Parlamentskorrespondenz Nr. 221 vom 03.03.2021

Neu im Forschungsausschuss

Regeln für Patentanwaltsgesellschaften sollen EU-rechtskonform gestaltet werden

Wien (PK) – Das Patentanwaltsgesetz soll aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) novelliert werden. Laut dem EuGH-Urteil verstoßen nämlich die österreichischen Bestimmungen für Patentanwaltsgesellschaften gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU. Beurteilt wurde vom EuGH zwar die Fassung des Gesetzes vor seiner letzten Novellierung im Jahr 2019. In den Erläuterungen zu der nun vorliegenden Regierungsvorlage wird jedoch festgestellt, dass auch die aktuelle Fassung des Patentanwaltsgesetzes nicht den EU-Vorgaben zu Dienstleistungen entspricht (643 d.B.).

Geändert und richtlinienkonform formuliert werden sollen deshalb nun die Regelungen in Bezug auf den Sitz, die Rechtsform sowie die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen von Patentanwaltsgesellschaften. Mehrere der bisher in diesen Punkten geltenden Beschränkungen entfallen damit künftig zur Gänze. Außerdem soll in das Gesetz die Möglichkeit von multidisziplinären Tätigkeiten der Patentanwaltsgesellschaften aufgenommen werden.

Die EU sieht weiter vor, dass vor dem Erlass neuer Berufsreglementierungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen wird (645 d.B.). Zur Umsetzung der EU-Richtlinie in diesem Punkt ist von der Bundesregierung ein Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz (VPG) geplant, zu dem bereits ein Entwurf im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats eingelangt ist. Da das VPG auch für die Normsetzungen der Patentanwaltskammer gelten soll, enthält die aktuelle Novelle nur ergänzende Bestimmungen zur erforderlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Im Rahmen der Novelle soll auch geregelt werden, dass die Patentanwaltskammer in bestimmten Fällen Beratungen per Videokonferenz abhalten und auf diese Weise auch Beschlüsse fassen kann. In einfacheren Fällen soll eine Beschlussfassung im Umlaufweg ermöglicht werden. Schließlich wird die Pauschalvergütung für die Beiordnung von PatentanwältInnen an die Inflation angepasst. (Schluss) sox