Parlamentskorrespondenz Nr. 887 vom 13.07.2021

Neu im Sozialausschuss

Oppositionsforderungen zu Arbeiterkammern, Fachkräftestipendium, Lohndumping und Langzeitarbeitslosigkeit

Wien (PK) – Die Oppositionsfraktionen wenden sich mit mehreren Forderungen an Arbeitsminister Martin Kocher. Die NEOS drängen etwa auf eine UGB-konforme Gewinnermittlung bei den Arbeiterkammern. Die SPÖ spricht sich für einen Ausbau des Fachkräftestipendiums um tertiäre Ausbildungen im Bereich der Pflege aus und beantragt zudem Änderungen im erst kürzlich novellierten Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Die FPÖ erneuert ihre Forderung nach Maßnahmen gegen Corona-Langzeitarbeitslosigkeit.

NEOS fordern UGB-konforme Gewinnermittlung bei Arbeiterkammern

Die NEOS drängen mit einem Entschließungsantrag (1790/A(E)) erneut auf eine UGB-konforme Gewinnermittlung bei den Arbeiterkammern. Offiziell würde man in den Arbeiterkammer-Rechnungsabschlüssen keine Jahresüberschüsse bzw. Gewinne finden, weil die Arbeiterkammern bei ihrer Haushaltsordnung vom Unternehmensgesetzbuch (UGB) abweichen. Die NEOS vermuten aber, dass auch die Arbeiterkammern regelmäßig Gewinne schreiben, diese aber verschleiern, indem sie aufwandsneutrale Rücklagenbildungen als Aufwände definieren. Sie orten mehrere Ungereimtheiten und vermuten dahinter die Absicht, Gewinne zu verschleiern, um die AK-Beiträge nicht senken zu müssen. Die Fraktion will den Arbeitsminister auffordern, als Aufsicht der Arbeiterkammern darauf zu drängen, dass in den Rechnungsabschlüssen eine UGB-konforme Erfolgsrechnung und Jahresüberschussermittlung dargestellt wird, wie die Wirtschaftskammern das tun. Falls nötig, solle er dies mittels Regierungsvorlage erwirken.

SPÖ für Ausbau des Fachkräftestipendiums

Die Regierung habe zwar einen Ausbau des Fachkräftestipendiums um die Bereiche Pflege, Elementarpädagogik und Waldwirtschaft beschlossen, jedoch nicht auf tertiäre Ausbildungen ausgeweitet, kritisieren die SozialdemokratInnen in einem Entschließungsantrag (1808/A(E)). Für die Förderung von Ausbildungen zum Bachelor für Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschulen, die die Ausbildung zur diplomierten Pflegekraft ablöse, sei dies jedoch erforderlich. Das führe dazu, dass die Studierenden in diesen akademisierten Ausbildungen keine finanzielle Unterstützung erhalten. Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, brauche es finanzielle Unterstützung während der Ausbildung. Die SPÖ fordert vom Arbeitsminister daher eine Gesetzesänderung im Arbeitsmarktservicegesetz, sodass die Ausbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich an Fachhochschulen mittels Fachkräftestipendium gefördert werden kann. Außerdem soll die derzeitige Laufzeit des Fachkräftestipendiums unbefristet verlängert werden.

SPÖ beantragt Änderung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes

Die SPÖ zeigt sich mit der kürzlich erfolgten Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes unzufrieden und schlägt daher zahlreiche Änderungen vor (1810/A). So sei etwa die Ausnahme für den Anspruch auf Mindestentgelt bei Entsendungen mit drei Monaten viel zu hoch angesetzt. Die SPÖ will diese Ausnahme auf den Zeitraum von einem Monat verringern. Zudem sind den SozialdemokratInnen die Strafen für Vereitelung zu gering. Maßnahmen, die eine Lohnkontrolle behindern, weisen eine hohe kriminelle Energie auf, führen sie an. Daher soll der Strafrahmen für das beharrliche Verunmöglichen der Beweisergebung zu bezahlten Löhnen auf bis zu 40.000 € angehoben werden und mit jedem Tag der Verzögerung steigen.

Auch bei Unterentlohnung spricht sich die SPÖ für höhere Strafen aus. So soll bereits bei einem vorenthaltenen Entgelt in einer Summe von über 30.000 € die Geldstrafe bis zu 100.000 € betragen. Ist die Summe des vorenthaltenen Entgelts höher als 70.000 €, soll die Strafe bis zu 250.000 € betragen. Für eine Strafmilderung sei zudem die unverzügliche Mitwirkung der ArbeitgeberInnen nicht ausreichend. Es brauche als weitere Voraussetzung den Nachweis der mittlerweile erfolgten Nachzahlung der noch offenen Lohn- und Abgabenforderungen. Unterentlohnungen von mehr als 40% kommen laut SPÖ in der Praxis zudem fast nur bei Entsendungen vor. Weil die Dauer und die Anzahl der entsendeten MitarbeiterInnen aber zu hoch angesetzt sei, werde die Höchststrafe bei einer Unterentlohnung von mehr als 40% kaum je schlagend. Deshalb spricht sich die SPÖ für den höheren Strafrahmen bei 30% Unterentlohnung aus. Die zu verhängende Geldstrafe dürfe außerdem nicht geringer sein als der Vorteil, den der/die ArbeitgeberIn aus der Unterentlohnung zieht und die Summe der Unterentlohnung daher nicht unterschreiten.

FPÖ tritt erneut gegen Langzeitarbeitslosigkeit ein

Die FPÖ erneuert ihre Forderung nach Maßnahmen gegen Corona-Langzeitarbeitslosigkeit (1826/A(E)), bei der vor allem besonders schützenswerte bzw. unterstützenswerte Gruppen, etwa Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen, über 50 Jahren oder mit maximal Pflichtschulabschluss, gefördert werden sollen. Der Arbeitsminister und die Bundesregierung sollen aufgefordert werden, einen Umsetzungsplan vorzulegen, mit dem 100.000 Arbeitslose aus diesen Gruppen wieder in Beschäftigung gebracht werden können. Als Eckpunkte enthalten sein sollen eine Bündelung und ein Ausbau bestehender arbeitsmarktpolitischer Instrumente wie etwa Kombilohnbeihilfen, Eingliederungsbeihilfen, der Weiterbildung 50+, dem Facharbeiterstipendium und weiterer Aus- und Weiterbildungsinstrumente. Außerdem sollen neue Instrumente wie etwa Kombilohn- und Ergänzungsmodelle gemeinsam mit der öffentlichen Hand als Arbeitgeberin geschaffen werden. Die "Ankerfunktion" des Bundes als öffentlicher Arbeitgeber soll durch eine Einstellungsoffensive, die Schaffung neuer Verwaltungspraktikumsplätze mit Übertrittsoption und eine Lehrlingsoffensive wahrgenommen werden. Durch ein Beschäftigungspaket und eine Lehrlingsoffensive sollen zudem Beteiligungen mit der ÖBAG genutzt werden. All diese Förderungsmaßnahmen sollen budgetär bedeckt werden, so die Forderung der Freiheitlichen. (Schluss) kar


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