Parlamentskorrespondenz Nr. 269 vom 10.03.2021

Neu im Innenausschuss

Anträge der NEOS zu Asylrecht, Integration und Verfassungsschutz, SPÖ-Initiative für mehr Transparenz in der Fremdenrechtsstatistik

Wien (PK) – Die NEOS setzen sich dafür ein, dass drittstaatsangehörige Kinder, die seit mehr als sechs Jahren in Österreich leben, nicht mehr abgeschoben werden können. Bei der Entscheidung über die Gewährung eines humanitären Aufenthaltstitels wollen sie darüber hinaus die lokalen Behörden stärker eingebunden sehen. Neben dem Ausbau der Werte- und Orientierungskurse pocht der NEOS-Klub ebenfalls auf den dritten Geschlechtseintrag im Meldewesen und ein striktes Nebenbeschäftigungsverbot für BVT-MitarbeiterInnen. Die SPÖ-Fraktion beantragt detailliertere Statistiken zum Asyl- und Fremdenrecht.

Abschiebestopp für Kinder nach sechs Jahren Aufenthalt

Mit einer Initiative zur Änderung des BFA-Verfahrensgesetzes (1266/A) wollen die NEOS einen Abschiebestopp für Drittstaatsangehörige unter 14 Jahren nach sechs Jahren Aufenthalt erreichen. Abschiebungen von Kindern, die hier geboren sind und eine Schule besuchen, würden einen extremen Härtefall darstellen, da sie häufig keine Verbindung mehr zum Herkunftsland ihrer Eltern haben oder dessen Sprache nicht fließend beherrschen, meinen die NEOS-AntragstellerInnen. Argumentiert wird der Vorstoß vor dem Hintergrund internationaler Übereinkommen wie der UN-Kinderrechtskonvention oder der EU-Grundrechtecharta, wonach bei Asylentscheidungen das Kindeswohl besonders zu beachten ist.

Lokale Einbindung bei Entscheidung über humanitäres Bleiberecht

Die NEOS wollen die Länder und Gemeinden bei Verfahren über die Gewährung von humanitärem Bleiberecht stärker berücksichtigt wissen (1267/A(E)) und fordern den Innenminister zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs auf. Seit 2014 ist dafür das ihm unterstellte Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und nicht mehr die lokale Aufenthaltsbehörde zuständig. Humanitäre Aufenthaltstitel würden seit dem nur mehr relativ selten vergeben werden, wodurch es immer wieder zu umstrittenen Abschiebungen von gut integrierten Personen oder Familien komme, bemängeln Stephanie Krisper und Yannick Shetty. Die Einbindung der lokalen Behörden würde ein effektiveres System im Umgang mit Härtefällen gewähren, da sie spezifische Situationen besser beurteilen könnten, sind sie überzeugt.

Ausbau der Werte- und Orientierungskurse

NEOS-Mandatar Yannick Shetty fordert die Bundesregierung ferner dazu auf, den Ausbau der Werte- und Orientierungskurse schnellstmöglich umzusetzen und von 8 auf 24 Stunden zu verlängern (1295/A(E)). Die derzeitige Dauer würde nicht ausreichen, um Werte nachhaltig zu vermitteln, außerdem sei eine Ausdehnung bereits von der Integrationsministerin angekündigt worden, meint er.

Dritter Geschlechtseintrag im Meldewesen

Ein weiterer NEOS-Entschließungsantrag zielt darauf ab, gesetzliche Änderungen zur Umsetzung des dritten Geschlechtseintrags im Meldewesen auf den Weg zu bringen (1293/A(E)). Aktuell werde das Register nach wie vor nur mit "männlich" und "weiblich" geführt, obwohl ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof vorliege, wonach intersexuelle Menschen ein Recht auf eine entsprechende Eintragung hätten, macht Antragsteller Yannick Shetty geltend.

Nebenbeschäftigungsverbot für BVT-MitarbeiterInnen

Ein striktes Nebenbeschäftigungsverbot für Bedienstete des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist ein weiteres Anliegen der NEOS (1328/A(E)), das auf Enthüllungen bezüglich Informationsleaks in Zusammenhang mit der Wirecard-Affäre gründet. Im Lichte dieser Vorfälle werde deutlich, dass die bestehenden Nebenbeschäftigungs-Regelungen im BVT zu kurz greifen würden, wird vorgebracht. Aufgrund der Sensibilität der Aufgaben und im Sinne der Stärkung der Vertraulichkeit sollten die besonderen Interessen des Amtes gewahrt und allfälligen Interessenkonflikten vorgebeugt werden, so die Argumentation.

Transparenz in der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik

Für detaillierte Daten in der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik des Innenministeriums tritt die SPÖ-Fraktion auf (1376/A(E)). Antragstellerin Katharina Kucharowits kritisiert, dass wichtige Daten, etwa zu Asylentscheidungen, für eine adäquate Darstellung des österreichischen Asylwesens nicht mehr ausgewiesen und die veröffentlichten Statistiken weit unter dem europäischen Standard liegen würden. Im Sinne der Transparenz fordert sie daher umfassende monatliche Statistiken zur Verhängung sämtlicher staatlicher Maßnahmen der Asylbehörden und in Bezug auf die Asylverfahren, konkret zu Dublin-Verfahren und Aberkennungsverfahren, zur Grundversorgung, Flughafenverfahren und Fast-Track-Verfahren. (Schluss) fan