Parlamentskorrespondenz Nr. 1198 vom 28.10.2021

Mückstein: Österreichische Lebensmittel müssen frei von Gentechnik sein

Gesundheitsausschuss debattiert Bericht der Gentechnikkommission

Wien (PK) - Anlässlich des achten Berichts der Gentechnikkommission diskutierten die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss heute über Entwicklungen auf dem Gentechniksektor. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bezeichnete die strengen Regeln zu Gentechnik in Österreich als richtig, sprach jedoch auch die positive Seite im medizinischen Einsatz an. Ein SPÖ-Antrag gegen eine Aufweichung der Gentechnik-Gesetzgebung wurde vertagt.

Bericht: Bedeutung der Gentechnologie in Forschung und Medizin hat zugenommen

Die wirtschaftliche Bedeutung der Gentechnologie in den Bereichen der Forschung, der Humanmedizin und Pharmazie ist enorm gestiegen. Das geht aus dem achten Bericht der Gentechnikkommission (III-411 d.B.) hervor, der im Gesundheitsausschuss enderledigt wurde. Die Gentechnik habe sich von einer ehemals neuen und der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannten wissenschaftlichen Spezialdisziplin zu einer durchaus gut etablierten, gut verwalteten und gut in den wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext integrierten Materie entwickelt.

In den Jahren 2017 bis 2019 wurde in Österreich kein Antrag auf Freisetzung oder Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen gestellt. Auf dem Gebiet der somatischen Gentherapie am Menschen wurde ein Antrag zur Erprobung einer neuen Behandlungsmöglichkeit bei schwerer Form von Hämophilie A gestellt. Die Marktzulassung erfolgte im Berichtszeitraum für 36 gentechnisch veränderte Organismen: Zwanzig Mais-Linien, drei Raps-Linien, vier Baumwoll-Linien, sieben Sojabohnen-Linien, eine Zuckerrüben-Linie sowie eine Nelken-Linie zur Verwendung als Schnittblume. Die gentechnische Veränderung beinhaltet fast ausschließlich die Einbringung von Genen zur Herbizidtoleranz und/oder Insektenresistenz. Mit Ende 2019 befanden sich weitere 40 Produkte in unterschiedlichen Stadien des Zulassungsverfahrens.

Im Berichtszeitraum 2017-2019 erfolgten zwei Anpassungen des Gentechnikgesetzes an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Erwachsenenschutzrecht. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass durch Mutagenese (Herbeiführung von Mutationen des Erbguts) gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) sind und daher grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen. Dieses Urteil spielte eine wichtige Rolle für die Einstufung der sogenannten "neuen Züchtungstechniken". Dabei handelt es sich um gentechnische Methoden, die vorwiegend in der Pflanzenzüchtung eingesetzt werden können. Für Österreich bestehe derzeit kein Handlungsbedarf in der Umsetzung des EuGH-Urteils, da das Gentechnikgesetz diesem vollinhaltlich entspreche, stellt der Bericht fest.

Anwendungen der Gentechnik sind wesentliche Bestandteile der modernen Biotechnologie und eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts mit hohem wirtschaftlichen Impact und enormen wirtschaftlichem Wachstumspotenzial, so der Bericht. Generell sind von gentechnischen Anwendungen betroffen: die Landwirtschaft ("grüne Gentechnik") sowie die Industrie ("weiße Gentechnik"). Eine besonders wichtige Rolle spielt Gentechnik vor allem aber im Gesundheitsbereich ("rote Gentechnik").

Mückstein: Lebensmittel in Österreich müssen frei von Gentechnik sein

Gerald Loacker (NEOS) interessierte sich insbesondere für die Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Mutagenese. Er wollte wissen, welche Folgerungen die Ausschüsse der Gentechnikkommission daraus gezogen haben und ob auch negative Aspekte einer restriktiven Rechtslage in dem Bereich in Betracht gezogen wurden. Christian Drobits (SPÖ) fragte ebenso nach der österreichischen Positionierung in Bezug auf die Reglementierung dieser "neuen Gentechnik". Auch in Hinblick auf einen möglichen Einsatz in der Landwirtschaft interessierte er sich für die Position der Bundesregierung. Gerhard Kaniak (FPÖ) sprach eine medizinische Nutzung von Gentechnik an, nämlich eine Methode bei der Dickdarmkrebsvorsorge.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betonte, er sei als Konsumentenschutzminister auf der Seite der KonsumentInnen. Es sei also wichtig, dass jede und jeder weiß, was auf den Teller komme. Man müsse sicherstellen, dass die Lebensmittel in Österreich frei von Gentechnik seien. Die strengen Reglementierungen im Land bezeichnete er demnach als richtig. Er lehne im Sinne der KonsumentInnen Ausnahmen bei der Kennzeichnung ab, so Mückstein.

Er führte aber auch die Anwendung von Gentechnik in der Medizin an und bezeichnete diese als positiv. So soll es etwa in wenigen Jahren eine individuelle Impfung zur Behandlung von Brustkrebs geben. Die Dickdarmkrebsvorsorge werde im Moment überarbeitet, sagte er in Richtung des Abgeordneten Kaniak.

SPÖ warnt vor Aufweichung der Gentechnik-Gesetzgebung

Die SPÖ nutzte auch einen Entschließungsantrag, um vor einer Aufweichung der Gentechnik-Gesetzgebung auf europäischer Ebene zu warnen (1646/A(E)). Die EU-Kommission plane einen neuen Rechtsrahmen für moderne biotechnologische Verfahren wie die sogenannte Genschere (CRISPR-Cas9), heißt es darin. Sollten jedoch mit neuen Techniken gentechnisch veränderte Pflanzen zukünftig nicht mehr unter die strenge EU-Regulierung fallen, würden sie ungekennzeichnet und ohne Risikoprüfung in Lebensmitteln landen, so die Befürchtung. Die SozialdemokratInnen fordern daher von der Bundesregierung, auf europäischer Ebene klar die Position zu vertreten, dass alle Arten gentechnisch veränderter Organismen, egal ob sie durch alte oder neue Gentechnik hergestellt werden, entsprechend dem Urteil des EuGH vom 25. Juli 2018 unter die strengen Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung fallen. Der Antrag wurde vertagt. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) kar