Parlamentskorrespondenz Nr. 167 vom 18.02.2021

Neues Amtssitzgesetz soll Österreich als Standort für internationale Organisationen und Konferenzen stärken

Außenpolitischer Ausschuss genehmigt zudem jährlich 2 Mio. € für Rotes Kreuz zur Erfüllung völkerrechtlich verankerter Aufgaben

Wien (PK) – Österreich soll mit einem eigenen Amtssitzgesetz als Amtssitz- und Konferenzstandort für internationale Organisationen und Konferenzen gestärkt werden. Dafür hat sich heute der Außenpolitische Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und den NEOS ausgesprochen. "Die Konkurrenz schläft nicht" sagte dazu Außenminister Alexander Schallenberg. Es gehe nicht nur um Neuansiedelungen, sondern auch um die Absicherung bestehender Amtssitze. Trotz Corona-Pandemie dürften langfristige Perspektiven in der internationalen Positionierung Österreichs nicht aus den Augen verloren werden.

Grünes Licht kam von ÖVP, Grünen und der SPÖ zudem für eine Änderung des Rotkreuzgesetzes, mit dem gesetzliche Rahmenbedingungen für die "Nationale Kommission zur Umsetzung des Humanitären Völkerrechts" geschaffen werden. Durch einen von den Koalitionsparteien im Ausschuss eingebrachten gesamtändernden Abänderungsantrag soll das Österreichische Rote Kreuz zudem künftig vom Innenministerium jährlich 2 Mio. € für seine Arbeit in Zusammenhang mit dem humanitären Völkerrecht erhalten.

Schallenberg: Starker internationaler Amtssitz- und Konferenzstandort ist Nettogewinn in jeder Hinsicht

Das von der Bundesregierung vorgelegte neue Amtssitzgesetz soll im Konkreten die bisherigen, teils in unterschiedlichen Bundesgesetzen verstreuten gesetzlichen Regelungen über die Vorrechte und Befreiungen von internationalen Organisationen, anderen internationalen Einrichtungen, internationalen Konferenzen, Quasi-Internationalen Organisationen und anderen internationalen Nichtregierungsorganisationen zusammenführen bzw. ersetzen (609 d.B.).

Gemäß Regierungsvorlage bleiben Befreiungen, Vorrechte und Immunitäten im Sinne der bisherigen österreichischen Amtssitzpolitik aufrecht. Darüber hinaus vorgesehen sind indes Erleichterungen für den Aufenthalt und den Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich für Angestellte von internationalen Nichtregierungsorganisationen und deren Familienangehörige.

Das ist ein Punkt, den die Freiheitlichen kritisieren. Grundsätzlich sei das Ziel einer Stärkung Österreichs bzw. Wiens als Amtssitz- und Konferenzstandort gut, man müsse aber auf die Verhältnismäßigkeit achten, sagte Axel Kassegger (FPÖ). Mit Blick auf aktuelle Arbeitslosenzahlen erachte seine Fraktion die neuen Regelungen etwa im Hinblick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt für Angestellte von internationalen Nichtregierungsorganisationen und deren Familienangehörige als überschießend. Für sogenannte High Potentials aus dem Ausland gebe es zudem bereits Möglichkeiten für einen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Unterstützung kam hingegen von der SPÖ und den NEOS. Ihre Fraktion habe das Ziel der Bundesregierung, Wien als Amtssitz weiter zu stärken, von Beginn an unterstützt, sagte SPÖ-Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner, das werde sie auch weiterhin. Eine Stärkung Wiens als internationaler Standort sei etwas sehr Wesentliches und könne nur begrüßt werden, so auch NEOS-Abgeordneter Helmut Brandstätter, der Schallenberg "als weltoffenen Menschen" zudem darum ersuchte, innerhalb der Bundesregierung in Hinblick auf Innenminister Karl Nehammer Gespräche zu führen. Es sei schlecht für das internationale Ansehen Österreichs, wenn ein Innenminister auf der eigenen Website kommuniziere, dass er einzelne Menschen verfolge. Dazu gebe es die Polizei, die Staatsanwaltschaft und Gerichte, sagte Brandstätter, diese illiberalen und mittelalterlichen Methoden seien schädlich für Österreich und den Amtssitz Wien.

Als internationaler Amtssitz- und Konferenzstandort stehe Österreich im Wettbewerb mit anderen Staaten, die bereits über umfassende gesetzliche Regelungen zur Förderung der Ansiedlung und der Tätigkeit internationaler Organisationen und Einrichtungen sowie der Abhaltung internationaler Konferenzen verfügen würden, erklärte Schallenberg. Es gehe in dieser Angelegenheit aber auch um einen wesentlichen wirtschaftlichen Motor. Die derzeit in Wien angesiedelten 51 internationalen Organisationen würden rund 19.000 Arbeitsplätze schaffen, insgesamt bringe der Amtssitz- und Konferenzstandort Österreich einen Brutto-Wertschöpfungseffekt von 1,3 Mrd. €. Rund 527 Mio. € an Steuern und Abgaben würden 1 Mio. € an Ausgaben gegenüberstehen. "Das ist ein Nettogewinn in jeder Hinsicht", so der Außenminister. Eine Erhöhung im Konferenz- und Amtssitzbudget sei derzeit jedenfalls nicht notwendig. In der Frage von Neuansiedelungen sei man derzeit zudem in Gesprächen in Zusammenhang mit dem Kimberley-Prozess.

Was die von den Freiheitlichen kritisierten neuen Privilegien für Angestellte von internationalen Nichtregierungsorganisationen und deren Familienangehörige betrifft, erklärte Schallenberg, dass es sich bei Quasi-Internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen um die Zukunftsthemen bei den Amtssitzen handle. Hier sei der Markt, wo die größte Konkurrenz herrsche. Auch Österreich müsse diesen erschließen. In Kraft treten soll das neue Amtssitzgesetz am 1. Mai.

Änderung des Rotkreuzgesetzes: Rotes Kreuz bekommt 2 Mio. € jährlich

Mit der Änderung des Rotkreuzgesetzes soll für die bereits auf informeller Basis arbeitende österreichische "Nationale Kommission zur Umsetzung des Humanitären Völkerrechts" eine formelle Rechtsgrundlage geschaffen werden (1172/A). Mittels eines dazu von ÖVP und Grünen im Ausschuss eingebrachten gesamtändernden Abänderungsantrags wird das Rote Kreuz nun auch eine jährliche Zuwendung von 2 Mio. € zur Erfüllung ihrer völkerrechtlich verankerten Aufgaben bekommen.

Demnach sind die Mittel jährlich in vier Teilbeträgen jeweils zum Ende der Monate März, Juni, September und November vom Bundesminister für Inneres an das Österreichische Rote Kreuz anzuweisen. Verwendet werden sollen sie zur Sicherung der nachhaltigen Funktionsfähigkeit als anerkannte nationale Gesellschaft und zur Erfüllung seiner gesetzlich übertragenen Aufgaben im humanitären Bereich, heißt es dazu in den Erläuterungen.

Der gesamtändernde Abänderungsantrag zum Gesetzesvorhaben stieß bei den Freiheitlichen auf Ablehnung. Es gehe in seiner Kritik dezidiert nicht um das Rote Kreuz, das gute Arbeit leisten würde, sondern um das von ÖVP und Grüne gewählte parlamentarische Prozedere, "wie hier Steuergelder verteilt werden", so Axel Kassegger (FPÖ). Zudem sei im Gesetz nicht angeführt, wofür genau die zusätzlichen 2 Mio. € verwendet würden. "Warum ist der Abänderungsantrag viermal so lang wie die ursprüngliche Initiative?", warf auch NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter auf.

Auf die Frage von SPÖ und FPÖ, warum nur das Rote Kreuz und nicht auch andere Hilfsorganisationen und NGOs zusätzliche finanzielle Unterstützung bekommen würden, erklärte Schallenberg, dass das Österreichische Rote Kreuz zur Erfüllung gesetzlich übertragener Aufgaben in Zusammenhang mit dem humanitären Völkerrecht verpflichtet sei und deshalb ein Alleinstellungsmerkmal aufweise. Michel Reimon (Grüne) verwies zudem darauf, dass das Internationale Rote Kreuz eine Sonderstellung in Konfliktregionen einnehme und etwa von Kriegsparteien als Hilfsorganisation akzeptiert werde. ÖVP-Abgeordneter Reinhold Lopatka machte darüber hinaus geltend, dass die Zahl der Aufgaben für das Rote Kreuz durch die COVID-19-Pandemie gestiegen seien.

SPÖ für Aufnahme von Flüchtlingskindern aus Kara Tepe und Lipa

Vor dem Hintergrund von Berichten über menschenunwürdige Zustände in den Flüchtlingslagern Kara Tepe und Lipa in Griechenland und Bosnien-Herzegowina, wie Rattenbisse bei Kleinkindern, urgiert die SPÖ in einem Entschließungsantrag einmal mehr, die Aufnahme von Kindern und unbegleiteten Minderjährigen aus den Flüchtlingslagern als humanitäre Notmaßnahme "endlich zu ermöglichen".

Die Bundesregierung könne sich dabei auf die Aufnahmebereitschaft und Initiativen zahlreicher Bundesländer, Gemeinden und der Zivilgesellschaft stützen, machte Antragstellerin Katharina Kucharowits dazu geltend. "Man müsste nur Menschen, die helfen wollen, auch helfen lassen. Es wäre so einfach", sagte NEOS-Abgeordneter Helmut Brandstätter.

Die Bundesregierung wird von der SPÖ zudem aufgefordert, sowohl bilateral als auch auf EU-Ebene mit Nachdruck eine menschenwürdige Unterbringung von AsylwerberInnen in Griechenland, Kroatien sowie in Bosnien und Herzegowina einzufordern sowie illegale Push-back-Aktionen zu stoppen (1265/A(E)). "Wir müssen diese Menschenrechtsverletzungen beenden", so Kucharowits.

Es handle sich um ein heikles menschliches Thema und lasse niemanden unberührt, sagte Martin Engelberg (ÖVP). Es sei aber auch wichtig, mit einem klaren Kopf zu überlegen, welche Maßnahmen den Menschen am besten helfen. Deshalb habe sich die Bundesregierung für die maximale Hilfe vor Ort entschieden, so Engelberg.

Grün-Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) dankte der SPÖ für ihren Antrag. Es sei gut, immer wieder darüber zu sprechen, welche Verantwortung Österreich und die EU hier haben. Die Grünen seien in dieser Angelegenheit in intensivem Austausch mit dem Koalitionspartner. Der Entschließungsantrag wurde schließlich vertagt.

FPÖ: Vorschlag für Migrations- und Asylpaket der EU-Kommission muss abgelehnt werden

Für die FPÖ lässt der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zum neuen Migrations- und Asylpaket nicht nur viele Fragen offen, sondern beinhaltet auch in vielen Punkten unzureichende und nicht praktikable Lösungen, die zu einem erheblichen Nachteil für die EU-Mitgliedsstaaten werden könnten, wie Abgeordneter Axel Kassegger in einem Entschließungsantrag seiner Partei geltend macht. Durch die geplante Frist für Rückkehrpatenschaften werde etwa eine verpflichtende Aufnahme von illegalen MigrantInnen durch die Hintertür eingeführt, da keineswegs gesichert sei, dass Drittstaaten ihre Angehörigen wieder zurücknehmen.

Die Freiheitlichen fordern demnach von Außenminister Schallenberg, sich gegen den aktuellen Verordnungsvorschlag zu stellen und während der Verhandlungen gegen "jegliche Art von zwangsverpflichtender Aufnahme irregulärer MigrantInnen" einzutreten (1149/A(E)).

Auch dieser Antrag wurde vertagt. Michel Reimon (Grüne) verwies darauf, dass der Verordnungsvorschlag im Rat der Innenminister diskutiert und dort verhandelt werde. Es werde noch Gelegenheit geben, darüber zu diskutieren, versicherte er den Freiheitlichen.

NEOS thematisieren Einfluss österreichischer EZA in Krisenländern

Der EZA-Unterausschuss wird sich schließlich mit einem Entschließungsantrag der NEOS weiter beschäftigen. Darin fordert die Oppositionsfraktion vor dem Hintergrund interner politischer Krisen in Uganda und Äthiopien eine Trennung zwischen Hilfsbeiträgen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und den Regierungen bzw. Machthabern in den beiden Ländern. Konkret regt Abgeordnete Henrike Brandsötter eine Evaluierung der EZA in den beiden Schwerpunktländern sowie eine Umschichtung der Gelder an. So sollen EZA-Mittel ausschließlich an private, nicht staatliche Organisationen, Unternehmen oder Institutionen fließen. Dies soll laut Brandstötter so lange passieren, bis in Uganda die Rechte der Opposition garantiert und in Äthiopien ein Friedensprozess für alle ethnischen Gruppen eingeleitet wird (1144/A(E)). (Schluss) keg