Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 30.04.2021

Neu im Innenausschuss

SPÖ-Forderungen zu alternativen Geschlechtseinträgen, Nachrichtenverschlüsselung und NS-Meldestelle

Wien (PK) - Die SPÖ fordert in einem Antrag, der dem Innenausschuss vorliegt, einen  freien Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen. So soll die von Betroffenen eingeforderte Selbstbestimmung verwirklicht werden. In einem weiteren Antrag fordert die SPÖ die Sicherstellung des Grundrechts auf Nachrichtenverschlüsselung. Ein dritter Antrag betrifft die NS-Meldestelle im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Die SPÖ fordert einen vereinfachten Zugang zur Meldestelle "NS-Wiederbetätigung" im Verfassungsschutz und deren personelle Aufstockung.  

SPÖ fordert freien Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen

Trotz des Entscheids des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018, der es ermögliche, die Geschlechtseinträge "inter", "offen" und "divers" eintragen zu lassen sowie auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten, sei die von Betroffenen eingeforderte Selbstbestimmung im Personenstandsrecht noch lange nicht verwirklicht, kritisieren die SPÖ-Mandatare Mario Lindner und Reinhold Einwallner (1514/A(E)). Mit der aktuellen Umsetzung werde der Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen "noch immer pathologisiert", intergeschlechtliche Menschen würden weiterhin auf ihre körperlichen Geschlechtsmerkmale reduziert. Der Verfassungsgerichtshof habe durch die Einbeziehung der Fragestellung von Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmalen eine breiter gefasste Begründung gewählt und der Republik damit die Möglichkeit eröffnet, sich an Selbstbestimmung und geschlechtlicher Identität der Ansuchenden zu orientieren.

Die Antragsteller fordern daher eine neue Vollzugsanleitung für den Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen auf Basis der Grundprinzipien von Selbstbestimmung, Entpathologisierung und der Anerkennung der individuellen Geschlechtsidentität. Eine solche Lösung würde zu mehr Sichtbarkeit, Akzeptanz und Anerkennung Betroffener führen.

SPÖ fordert Einhaltung des Grundrechts auf Verschlüsselung von privaten Nachrichten

Mit ihrem Antrag (1521/A(E)) reagiert die SPÖ auf den Vorstoß der EU-Kommission, Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen die Möglichkeit zu geben, die End-to-End-Verschlüsselung von privaten Nachrichten, egal ob via Messengerdiensten, E-Mails oder Chats, aufzuheben. Die Initiative soll zum Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie im Internet – die laut Kommission in den letzten Jahren massiv gestiegen sei – beitragen.

Dieser Kampf müsse gestärkt werden, so die EinbringerInnen des Antrags, jedoch dürfe er nicht dazu instrumentalisiert werden, Grundrechte auszuhebeln. Der Vorstoß biete einen "Blankoscheck, um auf unsere privaten Nachrichten", egal, auf welche Kanäle, "zugreifen zu können". Sogar der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments stelle fest, dass dieses Vorhaben den europäischen Grundrechten widerspreche, so die SPÖ. Sie fordert daher den Bundesminister für Inneres, die Bundesministerin für EU und Verfassung sowie die Bundesministerin für Justiz auf, sich in allen Gremien für das Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und Verschlüsselung einzusetzen und das Vorhaben abzulehnen.

Dieses Vorhaben der Kommission war auch Thema mehrerer Anfragen der NEOS, worin sie die Position der österreichischen Regierung dazu abfragten. Die Antwort des Innenministers lautete dahin gehend, dass der Kampf gegen Kindesmissbrauch im Einklang mit den Grundrechten zu erfolgen habe und keine Einschränkung der End-to-End-Verschlüsselung geplant sei.

Einen gleichlautenden Antrag (1522/A(E)) brachte die SPÖ im Justizausschuss ein.

SPÖ fordert anonymisiertes Onlineformular für NS-Meldestelle

Einen vereinfachten Zugang zur Meldestelle NS-Wiederbetätigung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung fordert die SPÖ in einem von Sabine Schatz eingebrachten Entschließungsantrag (1543/A(E)). Neben einer Meldung per E-Mail oder Post sollte dem Stand der Technik entsprechend auch eine Meldung via anonymisiertes Onlineformular möglich sein. Des Weiteren wird im Antrag eine angemessene Erhöhung der personellen Ressourcen der Meldestelle gefordert.

Seit der Befragung der Leiterin des Extremismusreferats des BVT im BVT-Untersuchungsausschuss Anfang 2019 war die NS-Meldestelle bereits mehrfach Thema in parlamentarischen Anfragen. Laut der Aussage der Leiterin wurden trotz Anforderung keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt, obwohl die Meldestelle überlastet gewesen sei und durch den Rückstau bei der Bearbeitung sogar die Gefahr von Verjährungen bestanden habe.

Aufgrund der angestiegenen Zahl an Aktivitäten von neonazistischen und rechtsradikalen Personen und Gruppen sei es dringend geboten, bezüglich der Meldestelle tätig zu werden, so die SPÖ. Es brauche für eine aktive Zivilgesellschaft in einer starken Demokratie eine einfache Möglichkeit, Verstöße gegen das Verbotsgesetz zu melden.(Schluss) pst/gst/mag/abe