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Parlamentskorrespondenz Nr. 264 vom 10.03.2021

Themenfelder:
Arbeit/​Wirtschaft/​Budget
Format:
Parlamentarische Materialien
Stichworte:
Nationalrat/​Berichte/​Sonderbetreuungszeit/​COVID-19-Fonds/​Coronavirus

Sonderbetreuungszeit hat Budget bis Ende Jänner mit 8,78 Mio. € belastet

Arbeitsminister Kocher legt Bericht gemäß COVID-19-Transparenzgesetz vor

Wien (PK) – Seit Beginn des ersten Lockdowns Mitte März vergangenen Jahres besteht – mit einer kurzen Unterbrechung im Juni und Juli – für ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, das Instrument der Sonderbetreuungszeit in Anspruch zu nehmen, wenn sie ein minderjähriges Kind oder einen behinderten bzw. pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen müssen, weil die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig ausgefallen sind. Bis Ende Oktober 2020 war dafür eine Vereinbarung mit dem Dienstgeber notwendig, seit November besteht ein Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber erhielt zunächst ein Drittel der Lohnkosten, später die Hälfte zurück, seit Einführung des Rechtsanspruchs gilt ein vollständiger Entgeltersatz. Nun liegt ein Bericht von Arbeitsminister Martin Kocher über die bisherigen Kosten der Maßnahme gemäß COVID-19-Transparenzgesetz vor (III-266 d.B.).

Demnach wurden bis Ende Jänner 2021 4.389 Anträge auf Lohnkosten-Ersatz bewilligt und 8,78 Mio. € ausgezahlt. Das weitaus größte Volumen entfiel dabei auf die Phase 1 der Maßnahme (16. März bis 31. Mai 2020), für die Förderungen von insgesamt 8,69 Mio. € – verteilt auf 4.182 Anträge – flossen. 167 Anträge wurden abgelehnt, 14 Fälle waren zuletzt noch offen. Danach ging die Zahl der einlangenden Anträge und der Auszahlungen deutlich zurück: Für die Phase 2 (25. Juli bis 30. September 2020) gibt der Bericht 102 einlangende und 76 bewilligte Anträge mit einer Fördersumme von 41.512 €, für die Phase 3 (1. Oktober bis 31. Oktober 2020) 405 einlangende und 105 bewilligte Anträge mit einer Fördersumme von 32.949 € an, wobei 69 Fälle aus der Phase 3 zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch offen waren.

Seit Einführung des Rechtsanspruchs Anfang November (Phase 4) wurden von Seiten der ArbeitgeberInnen 925 Anträge gestellt. Lediglich 26 davon waren – jeweils mit Stand Ende Jänner – bewilligt, die Fördersumme betrug 15.642 €. Allerdings sind 888 Anträge aus dieser Phase noch offen, 11 waren abgelehnt worden.

Zuständig für die Förderabwicklung ist die Buchhaltungsagentur des Bundes. Im Budget hat man für das Instrument insgesamt 17,5 Mio. € (15 Mio. € für 2020, 2,5 Mio. € für 2021) reserviert. In Anspruch genommen werden kann Sonderbetreuungszeit vorläufig noch bis zum Ende des Schuljahrs am 9. Juli 2021.

Daten inklusive Februar

Mittlerweile liegen auch die Daten inklusive Februar 2021 vor (III-283 d.B.): Die Auszahlungen sind demnach auf insgesamt 9,52 Mio. € gestiegen, wobei sich die Zahl der in Phase 4 eingelangten Anträge von 925 auf 1.318 erhöht hat. 599 davon wurden bisher bewilligt, 35 abgelehnt. Die anderen Anträge sind noch offen. Als bislang ausbezahlte Fördersumme für die Phase 4 werden 522.867 € genannt. Für die Phase 1 flossen inzwischen 8,92 Mio. € für 4.191 bewilligte Anträge, für die Phase 3 44.274 € für 136 bewilligte Anträge. In Summe wurden bisher - über alle vier Phasen hinweg - knapp über 5.000 Anträge ausbezahlt, bei 486 abgelehnten Anträgen.

Daten inklusive März

Inklusive März betrug der gewährte Kostenersatz für die Sonderbetreuungszeit 10,4 Mio. € (III-303 d.B.), wobei sich die Zahl der in Phase 4 eingelangten Anträge auf 1.915 erhöht hat. 1.495 davon wurden bisher bewilligt, 77 abgelehnt. Die gewährte Fördersumme für die Phase 4 liegt bis dato bei 1,37 Mio. €.

Inzwischen abgeschlossen sind die Abrechnungen für die Phasen 1 bis 3. Demnach wurden für die Phase 1 (16. März bis 31. Mai 2020) 4.193 von 4.363 Anträgen bewilligt (bei 170 Ablehnungen) und 8,94 Mio. € ausbezahlt. Für die Phase 2 (25. Juli bis 30. September 2020) gibt der Bericht eine Fördersumme von 41.512,14 € an (bei 102 eingelangten, 76 bewilligten und 26 abgelehnten Anträge), für die Phase 3 (1. bis 31. Oktober 2020) liegt sie bei 47.210,85 € (405 eingelangte, 145 bewilligte und 260 abgelehnte Anträge). (Schluss) gs