Parlamentskorrespondenz Nr. 1350 vom 29.11.2021

Neu im Finanzausschuss

EU-Anpassungen im Finanzmarktbereich

Wien (PK) – Rechtsanpassungen an das EU-Recht sind im Finanzmarktbereich vorgesehen. Konkret soll die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als die zuständige Behörde für die Zulassung und Beaufsichtigung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern mit den erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen betraut werden. Vorgesehen sind auch Bestimmungen über die Erhebung von Rechtsmitteln, die Veröffentlichung von Entscheidungen sowie die Meldung von Sanktionen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Unter anderem wird auch die Haftung für die in Anlagebasisinformationsblättern enthaltenen Informationen geregelt. Die Regierungsvorlage enthält auch Verordnungsermächtigungen für die FMA zur Gestattung von für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen Instrumenten und die Verpflichtung zur Vorabmitteilung von Anlagebasisinformationsblättern (1165 d.B.).

Des Weiteren liegt dem Finanzausschuss ein Initiativantrag der Regierungsparteien mit Verweisänderungen im KMU-Förderungsgesetz, im Garantiegesetz 1977, im ABBAG-Gesetz und in der Bundesabgabenordnung vor (2082/A). (Schluss) gla