Parlamentskorrespondenz Nr. 949 vom 19.08.2021

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierungsvorlage mit Anpassungen zu handelsstatistischen Erhebungen

Wien (PK) – Zum Thema Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten soll mit einer Regierungsvorlage das Handelsstatistische Gesetz 1995 an eine EU-Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Unternehmensstatistiken angepasst werden (958 d.B.).

Zum einen sollen damit eine Aktualisierung von Verweisen und Begrifflichkeiten sowie Änderungen für die handelsstatistischen Anmeldungen, zum anderen eine Erhöhung der Datenqualität durch die gänzliche Umstellung der handelsstatistischen Anmeldungen auf die elektronische Meldeschiene erfolgen. Die bedeutendste Änderung im Bereich der Außenhandelsstatistik ist den Erläuterungen zufolge die Modernisierung der Intra-EU-Handelsstatistik Intrastat. Kernelement ist demnach der verpflichtende Mikrodatenaustausch über Intra-EU-Exporte und die Möglichkeit für die importierenden Mitgliedstaaten, diese Daten für die Kompilierung ihrer Intra-EU-Importe zu verwenden und nach einem mehrjährigen Übergangszeitraum teilweise oder zur Gänze auf die primäre Erhebung der Intra-EU-Importe zu verzichten.

Unter anderem ist auch eine inflationsbedingte Anpassung des Strafrahmens zur Auskunftspflicht auf bis zu 1.700 € vorgesehen, zumal eine solche Erhöhung seit 25 Jahren nicht erfolgt sei. (Schluss) mbu