Parlamentskorrespondenz Nr. 939 vom 31.07.2021

Neue Beteiligungsmöglichkeit auf der Website des Parlaments

BürgerInnen, Institutionen und Einrichtungen können nun zu allen Gesetzesinitiativen Stellung nehmen.

Wien (PK) - Das neue sogenannte "parlamentarische Begutachtungsverfahren" ermöglicht es BürgerInnen und ExpertInnen seit dem 1. August 2021, zu allen Gesetzes-, und Bürgerinitiativen sowie Petitionen Stellungnahmen abzugeben. Bisher war das nur für Ministerialentwürfe möglich.

Ausweitung der Begutachtungsmöglichkeit auf den gesamten parlamentarischen Prozess

Neu ist auch die Dauer der Begutachtungsfrist: Zuvor konnten Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen nur vor der Einbringung eines Gesetzesentwurfs in den Nationalrat abgegeben werden, im sogenannten "vorparlamentarischen Verfahren". Nunmehr regelt eine im Frühjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnungsnovelle, dass die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen solange möglich ist, bis das parlamentarische Verfahren zur Gänze abgeschlossen ist. Das ist in der Regel die Erledigung im Bundesrat.

Mit der Ausweitung der Begutachtungsmöglichkeit können Stellungnahmen nun zu Vorlagen der Bundesregierung, Selbständigen Anträgen von Abgeordneten oder Ausschüssen auf Erlassung von Gesetzen, Gesetzesanträgen des Bundesrats, Volksbegehren sowie auch zu Bürgerinitiativen und Petitionen abgegeben werden. Diese werden nach Einlangen in der Parlamentsdirektion auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können Stellungnahmen abgegeben werden.

Elektronische Zustimmung zu einer veröffentlichten Stellungnahme

Eine bereits veröffentlichte Stellungnahme kann mit einer Zustimmung unterstützt werden. Diese Form der Unterstützung von Stellungnahmen haben für die Beratungen im Nationalrat informativen Charakter, da die Zustimmungen ein noch besseres Stimmungsbild zu Gesetzesvorhaben ermöglichen. (Schluss) lsn

HINWEIS: Weiterführende Informationen zum parlamentarischen Begutachtungsverfahren finden Sie auf der Website des Parlaments.