Parlamentskorrespondenz Nr. 1129 vom 15.10.2021

Neu im Justizausschuss

Regierungsvorlage zur Ahndung bei digitalen Zahlungsmitteln

Wien (PK) - Zur strafrechtlichen Ahndung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln sollen mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie unter anderem einheitliche Definitionen geschaffen werden. Mit der entsprechenden Regierungsvorlage (1099 d.B.) der Justizministerin mit Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) und im Zahlungsdienstegesetz 2018, die dem Nationalrat vorliegt, geht es vor allem im StGB um Anpassungen an Instrumente wie etwa virtuelle Währungen. Durch die teilweise Anhebung der Strafdrohungen bzw. die Schaffung von Qualifikationstatbeständen, etwa im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, soll laut Vorlage die Ahndung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln im Einklang mit der EU-Richtlinie sichergestellt werden.

Unter anderem werden als unbare Zahlungsmittel in der Vorlage auch digitale Tauschmittel aufgenommen, unter denen laut Erläuterungen die EU-Richtlinie E-Geld oder virtuelle Währungen versteht. Eine virtuelle Währung im Sinne der Richtlinie ist demnach eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist, die nicht den rechtlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann. (Schluss) mbu