ich im Namen der Verfassung – Sie sind ja sehr stolz, auf diese vereidigt zu sein – auch von Ihnen ein. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
10.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gödl. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Theorie ist vieles einfach gesagt, aber ich denke, wir sollten auch ein paar praktische Dinge ansprechen.
Zum Ersten möchte ich einmal ganz klar betonen, dass auf allen Ebenen, auf denen Asylsuchende oder Asylberechtigte betreut werden, sei es auf Gemeindeebene, auf Landesebene oder auf Bundesebene, in den meisten Fällen im Sinne aller Menschenrechte, die wir natürlich alle gemeinsam einhalten müssen, hervorragende Arbeit geleistet wird – es schwingt hier nämlich manchmal so mit, als wäre da einiges nicht in Ordnung. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.)
Wir haben uns sehr wohl darauf geeinigt, dass wir die Obsorge verbessern. Nur damit man sich auch ein paar Zahlen verinnerlicht – der Herr Bundesminister hat in der Anfragebeantwortung auch schon ein paar Zahlen genannt –: Es gibt derzeit weltweit wieder verstärkte Migrationsbewegungen. Es gibt eine starke Bewegung Richtung Europa und ganz besonders auch in Richtung unseres Landes. Allein im heurigen Jahr haben 35 000 Menschen in Österreich Asyl beantragt. Über 4 000 unbegleitete minderjährige Fremde sind darunter, also minderjährige Menschen, die ohne Eltern, ohne Begleitpersonen kommen und bei uns in Österreich Asyl beantragen.
Natürlich müssen wir einen starken Fokus darauf legen, aber da passiert auch sehr vieles. Wir verbessern die Obsorge, ja, das haben wir so erkannt, das soll und muss so geschehen, aber zu sagen, dass Österreich in diesem Bereich quasi fahrlässig oder sogar vorsätzlich handelt, das müssen wir doch entschieden zurückweisen. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.)
Wir verlängern heute im Rahmen der Coronabekämpfung auch wieder einige Sonderfristen, weil wir natürlich trotz Coronapandemie, die uns viele Einschränkungen bringt, sicherstellen müssen, dass es korrekte Verfahren gibt, dass es ein korrektes Vorgehen im gesamten Asylbereich gibt. So verlängern wir zum Beispiel auch die Möglichkeit, dass unbegleitete minderjährige Fremde, die Asyl beantragen, nach ihrem Antrag nicht nur in den Erstaufnahmestellen untergebracht werden dürfen, sondern auch in den Regionalstellen und in den Außenstellen, damit wir die Coronapandemie auch in diesem Segment bestmöglich bekämpfen können.
Es gibt da also viel zu tun. Österreich ist da stark gefordert, aber Österreich tut auch sehr vieles. Das soll auch anerkannt werden. Allen, die dafür Verantwortung tragen, soll Dank ausgesprochen werden, insbesondere unserem Bundesminister und ganz besonders auch seinem Vorgänger in diesem Ministerium, Karl Nehammer, der es immer für sehr wichtig empfunden hat, da ganz konkrete, klare Vorgangsweisen zu haben, aber immer ganz klar im Sinne der Kinderrechte und auch im Sinne der Menschenrechte. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
10.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier schon wieder von Beschlüssen des Innenausschusses, die einstimmig getroffen wurden, und das in gesellschaftspolitisch gar nicht einmal so unheiklen Fragen. Wenn es ums Asyl geht, gehen die Emotionen hoch und die Meinungen deutlich auseinander.
Dass das im Innenausschuss keine Ausnahme war, sondern es immer wieder passiert ist, dass über die Grenzen der Koalition hinaus Konsens gefunden wurde, häufig auch einstimmig, ist nicht zuletzt das Verdienst des Ausschussvorsitzenden Karl Mahrer, der uns dieser Tage in Richtung Wiener Landespolitik verlässt und bei dem ich mich für seine Ausschussführung in den letzten zwei Jahren ausdrücklich bedanken möchte. (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS.)
Ich bedanke mich zum einen dafür, dass er mit der sehr knappen Ressource Zeit, die für uns Abgeordnete so wertvoll ist, so sorgfältig umgegangen ist, dass man nach seinen Ankündigungen, wann ein Ausschuss endet, tatsächlich die Uhr stellen konnte; zum Zweiten dafür, dass er von überparteilicher Zusammenarbeit nicht nur gesprochen, sondern sie auch gesucht hat; und zum Dritten für sein Engagement und seine besonderen Initiativen im Bereich des Gewaltschutzes, die wir – nicht nur wir Grüne, sondern alle Parteien, denke ich – in diesem Hohen Haus fortführen wollen. – Danke noch einmal dafür! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Zur Sache selbst: Wir haben nicht nur einen Entschließungsantrag einstimmig beschlossen, sondern wie gesagt auch einige bürokratische – wie man so schön sagt – Covid-bedingte Erleichterungen, nämlich Regeln, durch die vermieden werden soll, dass viele Menschen in Warteräumen bei einer Behörde auf engem Raum lange Zeit gemeinsam auf irgendetwas warten müssen, weil die ursprünglichen Regeln vorgesehen haben, dass man den fünften und den sechsten Verlängerungsantrag und jedes einzelne Papierl persönlich zur Behörde tragen musste.
Es hat sich in den letzten eineinhalb Jahren herausgestellt, dass das zumindest in Pandemiezeiten auch anders geht. Wir wären durchaus dafür, einmal gemeinsam einen Rundruf bei den Behörden zu machen, ob man nicht die eine oder andere Vereinfachung – schließlich soll unsere Verwaltung ja sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig sein – ins Dauerrecht übernehmen könnte.
Jetzt haben wir noch einmal eine Covid-bedingte Verlängerung, und, meine Damen und Herren, ich würde Ihnen wahnsinnig gerne versprechen können, dass das die letzte Covid-bedingte Verlängerung ist. Ich kann es nicht, weil wir nicht vorhersagen können, wann diese Pandemie enden wird. In der Zwischenzeit: Bitte lassen Sie sich impfen! – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
10.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmungen erfolgen am Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für innere Angelegenheiten.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1806/A(E) der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstattung von Gebäuden der Polizei mit Photovoltaik-Anlagen (1283 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Minnich. Das Wort steht bei ihm.
10.43
Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Zuseher zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Ich darf mich heute dem Antrag betreffend Ausstattung von Polizeistationen mit Fotovoltaikanlagen widmen.
Das Szenario eines Blackout ist schon lange nicht mehr etwas, das wir nur aus Hollywoodfilmen kennen, leider ist es eine sehr reale Bedrohung. Nicht nur bei uns, sondern weltweit ist diese Gefahr nicht so weit entfernt, wie man meint. Erst am 8. Jänner dieses Jahres ist Europa nur ganz knapp an einem Blackout vorbeigeschrammt.
Schätzungsweise würde in einem solchen Szenario in Österreich ein volkswirtschaftlicher Schaden von 1,2 bis 1,5 Milliarden Euro entstehen. Die Herausforderung ist nämlich, dass die Systeme nach einem Blackout nicht einfach wieder hochgefahren werden können, sondern die Stromversorgung nur schrittweise wiederhergestellt werden kann. Das kann sehr viel Zeit benötigen.
Wir müssen also auf der einen Seite alles versuchen, um diese Gefahr zu minimieren, und uns gleichzeitig für den Ernstfall rüsten. Die Ausstattung unserer Polizeiinspektionen mit inselfähigen Fotovoltaikanlagen und den nötigen Batteriespeichern ist ein wesentlicher Schritt, um dem Ernstfall vorzubeugen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Schallmeiner und Jakob Schwarz.)
Darüber hinaus gibt es beispielsweise eine Kooperation zwischen dem Bundesheer und der Polizei, um die Betankung der Einsatzfahrzeuge bei so einem Blackout sicherzustellen. Wir verfügen selbstverständlich auch über Notstromaggregate, aber unser Herr Bundeskanzler hat im Sommer dieses Jahres noch als Innenminister klargestellt, dass dies eine veraltete Technologie sei.
Ziel ist es, die Polizeiinspektionen nachhaltig und autark mit Energie zu versorgen. Mit diesem Antrag werden wir gleich zwei Ansprüchen gerecht: Wir setzen einerseits die notwendigen Schritte, um für den Fall einer Krise vorzubeugen, und machen dies gleichzeitig im Einklang mit Nachhaltigkeit und dem Blick auf erneuerbare Energien. Damit leisten wir einen großen Beitrag für Umwelt und Klimaschutz. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wesentlich ist für mich aber vor allem, dass dieser Schritt von allen Parteien mitgetragen wird. Liebe Zuseher zu Hause, Sie sehen – wie mein Vorredner bereits gesagt hat –: Es wird hier im Hohen Haus nicht nur immer heftigst diskutiert und oft gestritten, sondern sehr viele Beschlüsse werden gemeinsam gefasst. Wir müssen uns als Politik damit abfinden, dass wir immer wieder mit neuen Krisen konfrontiert sein werden. Es macht mir aber Mut, dass wir diesen wichtigen Schritt in einem nationalen Schulterschluss gemeinsam gehen. Das hat am Beginn dieser Krise schon sehr gut funktioniert.
In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön für die breite Zustimmung sowie auch ein großes Dankeschön an Karl Mahrer für seine gute Vorsitzführung und alles, was er im Sicherheitsausschuss geleistet hat. – Ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
10.47
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Feichtinger. – Bitte sehr.
Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts in Österreich wir immer höher. Der Bericht der Sicherheitspolitischen Jahresvorschau hat bereits im Jahr 2020 vor einem drohenden Blackout gewarnt. Mehrfach ist Österreich knapp daran vorbeigeschrammt, auch heuer wieder.
Als Sprecherin der Einsatzorganisationen und Freiwilligenorganisationen ist es mir besonders wichtig, hervorzuheben, dass die Einsatzfähigkeit der Einsatzorganisationen im Ernstfall zu 100 Prozent gewahrt werden muss. Energieautark bedeutet unabhängig – unabhängig von den öffentlichen Stromnetzen – und sichert im Notfall genau diese Einsatzfähigkeit.
Wie können wir das schaffen? – Die Ausstattung der Gebäude mit PV-Anlagen ist der richtige Schlüssel dazu, und vor allem wirken wir damit auch auf die Klima- und Energieziele hin. Aus diesem Grund haben meine Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit mir einen Entschließungsantrag betreffend Ausstattung von Gebäuden und Einsatzorganisationen mit Fotovoltaikanlagen eingebracht, welcher zurzeit für die Polizeistationen geprüft wird.
Eine Ausweitung auf alle Einsatzorganisationen ist unabdingbar. Dass die Anlage funktioniert, zeigt ein bereits umgesetztes Projekt in Vorchdorf auf einem Feuerwehrhaus, wo diese Anlage für die Stromversorgung des Gebäudes eingesetzt wird, aber nicht nur das, sondern auch für den Betrieb von Stromaggregaten in Kombination mit Batteriespeichern.
Es freut mich wirklich sehr, dass dieses wichtige Thema bei allen Fraktionen Zustimmung erhält. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
10.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schrangl. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema der Blackoutgefahr hat in Österreich die Politik erreicht, sie wurde anerkannt, auch die Zivilgesellschaft ist immer mehr für dieses Thema sensibilisiert worden. Auch unser FPÖ-Bundesminister Kunasek hat diese Gefahr damals schon früh erkannt und hat daher Liegenschaften des Bundesheeres an das Konzept der Sicherheitsinseln angeschlossen und das zum Teil auch umgesetzt.
Dieser Antrag für Fotovoltaikanlagen auf Polizeidienststellen ist ein erster Puzzleteil zur Umwandlung von Polizeidienststellen zu solchen Sicherheitsinseln. Ohne Speicher wird es nicht gehen. Die Fotovoltaik kann nur ein erster Schritt sein, um Sicherheit und Einsatzfähigkeit von Polizeidienststellen auch im Blackout zu erhalten.
Als Bautensprecher ist mir natürlich auch die Nachhaltigkeit von öffentlichen Gebäuden sehr wichtig. Dabei sehe ich sehr viel Nachholbedarf. Wir bräuchten zum Beispiel, um als Republik, als Staat wirklich nachhaltig agieren zu können, in Wirklichkeit dort Fotovoltaikanlagen, wo auch Strom genutzt wird, wenn die Sonne scheint. Daher kann das nur ein erster Schritt sein. Der Bund sollte sich überlegen, ob er nicht auch besonders Schulen und Amtsgebäude – das sind nämlich die, die Strom verbrauchen, wenn die Sonne scheint – mit Fotovoltaik ausstattet. Dort hätte man auch sehr viel mehr Fläche.
Ich glaube, hinsichtlich Nachhaltigkeit wären Schulen und Amtsgebäude besser geeignet, aber um die Polizei im Blackoutfall einsatzbereit zu halten, ist natürlich die Fotovoltaik auch dort als erster Puzzlestein in Richtung Blackoutsicherheit wichtig. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
10.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Als Parlamentarier und ehemaliger Bundesrat freut es mich, dass dieser Antrag vom Bundesrat als Initiative gestartet worden ist und wir ihn heute hier umsetzen. Es ist sehr erfreulich, weil auch die Bundesländer mit an Bord sind, wenn es um Blackoutvorsorge geht.
Ich glaube, dass die Polizeistationen sehr wohl voranschreiten müssen, wenn es um diese Vorsorge geht. Auch in der Zivilgesellschaft haben wir viele Problemfelder, die noch behoben werden müssen. Dabei ist auch eine Sensibilisierung der Bevölkerung im Bereich der Blackoutvorsorge notwendig.
Auch beim Bundesheer haben wir mit den Sicherheitsinseln schon viel erreicht, aber auch mit dem Krisensicherheitsgesetz, das im parlamentarischen Prozess voranschreitet, sind Schritte gesetzt worden: Wann ist Vorsorge zu treffen? Wer macht diese? Wie ist die Krise definiert? Ich glaube, das sind wichtige Schritte in Richtung Vorsorge.
Wichtig ist bei den Blackoutszenarien, dass wir nicht irgendwelche Ängste schüren und Panik verbreiten, sondern dass man konkrete Vorschläge erarbeitet und vorbereitet ist, wenn es zu diesem Ereignis kommt.
Ich freue mich, dass dieser Schritt gemacht wird, Herr Minister. Ich glaube, es ist ein erster Schritt. Ich glaube, man kann nicht davon ausgehen, dass alle Polizeistationen im selben Moment sofort resilient werden. Bei diesem Antrag haben Sie aber die Rückendeckung von Bundesrat und Nationalrat, sodass Sie Unterstützung bekommen. Ich finde das großartig. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gahr. – Bitte sehr.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Strombedarf in Österreich steigt in vielen Bereichen. Gerade die E-Mobilität bringt einen höheren Strombedarf, aber auch die Digitalisierung und natürlich die Freizeit. Denken wir daran, dass wahrscheinlich auch viele aus diesem Haus mit dem E-Bike unterwegs sind. Insgesamt haben wir einen steigenden Strombedarf in Österreich. Die Anforderungen an die Stromsicherheit steigen. Wir haben Szenarien, dass es zum Blackout kommen kann. Es ist nur die Frage, wie und wann und wo.
Ich glaube, insgesamt ist es wichtig, dass wir die dezentrale Stromversorgung ausbauen, das heißt, dass wir die Stromproduktion von erneuerbarem, umweltfreundlichem Strom ankurbeln müssen. Ich hoffe, dass in Österreich die Produktion von alternativem Strom, von erneuerbarem Strom angekurbelt wird, denn wenn wir nach Frankreich blicken, wo man darüber nachdenkt, die Atomstromproduktion wieder auszubauen, so, glaube ich, ist das ein Szenario, das für uns keine Vorbildwirkung haben sollte.
Daher sind wir gemeinsam gefordert, und es ist wichtig, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht. Dieser Antrag, dass wir die Polizeidienststellen ausstatten, den alle Parteien unterstützen, ist wichtig. Er hat eine Vorbildwirkung, bringt mehr Versorgungssicherheit und insgesamt auch Strom, den wir tagtäglich nutzen können.
Ich bin auch froh, dass Frau Bundesminister Tanner im Bereich des Verteidigungsministeriums 90 Millionen Euro in die Energieautarkie der Kasernen investiert. Wir starten insgesamt für die Bevölkerung, für die Umwelt, für die Wirtschaft, für uns alle gemeinsam ein Projekt, das uns für die Zukunft mehr Sicherheit und Unabhängigkeit im Strombereich gibt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Das Thema Blackout ist in aller Munde. Es ist ja nicht die Frage, ob es zu einem Blackoutszenario kommen wird, sondern wann es dazu kommen wird. Der Blackout ist ja nicht nur ein Stromausfall für einige Stunden oder Tage, es hängt ja viel mehr daran. Man kann nicht tanken, man kommt nicht zu Bargeld, man kann nicht elektronisch bezahlen, man kann keine Lebensmittel im Handel einkaufen, und wenn das im Winter passiert und man in irgendeiner Form von strombetriebenen Heizungen abhängig ist, ist das ein riesiges Problem.
So wie die Blackoutvorsorge für jeden Privathaushalt in Wahrheit ein Gebot der Stunde ist, ist es dies natürlich auch für öffentliche Einrichtungen, um die Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten. Das betrifft zum Beispiel die Gemeindeämter, es wird Einsatzorganisationen wie die Feuerwehr und die Rettungsdienste betreffen, aber es betrifft selbstverständlich auch die Polizei, denn in solchen Situationen ist es umso wichtiger, auch die öffentliche Sicherheit und die Ordnung aufrechtzuerhalten.
Darum unterstützen wir diesen Antrag. Es ist ein Fünfparteienantrag. Es ist ein schönes Zeichen, auch die Polizei dementsprechend mit Fotovoltaikanlagen auszustatten. Es ist ein guter Beschluss, der heute hier von allen fünf Parteien gefasst wird.
Zum Abschluss noch ein paar Worte an Karl Mahrer – da drüben sitzt er –: Lieber Karl, es ist ja bekannt, wir zwei haben gewisse Sträuße ausgefochten, meistens über OTS-Pressemitteilungen, aber auch in gar nicht so wenigen Fernsehdiskussionen, in denen wir uns durchaus auch konfrontativ begegnet sind. Ich möchte aber jetzt aus Anlass deines Ausscheidens schon auch anführen, dass du sehr, sehr bemüht warst, einen überparteilich guten Umgang zu pflegen. Wir haben oft telefoniert – zu Terminfindungen, zu inhaltlichen Abstimmungen.
Zwei Dinge möchte ich noch einmal besonders in Erinnerung rufen: Bei der Reform des Verfassungsschutzes, der Totalreform, der Neuaufstellung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst hast du wirklich akribisch daran gearbeitet, auch die Vorschläge der Opposition aufzugreifen. Wir haben uns dann wirklich auf ein gutes Projekt geeinigt, und die DSN hat gut gestartet.
Das zweite Beispiel ist der laufende Prozess beim Krisensicherheitsgesetz, wobei wir natürlich noch nicht sagen können, wie das Abstimmungsergebnis letztlich aussehen wird. Auch diesen parlamentarischen Prozess hast du eingeleitet.
Ich glaube, es ist ein würdiger Abschluss, dass du heute mit einem Allparteienantrag von hier gehst, der gemeinsam beschlossen wird. Trotz aller Unterschiede und Differenzen und harten Auseinandersetzungen, die wir geführt haben, danke ich dir, lieber Karl, für deine wertschätzende Zusammenarbeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
Lieber Karl, du weißt es, ich bin ein ehrlicher Mensch. Für deine neue Tätigkeit in Wien wünsche ich dir jetzt politisch nicht den großen Erfolg, aber menschlich und persönlich wünsche ich dir alles Gute. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
10.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mahrer. – Bitte.
10.58
Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Fotovoltaikanlagen auf Polizeigebäuden sind eine gute, eine wichtige Maßnahme, die wir einhellig im Innenausschuss auf den Weg gebracht haben.
Ich möchte Ihre zahlreichen Dankesworte auch gleich zum Anlass nehmen, aufgrund meines Abschieds aus dem Nationalrat und aufgrund meines Abschieds als Obmann des Ausschusses für innere Angelegenheiten, Ihnen allen für die konstruktive Zusammenarbeit zu danken. (Allgemeiner Beifall.) – Vielen Dank.
Die Sachthemen sind angesprochen worden. Ich bin stolz darauf, dass wir die Neuaufstellung des Verfassungsschutzes gut auf den Weg gebracht haben. Ich bin stolz darauf, dass wir das Gewaltschutzgesetz in manchen Bereichen weiterentwickelt haben, dass wir mit allen Fraktionen gemeinsam das Dialogforum im Parlament geschaffen haben.
Ich sage explizit ganz, ganz wenigen Menschen jetzt noch ein Dankeschön.
Zuerst danke ich unserem Koalitionspartner, den Grünen, insbesondere Mag. Georg Bürstmayr und Mag. Agnes Sirkka Prammer. Ich glaube, wir alle haben bewiesen: Man kann zwei unterschiedliche Welten auch zu Lösungen führen, wenn man aufeinander zugeht und die Argumente des anderen respektiert.
Ein Dankeschön richte ich aber auch an die gesamte Opposition: Reinhold Einwallner, du kommst aus Vorarlberg, ich komme aus Wien, trotzdem haben wir einander immer wieder getroffen. Ich danke Sabine Schatz, Eva Maria Holzleitner sowie Gabriele Heinisch-Hosek. Ein ganz besonderes Dankeschön richte ich an Hannes Amesbauer. Wir waren nicht immer einer Meinung, ganz klar, aber wir sind immer wertschätzend miteinander umgegangen. Danke, lieber Hannes, für deine konstruktive und lösungsorientierte Form der Zusammenarbeit! (Allgemeiner Beifall.)
Liebe Stephanie Krisper, auch wir haben unsere Sträuße ausgefochten, ich habe aber immer den Eindruck gehabt, dass wir wertschätzend miteinander umgegangen sind, und dafür danke ich dir. (Allgemeiner Beifall.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Als Obmann des Ausschusses danke ich dem Parlamentspräsidium, der Parlamentsdirektion, den Referentinnen und Referenten. Und ich danke natürlich auch meiner Fraktion: Ich danke euch, dass ihr mir als Sicherheitssprecher das Vertrauen gegeben habt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Schluss verspreche ich: Ich nehme die Erfahrungen aus dem Innenausschuss mit. Es bringt etwas, in der politischen Arbeit aufeinander zuzugehen, miteinander zu Lösungen zu kommen. Das wünschen sich die Menschen, und ich glaube, das tut uns Politikerinnen und Politikern auch gut. Das nehme ich mit in die Wiener Stadtregierung.
Es war für mich eine Ehre und eine Auszeichnung, hier im österreichischen Nationalrat wirken zu dürfen. – Danke euch allen! Vielen Dank! (Allgemeiner Beifall sowie lang anhaltender, stehend dargebrachter Beifall bei der ÖVP.)
11.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Lieber Karl! Auch ich darf dir im Namen des Nationalrates, aber auch der Organisation, der Parlamentsdirektion, ein herzliches Dankeschön für deine inhaltliche Arbeit und für dein menschliches Begegnen ausdrücken.
Ich durfte dich schon in vielen Formen begleiten. Du bist ein Polizist vom Scheitel bis zur Sohle, und du lebst das schlussendlich in den vielen Formen deines politischen und deines gesellschaftspolitischen Engagements. Im Hinblick darauf sage ich ein herzliches Dankeschön für dein wirklich umfassendes Wirken.
Wir wünschen dir in der Wiener Stadtregierung, im Wiener Landtag und Gemeinderat das Allerbeste zum Wohle der Bevölkerung. Du hast es gezeigt: Die Aktion Gemeinsam sicher, die heute schon einmal angesprochen wurde, ist eine, die du in ganz besonderem Maße betrieben hast und die weit über die Parteigrenzen und weit über das gesellschaftliche Engagement hinaus auch in Zukunft bleibenden Eindruck hinterlassen wird. Herzlichen Dank auch von meiner Seite! (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen.
Ich darf fragen, ob Sie bereit sind. – Dann können wir in den Abstimmungsvorgang eintreten.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1172 der Beilagen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.
Wir kommen gleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, möge das mit einem Zeichen kundtun. – Das ist einstimmig auch in dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden, samt Titel und Eingang in 1281 der Beilagen.
Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen bitten. – Auch das ist einstimmig.
In der dritten Lesung stelle ich das gleiche Stimmverhalten fest: auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 3: Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 1282 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 1651/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, möge das mit einem Zeichen der Bejahung bekunden. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1282 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig der Fall. (228/E)
Tagesordnungspunkt 4: die dem Ausschussbericht 1283 der Beilagen angeschlossenen Entschließung betreffend „Ausstattung von Gebäuden der Polizei mit Photovoltaik-Anlagen“. (229/E)
Auch das ist einstimmig angenommen worden. – Herzlichen Dank.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1176 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird (1221 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte, bei Ihnen steht das Wort.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren nun unter diesem Tagesordnungspunkt eine Novelle zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz, mit der die sogenannte Beugehaft wieder eingeführt wird. Diese Reparatur wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof das Instrument der Beugehaft aufgrund verschiedener Unregelmäßigkeiten aufgehoben hatte. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Das Rechtsinstrument der Beugehaft ist grundsätzlich sinnvoll. Es dient der Durchsetzung staatlicher Entscheidungen, mit denen dem Bescheidadressaten eine Handlungsverpflichtung auferlegt wird. Hauptanwendungsbereich der Beugehaft wäre das Asyl- und Fremdenrecht. Wir wissen: An negative Asylentscheidungen knüpft sich eine Ausreiseverpflichtung dieser Personen. Sie müssten das Land verlassen. Tun sie das nicht, dann sollten sie in Beugehaft genommen werden, bis sie bereit sind, auszureisen. Ich verwende die Möglichkeitsform, denn wir wissen: Das ist die Theorie. Es befinden sich unzählige Ausreisepflichtige unter uns, sie bewegen sich völlig frei, werden mit einer Beugehaft nicht behelligt und können mit aller Milde rechnen.
Nun erhält aber die Wiedereinführung der Beugehaft mit 1.1.2022 besondere Brisanz, weil einen Monat später, am 1. Februar 2022, die geplante Impfpflicht in Kraft tritt. Dabei geht es ebenso um eine vorzunehmende Handlung der Bescheidadressaten, nämlich um die Vornahme der Impfung. Während allerdings die Ausreiseverpflichteten mit aller erdenklichen Milde rechnen können beziehungsweise behandelt werden, ist das bei den ungeimpften Personen nach den bisherigen Erfahrungen natürlich nicht der Fall. Diesfalls ist dann plötzlich jede Härte angebracht.
Nun wird zwar allseits – auch von Verfassungsministerin Edtstadler – betont, dass es keine Haft zur Durchsetzung der Impfpflicht geben soll. Dies ist allerdings nur richtig, was die Ersatzfreiheitsstrafe betrifft – diese greift, wenn Geldstrafen für die Nichterfüllung der Impfpflicht nicht aufgebracht werden können. Was nicht dazugesagt wird, ist, dass dieser Ausschluss nicht für die Beugehaft gilt; das ist nämlich ein anderes Rechtsinstrument. Das heißt: Entgegen allen Beteuerungen wurde die mögliche Anwendung der Beugehaft, also die Inhaftierung einer ungeimpften Person bis die Impfung vorgenommen wird, bisher nicht ausgeschlossen.
Man könnte allerdings ganz einfach sowohl im vorliegenden Entwurf zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz als auch im Entwurf zum Impfpflichtgesetz eine ausdrückliche gesetzliche Ausnahme vorsehen. Das hat man aber in beiden Gesetzen entgegen anderslautenden Beteuerungen nicht getan. Es wird lediglich in den Erläuterungen zum Impfpflichtgesetz darauf hingewiesen, dass die Anwendung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ausgeschlossen ist. Davon kann man sich aber nichts kaufen. Wir wissen, Ausführungen in den Erläuterungen können oder sollen bei der Interpretation von Gesetzestexten Anwendung finden, sie sind aber nicht verbindlich.
Und auch davon, dass Verfassungsministerin Edtstadler im Ausschuss beteuert hat, dass man die Menschen ja nicht einsperren, sondern zum Impfen bringen will und dass es einen breiten politischen Konsens gebe, dass keine Beugehaft greifen soll, können sich die ungeimpften Menschen relativ wenig kaufen, denn es gab ja auch einen breiten politischen Konsens, dass keine Impfpflicht kommt. Das heißt, der derzeitige Status, die Anwendung der Beugehaft bei der Durchsetzung der Impfpflicht ist möglich. Das gilt etwa, wenn mehrmals die Geldstrafe bezahlt wird, sich Personen aber weigern, sich
impfen zu lassen. Dann wird das greifen – das ist meine Vorhersage –, nämlich in ein paar Monaten, nicht heute, nicht morgen, aber eventuell in einem halben Jahr. Da die Bundesregierung ja nicht das Geringste tut, um das Gesundheitssystem zu stärken, sondern, ganz im Gegenteil, auf das Personal vor allem auch durch die Impfpflicht Druck ausgeübt wird, wird es dort immer enger werden, und der Notstand kann dann immer weiter ausgedehnt werden. Und dann wird es heißen: Ja, wir wollen das nicht, wir wollten das nie, die Verhängung der Beugehaft tut uns jetzt wirklich geradezu weh, aber zum Schutz der Menschen, zum Schutz der Gesundheit, insbesondere zum Schutz der Ungeimpften, müssen wir Sie jetzt in Beugehaft nehmen!
Ich bringe daher einen Abänderungsantrag ein, mit dem man das ganz einfach ausschließen könnte – dann brauchen wir keine Beteuerungen und keine solchen Aussagen, man kann damit ganz einfach klarstellen, dass die Anwendung der Beugehaft gesetzlich ausgeschlossen ist, was ja offensichtlich politischer Konsens ist; man bräuchte nur diesen Antrag anzunehmen –, er lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1176 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird (1221 d.B.) (TOP 5)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der dem obenstehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
1a. § 5 Abs. 1a lautet:
„(1a) Niemand darf mittels Zwangs- oder Beugestrafen zu Duldungen, Unterlassungen und unvertretbaren Handlungen in Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfpflicht verpflichtet werden.“
*****
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.11
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
§ 53 Abs 3 GOG-NR
der Abgeordneten Dr. Fürst
und weiterer Abgeordneter
zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1176 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird (1221 d.B.) (TOP 5)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der dem obenstehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
1a. § 5 Abs. 1a lautet:
„(1a) Niemand darf mittels Zwangs- oder Beugestrafen zu Duldungen, Unterlassungen und unvertretbaren Handlungen in Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfpflicht verpflichtet werden.“
Begründung
Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 sehen sich die Österreicherinnen und Österreicher mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert: Lockdowns, Ausgangssperren, Demonstrationsverbote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Zutrittsbeschränkungen, Testpflicht und bereits heute eine mehr als nur indirekte Impfpflicht sind jene Instrumente, die von der Bundesregierung seit nunmehr beinahe zwei Jahren in Stellung gebracht werden, um das Land – eigenen Angaben zufolge – sicher durch die Pandemie zu bringen.
Das Ergebnis sieht leider anders aus: Die Maßnahmen im Vorjahr hatten einen beinahe irreparablen Schaden für die Wirtschaft des Landes zur Folge. Die Zahl der Menschen in Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit stieg auf knapp eine Million an. Firmenpleiten und zerstörte Existenzen von Klein- und Mittelunternehmern standen an der Tagesordnung. Gesundheitliche Kollateralschäden und ein rasanter Anstieg an Patienten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgrund von Heimunterricht und Lockdown sind die Folge der Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung, die trotz alledem immer noch behauptet, dass Österreich „besser durch die Corona-Pandemie“ gekommen sei als viele andere Länder.
Ebenso behauptet die Bundesregierung, dass mit dem angekündigten Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 keine Beugehaft einhergehen würde:
- „Es wird keine Beugehaft geben für Menschen, die sich nicht impfen lassen.“1 – Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am 6.12.2021
- „[…] zur Beugehaft: Das ist ausgeschlossen. Das wird ausgeschlossen bleiben.“2 – Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am 7.12.2021
Im Gesetzestext des Ministerialentwurfs betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)3, welcher dem Nationalrat am 9.12.2021 zugeleitet wurde, wurden Beugestrafen jedoch entgegen der vorangegangenen Beteuerungen nicht dezidiert ausgeschlossen.
Das Verfahren der Rechtsverwirklichung (Vollziehung) ist im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass es in einer gewissen Stufenfolge abläuft und letztlich in einem Zwangsakt münden kann. Typischerweise ergeht aufgrund einer generellen Norm, z. B. dem COVID-19-Impfpflichtgesetz, eine individuelle Norm, z. B. eine Strafverfügung gem. § 8 Entwurf-COVID-19-IG. Wird gegen diese Strafverfügung Einspruch erhoben, leitet die Behörde ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren ein, welches mit einem Bescheid (Straferkenntnis oder Einstellung) endet. Wird ein solches Straferkenntnis – eine individuelle Norm mit festgelegter Verpflichtung – nicht befolgt, ist sie zwangsweise durch behördliche Organe in die Wirklichkeit umzusetzen. Der Bescheid wird vollstreckt.
Zwar heißt es in § 1 (3): „Die Schutzimpfung darf nicht durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durchgesetzt werden“, die Anwendbarkeit des § 5 Verwaltungsvollstreckungsgesetz und somit auch der Beugehaft wird damit jedoch keineswegs ausgeschlossen. Unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ist im Entwurf zum COVID-19-IG schlichtweg nicht vorgesehen, sondern ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren. Vollstreckungshandlungen, die aufgrund einer Vollstreckungsverfügung in
Folge eines Straferkenntnisses gesetzt werden, stellen keine Akte der ausgeschlossenen unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Solche lägen nur vor, wenn auf Grund einer generellen Norm, ohne Durchführung eines förmlichen Verfahrens, die zwangsweise Herbeiführung eines normgerechten Zustandes erfolgen würde. Beim Strafverfahren gegen ungeimpfte Österreicherinnen und Österreicher gem. § 8 Entwurf-COVID-19-Impfpflichtgesetz iVm §§ 48 und 49 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG) ist die Beugehaft – entgegen der Beteuerungen der Bundesminister Mückstein und Edtstadler – zulässig.
Zwar wird in den Erläuterungen festgehalten: „Die Durchführung einer Schutzimpfung gegen COVID-19 kann auch nicht im Wege einer ‚Beugestrafe‘ erzwungen werden“; im Gesetzestext des Ministerialentwurfs betreffend dem Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz) fehlt jedoch eine Norm, auf die sich dieser erläuternde Satz beziehen könnte. Wie zu Beginn der Pandemie steht der Vorwurf von Fake Laws4 im Raum, denn abermals werden Regierungswünsche als bald geltendes Recht hingestellt.
1 https://kurier.at/politik/inland/mueckstein-schliesst-beugehaft-fuer-ungeimpfte-aus/401832097
2 https://tvthek.orf.at/profile/Report/11523134/Report/14115993, ab 39:04
3 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVll/ME/ME_00164/index.shtml
4 https://www.diepresse.com/5802439/fake-laws-regierungswunsche-als-geltendes-recht-hingestellt
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Friedrich Ofenauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Innenminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Rede meiner Kollegin Fürst ist ein gutes Beispiel dafür, wie durch die Verknüpfung zweier Tatsachen und unter Weglassung eines kleinen, aber doch sehr wesentlichen Details eine neue Geschichte erzählt wird. Es ist eine Geschichte, die leider noch dazu falsch ist und mit der die Bevölkerung – durch Weglassen dieses relevanten und wesentlichen Details – schlicht und ergreifend in die Irre geführt wird.
Worum geht es bei der Beugehaft und bei der Novelle des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes? – Die Beugehaft dient dazu, individuelle Rechtsakte durchzusetzen. Frau Kollegin Fürst, ich gebe Ihnen recht, es ist ein wichtiger Punkt in einem Rechtsstaat, dass auch individuelle Rechtsakte – Bescheide und Erkenntnisse – durchgesetzt werden können. Wenn jemand einen Bescheid erhalten hat, mit dem er persönlich zu einer Handlung verpflichtet wird, die er selbst durchführen muss, kann diese Verpflichtung mit einer Beugehaft durchgesetzt werden – aber nur dann, wenn es einen solchen Bescheid gibt!
Die Beugehaft dient nicht dazu, eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung durchzusetzen, wie das eine Impfpflicht zum Beispiel ist. Jetzt kommt auch das wesentliche Detail: Im Entwurf des COVID-19-Impfpflichtgesetzes ist keine bescheidmäßige Verpflichtung vorgesehen, dass also Personen mit Bescheid auferlegt werden würde, sich impfen zu lassen. (Zwischenruf des Abg. Wurm.)
Das bedeutet also: Gibt es keinen Bescheid, gibt es auch keine Beugehaft, und daher braucht diese Beugehaft auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen zu werden, weil sie aufgrund unserer Rechtsordnung schlicht und ergreifend nicht möglich ist! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wurm.) Eine Beugehaft ist auch keine Strafe, und deswegen ist es auch ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass im Entwurf des Impfpflichtgesetzes festgehalten ist, dass es keine Freiheitsstrafen geben wird. (Abg. Fürst: Ich freue mich, wenn es so ist!)
Noch einmal: Ohne Bescheid gibt es keine Beugehaft, und der Entwurf des COVID-19-Impfpflichtgesetzes sieht keinen Bescheid vor, deswegen gibt es da auch keine Beugehaft.
Warum aber ändern wir das Verwaltungsvollstreckungsgesetz zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt? – Der Verfassungsgerichtshof hat die Beugehaft aufgehoben, weil sie zu lange hätte dauern können und weil es nur mangelnden Rechtsschutz gegeben hat. Das beheben wir hiermit. Jetzt wird das Zwangsmittel der Beugehaft wieder eingeführt. Sie wird für jeden einzelnen Fall mit maximal vier Wochen beschränkt und ist insgesamt jedenfalls auf ein Jahr begrenzt. Das Zwangsmittel der Geldstrafe wird auf 2 000 Euro beschränkt. Der Rechtsschutz wird erweitert: Es gibt Haftprüfungen und, ganz wichtig, auch die Verhältnismäßigkeit der Beugehaft ist zu prüfen.
Noch einmal: Eine Beugehaft dient nicht dazu, eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung durchzusetzen, sondern es geht immer darum, dass konkrete individuelle Rechtsakte – also Bescheide – durchgesetzt werden müssen, die aber im COVID-19-Impfpflichtgesetz nicht vorgesehen sind. Wer eine solche Verbindung schafft, wer in einer solchen Gedankenwelt lebt, der offenbart tatsächlich eine autoritäre Geisteshaltung, und ich sage Ihnen eines: Die ÖVP und diese Regierung sind Garanten dafür, dass solch eine Gedankenwelt sicher nicht Wirklichkeit wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.15
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Die Glaubwürdigkeit ist das höchste Gut in der Politik. Wahrheit muss Wahrheit bleiben und darf nicht zu einer Halbwahrheit oder Unwahrheit werden, auch wenn der politische Diskurs durchaus kontrovers sein kann! Im aktuellen Fall möchte ich festhalten, dass es mir und meiner Fraktion wichtig ist, mit bestem Wissen und Gewissen klar die Wahrheit zu sagen, wenn es um das Verwaltungsvollstreckungsgesetz geht.
Es ist klar und eindeutig, dass der Verfassungsgerichtshof am 7.10.2020 die Entscheidung getroffen hat, dieses Verwaltungsvollstreckungsgesetzes aufzuheben. Infolge des Auslaufens der Beugehaft mit 31.12.2021 ist es notwendig, deren Wiedereinführung zu beschließen.
Es war auch notwendig, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit klarzustellen, dass eine Beugehaftstrafe insgesamt für maximal ein Jahr verhängt werden kann, und es war auch notwendig, analog zur Schubhaftbeschwerde eine Beugehaftbeschwerde als Rechtsschutzinstrument einzuführen. Das ist die Wahrheit, das können wir den Österreicherinnen und Österreichern mit bestem Wissen und Gewissen sagen, und die Wahrheit haben sich die Österreicherinnen und Österreicher verdient.
Meiner Meinung nach aber nicht richtig, also unwahr ist, Frau Dr. Fürst, wenn Sie behaupten, dass diese Beugehaft auch für Impfunwillige gälte. Für diesen Schluss, diese
Ausführungen von Ihnen gibt es weder in den Erläuterungen zum COVID-19-Impfpflichtgesetz noch im Verwaltungsvollstreckungsgesetz noch in den Aussagen der zuständigen Ministerin Edtstadler einen Anhaltspunkt und schon gar nicht in den Erklärungen von Bundesminister Mückstein.
Ich sehe überhaupt keinen Anhaltspunkt für Ihre Behauptungen in den sozialen Medien und auch in Ihren Aussendungen, dass diese Beugehaft für Impfunwillige gelten würde und dass Impfunwillige eingesperrt werden sollen – das ist schlichtweg falsch! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Wurm.)
Ich behaupte, dass diese Politik verantwortungslos und fahrlässig ist (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wurm), weil sie nämlich dazu führt, dass die Österreicherinnen und Österreicher verunsichert werden! (Abg. Wurm: Du garantierst das?) – Herr Kollege Wurm, Sie mögen dadurch zwar vielleicht Stimmen maximieren wollen, das ist vielleicht Ihr Anspruch, den Sie stellen, aber für mich und meine Fraktion ist dieses Verhalten, das Sie setzen, brandgefährlich, fahrlässig und letztklassig! Wir distanzieren uns von solch einem Vorgehen und werden da sicher nicht mitmachen. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
11.17
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Es geht heute genau um eine Sache: um die Reparatur einer Bestimmung, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat. Wir verbessern damit das Instrument der Beugehaft, das es in Österreich immer gegeben hat und immer geben wird und das wir brauchen, um rechtsgültige Verwaltungsentscheidungen auch durchsetzen zu können, indem wir eine Maximaldauer einführen und einen Mechanismus für eine regelmäßige Überprüfung garantieren. Das ist es, was wir de facto tun.
Was aber ist jetzt passiert? – Die FPÖ verknüpft diese zwei Materien und setzt das Gerücht in die Welt, die Regelung hätte zum Ziel, Menschen einzusperren, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen. Was fällt Ihnen da eigentlich ein? Wissen Sie, was Sie bei den Menschen anrichten? Wissen Sie, an wen Sie sich da richten? (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Wissen Sie, was Sie mit den Menschen machen? (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS.)
Sie erzählen den Menschen wissentlich die Unwahrheit, denn Sie kennen den Entwurf. Sie kennen den Entwurf für das COVID-19-Impfpflichtgesetz, und darin steht in § 1: „Die Schutzimpfung darf nicht durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durchgesetzt werden.“ – Das steht so im Entwurf, genau so, wie es von allen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, garantiert wurde, genau so steht es drinnen! (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Hauser.)
Aber nein, Sie richten sich an Menschen, die zutiefst verunsichert sind, an Menschen, die Angst haben, sich impfen zu lassen, an Menschen, die nicht sicher sind, was sie tun sollen. Sie richten sich an Menschen, die nicht sicher sind, ob sie wissenschaftlichen Erklärungen oder lieber den Gerüchten und Erzählungen, mit denen sie täglich konfrontiert sind, vertrauen dürfen. Das sind Menschen, die teilweise lange Krankheitsgeschichten hinter sich haben. Das sind Menschen, die Krebserkrankungen besiegt haben. Das sind Menschen, die an schweren chronischen Erkrankungen leiden. Die wissen nicht, wie sie sich entscheiden sollen, und sind in tiefster Not. (Abg. Amesbauer: Sie lassen ihnen die Entscheidung ja gar nicht!) Statt diesen Menschen zu raten, sich an eine Ärztin oder einen Arzt zu wenden (Zwischenruf der Abg. Steger), statt sie ehrlich zu informieren,
was sie in dem einen oder anderen Fall erwartet, erhöhen Sie den Druck auf diese Menschen, indem Sie ihnen erzählen, wir würden sie einsperren. Was soll das?! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Hauser.) Schämen Sie sich! Schämen Sie sich für diese Vorgangsweise!
Sie, werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause, lade ich ein: Fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind! Gehen Sie zu Ihrer Ärztin, gehen Sie zu Ihrem Arzt! Lassen Sie sich beraten! (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Fragen Sie nach, was in Ihrem konkreten Fall, bei Ihrer konkreten Vorerkrankung, bei Ihren konkreten Bedenken die richtige Entscheidung ist! Was sind die Risiken einer Erkrankung für Sie, und was steht Ihnen bevor, wenn Sie sich impfen lassen? Treffen Sie informiert eine Entscheidung, und lassen Sie sich nicht von RednerInnen hier an diesem Pult oder auf irgendwelchen Demobühnen Angst machen! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.21
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Johannes Margreiter zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was hier wieder abläuft, ist ein Musterbeispiel dafür, wie es nicht sein darf. Wir müssen alle herunter vom Gas. Wir reden über eine Novelle des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes und führen eine hoch emotionale Debatte, in der Worte fallen, die wir uns einfach sparen müssen. Es ist weder eine Frechheit, wenn man vermutet oder in den Raum stellt, dass da möglicherweise Beugestrafen drohen, noch ist es seriös zu behaupten, dass dies der Fall sei.
Die Sache ist wirklich ganz einfach: Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Beugehaftregelung im Verwaltungsvollstreckungsgesetz unrechtmäßig ist, weil sie unbefristet ist. Jetzt beschließen wir eine Befristung. Das hat mit dem Thema Impfen genau gar nichts zu tun. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Es ist sicherlich nicht günstig, wenn wir Dinge vermengen und einer ohnehin schon verunsicherten Bevölkerung falsche Sachen erzählen.
Um es aber noch einmal klarzustellen: Eine Beugehaft kommt nur dann infrage, wenn jemandem eine persönliche Pflicht per Bescheid aufgetragen wird. Das ist beim Thema Impfen überhaupt nicht vorgesehen. Um das aber klarzustellen und um jeden Zweifel zu beseitigen, unterstützen wir diesen Abänderungs- oder Zusatzantrag der FPÖ. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Es ist zwar eine No-na-Regelung, weil das Verwaltungsvollstreckungsgesetz und das Impfpflichtgesetz das nicht hergeben, aber dann wollen wir es halt dreifach nähen, damit Klarheit besteht. Dagegen spricht nichts. Das soll als Beitrag dazu verstanden werden, dass wir Emotion aus dieser unseligen Debatte herausnehmen, die weitreichende Folgen hat. Da sind wir alle aufgerufen. Kein Standpunkt darf für sich in Anspruch nehmen, dass er mit Emotion und Beleidigung, mit Herabwürdigung des anderen Standpunktes verbunden wird. Wir müssen das erwachsen diskutieren. Darum würde ich sehr dringend ersuchen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Wurm: Gute Rede, Hannes!)
11.24
Präsidentin Doris Bures: Nun ist ein zweites Mal Frau Abgeordnete Susanne Fürst zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke an meinen Vorredner. Ich denke auch, eine Klarstellung wäre ganz einfach. Ich möchte Bezug auf den Punkt in der Rede der Frau Abgeordneten von den Grünen, Sirkka Prammer, nehmen, dass ich behauptet habe, die gegenständliche Novelle „hätte zum Ziel, Menschen einzusperren“, weil sie sich nicht impfen lassen. – Das ist die Unwahrheit.
Ich habe gesagt, der Anlass der Novelle ist völlig unbedenklich – das wissen wir alle. Es ist eine Reparatur aufgrund einer VfGH-Entscheidung – das habe ich am Beginn meiner Rede genau ausgeführt –, aber die Novelle hat nun besondere Brisanz, weil sie mit der Impfpflicht, die Sie einführen, zusammentrifft.
Ich habe nicht gesagt, dass das das Ziel dieser Novelle ist, sondern: „die Anwendung der Beugehaft [...] ist möglich.“
Weder der Ausschluss in den Erläuterungen noch der Ausschluss in irgendwelchen Aussagen von Gesundheitsminister Mückstein oder Frau Edtstadler verhindern die Anwendung der Beugehaft. Ich habe auch gesagt: Das wird nicht heute und nicht morgen sein, aber was ist in einem halben Jahr? Dann heißt es, wir haben die Pandemie immer noch nicht im Griff, jetzt müssen wir etwas tun. – Das wissen Sie ganz genau.
Sie verweisen auf irgendwelche Aussagen Ihres Gesundheitsministers – also nein, danke. Ich weiß nicht, wie oft der beteuert hat, es komme keine Impfpflicht. Bis jetzt hat er noch nichts gemacht, um die Bettenzahl aufzustocken oder das Personal zu stärken oder aufzubauen, sondern er macht das krasse Gegenteil und unterstützt, dass Ärzte und Gesundheitspersonal immer stärker unter Druck kommen.
Wenn Sie, Frau Abgeordnete Prammer, von kranken Menschen, von Menschen mit einer Krankheitsgeschichte reden, von den Krebskranken, die unter Druck kommen, und dann sagen, dass die aufgrund der Freiheitlichen Partei unter Druck kommen, dann ist diese Aussage überhaupt nicht mehr zu toppen, denn es sind genau diese Menschen – und darauf verweisen wir seit Monaten –, die Sie mit Ihrer Politik, mit Ihrer Einbahnstraße und mit dem Impfdruck in allergrößte Bedrängnis bringen. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Aussagen haben Sie aber gedeckt. Sie haben sich nicht dagegen ausgesprochen, dass Bundeskanzler Schallenberg gesagt hat, die ungeimpften Personen sind „Zauderer“, „Zögerer“, „unsolidarisch“ und haben ein ungemütliches Weihnachten vor sich. Das sind die Personen mit ernsthaften Krankheitsgeschichten, von denen Sie jetzt gesprochen haben. Die haben schon ihr schweres Schicksal und nun bedrängen Sie sie noch mit der Impfpflicht. Ja, sie sollen das mit ihren Ärzten beraten, das war immer unser Kurs. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich gebe keine Empfehlung zur Impfung ab, ich habe dazu keine Meinung. Ich habe nichts dagegen, sondern ich habe etwas gegen die Pflicht und den Zwang. Wir waren immer dafür, dass jeder Einzelne das mit seinem Hausarzt besprechen soll. Ein großer Teil hat sich ja auch freiwillig impfen lassen, da wären noch viele dazugekommen. Viele, viele kommen dazu, sobald es andere Impfstoffe gibt. Das alles haben Sie aber immer vom Tisch gewischt. Bei Ihnen geht es nur darum, die Impfpflicht durchzuziehen.
Nehmen aber nicht Sie diese Personen, die Sie in allerschwerste Bedrängnis bringen, jetzt hier auch noch heuchlerisch in Schutz, und geben Sie nicht uns die Schuld! Das ist wirklich der Höhepunkt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Deimek: ... Das nennt sich oberösterreichische Abgeordnete!)
11.27
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Fürst, für den Ausdruck „heuchlerisch“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
*****
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte. (Abg. Gerstl: Für eine tatsächliche Berichtigung!) – Sie sind bei mir mit einer Wortmeldung gemeldet, 2 Minuten.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Meine Vorrednerin hat soeben nochmals wiederholt, dass mit dieser Vorlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes eine Beugehaft theoretisch möglich wäre. – Liebe Frau Kollegin Fürst, auch theoretisch wäre eine solche Beugehaft nicht möglich. Es ist ausgeschlossen! (Zwischenruf der Abg. Fürst.)
Ich bitte Sie im Sinne von weniger Verunsicherung, im Sinne von Klarheit inständig, dass Sie nicht Verdächtigungen machen, dass Sie nicht versuchen, Menschen aufzuhetzen, und dass Sie nicht versuchen, in Vorlagen etwas hineinzugeheimnissen, das nicht da ist. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Die Menschen können sich darauf verlassen, dass es in diesem Bereich keine Beugehaft gibt. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
11.29
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Die Abstimmung darüber werde ich wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Verfassungsausschusses legen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2093/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden (1222 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Johann Singer gelangt zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen zwei Jahren haben wir viele Beschlüsse gefasst, damit das öffentliche Leben trotz der Pandemie gut funktionieren kann. Viele dieser Beschlüsse betrafen befristete Coronasonderregelungen, die inzwischen mehrfach verlängert wurden. Mit der heutigen Beschlussfassung soll eine Reihe solcher Sonderregelungen aus dem Bereich des Verfassungsausschusses um ein weiteres halbes Jahr bis Ende Juni 2022 verlängert werden.
Worum geht es konkret? – Es geht darum, dass die Gemeinden die Ermächtigung bekommen, Beschlüsse per Videokonferenz beziehungsweise im Umlaufweg zu fassen, nämlich dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Der Hintergrund dieser Möglichkeit ist klar: Es geht darum, dass die Coronapandemie die Gemeindearbeit nicht lahmlegen darf, sondern dass die Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weitergeführt werden kann.
Weiters besteht diese Regelung, diese Möglichkeit, auch für die Bundesregierung. Es geht auch um den Einsatz der Videotechnologie in Verwaltungsverfahren und bei Verwaltungsgerichten, wobei natürlich immer die Wahrung des Parteiengehörs, der Parteienrechte im Vordergrund stehen muss.
Ein weiterer Punkt betrifft das Vergaberecht. Da sollen beschleunigte Vergaben etwa im Bereich der Labordiagnostik möglich bleiben.
Leider, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir diese Verlängerung ein weiteres Mal, da die Entwicklung der Pandemie vieles offenlässt.
Ich darf feststellen, dass sich die angesprochenen Maßnahmen inzwischen durchaus bewährt haben; und wir haben hier im Plenum ja schon öfter darüber diskutiert, welche Maßnahmen durchaus auch einmal ins Dauerrecht übertragen werden könnten.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, der vorgesehenen Verlängerung der angesprochenen Maßnahmen bis zum 30. Juni 2022 die Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.32
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Präsidentin Doris Bures: Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich mit den Abstimmungen fortfahren können. Können wir abstimmen? Ja? – Gut, dann gehe ich so vor.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz geändert wird, in 1176 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Fürst, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.
Ich frage alle Abgeordneten, ob sie dem Zusatzantrag der Abgeordneten Fürst mit Einfügung einer Ziffer 1a ihre Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den gegenständlichen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer gibt dem seine Zustimmung? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem auch in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden, samt Titel und Eingang in 1222 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, eines Bundesverfassungsgesetzes sowie eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen somit zur dritten Lesung.
Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung beschlossen.
Ausdrücklich stelle ich noch einmal die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2021 der Bundesregierung (III-422/1216 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Ich begrüße Frau Bundesministerin Köstinger in unserer Mitte.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Herr Abgeordneter Gerald Hauser, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beim Grünen Bericht geht es um die Einkommenssituation unserer Bauern, und ich möchte ausdrücklich mit einem großen Dankeschön an unsere Bauern beginnen. – Ich danke Ihnen dafür, dass Sie nicht nur unsere Landschaft erhalten, für den Tourismus, für unsere Gesellschaft, für unsere Wirtschaft, sondern auch täglich qualitativ hochwertige Nahrungsmittel produzieren und durch Ihr Engagement, hoffe ich, auch zukünftig die Lebensmittelsicherheit, die Selbstversorgung in Österreich, soweit es geht, sicherstellen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, Bauern zu haben, die uns Tag für Tag durch ihrer Hände Arbeit mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln versorgen; deswegen noch einmal ein ganz großes Dankeschön.
Die Situation als solche, und das kann man aus dem Grünen Bericht ablesen, bleibt aber sehr angespannt und mehr als schwierig. Kurz einige aktuelle Zahlen: Die durchschnittlichen Einkommen unserer Bauern sind im Jahr 2020 auf 28 368 Euro gestiegen. Das ist ein nominelles Plus von 1,4 Prozent zum Vorjahr, was de facto eine Stagnation bedeutet. Das heißt, die Einkommen stagnieren eigentlich seit dem Jahr 2016.
Dramatischer ist die Situation unserer bergbäuerlichen Familien. Da sind die Einkommen 2020 auf 21 827 Euro gesunken. Das ist ein Minus von 830 Euro beziehungsweise von 3,6 Prozent, und das ist natürlich schade und sehr dramatisch. Deswegen ist aus Sicht der Freiheitlichen Partei, weil wir Freiheitliche unsere Landwirte und Landwirtinnen von ganzem Herzen unterstützen, an mehreren Schrauben zu drehen. Einerseits wollen wir natürlich haben, dass der Arbeitsplatz Bauernhof gesichert bleibt. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder gefordert, die Ausgleichszahlungen zu erhöhen.
Daher darf ich heute hier noch einmal folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sockelförderbetrag für Arbeitsplätze am Bauernhof“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert im Zuge der GAP-Verhandlungen für eine Förderung von Arbeitsplätzen am Bauernhof durch die Schaffung eines Sockelförderbetrages pro Arbeitskraft einzutreten.“
*****
Alle, die die Situation gerade bei der bergbäuerlichen Bevölkerung kennen – und 80 Prozent unserer landwirtschaftlichen Flächen sind auf benachteiligten Gebieten –, wissen, dass dort ein immenser Einsatz von Arbeitskräften benötigt wird. Der Arbeitsplatz Bauernhof ist uns wichtig und muss erhalten werden. Deswegen bitte ich um Unterstützung dieser freiheitlichen Initiative.
Was wir aber auch weiterhin wollen, ist die Chancengleichheit. Es kann ja nicht sein, dass das Mercosur-Abkommen, mit Brasilien, Argentinien et cetera, tatsächlich zu einem Abschluss gebracht wird! Da besteht ja keine Chancengleichheit, wenn unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft auf die industrialisierte Landwirtschaft mit allen ökologischen Nachteilen trifft.
Deswegen sind aus unserer Sicht – und wir werden nicht müde, darauf hinzuweisen – diese Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten dringend einzustellen. Dabei wissen Sie: Diese Verhandlungen wären bereits im Jänner im Europäischen Parlament gestoppt worden, wenn vier EU-Mandatare von der ÖVP für den Stopp dieser Verhandlungen eingetreten wären.
Was wir aber auch wollen, ist, dass wir die echten Bauern unterstützen. Deswegen haben wir uns in der Vergangenheit immer wieder für das sogenannte Capping starkgemacht. Das heißt, wir wollen Förderobergrenzen in Höhe von maximal 70 000 Euro haben. Wissend, dass große Summen an einige wenige Großbetriebe, die keine echten Bauern sind, fließen, ist das notwendig. Es ist schon rein aus Fairnessgründen notwendig, dass man die maximalen Förderungen reduziert und diese Fördergelder in Richtung der kleinstrukturierten Landwirtschaft umverteilt, damit endlich auch diese Gerechtigkeit eintritt.
Ich darf nur vergleichend dazu aus dem letztjährigen Bericht festhalten, dass es 60 000 Betriebe gegeben hat, die unter 10 000 Euro Förderung bekommen haben, dass es 7 500 Betriebe gegeben hat, die weniger als 1 000 Euro bekommen haben, dass es sogar 212 Landwirte gegeben hat, die weniger als 10 Euro bekommen haben und dass es einen Landwirt gegeben hat, der sage und schreibe eine Förderung von 0,01 Euro erhalten hat. Das heißt also, wir müssen an vielen Schrauben drehen.
Gerechtigkeit für die kleinstrukturierte Landwirtschaft – das betrifft 80 Prozent unserer Landwirtschaft – ist endlich umzusetzen: weniger Bürokratie, mehr Wertschätzung für den Arbeitsplatz Landwirtschaft, damit wir auch zukünftig auf die qualitativ hochwertigen Lebensmittel unserer Landwirte zurückgreifen können, damit Wirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus weiterhin blühen können. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der FPÖ.)
11.41
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Sockelförderbetrag für Arbeitsplätze am Bauernhof
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 7, Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2021 der Bundesregierung (III-422/1216 d.B.), in der 137. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 16. Dezember 2021
Derzeit wird die Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) verhandelt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird entscheidend dafür sein, wie es mit unserer Landwirtschaft in Österreich in Zukunft weitergeht. Es geht insbesondere darum, ob es den Bauern in zehn Jahren noch möglich sein wird, die Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln zu versorgen und ob flächendeckend Landwirtschaft im Einklang mit hohen Umwelt- und Tierschutzstandards betrieben werden kann.
Die Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft verändern sich gleichermaßen wie die Gesellschaft selbst und steigen nicht zuletzt durch die Klimaveränderung. Die höheren Standards im Hinblick auf Umweltschutz, Tierwohl und Nachhaltigkeit verursachen aber auch höhere Kosten in der heimische Lebensmittelproduktion. Der Grüne Bericht legt die Fehlentwicklung schonungslos offen:
• Im Vergleich zu 2019 vergrößerte sich der Einkommensabstand der Bergbauernbetriebe zu den Nichtbergbauernbetrieben wieder. Die Einkommen lagen mit durchschnittlich 21.827 € um 23% unter den Einkommen aller Betriebe.
• Das
reale Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit je Arbeitskraft
erhöhte sich 2020 um 1,5 % (2019: –6,3 %). Zurückzuführen
war das minimale Einkommensplus primär auf den fortgesetzten Rückgang
des landwirtschaftlichen Arbeitseinsatzes
(–2,2 %).
• Laut den vorläufigen Daten der Agrarstrukturerhebung 2020 gibt es in Österreich 155.754 land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Gegenüber dem Jahr 2016 stellten 3,9 % bzw. rund 6.300 Betriebe ihre Bewirtschaftung ein. Im Vergleich zur letzten Vollerhebung im Jahr 2010 (AS 2010) ging die Zahl der Betriebe um rund 10 % zurück.
Die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen am Bauernhof muss insbesondere in der Priorität „Soziale Inklusion und wirtschaftliche Entwicklung“ der GAP bedacht werden. In der aktuellen Wirtschaftskrise mit hohen Arbeitslosenzahlen müssen die Arbeitsplätze am Bauernhof Priorität haben. Eine Förderung von Arbeitsplätzen am Bauernhof durch die Schaffung eines Sockelbetrages pro Arbeitskraft wäre eine Möglichkeit bestehende Arbeitsplätze krisensicher zu machen.
Wenn wir es schaffen die heimischen Bauernhöfe zu erhalten, sichern wir auch gleichzeitig die Wertschöpfung in den Regionen und erzeugen einen positiven Impuls für weitere Arbeitsplätze im ländlichen Raum.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert im Zuge der GAP-Verhandlungen für eine Förderung von Arbeitsplätzen am Bauernhof durch die Schaffung eines Sockelförderbetrages pro Arbeitskraft einzutreten.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Herr Abgeordneter Georg Strasser, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Grünen Bericht 2021. Das ist sozusagen der Geschäftsbericht über das Jahr 2020 in der österreichischen Landwirtschaft.
Ich darf Ihnen berichten, dass ein kleines Einkommensplus – durchschnittlich von 1,4 Prozent – festzustellen ist. Das bedeutet mit Blick auf zehn Jahre – und das ist ein europäisches Phänomen –, dass die Einkommen in der Land- und Forstwirtschaft stagnieren. Das ist ein Befund, der uns nicht ruhen lassen darf.
Es ist so, dass der Außenhandel der österreichischen Land- und Forstwirtschaft in der Höhe von rund 13 Milliarden Euro um 3,7 Prozent gestiegen ist. Ein stabilisierender Faktor in dieser aktuell wirklich schwierigen Zeit – Corona und andere Phänomene – ist das Engagement der öffentlichen Hand. Diese 2,25 Milliarden Euro, die 2020 für die österreichischen Betriebe ausgegeben wurden, bedeuten eine Steigerung von 5,2 Prozent. Ich würde auch in diesem Zusammenhang sagen, die öffentliche Hand und die Agrarpolitik machen da ihre Hausaufgaben.
Ich darf kurz einige aktuelle Dinge – das, was sich auf den Märkten tut – kommentieren: Das eine ist, dass der Marktfruchtbereich, der Ackerbau, mit einem Einkommensplus 2021 eine relativ gute Zeit hat. Das war so zu erwarten. Auf der anderen Seite haben wir aber durch die gestiegenen Getreide- und Kraftfutterpreise letztendlich in der Milch-, der Rinderwirtschaft, der Schweinewirtschaft und auch im Bereich Geflügel einen extrem hohen Kostendruck, und ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, wenn uns der Lebensmitteleinzelhandel oder die Gastrohändler bei Preisverhandlungen die kalte Schulter zeigen. Es braucht dringend Preisanpassungen, weil der Kostendruck enorm ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir sehen, dass es im Bereich Obst und Gemüse einen permanenten Preiskampf und auch einen Kampf um den Selbstversorgungsgrad gibt. Es ist wichtig, dass wir dort auch in den neuen Programmen Maßnahmen setzen. Ich sehe, dass der Biobereich ein gesundes Wachstum zeigt, und das ist gut so. Die Nachfrage und das Angebot sollen da immer harmonisch wachsen. Letztendlich hat sich – geschuldet auch dem Forstpaket, dem Waldfonds, den wir voriges Jahr ins Leben gerufen haben – der Holzmarkt recht gut erholt und es ist wieder möglich, in der österreichischen Forstwirtschaft auch Gewinne zu erzielen.
Ich komme zum Schluss, ein paar Gedanken rund um die GAP, ein paar Mythen, die ich auflösen möchte: Ja, Frau Kollegin (in Richtung Abg. Cornelia Ecker), es wird eine Umverteilungsmaßnahme geben. Ja, es wird ein ausgewogenes Öpul-Programm, es wird eine interessante Biounterstützung, es wird eine ordentliche Bergbauernunterstützung geben, um die ökologischen Aspekte in Österreich weiter voranzutreiben. Der Status ist aber der, dass wir sozusagen, was Nachhaltigkeit betrifft, als österreichische Bäuerinnen und Bauern Vorbilder im internationalen Vergleich sind. Es wird eine ordentliche Investitionsförderung und eine Jungübernehmerförderung geben, die weitere Innovationen in
den österreichischen Familienbetrieben unterstützen sollen, und wir werden, wie gestern diskutiert, intensiv in Tierwohlmaßnahmen investieren, damit letztendlich die österreichischen Qualitätsprogramme und die österreichische Qualitätsproduktion Zukunft haben.
Viele Rahmenbedingungen sind aktuell schwierig, und ich darf unsere Ziele so definieren: Alle Maßnahmen, die wir agrarpolitisch und auch auf den Märkten setzen, haben das Ziel, Einkommen zu stabilisieren und Einkommen zu steigern und letztendlich Zuversicht und Perspektiven für die österreichischen Familienbetriebe zu entwickeln. – Danke. Ich ersuche Sie um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.46
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kollegen und Zuseher zu Hause! Zuallererst möchte ich mich auch bei den Landwirten für ihren unermüdlichen Einsatz in dieser nicht so einfachen Zeit bedanken.
Wir diskutieren heute den Grünen Bericht 2021, der sich aber auf das Jahr 2020 bezieht. Die Situation der Land- und Forstwirtschaft war 2020 wirklich alles andere als rosig, und das war nicht nur dem Coronavirus geschuldet. Die geschlossenen Grenzen wirken sich natürlich negativ auf den Warenverkehr aus, aber der wahre Grund, warum es der österreichischen Land- und Forstwirtschaft heute so schlecht geht, ist nicht das Coronavirus, sondern die ÖVP-Agrarpolitik der letzten 30 Jahre. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Einkünfte in der Land- und Forstwirtschaft erhöhten sich im Vergleich von 2019 auf 2020 um sage und schreibe 402 Euro, das sind monatlich 33,50 Euro. Die Situation der Bergbauern ist noch prekärer und dramatischer. Deren Einkommen liegt bei 28 827 Euro, das sind um 23 Prozent weniger als bei allen anderen landwirtschaftlichen Betrieben. Wie soll man mit so einem Einkommen einen Betrieb und eine Familie erhalten können? Es ist wirklich ein Trauerspiel, dass im Rahmen dieser Aktionen die Familienbetriebe – schweren Herzens – immer öfter schließen müssen.
Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Die Lage der österreichischen Forstwirtschaft ist ebenfalls sehr prekär, denn aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels 2020 kam es zu großen Schadholzmengen und zu Preisrückgängen beim Holz. Mit dem im Juli verabschiedeten Waldfondsgesetz wurde die Grundlage geschaffen, den Wertverlust aufgrund der durch den Borkenkäfer zugefügten Schäden zu entschädigen. Mit dem Budget 2022 wurde die Auszahlung des Waldfonds schon wieder um 55,1 Millionen Euro niedriger budgetiert als 2021. Aus meiner Sicht sollte der ursprünglich mit 350 Millionen Euro dotierte Waldfonds aufgestockt werden, denn er bietet nicht genug Unterstützung für unsere Land- und Forstwirte. Es kommen lediglich 60 Millionen Euro auch wirklich direkt bei den vom Borkenkäfer geschädigten Bauern an – 60 Millionen Euro!
Meine Damen und Herren! Die Coronakrise hat uns gezeigt, wie wichtig und systemrelevant die bäuerliche Produktion ist. Wir müssen daher dringend Maßnahmen setzen, die auch tatsächlich bei den Bauern ankommen. Derzeit entfernen wir uns immer mehr von einer Selbstversorgung im Krisenfall. Im Hinblick darauf, dass wir in vielen Bereichen, wie zum Beispiel alleine beim Strom, von anderen Ländern abhängig sind, wäre es umso wichtiger, die Lebensmittelversorgungssicherheit in unserem eigenen Land zu gewährleisten.
Wir brauchen dringend eine Sicherung des Arbeitsplatzes Bauernhof, um ein weiteres Bauernsterben zu verhindern, damit wir auch in Zukunft mit gesunden und heimischen Lebensmitteln versorgt werden können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.49
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Cornelia Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Pro Tag stellen fünf Bauernhöfe in Österreich ihren Betrieb für immer ein. Ich rede dabei nicht von den großen Betrieben, sondern es sind vorwiegend kleine Betriebe, deren Besitzer ohnehin nicht von ihrer Landwirtschaft leben konnten, ohne einen zusätzlichen Beruf auszuüben. Das Höfesterben schreitet voran, was auch Auswirkungen auf unsere Artenvielfalt, auf unsere bekannte Kulturlandschaft und auf die Agrarbiodiversität hat. Diesbezüglich stimme ich der Österreichischen Klein- und BergbäuerInnenvereinigung ganz klar zu, die sagt, dass diese Entwicklung eines der größten Risiken für die Zukunft der Ernährung darstellt.
Die vielleicht wichtigste Stellschraube in dieser Frage ist mit ganz großer Sicherheit die Änderung der Förderpolitik. Kollege Strasser, ich freue mich darauf, wenn es endlich eine gerechte Verteilung der Förderungen gibt – ich bin schon gespannt, wir kennen das ja noch nicht –, denn die Frage der Verteilungsgerechtigkeit wird immer dringlicher. Als Landwirtschaftssprecherin der Sozialdemokratie kann ich nicht über den Grünen Bericht sprechen, ohne nicht auch ein paar Worte über die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union zu verlieren.
Das Ergebnis, das seitens der Ministerin in Brüssel ausverhandelt wurde, ist ein schlechtes. Es ist ein Schlag ins Gesicht für die Bäuerinnen und Bauern in unserem Land. 75 Prozent der GAP-Förderungen sind weiterhin von der Flächenförderung anhängig. Zudem sind auch Flughäfen und Golfplätze gern gesehene GAP-Förderempfänger.
In Brüssel wurde das Mindestmaß erreicht. Jetzt hätten wir uns erwartet, dass wir hier, national, in der GAP-Gesetzgebung nachbessern und das Maximum herausholen. Das ist leider nicht passiert. Im Gegenteil: Die Ministerin versteckt ihre Pläne in bereits bestehenden Gesetzen und Verordnungen und umgeht somit das Parlament. Sie entzieht sich damit auch jeglicher Diskussion hier im Parlament.
Frau Ministerin (in Richtung der mit Abg. Kopf sprechenden Bundesministerin Köstinger), ich würde mich freuen, wenn Sie mir etwas zuhören würden, denn es geht um die Gemeinsame Agrarpolitik der nächsten fünf Jahre in diesem Land – eine sehr wichtige Maßnahme, wie ich meine. (Beifall bei der SPÖ.)
Frau Ministerin, Sie schummeln die GAP ganz bewusst am Parlament vorbei, weil Ihnen das Parlament lästig ist – ein Skandal, wie ich finde. (Rufe bei der SPÖ: Abgehoben! Kurz!) Wir als SPÖ sind der Ansicht, dass es im GAP-Fördersystem dringend mehr Verteilungsgerechtigkeit braucht. Es braucht eine Umverteilungsprämie, die die ersten 20 Hektar pro Betrieb sicherstellt.
Deshalb bringe ich den folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umverteilungsprämie um die Verteilungsgerechtigkeit der öffentlichen Steuermittel zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen“.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, um mehr Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen, bei der Umsetzung der Verordnungen (EU) der neuen Periode der GAP der EU,
1. der verpflichtenden Umverteilungszahlung von mindestens 10 % der Direktzahlungen zugunsten kleinerer Höfe zu entsprechen und dies in der dem Nationalrat zuzuleitenden Regierungsvorlage vorzusehen,
2. die Obergrenze für die Verteilung der Direktzahlungen bei 100 000 Euro wie in der“ Verordnung der EU „ermöglicht, darin festzusetzen, sowie
3. die nach der „Verordnung der Europäischen Union“ mögliche Degression der Fördermittel ab 60.000 € vorzulegen.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
11.53
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Cornelia Ecker,
Genossinnen und Genossen
betreffend Umverteilungsprämie um die Verteilungsgerechtigkeit der öffentlichen Steuermittel zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen
Die nunmehr abgeschlossenen Verhandlungen zu den Vorgaben der Verteilung der Fördermittel der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) für die Jahre 2023- 2027 haben leider dazu geführt, dass die Flächenzahlungen weiterhin eine eigene Säule der Förderung darstellen werden. Die Verteilungsgerechtigkeits-Frage wird damit immer dringlicher.
Der Grüne Bericht 2021 zeigt auf, dass die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe nach wie vor immer weiter auseinanderdriften. Bereits die Berichte der letzten Jahre haben diesen aus gesellschaftspolitischer Sicht äußerst unerwünschten negativen Trend aufgezeigt. Dies findet zwischen den Vollerwerbs- und Nebenerwerbsbetrieben, aber auch den Bergbauernbetrieben statt. Dies findet auch statt zwischen den großen Betrieben und den kleineren Betrieben, die sehr oft um das wirtschaftliche Überleben kämpfen. Nach Betriebsgrößen betrachtet haben die Einkommensunterschiede zwischen großen Betrieben (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von 68.094 Euro) und kleineren Betrieben (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von 7.532 Euro) mit einem Verhältnis von 9:1 im Jahr 2020 sogar noch zugenommen (bei einem Verhältnis der landwirtschaftlichen Nutzfläche von knapp 3:1). Die großen Betriebe hatten einen Einkommensanstieg von 8%, die kleineren Betriebe einen Einkommensrückgang von 3%. Es gilt zu beachten, dass Betriebe unter 15.000 Euro Gesamtstandardoutput in der Einkommensstatistik des Grünen Berichts nicht erfasst sind, d.h. die vielen kleinen Betriebe in Österreich nicht repräsentiert sind. Eine wichtige Maßnahme, um ein Höfesterben verhindern zu helfen und tatsächlich etwas mehr Verteilungsgerechtigkeit in das Fördersystem der GAP zu bringen, ist, eine Umverteilungsprämie für die ersten zwanzig Hektar pro Betrieb vorzusehen.
Es ist ein äußerst befremdlich, dass sich die Landwirtschaftsministerin angesichts dieser Zahlen auf europäischer Ebene dagegen eingesetzt hat, dass es zu einer verpflichtenden Degression der Direktzahlungen und eine Deckelung der Zahlungen pro Betrieb kommt. Zusätzlich plant die Bundesministerin die in den VO(EU) vorgesehene verpflichtende Umschichtung von 10% der Direktzahlungsmittel von Groß- zu Kleinbetrieben nicht zu entsprechen und nur 7,5% umzuschichten.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, um mehr Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen, bei der Umsetzung der Verordnungen (EU) der neuen Periode der GAP der EU,
1. der verpflichtenden Umverteilungszahlung von mindestens 10 % der Direktzahlungen zugunsten kleinerer Höfe zu entsprechen und dies in der dem Nationalrat zuzuleitenden Regierungsvorlage vorzusehen,
2. die Obergrenze für die Verteilung der Direktzahlungen bei 100 000 Euro wie in der VO(EU) ermöglicht, darin festzusetzen, sowie
3. die nach der VO(EU) mögliche Degression der Fördermittel ab 60.000 € vorzulegen.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Olga Voglauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Spoštovana Visoka Hiša! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Der Grüne Bericht ist insofern besonders, als er seinen Weg immer auch in das Parlament findet und hier auch in aller Breite diskutiert wird. Das heißt, es wird denjenigen hier im Hohen Haus Platz gegeben, die täglich für unseren gedeckten Tisch, für unser Essen sorgen.
Derzeit ernährt ein landwirtschaftlicher Betrieb in Österreich 117 Menschen. Blickt man nur 20 Jahre zurück, dann zeigt sich, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb damals nur 76 Menschen ernährt hat. Was wird daraus ersichtlich? – Es wird ersichtlich, dass wir bis heute sehr viele Betriebe auf dem Weg verloren haben, weil es gegolten hat, entweder zu wachsen oder zu weichen. Gerade das gilt es nun in den nächsten Jahren zu beenden. Es gilt, all diesen Betrieben, die wir in Österreich noch haben, eine Perspektive zu geben.
Es ist kein Geheimnis, dass wir Grünen ein Sprachrohr der kleinen und der kleinstrukturierten Landwirtschaft sind. (Beifall bei den Grünen.) Es sind gerade diese kleinen Betriebe, für die wir jetzt gerade auch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik kämpfen, denn der Grüne Bericht zeigt ganz klar, dass es gerade auch hinsichtlich ihres Einkommens diese Betriebe sind, die am meisten verlieren.
Womit beschäftigt man sich heutzutage in einem Betrieb? – Man fragt sich: Ist das, was ich bewirtschafte, genug, um einer nächsten Generation noch ein Einkommen zu sichern? Man fragt sich: Soll ich neben den 50, 60 Stunden, die ich auf dem Hof verbringe, noch zusätzlich einer Erwerbsarbeit nachgehen, weil das, was es heute an Erzeugerpreisen gibt, einfach nicht reicht?
Das sind die großen Existenzfragen in den österreichischen Betrieben. Diese Fragen werden wir als Landwirtinnen und Landwirte nicht allein lösen. Es wird Partnerschaften brauchen, es wird eine starke Partnerschaft mit der öffentlichen Hand brauchen, die ein gutes gemeinsames Paket für die nächsten fünf Jahre der Förderungen schnürt. Es wird aber auch Partnerschaften mit dem Handel brauchen, mit der verarbeitenden Industrie und den Konsumentinnen und Konsumenten. Das geht nur mit Händen, die von allen
Seiten ausgestreckt sind. Das geht nur dann, wenn wir es schaffen, auch unsere Höfe zu öffnen und den Menschen, die nicht mehr mit der Landwirtschaft in Verbindung sind, unser Leben wieder näherzubringen. Wer versteht heute noch Landwirtschaft? – Nicht mehr viele Menschen. Es ist auch unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker, dafür zu sorgen, dass diese Arbeit, für die sich heute schon viele meiner KollegInnen bedankt haben, jeden Tag wertgeschätzt wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Neben diesen Partnerschaften wird es aber auch ein Umdenken in den bäuerlichen Betrieben brauchen, bei dem es darum geht, sich bewusst zu machen, dass ökologische Leistungen keine Bürde sind, kein Rucksack, den wir mittragen, sondern die einzige Möglichkeit, Landwirtschaft in Österreich, in Europa und auf der Welt überhaupt noch zu ermöglichen.
Der Klimawandel manifestiert sich bei uns jeden Tag. Wenn wir uns gegen ökologische Maßnahmen oder gegen Vorschriften zum Umweltschutz wehren, dann wehren wir uns als Bäuerinnen und Bauern gegen unsere eigene Zukunft. Es braucht dieses Umdenken. Schaffen wir das in den nächsten fünf Jahren! Wir haben noch etwas Zeit. Die österreichische Landwirtschaft, die sich damit rüstet und auch ehrt, dass sie für die Klimakrise entsprechende Antworten gefunden hat, sollte dann als Vorreiterin in Europa und auf der Welt gelten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.57
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS):
Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren zu
Hause! Auch ich möchte meine Rede eigentlich mit einem Dank beginnen,
nämlich dem Dank an all jene, die beim Grünen Bericht mitgearbeitet
haben. Das ist nicht nur für die Beamten wahnsinnig viel Arbeit, sondern
es steckt auch viel ehrenamtliche Arbeit drinnen. Ich habe auch gehört,
dass es in der
§-7-Kommission eine sehr gute Kooperation und auch eine sehr gute
Zusammenarbeit gegeben hat – dafür auch meine
Wertschätzung und auch meinen Dank für dieses großartige
Werk, das einfach auch die Basis unserer politischen Arbeit ist. (Beifall
bei den NEOS sowie des Abg. Stögmüller.)
Damit möchte ich mit dem vielen Lob, das hier zum Grünen Bericht vorgebracht wird, aber auch schon enden, denn natürlich ist das, was im Bericht steht, schon sehr bedenklich. Es ist bedenklich, dass viele Bauernhöfe nicht mehr mit ihrer Arbeit überleben können, und es ist bedenklich, dass die Landwirte nicht wissen, wie es weitergeht und wovon sie in 20, 30 oder 40 Jahren leben sollen.
Da gäbe es im Augenblick eine Riesenchance: Gerade hat das wichtigste Kapitel der nächsten fünf Jahre in der Landwirtschaft begonnen. Es geht nämlich darum, dass der österreichische Strategieplan zur GAP, also der Umsetzungsplan für die Gemeinsame Agrarpolitik in Europa, in zwei Wochen nach Brüssel geschickt wird. Dabei fehlt es sehr an der Kooperation, die ich gerade eben beim Grünen Bericht so gelobt habe, denn Einbindung bedeutet eben mehr, als eine Zoom-Konferenz zu machen und zur Teilnahme daran einzuladen. Einzubinden würde bedeuten, auch tatsächlich auf das Feedback der unterschiedlichen Stakeholdergruppen zu hören und es auch entsprechend zu berücksichtigen.
Jetzt muss ich noch etwas sagen: Kollege Strasser, der ja auch Chef des Bauernbundes ist, hat gesagt: Das wird ganz toll und es ist sehr gerecht, was nach Brüssel geschickt wird. – Ich finde das gut, wenn Sie das so sagen, aber wir wissen nicht, was drinnen steht. So viel also zur Transparenz in diesem Ganzen. Das heißt, was drinnen steht, wissen der Bauernbund, die Landwirtschaftskammer und die Frau Bundesminister.
Wir wissen nicht, ob die Bedenken der Biobranche berücksichtigt worden sind, wir wissen auch nicht, welche Ziele für Umwelt- und Klimaschutz da drinnen stehen, und wir wissen vor allem nicht, wie die Ministerin bei der Vergabe von Milliardenmitteln für Transparenz sorgen wird.
Zur Erinnerung: Die GAP ist wirklich der wichtigste Weg, um die österreichische Landwirtschaft jetzt zu transformieren. Die Kommission gibt bei der Umsetzung dieser GAP ganz, ganz viel Spielraum – das ist wirklich anders als in der Vergangenheit –, das heißt, es wäre eigentlich eine Riesenchance für Österreich. Wir sehen es aber sehr kritisch, dass, wie wir hören, große Teile dieses Gesetzes wahrscheinlich über eine Verordnung kommen werden. Wir sehen es auch sehr kritisch, dass das GAP-Grundsätzegesetz nicht kommt, denn damit hätte man die Möglichkeit gehabt, darin auch Ziele abzubilden, die rechtlich verbindlich sind. Das schafft man über die bestehenden Gesetze beziehungsweise über die Verordnungen nicht.
Ein letzter Satz dazu: Liebe Grüne, macht da bitte nicht mit! Es ist in eurer Verantwortung, dass die ÖVP begreift, dass die Landwirtschaftspolitik nicht ihr allein gehört und dass das hier in diesem Haus, im Parlament, transparent diskutiert gehört. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
12.01
Präsidentin Doris Bures: Nun ist die Frau Bundesministerin zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass wir heute den Grünen Bericht auf der Tagesordnung haben und ihn diskutieren können. Es ist die insgesamt 62. Ausgabe, die sehr ausführlich und sehr intensiv mit Zahlen, Daten, Fakten und Details die wirtschaftliche und vor allem auch die soziale Situation unserer bäuerlichen Familien in Österreich beschreibt.
Diesem Bericht kommt auch deswegen eine entscheidende Bedeutung zu, weil er sozusagen die Auswirkungen und Ergebnisse des ersten Coronajahres enthält. Wir haben durch die Coronapandemie massive Auswirkungen auf die Marktsituation der bäuerlichen Erzeugnisse gespürt und in den letzten Monaten auch eine massive Verschiebung, vor allem begründet durch die Schließung von Tourismus und Gastronomie, hinnehmen müssen. Das Konsumverhalten der Gesellschaft hat sich stärker in den Lebensmitteleinzelhandel verschoben. All das hat natürlich maßgebliche Auswirkungen auf die Produktpreise und damit entsprechend auch auf die Einkommen der Bäuerinnen und Bauern.
Die Kernelemente des Berichts waren und sind die Ergebnisse zu den land- und forstwirtschaftlichen Einkommen. Ein kurzer Überblick: Die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft beliefen sich im Jahr 2020 auf durchschnittlich 28 368 Euro je Betrieb. Das ist eine ganz leichte Steigerung von 1,4 Prozent gegenüber 2019, im mehrjährigen Vergleich stagnieren die Einkommen jedoch. Das macht die angespannte Situation sehr vieler Betriebe deutlich. Es zeigt sich auch derzeit wieder: Der Marktdruck ist enorm. Wir haben aktuell ein sehr niedriges Preisniveau bei Schweinefleisch, stark gestiegene Produktionskosten beispielsweise bei der Milch und extrem gestiegene Kosten bei Düngemitteln sowie beim generellen Betriebsmitteleinsatz.
Mit den Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik bieten wir jetzt und auch in Zukunft umfangreiche Unterstützung. Das ist ein unverzichtbarer Stabilitätsfaktor für die bäuerlichen Betriebseinkommen. Mehr denn je braucht es aber vor allem faire Preise für die hoch qualitativen Produkte unserer Bäuerinnen und Bauern. Da dürfen wir vor allem die großen Handelskonzerne nicht aus der Verantwortung nehmen. Ich darf dem Hohen Haus – beziehungsweise den Parteien, die gestern ihre Zustimmung zur UTP-Richtlinie, also der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken, gegeben haben – noch einmal ein
großes Dankeschön aussprechen. Das ist ein weiterer ganz wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness entlang der Lebensmittelkette und vor allem auch zu einer höheren Wertschätzung der Produktion und der Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Die Einkommensentwicklung nach Betriebsform war sehr unterschiedlich. Das größte Plus konnten wir mit 34 Prozent bei den Dauerkulturbetrieben verzeichnen. Die Marktfruchtbetriebe haben einen Zuwachs von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Da rechnen wir im heurigen Jahr mit massiven Einbußen aufgrund von Schadwetterereignissen wie Starksturm, Regen, Hochwasser und vor allem Hagel. Das wird sich nächstes Jahr ganz eklatant auf die Betriebsergebnisse auswirken. Wir haben bei den Veredelungsbetrieben sowie bei den Gemischtbetrieben eine leichte Einkommenssteigerung von 2 Prozent.
Der Trend hin zur Betriebsdiversifizierung ist ungebrochen. Das ist sehr, sehr positiv. Ich darf vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass sich die bäuerliche Direktvermarktung in Österreich wirklich zu einem Erfolgsmodell entwickelt hat. Da verzeichnen wir im letzten Jahr ein Plus von 24 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum.
Das zeigt ein immer stärker wachsendes Bewusstsein in der Gesellschaft, dass man beim Bauern, bei der Bäuerin direkt einkaufen und wissen möchte, woher das Produkt kommt und wie es produziert wird.
Bei den Bergbauernbetrieben mussten wir leider ein Minus hinnehmen. Dieses Auseinanderdriften ist eine sehr, sehr bedenkliche Entwicklung, der wir mit Maßnahmen und Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik gegensteuern. In der zukünftigen GAP, bei der wir gerade in den finalen Verhandlungen sind, werden wir die Ausgleichszulage für die Bergbauernbetriebe auf jeden Fall anheben und die Möglichkeiten im Bereich der Umverteilung ausschöpfen. Wir planen, die Bergbauernbetriebe in der nächsten Agrarreform auch nachhaltig zu unterstützen.
Bei den Biobetrieben ist das Einkommen Gott sei Dank wieder um 1 Prozent gestiegen. Da haben wir ja 2019 ein Minus von 10 Prozent hinnehmen müssen. Wir sehen allerdings aktuell, dass im Biobereich zwar die Produktion zunimmt, die Preise aber nicht mitsteigen beziehungsweise die Erzeugerpreise zum Teil stagnieren oder sogar rückläufig sind. Das ist eine sehr bedenkliche Entwicklung, vor allem wenn man bedenkt, wie gern die besagten Lebensmittelkonzerne mit Bio und dem Biomusterland Österreich Werbung machen, die Wertschätzung aber zumeist dann wieder aufhört, wenn es darum geht, den Bäuerinnen und Bauern, egal, ob konventionell oder biologisch, einen fairen Produktpreis für ihr Erzeugnis zu bezahlen. Das ist wie gesagt eine bedauerliche Entwicklung, der wir mit der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken ganz klar entgegentreten.
An dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an alle Bäuerinnen und Bauern in diesem Land, dafür, dass sie 365 Tage im Jahr für das Wichtigste in unserem Land sorgen: Das sind die Lebensmittel, das ist die wunderschöne Kulturlandschaft, das sind Badeseen mit Trinkwasserqualität – denn auch das ist das Ergebnis einer sehr schonenden Bewirtschaftung im Einklang mit der Natur, mit der Umwelt, wie sie in Österreich Standard in der Produktion ist. Dafür sage ich ein ganz, ganz großes Dankeschön. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich sehr über eine Zustimmung zu diesem Bericht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.07
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager. – Bitte.
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Grüne Bericht bildet den Status der wirtschaftlichen Situation der Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft in Österreich ab, er ist aber auch immer nur eine Momentaufnahme.
Derzeit erleben wir eine Achterbahnfahrt auf den Rohstoffmärkten. Das betrifft uns einerseits im positiven Sinn, wenn es um Preise für Marktfrucht, Getreide et cetera geht, andererseits aber kommt es dadurch natürlich bei den Veredelungsbetrieben zu einer massiven Preisschere, wenn diese Kosten nicht weitergegeben werden können. Da geht es nicht um eine enorme Verteuerung bei Lebensmitteln, sondern das heißt, dass wir eine Anpassung durchführen und diese Kosten weiterverrechnen können – und das ist ganz, ganz wichtig. Der Rohstoffkostenanteil bei Lebensmitteln ist so gering, dass wir da viel Luft haben, ohne die Konsumentinnen und Konsumenten zu belasten.
Die große Herausforderung wird aber der Klimawandel. Wir sehen es jetzt in Amerika: Nord- und Südamerika sind von Unwettern schwer getroffen. Wir haben in Europa im nächsten Halbjahr die Vegetationsperiode vor uns und können immer nur hoffen, dass es uns nicht – so wie im vergangenen Jahr, sogar mit einem Tornado in Tschechien – erwischt. Das heißt, die Frage, wie wir Stabilität geben können, ist der Hauptauftrag, den die Agrarpolitik zu erfüllen hat. Das ist der Versorgungsauftrag und das ist das Allerwichtigste.
Es wird immer versucht, alles Mögliche in die Agrarpolitik mit hineinzunehmen: Fragen der Sozialpolitik, wie die Situation ist, dies und das – das alles gehört aber zu den sozialen Themen. Auch in diesem Bereich könnten Sie uns gerne einmal unterstützen. Was haben wir gehört, als es um die Bauernpensionen ging? – Dass wir nur Klientelpolitik machen. Auf diesem Gebiet können Sie die Bäuerinnen und Bauern auch unterstützen, ohne dafür mit Umverteilungsfantasien die Agrartöpfe und letztendlich die gesamte Landwirtschaft zu belasten. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Agrarpolitik ist nun einmal nicht tauglich für Sozialpolitik. Es geht auch nicht, permanent nur auf Extensivierung hinzuarbeiten. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Um die Produktion steigern zu können, brauchen wir eine nachhaltige Entwicklung, eine nachhaltige Intensivierung. Wir brauchen betriebswirtschaftliche Ergebnisse, mit denen die Betriebe entsprechend arbeiten können – nur das sind die Erfolge.
Die Rahmenbedingungen sind vielfältig: Da gibt es die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union, da gibt es die Steuerkulisse mit der ökosozialen Steuerreform – jetzt wieder Meilensteine –, die Marktbegleitung – gestern erst zu den UTP-Richtlinien: herzlichen Dank für die Nichtunterstützung seitens der SPÖ! –, aber auch die große Frage der Herkunftskennzeichnung. Dabei, darauf zu schauen, dass wir die Produkte Österreichs, diese hochwertigen Produkte, auch bestmöglich beim Konsumenten unterbringen, müssen wir noch weiterkommen, das AMA-Gütesiegel stärken – das ist die stärkste Marke, die wir im Handel haben, und letztendlich ist auch der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zur Bekämpfung des Klimawandels aus dem Sektor heraus wichtig. Auch da werden wir unsere Ziele erreichen müssen. Mit dem Paket für die energieautarken Bauernhöfe mit 25 Millionen Euro pro Jahr haben wir die Möglichkeit, das wirklich gut auszugestalten, damit die Energiewende von den Bauern in Österreich getragen wird und wir so auch dazu beitragen können, das Klima zu verbessern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.11
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Elisabeth Feichtinger. – Bitte.
Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der aktuelle Grüne Bericht führt uns deutlich vor Augen, dass das Höfesterben nicht nur ein Schlagwort ist und auch die Landflucht nichts ist, was ein Fremdwort sein soll. Die Einkommensschere zwischen der kleinteiligen Landwirtschaft und den Großbetrieben geht immer mehr auseinander. Das alles passiert tagtäglich.
Wir müssen unsere Bauern und vor allem unsere Bäuerinnen stärken und sie mit aller Kraft und mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, unterstützen. Das ist auf EU-Ebene in erster Linie das Programm für die ländliche Entwicklung, die zweite Säule der GAP und deren Fördermittel. Genau das Gegenteil passiert aber durch Frau Köstinger: Die bereits seit 2014 existierenden Fördermaßnahmen, Investitionen in soziale Dienstleistungen im Rahmen der EU-GAP-Förderung und das Programm für den ländlichen Raum, sollen sowohl inhaltlich als auch finanziell stark reduziert werden. Das Siebenjahresförderbudget von derzeit 235,4 Millionen Euro soll auf 55 Millionen Euro heruntergekürzt werden – das ist ein glattes Minus von 77 Prozent. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es gibt keinerlei sachlichen Grund für diese Kürzung, im Gegenteil: Die agrarischen Förderungen in diesem Programm wurden ausgebaut und erhalten zusätzlich höhere Zuwendungen.
Mit den geplanten Einschnitten kommt es zu Kürzungen im ländlichen Raum, zum Beispiel beim Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren, und das ist einfach Wahnsinn. (Abg. Höfinger: Völliger Quatsch! Das ist ja unglaublich! Unglaublich, wie inkompetent! Unglaublich!) Von allen Seiten wird immer betont, wie wichtig eine gute soziale Infrastruktur im ländlichen Raum ist – dennoch handelt Ministerin Köstinger nicht danach, obwohl sie dies könnte. (Abg. Höfinger: Wenn die Arbeiterkammer bei 10 Prozent ... bei Erhöhungen dauernd schreien würde! Das ist ja unglaublich!) Sie will um 77 Prozent weniger öffentliches Geld dafür zur Verfügung stellen – hören Sie jetzt gut zu! (Abg. Höfinger: Nein, da brauche ich nicht zuzuhören! Das ist ja inkompetent!) – als ihr Vorgänger, Bundesminister Rupprechter, in seiner damaligen Amtsperiode! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Höfinger: Völlig inkompetent, das ist ja unglaublich!) Ihr Kollege hat mehr an öffentlichen Geldern investiert als die Ministerin.
Fakt ist, werte Kolleginnen und Kollegen: Investitionen in soziale Dienstleistungen schaffen mehr Arbeitsplätze, mehr soziale Infrastruktur, mehr Gleichberechtigung und mehr Lebensqualität, das stärkt das soziale Gefüge und schafft einen lebenswerten ländlichen Raum.
Aus diesem Grund bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der Fördermaßnahme ‚Soziale Angelegenheiten‘ (Soziale Dienstleistungen, SDL) im Rahmen der GAP-Fördermittel statt massiver Kürzung der Mittel“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, die Maßnahme ‚Soziale Dienstleistungen (SDL)‘ auch im sog. ‚Übergangsjahr‘ 2022 zu dotieren und diese nicht, wie im derzeitigen Entwurf des BMLRT für die nächste Periode der GAP vorgesehen, um 77% zu kürzen, sondern im Gegenteil den Maßnahmenumfang beizubehalten und die Förderhöhe auszubauen.“
*****
Werte Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie diesem Antrag zu und stärken Sie mit Ihrer Stimme den ländlichen Raum! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
12.13
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Cornelia Ecker, Elisabeth Feichtinger, BEd, BEd
Genossinnen und Genossen
betreffend Ausbau der Fördermaßnahme „Soziale Angelegenheiten“ (Soziale Dienstleistungen, SDL) im Rahmen der GAP-Fördermittel statt massiver Kürzung der Mittel
in inhaltlichem Zusammenhang mit TOP 7, Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2021 der Bundesregierung (III-422/1216 d.B.)
Der Grüne Bericht 2021 zeigt wiederum auf, dass das Höfesterben weiter forstschreitet. Ursache dafür ist nicht nur das weitere Auseinanderdriften der Einkommen der Bäuerinnen und Bauern, also die großen Einkommensunterschiede zwischen Groß- und Kleinbetrieben, sondern auch die Tatsache, dass ländliche Räume sehr oft gerade Frauen nicht jene soziale, digitale bzw. Mobilitäts-Infrastruktur bieten, die für sie notwendig wäre. Das Programm für die ländliche Entwicklung stellt als 2. Säule der GAP jenen Teil der Fördermittel dar, deren Ziel es sein soll, ländliche Regionen zu stärken. In diesem Zusammenhang sieht der ELER-Fonds vor, dass ein Mitgliedsstaat Investitionen in soziale Dienstleistungen fördern und EU-Mittel für diese Maßnahme verwenden kann. In Österreich existiert diese Förderschiene seit Beginn der Periode 2014-2020.
Wie bekannt wurde, plant die Landwirtschaftsministerin, die derzeit existierende Fördermaßnahme „Investitionen in soziale Dienstleitungen“ sowohl inhaltlich als auch finanziell stark zu reduzieren. Das 7-Jahres-Förderbudget soll dafür von derzeit 235,4 Mio. Euro auf 55 Mio. Euro gekürzt werden, das wäre ein Minus von 77%! Es gibt keinerlei sachlichen Grund für diese Kürzung. Auch keine budgetären Zwänge. Insgesamt verfügt das BMLRT jährlich über rund 2,2 Mrd. Euro an EU-, Bundes- und Ländermittel, die durch EU-Projekte oder nationale Programme an die Landwirtschaftsbetriebe und für den ländlichen Raum verteilt werden.
Ziel und Inhalt der Förderung waren bisher Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen, psychosoziale und psychiatrische Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege- und Betreuung, Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und in besonderen Notlagen, mobile Hol-, Bring- und Servicedienste, barrierefreie Zugänge, Hard- und Software (z.B. für Telecare), Ausbau von Infrastrukturen im Bereich ambulanter Gesundheitsdienstleistungen. Damit soll die Versorgung für die Menschen am Land verbessert werden. Konkretes Ziel ist die „Stärkung der Gleichstellung, Vereinbarung von Beruf und Familie, gesellschaftlicher politischer Teilnahme und sozialer Vielfalt“.
Aus den Bundesländern, die für die nationale Kofinanzierung dieser Maßnahme zahlen, ist ein großes Interesse an der Bereitstellung der ELER-Mittel zu vernehmen. Ein Beschluss der SoziallandesrätInnen untermauert diesen Wunsch der Länder.
Es ist insbesonders für die Frauen in ländlichen Regionen wichtig, dass diese Maßnahme nicht, wie dies BM Köstinger beabsichtigt, massiv gekürzt, sondern im Gegenteil ausgebaut wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, die Maßnahme „Soziale Dienstleistungen (SDL)“ auch im sog. „Übergangsjahr“ 2022 zu dotieren und diese nicht, wie im derzeitigen Entwurf des BMLRT für die nächste Periode der GAP vorgesehen, um 77% zu kürzen, sondern im Gegenteil den Maßnahmenumfang beizubehalten und die Förderhöhe auszubauen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Clemens Stammler. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Sieber.)
Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im ländlichen Raum sagt man ja ganz gerne den Bäuerinnen und Bauern nach, sie würden ihren Kindern zu kleine Schuhe anziehen, damit diese das Jammern lernen – es sind allerdings nicht die zu kleinen Schuhe, sondern es sind die 5 Euro brutto, die die Bäuerinnen und Bauern seit zwölf Jahren – seit nunmehr zwölf Jahren! – für ihre Arbeitsstunde erhalten.
Der Grüne Bericht ist ausführlich diskutiert worden, und es ist im Prinzip Jahr für Jahr nichts anderes als more of the same. Im Grunde warten auf uns Bäuerinnen und Bauern nach wie vor die gleichen drei großen Herausforderungen, wobei eine immer stärker wird, und das ist der Klimawandel. Die Hagelversicherung hat in einem noch nie dagewesenen Ausmaß Schadensmeldungen aufgrund von Hagelschäden, aufgrund von Dürre bekommen, auf der anderen Seite aufgrund von Starkregenereignissen, bei denen wir schlichtweg unseren Humus die Donau hinunterschwimmen sehen.
Das zweite Thema ist der Bodenverbrauch. Der Bodenverbrauch wird ganz gerne mit 20 Fußballfeldern täglich beziffert. Es sind allerdings keine Fußballfelder, die wir verbauen, sondern es ist Ackerfläche. Umgelegt auf die Ackerfläche verbauen wir 19 000 Tonnen Brotgetreide jährlich – 19 000 Tonnen Brotgetreide jährlich!
Die dritte Herausforderung sind die stagnierenden Erzeugerpreise. In kaum einer Branche gibt es ein so enges Nadelöhr zwischen dem Hersteller – den Bäuerinnen und Bauern – und den Konsumentinnen und Konsumenten. Dieses Nadelöhr sind die Verarbeiter, und das noch engere Nadelöhr ist der Lebensmitteleinzelhandel. Während dort die Margen besser werden, während dort immer mehr Gewinn übrig bleibt, bleibt für die Bäuerinnen und Bauern weniger. (Zwischenruf des Abg. Sieber.)
Es ist zwar verständlich, dass auch vonseiten der Verarbeiter, wie dieser Tage die Molkereien in einer Presseaussendung, beklagt wird, dass Verpackungsmaterial und Energie teurer werden und sie deshalb höhere Preise brauchen, aber was nicht verständlich ist: dass vergessen wird, dass dasselbe für die Landwirtschaft gilt. (Zwischenruf des Abg. Sieber.) Wir werden in der nächsten Saison starke, noch stärkere Steigerungen bei den Betriebsmitteln haben.
Der jetzt zu verabschiedende Gesetzentwurf zu den unlauteren Handelspraktiken kann natürlich etwas entgegenwirken. Es ist dramatisch, wenn mir Gemüsebauern erklären, dass sie von einer Lebensmittelkette 8 Prozent Abschlag für Unregelmäßigkeiten bei Gemüse – bei einem Naturprodukt – bekommen, während dieses Gemüse im Handel ganz normal zum Verkauf kommt.
Auch ich möchte mich bei den Bäuerinnen und Bauern dafür bedanken, dass sie trotzdem jeden Tag – meistens um Stunden früher als der Rest der Bevölkerung – den Tag beginnen, hinausgehen und für gute Lebensmittel sorgen. Ich bedanke mich aber auch – ich glaube, das kann man hier auch einmal sagen – bei den Partnerinnen und Partnern und den Familien der bäuerlichen Abgeordneten in diesem Haus, denn sie ermöglichen uns, hier Agrarpolitik aus der Praxis zu machen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.18
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Berlakovich. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Bundesminister! Hohes Haus! Der Grüne Bericht stellt die wirtschaftliche und soziale Lage der Landwirtschaft dar, er präsentiert aber noch etwas Weiteres, etwas ganz Wichtiges: Der Grüne Bericht präsentiert die Leistungen, die die Bäuerinnen und Bauern für Österreich erbringen.
Unsere Bäuerinnen und Bauern erhalten die einzigartige Kulturlandschaft, die wir alle so lieben und die auch viele Gäste lieben, die Bäuerinnen und Bauern erhalten die natürlichen Lebensgrundlagen, schauen auf unsere Umwelt, und die Bäuerinnen und Bauern sichern die Ernährung der Menschen in Österreich – noch dazu in der Coronapandemie –, und ich sage ein Dankeschön dafür, dass das in schwierigen Zeiten, während der Coronapandemie, gelungen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es wird vielleicht den einen oder anderen geben, der sagt: Na ja, das ist eh selbstverständlich, die Bauern haben das immer gemacht!, und wenn man sich die Lebensmittelregale anschaut, dann zeigen sich ja auch volle Regale – Gott sei Dank –, Lebensmittel sind in Hülle und Fülle da, aber es ist eben genau nicht selbstverständlich.
Die OECD und die FAO, die UNO-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, haben festgestellt, dass gerade durch Corona das globale Ernährungssystem sehr verunsichert ist – durch unsichere Lieferketten, durch Transportwege, durch den Klimawandel, durch andere Phänomene. Dramatisch ist auch der Bericht der FAO, eben der Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation der Vereinten Nationen, der besagt, dass im Jahr 2019 690 Millionen Menschen an Hunger gelitten haben – zehn Millionen mehr als im Jahr davor, und durch die Coronapandemie sind noch einmal 130 Millionen Menschen, die an Hunger leiden, dazugekommen, weil das Ernährungssystem in der Welt nicht funktioniert.
Das heißt, unsere große gemeinsame Anstrengung muss sein, nicht nur die Ernährung global zu sichern, sondern unsere Landwirtschaft darauf auszurichten, auch in der eigenen Region Ernährung zu sichern, und mein großes Anliegen ist es – meiner Meinung nach ist das das zentrale Thema in der Zukunft –, Ernährung auch in Europa zu sichern. In vielen Bereichen sind wir in Österreich und in Europa nämlich nicht mehr Selbstversorger. Es geht auch darum, dass wir unsere Bäuerinnen und Bauern in die Lage versetzen, im Einklang mit der Biodiversität, mit der Umwelt hochwertige Lebensmittel zu erzeugen, aber sehr wohl auch Lebensmittel in ausreichender Menge erzeugen zu können, weil es keinen Sinn hat, wenn wir die Lebensmittel von irgendwoher importieren, aus Regionen, die selbst zu wenig haben.
Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber es geht darum, gerade beim Grünen Bericht zu sagen: Danke, Bäuerinnen und Bauern, dass in Österreich tagtäglich – hochwertig, auf Wünschen der Gesellschaft basierend – Lebensmittel erzeugt werden!, dass die Bauern aber sehr wohl so wirtschaften können, dass wir auch einen Beitrag zur Welternährung leisten können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
12.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Wir behandeln hier und heute den Grünen Bericht 2021, der die Situation der österreichischen Land- und Forstwirtschaft beschreibt. Während ich mir meine Vorredner so angehört habe, habe ich feststellen müssen: Die Situation der Bauern in Österreich ist äußerst erschreckend!
Alles, was hier gesagt wurde, beschreibt wirklich einen Zustand, den man nicht dulden kann, beispielsweise wenn man hört, dass, wie es Kollege Strasser gesagt hat, die Einkommen der Bauern bei uns in Österreich seit zehn Jahren stagnieren, dass sie kein Einkommen haben. Auch als ich mir Kollegen Hauser angehört habe, der erklärt hat, dass die Förderungen zum Großteil nach oben fließen, das heißt, die ganz großen Betriebe und die Reichen bekommen die meisten Förderungen, die Mittelschicht und die Unteren bekommen wenig bis gar nichts, habe ich mir gedacht: Ja, da stimmt etwas nicht!
Da muss ich sagen, dann ist ja hier und heute mit diesem Bericht ein Armutszeugnis ausgestellt worden, ein Armutszeugnis bezüglich der ÖVP-Landwirtschaftspolitik, meine Damen und Herren (Zwischenruf des Abg. Höfinger), denn seit 35 Jahren stellt die ÖVP den Landwirtschaftsminister, und anscheinend tut sich in der Landwirtschaft seit 35 Jahren nichts. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Sieber.) Das letzte Mal, dass in der Landwirtschaft etwas gemacht wurde, das war in der Periode von 1970 bis 1986, denn da sind wenigstens die Pensionen für die Bauern eingeführt worden.
Kollege Schmuckenschlager sagt, man soll Umverteilungsfantasien in seine Konzepte aufnehmen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) – Ja, bitte, macht es! Entwickelt doch einmal Fantasien, mit denen ihr die kleinen Landwirte entsprechend und wirklich richtig fördert, damit sie mit ihren Einkommen durchkommen (Beifall bei der SPÖ), denn das haben sie sich wirklich verdient, meine Damen und Herren.
Eines habe ich noch zu sagen: Das Tierwohl, und das ist gestern schon gesagt worden, wird in der Landwirtschaft einen massiven Einfluss haben. Aldi hat schon angekündigt, in Deutschland bis 2030 umzustellen, und will dann nur mehr Produkte verkaufen, die wirklich mit hohem Tierwohl produziert wurden. Ich denke, es ist hoch an der Zeit, jetzt auch in Österreich darauf zu reagieren. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.)
Wenn wir jetzt nicht reagieren, meine Damen und Herren, dann ist der Zug für unsere Bauern in der Landwirtschaft abgefahren. Wenn wir jetzt nicht reagieren und jetzt nicht schauen, dass die Vollspaltenböden wegkommen, dass es die dauernde Anbindehaltung nicht mehr gibt, dass die betäubungslose Ferkelkastration wegkommt, dann ist der Zug für die Bauern weg! (Beifall bei der SPÖ.)
Liebe Frau Minister Köstinger! Wenn jetzt nicht reagiert wird – Sie sind für das Bauernsterben verantwortlich, das dann kommen wird. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)
12.24
Präsidentin Doris Bures: Jetzt ist Herr Abgeordneter Gerald Hauser ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich deswegen, weil es um eine eminent wichtige Sache geht, die nicht nur den ländlichen Raum betrifft, sondern vor allem auch Frau Minister Köstinger betrifft.
Es ist seitens dieser Regierung geplant, die Reduktion der Mehrwertsteuer von 10 auf 5 Prozent, was in dieser Coronazeit tatsächlich allen Betrieben gleich und sofort geholfen hat, mit 1. Jänner auslaufen zu lassen. – Das darf keinesfalls passieren! Das ist eine
Unterstützungsmaßnahme, die unbedingt verlängert werden muss, weil sie vom Kleinbetrieb bis zum Hotelier allen hilft. So etwas jetzt, vor Weihnachten, den geplagten Betrieben, die mittlerweile schon im vierten Lockdown gewesen sind, anzutun, ist unverantwortlich! (Beifall bei der FPÖ.)
Reißen Sie sich zusammen und nehmen Sie diesen geplanten Anschlag auf unsere Betriebe zurück! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Sieber. – Abg. Höfinger: Na, keine Themenverfehlung?!)
12.25
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte.
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Grüß Gott, meine Damen und Herren! Was Kollege Hauser jetzt gesagt hat, hat mit dem Tagesordnungspunkt und mit dem Grünen Bericht natürlich null und schon gar nichts zu tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Wir diskutieren nämlich den Grünen Bericht, und der weist im bäuerlichen Bereich für 2020 mit Ausnahme der Futterbaubetriebe und der Bergbauernbetriebe ein leichtes Einkommensplus aus, und trotzdem haben wir darüber nachzudenken, was wir generell verbessern müssen, denn in absoluten Zahlen ist das Einkommen der bäuerlichen Familien auf sehr niedrigem Niveau.
Jetzt wissen wir, dass die Marktmacht des Lebensmittelhandels die Preise agrarischer Produkte immer absolut unter Druck setzt, die Erzeugerpreise unter Druck setzt, und deshalb darf ich mich dafür bedanken, dass wir gestern hier in diesem Hause auch eine Mehrheit dafür gefunden haben, ein Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen im Sinne dieser Erzeuger zu beschließen. Ein herzliches: Danke!, auch der Frau Ministerin für die Vorlage. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein weiteres Thema ist die Herkunftskennzeichnung und der Kauf heimischer Produkte: Wenn wir zu 20 Prozent mehr heimische Produkte kauften, würde das nicht nur den Bäuerinnen und den Bauern mehr Einkommen zukommen lassen, sondern, so wie das eine Studie der Johannes-Kepler-Universität besagt, auch 40 000 Arbeitsplätze schaffen.
Drittens: Die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, der Umweltleistungen und anderer ist für die Zukunft, für die nächste GAP-Periode gesichert. Das brauchen die Bauern. Es ist schwierig, das umzusetzen, das zu sichern, weil die SPÖ auch heute wieder sagt: Na, eigentlich muss ein wesentlicher Teil – und in Anträgen steht drinnen: 50 Prozent – der Mittel für die ländliche Entwicklung für landwirtschaftsferne Bereiche aufgewendet werden, und ich verstehe das nicht. Auf der einen Seite beklagen Sie das Höfesterben, auf der anderen Seite nehmen Sie den Bäuerinnen und Bauern – in Ihrer Diktion würden Sie das in anderen Bereichen so sagen: stehlen Sie das den Bäuerinnen und Bauern – diese Mittel weg.
Viertens noch ein letztes Wort zu den Bergbauernbetrieben: Ja, da besteht Handlungsbedarf, denn die stehen in der Einkommensskala ganz unten. Mit 15 480 Euro pro Jahr und nicht entlohnter Arbeitskraft ist das zu wenig. Deshalb bin ich auch froh, dass die Frau Ministerin heute eine deutliche Erhöhung der Ausgleichszulage angekündigt hat – das steht ja so auch im Regierungsprogramm –, denn nur wenn wir das machen, können diese Betriebe auch in Zukunft die Leistungen erbringen, die die Bevölkerung, die die Gesellschaft von ihnen erwartet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.28
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Herr Kollege Köck (Rufe bei der SPÖ: Keck!), ich bin froh, dass wir eine andere Bundesministerin haben, denn bei Ihnen wäre die Landwirtschaft nicht in guten Händen. (Beifall bei der ÖVP.)
Nun aber zum Grünen Bericht: Es gibt eine geringe Steigerung von 1,4 Prozent – das ist ja sehr positiv. Wenn man genauer hinsieht, gibt es viele Bereiche, in denen es auch Einkommensverluste gibt. Ich komme aus dem Waldviertel, und da gab es gerade bei den Kartoffelbauern und bei den rinderhaltenden Betrieben Verluste. Wir liegen im Berg- und benachteiligten Gebiet, und gerade da sind die Einser- und Zweierstufen jene, die höhere Einkommensverluste haben. Das muss natürlich auch in der künftigen Agrarpolitik, der GAP, die wir jetzt auch verhandeln, ihr Zeichen finden. Die Frau Minister hat es auch schon angesprochen, die Berg- und benachteiligten Gebiete müssen eine Erhöhung bekommen.
Die Landwirtschaft hat den Arbeitsplatz in der freien Natur, und natürlich spürt man dort den Klimawandel zuerst. So wurde auch bei den Waldviertler Forstwirten, bei sehr vielen Familienbetriebe in diesem Zeitraum durch die extreme Trockenheit – damit verbunden die verstärkte Ausbreitung des Borkenkäfers hat – die Erwerbsgrundlage für eine Generation genommen, denn natürlich waren die Holzpreise total im Keller.
Daher ist es für die Zukunft unabdingbar, dass es die erneuerbare Energie aus der Biomasse auch weiterhin gibt. Der Waldfonds war eine wichtige Abfederung – Frau Minister und auch der Kammer herzlichen Dank dafür, das war in dieser Situation eine sehr gute Hilfe. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Situation bei den landwirtschaftlichen Einkommen bleibt sehr angespannt, und zwar deswegen, weil die Betriebsmittel – sei es für Tierarzt, Dünger, Treibstoff oder alles andere – sehr hoch sind, die Einkommen stagnieren. Daher ist die Situation auch in Zukunft schwierig, es gibt keinen Anlass für Neiddebatten und Kürzungsfantasien. Auch all die Rabattschlachten und wettbewerbsverzerrenden Importe können für die Zukunft nicht mehr angedacht sein.
Die Land- und Forstwirtschaft erhält und pflegt 6 Millionen Hektar Wiesen, Äcker und Wald. Das sind 70 Prozent der Fläche in Österreich. Ich denke, darauf können wir sehr stolz sein und dahin gehend unseren Bäuerinnen und Bauern für ihre tägliche Arbeit danken. Am besten können wir sie unterstützen, indem wir in unserem Kaufverhalten auf Regionalität setzen, besonders zu Weihnachten. – Damit möchte ich Ihnen und allen ein schönes und frohes Weihnachtsfest wünschen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
12.31
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft.
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2083/A der Abgeordneten Hermann Gahr, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird (1217 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klaus Lindinger. – Bitte. (Heiterkeit und Rufe bei der ÖVP – in Richtung des sich auf seinem Sitzplatz befindlichen Abg. Lindinger –: Klaus!)
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Nun geht es um Änderungen beim AMA-Gesetz, wobei es möglich sein soll, auch über den 31.12.2021 hinaus Sitzungen über Onlinekonferenzen abzuhalten. Das wurde in der Vergangenheit aufgrund von Corona auch dementsprechend angewendet und soll auch für die Zukunft möglich sein.
Das ist zusammengefasst die Änderung. Es soll einfach zukunftsfit gemacht werden, und ich bitte alle um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
12.32
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte.
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich darf kurz zu diesem wunderbaren Punkt sprechen: die Agrarmarkt Austria, eine Erfolgsstory über 30 Jahre, zuständig für die Ausgleichszahlungen an Österreichs Bauern und für die Betreuung und so weiter. Wie der Kollege schon gesagt hat: Wir verändern auf Antrag von Hermann Gahr und Olga Voglauer eigentlich nur, dass wir auch künftig die Sitzungen des Verwaltungsrats ohne physische Anwesenheit durchführen können. Ich glaube, das ist sinnvoll, und deshalb sollten wir das auch unterstützen.
Ich möchte die Gelegenheit jetzt aber schon auch nutzen, um mich bei der Frau Bundesminister zu bedanken, dass wir am 12.12. den Lockdown beenden konnten. Ich darf mich namentlich bei Bundesminister Mückstein, bei Bundeskanzler Nehammer und natürlich auch beim Landeshauptmann von Tirol, Platter, dafür bedanken, dass sie uns einen Hoffnungsschimmer gegeben haben.
Ich darf berichten: Im Westen Österreichs ist eine Optimismuswelle ausgebrochen. Die Wirtshäuser sperren auf, Lebensmittel werden bestellt und so weiter und so fort. Ich darf Ihnen auch berichten, dass am Wochenende fast überall in Österreich in den Wirtshäusern das Licht angehen wird – mit Ausnahme von Wien. (Ruf bei der SPÖ: Na und? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Dort sind die Wirtshäuser und Beisln zu, im Rotlichtmilieu – körpernah! – offen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist unglaublich. Sie sperren die Wirtshäuser und Beisln zu und öffnen die Rotlichtlokale. Schämen Sie sich! (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ. – Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)
An die Touristiker noch: Wir haben einen Werkzeugkoffer, auch für die kommenden Wochen und für das Gemunkel über künftige Lockdowns. Wir haben den Ausfallbonus verlängert, den Härtefallfonds, den Verlustersatz, die Kurzarbeit, den Veranstaltungsschutzschirm für die Veranstalter und dann auch noch den NPO-Fonds für Vereine. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wir tun etwas, wir haben auch diesen Saisonstartbonus durchgesetzt.
Herzlichen Dank, Frau Bundesminister, du bist Garant, dass der Tourismus in Österreich eine Erfolgsstory bleibt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
12.35
Präsidentin Doris Bures: Nun ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit schließe ich diese Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Präsidentin Doris Bures: Ich würde gleich in den Abstimmungsvorgang eintreten. Gibt es dagegen einen Einwand? – Nein.
Dann kommen wir zu den Abstimmungen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, den Grünen Bericht 2021 der Bundesregierung, III-422 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich für die Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sockelförderbetrag für Arbeitsplätze am Bauernhof“.
Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umverteilungsprämie um die Verteilungsgerechtigkeit der öffentlichen Steuermittel zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen“.
Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der Fördermaßnahme ‚Soziale Angelegenheiten‘ (Soziale Dienstleistungen, SDL) im Rahmen der GAP-Fördermittel statt massiver Kürzung der Mittel“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1217 der Beilagen.
Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2073/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (1226 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2040/A der Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (1223 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2070/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (1227 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2071/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (1228 d.B.)
13. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (1229 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2072/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (1230 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Tagesordnungspunkten 9 bis 14, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Martin Kocher in unserer Mitte.
Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner in dieser Debatte: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch ganz kurz zum Abgeordneten Franz Hörl: Da ist ein Tagesordnungspunkt, bei dem es um die AMA geht, bei dem Einstimmigkeit herrscht, und dann wird der hier missbraucht, um eine Botschaft abzusenden, die dieses Hohen Hauses nicht würdig ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Abgeordneter Hörl, es geht nicht ums Aufsperren ohne Wenn und Aber. Es geht darum, wie und wann wir wo etwas aufsperren (Abg. Hörl: Was aufsperrt ...!), denn diese Pandemie wird uns leider noch viel länger beschäftigen, als uns allen miteinander in diesem Raum lieb ist. (Abg. Hörl: Was Sie aufsperren!) Das war wirklich nicht geeignet und ist aufs Schärfste zurückzuweisen! (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Bundesminister, wir befassen uns heute in den Tagesordnungspunkten 9 bis 14 mit den Berichten des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Es ist keine leichte Zeit, für niemanden und auch für Sie nicht, Herr Bundesminister. Dieses ständige Auf und Ab, hinein in einen Lockdown, heraus aus einem Lockdown – Herr Kollege Hörl –, einmal Kurzarbeit, dann wieder raus aus der Kurzarbeit. Manche verlieren den Job, sind arbeitslos, kommen wieder zurück, manche gar nicht mehr. Das stellt Sie, Herr Arbeitsminister,
aber auch uns alle miteinander und vor allem die Betroffenen vor große Probleme und Herausforderungen. Gerade jene Betroffenen, die durch diese Pandemie völlig unverschuldet ihren Job verloren haben und seitdem langzeitarbeitslos sind und mittlerweile Notstandshilfe beziehen müssen, haben es in diesem Land und in diesen Zeiten wirklich sehr schwer, weil sie nicht wissen, wie sie ihre monatlichen Rechnungen bezahlen sollen.
Hierzu möchte ich Ihnen heute auch wieder ein Schreiben eines Betroffenen näherbringen – meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Sie dieses Schreiben auch bekommen haben –, ich zitiere aus einem Schreiben von Herrn Andreas B.:
Schönen guten Tag! Ich möchte Sie um Hilfe bitten. Ich bin auch ein Fall, den Corona sehr schwer getroffen hat. Ich wurde aufgrund des ersten Lockdowns gekündigt. Seitdem bin ich aktiv auf Jobsuche, 450 Bewerbungen – ohne Erfolg.
Zu meiner Geschichte: Ich bin jetzt 54, bin gelernter Einzelhandelskaufmann, habe mit Auszeichnung abgeschlossen und mich immer wieder beruflich weitergebildet. Ich habe 421 Versicherungsmonate. Ich arbeite seit 30 Jahren im Außendienst, zuletzt als Verkaufsleiter mit internationaler Erfahrung.
Inzwischen hatte ich den dritten Herzinfarkt, davon im heurigen Jahr bereits zwei. Ich bin nach sechsmonatiger Reha direkt wieder zum dritten Mal am Herzen operiert worden. Ich müsste auf dringendes Anraten des Arztes wieder auf Reha sein, kann das aber finanziell aufgrund der Notstandshilfe nicht stemmen. Ich kann mir den Selbstbehalt einfach nicht leisten. – Zitatende.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eines von vielen Beispielen, einer von vielen Betroffenen, denen es genau so geht, und deswegen werden wir nicht müde werden, auch Sie davon zu überzeugen, dass diese Menschen nicht nur, so wie Sie jetzt wieder angekündigt haben, ein Almosen von einmalig 150 Euro bekommen, sondern diese Menschen für die nächsten Monate eine Brücke brauchen. Und wir als SPÖ werden nicht müde werden, hier auch weiterhin darauf zu bestehen, dass das Arbeitslosengeld auf 70 Prozent erhöht wird und eine Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes vorgenommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Hilfe für Arbeitslose“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, unverzüglich zu handeln und das Arbeitslosengeld sofort auf 70 Prozent des Nettoeinkommens zu erhöhen und die Regelung, wonach die Notstandshilfe in Höhe des zuvor geleisteten Arbeitslosengeldes zumindest vorerst bis zum 30. Juni 2022 verlängert wird, dem Nationalrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.“
*****
Wenn Ihnen diese betroffenen Menschen wirklich wichtig sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann stimmen Sie unserem Antrag zu!
Letzter Satz zu den anderen Punkten: Herr Bundesminister, ich möchte mich dafür bedanken, dass es noch eine Lösung betreffend den Langzeitkurzarbeitsbonus gibt. Wir
haben im Ausschuss gesagt, wir stimmen nicht zu, wenn es nicht möglich ist, jene Menschen auch in die Gruppe dieser Bonusbezieher zu bringen, die durch Urlaubsverbrauch im November erst mit Dezember in die Kurzarbeit eintreten. Mit der Verlängerung dieser Frist auf Ende November ist es diesen Menschen nun auch möglich, zu diesem Langzeitkurzarbeitsbonus von 500 Euro zu kommen. – Vielen Dank dafür, und auch dem werden wir heute die Zustimmung erteilen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.42
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend finanzielle Hilfe für Arbeitslose
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2072/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (1230 d.B.)
Dem Versagen bei der Pandemiebewältigung der türkis/grünen Regierung ist es zu verdanken, dass unser Land und die Bevölkerung einen 4. Lockdown bewältigen muss, dadurch die Arbeitslosigkeit wieder steigt und auch viele Arbeitnehmer*innen sich wieder in Kurzarbeit befinden.
Viele Betroffenen müssen schon seit Beginn der Pandemie immer wieder mit Einkommensverlusten zurechtkommen. Die SPÖ fordert daher ebenfalls seit Beginn der Pandemie das Arbeitslosengeld auf 70 Prozent des Nettoeinkommens zu erhöhen und als Maßnahme zur Armutsbekämpfung vor allem bei Langzeitarbeitslosen, für die Dauer dieses Ausnahmezustandes, die Notstandshilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes auszuzahlen.
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen unter den Gesamtarbeitslosen macht einen Anteil von mehr als 48 Prozent aus. Das bedeutet, jeder 2. Arbeitslose ist bereits länger als 12 Monate arbeitslos oder in Schulung. 2019 lag der Anteil noch bei 32,7 Prozent!
Hinzu kommt, dass Langzeitbeschäftigungslose sehr häufig über 50 Jahre alt sind. In vielen Studien wurde bereits nachgewiesen, dass ältere Personen, die einmal arbeitslos werden, ein hohes Risiko haben, von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen zu sein. Gleichzeitig sinkt auch die Chance, wieder in eine dauerhafte Beschäftigung zu kommen.
Die Armutsgefährdung in dieser Gruppe steigt enorm. Die Regierung verabsäumt es auch, durch wirklich wirksame Beschäftigungsprojekte jetzt steuernd in den Arbeitsmarkt einzugreifen. So wie die Regierung bei der Pandemiebewältigung versagt hat, versagt sie auch bei der Bewältigung der Probleme am Arbeitsmarkt.
Es muss den Betroffenen sofort zumindest finanziell geholfen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, unverzüglich zu handeln und das Arbeitslosengeld sofort auf 70 Prozent des Nettoeinkommens zu erhöhen und die Regelung, wonach die Notstandshilfe in Höhe des zuvor geleisteten Arbeitslosengeldes
zumindest vorerst bis zum 30. Juni 2022 verlängert wird, dem Nationalrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Muchitsch, nur eine Info, aber das wissen Sie wahrscheinlich ohnehin: Bei der Reha gibt es für all jene, die sich den Selbstbehalt für die Reha nicht leisten können beziehungsweise so wenig verdienen, eine Befreiung vom Selbstbehalt.
Nun aber zu den Tagesordnungspunkten, die wir jetzt hier behandeln: Unter Tagesordnungspunkt 9 beschließen wir die Freistellung von Schwangeren, die nicht ausreichend geimpft sind, in körpernahen Berufen. Diese Verlängerung gilt bis 31.3.
Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit – unter Tagesordnungspunkt 11 – geht auch bis Ende März 2022, und es gibt eine Ermächtigung für den Arbeitsminister auf Verlängerung bis zu den Sommerferien, wenn dies notwendig ist.
Unter Tagesordnungspunkt 12 beschließen wir die Verlängerung der Kurzarbeit und den schon angesprochenen Kurzarbeitsbonus für Menschen mit geringem Einkommen.
Zu Tagesordnungspunkt 12 möchte ich einen Abänderungsantrag einbringen, der nach meinen Informationen schon in Schriftform aufliegt. Es handelt sich um einen Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird.
Worum geht es da? – Um eine Änderung des Referenzzeitraumes für den Kurzarbeitsbonus und um Präzisierungen für die Datenübermittlung.
*****
Unter Tagesordnungspunkt 13 werden wir den Ersatz von 65 Prozent der Lohnkosten für die Mitarbeiter von Saisonbetrieben von Beginn des Betretungsverbotes bis zur Möglichkeit der Anmeldung zur Kurzarbeit beziehungsweise bis zur Möglichkeit der Aufnahme des Vollbetriebs beschließen. Sie wissen, dass, wenn man Mitarbeiter einstellt, die erste Phase dann, wenn es zu einem Betretungsverbot kommt, nicht abgedeckt ist. Es ist, glaube ich, fair und richtig und auch für unseren Standort, Tourismusstandort, besonders wichtig, dass wir mithelfen, dass diese Menschen nicht in andere Jobs abwandern.
Und unter Tagesordnungspunkt 14 beschließen wir dann noch die Verlängerung des Bildungsbonus bis Ende 2022 und die Verlängerung der Zugangsmöglichkeit für Selbstständige zur Arbeitslosenversicherung bis Ende März 2022.
Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.46
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza
und Kollegen
zum Bericht des Sozialausschusses (1228 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (TOP 12)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 1 (§ 37e) wird in Abs. 1 der Wortlaut „31. Oktober 2021“ durch den Wortlaut „30. November 2021“ und der Wortlaut „November“ jeweils durch den Wortlaut „Dezember“ ersetzt.
2. In Ziffer 1 (§ 37e) wird nach Abs. 3 ein Abs. 4 angefügt; Abs. 3 und 4 lauten:
„(3) Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung des Langzeit-KUA-Bonus ist von der Buchhaltungsagentur des Bundes abzuwickeln. Das Arbeitsmarktservice hat dieser die Namen (Vor- und Familienname) und Sozialversicherungsnummern der nach Abs. 1 in Betracht kommenden Personen zu übermitteln und deren Aufwand finanziell abzudecken. Der Bundesminister für Inneres hat der Buchhaltungsagentur ergänzend zu den nach Namen, Geburtsdatum und allenfalls einem weiteren Meldedatum eindeutig bestimmten Antragsberechtigten gemäß Abs. 1 die dazugehörigen Wohnsitzadressen aus dem zentralen Melderegister unentgeltlich zu übermitteln. Die Beantragung des Langzeit-KUA-Bonus ist bis längstens 31. Dezember 2022 zulässig.
(4) Das Arbeitsmarktservice hat den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer die Namen (Vor- und Familienname) und Sozialversicherungsnummern der nach Abs. 1 in Betracht kommenden Personen zu übermitteln.“
Begründung
Mit der Änderung der Monate von „November“ auf „Dezember“ und der Verlängerung des Zeitraumes bis 30. November 2021 statt 31. Oktober 2021 in Abs. 1 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten verändert und damit erweitert.
Die der Buchhaltungsagentur zu übermittelnden Daten sollen konkret bezeichnet werden. Namen und Sozialversicherungsnummern sollen vom Arbeitsmarktservice, das diese für die in Betracht kommenden Personen aus der Abwicklung der Kurzarbeit kennt, übermittelt werden. Die dazugehörigen Wohnsitzadressen sollen vom Bundesministerium für Inneres aus dem Zentralen Melderegister übermittelt werden. Das Arbeitsmarktservice soll Namen und Sozialversicherungsnummern auch den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer übermitteln, damit diese die betroffenen Personen informieren können.
Ein Antrag auf den Langzeit-KUA-Bonus soll zudem nur bis längstens Ende Dezember 2022 zulässig sein, um eine rasche und zeitlich begrenzte Abwicklung sicherzustellen.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, an alle Abgeordneten verteilt und steht daher mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.
12.46
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister für Diskriminierung und Arbeit! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! (Abg. Salzmann: Was war das jetzt?) Ja, wir werden natürlich zustimmen, einerseits der Verlängerung der Sonderbetreuungszeit, aber ebenso der Freistellung der Schwangeren. Die Frage ist nur, Herr Bundesminister: Warum schon wieder nur bis Ende März? Das ist in drei Monaten. Überall hört man, wie dramatisch es werden könnte, wenn jetzt die Omikronvariante kommt. (Abg. Salzmann: Also ich finde das ..., wie sie eingeleitet hat!)
Wir wissen, es gibt jetzt für die Schulkinder wieder 14 Tage Fixquarantäne ohne die Möglichkeit des Freitestens. Ich weiß nicht, ob Sie tatsächlich davon überzeugt sind, dass das bis Ende März vorbei sein wird. Gibt es dann keine Quarantäne mehr? Wenn es so wäre, würde es mich zwar freuen, aber ich gehe nicht davon aus, also ist das ein weiteres Mal dieser Fleckerlteppich. Man könnte das doch gleich ausweiten, jedenfalls bis zum Ende des Schuljahres, denn wenn es niemand braucht, wird es ohnehin niemand in Anspruch nehmen.
Das ist also für mich eigentlich nicht nachvollziehbar – genauso wie bei der Freistellung der schwangeren Personen. Ich weiß, dass da vor allem von den NEOS immer wieder die Kritik kommt, dass man das nicht machen soll. Es ist halt nun einmal so, dass die Impfung von schwangeren Frauen eine Off-Label-Impfung ist, und dazu kann man niemanden zwingen. Es ist auch gut so, dass das so ist.
Das, was Sie als Arbeitsminister sonst tun, stimmt allerdings eher traurig. Es ist vor wenigen Minuten eine neue Meldung gekommen: Wieder ist einem Arzt gekündigt worden, weil er nicht der Regierung nach dem Mund geredet hat. Man hört es in den letzten Wochen immer häufiger: Pfleger, die sich zu den Maßnahmen kritisch äußern, Ärzte, die sich zu den Maßnahmen kritisch äußern, werden schlicht und einfach gekündigt, dienstfrei gestellt. Das ist eine unerträgliche Situation in Österreich, und ich würde mir eigentlich erwarten, Herr Arbeitsminister (Zwischenruf bei der ÖVP) – und Sie sind dafür zuständig! –, dass Sie auch sicherstellen, dass Arbeitnehmer und auch Ärzte, Pfleger und Therapeuten, die eben nicht - - (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Warum werden Sie denn schon wieder so nervös?
Genau das ist nämlich die Problematik, die wir in Österreich haben: Es darf keiner mehr etwas anderes sagen, ohne befürchten zu müssen, seinen Arbeitsplatz zu verlieren! (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Unerhört! Absurd!) – Ja, passt schon, da hinten.
Meine Damen und Herren, das gibt es ja sonst nur in totalitären Regimen. Herr Arbeitsminister, denken Sie darüber nach! (Abg. Weidinger: Nehmen Sie das zurück! – Ruf bei der ÖVP: Unerhört! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wenn Sie das lustig finden, dann zeigt mir das, dass Sie sich dem unterordnen. Es darf kein österreichischer Arzt etwas anderes sagen als das, was Regierungslinie ist, es darf keine Krankenpflegerin etwas anderes sagen als das, was Regierungslinie ist (Abg. Höfinger: Das ist völliger Quatsch! – Abg. Brandstätter: Das ist doch ein Blödsinn! – Zwischenrufe bei der ÖVP), es darf kein Therapeut etwas anderes sagen, sonst werden sie gekündigt. Da sind Sie gefordert, und es wäre Ihre Aufgabe, das Gegenteil sicherzustellen. Dass Sie es nicht tun, zeigt mir, dass Sie genau dieses System unterstützen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Es gibt Dutzende Pfleger in diesem Land, die leichtfertig gekündigt werden, und das, obwohl wir einen Mangel haben. Wir haben im Übrigen auch einen Ärztemangel, aber wir können es uns in Österreich anscheinend leisten, Ärzte zu kündigen, ihnen die Approbation zu entziehen.
Herr Arbeitsminister, sorgen Sie dafür, dass es in Österreich auch wieder Meinungsvielfalt geben darf! Das ist Ihre Aufgabe. (Beifall bei der FPÖ.)
12.49
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Josef Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Rauch: Tust du jetzt den Hörl berichtigen, oder?!)
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich möchte tatsächlich berichtigen. Der geschätzte Abgeordnete Pöttinger hat hier am Rednerpult behauptet, es gibt keinen Selbstbehalt bei der Reha für Notstandshilfebezieher.
Ich berichtige: Der Entfall des Selbstbehaltes bei der Reha richtet sich nicht nach dem Begriff Notstandshilfe, sondern nach der Höhe des tatsächlichen Einkommens. (Zwischenruf des Abg. Pöttinger.) In meinem Beispiel hat ein Betroffener, seit 18 Monaten arbeitslos, seinen Job verloren und bezieht Notstandshilfe. Aufgrund seiner Tätigkeit fällt er über diese Grenze und hat somit sehr wohl einen Selbstbehalt vorgeschrieben bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pöttinger.)
12.50
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute unter anderem die Verlängerung des Bildungsbonus, was aus mehrerlei Hinsicht sehr erfreulich, aber auch ein absolut richtiger und wichtiger Schritt ist.
Was ist der Bildungsbonus? – Betreffend den erhöhten Bildungsbonus im Rahmen der Coronajoboffensive haben wir hier in diesem Haus beschlossen, dass Menschen, die AMS-Maßnahmen im Bereich der Bildung und der Qualifizierung oder der beruflichen Umorientierung absolvieren, einen erhöhten Bildungsbonus von 180 Euro pro Monat bekommen, wenn diese Schulungen länger als vier Monate dauern.
Das ist aus zweierlei Gründen ausgesprochen sinnvoll. Das Erste ist: Sehr oft können sich Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, längere, intensivere, qualitativ sehr hochwertige Bildungsmaßnahmen schlichtweg ökonomisch nicht leisten. Das heißt, sie müssen sie früher abbrechen, sie können sie erst gar nicht machen, sie müssen wieder in Jobs gehen, die schlecht bezahlt sind, die bei Weitem nicht so stabil sind, bei denen man öfter und schneller von Arbeitslosigkeit betroffen ist.
Der zweite Punkt ist, dass Erfahrungen zeigen, dass je intensiver Kurse sind, je besser Kurse sind – und das sind leider auch oft jene Kurse, die länger als vier Monate dauern ‑, desto eher haben diese ein besseres Einkommen, eine stabilere Beschäftigung und eine deutlich geringere Arbeitslosigkeit zur Folge. Das heißt, in diesem Sinne ist die Verlängerung dieser Maßnahme absolut sinnvoll. Sie ist doppelt sinnvoll und ausgesprochen zielführend, um zwei Probleme zu bewältigen: nämlich einerseits das Problem der Arbeitslosigkeit, aber andererseits auch das Problem des oft zitierten Fachkräftemangels.
Was wir heute auch noch beschließen werden – was mich auch besonders freut, wir haben es gestern bereits angekündigt –, ist den Teuerungsausgleich für Menschen, die im November und Dezember zumindest 30 Tage in Notstandshilfe oder Arbeitslosigkeit waren. Es ist eine Unterstützung im Umfang von 150 Euro, um eben die gestiegene Inflation, die gestiegene Preisentwicklung insbesondere jenen abzugelten, die es ökonomisch nicht besonders leicht haben. Und Menschen in der Arbeitslosigkeit, Menschen, die Notstandshilfe beziehen, gehören definitiv zu dieser Gruppe.
Deshalb möchte ich den Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza und Kollegen zum Bericht des Sozialausschusses, 1230 der Beilagen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, einbringen, in dem genau dieser Teuerungsausgleich mitbeschlossen wird.
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, noch etwas zu sagen! Dieser Teuerungsausgleich alleine ist schon ein sehr wichtiger Schritt, es werden aber deutlich mehr Maßnahmen gesetzt, wie wir gestern schon erwähnt haben. Mit dem Sozialversicherungsbonus, der vorgezogen wird, der eineinhalb Jahre länger ausbezahlt wird, weil die Krankenversicherungssenkung ja erst Mitte nächsten Jahres eingesetzt hätte, mit der Erhöhung des Sozialversicherungsbonus mit dem Jahr 2021, mit Maßnahmen wie dem Klimabonus und auch dem Entfall des Ökostrombeitrags 2022 haben wir ein Paket geschnürt, haben wir ein Maßnahmenpaket geschnürt, das weit über 1 Milliarde Euro reicht und tatsächlich eine wirkungsvolle Maßnahme, eine sehr umfassende und eine sehr nachhaltig wirkende Maßnahme gegen diese Teuerung und diesen Preisanstieg beinhaltet. Und dafür brauchen wir uns wirklich nicht zu schämen. Jetzt sind die Länder in der Pflicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.54
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza
und Kollegen
zum Bericht des Sozialausschusses (1230 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (TOP 14)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
1. Nach Ziffer 2 werden folgende Ziffern 2a und 2b eingefügt:
„2a. Dem § 41 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Personen, die in den Monaten November bis Dezember 2021 im Anschluss an Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Krankengeld gemäß § 41 für mindestens 32 Tage bezogen haben, erhalten zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. § 66 Abs. 1 zweiter bis vierter Satz gelten sinngemäß auch für diese Einmalzahlung. Der Bund hat abweichend von § 42 Abs. 2 dem Krankenversicherungsträger die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten für die Einmalzahlung aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfonds, eingerichtet mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 12/2020, zu ersetzen.“
2.b. Dem § 66 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Personen, die in den Monaten November bis Dezember 2021 mindestens 30 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, erhalten zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Abs. 1 zweiter bis vierter Satz gelten auch für diese Einmalzahlung. § 67 ist auf die Einmalzahlung nicht anzuwenden.““
2. Ziffer „3“ lautet:
„3. Dem § 79 wird nach Abs. 175 folgender Abs. 176 angefügt:
„(176) § 12 Abs. 2a, § 20 Abs. 7, § 41 Abs. 6, § 66 Abs. 3 und § 82 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. xx/202x treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft.““
Begründung
Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pademie soll zur Abdeckung des Sonderbedarfes Arbeitsloser im AlVG eine weitere Einmalzahlung (§ 66) für Personen, die in den beiden Monaten November bis Dezember 2021 zumindest 30 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, normiert werden. Die Auszahlung soll nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten im Jänner 2022 erfolgen. Ein durchgehender Bezug ist nicht erforderlich. Tage, für die die Leistung gesperrt wurde, zählen nicht zu den Bezugstagen. Eine Einmalzahlung sollen auch jene Personen erhalten, die im Zeitraum November bis Dezember 2021 im Anschluss an einen Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe für mindestens 32 Tage Krankengeld bezogen haben. Mit dem Erfordernis einer Mindestbezugszeit des Krankengeldes von 32 Tagen wird sichergestellt, dass Doppelbezüge vermieden werden.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde an alle Abgeordneten verteilt, in seinen Grundzügen erläutert und steht daher mit in Verhandlung.
Frau Abgeordnete Fiona Fiedler, Sie gelangen zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Obwohl das Nationale Impfgremium die Covid-Impfung auch für Schwangere empfiehlt, verlängern Sie heute erneut die sechsmonatige Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere. Diese Sonderfreistellung ist nicht nur ungerecht, sondern für die ungeimpften Mütter und ihre Ungeborenen extrem gefährlich. Zahlreiche Zeitungen berichteten zuletzt darüber, wie zum Beispiel „Heute“: Ungeimpfte Schwangere auf den Intensivstationen. Immer mehr ungeimpfte werdende Mütter infizieren sich mit Covid, was fatale Folgen hat, wie zum Beispiel Frühgeburten, schildert eine Wiener Gynäkologin. Seit März 2020 sind allein in Wiener Spitälern bereits 400 Schwangere stationär behandelt worden.
Erst am Wochenende schrieben auch die „Salzburger Nachrichten“: „Peter Neuner, Primar auf der Geburtenstation des Krankenhauses Freistadt, berichtet, dass von 40 Schwangeren, die zuletzt auf der Geburtenstation waren, nur eine einzige geimpft war. ,Das ist eine große Impflücke in einer echten Risikogruppe‘, sagt der Arzt. ,Es ist beunruhigend, wie extrem niedrig die Durchimpfungsrate bei den Schwangeren ist. Die Verunsicherung ist groß. Gleichzeitig haben wir katastrophale Krankheitsverlaufe [...]. Das wäre verhinderbar, wenn man sich impfen ließe.‘“
Trotz dieser traurigen Fakten verlängern Sie heute erneut diesen negativen Anreiz für werdende Mütter, sich nicht impfen zu lassen. Dieser Regelung, die für Mütter und ihre Ungeborenen mehr Risiko bedeutet, als sie sie schützt, können und wollen wir natürlich nicht zustimmen.
Zur Abgeordneten Belakowitsch: Wie Sie als Medizinerin wahrscheinlich wissen, sind die meisten Medikamente in einer Schwangerschaft off label.
Die Saisonstarthilfe für Saisonbetriebe wird als Ausgleich für neue Mitarbeiter präsentiert, die noch kein Kurzarbeitsgeld bekommen können, weil dies erst nach einem Monat möglich ist. Hier sind viele Fragen zum Umfang und zur Ausgestaltung offen. Die Förderhöhe ist mit 65 Prozent der Bemessungsgrundlage angegeben. Allerdings machen nach den Beispielen auf der Seite des AMS zwei Tage Differenz bei der Anmeldung einen gravierenden Unterschied aus. Zum Beispiel führt das zu einer doppelten Höhe der Förderungen. Da würde mich interessieren, wo der Fehler liegt.
Der Ausgleich für Tourismusbetriebe ist natürlich gerechtfertigt, da sie sich vor dem Lockdown auf die Wintersaison vorbereitet haben. Auch andere Branchen haben sich wahrscheinlich mit Extrapersonal fürs Weihnachtsgeschäft ausgestattet und wurden dann vom Lockdown überrascht. Aber: Warum sind Branchen wie Kinos, Casinos, Flugschulen bedacht worden? Haben die Saison? – Wir NEOS fordern da Klarstellung und Eingrenzung auf jene Branchen, die wirklich betroffen sind.
Dann wird heute noch der Langzeitkurzarbeitsbonus beschlossen. Das Wort allein ist schon etwas eigenartig, aber gut. Die lange Kurzarbeit hat natürlich Auswirkungen. AMS-Vorstand Johannes Kopf sieht auch, dass sich hier Gewöhnungseffekte zeigen. Für Niedrigverdiener ist es aufgrund der finanziellen Einbußen problematisch, lange in Kurzarbeit zu sein. Menschen, die etwas besser verdienen, gewöhnen sich an die Teilzeit und schätzen die bessere Work-Life-Balance. Es gibt auch bereits Beschwerden von Unternehmen, dass Mitarbeiter nicht aus der Kurzarbeit zurück in die Vollzeit wollen. Das alles wird aber auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen. Außerdem werden beim Langzeitkurzarbeitsbonus Betriebe bestraft, die im Sommer die Kurzarbeit zurückgeschraubt haben. Hier wird wieder einmal die Gießkanne ausgepackt, diese Maßnahmen werden sich in den nächsten Jahren am Arbeitsmarkt rächen.
Des Weiteren konnten im Lockdown indirekt betroffene Betriebe die Kurzarbeit nicht voll in Anspruch nehmen. Wie auch schon bei den vorangegangenen Lockdowns wurde wieder darauf vergessen, dass verschiedene Betriebe auch Lieferanten haben, die dann ebenso betroffen sind. Und es gibt auch Betriebe, die die Kurzarbeit im Lockdown nicht vollständig ausschöpfen konnten, obwohl sie einen 100-prozentigen Umsatzausfall hatten.
Lieber Herr Bundesminister! Wenn Sie Regelungen machen, wäre es wirklich vorteilhaft, wenn diese auch die Lebensrealität der Betriebe widerspiegeln. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS)
12.59
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Martin Kocher zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Die Pandemie ist unberechenbar. Was wir für den Arbeitsmarkt tun können, ist, auf alles, was wir einigermaßen vorhersehen können, vorbereitet zu sein. Und das tun wir mit einem sehr großen Gesetzespaket. Ich bedanke mich schon jetzt für die Unterstützung dieser Maßnahmen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Wir haben jetzt drei Wochen oder länger Lockdown hinter uns. Der Arbeitsmarkt hat diesen Lockdown zwar gespürt, aber es gab glücklicherweise keine massiven negativen Auswirkungen. Das heißt aber nicht, dass wir nicht vorsichtig sein müssen, das heißt nicht, dass es keine Unsicherheiten gibt.
Deshalb ist es so wichtig, auch in den nächsten Monaten auf alle oder möglichst alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Das tun wir wie gesagt mit den Maßnahmen. Da geht
es darum, Menschen am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen, insbesondere natürlich vulnerable Gruppen. Da geht es darum, so gut es in dieser schwierigen Zeit geht, Planungssicherheit zu geben. Da geht es darum, Arbeit suchende Personen nicht im Stich zu lassen. Da geht es auch darum, Familien gerade bei ihren Betreuungspflichten und in Bezug auf die Betreuungssicherheit zu unterstützen.
Es steht die Sonderbetreuungszeit auf der Tagesordnung. Ich halte das für eine ganz essenzielle Maßnahme, um in Bezug auf Betreuung Sicherheit zu geben, um bei Betreuungspflichten zu unterstützen. Bisher haben 48 000 Personen die Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen. Wir verlängern diese bis Ende März. Im Gesetz steht auch eine Verordnungsermächtigung für den Bundesminister, um sie bis zum Ende des Schuljahres zu verlängern, sollte dies notwendig sein.
Neu ist auch – ich glaube, es ist wichtig, das zu erwähnen –, dass in Zeiten von Lockdowns die Sonderbetreuungszeit im Vereinbarungsmodell auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Schulen nicht behördlich geschlossen sind. Das ist eine weitere Möglichkeit, die gerade im jetzt auslaufenden Lockdown für viele Familien wichtig war. (Beifall bei der ÖVP.) Der Rechtsanspruch bleibt natürlich unverändert für den Fall, dass es Quarantänen gibt oder dass Schulen oder Klassen behördlich geschlossen werden müssen.
Die ungeimpften Schwangeren und deren Freistellungsanspruch wurden schon erwähnt. Mir ist wichtig, in dem Zusammenhang klar darauf zu verweisen, dass die Impfung für Schwangere von Expertinnen, Experten aus dem medizinischen Bereich klar empfohlen wird. Es ist, glaube ich, wichtig, das dazuzusagen, um jetzt niemandem ein falsches Bild zu vermitteln. Allerdings gibt es eben noch schwangere Personen, die sich vor ihrer Schwangerschaft nicht impfen lassen konnten, weil das Nationale Impfgremium die Impfung erst vor kurzer Zeit empfohlen hat. Wir verlängern die Freistellung für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen, in denen es um Dienstleistungen geht, um drei Monate. Aus meiner jetzigen Sicht – die kann sich noch ändern, wenn sich die medizinische Einschätzung ändert – ist das die letzte Verlängerung, denn danach haben alle die Möglichkeit gehabt, sich vor einer Schwangerschaft impfen zu lassen.
Die Kurzarbeit ist ein entscheidendes Sicherheitsnetz für die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer. Wir haben durch die Kurzarbeit im Laufe der Pandemie 1,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse aufrechterhalten können. Wir verlängern die Coronakurzarbeit um drei Monate. Wichtig: Alle Betriebe haben natürlich auch weiterhin außerhalb der Coronakurzarbeit die Möglichkeit, Kurzarbeit nach dem normalen Modell zu beantragen. Die Coronakurzarbeit wird verlängert. Damit können Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer 80 bis 90 Prozent ihres Einkommens erhalten. Die Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber erhalten 100 Prozent der Kosten rückerstattet. Ich hoffe sehr – es ist mir auch sehr wichtig, das zu sagen –, dass wir diese Kurzarbeit im ersten Quartal möglichst wenig brauchen werden. Wie gesagt, ich glaube, es war sehr gut, dass wir auch für den Lockdown, der gerade ausläuft, vorbereitet waren. Wir sind auch auf alle Maßnahmen, die aus gesundheitlicher Sicht noch notwendig sein werden, vorbereitet.
Für alle Personen, die während des Lockdowns in Saisonbetrieben – diese Einschränkung auf Saisonbetriebe ist auch wichtig – eingestellt wurden, gibt es die Möglichkeit, zusätzlich die Saisonstarthilfe zu beantragen. Auch das ist eine wichtige Maßnahme. In gutem Glauben haben viele Unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel Mitte November angestellt, dann kam aufgrund der schwierigen gesundheitlichen Lage sehr kurzfristig der Lockdown. Daher gibt es die Möglichkeit, diese Zeit zu überbrücken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Der Langzeitkurzarbeitsbonus wurde schon angesprochen. Ich stimme zu, das Wort ist etwas sperrig, aber wir haben kein besseres gefunden. Der Bonus betrifft Personen, die
in den letzten eineinhalb oder fast schon zwei Jahren zehn Monate oder mehr in Kurzarbeit waren und auch jetzt wieder in Kurzarbeit sind. Man muss dazusagen, das sind natürlich vor allem Menschen in der Gastronomie, in der Hotellerie, wo es lange Phasen der Kurzarbeit gegeben hat. Sie verlieren nicht nur 10 bis 20 Prozent ihres Einkommens, sie verlieren zum Beispiel zum Teil auch die Trinkgelder – es gibt zwar eine Trinkgeldlösung, aber die erstattet das nicht vollständig –, sie verlieren zum Teil Überstunden und so weiter. Das heißt, sie sind durch die Pandemie wirklich stark betroffen. Ich glaube, es ist gerechtfertigt, diesen Personen diesen Bonus von 500 Euro auszubezahlen. Es wird ohnehin etwas dauern, weil wir erst in einigen Monaten genau wissen, wer im Dezember in Kurzarbeit war. Das muss man der Fairness halber dazusagen. Wir können das nicht vorher machen, weil wir warten müssen, bis alle Unternehmen ihre Kurzarbeitsabrechnungen gemacht haben. Die Voranmeldung reicht nicht; wir wissen erst dann, wer tatsächlich in Kurzarbeit war, wenn die Abrechnungen erfolgt sind.
Ein letzter Punkt, der mir sehr wichtig ist – er wurde auch schon angesprochen –, ist der Bildungsbonus. Dieser hat nur sehr begrenzt etwas mit der Coronapandemie zu tun. Ich glaube, es wird in den nächsten Jahren ganz entscheidend sein, dass wir uns auf Qualifizierungsmaßnahmen verständigen, darauf, wo der Fokus bei Qualifizierungsmaßnahmen liegt. Der Fachkräftemangel wird sich verschärfen. Es wird schwieriger werden, Fachkräfte zu finden. Menschen, die gut qualifiziert sind, haben bessere Chancen am Arbeitsmarkt, deshalb halte ich es für sehr, sehr wichtig, dass wir den Bildungsbonus – jene 180 Euro pro Monat für Menschen, die ausgehend von ihrer Arbeitslosigkeit länger als vier Monate in einer Ausbildung sind – bis Ende 2022 verlängern. Bisher haben 36 000 Menschen in Österreich davon profitiert; und ich hoffe sehr, dass im nächsten Jahr noch viele davon profitieren können. Wir haben gesehen, dass diese Ausbildungsmaßnahmen auch wirken. Viele Menschen, die in Ausbildungsmaßnahmen sind, finden danach sehr rasch einen Job. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wie gesagt, es ist, glaube ich, wichtig, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Die Pandemie macht uns manchmal mit Bocksprüngen einen Strich durch die Rechnung, was diese Eventualitäten betrifft, daher ist es am Arbeitsmarkt, glaube ich, entscheidend, alles, was es an Instrumenten gibt, zur Verfügung zu haben. Mit diesem Gesetzespaket haben wir sehr vieles zur Verfügung, und ich hoffe, wir werden möglichst wenig davon brauchen, weil sich der Arbeitsmarkt hoffentlich auch ohne diese Maßnahmen gut entwickelt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Alle Vorredner haben die Themen, die jetzt behandelt werden, eingehend erörtert. Die Regelung betreffend die Freistellung von Schwangeren wird wieder verlängert – und somit der Schutz der werdenden Mütter und nächsten Generationen.
Zu Kollegin Belakowitsch: Ich weiß nicht, warum sie sich so negativ äußert, aber vielleicht sollten wir einmal darüber reden. Wir haben auch sehr gute Ärzte in unseren Reihen; sie kann gerne einmal mit ihnen Kontakt aufnehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch: Ja, ja, wir haben alle ...!)
Wie in meiner letzten Rede geht es wieder um die zukünftigen Generationen, denn für sie ist unsere politische Arbeit sehr wichtig. Auch habe ich das letzte Mal die Vermutung geäußert, dass Kollege Stöger und Kollege Muchitsch im Zusammenhang mit dem Beschluss der Langzeitversichertenregelung Eigeninteressen hätten. Betreffend Kollege
Muchitsch hat sich der Verdacht nicht bestätigt, und er hat dies auch gleich im Anschluss in einer tatsächlichen Berichtigung klargestellt. Die Details, die du, Kollege Muchitsch, im Anschluss an meine Rede ausgeführt hast, stehen leider nicht in deinem Werdegang auf der Parlamentshomepage, deshalb möchte ich mich für diese Vermutung entschuldigen – dies auch öffentlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wie unangenehm es ist, wenn Vermutungen einfach so stehen bleiben, sieht man auch an diesem Beispiel. Eine anständige Fehlerkultur ist mir persönlich wichtig, und das möchte ich auch in meinem politischen Leben so handhaben. Das erwarte ich mir auch von euch, ich muss aber feststellen, dass viele hier im Haus anpatzen und dann, wenn sie überhaupt etwas sagen, am Platz vorbeischauen und meinen: Das war nicht so gemeint, aber du musst das schon aushalten! – Die unrichtigen Vorwürfe bleiben also öffentlich stehen. Das ist nicht nur unangenehm für die Betroffenen, sondern – das muss uns allen klar sein – wir schaden damit uns allen. Wir beschädigen die gesamte politische Landschaft, und das möchte ich nicht.
Ich bin in der Politik, weil ich Menschen mag. Wir Politiker sind auch Menschen. Mir ist es wichtig, junge Menschen für die Politik zu begeistern. Wie soll das aber gehen, wenn wir kein ordentliches Vorbild sind? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Das ist jetzt die letzte Sitzung vor Weihnachten. Weihnachten gilt grundsätzlich als Fest der Besinnlichkeit und als Fest des Friedens. Ich habe nur einen Wunsch an das Christkind: Mögen alle politisch verantwortlichen Menschen folgendes Motto ernst nehmen: Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu! – Weil es hier um das Thema Mutterschutz geht: Das ist der Grundsatz, den mich meine Mutter gelehrt hat und den ich auch lebe. Wenn ich austeile, muss ich auch einstecken können, und wenn ich Fehler mache, dann stehe ich dazu. – In diesem Sinne: Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf bei der SPÖ.)
13.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ja, runde Geburtstage kommen und gehen, das kann ich mit Sicherheit sagen. Mit Sicherheit kann ich aber auch sagen, dass ein Virus, das sich pandemisch global, auf der ganzen Welt verbreitet, natürlich sehr, sehr viel Unsicherheit bei den Menschen hervorruft.
Wir haben sehr viele Wechsel bei den Regierungsmitgliedern. Herr Arbeitsminister, Sie sind nicht der erste Arbeitsminister. Sie haben vorhin gesagt, Sie seien sehr vorausschauend oder versuchen es, und das kann ich leider nicht bestätigen, denn dieses Virus mutiert in einer Tour – wenn ich so sagen darf –, und manche Dinge, die wir seit fast zwei Jahren hier diskutieren, hätte man sicher mehr, besser und vorausschauender diskutieren und lösen können.
Ich möchte zwei Beispiele anführen: Seit April 2020 haben wir versucht, betreffend die Sonderbetreuungszeit Klarheit für die Eltern zu schaffen, weil gar nicht klar war, ob die Schulen zu oder offen sind – es gab unterschiedliche Meinungen dazu –, indem wir gesagt haben: Bitte schön, es soll einen Rechtsanspruch geben, es braucht einen Rechtsanspruch! – Damals gab es keinen, die Unternehmerinnen und Unternehmer haben nur ein Drittel rückerstattet bekommen, es hat Monate gedauert.
Wir sind nun in Phase sechs dieser Sonderbetreuungszeitregelung, die bis Ende März gelten soll, trotzdem ist noch immer wenig Klarheit da, denn Eltern können sich heute
aussuchen, ob sie das Kind in die Schule schicken oder nicht. Wenn Eltern Angst haben und die Kinder nicht in die Schule schicken, wenn keine Quarantäne oder keine behördliche Schließung der Grund ist, wie Sie vorhin erwähnt haben, ist es dennoch so, dass sie keinen Rechtsanspruch haben und sich das mit dem Arbeitgeber ausmachen müssen. Alle Eltern wollen, dass die Kinder gesund bleiben. Die Impfung ist noch nicht so lange freigegeben und manche Eltern sind noch nicht genug davon überzeugt.
Das zweite Beispiel für nicht sehr vorausschauendes Agieren: Ebenso wird seit eineinhalb Jahren – beginnend noch unter Rudolf Anschober – immer wieder von uns gefordert, dass die Freistellung von allen Schwangeren während dieser Coronapandemie notwendig wäre, weil werdende Mütter ganz viel Unsicherheit in sich spüren – was ist jetzt gut, was ist jetzt schlecht? – und wir noch nicht – Sie haben es gerade gesagt – so lange wissen, dass Impfungen für Schwangere freigegeben sind und empfohlen werden. Die Freistellung gilt nach wie vor nur für Ungeimpfte, nur bis Ende März 2022 und nur für körpernahe Dienstleistungen, nicht für den Handel, in dem man auch zu anderen Menschen Kontakt hat. Ich glaube, dass das nach wie vor nicht dazu beiträgt, dass schwangere Frauen die Sicherheit haben können, dass sie geschützt sind. Wir haben vorgeschlagen, bis Ende Juni zu verlängern. Das ist jetzt per Verordnung möglich; ob es dann so ist oder nicht - -
In den Phasen eins bis sechs mussten Sie in diesen beiden Bereichen immer wieder verlängern, immer wieder reagieren und hatten kein vorausschauendes Coronapandemiemanagement, das muss ich Ihnen heute vorwerfen. Nicht genug auf die Komplexitätsforschung, nicht auf die Wissenschaft gehört zu haben, hat letztendlich auch den Rücktritt des Bundeskanzlers hervorgerufen, der da kläglich versagt hat. Ich hoffe, dass Sie jetzt nicht versagen, wenn wir klarer und deutlicher über die Zukunft von Schwangeren, aber auch über die Zukunft unserer Schulkinder diskutieren sollten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Vorab darf ich nochmals meiner Vorrednerin, dir, liebe Gabi, alles Gute zum Geburtstag wünschen – schön, dass du ihn hier mit uns feierst! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS. – Ho-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Danke schön!)
Mit einem Antrag werden wir die 2020 eingeführte Regelung der Sonderfreistellung von Schwangeren ab der 14. Schwangerschaftswoche, die noch keinen vollen Impfschutz haben, bis Ende März verlängern, genauso auch die Sonderbetreuungszeit. Ich sage es gleich dazu, weil meine Vorredner und Vorrednerinnen darauf eingegangen sind: Wenn es eine Verlängerung benötigt, was durchaus sein kann, dann werden wir diese auch machen, wie wir es in der Vergangenheit auch immer wieder gemacht haben.
Zur Freistellung von Schwangeren: Wir wissen, dass eine Covid-Infektion für Schwangere viel gefährlicher ist, sowohl für die Mutter als auch für das Ungeborene. Wir kennen alle die traurigen Fälle aus den Medien, wie beispielsweise jenen von vor drei Wochen, als eine ungeimpfte Mutter in einer Wiener Klinik verstorben ist. Ihr Kind ist zwar wohlauf, muss aber ohne Mutter aufwachsen. Genauso kennen wir die traurigen Fälle, in denen Mütter ihre Neugeborenen aufgrund einer Infektion einfach wochenlang lang nicht sehen können, eben weil sie infiziert sind.
Wir kennen die Zahlen, ich habe es schon oft erwähnt: Von Mai bis August wurden beispielsweise 152 Babys im ersten Lebensjahr aufgrund von Covid hospitalisiert. Ich gehe
leider davon aus, dass diese Zahlen gestiegen sind. Bei all den traurigen Fällen zeigt sich deutlich ein Muster: Ende November haben auch die Ärzte und Ärztinnen gesagt, dass in den Wiener Krankenhäusern 400 schwangere Frauen, die eben nicht geimpft sind, wegen Covid behandelt werden mussten, daher ist klar, dass diese Freistellung keine Exitstrategie ist. Ich sage es immer und immer wieder: Die Impfung ist für Schwangere natürlich extrem wichtig, allein schon deshalb, weil bei einer Infektion das Risiko einer Fehlgeburt drei Mal so hoch ist wie bei Nichtinfizierten.
Noch kurz zur Sonderfreistellung: Es besteht jetzt klar die Möglichkeit, dass neben dem Rechtsanspruch bei Quarantäne von Arbeitgeber, Arbeitgeberin mit Arbeitnehmer, Arbeitnehmerin eine freiwillige Vereinbarung bei vollem Kostenersatz getroffen werden kann. Ich glaube, dass wir mit diesen zwei Möglichkeiten gut aufgestellt sind.
Nur noch eines zu den NEOS: Ich glaube, es ist wichtig, zu sagen, dass sich Frauen, die schwanger sind oder einen Kinderwunsch haben, dringend impfen lassen sollen, aber es ist auch genauso wichtig, dass wir Personen schützen, die wir nicht abholen können, denn es ist unser Job, dass wir möglichst alle schützen. Ihre Behauptung, dass sich Frauen wegen des Beschlusses der Sonderfreistellung von Schwangeren einfach nicht impfen lassen würden, halte ich für sehr absurd, das sollten Sie bitte zurücknehmen.
Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir haben 2020 das erste Mal die Sonderbetreuungszeit und die Freistellung von Schwangeren beschlossen. Damals haben wir noch sehnsüchtig auf den Impfstoff gewartet. Jetzt haben wir ein effizientes Mittel im Kampf gegen die Coronapandemie, und ich sage: Nützen wir es bitte! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
13.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte erneut hier von diesem Rednerpult aus betonen, wie groß die Belastung für die Familien in dieser Krise ist, dass sie an ihren Belastungsgrenzen angekommen sind. Die Sorge um den Job, die Sorge vor Kurzarbeit, vor Arbeitslosigkeit, davor, den Arbeitsplatz zu verlieren, steht aber immer noch hinter der Sorge um die Gesundheit der eigenen Kinder. Wie geht man damit um, wenn das eigene Kind Covid hat, wenn das eigene Kind in Quarantäne muss? Verliert man seinen Job, wenn man sich um sein Kind kümmert, ja kümmern muss?
Viele dieser Sorgen bleiben allein den Eltern überlassen, und um diese Sorgen zu mildern, wurde die Sonderbetreuungszeit geschaffen. Wir als SPÖ haben der längst überfälligen Verlängerung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit im Ausschuss zugestimmt. Wir sehen jedoch und wir weisen auch immer wieder darauf hin, dass es noch weitere Anpassungen braucht, dass solche notwendig sind.
Ich möchte heute besonders auf eine Gruppe von Kindern mit ihren Familien hinweisen, die bisher vergessen wurde, eine Gruppe, die aber von der Covid-Pandemie in ganz besonderer Weise betroffen ist, und das sind die Hochrisikokinder.
Diese Kinder haben Vorerkrankungen, sie haben Herzerkrankungen, Lungenerkrankungen, Behinderungen, schwere sonstige Krankheiten, und ihre Eltern wissen ganz genau, wie es sich anfühlt, wenn man um die Gesundheit, um das Leben des Kindes bangt, wenn das Kind auf der Intensivstation liegt und um sein Leben kämpft. Eine Ansteckung mit Covid ist ganz besonders für diese Kinder wesentlich gefährlicher als für Kinder ohne Grunderkrankungen. Aus Sorge um die Gesundheit der Kinder wägen die Eltern ganz genau ab, ob sie die Kinder in den Kindergarten oder in die Schule gehen lassen: Sind die sozialen Kontakte es wert, die Ansteckungsgefahr in Kauf zu nehmen? Ist Bildung
wichtiger als die Folgen einer Ansteckung, die wieder zu einem Krankenhausaufenthalt führen?
Diese Fragen belasten die Eltern von Hochrisikokindern jeden Tag. Aus diesem Grund fordern wir für sie in Zeiten von hohen Inzidenzen einen weiteren Anspruch auf Sonderbetreuungszeit, und ich möchte dazu folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern von (Hoch-)Risikokindern ausgeweitet wird und sie während hoher Covid19-Inzidenzen trotz offener Kinderbildungseinrichtungen Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können.“
*****
Liebe Kolleginnen und Kollegen, verbessern wir gemeinsam die Situation von Hochrisikokindern und ihren Familien, nehmen wir diesen Druck von ihnen! Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.21
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer,
Genossinnen und Genossen
betreffend Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2070/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (1227 d.B.)
Familien sind seit Beginn der Covid-19-Pandemie im Ausnahmezustand. Zur Mehrfachbelastung durch Homeoffice, Homeschooling und der Angst vor einem Jobverlust oder Kurzarbeit kommt die Sorge um die Gesundheit von Familie und Freunden. Besonders belastend ist diese Situation für Eltern, deren Kinder vor der Pandemie gesundheitlich beeinträchtigt waren. Die Eltern wissen aufgrund von Herzerkrankungen, Lungenerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Behinderungen oder sonstigen Krankheiten, wie es sich anfühlt, wenn das eigene Kind um sein Leben kämpft. Eine Ansteckung mit Covid-19 ist für diese Kinder wesentlich gefährlicher als für Kinder ohne Grunderkrankungen.
Aus Sorge um die Gesundheit der Kinder wägen die Eltern genau ab, ob die Kinder den Kindergarten oder die Schule besuchen. Sind es die sozialen Kontakte wert, die Ansteckungsgefahr in Kinderbildungseinrichtungen in Kauf zu nehmen? Ist Bildung wichtiger als die Gefahr eines Krankenhausaufenthalts, wenn sich das Kind mit Covid-19 infiziert? Diese Fragen und noch mehr stellen sich Eltern von (Hoch-)Risikokindern jeden Tag.
Insbesondere in Zeiten von hohen Inzidenzen entscheiden sich die Eltern oft gegen einen Besuch von Kindergarten und Schule und betreuen die Kinder zu Hause. Da diese
(Hoch-)Risikokinder oft nicht akut erkrankt sind, gibt es weder die Möglichkeit der Pflegefreistellung noch des Pflegeurlaubs. Die Sonderbetreuungszeit kann lediglich maximal 3 Wochen in Anspruch genommen werden. Diese Zeit ist nicht ausreichend, da seit Beginn der Covid-19-Pandemie die Phasen von Hochinzidenzen länger als 3 Wochen dauerten.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern von (Hoch-)Risikokindern ausgeweitet wird und sie während hoher Covid19-Inzidenzen trotz offener Kinderbildungseinrichtungen Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1162 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (1232 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2123/A(E) der Abgeordneten Franz Hörl, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ganzjahresperspektive für Saisoniers durch die Rot-Weiß-Rot-Karte“ (1233 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1169 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das IEF-Service-GmbH-Gesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden (1234 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2074/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) geändert wird (1236 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen daher nun zu den Punkten 15 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! (Der Redner stellt drei Tafeln auf das Rednerpult, von denen zunächst nur eine sichtbar ist; darauf zu lesen ist: „PRO-GE / Made in Austria / Wer Luxus produziert, sollte auch faire Löhne bezahlen!“) Ich rede heute zum Thema Ausländerbeschäftigungsgesetz, und da ist zum Ersten schon einmal spannend, dass in dieser Regierungsvorlage eine Unwahrheit steht. In der Regierungsvorlage wird nämlich behauptet, dass die Sozialpartner dieser Regierungsvorlage zugestimmt hätten. – Das ist nicht der Fall, die Arbeitnehmervertreter haben ausdrücklich nicht zugestimmt. Wir werden hier mit Fakenews bedient. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Bundesminister, Sie sind ja ein Markttheoretiker, als solcher bekannt, und Sie sagen immer, der Markt regle alles – und Sie machen jetzt mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz etwas ganz Besonderes. Wir haben in Österreich Arbeitsbedingungen, vor allem in der Gastronomie, vor allem bei den Erntehelferinnen und Erntehelfern und natürlich auch in einzelnen Branchen wie in der Lederindustrie, die dazu führen, dass man auf einem Markt von 320 Millionen Menschen in der Europäischen Union niemanden mehr findet, der diese Tätigkeiten in Europa erledigen möchte. Und was machen Sie? – Sie sagen nicht: Machen wir die Europäische Union zu und schauen wir, dass sich das dort am Markt regelt! – Nein, Sie gehen her und sagen: Wir machen für Drittstaaten auf, wir machen jetzt für Saisonarbeiter auf, wir holen uns die nächsten aus Kambodscha oder woher auch immer, damit wir diese schlechten Arbeitsbedingungen in Österreich aufrechterhalten können! – Herr Bundesminister, wir sollten jetzt ernsthaft darüber reden, was das für die Menschen in Österreich heißt.
Ich kann Ihnen ganz konkret sagen: Es hat am Montag eine Betriebsversammlung bei einer Firma aus der Lederindustrie in Jennersdorf gegeben. Ich sage dem Betriebsratsvorsitzenden Karoly Kosa Danke dafür, dass sie sich dafür einsetzen, dass sie in der Lederindustrie vernünftige Arbeitsbedingungen haben. Dort, wo man Güter für die Gstopften produziert, will man den Leuten nicht einmal 1 500 Euro für 40 Stunden Arbeitsleistung geben. Das geht nicht! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rauch.) Da muss man etwas tun, und da erwarte ich mir Ihre Mithilfe.
Gestern hat es eine Betriebsversammlung mit 400 Leuten in Wollsdorf gegeben. Ich bedanke mich bei der Betriebsratsvorsitzenden Michaela Pregatter, die mit den Leuten dort diskutiert hat, was es bedeutet, vernünftige Arbeitsbedingungen zu haben. Und es steht der Familie Schmidt gut an, wenn dort entsprechende Arbeitsbedingungen geschaffen werden und ein Mindestlohn von 1 500 Euro umgesetzt wird.
Und jetzt, während wir hier sitzen, während wir hier sitzen und diskutieren, setzen sich ganz konkret in Feldbach bei der Firma Boxmark Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen und verlangen andere Arbeitsbedingungen in der Lederindustrie. Sie wollen auch die 1 500 Euro durchsetzen.
Mit Ihrer Maßnahme (in Richtung Bundesminister Kocher), dass Sie ausgeschrieben haben, dass zum Beispiel die Gerber in der Steiermark jetzt wieder in der Mangelberufsliste geführt werden können, betreiben Sie genau dort Lohn- und Sozialdumping. Ich bedanke mich unter anderem bei Betriebsratsvorsitzenden Andreas Rabl, dass sie sich das nicht gefallen lassen.
Herr Bundesminister, ich habe eine Bitte an Sie: Ziehen Sie die Mangelberufsliste zurück, nehmen Sie den Beruf des Gerbers von der Liste – wenn nicht, könnte ich Sie in Zukunft nicht mehr Arbeitsminister, sondern müsste ich Sie Lohn- und Sozialdumpingminister nennen!
(Die restlichen zwei der zu Beginn der Rede aufgestellten Tafeln mit der Aufschrift „Lohnerhöhung!“ sowie „1.500 Euro Jetzt!“ hintereinander zeigend:) Es geht darum, dass man eine Lohnerhöhung braucht, 1 500 Euro, und zwar jetzt! (Beifall bei der SPÖ.)
13.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Rebecca Kirchbaumer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und via Livestream! Herr Kollege Stöger, mir fehlen bald wirklich die Worte! Es ist unfassbar, was Sie hier für einen Schmarrn reden! Definitiv Schmarrn! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Kollegin, für diesen Vorwurf habe ich Ihnen einen Ordnungsruf zu erteilen, wie Sie sicher erwartet haben.
*****
Bitte setzen Sie fort!
Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (fortsetzend): In Österreich haben wir einen Kollektivvertrag, den die Sozialpartner ausverhandeln. Da sind Sie dabei, da sind wir dabei, aber anscheinend ist bei euch keiner dabei. Also ich verstehe die Welt nicht mehr! (Abg. Belakowitsch: Das ist bei der ÖVP ganz normal!) Wo ist da Sozialdumping? Also bei aller Wertschätzung, aber wir suchen händeringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wir haben zu wenige Arbeitskräfte in Österreich – und dann dürfen wir nicht Arbeitskräfte aus dem Ausland hereinholen?! Ja sind das andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Haben diese Menschen kein Recht auf Arbeit? (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Also bei aller Wertschätzung!
Meiner Meinung nach ist das heute ein Freudentag, besonders für die Tourismusbranche. Seit vielen Jahren suchen die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Tourismusbranche händeringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wollen ihre langjährigen Saisonkräfte halten. (Abg. Belakowitsch: ... Arbeitskräfte das ganze Jahr über!) Herr Kollege Stöger, wir machen in der Hotellerie und in der Gastronomie so viel für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie bei uns bleiben wollen und gerne bei uns arbeiten. Wir schaffen Anreize wie zum Beispiel ganz moderne Personalhäuser, Zugänge zu den Wellnessbereichen, zu den Fitnessbereichen. Es wird auch darauf geachtet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine freizeitfreundliche Diensteinteilung haben. (Abg. Belakowitsch: Was ist eine „freizeitfreundliche Diensteinteilung“?)
Also noch einmal: Wir schauen auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – das Fundament jedes Unternehmens in Österreich und auf der ganzen Welt sind seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ohne diese können wir nicht erfolgreich sein. Österreich ist das Tourismusland Nummer eins. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Es ist das Gebot der Stunde, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch dementsprechend
entlohnen und dementsprechend wertschätzen. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf bei der SPÖ.)
Mit der heutigen Änderung entlasten wir die heimischen Tourismusbetriebe. Sie können in Zukunft ihre Stammkräfte aus dem Ausland leichter anstellen und ganzjährig beschäftigen. Das ist auch ein Stichwort: Die ganzjährige Beschäftigung ist für jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin etwas ganz Wichtiges.
Wir suchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und finden sie in Österreich leider nicht. Warum? – Weil wir einfach zu wenige haben. Deswegen müssen wir auf dem ausländischen Markt nach ihnen suchen. Bisher war es so, dass jährlich eine Höchstzahl für befristet beschäftigte ausländische Saisonkräfte festgelobt wurde. Diese Höchstzahl wird nun entfallen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Künftig wird die Zulassung der Saisonniers jährlich über die Kontingentverordnung geregelt, dadurch kann man besser auf die Betriebe eingehen.
Eine zweite positive Nachricht: Die Bundesregierung wird dafür sorgen, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte in Zukunft auf Saisonarbeitskräfte angewendet werden kann – vielen Dank dafür im Vorhinein. Mit dieser Änderung gehen wir ein Stück weit in die richtige Richtung, aber es wird trotz alledem weiterhin herausfordernd bleiben, dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden, halten und weiter beschäftigen können, um somit auch den Wohlstand in Österreich zu sichern.
Das ist meine letzte Rede vor Weihnachten. Ich möchte allen ein schönes Weihnachtsfest wünschen. Liebe Gabi, alles Gute zu deinem runden Geburtstag und Gesundheit! (Abg. Heinisch-Hosek: Danke!) Wenn ich mir zu Weihnachten etwas wünschen darf (Abg. Wurm: Ah, jetzt kommt etwas! Nächstes ...!), dann wünsche ich mir von der FPÖ, dass sie einen hundertprozentigen Kurswechsel macht, und von all denjenigen da draußen, die noch nicht geimpft sind, dass sie sich impfen lassen. (Abg. Belakowitsch: Manche Wünsche werden nicht erfüllt!) – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Christian Ragger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Was wünsche ich mir zu Weihnachten? – Ich wünsche mir zu Weihnachten, dass es kein Impfzwanggesetz gibt und dass nicht Tausende und Millionen von Österreichern zwangsweise ab 1. Feber geimpft werden – aber das nur einleitend. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
Für mich ist bei diesen Tagesordnungspunkten etwas ganz Wesentliches dabei – und da muss man dem Minister ab und an auch mal Danke sagen –, und zwar dass es zusätzliche Unterstützung für Personen gibt, die eine Vermittlungseinschränkung haben. Ich möchte dazu ein bisschen ausholen, weil ich aus der Erfahrung des Kärntner Landtages, aber auch aus meiner Tätigkeit als Sozialreferent des Landes Kärnten die Erinnerung an viele Projekte mitgenommen habe, bei denen das nicht so einfach war. Ich erinnere mich an ein Projekt, das wir gemeinsam mit einer großen Einkaufsgruppe gemacht haben – man darf auch Werbung machen: es war die Spar-Gruppe –, die das erste Mal in der Lage gewesen ist, Personen mit Einschränkung physischer oder psychischer Natur aufzunehmen und sie ganz normal im Berufsalltag auszubilden.
Das ist ein wesentliches Projekt, das man aufgreifen sollte und das quasi als Best Practice für ganz Österreich herangezogen werden kann, weil genau das die Punkte sind, die so notwendig wären und in Österreich fehlen, wenn es darum geht, Menschen mit Beeinträchtigungen, mit Vermittlungseinschränkungen stärker in den Berufsalltag zu integrieren.
Ich kann nur an Sie appellieren und mir auch wünschen, dass wir am Ende des Tages sogar noch weiter kommen, nämlich insofern, als Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, nicht nur ein Almosen von 20, 30 Euro bekommen, sondern wirklich beruflich anerkannt werden und gleichzeitig auch pensionsversichert sind, denn dass diese Menschen im Berufsalltag integriert sind, ist eine kardinale Voraussetzung im Hinblick auf Gleichwertigkeit und auch des Nationalen Aktionsplanes. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist, glaube ich, ein erster Schritt. Diese 2 Millionen Euro sind zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber es ist ein richtiger, wichtiger Schritt für Menschen mit Beeinträchtigung. Daher kann man das nur empfehlen und dementsprechend auch unterstützen, und daher wird auch unsere Fraktion dem positiv gegenüberstehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hörl.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Ich glaube, die SPÖ hat den Antrag nicht ganz verstanden. Mit diesen Anträgen zur Änderung der Stammsaisonniersregelung und der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, die wir jetzt diskutieren, wird ein Prozess in Gang gesetzt, der zum Ziel hat, die Bedingungen für Stammsaisonniers deutlich zu verbessern, denn bisherige Hürden für Stammsaisonniers, beispielsweise der Weg zu einem sicheren Aufenthaltstitel, werden beseitigt.
Langjährige Saisonarbeiter und -arbeiterinnen erhalten eine Ganzjahresperspektive, und ich darf hinzufügen: Das war wirklich schon lang überfällig. Das betrifft derzeit in etwa 3 100 Beschäftigte vorwiegend im Tourismusbereich, in dem, wie wir ja wissen – Frau Kirchbaumer hat es angeführt –, händeringend nach Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gesucht wird. Das sind Personen, die in den letzten Jahren immer wieder zu uns gekommen sind, hier gearbeitet haben und zum Stammpersonal zählen.
Nicht zu vergessen ist, dass die Betriebe natürlich auf ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angewiesen sind. Die Betroffenen können quasi ab sofort außerhalb der Quote beschäftigt werden und sind – anders, als es jetzt geregelt ist – nicht einem einzigen Betrieb zugeteilt oder auf einen einzigen Betrieb angewiesen.
Was heißt das? Welche Vorteile bringt das? – Das wirkt sich natürlich positiv auf den Wettbewerb innerhalb der Branche aus, das heißt, es kommt zu Verbesserungen, was die Arbeitsbedingungen anbelangt, und es kommt zu Verbesserungen, was die Bezahlung anbelangt. (Beifall bei den Grünen.)
Warum kommt es zu einer Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte? – Damit können die Berufsfelder durch eine langfristige und sichere Aufenthaltsperspektive attraktiver gemacht werden und Unsicherheiten für Arbeitgeber, Arbeitgeberinnen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beseitigt werden. Davon profitieren vor allem Tourismusbetriebe, die ganzjährig geöffnet sind. Ich glaube, das ist eine Win-win-Situation, und ich verstehe nicht, wieso gerade die Sozialdemokratie dagegen ist. (Zwischenruf des Abg. Wurm.)
Zum Personalmangel im Tourismus: Das ist nichts Neues, das haben wir schon öfters diskutiert, aber ich möchte schon auch hinzufügen, dass man das große Ganze anschauen muss. Wir müssen uns beispielsweise anschauen, dass undurchsichtige Investorenmodelle einfach sozial schlechtere Standards bieten, das heißt, wir müssen die oft kleinstrukturierten, familiär geführten Betriebe fördern. Wir müssen uns aber auch die Besetzungsstrategie innerhalb der Betriebe anschauen. Da gibt es das größte Potenzial,
und das liegt ganz klar bei den Frauen. Darum fordert die Wirtschaftskammer nicht umsonst den Rechtsanspruch auf die Kinderbetreuung. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir da mit schnellen Schritten vorankommen. (Beifall bei den Grünen.)
Ich freue mich jedenfalls, dass wir jetzt mit der Rot-Weiß-Rot-Karte einen wichtigen Schritt setzen. Es geht – noch einmal zusammengefasst – um die Menschen, die hier arbeiten, um die Menschen, die hier Steuern zahlen, um die Menschen, die zum gesellschaftlichen Reichtum in Österreich beitragen, die aber nicht davon profitieren, weil sie gleich ausreisen müssen. Das ist ein unerträglicher Zustand, und deshalb ist es gut, dass wir das endlich ändern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, wir haben es mit einem veritablen Arbeitskräftemangel in Österreich zu tun, und in dieser Phase sieht man, dass die Freiheitlichen und die Sozialdemokraten, insbesondere der Gewerkschaftsflügel, den gleichen Feind ausmachen: die Ausländer auf dem Arbeitsmarkt – völlig irre! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Hörl. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Aufgrund dieses Arbeitskräftemangels, in dem die österreichische Wirtschaft steckt, sind wir natürlich auf Arbeitskräfte aus dem Ausland mit angewiesen. Österreich steuert allerdings seine Zuwanderung sehr schlecht, wir schauen da ganz wenig auf die Qualifikation. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Wir sind, glaube ich, Weltmeister im Nachzug von Familien aus Tschetschenien, aber wir sind nicht Weltmeister im Zuzug von Fachkräften. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)
Wenn jetzt die Rot-Weiß-Rot-Karte adaptiert wird, begrüße ich das. Ich begrüße nämlich, dass darüber nachgedacht wird, an der Rot-Weiß-Rot-Karte Verbesserungen vorzunehmen, aber ich glaube nicht, dass für Tourismuskräfte, für Saisonkräfte die bürokratische Bombe Rot-Weiß-Rot-Karte das geeignete Instrument ist.
Solange zwei Behörden am Anliegen einer Person arbeiten, wird die Rot-Weiß-Rot-Karte immer zu langsam für die wirkliche Welt sein. Der Reformbedarf wurde aber erkannt, und das ist bei dieser Regierung ja schon einiges.
Wir haben das Problem, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte so langsam erteilt wird, dass Fachkräfte schon lange in Schweden, in Kanada, in Australien arbeiten, bevor sie in Österreich eine Rot-Weiß-Rot-Karte bekommen haben. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reform Rot-Weiß-Rot Karte: Fast Track einführen!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, und insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie der Bundesminister für Arbeit, werden aufgefordert, dem Nationalrat rasch eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine umfassende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte vorsieht, wobei für Unternehmen in innovativen Branchen zudem ein Fast-Track Verfahren eingerichtet wird.“
*****
Für eine IT-Kraft beispielsweise muss das ein bisschen flotter gehen.
Spannend ist, dass das, was Kollegin Neßler gesagt hat, und auch das, was Kollegin Kirchbaumer ausgeführt hat, halt nur teilweise der Wahrheit entspricht, wenn es um die Frage geht, dass Saisonniers zukünftig leichter bei uns arbeiten können. Es wurde nämlich nicht ins Gesetz geschrieben, dass ein Saisonnier, der in den letzten fünf Jahren dreimal da war, es künftig leichter hat, bei uns zu arbeiten, sondern nur wer von 2017 bis 2021 dreimal da war, hat es im 2022er-Jahr leichter. Im 2023er-Jahr ist die Regelung schon wieder hin. Das machen Sie jetzt für ein Jahr. Was soll denn das bringen? – Es ist eine Augenauswischerei. Es wäre richtig gewesen, zu sagen: Wer in den letzten fünf Jahren dreimal als Saisonnier in Österreich war, kann dann im nächsten Jahr unbeschränkt wieder arbeiten kommen. (Beifall bei den NEOS.)
Weil wir die Insolvenzentgeltfrage hier auch noch – zwar in einer anderen Frage, nämlich in einer Strukturfrage – auf der Tagesordnung haben: Herr Minister, die Lohnnebenkostensenkung um 0,1 Prozentpunkte bei Gesamtlohnnebenkosten von 30 Prozent ist jetzt kein Grund, sich medial derart abzufeiern. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
13.42
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Reform Rot-Weiß-Rot Karte: Fast Track einführen!
eingebracht im Zuge der Debatte in der 137. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2123/A(E) der Abgeordneten Franz Hörl, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Ganzjahresperspektive für Saisoniers durch die Rot-Weiß-Rot – Karte" (1233 d.B.) - TOP 16
Reformvorhaben Rot-Weiß-Rot-Karte, überraschende Zuständigkeiten und die widersprüchlichen Signale von Wirtschaftsministerin Schramböck
Im Regierungsprogramm 2020-2024 wurde die dringend nötige Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte vereinbart. Die wichtigsten Punkte, wie die Konsolidierung der gesetzlichen Grundlage, die Vereinfachung und Straffung von Verfahren sowie die Senkung von Gehaltsgrenzen, werden dort ausdrücklich adressiert. Auch die Einrichtung eines One-Stop-Shops wird als Vorhaben festgehalten. Die Vereinfachung des Verfahrens durch eine einzige Anlaufstelle für Unternehmer_innen erscheint zwar sehr sinnvoll, die Auswahl der Agentur erfüllt dieses Kriterium allerdings nicht. Die Austrian Business Agency (ABA), als Betriebsansiedlungsagentur Österreichs, kümmerte sich ihrem Auftrag entsprechend bisher um ausländische Unternehmen, die sich in Österreich niederlassen wollten und nicht um inländische Unternehmen, die Fachkräfte im Ausland suchen. Diese Vermischung von Aufgaben erscheint wenig sinnvoll und wirft auch Fragen im Zusammenhang mit der Gesetzeskonformität einer Arbeitskräftevermittlung durch die ABA auf - vor allem hinschlich der gesetzlichen Bestimmungen des AMFG. Knapp 3,2 Mio. Euro werden laut Budget 2022 für diese "Work in Austria" genannte Initiative des BMDW veranschlagt. Im entsprechenden Budgetausschuss am 9.11.2021 hielt Bundesministerin Schramböck auf Nachfrage von NEOS fest, dass es sich bei den Dienstleistungen der ABA nicht um Arbeitskräftevermittlung, sondern um eine Unternehmensunterstützung handelt, bei der ausländische Märkte nach Mitarbeiter_innen "gescreent" werden. Der Fokus soll laut Schramböck auf Bürger_innen aus der Europäischen Union gelegt werden - was eine widersinnige Aufgabengestaltung ist, da diese Personen keine Rot-Weiß-Rot-Karte brauchen. Diese widersprüchlichen Aussagen der Wirtschaftsministerin wurden letztlich nur von ihrer Feststellung übertroffen, all dies im bestehenden gesetzlichen Rahmen erreichen zu wollen.
Lange Verfahren als Standortnachteil: Umfassende Reform mit Fast Track für innovative Branchen
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist für viele Unternehmer_innen in der jetzigen Form schlichtweg unbrauchbar. Der gesetzliche Rahmen ist nicht mehr zeitgemäß, die Verfahren sind zu bürokratisch und dauern zu lange. Zahlreiche Expert_innen, Unternehmensvertreter_innen und NEOS fordern daher schon lange eine umfassende Reform. Selbst die Stabsstelle ThinkAustria im Bundeskanzleramt hat auf die Notwendigkeit schnellerer Verfahren hingewiesen. Arbeitsminister Kocher hat zumindest zugesagt, nach Lösungen suchen zu wollen und dabei auch ganz klar ausgesprochen, dass die aktuelle Ausgestaltung einen Wettbewerbsnachteil für den Standort Österreich bedeutet (1). Gerade in innovativen Branchen herrscht ein sehr harter Wettbewerb um Talente. Aufwändige Verfahren und vor allem lange Wartezeiten bedeuten dann oft, dass die gewünschten, hochqualifizierten Mitarbeiter_innen woanders hingehen, aber auch, dass sich Unternehmen wegen dieser Nachteile nicht in Österreich niederlassen oder heimische Unternehmen deshalb ins Ausland wandern. Selbst in einer bezahlten Anzeige der durch das Wirtschaftsministerium kontrollierten Betriebsansiedlungsagentur ABA vom 8.11.2021 wird eingeräumt, dass das Unternehmen und der künftige Mitarbeiter oder die künftige Mitarbeiterin für eine Bewilligung "zwei bis drei Monate Zeit" einplanen sollten (2). Dies alles belastet Start-ups ganz besonders, da diese weniger Ressourcen zur Verfügung haben als größere Unternehmen. Gerade die Start-up-Szene unterstreicht schon seit Jahren die Dringlichkeit von Reformen und zeigt sich von den unerfüllten Versprechen der Wirtschaftsministerin enttäuscht. Immer wieder wird betont, dass die aktuelle Form der Rot-Weiß-Rot-Karte für Startups unbrauchbar sei (3). Die Schwierigkeiten aus diesem anhaltenden Reformstau für viele Unternehmer_innen gehen bereits in Resignation über (4). Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, rasch konkrete Gesetzesänderungen vorzulegen, die zu deutlichen Verbesserungen bei der Beantragung von Rot-Weiß-Rot-Karten führen. Dabei sollte speziell die Reduktion der bürokratischen Hürden und die Verringerung der Verfahrensdauer im Vordergrund stehen. Wegen des besonders stark ausgeprägten Wettbewerbs um internationale Talente in gewissen Sektoren, sollte eine Reform auch die Möglichkeit für gewisse innovative Branchen beinhalten, in einem Fast Track Verfahren rasch Mitarbeiter_innen aus Drittstaaten einstellen zu können. Ein Reformvorschlag soll daher auch eine Liste an Branchen beinhalten, die für schnellere Prüfverfahren in Fragen kommen. Eine wesentliche Erleichterung soll dabei unter anderem darin bestehen, dass in solchen Verfahren die Prüfungen des Arbeitsmarktservices wegfallen.
Quellen:
1. https://brutkasten.com/neue-arbeitswelten-interview-kocher-mei-pochtler/
2. https://www.trendingtopics.at/rot-weiss-rot-karte-aba/
3. https://www.derstandard.at/story/2000131557679/start-up-investor-hansmann-rot-weiss-rot-karte-war-ein
4. https://brutkasten.com/bitpanda-demuth-kritik-rot-weiss-rot-karte/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, und insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie der Bundesminister für Arbeit, werden aufgefordert, dem Nationalrat rasch eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine umfassende Reform der Rot-
Weiß-Rot-Karte vorsieht, wobei für Unternehmen in innovativen Branchen zudem ein Fast-Track Verfahren eingerichtet wird."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.
Bevor der Herr Bundesminister zu Wort kommt, gibt es noch eine tatsächliche Berichtigung von Kollegen Alois Stöger. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Rufe bei der ÖVP: Mei! Oje! Oje, oje!)
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Abgeordneter Loacker hat in seiner Rede behauptet, dass die SPÖ, besonders der Gewerkschaftsflügel, gegen die Ausländer am Arbeitsmarkt auftritt. Das ist unrichtig, das Gegenteil ist der Fall.
Der richtige Sachverhalt lautet: Der Gewerkschaftsflügel setzt sich dafür ein, dass die Arbeitsbedingungen für alle Menschen, die in Österreich arbeiten, gut sind. Ich habe mich sogar bei Ausländern, die in Österreich arbeiten, bedankt, dass sie dafür kämpfen, dass die Arbeitsbedingungen besser werden. Wir brauchen mehr Lohn, gerade in der Lederindustrie – 1 500 Euro jetzt! (Beifall bei der SPÖ.)
13.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun, Herr Bundesminister, gelangen Sie zu Wort. – Bitte schön.
Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin ehrlich gesagt etwas überrascht, dass ich aufgefordert werde, mich in Kollektivvertragsverhandlungen einzumischen. Ich glaube, es ist in Österreich gute Tradition, dass es eine Trennung zwischen dem, was die Sozialpartner verhandeln, und dem, was der Arbeitsminister, das Arbeitsministerium, was Arbeitsbedingungen betrifft, grundsätzlich regeln sollte. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zur Frage der Stammsaisonniers: Ich glaube, das ist eine wichtige Frage, und ich glaube, dass uns da eine recht gute Regelung gelungen ist. Warum? – Es gibt viele Menschen, die seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten nach Österreich arbeiten kommen – gerade im Tourismus, aber auch darüber hinaus –, die immer eine etwas prekäre Lage hatten und jetzt mit dieser Stammsaisonniersregelung einfach Rechtssicherheit haben. Das betrifft sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Betriebe, die wissen, dass das funktioniert. Das sind Leute, die mindestens dreimal in den letzten fünf Jahren mindestens drei Monate in Österreich beschäftigt sein mussten. Wir sprechen von ungefähr 3 000 Personen, wie gesagt vor allem im Bereich des Tourismus, der Gastronomie, der Hotellerie.
Da muss man dazusagen, dass die Knappheit an Arbeitskräften in diesem Sommer besonders stark war. Das ist eine Folge der Pandemie, der Verwerfungen der Pandemie. Viele Saisonniers sind nicht nach Österreich zurückgekommen, einige Menschen haben sich nach der langen Phase der Schließungen umorientiert. Deshalb war dort die Knappheit besonders groß, und sie war auch regional sehr unterschiedlich.
Auf einem Arbeitsmarkt wie dem von Tirol oder Salzburg, wo die Arbeitslosigkeit im Herbst unter 4 Prozent lag, ist praktisch Vollbeschäftigung gegeben. Ich kenne viele Betriebe, vonseiten deren gesagt wurde, sie zahlen weit über Kollektivvertrag und finden
trotzdem niemanden. Deshalb halte ich die Regelung grundsätzlich für gerechtfertigt. Niemandem in Österreich wird damit ein Arbeitsplatz weggenommen. Diese Arbeitsplätze wären sonst einfach nicht besetzt worden, wenn es diese Regelung nicht gäbe. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ein Satz noch zum Thema Insolvenzentgeltfonds: Da geht es um eine leichte und kleine Anpassung, was die Behördenstruktur betrifft und die Möglichkeit für die Behörde, selbst diese Strukturänderung vorzunehmen. Zu dem anderen Punkt, der angesprochen wurde, was die Lohnnebenkosten, also den Beitrag betrifft, will ich jetzt nichts sagen. Dieser Verordnungsentwurf ist noch in Begutachtung und steht nicht zur Debatte, ist heute nicht auf der Tagesordnung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie gelangen zu Wort. (Beifall der Abg. Kirchbaumer für den sich eilig zum Rednerpult begebenden Abg. Hörl.)
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Herr Minister, ich habe nicht gewusst, dass Sie sich so kurz halten. So wie ich das sehe, ist neben Corona der Arbeitskräftemangel bei uns in der Wirtschaft die größte Bremse für Wohlstand, für Unternehmen, für Weiterentwicklung. Im Westen haben wir bereits ein strukturelles Problem, das sich in den nächsten Jahren eher noch verstärken wird. Demografie und Nachfrage klaffen bei uns in Österreich schon jetzt auseinander, und wenn jetzt noch die Pensionierungen der Babyboomergenerationen kommen, wird das noch viel schwieriger.
Wenn man das auf den Tourismus umlegt, dann haben wir eine enorme Explosion der Zahl der Mitarbeiter und an Mitarbeiterbedarf. Alleine seit 2001 haben wir in der Hotellerie und im normalen Tourismus 80 Prozent mehr an Mitarbeitern – durch mehr Dienstleistung, durch qualitativ höhere Angebote und so weiter. Eine Lösung für diesen Widerspruch zu finden ist schwierig. Deshalb danke ich Kollegin Neßler, auch Herrn Koza und Ihnen, Herr Minister, dass es uns möglich war, die Stammsaisonnierregelung einzuführen. Wir brauchen da aber eine schnelle Übergangslösung für den 1. Jänner und natürlich auch die Möglichkeit einer Erhöhung des Kontingents, weil es ohne ausländische Mitarbeiter nicht geht.
Es ist auch notwendig, die Rot-Weiß-Rot-Karte zu überarbeiten. Der Rot-Weiß-Rot-Karte müssen wir den Turbo aufsetzen – der Ausdruck von Herrn Kollegen Loacker, Fast Track, gefällt mir sehr, sehr gut, weil wir dort wirklich viel zu lange Verfahren haben. Ich gebe ihm auch recht darin, dass mit Bezirkshauptmannschaften und Magistraten und AMS als zwei Behörden das Ganze verkompliziert wird. Man müsste da eine bessere Lösung finden. Auch Frau Kollegin Neßler hat recht: Wenn wir diese Rot-Weiß-Rot-Karte mobil gestalten, könnten wir damit einerseits Mitarbeiter mit einem begrenzten Aufenthalt ohne Altersbeschränkung für einzelne Projekte, auch in der Technik und so weiter, und auf der anderen Seite doch auch ganzjährige Beschäftigungen regeln.
Es gibt einige Wünsche, die wir in diesem Zusammenhang haben. Sie betreffen zum Beispiel den schwierigen Nachweis von Berufsabschlüssen. Die Berufsabschlüsse müssen zu 100 Prozent mit dem österreichischen Ausbildungsstandard parallel laufen. Das ist, glaube ich, international gesehen doch etwas praxisfremd. Auch die Praxiszeiten könnten wir etwas flexibler gestalten. Es gibt eine ganze Reihe solcher Vorschläge. Ein Experte hat mir aber gesagt, einer der größten Wünsche, die er für die Wirtschaft hat, ist, dass wir informell und nicht formal erworbene Kompetenzen durch Praxistests berücksichtigen. – Das sollten Voraussetzungen dafür sein, dass wir bei der Rot-Weiß-Rot-Karte entscheidend weiterkommen.
Im Großen und Ganzen, Herr Kollege Stöger, noch ein paar Worte zum Tourismus, auch zu Kollegen Muchitsch: Ich darf euch sagen, wir haben im Tourismus natürlich ein Problem, aber wenn ich mir die Löhne anschaue, kann ich feststellen, dass 1 500 Euro Mindestlohn im Tourismus überhaupt kein Problem sind. Kein Mitarbeiter bei mir hat weniger, und die Löhne liegen bei uns im Schnitt bei 3 000 Euro brutto bei den Hilfskräften unter den Mitarbeitern. Küchenchefs haben höhere Gehälter, die liegen fast auf der Höhe jener von Nationalratsabgeordneten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Also der Tourismus braucht sich, glaube ich, was die Bezahlung betrifft, nicht mehr zu schämen. Wir sind da auf einem ganz guten Weg.
Deshalb, Herr Minister, bitte ich darum, diesem Entschließungsantrag zu entsprechen, dass wir die Rot-Weiß-Rot-Karte mobiler, flexibler gestalten. Wie Kollege Loacker so treffend gesagt hat: Wir machen daraus einen Fast Track. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Markus Koza. – Herr Abgeordneter, bitte schön.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zu dem Tagesordnungspunkt rede, zu dem ich reden will, habe ich noch kurz ein paar Anmerkungen zur Frage der Stammsaisonniers.
Liebe FreundInnen von der Sozialdemokratie, ich bin, glaube ich, 20 Jahre hindurch in Gremien des Gewerkschaftsbundes gesessen, und ich habe dort in Zeiten Großer Koalitionen, als die Sozialdemokratie in der Regierung war, sehr viel erlebt. Dinge, die heute von dieser Regierung beschlossen werden, waren damals nicht einmal ansatzweise einer Kommentierung würdig. Heute aber wird bei allem, was hier passiert, der Teufel an die Wand gemalt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ich habe hier für etwas, das ich genannt habe, schon einmal einen Ordnungsruf bekommen, und darum nenne ich es jetzt nicht mehr so. Diese Stammsaisonnierregelung aber, die wir jetzt umsetzen, ist ziemlich wortident im Jahr 2012 umgesetzt worden. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Damals waren 1 800 Stammsaisonniers davon betroffen, hatten also die Möglichkeit, das zu machen. Es war ein sozialdemokratischer Arbeits- und Sozialminister, es hat damals keine Empörung gegeben, es hat damals kein Geschrei gegeben, es hat damals keine Befürchtungen gegeben, und es waren ein paar wenige Hundert, die das in Anspruch genommen haben. Das heißt: soziale Katastrophe abgesagt. – Es tut mir leid. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Im Gegenteil: Das, was hier passiert, ist eine Stärkung genau dieser ArbeitnehmerInnen, die vermutlich zu denjenigen gehören, die die geringsten Rechte in diesem Land haben, weil sie endlich ihren Job auswählen können – noch in der gleichen Branche –, jene Arbeitgeber auswählen können, die die besseren Arbeitsbedingungen und auch die besseren Einkommen anbieten. Ich sage euch ganz ehrlich: Ich bin für jede Unterstützung, und ich bin für die Stärkung der Rechte jedes Arbeitnehmers und jeder Arbeitnehmerin, egal ob sie aus dem Inland oder Ausland kommen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Zuletzt jetzt zu dem Punkt, zu dem ich eigentlich sprechen wollte – die Zeit ist eh schon fast vorbei –: Es geht um diesen Antrag zum Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz. Das klingt sehr kompliziert, tatsächlich geht es darum, dass wir heute den Schritt in Richtung eines One-Stop-Shops starten, eines Pilotversuchs, der in Salzburg stattfinden soll.
Was passiert da? – Menschen, die es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben, die vor allem in Problemlagen sind, die ihnen die Arbeitsaufnahme erschweren – das kann ein familiäres Problem sein, das kann ein Schuldenproblem sein, das kann ein psychisches Problem
sein –, bekommen künftig an einem Ort, an einem Platz entsprechende Unterstützung, Beratung und Hilfe bei der Bewältigung ihrer Probleme, damit es einen leichteren Zugang und eine leichtere Möglichkeit gibt, möglichst rasch wieder in einen Arbeits- und Erwerbsprozess zu kommen. Das beschließen wir heute. Wir schaffen die rechtlichen Möglichkeiten, dass das Bundesministerium für Arbeit, das Bundesministerium für Soziales und die PVA die entsprechenden Einrichtungen, nämlich diese One-Stop-Shops, finanzieren können. Der Pilot wird in Salzburg starten. Wir sind sehr gespannt, und wir sind uns sicher, es wird eine deutliche Verbesserung der sozialen Situation von Arbeitssuchenden, die Schwierigkeiten haben, bringen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Minister! Geschätzter Staatssekretär, Sie darf ich auch schon begrüßen! – Ach, Entschuldigung, Minister, Finanzminister! (Allgemeine Heiterkeit.) Wir sprechen heute hier über das Thema Tourismus.
Begleiten Sie mich nach Salzburg! Alle, die schon einmal in Salzburg waren oder gerne nach Salzburg kommen möchten, schätzen an Salzburg eines wirklich sehr: Das ist die hohe Qualität, die wir haben, und unsere Gastfreundschaft. Salzburg ist ein Tourismusland, das jährlich Millionen von Gästen aus dem In- und Ausland gerne besuchen. Unsere Tourismusbetriebe verwöhnen unsere Gäste gerne und mit großer Hingabe. Bei vielen Rankings und Gästebewertungen liegt Salzburg an der Spitze, und das kommt nicht von ungefähr. Erst letztes Jahr kürte der international anerkannte Reiseführer „Best in Travel“ unsere Mozartstadt Salzburg zur weltweiten Nummer eins unter den Städten. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Salzburg führte das Ranking vor Washington, D.C., und sogar CNN hat über die Platzierung berichtet und schwärmt von unserer Stadt, die auch als Rom des Nordens bekannt ist.
Auch sehr geschätzt wird die familiäre Atmosphäre in den Tourismusbetrieben im ländlichen Raum, denn sie sind es, die sich tagtäglich rund um die Uhr um unsere Gäste kümmern. All das ist durch die gute Qualität unserer Tourismusbetriebe möglich (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter), und dafür ein ganz großes Danke an unsere Tourismusbetriebe mit ihren Mitarbeitern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Um diese hervorragende Arbeit weiter leisten zu können, brauchen wir eben auch unsere Saisonarbeitskräfte, die einen wesentlichen Beitrag zu unserer Qualität leisten. Jeder wird bestätigen, dass es derzeit sehr schwierig ist, Mitarbeiter zu finden. Darum haben wir uns auch dafür eingesetzt, zu ermöglichen, dass unsere Saisonarbeitskräfte, die gerade erst gestartet haben und noch keinen Monat bei uns sind, die Möglichkeit bekommen, trotzdem in die Kurzarbeit zu gehen, um dann bei der Öffnung wieder durchstarten zu können. Das ist auch ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für unsere Saisonarbeitskräfte und ein Zeichen der Planbarkeit für unsere Betriebe. Diese wollen wir weiterhin unterstützen.
Das tun wir mit diesem gemeinsamen Antrag, der eine Erleichterung für Saisonarbeitskräfte bringt, die mittlerweile Stammpersonal sind. Damit wollen wir Bestimmungen für einen erleichterten Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte erlassen. Wir wollen unsere geschätzten Saisonarbeitskräfte darin unterstützen, dass sie Teil der Belegschaft werden und auch ganzjährige Perspektiven bekommen. So wie ich Salzburg schätze und für mich Salzburg unverzichtbar ist, sind die Saisonarbeitskräfte für unsere Tourismusbetriebe unverzichtbar geworden.
Zum Abschluss: Besuchen Sie Salzburg, schauen Sie sich Salzburg an! Sie werden es lieben und schätzen lernen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf den Herrn Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner im Haus begrüßen.
Ich bitte nun Peter Wurm ans Rednerpult. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Werte Herren Minister! Werte Zuschauer! Das ist in Wahrheit eine spannende Diskussion. Es klingt alles ein bisschen technisch – vielleicht noch einmal –: Es geht um den Arbeitsmarkt und wieder einmal um ein Thema, bei dem wir Freiheitliche über Jahre die richtige Position hatten und jetzt auch immer deutlicher recht bekommen.
Zwei Dinge, die wir da jetzt diskutieren, sind sehr entscheidend. Es geht um das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Da ist Folgendes passiert – das war in Wahrheit zu erwarten, und das haben die Grünen, glaube ich, bei den Koalitionsverhandlungen nie verstanden –: Ehemals war der Bereich Arbeit im Sozialministerium angesiedelt, und jetzt ist er bei der ÖVP, beim Arbeitsminister, gelandet. Das heißt, jetzt ist natürlich das Interesse ein anderes, als das früher, im Sozialbereich, gegeben war, und deshalb haben wir jetzt auch dieses Missverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Natürlich kann man grundsätzlich das Problem von Unternehmern verstehen, dass man keine Arbeitskräfte oder Fachkräfte hat, aber – und ich sage es noch einmal, Sie können es gerne nachlesen oder nachschauen – das erzählen wir Freiheitliche Ihnen jetzt schon zehn Jahre lang. Da ist nichts passiert, das heißt, Sie haben das Problem verschlafen! Wir haben in vielen Bereichen einen Fachkräftemangel, und diesen jetzt zu lösen, indem wir aus Drittstaaten Arbeitskräfte importieren (Abg. Hörl: Woher sonst?), mit allen Problemen, die dazugehören, ist mit Sicherheit der falsche Ansatz.
Was auch wichtig ist – das erzählen wir Ihnen auch schon seit Jahren, und das ist ein Vorwurf, den Sie einfach zur Kenntnis nehmen müssen –: Auch auf europäischer Ebene ist nichts passiert, denn wir haben jetzt einen europäischen Arbeitskräftemarkt, und Sie schaffen es nicht, auf europäischer Ebene, griechische Köche im Winter nach Österreich zu bringen! Dasselbe bei Erntehelfern: Wir haben eine Europäische Union mit exorbitant hohen Arbeitslosenzahlen in allen Ländern, aber niemand in Europa schafft es, diese Arbeitskräfte auszutauschen. Das ist ein Versagen auf ganzer Ebene!
Jetzt brauchen wir eben, wie Kollege Stöger – er war ja sehr freundlich – heute schon gesagt hat, auch Arbeitskräfte von den Philippinen, und ich weiß nicht, woher Sie sie noch nehmen wollen. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) – Das ist keine Lösung! Es ist keine Lösung, wird auf Dauer auch nicht funktionieren und schafft mehr Probleme, als es jetzt hilft. (Abg. Hörl: ... mehr Probleme wie ...!)
Zur Rot-Weiß-Rot-Karte: auch da ein Bauchfleck mit Ansage. Noch einmal: Die Rot-Weiß-Rot-Karte war damals für EDV-Spezialisten aus Indien oder sonstige ganz spezielle Arbeitskräfte gedacht – Schweißer oder was auch immer halt gerade fehlt. Sie machen die Rot-Weiß-Rot-Card jetzt auf einem Niveau, bei dem jeder, der, sage ich jetzt einmal, auf zwei Füßen gehen kann (Zwischenruf der Abg. Smodics-Neumann), die Rot-Weiß-Rot-Karte bekommen soll, auch Drittstaatsangehörige. Das ist keine Lösung für den österreichischen Arbeitsmarkt, denn wir haben Hunderttausende in Österreich, die im Arbeitslosensystem hängen (Ruf: Genau!), und Sie bringen die nicht auf den Arbeitsmarkt.
Noch einmal: Sie müssen bitte zur Kenntnis nehmen, dass da seit Jahren ein Versagen da ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das sollten Sie lösen, dieses Nach-unten-Nivellieren
aber wird uns in Österreich nicht weiterbringen. Ich verstehe die Probleme der Unternehmer, das ist ganz klar, aber Sie sollten andere Maßnahmen ergreifen als jene, die Sie jetzt vorhaben, Herr Minister! Das ist nicht das, was uns zukünftig absichert. Wir machen uns noch mehr vom Ausland abhängig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein, das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen jetzt zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehmen werde.
Wünschen die Klubs dazu eine Unterbrechung? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1226 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den Bericht 1223 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1227 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird, in 1228 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Wöginger, Mag. Koza, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Wöginger, Mag. Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderungen in Ziffer 1 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1229 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert wird, in 1230 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Wöginger, Mag. Koza, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Wöginger, Mag. Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung der Ziffern 2a und 2b sowie Änderung der Ziffer 3 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Hilfe für Arbeitslose“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1162 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen gleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16, die dem Ausschussbericht 1233 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Ganzjahresperspektive für Saisoniers durch die Rot-Weiß-Rot-Karte“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (230/E)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reform Rot-Weiß-Rot-Karte: Fast Track einführen!“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IEF-Service-GmbH-Gesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1169 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1236 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1165 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 (Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz) erlassen und das Kapitalmarktgesetz 2019, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1181 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1166 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Fiskalrates neu erlassen und ein Produktivitätsrat eingerichtet wird (Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 – FPRG 2021) (1182 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Es wurde auch da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.
Ich darf Herrn Bundesminister Kocher verabschieden und bitte nun Kai Jan Krainer ans Rednerpult. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz regelt im Wesentlichen Crowdfunding auf europäischer Ebene, dass es da einen einheitlichen Rechtsrahmen gibt. Das ist gut. Da war Österreich ja in Verzug. Der ehemalige Finanzminister Blümel hat Ihnen (in Richtung Bundesminister Brunner) ja eine Latte an EU-Richtlinien und -Verordnungen, die noch nicht umgesetzt sind, hinterlassen. Da haben Sie viel Arbeit. Ich weiß auch nicht, wieso er das nicht in seiner Amtszeit erledigt hat.
Wir stimmen dem aus einem einfachen Grund nicht zu, nämlich weil da die Anlegerschutzbestimmungen, die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht ausreichend sind. Wir haben das im Ausschuss ausführlich erörtert.
Beim zweiten Gesetzentwurf geht es um die Einrichtung eines Produktivitätsrates. Man muss sagen, dass das in der Zwischenzeit ein Uraltkonzept ist. Das kommt auch von der europäischen Ebene, und da ist man viel weiter. In Österreich sind wir noch weiter. Es gibt ja hier jetzt die wohlstandsorientierte Wirtschaftspolitik als neuen Kompass, sodass man einfach messen kann, ob die Wirtschaftspolitik für alle Bereiche der Gesellschaft und nicht nur für einen Bereich gut ist.
Es gibt noch eine Reihe von Problemen, zum Beispiel dass Sie jetzt die Sozialpartner im Verhältnis zum Fiskalrat reduziert haben, und deswegen tragen wir das nicht mit.
Vielleicht noch ein Wort zur Steuerreform: Sie haben zwei Vorschläge der Opposition, jedenfalls der SPÖ, aufgegriffen – das halten wir für richtig –: erstens dass Sie von dieser komplizierten Regelung, die Krankenversicherungsbeiträge zu reduzieren und dann kompliziert wieder an die Krankenkassen zu refundieren, Abstand nehmen. Da haben
wir gesagt: Nehmen Sie doch das sozialdemokratische Modell, nämlich den Sozialversicherungsbonus! Das ist ein einfaches Tool. Damit können Sie Menschen, die ein derart niedriges Einkommen haben, dass sie zwar hohe Sozialversicherungsbeiträge leisten, aber keine Einkommen- oder Lohnsteuer zahlen, auch eine Senkung zugutekommen lassen. Das haben Sie aufgegriffen. – Sehr gut!
Das Zweite ist das Inkrafttreten. Sie wollten die Steuerstufen ja jeweils mit 1. Juli senken. Wir haben gesagt, das ist ein administrativer Super-GAU, das muss am 1.1. passieren. Dem sind Sie auch nachgekommen. Es fehlen ein paar Schritte, und einen muss ich erwähnen: Streichen Sie die Senkung der Konzernsteuer! Die braucht niemand! (Beifall bei der SPÖ.)
Konzerne leisten heute einen zu geringen Beitrag zur Finanzierung unserer gemeinsamen Ausgaben, und Sie wollen sie nach wie vor senken. Sie haben ja noch bis Jänner Zeit. Ich freue mich schon auf den Abänderungsantrag, mit dem Sie die Körperschaftsteuersenkung absagen. Das wäre sehr gut für dieses Land. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
14.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Andreas Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesfinanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir diskutieren jetzt zwei Themen – Kollege Krainer hat sie schon angesprochen –: zum einen das Thema Schwarmfinanzierung, Crowdfunding.
Ich finde die Position der SPÖ bemerkenswert. Wir diskutieren schon über viele Jahre darüber, dass wir mehr Risikokapital für unsere Märkte brauchen. Das täte der Volkswirtschaft sehr, sehr gut, das würde auch Arbeitsplätze schaffen. Darin sind sich alle noch einig, und dann ist man immer dagegen, weil man sagt: Na ja, die Konsumentenschutzinteressen wurden zu wenig berücksichtigt! – Es gibt schon auch so etwas wie Eigenverantwortung. Wenn ich Risikokapital gebe, muss ich auch wissen, was ich tue. Insofern ist die Position der SPÖ bemerkenswert.
Diese Umsetzung der europäischen Richtlinie – so ehrlich muss man auch sein – ist ein kleiner Schritt, aber ein wichtiger Schritt, weil unser gemeinsames Ziel ganz einfach sein muss, mehr Risikokapital auf den Märkten zu haben.
Das zweite Thema ist die Einrichtung eines Produktivitätsrates. Wir folgen damit einer EU-Ratsempfehlung. Es ist natürlich ein bisschen ein abstraktes Thema, aber ich halte fest, dass es ein wichtiges Thema ist. Es geht darum, dass ein Expertengremium eingerichtet wird, das die Situation in Österreich hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität analysiert. Das sind zwei Bereiche, die für eine Volkswirtschaft enorm wichtig sind. Nur wenn wir eine hohe Produktivität haben, nur wenn wir eine hohe Wettbewerbsfähigkeit haben, haben wir auch eine Volkswirtschaft, die uns den Wohlstand sichern kann. Es gibt dann einen jährlichen Bericht an den Nationalrat, und ich freue mich schon jetzt auf die Diskussionen.
Ich finde auch gescheit, wie man es organisatorisch aufgestellt hat. Das heißt, dieser Produktivitätsrat wird zum Fiskalrat gegeben. Der Präsident des Fiskalrates ist gleichzeitig der Präsident des Produktivitätsrates. Man nutzt auch dort in der Oesterreichischen Nationalbank die entsprechenden Infrastrukturen, Bürostrukturen. Das heißt, man hat dieses Gremium auch sehr schlank aufgestellt. Das halte ich auch für sehr wichtig, und ich freue mich schon auf gute Debatten im Parlament. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Meine Vorredner haben es schon angesprochen: Es sind heute zwei Themen, und ich beginne ebenfalls beim Crowdfunding.
Wir NEOS finden im Gegensatz zur SPÖ die Regierungsvorlage sehr gut, also diese Vorlage, die zur Verfügung gestellt worden ist. Warum? – Es geht auf der einen Seite um europäische Harmonisierung. Das ist natürlich wichtig für den Standort. Es geht auch um rechtliche Rahmenbedingungen für das Crowdfunding in Österreich, das eben ein wichtiger Standortfaktor ist, besonders für die heimische Start-up-Szene, die diese Regierungsvorlage übrigens auch sehr unterstützt. Auch deswegen gibt es von uns dazu sozusagen ein Go.
Was aus unserer Sicht auch noch sehr viel Sinn macht, ist die Erhöhung des Finanzierungsvolumens von 2 auf 5 Millionen Euro, die vorgesehen ist. Das macht natürlich Sinn.
Es gibt einen Kritikpunkt, das ist der, dass es wieder einmal zu spät ungesetzt worden ist. Da können Sie jetzt wenig dafür, aber die EU-Verordnung ist doch schon seit Längerem, nämlich seit 10. November, in Kraft, und Deutschland hat sie durchaus auch schon vor einigen Monaten umgesetzt. Aber: besser spät als nie.
Was uns in diesem Bereich abgeht, Herr Finanzminister, ist etwas anderes. Wir haben schon gehört, es ist sehr wichtig, den Kapitalmarkt zu stärken, Finanzierungsmöglichkeiten zu geben. Was dazu einfach noch fehlt, ist ein Wagniskapitalfonds-Gesetz.
Das ist etwas, was wir schon seit mehreren Monaten fordern. Wir haben auch einige Anträge in diesem Bereich eingebracht, die immer wieder mit der Begründung vertagt worden sind, dass das eh schon im Finanzministerium ausgearbeitet wird. Das Gesetz ist nicht nur dringend nötig, weil wir es fordern, sondern es ist auch dringend nötig, weil es sich auch im Aufbau- und Resilienzplan der Europäischen Union wiederfindet und Österreich sich verpflichtet hat, bis zum ersten Quartal 2022 so ein Wagniskapitalfonds-Gesetz vorzulegen. Ich würde Sie bitten: Vielleicht können Sie, wenn Sie sich zu Wort melden, auch kurz auf den Stand und die Umsetzung eingehen.
Dann kommt noch der zweite Punkt – auch der wurde schon andiskutiert –, der Produktivitätsrat. Im Prinzip ist er ein sehr, sehr wichtiges Gremium. Produktivität ist natürlich etwas, was immer wichtiger wird, vor allem auch mit der zunehmenden Digitalisierung. Das heißt, aus unserer Sicht ist er auch ein sehr wichtiges Thema. Der Grund, warum wir bei diesem Antrag nicht mitgehen, ist, dass wir einfach lieber gesehen hätten, dass er nicht bei der Oesterreichischen Nationalbank angesiedelt wird. Wir hätten gerne gesehen, dass diese Einrichtung alle fünf Jahre ausgeschrieben wird, damit sich auch unabhängige Wirtschaftsforschungsinstitute dafür bewerben können.
Sie haben ihn dauerhaft in der Nationalbank angesiedelt. Er ist ein fünfköpfiges Gremium: Vorsitzender des Fiskalrates, Regierungsvertreter, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer. – Für uns ist das einfach viel zu sehr oldschool für so ein wichtiges und zukunftsorientiertes Thema. Das gefällt uns nicht.
Ein zweiter Punkt noch dazu: Die Vorschläge, die von solchen Gremien erarbeitet werden, sollten dann halt auch wirklich umgesetzt werden, ansonsten hat das keine Wirkung. Unsere Empfehlung war ja auch, dass es in diesem Bereich Follow-up-Berichte geben soll, die dann auch dem Parlament zur Verfügung gestellt werden, in denen dann eben auch steht, wie viele von diesen Empfehlungen denn auch umgesetzt worden sind, was die Regierung auch wirklich aufgenommen und umgesetzt hat. Das ist ganz ähnlich, wie es ja auch beim Rechnungshof funktioniert.
Unsere zwei Vorschläge sind eben beide nicht aufgenommen worden, und deswegen können wir beim Produktivitätsrat unsere Zustimmung nicht geben. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
14.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Dr.in Elisabeth Götze. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich spreche über die Schwarmfinanzierung. Es geht um eine EU-weite Harmonisierung, die wir aufgrund einer EU-Verordnung umsetzen. Warum ist das so wichtig? Warum ist das Thema Crowdfunding so wichtig?
Ich möchte mit drei Beispielen beginnen: Grüne Erde, GEA und die Biobäckerei Gragger. Diese haben nicht nur die Gs am Anfang gemeinsam, sondern alle drei haben sich durch Crowdfunding finanziert. Grüne Erde ist für Vollholzmöbel und für Matratzen bekannt, sie haben ein Besucherzentrum in Scharnstein errichtet und einiges mehr damit finanziert. Insgesamt wurde ein Volumen von 16,5 Millionen Euro durch Crowdfunding finanziert. Bei GEA sind es 6,3 Millionen Euro durch Crowdfunding. GEA, die bekannte Schuhmarke, hat damit ihr Filialnetz in Österreich und über Österreich hinaus ausgeweitet. Ein aktuelles Beispiel ist Gragger, die bekannte Biobäckerei, einige werden sie vielleicht kennen. Diese hat ein Mikrokreditprojekt, ein Mikrobäckereiprojekt in Afrika, das sie aktuell plant.
Das sind alles Projekte, die durch Banken nicht finanziert worden wären oder nicht so leicht finanzierbar wären, bei denen Crowdfunding absolut seine Berechtigung hat und wichtig ist. Die Möglichkeit gibt es ja in Österreich schon seit einigen Jahren durch das Alternativfinanzierungsgesetz, für das wir uns auch sehr stark eingesetzt haben.
Wie gesagt, aktuell setzen wir die EU-Verordnung, eine EU-weite Harmonisierung um. Das ist auch gut so. Trotzdem erhalten wir diese Möglichkeit der Kreditfinanzierung in Österreich durch diese – in diesem Fall – Nachrangdarlehen. Was sich vereinheitlicht, ist einerseits die Zertifizierung durch die FMA für die EU-weiten Plattformen. Es ist wichtig, dass dabei auch Kontrolle stattfindet. Zweitens ist uns auch wichtig, dass Investorinnen und Investoren eines wissen: Wenn sie Nachrangdarlehen begeben und dort investieren, besteht die Gefahr, dass das Geld auch verlustig geht. Das ist zukünftig zu bestätigen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nur ganz kurz, es wurde inhaltlich ja bereits alles von den Abgeordneten gesagt: Mit der Schwarmfinanzierungsverordnung – interessanter Name, eigentlich im Klartext eine Crowdfundingverordnung – wird die Erbringung von Crowdfundingdienstleistungen EU-weit harmonisiert. Das ist schon ein wichtiger Schritt, meine ich.
Zulassung und Beaufsichtigung der Dienstleister werden geregelt, und auch Bestimmungen zum Anlegerschutz sind enthalten – das ist schon wichtig, Herr Kollege Krainer, er ist gerade nicht im Saal, glaube ich –: Wir haben schon versucht, diese im vorliegenden Gesetzentwurf zu berücksichtigen. Da sind doch auch Standards im Bereich des Konsumentenschutzes enthalten, die wir setzen, die einerseits im Rahmen der EU-Verordnung, aber andererseits auch durch die nationale Umsetzung sichergestellt werden.
Auch zur zweiten Regierungsvorlage, Produktivitätsrat Neu, ist inhaltlich eigentlich alles gesagt. Mir wurde jedoch erzählt, dass es im Finanzausschuss unterschiedliche Zugänge der Fraktionen gegeben habe, um es vorsichtig auszudrücken, wie sich der Rat zusammensetzen und wo er angesiedelt sein soll: Ich meine, es ist wichtig, dass es keine zusätzlichen Institutionen geben wird, sondern dass Synergien genutzt werden und der Präsident beziehungsweise die Präsidentin des Fiskalrates auch Vorsitzender beziehungsweise Vorsitzende dieses Produktivitätsrates sein wird.
Wesentlich ist auch die Klarstellung, dass diese fünf Mitglieder natürlich eine entsprechende Expertise haben müssen, und ebenso wichtig ist, dass ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis gegeben sein muss. – Vielen Dank also für die hoffentlich stattfindende Beschlussfassung! Wir sehen uns später wieder. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Angela Baumgartner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Können Sie sich noch an das Jahr 2012 erinnern? Damals hat ein österreichischer Unternehmer für Aufsehen gesorgt, weil er sich Geld von Privatpersonen geliehen hat, um die Finanzierung für sein Unternehmen sicherzustellen. Es war eine sogenannte Schwarmfinanzierung, wie wir heute schon ein paar Mal gehört haben, der Herr Minister hat es gerade erklärt.
Die Welt wird immer vernetzter, die Anforderungen und Herausforderungen für die EPUs und KMUs werden immer größer, und viele Start-ups finanzieren ihre Projekte und innovativen Produkte durch Crowdfunding, also Schwarmfinanzierungen. Sie haben damit die Chance, ihre Ideen umzusetzen, denn dank des Crowdfundinggesetzes kann Geld von privaten Investoren – oder einfacher gesagt: von Menschen, die an die Visionen anderer glauben – ausgeliehen werden.
Um einen rechtlichen Rahmen zu bieten, wird mit der sogenannten Schwarmfinanzierungsverordnung eine EU-weite Harmonisierung durchgeführt. In Zukunft können Schwarmfinanzierungsdienstleister ihre Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten erbringen, ohne eine weitere Berechtigung zu benötigen. Für die Zulassung und Beaufsichtigung dieser Dienstleistungen braucht es natürlich eine Behörde, in Österreich wird diese Behörde die FMA sein. Durch diese Verordnung werden auch das Vertrauen der Anleger in grenzüberschreitende Investitionen gestärkt und die Gründung von Start-ups erleichtert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Herr Bundesminister für Finanzen hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ganz kurz, ich habe vorhin vergessen, auf Ihre Ausführungen einzugehen, Frau Abgeordnete Doppelbauer, verzeihen Sie: Ja, den Wagniskapitalfonds werden wir im ersten Quartal 2022 umsetzen, wir befinden uns da koalitionsintern gerade in den letzten Abstimmungen. (Beifall bei der ÖVP.)
14.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun ist Herr Mag. Dr. Jakob Schwarz zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Doppelbauer macht sich schon Sorgen, dass es noch ein bisschen dauern könnte, wenn wir uns noch in Abstimmung befinden: Ich denke, wir sind jetzt tatsächlich in der Endabstimmung, und es wird relativ schnell gehen!
Meine Kollegin Götze hat schon zur Schwarmfinanzierung gesprochen, ich werde noch kurz etwas, das mir ein großes Anliegen ist, zum Produktivitätsrat sagen. Im Laufe dieser Krise bin ich öfters angesprochen und angeschrieben worden, dass wir mit öffentlichen Mitteln nicht nur quasi die alte Wirtschaft am Leben erhalten sollten, sondern auch versuchen sollten, die Krise zu nutzen und umzusteuern, um die Wirtschaft ökologischer und nachhaltiger aufzustellen. Ich möchte noch einmal festhalten, dass wir das bereits mit bisherigen Maßnahmen auf jeden Fall in einem sehr großen Ausmaß getan haben.
Wir haben die ökosoziale Steuerreform auf den Weg gebracht, die dafür sorgen wird, dass es sich weniger auszahlt, die Umwelt zu verschmutzen, und es sich mehr auszahlt, Arbeitskräfte einzustellen.
Wir haben bei der Investitionsprämie unterschiedliche Förderungssätze festgelegt, das heißt, man bekommt viel Förderung, wenn man eine Investition besonders ökologisch gestaltet, wenn man ökologisch investiert – und man bekommt null Förderung, wenn man besonders dreckig investiert. Ähnlich verhält es sich auch beim ökologischen Investitionsfreibetrag.
Wir haben also verschiedene Schritte und Maßnahmen gesetzt, die dafür sorgen, dass es nach der Krise besser wird, als es vor der Krise der Fall war.
Jetzt kommt ein weiterer Schritt dazu, bei dem es um die mittelfristige Aufstellung und die mittelfristige Ausrichtung der Wirtschaft und Nachhaltigkeit geht, nämlich die Errichtung des Produktivitätsrates. Im Gegensatz zu dem, was Abgeordneter Krainer gesagt hat, halte ich diesen nicht für ein altes Konzept, sondern dieser lehnt sich auch ein bisschen an das an, was beispielsweise die Arbeiterkammer mit ihrem Kompass macht. Man schaut sich also an: Wie kann man Produktivität im 21. Jahrhundert verstehen? Was muss da alles einfließen?
Wir sorgen mit eben diesem Gesetz dafür, dass neben BIP und Wirtschaftswachstum auch andere Faktoren einfließen, zum Beispiel: „ökologische Nachhaltigkeit, Produktivitätszuwächse, Fairness und Makroökonomische Stabilität“. Dazu werden insbesondere folgende Indikatoren gesetzlich festgelegt: „Rechtssicherheit, Ausbildungsniveau, demographische Struktur, Umwelt- und Klimaschutz sowie Lebensqualität der Bevölkerung im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung“.
Das ist also schon ein sehr modernes Verständnis von Produktivität, und ich bin froh darüber, dass es uns gelungen ist, als eines der letzten Länder der Europäischen Union diesen Produktivitätsrat auf den Weg zu bringen.
Jetzt noch zu dieser kleinen technischen Frage, wo dieser angesiedelt ist, wie er besetzt wird und so weiter. Ich meine, dass die inhaltliche Frage wichtiger ist, aber die gewählte Einrichtung macht schon auch Sinn: Über die Ansiedlung bei der OeNB kann man diskutieren, aber wir nützen Synergien mit dem Fiskalrat. Als Vorsitzender konnte Prof. Christoph Badelt gewonnen werden, der auch hier im Haus Anerkennung und Respekt genießt, meine ich. Gleichzeitig haben wir auch sichergestellt, dass es ausreichend Ressourcen gibt. Es handelt sich also um eine sehr positive Sache, darum bitte ich insbesondere die NEOS, aber auch die SPÖ, dann doch noch zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, aufgrund umfangreicher Abänderungsanträge zu TOP 23 und der vereinbarten geblockten Abstimmung verlege ich die Abstimmung bis nach der Abstimmung über den TOP 30.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2029/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuerliche Maßnahmen zur Mobilisierung privater Mittel für Bildung (1183 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2030/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen (1184 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2080/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das COVID-19-Zweckzuschussgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert werden (1185 d.B.)
24. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2082/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das ABBAG-Gesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (1186 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir fahren in der Erledigung der Tagesordnung fort und gelangen nun zu den Punkten 21 bis 24 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Christoph Matznetter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Pandemie ist nicht vorbei. Unsere Gastronomiebetriebe wissen heute noch nicht, wie sie in wenigen Tagen den Betrieb zu Silvester gestalten sollen. Sie wissen nicht, ob sie dann möglicherweise mithilfe der Polizei die Gäste um 22 Uhr oder 23 Uhr aus dem Haus befördern müssen (Abg. Loacker: Weiß die Regierung auch noch nicht!) – weil es die Regierung auch nicht weiß.
Wir stehen derzeit kurz vor einer Coronawelle, entgegen manchen Schwurbleraussagen wie der des Herrn Westenthaler bei „Fellner! Live“, dass in Südafrika angeblich die Infektionsrate zurückginge: In Südafrika wurden gestern die höchste Zahl an Neuinfektionen seit Beginn der Pandemie gemeldet. Wir hören aus Großbritannien, dass sich dort
die Zahl der Fälle innerhalb von zwei Tagen verdoppelt. Wir befinden uns also in einer kurzen Atempause, wie die Experten sagen, und wir müssen damit rechnen, dass weitere Lockdowns kommen.
Was macht die Regierung in dieser Situation? – Ich bleibe bei der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomen. Als eine Hilfsmaßnahme hat dieses Haus voriges Jahr beschlossen, dass temporär für die Dauer der Pandemie der Steuersatz auf 5 Prozent gesenkt wird. Wir waren damals sogar skeptisch, weil es in Deutschland unter der damaligen Regierung Merkel noch eine Regelung gab, bei der man darauf geschaut hat, dass das auch in den Preisen weitergegeben wird, damit Konsumentinnen und Konsumenten mehr konsumieren können und damit das Wiederauferstehen nach dem Lockdown leichter fällt. Super!
Und was passiert jetzt? – Jetzt läuft diese Regelung am 31. Dezember einfach aus. Ich stelle daher den Antrag, das abzuändern, und wir haben diesen Antrag auch schriftlich eingebracht, nämlich dass in Artikel 3, Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 – das alles betrifft jetzt 1185 der Beilagen, den Antrag von Kopf und Schwarz –, in der Ziffer 4a in § 28 Abs. 52 Z 1 ...
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich darf Sie bitten, den Text genauso zu verlesen, wie er im Antrag vorgesehen ist. Das ist leider in der Geschäftsordnung so festgelegt.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (fortsetzend):
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs zitierte Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) wird die Novellierungsanordnung Ziffer 4a zu Ziffer 4b und davor wird folgende neue Ziffer 4a eingefügt:
„4a. § 28 Abs. 52 Z 1 und Z 2 werden jeweils die Wortfolgen „1. Jänner 2022“ durch die Wortfolgen „1. Jänner 2023“ ersetzt.“
*****
Jetzt besprechen wir das mit der ehemaligen Wirtschaftspartei ÖVP. Wenn Sie mir schon nicht glauben, hilft es vielleicht, einmal einfach die Zeitung aufzuschlagen. Gestern, am 15.12., stand im „Kurier“, ein gewisser Mario Pulker – er ist nicht unbekannt; er ist nämlich in der Wirtschaftskammerorganisation der Spartenvorsitzende für diesen Bereich – fordert mit aller Klarheit, dass die Umsatzsteuersenkung auf 5 Prozent beibehalten wird.
Die Wirtschaftskammer Kärnten, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft – da haben wir den früheren Spartenobmann Gabriel Obernosterer bei uns sitzen –, schickt heute ganz offiziell einen Ratschlag aus, wie man bei meinem Antrag, den ich gerade gestellt habe, stimmen soll: Wir möchten Sie um Ihr Ja bei dieser Abstimmung bitten. – Was ist mit der ÖVP? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Was ist da passiert? Gab es da eine Gehirnwäsche, als Sebastian Kurz und seine Truppe eingetroffen sind? Was ist da passiert? (Abg. Loacker: Ja, da müssen Sie 5 Prozent für die Bauern beantragen! Dann stimmen sie zu! – Abg. Steinacker: Was sind das für Ausdrücke? ...!) Wie kann es sein, dass Sie da mit Nein stimmen, wenn Ihnen Ihre eigenen ÖVP-Funktionäre klar sagen, was richtig ist? Wie kann das sein?
Vielleicht kann die Erkenntnis – wir haben ja noch ein paar Minuten, weil erst nach Tagesordnungspunkt 30 abgestimmt wird – auch bei den Wirtschaftsbundabgeordneten so weit reifen, dass da mit Ja und nicht mit Nein zu stimmen ist. Vielleicht schafft ihr das, liebe Freunde. Ihr braucht euch ja nicht als ehemalige Wirtschaftspartei einzuzementieren, sondern ihr könnt versuchen, mit dem mittlerweile dritten Bundeskanzler Nehammer auf die Spur, Wirtschaftspartei zu sein, zurückzufinden. Das ist ja nicht so schwierig. Dazu müsst ihr einfach meinem Abänderungsantrag zustimmen. Vielleicht schafft ihr das noch. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2080/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das COVID-19-Zweckzuschussgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert werden (1185 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs zitierte Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) wird die Novellierungsanordnung Ziffer 4a zu Ziffer 4b und davor wird folgende neue Ziffer 4a eingefügt:
„4a. § 28 Abs. 52 Z 1 und Z 2 werden jeweils die Wortfolgen „1. Jänner 2022“ durch die Wortfolgen „1. Jänner 2023“ ersetzt.“
Begründung
Bereits im Juni 2020 wurde eine Senkung der begünstigten Steuersätze für die von den durch die Lockdowns in der Corona-Pandemie stark betroffene Gastronomie (inkls. vergleichbare landwirtschaftliche Umsätze), die Kulturbranche (künstlerische Tätigkeit, Theater, Kino) sowie den Publikationsbereich beschlossen. Der Zeitraum bis Ende des Jahres 2021 war allerdings zu optimistisch, die Begünstigungen würde daher per 31.12.2021 auslaufen. Da die Covid-19-Pandemie immer noch nicht überwunden ist, soll diese Begünstigung des 5%-Steuersatzes um ein Jahr bis Ende 2022 erstreckt werden (im Weiteren siehe die Erläuterungen zum seinerzeitigen Antrag 772/A vom 18.6.2020 unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00722/index.shtml)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Matznetter, für den Vorwurf einer „Gehirnwäsche“ habe ich einen Ordnungsruf zu erteilen. (Abg. Steinacker: Danke, Herr Präsident!)
*****
Ich darf noch ergänzen, dass der Abänderungsantrag ordnungsgemäß eingebracht ist und in Verhandlung steht.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause an den Empfangsgeräten! Wir verhandeln und besprechen unter diesen vier Tagesordnungspunkten 21 bis 24 eine Reihe von zum Teil krisen- und pandemiebedingt notwendigen gesetzlichen Maßnahmen, zum Teil auch lang verhandelte, lang gehegte Wünsche und deren Umsetzung. Ich verhehle nicht, dass es auch einen Punkt gibt, der leider nicht zur Abstimmung kommt. Ich werde ihn aber ein bisschen anders kommentieren als Kollege Matznetter.
Vielleicht zu den krisenbedingt notwendigen Dingen: Wir verlängern im Zuge dieser Tagesordnungspunkte die Abgabenstundungen, die ja zunächst bis 31.12. vorgesehen waren, um ein halbes Jahr und damit auch die Möglichkeit, staatlich garantierte Kreditmaßnahmen und auch Gebührenbefreiungen in diesem Zusammenhang in Anspruch zu nehmen. Das alles sind Maßnahmen, die dabei helfen sollen, die, wie richtigerweise immer wieder gesagt wird, leider noch immer nicht im Griff befindliche Pandemie, zumindest was ihre wirtschaftlichen Folgen anbelangt, ein Stück weit abzumildern und die Liquidität von Unternehmen sicherzustellen.
Das Gleiche gilt für die Verlängerung des Haftungsrahmens für Pauschalreisen, was für die Reisebüros in diesem Land und für deren Überleben ganz extrem wichtig ist.
Eine ganz erfreuliche Maßnahme ist eine, die wir uns ja schon seit vielen Jahren vorgenommen haben, die wir aber jetzt quasi als Covid-Maßnahme durchführen, nämlich die Möglichkeit für Unternehmen, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bonuszahlungen zu leisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielen Betrieben sind oft auf das Extremste belastet, im Gesundheitswesen sowieso, aber auch in vielen anderen Bereichen. Da lassen viele Unternehmen diesen Mitarbeitern eine zusätzliche Bonuszahlung zukommen. Wir stellen diese auch für das ganze Jahr 2021 steuer- und sozialversicherungsfrei, und zwar mit der Möglichkeit, sie bis ins Jahr 2022, bis in den Februar hinein, auszuzahlen. Das ist eine vernünftige Maßnahme, bei der wir auch diskutieren werden, dass wir sie à la longue – nicht Covid-bedingt, sondern ganz generell – als Honorierungsmöglichkeit für die Zukunft in Dauerrecht fortschreiben wollen, aber da laufen die Verhandlungen noch.
Wichtig ist auch: Es fallen leider in dieser Zeit – auch wieder Covid-bedingt – viele Weihnachtsfeiern in den Betrieben aus. Das ist schade für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch was das soziale Zusammenleben in den Betrieben anbelangt. Das ist aber natürlich auch schade für die vielen Gastronomiebetriebe – das ist keine Frage –, und deswegen gibt es die Ersatzmöglichkeit, die auch viele Betriebe in Anspruch nehmen wollen, stattdessen Weihnachtsgutscheine an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszugeben. Auch die stellen wir bis zu einem Betrag von 365 Euro steuerfrei.
Ein lang gehegter Wunsch war auch, so wie wir es bei der Kurzarbeitsregelung gemacht haben, dass wir Mitarbeitern eine steuerfreie Pauschale ermöglichen, wenn sie Kurzarbeit leisten, also zu Hause einen Arbeitsplatz einrichten. Dasselbe machen wir jetzt auch mit einer Arbeitsplatzpauschale für die Selbstständigen, und zwar auch in jenem Fall, wenn sie nicht, wie bei der bisherigen Gesetzeslage, über ein eigenes Arbeitszimmer verfügen, sondern sich schlicht und einfach aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit in ihrer Wohnung einen Arbeitsplatz einrichten müssen. Das können sie mit einem Pauschalbetrag steuerlich geltend machen. – So viel dazu.
Ich gebe zu, es schmerzt mich sehr, dass es uns in den
Gesprächen innerhalb der Koalition bis jetzt nicht gelungen ist, die
vorhin von Kollegen Matznetter angesprochene
5-Prozent-Regelung bei der Umsatzsteuer noch einmal zu verlängern, dass
wir da gemeinsam keine Lösung finden konnten, weil ich schon auch
glaube, dass es bei fortgesetzter Krise – vor allem, wenn
irgendwann hoffentlich selbst in Wien nach dem verlängerten Lockdown
die Gastronomie wieder aufmacht oder auch andere betroffene Bereiche
wieder aufmachen dürfen – für die Betriebe immer noch am
attraktivsten wäre, Geld, das sie dringend für ihre Liquidität
benötigen, durch eine geringere Besteuerung selber zu erwirtschaften. Das
ist, wie gesagt, leider nicht gelungen. Das tut mir sehr, sehr leid, weil ich
es für dringend notwendig gehalten hätte.
Umso mehr werden wir Ausgleichszahlungen, Hilfszahlungen, Ausfallsbonus und Verlustersatz, dieser Situation und Nichtverlängerung dieser Steuermaßnahme gerecht werdend, entsprechend adaptieren, anpassen müssen, um damit ein Äquivalent für die Betriebe zu schaffen.
Aber noch ein Satz zu Kollegen Matznetter: Herr Kollege, vergießen Sie hier bitte keine Krokodilstränen! Sie haben ja selber erwähnt, dass Sie bei der erstmaligen Beschlussfassung im Sommer 2020 noch dafür waren, dass die Betriebe diese Steuersenkung an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben müssen. Also da war von eurer Seite überhaupt keine Rede davon, dass das den Betrieben zugutekommen soll, sondern den Konsumentinnen und Konsumenten. Ehrenwert, lobenswert, dass man es den Konsumenten zukommen lassen will, aber da jetzt Krokodilstränen zu vergießen, weil es den Betrieben nicht zugutekommt, ist wirklich nicht notwendig. Das war nicht eure Intention! So ehrlich solltest du sein, lieber Kollege Matznetter. (Beifall bei der ÖVP.)
Es schmerzt mich trotzdem, dass es nicht stattfindet.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich habe eine Bitte: Könnten Sie, bevor Sie mit Ihrer Rede fortfahren, vielleicht noch in zwei Sätzen festhalten, dass die zuvor eingebrachten Inhalte im Rahmen eines Antrages eingebracht werden, der an die Mandatare verteilt worden ist?
Abgeordneter Karlheinz Kopf (fortsetzend): Diesen Satz wiederhole ich gerne, Herr Präsident, dass das in einem umfangreichen Abänderungsantrag dargelegt ist, der verteilt wurde, und somit, wenn ich Ihnen da vorgreifen darf, auch mit in Verhandlung stehen sollte.
Ein Letztes noch: Wir bringen auch einen Antrag ein, einen Abänderungsantrag, und zwar von mir und vom Kollegen Schwarz, was die Förderungen, Förderungsmaßnahmen der Cofag betrifft. Es geht da darum, dass wir seit langer Zeit das Problem haben, dass es über die Bestimmungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch in Bezug auf das Mietverhältnis zwischen Geschäftsbetreibern und deren Lokalvermietern zu Rechtsstreitigkeiten gekommen ist und weiterhin kommt, weil da jeder Fall irgendwie anders gelagert ist. Der Oberste Gerichtshof hat eine Entscheidung getroffen, dass im Fall von behördlichen Schließungen von Geschäftslokalen keine Miete zu zahlen wäre. Aber jeder Einzelfall liegt wie gesagt natürlich etwas anders und muss anders beurteilt werden.
Damit jetzt nicht in Zigtausenden Fällen Rückforderungsnotwendigkeiten für Förderungen der Cofag schlagend werden, bringe ich einen Abänderungsantrag von mir und Kollegen Schwarz zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2082/A ein. Der betrifft das KMU-Fördergesetz, das Garantiegesetz 1977, das ABBAG-Gesetz und die Bundesabgabenordnung.
Da geht es im Wesentlichen um zwei Dinge: zum einen um die Verlängerung der zinsfreien Stundung der von AWS und ÖHT übergegangenen Regressforderungen und auf der anderen Seite eben um eine Klarstellung von Rahmenbedingungen, unter welchen die Cofag diese Mieten, die bezahlt wurden, zu denen der OGH inzwischen festgestellt
hat, sie wären nicht zu zahlen gewesen, trotzdem nicht die daraus resultierenden Förderungen zurückfordern muss, und das bis zu einer bestimmten Betragsgrenze, einer Art Relevanzgrenze, um so Zigtausende Rückforderungsfälle zu vermeiden. – Ich bitte, Herr Präsident, auch diesen Antrag mit in Verhandlung zu nehmen.
*****
Wir haben im Finanzausschuss zwei Entschließungsanträge der Opposition behandelt, die das Gemeinnützigkeitsgesetz betreffen. Wir haben dazu auch noch einen eigenen Antrag eingebracht. Es geht um die Erweiterung des Gemeinnützigkeitsgesetzes in Bezug auf die Steuerfreiheit von geleisteten Spenden an gemeinnützige Organisationen und es geht darum, in einer Arbeitsgruppe in den nächsten Monaten eine Ausweitung des Kreises der Organisationen, die davon Gebrauch machen können, zu erarbeiten. Dabei geht es sowohl um Bildungseinrichtungen wie auch um andere Einrichtungen. Ich kann da nur zusagen, dass wir dazu so schnell wie möglich die Arbeit aufnehmen werden und auch so rasch wie möglich versuchen werden, zu einer Lösung zu kommen. Ich denke, dass es sehr, sehr sinnvoll wäre, über steuerliche Anreize privates Kapital zur Finanzierung von gesellschaftlich wünschenswerten Aktivitäten zu mobilisieren. Wir werden das so schnell wie möglich in Angriff nehmen und hoffentlich auch abschließen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)
14.45
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz,
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2082/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das ABBAG-Gesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (1186 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Artikel I erhalten die Z 4 bis 8 die Bezeichnungen Z 5 bis 9; davor wird folgende neue Z 4 eingefügt:
„4. In § 7 Abs. 2c erster Satz wird die Wortfolge „31. Dezember 2021“ durch die Wortfolge „30. Juni 2022“ und in § 7 Abs. 2c zweiter Satz die Wortfolge „31. Dezember 2021“ durch die Wortfolge „30. Juni 2022“ ersetzt.“
2. In Artikel II erhält die Z 2 die Bezeichnung Z 3; davor wird folgende neue Z 2 eingefügt:
„2. In § 1 Abs. 2c erster Satz wird die Wortfolge „31. Dezember 2021“ durch die Wortfolge „30. Juni 2022“ und in § 1 Abs. 2c zweiter Satz die Wortfolge „31. Dezember 2021“ durch die Wortfolge „30. Juni 2022“ ersetzt.“
3. In Artikel III (Änderung des ABBAG-Gesetzes) werden nach der Ziffer 2 folgende Z 3 und Z 4 eingefügt und die bisheriger Z 3 wird zu Z 5:
„3. In § 3b Abs. 3 wird folgende Z 6 angefügt:
„6. Rückforderungen.“
4. In § 3b werden nach Abs. 4 folgende Abs. 5 bis 8 angefügt:
„(5) Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Vizekanzler in den nach Abs. 3 zu erlassenden Richtlinien eine betragliche Grenze für jene Fälle vorzusehen, in denen die Höhe einer bereits ausbezahlten anteiligen finanziellen Maßnahme von Aufwendungen des begünstigten Unternehmens abhängt, die für Zeiträume eines behördlichen Betretungsverbotes getätigt wurden und Bestandszinszahlungen beinhaltet haben. Rückforderungen solcher anteiliger finanzieller Maßnahmen haben insoweit zu erfolgen, als sie die betragliche Grenze überschreiten und das Bestandsobjekt infolge des behördlichen Betretungsverbotes tatsächlich nicht nutzbar war. Die betragliche Grenze beträgt EUR 12.500 pro Kalendermonat und begünstigtem Unternehmen und gilt als bewilligt im Sinne des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2002 idF BGBl. I Nr. 153/2020.
(6) Rückforderungen von anteiligen finanziellen Maßnahmen nach Abs. 5 bis zur Höhe der betraglichen Grenze haben nur insoweit zu erfolgen, als das begünstigte Unternehmen bezahlte Bestandszinsen nachträglich ganz oder teilweise vom Bestandgeber oder von dritter Seite zurückbekommt.
(7) Für den Umfang der Auszahlung von finanziellen Maßnahmen und für die Höhe einer allfälligen Rückforderung nach Abs. 5 ist die tatsächliche Nutzbarkeit des Bestandsobjektes in jenen Zeiträumen, in welchen das begünstigte Unternehmen direkt von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen war, maßgeblich. Diese tatsächliche Nutzbarkeit kann auch auf der Grundlage des dem Bestandsobjekt zuzurechnenden Umsatzausfalles berechnet werden.
(8) Die vorstehenden Abs. 5 bis 7 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2021 in Kraft. Sofern diese Absätze die Behandlung von Rückforderungen betreffen, sind sie auf jene finanziellen Maßnahmen gemäß § 2 Abs. 2 Z 7 anzuwenden, die bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden.““
Begründung
Zu Art I
Verlängerung der zinsfreien Stundung der von auf die AWS und ÖHT übergegangene Regressforderungen von bisher 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022
Zu Art III
Angesichts der jüngsten OGH-Judikatur zu den §§ 1104, 1105 ABGB ist es notwendig, rechtliche Rahmenbedingungen für zukünftige Rückforderungsprozesse im Zusammenhang mit an Unternehmen gewährten Förderungen zu schaffen. Dabei ist sowohl auf die im Fluß befindliche Rechtsprechung, die gesetzlich vorgegebenen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie auf die Vermeidung von Härtefällen zu achten. Es soll daher eine effiziente Vorgehensweise hinsichtlich jener Fördermaßnahmen ermöglicht werden, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass tatsächlich nicht geschuldete Bestandzinsaufwendungen im Rahmen der Beantragung von Fördermaßnahmen angesetzt und an Unternehmen auch tatsächlich ausbezahlt wurden. Zu diesem Zweck wird eine betragliche Grenze pro Unternehmen und Kalendermonat geschaffen, die gleichsam als Relevanzgrenze anzusehen ist. Betreffen behördliche Betretungsverbote und daraus resultierende eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten nicht volle Kalendermonate, so ist die betragliche Grenze entsprechend zu aliquotieren.
Abs. 5 enthält grundsätzliche Bestimmungen zur Schaffung einer betraglichen Grenze für mögliche Rückforderungsfälle im Zusammenhang mit geleisteten Bestandszinsen und Regelungen zu Rückforderungen bei Überschreiten der betraglichen Grenze. Dabei ist es insbesondere irrelevant, ob das Unternehmen seine Rechte gegenüber dem Bestandgeber tatsächlich geltend gemacht hat oder noch geltend machen wird. Die Rückforderung bei Überschreiten der betraglichen Grenze bezieht sich dabei grundsätzlich
immer auf den gesamten Bestandszins der im Zeitraum des behördlichen Betretungsverbotes vom begünstigten Unternehmen entrichtet wurde.
Abs. 6 regelt jene Fälle, in denen die betragliche Grenze nicht überschritten wird. Hierbei erfolgt eine Rückforderung von anteiligen finanziellen Maßnahmen nur und insoweit, als der jeweilige Antragsteller selbst eine Refundierung von bezahlten Bestandzinsen (etwa durch den Vermieter) erhält.
Abs. 7 stellt klar, dass sowohl die Höhe einer allfälligen Rückforderung als auch die Höhe künftiger Auszahlungen von der tatsächlichen Nutzbarkeit des Bestandsobjektes abhängt. Eine solche kann aber auch anhand des jeweiligen objekt- und zeitbezogenen Umsatzausfalls berechnet werden.
Abs. 8 regelt das Inkrafttreten der Gesetzesänderungen. Sofern die Gesetzesänderungen die Behandlung von Rückforderungen betreffen, sind sie auf all jene finanziellen Maßnahmen anwendbar, die bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der zuletzt gemäß § 53 Abs. 4 GOG in den Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun MMag. DDr. Hubert Fuchs. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister Brunner! Hohes Haus! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! Ich spreche zu Tagesordnungspunkt 23, zum Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz und andere Steuergesetze geändert werden.
Die Steuerbefreiung für Essensgutscheine in Höhe von 8 Euro soll ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr nur für Mahlzeiten gelten, die in einer Gaststätte konsumiert werden, sondern auch für solche, die zwar von einer Gaststätte beziehungsweise von einem Lieferservice zubereitet beziehungsweise geliefert werden, aber beispielsweise in der Wohnung des Arbeitnehmers, etwa im Homeoffice, konsumiert werden. Das Steuerrecht passt sich hier den Veränderungen in der Arbeitswelt infolge der Covid-19-Krise an, was positiv zu sehen ist. Positiv anzumerken ist auch, dass es sich nicht um eine befristete Regelung handelt, sondern um eine unbefristete Regelung.
Weiters werden mit diesem Bundesgesetz auch die stringenten Regelungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers durch ein einfach administrierbares Arbeitsplatzpauschale für Unternehmer ergänzt, was ebenfalls positiv zu sehen ist. Positiv ist auch zu werten, dass laut Abänderungsantrag diese Form des Arbeitsplatzpauschales auch von Pauschalierern gemäß § 17 EStG geltend gemacht werden kann. Dies ist die korrespondierende Vorschrift für das Homeofficepauschale der Arbeitnehmer, welches wir mit dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz eingeführt haben.
Unverständlicherweise wurde aber diese Regelung für die Arbeitnehmer mit 31.12.2023 befristet, wohingegen die Regelung für Unternehmer unbefristet ist. Hier gibt es auch keinen Grund für eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung, weshalb die Befristung für Arbeitnehmer auch abzuschaffen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Neben der geplanten Erhöhung des Absetzbetrages für geringwertige Wirtschaftsgüter, die wir im Rahmen der ökoasozialen Steuerreform beschließen werden, ist das steuerliche Pauschale für das Homeoffice beziehungsweise für den Arbeitsplatz bis dato die einzige strukturelle beziehungsweise administrative Entlastung für die Steuerpflichtigen beziehungsweise für die Finanzverwaltung in dieser Legislaturperiode. Im Sinne einer
Vereinfachung des Steuerrechts muss man aber verstärkt in diese Richtung weiterarbeiten. Als Entbürokratisierungsmaßnahme sollte man auch das Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 132 Euro auf 300 Euro erhöhen. Allein durch diese Maßnahme müssten 60 000 Arbeitnehmer in Zukunft keine Arbeitnehmerveranlagung mehr machen. (Beifall bei der FPÖ.)
Als Lektüre dazu darf ich auf den blau-schwarzen Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 verweisen, in dem viele weitere Vereinfachungen und Strukturreformen im Steuerrecht vorgesehen sind, wie zum Beispiel die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes oder strukturelle Vereinfachungen in der Lohnverrechnung und in der Gewinnermittlung, insbesondere die Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den Arbeitgeberlohnnebenkosten. Aber auch die Erhöhung der Rechtssicherheit und eine kürzere Dauer von Verfahren sowohl auf Ebene des Finanzamtes als auch auf Ebene des Bundesfinanzgerichts im Rahmen einer Bundesabgabenordnungsnovelle wären wichtige Maßnahmen.
All diese Steuervereinfachungen beziehungsweise Entbürokratisierungsmaßnahmen wurden bis dato von der schwarz-grünen Bundesregierung bedauerlicherweise auf die lange Bank geschoben. Wir haben jetzt einen neuen Finanzminister, vielleicht geht es jetzt schneller. Es wäre eine Win-win-Situation für alle, sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzverwaltung, und würde dem Standort einen wichtigen Impuls geben.
Im Gegensatz zur ökoasozialen Steuerreform ist dieses Bundesgesetz grundsätzlich positiv zu sehen, weshalb wir diesem Bundesgesetz auch unsere Zustimmung erteilen werden. Wir begrüßen auch ausdrücklich die Verlängerung der Covid-19-spezifischen Sonderregelungen im Steuerrecht.
Ergänzend bringen wir aber in diesem Zusammenhang trotzdem folgenden Antrag ein – Kollege Kopf hat bereits einen ähnlichen Antrag eingebracht – betreffend Bonuszahlungen und Zulagen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise, die auch im Jahr 2021 beziehungsweise im Jahr 2022 steuerfrei sein sollen:
Abänderungs- und Zusatzantrag
der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
Im Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetz 1988) erhält in Ziffer 4. die Novellierungsanordnung lit. b) die Bezeichnung lit. c) und es wird folgende lit. b) eingefügt:
„b) In § 124b Ziffer 350 wird anstelle der Wortfolge ,im Kalenderjahr 2020‘ die Wortfolge ,in den Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022‘ eingefügt.“
*****
Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
14.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungs- und Zusatzantrag
der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
zum TOP 23, Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2080/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das COVID-19- Förderungsprüfungsgesetz, das Transparenzdatenbankgesetzes 2012, das COVID-19-Zweckzuschussgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert werden (1185 d.B.)
eingebracht in der 137. Sitzung des Nationalrates am 16.12.2021
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
Im Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetz 1988) erhält in Ziffer 4. die Novellierungsanordnung lit. b) die Bezeichnung lit. c) und es wird folgende lit. b) eingefügt:
„b) In § 124b Ziffer 350 wird anstelle der Wortfolge „im Kalenderjahr 2020“ die Wortfolge „in den Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022“ eingefügt.“
Begründung
Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krisensituation leisten Mitarbeiter in Bereichen, die das System aufrechterhalten, Außergewöhnliches. Werden sie dafür vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zum Betrag von 3 000 Euro auch in den Jahren 2021 und 2022 steuerfrei gestellt werden. Die Zahlungen dürfen ausschließlich zum Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit COVID stehen.
Belohnungen die aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, sind daher weiterhin nicht steuerfrei.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungs- und Zusatzantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Frau Mag. Sibylle Hamann. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Herr Präsident! Lieber Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Worte zum Thema Spendenabsetzbarkeit, die Kollege Kopf ja schon erwähnt hat.
Wenn Sie an die Caritas spenden, dann können Sie das von der Steuer absetzen. Das ist gut und richtig so, denn die Caritas erfüllt einen gemeinnützigen Zweck. Sie hilft Benachteiligten und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, und das brauchen wir in Zeiten wie diesen dringender denn je.
Der Kreis der begünstigten Organisationen ist aber derzeit sehr eng gefasst. Den müssen wir dringend erweitern, nämlich auf gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Fonds, die in verschiedensten Bereichen der Gesellschaft im Sinn des Gemeinwohls tätig sind. Das ist speziell der Bildungsbereich, der mir besonders am Herzen liegt, das sind aber auch die Bereiche Wissenschaft, Kunst und Kultur, Sport, Ökologie, Soziales oder auch Menschenrechte.
Da wird jeden Tag extrem wichtige Arbeit geleistet, und zwar von Profis und von Ehrenamtlichen, meistens in einer intelligenten Kombination aus beiden. Da wird zum Beispiel mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen gearbeitet, da weckt man Potenziale und entdeckt Talente, und da wird dafür gesorgt, dass Menschen an der Gesellschaft teilhaben können, die das sonst nicht könnten. Diese Profis und Ehrenamtliche sorgen damit für mehr Chancengerechtigkeit und mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt. All diese Menschen machen Österreich mit ihrer Arbeit jeden Tag besser, und an dieser Stelle könnte man ihnen dafür auch einmal danken. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)
Aber nicht nur wir als Privatpersonen sollten uns für dieses Engagement bedanken, sondern auch der Staat sollte das tun. Er sollte sich darüber freuen, dass es diese Vereine und Organisationen gibt. Er sollte ihr Engagement nach Kräften fördern und unterstützen und auch fördern und unterstützen, dass Private dafür spenden. Deswegen fordern wir mit diesem Entschließungsantrag den Finanzminister auf, ein faires und zukunftsgerichtetes Modell ausarbeiten zu lassen, das diesen Bedürfnissen gerecht wird und diesen ganzen Bereich neu und zukunftsgerecht ordnet. Ich freue mich, wenn dabei etwas herauskommt. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)
14.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Mag.a Martina Künsberg Sarre. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Dass unsere Bildungslandschaft Innovation dringend benötigt, ist, glaube ich, offensichtlich und hier wahrscheinlich unumstritten. Deswegen ist es so unverständlich, dass die Regierungsparteien diesem Antrag nicht zustimmen können und ihn ablehnen.
Jeder, der sich einmal ein bisschen mit dem Thema Organisation beschäftigt hat, weiß, dass notwendige Impulse, Erneuerungsimpulse und Innovation nicht nur von innen, sondern oft, ja in den meisten Fällen von außen kommen, und das ist auch gut und richtig, und dass durch beherzte Projekte und Initiativen eben auch Neues entstehen kann.
Worum geht es in unserem Antrag? – In Österreich haben wir die Situation, dass es zwar möglich ist, für wissenschaftliche Forschungsprojekte, beispielsweise an Universitäten, oder für Erwachsenenbildungseinrichtungen zu spenden, und diese Spenden sind absetzbar. Es ist auch möglich, für Schulen oder Bildungsprojekte im Ausland zu spenden, auch das ist steuerlich absetzbar. Aber für Bildungsprojekte im Inland beziehungsweise für Kindergärten und Schulen geht das nicht. Unser Antrag würde es auch umfassen, dass es eine KESt-Befreiung für Spenden zugunsten von bildungsfördernden Maßnahmen bei Stiftungen gibt.
Durch diese Regelung verhindern Sie natürlich das Engagement von vielen Privaten und die Lukrierung von privaten Mitteln in das System. Die Umsetzung wäre wichtig. Sie gründen jetzt zwar eine Arbeitsgruppe, aber wir wissen, dass das ganz viele Themenfelder umfassen wird, und wir wissen auch, dass das mit einer Arbeitsgruppe, auch wenn die Motivation besteht, das rasch umzusetzen, natürlich sehr lange dauern wird.
Die Coronakrise, die Pandemie hat gerade im Bereich Kinder und Jugendliche ganz vieles offengelegt. Ganz vieles ist notwendig, und es ist notwendig, es jetzt zu tun. Die Vorschläge von den verschiedensten Stakeholdern, von den verschiedensten Initiatoren liegen längst am Tisch. Sie müssten sie einfach nur aufgreifen und umsetzen, ins Tun kommen und nicht warten, bis wieder Ergebnisse von einer Arbeitsgruppe da sind, denn es betrifft Kinder und Jugendliche, die es jetzt brauchen und nicht erst in ein paar Jahren. (Beifall bei den NEOS.)
14.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich auf die letzten Redebeiträge dann gern auch noch kurz eingehe, möchte ich vielleicht insgesamt zu den Steuermaßnahmen, die jetzt im Fokus dieser Tagesordnungspunkte stehen, Folgendes sagen: Unser oberstes Ziel in der Pandemie war es natürlich zuerst einmal, Menschenleben zu retten, und das hat bis heute natürlich immer noch allerhöchste Priorität. Dann kommt als zweiter Punkt dazu, dass es entscheidend ist, Arbeitsplätze zu retten, Arbeitsplätze zu sichern, zu schauen, wie Unternehmen vor der Insolvenz bewahrt werden können. Auch wenn es zum Teil gerechtfertigte Kritik an so manchen Maßnahmen gegeben hat und immer wieder gibt – das ist klar, das müssen wir auch aufnehmen –, können wir trotzdem, glaube ich, schon eine Zwischenbilanz ziehen und sagen, dass aus heutiger Sicht die Pandemie von der Republik Österreich bisher sehr gut gemeistert worden ist. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir haben aber natürlich Herausforderungen, überhaupt keine Frage. Die Pandemie ist nicht vorbei, Kollege Matznetter, selbstverständlich, da haben Sie recht. Wir werden natürlich auch weiterhin als Bundesregierung alles tun, um Arbeitsplätze zu sichern, um den Standort entsprechend zu sichern, um die Unternehmen auch weiterhin gut durch diese Krise zu führen.
Wir haben an Coronahilfen ja bisher schon über 42 Milliarden Euro ausbezahlt oder zumindest rechtsverbindlich zugesagt. Diese Hilfen haben Existenzen gerettet, und es ist natürlich auch eine Selbstverständlichkeit – auch aus diesem Grund –, dass wir diese Hilfen weiterführen werden (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen) und gerade in der so wichtigen Vorweihnachtszeit die Betriebe unterstützen und die Ausfälle aufgrund der notwendigen Schließungen kompensieren werden.
Wir haben daher die Zuschussinstrumente, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und mit denen die Unternehmen schon vertraut sind – das ist ja auch so eine Sache: wie viel Vertrauen habe ich in gewisse Maßnahmen, wie sehr bin ich sie schon gewohnt? –, diese Maßnahmen verlängert. Wir haben sie aber den aktuellen Erfordernissen angepasst. Das ist, glaube ich, auch ganz entscheidend, dass wir eben aus Fehlern lernen und diese Maßnahmen treffsicherer gestalten. Das ist ein ständiger Prozess, und daran arbeiten wir jeden Tag. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Nur um ein Beispiel zu nennen, wie wir gelernt haben: Wir haben seit letzter Woche den Ausfallsbonus vorgezogen, damit eben die ersten Gelder noch vor Weihnachten fließen können. Das ist, glaube ich, auch ein ganz entscheidender Punkt und zeigt auch, wie wir schon immer wieder flexibel auf die Herausforderungen und Anmerkungen und gut gemeinten Ratschläge entsprechend reagieren.
Die zur Debatte stehenden Anträge betreffen eine Fülle von anderen Hilfsmaßnahmen, die von den Vorrednern, insbesondere von Abgeordnetem Kopf, ja auch bereits im Detail dargestellt wurden. Viele dieser Maßnahmen bauen auf jenen auf, die wir im Verlauf der Pandemie erfolgreich implementiert haben. Selbstverständlich lernen wir aus diesen Erfahrungen. Wir versuchen eben, diesen Instrumentenkoffer, den wir zur Verfügung haben, ständig zu verbessern. Das ist, glaube ich, im Großen und Ganzen auch sehr, sehr gut gelungen. Darum hoffe ich natürlich auch, dass es eine breite Zustimmung für die vorliegenden Anträge gibt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Zwei Sätze zu meinen VorrednerInnen – wir hatten ja auch schon die Möglichkeit, persönlich über diese Dinge zu sprechen –: Bei den Zielen, die in diesen Anträgen formuliert sind, liegen wir im Prinzip ja nicht auseinander – zumindest nicht weit auseinander. Die
Begünstigung von Spenden ist natürlich etwas, das sich sehr viele Organisationen – übrigens nicht nur im Bildungsbereich, sondern auch in vielen anderen Bereichen, auch in wichtigen Zukunftsfeldern, das ist klar – wünschen. Es muss daher immer auch eine klare Abgrenzung getroffen werden. Es ist, glaube ich, bei all diesen Überlegungen schon entscheidend, welche Maßnahmen tatsächlich förderungswürdig sind, welche nicht und welche praktischen Auswirkungen das mit sich bringt. Ich glaube, diese Praxisbezogenheit und Praxisnähe ist gerade in diesem Bereich ganz entscheidend. Da gibt es schon noch einige Fragen, einige Dinge zu klären. Jetzt kann man immer sagen: Arbeitsgruppen, das dauert zu lange! – Ja, aber wir werden uns natürlich bemühen, dass das so schnell wie möglich zu einem Abschluss kommt. Wie gesagt, ich glaube, inhaltlich liegen wir da nicht weit auseinander.
Wenn ich zu den gemeinnützigen Stiftungen dann schlussendlich auch noch etwas sagen darf: Wir bekennen uns – übrigens auch im Regierungsprogramm – zu einer Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts insgesamt. Das ist im Regierungsprogramm enthalten. Wir setzen natürlich das um, was wir uns im Regierungsprogramm vorgenommen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
15.02
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Graf. – Bitte.
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauer! Meine Vorredner haben ja bereits die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen des Covid-19-Pakets erwähnt. Die Maßnahmen decken dabei viele Bereiche ab. Ich möchte aber auf drei wesentliche Bereiche noch einmal kurz eingehen.
Das Erste sind die Steuerstundungen. Da können die Betriebe eine Stundung der Abgabenpflicht beantragen – ein ganz wesentlicher Beitrag, gerade jetzt in dieser Zeit. Auch die Rückzahlung von Gutschriften kann trotz einer beantragten Stundung beantragt werden. Betriebe, die jetzt bereits in einem Auszahlungsmodell der Ratenzahlung sind, können für den Zeitraum von 22. November 2021 bis 31. Jänner 2022 von den Stundungszinsen befreit werden.
Der zweite wesentliche Bereich sind die Arbeitsplatzpauschalen für Selbstständige im Jahr 2022 – eine langjährige Forderung des Wirtschaftsbundes. Kollege Kopf hat es schon erwähnt: Bis dato konnten Selbstständige nur einheitliche Wohneinheiten als Arbeitsplatz abschreiben. Nun ist aber die Arbeitswelt, wie wir sie heute kennen, eine andere, und es ist eine Tatsache, dass wir inzwischen sehr viel Zeit zu Hause verbringen. Oft wird der Küchentisch oder der Essplatz sozusagen unser Arbeitsplatz, und daher werden wir die teilweise betriebliche Nutzung einer Wohnung bei den Betriebsabgaben entsprechend geltend machen können.
Der dritte wesentliche Bereich sind die steuerfreien Weihnachtsgutscheine für Arbeitnehmer. Ein Highlight in jedem Jahr sind eigentlich die Weihnachtsfeiern in den Betrieben. Wir haben sie letztes Jahr leider nicht machen können, heuer werden sie leider auch ausfallen. Da bieten wir die Möglichkeit, dass statt der Weihnachtsfeier, um unseren Mitarbeitern die Wertschätzung zu zeigen, steuerfrei 365 Euro zur Auszahlung gebracht werden können. Es ersetzt zwar nicht die Weihnachtsfeier – das ist in den Betrieben immer so ein Ritual, bei dem man sich auch näher kennenlernt –, aber es kommt einer Wertschätzung sehr nahe.
Diese Wertschätzung möchten wir unseren Mitarbeitern noch stärker zeigen, und zwar in Form einer steuerfreien Coronaprämie. Daher bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2080/A
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:
„2a. § 17 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 werden nach der Wortfolge „Beiträge im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 1“ ein Beistrich sowie die Wortfolge „das Arbeitsplatzpauschale gemäß § 4 Abs. 4 Z 8“ eingefügt.
b) In Abs. 3a werden nach der Wortfolge „Beiträge gemäß § 4 Abs. 4 Z 1“ ein Beistrich sowie die Wortfolge „das Arbeitsplatzpauschale gemäß § 4 Abs. 4 Z 8“ eingefügt.“
2. Z 4 (§ 124b) wird wie folgt geändert:
a) Die Novellierungsanordnung b) erhält die Bezeichnung „c)“ und es wird die Wortfolge „Ziffern 377 und 378“ durch die Wortfolge „Ziffern 377 bis 382“ ersetzt.
b) Nach der Novellierungsanordnung a) wird folgende Novellierungsanordnung b) eingefügt:
„b) In Z 350 lit. a wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
,Ebenso sind derartige Zulagen und Bonuszahlungen die bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden bis 3 000 Euro steuerfrei.‘“
c) Z 378 lautet:
„378. § 4 Abs. 4 Z 8 und § 17 Abs. 1 und 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 sind erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.06
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz,
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2080/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Transparenzdatenbankgesetzes 2012, das COVID-19-Zweckzuschussgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert werden (1185 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:
„2a. § 17 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 werden nach der Wortfolge „Beiträge im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 1“ ein Beistrich sowie die Wortfolge „das Arbeitsplatzpauschale gemäß § 4 Abs. 4 Z 8“ eingefügt.
b) In Abs. 3a werden nach der Wortfolge „Beiträge gemäß § 4 Abs. 4 Z 1“ ein Beistrich sowie die Wortfolge „das Arbeitsplatzpauschale gemäß § 4 Abs. 4 Z 8“ eingefügt.“
2. Z 4 (§ 124b) wird wie folgt geändert:
a) Die Novellierungsanordnung b) erhält die Bezeichnung „c)“ und es wird die Wortfolge „Ziffern 377 und 378“ durch die Wortfolge „Ziffern 377 bis 382“ ersetzt.
b) Nach der Novellierungsanordnung a) wird folgende Novellierungsanordnung b) eingefügt:
„b) In Z 350 lit. a wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Ebenso sind derartige Zulagen und Bonuszahlungen die bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden bis 3 000 Euro steuerfrei.““
c) Z 378 lautet:
„378. § 4 Abs. 4 Z 8 und § 17 Abs. 1 und 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 sind erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.“
Begründung
Zu Z 1 und Z 2 lit. c) (§ 17 Abs. 1 und 3 bzw. § 124b Z 378):
Das in § 4 Abs. 4 Z 8 neu eingeführte Arbeitsplatzpauschale soll auch im Rahmen der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 und der Kleinunternehmerpauschalierung gemäß § 17 Abs. 3a als zusätzliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.
Zu Z 2 lit. a) (Novellierungsanordnung 4. c) (vormals 4. b)):
Durch den Einschub der Novelle von § 124b Z 350 lit. a kommt es zu einer Änderung der Bezeichnung der Novellierungsanordnung. Zudem soll ein Redaktionsversehen beseitigt werden.
Zu Z 2 lit. b) (§ 124b Z 350 lit. a):
Mitarbeiter, die aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krisensituation im Kalenderjahr 2021 Außergewöhnliches geleistet haben und dafür von ihren Arbeitgebern extra belohnt werden, sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen – wie schon im Kalenderjahr 2020 – bis zu einem Betrag von 3 000 Euro steuerfrei erhalten können. Die Zahlungen dürfen üblicherweise bisher nicht gewährt worden sein und ausschließlich zum Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit COVID-19 stehen. Wurde 2020 eine steuerfreie Zahlung aufgrund dieser Bestimmung ausbezahlt, steht dies einer steuerfreien Auszahlung für 2021 nicht entgegen. Belohnungen die aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen gezahlt werden sind nicht steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung soll weiters sein, dass diese Zahlungen bis Februar 2022 geleistet werden.
Aufgrund der Regelung in § 124b Z 350 lit. a sind derartige Zulagen und Bonuszahlungen bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Einkommensteuerbefreiung auch vom Dienstgeberbeitrag nach dem FLAG 1967 und der Kommunalsteuer befreit.
Diese Begünstigung stellt auch eine Entlastungsmaßnahme im Rahmen der ökosozialen Steuerreform dar. Damit derartige Zulagen und Bonuszahlungen jedoch zeitnah gewährt werden können, wird diese Steuerbefreiung vorgezogen und in dieses Gesetzespaket aufgenommen.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr, das Wort steht bei Ihnen, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf den Antrag meiner KollegInnen aus der Opposition, der NEOS, betreffend Spendenabsetzbarkeit und Gemeinnützigkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausbildung eines Menschen beeinflusst ganz wesentlich die Chancen, die die Menschen im Leben ergreifen können. Eine gute Ausbildung – das wissen wir alle – beginnt bei den Bildungseinrichtungen für die Kleinsten, also bei den Kinderkrippen, und das zieht sich durch das ganze Leben. Die Worte lebenslanges Lernen gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Jetzt wissen wir aber auch, dass nicht alle Menschen den gleichen Zugang zu Bildung haben, und nicht alle Menschen und alle Eltern können ihren Kindern jene Unterstützung zukommen lassen, die sie brauchen würden – sei es finanziell, sei es durch Hilfe beim Lernen. Manche Kinder können schwerer begeistert werden, manche haben vielleicht Verständnisprobleme, benötigen besondere Förderung. Im Bildungssystem – da gebe ich Ihnen, sehr geehrte KollegInnen von den NEOS, gerne recht – gibt es durchaus Verbesserungsbedarf. Es fehlt zum Beispiel immer noch der Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungs- und -betreuungsplatz. Somit hängt bereits der Einstieg in die Bildung bei manchen Kindern von Zufällen ab.
Eine verschränkte gemeinsame Ganztagsschule, in der Kinder besonders gut gefördert werden könnten, haben wir in Österreich immer noch nicht. Stattdessen werden in Österreich jedes Jahr Millionen für Nachhilfeunterricht ausgegeben. Das müssen sich Eltern aber auch leisten können. Bildung und Lebenschancen sollten nicht von der Geldtasche der Eltern abhängig sein.
Sie, werte KollegInnen von den NEOS, wollen mit diesen Anträgen nun einerseits steuerliche Maßnahmen erreichen, um private Mittel für Bildung zu mobilisieren, und andererseits Spendenbegünstigungen für gemeinnützige Stiftungen. Alle Maßnahmen, die zu Chancengleichheit bei der Aus- und Weiterbildung führen, sind grundsätzlich zu begrüßen. Ob dies allerdings durch Steuerbegünstigungen für reiche Spender umgesetzt werden kann, ist fraglich. (Beifall bei der SPÖ.)
Für mich und für die SPÖ ist Bildung ganz eindeutig eine staatliche Aufgabe. Da braucht es Reformen, da braucht es Geld, da braucht es eine Entideologisierung. (Ruf: Ja, das braucht’s! – Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Scherak.) Die Möglichkeiten hinsichtlich Bildung dürfen nicht von privaten Spendern, nicht von privaten Geldern abhängen. (Beifall bei der SPÖ.) Dadurch könnte es – und das befürchte ich – zu einem noch stärkeren Auseinanderdriften von Bildungsangeboten für alle und privat gesponserten – wie es dann oft heißt – Eliteeinrichtungen kommen. Wir dividieren ja die Gesellschaft so schon auseinander. (Abg. Loacker: Eliten?! Jesus Maria! – Abg. Scherak: ... Marx!)
Wir als SPÖ stehen für ein gutes öffentliches Bildungsangebot in allen Bereichen, das allen gleichermaßen Chancen bietet. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Chance, durch gute Bildung ein gutes Leben führen zu können, müssen sich alle in Österreich lebenden Menschen erwarten können, daher können wir diesen Anträgen nicht nähertreten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wurm: Bravo, Selma!)
15.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schwarz. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Der sieht das hoffentlich ähnlich!)
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Der sieht das gar nicht so unähnlich, aber er wird sich zu etwas anderem äußern. (Abg. Scherak: Ist auch Marxist! – Heiterkeit des Redners.)
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz auf das Abgabenänderungsgesetz eingehen. Da sind aus meiner Sicht vier besonders positive Punkte drinnen, die zwar alle schon erwähnt worden sind, die ich aber trotzdem noch einmal anführen möchte: das Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige, eine Entbürokratisierung und eine Unterstützung für Selbstständige, die zu Hause arbeiten; die steuerfreien Einkaufsgutscheine, die jetzt einmalig auf 365 Euro erhöht worden sind, weil die Weihnachtsfeiern ausfallen; die steuerfreien Essensgutscheine, die jetzt auch in Anspruch genommen werden können, wenn man bestellt und zu Hause isst; und viertens werden durch den Abänderungsantrag von Karlheinz Kopf und mir, den Kollegin Graf gerade eingebracht hat, Boni bis 3 000 Euro, die im Zusammenhang mit Corona ausgezahlt werden, steuerfrei.
Ich möchte aber noch kurz auf den Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Matznetter eingehen, der gerne hätte, dass die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie auf 5 Prozent, die ja im Jänner ausgelaufen wäre, verlängert wird. Ich habe letzte Woche mit Expertinnen und Experten darüber gesprochen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Die einhellige Meinung war, es war eine akzeptable Lösung zu Beginn, um quasi schnell auf diese Krise zu reagieren, aber alle haben davon abgeraten, diese Senkung zu verlängern. (Abg. Leichtfried: War das der Loacker, der Experte?)
Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, wissen Sie, wer Ihrem Antrag auch nicht zustimmen würde? – Das ist ein ehemaliger Staatssekretär im Finanzministerium, ein gewisser Herr Dr. Christoph Matznetter. Der hat nämlich bei der Einführung der Regelung im Juni 2020 gesagt: „Es wird sich herausstellen, dass von der Mehrwertsteuersenkung der Wirt ums Eck vergleichsweise wenig hat, während McDonalds oder Starbucks ordentlich profitieren.“ (Abg. Hörl: Hört! Hört! – Abg. Matznetter: Völlig korrekte Aussage! Das glaub’ ich immer noch!)
Unsicher ist die Sache auch noch: Wenn die EU diese Senkung nicht genehmigt, dann müssen die Wirte sogar nachträglich Steuern nachzahlen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Matznetter: McDonald’s hat profitiert! – Abg. Haubner: Herr Matznetter, es wird nicht besser, wenn du so schreist! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Kollege Kopf hat von Krokodilstränen gesprochen. Das sage ich jetzt nicht. Ich würde nur empfehlen, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller von der SPÖ auch einmal ein Gespräch mit diesem Herrn Dr. Matznetter führen. Vielleicht ziehen Sie den Antrag ja dann auch zurück. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
15.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
15.13
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Bevor ich mit meiner Rede beginne, in der es natürlich vor allem auch darum geht, dass hier von meiner Kollegin Martina Künsberg und mir sehr, sehr wichtige Anträge zum Thema Spendenbegünstigung, Begünstigungen für Bildungseinrichtungen sowie für Stiftungen, die wirklich Gutes tun, eingebracht wurden, möchte ich schon noch ein Wort in Richtung Kollegin Yildirim verlieren, die gebeten hat, hier unideologisch zu agieren.
Frau Kollegin, es geht darum, private Mittel zu mobilisieren, um Gutes zu tun; deswegen wollen wir das. Wenn Sie das ideologisch nennen, dann weiß ich wirklich nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Ich meine, das ist ja Marxismus pur, was Sie hier betreiben! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Yildirim.)
Ich finde es sehr schön, Herr Finanzminister, dass Sie gesagt haben, dass Sie das jetzt sehr schnell vorantreiben wollen, denn was passiert im Augenblick? Wir haben zum Beispiel den Antrag zum Thema Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen, den ich hier eingebracht habe, bereits letztes Jahr eingebracht. Warum haben wir das gemacht? – Weil im Augenblick vorgesehen ist, dass dieses Gesetz stets nur ein Jahr lang gilt und immer wieder verlängert wird. Das ist falsch. Warum ist es falsch? – Aus dem einfachen Grund, weil Stiftungen und auch private Mäzene oder Menschen, die es sich leisten können, Geld für das Gute zu geben, und das auch tun – das ist nichts Böses, meine Damen und Herren –, betreffend dieses Geld langfristig planen und dieses anlegen können sollen. Wir wollen ja nichts anderes, als rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die uns mit Deutschland und der Schweiz gleichstellen und uns das ermöglichen, was diese Länder jeden Tag machen. (Zwischenruf des Abg. Lercher.) Deswegen bitten wir Sie da wirklich, sehr rasch ins Tun zu kommen, und wir werden Sie dann natürlich an Ihren Taten messen.
Worauf ich auch noch eingehen möchte, ist dieses Antrags- und Gesetzeskonglomerat, das wir von der ÖVP, von Kollegen Schwarz und von Kollegen Kopf, bekommen haben, in dem sich wieder einmal unglaublich viele Pakete befinden. Wir hatten das – Kollege Kopf nickt schon – nicht zum ersten Mal. Es werden einfach ganz, ganz viele unterschiedliche Materien vermischt, dann kommt ein Initiativantrag in den Ausschuss, und es gibt nicht einmal eine öffentliche Begutachtung.
Ich sage jetzt nicht, dass alles darin schlecht war. Da sind sehr viele gute Dinge drinnen, etwa das Homeofficepaket – wir haben es schon von Kollegen Fuchs gehört –, die wir natürlich auch unterstützen; deswegen haben wir auch eine getrennte Abstimmung gefordert. Es sind aber auch einige Dinge wie zum Beispiel ein Bagatellgesetz drinnen, bei dem wir nicht mitgehen können, sodass wir dann dem gesamten Konglomerat nicht zustimmen werden.
Basierend auf den Erfahrungen der letzten Monate und Jahre, in denen es bei diesen Gesetzesvorlagen ja nicht nur einen Fauxpas, sondern wirklich mehrere Probleme gegeben hat, wäre es mir insgesamt schon wichtig, dass die tägliche Arbeit hier einfach wirklich professionell und hochqualitativ umgesetzt wird; deswegen sollte hier in Zukunft bitte wieder mit Begutachtungsverfahren gearbeitet werden. (Beifall bei den NEOS.)
Ein letzter Punkt noch, zu den Wirtschaftshilfen: Auch dieser Antrag wurde in letzter Minute eingebracht. Das ist ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehbar, denn es war ja absehbar, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Das führt natürlich auch zu Problemen für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der täglichen Arbeit. Dennoch werden wir diesbezüglich zustimmen – zähneknirschend, sage ich auch dazu –, weil es natürlich nur fair ist, dass Unternehmen geholfen wird, die aufgrund der derzeitigen Situation von der Bundesregierung wieder einmal geschlossen werden.
Ich sage aber auch, warum unsere Zustimmung nur zähneknirschend erfolgt. Herr Bundesminister, Sie haben es gesagt: Man kann die Maßnahmen mit der Zeit natürlich besser machen. Wir sind jetzt seit 21 Monaten in der Krise, und was ist nicht passiert? – Sie sind eben nicht besser gemacht worden. Diese Hilfen werden wieder nicht zielführend eingesetzt. Es wird nach wie vor Geld mit der Gießkanne ausgegeben, und das ist nach zwei Jahren ehrlich gesagt einfach nicht mehr nachvollziehbar.
Der zweite Punkt, der uns nicht gefällt, betrifft die Tatsache, dass diese Regelungen immer in letzter Sekunde daherkommen. Auch jetzt sind es wieder die Steuerberater, die am geschäftigsten sind, nur damit sie für ihre Unternehmerinnen und Unternehmer wieder alle Hilfen umsetzen können.
Der dritte Punkt betrifft natürlich die Cofag. Wieder ist die Cofag mit der Auszahlung dieser Mittel betraut. Das heißt, dass das Geld wieder am Parlament vorbeigeschwindelt wird. Es ist schlicht und einfach intransparent, was mit diesen Geldern passiert. (Zwischenruf des Abg. Zarits.)
Jetzt kann man natürlich sagen: Das ist das Parlament, okay, aber die andere Sache ist – und das ist ganz, ganz wichtig –, dass kein Unternehmer einen Bescheid bekommt. Warum ist das so? – Ich wage zu behaupten: weil die Regierung sich vor den vielen Klagen fürchtet, die ihr sonst drohen würden. Man schützt sich vor den Klagen der Unternehmerinnen und Unternehmer, da diese nämlich privat klagen müssten, und das kann sich, meine Damen und Herren, nach dieser Pandemie fast keiner mehr leisten. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
15.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte sehr. (Abg. Hörl: Jetzt bin ich gespannt!)
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen und meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Ganz kurz zur Rede von Frau Kollegin Doppelbauer: Ich habe mir immer gedacht, wenn schnell und unkompliziert geholfen und abgewickelt wird, dann ist das eigentlich ein Schwerpunktthema der NEOS. Anscheinend muss es aber kompliziert sein (Abg. Doppelbauer: Dann macht es doch gescheit!), sollen die Unternehmer lange aufs Geld warten. Die Deutschen haben gesagt: Die Österreicher haben es klüger gemacht, sie haben es schneller gemacht. Bitte, wenn ihr es mir nicht glaubt, dann glaubt es den deutschen Kollegen! Die würden es heute auch so machen, wie wir Österreicher es gemacht haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Bei den Tagesordnungspunkten, die wir jetzt behandeln, geht es eigentlich um nichts anderes als um die Verlängerung der Hilfen; zumindest haben wir die Hilfen, die ausgelaufen wären, aufgrund des Lockdowns, den wir jetzt Ende November und Dezember gehabt haben, bis Ende des Jahres verlängert. Wir alle, Unternehmer und Unternehmerinnen, die zuschauen, wissen, wie, mit welchen Hilfen diese Regierung geholfen hat. Wir wissen nicht, was uns die Pandemie noch bringen wird. Es gibt bestehende Pakete, die nur wieder aus der Lade zu ziehen sind. Österreich hat schneller und besser geholfen als die meisten EU-Länder. Wenn man mit den Unternehmern redet, bekommt man dort auch die Bestätigung.
Ein paar Sätze zu Kollegen Matznetter, zu diesem Antrag, der gerade von dir hier eingebracht worden ist: Wir haben ja zwölf Jahre mit der SPÖ zusammengearbeitet und ich kenne die SPÖ-Wirtschaftspolitik. Da gibt es eigentlich nur eines: Die Unternehmer haben mehr Steuern zu zahlen, die Unternehmer haben eine Vermögensteuer zu zahlen, sie haben die Erbschaftssteuer zu zahlen. (Zwischenruf der Abg. Herr.) – Das wäre der
Todesstoß für die Tourismusbetriebe. Als wir vor eineinhalb Jahren die Mehrwertsteuersenkung beschlossen haben, hat die SPÖ – genau mit den Worten, die mein Kollege Schwarz vorhin erwähnt hat – gesagt: keinen Millimeter Hilfe für die Tourismusbetriebe! Ihr habt da dagegengestimmt.
Eines könnt ihr mir aber glauben – und auch ihr, liebe Touristiker und Touristikerinnen, die ihr zuhört –: Ihr wisst, welche Hilfen es von dieser Regierung in den letzten Jahren, zumindest im letzten Jahr, in der Coronazeit, gegeben hat. Andere Länder beneiden uns zum Teil dafür. Ihr von der SPÖ habt ganz schwerpunktmäßig davon gesprochen, dass die Tourismuswirtschaft überfördert wurde – und heute kommt ihr mit einem solchen Antrag, mit einer solchen Frotzelei hier heraus. Das ist nicht ernst zu nehmen.
Eines kann ich auch ganz klar sagen: Herr Finanzminister, es ist im Tourismus immer geholfen worden. Wir wissen halt nicht, was die Pandemie uns im nächsten Jahr bringt. Wenn sie uns wirklich wieder so wehtut, wie es in der Vergangenheit schon der Fall war, wird diese Regierung mit unserem Finanzminister die Betriebe und auch den Arbeitsmarkt wieder ordentlich unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Fakt ist, dass wir in dieser schwierigen Zeit weniger Konkurse und weniger Privatkonkurse gehabt haben. Wenn das nicht ein Erfolgskonzept ist, dann weiß ich es nicht. Gebt doch einmal zu, dass diese Regierung gut gearbeitet hat! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Matznetter hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. (Oje-Rufe bei der ÖVP.) Ich hoffe, es ist eine. Ich rechne es auf die Redezeit an, wenn es keine ist. – Bitte. (Abg. Matznetter – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nein, außerhalb der Redezeit!)
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung machen. Kollege Obernosterer hat behauptet, die SPÖ sei stets für eine höhere Besteuerung der Unternehmerinnen und Unternehmer (Abg. Obernosterer: Stimmt ja wohl!), und führt dabei die Vermögensteuer an.
Ich berichtige tatsächlich: Nein, im Gegenteil, wir haben für Millionäre und für Großkonzerne mehr Steuern gefordert und für die Kleineren die Entlastung. (Abg. Kopf: Wo ist die tatsächliche Berichtigung? – Abg. Eßl: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Die Erhöhung beschließt ihr jetzt durch Sitzenbleiben bei der Abstimmung meines Antrages. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haubner: Es wird nicht richtiger! Das war keine tatsächliche Berichtigung! – Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)
15.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Kein Kommentar, oder?
Nächster Redner ist Kollege Einwallner. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Finanzminister! Frau Ministerin! Ich nehme auf den Tagesordnungspunkt 24 Bezug, in dem mittels Initiativantrag die Fortschreibung von finanziellen Unterstützungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sichergestellt werden soll, um ihnen bei der Krisenbewältigung zu helfen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen ganz deutlich, dass die Pandemie noch lange nicht vorbei ist und uns noch ein ganzes Stück weit begleiten wird.
Natürlich geht es bei solchen Hilfen immer darum, wie sie finanziell ausgestattet und in der Abwicklung ausgestaltet sind und ob sie auch tatsächlich praktikabel sind. Da liegen
unsere Kritikpunkte und da sehen wir die großen Defizite, die wir nach wie vor bemängeln – etwa einen bürokratischen Aufwand, der die Unternehmerinnen und Unternehmer eher hemmt, als dass ihnen geholfen wird. Bei unserem allergrößten Kritikpunkt hoffen wir auch ein bisschen auf einen Paradigmenwechsel, Herr Finanzminister: dass das alles – intransparent und ohne parlamentarische Kontrolle – über die Cofag abgewickelt wird, und da geht es um ein Paket von mittlerweile 19 Milliarden Euro. Das geht so einfach nicht, das halten wir für falsch. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie haben hier bei Ihrer Antrittsrede vor einer Woche auf Ihre Vorarlberger Tugenden verwiesen. Ich füge denen jetzt noch zwei, drei hinzu, die, glaube ich, sehr, sehr hilfreich wären.
Das eine ist möglichst wenig Bürokratie – etwas, was wir in Vorarlberg versuchen zu leben. In diesem Fall müssen wir das Bürokratiemonster Cofag herausnehmen und schauen, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer Luft zum Atmen haben und dass die Hilfen endlich funktionieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Zweite ist Transparenz. Auf Transparenz legen wir ganz viel Wert. Diese Cofag ist nach wie vor eine Blackbox – eine Blackbox mit 19 Milliarden Euro drinnen. Das ist etwas, was sicherlich nicht zu den Vorzeigetugenden gehört, die wir ja sonst so schätzen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn Sie oder auch Herr Kollege Obernosterer mir nicht glauben, dass das nicht funktioniert: Sie finden das ganz aktuell in den Medien. Ihr Wirtschaftsbundfreund Mario Pulker hat Ihnen gestern im „Kurier“ ausgerichtet, dass die Abwicklung in der Cofag nicht funktioniert. Das größte Problem ist, dass die finanziellen Hilfen zu spät kommen. Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind mit Konkursanträgen konfrontiert, weil die Hilfen nicht kommen, und das verunsichert natürlich.
Es ist zwar nett, wenn es Herrn Kollegen Kopf schmerzt, dass man diese Verlängerung der Halbierung der Umsatzsteuer heute nicht durchkriegt, aber davon, dass man sagt, es schmerzt uns sehr, haben die Unternehmer und Unternehmerinnen sehr wenig. Offenbar blockieren da die Grünen. Es schaut ja fast so aus, als ob der Schwanz mit dem Hund wackelt. Oder anders gesagt: Die Grünen wackeln ein bisschen mit der ÖVP, und Sie sitzen wie gelähmt da. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Da hoffen wir, dass es ein bisschen mehr Mut gibt. Stimmen Sie unserem Antrag zu, dann geht es den Unternehmen in unserem Land besser! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ)
15.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Aufgrund der umfangreichen Abänderungsanträge zu TOP 23 und der vereinbarten geblockten Abstimmungen verlege ich die Abstimmung über TOP 21 bis 24 auf nach der Abstimmung über TOP 30 und fahre somit in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ÖBB-Rahmenplan 2022-2027 (III-477/1193 d.B.)
26. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1144 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird (1195 d.B.)
27. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1158 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz – BFinG geändert wird (1196 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 25 bis 27, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung ist verzichtet worden.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bei ihm steht das Wort.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Frau Minister! Geschätzte Damen und Herren! Es geht jetzt um das Thema Infrastruktur in Österreich, unter anderem auch um den ÖBB-Rahmenplan, der heute beschlossen wird. Es gibt eine Strecke im Zentralraum Kärnten, die da leider sträflich vernachlässigt wird.
Frau Minister, ich habe bei Ihrem Agieren in den letzten Wochen immer mehr das Gefühl, Sie leben immer noch bei Global 2000 und sind noch nicht im Infrastrukturministerium angekommen. Schön langsam sollten Sie darüber nachdenken, wofür Sie Ihr Geld bekommen und wen Sie zu vertreten haben, nämlich die österreichische Wirtschaft und nicht NGOs. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Bahnprojekt Koralmbahn und zu der Baltisch-Adriatischen Achse: Es gibt mittlerweile einen EU-Korridor, der eben im Baltikum beziehungsweise im derzeitigen Ausbaustadium in Polen beginnt und über den Semmering und die Koralmbahn die Ostsee mit der Adria verbinden soll, im Zentralraum von Kärnten haben wir jedoch einen infrastrukturellen Herzinfarkt. Das heißt, dort verengt sich die Bahntrasse zwischen Klagenfurt und Villach auf eine Eisenbahninfrastruktur, die 100 Jahre alt ist, und es gibt 200 000 Menschen, die direkt davon betroffen sind. Es gibt eine massive Belastung aufgrund der steigenden Zahl von Zügen, die natürlich kommen wird, und wir haben bis jetzt keine Lösung dafür. Wir brauchen im Zentralraum auf jeden Fall einen Bypass. Das heißt, es braucht zumindest für den Güterbahnbereich einen eigenen Korridor, und es braucht Lärmschutz für die betroffenen Bürger, die dort leben.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Planung und Errichtung einer Güterbahntrasse sowie Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Kärntner Zentralraum vor dem Bahnlärm“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, ein Bekenntnis zum Neubau einer Güterverkehrseisenbahnstrecke zwischen Klagenfurt und Villach, durch die Aufnahme in den nächsten Rahmenplan, zur entsprechenden Sicherung der Finanzierung der weitergehenden Planungen im Korridor Wörthersee-Nord, abzugeben. Ergänzend sind sofortige umfassende Lärmschutzmaßnahmen auf Bestandsstrecken nach WHO-Standards umzusetzen, inklusive Planung und Umsetzung der Knoten und
Umfahrung von Klagenfurt und Villach auf Basis der bereits vorliegenden Varianten-Untersuchungen.“
*****
Dann gibt es ein zweites wesentliches Infrastrukturprojekt, das Sie, Frau Minister, einfach gestoppt haben, und das ist aus verkehrstechnischer Sicht für uns alle – und auch für den ÖAMTC – ein Wahnsinn, nämlich die Verbindung zwischen der S 36 in der Steiermark und der S 37 im Klagenfurter Zentralraum.
Allein vom Jahr 2015 bis heute sind dort 17 Menschen zu Tode gekommen und es gab 283 Unfälle – und Sie stoppen dieses Projekt. Sie stoppen dort den Sicherheitsausbau, Sie stoppen den Ausbau einer Strecke, die schon lange geplant war und zu der der Auftrag zur Umsetzung auch schon bei der Asfinag ist – und das auch noch per Weisung.
Wir haben schon unseren zuständigen Landesrat, Herrn ÖVP-Landesrat Gruber, aufgefordert, gegen Sie rechtliche Schritte einzuleiten. Er hat ja eigentlich schon angekündigt, dass er das prüfen wird, und er hat eine Onlinepetition – das ist das Übliche, das die ÖVP macht; Sie machen dann immer eine Petition und lassen die Leute einmal unterschreiben, statt dass Sie selber handeln – gestartet, dass das auszubauen ist. Übrigens hat Frau Voglauer, die Abgeordnete von den Grünen, Folgendes gesagt: „Online-Petition der ÖVP zu Sicherheitsausbau ist ein schlechter Scherz“. Sie vergleicht das, was von der Ministerin gestoppt wurde und von Landesrat Gruber gefordert wird, also mit einem Faschingsscherz.
Deshalb bringe ich auch dazu einen entsprechenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der S 37 Klagenfurter Schnellstraße“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert
- mit der Umsetzung des Sicherheitsausbaues der S 37 sofort zu beginnen und“
- die an die ASFINAG gerichtete Weisung, keine weitere Ausschreibung für etwaige Bauphasen oder sonstige bauliche Vorbereitungsmaßnahmen bei der S 37 Klagenfurter Schnellstraße vorzunehmen, unmittelbar zu widerrufen und dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen weiteren – von der Bundesregierung verursachten – Bauverzögerungen bei der Fertigstellung der S 37 Klagenfurter Schnellstraße kommt.
*****
Ich hoffe, Frau Ministerin und auch Herr Finanzminister, Sie agieren im Sinne der Bevölkerung und bedenken, dass Menschen auf dieser Strecke auch in Zukunft Unfälle haben werden und vielleicht sogar zu Tode kommen werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.32
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Planung und Errichtung einer Güterbahntrasse sowie Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Kärntner Zentralraum vor dem Bahnlärm
eingebracht in der 137. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 16. Dezember 2021 im Zuge der Debatte zu TOP 25, Bericht des Verkehrsausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ÖBB-Rahmenplan 2022-2027 (III-477/1193 d.B.)
Im aktuellen ÖBB-Rahmenplan 2022-2027 wird zwar die Finanzierung der Fertigstellung der Koralmbahn fixiert, jedoch fehlen begleitende Maßnahmen.
Die Hochleistungsstrecke Wörtherseebahn und die zukünftige Koralmbahn führen mitten durch die Städte Klagenfurt am Wörthersee und Villach sowie die Wörtherseeregion und den Großraum Villach. Durch die geplante Inbetriebnahme der Koralmbahn Ende 2025 wird eine Zunahme des Güterverkehrs um 136 Prozent erwartet. Dementsprechend wird sich auch der Bahnlärm erhöhen. Die Belastung für die Anrainer von Klagenfurt bis Villach wird ein unerträgliches Ausmaß annehmen. Betroffen sind 200.000 Kärntnerinnen und Kärntner sowie die für Kärnten wichtige Tourismuswirtschaft. Es bedarf daher dringend umfassender Lärmschutzmaßnahmen und Sofortmaßnahmen für das Bahnlärmproblem.
Folgend Maßnahmen sind umzusetzen:
- Planung und Errichtung einer Güterbahntrasse im Kärntner Zentralraum und Aufnahme dieser in den ÖBB-Rahmenplan.
- Tempo 50-Beschränkung für Güterzüge im Ortsgebiet und Nachtfahrverbot für laute Güterzüge in der Schutzzone.
- Anpassung von bestehendem Lärmschutz und Errichtung neuer Hochleistungs-Lärmschutzwände.
- Einhaltung der Lärmgrenzwerte von 44 dB in der Nacht und 54 dB am Tag in der Schutzzone entsprechend der WHO-Bahnlärm-Richtlinie 2018.
- Einhaltung eines Fahrzeug-Spitzenlärmpegels von 80 dB für alle Loks und Waggons, wie beim LKW.
- Errichtung von Lärm-Messstationen.
Laut den WHO Environmental Noise Guidelines 20181 „wird für die durch Schienenverkehr bedingten Lärmbelastungen ein Richtwert von 54 dB Lden empfohlen, da Schienenverkehrslärm oberhalb dieses Wertes mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist. Für die nächtliche Lärmbelastung wird ein Lnight von 44 dB empfohlen, da nächtlicher Schienenverkehrslärm oberhalb dieses Wertes mit negativen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden ist.“
Die Grenzwerte nach der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordung (SchIV) liegen derzeit bei 65 dB am Tag (06.00-22.00 Uhr) und 55 dB in der Nacht (22.00-06.00 Uhr). Eine Pegeländerung um -10 dB wird vom menschlichen Ohr als Halbierung der Lautstärke empfunden.2
Das Ausmaß der Zunahme des Güterverkehrs und der damit verbundenen Lärmbelastung ist derzeit bereits konkret abschätzbar. Die Ergebnisse der Verkehrsprognose 2040 und des Zielnetzes 2040 abzuwarten, die frühestens in der 2. Jahreshälfte 2022 vorliegen werden, um erst dann nach einer Kosten-Nutzen-Analyse an vertiefende Planungen zu denken, ist daher aus verkehrsplanerischer Sicht weder erforderlich noch zielführend.
Jetzt zu handeln, die Lärmbelastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und umgehend Maßnahmen gegen diese zu ergreifen, ist nun oberstes Gebot der Stunde.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, ein Bekenntnis zum Neubau einer Güterverkehrseisenbahnstrecke zwischen Klagenfurt und Villach, durch die Aufnahme in den nächsten Rahmenplan, zur entsprechenden Sicherung der Finanzierung der weitergehenden Planungen im Korridor Wörthersee-Nord, abzugeben. Ergänzend sind sofortige umfassende Lärmschutzmaßnahmen auf Bestandsstrecken nach WHO-Standards umzusetzen, inklusive Planung und Umsetzung der Knoten und Umfahrung von Klagenfurt und Villach auf Basis der bereits vorliegenden Varianten-Untersuchungen.“
1 vgl. WHO Envoironmental Noise Guidelines 2018, Herausgeber: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Dez. 2020
2 https://infrastruktur.oebb.at/de/projekte-fuer-oesterreich/bahnstrecken/grossraum-wien/attraktivierung-verbindungsbahn/rund-um-die-planung/printproduktionen-attraktivierung-verbindungsbahn/dokument?datei=04d+VBB+Infomappe+-+Schall
+Stand+Oktober+2020.pdf
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Umsetzung der S 37 Klagenfurter Schnellstraße
eingebracht in der 137. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 16. Dezember 2021 im Zuge der Debatte zu TOP 25, Bericht des Verkehrsausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ÖBB-Rahmenplan 2022-2027 (III-477/1193 d.B.)
Im zur Debatte stehenden Verhandlungsgegenstand werden zwar Milliarden für den Ausbau der Bahninfrastruktur verplant, jedoch fehlen Alternativen zum geplanten Infrastrukturprojekt „S 37 Klagenfurter Schnellstraße.“
Bereits im Juni stoppte die Verkehrsministerin mit einem eigenartigen Schreiben vom 25.6.2021 des BMK an die ASFINAG jegliche weiteren baulichen Vorbereitungsmaßnahmen zur Fertigstellung der „S 37 Klagenfurter Schnellstraße“.
Der notwendige Sicherheitsausbau der St. Veiter Schnellstraße (S 37) bzw. der Friesacher Bundesstraße (B 317) insbesondere von St. Veit an der Glan bis hin zur steirischen Landesgrenze ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt zur Weiterentwicklung Kärntens.
Der Ausbau war laut Internetseite des BMK unter anderem „zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der S 37 Klagenfurter Schnellstraße im Bereich von St. Veit Nord bis Maria Saal geplant.“
(https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/strasse/infrastruktur/projekte/schnellstrassen/s37.html).
Weiters stand dort:
Der Verwaltungsgerichtshof hat am 29. November 2018 den Beschluss des Bundesververwaltungsgerichts wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Nach neuerlicher Prüfung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 27. März 2019 die Beschwerden gegen den Feststellungsbescheid abgewiesen und festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Von der ASFINAG werden nun für den Abschnitt St. Veit Nord – St.. Veit Süd die weiteren Verfahrens- und Planungsschritte auf Grundlage des eingereichten Projektes fortgeführt. Der Baubeginn wird derzeit im Herbst 2022 angestrebt.
Für den Sicherheitsausbau des südlich weiterführenden Abschnittes St. Veit Süd – Maria Saal der S37 Klagenfurter Schnellstraße werden derzeit Vorprojektsplanungen durchgeführt. Die Umsetzung dieses Abschnittes soll im Anschluss des Abschnittes St. Veit Nord – St.Veit Süd erfolgen.
Für den noch in den Zuständigkeitsbereich des Landes Kärnten fallenden nördlichen Abschnitt Friesach – St. Veit Nord der B 317 Friesacher Straße werden derzeit vom Land Kärnten und der ASFINAG Untersuchungen für einen raschen Sicherheitsausbau durchgeführt.
Das gesamte Projekt „S 37 Klagenfurter Schnellstraße“ mit der Strecke von Scheifling bis Knoten Klagenfurt/Nord wurde mit einem Beschluss des Nationalrates vom 29.3.2006 in das Bundesstraßengesetz 1971 aufgenommen.
Bereits im Jahr 2005 hat das Land Kärnten mit der ASFINAG und dem Bund vertraglich vereinbart hat, dass die S 37 und die B 317 von Klagenfurt über St. Veit bis hin zur steirischen Landesgrenze zu einer leistungsfähigen und sicheren „Schnellstraße“ ausgebaut werden sollen.
Am 1.12.2021 verkündete die Verkehrsministerin das aus ihrer Sicht endgültige Aus der Fertigstellung der „S 37 Klagenfurter Schnellstraße“.
In den schriftlich vorliegenden Schlussfolgerungen der „Evaluierung des Bauprogramms“ steht als Conclusio für die Fertigstellung:
Auf Basis der – auch bereits in der Evaluierung 2010 – vorliegenden Ergebnisse hinsichtlich Kosten, technischer Umsetzungsprobleme, Baudauer bzw. in Hinblick auf die Klima- und Ressourcenschonung ist auch weiterhin keine zweite hochrangige Straßenachse zweckmäßig. Die Planungen wären ruhend zu stellen.
Bezüglich des Sicherheitsausbaues des bestehenden Teils der S 37, dessen Baubeginn im Herbst 2022 hätte sein sollen, steht lapidar:
Der Sicherheitsausbau der S 37 auf Kärntner Seite ist nicht Gegenstand der Projektevaluierung.
Diese unzulässige Streichung des Ausbaues der B 317 durch die Bundesministerin bedeutet somit sowohl in Bezug auf die vertragliche Vereinbarung von 2005 als auch auf das Bundesstraßengesetz 2006 einen klaren Rechtsbruch.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert
• mit der Umsetzung des Sicherheitsausbaues der S 37 sofort zu beginnen und
• die „S 37 Klagenfurter Schnellstraße“ wieder in das ASFINAG-Bauprogramm aufzunehmen, und dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen weiteren - von der Bundesregierung verursachten - Bauverzögerungen bei der „S 37 Klagenfurter Schnellstraße“ kommt.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die beiden Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfurtscheller. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Ja, Herr Kollege Angerer hat es schon gesagt: Wir diskutieren jetzt den ÖBB-Rahmenplan für die Jahre 2022 bis 2027, also für ganze sechs Jahre, und dieser Rahmenplan stellt ein wirklich sehr ambitioniertes Programm dar – das muss er auch, denn die Schieneninfrastruktur ist in Österreich ja auch das Rückgrat für den öffentlichen Verkehr, und deswegen nehmen wir die nächsten sechs Jahre insgesamt 18,2 Milliarden Euro in die Hand, um dieses Rückgrat noch zu verstärken, noch mehr wachsen zu lassen, und natürlich auch, um die Bahn insgesamt noch attraktiver für ihre Kunden werden zu lassen.
Wir Österreicherinnen und Österreicher sind ja zwischenzeitlich sehr überzeugte Bahnfahrer und fahren im EU-Schnitt gesehen sehr viele Kilometer mehr mit der Bahn als die Menschen in den anderen EU-Ländern. Mittlerweile sind wir wirklich ein sehr gutes Vorbild geworden, daher ist es natürlich sehr wichtig, dass wir unser gutes Bahnnetz noch besser machen.
Als Tirolerin interessiert mich klarerweise hauptsächlich, was in Tirol mit diesem Geld geschehen wird. Ein sehr großer Teil fließt natürlich in den Bau des Brennerbasistunnels – mein Kollege Gahr wird dann auch noch sprechen und sagt sicher etwas zu diesem großen Tunnelprojekt.
Ich schaue jetzt noch auf das Tiroler Oberland, auf meinen Heimatwahlkreis, denn auch dort werden einige Dinge verbessert. Der Bahnhof in Imst soll umgebaut und ausgebaut werden. Das ist ein Bahnhof, den auch ich sehr oft benutze, und ich freue mich natürlich sehr, Frau Ministerin, dass dort gebaut wird – ich kann das nämlich wirklich beurteilen: Das ist ein sehr kleiner Bahnhof, an dem aber sehr viele Menschen in Züge einsteigen und wieder aussteigen, vor allem gibt es dort auch eine ganz große Parkplatznot. Also ich freue mich darauf, dass es dort Verbesserungen geben wird.
In einem Ort, der von Imst gar nicht so weit weg ist, nämlich in Schönwies, wird gleichfalls der Bahnhof umgebaut und verbessert, und – was aus meiner Sicht besonders wichtig ist – es werden Planungen für die Kapazitätsoptimierung im Tiroler Oberland aufgenommen. Wir haben ja nur eine eingleisige Strecke von Ötztal Bahnhof bis zum Arlberg, obwohl der Hauptbahnverkehr in Österreich eigentlich von Osten nach Westen verläuft und das ja auch jene Route ist, die am meisten befahren wird und sich auch finanziell rentiert. Trotzdem ist sie eben stückweise noch eingleisig, und da ist es unbedingt notwendig, dass zumindest zweigleisige Abschnitte hergestellt werden, damit eben noch mehr Züge fahren können und die Taktung verbessert werden kann. – Insgesamt ist das für Tirol also sehr erfreulich.
Vielen herzlichen Dank für die Bereitstellung des Geldes, Herr Finanzminister! Vielen Dank für die Planungen! Wir freuen uns auf das, was noch kommen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.35
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Margreiter. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe ZuseherInnen vor den Bildschirmen! Österreich wird zwar nicht das Land werden, in dem Milch und Honig fließen, aber wenn man sich die Pläne anschaut, könnte man fast sagen: Ja, Österreich wird das Land, in dem man so quasi via Flatrate, also Klimaticket, über die Schienen rollt.
Dieser Ausbauplan ist natürlich sehr ambitioniert, da sind sehr schöne Projekte dabei, es ist aber auch sehr viel Geld, das dafür in die Hand genommen wird: 18,2 Milliarden Euro sind ein wahnsinnig großer Betrag – und da setzt auch meine Kritik an. Wenn wir jetzt im Zeitraum von 2022 bis 2027 für den Bahnausbau so viel Geld vorsehen, möchte ich natürlich auch wissen, ob dieses Geld zielgerichtet ankommt, und da fehlt mir in diesem Rahmenplan doch, dass er mit Wirkungszielen verknüpft ist (Beifall bei den NEOS), dass wir überprüfen können, wie viel an Tonnage wir dank dieser Investitionen von der Straße auf die Schiene gebracht haben, wie viele Pendler wir vom fossil angetriebenen Pkw auf die Schiene gebracht haben. Ich denke, es wäre nicht allzu schwer, da solche Zielsetzungen zu formulieren.
Dazu kommen dann noch Punkte in der Umsetzung der Projekte. Wir wissen ja heute, wie schwierig solche Infrastrukturprojekte, speziell wenn sie über Bundeslandgrenzen hinweggehen, wenn sie nationale Bedeutung haben, im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbestimmungen umzusetzen sind, und ich denke, es wäre im Sinne eines effizienten Mitteleinsatzes, im Sinne der Kosteneinsparung höchst an der Zeit, dass man auch da die Rahmenbedingungen entsprechend anpasst – sprich: die Zuständigkeit für die nationalen Eisenbahnen beim Ministerium konzentriert, das UVP-Verfahren im dritten Abschnitt beim Bund konzentriert.
Natürlich ist mir bewusst, dass es da eine Föderalismusdiskussion geben wird, aber wenn wir andererseits einen nationalen ÖBB-Rahmenplan wirklich umsetzen wollen, dann müssen wir natürlich auch die Instrumente in die Hand bekommen und den Behörden in die Hand geben, dass diese nationale Umsetzung unabhängig von lokalen Befindlichkeiten möglich ist.
In diesem Sinn sind zwar die Ziele des Rahmenplans sehr zu begrüßen, aber wie gesagt fehlt es an wichtigen Parametern, um einen effizienten Mitteleinsatz auch tatsächlich zu garantieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
15.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Erasim. – Bitte sehr.
Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Vorrednerin und meine beiden Vorredner haben den heute zu beschließenden Rahmenplan ja schon gewürdigt und sind auch auf regionale Aspekte eingegangen. Als SPÖ unterstützen wir natürlich jeden dafür ausgegebenen Euro als Investition in den öffentlichen Verkehr. Wie teuer und langwierig solche Projekte und dieser Ausbau sind, erkennt man auch sehr gut anhand dieses Rahmenplans.
Auch wenn jährlich rund 3 Milliarden Euro in die Hand genommen werden – eine stolze Summe (Ruf: Bravo!) –, dürfen wir eines nicht vergessen: Als Abgeordnete aus dem Weinviertel, einer ländlichen Region im flächenmäßig größten Bundesland, weiß ich, dass es nach wie vor für viele, viele Menschen nicht möglich ist, auf das Auto zu verzichten. Ohnehin lange Pendlerwege werden oft zu direkten Martyrien.
Aber auch dort, wo es bestehende Schieneninfrastruktur gibt, herrscht noch lange nicht eitel Wonne: Verspätungen, defektes Wagenmaterial, wie zum Beispiel auf der Nordbahn, oder Bahnstreckenschließungen, wie beim Schweinbarther Kreuz, für dessen Öffnung ich auch schon seit vielen Jahren kämpfe, sind der Alltag für oft sehr leidgeplagte Pendlerinnen und Pendler. Diese wenden sich hilfesuchend an mich oder gründen gar Bürgerinitiativen oder starten Petitionen. Zwei dieser Petitionen, die ich vom Beginn an unterstützen konnte, sind jene betreffend den zweigleisigen Ausbau der Nordwestbahn – die Bezirke Korneuburg und Hollabrunn sind davon betroffen –, aber auch der Laaer Ostbahn im Bezirk Mistelbach; weil es dort fehlende Kreuzungsmöglichkeiten gibt, sind die Verspätungen sehr, sehr häufig.
Als erfreulich hervorheben möchte ich, dass es zumindest einmal die Planung für eines dieser beiden zweigleisigen Ausbauprojekte, nämlich für einen selektiven zweigleisigen Ausbau zwischen Stockerau und Retz, in diesen Rahmenplan geschafft hat. Ich verspreche Ihnen, Frau Bundesministerin, und vor allem den Menschen in meiner Region, sehr genau auf die weitere Entwicklung dieses Projektes zu achten. Ich werde hinsichtlich der Aussage im Ausschuss, dass ab 2027 mit dem Baubeginn dieser Weinviertler Lebensader zu rechnen ist, darauf ebenso sehr achten. Ich werde Sie – oder wer auch immer dann in der Verantwortung für dieses Ministerium steht – an dieses und an alle anderen Projekte, die ich heute erwähnt habe, von denen es viele über das Weinviertel hinaus im gesamten Bundesgebiet gibt, erinnern.
Vergessen wir bitte nicht auf die Menschen am Land! Das Bundesverkehrszielegesetz wäre ein erster wichtiger Schritt, um da Rechtssicherheit zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.)
15.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Gewessler. Ich darf ihr das Wort erteilen.
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, dass ich nicht nur als erste Klimaschutzministerin Österreichs heute hier stehen kann – mit dieser Tagesordnung, mit den Punkten, über die wir jetzt diskutieren –, sondern dass ich dabei ein Ministerium vertreten kann, das den Klimaschutz wirklich in all seinen Facetten umfasst – von der Energie bis zur Mobilität, von der Umwelt bis zur Infrastruktur. Das ist wichtig, denn wir werden unsere Ziele, unsere ambitionierten Ziele – Klimaneutralität bis 2040 –, nur dann erreichen, wenn wir wirklich auf allen Ebenen aktiv werden.
Und ja, das braucht mutige Entscheidungen, und ja, das braucht Investitionen. Aber Klimaneutralität bis 2040 ist ohne Zweifel nicht nur eine große Herausforderung, sondern vor allem eine große Chance, eine enorme Chance im Verkehrsbereich, denn gerade im Verkehrsbereich gibt es unzählige Chancen, die wir auf dem Weg zu einem klimafreundlichen Mobilitätssystem der Zukunft nutzen wollen.
Ein klimafreundliches Mobilitätssystem der Zukunft, das ist für die Menschen da und gibt auf die Umwelt acht. Damit uns das gelingt, müssen wir an die Zukunft denken, müssen wir aber vor allem tun, müssen wir heute mutige Entscheidungen treffen und müssen wir in die Zukunft investieren. Und über dieses große Investitionsprogramm darf ich heute sprechen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)
Der ÖBB-Rahmenplan 2022 bis 2027, der Ihnen heute vorliegt, ist das größte Bahnausbauprogramm, das wir in unserer Republik je gesehen haben. Ich weiß, ich habe denselben Satz letztes Jahr hier an dieser Stelle gesagt, aber wir haben das größte Bahnausbaupaket vom letzten Jahr tatsächlich noch einmal deutlich aufgestockt und stehen jetzt
vor einem Rekordinvestitionsprogramm in den öffentlichen Verkehr und das System Bahn. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ottenschläger.)
In den nächsten Jahren werden wir sage und schreibe 18,2 Milliarden Euro in ein modernes Eisenbahnnetz in Österreich investieren, denn der klimafreundliche, der öffentliche Verkehr soll für uns alle zum besten Angebot werden – und ja, Kollegin Erasim, in ganz Österreich, das ist ein Programm für das ganze Land. Da haben wir natürlich einiges zu tun, wenn der öffentliche Verkehr zum Rückgrat unserer Mobilität werden soll. Das braucht viele Bausteine: Das braucht den Baustein Klimaticket, und ich darf heute mit Freude berichten, dass wir bei weit über 130 000 Menschen stehen, die mittlerweile ein österreichweites Klimaticket haben. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ottenschläger.)
Das braucht ein Angebot, und auch das weiten wir massiv aus, damit die öffentlichen Verkehrsmittel, die Bahn dann unterwegs sind, wenn die Menschen in unserem Land sie brauchen, und das braucht die passende umweltfreundliche Infrastruktur, und darum geht es heute, nämlich um den Rahmenplan und das entsprechende Vorbelastungsgesetz zum Rahmenplan 2022 bis 2027. Ich darf Sie heute um den Beschluss für einen der nächsten großen Bausteine im klimafreundlichen Mobilitätssystem unseres Landes bitten.
Für den Ausbau und für die Zukunft unseres Mobilitätssystems – da darf ich kurz auf Kollegen Margreiter eingehen, der das vorhin erwähnt hat – haben wir uns mit dem Mobilitätsmasterplan 2030 Karte und Kompass erarbeitet und werden aufbauend auf diesem Mobilitätsmasterplan auch Detailstrategien ausarbeiten, die natürlich dann wieder mit ganz konkreten Maßnahmen, Kennzahlen et cetera versehen werden. Das kann ich Kollegen Margreiter dann auch bilateral noch einmal erzählen.
Ich möchte ein bisschen detaillierter auf den Rahmenplan eingehen: 18,2 Milliarden Euro in den nächsten sechs Jahren, das ist die Basis, mit der wir das gute österreichische Bahnnetz noch besser machen wollen. Wir stocken das Investitionsprogramm auf, wir entwickeln es aber vor allem konsequent weiter.
Das gilt auch für die vier großen Schwerpunkte, die wir uns in diesem Rahmenplan gesetzt haben: erstens der Ausbau des Nahverkehrs in den Ballungsräumen. Die Bahn ist gerade für viele Pendlerinnen und Pendler das Rückgrat ihrer Alltagsmobilität, für unzählige Menschen ist sie der Garant dafür, dass sie täglich pünktlich in die Arbeit und dann sicher wieder nach Hause kommen. Das gilt natürlich ganz besonders in den und um die Ballungszentren. Aus diesem Grund liegt gerade dort ein massiver Schwerpunkt im Rahmenplan. Wir bauen vom Rheintal in Vorarlberg bis zur S-Bahn-Stammstrecke in Wien aus, verbessern die Infrastruktur und stellen so sicher, dass wir auch in Zukunft genug Züge haben und schnell genug und pünktlich unterwegs sein können. (Beifall bei den Grünen.)
Der zweite Punkt ist die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene: Auch hierzu haben wir im Mobilitätsmasterplan Ziele definiert. Nicht nur der Personenverkehr, sondern auch der Güterverkehr spielt eine ganz wesentliche Rolle in einem klimafreundlichen Verkehrssystem der Zukunft. In diesem neuen Rahmenplan finden sich erstmals auch Baumaßnahmen für den Ausbau des Nordzulaufs des Brenners, und zwar wird zwischen Schaftenau und dem Knoten Radfeld eine viergleisige Hochleistungsstrecke entstehen. Damit schaffen wir die Basis für mehr Güterverkehr auf der Bahn auf dieser wichtigen Strecke; eine der wichtigsten Transportrouten Europas von Norden nach Süden, wo die Verlagerung auf die Bahn einfach der Schlüssel zur Lösung der Problematik vor Ort ist. Alle Abgeordneten aus Tirol hier im Raum können davon natürlich noch ganz anders berichten.
Wir haben als dritten Schwerpunkt die Elektrifizierung: Die Bahn fährt elektrisch, und das in ganz Österreich. Klimaschutz auf der Schiene bedeutet ja vor allem eines: weniger
Emissionen. Dazu gehört aber natürlich auch die Umstellung des Bahnverkehrs selbst: weg von fossilen Kraftstoffen hin zu sauberem Strom. Schon heute sind 90 Prozent der Zugleistung im Netz der ÖBB elektrisch. Bis 2035 sollen es 100 Prozent werden, deshalb legt der Rahmenplan einen umfassenden Schwerpunkt auf die Elektrifizierung von Bahnstrecken, auch das wieder in ganz Österreich.
Bis 2030 werden wir 500 Kilometer des österreichischen Schienennetzes elektrifizieren, von der Mattigtalbahn in Oberösterreich über die Traisentalbahn in Niederösterreich bis zur Steirischen Ostbahn. Überall dort werden Dieselloks durch moderne E-Züge ersetzt werden, betrieben mit grünem Strom aus Österreich. All diese Projekte sind wirklich ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfitte Bahn, für eine Bahn, die wirklich mit jeder Fahrt unser Klima schützt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der vierte Schwerpunkt im ÖBB-Rahmenplan: Effizienzsteigerung und Digitalisierung – ein großes Thema im System Bahn, zu dem die Europäische Union gestern auch ein spannendes und wichtiges Maßnahmenpaket vorgelegt und auf den Weg gebracht hat. Elektrifizierung ist das eine, Digitalisierung das andere. Digitalisierung sorgt im System Bahn für mehr Effizienz, macht Zugfahren aber auch bequemer. Dazu gehören moderne, digitale Infosysteme auf den Bahnhöfen genauso wie ein guter Handyempfang im Zug – ich glaube, auch damit spreche ich eine Wunschvorstellung ganz, ganz vieler in diesem Raum an –, und in der Abwicklung helfen uns elektronische Stellwerke, die Leistung des Systems Bahn zu erhöhen. Das neue Zugsicherungssystem ETCS sorgt dafür, dass wir nicht nur schnell, sondern auch sicher ans Ziel kommen. Also Digitalisierung und Effizienzsteigerung sind ein sehr wichtiger Teil in diesem ÖBB-Rahmenplan.
Diese großen Schwerpunkte bestimmen die Ausrichtung des ÖBB-Rahmenplans 2022 bis 2027, wir haben aber auch neue Projekte aufgenommen: Neben der Umsetzung des Brennernordzulaufs bauen wir wichtige Knotenbahnhöfe wie Innsbruck und Villach aus. Wir beginnen mit den Planungen des zweigleisigen Ausbaus zwischen Herzogenburg und Sankt Pölten in Niederösterreich und zwischen Kirchdorf an der Krems und Micheldorf in Oberösterreich. Wir planen auch die Geschwindigkeitsanhebung auf 120 Kilometer pro Stunde im Arlbergtunnel.
Der ÖBB-Rahmenplan ist aber nicht nur ein Papier, den Rahmenplan sieht man an neuen Bahnstrecken im ganzen Land. Deswegen freut es mich auch, heute hier berichten zu können, dass erste Projekte aus den letzten Rahmenplänen schon fertiggestellt sind: Den neuen Karawankenbahntunnel durfte ich im Sommer eröffnen. Wir haben die Elektrifizierung der Strecke zwischen Gänserndorf und Marchegg bereits abgeschlossen, und mit dem jetzigen Fahrplanwechsel sind der Ausbau der Strecke rund um Steindorf in Oberösterreich und Salzburg und der zweigleisige Ausbau zwischen Hard und Lauterach in Vorarlberg am Fertigwerden.
Das sind in Summe viele Projekte für viel mehr Klimaschutz in unserem Land, denn gerade im Verkehrsbereich brauchen wir diese, gerade im Verkehrsbereich liegen im Kampf gegen die Klimakrise enorme Chancen – diese nützen wir auch. Mit dem ÖBB-Rahmenplan bauen wir das Bahnnetz mit den größten Infrastrukturprojekten unseres Landes weiter aus. 18,2 Milliarden Euro für moderne Zugstrecken – das größte Bahnausbauprogramm dieser Republik, das sage ich hier nicht ohne Freude, für noch besseren Nahverkehr für unsere Ballungsräume, für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, für die Attraktivierung und Elektrifizierung von Bahnstrecken in unserem ganzen Land und für ein Bahnsystem, das effizient und digital und damit fit für die Zukunft ist.
Das sind gute Nachrichten. Das sind gute Nachrichten für die Menschen in unserem Land, das sind gute Nachrichten für Österreich und das sind vor allem gute Nachrichten auch für den Klimaschutz, und deswegen bedanke ich mich sehr, sehr herzlich für Ihre Unterstützung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.52
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Brunner. – Bitte.
Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte noch ganz kurz auf das Bundesfinanzierungsgesetz eingehen, das ja auch im Rahmen dieser Diskussion besprochen wird.
Inhaltlich muss ich auch gar nicht viel dazu sagen, die Abänderung in zweiter Lesung, die noch eingebracht wird, ist leider notwendig geworden, da voraussichtlich nicht alle Staaten des Euroraumes den reformierten ESM-Vertrag rechtzeitig bis zum 1. Jänner 2022 ratifizieren können. Deswegen ist eben dieser Abänderungsantrag notwendig geworden.
Ergänzend noch ein paar Sätze zum ÖBB-Rahmenplan und zu dem damit zusammenhängenden Vorbelastungsgesetz aus der Sichtweise des Finanzministers: Insgesamt steigen, wie die Frau Bundesministerin schon erwähnt hat, die Investitionen in die Schieneninfrastruktur wirklich auf ein Rekordniveau. Das, was da auf den Tisch gelegt wird, ist eigentlich sehr beeindruckend, und wir sind mit diesem Investitionsvolumen auch europaweit ganz vorne mit dabei, liegen da im europäischen Spitzenfeld – und es ist auch, das muss man schon auch immer dazusagen, ein wesentlicher Teil des Konjunkturpakets. Und gerade auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Covid-Pandemie ist das ein sehr starker und eigentlich auch sehr zukunftsorientierter Stabilitätsfaktor für den Wirtschaftsstandort Österreich, und das ist gut so.
Schauen wir uns ein paar Rechenbeispiele an, das ist ganz interessant: 1 Milliarde Euro an Investitionen in di