Strafprozeßordnung, Änderung (1175 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 447/BNR
Dafür: V, S, F, G. Dagegen: A
137. Sitzung des Nationalrates: Gesetzesvorschlag in dritter Lesung angenommen, Dafür: V, S, F, G. Dagegen: N

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Verlängerung "großen Kronzeugenregelung" um weitere sieben Jahre
  • Einbeziehung der Kriminalpolizei in den Kreis der Behörden, an die der Kronzeuge gemäß § 209a Abs. 1 StPO herantreten kann
  • Fokussierung der Regelung des § 209b StPO auf den Beitrag des Unternehmens zur Aufklärung einer Zuwiderhandlung im Sinne von § 11b Abs. 1 Z 3 Wettbewerbsgesetz und die aktive Mitwirkung der einzelnen Mitarbeiter daran sowie Setzen weiterer Anreize zur möglichst frühen Wissensoffenbarung
Stand: 17.11.2021

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
Dagegen:
NEOS

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Alma Zadić, LL.M.

Bundesministerium für Justiz

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