rechtskräftige terroristische Straftaten als wohnrechtlicher Kündigungsgrund gem. § 30 MRG und präventiver Ausschluss von Terroristen aus gefördertem Wohnraum (1288 d.B.)

Ausschussbericht

Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 1188/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtskräftige terroristische Straftaten als wohnrechtlicher Kündigungsgrund gem. § 30 MRG und präventiver Ausschluss von Terroristen aus gefördertem Wohnraum