Parlamentskorrespondenz Nr. 677 vom 07.06.2021

Berichte über Corona-Ausgaben des Gesundheitsministeriums im Jahr 2021

Ausgaben für Impfstoffe auf 216,5 Mio. € und für Tests zur Eigenanwendung auf 200,6 Mio. € angewachsen

Wien (PK) – Seit Beginn des Jahres 2021 wurden den Ländern und der AGES hohe Kostenersatzleistungen nach dem Epidemiegesetz gewährt, wobei bis Ende Oktober insgesamt rund 724 Mio. € an Zahlungen geflossen sind. Die größten Posten darunter entfallen auf Untersuchungen, Screening-Programme, Gebühren für Epidemie-ÄrztInnen oder Vergütungen für Verdienstentgang. In weiterer Folge schlugen die Kosten für die Umsetzung der 3G-Regelung durch die Plattform "Österreich testet", des E-Impfpasses sowie des Grünen Passes zu Buche.

Im Zusammenhang mit dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz werden Ausgaben etwa für Schutzausrüstungen, administrativer Aufwand und Personal (Hotline 1450, Impfaktionen, Testungen) oder für Ersatzspitäler ausgewiesen (Stand Oktober: 218,67 Mio. €). Weiters wurden beachtliche Mittel für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen, von Gratis-FFP2-Masken, von Selbsttests zur Abgabe in Apotheken sowie für die Fortführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut aufgewendet. Das geht aus einem Bericht von Gesundheits- und Sozialminister Wolfgang Mückstein an den Nationalrat gemäß COVID-19-Transparenzgesetz hervor (III-505 d.B.).

Schon in der Vergangenheit wurden dem Nationalrat in monatlichen Etappen Berichte über coronabedingte Ausgaben des Ressorts übermittelt (III-317 d.B., III-341 d.B. , III-367 d.B., III-394 d.B., III-413 d.B., III-441 d.B., III-475 d.B. ).

Impfungen: Starker Anstieg der Ausgaben auf 216,5 Mio. €

Durch die kontinuierlichen Fortschritte bei der Umsetzung des nationalen Impfplans nahmen auch die diesbezüglichen Ausgaben weiter Fahrt auf. Aus den Berichten bis April bzw. Mai geht hervor, dass die Ausgaben für Corona-Impfstoffe auf 58,86 Mio. € bzw. 72,67 Mio. € angewachsen sind. Für Juni, Juli, August, September und Oktober wurden 89,13 Mio. €, 132,37 Mio. €, 153,44 Mio. €, 183,38 Mio. € bzw. 216,5 Mio. € ausgewiesen. Dazu kommen per Stichtag Ende Oktober Kosten für den Ankauf von Impfzubehör (Spritzen, Kanülen und Kochsalzlösung) in der Höhe von rund 4,79 Mio. € und die Logistik (14,58 Mio. €).

Wenn alle Optionen und noch nicht in Verhandlung befindliche Vorkaufverträge ausgeschöpft werden, sollen bis einschließlich 2023 rund 70,5 Mio. COVID-19-Impfdosen an Österreich geliefert werden. Per Stand Oktober 2021 wurden Schenkungen des Impfstoffs Astra-Zeneca an folgende Länder getätigt: Ukraine (250.000 Dosen), Libanon (100.000 Dosen), Bosnien und Herzegowina (500.000 Dosen), Tunesien (50.000 Dosen), Costa Rica (50.000 Dosen) und Iran (1,63 Millionen Dosen).

Hohe Ausgaben für Selbsttests zur Abgabe in Apotheken in der Höhe von 200,6 Mio. € (Stand Oktober)

Für die Beschaffung und den Versand von FFP2-Masken hat das Gesundheitsministerium laut Bericht bis Ende März 18,58 Mio. € ausgegeben Dieser Posten erhöhte sich in den folgenden Monaten auf 23,1 Mio. € (Oktober) u.a. aufgrund eines Sonderkontingents für die Bundesländer. Öffentliche Apotheken waren noch bis Ende Oktober berechtigt, SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung abzugeben. Die Bundesbeschaffungsagentur wurde daher im Februar mit dem Ankauf einer ersten Tranche von 50 Millionen Tests beauftragt, wobei der Einzelpreis bei 2,20 € lag. Um die weitere Versorgung sicherzustellen, war es Ende März erforderlich, eine weitere Tranche von 50 Millionen Selbsttests abzurufen, heißt es in den Berichten. In den Monaten April und Mai gab es in diesem Bereich einen kräftigen Anstieg auf 68,8 Mio. € bzw. 99,89 Mio. €. Auch im Juni, Juli, August, September und Oktober wuchsen diese Posten stark und beliefen sich auf 134,97 Mio. €, 174,86 Mio. €, 187,67 Mio. €, 189,66 Mio. € bzw. 200,6 Mio. €.

Armutsbekämpfung: Verbesserung der Einkommenssituation von vulnerablen Personengruppen und Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen

Auf Basis des Bundesfinanzgesetzes 2021 wurden für die Armutsbekämpfung zusätzlich 20 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt; dieser Betrag wurde bereits im Jänner an die Länder überwiesen. Durch die Unterstützung von Sozialhilfe- und Mindestsicherungshaushalten sollen bis zu 80.000 Kinder und mehr als 100.000 Haushalte erreicht werden.

Aus den Monatsberichten geht zudem hervor, dass im Rahmen einer BFG-Novelle im Mai 2021 weitere 12 Mio. € beschlossen wurden, wobei bereits 6,6 Mio. € an diverse gemeinnützige Organisationen (z.B. Autonome Frauenhäuser, Kriseninterventionszentrum, Pro mente, Die Möwe etc.) ausbezahlt wurden. Im Rahmen der Sonderrichtlinie "COVID-19 Armutsbekämpfung" wurden überdies bis Monatsende Oktober rund 18 Mio. € an diverse Projektträger (Caritas, Neunerhaus, Hilfswerk etc.) ausgeschüttet, die sich u.a. für die medizinische und psychosoziale Basisversorgung vulnerabler Personengruppen, für Gewaltprävention, für die Unterstützung von Wohnungslosigkeit und für die Bekämpfung sozialer und armutsrelevanter Folgen der Pandemie einsetzen. Weiters wurden Kinder in Sozialhilfe- und Mindestsicherungshaushalten mit bis zu 200 € unterstützt, wobei die ebenfalls im Zuge der BFG-Novelle vom Mai beschlossenen 14 Mio. € den Bundesländern bereits überwiesen wurden.

Hohe Zahlungen an die Sozialversicherungsträger für die Durchführung und Abgabe von Tests sowie Anschaffung von Schutzausrüstung

In den Berichten ab Juni 2021 wird auch detailliert darüber Auskunft gegeben, welche Zahlungen an einzelne Sozialversicherungsträger sowie an die ÖGK geflossen sind, die der Bund aufgrund gesetzlicher Vorgaben für verschiedene COVID-Maßnahmen bereitstellen musste. So wurden bis inklusive Oktober etwa 12,76 Mio. € an die BVAEB sowie rund 68,48 Mio. € an die ÖGK für die Abgeltung der Freistellungskosten von "RisikopatientInnen" ausbezahlt. Für die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich sowie bei den selbstständigen Vertragsambulatorien erhielt die ÖGK im Oktober 2021 28,5 Mio. €, die BVAEB 4 Mio. € und die SVS rund 3 Mio. €.

Weitere hohe Beträge, die an die ÖGK flossen, betrafen die Anschaffung von Schutzausrüstungen für das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich (45,23 Mio. €), die Honorare für die Abgeltung von in Apotheken, Arztpraxen und Ambulatorien durchgeführten COVID-19-Tests (25 € pro Test, insgesamt 137,27 Mio. €) sowie die Honorare für die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests durch öffentliche Apotheken (10 € pro Test, insgesamt 53,76 Mio. €). (Schluss) sue