Maß- und Eichgesetz, Änderung (22/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Das Vorhaben soll der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1258 der Kommission zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 80/181/EWG des Rates hinsichtlich der Definitionen der SI-Basiseinheiten zwecks ihrer Anpassung an den technischen Fortschritt dienen.
  • Des Weiteren soll eine Klarstellung erfolgen, dass bei Entfall der gesetzlichen Eichpflicht auch keine Eichungen mehr vorzunehmen sind; es soll eine zusätzliche Ausnahme und damit Erleichterung hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften bei nicht verzehrbaren Umhüllungen bei Lebensmitteln aufgenommen und auf eine Weiterführung des Metrologiebeirates verzichtet werden. Weitere Änderungen sollen ausschließlich redaktioneller Natur sein.

Inhalt

  • Anpassung des Maß- und Eichgesetzes

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

In der Richtlinie des Rates 80/181/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71/354/EWG in geltender Fassung, werden die Einheiten im Messwesen definiert, die in der Union zu verwenden sind; damit können Messungen und Größenangaben gemäß dem „Internationalen System für Einheiten im Messwesen“ (SI), das von der Generalkonferenz für Maß und Gewicht (CGPM) verabschiedet und durch die in Paris unterzeichnete Meterkonvention eingerichtet wurde, ausgedrückt werden.

Die Richtlinie 2009/34/EG betreffend gemeinsame Vorschriften über Messgeräte sowie über Mess- und Prüfverfahren, legt den allgemeinen Rahmen für die Annahme von Einzelrichtlinien fest, die unter anderem Messgeräte und ihre technischen Anforderungen, Einheiten im Messwesen und die Harmonisierung der Mess- und Prüfverfahren betreffen.

Die CGPM beschloss 2011 eine neue Methode der Definition des SI auf der Grundlage einer Reihe von sieben maßgeblichen Konstanten, die aus den grundlegenden Konstanten der Physik und anderen in der Natur vorkommenden Konstanten abgeleitet werden.

Im Jahr 2018 wurden neue Definitionen der SI-Basiseinheiten angenommen. Die neuen Definitionen basieren auf dem neuen Prinzip fester Zahlenwerte der maßgeblichen Konstanten und gelten ab dem 20. Mai 2019. Die neuen Definitionen sollen die langfristige Stabilität und Zuverlässigkeit der SI-Basiseinheiten sowie die Genauigkeit und Klarheit der Messungen verbessern.

Um die in der Richtlinie 80/181/EWG festgelegten Definitionen der SI-Basiseinheiten an den technischen Fortschritt anzupassen und so zur einheitlichen Anwendung des Internationalen Einheitensystems beizutragen, mussten sie an die neuen Definitionen angepasst werden und die Richtlinie 80/181/EWG wurde deshalb entsprechend geändert (Richtlinie (EU) 2019/1258 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 80/181/EWG des Rates hinsichtlich der Definitionen der SI-Basiseinheiten zwecks ihrer Anpassung an den technischen Fortschritt).

Das Maß- und Eichgesetz (MEG) soll in § 2 bis 4 die Richtlinie 80/181/EWG umsetzen. Die MEG-Novelle soll hauptsächlich der Umsetzung der Änderung der Richtlinie 80/181/EWG ins nationale Recht dienen. Des Weiteren soll eine Klarstellung erfolgen, dass bei Entfall der gesetzlichen Eichpflicht auch keine Eichungen mehr vorzunehmen sind; es soll eine zusätzliche Ausnahme und damit Erleichterung hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften bei nicht verzehrbaren Umhüllungen bei Lebensmitteln aufgenommen und auf eine Weiterführung des Metrologiebeirates verzichtet werden. Weitere Änderungen sollen ausschließlich redaktioneller Natur sein.

Stand: 13.05.2020

Übermittelt von

Dr. Margarete Schramböck (V)

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

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