Parlamentskorrespondenz Nr. 627 vom 27.05.2021

Neu im Verfassungsausschuss

Regierung schlägt Änderungen im Islamgesetz vor, FPÖ will politischen Islam gesetzlich verbieten

Novelle zum Islamgesetz soll mehr Transparenz bringen

Wien (PK) – Ziel einer von der Regierung vorgelegten Novelle zum Islamgesetz (850 d.B.) ist es, die Schließung innerreligiöser Einrichtungen wie Moscheegemeinden im Falle von Gesetzesverstößen zu erleichtern und die Transparenz in Bezug auf die finanzielle Gebarung islamischer Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden zu erhöhen. Derzeit sei ein effektiver Vollzug der geltenden gesetzlichen Bestimmungen wie des Verbots der Auslandsfinanzierung nicht immer hinreichend möglich, macht das Bundeskanzleramt geltend.

Konkret werden die islamischen Religionsgesellschaften und die Kultusgemeinden mit der Novelle verpflichtet, regelmäßig Rechnungsabschlüsse und Finanzunterlagen vorzulegen. Das gilt auch für Unterstützungs- und Hilfsvereine. Zudem wird dezidiert im Gesetz festgehalten, dass – abseits von Geldbußen – Geldmittel aus ausländischen Quellen auch für verfallen erklärt werden können.

Bekanntgegeben werden müssen dem Bundeskanzleramt künftig außerdem sämtliche Einrichtungen der islamischen Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden sowie deren FunktionsträgerInnen. Dazu gehören auch religiöse FunktionsträgerInnen inklusive Gast-Imame. Bei Einrichtungen und FunktionsträgerInnen sei derzeit nicht immer hinreichend klar, ob diese Teil einer islamischen Religionsgesellschaft sind oder davon unabhängige Rechtspersonen, wird dieser Schritt begründet. Zudem habe man durch nicht gemeldete Verschiebungen von Moscheeeinrichtungen in der Vergangenheit nicht immer nachvollziehen können, welche Moschee welcher Kultusgemeinde zuzurechnen war.

In Ausnahmefällen soll das Bundeskanzleramt die öffentlich-rechtliche Rechtspersönlichkeit von innerreligiösen Einrichtungen künftig direkt aufheben können. Derzeit ist ein Umweg über die Religionsgesellschaft mit der Aufforderung, beanstandete Missstände abzustellen, vorgesehen.

Verbessern will die Regierung schließlich die interministerielle Koordination und Kommunikation in Kultussachen, etwa was den Religionsunterricht, die religiöse Betreuung in Gefängnissen, theologische Studien, das Meldewesen oder das Aufenthaltsrecht anlangt. Das betrifft alle anerkannten Religionen. Außerdem soll die theologische Islam-Ausbildung in Zukunft nicht zwingend nur auf die Universität Wien beschränkt sein, sondern beispielsweise für Kooperationen mit den Universitäten Innsbruck, Graz oder Salzburg geöffnet werden können, wie es in den Erläuterungen heißt.

FPÖ fordert "Verbotsgesetz für den politischen Islam"

Ein "Verbotsgesetz für den politischen Islam" fordert die FPÖ (1681/A(E)). Darin soll unter anderem festgelegt werden, dass eine Betätigung für den politischen Islam oder dessen Ziele verboten ist. Zudem sollen Moscheen und Organisationen des politischen Islam aufgelöst und deren Vermögen eingezogen werden. ÖsterreicherInnen, die Teil einer Organisation des politischen Islam sind oder eine solche unterstützen, soll die Staatsbürgerschaft aberkannt werden.

In den Erläuterungen zum Antrag nimmt Abgeordnete Susanne Fürst unter anderem auf den Terroranschlag in Wien vergangenen November und die jüngsten Demonstrationen in europäischen Städten zum Nahostkonflikt Bezug. Durch den politischen Islam würden nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa Konflikte und Probleme in der Gesellschaft hervorgerufen, denen entschlossen entgegengetreten werden müsse, meint sie. (Schluss) gs