Parlamentskorrespondenz Nr. 716 vom 14.06.2021

Parlament: TOP im Nationalrat am 16. Juni 2021

Aktuelle Stunde, Europastunde, EU-Erklärung, Verlängerung coronabedingter Sonderbestimmungen, Ministeranklagen

Wien (PK) – Die beiden Nationalratssitzungen am 16. und 17. Juni stehen ganz im Zeichen der Corona-Krise. So werden die Abgeordneten am Mittwoch über die Verlängerung coronabedingter Sonderregelungen im Verwaltungs-, Justiz-, Medien- und Finanzbereich beraten. Dabei geht es etwa um die virtuelle Abhaltung von Gerichts- und Verwaltungsverfahren, spezielle Auflagen für Lokalaugenscheine, die Fassung von Beschlüssen per Videokonferenz und die Umsatzsteuerbefreiung von Schutzmasken. Ebenso sind Erleichterungen für Unternehmen in Bezug auf die Rückzahlung von schlagend gewordenen ÖHT- und AWS-Haftungen geplant. In Bezug auf die Steuerpflicht des Umsatzersatzes kommt es dagegen zu erweiternden Klarstellungen.

Abseits von Corona werden sich die Abgeordneten unter anderem mit einem Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes und dem Thema Gewaltschutz befassen. Zudem liegen dem Plenum zwei Anträge auf Ministeranklage vor. Die Opposition will sowohl Finanzminister Gernot Blümel als auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck wegen schuldhafter Rechtsverletzungen vor den Verfassungsgerichtshof bringen, wobei es in einem Fall um verzögerte Aktenlieferungen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss und im anderen Fall um die Web-Plattform "Kaufhaus Österreich" geht.

Anlässlich des vor kurzem erfolgten Starts der EU-Konferenz zur Zukunft der Union werden Europaministerin Karoline Edtstadler und Umweltministerin Leonore Gewessler Erklärungen abgeben.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung am 16. Juni beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Dabei wird es auf Wunsch der ÖVP unter dem Motto "Sichere Gastfreundschaft" um das "Comeback des österreichischen Tourismus" gehen.

Aktuelle Europastunde

Als Titel für die daran anschließende Europastunde hat die FPÖ "Freies Österreich mit freien Bürgern statt EU-Zwangsbeglückung durch Bargeldbegrenzung und Schuldenunion, Herr Bundeskanzler!" gewählt.

EU-Erklärungen von Kanzleramtsministerin Edtstadler und Umweltministerin Gewessler

Auch der erste Tagesordnungspunkt der Plenarsitzung steht ganz im Zeichen der EU. Die für EU-Angelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler sowie Umweltministerin Leonore Gewessler haben anlässlich des vor kurzem erfolgten Startes der "Konferenz zur Zukunft Europas" die Abgabe von Erklärungen angekündigt. Darüber ist auch eine Debatte geplant.

Ministeranklage gegen Finanzminister Gernot Blümel

Auch für eine Ministeranklage gegen Finanzminister Gernot Blümel zeichnet sich keine Mehrheit ab. SPÖ, FPÖ und NEOS würden ihn gerne wegen der verzögerten Aktenlieferungen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen. Ihrer Meinung nach hat Blümel die Verfassung schuldhaft verletzt, da er dem Ausschuss angeforderte E-Mails erst nach einem Exekutionsantrag des Verfassungsgerichtshofs übermittelt hat. Zudem stellen sie den Verdacht des Amtsmissbrauchs in den Raum.

Die ÖVP hält eine Ministeranklage allerdings nicht für gerechtfertigt. Es handle sich um einen politischen Antrag, der nicht den rechtlichen Erfordernissen entspreche, machte sie im Verfassungsausschuss geltend. Zudem wies sie auf Bemühungen des Finanzministers um eine konsensuale Lösung hin. Auch die Grünen stimmten im Ausschuss gegen die Initiative.

Ministeranklage gegen Wirtschaftsministerin Schramböck

Kaum Chancen auf Erfolg hat ein Antrag der SPÖ, der darauf abzielt, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck wegen des "Flops" rund um das Web-Projekt "Kaufhaus Österreich" beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen. Sowohl ÖVP als auch Grüne sprachen sich im Verfassungsausschuss gegen einen solchen Schritt aus. Das Projekt sei rückwirkend betrachtet zwar "kein Ruhmesblatt" gewesen und es sei wohl auch öffentliches Geld zum Teil in den Sand gesetzt worden, für eine Ministeranklage sei dies aber kein ausreichender Grund, argumentierten die Grünen. Die ÖVP stellte den Sachverhalt in der dargestellten Form in Abrede.

Begründet wird die Forderung nach einer Ministeranklage von der SPÖ damit, dass öffentliche Gelder für ein Projekt verwendet worden seien, welches bei korrekter rechtlicher Prüfung nicht beauftragt werden hätte dürfen. Zudem stünden die gelieferten Leistungen in einem groben Missverhältnis zu den Kosten von rund 1,26 Mio. €. Die SPÖ sieht somit den Tatbestand der Untreue erfüllt, zumal der Schaden offensichtlich mehr als 300.000 € betrage. Auch FPÖ und NEOS sprachen sich im Ausschuss für eine Prüfung des Sachverhalts durch den Verfassungsgerichtshof aus.

Verlängerung coronabedingter Sonderregelungen im Verwaltungs- und Justizbereich

Mit insgesamt drei Gesetzesanträgen der Koalitionsparteien sollen coronabedingte Sonderregelungen im Verwaltungs-, Justiz- und Medienbereich bis Ende 2021 verlängert werden. Dabei geht es etwa um den Einsatz von Videotechnologie bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren, Auflagen für Lokalaugenscheine und die Ermächtigung, Beschlüsse gegebenenfalls im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu fassen. Davon sind etwa Gemeinderäte, der Ministerrat und diverse Gremien im Kommunikationsbereich wie der ORF-Stiftungsrat betroffen. Auch im Vergaberecht werden einzelne Sonderbestimmungen noch bis Jahresende gelten. Für alle drei Sammelnovellen ist eine breite Mehrheit zu erwarten, im Verfassungsausschuss stimmten neben ÖVP und Grünen auch die SPÖ und die NEOS zu.

Konkret verlängert werden u.a. einzelne Bestimmungen des 1. und des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes sowie der Rechtsanwaltsordnung und des Disziplinarstatus für RechtsanwältInnen. Damit wird es bis Ende 2021 weiterhin möglich sein, bestimmte gerichtliche Anhörungen, Verhandlungen und Beweisaufnahmen per Videokonferenz abzuwickeln und Entscheidungen im Umlaufweg zu treffen. Zudem werden Entscheidungen auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss noch bis Ende des Jahres gebührenfrei sei. Die Möglichkeit, Tagsatzungen, Verhandlungen und Gläubigerversammlungen in Exekutions- und Insolvenzverfahren per Video abzuwickeln, läuft gemäß dem Antrag hingegen Ende Juni aus.

Weiters vorgesehen ist eine Verlängerung des verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes und einzelner Verfassungsbestimmungen. Dabei geht es etwa um den Einsatz von Videotechnologie in Verwaltungsverfahren und bei Verwaltungsgerichten, wobei der Wahrung von Parteienrechten ein besonderes Augenmerk gewidmet ist. Zudem sollen Organe wie Gemeinderäte im Falle außergewöhnlicher Umstände weiterhin Beschlüsse per Videokonferenz bzw. im Umlaufweg fassen dürfen. Ähnliches gilt für den Ministerrat. Die Novelle wird außerdem dazu genutzt, um einige obsolet gewordene Verfassungsbestimmungen aufzuheben.

Schließlich sollen der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat, die KommAustria inklusive ihrer Senate, die Presseförderungskommission sowie der Stiftungsrat und der Publikumsrat des ORF ebenfalls noch bis Jahresende Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz fassen können.

Novelle zum Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

Vorerst nur Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen enthält eine von ÖVP und Grünen beantragte Novellierung des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes und des Verwaltungsgerichtshofgesetzes. Allerdings ist geplant, dazu im Plenum einen Abänderungsantrag einzubringen, wie ÖVP und Grüne im Verfassungsausschuss ankündigten. Ihnen zufolge geht es darum, einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs in Zusammenhang mit der Einbringung von Anträgen in Rechtsmittelverfahren Rechnung zu tragen und damit drohende Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Laut Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler ist eine Verbesserung für die Verfahrensparteien in Aussicht genommen, diese sollen künftig erfahren, wo ihre Beschwerde tatsächlich ist.

Dass der Abänderungsantrag erst im Plenum kommt, wurde damit begründet, dass zuvor noch Stellungnahmen der Länder eingeholt werden müssten, wobei die Frist Ende vergangener Woche endete. Eile für den Gesetzesbeschluss ist insofern geboten, als die Aufhebung der geltenden Bestimmungen durch den VfGH mit 1. Juli wirksam wird.

Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Kind-Pass

Aus dem Familienausschuss liegt dem Plenum die Empfehlung vor, eine Entschließung zum Mutter-Kind-Pass zu fassen. Demnach sollen die zuständigen Regierungsmitglieder ersucht werden, den bestehenden Mutter-Kind-Pass unter Einbeziehung aller maßgeblichen Stakeholder möglichst rasch zu einem Eltern-Kind-Pass, der bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gelten soll, auszubauen. Durch diese auch im Regierungsprogramm enthaltene Maßnahme soll die Prävention und Gesundheitsförderung in der Schwangerschaft sowie die bestmögliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen vorangetrieben werden.

In den Erläuterungen zum Antrag wird geltend gemacht, dass der 1974 eingeführte Mutter-Kind-Pass zwar kontinuierlich angepasst wurde, die in den letzten zehn Jahren erarbeiteten Grundlagen zur Weiterentwicklung im Sinne eines modernen evidenzbasierten und bio-psycho-sozialen Ansatzes bislang aber noch nicht vollständig umgesetzt sei.

Zusammen mit diesem Antrag wird ein Entschließungsantrag der NEOS debattiert. Diese fordern schon seit Längerem eine Umbenennung des Mutter-Kind-Passes in Eltern-Kind-Pass und wollen damit auch die essenzielle Rolle des zweiten Elternteils in den ersten Jahren nach der Geburt zum Ausdruck bringen.

Mehr Budget für Familienberatungsstellen

Besorgt über die finanzielle und personelle Situation der Familienberatungsstellen in Österreich zeigt sich die SPÖ mit einem Antrag, der im Familienausschuss abgelehnt worden war. Verwiesen wird auf die Sicht von ExpertInnen, wonach es notwendig wäre, das Budget der Familienberatungsstellen auf 18 Mio. € zu erhöhen und diesen Betrag in den kommenden Jahren budgetär fortzuschreiben. Die ÖVP hielt dem entgegen, dass das Budget der Familienberatung bereits deutlich erhöht worden sei, nämlich um 2,9 Mio. €.

Finanzielle Absicherung und bundesweite Koordinierung von Kinderschutzzentren

Schon vor der Pandemie habe sich gezeigt, dass es ungünstig sei, dass die Zuständigkeit für das wichtige Thema "Kinderschutz" nicht nur auf verschiedene Ministerien, sondern auch auf die Bundesländer sowie die nachgelagerten Behörden aufgeteilt sei, so die SPÖ mit einem weiteren Antrag. Sie hält einen bundesweiten gesetzlichen Rahmen, eine einheitlich geregelte Finanzierung sowie eine zentrale Koordinationsstelle für den Kinderschutz für dringend notwendig. Auch dieser SPÖ-Antrag fand im Ausschuss nur die Unterstützung der drei Oppositionsfraktionen und wurde damit abgelehnt.

Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Gewalt gegen Frauen und der steigenden Anzahl der Femizide in Österreich haben die Parlamentsfraktionen verschiedene Forderungen an Frauenministerin Susanne Raab gerichtet. Vom Gleichbehandlungsausschuss angenommen wurde allerdings nur eine Initiative von ÖVP und Grünen, in der eine Gesamtschau über alle jene Mittel gefordert wird, die für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kindern aufgewendet werden. Die Koalitionsfraktionen weisen darin darauf hin, dass heuer von der Regierung etwa 24,6 Mio. € zusätzlich für den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt zur Verfügung gestellt werden. Um festzustellen, wie viele Mittel der Bund darüber hinaus für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder aufwendet, bedürfe es einer ressortübergreifenden Erhebung. Es soll daher eine interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Budgeting eingerichtet werden.

Die Forderungen der SPÖ nach einer deutlichen Erhöhung des Gewaltschutzbudgets sowie zahlreichen anderen Schritten wie ausreichend Not- und Übergangswohnungen in allen Bundesländern wird im Plenum voraussichtlich ebenso abgelehnt wie die Ersuchen der NEOS auf Durchführung von öffentlichen Informations- und Aufklärungskampagnen im Bereich des Gewaltschutzes sowie hinsichtlich des Aufbrechens von Geschlechterstereotypen.

Verbot von Konversionstherapien

Die Parlamentsfraktionen sprechen sich für ein Verbot von Konversions- und "reparativen" Therapieformen an Minderjährigen aus und fordern die Justizministerin und den Gesundheitsminister auf, eine entsprechende Regierungsvorlage an das Parlament zu übermitteln. Ziel der Regierungsvorlage soll es sein, die Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von Maßnahmen und Techniken, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen sowie bei Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht, zu verbieten. Die Basis dafür bildet ein Vorstoß der NEOS.

Einstimmig unterstützt wurde im Gleichbehandlungsausschuss außerdem ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der sich für den Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen einsetzt. Es brauche Maßnahmen wie etwa Aufklärungs- und Beratungsstrukturen zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern sowie das Schließen gesetzlicher Lücken. Auch die SPÖ macht mit einem eigenen Entschließungsantrag nicht notwendige medizinische Eingriffe bei intergeschlechtlichen Kindern zum Thema, der jedoch im Plenum voraussichtlich keine Mehrheit finden wird.

Zeitverwendungsstudie

Wahrscheinlich ebenfalls abgelehnt werden Entschließungsanträge von SPÖ und NEOS, die jeweils die Erstellung einer sogenannten "Zeitverwendungsstudie" hinsichtlich unbezahlter Betreuungs- und Versorgungsarbeit in Österreich einfordern. Wie in vielen Staaten Europas gebe es auch in Österreich nicht nur einen Gender-Pay-, sondern auch einen Gender-Care-Gap, wie die NEOS in ihrer Initiative aufwerfen. Ein Großteil gesellschaftlich unentbehrlicher Arbeiten wie Hausarbeit, die Versorgung von Kindern, alten oder kranken Menschen werde von Frauen unentgeltlich geleistet, unterstreichen auch die SozialdemokratInnen. Beiden Anträgen zufolge stammt die letzte Zeitverwendungsstudie aus dem Zeitraum 2008/2009. Im Zuge einer geplanten Welle neuer Zeitverwendungsstudien in der EU von 2020 bis 2022 sollte auch in Österreich eine Erhebung stattfinden und eine solche Studie erstellt werden, fordern die AntragstellerInnen beider Fraktionen. Die ÖVP wies im Ausschuss darauf hin, dass es dazu bereits einen entsprechenden Ministerratsbeschluss gebe.

Maßnahmenpaket für Frauen am Arbeitsmarkt in der Corona-Krise

Ebenfalls keine Zustimmung wird ein weiteres frauenpolitisches Anliegen der SPÖ finden. Da Frauen in der Corona-Krise stärker von Arbeitslosigkeit betroffen seien, fordert die Oppositionsfraktion unter anderem eine gezielte Arbeitsmarktförderung für Frauen, Umschulungs- und Weiterbildungsangebote mit frauenpolitischem Fokus, einen Rechtsanspruch auf Beratungs- und Unterstützungsangebote, eine bessere finanzielle Ausstattung für Frauenberatungsstellen sowie Maßnahmen für Ein-Personen-Unternehmen. Zudem will die SPÖ, dass mindestens 50% der AMS-Mittel für Frauen und mindestens die Hälfte der Mittel aus der "Corona-Arbeitsmarktstiftung" für Frauen aufgewendet werden und das Arbeitslosengeld erhöht wird.

Antarktis-Umweltprotokoll

Dem umfassenden Schutz der Antarktis hat sich Österreich bereits 1987 mit dem Beitritt zum Antarktis-Vertrag verschrieben und 1991 auch das beigefügte Umweltprotokoll unterzeichnet. Der Nationalrat verhandelt nun die von der Regierung vorgelegte Genehmigung dieses Protokolls, das auf den Erhalt der antarktischen Umwelt und ihrer Ökosysteme abzielt. Konkret sollen bei menschlichen Aktivitäten im Rahmen von Forschung und Tourismus Maßnahmen zur Abfallverhütung  sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich sein. Neben einem Einfuhrverbot nicht einheimischer Arten stellt außerdem das Verbot, mineralische Ressourcen aus der Antarktis zu gewinnen, einen entscheidenden Punkt des Protokolls dar. Ausgenommen sind hier Forschungsaktivitäten.

"Praktische Maßnahmen" zum Klimaschutz

In einem Entschließungsantrag spricht sich die FPÖ für einen Klimaschutz aus, "der nicht zur Belastung der BürgerInnen führt". Es brauche konkrete Maßnahmen mit "Hausverstand" und keinen "ideologisch motivierten" gesellschaftlichen Umbau, der offenbar mit Steuererhöhungen, wie etwa bei der Normverbrauchsabgabe für Pkw oder bei der Mineralölsteuer, erzwungen werden sollte. Die Forderung wird voraussichtlich abgelehnt.

Förderung von Reparaturen

Bereits im Mai hat sich der Nationalrat auf Empfehlung des Konsumentenschutzausschusses einstimmig dafür ausgesprochen, Reparaturdienstleistungen für Elektro- und Elektronikgeräte in ganz Österreich zu fördern. Nun liegt dem Plenum ein ähnlicher Entschließungsantrag aus dem Umweltausschuss zur Annahme vor. Dieser knüpft an einen Vorstoß der FPÖ für einen "Bundesreparaturbonus" nach Vorbild des "Wiener Reparaturbonus" an und war von ÖVP, SPÖ und Grünen eingebracht worden. Demnach soll die Erhöhung der Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten zur Schonung von Ressourcen und damit auch zum Klimaschutz beitragen.

Der FPÖ-Antrag selbst wird im Plenum wohl keine Mehrheit finden. Gleiches gilt auch für die Forderung der SPÖ nach einer Reparaturprämie von bis zu 300 € pro Person und Jahr, wobei maximal 50% der Reparatursumme gefördert werden sollen.

Aufstockung des Härtefallfonds auf 3 Mrd. €, coronabedingte Sonderregelungen im Steuerrecht, Haftungsübernahmen

Im Plenum gemeinsam verhandelt werden drei Anträge der Koalitionsparteien, für die der Budgetausschuss erst heute grünes Licht gegeben hat. Dabei geht es insbesondere um eine Aufstockung des Härtefallsfonds auf 3 Mrd. €, die Schließung von Steuerlücken beim Umsatzersatz, die Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken sowie um die Verlängerung von Rückzahlungserleichterungen für Unternehmen in Zusammenhang mit schlagend gewordenen Haftungen und Garantien.

Konkret soll etwa durch Änderungen im Einkommensteuergesetz klargestellt werden, dass im Zuge des Umsatzersatzes gewährte Zahlungen der Steuerpflicht unterliegen. Das betrifft etwa Zuwendungen aus dem Härtefallfonds, aufgrund des ABBAG-Gesetzes sowie den NPO-Lockdown-Zuschuss. Zudem ist im Sinne einer Gleichbehandlung vorgesehen, ab der Veranlagung 2021 Zuwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze darstellen, von der Steuerfreiheit auszunehmen. Mit weiteren Änderungen wollen die Koalitionsparteien verhindern, dass die Kleinunternehmerpauschalierung zur Umgehung der Steuerpflicht des Umsatzersatzes genutzt wird.

Adaptierungen im Umsatzsteuergesetz haben eine Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken bis Ende 2021 sowie die Umsetzung eines EuGH-Urteils in Zusammenhang mit der Besteuerung von Reiseleistungen zum Inhalt. Zudem soll Ethanol, das für die Herstellung von Desinfektionsmittel verwendet wird, bis Jahresende weiterhin nicht der Alkoholsteuer unterliegen.

Novelliert werden sollen auch das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz. Um Liquiditätsprobleme für Unternehmen zu vermeiden, ist vorgesehen, Rückzahlungen für schlagend gewordene Haftungen und Garantien im Bedarfsfall bis Jahresende zu stunden. Zudem sollen für die der AWS bzw. der ÖHT geschuldeten Forderungen keine Verzugszinsen anfallen. Im Falle eines Insolvenzverfahrens ist ein Erlöschen der Stundung vorgesehen. Darüber hinaus soll der Finanzminister noch bis Jahresende vom allgemeinen Haftungsrahmen der AWS und der ÖHT abweichende Verpflichtungen übernehmen können.

44. Bericht der Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft legte ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie erstmals in drei Bänden vor. Neben den traditionellen Bänden über die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und über die präventive Menschenrechtskontrolle fasst der dritte Band jene Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft zusammen, die in direktem Zusammenhang zu COVID-19 stehen.

Mit 18.000 Beschwerden verzeichnete die Volksanwaltschaft 2020 ein deutliches Plus im Vergleich zum Vorjahr (2019: 16.600). Von den Beschwerden fielen rund 5.000 Anliegen nicht in die Zuständigkeit des Kontrollorgans, wobei hier Informationen zur Rechtslage und über weitergehende Beratungsangebote zur Verfügung gestellt wurden. In 4.000 Fällen gab es keine ausreichenden Hinweise für Missstände und in 8.777 Fällen oder 49% leitete die Volksanwaltschaft ein formelles Prüfverfahren ein.

Auf die Corona-Pandemie waren 2020 1.200 Anliegen zurückzuführen. Diese beinhalteten etwa Anfragen und Beschwerden zu Polizeistrafen infolge unklar kommunizierter Rechtslagen, zur Auszahlung von Unterstützungsleistungen, zu Besuchs- und Ausgangsverboten in Alten- und Pflegeheimen, zur Zentralmatura und zu Homeschooling und zu Einschränkungen in den Justizanstalten. Die Volksanwaltschaft mahnte ein, dass für künftige Pandemien rechtzeitig Präventionskonzepte erarbeitet und Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung geschaffen werden. (Schluss) gs/mbu/keg

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.