Parlamentskorrespondenz Nr. 1225 vom 05.11.2021

Budgetausschuss bringt Budgetbegleitgesetz auf den Weg

Jubiläumszuschüsse für Wien, Niederösterreich und das Burgenland fixiert

Wien (PK) – Im Anschluss an das Budgethearing diskutierten heute die Mitglieder des Budgetausschusses über das Budgetbegleitgesetz 2022 und damit über jene Regelungen, die ergänzend zum Budget nötig sind. Im Zentrum steht darin das geplante Gewaltschutzpaket der Regierung. Das Gesetz enthält darüber hinaus weitere Maßnahmen zum Haushalt 2022, darunter die höheren Umweltförderungen, eine Erhöhung der Schülerbeihilfen und die VKI-Finanzierung (1102 d.B.), fasste ÖVP-Abgeordneter Karlheinz Kopf zusammen. Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2022 geplanten Maßnahmen werden im Jahr 2022 zu Mehrauszahlungen von 316,1 Mio. € führen. Bis 2025 steigen die erwarteten Mehrauszahlungen auf 670,1 Mio. € an. Bei der Abstimmung wurde das Budgetbegleitgesetz teils einstimmig, teils mehrheitlich beschlossen.

Die auf Antrag der NEOS durchgeführte getrennte Abstimmung ergab deren Zustimmung zu den Artikeln 6 (VKI-Finanzierung), 7 (Umweltförderungsgesetz), 8 (Schülerbeihilfengesetz) und 9 (FTE-Nationalstiftungsgesetz). Die restlichen Teile erhielten keine Zustimmung der NEOS. Die SPÖ hingegen gab Artikel 6 keine Zustimmung, befürwortete aber manche Teile dieser Regelung. Die FPÖ stimmte bei allen Teilen für das Budgetbegleitgesetz.

Jakob Schwarz (Grüne) brachte einen Ausschussantrag ein, der zum Ziel hat, jene Forderungen an die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) zu übertragen, die aus der vollständigen Ausnützung von Überbrückungsgarantien durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWS) und der Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) vergeben wurden. Durch die Übertragung liege die Zuständigkeit bei einer einheitlichen Stelle, hob Kopf hervor. Das Vorgehen erhielt die Zustimmung von ÖVP, Grünen und FPÖ.

Breite Zustimmung für Jubiläumszuschuss zum 100 Jahr-Jubiläum für Wien, Burgenland und Niederösterreich

Im Rahmen der Ausschusssitzung wurde das Budgetbegleitgesetz von ÖVP, Grünen, FPÖ und SPÖ auch dahingehend abgeändert, dass neben dem ohnehin vorgesehenen Niederösterreich auch Wien und das Burgenland Jubiläumszuschüsse erhalten. Konkret erhält das Burgenland 4 Mio. € anlässlich seiner 100-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich. Weitere 9 Mio. € erhält das Land Wien. Da Wien von der mit 1. Jänner 1922 in Kraft getretenen Trennung von Niederösterreich und Wien gleichermaßen betroffen ist, so die Erklärung. Christian Drobits (SPÖ) erhielt von Finanzminister Gernot Blümel die Zusage, dass das Burgenland dieses Geld noch 2021 erhalten werde. Die NEOS stimmten dem Abänderungsantrag nicht zu. Kai Jan Krainer (SPÖ) sprach sich für ein einheitliches Vorgehen gegenüber allen Bundesländern aus und forderte Richtlinien für die Vergabe von Jubiläumszuschüssen.

Umsetzung des Gewaltschutzpakets

Die Gerichte sollen die Möglichkeit erhalten, Gewalttätern neben dem Verbot der Rückkehr in die Wohnung oder dem Verbot, sich ihrem Opfer zu nähern, auch eine Gewaltpräventionsberatung zu verordnen. Außerdem ist eine Erhöhung der Honorare von DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen vorgesehen. Hubert Fuchs (FPÖ) wollte sicherstellen, dass die DolmetscherInnen die erhaltenen Gebühren versteuern. Ihm sei in Erinnerung, dass es diesbezüglich Probleme gebe, sagte er. Finanzminister Blümel zeigte sich offen für eine Mitteilungsverpflichtung an das Finanzamt.

Verlängerung der Kurzarbeit

Die Mittel für die Kurzarbeit sollen laut Budgetbegleitgesetz auf das Jahr 2022 verlängert werden. Durch die Verordnungsermächtigung zur Kurzarbeit werden voraussichtlich 200 Mio. € für die Kurzarbeit 2022 zur Verfügung stehen. Gerald Loacker (NEOS) kritisierte in diesem Zusammenhang das Fehlen einer Höchstgrenze. Für Kurzarbeitsbeihilfen werden der Genehmigungsrahmen in Höhe von 1 Mrd. € und die Verordnungsermächtigung zur weiteren Anpassung für das Jahr 2022 verlängert, hielt Arbeitsminister Martin Kocher den NEOS entgegen.

Höhere Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation

Erhöht wird die Basisfinanzierung des Bundes für den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Wie schon 2021 soll der Verein 5 Mio. € zusätzlich erhalten. Die Änderung betrifft nur das Jahr 2022, die angestrebte längerfristige Finanzierung ist damit noch ausständig, kritisierte neben Karin Doppelbauer (NEOS) auch Hubert Fuchs (FPÖ). Aufgrund einer laufenden Evaluierung habe man sich nochmals zu einer befristeten Lösung entschieden, erklärte Minister Wolfgang Mückstein.

Die SPÖ vertrat die Position, dass dies zu wenig Planungssicherheit für die MitarbeiterInnen des VKI gebe und stimmte daher dagegen. Die Kritik stieß auf ein offenes Ohr bei Mückstein. Nächstes Jahr werde er sich um eine langfristige Lösung bemühen, sagte er.

Höhere Förderungen für Umwelt

Mit der Änderung des Umweltförderungsgesetzes werden zahlreiche Maßnahmen zum Umweltschutz gesetzt. Darunter die Förderung des Austausches fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme sowie thermischer Sanierungsmaßnahmen. Einkommensschwache Haushalte sollen beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme unterstützt werden. Außerdem soll die reguläre Umweltförderung im Inland ausgedehnt sowie in den Jahren 2022 bis 2025 fortgeführt werden. Umweltministerin Leonore Gewessler hält diese Regelungen für einen wichtigen Baustein für soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz. Sauberes Heizen müsse für alle möglich sein, betonte sie. Eine weitreichende Informationskampagne soll die Bevölkerung über die Förderungen informieren.

Schülerbeihilfe wird angehoben

Angehoben werden die Schülerbeihilfen sowie die Einkommensgrenzen, bis zu denen die Beihilfe gewährt wird. Seit der letzten Anpassung des Schülerbeihilfengesetzes sei es zu einer Wertminderung der gewährten Beihilfen gekommen, so die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung. Nunmehr sollen die Einkommensgrenzen angehoben und dadurch der BezieherInnenkreis ausgeweitet werden. Bildungsminister Heinz Faßmann führte aus, dass einerseits der Grundbeitrag um 20% angehoben werde, andererseits die maßgeblichen Einkommensgrenzen ausgedehnt werden. Kritik der SPÖ hielt der Bildungsminister entgegen, dass mit dieser Regelung steuernd eingegriffen und dabei insbesondere der BezieherInnenkreis ausgeweitet werde.

Weitere Themen: "Fonds Zukunft Österreich", Insolvenz-Entgelt-Fonds, Bundesmuseen

Umgesetzt wird mit dem Budgetbegleitgesetz auch die im Regierungsprogramm geplante Forschungsstiftung "Fonds Zukunft Österreich". Ab 2022 sollen Fördermittel zur Ermöglichung von Spitzenforschung zur Verfügung gestellt werden. Bis 2025 sollen jährlich 140 Mio. € an die Forschungsstiftung fließen, so Eva Blimlinger (Grüne). Geld in Forschung zu investieren sei immer sinnvoll, unterstrich Bildungsminister Heinz Faßmann.

Die Zahlung der Budgetuntergliederung Arbeit an den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) wird laut Budgetbegleitgesetz im Jahr 2022 entfallen. Dafür gab es Kritik seitens der SPÖ. Kai Jan Krainer stellte die weitere Handlungsfähigkeit der Institution in Frage. Laut Kocher ist der Fonds ausreichend dotiert und es gebe regelmäßige Analysen dazu.

Eva Blimlinger (Grüne) hielt die vorgesehene Aufstockung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen, die Österreichische Nationalbibliothek sowie die Bundestheater für dringend notwendig. Laut Staatssekretärin Andrea Mayer stellen die nächsten Jahre eine große Herausforderung für diese Bereiche dar. Ohne diese Erhöhung könnten die Bundesmuseen ab 2022 ihren Auftrag nicht mehr erfüllen, sagte sie. Krainer hielt diese Maßnahme für wichtig und richtig. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.