Parlamentskorrespondenz Nr. 1184 vom 25.10.2021

Neu im Finanzausschuss

Neue Regeln für Investmentfonds geplant

Wien (PK) – Neue Regeln für Investmentfonds sollen regulatorische Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb verringern. Dazu liegt dem Finanzausschuss ein Gesetzesentwurf der Regierung vor mit dem zahlreiche Anpassungen ans Europarecht durchgeführt werden.

Investmentfonds können mit einem europäischen Pass innerhalb der gesamten EU vertrieben werden. Der grenzüberschreitende Vertrieb werde aber durch Vertriebsanforderungen, behördliche Gebühren, Verwaltungsvorschriften sowie Anzeigepflichten behindert, so die Wirkungsanalyse. Somit werden ein Großteil der Investmentfonds nur national oder in wenigen Mitgliedstaaten vertrieben, heißt es. Die Neuregelung hat zum Ziel regulatorische Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb durch Beseitigung unnötig komplexer und aufwendiger Anforderungen und durch verstärkte Transparenz zu verringern, ohne dabei den Anlegerschutz zu vernachlässigen.

Konkret sollen die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Aufgaben der FondsverwalterInnen im Tätigkeitsmitgliedstaat sowie der Einstellung des grenzüberschreitenden Vertriebs vereinheitlicht werden. Für Alternative Investmentfonds wird die Möglichkeit des Pre-Marketings geregelt. Weiters sind Änderungen geplant, die sich aus der Aufsichtspraxis der Finanzmarktaufsichtsbehörde ergeben haben. Insbesondere soll zur Vermeidung von Liquiditätsinkongruenzen eine Rückgabe von Anteilen an Immobilien-Investmentfonds nur mehr zu bestimmten Stichtagen möglich sein sowie eine Mindestbehaltedauer vorgesehen werden. Darüber hinaus werden Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen vorgesehen (1100 d.B.). (Schluss) gla