Parlamentskorrespondenz Nr. 128 vom 09.02.2021

Corona-Pandemie: Förderungen für KünstlerInnen in Notlage werden weiter aufgestockt

Gesetzesantrag der Koalitionsparteien im Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen

Wien (PK) – Um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für Künstlerinnen und Künstler abzufedern, wurden im vergangenen Jahr mehrere Fördertöpfe eingerichtet. So können etwa über den bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eingerichteten Überbrückungsfonds Unterstützungsleistungen als Ersatz für Einnahmenausfälle beantragt werden. Für besondere Not- und Härtefälle steht beim Künstler-Sozialversicherungsfonds außerdem ein eigener COVID-19-Fonds zur Verfügung, der vor allem dann einspringt, wenn andere Förderinstrumente nicht greifen. Beide Fördertöpfe sollen nun ein weiteres Mal aufgestockt werden. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen einstimmig grünes Licht für einen entsprechenden Antrag der Koalitionsparteien gegeben. Auch eine Novelle zum Ausschreibungsgesetz hat den Verfassungsausschuss passiert.

Staatssekretärin Andrea Mayer sagte, da die Krise für den Kunst- und Kulturbereich noch nicht überwunden sei, sei es ihr wichtig, dass die Unterstützungsleistungen weiterhin zur Verfügung gestellt werden können. Bisher seien die Mittel rasch und unbürokratisch geflossen, womit Österreich auch international als Vorbild gelte.

Fördermittel des COVID-19-Fonds für KünstlerInnen werden verdoppelt

Konkret sieht der Gesetzesantrag der Regierungsparteien (1253/A) vor, für den beim Künstler-Sozialversicherungsfonds eingerichteten COVID-19-Fonds nochmals 20 Mio. € zur Verfügung zu stellen und die Fondsmittel damit auf 40 Mio. € zu verdoppeln. Zudem wird der Überbrückungsfonds für selbstständige KünstlerInnen in Notlage um weitere 10 Mio. € aufgestockt. Damit stehen bis Ende 2021 für diesen Bereich Förderungen in der Höhe von insgesamt 120 Mio. € bereit. Sie können von freischaffenden KünstlerInnen, denen Einnahmen infolge der Pandemie weggebrochen sind, beantragt werden. Zuletzt waren die Fondsmittel im Dezember von 90 Mio. € auf 110 Mio. € erhöht worden. Bei der Abstimmung mitberücksichtigt wurde ein Abänderungsantrag, mit dem jedoch lediglich ein Redaktionsversehen im Titel beseitigt wurde, wie die Kultursprecherin der Grünen Eva Blimlinger erläuterte. Sie freue sich, dass der Verfassungsausschuss die Gesetzesinitiative behandle, da so eine rasche Beschlussfassung im Sinne der KünstlerInnen möglich werde. ÖVP-Kultursprecherin Maria Großbauer schloss sich dem an und sagte, die Maßnahme sei wichtig, da die Verlängerung des Lockdowns für den Kunst- und Kulturbereich den KünstlerInnen weitere Einnahmenausfälle beschere.

SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda betonte, er unterstütze die Gesetzesinitiative, da die Kunst und Kultur nach wie vor Unterstützung brauche. Er wolle jedoch besonders darauf hinweisen, dass die Freien KünstlerInnen nach wie vor die Hauptbetroffenen der Lockdowns seien. Susanne Fürst (FPÖ) meinte, ihre Fraktion halte die Lockdowns für grundlegend falsch, sie werde den Beschluss aber mittragen, da es darum gehe, die Opfer der verfehlten Politik der Bundesregierung zu unterstützen.

Die Krise sei für den Kunst- und Kulturbereich noch nicht vorbei, auch wenn sie hoffe, dass ein Ende in Sicht sei, erklärte die Staatssekretärin für Kunst und Kultur Andrea Mayer. Daher sei es von Bedeutung, zwei wichtige Säulen der Unterstützung mit weiteren Mitteln auszustatten. Mayer führte aus, dass bisher über den Überbrückungsfonds rund 8.000 Personen mit insgesamt 80 Mio. € unterstützt wurden. Über die Künstler-Sozialversicherung seien für rund 5.000 Personen weitere 15,6 Mio. € geleistet worden. Die Überbrückungsfinanzierung werde in zwei Tranchen zu je 3.000 Euro bis Ende Juni verlängert. Zusätzlich könne eine weitere Lockdown-Kompensation für Jänner und Februar in der Höhe von 1.000 Euro beantragt werden. Die Mittel seien dabei stets rasch und unbürokratisch geflossen, weshalb es auch aus dem Ausland immer wieder Anfragen gebe, wie Österreich seine Hilfe für Kunst und Kultur organisiere. 

Klarstellung im Ausschreibungsgesetz soll Transparenz schaffen

Ebenfalls den Verfassungsausschuss passiert hat eine von den Koalitionsparteien beantragte Novelle zum Ausschreibungsgesetz (1206/A). Sie wurde mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Mit der Novelle soll ausdrücklich klargestellt werden, dass besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei Ausschreibungen verlangt werden, mit jener Arbeitsplatzbeschreibung übereinzustimmen haben, die vom zuständigen Ministerium für den öffentlichen Dienst aktuell genehmigt ist. ÖVP und Grüne erwarten sich davon eine weitere Professionalisierung und Beschleunigung von Ausschreibungsverfahren. Eva Blimlinger (Grüne) zufolge kommt es gelegentlich vor, dass eine Arbeitsplatzbeschreibung einer Stelle entspricht, die niedriger bewertet sei als die Stelle, die in der Ausschreibung definiert werde. Das solle künftig möglichst vermieden werden, wodurch auch mehr Transparenz für BewerberInnen im Hinblick auf die geforderten Anforderungen im Zusammenhang mit dem künftigen Arbeitsplatz entstehe, argumentierte sie. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs/sox