Parlamentskorrespondenz Nr. 955 vom 19.08.2021

Neu im Tourismusausschuss

SPÖ und FPÖ für Installierung einer "Tourismuskasse"

Wien (PK) – Um im Hinblick auf die Corona-Krise die Tourismusbranche zu entlasten, haben SPÖ und FPÖ einen Entschließungsantrag für die Errichtung einer "Tourismuskasse" eingebracht. Die ganze Branche sei von einer geringen Eigenkapitalquote und einem Fachkräftemangel betroffen, machen die AntragstellerInnen geltend. Auch Urlaubsrückstellungen würden krisenbedingt als belastend wahrgenommen (1784/A(E)).

Die geforderte Tourismuskasse (TUAK) soll laut SPÖ und FPÖ in einer ersten Phase der Abwicklung von Urlaubsansprüchen und Feiertagen ("Guttagen") dienen. Damit sollen Geschäftsbilanzen entlastet werden, weil Rückstellungen für offene Urlaubstage unmittelbar aufgelöst werden können, wie die beiden Fraktionen argumentieren. Des Weiteren sollte die Tourismuskasse in mittel- und langfristiger Sicht zusätzliche Möglichkeiten bieten. Zum Beispiel sollen über einen definierten Zeitraum die monatlich anfallenden Urlaubsansprüche der ArbeitnehmerInnen von der öffentlichen Hand übernommen und in die Tourismuskasse übertragen werden.

Langfristige Vorhaben für die TUAK

Mittel- und langfristig würden sich dem Antrag zufolge für eine Tourismuskasse eine ganze Reihe von Betätigungsfeldern eröffnen, in denen Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen und Betriebe denkbar seien. Neben Ausbildung, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten geht es den AntragstellerInnen um Jahresbeschäftigungs- und Jahresarbeitsmodelle, die dazu beitragen, dass ArbeitnehmerInnen länger in Beschäftigungsverhältnissen bleiben. Auch eine Schlechtwetterregelung für bestimmte Bereiche sei denkbar. Weiters könnte die TUAK die Entgeltfortzahlung übernehmen, wenn ein Krankenstand länger als drei Tage dauert, so der Antrag. Die branchenspezifische Förderabwicklung würde unter anderem den Vorteil mit sich ziehen, dass die Arbeitgeber in der Kasse gebündelt sind.

ArbeitnehmerInnen hingegen könnten ihre Ansprüche unabhängig vom Arbeitgeber sichern und diese in ein neues Arbeitsverhältnis mitnehmen. Über eine überbetriebliche Einrichtung könnte die Information über diese Ansprüche und über alle wichtigen Daten erfolgen. Weiterhin müsste der Arbeitnehmer bei einer Insolvenz nicht bis zu sechs Monate auf eine Auszahlung warten. All dies würde den Sozialstandard in der Tourismusbranche auf ein höheres Niveau anheben, so die Begründung. (Schluss) kro/mbu