Parlamentskorrespondenz Nr. 1326 vom 24.11.2021

Neu im Wirtschaftsausschuss

ÖVP-Grüne-Antrag zur grenzüberschreitenden Umsatzsteuermeldung

Wien (PK) – Seit dem 1. Juli 2021 können Unternehmen umfassende grenzüberschreitende Umsatzsteuermeldungen und -zahlungen über den neu eingerichteten EU-One-Stop-Shop (EU-OSS-Portal) vornehmen, ohne sich wie bisher in jedem Mitgliedsstaat einzeln dafür registrieren zu müssen, thematisieren ÖVP und Grüne in einem Initiativantrag zur Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes, des Wirtschaftskammergesetzes, des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, des Ziviltechnikergesetzes sowie des Arbeiterkammergesetzes (2092/A). Aufgrund der Komplexität dieser Meldungen wäre allerdings für eine gesetzeskonforme Abwicklung die Durchführung durch einen fachkundigen Vertreter/eine fachkundige Vertreterin von Vorteil, so die Koalitionsparteien.

Die bisherige gesetzliche Regelung bietet den Erläuterungen zufolge keine ausreichende Klarheit darüber, ob vom Berechtigungsumfang der BilanzbuchhalterInnen und BuchhalterInnen die grenzüberschreitende Umsatzsteuermeldung mitumfasst ist. Durch die gesetzlichen Anpassungen im gegenständlichen Initiativantrag soll daher eindeutig geregelt werden, dass entsprechende Meldungen von Angehörigen der Berufsgruppen BilanzbuchhalterIn und BuchhalterIn vorgenommen werden können. (Schluss) mbu


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