Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1258 der Kommission vom 23. Juli 2019 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 80/181/EWG des Rates hinsichtlich der Definitionen der SI-Basiseinheiten zwecks ihrer Anpassung an den technischen Fortschritt. Des Weiteren erfolgt eine Klarstellung, dass bei Entfall der gesetzlichen Eichpflicht auch keine Eichungen mehr vorzunehmen sind; es wird eine zusätzliche Ausnahme und damit Erleichterung hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften bei nicht verzehrbaren Umhüllungen bei Lebensmitteln aufgenommen und auf eine Weiterführung des Metrologiebeirates verzichtet. Weitere Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Natur.