Parlamentskorrespondenz Nr. 230 vom 04.03.2021

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierungsvorlagen: Digitalisierungsfondsgesetz sowie Änderungen im Maß- und Eichgesetz

Wien (PK) – Für die bereits mit dem "Aktionsplan Digitalisierung 2022" bereitgestellten Mittel von jeweils bis zu 80 Mio. € für die Jahre 2021 und 2022 für Digitalisierungsmaßnahmen in der Bundesverwaltung legt die Bundesregierung nunmehr ein Digitalisierungsfondsgesetz vor. Eine weitere Regierungsvorlage hat zur Umsetzung einer EU-Richtlinie Anpassungen im Maß- und Eichgesetz zum Inhalt.

Digitalisierungsfondsgesetz für Digitalisierungsmaßnahmen in der Bundesverwaltung

Mit dem Digitalisierungsfondsgesetz soll der Digitalisierungsfonds bei der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingerichtet werden, um die Digitalisierung in der Bundesverwaltung voranzutreiben, so die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (682 d.B.). Die Mittel des Fonds über bis zu 80 Mio. € wurden im Bundesfinanzgesetz 2021 für das Finanzjahr 2021 gebunden veranschlagt. Für das Finanzjahr 2022 wird ebenfalls eine gebundene Dotierung von bis zu 80 Mio. € vorgesehen. Der Aktionsplan habe zudem die "Task Force Digitalisierung 2022" eingerichtet, die als Governance-Mechanismus zur Umsetzung des Programms dient.

Projekte, die zur Umsetzung der IT-Konsolidierung im Bund, zum Ausbau der IT-Services für BürgerInnen und Unternehmen, oder zur Optimierung von Verfahrensabläufen beitragen, können durch Fondsmittel finanziert werden, so die Vorlage. Die Mittel sollen dabei im Sinne einer Anschubfinanzierung insbesondere für die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung relevanter Projekte zur Verfügung stehen; eine Verwendung der Mittel zur Bedeckung laufender Betriebskosten ist demnach ausgeschlossen. Mindestens die Hälfte der Fondsmittel sollen für Projekte zur Umsetzung der IT-Konsolidierung reserviert werden.

Als weitere Voraussetzung für die Finanzierung eines Projekts im Rahmen dieses Fonds müsse dieses zur Forcierung der Digitalisierung in der Bundesverwaltung beitragen, zu Effizienz- und Effektivitätssteigerungen führen und Wirkungen über den konkreten Zuständigkeitsbereich eines einzelnen haushaltsleitenden Organs hinaus entfalten.

Für das operative Auswahlverfahren wurden im Rahmen der Task Force den Erläuterungen zufolge die notwendigen Rahmenbedingungen und Bewertungskriterienkataloge vereinbart. Über die Auswahl eines konkreten Projekts soll die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport entscheiden.

Anpassungen im Maß- und Eichgesetz

Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie sollen die Definitionen der Basiseinheiten im "Internationalen System für Einheiten im Messwesen" (SI) im Maß- und Eichgesetz an den technischen Fortschritt angepasst werden und so zur einheitlichen Anwendung des Internationalen Einheitensystems beitragen (661 d.B.). Laut Regierungsvorlage soll neben redaktionellen Anpassungen etwa auch klargestellt werden, dass bei Entfall der gesetzlichen Eichpflicht auch keine Eichungen mehr vorzunehmen sind. Weiters soll eine zusätzliche Ausnahme und damit Erleichterung hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften bei nicht verzehrbaren Umhüllungen bei Lebensmitteln aufgenommen werden. Außerdem soll auf eine Weiterführung des Metrologiebeirates verzichtet werden, um laut Erläuterungen überschneidende Kompetenzen zu vermeiden, zumal eine geringe Intensität der Befassung des Beirates mit Fragestellungen der europäischen Rechtsetzung festgestellt worden sei. (Schluss) mbu


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