Parlamentskorrespondenz Nr. 758 vom 21.06.2021

Neu im Finanzausschuss

Gesetzesänderungen zum EU-Eigenmittelbeschluss und EU-Aufbauplan, Gemeindepaket sowie Katastrophenfonds

Wien (PK) - Die Bundesregierung plant eine Reihe von Gesetzesänderungen, die in einer Regierungsvorlage (948 d.B.) zusammengefasst sind. Zur Nachverfolgung der Mittel aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität soll es zur Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes kommen. Als gebietskörperschaftenübergreifende Lösung soll die Transparenzdatenbank erweitert, um alle Leistungen, die über das Aufbauinstrument finanziert werden, dort einzumelden. Zudem sind redaktionelle Anpassungen im Finanzausgleichsgesetz 2017 vorgesehen, um die unionsrechtliche Grundlage für den EU-Eigenmittelbeschluss zu schaffen.

Um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, vor allem auf die nachfrageinduzierten Preissteigerungen im Baugewerbe zu reagieren, soll es zu einer Änderung des Kommunalinvestitionsgesetzes kommen. Dies soll durch die einjährige Verlängerung der Fristen für die Antragseinbringung, den Projektbeginn sowie für die Endabrechnung für das coronabedingte Gemeinde-Unterstützungspaket erreicht werden. Weiters soll durch die Novelle des Katastrophenfondsgesetzes die Vollzugsklausel angepasst werden. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, sollen künftig Zuschüsse an die Länder für Entgeltfortzahlungen bei bestimmten Katastropheneinsätzen – wie alle anderen derartigen Zuschüsse – vom Finanzminister vollzogen werden. Bisher lag diese Zuständigkeit beim Sozialminister. (Schluss) med