Parlamentskorrespondenz Nr. 717 vom 14.06.2021

Parlament: TOP im Nationalrat am 17. Juni 2021

Heeresbesoldung, Corona-Bonus, Verlängerung von Corona-Regelungen, Schulpaket, Sicherheitsstandards für Reisepässe

Wien (PK) – Am Plenartag des Nationalrats am Donnerstag sind einige Beschlussfassungen zu erwarten. Geplant ist etwa, die Corona-Kurzarbeit mit geänderten Kriterien zu verlängern, Gesundheitspersonal einen Corona-Bonus von 500 € zu gewähren und NotstandshilfebezieherInnen weitere drei Monate höhere Leistungen auszuzahlen. Auch die Förderung betrieblicher Corona-Testungen sowie die Freistellung schwangerer Beschäftigter sollen bis Ende September weiterlaufen, wobei für werdende Mütter mit vollem Impfschutz ab Juli Ausnahmen vorgesehen sind. Abseits von Corona könnten etwa neue Sicherheitsstandards für Reisepässe, ein kleines Schulpaket und eine Novelle zum Heeresgebührengesetz in die Länderkammer geschickt werden.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck.

Harmonisierung der Heeresbesoldung

Einstimmig hat der Landesverteidigungsausschuss die weitgehende Harmonisierung der so genannten Einsatzbesoldung für Milizangehörige auf den Weg ins Plenum gebracht. Die im Rahmen der Corona-Krise geleisteten Assistenzeinsätze des Bundesheeres haben die Notwendigkeit dazu aufgezeigt. Die Einführung einer Freiwilligen- sowie einer Kaderausbildungsprämie soll zudem Grundwehrdiener für den Milizeinsatz motivieren.

Rund um die coronabedingten Assistenzeinsätze des Österreichischen Bundesheers sind mehrere Problemstellungen zutage getreten. So zeigte sich, dass die Bezüge im Einsatz bei identen Funktionen zum Teil sehr unterschiedlich waren. Mit einer Novelle des Heeresgebührengesetzes und des Heeresdisziplinargesetzes soll nun eine weitgehende Harmonisierung der "Einsatzbesoldung" für Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen in Milizverwendung erfolgen.

Auf Antrag aller Fraktionen wurde im Ausschuss eine analoge Anpassung auch für die Grundbezüge von Zivildienern vorgenommen. Zu der Änderung der Heeresbesoldung soll auch eine Anpassung der Grundvergütung für den ordentlichen oder außerordentlichen Zivildienst und des Zuschlags zur Grundvergütung bei Einsätzen erfolgen.

Gesamtkonzept zu Sicherheitsinseln

Ein an einen FPÖ-Vorstoß anknüpfender Antrag von ÖVP, Grünen und NEOS, wonach die Verteidigungsministerin bis Jahresende ein Gesamtkonzept zu Sicherheitsinseln für ganz Österreich vorlegen soll, fand im Verteidigungsausschuss die einhellige Zustimmung. Im ursprünglichen FPÖ-Entschließungsantrag treten die Freiheitlichen für die Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als Sicherheitsinsel ein. Im Krisen- und Katastrophenfall sollen sogenannte Sicherheitsinseln ein autarker Schutz- und Rückzugsort sein. Derzeit gebe es in Niederösterreich zwei ausgewählte Standorte, die zu solchen Sicherheitsinseln ausgebaut werden sollen. Der Truppenübungsplatz in Allentsteig verfüge bereits über notwendige Merkmale einer Sicherheitsinsel, um die Region Waldviertel im Katastrophenfall zu versorgen, heißt es in der FPÖ-Initiative.

Verfassungsmäßigkeit für Kooperationen in der Luftraumüberwachung

Die Zukunft der österreichischen Luftraumüberwachung steht im Fokus eines Entschließungsantrags der NEOS, der im Ausschuss in abgeänderter Form mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen wurde. Mit der nunmehrigen Fassung des Antrags wird Verteidigungsministerin Klaudia Tanner aufgefordert, dem Nationalrat bis 31. Oktober 2021 eine Studie über die Verfassungsmäßigkeit eines Luftraumüberwachungskonzepts in Kooperation mit EU-Partnerstaaten vorzulegen. Diese soll eine Entscheidungsgrundlage für die Zukunft der Luftraumüberwachung vor dem Hintergrund der Ausmusterung der Saab 105 sein, erklären die NEOS.

Schulpaket mit Novelle mehrerer Gesetze aus dem Schulwesen

Mit einer Novelle mehrerer Gesetze will die Bundesregierung Maßnahmen im Schulwesen verankern. So werden unter anderem einige Schulversuche in das Regelschulwesen überführt, abschließende Prüfungen weiterentwickelt und Lehrplanbestimmungen modernisiert. Außerdem werden Bestimmungen für zweisprachige Schulen in Kärnten verändert und einzelne COVID-19-Regelungen verlängert.

Bei den Schulversuchen geht es um das sogenannte "Schüler-Schüler-Gespräch", das bei abschließenden mündlichen Prüfungen in einer lebenden Fremdsprache als alternative Prüfungsform durchgeführt werden kann. In Kärnten werden Schulversuche in zweisprachigen Schulen übernommen. Bei abschließenden mündlichen Prüfungen soll in Zukunft auch die Leistungsbeurteilung der letzten Schulstufe in die Beurteilung eingerechnet werden können.

Vor dem Hintergrund der heutigen globalisierten und digitalisierten Wissensgesellschaft wird eine Überarbeitung der Lehrpläne für notwendig erachtet. Die Lehrpläne sollen konkret angeben, an welchen Kompetenzen im Unterricht zu arbeiten ist. Künftig soll es zusätzliche Unterrichtsgegenstände geben und bestehende umbenannt werden. Damit soll aktuellen didaktischen Entwicklungen Rechnung getragen werden.

Außerdem soll die Möglichkeit, Ausnahmebestimmungen von schulrechtlichen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu treffen, bis zum Schuljahr 2021/2022 verlängert werden. Ein im Ausschuss eingebrachter Antrag ergänzt die Novelle um COVID-19-Maßnahmemöglichkeiten für Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen für das kommende Wintersemester. Diese können damit Nachweise über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr im Sinne der "3-G-Regel: geimpft, getestet, genesen" als Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Aufnahmeverfahren und Ähnlichem definieren.

Corona-Tests und Schulklassen-Teilung

Keine Mehrheit im Ausschuss fanden drei Anträge der FPÖ. Zum einen fordern die Freiheitlichen, dass SchülerInnen, die sich nicht auf Corona testen lassen möchten, gerecht beurteilt und nicht von Suspendierungen bedroht werden. Außerdem sprechen sich die Freiheitlichen gegen "Zwangstestungen" und stattdessen für freiwillige Corona-Tests - ohne Sanktionen und Drohungen – aus. Um die Benachteiligungen, die durch die aus ihrer Sicht umstrittenen Corona-Maßnahmen der Regierung für SchülerInnen entstanden seien, zu kompensieren, schlägt die FPÖ darüber hinaus eine Teilung der Klassen in den Kernfächern für zwei Jahre vor.

Lehrplan zur Österreichischen Gebärdensprache

Mit einem Entschließungsantrag, der im Unterrichtsausschuss einhellige Zustimmung fand, setzen sich alle fünf Fraktionen für einen kompetenzorientierten Lehrplan zur Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) ein. Der Bildungsminister soll demnach einen kompetenzorientierten, bedarfsgerechten und differenzierten Lehrplan zu ÖGS unter Einbindung von ExpertInnen bis zum Schuljahr 2023/2024 verordnen.

Seit die Österreichische Gebärdensprache (ÖSG) 2005 als eigenständige Sprache anerkannt wurde, gebe es Forderungen nach einem entsprechenden Lehrplan, so der gemeinsame Entschließungsantrag zu diesem Thema. 2016 habe das Bildungsministerium einen solchen Lehrplan beauftragt, der nun vorliege. Die Fraktionen sehen darin aber Mängel, etwa weil er sich ausschließlich an gehörlose SchülerInnen richte und Personen mit Hörbeeinträchtigung nicht berücksichtige, nicht nach dem Hörstatus differenziere und nicht kompetenzorientiert sei. Um eine qualitätsvolle und inklusive Ausbildung aller Kinder zu gewährleisten, brauche es einen bedarfsgerechten Lehrplan für gehörlose.

Seitens ÖVP und Grünen im Ausschuss abgelehnt wurde in diesem Zusammenhang ein Antrag der SPÖ. Österreich sei aufgrund des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes und der UN-Behindertenkonvention verpflichtet, einen offiziellen Rahmen und das Erlernen und die Vermittlung von ÖGS bereits in ersten Bildungseinrichtungen zu ermöglichen, wirft die SPÖ auf und fordert, einen Lehrplan ÖGS bis Juni 2021 vorzulegen.

Einheitliches Bundesgesetz für alle PädagogInnen

Die FPÖ bringt mit der Forderung nach einem einheitlichen Gesetz für alle PädagogInnen im Bildungsbereich einen Punkt aus dem damaligen ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm wieder aufs Tapet. Darin war vermerkt, dass ein neues Gesetz geschaffen werden soll, das für PädagogInnen aller Schultypen gelte, pädagogische Anforderungen definiere und mehr Möglichkeiten zur Um- und Neuqualifizierung ermögliche. Zudem sollte es Erleichterungen für QuereinsteigerInnen, eine leistungs- und ergebnisorientierte Besoldung, neue Arbeitszeitmodelle sowie Änderungen in der Fortbildung bringen. Auch klare Regeln für die Anstellung, Bewertung und Kündigung von LehrerInnen waren vorgesehen. Die FPÖ fordert nun vom Bildungsminister eine entsprechende Regierungsvorlage bis Ende 2021 ein. Der Antrag blieb im Ausschuss in der Minderheit.

Corona-Bonus in der Höhe von 500 € für Betreuungs- und Pflegekräfte sowie Gesundheitspersonal in Spitälern

Änderungen im Pflegefonds- und COVID-19-Zweckzuschussgesetz sehen einen Kostenbeitrag des Bundes von durchschnittlich 500 € pro Person für Betreuungs- und Pflegekräfte sowie Gesundheitspersonal in Spitälern vor. Zusätzliche Zuwendungen durch die Länder, die Gemeinden oder durch die Träger der Krankenanstalten seien natürlich möglich, heißt es in der Begründung des Antrags. Voraussetzung für den Zweckzuschuss des Bundes sei ein persönlicher Kontakt mit den betreuten Personen, etwaige Belohnungen für das Verwaltungspersonal eines Spitals seien davon nicht umfasst. Diese Bedingung gilt auch bei den – von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreiten - Bonuszahlungen für die rund 68.000 in mobilen, stationären und teilstationären Diensten tätigen Personen. Im Zuge der Novellierung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes wird zudem die bereits in anderen Sozialversicherungsgesetzen beschlossene Bestimmung, wonach ab 1. Juni bis zu zehn SARS-CoV-2-Antigentests pro Person und Monat in Apotheken bezogen werden können, auch für bei Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder versicherte Personen und deren Angehörige nachvollzogen. Diese generelle Regelung sowie auch jene über die Durchführung von COVID-19-Tests in Apotheken soll bis 31. August 2021 verlängert werden.

COVID-19­Maßnahmengesetz soll bis Ende des Jahres gelten; weitere Fristverlängerungen im Suchtmittel- und Epidemiegesetz

Bei von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz, im Suchtmittelgesetz und im Epidemiegesetz geht es primär um Fristverlängerungen. Einerseits soll behandelnden ÄrztInnen weiterhin bis Ende des Jahres die Möglichkeit gegeben werden, Substitutions-Dauerverschreibungen mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" auszustellen. Dadurch werden die Kontakte mit besonders vulnerablen PatientInnen reduziert und die in der Pandemie besonders geforderten AmtsärztInnen entlastet, wird diese Maßnahme begründet. Im Epidemiegesetz wiederum wird die Mitwirkungspflicht von BetreiberInnen von Lokalen, Hotels, Sporteinrichtungen etc. bei der Ermittlung von Kontaktpersonen sowie der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes etwa bei der Erhebung von Identitätsdaten oder der Erfragung allfälliger Krankheitssymptome bis Ende Dezember verlängert. Nachdem davon auszugehen sei, dass auch nach dem 30. Juni 2021 Maßnahmen zur Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden müssen, wird die Geltungsdauer des COVID-19-Maßnahmengesetzes bis zum 31. Dezember 2021 ausgedehnt.

COVID-19-Tests bei ÄrztInnen; Apotheken Abgeltung für Impfpass-Software

Künftig sollen auch niedergelassene ÄrztInnen COVID-19-Tests bei asymptomatischen Personen durchführen können. Dies sieht ein ÖVP-Grünen-Antrag auf Änderung des ASVG sowie weiterer Sozialversicherungsgesetze vor. Außerdem sollen Apotheken Softwarekosten, die für die Implementierung des Elektronischen Impfpasses anfallen, bis zur Höhe von 1.300 € von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ersetzt bekommen. Die dafür für die ÖGK aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereit gestellten Mittel sollen von 5,28 Mio. € auf 7,1 Mio. € erhöht werden. Bis Ende des Jahres verlängert wird zudem die derzeit bis 30. September geltende Regelung, wonach ÄrztInnen, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten etc. berechtigt sind, Impfungen gegen SARS-CoV-2 durchzuführen.

Förderung des öffentlichen Verkehrs

Mit dem Antrag wurde im Gesundheitsausschuss auch eine Maßnahme zur Förderung des öffentlichen Verkehrs beschlossen. So wird im ASVG klargestellt, dass nicht nur der von Seiten des Dienstgebers geleistete Ersatz der tatsächlichen Fahrtkosten für ein Massenbeförderungsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Sozialversicherung befreit ist, sondern auch jener für Wochen-, Monats- und Jahreskarten.

COVID-19-Freistellungsregelung für Beschäftigte läuft aus

Im Zusammenhang mit dieser Vorlage brachten die Regierungsparteien im Gesundheitsausschuss mehrere zusätzliche Anträge ein. Demnach ist vorgesehen, dass die Freistellungsregelung für Beschäftigte, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören, mit 30. Juni auslaufen und die COVID-19-Risikoatteste damit ihre Gültigkeit verlieren. Derzeit sind betroffene Beschäftigte auf ihren Antrag hin vom Arbeitgeber freizustellen, wenn es nicht möglich ist, im Homeoffice zu arbeiten oder für sie kein besonders geschützter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Ähnliche Bestimmungen gelten für den öffentlichen Dienst.

Begründet wird das Auslaufen der Sonderregelung mit der Verbesserung der epidemiologischen Gesamtsituation. Gleichzeitig wird Vorsorge dafür getroffen, sollte sich die Infektionslage wieder verschlechtern. Demnach kann der Gesundheitsminister die Regelung per Verordnung für bestimmte Zeiträume wieder aufleben lassen, wobei die Verordnungsermächtigung vorerst nur für Zeiträume bis 31. Dezember 2021 gelten soll. Bei Ausstellung etwaiger neuer Risikoatteste wäre dann auch der Impf- bzw. Immunitätsstatus der betroffenen ArbeitnehmerInnen zu berücksichtigen.

Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung

Wahlfreiheit ist der FPÖ hinsichtlich der allgemeinen Strategie zur Pandemiebekämpfung ein Anliegen. Diskriminierungen gegenüber ungeimpften, genesenen und geimpften Personen müsste verhindert werden, richten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag an den Gesundheitsminister, der auf einem Ersuchen einer Kurie der oberösterreichischen Ärztekammer fußt.

Stärkung der Komplementärmedizin

In einem Antrag, der im Gesundheitsausschuss keine Zustimmung fand, legen die Freiheitlichen ein umfassendes Konzept zur Verankerung der Komplementärmedizin im Gesundheitswesen vor. Sie sind der Auffassung, dass die Hochspezialisierung in der Medizin, die den Menschen viele Fortschritte bringe, oft auch zu Lasten einer ganzheitlichen Zusammenschau geht. Die Mehrheit der Bevölkerung würde sich laut Umfragen eine Kombination aus Schul- und Komplementärmedizin wünschen. Komplementärmedizin würde die Eigenverantwortung der PatientInnen stärken, die herkömmliche Medikation um bis zu 50% verringern und somit dem Gesundheitssystem Kosten ersparen. Die AntragstellerInnen fordern daher eine Förderung der "Komplementärmedizin" in Österreich. Dazu sollen unter anderem das Fachgebiet in der Ausbildung an den Medizinischen Universitäten verankert werden, die Forschung gefördert und ein Angebot im Spitalsbereich etabliert werden.

Änderung des Ärztegesetzes

Weiters liegt von Seiten der ÖVP und Grünen ein Antrag auf Änderung des Ärztegesetzes vor, der zunächst nur den Entfall der Verpflichtung zur laufenden elektronischen Übermittlung der gemäß dem Gesundheitstelematikgesetz erforderlichen Daten aus der Ärzteliste an den Gesundheitsminister vorsieht. Anlass für diese Novelle war aber ein Erkenntnis des VfGH, das Bestimmungen bezüglich des Führens der Ärzteliste und der An- und Aberkennung von Ausbildungen betrifft. Bis dato konnte man sich noch auf keinen Vorschlag zur Lösung dieses Problems einigen, wurde seitens der Grünen im Ausschuss erklärt. Man hoffe aber, dass bis zum Plenum eine endgültige Fassung vorgelegt werden könne. Sollte das nicht möglich sein, dann wären ab Anfang Juli die Bezirksverwaltungsbehörden für die angesprochenen Agenden zuständig.

Anpassungen im Apothekerkammergesetz

Einstimmig angenommen wurden im Gesundheitsausschuss die von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen beim Apothekerkammer- und Gehaltskassengesetz, die unter anderem nähere Vorschriften über die Einrichtung der Schlichtungskommission und den Ablauf des dort angesiedelten Verfahrens, die Durchführung von Erhebungen durch den Disziplinaranwalt sowie eine Ausweitung der anrechenbaren Zeiten für die Gehaltsvorrückung enthalten.

Neues Medizinproduktegesetz

Die Regierungsparteien stimmten im Ausschuss einem Abänderungsantrag zu, mit dem das Medizinproduktegesetz in weiten Teilen geändert werden soll. Mit den Bestimmungen soll die Sicherheit von Medizinprodukten gewährleistet werden, wobei unter anderem allgemeine Anforderungen an Medizinprodukte geregelt werden sollen, ebenso wie die Durchführung klinischer Prüfungen, Überwachungs- und Kontrollmechanismen, die Abgabe und Verschreibung entsprechender Produkte, Werbebeschränkungen sowie entsprechende Strafbestimmungen. Auch Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit Krisensituationen, die Einrichtung von Ethikkommissionen sowie Übergangsbestimmungen in Bezug auf In-vitro-Diagnostika sind im Gesetz verankert.

Anlass für die Neufassung des Medizinproduktegesetzes ist eine Änderung der europäischen Rechtslage. So wurden drei einschlägige EU-Richtlinien durch zwei EU-Verordnungen ersetzt, um EU-weit einheitliche Regelungen für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika sicherzustellen. In einzelnen Bereichen sind den EU-Staaten allerdings Gestaltungsspielräume verblieben. Darüber hinaus flossen punktuell Erfahrungen aus der Praxis in das neue Medizinproduktegesetz ein, wie in den Erläuterungen vermerkt wird.

In-vitro-Fertilisation-Fonds-Gesetz

Ein weiterer Antrag der Regierungsparteien betrifft Brexit-bedingte Änderungen im In-vitro-Fertilisation-Fonds-Gesetz. Diese wurden im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS angenommen.

Gentechnikgesetz: Anpassung an unionsrechtliche Vorgaben

Eine Novelle zum Gentechnikgesetz soll der Umsetzung von EU-Recht dienen. Mit den Stimmen aller Fraktionen wurden dabei im Gesundheitsausschuss vor allem Änderungen zur Verbesserung der Transparenz der Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Rahmen der Freisetzungsrichtlinie beschlossen. Mit den neuen Bestimmungen soll über die gesamte Risikoanalyse hinweg eine transparente und kontinuierliche Kommunikation gewährleistet werden, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Prozess stärkt.

Verlängerung des Corona-Kurzarbeitsmodells mit teilweise neuen Kriterien

Die von den Regierungsparteien vorgeschlagene Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz und zum Arbeitsmarktservicegesetz betrifft zwei unterschiedliche Bereiche. Zum einen ist geplant, das Corona-Kurzarbeitsmodell - mit teilweise neuen Kriterien – zu verlängern. Demnach sollen Betriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind, noch ein weiteres Jahr, konkret bis Mitte Juni 2022, höhere Kurzarbeitsbeihilfen erhalten können. Sie müssen allerdings einen Abschlag von 15% gegenüber der derzeitigen Beihilfenhöhe in Kauf nehmen. Zudem sollen Urlaubsansprüche aliquot verbraucht werden müssen. Details dazu sind allerdings nicht im Gesetz selbst festgelegt, sondern der vom AMS-Verwaltungsrat zu erlassenden Kurzarbeits-Richtlinie vorbehalten. Das betrifft auch die geplante Festlegung des maximalen Arbeitszeitentfalls von 50%, wobei die Richtlinie der Zustimmung dreier Ministerien – Arbeits-, Wirtschafts- und Finanzministerium – bedarf.

Eine Sonderbestimmung sieht der Gesetzentwurf für von der Krise besonders stark betroffene Betriebe vor. Für sie sollen die bisherigen Regelungen noch bis Ende Dezember 2021 unverändert gelten, wie in den Erläuterungen festgehalten wird. Dabei geht es etwa um die Stadthotellerie, die Nachtgastronomie und die Eventbranche. Als Kriterium ist ein Umsatzeinbruch von 50% im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 vorgesehen, auch das wird allerdings erst in der Richtlinie verankert.

Begleitend zum Antrag sollen auf Initiative von ÖVP und Grünen außerdem weitere Gesetzesänderungen beschlossen werden. So soll eine Änderung des Berufsausbildungsgesetzes sicherstellen, dass das Instrument der Kurzarbeit auch weiterhin für Lehrlinge in Anspruch genommen werden kann. Außerdem wird es den Finanzämtern ermöglicht, die ordnungsgemäße Verwendung von Kurzarbeitsbeihilfen auch außerhalb allgemeiner Lohnsteuerprüfungen zu überprüfen.

Zweiter Punkt des Antrags ist die Verlängerung zweier coronabedingter Sonderregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz. Damit sollen Nachteile für selbständig Erwerbstätige, die von Betriebsschließungen betroffen sind, und von Personen in Altersteilzeit vermieden werden.

"Aktion 100.000" gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Bereits zum zweiten Mal ins Plenum kommt eine Initiative der FPÖ, die darauf abzielt, 100.000 Arbeitslose aus schützenswerten bzw. unterstützenswerten Gruppen wieder in Beschäftigung zu bringen. Erreicht werden soll das etwa durch einen Ausbau bestehender arbeitsmarktpolitischer Instrumente wie Kombilohnhilfen, Eingliederungsbeihilfen, der Weiterbildung 50+ und dem Fachkräftestipendium. Zudem tritt die FPÖ dafür ein, neue Instrumente zu entwickeln und die öffentliche Hand als Arbeitgeberin stärker in die Pflicht zu nehmen.

Ausweitung der Eingliederungsbeihilfen

Der Entschließungsantrag der FPÖ dürfte allerdings ebenso wenig eine Chance auf Annahme haben wie ein Entschließungsantrag der NEOS zur Ausweitung der Eingliederungsbeihilfen. Konkret plädieren die NEOS dafür, den Kreis der förderungswürdigen Personengruppen zu erweitern, die Förderhöhe je nach Alter und Dauer der Arbeitslosigkeit zu staffeln und die Förderdauer auf bis zu 365 Tage zu verlängern. Auch die Aufstockung des Budgets für Eingliederungsbeihilfen auf 425 Mio. € ist ihnen ein Anliegen.

Freistellung von schwangeren Beschäftigten

Die von ÖVP und Grünen beantragte Novelle zum Mutterschutzgesetz sieht vor, die Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte um weitere drei Monate bis Ende September zu verlängern. Werdende Mütter, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben wie Friseurinnen oder Kindergartenpädagoginnen, sind demnach ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche – bei vollem Lohnausgleich – freizustellen, sofern keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit besteht. Allerdings werden nicht mehr alle Betroffenen von der Sonderregelung profitieren: Wer vollen Impfschutz hat, muss ab Juli wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

Betriebliche Corona-Testungen

Ebenfalls bis Ende September verlängert werden sollen die Förderungen für betriebliche Corona-Testungen. Eine von ÖVP und Grünen beantragte Änderung des "Betrieblichen Testungs-Gesetzes" erhielt im Sozialausschuss auch die Zustimmung von SPÖ und FPÖ. Für das Förderprogramm stehen laut zugehöriger Verordnung insgesamt bis zu 100 Mio. € zur Verfügung, wobei grundsätzlich nicht nur Beschäftigte, sondern auch KundInnen und andere betriebsfremde Personen getestet werden können. Abgewickelt werden die Förderungen über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).

Verzögerte Angleichung von Kündigungsfristen, weiter erhöhte Notstandshilfe

Eine weitere Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht vor, auch in den Monaten Juli bis September eine höhere Notstandshilfe auszuzahlen. Wie schon seit Mitte März vergangenen Jahres soll diese im betreffenden Zeitraum auf das Niveau des Arbeitslosengeldes aufgestockt werden. Damit wollen die Koalitionsparteien NotstandshilfebezieherInnen einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie gewähren, wobei sich auch SPÖ und FPÖ hinter dieses Anliegen stellen.

Ob die beiden Oppositionsparteien dem Gesetzesantrag im Plenum als Ganzes zustimmen werden, ist allerdings mehr als fraglich. Im Abtausch für die weitere Erhöhung der Notstandshilfe haben die Grünen nämlich zugestimmt, die Angleichung der Kündigungsfristen für ArbeiterInnen und Angestellte um weitere drei Monate auf Anfang Oktober zu verschieben. Ursprünglich hätte dieser Schritt bereits Anfang 2021 erfolgen sollen, war aufgrund der Corona-Krise aber schon einmal – auf Juli – verschoben worden. Nun sollen die bereits 2017 beschlossenen Bestimmungen erst auf Kündigungen Anwendung finden, die nach dem 30. September ausgesprochen wurden. Dazu ist eine Novellierung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) und des Landarbeitsgesetzes erforderlich.

Spezielle Kündigungsregelungen für LeiharbeiterInnen

Die bevorstehende Angleichung der Kündigungsfristen ist darüber hinaus Anlass für eine Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, für die ÖVP und Grüne auch die SPÖ ins Boot holen konnten. Dem Drei-Parteien-Antrag zufolge sollen die für LeiharbeiterInnen geltenden speziellen Kündigungsregelungen auch nach der allgemeinen Angleichung der Kündigungsfristen aufrecht bleiben können. Ähnlich wie für Saisonbranchen werden die Kollektivvertragspartner ermächtigt, abweichende Regelungen von den im ABGB verankerten generellen Bestimmungen festzulegen.

Übereinkommen des Europarats für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und Sportveranstaltungen

Einstimmig gaben die Mitglieder des Innenausschusses grünes Licht für das "Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen". Dieses wird das bisherige "Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen" ersetzen, das gleichzeitig aufgekündigt wird. Das Abkommen hat zum Ziel, ein sicheres, geschütztes und einladendes Umfeld bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen für alle AkteurInnen im Sport – also SportlerInnen, Mitarbeitende und Fans - zu schaffen. Es soll Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen ohne Angst vor Gewalttätigkeit, Störungen der öffentlichen Ordnung oder anderen strafbaren Handlungen ermöglichen. Das Übereinkommen sieht unter anderem nationale Koordinierungsstrukturen, Sicherheits- und Notfallpläne, laufenden Kontakt zu Fangruppen und Bevölkerung sowie Sanktionierung von widrigem Verhalten vor.

Neue Sicherheitsstandards für Personalausweise und Reisepässe

Ein einstimmiger Beschluss ist auch für neue Sicherheitsstandards für Personalausweise und Reisepässe zu erwarten. Damit werden die jährlich in Österreich ausgestellten 750.000 Reisepässe und 200.000 Personalausweise ein neues Erscheinungsbild erhalten. Außerdem wird im Zuge der Novelle auch der Informationsaustausch zwischen der Geldwäschemeldestelle und den Strafverfolgungsbehörden verbessert.

Aufgrund einer EU-Verordnung ist Österreich verpflichtet, ab 2. August 2021 Personalausweise mit eingebauten elektronischen Datenträgern auszustatten. Deswegen werden österreichische Personalausweise künftig ein Foto und zwei Fingerabdrücke der jeweiligen InhaberIn beinhalten. Ebenfalls wird im Zuge der Novelle das Sicherheitsniveau der Reisepässe verbessert. So soll die Personaldatenseite demnach künftig aus Kunststoff bestehen und Sekundärbilder den Aufwand für FälscherInnen bei der Manipulation erhöhen. Weiters entfallen die noch geltenden Regelungen zur Miteintragung von minderjährigen Angehörigen in Reisepässen. Die neuen Reisepässe sollen ab 1. Juli 2023 ausgestellt werden.

Mit der Novelle wird auch der Informationsaustausch zwischen der Geldwäschemeldestelle und den Strafverfolgungsbehörden verbessert. Damit wird eine europarechtlich notwendige Richtlinie umgesetzt. Die Geldwäschemeldestelle muss künftig Informationen und Analysen mit anderen Behörden und Dienststellen teilen – und zwar nicht nur dann, wenn es um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geht, sondern auch, wenn andere Straftaten davon umfasst sind.

Stalking: Übermittlung von personenbezogenen Daten an Interventionsstellen

Mit Einstimmigkeit kann auch ein Initiativantrag der Regierungsparteien rechnen, der im Innenausschuss noch ergänzt wurde. Dieser vor dem Hintergrund der jüngsten Frauenmorde in Österreich eingebrachte Antrag soll klarstellen, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde. Dies gelte besonders im Falle von Stalking. Zudem sit vorgesehen, dass Namen und Kontaktdaten von gefährdeten Personen in einer zentralen Gewaltschutzdatei gespeichert werden sollen. Dies sei für die Durchsetzung des Annäherungsverbots entscheidend. Außerdem wird präzisiert, dass die mindestens sechs Stunden dauernde Gewaltpräventionsberatung für weggewiesen GewalttäterInnen innerhalb von 14 Tagen starten soll.

Verlängerung von COVID-19-Sonderregelungen im Fremdenrecht

Ebenfalls einstimmig passierte den Innenausschuss ein Antrag, in dem vorgesehen ist, im April 2020 aufgrund der Pandemie geschaffene Sonderregelungen im Bereich der Vollziehung des Fremdenrechts zu verlängern. Diese haben zum Ziel, zwischenmenschliche Kontakte in den Verfahren zu reduzieren. Aufgrund des noch nicht absehbaren Endes der Pandemie werden diese nun bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Nationaler Aktionsplan gegen Rechtsextremismus

Weitgehender Konsens herrschte im Innenausschuss hinsichtlich der Notwendigkeit, ergänzend zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus zu erarbeiten. Eine an Innenminister Karl Nehammer gerichtete Vier-Parteien-Initiative erhielt im Ausschuss die Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. Der Aktionsplan soll demnach in einem transparenten Prozess erarbeitet werden, außerdem treten die Abgeordneten dafür ein, neben allen betroffenen Bundesministerien auch WissenschaftlerInnen und ExpertInnen aus der Praxis einzubinden. Als miterledigt gilt ein Entschließungsantrag der SPÖ, der darauf abzielt, die Aktionspläne zu Antisemitismus und Rechtsextremismus zu verschränken.

Petitionen und Bürgerinitiativen

Befassen wird sich der Nationalrat in seiner Sitzung auch mit drei Petitionen und einer Bürgerinitiative, über die der Petitionsausschuss seine Beratungen abgeschlossen hat. Dabei geht es unter anderem um die Nachrüstung von Lkws mit Abbiegeassistenten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die vollständige Abgeltung des Einnahmeausfalls von Gemeinden in Folge der Corona-Krise, um Gemeindeleistungen wie Kinderbetreuung, Rettungs- und Feuerwehrwesen, Schulerhaltung, Spitalsfinanzierung und Abwasserentsorgung weiterhin sicherzustellen. Zudem liegt ein umfangreicher Forderungskatalog zum Thema Pflege vor, wobei die Anliegen von der Einrichtung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung über die Möglichkeit einer dauerhaften Pflegekarenz bis hin zur Schaffung eines österreichweiten Pflege-Gütesiegels und einer höheren Pflegegeld-Einstufung von demenzkranken Personen reichen. Zahlreiche BürgerInnen haben auch eine von der FPÖ eingebrachte Petition gegen verpflichtende Corona-Tests an Schulen unterstützt.

Erste Lesung: Ausweitung der Prüfungskompetenzen der Volksanwaltschaft

Über eine Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft wird schon seit langem diskutiert, nun hat die SPÖ einen neuen Vorschlag vorgelegt, der einer Ersten Lesung unterzogen wird. Demnach sollen auch alle ausgegliederten Rechtsträger und Unternehmen, die in die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs fallen, der Volksanwaltschaft gegenüber auskunftspflichtig sein, sofern sie im allgemeinen Interesse liegende Aufgaben erfüllen. Bund, Länder und Gemeinden würden verstärkt Bereiche der Daseinsvorsorge wie etwa Krankenhaus-Träger auslagern, mit dem Effekt, dass sie von der Volksanwaltschaft nicht mehr geprüft werden können, begründet die Oppositionsfraktion die Initiative. (Schluss) mbu/keg/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.